2448/2025
Erweiterung des Suchthilfekonzeptes Köln
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Anlage 1_Weiterentwicklung Suchthilfekonzept Köln
31529 Zeichen
V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 1
Weiterentwicklung des Kö lner
Suchthilfekönzep ts
Dezernat V, Entwurfsstand 2025 -08-07 10: 55
Vorbemerkung
Die Beschreibung der Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts erfolgt projekthaft, weil lau-
fend Erkenntnisse wichtiger Akteursgruppen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung einfließen.
Es soll die Entscheidungsfindung unterstützen und ist noch kein verwaltungsintern final abgestimmtes
Konzept. Ziel ist, dass ein beschlossenes Konzept noch im Jahr 2025 vorliegt und dann umgesetzt wird.
1 Ausgangslage – status quo
Die Wirkung illegaler Drogen betrifft sowohl die Menschen, die diese Drogen konsumieren , als auch
die Stadtgesellschaft, i nsbesondere durch die offene Drogenszene. Wesentliches weiteres Merkmal
der Situationsbeschreibung ist die vorhandene, aber unter verschiedenen Hinsichten nicht hinrei-
chende Wirksamkeit der aktuell vorgehaltenen präventiven, schadensmindernden, therapeutis chen
und repressiven Maßnahmen.
1.1 Drogenkonsumierende
Die Entwicklung der Drogenkonsummuster in Köln und der offenen Drogenszene ist durch die rasche
Ausbreitung von Crack - rauchbares Kokain - als inzwischen dominierender Substanz geprägt. Im Ver-
gleich zu Heroin, das bis 2023 noch die dominierende Droge war, geht die Nutzung von Crack mit einer
noch schnelleren und schwereren Verelendung und insbesondere einer erheblich höheren Konsum-
frequenz einher. Gut 54 % der 120 von Deimel et al. (2025) im Auftrag des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales NRW im Oktober und November 2024 befragten drogengebrauchenden Men-
schen in Köln gaben an, in den vergangenen 24 Stunden Crack konsumiert zu haben; im Jahr zuvor
betrug diese 24-Stunden-Prävalenz noch 21 %. 72,5 % der Befragten hatten eine deutsche Nationalität
und nur 26,9 % eine eigene Wohnung. Knapp 81 % berichteten, dass das Bürgergeld oder die Grundsi-
cherung das relevante Einkommen sei en; 15 % gaben an, kein reguläres Einkommen zu haben. Al s
dominierendes informelles Einkommen dienten 35,8 % das Betteln, 50 % das Sammeln von Pfandfla-
schen und 25,8 % Diebstahl. 62,7% der Crack -Konsumierenden gaben an, selbst Crack -Steine zu ver-
kaufen. Gut 16 % der Befragten gaben an, nicht krankenversichert zu sein, und knapp 55 % befanden
sich in einer opioidgestützten Substitutionsbehandlung. Über 80 % der Befragten berichteten von Haf-
terfahrungen. 61,3 % gaben an, im vergangenen Monat einen Drogenkonsumraum genutzt zu haben.
1.2 Der öffentliche Raum
Die offene Drogenszene betrifft den Großraum Neumarkt, den angrenzenden Josef-Haubrich-Hof, die
Alte Mauer am Bach, die Ringe (Rudolf- und Friesenplatz), ferner den Appellhof- und Wiener Platz, die
Kalker Kapelle und Kalk er Post. Sie weitet sich auch auf den Eigelstein sowie die Venloer Straße in
Ehrenfeld aus. Diese Orte werden durch unterschiedlich große Gruppen drogenabhängiger Menschen,
Drogendelikte, Diebstähle und auch gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Konsumierenden,
V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 2
zurückgelassene Spritzen, Crack-Pfeifen, Müll und Fäkalien geprägt. Es etabliert sich der Charakter von
„Lost Places“. Anwohnende, Gewerbetreibende und Passant*innen berichten von zunehmender Unsi-
cherheit, besonders in den Abendstunden. Zunehmend berichten Menschen, betroffene Orte zu mei-
den, insbesondere mit Kindern, da sie sich Belästigungen, aggressiver Bettelei oder sogar körperlichen
Auseinandersetzungen ausgesetzt fühlen. Eltern melden ihre Kinder seltener an nahegelegenen Schu-
len an. Geschäftsleute sprechen von wirtschaftlichen Einbußen durch die Verdrängung von Kundschaft
und negativen Auswirkungen auf ihre Betriebe.
