V/0478/2021
Schulden- und Liquiditätsbericht 2020
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Berichtsvorlage
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V/0478/2021
V/0478/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Schulden- und Liquiditätsbericht 2020
Beratungsfolge
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht
Bericht:
Mit dieser Vorlage wird wie in den Vorjahren über die Entwicklung der Verschuldungs- und Liquiditäts-
situation der Stadt Münster informiert. Schwerpunkte hierbei sind
die Entwicklungen des Jahres 2020 im Kontext zu weiteren Jahren
eine Vorausschau auf die diesjährige / künftige Entwicklung.
1. Rückblick auf das Jahr 2020
Trotz Corona-Pandemie, Lockdown der Wirtschaft im Frühjahr und zum Jahresende ist das Jahr
2020 an den Kapitalmärkten überaus robust verlaufen. Die Zinsen, die Zinserwartungen und die
Lage an den Finanzmärkten waren über den Jahresverlauf stabil, die Renditen im Euroraum ver-
harrten auf niedrigem Niveau.
An den Aktienmärkten löste der erste Lockdown zunächst einen dramatischen Einbruch aus. Die
Märkte kamen aber schnell über eine v -förmige Erholung zurück auf alte Niveaus, und zum Jah-
resende lagen die Werte überwiegend über denen vom Jahresanfang.
In Münster war das Jahr im Wesentlichen durch einen Abbau von Liquiditätsreserven in Form von
Geldanlagen gekennzeichnet. Langfristige Kredite mussten im Gegenzug nur in geringem Umfang
aufgenommen werden, kurzfristige Liquiditätskredite dienten der Stützung der Liquiditätssituation.
Zur Entwicklung im Einzelnen:
2. Entwicklung der Investitionskredite und des Schuldendienstes
2.1 Langfristige Kredite und deren Tilgung
Die Entwicklung des Schuldenstandes unter Berücksichtigung von Neuaufnahmen und Tilgungen
bis zum Jahre 2020 stellt sich wie folgt dar:
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
10.06.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Möller
Telefon: 0251 492 2000
MoellerFrank@stadt-
muenster.de
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V/0478/2021
Hier wird deutlich, dass sich der Schuldenstand der Kernverwaltung seit einigen Jahren relativ
konstant zwischen 750 und 800 Mio. € bewegt. Die Ausdehnung de s Schuldenstands über 800
Mio. € im Jahr 2018 ist auf die deutlich erhöhte Konzernfinanzierung zurückzuführen, wie aus der
nachfolgenden Tabelle ersichtlich ist. In den Planjahren von 2021 bis 2024 steigt rechnerisch die
veranschlagte Kreditsumme auf bis z u 1,36 Mrd. € durch die hohen geplanten Investitionen und
unter Berücksichtigung einer angenommenen entsprechenden Kreditquote an:
Trotz nennenswerter Planansätze auch in den vergangenen Jahren war die tatsächliche Entwick-
lung davon abweichend. Die Verwaltung hat diese Abweichungen zwischen Planansätzen und Ist-
Entwicklung zum Anlass genommen, das Instrument der Budgetierung stärker in den Fokus zu
rücken (vgl. dazu auch Vorlage V/0377/2021), um so zu einer besseren zeitlichen Steuerung der
Investitionsmaßnahmen zu gelangen, bei der auch die Realisierungsfähigkeit der Investitionen
stärker betrachtet wird.
2020 wurden innerhalb der Kernverwaltung ca. 19,5 Mio. € Kredite (davon ca. 9,4 Mio. € im Rah-
men des Landesprogramms „Gute Schule“) aufgenommen, gleichzeitig aber ca. 68,2 Mio. € getilgt.
Dadurch verringerte sich der Schuldenstand um ca. 48,7 Mio. €. Im Rahmen der Konzernfinanzie-
rung wurden 15,0 Mio. € Kredite neu aufgenommen und ca. 6,5 Mio. € getilgt. Am Jahresende
2020 entfiel vom gesamten Schuldenstand ein Anteil von 11,3 % auf die Konzernfinanzierung.
Neben den klassischen Kommunalkrediten waren Ende 2020 ca. 162,6 Mio. € (ca. 20,5 % des
Kreditvolumens) über Schuldscheine finanziert.
Position Netto-Verän-
derung ges.
