V/0721/2017
Konzeption des Sozialdienstes für Flüchtlinge
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Berichtsvorlage
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V/0721/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Konzeption des Sozialdienstes für Flüchtlinge Beratungsfolge 13.09.2017 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 14.09.2017 Integrationsrat Bericht 10.10.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 11.10.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Bericht Bericht: Die Integrationsarbeit genießt in Münster seit langer Zeit eine hohe Priorität. Bereits im Jahr 2000/01 hat die Stadt ein „Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen“ in kom- munalen Einrichtungen entwickelt. Die sozialarbeiterische Betreuung der städtischen Flüchtlings- einrichtungen bildete von Beginn an einen wichtigen Baustein des Unterbringungskonzeptes und gehört bereits seit vielen Jahren zum Standard der Geflüchtetenarbeit in Münster. Dabei haben sich die Anforderungen an die Arbeit des Sozialdienstes für Flüchtlinge sowie die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen kontinuierlich verändert. Eine besondere Herausforderung stellte der hohe Flüchtlingszuzug in den Jahren 2015/16 dar. Es galt für den Sozialdienst, eine Vielzahl kurzfristig eingerichteter Unterkünfte unter hohem zeitlichem Druck in Betrieb zu nehmen und eine stetig steigende Zahl zuziehender Menschen zu betreuen. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe wurde der städtische Sozialdienst durch freie Träger unterstützt, die kurzfristig in die Betreuung von Flüchtlingseinrichtungen eingestiegen sind bzw. weitere Unter- künfte übernommen haben. Mit der vorliegenden Konzeption sollen nun, nach einer Zeit, in der das Krisenmanagement im Vordergrund stand, noch einmal systematisch die Strukturen und Arbeitsabläufe im Sozialdienst in den Blick genommen werden. Ziel ist es, die Qualität der Arbeit zu sichern und weiter zu ver- bessern. Dieser erste Aufschlag für eine pädagogische Konzeption ist als Handlungsorientierung für den Sozialdienst für Flüchtlinge zu verstehen. Sie soll darüber hinaus die Arbeit des Sozialdienstes transparent machen – für andere Akteure im Bereich der Flüchtlingsarbeit, für Politik und Verwal- tung sowie für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Vorlagen-Nr.: V/0721/2017 Auskunft erteilt: Herr Schulze auf´m Hofe Ruf: 492 50 25 E-Mail: SchulzeaufmHofe@stadt-muenster.de Datum: 24.08.2017 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0721/2017 Die konzeptionelle Arbeit soll in Zukunft kontinuierlich fortgeführt werden. Erfahrungen und neue Erkenntnisse sollen in die Fortschreibung eingearbeitet und die Standards an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden. Nach der Vorstellung in den Gremien wird eine Druckfassung erstellt, die unter anderem an ko- operierende Einrichtungen und Dienste verschickt werden soll. I.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Entwurf der Konzeption des Sozialdienstes für Flüchtlinge
Anlage_Konzept Sozialdienst für Flüchtlinge_Entwurf Stand 24.08.2017
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Fläche Grau (60%) Logo der Stadt Münster Konzeption - Entwurf Stand 24.08.2017 Sozialamt Sozialdienst für Flüchtlinge 1 / Inhalt Inhalt 1 Einleitung ........................................ ................................................... ............................ 3 2 Personal und Organisation ............................................................................ .................. 4 2.1 Organisationsstruktur des Sozialdienstes ...... .................................................................. 4 2.2 Freie Träger von Flüchtlingseinrichtungen ..... .................................................................. 5 2.3 Personalschlüssel ............................. ................................................................................. 5 2.4 Qualifikation ................................. .................................................................................... 6 2.5 Büro- und Beratungsräume ...................... ........................................................................ 6 3 Zielgruppen und Ziele ............................. ................................................... ..................... 6 3.1 Zielgruppen des Sozialdienstes für Flüchtlinge ................................................................ 6 3.2 Ziele des Sozialdienstes für Flüchtlinge ...... ...................................................................... 7 4 Aufnahme und Unterbringung in Flüchtlingseinrichtungen ............................................... 7 4.1 Kommunale Erstaufnahmeeinrichtung ............. ............................................................... 7 4.2 Belegungsmanagement ........................... ......................................................................... 9 4.3 Unterbringung in den Flüchtlingseinrichtungen . ............................................................. 9 4.3.1 Räumliche Standards ......................... ....................................................................... 9 4.3.2 Geschütztes Wohnen .......................... ................................................................... 10 4.3.3 Beratungsangebot ............................ ...................................................................... 11 4.3.4 Einhaltung der Hausordnung .................. ................................................................ 11 4.3.5 Sicherheit und Schutz ....................... ...................................................................... 12 4.3.6 Partizipation ............................... ............................................................................ 12 5 Handlungsfelder der sozialen Betreuung ............................................................... ........ 13 5.1 Gesellschaftliche Integration ................ ......................................................................... 13 5.2 Kindertagesbetreuung und freizeitpädagogische Angebote ......................................... 15 5.3 Schule ........................................ ..................................................................................... 16 5.4 Sprachförderung ............................... .............................................................................. 16 5.5 Arbeit und Beschäftigung ...................... ......................................................................... 17 5.6 Gesundheit .................................... ................................................................................. 17 5.7 Auszugsmanagement und Nachbetreuung ........... ......................................................... 18 2 / Inhalt 6 Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen ....................................................... .. 20 6.1 Kinder und Jugendliche ........................ .......................................................................... 21 6.2 Schwangere und alleinerziehende sowie von Gewal t betroffene Frauen ..................... 23 6.3 Psychisch erkrankte und traumatisierte Menschen ...................................................... 23 6.4 Menschen mit schweren Erkrankungen, Behinderun gen und Pflegebedarf ................ 23 6.5 Lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Flüchtlinge ........................ 24 7 Betreuung von Männern ................................................................................ ............... 24 8 Quartiers- und Öffentlichkeitsarbeit ................................................................. ............. 26 8.1 Netzwerk- und Quartiersarbeit ................. ..................................................................... 26 8.2 Ehrenamtliches Engagement ..................... .................................................................... 27 8.3 Öffentlichkeitsarbeit ......................... ............................................................................. 27 9 Qualitätsmanagement .................................................................................. ................ 28 3 / Einleitung 1 Einleitung Die Aufnahme und Unterbringung geflüch- teter Menschen ist eine wichtige kommuna- le Aufgabe. In der Stadt Münster obliegt die Gesamtverantwortung und -steuerung für diesen Themenbereich dem Sozialamt. Die Integrationsarbeit genießt in Münster seit langer Zeit eine hohe Priorität. Bereits im Jahr 2000/01 hat die Stadt ein „Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen“ in kommunalen Einrichtungen entwickelt. Es besteht ein breit getragener politischer Konsens, geflüchtete Menschen in kleinen, überschaubaren Einrichtungen mit bis zu 50 Plätzen unterzubringen, die in die Stadtviertel integriert sind. Auch wenn von diesem Standard im Zuge der sehr ho- hen Zuweisungszahlen in den Jahren 2015/16 abgewichen werden musste, um eine Unterbringung aller Zufluchtsuchenden zu gewährleisten: Mit der Verabschiedung des Handlungskonzeptes „Geflüchtete Men- schen in Münster“ im März 2017 wurde dieser Grundsatz noch einmal bekräftigt. Die sozialarbeiterische Betreuung der städ- tischen Flüchtlingseinrichtungen bildete von Beginn an einen wichtigen Baustein des Unterbringungskonzeptes und gehört be- reits seit vielen Jahren zum Standard der Geflüchtetenarbeit in Münster. Dabei haben sich die Anforderungen an die Arbeit des Sozialdienstes für Flüchtlinge sowie die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen kontinuierlich verän- dert. Eine besondere Herausforderung stellte der hohe Flüchtlingszuzug in den Jahren 2015/16 dar. Es galt für den Sozialdienst, eine Vielzahl kurzfristig eingerichteter Un- terkünfte unter hohem zeitlichem Druck in Betrieb zu nehmen und eine stetig steigen- de Zahl zuziehender Menschen zu betreuen. