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V/0721/2017

Konzeption des Sozialdienstes für Flüchtlinge

Vorlagen 24.08.2017

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Berichtsvorlage

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Anlage_Konzept Sozialdienst für Flüchtlinge_Entwurf Stand 24.08.2017

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Ansehen

Berichtsvorlage

3017 Zeichen

V/0721/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Konzeption des Sozialdienstes für Flüchtlinge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.09.2017 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
14.09.2017 Integrationsrat Bericht 
10.10.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
11.10.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
 Arbeitsförderung Bericht 
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Integrationsarbeit genießt in Münster seit langer Zeit eine hohe Priorität. Bereits im Jahr 
2000/01 hat die Stadt ein „Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen“ in kom-
munalen Einrichtungen entwickelt. Die sozialarbeiterische Betreuung der städtischen Flüchtlings-
einrichtungen bildete von Beginn an einen wichtigen Baustein des Unterbringungskonzeptes und 
gehört bereits seit vielen Jahren zum Standard der Geflüchtetenarbeit in Münster. 
 
Dabei haben sich die Anforderungen an die Arbeit des Sozialdienstes für Flüchtlinge sowie die 
rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen kontinuierlich verändert. Eine besondere 
Herausforderung stellte der hohe Flüchtlingszuzug in den Jahren 2015/16 dar. Es galt für den 
Sozialdienst, eine Vielzahl kurzfristig eingerichteter Unterkünfte unter hohem zeitlichem Druck in 
Betrieb zu nehmen und eine stetig steigende Zahl zuziehender Menschen zu betreuen. Bei der 
Bewältigung dieser Aufgabe wurde der städtische Sozialdienst durch freie Träger unterstützt, die 
kurzfristig in die Betreuung von Flüchtlingseinrichtungen eingestiegen sind bzw. weitere Unter-
künfte übernommen haben. 
 
Mit der vorliegenden Konzeption sollen nun, nach einer Zeit, in der das Krisenmanagement im 
Vordergrund stand, noch einmal systematisch die Strukturen und Arbeitsabläufe im Sozialdienst 
in den Blick genommen werden. Ziel ist es, die Qualität der Arbeit zu sichern und weiter zu ver-
bessern. 
 
Dieser erste Aufschlag für eine pädagogische Konzeption ist als Handlungsorientierung für den 
Sozialdienst für Flüchtlinge zu verstehen. Sie soll darüber hinaus die Arbeit des Sozialdienstes 
transparent machen – für andere Akteure im Bereich der Flüchtlingsarbeit, für Politik und Verwal-
tung sowie für interessierte Bürgerinnen und Bürger. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0721/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Schulze auf´m Hofe 
Ruf: 
492 50 25 
E-Mail: 
SchulzeaufmHofe@stadt-muenster.de 
Datum: 
24.08.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0721/2017 
 
Die konzeptionelle Arbeit soll in Zukunft kontinuierlich fortgeführt werden. Erfahrungen und neue 
Erkenntnisse sollen in die Fortschreibung eingearbeitet und die Standards an sich ändernde 
Rahmenbedingungen angepasst werden. 
 
Nach der Vorstellung in den Gremien wird eine Druckfassung erstellt, die unter anderem an ko-
operierende Einrichtungen und Dienste verschickt werden soll. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Entwurf der Konzeption des Sozialdienstes für Flüchtlinge

Anlage_Konzept Sozialdienst für Flüchtlinge_Entwurf Stand 24.08.2017

70753 Zeichen

Fläche Grau (60%)
Logo der Stadt Münster
Konzeption - Entwurf Stand 24.08.2017
Sozialamt
Sozialdienst für
Flüchtlinge

1 / Inhalt 
 
Inhalt  
 
1 Einleitung ........................................ ................................................... ............................ 3 
2 Personal und Organisation ............................................................................ .................. 4 
2.1 Organisationsstruktur des Sozialdienstes ...... .................................................................. 4 
2.2 Freie Träger von Flüchtlingseinrichtungen ..... .................................................................. 5 
2.3 Personalschlüssel ............................. ................................................................................. 5 
2.4 Qualifikation ................................. .................................................................................... 6 
2.5 Büro- und Beratungsräume ...................... ........................................................................ 6 
3 Zielgruppen und Ziele ............................. ................................................... ..................... 6 
3.1 Zielgruppen des Sozialdienstes für Flüchtlinge ................................................................ 6 
3.2 Ziele des Sozialdienstes für Flüchtlinge ...... ...................................................................... 7 
4 Aufnahme und Unterbringung in Flüchtlingseinrichtungen ............................................... 7 
4.1 Kommunale Erstaufnahmeeinrichtung ............. ............................................................... 7 
4.2 Belegungsmanagement ........................... ......................................................................... 9 
4.3 Unterbringung in den Flüchtlingseinrichtungen . ............................................................. 9 
4.3.1 Räumliche Standards ......................... ....................................................................... 9 
4.3.2 Geschütztes Wohnen .......................... ................................................................... 10 
4.3.3 Beratungsangebot ............................ ...................................................................... 11 
4.3.4 Einhaltung der Hausordnung .................. ................................................................ 11 
4.3.5 Sicherheit und Schutz ....................... ...................................................................... 12 
4.3.6 Partizipation ............................... ............................................................................ 12 
5 Handlungsfelder der sozialen Betreuung ............................................................... ........ 13  
5.1 Gesellschaftliche  Integration ................ ......................................................................... 13 
5.2 Kindertagesbetreuung und freizeitpädagogische  Angebote ......................................... 15 
5.3 Schule ........................................ ..................................................................................... 16 
5.4 Sprachförderung ............................... .............................................................................. 16 
5.5 Arbeit und Beschäftigung ...................... ......................................................................... 17 
5.6 Gesundheit .................................... ................................................................................. 17 
5.7 Auszugsmanagement und Nachbetreuung ........... ......................................................... 18

2 / Inhalt 
 
 
 
 
 
6 Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen ....................................................... .. 20  
6.1 Kinder und Jugendliche ........................ .......................................................................... 21 
6.2 Schwangere und alleinerziehende sowie von Gewal t betroffene Frauen ..................... 23 
6.3 Psychisch erkrankte und traumatisierte Menschen  ...................................................... 23 
6.4 Menschen mit schweren  Erkrankungen, Behinderun gen und Pflegebedarf ................ 23 
6.5 Lesbische, schwule,  bisexuelle, trans*, inter*  und queere Flüchtlinge ........................ 24 
7 Betreuung von Männern ................................................................................ ............... 24  
8 Quartiers- und Öffentlichkeitsarbeit ................................................................. ............. 26  
8.1 Netzwerk- und Quartiersarbeit ................. ..................................................................... 26 
8.2 Ehrenamtliches Engagement ..................... .................................................................... 27 
8.3 Öffentlichkeitsarbeit ......................... ............................................................................. 27 
9 Qualitätsmanagement .................................................................................. ................ 28

3 / Einleitung 
 
1 Einleitung 
Die Aufnahme und Unterbringung geflüch- 
teter Menschen ist eine wichtige kommuna- 
le Aufgabe. In der Stadt Münster obliegt die 
Gesamtverantwortung und -steuerung für 
diesen Themenbereich dem Sozialamt. 
Die Integrationsarbeit genießt in Münster 
seit langer Zeit eine hohe Priorität. Bereits 
im Jahr 2000/01 hat die Stadt ein „Konzept 
zur Unterbringung und Betreuung von 
Flüchtlingen“ in kommunalen Einrichtungen 
entwickelt. Es besteht ein breit getragener 
politischer Konsens, geflüchtete Menschen 
in kleinen, überschaubaren Einrichtungen 
mit bis zu 50 Plätzen unterzubringen, die in 
die Stadtviertel integriert sind. Auch wenn 
von diesem Standard im Zuge der sehr ho- 
hen Zuweisungszahlen in den Jahren 
2015/16 abgewichen werden musste, um 
eine Unterbringung aller Zufluchtsuchenden 
zu gewährleisten: Mit der Verabschiedung 
des Handlungskonzeptes „Geflüchtete Men- 
schen in Münster“ im März 2017 wurde 
dieser Grundsatz noch einmal bekräftigt. 
Die sozialarbeiterische Betreuung der städ- 
tischen Flüchtlingseinrichtungen bildete von 
Beginn an einen wichtigen Baustein des 
Unterbringungskonzeptes und gehört be- 
reits seit vielen Jahren zum Standard der 
Geflüchtetenarbeit in Münster. 
Dabei haben sich die Anforderungen an die 
Arbeit des Sozialdienstes für Flüchtlinge 
sowie die rechtlichen und organisatorischen 
Rahmenbedingungen kontinuierlich verän- 
dert. 
Eine besondere Herausforderung stellte der 
hohe Flüchtlingszuzug in den Jahren 
2015/16 dar. Es galt für den Sozialdienst, 
eine Vielzahl kurzfristig eingerichteter Un- 
terkünfte unter hohem zeitlichem Druck in 
Betrieb zu nehmen und eine stetig steigen- 
de Zahl zuziehender Menschen zu betreuen. 
Bei der Bewältigung dieser Aufgabe wurde 
der städtische Sozialdienst durch freie Trä- 
ger unterstützt, die kurzfristig in die Betreu- 
ung von Flüchtlingseinrichtungen eingestie- 
gen sind bzw. weitere Unterkünfte über- 
nommen haben. 
Angesichts der wachsenden Zuweisungszah- 
len wurde 2015 ein neues Aufnahmeverfah- 
ren konzipiert und ein zentrales Belegungs- 
management eingeführt. 
Mit der vorliegenden Konzeption sollen nun, 
nach einer Zeit, in der das Krisenmanage- 
ment im Vordergrund stand, noch einmal 
systematisch die Strukturen und Arbeitsab- 
läufe im Sozialdienst in den Blick genommen 
werden. Ziel ist es, die Qualität der Arbeit zu 
sichern und weiter zu verbessern. 
Dieser erste Aufschlag für eine pädagogi- 
sche Konzeption ist als Handlungsorientie- 
rung für den Sozialdienst für Flüchtlinge zu 
verstehen. Sie soll darüber hinaus die Arbeit 
des Sozialdienstes transparent machen – für 
andere Akteure im Bereich der Flüchtlings- 
arbeit, für Politik und Verwaltung sowie für 
interessierte Bürgerinnen und Bürger. 
Die konzeptionelle Arbeit soll in Zukunft 
kontinuierlich fortgeführt werden. Erfah- 
rungen und neue Erkenntnisse sollen in die 
Fortschreibung eingearbeitet und die Stan- 
dards an sich ändernde Rahmenbedingun- 
gen angepasst werden.

