Erweiterung des Suchthilfekonzeptes Köln
Mitteilung Hauptausschuss 2448/2025 vom 10.11.2025
Stand: Am 27.11.2025 im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1_Weiterentwicklung Suchthilfekonzept Köln
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V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 1 Weiterentwicklung des Kö lner Suchthilfekönzep ts Dezernat V, Entwurfsstand 2025 -08-07 10: 55 Vorbemerkung Die Beschreibung der Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts erfolgt projekthaft, weil lau- fend Erkenntnisse wichtiger Akteursgruppen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung einfließen. Es soll die Entscheidungsfindung unterstützen und ist noch kein verwaltungsintern final abgestimmtes Konzept. Ziel ist, dass ein beschlossenes Konzept noch im Jahr 2025 vorliegt und dann umgesetzt wird. 1 Ausgangslage – status quo Die Wirkung illegaler Drogen betrifft sowohl die Menschen, die diese Drogen konsumieren , als auch die Stadtgesellschaft, i nsbesondere durch die offene Drogenszene. Wesentliches weiteres Merkmal der Situationsbeschreibung ist die vorhandene, aber unter verschiedenen Hinsichten nicht hinrei- chende Wirksamkeit der aktuell vorgehaltenen präventiven, schadensmindernden, therapeutis chen und repressiven Maßnahmen. 1.1 Drogenkonsumierende Die Entwicklung der Drogenkonsummuster in Köln und der offenen Drogenszene ist durch die rasche Ausbreitung von Crack - rauchbares Kokain - als inzwischen dominierender Substanz geprägt. Im Ver- gleich zu Heroin, das bis 2023 noch die dominierende Droge war, geht die Nutzung von Crack mit einer noch schnelleren und schwereren Verelendung und insbesondere einer erheblich höheren Konsum- frequenz einher. Gut 54 % der 120 von Deimel et al. (2025) im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW im Oktober und November 2024 befragten drogengebrauchenden Men- schen in Köln gaben an, in den vergangenen 24 Stunden Crack konsumiert zu haben; im Jahr zuvor betrug diese 24-Stunden-Prävalenz noch 21 %. 72,5 % der Befragten hatten eine deutsche Nationalität und nur 26,9 % eine eigene Wohnung. Knapp 81 % berichteten, dass das Bürgergeld oder die Grundsi- cherung das relevante Einkommen sei en; 15 % gaben an, kein reguläres Einkommen zu haben. Al s dominierendes informelles Einkommen dienten 35,8 % das Betteln, 50 % das Sammeln von Pfandfla- schen und 25,8 % Diebstahl. 62,7% der Crack -Konsumierenden gaben an, selbst Crack -Steine zu ver- kaufen. Gut 16 % der Befragten gaben an, nicht krankenversichert zu sein, und knapp 55 % befanden sich in einer opioidgestützten Substitutionsbehandlung. Über 80 % der Befragten berichteten von Haf- terfahrungen. 61,3 % gaben an, im vergangenen Monat einen Drogenkonsumraum genutzt zu haben. 1.2 Der öffentliche Raum Die offene Drogenszene betrifft den Großraum Neumarkt, den angrenzenden Josef-Haubrich-Hof, die Alte Mauer am Bach, die Ringe (Rudolf- und Friesenplatz), ferner den Appellhof- und Wiener Platz, die Kalker Kapelle und Kalk er Post. Sie weitet sich auch auf den Eigelstein sowie die Venloer Straße in Ehrenfeld aus. Diese Orte werden durch unterschiedlich große Gruppen drogenabhängiger Menschen, Drogendelikte, Diebstähle und auch gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Konsumierenden, V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 2 zurückgelassene Spritzen, Crack-Pfeifen, Müll und Fäkalien geprägt. Es etabliert sich der Charakter von „Lost Places“. Anwohnende, Gewerbetreibende und Passant*innen berichten von zunehmender Unsi- cherheit, besonders in den Abendstunden. Zunehmend berichten Menschen, betroffene Orte zu mei- den, insbesondere mit Kindern, da sie sich Belästigungen, aggressiver Bettelei oder sogar körperlichen Auseinandersetzungen ausgesetzt fühlen. Eltern melden ihre Kinder seltener an nahegelegenen Schu- len an. Geschäftsleute sprechen von wirtschaftlichen Einbußen durch die Verdrängung von Kundschaft und negativen Auswirkungen auf ihre Betriebe. Repressives Vorgehen durch v erstärkte Polizei- und Sicherheitspräsenz