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe wurde der städtische Sozialdienst durch freie Trä- ger unterstützt, die kurzfristig in die Betreu- ung von Flüchtlingseinrichtungen eingestie- gen sind bzw. weitere Unterkünfte über- nommen haben. Angesichts der wachsenden Zuweisungszah- len wurde 2015 ein neues Aufnahmeverfah- ren konzipiert und ein zentrales Belegungs- management eingeführt. Mit der vorliegenden Konzeption sollen nun, nach einer Zeit, in der das Krisenmanage- ment im Vordergrund stand, noch einmal systematisch die Strukturen und Arbeitsab- läufe im Sozialdienst in den Blick genommen werden. Ziel ist es, die Qualität der Arbeit zu sichern und weiter zu verbessern. Dieser erste Aufschlag für eine pädagogi- sche Konzeption ist als Handlungsorientie- rung für den Sozialdienst für Flüchtlinge zu verstehen. Sie soll darüber hinaus die Arbeit des Sozialdienstes transparent machen – für andere Akteure im Bereich der Flüchtlings- arbeit, für Politik und Verwaltung sowie für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Die konzeptionelle Arbeit soll in Zukunft kontinuierlich fortgeführt werden. Erfah- rungen und neue Erkenntnisse sollen in die Fortschreibung eingearbeitet und die Stan- dards an sich ändernde Rahmenbedingun- gen angepasst werden. 4 / Personal und Organisation 2 Personal und Organisation 2.1 Organisationsstruktur des Sozialdienstes Die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen erfolgt partnerschaftlich durch Fachkräfte des Sozialdienstes für Flüchtlinge und des Hausdienstes. Der Sozialdienst für Flüchtlin- ge bildet eine Fachstelle innerhalb des Sozi- alamtes, Abteilung Leistungen für Flüchtlin- ge. Seit Anfang 2016 ist der Sozialdienst in die beiden Teams „Mitte“ und „Außen“ untergliedert. Handlungsleitend für die re- gionale Aufteilung waren u. a. die vergleich- baren sozialräumlichen Strukturen sowie Aufbau und Organisation der Flüchtlingsini- tiativen. Jeweils eine Bezirkskoordination ist für die Teamleitung verantwortlich. Zum Sozialdienst gehört eine weitere Koor- dinationsstelle, die für die Sprachförderung, die Kooperation zur Ausbildungs- und Ar- beitsmarktintegration, die Zuschüsse an freie Träger, die Geschäftsführung des Stadtweiten Netzes zur Integration für Men- schen mit Migrationsvorgeschichte, Statistik und Berichtswesen verantwortlich ist. Der Hausdienst gehört innerhalb der Abtei- lung Leistungen für Flüchtlinge der Fachstel- le Wohnraumversorgung und Schuldnerbe- ratung an. 5 / Personal und Organisation 2.2 Freie Träger von Flücht- lingseinrichtungen Die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen wird neben dem Sozialdienst für Flüchtlinge auch von verschiedenen freien Trägern wahrgenommen. Deren Aufgabenspektrum und Verantwortungsbereich entspricht dem des städtischen Sozialdienstes für Flüchtlin- ge. Die Ziele und Inhalte der Arbeit sind identisch definiert - von der sozialarbeiteri- schen Begleitung und Unterstützung über die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit bis hin zur hausmeisterischen Betreuung. Es werden in enger Abstimmung jährliche Ziel- vereinbarungen getroffen. Das vorliegende Konzept bildet die Grundla- ge für zukünftige Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern. Die Zusammenarbeit zwischen den freien Trägern und dem Sozialdienst für Flüchtlin- ge ist von einem kooperativen Verständnis geprägt. Die Mitarbeitenden der freien Trä- ger nehmen regelmäßig an Teamsitzungen teil, werden über Gesetzesänderungen, Projekte und konzeptionelle Veränderungen informiert und können ihrerseits über Neu- erungen berichten und Entwicklungen an- stoßen. Der Sozialdienst für Flüchtlinge initi- iert und realisiert in Kooperation mit unter- schiedlichen Ämtern und Akteuren gemein- same Schulungsmaßnahmen zu verschiede- nen Fachthemen für alle Fachkräfte im Be- reich der Flüchtlingsbetreuung. Kommunale Angebote und Dienstleistun- gen, z. B. des Amtes für Gesundheit, Veteri- när- und Lebensmittelangelegenheiten, werden in Einrichtungen der freien Trägern in gleichem Umfang vorgehalten wie in städtischen Einrichtungen. Alle Einrich- tungsbetreiber gewährleisten darüber hin- aus trägerunabhängig bzw. -übergreifend den Zugang zu allen Beratungs- und Unter- stützungsangeboten in freier Trägerschaft. Die Gesamtverantwortung für die Unter- bringung und Betreuung der geflüchteten Menschen liegt aufgrund des gesetzlichen Auftrages bei der Stadt Münster. Vor die- sem Hintergrund hat die Stadt gegenüber den freien Trägern eine Aufsichts- und Wei- sungsfunktion. 2.3 Personalschlüssel Für die Betreuung der Flüchtlingseinrich- tungen galt zunächst ein Standard von je- weils 0,3 Stellen Sozialarbeit und Hausdienst je Einrichtung mit 50 Plätzen. Am 17.04.2013 hat der Rat der Stadt Münster den Personalschlüssel für verschiedene neu geschaffene Übergangslösungen zur Unter- bringung von Flüchtlingen auf jeweils 0,5 Stellen erhöht. Im Dezember 2014 wurde diese Personalausstattung schließlich als Standard für alle zukünftigen Einrichtungen festgelegt. Das heißt, für die Betreuung aller seit diesem Zeitpunkt in Betrieb genomme- nen Einrichtungen steht jeweils eine halbe Stelle im Sozial- und im Hausdienst je 50 Plätze zur Verfügung. Für die damals bereits bestehenden Unterbringungskapazitäten im Umfang von 400 Plätzen gilt für die Perso- nalbemessung des städtischen Sozialdiens- tes der frühere Personalschlüssel von 0,3 rechnerisch fort. Eine zusätzliche Betreuung der Einrichtun- gen durch einen Sicherheitsdienst wird grundsätzlich nicht für erforderlich gehal- ten. Eine Ausnahme bildet die kommunale Erstaufnahmeeinrichtung mit dem angren- zenden Wohnbereich für besonders schutz- bedürftige Personen. Darüber hinaus kön- nen Sicherheitsdienstleistungen in besonde- ren Einzelsituationen eingesetzt werden. So können bedarfsabhängig unterschiedliche Einsatzzeiten beauftragt werden - von einer 6 / Zielgruppen und Ziele vorübergehenden „Rund-um-die-Uhr- Betreuung“ über eine Präsenz außerhalb der regulären Arbeitszeiten des Sozial- und Hausdienstes bis hin zu einer reinen Bestrei- fung der Einrichtungen. 2.4 Qualifikation Die Beratung und Begleitung geflüchteter Menschen ist ein anspruchsvolles und viel- schichtiges Tätigkeitsfeld. Die Komplexität des Arbeitsbereiches erfordert ein umfang- reiches Fach- und Methodenwissen. Alle Mitarbeitenden des Sozialdienstes für Flüchtlinge verfügen mindestens über einen Bachelorabschluss der Sozialen Arbeit. Wei- tere Anforderungen sind gute Kenntnisse der sozial- und ausländerrechtlichen Rah- menbedingungen geflüchteter Menschen, eine hohe Kommunikations- und Beratungs- kompetenz sowie interkulturelle Kompe- tenz. 2.5 Büro- und Beratungsräume Die Realisierung verbindlicher Mindeststan- dards einer professionellen Arbeit mit ge- flüchteten Menschen erfordert bestimmte Rahmenbedingungen. Diese umfassen ne- ben entsprechender Ausbildung des Perso- nals auch die Arbeitsmittel und -räume. Neben einer Arbeitsmöglichkeit in den Räumlichkeiten des Sozialamtes, die sich jeweils mehrere Mitarbeitende teilen, steht für den Sozialdienst in den Flüchtlingsein- richtungen vor Ort ein Büro- und Beratungs- raum zur Verfügung. Alle Mitarbeitenden verfügen über einen Laptop sowie ein Mo- biltelefon, um flexibel an unterschiedlichen Orten arbeiten zu können. In den Räumlich- keiten der kommunalen Erstaufnahmeein- richtung sowie des Sozialamtes stehen die technischen Möglichkeiten zum Einsatz für Videodolmetschen bereit. 