4 / Personal und Organisation 
 
2 Personal und Organisation 
2.1  Organisationsstruktur des 
Sozialdienstes  
Die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen 
erfolgt partnerschaftlich durch Fachkräfte 
des Sozialdienstes für Flüchtlinge und des 
Hausdienstes. Der Sozialdienst für Flüchtlin- 
ge bildet eine Fachstelle innerhalb des Sozi- 
alamtes, Abteilung Leistungen für Flüchtlin- 
ge. Seit Anfang 2016 ist der Sozialdienst in 
die beiden Teams „Mitte“ und „Außen“ 
untergliedert. Handlungsleitend für die re- 
gionale Aufteilung waren u. a. die vergleich- 
baren sozialräumlichen Strukturen sowie 
Aufbau und Organisation der Flüchtlingsini- 
tiativen. Jeweils eine Bezirkskoordination ist 
für die Teamleitung verantwortlich. 
Zum Sozialdienst gehört eine weitere Koor- 
dinationsstelle, die für die Sprachförderung, 
die Kooperation zur Ausbildungs- und Ar- 
beitsmarktintegration, die Zuschüsse an 
freie Träger, die Geschäftsführung des 
Stadtweiten Netzes zur Integration für Men- 
schen mit Migrationsvorgeschichte, Statistik 
und Berichtswesen verantwortlich ist.  
Der Hausdienst gehört innerhalb der Abtei- 
lung Leistungen für Flüchtlinge der Fachstel- 
le Wohnraumversorgung und Schuldnerbe- 
ratung an.

5 / Personal und Organisation 
 
2.2  Freie Träger von Flücht- 
lingseinrichtungen 
Die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen 
wird neben dem Sozialdienst für Flüchtlinge 
auch von verschiedenen freien Trägern 
wahrgenommen. Deren Aufgabenspektrum 
und Verantwortungsbereich entspricht dem 
des städtischen Sozialdienstes für Flüchtlin- 
ge. Die Ziele und Inhalte der Arbeit sind 
identisch definiert - von der sozialarbeiteri- 
schen Begleitung und Unterstützung über 
die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit bis 
hin zur hausmeisterischen Betreuung. Es 
werden in enger Abstimmung jährliche Ziel- 
vereinbarungen getroffen. 
Das vorliegende Konzept bildet die Grundla- 
ge für zukünftige Leistungsvereinbarungen 
mit freien Trägern. 
Die Zusammenarbeit zwischen den freien 
Trägern und dem Sozialdienst für Flüchtlin- 
ge ist von einem kooperativen Verständnis 
geprägt. Die Mitarbeitenden der freien Trä- 
ger nehmen regelmäßig an Teamsitzungen 
teil, werden über Gesetzesänderungen, 
Projekte und konzeptionelle Veränderungen 
informiert und können ihrerseits über Neu- 
erungen berichten und Entwicklungen an- 
stoßen. Der Sozialdienst für Flüchtlinge initi- 
iert und realisiert in Kooperation mit unter- 
schiedlichen Ämtern und Akteuren gemein- 
same Schulungsmaßnahmen zu verschiede- 
nen Fachthemen für alle Fachkräfte im Be- 
reich der Flüchtlingsbetreuung. 
Kommunale Angebote und Dienstleistun- 
gen, z. B. des Amtes für Gesundheit, Veteri- 
när- und Lebensmittelangelegenheiten, 
werden in Einrichtungen der freien Trägern 
in gleichem Umfang vorgehalten wie in 
städtischen Einrichtungen. Alle Einrich- 
tungsbetreiber gewährleisten darüber hin- 
aus trägerunabhängig bzw. -übergreifend 
den Zugang zu allen Beratungs- und Unter- 
stützungsangeboten in freier Trägerschaft. 
Die Gesamtverantwortung für die Unter- 
bringung und Betreuung der geflüchteten 
Menschen liegt aufgrund des gesetzlichen 
Auftrages bei der Stadt Münster. Vor die- 
sem Hintergrund hat die Stadt gegenüber 
den freien Trägern eine Aufsichts- und Wei- 
sungsfunktion. 
2.3  Personalschlüssel 
Für die Betreuung der Flüchtlingseinrich- 
tungen galt zunächst ein Standard von je- 
weils 0,3 Stellen Sozialarbeit und Hausdienst 
je Einrichtung mit 50 Plätzen. Am 
17.04.2013 hat der Rat der Stadt Münster 
den Personalschlüssel für verschiedene neu 
geschaffene Übergangslösungen zur Unter- 
bringung von Flüchtlingen auf jeweils 0,5 
Stellen erhöht. Im Dezember 2014 wurde 
diese Personalausstattung schließlich als 
Standard für alle zukünftigen Einrichtungen 
festgelegt. Das heißt, für die Betreuung aller 
seit diesem Zeitpunkt in Betrieb genomme- 
nen Einrichtungen steht jeweils eine halbe 
Stelle im Sozial- und im Hausdienst je 50 
Plätze zur Verfügung. Für die damals bereits 
bestehenden Unterbringungskapazitäten im 
Umfang von 400 Plätzen gilt für die Perso- 
nalbemessung des städtischen Sozialdiens- 
tes der frühere Personalschlüssel von 0,3 
rechnerisch fort. 
Eine zusätzliche Betreuung der Einrichtun- 
gen durch einen Sicherheitsdienst wird 
grundsätzlich nicht für erforderlich gehal- 
ten. Eine Ausnahme bildet die kommunale 
Erstaufnahmeeinrichtung mit dem angren- 
zenden Wohnbereich für besonders schutz- 
bedürftige Personen. Darüber hinaus kön- 
nen Sicherheitsdienstleistungen in besonde- 
ren Einzelsituationen eingesetzt werden. So 
können bedarfsabhängig unterschiedliche 
Einsatzzeiten beauftragt werden - von einer

6 / Zielgruppen und Ziele 
 
vorübergehenden „Rund-um-die-Uhr-
Betreuung“ über eine Präsenz außerhalb 
der regulären Arbeitszeiten des Sozial- und 
Hausdienstes bis hin zu einer reinen Bestrei- 
fung der Einrichtungen.  
2.4  Qualifikation 
Die Beratung und Begleitung geflüchteter 
Menschen ist ein anspruchsvolles und viel- 
schichtiges Tätigkeitsfeld. Die Komplexität 
des Arbeitsbereiches erfordert ein umfang- 
reiches Fach- und Methodenwissen. Alle 
Mitarbeitenden des Sozialdienstes für 
Flüchtlinge verfügen mindestens über einen 
Bachelorabschluss der Sozialen Arbeit. Wei- 
tere Anforderungen sind gute Kenntnisse 
der sozial- und ausländerrechtlichen Rah- 
menbedingungen geflüchteter Menschen, 
eine hohe Kommunikations- und Beratungs- 
kompetenz sowie interkulturelle Kompe- 
tenz. 
2.5  Büro- und Beratungsräume 
Die Realisierung verbindlicher Mindeststan- 
dards einer professionellen Arbeit mit ge- 
flüchteten Menschen erfordert bestimmte 
Rahmenbedingungen. Diese umfassen ne- 
ben entsprechender Ausbildung des Perso- 
nals auch die Arbeitsmittel und -räume. 
Neben einer Arbeitsmöglichkeit in den 
Räumlichkeiten des Sozialamtes, die sich 
jeweils mehrere Mitarbeitende teilen, steht 
für den Sozialdienst in den Flüchtlingsein- 
richtungen vor Ort ein Büro- und Beratungs- 
raum zur Verfügung. Alle Mitarbeitenden 
verfügen über einen Laptop sowie ein Mo- 
biltelefon, um flexibel an unterschiedlichen 
Orten arbeiten zu können. In den Räumlich- 
keiten der kommunalen Erstaufnahmeein- 
richtung sowie des Sozialamtes stehen die 
technischen Möglichkeiten zum Einsatz für 
Videodolmetschen bereit. 
3 Zielgruppen und Ziele 
3.1  Zielgruppen des Sozial- 
dienstes für Flüchtlinge 
Die Angebote und Dienstleistungen des 
Sozialdienstes für Flüchtlinge richten sich an 
alle Personen, die in den kommunalen 
Flüchtlingseinrichtungen untergebracht 
sind. Die Zuständigkeit endet nicht mit dem 
- positiven oder negativen - Abschluss des 
Asylverfahrens, sondern mit dem Auszug 
aus der Flüchtlingseinrichtung, im Idealfall 
mit dem Umzug auf den privaten Woh- 
nungsmarkt. Dabei wird eine zeitlich be- 
grenzte Nachbetreuung gewährleistet. 
Der Sozialdienst für Flüchtlinge ist darüber 
hinaus Ansprechpartner für die Nachbar- 
schaft der Einrichtungen und arbeitet eng 
mit ehrenamtlich tätigen Personen, Verei- 
nen und Initiativen sowie verschiedenen 
städtischen Ämtern (z. B. Amt für Gesund- 
heit, Veterinär- und Lebensmittelangele- 
genheiten, Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien, Ausländerbehörde), anderen Be- 
hörden (z. B. Polizei, BAMF, Agentur für 
Arbeit) und sozialen Einrichtungen (z. B. 
Kitas, Schulen, Beratungsstellen) zusam- 
men. 
 
Sozialdienst 
für 
Flüchtlinge 
geflüchtete 
Menschen 
Nachbar-
schaft 
Ehrenamt Behörden und 
Einrichtungen 
Vereine und 
Initiativen

7 / Aufnahme und Unterbringung in Flüchtlingseinrichtungen 
 
3.2  Ziele des Sozialdienstes für 
Flüchtlinge 
Folgende Ziele hat der Sozialdienst für 
Flüchtlinge grundsätzlich für seine Tätigkeit 
definiert, die im Folgenden noch näher aus- 
geführt werden: 
• Die geflüchteten Menschen werden 
angemessen aufgenommen und unter- 
gebracht. 
• Die Bedarfe besonders schutzbedürfti- 
ger Personen werden bei der Unter- 
bringung und Begleitung berücksichtigt. 
• Die geflüchteten Menschen erhalten 
umfassende Informationen und Orien- 
tierungshilfen zum Leben in Münster. 
• Eine angemessene gesundheitliche Ver- 
sorgung der geflüchteten Menschen 
wird sichergestellt. 
• Der Zugang zu bedarfsgerechten 
Sprach- und Bildungsangeboten (Kita, 
Schule, Sprachkurse, Aus- und Fortbil- 
dungen, Studium etc.) wird unterstützt. 
Dabei werden die Lebenserfahrung und 
Kompetenzen der geflüchteten Men- 
schen erfasst und berücksichtigt. 
• Die Aufnahme von Ausbildung, Arbeit 
und Beschäftigung wird aktiv gefördert. 
• Soziale Kontakte im neuen Wohnumfeld 
sowie die Nutzung von nachbarschaftli- 
chen und quartiersgebundenen Ange- 
boten werden unterstützt. Soziale Dis- 
tanz zum Wohnumfeld wird verringert. 
• Die Entwicklung von Perspektiven zur 
selbstständigen Lebensführung wird ge- 
fördert, eigenes Engagement und Ver- 
netzung gestärkt. 
• Mit den geflüchteten Menschen wird 
eine Wohnperspektive erarbeitet. Sie 
erhalten beim Übergang in ein eigen- 
ständiges Wohnen die erforderliche Be- 
gleitung und Unterstützung. 
• Zur Förderung der gesellschaftlichen 
Teilhabe werden ehrenamtliche Kräfte, 
Vereine, Religionsgemeinschaften und 
Wohlfahrtsverbände sowie Migranten- 
selbstorganisationen aktiv in die Arbeit 
eingebunden. 
4 Aufnahme und Unterbrin- 
gung in Flüchtlingseinrich- 
tungen 
4.1  Kommunale Erstaufnahme- 
einrichtung 
Die Zuweisungen geflüchteter Menschen an 
die einzelnen Kommunen erfolgt landesweit 
durch die Bezirksregierung Arnsberg. Mit 
der Zuweisung an die Stadt Münster beginnt 
die Zuständigkeit des Sozialdienstes für 
Flüchtlinge. 
 