Schuldenstand
Kernverwaltung
Schuldenst. Kon-
zernfinanzierung
Schuldenstand
gesamt
2017 26,6 768,3 8,2 776,4
2018 94,5 786,4 84,5 871,0
2019 38,3- 746,6 86,1 832,7
2020 40,2- 697,9 94,6 792,5
Plan 2021 116,0 830,4 78,0 908,4
Plan 2022 154,4 991,4 71,4 1.062,9
Plan 2023 166,1 1.174,1 54,8 1.228,9
Plan 2024 131,3 1.312,1 48,1 1.360,2
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2.2 Zinsen für langfristige Kredite
Die Entwicklung des Zinsaufwands aufgrund langfristiger Kredite einschließlich der derzeitigen
Haushaltsplanung stellt sich wie folgt dar (Angaben in Mio. €, Stand: Haushaltsplan 2021):
Hierbei macht sich einerseits die günstige prozentuale Zinsentwicklung in den letzten Jahren durch
sinkende Beträge bemerkbar, andererseits steigen die jährlichen Zinsaufwendungen im Zusam-
menhang mit dem geplanten steigenden kreditfinanzierten Investitionsvolumen in den nächsten
Jahren kontinuierlich an.
Bedingt durch unterschiedliche Laufzeiten, Umschuldungen von Altkrediten, Zwischenfinanzierun-
gen usw. wirkt sich die derzeitige Niedrigzinsphase positiv auf die Durchschnittsverzinsung aller
Kredite aus. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt ein kontinuierlich sinkendes Zinsniveau auf:
Jahr 2017 2018 2019 2020
Durchschnittszinssatz 2,95 % 2,47 % 2,24 % 1,91 %
Diese derzeit positive Entwicklung macht allerdings auch das Risiko deutlich, welches sich für den
städtischen Haushalt durch zukünftig steigende Zinsen ergeben würde.
3. Strategische Ausrichtung des Zinsmanagements
Im Rahmen des städtischen Schuldenmanagements werden verschiedene Instrumente eines ak-
tiven Zinsmanagements eingesetzt. Mit den einzelnen Instrumenten wird das Ziel verfolgt, unter-
schiedliche Marktsituationen so zu nutzen, dass der Zinsaufwand begrenzt bzw. bestenfalls mini-
miert wird. Dazu gehört es, Strukturen zu schaffen, die ein flexibles Reagieren auf sich ändernde
Marktbedingungen zulassen und gleichzeitig die derzeit günstigen Zinskonditionen mittel - und
langfristig zu sichern.
Um Risiken in der Finanzierung zu streuen und zu begrenzen, wird die Verwaltung über die Haus-
haltssatzung ermächtigt, verschiedene Instrumente zu nutzen. In der Haushaltssatzung 2020 (Glei-
ches gilt im Wesentlichen für die Haushaltssatzung 2021) war hierzu in § 2 u.a. festgelegt:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr
ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsri-
siken abzuschließen (z.B. Derivate). Dabei wird das Vertragsvolumen im Bereich der Fremdwäh-
rung (Schweizer Franken) auf 15 % und der variablen Abschlüsse -insoweit sie nicht abgesichert
sind- auf 30 % des Schuldenstandes aus Investitionskrediten zum Jahresende begrenzt. Von Neu-
aufnahmen in Fremdwährungen wird abgesehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Um-
schuldungen/Prolongationen für Investitionskredite.“
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V/0478/2021
Derzeit stellt sich die Nutzung dieser Optionen wie folgt dar:
Position (Mio. €) Anteil Höchstgrenze
CHF-Kredite 25,7 3,24% 15%
variable Kredite 15,3 1,93% 30%
In 2020 wurde keine neuen CHF-Kredite aufgenommen und keine neuen Derivate abgeschlossen.
4. Liquiditätsmanagement
4.1 Liquiditätskredite und Cash-Pooling
Da die Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen deutlich hinter dem Plan zurückblieben, erfolgte
die Aufnahme von Investitionskrediten im Jahr 2020 nur in geringem Umfang. Die benötigte Liquidität
wurde stattdessen aus zurückfließenden Festgeldern in Höhe von r d. 67 Mio. € und aus der Auf-
nahme von Liquiditätskrediten bzw. unter Nutzung des Cash-Poolings finanziert. Aufgrund des Zins-
niveaus am Kapitalmarkt konnten mit der Kreditaufnahme Zinserträge erzielt werden. 2020 lagen
die Zinssätze bei Laufzeiten der Liquiditätskredite zwischen 14 und 80 Tagen zwischen -0,05 % und
-0,45 %. In Summe wurde aus den Liquiditätskrediten ein Ertrag in Höhe von 133.377,08 € erzielt.
Über das Cash-Pooling sind die Stadt und die beteiligten städtischen Töchter in einem Liquiditäts-
verbund zusammengefasst. Vorteil des Cash-Poolings ist, dass zunächst die vorhandene Liquidität
innerhalb der Stadt und der beteiligten Töchter genutzt werden kann, bevor ein Zugriff auf Kredite
erfolgt. Im Berichtsjahr 2020 konnte der kurzfristige städtische Liquiditätsbedarf bis zu einer Höhe
von maximal 41,6 Mio. Euro über das Cash -Pooling abgebildet werden. Die Leihe aus dem Cash -
Pooling erfolgte an 36 6 Tagen mit einem Durchschnittswert von rund 24,2 Mio. €. Der Zeitablauf
kann der nachstehenden Grafik e ntnommen werden. Zur besseren Darstellung wurde der 1., 10.
und 20. Tag des Monats als Stichtag berücksichtigt.
