2013/0187
Beschaffung von Interaktiven Tafeln für den Schulbereich: Erneuerung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 22.08.2011 zur Magistratsvorlage-Nr. 2011/0281 vom 08.07.2011
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2013/0187
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 20.06.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Schulamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: I 108 II 40 III 65 IV 20 203 Stvv Vorlage-Nr. 2013/0187 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Beschaffung von Interaktiven Tafeln für den Schulbereich: Erneuerung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 22.08.2011 zur Magistratsvorlage- Nr. 2011/0281 vom 08.07.2011 Vorlage vom: 05.06.2013 Beschlussvorschlag: 1. Die im Rahmen der Magistratsvorlage-Nr. 2011/0281 vom 08.07.2011 erfolgte Festlegung für die Be- reiche der Allgemeinbildenden und der Beruflichen Schulen auf die Modellvarianten "Smart- Board“ sowie für den Bereich Förderschulen auf die Modellvariante "Active- Board" wird um weitere 3 Jahre unverändert verlängert. 2. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.06.2013 Bedingt durch technische Fortentwicklungen haben, vor allem seit dem Sonderinvestitionsprogramm des Bundes/ Landes Hessen (2009), in den Schulen immer mehr Interaktive Tafeln die bislang gän- gigen Kreidetafeln ersetzt. Der Gesamtbestand an „Smart“- und “Active“- Boards an den Darmstädter Schulen liegt bei mittlerwei- le ca. 200 Boards, Tendenz weiter steigend. Im Rahmen eines umfassenden Auswahlverfahrens wurden unter Einbeziehung der Darmstädter Schulen und des Staatlichen Schulamtes von Seiten des Städtischen Schulamtes und des Haupt- amts/ IT- Abteilung von 6 verschiedenen Modellanbietern einvernehmlich folgende Fabrikats- Fest- legungen vereinbart: Bereich der Allgemeinbildenden Schulen und Beruflichen Schulen (38 Schulen): "Smart-Board" Bereich Förderschulen (4 Schulen): "Active-Board" Angesichts der unterschiedlichen Ausstattungsmerkmale der auf dem Markt befindlichen Board- Systeme im Hard- und Softwarebereich war es notwendig, sich auch in Bezug auf die Schulung der Lehrkräfte für 1 – 2 Systeme zu entscheiden. Aus pädagogischer Sicht entschieden sich unter anderem auch hinsichtlich des besten und umfang- reichsten Softwareangebotes die meisten Schulen für die Anschaffung des Produktes des Herstel- lers, der Firma Smart. Die Vertreter der Förderschulen bevorzugten das „Active- Board“, da hier für die Schülerinnen und Schüler mit Handicap eine bessere Bedienbarkeit der Boards gegeben ist. Aus nachstehenden Gründen sollte weiterhin dringend an den ausgewählten Produkten festgehalten werden: Von einem Modellwechsel auf andere Fabrikate ist auf Grund der unterschiedlichen Handhabung der Boards selbst abzusehen. Zudem ist im Softwarebereich wegen des damit verbundenen mehrfachen Schulungsaufwandes der Lehrkräfte und der nicht gegebenen Kompatibilität der Software innerhalb der verschiedenen Boards ein Modellwechsel nicht vertretbar. Hinsichtlich der durchweg positiven Erfahrungen der Darmstädter Schulen mit den bislang angeschafften Fabrikaten bestehen darüber hinaus für einen Systemwechsel keinerlei Gründe. Anfallende höhere Kosten und Mehraufwand, da didaktisches Material (Software) nicht kompatibel ist; andere Firmen bieten nur in begrenztem Maße didaktisches Material an; Lehrkräfte müssten an verschiedenen Systemen geschult werden; im Falle von Störungen ergäbe sich bei unterschiedli- chen Modellbeständen für den Anwender auf Grund von Schnittstellenproblemen (Vermischung verschiedener Boards mit differierender Software verschiedener Anbieter) das Problem, wer in sol- chen Fällen zu Rate zu ziehen ist. Darüber hinaus kann als wesentlicher Grund zudem festgestellt werden, dass sich die beiden ein- gesetzten Systeme bislang bewährt haben und sich diese in den Kollegien der Schulen einer gro- ßen Akzeptanz erfreuen. Unter Bezug auf Punkt 5.5/Dienstvereinbarung für Vergaben; Vermeidung von Sachzwängen, bitten wir den Magistrat daher um Zustimmung zur Beibehaltung der beschriebenen Vorgehensweise für weitere drei Jahre. Darmstadt, 03.06.2013 40II So Dezernat I Dezernat II Dezernat IV Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0187
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.06.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00