 
 
Im Sommer 2015 wurde die zentrale Erst- 
aufnahmeeinrichtung auf dem Gelände der 
ehemaligen Oxford-Kaserne (Roxeler Straße 
340) errichtet, um in den Zeiten der anstei- 
genden Flüchtlingszuzüge ein geordnetes 
und menschenwürdiges Aufnahmeverfah- 
ren zu gewährleisten. Alle nach Münster 
Ko mmunale Erstaufnahmeeinrichtung;  
Foto: Stadt Münster, Presseamt

8 / Aufnahme und Unterbringung in Flüchtlingseinrichtungen 
 
zugewiesenen Flüchtlinge kommen zu- 
nächst in der kommunalen Erstaufnahme- 
einrichtung an und werden in einem Zeit- 
raum von zwei bis vier Wochen intensiv 
begleitet. 
Vor Ort wurden die Voraussetzungen ge- 
schaffen, um alle wichtigen Anlaufstellen 
und Beratungsangebote zu bündeln: 
Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten  ist mit einer 
Sprechstunde für Schwangere und Kinder 
sowie einer Impfsprechstunde präsent und 
unterstützt bei der Vermittlung zu Haus- 
und Fachärzten. 
Das Amt für Schule und Weiterbildung  
führt die Bildungsberatung zur Unterstüt- 
zung bei der Schulwahl und Schullaufbahn 
durch und bietet Sprachkurse für die Kinder 
und Jugendlichen an. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- 
lien  hat im Zusammenwirken mit freien 
Trägern Angebote der Kinderbetreuung und 
freizeitpädagogische Angebote sowie eine 
Mutter-Kind-Gruppe initiiert. 
Im Integration Point  findet im Zusammen- 
wirken von Agentur für Arbeit, Jobcenter 
und Sozialamt eine frühzeitige Beratung der 
geflüchteten Menschen zur Arbeits- und 
Ausbildungsmarktintegration statt. 
Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unter- 
stützung Asylsuchender e.V. (GGUA)  führt 
Sprechstunden durch und hält ein Bera- 
tungsangebot für traumatisierte Flüchtlinge 
vor.  
Weitere Wohlfahrtsverbände, Einrichtun- 
gen und Träger sowie ehrenamtliche Initia- 
tiven  haben bzw. nutzen die Möglichkeiten, 
ihr Angebot in den Räumlichkeiten zu plat- 
zieren. 
Ziele: 
• Jeder neu ankommende geflüchtete 
Mensch erhält am Tag der Ankunft ei- 
nen nach den Kriterien des Sozialamts 
Münster angemessenen Wohnbereich 
samt Erstausstattung.  
• Jeder geflüchtete Mensch wird am Tag 
der Ankunft dem Amt für Bürger- und 
Ratsservice gemeldet.  
• Jeder geflüchtete Mensch erhält am Tag 
der Ankunft eine umfassende Informa- 
tion über die Angebote der Erstaufnah- 
meeinrichtung. 
• Alle neu ankommenden Personen bzw. 
Familien erhalten eine Begrüßungs- 
mappe mit einem Willkommensschrei- 
ben in der Muttersprache und Informa- 
tionen zur Orientierung in Münster, 
wichtigen Anlaufstellen, einem „Refu- 
gee Phrasebook“ mit der Übersetzung 
der wesentlichen Vokabeln in die häu- 
figsten Sprachen u.v.m.  
• Jeder Haushaltsvorstand erhält am Tag 
der Ankunft einen Barscheck und wird 
zur Bank und zum alleinSupermarkt be- 
gleitet.  
• Jeder geflüchtete Mensch erhält am Tag 
der Ankunft einen Termin zu einem per- 
sönlichen Gespräch, bei dem eine Über- 
setzung sichergestellt ist. Dieses findet 
innerhalb von fünf Werktagen nach An- 
kunft statt. In diesem Gespräch wird 
auch das Angebot gemacht, besondere 
Schutzbedürftigkeit offen zu legen. Über 
Sprechstunden für diesen Personenkreis 
wird grundsätzlich informiert. Auf frei- 
williger Basis wird ein Gesundheitsfra- 
gebogen ausgefüllt.  
• Alle neu ankommenden geflüchteten 
Menschen im Alter zwischen 6 und 21

9 / Aufnahme und Unterbringung in Flüchtlingseinrichtungen 
 
Jahren werden bei der Grundantrags- 
stellung über das Angebot der Bildungs- 
beratung informiert. Die freiwilligen Er- 
hebungsbögen werden an das Amt für 
Schule und Weiterbildung übermittelt. 
• Alle erwerbsfähigen Personen werden 
zur Beratung beim Integration Point an- 
gemeldet. 
4.2  Belegungsmanagement 
In der kommunalen Erstaufnahmeeinrich- 
tung findet das zentrale Belegungsmanage- 
ment für alle städtischen Flüchtlingsunter- 
künfte in Münster statt. Dieses schließt so- 
wohl die erstmalige Unterbringung als auch 
mögliche Umzüge zwischen Einrichtungen 
ein. Im Rahmen des Umzugsmanagement 
von der kommunalen Erstaufnahmeeinrich- 
tung in eine Flüchtlingseinrichtung ist ver- 
bindlich vorgesehen, dass alle der Stadt 
Münster zugewiesenen geflüchteten Men- 
schen nach spätestens vier Wochen unter 
Berücksichtigung ihrer individuellen Bedarfe 
in eine Unterkunft im Stadtgebiet einziehen. 
Ziele: 
• Einmal in der Woche melden alle Flücht- 
lingseinrichtungen ihre freien Kapazitä- 
ten an die Erstaufnahmeeinrichtung, um 
eine bedarfsgerechte Verteilung zu er- 
möglichen. 
• Die Mitarbeitenden der Erstaufnahme- 
einrichtung und der Flüchtlingseinrich- 
tungen organisieren binnen vier Wo- 
chen nach der Ankunft von geflüchteten 
Personen in Münster deren Umzug aus 
der Erstaufnahmeeinrichtung in eine 
Flüchtlingseinrichtung im Stadtgebiet. 
Die individuellen Bedarfe, die aus dem 
Clearingverfahren hervorgehen, und 
insbesondere die Bedarfe von beson- 
ders schutzbedürftigen Menschen wer- 
den bei der Planung berücksichtigt. 
• Am Tag des Umzuges in eine Flücht- 
lingseinrichtung erfolgt die Umzugsmit- 
teilung durch die Erstaufnahmeeinrich- 
tung an das Amt für Bürger- und Rats- 
service.  
4.3  Unterbringung in den 
Flüchtlingseinrichtungen 
4.3.1  Räumliche Standards 
Die Stadt Münster nutzt unterschiedliche 
Arten von Einrichtungen zur Unterbringung 
geflüchteter Menschen. Neben dauerhaften 
Unterkünften in Massivbauweise sind dies 
Interimslösungen in Pavillon- und Holzrah- 
menbauweise, umgebaute Gewerbe- oder 
Verwaltungsimmobilien, ehemals militärisch 
genutzte Gebäude, frühere Wohnhäuser der 
britischen Streitkräfte etc. Diese wurden 
insbesondere in den Zeiten der hohen 
Flüchtlingszuzüge kurzfristig hergerichtet 
und unterscheiden sich zum Teil deutlich im 
Raumangebot. 
 
 
Grundsätzlich gelten für die kommunalen 
Flüchtlingseinrichtungen die folgenden 
räumlichen Standards: 
• Dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen 
verfügen in der Regel über maximal 50 
Plätze. Sofern gute Rahmenbedingun- 
gen vorliegen, die sich insbesondere 
Einrichtung „Zum Schultenhof“ ;  
Foto: Martin Albermann

10 / Aufnahme und Unterbringung in Flüchtlingseinrichtungen 
 
durch eine angemessene Versorgung 
mit Kita- und Schulplätzen auszeichnen, 
die Nachbarschaft eine entsprechende 
Bebauungsdichte aufweist und das 
Grundstück es zulässt, können die Un- 
terkünfte ausnahmsweise jedoch auch 
größer gestaltet werden. Die Obergren- 
ze liegt bei 100 Plätzen. 
• Die neu geplanten dauerhaften Flücht- 
lingseinrichtungen fügen sich baulich 
unauffällig in das Wohnumfeld ein und 
werden von außen - abgesehen von ei- 
nem kleinen Hinweisschild - nicht als 
Einrichtungen kenntlich gemacht. 
• Pro Person wird eine Wohnfläche von 
mindestens 12 qm Nettogrundrissfläche 
zugrunde gelegt, die anteilig die Wohn-/ 
Schlaffläche, Sanitäranlagen, Küche und 
Flur umfasst.  
• Mindestens eine Einheit je Flüchtlings- 
einrichtung soll barrierefrei und unein- 
geschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar 
sein.  
• Es werden Multifunktionsräume, z. B. 
für Sprachkurse, Kinderbetreuung und 
pädagogische Angebote, vorgehalten. 
• Ein Raum für sozialarbeiterische Fach- 
kräfte sowie ein Hausmeisterraum, er- 
gänzt um geeignete Lagermöglichkeiten, 
gehören zum Standardangebot. 
• Außenfläche/Spielplätze entsprechend 
der örtlichen Satzung sowie zentrale 
Freiflächen mit Kommunikationsplätzen 
werden vorgesehen.  
• Für die Bewohnerinnen und Bewohner 
soll ein Internetzugang vorgesehen 
werden, der per WLAN möglichst im ge- 
samten Gebäude verfügbar ist.  
• Pro Wohneinheit bzw. Wohngruppe gibt 
es eine Gemeinschaftsküche zur Selbst- 
verpflegung.  
Die Einrichtungen dienen überwiegend der 
Unterbringung von Familien. Wo immer es 
räumlich möglich ist, werden in den Famili- 
eneinrichtungen einige Plätzen für alleinrei- 
sende Männer in kleinen Wohngemein- 
schaften vorgehalten. Einzelne Standorte 
werden speziell für die Unterbringung al- 
leinreisender Männer oder alleinerziehen- 
der Frauen genutzt. 
 