3 Zielgruppen und Ziele 3.1 Zielgruppen des Sozial- dienstes für Flüchtlinge Die Angebote und Dienstleistungen des Sozialdienstes für Flüchtlinge richten sich an alle Personen, die in den kommunalen Flüchtlingseinrichtungen untergebracht sind. Die Zuständigkeit endet nicht mit dem - positiven oder negativen - Abschluss des Asylverfahrens, sondern mit dem Auszug aus der Flüchtlingseinrichtung, im Idealfall mit dem Umzug auf den privaten Woh- nungsmarkt. Dabei wird eine zeitlich be- grenzte Nachbetreuung gewährleistet. Der Sozialdienst für Flüchtlinge ist darüber hinaus Ansprechpartner für die Nachbar- schaft der Einrichtungen und arbeitet eng mit ehrenamtlich tätigen Personen, Verei- nen und Initiativen sowie verschiedenen städtischen Ämtern (z. B. Amt für Gesund- heit, Veterinär- und Lebensmittelangele- genheiten, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Ausländerbehörde), anderen Be- hörden (z. B. Polizei, BAMF, Agentur für Arbeit) und sozialen Einrichtungen (z. B. Kitas, Schulen, Beratungsstellen) zusam- men. Sozialdienst für Flüchtlinge geflüchtete Menschen Nachbar- schaft Ehrenamt Behörden und Einrichtungen Vereine und Initiativen 7 / Aufnahme und Unterbringung in Flüchtlingseinrichtungen 3.2 Ziele des Sozialdienstes für Flüchtlinge Folgende Ziele hat der Sozialdienst für Flüchtlinge grundsätzlich für seine Tätigkeit definiert, die im Folgenden noch näher aus- geführt werden: • Die geflüchteten Menschen werden angemessen aufgenommen und unter- gebracht. • Die Bedarfe besonders schutzbedürfti- ger Personen werden bei der Unter- bringung und Begleitung berücksichtigt. • Die geflüchteten Menschen erhalten umfassende Informationen und Orien- tierungshilfen zum Leben in Münster. • Eine angemessene gesundheitliche Ver- sorgung der geflüchteten Menschen wird sichergestellt. • Der Zugang zu bedarfsgerechten Sprach- und Bildungsangeboten (Kita, Schule, Sprachkurse, Aus- und Fortbil- dungen, Studium etc.) wird unterstützt. Dabei werden die Lebenserfahrung und Kompetenzen der geflüchteten Men- schen erfasst und berücksichtigt. • Die Aufnahme von Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung wird aktiv gefördert. • Soziale Kontakte im neuen Wohnumfeld sowie die Nutzung von nachbarschaftli- chen und quartiersgebundenen Ange- boten werden unterstützt. Soziale Dis- tanz zum Wohnumfeld wird verringert. • Die Entwicklung von Perspektiven zur selbstständigen Lebensführung wird ge- fördert, eigenes Engagement und Ver- netzung gestärkt. • Mit den geflüchteten Menschen wird eine Wohnperspektive erarbeitet. Sie erhalten beim Übergang in ein eigen- ständiges Wohnen die erforderliche Be- gleitung und Unterstützung. • Zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe werden ehrenamtliche Kräfte, Vereine, Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände sowie Migranten- selbstorganisationen aktiv in die Arbeit eingebunden. 4 Aufnahme und Unterbrin- gung in Flüchtlingseinrich- tungen 4.1 Kommunale Erstaufnahme- einrichtung Die Zuweisungen geflüchteter Menschen an die einzelnen Kommunen erfolgt landesweit durch die Bezirksregierung Arnsberg. Mit der Zuweisung an die Stadt Münster beginnt die Zuständigkeit des Sozialdienstes für Flüchtlinge. Im Sommer 2015 wurde die zentrale Erst- aufnahmeeinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne (Roxeler Straße 340) errichtet, um in den Zeiten der anstei- genden Flüchtlingszuzüge ein geordnetes und menschenwürdiges Aufnahmeverfah- ren zu gewährleisten. Alle nach Münster Ko mmunale Erstaufnahmeeinrichtung; Foto: Stadt Münster, Presseamt 8 / Aufnahme und Unterbringung in Flüchtlingseinrichtungen zugewiesenen Flüchtlinge kommen zu- nächst in der kommunalen Erstaufnahme- einrichtung an und werden in einem Zeit- raum von zwei bis vier Wochen intensiv begleitet. Vor Ort wurden die Voraussetzungen ge- schaffen, um alle wichtigen Anlaufstellen und Beratungsangebote zu bündeln: Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten ist mit einer Sprechstunde für Schwangere und Kinder sowie einer Impfsprechstunde präsent und unterstützt bei der Vermittlung zu Haus- und Fachärzten. Das Amt für Schule und Weiterbildung führt die Bildungsberatung zur Unterstüt- zung bei der Schulwahl und Schullaufbahn durch und bietet Sprachkurse für die Kinder und Jugendlichen an. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- lien hat im Zusammenwirken mit freien Trägern Angebote der Kinderbetreuung und freizeitpädagogische Angebote sowie eine Mutter-Kind-Gruppe initiiert. Im Integration Point findet im Zusammen- wirken von Agentur für Arbeit, Jobcenter und Sozialamt eine frühzeitige Beratung der geflüchteten Menschen zur Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration statt. Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unter- stützung Asylsuchender e.V. (GGUA) führt Sprechstunden durch und hält ein Bera- tungsangebot für traumatisierte Flüchtlinge vor. Weitere Wohlfahrtsverbände, Einrichtun- gen und Träger sowie ehrenamtliche Initia- tiven haben bzw. nutzen die Möglichkeiten, ihr Angebot in den Räumlichkeiten zu plat- zieren. Ziele: • Jeder neu ankommende geflüchtete Mensch erhält am Tag der Ankunft ei- nen nach den Kriterien des Sozialamts Münster angemessenen Wohnbereich samt Erstausstattung. • Jeder geflüchtete Mensch wird am Tag der Ankunft dem Amt für Bürger- und Ratsservice gemeldet. • Jeder geflüchtete Mensch erhält am Tag der Ankunft eine umfassende Informa- tion über die Angebote der Erstaufnah- meeinrichtung. • Alle neu ankommenden Personen bzw. Familien erhalten eine Begrüßungs- mappe mit einem Willkommensschrei- ben in der Muttersprache und Informa- tionen zur Orientierung in Münster, wichtigen Anlaufstellen, einem „Refu- gee Phrasebook“ mit der Übersetzung der wesentlichen Vokabeln in die häu- figsten Sprachen u.v.m. • Jeder Haushaltsvorstand erhält am Tag der Ankunft einen Barscheck und wird zur Bank und zum alleinSupermarkt be- gleitet. • Jeder geflüchtete Mensch erhält am Tag der Ankunft einen Termin zu einem per- sönlichen Gespräch, bei dem eine Über- setzung sichergestellt ist. Dieses findet innerhalb von fünf Werktagen nach An- kunft statt. In diesem Gespräch wird auch das Angebot gemacht, besondere Schutzbedürftigkeit offen zu legen. Über Sprechstunden für diesen Personenkreis wird grundsätzlich informiert. Auf frei- williger Basis wird ein Gesundheitsfra- gebogen ausgefüllt. • Alle neu ankommenden geflüchteten Menschen im Alter zwischen 6 und 21 9 / Aufnahme und Unterbringung in Flüchtlingseinrichtungen Jahren werden bei der Grundantrags- stellung über das Angebot der Bildungs- beratung informiert. Die freiwilligen Er- hebungsbögen werden an das Amt für Schule und Weiterbildung übermittelt. • Alle erwerbsfähigen Personen werden zur Beratung beim Integration Point an- gemeldet. 4.2 Belegungsmanagement In der kommunalen Erstaufnahmeeinrich- tung findet das zentrale Belegungsmanage- ment für alle städtischen Flüchtlingsunter- künfte in Münster statt. Dieses schließt so- wohl die erstmalige Unterbringung als auch mögliche Umzüge zwischen Einrichtungen ein. Im Rahmen des Umzugsmanagement von der kommunalen Erstaufnahmeeinrich- tung in eine Flüchtlingseinrichtung ist ver- bindlich vorgesehen, dass alle der Stadt Münster zugewiesenen geflüchteten Men- schen nach spätestens vier Wochen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedarfe in eine Unterkunft im Stadtgebiet einziehen. Ziele: • Einmal in der Woche melden alle Flücht- lingseinrichtungen ihre freien Kapazitä- ten an die Erstaufnahmeeinrichtung, um eine bedarfsgerechte Verteilung zu er- möglichen. • Die Mitarbeitenden der Erstaufnahme- einrichtung und der Flüchtlingseinrich- tungen organisieren binnen vier Wo- chen nach der Ankunft von geflüchteten Personen in Münster deren Umzug aus der Erstaufnahmeeinrichtung in eine Flüchtlingseinrichtung im Stadtgebiet. Die individuellen Bedarfe, die aus dem Clearingverfahren hervorgehen, und insbesondere die Bedarfe von beson- ders schutzbedürftigen Menschen wer- den bei der Planung berücksichtigt. • Am Tag des Umzuges in eine Flücht- lingseinrichtung erfolgt die Umzugsmit- teilung durch die Erstaufnahmeeinrich- tung an das Amt für Bürger- und Rats- service. 4.3 Unterbringung in den Flüchtlingseinrichtungen 4.3.1 Räumliche Standards Die Stadt Münster nutzt unterschiedliche Arten von Einrichtungen zur Unterbringung geflüchteter Menschen. Neben dauerhaften Unterkünften in Massivbauweise sind dies Interimslösungen in Pavillon- und Holzrah- menbauweise, umgebaute Gewerbe- oder Verwaltungsimmobilien, ehemals militärisch genutzte Gebäude, frühere Wohnhäuser der britischen Streitkräfte etc. Diese wurden insbesondere in den Zeiten der hohen Flüchtlingszuzüge kurzfristig hergerichtet und unterscheiden sich zum Teil deutlich im Raumangebot. Grundsätzlich gelten für die kommunalen Flüchtlingseinrichtungen die folgenden räumlichen Standards: • Dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen verfügen in der Regel über maximal 50 Plätze. Sofern gute Rahmenbedingun- gen vorliegen, die sich insbesondere Einrichtung „Zum Schultenhof“ ; Foto: Martin Albermann 10 / Aufnahme und Unterbringung in Flüchtlingseinrichtungen durch eine angemessene Versorgung mit Kita- und Schulplätzen auszeichnen, die Nachbarschaft eine entsprechende Bebauungsdichte aufweist und das Grundstück es zulässt, können die Un- terkünfte ausnahmsweise jedoch auch größer gestaltet werden. Die Obergren- ze liegt bei 100 Plätzen. • Die neu geplanten dauerhaften Flücht- lingseinrichtungen fügen sich baulich unauffällig in das Wohnumfeld ein und werden von außen - abgesehen von ei- nem kleinen Hinweisschild - nicht als Einrichtungen kenntlich gemacht. • Pro Person wird eine Wohnfläche von mindestens 12 qm Nettogrundrissfläche zugrunde gelegt, die anteilig die Wohn-/ Schlaffläche, Sanitäranlagen, Küche und Flur umfasst. • Mindestens eine Einheit je Flüchtlings- einrichtung soll barrierefrei und unein- geschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. • Es werden Multifunktionsräume, z. B. für Sprachkurse, Kinderbetreuung und pädagogische Angebote, vorgehalten. • Ein Raum für sozialarbeiterische Fach- kräfte sowie ein Hausmeisterraum, er- gänzt um geeignete Lagermöglichkeiten, gehören zum Standardangebot. • Außenfläche/Spielplätze entsprechend der örtlichen Satzung sowie zentrale Freiflächen mit Kommunikationsplätzen werden vorgesehen. • Für die Bewohnerinnen und Bewohner soll ein Internetzugang vorgesehen werden, der per WLAN möglichst im ge- samten Gebäude verfügbar ist. • Pro Wohneinheit bzw. Wohngruppe gibt es eine Gemeinschaftsküche zur Selbst- verpflegung. Die Einrichtungen dienen überwiegend der Unterbringung von Familien. Wo immer es räumlich möglich ist, werden in den Famili- eneinrichtungen einige Plätzen für alleinrei- sende Männer in kleinen Wohngemein- schaften vorgehalten. Einzelne Standorte werden speziell für die Unterbringung al- leinreisender Männer oder alleinerziehen- der Frauen genutzt. 