1740/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung Bezirksvertretung Nippes vom 29.01.2026 betreffend "Verkehrskonzept Friedrich-Karl-Straße" (AN/1494/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4119 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 1740/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung Bezirksvertretung Nippes vom 29.01.2026 betreffend "Verkehrskonzept Friedrich-Karl- Straße" (AN/1494/2025) Die Fraktion Die Linke bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum hat die Stadt vor dem Hintergrund der Vereinfachung von Einrichtung vor Tempo 30 vor Schulen und Kitas in der Gesetzgebung dort noch kein Tempo 30 ein- gerichtet? Antwort der Verwaltung: Im Rahmen des Verkehrsgutachtens zum Schulprojekt ist die Herabsetzung der Ge- schwindigkeit auf der Friedrich-Karl-Straße von 50 km/h auf 30 km/h aufgrund des Aus- baustandards mit eigenständigen Geh- und Radwegen im Seitenraum und vorhandenen Lichtsignalanlage nicht als erforderliche Maßnahme herausgearbeitet worden. Im Zuge der StVO-Novelle ist die Einrichtung von streckenbezogenen Tempo 30 erleich- tert worden. So ist es nun möglich Tempo 30 an hochfrequentierten Schulwegen anzuord- nen. Im Rahmen der personellen Kapazitäten und der Aufgabenprioritäten wird die Mög- lichkeit der Straßenverkehrsordnung zur Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf der Friedrich-Karl-Straße sowie im Umfeld gemäß des BV-Beschlusses AN/1289/2021 erneut geprüft. 2. Wie lautet das Verkehrskonzept auf der Friedrich-Karl-Straße, um den Kindern ein sicheres Ankommen zu ermöglichen? Antwort der Verwaltung: Die Friedrich-Karl-Straße weist breite Nebenanlagen (getrennter Geh- und Radweg) in Nahbereich der Grundschule auf. Im fußläufigen Einzugsbereich sind sichere, signalisierte Querungsmöglichkeiten vorhanden. Die Einrichtung einer weiteren Querungsmöglichkeit ist zunächst nicht beabsichtigt. Der Schulzugang befindet sich nicht wie ursprünglich vorgesehen direkt auf der Friedrich- Karl-Straße, sondern auf der Ostseite der verlaufenden Wegeverbindung. So sind die Schüler*innenverkehre stärker räumlich von den übrigen Verkehren getrennt, somit beste- hen keine direkten Konflikte mit dem im Seitenraum geführten Radverkehr auf der Fried- rich-Karl-Straße. Das Verkehrsgutachten zur Grundschule sieht die Abwicklung des motorisierten Schulver- kehrs, wie den Schwimmbus- und Elternverkehr im Bereich Niehler Kirchweg vor. Dafür 2 wurde eine Schwimmbushaltestelle eingerichtet und das Parken neu sortiert, um insbe- sondere den vorhandenen Gehweg in voller Breite für den Fußverkehr nutzbar zu ma- chen. Für die Friedrich-Karl-Straße hat das Verkehrsgutachten die Änderung der Signalsteue- rung am Knotenpunkt Friedrich-Karl-Straße/Niehler Kirchweg als notwendige Maßnahmen erarbeitet. Eine Änderung der Lichtsignalanlagensteuerung am Knotenpunkt wurde im März 2026 bereits umgesetzt. Die Anlage wurde mit einem besonderen Signalprogramm ergänzt, in dem Fußgänger*innen längere Grünzeiten erhalten. Dieses „Sonderprogramm wird explizit zu Schulbeginn und -ende geschaltet. Neben dieser aktuellen Anpassung wird die Lichtsignalanlage mittelfristig umfangreich nach aktuellen Vorgaben und Richtlinien er- neuert. 3. Welche zügigen Maßnahmen planen Sie umzusetzen, um die Sicherheit für die Schulkinder zu erhöhen? Antwort der Verwaltung: Wie bereits zu Frage 2 ausgeführt, wurden vor Inbetriebnahme des Schulstandortes im Schulnahbereich verkehrliche Maßnahmen umgesetzt. Um die Verkehrsabwicklung zu verbessern und die Sicherheit für Schüler*innen zu steigern, wurde das Parkens auf die Fahrbahn des Niehler Kirchweg angeordnet, um den vorhandenen Gehweg in voller Breite für zu Fußgehende nutzen zu können. Neben der Sanierung der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Friedrich-Karl-Straße/Niehler Kirchweg knüpft die Einrichtung einer Fahrradstraße im Niehler Kirchweg an. Diese Maß- nahme befindet sich derzeit noch in der Planungsphase und ist ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende und kann zusätzlich zu einer Entschleuni- gung des Kfz-Verkehrs führen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1740/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 25.06.2026
- Erstellt
- 11.06.2026 07:47