 
4.3.2  Geschütztes Wohnen 
Für besonders schutzbedürftige Personen 
wird in räumlicher Nähe zur kommunalen 
Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Gelände 
der ehemaligen Oxford-Kaserne eine geson- 
derte Einrichtung mit bis zu 60 Unterbrin- 
gungsplätzen vorgehalten.  
Hier werden geflüchtete Menschen aufge- 
nommen, die aufgrund von Behinderungen 
oder Erkrankungen einen barrierefreien 
Wohnraum benötigen, psychisch erkrankt 
sind, Formen von psychischer, physischer 
oder sexueller Gewalt erlitten haben, auf- 
grund ihrer sexuellen Orientierung oder 
Geschlechtsidentität Diskriminierung erfah- 
ren (haben), vor häuslicher Gewalt ge- 
schützt werden müssen oder ein alters- 
oder gesundheitsbegründetes hohes Ruhe- 
bedürfnis haben 
(siehe Kapitel 6).  
Ei nrichtung in Holzrahmenbauweise;  
Foto: Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement

11 / Aufnahme und Unterbringung in Flüchtlingseinrichtungen 
 
Die Unterbringung von Einzelpersonen er- 
folgt, solange die Kapazitäten es ermögli- 
chen, als Einzelbelegung im Doppelzimmer. 
Der Männerbereich ist durch eine Alarmtür 
vom restlichen Gebäude getrennt und ver- 
fügt über einen separaten Zugang. 
Zweimal wöchentlich werden die Bewohne- 
rinnen und Bewohner im Haus durch Fach- 
kräfte des Sozialdienstes aufgesucht. Im 
Team arbeiten mindestens eine weibliche 
und eine männliche Betreuungsperson. Bei 
Bedarf werden Beratungsgespräche per 
Videoübertragung gedolmetscht. Der ge- 
schlechterparitätisch besetzte Sicherheits- 
dienst ist „rund-um-die-Uhr“ vor Ort und für 
die besondere Zielgruppe sensibilisiert.  
Darüber hinaus hält die Flüchtlingsunter- 
kunft an der Theißingstraße bis zu 28 Plätze 
für alleinerziehende Frauen mit Kindern bis 
zum 13. Lebensjahr vor. Die erweiterte 
Hausordnung sieht für diese Unterkunft ein 
generelles Betretungs- und Aufenthaltsver- 
bot für Männer vor. 
4.3.3  Beratungsangebot 
Die Bewohnerinnen und Bewohner der 
kommunalen Flüchtlingseinrichtungen wer- 
den durch den Sozialdienst individuell be- 
gleitet und unterstützt. 
Ziele: 
• Alle Bewohnerinnen und Bewohner 
einer Flüchtlingseinrichtung können auf 
ein wöchentliches, verbindliches Bera- 
tungsangebot zurückgreifen. Bei einer 
Einrichtung mit einer Kapazität von 50 
Plätzen oder weniger werden mindes- 
tens zwei, bei einer Einrichtungsgröße 
von bis zu 100 Plätzen werden mindes- 
tens drei Sprechzeiten pro Woche an- 
geboten.  
• Bei Bedarf bzw. auf Wunsch erfolgt die 
Beratung durch eine Fachkraft des glei- 
chen Geschlechts. 
• Allen Bewohnerinnen und Bewohner 
der Flüchtlingseinrichtungen steht im 
Sozialamt während der regulären Öff- 
nungszeiten eine Ansprechperson aus 
dem Sozialdienst zur Verfügung. 
• Um eine höhere Vertraulichkeit der 
Gesprächssituation zu gewährleisten, 
wird eine Beratungsmöglichkeit außer- 
halb der Einrichtung in den Räumlichkei- 
ten des Sozialamtes vorgehalten. 
4.3.4  Einhaltung der Hausordnung 
Für ein gutes Zusammenleben in den Ge- 
meinschaftsunterkünften ist die Einhaltung 
von Regeln, gegenseitige Akzeptanz, wech- 
selseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereit- 
schaft unerlässlich. 
Ziele: 
• Alle Haushaltsvorstände bekommen am 
Tag der Ankunft eine Hausordnung in 
ihrer Muttersprache ausgehändigt. 
• Alle erwachsenen geflüchteten Men- 
schen werden am Tag der Ankunft über 
die sachgemäße Benutzung von ge- 
meinschaftlich genutzten Einrichtungs- 
gegenständen und Räumen informiert. 
• Die auf dem Außengelände befindlichen 
Spielgeräte werden wöchentlich vom 
Hausdienst einer sicherheitstechnischen 
Sichtprüfung unterzogen. 
• Der Hausdienst führt einmal täglich eine 
Brandschutzbegehung durch, in welcher 
die Flure und Gemeinschaftsflächen auf 
Brandgefahren und Fluchthindernisse 
überprüft werden. Ggf. werden diese 
umgehend entfernt.

12 / Aufnahme und Unterbringung in Flüchtlingseinrichtungen 
 
• Einmal wöchentlich überprüft der 
Hausdienst die gemeinsam genutzten 
Flächen und die gemeinschaftlich ge- 
nutzten Sanitäranlagen der Flüchtlings- 
einrichtungen auf Zustand und die Ein- 
haltung der Hygienestandards. 
• Nicht gemeinschaftlich genutzte Sani- 
tär- und Küchenräume werden, nach 
vorheriger Ankündigung und in Anwe- 
senheit der jeweiligen Bewohnerinnen 
und Bewohner, durch den Hausdienst 
einmal monatlich auf ihren Zustand und 
die Einhaltung der Hygienestandards 
überprüft. 
• Der Hausdienst führt, nach vorheriger 
Anmeldung und in Anwesenheit der in 
der Einrichtung lebenden Menschen, 
einmal monatlich eine Überprüfung 
sämtlicher Brandmelder durch. 
4.3.5  Sicherheit und Schutz 
Der Wunsch nach einem Leben in Sicher- 
heit, ohne Angst vor Gewalt, Bedrohung 
und Kriminalität ist ein elementares Grund- 
bedürfnis jedes Menschen. Dies gilt beson- 
ders für Menschen, die ihr Herkunftsland 
auf Grund von Krieg und Krisenzuständen 
verlassen mussten. Daher ist es das Ziel des 
Sozialdienstes für Flüchtlinge, die Bevölke- 
rung und die aufgenommenen Flüchtlinge 
vor möglichen Übergriffen zu schützen und 
das berechtigte Sicherheitsbedürfnis aller 
Menschen in der Stadt soweit wie möglich 
zu berücksichtigen. 
Um dies zu erreichen, sieht das Sicherheits- 
konzept ein Maßnahmenbündel zur frühzei- 
tigen Prävention von Gewalt und zum Erhalt 
der Sicherheit in den städtischen Flücht- 
lingsunterkünften vor, und zwar: 
• Regelmäßige Präsenz in den Einrichtun- 
gen durch Fachkräfte des Sozialdienstes 
für Flüchtlinge und des Hausdienstes. 
• Konfliktprävention durch eine men- 
schenwürdige Unterbringung, die Un- 
terbringung im Familienverband mit ei- 
genen Räumlichkeiten und der Möglich- 
keit, selbst zu kochen. 
• Bei Bedarf Trennung von Konfliktpartei- 
en durch kurzfristige Unterbringung 
„rund-um-die-Uhr“ in Räumlichkeiten 
auf dem Gelände der kommunalen Erst- 
aufnahmeeinrichtung. 
• Aushang muttersprachlicher Informati- 
onen über Notrufnummern in den Ein- 
richtungen und Aufklärung der Bewoh- 
nerinnen und Bewohner über das Ver- 
halten in Notsituationen. 
• Konfliktprävention durch eine intensive 
Ehrenamts-, Gemeinwesen- und Netz- 
werkarbeit zur Förderung der Akzeptanz 
der Einrichtungen im Wohnumfeld. 
• Systematische Zusammenarbeit mit den 
zuständigen Bezirkspolizistinnen und  
-polizisten. 
• Bei Bedarf erhöhte polizeiliche Präsenz 
im Umfeld der Unterkünfte zum Schutz 
der geflüchteten Menschen. 
•
 Einsatz eines Sicherheitsdienstes in der 
kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung 
einschließlich des Bereiches des „ge- 
schützten Wohnens“ sowie bedarfsab- 
hängig in besonderen Einzelsituationen. 
4.3.6  Partizipation  
Mitwirkungsprozesse werden in den Flücht- 
lingseinrichtungen derzeit vor allem anlass- 
bezogen in Form von Bewohnerversamm- 
lungen durchgeführt. Dabei finden sich die 
Bewohnerinnen und Bewohner häufig in 
einer zuhörenden Rolle wieder. Ziel ist, die 
geflüchteten Menschen zukünftig noch 
stärker in die sie betreffenden Entschei- 
dungsprozesse einzubeziehen und aktive

13 / Handlungsfelder der sozialen Betreuung 
 
Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen. Hier- 
zu gilt es, tragfähige konzeptionelle Ansatz- 
punkte zu entwickeln. 
Unterstützung kann ggf. durch Kulturmittle- 
rinnen und Kulturmittler sowie Migranten- 
selbstorganisationen erfolgen, die eine Brü- 
ckenfunktion in Bezug auf Sprache und Kul- 
tur übernehmen können. 
Die Migrantenorganisationen und der Integ- 
rationsrat können darüber hinaus wichtige 
Partner bei der Schaffung von Teilhabean- 
geboten für geflüchtete Menschen sein. Mit 
und neben anderen ehrenamtlich Tätigen in 
den Flüchtlingsunterkünften unterstützen 
sie beim Auf- und Ausbau von Netz- 
werkstrukturen und bei der Orientierung im 
neuen Lebensumfeld im Stadtteil. 
5 Handlungsfelder der sozia- 
len Betreuung 
Die Leitgedanken des Sozialdienstes für 
Flüchtlinge sind Selbstbestimmung, Partizi- 
pation und die Unterstützung gleichberech- 
tigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.  
Bei der Entwicklung lebenspraktischer Kom- 
petenzen in einem anderen Kulturkreis un- 
terstützt der Sozialdienst für Flüchtlinge die 
geflüchteten Menschen zu einem weitge- 
hend selbständigen Leben außerhalb der 
Einrichtungen. Die Menschen in den kom- 
munalen Flüchtlingseinrichtungen erfahren 
durch den Sozialdienst eine professionelle 
Begleitung und einzelfallbezogene psycho- 
soziale Unterstützung, die ihnen hilft, den 
Alltag zu organisieren und zu gestalten. Der 
Sozialdienst arbeitet vernetzt mit vielfälti- 
gen Institutionen und Behörden und ist 
aktiv in den entsprechenden Facharbeits- 
kreisen präsent.  
Die Arbeit des Sozialdienstes zielt sowohl 
auf die Aktivierung individueller Ressourcen 
als auch auf die Einbindung nachbarschaftli- 
cher Netze und sozialer Einrichtungen im 
Quartier. 
5.1  Gesellschaftliche  
Integration 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ver- 
stehen sich als direkte Ansprechpersonen 
im Wohnumfeld der Einrichtung. Der Sozial- 
dienst für Flüchtlinge ist sowohl in den ver- 
schiedenen Gremien im Sozialraum als auch 
bei den entsprechenden Stadteilarbeitskrei- 
sen vertreten. Den Mitarbeitenden des So- 
zialdienstes in den Einrichtungen sind die 
politischen Gremien und die Mitglieder der 
Bezirksvertretungen im Stadtteil bekannt.  
Schon vor Inbetriebnahme der Einrichtun- 
gen werden Informationsveranstaltungen 
durchgeführt, um Kontakt zu den Anwohne- 
rinnen und Anwohnern herzustellen. Die 
Erfahrung zeigt, dass die Akzeptanz der 
Flüchtlingseinrichtungen durch sachliche 
Informationen zur Wohn- und Lebenssitua- 
tion der geflüchteten Menschen sowie zum 
Betreuungskonzept gefördert werden kann. 
Eine gute Kommunikation mit den direkten 
Nachbarinnen und Nachbarn ist dazu geeig- 
net, Ängste und Vorbehalte abbauen. Die 
zuständige Fachkraft ist vor Ort im Rahmen 
einer transparenten Sprechzeiten- und An- 
wesenheitsregelung ansprechbar. 
Über ein Begegnungsangebot, wie zum Bei- 
spiel ein Sommerfest oder ähnliche Veran- 
staltungen, werden die Öffentlichkeit und 
das direkte Wohnumfeld des Quartiers an- 
gesprochen. Die Mitarbeitenden des Sozial- 
dienstes in der Einrichtung suchen dazu 
gezielt den persönlichen Kontakt im Umfeld.  
Die professionelle soziale Arbeit soll durch 
ein breites bürgerschaftliches Engagement 
unterstützt und ergänzt werden. Die Mitar- 
beitenden des Sozialdienstes initiieren früh-

