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V/0478/2021

Schulden- und Liquiditätsbericht 2020

Vorlagen 07.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 22.06.2021, TOP 7.27

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Berichtsvorlage

15396 Zeichen

V/0478/2021 
V/0478/2021 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Schulden- und Liquiditätsbericht 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit dieser Vorlage wird wie in den Vorjahren über die Entwicklung der Verschuldungs- und Liquiditäts-
situation der Stadt Münster informiert. Schwerpunkte hierbei sind  
 die Entwicklungen des Jahres 2020 im Kontext zu weiteren Jahren 
 eine Vorausschau auf die diesjährige / künftige Entwicklung. 
 
1.   Rückblick auf das Jahr 2020 
 
Trotz Corona-Pandemie, Lockdown der Wirtschaft im Frühjahr und zum Jahresende ist das Jahr 
2020 an den Kapitalmärkten überaus robust verlaufen. Die Zinsen, die Zinserwartungen und die 
Lage an den Finanzmärkten waren über den Jahresverlauf stabil, die Renditen im Euroraum ver-
harrten auf niedrigem Niveau. 
 
An den Aktienmärkten löste der erste Lockdown zunächst einen dramatischen Einbruch aus. Die 
Märkte kamen aber schnell über eine v -förmige Erholung zurück auf alte Niveaus, und zum Jah-
resende lagen die Werte überwiegend über denen vom Jahresanfang. 
 
In Münster war das Jahr im Wesentlichen durch einen Abbau von Liquiditätsreserven in Form von 
Geldanlagen gekennzeichnet. Langfristige Kredite mussten im Gegenzug nur in geringem Umfang 
aufgenommen werden, kurzfristige Liquiditätskredite dienten der Stützung der Liquiditätssituation. 
Zur Entwicklung im Einzelnen: 
 
2.   Entwicklung der Investitionskredite und des Schuldendienstes 
 
2.1 Langfristige Kredite und deren Tilgung 
 
Die Entwicklung des Schuldenstandes unter Berücksichtigung von Neuaufnahmen und Tilgungen 
bis zum Jahre 2020 stellt sich wie folgt dar: 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
10.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Möller 
Telefon: 0251 492 2000 
MoellerFrank@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0478/2021 
 
 
Hier wird deutlich, dass sich der Schuldenstand der Kernverwaltung seit einigen Jahren relativ 
konstant zwischen 750 und  800 Mio. € bewegt. Die Ausdehnung de s Schuldenstands über 800 
Mio. € im Jahr 2018 ist auf die deutlich erhöhte Konzernfinanzierung zurückzuführen, wie aus der 
nachfolgenden Tabelle ersichtlich ist. In den Planjahren von 2021 bis 2024 steigt rechnerisch die 
veranschlagte Kreditsumme auf bis z u 1,36 Mrd. € durch die hohen geplanten Investitionen und 
unter Berücksichtigung einer angenommenen entsprechenden Kreditquote an: 
 
 
 
Trotz nennenswerter Planansätze auch in den vergangenen Jahren war die tatsächliche Entwick-
lung davon abweichend. Die Verwaltung hat diese Abweichungen zwischen Planansätzen und Ist-
Entwicklung zum Anlass genommen, das Instrument der Budgetierung stärker in den Fokus zu 
rücken (vgl. dazu auch Vorlage V/0377/2021), um so zu einer besseren zeitlichen Steuerung der 
Investitionsmaßnahmen zu gelangen, bei der auch die Realisierungsfähigkeit der Investitionen 
stärker betrachtet wird. 
 
2020 wurden innerhalb der Kernverwaltung ca. 19,5 Mio. € Kredite (davon ca. 9,4 Mio. € im Rah-
men des Landesprogramms „Gute Schule“) aufgenommen, gleichzeitig aber ca. 68,2 Mio. € getilgt. 
Dadurch verringerte sich der Schuldenstand um ca. 48,7 Mio. €. Im Rahmen der Konzernfinanzie-
rung wurden 15,0 Mio. € Kredite neu aufgenommen und ca. 6,5 Mio. € getilgt. Am Jahresende 
2020 entfiel vom gesamten Schuldenstand ein Anteil von 11,3 % auf die Konzernfinanzierung. 
 
