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Sachstand Sanierung Fort X (Neustadt/Nord)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2786/2020 vom 01.04.2021

Stand: Am 22.04.2021 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 2786/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 Sachstand Sanierung Fort X (Neustadt/Nord) Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.02.2019 (AN/0194/2019) 1. Wann wird mit der dringend notwendigen Dachsanierung begonnen? 2. Sind durch die V erzögerungen der Sanierungen weitere Schäden am historischen Gebäude entstanden? 3. Welche Ad-hoc-Maßnahmen kann die V erwaltung einleiten, um den Mietern eine Nutzung der von ihnen angemieteten Räumlichkeiten weiterhin zu ermöglichen? Stellungnahme der Verwaltung zu Frage 1: Die grundsätzlichen Planungen für die Dachsanierung inklusive der denkmalpflegerischen Abstimmung sind abgeschlossen. Es ist vorgesehen, am Fort X ein Erbbaurecht zugunsten eines V ereins zu bestellen, der einerseits die Nutzung durch V ereine sicherstellt, andererseits aber auch die Sanierung des Daches sowie der übrigen Räume übernimmt. zu Frage 2: Durch Sanierungsverzögerungen leidet jede Gebäudesubstanz. Bei massiven Bauten wie Fortanlagen handelt es sich jedoch um einen graduellen Prozess, der in den letzten Jahren zumindest nicht zu akuten Schäden geführt hat. zu Frage 3: Die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten ist aktuell durch feuchte Wände sowie insbesondere durch die Sperrung des Innenhofs sowie wiederkehrende Schäden an den Wasserleitungen beeinträchtigt. Grund für die beiden letztgenannten Beeinträchtigungen ist die mangelnde Bruch- und Standsicherheit der Zeder im Innenhof. Die Beseitigung oder zumindest ein deutlicher Rückschnitt des Baumes wurde nicht genehmigt.

Beratungsverlauf

  1. 22.04.2021

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 6.1.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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