4.3.2 Geschütztes Wohnen Für besonders schutzbedürftige Personen wird in räumlicher Nähe zur kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne eine geson- derte Einrichtung mit bis zu 60 Unterbrin- gungsplätzen vorgehalten. Hier werden geflüchtete Menschen aufge- nommen, die aufgrund von Behinderungen oder Erkrankungen einen barrierefreien Wohnraum benötigen, psychisch erkrankt sind, Formen von psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, auf- grund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität Diskriminierung erfah- ren (haben), vor häuslicher Gewalt ge- schützt werden müssen oder ein alters- oder gesundheitsbegründetes hohes Ruhe- bedürfnis haben (siehe Kapitel 6). Ei nrichtung in Holzrahmenbauweise; Foto: Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement 11 / Aufnahme und Unterbringung in Flüchtlingseinrichtungen Die Unterbringung von Einzelpersonen er- folgt, solange die Kapazitäten es ermögli- chen, als Einzelbelegung im Doppelzimmer. Der Männerbereich ist durch eine Alarmtür vom restlichen Gebäude getrennt und ver- fügt über einen separaten Zugang. Zweimal wöchentlich werden die Bewohne- rinnen und Bewohner im Haus durch Fach- kräfte des Sozialdienstes aufgesucht. Im Team arbeiten mindestens eine weibliche und eine männliche Betreuungsperson. Bei Bedarf werden Beratungsgespräche per Videoübertragung gedolmetscht. Der ge- schlechterparitätisch besetzte Sicherheits- dienst ist „rund-um-die-Uhr“ vor Ort und für die besondere Zielgruppe sensibilisiert. Darüber hinaus hält die Flüchtlingsunter- kunft an der Theißingstraße bis zu 28 Plätze für alleinerziehende Frauen mit Kindern bis zum 13. Lebensjahr vor. Die erweiterte Hausordnung sieht für diese Unterkunft ein generelles Betretungs- und Aufenthaltsver- bot für Männer vor. 4.3.3 Beratungsangebot Die Bewohnerinnen und Bewohner der kommunalen Flüchtlingseinrichtungen wer- den durch den Sozialdienst individuell be- gleitet und unterstützt. Ziele: • Alle Bewohnerinnen und Bewohner einer Flüchtlingseinrichtung können auf ein wöchentliches, verbindliches Bera- tungsangebot zurückgreifen. Bei einer Einrichtung mit einer Kapazität von 50 Plätzen oder weniger werden mindes- tens zwei, bei einer Einrichtungsgröße von bis zu 100 Plätzen werden mindes- tens drei Sprechzeiten pro Woche an- geboten. • Bei Bedarf bzw. auf Wunsch erfolgt die Beratung durch eine Fachkraft des glei- chen Geschlechts. • Allen Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingseinrichtungen steht im Sozialamt während der regulären Öff- nungszeiten eine Ansprechperson aus dem Sozialdienst zur Verfügung. • Um eine höhere Vertraulichkeit der Gesprächssituation zu gewährleisten, wird eine Beratungsmöglichkeit außer- halb der Einrichtung in den Räumlichkei- ten des Sozialamtes vorgehalten. 4.3.4 Einhaltung der Hausordnung Für ein gutes Zusammenleben in den Ge- meinschaftsunterkünften ist die Einhaltung von Regeln, gegenseitige Akzeptanz, wech- selseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereit- schaft unerlässlich. Ziele: • Alle Haushaltsvorstände bekommen am Tag der Ankunft eine Hausordnung in ihrer Muttersprache ausgehändigt. • Alle erwachsenen geflüchteten Men- schen werden am Tag der Ankunft über die sachgemäße Benutzung von ge- meinschaftlich genutzten Einrichtungs- gegenständen und Räumen informiert. • Die auf dem Außengelände befindlichen Spielgeräte werden wöchentlich vom Hausdienst einer sicherheitstechnischen Sichtprüfung unterzogen. • Der Hausdienst führt einmal täglich eine Brandschutzbegehung durch, in welcher die Flure und Gemeinschaftsflächen auf Brandgefahren und Fluchthindernisse überprüft werden. Ggf. werden diese umgehend entfernt. 12 / Aufnahme und Unterbringung in Flüchtlingseinrichtungen • Einmal wöchentlich überprüft der Hausdienst die gemeinsam genutzten Flächen und die gemeinschaftlich ge- nutzten Sanitäranlagen der Flüchtlings- einrichtungen auf Zustand und die Ein- haltung der Hygienestandards. • Nicht gemeinschaftlich genutzte Sani- tär- und Küchenräume werden, nach vorheriger Ankündigung und in Anwe- senheit der jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner, durch den Hausdienst einmal monatlich auf ihren Zustand und die Einhaltung der Hygienestandards überprüft. • Der Hausdienst führt, nach vorheriger Anmeldung und in Anwesenheit der in der Einrichtung lebenden Menschen, einmal monatlich eine Überprüfung sämtlicher Brandmelder durch. 4.3.5 Sicherheit und Schutz Der Wunsch nach einem Leben in Sicher- heit, ohne Angst vor Gewalt, Bedrohung und Kriminalität ist ein elementares Grund- bedürfnis jedes Menschen. Dies gilt beson- ders für Menschen, die ihr Herkunftsland auf Grund von Krieg und Krisenzuständen verlassen mussten. Daher ist es das Ziel des Sozialdienstes für Flüchtlinge, die Bevölke- rung und die aufgenommenen Flüchtlinge vor möglichen Übergriffen zu schützen und das berechtigte Sicherheitsbedürfnis aller Menschen in der Stadt soweit wie möglich zu berücksichtigen. Um dies zu erreichen, sieht das Sicherheits- konzept ein Maßnahmenbündel zur frühzei- tigen Prävention von Gewalt und zum Erhalt der Sicherheit in den städtischen Flücht- lingsunterkünften vor, und zwar: • Regelmäßige Präsenz in den Einrichtun- gen durch Fachkräfte des Sozialdienstes für Flüchtlinge und des Hausdienstes. • Konfliktprävention durch eine men- schenwürdige Unterbringung, die Un- terbringung im Familienverband mit ei- genen Räumlichkeiten und der Möglich- keit, selbst zu kochen. • Bei Bedarf Trennung von Konfliktpartei- en durch kurzfristige Unterbringung „rund-um-die-Uhr“ in Räumlichkeiten auf dem Gelände der kommunalen Erst- aufnahmeeinrichtung. • Aushang muttersprachlicher Informati- onen über Notrufnummern in den Ein- richtungen und Aufklärung der Bewoh- nerinnen und Bewohner über das Ver- halten in Notsituationen. • Konfliktprävention durch eine intensive Ehrenamts-, Gemeinwesen- und Netz- werkarbeit zur Förderung der Akzeptanz der Einrichtungen im Wohnumfeld. • Systematische Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirkspolizistinnen und -polizisten. • Bei Bedarf erhöhte polizeiliche Präsenz im Umfeld der Unterkünfte zum Schutz der geflüchteten Menschen. • Einsatz eines Sicherheitsdienstes in der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung einschließlich des Bereiches des „ge- schützten Wohnens“ sowie bedarfsab- hängig in besonderen Einzelsituationen. 4.3.6 Partizipation Mitwirkungsprozesse werden in den Flücht- lingseinrichtungen derzeit vor allem anlass- bezogen in Form von Bewohnerversamm- lungen durchgeführt. Dabei finden sich die Bewohnerinnen und Bewohner häufig in einer zuhörenden Rolle wieder. Ziel ist, die geflüchteten Menschen zukünftig noch stärker in die sie betreffenden Entschei- dungsprozesse einzubeziehen und aktive 13 / Handlungsfelder der sozialen Betreuung Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen. Hier- zu gilt es, tragfähige konzeptionelle Ansatz- punkte zu entwickeln. Unterstützung kann ggf. durch Kulturmittle- rinnen und Kulturmittler sowie Migranten- selbstorganisationen erfolgen, die eine Brü- ckenfunktion in Bezug auf Sprache und Kul- tur übernehmen können. Die Migrantenorganisationen und der Integ- rationsrat können darüber hinaus wichtige Partner bei der Schaffung von Teilhabean- geboten für geflüchtete Menschen sein. Mit und neben anderen ehrenamtlich Tätigen in den Flüchtlingsunterkünften unterstützen sie beim Auf- und Ausbau von Netz- werkstrukturen und bei der Orientierung im neuen Lebensumfeld im Stadtteil. 5 Handlungsfelder der sozia- len Betreuung Die Leitgedanken des Sozialdienstes für Flüchtlinge sind Selbstbestimmung, Partizi- pation und die Unterstützung gleichberech- tigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Bei der Entwicklung lebenspraktischer Kom- petenzen in einem anderen Kulturkreis un- terstützt der Sozialdienst für Flüchtlinge die geflüchteten Menschen zu einem weitge- hend selbständigen Leben außerhalb der Einrichtungen. Die Menschen in den kom- munalen Flüchtlingseinrichtungen erfahren durch den Sozialdienst eine professionelle Begleitung und einzelfallbezogene psycho- soziale Unterstützung, die ihnen hilft, den Alltag zu organisieren und zu gestalten. Der Sozialdienst arbeitet vernetzt mit vielfälti- gen Institutionen und Behörden und ist aktiv in den entsprechenden Facharbeits- kreisen präsent. Die Arbeit des Sozialdienstes zielt sowohl auf die Aktivierung individueller Ressourcen als auch auf die Einbindung nachbarschaftli- cher Netze und sozialer Einrichtungen im Quartier. 