Neben den klassischen Kommunalkrediten waren Ende 2020 ca. 162,6 Mio. € (ca. 20,5 % des 
Kreditvolumens) über Schuldscheine finanziert.  
 
 
 
 
 
 
Position Netto-Verän-
derung ges.
Schuldenstand 
Kernverwaltung
Schuldenst. Kon-
zernfinanzierung
Schuldenstand 
gesamt
2017 26,6               768,3                  8,2                         776,4                  
2018 94,5               786,4                  84,5                       871,0                  
2019 38,3-               746,6                  86,1                       832,7                  
2020 40,2-               697,9                  94,6                       792,5                  
Plan 2021 116,0             830,4                  78,0                       908,4                  
Plan 2022 154,4             991,4                  71,4                       1.062,9               
Plan 2023 166,1             1.174,1               54,8                       1.228,9               
Plan 2024 131,3             1.312,1               48,1                       1.360,2

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V/0478/2021 
2.2 Zinsen für langfristige Kredite 
 
Die Entwicklung des Zinsaufwands aufgrund langfristiger Kredite einschließlich der derzeitigen 
Haushaltsplanung stellt sich wie folgt dar (Angaben in Mio. €, Stand: Haushaltsplan 2021): 
 
 
 
Hierbei macht sich einerseits die günstige prozentuale Zinsentwicklung in den letzten Jahren durch 
sinkende Beträge bemerkbar, andererseits steigen die jährlichen Zinsaufwendungen im Zusam-
menhang mit dem geplanten steigenden kreditfinanzierten Investitionsvolumen  in den nächsten 
Jahren kontinuierlich an. 
 
Bedingt durch unterschiedliche Laufzeiten, Umschuldungen von Altkrediten, Zwischenfinanzierun-
gen usw. wirkt sich die derzeitige Niedrigzinsphase  positiv auf die Durchschnittsverzinsung aller 
Kredite aus. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt ein kontinuierlich sinkendes Zinsniveau auf: 
 
Jahr 2017 2018 2019 2020 
Durchschnittszinssatz 2,95 % 2,47 % 2,24 % 1,91 % 
 
Diese derzeit positive Entwicklung macht allerdings auch das Risiko deutlich, welches sich für den 
städtischen Haushalt durch zukünftig steigende Zinsen ergeben würde. 
 
 
3.   Strategische Ausrichtung des Zinsmanagements 
 
Im Rahmen des städtischen Schuldenmanagements werden verschiedene Instrumente eines ak-
tiven Zinsmanagements eingesetzt. Mit den einzelnen Instrumenten wird das Ziel verfolgt, unter-
schiedliche Marktsituationen so zu nutzen, dass der Zinsaufwand begrenzt bzw. bestenfalls mini-
miert wird. Dazu gehört es, Strukturen zu schaffen, die ein flexibles Reagieren auf sich ändernde 
Marktbedingungen zulassen  und gleichzeitig die derzeit günstigen Zinskonditionen mittel - und 
langfristig zu sichern. 
 
Um Risiken in der Finanzierung zu streuen und zu begrenzen, wird die Verwaltung über die Haus-
haltssatzung ermächtigt, verschiedene Instrumente zu nutzen. In der Haushaltssatzung 2020 (Glei-
ches gilt im Wesentlichen für die Haushaltssatzung 2021) war hierzu in § 2 u.a. festgelegt: 
 
„Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr 
ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsri-
siken abzuschließen (z.B. Derivate). Dabei wird das Vertragsvolumen im Bereich der Fremdwäh-
rung (Schweizer Franken) auf 15 % und der variablen Abschlüsse -insoweit sie nicht abgesichert 
sind- auf 30 % des Schuldenstandes aus Investitionskrediten zum Jahresende begrenzt. Von Neu-
aufnahmen in Fremdwährungen wird abgesehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Um-
schuldungen/Prolongationen für Investitionskredite.“

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V/0478/2021 
 
Derzeit stellt sich die Nutzung dieser Optionen wie folgt dar: 
 
Position (Mio. €) Anteil Höchstgrenze 
CHF-Kredite 25,7 3,24% 15% 
variable Kredite 15,3 1,93% 30% 
 
In 2020 wurde keine neuen CHF-Kredite aufgenommen und keine neuen Derivate abgeschlossen. 
 