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4.2 Geldanlagegeschäfte
Die städtischen Geldanlagegeschäfte werden auf der Grundlage der städtischen Kapitalanlage-
richtlinie getätigt, deren aktuelle Fassung mit Vorlage V/0364/2020 vom Haupt - und Finanzaus-
schuss im Mai 2020 beschlossen wurde.
Die Stadt Münster nutzt für ihre Geldanlagegeschäfte folgende Anlageformen:
- Tagesgelder,
- Festgeldanlagen,
- Spezialfonds.
Die Entwicklung der Anlagen im Jahr 2020 stellt sich wie folgt dar (in Mio. €):
Tages-
gelder
Festgeld-
anlagen Fonds Summe
01.01.2020 13,00 148,69 42,78 204,47
30.12.2020 4,95 81,10 53,66 138,71
Bei der Tabelle handelt es sich um eine rein stichtagsbezogene Darstellung. Die unterjährige Li-
quiditätsentwicklung der verschiedenen Anlageformen ist nicht kontinuierlich, sondern schwankt
im Zeitablauf. Aufgrund hoher Zahlungseingänge kurz vor dem Jahresende (zum Steuertermin am
15.11. bzw. zum Auszahlungstermin der Landessteuern (Einkommen -/Umsatzsteueranteil) am
22.12.) und einer Zahlung am 14.12.2020 in Höhe von 27,2 Mio. € aus dem Covid-19-Entlastungs-
gesetz war der Liquiditätsbestand zum 31.12.2020 deutlich höher als zu vielen unterjährigen Zeit-
punkten.
Bis zum Jahr 2 018 erzielte die Stadt Münster hohe Liquiditätsüberschüsse, so dass die Summe
der angelegten Gelder kontinuierlich anstieg. Seit dem Jahr 2019 hat sich dieser Trend umgekehrt
und die auslaufenden Festgeldanlagen werden dazu genutzt, um den Liquiditätsbedarf zu decken.
Nur selten war überschüssige Liquidität anzulegen, im Jahr 2020 wurden zwei Festgeldanlagen
und zwei Festzinsanleihen über insgesamt 8,0 Mio. € bei Instituten mit Institutssicherungssystem
abgeschlossen.
4.3 Spezialfonds
Die Stadt Münster investiert in zwei Fonds , die im Wesentlichen für die Finanzierung zukünftiger
Pensionsverpflichtungen eingerichtet wurden. Es handelt sich um den
- VUS-Münster-Fonds (Versorgungs- und Sanierungs-Fonds) und
- WVR-Fonds (Westfälischer-Versorgungs-Rücklage-Fonds).
Fondsanleger beim VUS-Münster-Fonds sind die Stadt Münster sowie die citeq, das Theater Müns-
ter und die AWM. Beim WVR -Fonds sind neben der Stadt Münster noch weitere Kommunen aus
NRW und Niedersachsen am Fonds beteiligt.
Mit der Ratsvorlage V/0810/2017 wurde beschlossen, für die Finanzierung der zukünftigen Pensi-
onsverpflichtungen die jährliche Zuführung zu den städtischen Fonds auf 6,0 Mio. € festzusetzen.
Zum Haushaltsjahr 2020 wurde dieser Betrag auf 10,0 Mio. € erhöht. Die Zuführung ist unterjährig
aufgrund der Schwankungen der Aktienmärkte auf mehrere Teilzuführungen aufgeteilt worden.
Der VUS-Fonds und der WVR-Fonds entwickelten sich im Berichtsjahr 2020 wie folgt:
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VUS-Fonds
(Anteil Stadt Münster und Eigen-
betriebe)
WVR-Fonds
(Anteil Stadt Münster und Eigen-
betriebe)
in Mio. € Anzahl
Anteile
Wert je
Anteil (€) in Mio. € Anzahl
Anteile
Wert je
Anteil (€)
Anfangswert
31.12.2019 53,548 307.981 173,87 42,299 396.467 106,69
Endwert
31.12.2020 55,071 310.788 177,20 55,484 508.795 109,05
Wertentwicklung
je Fondsanteil
+3,33 €
+ 1,91 %
+2,36 €
+ 2,21 %
Betragsveränderung
2020 + 1,523 + 2.807 + 13,185 +112.328
Im Ergebnis haben beide Fonds im Jahr 2020 eine zufriedenstellende Rendite erwirtschaftet. Beide
Fonds werden unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien gesteuert, an deren Weiterent-
wicklung die Verwaltung derzeit arbeitet. Die nachhaltige Anlage von Geldern in den beiden Fonds
ist in die städtische Nachhaltigkeitsstrategie 2030 eingebettet und gehört zu den Schlüsselprojek-
ten 2019 bis 2022.