führt kurzfristig zur Verlage- rung, nicht aber zur Auflösung der Szene, die auf neue Brennpunkte verdrängt wird. 1.3 Das Suchthilfesystem Die Entwicklung der Drogenkonsummuster von Heroin zu Kokain als dominierende Substanz ist für das Hilfeangebot entscheidend: Für die Behandlung der Heroinabhängigkeit hat sich die Substitu tion mit dem Ersatzstoff Methadon (ein synthetisches Opioid) oder pharmazeutisch hergestelltem reinen He- roin („diamorphingestützte Substitution“) etabliert und ist gesetzlich geregelt. In Köln stehen ungefähr 2.500 Plätze für die Substitution opioidabhängiger Menschen zur Verfügung, davon 100 Plätze für eine Substitution mit Diamorphin. Die lange Wirkungsdauer von Methadon macht einen einzigen täglichen Konsum möglich, während Diamorphin meist zwei- bis dreimal täglich verabreicht wird. Die erheblich kürzere Wirkungsdauer von Kokain und insbesondere von inhaliertem Crack führt zu einem viel höher- frequenten Konsum; eine Konsumhäufigkeit von 10 Mal pro Tag ist üblich. Im Gegensatz zur Opioid-Substitution existiert in Deutschland derzeit keine ges etzlich geregelte Sub- stitutionstherapie für Kokain bzw. Crack . Das Kölner Gesundheitsamt hat die Mitwirkung an eine m Modellversuch zum Einsatz von Lisdexamphetamin (Elvanse®) als Kokain-Substitution angemeldet. Es liegen bereits mehrere kontrollierte Studien vor; diese haben aber bisher weder in Deutschland noch der EU zu einer Zulassung eines Stimulans für diese Indikation geführt.1 Die deutlich höhere Konsumfrequenz bei Crack und der offensichtlich noch höhere Suchtdruck („craving“) im Vergleich zu Heroin führen dazu, dass die bei Heroin erfolgreiche Arbeitsweise der Dro- genkonsumräume der Wirkdynamik von Crack nicht gerecht wird. Die Einrichtung von Express-Plätzen kommt dieser entgegen. An diesen ist ein noch kürzeres Verweilen vorgesehen, so dass an einem Platz deutlich mehr Konsumvorgänge erfolgen können als bei herkömmlichem Betrieb. Crack-User*innen benötigen allerdings erfahrungsgemäß nach dem Konsum zügig die nächste Dosis, die sie sich aber nach aktueller Gesetzeslage und An wendungspraxis nicht im Drogenkonsumraum besorgen oder als Verordnung erhalten können. Dies führt zu drei fachlichen Forderungen: den Mikrohandel (auch: „Ameisenhandel“) in Drogenkonsumräumen gesetzlich zu regeln oder zumindest die Tolerierung strafrechtlich nicht zu verfolgen; 1 In einem Literaturreview zur Behandlung der Kokainabhängigkeit mit Methylphenidat, in das Studien bis zum Jahre 2013 eingeschlossen wurden, darunter 5 doppelblinde, randomisierte und placebokontrollierte Studien (Dürsteler et al., 2015), konnte kein signifikanter Rückgang des Kokainkonsums festgestellt werden. Ein Cochrane Review zur medikamentösen Behandlung von Stimulantiengebrauchsstörungen (Castells et al. 2016) mit über 26 Studien mit 2366 Teilnehmenden hingegen ergab Hinweise auf positive Effekte („Existing evidence does not clearly demonstrate the efficacy of any pharmacological treatment for cocaine dependence, but substi- tution treatment with psychostimulants appears promising and deserves further investigation“ ). Eine neuere Metaanalyse (Tardelli et al., 2020) über 38 doppelblinde, randomisierte und placebokontrollierte Studien mit insgesamt 2889 Teilnehmenden zeigte: „Prescription psychostimulants, particularly prescription amphetamines given in robust doses, have a clinically significant beneficial effect to p romote abstinence in the treatment of individuals with PSUD, specifically the population with cocaine use disorder “. V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 3 die Substitutionsbehandlung mit Lisdexamphetamin zu ermöglichen; perspektivisch eine Originalstoffvergabe von Kokain in einer (Multicenter-)Studie zu erproben. Nach der Darstellung der Ergebnisse der Szenenbefragung benennen Deimel et al. (2025) Empfehlun- gen für die Weiterentwicklung der kommunalen Suchthilfesysteme, die zum Teil auch die Weiterent- wicklungsbedarfe in Köln beschreiben: Soziale Ausschlüsse bearbeiten, Zugang zu Wohnraum als zentrale Aufgabe