Repressives Vorgehen durch v erstärkte Polizei- und Sicherheitspräsenz führt kurzfristig zur Verlage-
rung, nicht aber zur Auflösung der Szene, die auf neue Brennpunkte verdrängt wird.
1.3 Das Suchthilfesystem
Die Entwicklung der Drogenkonsummuster von Heroin zu Kokain als dominierende Substanz ist für das
Hilfeangebot entscheidend: Für die Behandlung der Heroinabhängigkeit hat sich die Substitu tion mit
dem Ersatzstoff Methadon (ein synthetisches Opioid) oder pharmazeutisch hergestelltem reinen He-
roin („diamorphingestützte Substitution“) etabliert und ist gesetzlich geregelt. In Köln stehen ungefähr
2.500 Plätze für die Substitution opioidabhängiger Menschen zur Verfügung, davon 100 Plätze für eine
Substitution mit Diamorphin. Die lange Wirkungsdauer von Methadon macht einen einzigen täglichen
Konsum möglich, während Diamorphin meist zwei- bis dreimal täglich verabreicht wird. Die erheblich
kürzere Wirkungsdauer von Kokain und insbesondere von inhaliertem Crack führt zu einem viel höher-
frequenten Konsum; eine Konsumhäufigkeit von 10 Mal pro Tag ist üblich.
Im Gegensatz zur Opioid-Substitution existiert in Deutschland derzeit keine ges etzlich geregelte Sub-
stitutionstherapie für Kokain bzw. Crack . Das Kölner Gesundheitsamt hat die Mitwirkung an eine m
Modellversuch zum Einsatz von Lisdexamphetamin (Elvanse®) als Kokain-Substitution angemeldet. Es
liegen bereits mehrere kontrollierte Studien vor; diese haben aber bisher weder in Deutschland noch
der EU zu einer Zulassung eines Stimulans für diese Indikation geführt.1
Die deutlich höhere Konsumfrequenz bei Crack und der offensichtlich noch höhere Suchtdruck
(„craving“) im Vergleich zu Heroin führen dazu, dass die bei Heroin erfolgreiche Arbeitsweise der Dro-
genkonsumräume der Wirkdynamik von Crack nicht gerecht wird. Die Einrichtung von Express-Plätzen
kommt dieser entgegen. An diesen ist ein noch kürzeres Verweilen vorgesehen, so dass an einem Platz
deutlich mehr Konsumvorgänge erfolgen können als bei herkömmlichem Betrieb. Crack-User*innen
benötigen allerdings erfahrungsgemäß nach dem Konsum zügig die nächste Dosis, die sie sich aber
nach aktueller Gesetzeslage und An wendungspraxis nicht im Drogenkonsumraum besorgen oder als
Verordnung erhalten können. Dies führt zu drei fachlichen Forderungen:
den Mikrohandel (auch: „Ameisenhandel“) in Drogenkonsumräumen gesetzlich zu regeln oder
zumindest die Tolerierung strafrechtlich nicht zu verfolgen;
1 In einem Literaturreview zur Behandlung der Kokainabhängigkeit mit Methylphenidat, in das Studien bis zum
Jahre 2013 eingeschlossen wurden, darunter 5 doppelblinde, randomisierte und placebokontrollierte Studien
(Dürsteler et al., 2015), konnte kein signifikanter Rückgang des Kokainkonsums festgestellt werden. Ein
Cochrane Review zur medikamentösen Behandlung von Stimulantiengebrauchsstörungen (Castells et al. 2016)
mit über 26 Studien mit 2366 Teilnehmenden hingegen ergab Hinweise auf positive Effekte („Existing evidence
does not clearly demonstrate the efficacy of any pharmacological treatment for cocaine dependence, but substi-
tution treatment with psychostimulants appears promising and deserves further investigation“ ). Eine neuere
Metaanalyse (Tardelli et al., 2020) über 38 doppelblinde, randomisierte und placebokontrollierte Studien mit
insgesamt 2889 Teilnehmenden zeigte: „Prescription psychostimulants, particularly prescription amphetamines
given in robust doses, have a clinically significant beneficial effect to p romote abstinence in the treatment of
individuals with PSUD, specifically the population with cocaine use disorder “.