5. Ausblick auf das Jahr 2021
5.1 Langfristige Investitionskredite
Im Jahr 2021 stehen langfristige Kredite mit einem Gesamtvolumen von ca. 95,9 Mio. € zur Zinsan-
passung an. Soweit diese mit Derivaten unterlegt sind, erfolgt die Zinsanpassung auf Basis von
variablen Krediten mit kurzer Laufzeit, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierfür gibt die Haus-
haltssatzung und die derzeitige variable Quote ausreichend Spielraum.
Für alle weiteren Umschuldungen oder Neuaufnahmen werden Zinsfestschreibungen von mehr als
10 Jahren angestrebt. Hier werden auch weiterhin sowohl klassische Gläubiger als auch Investoren
außerhalb des Bankensektors angesprochen, um den Gläubigerkreis zu erweitern. Auch Finanzie-
rungsinstrumente, die den Fokus auf Nachhaltigkeit legen, sind perspektivis ch geplant. Denkbar
ist hier auch unter Einbeziehung von Kreditbedarf zur Konzernfinanzierung die Platzierung eines
Green Bonds am Kapitalmarkt.
Die Kreditermächtigung für 2021 liegt bei 179,5 Mio. zzgl. übertragener Kreditermächtigungen aus
dem Jahr 2020. Die Inanspruchnahme ist abhängig von der Liquiditätssituation der Stadt und dem
tatsächlichen Kreditbedarf. Dieser lag zumindest in den vergangenen Jahren erheblich unter den
veranschlagten Beträgen.
Einen nicht unerheblichen Faktor für die Umschuldung bzw. Neuaufnahme von Krediten stellt die
Laufzeit dar. Hier gilt es, die sogenannten „Klumpenbildung“, d.h. das zeitnahe Auslaufen nen-
nenswerter Kreditsumme, zu vermeiden. Aktuell stellt sich die Aufteilung der Laufzeiten wie folgt
dar:
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Um das Zinsrisiko zu begrenzen, soll die zeitliche Streuung der Zinsbindungsfristen von Krediten
weiterhin differenziert erfolgen. Gleichzeitig ist hierbei auch die unterschiedliche Zinsentwicklung
bei den Laufzeiten zu berücksichtigen.
5.2 Liquidität
Die städtische Liquiditätssituation im Jahr 2021 wird weiterhin maßgeblich von Corona -bedingten
Auswirkungen beeinflusst sein. Die im Haushaltsplan 2021 berücksichtigte Corona -bedingte Be-
lastung (Mindererträge (z. B. bei den Steuern und Gebühren) sowie Meh raufwand (z. B. zusätzli-
cher Sach- oder Personalaufwand, Sozialleistungen, Förderung Dritter)) summiert sich auf insge-
samt ca. 63,5 Mio. €; dies entspricht ca. 5 % des Haushaltsvolumens.
Da derzeit keine Ausgleichszahlungen durch Land oder Bund analog zum Haushaltsjahr 2020 ab-
zusehen sind, ist davon auszugehen, dass das unterjährige bzw. gesamtstädtische Defizit durch
Liquiditätskredite auszugleichen sein wird. Insoweit gibt die Haushaltsentwicklung keinerlei Poten-
tial für zusätzliche, ungeplante Maßnahme n und die Haushaltsbewirtschaftung muss diszipliniert
erfolgen.
Der Rahmen für Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden können, ist
mit 200 Mio. € nach heutigem Stand ausreichend bemessen.
I.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
- Anlage A
Anlage A
986 Zeichen
Anlage A zur V/0478/2021 Kurzüberblick Im Auftrag des Haupt- und Finanzausschusses soll über die im abgelaufenen Rechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur Gesamtsteuerung von Krediten, Zins-, Tilgungs- und Belastungsverläufen und über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung für das laufende und für kommende Haushaltsjahre berichtet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Informationen über das städtische Schulden- und Liquiditätsmanagement Finanzierung entfällt Pflichtigkeitsgrad entfällt Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Letztlich dient die Finanzierung städtischer Aufgaben und Leistungen aus vorhandener Liquidität, durch Neuaufnahme oder Umschuldung von kurz- oder langfristigen Krediten sowie weiteren Fi- nanzierungsinstrumenten auch den Querschnittsthemen wie Demographie, Gleichstellung, Inklu- sion, Klimaschutz und Migration.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0478/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.06.2021
- Erstellt
- 07.06.2021 08:14