 
4. Liquiditätsmanagement 
 
4.1 Liquiditätskredite und Cash-Pooling 
 
Da die Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen deutlich hinter dem Plan zurückblieben, erfolgte 
die Aufnahme von Investitionskrediten im Jahr 2020 nur in geringem Umfang. Die benötigte Liquidität 
wurde stattdessen aus zurückfließenden Festgeldern in Höhe von r d. 67 Mio. € und aus der Auf-
nahme von Liquiditätskrediten bzw. unter Nutzung des Cash-Poolings finanziert. Aufgrund des Zins-
niveaus am Kapitalmarkt konnten mit der Kreditaufnahme Zinserträge erzielt werden. 2020 lagen 
die Zinssätze bei Laufzeiten der Liquiditätskredite zwischen 14 und 80 Tagen zwischen -0,05 % und 
-0,45 %. In Summe wurde aus den Liquiditätskrediten ein Ertrag in Höhe von 133.377,08 € erzielt. 
 
Über das Cash-Pooling sind die Stadt und die beteiligten städtischen Töchter in einem Liquiditäts-
verbund zusammengefasst. Vorteil des Cash-Poolings ist, dass zunächst die vorhandene Liquidität 
innerhalb der Stadt und der beteiligten Töchter genutzt werden kann, bevor ein Zugriff auf Kredite 
erfolgt. Im Berichtsjahr 2020 konnte der kurzfristige städtische Liquiditätsbedarf bis zu einer Höhe 
von maximal 41,6 Mio. Euro über das Cash -Pooling abgebildet werden. Die Leihe aus dem Cash -
Pooling erfolgte an 36 6 Tagen mit einem Durchschnittswert von rund 24,2 Mio. €. Der Zeitablauf 
kann der nachstehenden Grafik e ntnommen werden. Zur besseren Darstellung wurde der 1., 10. 
und 20. Tag des Monats als Stichtag berücksichtigt.

- 5 - 
V/0478/2021 
4.2 Geldanlagegeschäfte 
 
Die städtischen Geldanlagegeschäfte werden auf der Grundlage der städtischen Kapitalanlage-
richtlinie getätigt, deren aktuelle Fassung mit Vorlage V/0364/2020 vom Haupt - und Finanzaus-
schuss im Mai 2020 beschlossen wurde. 
 
Die Stadt Münster nutzt für ihre Geldanlagegeschäfte folgende Anlageformen: 
- Tagesgelder, 
- Festgeldanlagen,  
- Spezialfonds.  
 
Die Entwicklung der Anlagen im Jahr 2020 stellt sich wie folgt dar (in Mio. €): 
 
 Tages- 
gelder 
Festgeld-
anlagen Fonds Summe 
01.01.2020 13,00 148,69 42,78 204,47 
30.12.2020 4,95 81,10 53,66 138,71 
 
Bei der Tabelle handelt es sich um eine rein stichtagsbezogene Darstellung. Die unterjährige Li-
quiditätsentwicklung der verschiedenen Anlageformen ist nicht kontinuierlich, sondern schwankt 
im Zeitablauf. Aufgrund hoher Zahlungseingänge kurz vor dem Jahresende (zum Steuertermin am 
15.11. bzw. zum Auszahlungstermin der Landessteuern (Einkommen -/Umsatzsteueranteil) am 
22.12.) und einer Zahlung am 14.12.2020 in Höhe von 27,2 Mio. € aus dem Covid-19-Entlastungs-
gesetz war der Liquiditätsbestand zum 31.12.2020 deutlich höher als zu vielen unterjährigen Zeit-
punkten.  
 