realisieren, Zugang zu Gesundheitsleistungen für alle ermöglichen, Kirchturmpolitik beenden, EU-Bürger*innen in Sozialsysteme inkludieren, Ordnungspolitik und Kriminalisierung entmystifizieren, Angebotsstrukturen bedarfsgerecht anpassen und ausbauen, Drogenkonsumräume ausbauen und im Angesicht von Crack weiterentwickeln und Mikrohan- del erlauben, Teilen von Crack-Pfeifen erlauben2, Originalstoffvergabe von Kokain erproben, Druck-Checking flächendeckend umsetzen und Notfallkonzepte entwickeln, Substitution und Naloxonvergabe ausbauen, Fachlichkeit sicherstellen, wissenschaftliche Grundlagen verstetigen. Diese Empfehlungen stehen in Übereinstimmungen mit den Empfehlungen der European Union Drugs Agency EUDA (2024) (früher EMCDDA). Zur Wirksamkeit von Drogenkonsumr äumen liegen aktuelle internationale wissenschaftliche Reviews vor: Tran et al. (2021), Dow-Fleisner et al. (2022). 2 Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts: Eckpunkte Die erforderliche Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts 2020 (Stadt Köln, 2020) soll den neuen Herausforderungen durch die beschriebenen Entwicklungen der Konsummuster und der Sub- stanzen gerecht werden. Sehr vergleichbare Konstellationen haben in anderen Großstädten ebenfalls zu der Weiterentwicklung ihrer Konzepte geführt. Insbesondere Zürich wird übereinstimmend als Vor- bild betrachtet, und viele neuere Konzepte deutscher Großstädte beziehen sich auf das „Zürcher Mo- dell“3. Solche Merkmale, die bereits nachweisbaren Erfolg gezeigt haben oder einen solchen erwarten lassen, sind in der vorliegenden konzeptionellen Weiterentwicklung besonders berücksichtigt. Die hier vorliegende Grobkonzeption der Weiterentwicklung geht davon aus, dass die Angebote und Maßnahmen, wie sie im Suchthilfekonzept von 2020 beschrieben, aktuell bereits in Anwendung be- findlich oder politisch beschlossen und in der Haushaltsplanung abgebildet sind, weitergeführt wer- den. Im wesentlichen Kern beschreibt die hier vorliegende Grobkonzeption die Weiterentwicklung der vorhandenen oder geplante n Drogenkonsumräume zu zunächst drei Suchthilfezentren. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung werden Standorte, Öffnungszeiten, Raumbedarf und möglicherweise wei- tere Merkmale angepasst. 2 Das Teilen von Crack Pfeifen ist unter Safer Use Voraussetzungen möglich, wenn die Mundstücke abnehmbar und austauschbar sind. Die Crack Pfeifen des DKRs Neumarkt erfüllen diese Voraussetzung. 3 https://www.stadt-zuerich.ch/de/politik-und-verwaltung/politik-und-recht/strategie-politikfelder/drogenpoli- tik-suchtpolitik.html. Aufgerufen: 05.08.2025. V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 4 2.1 Drogenkonsumräume werden Teile von Suchthilfezentren Die Wirksamkeit von Drogenkonsumräumen sowohl hinsichtlich der Schadensminimierung als auch der Auswirkung auf den öffentlichen Raum ist fachlich bestätigt (Tran et al., 2021) , obwohl sie übli- cherweise durch Akteure vor Ort häufig problematisiert wird. Insbesondere wird häufig die Frage be- arbeitet, ob Drogenkonsumräume eine anziehende Wirkung („pull-Effekt“) auf einzelne Personen und die ganze Szene haben. Zu ihrer Empfehlung des Ausbaus und der Weiterentwicklung der Drogenkonsumräume führen Deimel et al. (2025) aus (S. 96): „Konsumräume müssen szenennah bestehen, ausreichend Kapazität aufweisen und gleichzeitig flexibel auf Veränderungen reagieren. Die Daten zeigen eindeutig, dass Konsumräume dann ihre schadensreduzierende Wirkung entfalten können, wenn sie sich durch breite Öffnungszeiten, genügend Plätze und enge örtliche Nähe zur Drogenszene auszeichnen. Wo sich offene Drogenszenen – auch aufgrund von ordnungsrechtlichen Maßnahmen – immer wieder verlagern müssen, müssen Kommunen flexible Angebote errichten, von temporären Anmietungen, Containern oder Zelten, um entsprechend flexibel zu reagieren. Auch die Einrichtung von Toleranzzonen, in denen der Mikrohandel, also der Handel von Drogen, von Konsument:in zu Konsument:in nach dem Züricher Modell in Suchthil- feeinrichtungen toleriert wird, ist ein sinnvolles Modell, um Handel und Konsum aus den Sozialräumen zu verdrängen.