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4036/2023

Sachstand Alfred-Schütte-Allee

Mitteilung Ausschuss 22.01.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.03.2024, TOP 6.2.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3418 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III 
 
Vorlagen-Nummer 22.01.2024 
 4036/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.01.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 
 
Sachstand Alfred-Schütte-Allee 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung vom 13.06.2023 (AN/1219/2023) folgenden 
Beschluss gefasst.  
1. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, dringend weitere Maßnahmen 
zur Lösung der angespannten Situation an der Alfred-Schütte-Allee zu ergreifen. Fol-
gende Maßnahmen sind – zusätzlich zum Beschluss der Bezirksvertretung, vgl. Vorla-
gen-Nr.: 4093/2022 – umgehend zu treffen: Sperrung der Alfred-Schütte-Allee ab dem 
01.07.2023 zwischen Einmündung Müllergasse und vor der Ausfahrt der KSG abends 
und am Wochenende (außerhalb der Arbeits- und Anlieferzeiten der Firma Schütte) 
unter Beteiligung der direkten Anlieger, einem vorherigen Gespräch mit der Fa. 
Schütte sowie einer Information betroffenen Bürgerinnen und Bürger entlang der Al-
ternativstrecken. 
 
Bezüglich des Beschlusspunktes 1 ist aufgrund der überbezirklichen Bedeutung der Alfred-
Schütte-Allee der Verkehrsausschuss der Stadt Köln zuständig. Die Straße selbst nimmt über-
bezirkliche Verkehrsströme auf, da sie die Hauptzufahrt für bezirkliche und überbezirkliche 
Besucherinnen und Besucher der Poller Wiesen ist. Zudem hätte eine Sperrung dieser Straße 
Auswirkungen auf die überbezirklichen Verkehrsströme in den Bezirk Innenstadt. 
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist eine Sperrung straßenverkehrsrechtlich grundsätzlich zuläs-
sig, sodass ein entsprechender Beschluss durch den Verkehrsausschuss getroffen werden 
kann.   
Insbesondere die Polizeieinsätze aufgrund von Ruhestörungen und der Tuner-Szene zuzuord-
nenden Vorgänge lassen von einer atypischen z. T. gefährdenden Straßennutzung ausgehen. 
Verkehrsbeschränkende Anordnungen sind daher zum einen zum Schutz dort befindlicher 
schutzbedürftiger Personen in einer Unterkunft für Geflüchtete vor Lärm und Abgasen (§ 45 
Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)) als auch zum anderen hinsichtlich deren 
Aufenthalt und Querungsbedürfnissen bezüglich des Zuganges zu den Freizeitbereichen Pol-
ler Wiesen grundsätzlich gerechtfertigt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO). Um die Anliegerrechte nicht 
einzuschränken, wäre durch das Zusatzschild „Anlieger frei“ die Zufahrt z. B. zu den Werken 
der Alfred-Schütte-Werke möglich. Um eine entsprechende Anordnung auf Grundlage der

2 
 
StVO rechtssicher durchzuführen, ist nach rechtlicher Bewertung der Stadtverwaltung eine de-
taillierte Dokumentation des atypischen Verkehrslärms erforderlich. Die Ordnungsbehörden 
werden in den kommenden Monaten eine entsprechende Dokumentation erarbeiten, auswer-
ten und im Sommer dem zuständigen Verkehrsausschuss eine Vorlage zur Entscheidung 
über die Sperrung vorlegen.  
Eine Teileinziehung ist nach Einschätzung der Stadtverwaltung unverhältnismäßig und nicht 
zielführend. Bei einer Teileinziehung wäre der Kfz-Verkehr zur Fa. Schütte, der KGS und dem 
Festivalstandort nur mit individuell zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen möglich. Eine 
physische Sperrung (versenkbare Poller, Schranke) ist aufgrund der großen Anzahl möglicher 
Anliegender (Mitarbeitende und Besucher*innen Alfred-Schütte Werke, der Kanu Sport Ge-
meinschaft sowie der Eventlocation Südbrücke) nicht umsetzbar.  
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (3)

25.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.02.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.03.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Alfred-Schütte-Allee
  • Müllergasse
  • Südbrücke

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Details

Aktenzeichen
4036/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.01.2024
Erstellt
07.12.2023 12:16