5.1 Gesellschaftliche Integration Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ver- stehen sich als direkte Ansprechpersonen im Wohnumfeld der Einrichtung. Der Sozial- dienst für Flüchtlinge ist sowohl in den ver- schiedenen Gremien im Sozialraum als auch bei den entsprechenden Stadteilarbeitskrei- sen vertreten. Den Mitarbeitenden des So- zialdienstes in den Einrichtungen sind die politischen Gremien und die Mitglieder der Bezirksvertretungen im Stadtteil bekannt. Schon vor Inbetriebnahme der Einrichtun- gen werden Informationsveranstaltungen durchgeführt, um Kontakt zu den Anwohne- rinnen und Anwohnern herzustellen. Die Erfahrung zeigt, dass die Akzeptanz der Flüchtlingseinrichtungen durch sachliche Informationen zur Wohn- und Lebenssitua- tion der geflüchteten Menschen sowie zum Betreuungskonzept gefördert werden kann. Eine gute Kommunikation mit den direkten Nachbarinnen und Nachbarn ist dazu geeig- net, Ängste und Vorbehalte abbauen. Die zuständige Fachkraft ist vor Ort im Rahmen einer transparenten Sprechzeiten- und An- wesenheitsregelung ansprechbar. Über ein Begegnungsangebot, wie zum Bei- spiel ein Sommerfest oder ähnliche Veran- staltungen, werden die Öffentlichkeit und das direkte Wohnumfeld des Quartiers an- gesprochen. Die Mitarbeitenden des Sozial- dienstes in der Einrichtung suchen dazu gezielt den persönlichen Kontakt im Umfeld. Die professionelle soziale Arbeit soll durch ein breites bürgerschaftliches Engagement unterstützt und ergänzt werden. Die Mitar- beitenden des Sozialdienstes initiieren früh- 14 / Handlungsfelder der sozialen Betreuung zeitig eine intensive Einbindung von Ehren- amtlichen, Initiativen und Vereinen aus dem jeweiligen Wohnumfeld, um die Integration ins Stadtviertel zu fördern. Die Fachkräfte des Sozialdienstes für Flüchtlinge nutzen dafür aktiv die bestehenden Netzwerkstruk- turen. Gemeinsam mit den einzelnen Grup- pierungen und stadteilbezogenen Flücht- lingsinitiativen werden die Bedarfe für die ehrenamtlichen Aufgaben in den Flücht- lingseinrichtungen abgestimmt. Die Bewohnerinnen und Bewohner er- schließen sich ihren Sozialraum und machen sich mit einem anderen Kulturkreis vertraut. Der Sozialdienst unterstützt die geflüchte- ten Menschen dabei, individuelle Perspekti- ven zu einer selbstständigen Lebensführung zu entwickeln und fördert die Integration ins Gemeinwesen. Dazu gehört auch, dass die geflüchteten Menschen einen Überblick über Sportmöglichkeiten sowie kulturelle Angebote und Einrichtungen erhalten und mit den Zugangswegen vertraut gemacht werden. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Bedürfnisse sowohl innerhalb der Aufnah- megesellschaft als auch von Seiten der Zu- wanderinnen und Zuwanderer zu berück- sichtigen. Über eine gelungene Begleitung wird den geflüchteten Menschen die gleich- berechtigte Teilhabe am Leben in Münster ermöglicht. Ziele: • Innerhalb einer Woche nach Einzug in eine Flüchtlingseinrichtung werden die geflüchteten Menschen über die stadt- teilspezifischen Teilhabeangebote und entsprechende Finanzierungsmöglich- keiten informiert. • Einmal pro Jahr werden die Anbieter von Sport-, Freizeit und Kulturangebo- ten des Stadtteils in die Flüchtlingsein- richtung eingeladen, um über ihre An- gebote zu informieren. Sommerfest am Muckermannweg; Foto: Peter Leßmann 15 / Handlungsfelder der sozialen Betreuung 5.2 Kindertagesbetreuung und freizeitpädagogische Angebote Für alle noch nicht schulpflichtigen Kinder wird nach Einzug in eine Flüchtlingseinrich- tung der Bedarf für eine professionelle Kin- derbetreuung geklärt. Kinder zwischen drei und sechs Jahren werden mit Unterstützung des Sozialdienstes für Flüchtlinge generell zur Kindertagesbetreuung angemeldet. Un- ter dreijährige Kinder finden leider sehr selten einen Betreuungsplatz, die Kinderta- gespflege spielt ebenfalls nur eine unterge- ordnete Rolle. Ein Ziel der Stadt Münster ist es, die Fami- lien frühzeitig mit den Angeboten der früh- kindlichen Bildung vertraut zu machen. Nicht in allen Herkunftsländern existieren vergleichbare institutionelle Formen der Fremdbetreuung von Kleinkindern. Daher ist es zunächst wichtig, die Eltern sensibel an die teilweise unbekannten Betreuungsan- gebote heran zu führen. Bei der Suche nach einem Betreuungsplatz unterstützt der So- zialdienst die Familien in Zusammenarbeit mit dem Familienbüro des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Bei erfolgreicher Vermittlung eines Kinderbetreuungsplatzes ist bei den Kindern häufig bereits nach kur- zer Zeit eine enorme Zunahme an Sprach- kompetenzen, Selbstvertrauen und motori- schen Fähigkeiten festzustellen. Ebenso unterstützt der Kitabesuch die Familien beim erneuten Aufbau einer Alltagsstruktur, gibt den Eltern die Zeit, Sprachkurse zu be- suchen, die Gelegenheit, Kontakte zu ande- ren Eltern zu knüpfen, und ermöglicht einen Austausch mit professionellen Fachkräften über die Entwicklung. In einigen Flüchtlingseinrichtungen werden Spielgruppen angeboten, die von Familien- bildungseinrichtungen für Eltern mit Klein- kindern organisiert werden (sogenannte Brückenangebote). Diese dienen als Über- gangsangebote bis die Kinder einen Platz in einer regulären Kita erhalten. Ziele: • Am Tage des Einzuges werden alle Fami- lien über die Angebote der Kindertages- betreuung vor Ort informiert. • In einer Flüchtlingseinrichtung werden alle Kinder zwischen drei und sechs Jah- ren innerhalb von drei Werktagen über den Kita-Navigator zur Kindertagesbe- treuung angemeldet. • Bei Platzerhalt führt der Sozialdienst mit der Familie ein Informationsgespräch. In Abstimmung mit der Kindertagesein- richtung wird bei Bedarf eine Begleitung sichergestellt. Sommerfest am Muckermannweg; Foto: Peter Leßmann 16 / Handlungsfelder der sozialen Betreuung Für die Nachmittagsbetreuung der älteren Kinder initiiert und koordiniert das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Angebote der (freien) Träger der Kinder- und Jugend- arbeit in den Übergangswohnheimen. Diese finden mehrmals wöchentlich in geeigneten Gemeinschaftsräumen der Wohnheime statt bzw. werden die Kinder in benachbarte Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen begleitet. Ergänzend gibt es in vielen Flücht- lingswohnheimen auch Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, die durch Ehren- amtliche organisiert werden. 5.3 Schule Der Schulbesuch aller Kinder und Jugendli- chen in einer Flüchtlingseinrichtung wird durch den Sozialdienst für Flüchtlinge aktiv begleitet und unterstützt. Ziele: • Der Sozialdienst erfasst monatlich Schulort und Schulform der Kinder und Jugendlichen einer Flüchtlingseinrich- tung. • Am Tag des Bekanntwerdens von Schulort und Schulform informiert der Sozialdienst über Schulpflicht, den si- cheren Schulweg, Ansprechpersonen und Unterrichtsbeginn. • Im Falle eines Schulwechsels stellt der Sozialdienst am Tag des Bekanntwer- dens sicher, dass alle wichtigen Infor- mationen über Anlass, Schulform und Schulort an die Eltern und Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden. Bei Bedarf wird durch den Sozialdienst für Flüchtlinge eine Begleitung sicherge- stellt. 5.4 Sprachförderung Für die Integration in die Gesellschaft ist die Vermittlung deutscher Sprachkompetenz elementar. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind nicht nur Voraussetzung für die Schulausbildung und spätere Berufsaus- bildung der Kinder, sie erleichtern auch die von Anfang an erforderliche Kommunikation z. B. mit Behörden, im ärztlichem Kontakt und im Alltag. Allen in den dezentralen Flüchtlingseinrich- tungen lebenden Menschen soll ein unmit- telbarer Zugang zur deutschen Sprache er- möglicht werden. Die Bedarfe an Sprachfördermaßnahmen werden vor Ort ermittelt und zentral er- fasst. Die Teilnehmerzuweisung erfolgt durch die Koordinationsstelle des Sozial- dienstes für Flüchtlinge. Ziele: • Alle neu ankommenden geflüchteten Menschen werden am Tag des Einzuges über die bestehenden Sprachkurse in der Flüchtlingseinrichtung informiert. • Innerhalb von zwei Wochen nach An- kunft in einer Flüchtlingseinrichtung werden die Bewohnerinnen und Be- wohner über den Zugang zu professio- nellen Sprachangeboten informiert. • Einmal pro Monat wird durch den Sozi- aldienst erhoben, welche Bewohnerin- Bedarfs- ermittlung Zentrale Erfassung Teilnehmer- zuweisung 17 / Handlungsfelder der sozialen Betreuung nen und Bewohner an den unterschied- lichen Sprachförderangeboten teilneh- men. Nach Einmündung in einen Sprachkurs/ eine Maßnahme zur Arbeitsaktivierung unter- stützt der Sozialdienst die Geflüchteten bei Bedarf bei der regelmäßigen Wahrnehmung dieser Angebote. Hierzu gehört u. a.: • Motivationsarbeit, • Erinnerung an Termine, • Unterstützung bei der Anfahrt, • Funktion als Ansprechperson für den tätigen Bildungsträger sowie • ggf. Organisation eines ehrenamtlichen Hilfs- und Begleitungsangebotes. 