14 / Handlungsfelder der sozialen Betreuung 
 
zeitig eine intensive Einbindung von Ehren- 
amtlichen, Initiativen und Vereinen aus dem 
jeweiligen Wohnumfeld, um die Integration 
ins Stadtviertel zu fördern. Die Fachkräfte 
des Sozialdienstes für Flüchtlinge nutzen 
dafür aktiv die bestehenden Netzwerkstruk- 
turen. Gemeinsam mit den einzelnen Grup- 
pierungen und stadteilbezogenen Flücht- 
lingsinitiativen werden die Bedarfe für die 
ehrenamtlichen Aufgaben in den Flücht- 
lingseinrichtungen abgestimmt.  
Die Bewohnerinnen und Bewohner er- 
schließen sich ihren Sozialraum und machen 
sich mit einem anderen Kulturkreis vertraut. 
Der Sozialdienst unterstützt die geflüchte- 
ten Menschen dabei, individuelle Perspekti- 
ven zu einer selbstständigen Lebensführung 
zu entwickeln und fördert die Integration 
ins Gemeinwesen. Dazu gehört auch, dass 
die geflüchteten Menschen einen Überblick 
über Sportmöglichkeiten sowie kulturelle 
Angebote und Einrichtungen erhalten und 
mit den Zugangswegen vertraut gemacht 
werden. Dabei gilt es, die unterschiedlichen 
Bedürfnisse sowohl innerhalb der Aufnah- 
megesellschaft als auch von Seiten der Zu- 
wanderinnen und Zuwanderer zu berück- 
sichtigen. Über eine gelungene Begleitung 
wird den geflüchteten Menschen die gleich- 
berechtigte Teilhabe am Leben in Münster 
ermöglicht.  
Ziele: 
• Innerhalb einer Woche nach Einzug in 
eine Flüchtlingseinrichtung werden die 
geflüchteten Menschen über die stadt- 
teilspezifischen Teilhabeangebote und 
entsprechende Finanzierungsmöglich- 
keiten informiert.  
• Einmal pro Jahr werden die Anbieter 
von Sport-, Freizeit und Kulturangebo- 
ten des Stadtteils in die Flüchtlingsein- 
richtung eingeladen, um über ihre An- 
gebote zu informieren. 
 
Sommerfest am Muckermannweg; Foto: Peter Leßmann

15 / Handlungsfelder der sozialen Betreuung 
 
5.2  Kindertagesbetreuung und 
freizeitpädagogische  
Angebote 
Für alle noch nicht schulpflichtigen Kinder 
wird nach Einzug in eine Flüchtlingseinrich- 
tung der Bedarf für eine professionelle Kin- 
derbetreuung geklärt. Kinder zwischen drei 
und sechs Jahren werden mit Unterstützung 
des Sozialdienstes für Flüchtlinge generell 
zur Kindertagesbetreuung angemeldet. Un- 
ter dreijährige Kinder finden leider sehr 
selten einen Betreuungsplatz, die Kinderta- 
gespflege spielt ebenfalls nur eine unterge- 
ordnete Rolle. 
Ein Ziel der Stadt Münster ist es, die Fami- 
lien frühzeitig mit den Angeboten der früh- 
kindlichen Bildung vertraut zu machen. 
Nicht in allen Herkunftsländern existieren 
vergleichbare institutionelle Formen der 
Fremdbetreuung von Kleinkindern. Daher ist 
es zunächst wichtig, die Eltern sensibel an 
die teilweise unbekannten Betreuungsan- 
gebote heran zu führen. Bei der Suche nach 
einem Betreuungsplatz unterstützt der So- 
zialdienst die Familien in Zusammenarbeit 
mit dem Familienbüro des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien. Bei erfolgreicher 
Vermittlung eines Kinderbetreuungsplatzes 
ist bei den Kindern häufig bereits nach kur- 
zer Zeit eine enorme Zunahme an Sprach- 
kompetenzen, Selbstvertrauen und motori- 
schen Fähigkeiten festzustellen. Ebenso 
unterstützt der Kitabesuch die Familien 
beim erneuten Aufbau einer Alltagsstruktur, 
gibt den Eltern die Zeit, Sprachkurse zu be- 
suchen, die Gelegenheit, Kontakte zu ande- 
ren Eltern zu knüpfen, und ermöglicht einen 
Austausch mit professionellen Fachkräften 
über die Entwicklung.  
In einigen Flüchtlingseinrichtungen werden 
Spielgruppen angeboten, die von Familien- 
bildungseinrichtungen für Eltern mit Klein- 
kindern organisiert werden (sogenannte 
Brückenangebote). Diese dienen als Über- 
gangsangebote bis die Kinder einen Platz in 
einer regulären Kita erhalten.  
Ziele: 
• Am Tage des Einzuges werden alle Fami- 
lien über die Angebote der Kindertages- 
betreuung vor Ort informiert. 
• In einer Flüchtlingseinrichtung werden 
alle Kinder zwischen drei und sechs Jah- 
ren innerhalb von drei Werktagen über 
den Kita-Navigator zur Kindertagesbe- 
treuung angemeldet. 
• Bei Platzerhalt führt der Sozialdienst mit 
der Familie ein Informationsgespräch. In 
Abstimmung mit der Kindertagesein- 
richtung wird bei Bedarf eine Begleitung 
sichergestellt.  
 
 
 
Sommerfest am Muckermannweg; 
Foto: Peter Leßmann

16 / Handlungsfelder der sozialen Betreuung 
 
Für die Nachmittagsbetreuung der älteren 
Kinder initiiert und koordiniert das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien Angebote 
der (freien) Träger der Kinder- und Jugend- 
arbeit in den Übergangswohnheimen. Diese 
finden mehrmals wöchentlich in geeigneten 
Gemeinschaftsräumen der Wohnheime 
statt bzw. werden die Kinder in benachbarte 
Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen 
begleitet. Ergänzend gibt es in vielen Flücht- 
lingswohnheimen auch Freizeitangebote für 
Kinder und Jugendliche, die durch Ehren- 
amtliche organisiert werden. 
5.3  Schule 
Der Schulbesuch aller Kinder und Jugendli- 
chen in einer Flüchtlingseinrichtung wird 
durch den Sozialdienst für Flüchtlinge aktiv 
begleitet und unterstützt. 
Ziele: 
• Der Sozialdienst erfasst monatlich 
Schulort und Schulform der Kinder und 
Jugendlichen einer Flüchtlingseinrich- 
tung. 
• Am Tag des Bekanntwerdens von 
Schulort und Schulform informiert der 
Sozialdienst über Schulpflicht, den si- 
cheren Schulweg, Ansprechpersonen 
und Unterrichtsbeginn. 
• Im Falle eines Schulwechsels stellt der 
Sozialdienst am Tag des Bekanntwer- 
dens sicher, dass alle wichtigen Infor- 
mationen über Anlass, Schulform und 
Schulort an die Eltern und Schülerinnen 
und Schüler weitergegeben werden. Bei 
Bedarf wird durch den Sozialdienst für 
Flüchtlinge eine Begleitung sicherge- 
stellt.  
5.4  Sprachförderung 
Für die Integration in die Gesellschaft ist die 
Vermittlung deutscher Sprachkompetenz 
elementar. Gute Kenntnisse der deutschen 
Sprache sind nicht nur Voraussetzung für 
die Schulausbildung und spätere Berufsaus- 
bildung der Kinder, sie erleichtern auch die 
von Anfang an erforderliche Kommunikation 
z. B. mit Behörden, im ärztlichem Kontakt 
und im Alltag.  
Allen in den dezentralen Flüchtlingseinrich- 
tungen lebenden Menschen soll ein unmit- 
telbarer Zugang zur deutschen Sprache er- 
möglicht werden. 
Die Bedarfe an Sprachfördermaßnahmen 
werden vor Ort ermittelt und zentral er- 
fasst. Die Teilnehmerzuweisung erfolgt 
durch die Koordinationsstelle des Sozial- 
dienstes für Flüchtlinge. 
 
Ziele: 
• Alle neu ankommenden geflüchteten 
Menschen werden am Tag des Einzuges 
über die bestehenden Sprachkurse in 
der Flüchtlingseinrichtung informiert. 
• Innerhalb von zwei Wochen nach An- 
kunft in einer Flüchtlingseinrichtung 
werden die Bewohnerinnen und Be- 
wohner über den Zugang zu professio- 
nellen Sprachangeboten informiert.  
• Einmal pro Monat wird durch den Sozi- 
aldienst erhoben, welche Bewohnerin- 
Bedarfs-
ermittlung 
Zentrale 
Erfassung 
Teilnehmer-
zuweisung