“ Eine aktuelle Umsetzung wesentlicher Teile dieser Empfehlung wurde in Frankfurt auf den Weg ge- bracht: Im Juli 2025 hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung die langfristige Anmietung und den Betrieb eines Suchthilfezentrums in der Nähe des Hauptbahnhofs beschlossen, um die Hilfen zu verbessern und das Bahnhofsviertel zu entlasten. In dem Zentrum sollen medizinische Versorgung, psychosoziale Beratung und Aufenthaltsmöglichkeiten angeboten werden. Gemäß der Empfehlung von Deimel et al. hinsichtlich der Szenennähe des Angebots ist es angeraten, ein größeres Suchthilfezentrum in enger örtlicher und organisatorischer Ver bindung zum Drogen- konsumraum am Neumarkt zu betreiben. Dieses wird Angebote insbesondere hinsichtlich des Aufent- halts, der Verpflegung und Hygiene rund um die Uhr vorhalten („24/7 -Betrieb“). Zur Realisierung ist ein Dreischichtbetrieb der entsprechenden Angebote erforderlich. Das zweite zentrumsnahe Suchthilfezentrum wird in einem Zweischichtbetrieb Öffnungszeiten von 16 Stunden an jeweils sieben Tagen pro Woche vorhalten („16/7 -Betrieb“) und örtlich oder zumindest organisatorisch eng an den Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof angegliedert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass derzeit der Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof mit einer deutlich höheren Zugangsschwelle betrieben wird. In der Folge werden in diesem Drogenkonsumraum deutlich weniger Konsumierende erreicht und finden weniger Konsumvorgänge statt . Die konzeptionelle Weiterent- wicklung macht neben der Senkung der Zugangsschwelle eine Ausweitung der Öffnungszeiten erfor- derlich. Ein drittes rechtsrheinisches Suchthilfezentrum soll zusammen mit dem im laufenden Jahr in Betrieb gehenden Drogenkonsumraum in Kalk entstehen. 2.2 Verhinderung der Festsetzung der Drogenszene durch Dezentralisierung In Zürich wurden gute Erfahrungen gemacht mit Maßnahmen, die eine Verfestigung der Drogenszene an einem Ort erschweren. Hierzu werden in Zürich die dortigen drei „Kontakt - und Anlaufstellen“ V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 5 (K&A) mit gestaffelten Öffnungszeiten betriebe n. Diese K&A beinhalten Drogenkonsumräume. Zwei dieser K&A sind sehr zentrumsnah lokalisiert, die K&A in Oerlikon versorgt eher die dortige Szene4. Zur Bekämpfung der Festsetzung der Kölner Drogenszene soll in Köln ein ähnliches Vorgehen umge- setzt werden: Zwei Suchthilfezentren werden linksrheinisch, ein weiteres rechtsrheinisch betrieben werden. Zunächst soll an nur einem linksrheinischen Suchthilfezentrum auch ein nächtliches Verweil- angebot vorgehalten werden. Hinsichtlich der gewünschten Dezentralisierung ist die Kölner Erfahrung der Jahre 2010 bis 2012 zu berücksichtigen. Nach vierjähriger Vorarbeit hat die Drogenhilfe Köln gGmbH in Deutz an der Siegbur- ger Straße einen Drogenkonsumraum betrieben, der schon zwei Jahre nach Eröffnung wieder geschlos- sen werden musste, weil praktisch keine Nachfrage existierte. Es entspricht auch der Erfahrung ande- rer Großstädte wie beispielsweise Zürich, Hamburg, Frankfurt, Dortmund, dass Drogenkonsumräume oder erweiterte Suchthilfezentren in der Nähe der Szene lokalisier t sein müssen, da sie sonst keine Nachfrage entfalten. Vor diesem Hintergrund sind ein Suchthilfezentrum in fußläufiger Entfernung zum Neumarkt, ein wei- teres in höchstens 1000 m Entfernung zu diesem, sowie ein drittes rechtsrheinisch zu lokalisieren. Rechtsrheinisch kann der in Kalk kurz vor Eröffnung stehende und durch Vision e.V. zu betreibende Drogenkonsumraum ergänzt werden durch ein Angebot, das Aufenthalt, Verpflegung und Arbeitsge- legenheiten bietet. Diese Ausweitung könnte eventuell auf dem Außengelände von Vision e.V. erfol- gen. Auch auf dem Areal des Polizeipräsidiums besteht die Möglichkeit einer temporären Errichtung einer entsprechenden Containeranlage. Das Suchthilfezentrum in Neumarktnähe soll in einem Gebäude den dann um