5.5 Arbeit und Beschäftigung Die Beschäftigungs- und Arbeitsaufnahme von erwachsenen geflüchteten Menschen in den Flüchtlingseinrichtungen wird durch den Sozialdienst für Flüchtlinge aktiv geför- dert und begleitet. Seit November 2015 haben die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und die Stadt Müns- ter mit dem Jobcenter und dem Sozialamt die Voraussetzung für eine effektive und schnelle Unterstützung bei der Integration in Ausbildung und Arbeit auf den Weg ge- bracht. Der Integration Point ist wesentli- cher Bestandteil der kommunalen Erstauf- nahmeeinrichtung und ist erste Anlaufstelle für Flüchtlinge für den Zugang zum Arbeits- markt. Ziele: • Binnen fünf Werktagen nach ihrer An- kunft in Münster werden alle erwerbs- fähigen Menschen muttersprachlich über das Angebot des Integration Points informiert. Der Sozialdienst terminiert ein Beratungsgespräch beim Integration Point. • Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes für Flüchtlinge schaffen einen Zugang zu Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM), indem sie im Rahmen von Infor- mationsveranstaltungen und individuel- len Einzelgesprächen über das Arbeits- marktprogramm informieren, Tätig- keitsbereiche sowie Beschäftigungspro- jekte vorstellen und sprachliche Unter- stützung organisieren. Sie erstellen „Stellenbeschreibungen“, betreiben ak- tive Akquise unter allen potentiell infra- ge kommenden Geflüchteten und hal- ten Kontakt zu den Maßnahmeträgern. • Der Sozialdienst steht den Bewohnerin- nen und Bewohnern der Flüchtlingsein- richtungen beim Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II (Jobcenter) bei Bedarf beratend und unterstützend zur Seite. 5.6 Gesundheit Die Angebote des deutschen Gesundheits- wesens stehen grundsätzlich allen Bevölke- rungsgruppen und damit auch Flüchtlingen zur Verfügung. Mangelnde Kenntnisse des deutschen Gesundheitssystems und sprach- liche Barrieren können aber eine erhebliche Hürde bei der Gesundheitsversorgung und -vorsorge darstellen. Hinzu kommt ein ein- geschränkter Zugang zu Gesundheitsleis- tungen durch die rechtlichen Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes, das akute Erkrankungen, Schmerzzustände und deren Folgen als Leistungsvoraussetzungen be- nennt (vgl. § 4 AsylbLG) und den Behand- lungsanspruch bei bestimmten Erkrankun- gen einschränkt (z. B. besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme bei der Behandlung von chronischen Erkrankungen und Trauma- 18 / Handlungsfelder der sozialen Betreuung ta, dies ist nur durch Einzelfallentscheidun- gen nach § 6 AsylbLG möglich). Um die gesundheitliche Versorgung für Flüchtlinge innerhalb des gesetzlichen Rah- mens zu verbessern, wird bei Ankunft der Menschen in der städtischen Erstaufnah- meeinrichtung in der Oxfordkaserne in ei- nem freiwilligen Clearinggespräch zunächst der Gesundheitszustand der Menschen er- fasst und wenn nötig eine medizinische Erstversorgung organisiert. Nach dem Um- zug in eine dezentrale Unterkunft stellt die Einrichtungsleitung vor Ort eine direkte Anbindung an die reguläre Gesundheitsver- sorgung her. Ziele: • Alle ankommenden geflüchteten Men- schen sind nach drei Werktagen bei der Krankenversicherung angemeldet. • Am Tag der Ankunft werden alle ge- flüchteten Menschen durch den mut- tersprachlichen Gesundheitswegweiser des Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten über das Münsteraner Gesundheitssystem in- formiert. • Alle geflüchteten Menschen einer Flüchtlingseinrichtung werden bei Ein- zug über die ärztlichen Praxen vor Ort informiert. • Allen geflüchteten Menschen wird bei der Grundantragsstellung auf freiwilli- ger Basis das Angebot gemacht, den Ge- sundheitsfragebogen auszufüllen. Die- ser dient den niedergelassenen Ärztin- nen und Ärzten als Information über den Gesundheitszustand der geflüchte- ten Menschen. • Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten wird am Tag des Bekanntwerdens über eine Schwangerschaft durch den Sozialdienst für Flüchtlinge informiert. • Bei jedem Neugeborenen findet ein Präventionsbesuch innerhalb von drei Werktagen durch Mitarbeitende des So- zialdienstes für Flüchtlinge statt. • Der Sozialdienst für Flüchtlinge achtet insbesondere auf Merkmale von Kin- deswohlgefährdung und leitet am Tag des Bekanntwerdens alle erforderlichen Maßnahmen ein. Die Verfahrensabläufe wurden in einem Kooperationsvertrag mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien festgelegt (siehe Kapitel 6.1 ). 5.7 Auszugsmanagement und Nachbetreuung Die kommunalen Flüchtlingsunterkünfte sind als Übergangseinrichtungen konzipiert. Hier erhalten die geflüchteten Menschen eine intensive Betreuung und Begleitung zur Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in Münster. Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes für Flüchtlinge entwickeln mit den in den Ein- Impfung in der Erstaufnahmeeinrichtung; Foto: Stadt Münster, Presseamt 19 / Handlungsfelder der sozialen Betreuung richtungen lebenden Menschen rechtzeitig eine individuelle Wohnperspektive. Sie in- formieren und beraten über die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Wohnungssuche. Dazu gehört es auch, über die finanziellen Grenzen zu informie- ren, die bei der Mietkostenübernahme für Menschen zugrunde gelegt sind, die Leis- tungen nach dem Asylbewerberleistungsge- setz oder der Grundsicherung für Arbeitsu- chende beziehen. Alle geflüchteten Menschen werden bei der Wohnungssuche durch den Sozialdienst der Stadt Münster sowie in vielen Fällen auch von ehrenamtlichen Wohnungspatinnen und -paten begleitet und unterstützt. Ziele: • Eingehende Wohnungsangebote wer- den vom Sozialdienst innerhalb eines Tages bearbeitet und überprüft. Perso- nen, die ein angemessenes Mietwohn- angebot bereitstellen, erhalten inner- halb von drei Werktagen eine Rückmel- dung über geeignete Mietinteressentin- nen und -interessenten. • Einen Monat nach Einzug in die Flücht- lingseinrichtung werden die geflüchte- ten Menschen über Zugänge zum Woh- nungsmarkt informiert. • Die Bewohnerinnen und Bewohner werden auf Wunsch bei der Kontakt- aufnahme zu vermietenden Personen unterstützt und bei Bedarf begleitet. • Die Fachkräfte des Sozialdienstes für Flüchtlinge vermitteln bei Bedarf - und sofern Personen dafür zur Verfügung stehen – eine ehrenamtliche Unterstüt- zung bei der Wohnungssuche und der Begleitung des Umzuges. • Eine Woche vor Auszug aus einer Flüchtlingseinrichtung erhalten die Be- wohnerinnen und Bewohner umfassen- de Hinweise zu Beratungsangeboten in den neuen Stadtteilen. Nachgehende Betreuung Der Sozialdienst für Flüchtlinge unterstützt die ausgezogenen Menschen in einem Zeit- rahmen von bis zu drei Monaten mit einer nachgehenden Beratung und Betreuung. Die Fachkräfte stehen hier bei Bedarf in engem Kontakt mit den geflüchteten Perso- nen, den Vermieterinnen und Vermietern und ggf. ehrenamtlichen Wohnungspatin- nen und -paten. Ziele: • Konkrete Beschreibung der Inhalte der zeitlich befristeten Begleitung durch eh- renamtliche Wohnungspatinnen und -paten und regelmäßiger Austausch mit dem Sozialdienst. • Hausbesuch durch den Sozialdienst für Flüchtlinge in der dritten/vierten Woche nach Einzug, ggf. gemeinsam mit der ehrenamtlichen Begleitung oder auch der Vermieterin oder dem Vermieter. • Handout von Informationen über Infra- strukturangebote, Beratungs- und Un- terstützungsstellen im Stadtteil. • Verbindliches Übergabegespräch in der elften/zwölften Woche bei gewünschter bzw. notwendiger weitergehender Be- treuung mit den Migrationsberatungs- stellen in Münster oder dem Sozial- dienst für Wohnungsnotfälle. 20 / Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen 6 Betreuung besonders schutzbedürftiger Perso- nen Der Sozialdienst für Flüchtlinge berücksich- tigt die Bedürfnisse von besonders schutz- bedürftigen Personen. Als Orientierung zur Definition des Personenkreises wird die entsprechende EU-Richtlinie herangezogen. „Die Mitgliedstaaten berücksichtigen in dem einzelstaatlichen Recht zur Umsetzung die- ser Richtlinie die spezielle Situation von schutzbedürftigen Personen wie Minderjäh- rigen, unbegleiteten Minderjährigen, Behin- derten, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kin- dern, Opfern des Menschenhandels, Perso- nen mit schweren körperlichen Erkrankun- gen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien.“ Richtlinie 2013/33/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 Kapitel IV, Art. 21 Ebenfalls unter diese Personengruppe wer- den lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Flüchtlinge (LSBTI*) ge- fasst, wenn sie einen Schutzbedarf rekla- mieren oder sich dem Sozialdienst für Flüchtlinge bzw. den einschlägigen Stellen in der Stadt mit diesem Ziel offenbaren. Ist ein besonderer Schutzbedarf schon im Rahmen der Aufnahme in einer Erstauf- nahmeeinrichtung oder einer zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes NRW festgestellt worden, werden die Mitarbei- tenden des Sozialdienstes für Flüchtlinge im Rahmen der Zuweisung durch entsprechen- de Hinweise aus den Landesunterkünften darauf aufmerksam gemacht und können bereits bei der Übernahme in die kommuna- le Erstaufnahmeeinrichtung entsprechende vorbereitende Maßnahmen im Vorfeld in die Wege leiten. Grundsätzlich werden alle ankommenden geflüchteten Menschen in der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung über die Angebo- te des geschützten Wohnens informiert. Zu beobachten ist, dass der besondere Schutz- bedarf oftmals erst in der Flüchtlingseinrich- tung im Stadtteil erkennbar wird. Ziele: • Die Schutzbedürftigkeit wird durch das Betreuungsteam der Erstaufnahmeein- richtung und die zuständigen Fachkräfte des Sozialdienstes vor Ort im Rahmen persönliche Gespräche und im Aus- tausch mit weiteren betreuenden Fach- kräften eingeschätzt und definiert. • In den Unterkünften wird durch persön- liche Ansprache, Flyer und Hinweis- schilder auf die Möglichkeit des beson- ders geschützten Wohnens aufmerksam gemacht. • Für den Personenkreis der besonders schutzbedürftigen Menschen in Flücht- lingseinrichtungen wird ein Umzug in eine Einrichtung mit ausreichenden Rückzugsorten am Tag des Bekanntwer- dens ermöglicht. • Ziel der Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Personen ist, deren persönliche Situation zu verbessern bzw. vor Verschlechterung zu schützen sowie die Benachteiligungen in ge- schützter Unterbringung auszugleichen. 21 / Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen 6.1 Kinder und Jugendliche Geflüchtete Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung eines für sie verantwortli- chen Erwachsenen reisen, werden als „un- begleitete minderjährige Ausländer“, kurz UmA, bezeichnet. Für sie gelten ein eigenes Zuweisungsverfahren und abweichende Zuständigkeitsregelungen. Verantwortlich für die Aufnahme und Unterbringung der UmA ist das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (für weitere Informationen siehe Handlungskonzept „Geflüchtete Menschen in Münster“). Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher auf die Kinder und Ju- gendlichen, die gemeinsam mit Familienan- gehörigen bzw. für sie verantwortlichen Erwachsenen in den kommunalen Flücht- lingseinrichtungen leben. In den Einrichtungen ist der Schutz der Kin- der und Jugendlichen zu gewährleisten. Orientierung bietet die „Checkliste Mindest- standards zum Schutz von Kindern vor se- xueller Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ (siehe folgende Seite). Der Sozialdienst für Flüchtlinge arbeitet eng mit der Kinderkrisenhilfe, dem Kinder- schutzbund und weiteren Einrichtungen und Diensten zusammen und führt regelmäßig Schulungen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch. Für alle haupt- und eh- renamtlich Tätigen gilt die Pflicht zur Vorla- ge eines erweiterten Führungszeugnisses. Der Sozialdienst für Flüchtlinge und der Kommunale Sozialdienst des Amtes für Kin- der Jugendliche und Familien haben zum Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssitua- tionen einen klar formulierten Verfahrens- ablauf entwickelt und vereinbart: • Einschätzung der Gefährdungssituation durch den Sozialdienst für Flüchtlinge mit sofortiger kollegialer Beratung, In- formation und Abstimmung mit den Führungskräften. • Einschalten „insoweit erfahrener Fach- kräfte“ im Sinne des Kinder- und Ju- gendhilfegesetzes. • Sicherstellen des Schutzes für von Ge- walt betroffene Kinder, Jugendliche und Frauen, bei Bedarf mit ärztlicher bzw. rettungsdienstlicher Hilfe, unmittelbare Benachrichtigung des Kommunalen So- zialen Dienstes und bei Bedarf der Poli- zei bei akuter Kindeswohlgefährdung. • Aufklärung über alle Beratungsangebo- te, auch in der Muttersprache, sowie die Möglichkeit der Anzeigenerstattung, Erwirkung von Maßnahmen der Gefah- renabwehr für Opfer und Täter. • Dokumentation. Generell wird in einem abgestimmten Hilfe- planverfahren mit Beteiligung/Federführung durch den Kommunalen Sozialdienst die weitere Unterbringungsform und Unterstüt- zung im Rahmen der Jugendhilfe geklärt. Einrichtung Angelsachsenweg; Foto: Martin Albermann 22 / Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen 23 / Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen 6.2 Schwangere und alleiner- ziehende sowie von Gewalt betroffene Frauen Insbesondere bei erstgebärenden jungen Frauen und Risikoschwangerschaften erfolgt eine engmaschige Begleitung während der Schwangerschaft. Generell wird bei schwangeren Frauen in Flüchtlingsunter- künften eine Hebammenversorgung durch das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten initiiert. In allen kommunalen Flüchtlingseinrichtungen werden bei Bedarf spezielle Frauensprech- stunden angeboten. Für alleinstehende und alleinerziehende Frauen werden in der Einrichtung an der Theißingstraße sowie in Anbindung an die kommunale Erstaufnahmeeinrichtung Frau- enwohnheime vorgehalten. Die erweiterte Hausordnung sieht für diese Unterkünfte ein generelles Betretungs- und Aufenthalts- verbot für Männer vor. Die Bewohnerinnen unterzeichnen eine entsprechende Einver- ständniserklärung. In allen Flüchtlingseinrichtungen werden umfangreiche Informationen über Bera- tungs- und Unterstützungsangebote für Frauen sichtbar ausgestellt und bereitgehal- ten. Hinweise über die Hilfetelefone „Ge- walt gegen Frauen“ und „Schwangere in Not“, Frauenhäuser und Schwangerschafts- beratung liegen in den Einrichtungen deut- lich sichtbar aus. Erkennbar ist, dass geflüchtete Frauen den Weg in die Beratungsangebote noch selten wahrnehmen. Durch geschützte Angebote innerhalb des vertrauten Umfelds sollen die Frauen an Regelangebote herangeführt werden. Außerhalb von Flüchtlingseinrichtungen können es Kitas, Schulen, Mehrgeneratio- nenhäuser oder Familienbildungsstätten sein, die als Netzwerkpartner in der Stadt- teilarbeit eng mit dem Sozialdienst zusam- menarbeiten und Hinweise bei Unterstüt- zungsbedarfen weitergeben können. 6.3 Psychisch erkrankte und traumatisierte Menschen Viele geflüchtete Menschen haben im Zu- sammenhang mit Krieg, Folter, Flucht oder Vertreibung traumatisierende Erfahrungen gemacht. Eine unsichere Aufenthaltssituati- on, beengte Wohnverhältnisse etc. können die psychischen Belastungen zusätzlich ver- stärken. Die Menschen in den kommunalen Flücht- lingseinrichtungen erfahren durch den Sozi- aldienst eine professionelle Begleitung und einzelfallbezogene psychosoziale Unterstüt- zung. Der Sozialdienst arbeitet in diesen Fällen eng mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst und dem Kinder- und Jugendpsychi- atrischen Dienst des Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenhei- ten zusammen. Eine enge Kooperation be- steht auch zu „Refugio Münster – Psychoso- ziale Flüchtlingshilfe“ in Trägerschaft der GGUA und der Arbeiterwohlfahrt. Darüber hinaus gibt es Kontakte zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Ambulanz der LWL-Klinik und des Universitätsklinikums Münster sowie zur Spezialambulanz für Flüchtlingskinder. Ergänzend dazu bestehen Kontakte zu niedergelassenen Psychiaterin- nen und Psychiatern sowie und Psychothe- rapeutinnen und -therapeuten. 6.4 Menschen mit schweren Erkrankungen, Behinde- rungen und Pflegebedarf Der Sozialdienst für Flüchtlinge steht grund- sätzlich und im Einzelfall im Austausch mit 24 / Betreuung von Männern dem Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten sowie den Fachstellen „Hilfen für Menschen mit Be- hinderungen“ und „Soziale Dienste für Pfle- gebedürftige und ältere Menschen“, um eine bedarfsgerechte Betreuung und Ver- sorgung erkrankter, behinderter oder pfle- gebedürftiger Personen sicherzustellen. Die Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten der Krankenhäuser wird durch einen konti- nuierlichen Informationsaustausch gewähr- leistet. Bei Bedarf können barrierefreie bzw. barrie- rearme Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden. So verfügt zum Beispiel die dauer- hafte Einrichtung in der Von-Esmarch- Straße 12 über insgesamt 18 barrierefreie Wohnungen für die Unterbringung von bis zu 34 Personen. Hier erweist sich darüber hinaus die unmittelbare Nähe zum Universi- tätsklinikum Münster als wesentlicher Vor- teil für schwer erkrankte Menschen, die dort behandelt werden. Darüber hinaus wird in allen neu errichteten dauerhaften Einrichtungen sowie in den Einrichtungen in Holzrahmenbauweise min- destens eine barrierefreie Wohneinheit vorgehalten, die auch mit dem Rollstuhl nutzbar ist. 6.5 Lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Flüchtlinge Lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, in- ter* und queere geflüchtete Menschen (LSBTI*) erfahren häufig Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Die Mitarbeitenden in den Unterkünften werden von Fachkräften dafür sensibilisiert und geschult. Konkret bedeutet dies, dass der Sozialdienst für Flüchtlinge folgende Maßnahmen durch- führt bzw. etablieren wird: • Etablierung einer diskriminierungssen- siblen Grundhaltung durch Qualifizie- rung des Personals. • Schaffung von qualifizierten Ansprech- und Beratungsstrukturen durch Sensibi- lisierung der bestehenden Beratungs- stellen (Flüchtlingsberatungsstellen & LSBTI*-Beratungsstellen), Vernetzung und regelmäßigen Austausch. • Aufklärung und Unterstützung von Flüchtlingen durch mehrsprachiges In- formationsmaterial über bestehende Beratungsstrukturen, und Handlungs- und Beschwerdemöglichkeiten bei Ge- walt und Diskriminierung, mehrsprachi- ge Beratung außerhalb der Unterkunft, Begleitung und Weitervermittlung an entsprechende Unterstützungsstruktu- ren. Im engen Austausch mit Beratungsstellen und dem Runden Tisch „Queer Refugees Münster – Support Group“ werden die Be- darfe und der Schutz von LSBTI*- Flüchtlingen aktuell optimiert. Informatio- nen und Beratung werden bereits in der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung zur Verfügung gestellt. In allen Einrichtungen liegen mehrsprachige Informationsmateria- len bereit. 