2022/0092
Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs der Zuleitungskanäle gemäß § 8 a) der Abwasserbeseitigungssatzung (AbS) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Satz 3 der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung (ABGS) Fortschreibung der Befahrung der Untersuchungsgebiete gemäß Nr. 2 des Magistragsbeschlusses 462 vom 13.11.2013 (Vorlage 2013/0119) in Verbindung mit dem Stadtverordnetenbeschluss 2013/44 vom 17.12.2013
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2022/0092
3804 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.04.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
EAD
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0092
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 538020
Kostenstelle: 066-140-1100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5380-21 Sachkonto: 6179921
Betreff: Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs der Zuleitungskanäle gemäß § 8 a) der
Abwasserbeseitigungssatzung (AbS) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Satz 3 der
Abwasserbeitrags - und Gebührensatzung (ABGS)
Fortschreibung der Befahrung der Untersuchungsg ebiete gemäß Nr. 2 des
Magistratsbeschlusses 462 vom 13.11.2013 (Vorlage 2013/0119) in Verbindung mit
dem Stadtverordnetenbeschluss 2013/44 vom 17.12.2013
Vorlage vom: 21.03.2022
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt zu, das s Zuleitungskanäle im gesamten Stadtgebiet untersucht werden.
Anlagen: Anlage_Abwassersatzungen_HWG_Auszug
Anlage_Karte_2_2022
Anlage_MV_StVaVO_2013
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21. März 2022
Gemäß Nr. 2 des Magistratsbeschlusses 462 vom 13.11.2013 (Vorlage 2013/0119) in
Verbindung mit dem Stadtverordnetenbeschluss 2013/44 vom 17.12.2013 wurde
entschieden, dass Zuleitungskanäle in Gewerbegebieten, in Trinkwasserschutzgebieten und
in Gebieten mi t erhöhtem Fremdwasseranfall sowie im Zusammenhang mit Baumaßnahmen
an der Kanalisation und an Straßen untersucht werden sollen. Die Fortschreibung der
Befahrung der Untersuchungen auf sonstige Wohn - und Mischgebiete sollte in einem weiteren
Schritt mit ge sonderter Magistratsvorlage erfolgen. Diese wird hiermit vorgelegt.
Die Verpflichtung für die Abwasserbeseitigungspflichtigen, die Zuleitungskanäle zu
überwachen, besteht gemäß § 37 Abs. 2 Hessisches Wassergesetz weiter.
Dem beigefügten Plan kann entnomm en werden, dass zwischenzeitlich ein Großteil der
Gebiete gemäß dem seinerzeitigen Magistratsbeschluss untersucht wurde. Bei den noch
nicht untersuchten Arealen handelt es sich entweder um verkehrstechnisch anspruchsvolle
Bereiche (rote Schraffierungen der gemischten Bauflächen) oder um Fremdwassergebiete
(blaue Schraffierungen). Bei den verkehrstechnisch anspruchsvollen Gebieten können für die
Untersuchungen oftmals keine großen, zusammenhängenden Bereiche gebildet werden, da
diese häufig mit erheblichen V erkehrsbehinderungen einhergehen würden.
Fremdwassergebiete werden idealerweise im Frühjahr untersucht, um mögliche Einflüsse von
Grundwasserschwankungen zu erfassen. Dies hat aber zur Folge, dass die Untersuchungen in
Fremdwassergebieten zeitlich befriste t sind.
Um aus Effizienzgründen möglichst größere, zusammenhängende Areale untersuchen zu
können, sollen daher die übrigen Stadtgebiete in die Befahrung der Zuleitungskanäle
aufgenommen werden. Das grundsätzliche Procedere im jahrelang erprobten
Verfahrensablauf ändert sich dadurch nicht. Es wird insbesondere weiterhin großen Wert
darauf gelegt, die Bürgerinnen und Bürger sachgerecht und verständlich über die
Maßnahmen zu informieren. Eine Ausweitung des Gesamtuntersuchungsumfanges und der
Untersuchungskos ten bzw. der satzungsrechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt nicht.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
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Punkt 28: Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs der Zuleitungskanäle gemäß § 8 a) der Abwasserbeseitigungssatzung (AbS) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Satz 3 der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung (ABGS) Fortschreibung der Befahrung der Untersuchungsgebiete gemäß Nr. 2 des Magistragsbeschlusses 462 vom 13.11.2013 (Vorlage 2013/0119) in Verbindung mit dem Stadtverordnetenbeschluss 2013/44 vom 17.12.2013 (V-Nr. 2022/0092) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltungen: AfD-Fraktion
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Punkt 4: Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs der Zuleitungskanäle gemäß § 8 a) der Abwasserbeseitigungssatzung (AbS) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Satz 3 der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung (ABGS) Fortschreibung der Befahrung der Untersuchungsgebiete gemäß Nr. 2 des Magistragsbeschlusses 462 vom 13.11.2013 (Vorlage 2013/0119) in Verbindung mit dem Stadtverordnetenbeschluss 2013/44 vom 17.12.2013 (V-Nr. 2022/0092) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0092
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.03.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00