AN/0123/2020
Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Barrierfreier Zugang zur Parkanlage Schlösserstraße
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Antrag nach § 3 (SPD BV4)
3810 Zeichen
SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Josef Wirges Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0123/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Barrierfreier Zugang zur Parkanlage Schlösserstraße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 9. Dezember 2019 zu setzen. Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung durch entsprechende Maßnahmen in der Schlösserstraße, für zu Fuß Gehenden - auch mit Kinderwagen, Rollator oder Einkaufswagen - sowie für Rad fahrende einen barrierefreien, direkten und geradlinigen Zugang zur Parkanlage Schlössergärten ermöglichen. In der Schlösserstraße sind zu Fuß Gehende, die von der Subbelrather Straße aus kommen bzw. die in diese Richtung unterwegs sind, auf dem Bürgersteig in gerader Linie und nicht im U zwischen Büschen und hinter parkenden Autos zu führen. sind die Glascontainer so zu versetzen, dass zu Fuß Gehende nicht zwischen Hecke und Containern her gehen müssen. Idealerweise werden sie gegen versenkbare Container, wie z. B. an der Ecke Lenaustraße/Gustav Freytag Straße ist das widerrechtlich Parken auf dem Bürgersteig zu unterbinden. Zu Fußgehende in Richtung Kleiststraße bzw. aus dieser kommend, dürfen nicht behindert werden. sind auf der Höhe des Eingangs ein PKW-Parkplatz zu entfernen und der Bordstein abzusenken. Der Zugangsbereich ist gegen unberechtigtes Parken zu sichern. ist der Poller in der Mitte des Parkeingangs ist zu entfernen. ist an diesem Parkeingang ein Mülleimer mit Hundekotbeutelspender aufzustellen. Sofern die Verwaltung weitere gute Ideen oder bessere Vorschläge hat, sind diese der BV-Ehrenfeld vorzustellen. Sofern einzelne Maßnahmen nicht sofort umgesetzt werden können, ist dafür zumindest ein Zeitplan vorzulegen. Begründung Ein kleiner Spaziergang durch die Parkanlage Schlössergärten dient der Erholung, stellt aber zusätzlich für die meisten zu Fuß Gehenden und Radfahrenden, die kürzeste Verbindung, beispielsweise zum Einkaufen auf der Landmannstraße oder als Schulweg dar. Die hier aufgeführten Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass zu Fuß gehen und Rad fahren in Neuehrenfeld nicht zum Hindernislauf wird, bei dem diese Verkehrsteilnehmer sogar vermeidbaren Risiken ausgesetzt werden. Zu Fuß Gehende und Radfahrende haben heute am Parkeingang Schlösserstraße keine Chance den Park auf geradem Weg zu betreten oder zu verlassen. Die Autos parken so dicht aneinander, dass dazwischen kein oder kaum ein Durchkommen ist. Daher benutzen auch Radfahrende den Bürgersteig und das zumeist - und durchaus nachvollziehbar - ohne abzusteigen. Wer zu Fuß geht, der muss laut Straßenverkehrsordnung den Bürgerteig benutzen, wenn ein solcher vorhanden ist. Hier windet sich der Bürgerteig hinter parkenden Autos und Hecken oder Gebüsch und Glascontainern entlang. Am Tag schon nicht schön und in den dunklen Morgen- und Abendstunden zusätzlich begleitet von einem unangenehmen Gefühl. Zuletzt, dennoch nicht unwichtig, sollten bereits die Eingänge von Parkanlagen einladend wirken. Zur Verdeutlichung der Situation sind diesem Antrag einige Fotos angefügt. Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Katrin Bucher Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreterin
Anlage 1 zum Antrag Schlösserstraße
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Anlage zum Antrag: Barrierefreier Zugang zur Parkanlage Schlössergärten über die Schlösserstraße
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0123/2020
Stand: 06.03.2023
Sachstandsbericht
Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Barrierfreier Zugang zur Parkanlage Schlösserstraße-
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung durch entsprechende Maßnahmen
in der Schlösserstraße, für zu Fuß Gehenden - auch mit Kinderwagen, Rollator oder Ein-
kaufswagen - sowie für Rad fahrende einen barrierefreien, direkten und geradlinigen Zugang
zur Parkanlage Schlössergärten ermöglichen.
In der Schlösserstraße
sind zu Fuß Gehende, die von der Subbelrather Straße aus kommen bzw. die in diese
Richtung unterwegs sind, auf dem Bürgersteig in gerader Linie und nicht im U zwi-
schen Büschen und hinter parkenden Autos zu führen.
sind die Glascontainer so zu versetzen, dass zu Fuß Gehende nicht zwischen Hecke
und Containern her gehen müssen. Idealerweise werden sie gegen versenkbare Con-
tainer, wie z. B. an der Ecke Lenaustraße/Gustav Freytag Straße
ist das widerrechtlich Parken auf dem Bürgersteig zu unterbinden. Zu Fußgehende in
Richtung Kleiststraße bzw. aus dieser kommend, dürfen nicht behindert werden.
sind auf der Höhe des Eingangs ein PKW-Parkplatz zu entfernen und der Bordstein
abzusenken. Der Zugangsbereich ist gegen unberechtigtes Parken zu sichern.
ist der Poller in der Mitte des Parkeingangs ist zu entfernen.
ist an diesem Parkeingang ein Mülleimer mit Hundekotbeutelspender aufzustellen.