17 / Handlungsfelder der sozialen Betreuung 
 
nen und Bewohner an den unterschied- 
lichen Sprachförderangeboten teilneh- 
men. 
Nach Einmündung in einen Sprachkurs/ eine 
Maßnahme zur Arbeitsaktivierung unter- 
stützt der Sozialdienst die Geflüchteten bei 
Bedarf bei der regelmäßigen Wahrnehmung 
dieser Angebote. Hierzu gehört u. a.: 
• Motivationsarbeit, 
• Erinnerung an Termine, 
• Unterstützung bei der Anfahrt, 
• Funktion als Ansprechperson für den 
tätigen Bildungsträger sowie 
• ggf. Organisation eines ehrenamtlichen 
Hilfs- und Begleitungsangebotes. 
5.5  Arbeit und Beschäftigung 
Die Beschäftigungs- und Arbeitsaufnahme 
von erwachsenen geflüchteten Menschen in 
den Flüchtlingseinrichtungen wird durch 
den Sozialdienst für Flüchtlinge aktiv geför- 
dert und begleitet.  
Seit November 2015 haben die Agentur für 
Arbeit Ahlen-Münster und die Stadt Müns- 
ter mit dem Jobcenter und dem Sozialamt 
die Voraussetzung für eine effektive und 
schnelle Unterstützung bei der Integration 
in Ausbildung und Arbeit auf den Weg ge- 
bracht. Der Integration Point ist wesentli- 
cher Bestandteil der kommunalen Erstauf- 
nahmeeinrichtung und ist erste Anlaufstelle 
für Flüchtlinge für den Zugang zum Arbeits- 
markt. 
Ziele: 
• Binnen fünf Werktagen nach ihrer An- 
kunft in Münster werden alle erwerbs- 
fähigen Menschen muttersprachlich 
über das Angebot des Integration Points 
informiert. Der Sozialdienst terminiert 
ein Beratungsgespräch beim Integration 
Point. 
• Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes 
für Flüchtlinge schaffen einen Zugang zu 
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen 
(FIM), indem sie im Rahmen von Infor- 
mationsveranstaltungen und individuel- 
len Einzelgesprächen über das Arbeits- 
marktprogramm informieren, Tätig- 
keitsbereiche sowie Beschäftigungspro- 
jekte vorstellen und sprachliche Unter- 
stützung organisieren. Sie erstellen 
„Stellenbeschreibungen“, betreiben ak- 
tive Akquise unter allen potentiell infra- 
ge kommenden Geflüchteten und hal- 
ten Kontakt zu den Maßnahmeträgern. 
• Der Sozialdienst steht den Bewohnerin- 
nen und Bewohnern der Flüchtlingsein- 
richtungen beim Rechtskreiswechsel 
vom Asylbewerberleistungsgesetz zum 
SGB II (Jobcenter) bei Bedarf beratend 
und unterstützend zur Seite. 
5.6  Gesundheit 
Die Angebote des deutschen Gesundheits- 
wesens stehen grundsätzlich allen Bevölke- 
rungsgruppen und damit auch Flüchtlingen 
zur Verfügung. Mangelnde Kenntnisse des 
deutschen Gesundheitssystems und sprach- 
liche Barrieren können aber eine erhebliche 
Hürde bei der Gesundheitsversorgung und 
-vorsorge darstellen. Hinzu kommt ein ein- 
geschränkter Zugang zu Gesundheitsleis- 
tungen durch die rechtlichen Vorgaben des 
Asylbewerberleistungsgesetzes, das akute 
Erkrankungen, Schmerzzustände und deren 
Folgen als Leistungsvoraussetzungen be- 
nennt (vgl. § 4 AsylbLG) und den Behand- 
lungsanspruch bei bestimmten Erkrankun- 
gen einschränkt (z. B. besteht kein Anspruch 
auf Kostenübernahme bei der Behandlung 
von chronischen Erkrankungen und Trauma-

18 / Handlungsfelder der sozialen Betreuung 
 
ta, dies ist nur durch Einzelfallentscheidun- 
gen nach § 6 AsylbLG möglich). 
Um die gesundheitliche Versorgung für 
Flüchtlinge innerhalb des gesetzlichen Rah- 
mens zu verbessern, wird bei Ankunft der 
Menschen in der städtischen Erstaufnah- 
meeinrichtung in der Oxfordkaserne in ei- 
nem freiwilligen Clearinggespräch zunächst 
der Gesundheitszustand der Menschen er- 
fasst und wenn nötig eine medizinische 
Erstversorgung organisiert. Nach dem Um- 
zug in eine dezentrale Unterkunft stellt die 
Einrichtungsleitung vor Ort eine direkte 
Anbindung an die reguläre Gesundheitsver- 
sorgung her. 
 
 
Ziele: 
• Alle ankommenden geflüchteten Men- 
schen sind nach drei Werktagen bei der 
Krankenversicherung angemeldet. 
• Am Tag der Ankunft werden alle ge- 
flüchteten Menschen durch den mut- 
tersprachlichen Gesundheitswegweiser 
des Amtes für Gesundheit, Veterinär- 
und Lebensmittelangelegenheiten über 
das Münsteraner Gesundheitssystem in- 
formiert. 
• Alle geflüchteten Menschen einer 
Flüchtlingseinrichtung werden bei Ein- 
zug über die ärztlichen Praxen vor Ort 
informiert. 
• Allen geflüchteten Menschen wird bei 
der Grundantragsstellung auf freiwilli- 
ger Basis das Angebot gemacht, den Ge- 
sundheitsfragebogen auszufüllen. Die- 
ser dient den niedergelassenen Ärztin- 
nen und Ärzten als Information über 
den Gesundheitszustand der geflüchte- 
ten Menschen.  
• Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten wird am 
Tag des Bekanntwerdens über eine 
Schwangerschaft durch den Sozialdienst 
für Flüchtlinge informiert.  
• Bei jedem Neugeborenen findet ein 
Präventionsbesuch innerhalb von drei 
Werktagen durch Mitarbeitende des So- 
zialdienstes für Flüchtlinge statt. 
• Der Sozialdienst für Flüchtlinge achtet 
insbesondere auf Merkmale von Kin- 
deswohlgefährdung und leitet am Tag 
des Bekanntwerdens alle erforderlichen 
Maßnahmen ein. Die Verfahrensabläufe 
wurden in einem Kooperationsvertrag 
mit dem Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien festgelegt (siehe 
Kapitel 
6.1 ). 
5.7  Auszugsmanagement und 
Nachbetreuung 
Die kommunalen Flüchtlingsunterkünfte 
sind als Übergangseinrichtungen konzipiert. 
Hier erhalten die geflüchteten Menschen 
eine intensive Betreuung und Begleitung zur 
Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben 
in Münster. 
Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes für 
Flüchtlinge entwickeln mit den in den Ein- 
Impfung in der Erstaufnahmeeinrichtung; 
Foto: Stadt Münster, Presseamt

19 / Handlungsfelder der sozialen Betreuung 
 
richtungen lebenden Menschen rechtzeitig 
eine individuelle Wohnperspektive. Sie in- 
formieren und beraten über die rechtlichen 
und organisatorischen Rahmenbedingungen 
der Wohnungssuche. Dazu gehört es auch, 
über die finanziellen Grenzen zu informie- 
ren, die bei der Mietkostenübernahme für 
Menschen zugrunde gelegt sind, die Leis- 
tungen nach dem Asylbewerberleistungsge- 
setz oder der Grundsicherung für Arbeitsu- 
chende beziehen. 
Alle geflüchteten Menschen werden bei der 
Wohnungssuche durch den Sozialdienst der 
Stadt Münster sowie in vielen Fällen auch 
von ehrenamtlichen Wohnungspatinnen 
und -paten begleitet und unterstützt. 
Ziele: 
• Eingehende Wohnungsangebote wer- 
den vom Sozialdienst innerhalb eines 
Tages bearbeitet und überprüft. Perso- 
nen, die ein angemessenes Mietwohn- 
angebot bereitstellen, erhalten inner- 
halb von drei Werktagen eine Rückmel- 
dung über geeignete Mietinteressentin- 
nen und -interessenten. 
• Einen Monat nach Einzug in die Flücht- 
lingseinrichtung werden die geflüchte- 
ten Menschen über Zugänge zum Woh- 
nungsmarkt informiert. 
• Die Bewohnerinnen und Bewohner 
werden auf Wunsch bei der Kontakt- 
aufnahme zu vermietenden Personen 
unterstützt und bei Bedarf begleitet. 
• Die Fachkräfte des Sozialdienstes für 
Flüchtlinge vermitteln bei Bedarf - und 
sofern Personen dafür zur Verfügung 
stehen – eine ehrenamtliche Unterstüt- 
zung bei der Wohnungssuche und der 
Begleitung des Umzuges. 
• Eine Woche vor Auszug aus einer 
Flüchtlingseinrichtung erhalten die Be- 
wohnerinnen und Bewohner umfassen- 
de Hinweise zu Beratungsangeboten in 
den neuen Stadtteilen. 
Nachgehende Betreuung 
Der Sozialdienst für Flüchtlinge unterstützt 
die ausgezogenen Menschen in einem Zeit- 
rahmen von bis zu drei Monaten mit einer 
nachgehenden Beratung und Betreuung. 
Die Fachkräfte stehen hier bei Bedarf in 
engem Kontakt mit den geflüchteten Perso- 
nen, den Vermieterinnen und Vermietern 
und ggf. ehrenamtlichen Wohnungspatin- 
nen und -paten. 
Ziele: 
• Konkrete Beschreibung der Inhalte der 
zeitlich befristeten Begleitung durch eh- 
renamtliche Wohnungspatinnen und  
-paten und regelmäßiger Austausch mit 
dem Sozialdienst. 
• Hausbesuch durch den Sozialdienst für 
Flüchtlinge in der dritten/vierten Woche 
nach Einzug, ggf. gemeinsam mit der 
ehrenamtlichen Begleitung oder auch 
der Vermieterin oder dem Vermieter. 
• Handout von Informationen über Infra- 
strukturangebote, Beratungs- und Un- 
terstützungsstellen im Stadtteil. 
• Verbindliches Übergabegespräch in der 
elften/zwölften Woche bei gewünschter 
bzw. notwendiger weitergehender Be- 
treuung mit den Migrationsberatungs- 
stellen in Münster oder dem Sozial- 
dienst für Wohnungsnotfälle.

20 / Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen 
 
6 Betreuung besonders 
schutzbedürftiger Perso- 
nen 
Der Sozialdienst für Flüchtlinge berücksich- 
tigt die Bedürfnisse von besonders schutz- 
bedürftigen Personen. Als Orientierung zur 
Definition des Personenkreises wird die 
entsprechende EU-Richtlinie herangezogen. 
„Die Mitgliedstaaten berücksichtigen in dem 
einzelstaatlichen Recht zur Umsetzung die- 
ser Richtlinie die spezielle Situation von 
schutzbedürftigen Personen wie Minderjäh- 
rigen, unbegleiteten Minderjährigen, Behin- 
derten, älteren Menschen, Schwangeren, 
Alleinerziehenden mit minderjährigen Kin- 
dern, Opfern des Menschenhandels, Perso- 
nen mit schweren körperlichen Erkrankun- 
gen, Personen mit psychischen Störungen 
und Personen, die Folter, Vergewaltigung 
oder sonstige schwere Formen psychischer, 
physischer oder sexueller Gewalt erlitten 
haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung 
weiblicher Genitalien.“ 
 
Richtlinie 2013/33/EU des europäischen Parlaments 
und des Rates vom 26. Juni 2013 Kapitel IV, Art. 21 
 
Ebenfalls unter diese Personengruppe wer- 
den lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, 
inter* und queere Flüchtlinge (LSBTI*) ge- 
fasst, wenn sie einen Schutzbedarf rekla- 
mieren oder sich dem Sozialdienst für 
Flüchtlinge bzw. den einschlägigen Stellen in 
der Stadt mit diesem Ziel offenbaren. 
 
