V/0702/2010
Antrag der Fraktion DIE LINKE. an den Rat Nr. A-R/0013/2010
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Beschlussvorlage
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V/0702/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Antrag der Fraktion DIE LINKE. an den Rat Nr. A-R/0013/2010 "Erhebung einer Kulturförderabgabe - Attraktivität Münsters sichern und ausbauen" Beratungsfolge 29.09.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der in der Begründung angeführte Bericht zur Erhebung einer Kulturförderabgabe wird zur Kenntnis genommen. 2. Vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtsunsicherheit wird zz. von der Erhebung einer Kulturförderabgabe abgesehen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Hauptausschuss nach einer gerichtsfesten Klärung der Rechtslage einen Verfahrensvorschlag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. vorzulegen. Begründung: Mit dem in der Anlage beigefügten Antrag beantragt DIE LINKE.Ratsfraktion die Erhebung einer 5 – 10 % Kulturförderabgabe auf Übernachtungen in Hotels und beauftragt die Verwaltung die hierzu notwendigen Umsetzungs-/Einführungsschritte vorzubereiten, wobei unterschiedliche finan- zielle Einnahmehöhen geprüft werden sollen. Dies wird insbesondere vor dem Hintergrund bean- tragt, rechtlich zulässige Möglichkeiten zur Einnahmeverbesserung auszuschöpfen. Aus Sicht der Verwaltung wird zu dem Antrag folgendes ausgeführt: Mit der Kulturförderabgabe, der sog. Bettensteuer, sollen entgeltliche Übernachtungen in Beher- bergungsbetrieben besteuert werden. Während dies in Weimar bereits realisiert ist, ist die Bet- tensteuer in NRW ein Novum. Die Kölner Verwaltung hat als erste Gemeinde in Nordrhein-Westfalen im März dieses Jahres eine entsprechende Satzung zur Einführung einer Kulturförderabgabe verabschiedet. Mittlerweile haben das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Finanzministerium der Satzung mit Schreiben vom 09.09.2010 an die Stadt Köln zugestimmt (Anlage 2). Vorlagen-Nr.: V/0702/2010 Auskunft erteilt: Herr Reinkemeier Ruf: 492 20 00 E-Mail: Reinkemeier@stadt-muenster.de Datum: 15.09.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0702/2010 Dies ist/war notwendig, da nach einer Regelung in § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW, nach welcher für eine Satzung, mit der eine im Land bisher nicht erhobene Steuer erstmalig oder erneut eingeführt werden soll, zu ihrer Wirksamkeit dies der Genehmigung durch die zustän- digen Ministerien (Ministerium für Inneres und Kommunales sowie das Finanzministerium des Landes NRW) bedarf. Damit wurde landesweit der Einführung einer solchen Steuer zugestimmt. Die nordrhein- westfälischen Kommunen können zukünftig selbst darüber entscheiden, ob sie eine Kulturförder- abgabe erheben wollen oder nicht. Würde die Stadt Münster die Steuer einführen, wären nach überschlägiger Berechnung bei einem Steuersatz von 5 % (wie in Köln) mit Einnahmen zwischen 3 Mio. Euro und 5,5 Mio. Euro zu rech- nen. Welchem Verwaltungsaufwand diese Einnahmen gegenüberstehen lässt sich zurzeit noch nicht beziffern. In ihrem Schreiben vom 09.09.2010 an die Stadt Köln weisen die Ministerien allerdings auf rechtli- che Unsicherheiten sowie zu erwartende Klageverfahren hin. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband und der Hotelverband Deutschland halten die Bet- tensteuer für unverhältnismäßig, ungerecht, bürokratisch und verfassungswidrig und haben rechtli- che Schritte angekündigt. Auch der Bund der Steuerzahler hält die Bettensteuer für unzulässig. Ebenso lehnt der Deutsche Tourismusverband die Einführung der Bettensteuer ab. Viele westfälische Kommunen wissen noch nicht, ob sie eine Bettensteuer erheben werden, auch wenn einzelne Städte, z.B. Bielefeld und Bochum, die Erhebung einer entsprechenden Steuer an- gekündigt haben. Es scheint daher ratsam, zunächst abzuwarten, bis mehr Klarheit darüber besteht, ob die Kultur- förderabgabe einer gerichtlichen Prüfung standhält und dann endgültig über den Antrag der DIE LINKE.Ratsfraktion zu entscheiden. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0702/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.09.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37