Sofern die Verwaltung weitere gute Ideen oder bessere Vorschläge hat, sind diese der BV-
Ehrenfeld vorzustellen. Sofern einzelne Maßnahmen nicht sofort umgesetzt werden können,
ist dafür zumindest ein Zeitplan vorzulegen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand 2021:
Punkt 1:
Entlang der Schlösserstraße besteht auf der Ostseite ein durchgängiger Gehweg. Damit ist es
zu Fuß Gehenden möglich, von der Subbelrather Straße kommend in Richtung Kleiststraße
und umgekehrt ohne Umwege auf direkten Wege diese Gehwegverbindung zu nutzen. Der
auf der westlichen Seite der Schlösserstraße angelegte Gehweg dient in erster Linie dazu,
den Parkeingang, die Stellplätze und den Standort für den Glascontainer zu erreichen. Die U-
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förmige Fahrbahn ist wegen der Wendemöglichkeit für größere Fahrzeuge (z. B. Müllfahrzeu-
ge) weiterhin erforderlich. Eine geradlinige Gehwegverbindung kann in diesem Bereich daher
nicht angelegt werden. Ebenso kann der Park über die östliche Gehwegverbindung erreicht
werden, da der Zugang zum Park entlang der Senkrechtparkplätze durch zwei Poller freige-
halten wird. Damit ist eine direkte Querung über die Schlösserstraße von dem östlichen Geh-
weg in Richtung Park und umgekehrt gegeben. Auf Grund der Erläuterungen sieht die Verwal-
tung den Beschluss zu diesem Punkt als erledigt an.
Punkt 2:
Nach ständiger Rechtsprechung sind zum einen Altglas Sammelcontainer in allen Wohngebie-
ten zulässig. Zum anderen sieht die Rechtsprechung einen allgemeinen Konsens in der Be-
völkerung über die Sinnhaftigkeit der Wiederverwertung von Rohstoffen. Für die Bürger*innen
bedeutet dies, dass die mit der Benutzung der Sammelcontainer verbundenen Störungen, z.
B. Lärmbelästigung, Parkplatznot, ortsüblich, wohntypisch und sozialadäquat sind und von
den Bürger*innen hingenommen werden müssen.
Bei der Standorteinrichtung "Schlösserstraße" wurden die erforderlichen Kriterien berücksich-
tigt. Der Standort wird regelmäßig geleert und gereinigt. Der daneben liegende Gehweg wird
davon nicht tangiert, da dessen Breite ein verkehrssicheres Benutzen des Gehweges zulässt.
Ferner ist das Umsetzen der Container in eine der dortigen Parktaschen aufgrund der dortigen
Parknot nicht zielführend. Da sich in unmittelbarer Nähe kein Ersatzstandort eruieren ließ kä-
me nur ein Abzug in Frage, welcher zu einer erheblichen Unterversorgung führen würde.
Ein Einbau von Unterflur Altglas Sammelbehälter erfolgte über ein limitiertes Angebot seitens
der AWB GmbH. Nach dessen Beendigung stehen der Verwaltung nunmehr keine finanziellen
Ressourcen mehr zur Verfügung.
Punkt 3:
Auf der Schlösserstraße in Richtung Kleiststraße befinden sich links reguläre Parkplätze und
auf der rechten Seite befinden sich überwiegend Garagen, Fahrzeuge stehen teilweise vor der
Garage, jedoch nicht auf dem Gehweg. Die zuständigen Mitarbeitenden der Verkehrsüberwa-
chung waren mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten vor Ort und haben die Situation erneut
überprüft, konnten aber keine Verstöße feststellen. Der Bereich ist daher aus Sicht des Ver-
kehrsdienstes grundsätzlich unauffällig. Die Straße wird bei Kontrollen in der Umgebung wei-
terhin berücksichtigt.
Punkt 4:
Die Gehwegabsenkung wurde am 23.03.2020 durchgeführt. Auf dem ehemaligen Parkstand,
direkt vor dem Parkeingang sind bereits zwei Absperrpfosten installiert worden.
Punkt 5:
Der Poller dient dazu, dass KFZ nicht in die Parkanlage fahren. Der Poller behindert weder
Radfahrer noch Rollstuhlfahrer. Daher wird der Poller nicht entfernt.
Punkt 6:
Die Verwaltung hat die AWB GmbH am 09.03.2022 beauftragt, am Eingang der Parkanlage
Schlössergarten den geforderten Müllbehälter zu installieren. Vorab muss eine sogenannte
Bodenhülse gesetzt werden. Das damit beauftragte Unternehmen benötigt in der Regel dafür
4 bis 6 Wochen. Im Anschluss daran wird die AWB GmbH den Mülleimer installieren.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0123/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
- Datum
- 21.01.2020
- Erstellt
- 21.01.2020 10:49