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2013/0187

Beschaffung von Interaktiven Tafeln für den Schulbereich: Erneuerung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 22.08.2011 zur Magistratsvorlage-Nr. 2011/0281 vom 08.07.2011

Magistratsvorlage 05.06.2013

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2013/0187

4787 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.06.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
I      108 
II       40 
III      65 
IV      20      203 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0187 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Beschaffung von Interaktiven Tafeln für den Schulbereich:  
Erneuerung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 22.08.2011 zur Magistratsvorlage-
Nr. 2011/0281 vom 08.07.2011 
 
Vorlage vom: 05.06.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Die im Rahmen der Magistratsvorlage-Nr. 2011/0281 vom 08.07.2011 erfolgte Festlegung für die Be-
reiche der Allgemeinbildenden und der Beruflichen Schulen auf die Modellvarianten "Smart- Board“ 
sowie für den Bereich Förderschulen auf die Modellvariante "Active- Board" wird um weitere 3 Jahre 
unverändert verlängert.  
 
2. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.06.2013  
 
Bedingt durch technische Fortentwicklungen haben, vor allem seit dem Sonderinvestitionsprogramm 
des Bundes/ Landes Hessen (2009), in den Schulen immer mehr Interaktive Tafeln die bislang gän-
gigen Kreidetafeln ersetzt. 
Der Gesamtbestand an „Smart“- und “Active“- Boards an den Darmstädter Schulen liegt bei mittlerwei-
le ca. 200 Boards, Tendenz weiter steigend. 
 
Im Rahmen eines umfassenden Auswahlverfahrens wurden unter Einbeziehung der Darmstädter 
Schulen und des Staatlichen Schulamtes von Seiten des Städtischen Schulamtes und des Haupt-
amts/ IT- Abteilung von 6 verschiedenen Modellanbietern einvernehmlich folgende Fabrikats- Fest-
legungen vereinbart: 
  
Bereich der Allgemeinbildenden Schulen und Beruflichen Schulen (38 Schulen): "Smart-Board" 
Bereich Förderschulen                (4 Schulen): "Active-Board" 
  
Angesichts der unterschiedlichen Ausstattungsmerkmale der auf dem Markt befindlichen Board-
Systeme im Hard- und Softwarebereich war es notwendig, sich auch in Bezug auf die Schulung der 
Lehrkräfte für 1 – 2 Systeme zu entscheiden. 
Aus pädagogischer Sicht entschieden sich unter anderem auch hinsichtlich des besten und umfang-
reichsten Softwareangebotes die meisten Schulen für die Anschaffung des Produktes des Herstel-
lers, der Firma Smart. Die Vertreter der Förderschulen bevorzugten das „Active- Board“, da hier für 
die Schülerinnen und Schüler mit Handicap eine bessere Bedienbarkeit der Boards gegeben ist. 
  
Aus nachstehenden Gründen sollte weiterhin dringend an 
den ausgewählten Produkten festgehalten 
werden: 
 
Von einem Modellwechsel auf andere Fabrikate ist auf Grund der unterschiedlichen Handhabung der 
Boards selbst abzusehen. Zudem ist im Softwarebereich wegen des damit verbundenen mehrfachen 
Schulungsaufwandes der Lehrkräfte und der nicht gegebenen Kompatibilität der Software innerhalb 
der verschiedenen Boards ein Modellwechsel nicht vertretbar. Hinsichtlich der durchweg positiven 
Erfahrungen der Darmstädter Schulen mit den bislang angeschafften Fabrikaten bestehen darüber 
hinaus für einen Systemwechsel keinerlei Gründe. 
 
Anfallende höhere Kosten und Mehraufwand, da didaktisches Material (Software) nicht kompatibel 
ist; andere Firmen bieten nur in begrenztem Maße didaktisches Material an; Lehrkräfte müssten an 
verschiedenen Systemen geschult werden; im Falle von Störungen ergäbe sich bei unterschiedli-
chen Modellbeständen für den Anwender auf Grund von Schnittstellenproblemen (Vermischung 
verschiedener Boards mit differierender Software verschiedener Anbieter) das Problem, wer in sol-
chen Fällen zu Rate zu ziehen ist. 
Darüber hinaus kann als wesentlicher Grund zudem festgestellt werden, dass sich die beiden ein-
gesetzten Systeme bislang bewährt haben und sich diese in den Kollegien der Schulen einer gro-
ßen Akzeptanz erfreuen.  
 
Unter Bezug auf Punkt 5.5/Dienstvereinbarung für Vergaben;  Vermeidung von Sachzwängen, bitten 
wir den Magistrat daher um Zustimmung  zur Beibehaltung der beschriebenen Vorgehensweise für 
weitere drei Jahre. 
 
Darmstadt, 03.06.2013 
40II So 
 
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer               André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (5)

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0187
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.06.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00