Ist ein besonderer Schutzbedarf schon im 
Rahmen der Aufnahme in einer Erstauf- 
nahmeeinrichtung oder einer zentralen 
Unterbringungseinrichtung des Landes NRW 
festgestellt worden, werden die Mitarbei- 
tenden des Sozialdienstes für Flüchtlinge im 
Rahmen der Zuweisung durch entsprechen- 
de Hinweise aus den Landesunterkünften 
darauf aufmerksam gemacht und können 
bereits bei der Übernahme in die kommuna- 
le Erstaufnahmeeinrichtung entsprechende 
vorbereitende Maßnahmen im Vorfeld in 
die Wege leiten. 
Grundsätzlich werden alle ankommenden 
geflüchteten Menschen in der kommunalen 
Erstaufnahmeeinrichtung über die Angebo- 
te des geschützten Wohnens informiert. Zu 
beobachten ist, dass der besondere Schutz- 
bedarf oftmals erst in der Flüchtlingseinrich- 
tung im Stadtteil erkennbar wird.  
Ziele: 
• Die Schutzbedürftigkeit wird durch das 
Betreuungsteam der Erstaufnahmeein- 
richtung und die zuständigen Fachkräfte 
des Sozialdienstes vor Ort im Rahmen 
persönliche Gespräche und im Aus- 
tausch mit weiteren betreuenden Fach- 
kräften eingeschätzt und definiert.  
• In den Unterkünften wird durch persön- 
liche Ansprache, Flyer und Hinweis- 
schilder auf die Möglichkeit des beson- 
ders geschützten Wohnens aufmerksam 
gemacht. 
• Für den Personenkreis der besonders 
schutzbedürftigen Menschen in Flücht- 
lingseinrichtungen wird ein Umzug in 
eine Einrichtung mit ausreichenden 
Rückzugsorten am Tag des Bekanntwer- 
dens ermöglicht. 
• Ziel der Unterbringung von besonders 
schutzbedürftigen Personen ist, deren 
persönliche Situation zu verbessern 
bzw. vor Verschlechterung zu schützen 
sowie die Benachteiligungen in ge- 
schützter Unterbringung auszugleichen.

21 / Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen 
 
6.1  Kinder und Jugendliche 
Geflüchtete Kinder und Jugendliche, die 
ohne Begleitung eines für sie verantwortli- 
chen Erwachsenen reisen, werden als „un- 
begleitete minderjährige Ausländer“, kurz 
UmA, bezeichnet. Für sie gelten ein eigenes 
Zuweisungsverfahren und abweichende 
Zuständigkeitsregelungen. Verantwortlich 
für die Aufnahme und Unterbringung der 
UmA ist das Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien (für weitere Informationen siehe 
Handlungskonzept „Geflüchtete Menschen 
in Münster“). Die folgenden Ausführungen 
beziehen sich daher auf die Kinder und Ju- 
gendlichen, die gemeinsam mit Familienan- 
gehörigen bzw. für sie verantwortlichen 
Erwachsenen in den kommunalen Flücht- 
lingseinrichtungen leben. 
In den Einrichtungen ist der Schutz der Kin- 
der und Jugendlichen zu gewährleisten. 
Orientierung bietet die „Checkliste Mindest- 
standards zum Schutz von Kindern vor se- 
xueller Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ 
(siehe folgende Seite). 
Der Sozialdienst für Flüchtlinge arbeitet eng 
mit der Kinderkrisenhilfe, dem Kinder- 
schutzbund und weiteren Einrichtungen und 
Diensten zusammen und führt regelmäßig 
Schulungen für seine Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter durch. Für alle haupt- und eh- 
renamtlich Tätigen gilt die Pflicht zur Vorla- 
ge eines erweiterten Führungszeugnisses. 
Der Sozialdienst für Flüchtlinge und der 
Kommunale Sozialdienst des Amtes für Kin- 
der Jugendliche und Familien haben zum 
Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssitua- 
tionen einen klar formulierten Verfahrens- 
ablauf entwickelt und vereinbart: 
• Einschätzung der Gefährdungssituation 
durch den Sozialdienst für Flüchtlinge 
mit sofortiger kollegialer Beratung, In- 
formation und Abstimmung mit den 
Führungskräften. 
• Einschalten „insoweit erfahrener Fach- 
kräfte“ im Sinne des Kinder- und Ju- 
gendhilfegesetzes. 
• Sicherstellen des Schutzes für von Ge- 
walt betroffene Kinder, Jugendliche und 
Frauen, bei Bedarf mit ärztlicher bzw. 
rettungsdienstlicher Hilfe, unmittelbare 
Benachrichtigung des Kommunalen So- 
zialen Dienstes und bei Bedarf der Poli- 
zei bei akuter Kindeswohlgefährdung. 
• Aufklärung über alle Beratungsangebo- 
te, auch in der Muttersprache, sowie 
die Möglichkeit der Anzeigenerstattung, 
Erwirkung von Maßnahmen der Gefah- 
renabwehr für Opfer und Täter. 
• Dokumentation. 
 
Generell wird in einem abgestimmten Hilfe- 
planverfahren mit Beteiligung/Federführung 
durch den Kommunalen Sozialdienst die 
weitere Unterbringungsform und Unterstüt- 
zung im Rahmen der Jugendhilfe geklärt. 
 
Einrichtung Angelsachsenweg; Foto: Martin Albermann

22 / Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen

23 / Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen 
 
6.2  Schwangere und alleiner- 
ziehende sowie von Gewalt 
betroffene Frauen 
Insbesondere bei erstgebärenden jungen 
Frauen und Risikoschwangerschaften erfolgt 
eine engmaschige Begleitung während der 
Schwangerschaft. Generell wird bei 
schwangeren Frauen in Flüchtlingsunter- 
künften eine Hebammenversorgung durch 
das Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten initiiert. In 
allen kommunalen Flüchtlingseinrichtungen 
werden bei Bedarf spezielle Frauensprech- 
stunden angeboten. 
Für alleinstehende und alleinerziehende 
Frauen werden in der Einrichtung an der 
Theißingstraße sowie in Anbindung an die 
kommunale Erstaufnahmeeinrichtung Frau- 
enwohnheime vorgehalten. Die erweiterte 
Hausordnung sieht für diese Unterkünfte 
ein generelles Betretungs- und Aufenthalts- 
verbot für Männer vor. Die Bewohnerinnen 
unterzeichnen eine entsprechende Einver- 
ständniserklärung. 
In allen Flüchtlingseinrichtungen werden 
umfangreiche Informationen über Bera- 
tungs- und Unterstützungsangebote für 
Frauen sichtbar ausgestellt und bereitgehal- 
ten. Hinweise über die Hilfetelefone „Ge- 
walt gegen Frauen“ und „Schwangere in 
Not“, Frauenhäuser und Schwangerschafts- 
beratung liegen in den Einrichtungen deut- 
lich sichtbar aus.  
Erkennbar ist, dass geflüchtete Frauen den 
Weg in die Beratungsangebote noch selten 
wahrnehmen. Durch geschützte Angebote 
innerhalb des vertrauten Umfelds sollen die 
Frauen an Regelangebote herangeführt 
werden. 
Außerhalb von Flüchtlingseinrichtungen 
können es Kitas, Schulen, Mehrgeneratio- 
nenhäuser oder Familienbildungsstätten 
sein, die als Netzwerkpartner in der Stadt- 
teilarbeit eng mit dem Sozialdienst zusam- 
menarbeiten und Hinweise bei Unterstüt- 
zungsbedarfen weitergeben können. 
6.3  Psychisch erkrankte und 
traumatisierte Menschen 
Viele geflüchtete Menschen haben im Zu- 
sammenhang mit Krieg, Folter, Flucht oder 
Vertreibung traumatisierende Erfahrungen 
gemacht. Eine unsichere Aufenthaltssituati- 
on, beengte Wohnverhältnisse etc. können 
die psychischen Belastungen zusätzlich ver- 
stärken. 
Die Menschen in den kommunalen Flücht- 
lingseinrichtungen erfahren durch den Sozi- 
aldienst eine professionelle Begleitung und 
einzelfallbezogene psychosoziale Unterstüt- 
zung. Der Sozialdienst arbeitet in diesen 
Fällen eng mit dem Sozialpsychiatrischen 
Dienst und dem Kinder- und Jugendpsychi- 
atrischen Dienst des Amtes für Gesundheit, 
Veterinär- und Lebensmittelangelegenhei- 
ten zusammen. Eine enge Kooperation be- 
steht auch zu „Refugio Münster – Psychoso- 
ziale Flüchtlingshilfe“ in Trägerschaft der 
GGUA und der Arbeiterwohlfahrt. Darüber 
hinaus gibt es Kontakte zur psychiatrischen 
und psychotherapeutischen Ambulanz der 
LWL-Klinik und des Universitätsklinikums 
Münster sowie zur Spezialambulanz für 
Flüchtlingskinder. Ergänzend dazu bestehen 
Kontakte zu niedergelassenen Psychiaterin- 
nen und Psychiatern sowie und Psychothe- 
rapeutinnen und -therapeuten. 
6.4  Menschen mit schweren  
Erkrankungen, Behinde- 
rungen und Pflegebedarf  
Der Sozialdienst für Flüchtlinge steht grund- 
sätzlich und im Einzelfall im Austausch mit

24 / Betreuung von Männern 
 
dem Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten sowie den 
Fachstellen „Hilfen für Menschen mit Be- 
hinderungen“ und „Soziale Dienste für Pfle- 
gebedürftige und ältere Menschen“, um 
eine bedarfsgerechte Betreuung und Ver- 
sorgung erkrankter, behinderter oder pfle- 
gebedürftiger Personen sicherzustellen.  
Die Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten 
der Krankenhäuser wird durch einen konti- 
nuierlichen Informationsaustausch gewähr- 
leistet. 
Bei Bedarf können barrierefreie bzw. barrie- 
rearme Unterkünfte zur Verfügung gestellt 
werden. So verfügt zum Beispiel die dauer- 
hafte Einrichtung in der Von-Esmarch-
Straße 12 über insgesamt 18 barrierefreie 
Wohnungen für die Unterbringung von bis 
zu 34 Personen. Hier erweist sich darüber 
hinaus die unmittelbare Nähe zum Universi- 
tätsklinikum Münster als wesentlicher Vor- 
teil für schwer erkrankte Menschen, die 
dort behandelt werden.  
Darüber hinaus wird in allen neu errichteten 
dauerhaften Einrichtungen sowie in den 
Einrichtungen in Holzrahmenbauweise min- 
destens eine barrierefreie Wohneinheit 
vorgehalten, die auch mit dem Rollstuhl 
nutzbar ist. 
6.5  Lesbische, schwule,  
bisexuelle, trans*, inter* 
und queere Flüchtlinge 
Lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, in- 
ter* und queere geflüchtete Menschen 
(LSBTI*) erfahren häufig Diskriminierung 
aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder 
Geschlechtsidentität. Die Mitarbeitenden in 
den Unterkünften werden von Fachkräften 
dafür sensibilisiert und geschult. Konkret 
bedeutet dies, dass der Sozialdienst für 
Flüchtlinge folgende Maßnahmen durch- 
führt bzw. etablieren wird: 
 