7 Betreuung von Männern Die geflüchteten alleinreisenden Männer leben teils in reinen Männerunterkünften und teils in kleinen Wohngemeinschaften in Familienunterkünften. Insbesondere junge Männer, die Geschwis- ter oder andere Verwandte vor Ort haben, werden vorrangig gemeinsam mit diesen in 25 / Betreuung von Männern Familienunterkünften untergebracht. Das- selbe gilt für junge Geflüchtete, die aus dem engmaschig betreuten System der Jugend- hilfe in eine Flüchtlingseinrichtung kommen. Als besonders geeignet haben sich dafür die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen, die ehemaligen Britenhäuser und die Holzrah- mengebäude erwiesen, da hier für die Wohngemeinschaften abgeschlossene Wohnbereiche zur Verfügung gestellt wer- den können. Besonders für junge männliche Flüchtlinge, die häufig einen zeitlich nur sehr beschränk- ten bzw. keinen Zugang mehr zum regulären Schulbetrieb haben, ist die Ausgangssituati- on für eine persönliche und berufliche In- tegration eher schwierig. Familiäre Unter- stützungssysteme fehlen meist gänzlich, Fragen der Beschulung und Zukunftspla- nung müssen oft selbstständig erledigt wer- den. Der vielfach fehlende Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs und die fehlende Tagesstruktur führen in Einzel- fällen zu destruktiven Verhaltensweisen, die wiederum zu Belastungen für die Menschen selbst und das Umfeld werden können. Zudem verfügt die Gruppe der alleinreisen- den Männer über eine deutlich geringere Lobby als geflüchtete Familien. Dies führt dazu, dass diese Gruppe der Geflüchteten erheblich weniger vom ehrenamtlichen Engagement profitiert als geflüchtete Eltern und ihre Kinder. Vor diesem Hintergrund wurde ein speziel- les „Modellprojekt zur Tagesstrukturierung und qualifikationsfördernden Begleitung für alleinreisende männliche Flüchtlinge“ ins Leben gerufen. Dies beinhaltet die folgen- den Punkte: • Individuelle Analyse der derzeitigen Lebenssituation sowie eine realistische Zukunftsplanung, • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Gestal- tung des Alltags, • Unterstützung bei der Integration in das hiesige bestehende Regelsystem frei- zeitpädagogischer, kultureller und sportlicher Angebote, • Durchführung von Gruppenangeboten zum Erlernen lebenspraktischer Fähig- keiten, • Gruppentraining sozialer Kompetenzen, • Biographiearbeit, • Projekte zur Wertevermittlung, • Unterstützung bei der Wahrnehmung schulischer und beruflicher Integrati- onsmaßnahmen, • Gemeinsame Hilfeplanung des „Unter- stützersystems“ (Hauptamtliche/ Eh- renamtliche), • enge Vernetzung und Kooperation mit dem Jugendmigrationsdienst, der Agen- tur für Arbeit, dem Jobcenter, Sprach- kurs- und Maßnahmeträgern sowie ggf. Arbeitgebern, • Verbesserung der Übergabesituation an der Schnittstelle Jugendhilfe/ Sozial- dienst für Flüchtlinge, • verbesserte Kommunikation zwischen dem System Schule (Internationale För- derklassen) und dem Sozialdienst für Flüchtlinge, • Kooperation mit Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern, Migrantenselbstorgani- sationen, Universitäten und Initiativen zur Erweiterung des Angebotes. Folgende Teilbereiche sind für die Weiter- entwicklung der Betreuung alleinreisender Männer weiterhin notwendig: 26 / Quartiers- und Öffentlichkeitsarbeit • Optimierung des Wohnangebotes für alleinreisende Männer mit Blick auf Wohnangebotsqualitäten, Größe der Einrichtung und Lage. • Regelmäßige Begehung von Unterkünf- ten und Durchführung von Bewohner- versammlungen. • Intensivierung des Zugangs und Beglei- tung von Sprach-, Integrations-, Ausbil- dungs-, Beschäftigungs- und Arbeitsan- geboten. • Ausbau des Ehrenamtsengagements auch durch Darstellung des Wohnange- botes in den Netzwerken im Stadtteil und durch möglichst individualisierte Öffentlichkeitsarbeit. • Einbeziehen von Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern, Intensivierung der Zu- sammenarbeit mit Migrantenselbstor- ganisationen. 8 Quartiers- und Öffentlich- keitsarbeit 8.1 Netzwerk- und Quartiersar- beit Die gemeinwesenorientierte Arbeit bildet einen Schwerpunkt der Arbeit des Sozial- dienstes. Jede Flüchtlingseinrichtung steht im engen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Mitgliedern der Bezirks- vertretungen, den Flüchtlingsinitiativen, den Ehrenamtlichen und den Facharbeitskreisen des Stadtteils und insbesondere mit der direkten Nachbarschaft. Ziele: • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes für Flüchtlinge stellen sich bei Eröffnung der Flüchtlingsein- richtung in der Nachbarschaft persön- lich vor. Sommerfest am Muckermannweg; Foto: Peter Leßmann 27 / Quartiers- und Öffentlichkeitsarbeit • In jeder Flüchtlingseinrichtung hängen die Sprechzeiten und Kontaktdaten der verantwortlichen Fachkräfte gut sicht- bar aus. • In jeder Flüchtlingseinrichtung findet mindestens einmal pro Jahr ein Begeg- nungsangebot für interessierte Bürge- rinnen und Bürger statt. • Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes für Flüchtlinge nehmen verbindlich an den Stadtteilarbeitskreisen teil. 8.2 Ehrenamtliches Engage- ment Das bürgerschaftliche Engagement stellt eine wesentliche Ressource bei der Integra- tion der zufluchtsuchenden Menschen so- wie der Akzeptanz der Flüchtlingseinrich- tungen in den Stadtteilen dar. Ehrenamtli- ches Engagement ist daher in jeder Flücht- lingseinrichtung willkommen, wird aktiv gefördert, begleitet und angeleitet. Ziele: • In jeder Flüchtlingseinrichtung oder in deren unmittelbarer Umgebung steht ein ausgestatteter Raum für ehrenamt- liche Tätigkeiten zur Verfügung. • Der Sozialdienst für Flüchtlinge wirbt bei Eröffnung einer Flüchtlingseinrichtung aktiv um Ehrenamtliche für Sprachför- derungs-, Freizeit- und andere Angebo- te. • Mindestens einmal im Quartal findet ein Treffen zwischen Ehrenamtlichen und den Mitarbeitenden der Flüchtlingsein- richtung statt. • Die Bewohnerinnen und Bewohner ei- ner Flüchtlingseinrichtung werden ta- gesaktuell über ehrenamtliche Angebo- te informiert. • Alle Ehrenamtlichen werden durch den Sozialdienst für Flüchtlinge einmal im Quartal über Fortbildungsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten infor- miert. • Neue ehrenamtliche Angebote werden bei Bedarf in den ersten vier Wochen durch den Sozialdienst für Flüchtlinge aktiv beworben und begleitet. • Der Sozialdienst kooperiert mit der Freiwilligenagentur und dem Kommuna- len Integrationszentrum im Bereich der Netzwerkarbeit und der Qualifizierung der Ehrenamtlichen. 8.3 Öffentlichkeitsarbeit Alle Flüchtlingseinrichtungen sollen in der (Fach-)Öffentlichkeit präsent sein. Ziele: • Die lokale Presse wird von jeder Flücht- lingseinrichtung mindestens einmal pro Jahr zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. • Der Sozialdienst für Flüchtlinge steht mindestens einmal pro Monat für über- geordnete Informationsveranstaltungen zur Verfügung. Ehrenamtliches Betreuungsangebot am Hoppengarten; Foto: Martin Albermann 28 / Qualitätsmanagement • Jede Flüchtlingseinrichtung steht min- destens einmal pro Jahr für Projekte und Kooperationen mit anderen Institu- tionen (Schulen, Hochschulen, anderen Ämter etc.) zur Verfügung. 9 Qualitätsmanagement Die Etablierung und Umsetzung verbindli- cher Handlungsstandards braucht eine kon- tinuierliche fachliche Auseinandersetzung über Ziele und Qualität der Arbeit. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes nehmen an den wöchentli- chen Teamsitzungen, dem Angebot der kollegialen Fallberatung und bei Bedarf an Supervisionen teil. Ein weiterer Bereich der Qualitätssicherung ist die Dokumentation der Hilfeverläufe, das Ermitteln und Aus- werten von Leistungsdaten und das Formu- lieren und Überprüfen von messbaren Zie- len. Darüber hinaus wird die Teilnahme an allgemeinen sozialarbeiterischen und spezi- fischen Fortbildungen zum Beispiel Antige- walt-, Antirassismusschulungen und Deeska- lationstrainings, z. B. in Form von Inhouse- schulungen, gefördert und unterstützt.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Theißingstraße
- Muckermannweg
- Zum Schultenhof
- Von-Esmarch-Straße 12
- Roxeler Straße 340
- Angelsachsenweg
- Hoppengarten
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Details
- Aktenzeichen
- V/0721/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.08.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37