Bis zum Jahr 2 018 erzielte die Stadt Münster hohe Liquiditätsüberschüsse, so dass die Summe 
der angelegten Gelder kontinuierlich anstieg. Seit dem Jahr 2019 hat sich dieser Trend umgekehrt 
und die auslaufenden Festgeldanlagen werden dazu genutzt, um den Liquiditätsbedarf zu decken. 
Nur selten war überschüssige Liquidität anzulegen, im Jahr 2020 wurden zwei  Festgeldanlagen 
und zwei Festzinsanleihen über insgesamt 8,0 Mio. € bei Instituten mit Institutssicherungssystem 
abgeschlossen. 
 
 
4.3 Spezialfonds 
 
Die Stadt Münster investiert in zwei Fonds , die im Wesentlichen für die Finanzierung zukünftiger 
Pensionsverpflichtungen eingerichtet wurden. Es handelt sich um den 
- VUS-Münster-Fonds (Versorgungs- und Sanierungs-Fonds) und 
- WVR-Fonds (Westfälischer-Versorgungs-Rücklage-Fonds). 
 
Fondsanleger beim VUS-Münster-Fonds sind die Stadt Münster sowie die citeq, das Theater Müns-
ter und die AWM. Beim WVR -Fonds sind neben der Stadt Münster noch weitere Kommunen aus 
NRW und Niedersachsen am Fonds beteiligt. 
 
Mit der Ratsvorlage V/0810/2017 wurde beschlossen, für die Finanzierung der zukünftigen Pensi-
onsverpflichtungen die jährliche Zuführung zu den städtischen Fonds auf 6,0 Mio. € festzusetzen. 
Zum Haushaltsjahr 2020 wurde dieser Betrag auf 10,0 Mio. € erhöht. Die Zuführung ist unterjährig 
aufgrund der Schwankungen der Aktienmärkte auf mehrere Teilzuführungen aufgeteilt worden. 
 
Der VUS-Fonds und der WVR-Fonds entwickelten sich im Berichtsjahr 2020 wie folgt:

- 6 - 
V/0478/2021 
 VUS-Fonds 
(Anteil Stadt Münster und Eigen-
betriebe) 
WVR-Fonds  
(Anteil Stadt Münster und Eigen-
betriebe) 
 in Mio. € Anzahl 
Anteile 
Wert je 
Anteil (€) in Mio. € Anzahl 
Anteile 
Wert je 
Anteil (€) 
Anfangswert        
31.12.2019  53,548 307.981 173,87 42,299 396.467 106,69 
Endwert               
31.12.2020 55,071 310.788 177,20 55,484 508.795 109,05 
       
Wertentwicklung  
je Fondsanteil   
+3,33 € 
 
+ 1,91 % 
  
+2,36 € 
 
+ 2,21 % 
Betragsveränderung  
2020  + 1,523 + 2.807  + 13,185 +112.328  
 
Im Ergebnis haben beide Fonds im Jahr 2020 eine zufriedenstellende Rendite erwirtschaftet. Beide 
Fonds werden unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien gesteuert, an deren Weiterent-
wicklung die Verwaltung derzeit arbeitet. Die nachhaltige Anlage von Geldern in den beiden Fonds 
ist in die städtische Nachhaltigkeitsstrategie 2030 eingebettet und gehört zu den Schlüsselprojek-
ten 2019 bis 2022. 
 
 
5.   Ausblick auf das Jahr 2021 
 
5.1 Langfristige Investitionskredite 
 
Im Jahr 2021 stehen langfristige Kredite mit einem Gesamtvolumen von ca. 95,9 Mio. € zur Zinsan-
passung an. Soweit diese mit Derivaten unterlegt sind, erfolgt die Zinsanpassung auf Basis von 
variablen Krediten mit kurzer Laufzeit, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierfür gibt die Haus-
haltssatzung und die derzeitige variable Quote ausreichend Spielraum.  
 