Expressplätze erweiter- ten Drogenkonsumraum enthalten, zusätzlich Verpflegungsmöglichkeiten inkl. Nachtbetrieb5, des Dro- genkonsumraums und Kontaktladens Sanitäts- und Ruhebereiche sowie Aufenthaltsbereiche innen wie auch außen, medizinische Versorgung, eine Kleiderkammer, Waschmaschinen. Außenbereiche mit oder ohne Sichtschutz erlauben insbesondere einen geschützten inhalativen Drogenkonsum ohne technischen Aufwand und bedürfen keiner begrenzten Wechselzeiten innerhalb einer Einrichtung. Die Nähe oder die Integration der Substitu tionsambulanz mit der diamorphingestützten Substitution ist von Vorteil. Das zweite linksrheinische Suchthilfezentrum soll ein vergleichbares Angebot enthalten, wobei die nächtliche Versorgung nur in einem der beiden Suchthilfezentren erforderlich ist. Zum aktuellen Stand dieser Konzeption (04.08.2025) besteht zu der Lokalisierung der linksrheinischen Suchthilfezentren noch keine Einigung zwischen dem Gesundheitsdezernenten und dem Polizeipräsi- denten. Während der Gesundheitsdezernent mit Blick auf die Erfahrungen in Zürich, die Entscheidun- gen in Frankfurt und Hamburg und die Empfehlung von Suchtexpert*innen (z.B. Deimel et al., 2025) für szenennahe Standorte plädiert und auch auf den gescheiterten Betrieb eines Drogenkonsumraums 4 Wegen Bauarbeiten und der weiteren Entwicklung des Kasernenareals wurde an diesem Standort 2023 kurz- fristig ein Provisorium in Containerform erstellt, das im Herbst 2025 in die freien nahegelegenen Polizeigaragen verlegt werden soll. Auch dies ist in Zürich eine Interimslösung, die erforderlich war, weil die Schließung zu ei- ner Intensivierung der öffentlichen Drogenszene geführt hat. 5 Nachtbetrieb meint den Betrieb der Konsumräume, Aufenthalt und Ruhemöglichkeit. Weiterführenden Ange- bote wie Beratung und Vermittlung oder Notschlafstellen sind nicht im Nachtbetrieb enthalten. Die (Tages)Ru- hebetten können allerdings auch nachts nach dem Konsum zum „Ausruhen“ genutzt werden. Eine Anmeldung zum Schlafplatz ist nicht möglich. Wünschenswert ist ferner eine konzeptionelle Anpass ung der bestehenden Notschlafstellen und der OBG-Unterbringungen. V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 6 in Deutz hinweist, möchte d er Polizeipräsident die Szene von den aktuellen Hotspots fernhalte n und argumentiert für dezentrale Standorte. 2.3 Toleranz in den Suchthilfezentren – keine Toleranz im öffentlichen Raum Auch begründet durch die positiven Züricher Erfahrungen ist eine wesentli che Komponente der Kon- zepterweiterung, dass innerhalb der Drogenkonsumräume größtmögliche Toleranz auch hinsichtlich des Mikrohandels praktiziert wird. Dieser Toleranz in den Räumen steht eine Nulltoleranz im öffentli- chen Raum gegenüber. Auch und gerade Personen mit ausgeprägter Betroffenheit sollen durch die Suchthilfezentren erreicht werden. Daher ist sowohl baulich als auch konzeptionell ein niedrigschwelliger Zugang zu ermöglichen. Das Angebot des Suchthilfezentrums ist darauf auszurichten, dass die Suchterkrankung der Menschen in der offenen Suchtszene oftmals durch Belastungen in weiteren Lebensbereichen begleitet werden. Dies ist konzeptionell einzubeziehen. In den Suchthilfezentren muss ein Umgang mit dem Konsum le- galer Suchtmittel entwickelt werden, damit Menschen mit kontinuierlichem Alkoholkonsum nicht aus- geschlossen sind. 2.4 Beschäftigung und Gelderwerb In den Suchthilfezentren sollen Arbeitsgelegenheite n (AGH)6 angeboten werden, die sowohl der Ta- gesstrukturierung als auch dem Zusatzerwerb dienen sollen. Die Beschäftigung kann mit der Sauber- haltung des öffentlichen Raums im Zusammenhang stehen. Neben einer Arbeitsgelegenheit ist ein ers- tes niedrigschwelliges Angebot eine tagesstrukturierende Maßnahme, die neben einer festen Veran- kerung in den Suchthilfezentren auch eine aufsuchende und am Szenetreffpunkt stattfindende Maß- nahme vorhalten sollte. Wesentliche Kosten entstehen durch die gewährten Pauschalen als auch das betreuende, anleitende und vermittelnde Personal. 