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Geflüchtetenarbeit stärken, Finanzierung und Strukturen sichern

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) AN/1630/2024 vom 21.11.2024

Stand: Am 05.12.2024 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) endgültig zurückgezogen.

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    Die Grünen, Gut/Klima Freunde Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 21.11.2024 AN/1630/2024 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Geflüchtetenarbeit stärken, Finanzierung und Strukturen sichern - gemeinsamer Antrag von Grünen und Gut/Klima Freunde - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat der Stadt Köln auf, über Änderungen am Haus- haltsplanentwurf (3132/2024, Band 1, Teil 1, Seite 489) die Finanzierung und Koordinierung der ehrenamtlichen Geflüchtetenarbeit dauerhaft zu sichern. Die Stellen des Arbeitskreises AK 9plus, die den Mindeststandard darstellen, sollen erhalten bleiben. Wie bei anderen vulnerablen Gruppen, führen Kosteneinsparungen in diesem Bereich lang- fristig zu erheblichen Mehrkosten. Sie behindern die Integration von Geflüchteten und zerstö- ren wertvolle Strukturen der ehrenamtlichen Arbeit. Diese Kürzungen würden bereits inves- tierte Mittel, die den Aufbau eines erfolgreichen Netzwerks ermöglicht haben, zunichtema- chen und das soziale Gefüge der Stadt negativ beeinflussen. Seit Jahren engagieren sich zahlreiche Bürger*innen ehrenamtlich für die Unterstützung von Geflüchteten. Diese Arbeit ergänzt und übersteigt häufig das, was staatliche Institutionen leisten können. Ohne hauptamtliche Unterstützung durch pädagogische Fachkräfte wird je- doch die Basis dieses Engagements gefährdet. Begründung: Im Haushaltsentwurf 2025/2026 der Stadt Köln sollen die Mittel für die 13 halben Stellen des Arbeitskreises AK 9plus auf null gesetzt werden. Diese Stellen wurden 2017 im Rahmen der - 2 - „Mindeststandards für Flüchtlingsunterbringung“ beschlossen und sind eine zentrale Säule der ehrenamtlichen Geflüchtetenarbeit in Köln. Die Kosten beliefen sich im Jahr 2024 auf etwa 538.000 Euro. Die Kürzung dieser Mittel würde einen wichtigen Pfeiler der Integration und Solidarität zerstö- ren. Ehrenamtliche können die Aufgaben nicht allein bewältigen. Die Unterstützung durch hauptamtliche Fachkräfte ist essenziell, um die Arbeit effektiv und nachhaltig zu gestalten. Hintergrund: Der Arbeitskreis AK 9plus 2017 beschloss der Rat der Stadt Köln die Schaffung von 6,5 Vollzeitstellen (13 halbe Stel- len) zur Koordination der ehrenamtlichen Geflüchtetenarbeit. Diese Stellen wurden bei freien Trägern wie der Alten Feuerwache e.V., der AWO Köln und dem Kölner Flüchtlingsrat ange- siedelt. Die Aufgaben dieser Fachkräfte umfassen: • Akquise, Vermittlung und Begleitung von Ehrenamtlichen, • Förderung der Zusammenarbeit zwischen haupt- und ehrenamtlichen Kräften, • Aufbau von Netzwerken und Kooperationen auf Bezirks- und Stadtebene sowie • Organisation von Qualifizierungen und Arbeitskreisen. Zusammen mit Verwaltungs-Fachkräften der Bezirksämter bilden diese Träger den AK 9plus. Dieses Netzwerk hat sich seit 2018 als äußerst flexibel und effektiv erwiesen, etwa bei der Aufnahme von Geflüchteten nach dem Krieg in der Ukraine. Auswirkungen der Kürzungen Die geplanten Streichungen im Haushaltsentwurf gefährden nicht nur die ehrenamtliche Ar- beit, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ohne die hauptamtliche Unterstüt- zung drohen Überlastung und ein Rückgang des Engagements der Ehrenamtlichen. Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit ist eine Investition in Integration und gesellschaftlichen Frieden. Die Mittel für den AK 9plus müssen erhalten bleiben, um diese unverzichtbare Ar- beit fortzuführen. Hyperlink zum Haushaltsplanentwurf der Stadt Köln (3132/2024): https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=123788 gez. Robert Spieß gez. Bela Schlieper

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2024

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.2.1, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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