Für alle weiteren Umschuldungen oder Neuaufnahmen werden Zinsfestschreibungen von mehr als 
10 Jahren angestrebt. Hier werden auch weiterhin sowohl klassische Gläubiger als auch Investoren 
außerhalb des Bankensektors angesprochen, um den Gläubigerkreis zu erweitern. Auch Finanzie-
rungsinstrumente, die den Fokus auf Nachhaltigkeit legen, sind perspektivis ch geplant. Denkbar 
ist hier auch unter Einbeziehung von Kreditbedarf zur Konzernfinanzierung die Platzierung eines 
Green Bonds am Kapitalmarkt. 
 
Die Kreditermächtigung für 2021 liegt bei 179,5 Mio. zzgl. übertragener Kreditermächtigungen aus 
dem Jahr 2020. Die Inanspruchnahme ist abhängig von der Liquiditätssituation der Stadt und dem 
tatsächlichen Kreditbedarf. Dieser lag zumindest in den vergangenen Jahren erheblich unter den 
veranschlagten Beträgen. 
 
Einen nicht unerheblichen Faktor für die Umschuldung bzw. Neuaufnahme von Krediten stellt die 
Laufzeit dar. Hier gilt es, die sogenannten „Klumpenbildung“, d.h. das zeitnahe Auslaufen nen-
nenswerter Kreditsumme, zu vermeiden. Aktuell stellt sich die Aufteilung der Laufzeiten wie folgt 
dar:

- 7 - 
V/0478/2021 
 
 
Um das Zinsrisiko zu begrenzen, soll die zeitliche Streuung der Zinsbindungsfristen von Krediten 
weiterhin differenziert erfolgen. Gleichzeitig ist hierbei auch die unterschiedliche Zinsentwicklung 
bei den Laufzeiten zu berücksichtigen. 
 
 
5.2 Liquidität 
 
Die städtische Liquiditätssituation im Jahr 2021 wird weiterhin maßgeblich von Corona -bedingten 
Auswirkungen beeinflusst sein. Die im Haushaltsplan 2021 berücksichtigte Corona -bedingte Be-
lastung (Mindererträge (z. B. bei den Steuern und Gebühren) sowie Meh raufwand (z. B. zusätzli-
cher Sach- oder Personalaufwand, Sozialleistungen, Förderung Dritter)) summiert sich auf insge-
samt ca. 63,5 Mio. €; dies entspricht ca. 5 % des Haushaltsvolumens.  
 
Da derzeit keine Ausgleichszahlungen durch Land oder Bund analog zum Haushaltsjahr 2020 ab-
zusehen sind, ist davon auszugehen, dass das unterjährige bzw. gesamtstädtische Defizit durch 
Liquiditätskredite auszugleichen sein wird. Insoweit gibt die Haushaltsentwicklung keinerlei Poten-
tial für zusätzliche, ungeplante Maßnahme n und die Haushaltsbewirtschaftung muss diszipliniert 
erfolgen.  
Der Rahmen für Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden können, ist 
mit 200 Mio. € nach heutigem Stand ausreichend bemessen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
- Anlage A

Anlage A

986 Zeichen

Anlage A zur V/0478/2021 
Kurzüberblick 
Im Auftrag des Haupt- und Finanzausschusses soll über die im abgelaufenen Rechnungsjahr 
ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur Gesamtsteuerung von Krediten, Zins-, Tilgungs- und 
Belastungsverläufen und über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung für 
das laufende und für kommende Haushaltsjahre berichtet werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Informationen über das städtische Schulden- und Liquiditätsmanagement 
 
Finanzierung 
entfällt 
 
Pflichtigkeitsgrad 
entfällt 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Letztlich dient die Finanzierung städtischer Aufgaben und Leistungen aus vorhandener Liquidität, 
durch Neuaufnahme oder Umschuldung von kurz- oder langfristigen Krediten sowie weiteren Fi-
nanzierungsinstrumenten auch den Querschnittsthemen wie Demographie, Gleichstellung, Inklu-
sion, Klimaschutz und Migration.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.27 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0478/2021
Typ
Vorlagen
Datum
07.06.2021
Erstellt
07.06.2021 08:14