3 Partnerschaften Das Zusammenwirken schadensminimierender und repressiver Faktoren erfordert strukturierte Part- nerschaften zwischen den medizinischen und beratenden sowie den ordnungsbehördlichen Institutio- nen. Vor diesem Hintergrund ist das vorliegende Konzept ein grob abgestimmtes Konzept. Es ist ge- plant, eine Geschäftsordnung für die künftige Zusammenarbeit zu entwerfen und dann in Kraft zu set- zen. Die bisherigen Ordnungspartnerschaften gemäß der Drogenkonsumraum VO NRW, die auf Ver- meidung von Kriminalität im unmittelbaren Umfeld des jeweiligen Drogenkonsumraums fokussieren, werden zu einer strategischen und strukturierten Partnerschaft von Stadt, Polizei und Staatsanwalt- schaft mit dem Ziel der Vermeidung einer offenen Drogenszene im gesamten Stadtgebiet weiterent- wickelt. 6 Arbeitsgelegenheiten: Diese werden in Köln durch das Jobcenter nach §16d SGB II angeboten, um die Be- schäftigungsfähigkeit von Menschen mit geringer Arbeitsmarktchance zu erhalten oder wied erherzustellen. Ziel ist die (Wieder-)Heranführung an den Arbeitsmarkt, aber nicht die Schaffung eines vollwertigen Arbeitsverhält- nisses. Das Budget des Jobcenters für Arbeitsgelegenheiten wurde in den vergangenen Jahren erheblich redu- ziert und es wird nicht ausreichend sein, um das hier beschriebene Element „Arbeitsgelegenheiten“ zu finanzie- ren. Deshalb sind die Kosten der Arbeitsgelegenheiten im vorliegenden Konzept berücksichtigt. V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 7 4 Kosten und Finanzierung Im aktuell gültigen Haushaltsplan der Stadt sind die Kosten für die Konzepterweiterung nicht abgebil- det. Lediglich Kosten für den Betrieb der Drogenkonsumräume im Gesundheitsamt und am Haupt- bahnhof sowie der Inbetriebnahme des Drogenkonsumraums Kalk und die Planung weiterer Angebote in Mülheim und Porz sind in einer Höhe von rund 3,1 Mio € (2025) bzw. rund 3,4 Mio € (2026) berück- sichtigt (Haushaltsplan Produktbereich 07, Produktgruppe 0701, „Drogenhilfekonzept“ und „Z an SKM für Kölner Anlaufstelle für Drogenabhängige“). Die nachfolgende Aufstellung der laufenden Betriebskosten der drei Suchthilfezentren ist äußerst vor- läufig und steckt nur einen ungefähren Rahmen ab. Die Betriebskosten der Drogenkonsumräume sind separat aufgeführt, weil diese zumindest zu den größten Teilen bereits im Haushaltsplan dargestellt sind (s.o.). Die geplanten ausgeweiteten Öffnungszeiten führen allerdings auch in diesen Kostenberei- chen zu einer Erhöhung gegenüber dem status quo. Wesentliche Kostenblöcke sind die Bewachungsleistungen. Diese sind an den drei geplanten Standor- ten unterschiedlich, die Bewachungsbedarfe können sich aber erfahrungsgemäß ändern. Teilweise sind bereits im aktuellen Haushaltsplan Bewachungskosten als Teil der Betriebskosten vorgesehen. Die Ausweitung der Drogenkonsumräume zu Suchthilfezentren erhöht die Bewachungskosten; diese Er- höhungen sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt. Investive Kosten, beispielsweise für Erwerb oder Herrichtung der Räume, sowie initiale Anschaffungs- kosten sind in der folgenden Kostenaufstellung nicht berücksichtigt. Insbesondere der Ausstattung der inhalativen Konsumplätze erfordern aufwändige Lüftungsanlagen. Angesichts der äußerst schwierigen Auswirkungen der aktuellen offenen Drogenszene auf die Öffent- lichkeit, den Tourismus und das Gewerbe haben einige Unternehmen und Institutionen ihre Bereit- schaft zugesagt, die Umsetzung eines wirksamen Konzepts zu unterstützen. Die Akquise solcher Un- terstützung ist deshalb wesentlicher Bestandteil des Umsetzungsvorhabens. Rechengrößen VK-Äquivalent für eine 24/7-Besetzung 5 VK-Äquivalent für eine 16/7-Besetzung 3,2 Suchthilfezentrum Neumarktnähe Suchthilfezentrum linksrheinisch Suchthilfezentrum Kalk Klient*innen 180 60 120 Personalkosten Gesundheits- und Krankenpflege, Betreuungskräfte Bruttopersonalkosten (BPK) pro VK 90.000 90.000 90.000 24/7: Stellen pro Schicht - Besetzung 2 0 0 16/7: Stellen pro Schicht - Besetzung 0 2 2 Gesamtkosten Betreuung 900.000 576.000 576.000 Leitung BPK 102.300 102.300 102.300 Bewachung, Mehraufwand