• Etablierung einer diskriminierungssen- 
siblen Grundhaltung durch Qualifizie- 
rung des Personals. 
• Schaffung von qualifizierten Ansprech- 
und Beratungsstrukturen durch Sensibi- 
lisierung der bestehenden Beratungs- 
stellen (Flüchtlingsberatungsstellen & 
LSBTI*-Beratungsstellen), Vernetzung 
und regelmäßigen Austausch. 
• Aufklärung und Unterstützung von 
Flüchtlingen durch mehrsprachiges In- 
formationsmaterial über bestehende 
Beratungsstrukturen, und Handlungs- 
und Beschwerdemöglichkeiten bei Ge- 
walt und Diskriminierung, mehrsprachi- 
ge Beratung außerhalb der Unterkunft, 
Begleitung und Weitervermittlung an 
entsprechende Unterstützungsstruktu- 
ren. 
Im engen Austausch mit Beratungsstellen 
und dem Runden Tisch „Queer Refugees 
Münster – Support Group“ werden die Be- 
darfe und der Schutz von LSBTI*-
Flüchtlingen aktuell optimiert. Informatio- 
nen und Beratung werden bereits in der 
kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung zur 
Verfügung gestellt. In allen Einrichtungen 
liegen mehrsprachige Informationsmateria- 
len bereit.  
7 Betreuung von Männern 
Die geflüchteten alleinreisenden Männer 
leben teils in reinen Männerunterkünften 
und teils in kleinen Wohngemeinschaften in 
Familienunterkünften. 
Insbesondere junge Männer, die Geschwis- 
ter oder andere Verwandte vor Ort haben, 
werden vorrangig gemeinsam mit diesen in

25 / Betreuung von Männern 
 
Familienunterkünften untergebracht. Das- 
selbe gilt für junge Geflüchtete, die aus dem 
engmaschig betreuten System der Jugend- 
hilfe in eine Flüchtlingseinrichtung kommen. 
Als besonders geeignet haben sich dafür die 
dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen, die 
ehemaligen Britenhäuser und die Holzrah- 
mengebäude erwiesen, da hier für die 
Wohngemeinschaften abgeschlossene 
Wohnbereiche zur Verfügung gestellt wer- 
den können. 
Besonders für junge männliche Flüchtlinge, 
die häufig einen zeitlich nur sehr beschränk- 
ten bzw. keinen Zugang mehr zum regulären 
Schulbetrieb haben, ist die Ausgangssituati- 
on für eine persönliche und berufliche In- 
tegration eher schwierig. Familiäre Unter- 
stützungssysteme fehlen meist gänzlich, 
Fragen der Beschulung und Zukunftspla- 
nung müssen oft selbstständig erledigt wer- 
den. Der vielfach fehlende Anspruch auf 
Teilnahme an einem Integrationskurs und 
die fehlende Tagesstruktur führen in Einzel- 
fällen zu destruktiven Verhaltensweisen, die 
wiederum zu Belastungen für die Menschen 
selbst und das Umfeld werden können. 
Zudem verfügt die Gruppe der alleinreisen- 
den Männer über eine deutlich geringere 
Lobby als geflüchtete Familien. Dies führt 
dazu, dass diese Gruppe der Geflüchteten 
erheblich weniger vom ehrenamtlichen 
Engagement profitiert als geflüchtete Eltern 
und ihre Kinder. 
Vor diesem Hintergrund wurde ein speziel- 
les „Modellprojekt zur Tagesstrukturierung 
und qualifikationsfördernden Begleitung für 
alleinreisende männliche Flüchtlinge“ ins 
Leben gerufen. Dies beinhaltet die folgen- 
den Punkte: 
• Individuelle Analyse der derzeitigen 
Lebenssituation sowie eine realistische 
Zukunftsplanung, 
• Aufzeigen von Möglichkeiten zur Gestal- 
tung des Alltags, 
• Unterstützung bei der Integration in das 
hiesige bestehende Regelsystem frei- 
zeitpädagogischer, kultureller und 
sportlicher Angebote, 
• Durchführung von Gruppenangeboten 
zum Erlernen lebenspraktischer Fähig- 
keiten, 
• Gruppentraining sozialer Kompetenzen, 
• Biographiearbeit, 
• Projekte zur Wertevermittlung, 
• Unterstützung bei der Wahrnehmung 
schulischer und beruflicher Integrati- 
onsmaßnahmen, 
• Gemeinsame Hilfeplanung des „Unter- 
stützersystems“ (Hauptamtliche/ Eh- 
renamtliche), 
• enge Vernetzung und Kooperation mit 
dem Jugendmigrationsdienst, der Agen- 
tur für Arbeit, dem Jobcenter, Sprach- 
kurs- und Maßnahmeträgern sowie ggf. 
Arbeitgebern, 
• Verbesserung der Übergabesituation an 
der Schnittstelle Jugendhilfe/ Sozial- 
dienst für Flüchtlinge, 
• verbesserte Kommunikation zwischen 
dem System Schule (Internationale För- 
derklassen) und dem Sozialdienst für 
Flüchtlinge, 
• Kooperation mit Kulturmittlerinnen und 
Kulturmittlern, Migrantenselbstorgani- 
sationen, Universitäten und Initiativen 
zur Erweiterung des Angebotes. 
Folgende Teilbereiche sind für die Weiter- 
entwicklung der Betreuung alleinreisender 
Männer weiterhin notwendig:

26 / Quartiers- und Öffentlichkeitsarbeit 
 
• Optimierung des Wohnangebotes für 
alleinreisende Männer mit Blick auf 
Wohnangebotsqualitäten, Größe der 
Einrichtung und Lage. 
• Regelmäßige Begehung von Unterkünf- 
ten und Durchführung von Bewohner- 
versammlungen. 
• Intensivierung des Zugangs und Beglei- 
tung von Sprach-, Integrations-, Ausbil- 
dungs-, Beschäftigungs- und Arbeitsan- 
geboten. 
• Ausbau des Ehrenamtsengagements 
auch durch Darstellung des Wohnange- 
botes in den Netzwerken im Stadtteil 
und durch möglichst individualisierte 
Öffentlichkeitsarbeit. 
• Einbeziehen von Kulturmittlerinnen und 
Kulturmittlern, Intensivierung der Zu- 
sammenarbeit mit Migrantenselbstor- 
ganisationen. 
8 Quartiers- und Öffentlich- 
keitsarbeit 
8.1  Netzwerk- und Quartiersar- 
beit 
Die gemeinwesenorientierte Arbeit bildet 
einen Schwerpunkt der Arbeit des Sozial- 
dienstes. Jede Flüchtlingseinrichtung steht 
im engen Austausch mit den Bürgerinnen 
und Bürgern, den Mitgliedern der Bezirks- 
vertretungen, den Flüchtlingsinitiativen, den 
Ehrenamtlichen und den Facharbeitskreisen 
des Stadtteils und insbesondere mit der 
direkten Nachbarschaft. 
Ziele: 
• Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
des Sozialdienstes für Flüchtlinge stellen 
sich bei Eröffnung der Flüchtlingsein- 
richtung in der Nachbarschaft persön- 
lich vor. 
 
Sommerfest am Muckermannweg; Foto: Peter Leßmann

27 / Quartiers- und Öffentlichkeitsarbeit 
 
• In jeder Flüchtlingseinrichtung hängen 
die Sprechzeiten und Kontaktdaten der 
verantwortlichen Fachkräfte gut sicht- 
bar aus. 
• In jeder Flüchtlingseinrichtung findet 
mindestens einmal pro Jahr ein Begeg- 
nungsangebot für interessierte Bürge- 
rinnen und Bürger statt.  
• Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes 
für Flüchtlinge nehmen verbindlich an 
den Stadtteilarbeitskreisen teil. 
8.2  Ehrenamtliches Engage- 
ment 
Das bürgerschaftliche Engagement stellt 
eine wesentliche Ressource bei der Integra- 
tion der zufluchtsuchenden Menschen so- 
wie der Akzeptanz der Flüchtlingseinrich- 
tungen in den Stadtteilen dar. Ehrenamtli- 
ches Engagement ist daher in jeder Flücht- 
lingseinrichtung willkommen, wird aktiv 
gefördert, begleitet und angeleitet. 
Ziele: 
• In jeder Flüchtlingseinrichtung oder in 
deren unmittelbarer Umgebung steht 
ein ausgestatteter Raum für ehrenamt- 
liche Tätigkeiten zur Verfügung. 
• Der Sozialdienst für Flüchtlinge wirbt bei 
Eröffnung einer Flüchtlingseinrichtung 
aktiv um Ehrenamtliche für Sprachför- 
derungs-, Freizeit- und andere Angebo- 
te. 
• Mindestens einmal im Quartal findet ein 
Treffen zwischen Ehrenamtlichen und 
den Mitarbeitenden der Flüchtlingsein- 
richtung statt. 
• Die Bewohnerinnen und Bewohner ei- 
ner Flüchtlingseinrichtung werden ta- 
gesaktuell über ehrenamtliche Angebo- 
te informiert. 
• Alle Ehrenamtlichen werden durch den 
Sozialdienst für Flüchtlinge einmal im 
Quartal über Fortbildungsangebote und 
Unterstützungsmöglichkeiten infor- 
miert. 
• Neue ehrenamtliche Angebote werden 
bei Bedarf in den ersten vier Wochen 
durch den Sozialdienst für Flüchtlinge 
aktiv beworben und begleitet.  
• Der Sozialdienst kooperiert mit der 
Freiwilligenagentur und dem Kommuna- 
len Integrationszentrum im Bereich der 
Netzwerkarbeit und der Qualifizierung 
der Ehrenamtlichen. 
 
 
8.3  Öffentlichkeitsarbeit 
Alle Flüchtlingseinrichtungen sollen in der 
(Fach-)Öffentlichkeit präsent sein. 
Ziele: 
• Die lokale Presse wird von jeder Flücht- 
lingseinrichtung mindestens einmal pro 
Jahr zu einer Informationsveranstaltung 
eingeladen. 
• Der Sozialdienst für Flüchtlinge steht 
mindestens einmal pro Monat für über- 
geordnete Informationsveranstaltungen 
zur Verfügung. 
Ehrenamtliches Betreuungsangebot am Hoppengarten; 
Foto: Martin Albermann

28 / Qualitätsmanagement 
 
• Jede Flüchtlingseinrichtung steht min- 
destens einmal pro Jahr für Projekte 
und Kooperationen mit anderen Institu- 
tionen (Schulen, Hochschulen, anderen 
Ämter etc.) zur Verfügung. 
9 Qualitätsmanagement 
Die Etablierung und Umsetzung verbindli- 
cher Handlungsstandards braucht eine kon- 
tinuierliche fachliche Auseinandersetzung 
über Ziele und Qualität der Arbeit. 
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Sozialdienstes nehmen an den wöchentli- 
chen Teamsitzungen, dem Angebot der 
kollegialen Fallberatung und bei Bedarf an 
Supervisionen teil. Ein weiterer Bereich der 
Qualitätssicherung ist die Dokumentation 
der Hilfeverläufe, das Ermitteln und Aus- 
werten von Leistungsdaten und das Formu- 
lieren und Überprüfen von messbaren Zie- 
len. Darüber hinaus wird die Teilnahme an 
allgemeinen sozialarbeiterischen und spezi- 
fischen Fortbildungen zum Beispiel Antige- 
walt-, Antirassismusschulungen und Deeska- 
lationstrainings, z. B. in Form von Inhouse- 
schulungen, gefördert und unterstützt.

Beratungsverlauf (5)

13.09.2017 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.09.2017 Integrationsrat
TOP 3.1 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.10.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.10.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Theißingstraße
  • Muckermannweg
  • Zum Schultenhof
  • Von-Esmarch-Straße 12
  • Roxeler Straße 340
  • Angelsachsenweg
  • Hoppengarten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0721/2017
Typ
Vorlagen
Datum
24.08.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37