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2022/0092

Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs der Zuleitungskanäle gemäß § 8 a) der Abwasserbeseitigungssatzung (AbS) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Satz 3 der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung (ABGS) Fortschreibung der Befahrung der Untersuchungsgebiete gemäß Nr. 2 des Magistragsbeschlusses 462 vom 13.11.2013 (Vorlage 2013/0119) in Verbindung mit dem Stadtverordnetenbeschluss 2013/44 vom 17.12.2013

Magistratsvorlage 21.03.2022

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2022/0092

3804 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.04.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
EAD 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0092 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 538020 
Kostenstelle:  066-140-1100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5380-21 Sachkonto: 6179921 
 
Betreff: Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs der Zuleitungskanäle gemäß § 8 a) der 
Abwasserbeseitigungssatzung (AbS) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Satz 3 der 
Abwasserbeitrags - und Gebührensatzung (ABGS)  
Fortschreibung der Befahrung der Untersuchungsg ebiete gemäß Nr. 2 des 
Magistratsbeschlusses 462 vom 13.11.2013 (Vorlage 2013/0119) in Verbindung mit 
dem Stadtverordnetenbeschluss 2013/44 vom 17.12.2013  
 
Vorlage vom: 21.03.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat stimmt zu, das s Zuleitungskanäle im gesamten Stadtgebiet untersucht werden.  
 
 
Anlagen: Anlage_Abwassersatzungen_HWG_Auszug  
Anlage_Karte_2_2022  
Anlage_MV_StVaVO_2013  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21. März 2022 
 
Gemäß Nr. 2 des Magistratsbeschlusses 462 vom 13.11.2013 (Vorlage 2013/0119) in 
Verbindung mit dem Stadtverordnetenbeschluss 2013/44 vom 17.12.2013 wurde 
entschieden, dass Zuleitungskanäle in Gewerbegebieten, in Trinkwasserschutzgebieten und 
in Gebieten mi t erhöhtem Fremdwasseranfall sowie im Zusammenhang mit Baumaßnahmen 
an der Kanalisation und an Straßen untersucht werden sollen. Die Fortschreibung der 
Befahrung der Untersuchungen auf sonstige Wohn - und Mischgebiete sollte in einem weiteren 
Schritt mit ge sonderter Magistratsvorlage erfolgen. Diese wird hiermit vorgelegt.  
 
Die Verpflichtung für die Abwasserbeseitigungspflichtigen, die Zuleitungskanäle zu 
überwachen, besteht gemäß § 37 Abs. 2 Hessisches Wassergesetz weiter.  
 
Dem beigefügten Plan kann entnomm en werden, dass zwischenzeitlich ein Großteil der 
Gebiete gemäß dem seinerzeitigen Magistratsbeschluss untersucht wurde. Bei den noch 
nicht untersuchten Arealen handelt es sich entweder um verkehrstechnisch anspruchsvolle 
Bereiche (rote Schraffierungen der  gemischten Bauflächen) oder um Fremdwassergebiete 
(blaue Schraffierungen). Bei den verkehrstechnisch anspruchsvollen Gebieten können für die 
Untersuchungen oftmals keine großen, zusammenhängenden Bereiche gebildet werden, da 
diese häufig mit erheblichen V erkehrsbehinderungen einhergehen würden. 
Fremdwassergebiete werden idealerweise im Frühjahr untersucht, um mögliche Einflüsse von 
Grundwasserschwankungen zu erfassen. Dies hat aber zur Folge, dass die Untersuchungen in 
Fremdwassergebieten zeitlich befriste t sind. 
 
Um aus Effizienzgründen möglichst größere, zusammenhängende Areale untersuchen zu 
können, sollen daher die übrigen Stadtgebiete in die Befahrung der Zuleitungskanäle 
aufgenommen werden. Das grundsätzliche Procedere im jahrelang erprobten 
Verfahrensablauf ändert sich dadurch nicht. Es wird insbesondere weiterhin großen Wert 
darauf gelegt, die Bürgerinnen und Bürger sachgerecht und verständlich über die 
Maßnahmen zu informieren. Eine Ausweitung des Gesamtuntersuchungsumfanges und der 
Untersuchungskos ten bzw. der satzungsrechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt nicht.  
 
 
Dezernat III Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer André Schellenberg 
Stadtrat Stadtkämmerer

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Punkt 28: Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs der Zuleitungskanäle gemäß § 8 a) 
der Abwasserbeseitigungssatzung (AbS) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Satz 3 der 
Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung (ABGS) 
Fortschreibung der Befahrung der Untersuchungsgebiete gemäß Nr. 2 des 
Magistragsbeschlusses 462 vom 13.11.2013 (Vorlage 2013/0119) in Verbindung 
mit dem Stadtverordnetenbeschluss 2013/44 vom 17.12.2013 
 (V-Nr. 2022/0092) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltungen: AfD-Fraktion

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Punkt 4: Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs der Zuleitungskanäle gemäß § 8 a) 
der Abwasserbeseitigungssatzung (AbS) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Satz 3 der 
Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung (ABGS) 
Fortschreibung der Befahrung der Untersuchungsgebiete gemäß Nr. 2 des 
Magistragsbeschlusses 462 vom 13.11.2013 (Vorlage 2013/0119) in Verbindung 
mit dem Stadtverordnetenbeschluss 2013/44 vom 17.12.2013 
 (V-Nr. 2022/0092) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 137
TOP 5
TOP 4
TOP 28

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0092
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.03.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00