ggü. status quo 150.000 100.000 150.000 Hauswirtschaft VK 5 5 5 V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 8 BPK 55.000 55.000 55.000 Gesamtkosten Hauswirtschaft 275.000 275.000 275.000 Küche, Verpflegung VK 5 5 5 BPK 55.000 55.000 55.000 Personalkosten Verpflegung 275.000 275.000 275.000 Sachkosten Hygiene und Reinigungskosten 100.000 175.000 175.000 Verpflegungs- und Betreuungskosten 657.000 219.000 438.000 Gebäudekosten Gesamtfläche (qm) 2000 2000 2000 Miete/ Abschreibung, Nebenkosten €/qm pro Mo- nat 25 25 25 Gesamtkosten Gebäude 600.000 600.000 600.000 Beschäftigung / Arbeitsgelegenheiten (AGH) VK Anleitung, Beratung, Vermittlung 3 3 3 BPK 82.500 82.500 82.500 Personalkosten 247.500 247.500 247.500 Stellen AGH 30 30 30 Kosten pro AGH 20.000 20.000 20.000 Gesamtkosten AGH 847.500 847.500 847.500 Gesamtkosten (ohne DKR) 3.397.300 3.023.300 3.073.300 Kosten DKR 4.320.000 1.210.306 1.960.000 Gesamtkosten inkl. DKR 7.717.300 4.233.606 5.033.300 Gesamtleitung 120.000 Fortbildung Deeskalation / Supervision 70.000 Gesamtkosten über alles 17.174.206 2025 2026 ./. Kostenberücksichtigung Haushalt 3.052.087 3.355.935 Mehrkosten gegenüber Haushalt 14.122.119 13.818.271 Die jährlichen den Haushaltsplan übersteigenden Mehrkosten für den Betrieb der Suchthilfezentren betragen somit rund 14 Mio €. 5 Sofort- und Interimslösungen 5.1 Aufenthalts- und Freifläche am Drogenkonsumraum Die Suche nach geeigneten Immobilien, die Schaffung der wirtschaftlichen Voraussetzungen, die Er- stellung der Förderprogramme oder der Ausschreibungsunterlagen werden die sofortige Umsetzung des erweiterten Suchthilfekonzepts verzögern. Die erheblichen Problemlagen sowohl für die betroffe- nen suchtkranken Menschen als auch für Menschen und Institutionen im öffentlichen Raum dulden keine weitere Verzögerung, so dass unverzüglich Interimslösungen gesucht werden, die eine zeitnahe Verbesserung der Situation ermöglichen und Elemente der Konzepterweiterung umsetzbar machen. V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 9 Ein Vorbild für eine solche Interimslösung könnte die im Februar 2025 in Dortmund in Betrieb gegan- gene Aufenthalts- und Freifläche an der Ecke Grafenhof/Martinstraße sein. Merkmale dieser Einri ch- tung sind: Ziel: Entlastung des öffentlichen Raumes, Schutz der Nutzer*innen vor Witterung, bessere so- zialarbeiterische Erreichbarkeit und mehr Ruhe für Anwohner und Umfeld. Größe: etwa 350m². Öffnungszeiten: von 7:00 bis 20:30 Uhr, orientiert an denen des Drogenkonsumraumes. Ausstattung: Sitzmöglichkeiten, Toiletten, separate Toiletten für Mitarbeitende, Mülleimer, Unterstellmöglichkeiten in Form von Containern (Wetterschutz), zusätzliche Beleuchtung, ein 1,80m hoher Zaun mit Sichtschutzanteil. Nutzung: Die Fläche dient als Aufenthaltsort und Wartezone, aber nicht als Konsum- oder Ver- kaufsort für Drogen. Drogenkonsum und Handel sind dort untersagt. Betreuung: Vor Ort sind Mitarbeitende des Umfeldmanagements, Streetworker*innen sowie ein Sicherheitsdienst im Einsatz. Sie sorgen für Regeln, Hygiene und bieten medizinische sowie suchttherapeutische Hilfen an. Eine Kölner Interimslösung könnte die Schaffung einer Aufenthalts - und Freifläche in der Nähe des Drogenkonsumraums am Gesundheitsamt sein. Diese zu bewachende und vom öffentlichen Raum nicht direkt einsehbare Fläche muss mindestens eine (mobile) Toilettenanlage , eine Toilette für die Mitarbeitenden und überdachte Sitzgelegenheiten enthalten. Eine sozialarbeiterische Präsenz ist er- forderlich. Der nah gelegene Josef-Hauprich-Hof ist aufgrund der Lage der Substitutionsambulanz in der Lungen- gasse jedoch nicht für diesen Zweck geeignet, da bereits jetzt viel Energie darauf gelegt wird, die offene Drogenszene und die Klientel der Ambulanz zu trennen. Auch für Sofort- und Interimsmaßnahmen sind bisher keine Mittel im Haushaltsplan vorgesehen. Eine Umsetzung solcher Maßnahmen setzt vom Rat zu beschließende Mittelumschichtungen voraus. Kos- ten dieser Maßnahme sind auch in der oben dargestellten Kostenübersicht nicht enthalten, können aber als temporäre Vorwegnahmen der beschriebenen Angebote und Maßnahmen bewertet werden. 