Verkehrsberuhigte Maßnahmen auf der Longericher Straße in der Gartenstadt
Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/1536/2017 vom 24.10.2017
Stand: Am 09.11.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (SPD BV5)
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.10.2017 AN/1536/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017 Verkehrsberuhigte Maßnahmen auf der Longericher Straße in der Gartenstadt - Antrag der SPD-Fraktion - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, im Zuge der Reparaturmaßnahmen auf der Longericher Straße Markierungen dergestalt aufzubringen, dass vor den Einbiegungen der Nebenstraßen auf das Rechts vor Links Gebot aufmerksam gemacht wird. Die Verwaltung wird gebeten, weitere Beruhigungsmaßnahmen vorzunehmen. Begründung: Der Amtsleiter Herr Harzendorf hat in einer Bürgerversammlung versprochen, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Gesamtschule Nippes entstandenen Schäden des Straßen-und Bürgersteiges zu reparieren. In diesem Zusammenhang könnten einfache Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erledigt werden. - 2 - Gez. Baumann -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1536/2017 Stand: 14.06.2024 Sachstandsbericht Verkehrsberuhigte Maßnahmen auf der Longericher Straße in der Gartenstadt - Antrag der SPD-Fraktion - Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, im Zuge der Reparaturmaßnahmen auf der Longericher Straße Markierungen dergestalt aufzubringen, dass vor den Einbiegungen der Nebenstraßen auf das Rechts vor Links Gebot aufmerksam gemacht wird. Die Verwaltung wird gebeten, weitere Be- ruhigungsmaßnahmen vorzunehmen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Markierung von Wartelinien: Die Anordnung von Fahrbahnmarkierungen ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Beschluss wurde von der Verwaltung daher als Prüfauftrag gewertet. Die zwischenzeitlich er- folgte Prüfung führt zu folgenden Ergebnissen: Die Markierung von Wartelinien erfolgte früher im Zuge der Einrichtung von Tempo 30- Zonen dort, wo sich die Vorfahrtsregelung geändert hat und eine gesonderte Kenn- zeichnung geboten schien. Diese Art der Markierung wird heute nicht mehr verwendet. Die Straßenverkehrs-Ord- nung (StVO) sieht diese Art der Markierung für die Verdeutlichung der Vorfahrtsrege- lung Rechts-vor-Links nicht vor. Dem Wunsch nach Anbringung von Wartelinien im Verlauf der Longericher Straße kommt die Verwaltung daher nicht nach. Beruhigungsmaßnahmen: Hinsichtlich der weiteren angesprochenen Beruhigungsmaßnahmen fand am 07.01.2019 ein Ortstermin mit dem Bürgerverein, dem damaligen Amt für Straßen und Verkehrstechnik und der Straßenverkehrsbehörde statt. Dabei wurden von dem Bürgerverein diverse Vorschläge erläutert (Markierungen, Beschilderungen, bauliche Veränderungen). 2 Die Verwaltung hat die Vorschläge des Bürgervereins gebündelt und in das Arbeitsprogramm für den Stadtbezirk Nippes aufgenommen. Nächste Schritte: Markierung von Wartelinien: Aufgrund der oben dargestellten gesetzlichen Vorgaben sieht die Verwaltung den Beschluss zu diesem Punkt als erledigt an. Beruhigungsmaßnahmen: Die Umsetzung des Beschlusses zu diesem Punkt erfordert eine umfassende planerische Be- trachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten personellen Situation eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungsbearbeitung begonnen wird. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das IV. Quartal 2025
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