6 Evaluation Angesichts der Bedeutung und auch der Größenordnung des hier vorgeschlagenen erweiterten Sucht- hilfekonzepts ist die Durchführung einer regelmäßigen Evaluation geraten. Aufgrund des hohen Infor- mationsgehalts der Szenenbefragung von Deimel et al. (2025) ist ein ähnliches Vorgehen in zumindest zwei-, besser einjährigem Abstand angeraten. Ferner werden regelmäßige Nutzendendaten erhoben. 7 Literaturverzeichnis Castells X, Cunill R, Pérez-Mañá C, Vidal X, Capellà D. Psychostimulant drugs for cocaine dependence. Cochrane Database of Systematic Reviews 2016, Issue 9. Art. No.: CD007380. DOI: 10.1002/14651858.CD007380.pub4. V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 10 Deimel, D., Ferl, L., Gille, C., Mühlen, A., van Rießen, A., Schmitz, H., & Scholten, L. (2025). Offene Drogenszenen in NRW 2024. Einblicke in Lebenslagen, Konsum und Nutzung von Hilfsangeboten in Düsseldorf, Essen, Köln und Münster. Lengerich: Pabst Science Publishers. ISBN 978-3-95853-973-0. DOI: 10.2440/0007. Dow-Fleisner SJ, Lomness A and Woolgar L: Impact of safe consumption facilities on individual and community outcomes: A scoping review of the past decade of research. Emerging Trends in Drugs, Addictions, and Health 2 (2022) https://doi.org/10.1016/j.etdah.2022.100046 Dürsteler KM, Berger EM, Strasser J, Caflisch C, Mutschler J, Herdener M, Vogel M. Clinical potential of methylphenidate in the treatment of cocaine addiction: a review of the current evidence. Subst Abuse Rehabil. 2015 Jun 17;6:61-74. doi: 10.2147/SAR.S50807. PMID: 26124696; PMCID: PMC4476488. European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (2024). Health and social responses: drug consumption rooms, https://www.emcdda.europa.eu/publications//miniguides/health-and-socia…. Stadt Köln (2020). Drogenhilfekonzept. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/get- file.asp?id=745604&type=do&#search=%223804/2019%22 Tardelli VS, Bisaga A, Arcadepani FB, Gerra G, Levin FR, Fidalgo TM. Prescription psychostimulants for the treatment of stimulant use disorder: a systematic review and meta-analysis. Psychopharmaco- logy (Berl). 2020 Aug;237(8):2233-2255. doi: 10.1007/s00213-020-05563-3. Epub 2020 Jun 29. PMID: 32601988. Tran V, Reid SE, Roxburgh A, Day CA. Assessing Drug Consumption Rooms and Longer Term (5 Year) Impacts on Community and Clients. Risk Manag Healthc Policy. 2021 Nov 15;14:4639-4647. doi: 10.2147/RMHP.S244720. PMID: 34815725; PMCID: PMC8604650. -
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Dezernat, Dienststelle V/V Vorlagen-Nummer 08.08.2025 2448/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.08.2025 Gesundheitsausschuss 28.08.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 Erweiterung des Suchthilfekonzeptes Köln Die sich zuspitzende Lage der offenen Drogenszenen in Köln erfordert intensivierte Maßnah- men. Verschiedene Akteursgruppen haben unterschiedliche Vorschläge für die Weiterentwick- lung im Umgang damit unterbreitet. Mit dem in der Anlage befindlichen Entwurf zu einer Erweiterung der Suchthilfekonzeption möchte die Verwaltung ihre weiteren Überlegungen vorstellen. Einige der darin enthaltenen Vorschläge sind mit Angaben zu ungefähren jährlichen Betriebskosten bei Umsetzung verse- hen. Im Haushaltsplan sind die Kosten dieser Konzeptausweitungen nicht enthalten; auch schlägt die Verwaltung mit diesem Konzeptaufschlag nicht vor, wie die Finanzierung dieser Maßnahmen realisiert werden könnte. Insofern ist der Konzeptentwurf als ein Arbeitspapier gedacht, das „der Politik“ zu deren weiteren Beratung zur Verfügung gestellt wird. gez. Reker Anlage
Beratungsverlauf
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28.08.2025
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: vertagt -
27.11.2025 zuletzt
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 13.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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