V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 3
die Substitutionsbehandlung mit Lisdexamphetamin zu ermöglichen;
perspektivisch eine Originalstoffvergabe von Kokain in einer (Multicenter-)Studie zu erproben.
Nach der Darstellung der Ergebnisse der Szenenbefragung benennen Deimel et al. (2025) Empfehlun-
gen für die Weiterentwicklung der kommunalen Suchthilfesysteme, die zum Teil auch die Weiterent-
wicklungsbedarfe in Köln beschreiben:
Soziale Ausschlüsse bearbeiten,
Zugang zu Wohnraum als zentrale Aufgabe realisieren,
Zugang zu Gesundheitsleistungen für alle ermöglichen,
Kirchturmpolitik beenden,
EU-Bürger*innen in Sozialsysteme inkludieren,
Ordnungspolitik und Kriminalisierung entmystifizieren,
Angebotsstrukturen bedarfsgerecht anpassen und ausbauen,
Drogenkonsumräume ausbauen und im Angesicht von Crack weiterentwickeln und Mikrohan-
del erlauben,
Teilen von Crack-Pfeifen erlauben2,
Originalstoffvergabe von Kokain erproben,
Druck-Checking flächendeckend umsetzen und Notfallkonzepte entwickeln,
Substitution und Naloxonvergabe ausbauen,
Fachlichkeit sicherstellen,
wissenschaftliche Grundlagen verstetigen.
Diese Empfehlungen stehen in Übereinstimmungen mit den Empfehlungen der European Union Drugs
Agency EUDA (2024) (früher EMCDDA). Zur Wirksamkeit von Drogenkonsumr äumen liegen aktuelle
internationale wissenschaftliche Reviews vor: Tran et al. (2021), Dow-Fleisner et al. (2022).
2 Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts: Eckpunkte
Die erforderliche Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts 2020 (Stadt Köln, 2020) soll den
neuen Herausforderungen durch die beschriebenen Entwicklungen der Konsummuster und der Sub-
stanzen gerecht werden. Sehr vergleichbare Konstellationen haben in anderen Großstädten ebenfalls
zu der Weiterentwicklung ihrer Konzepte geführt. Insbesondere Zürich wird übereinstimmend als Vor-
bild betrachtet, und viele neuere Konzepte deutscher Großstädte beziehen sich auf das „Zürcher Mo-
dell“3. Solche Merkmale, die bereits nachweisbaren Erfolg gezeigt haben oder einen solchen erwarten
lassen, sind in der vorliegenden konzeptionellen Weiterentwicklung besonders berücksichtigt.
Die hier vorliegende Grobkonzeption der Weiterentwicklung geht davon aus, dass die Angebote und
Maßnahmen, wie sie im Suchthilfekonzept von 2020 beschrieben, aktuell bereits in Anwendung be-
findlich oder politisch beschlossen und in der Haushaltsplanung abgebildet sind, weitergeführt wer-
den. Im wesentlichen Kern beschreibt die hier vorliegende Grobkonzeption die Weiterentwicklung der
vorhandenen oder geplante n Drogenkonsumräume zu zunächst drei Suchthilfezentren. Im Rahmen
dieser Weiterentwicklung werden Standorte, Öffnungszeiten, Raumbedarf und möglicherweise wei-
tere Merkmale angepasst.
2 Das Teilen von Crack Pfeifen ist unter Safer Use Voraussetzungen möglich, wenn die Mundstücke abnehmbar
und austauschbar sind. Die Crack Pfeifen des DKRs Neumarkt erfüllen diese Voraussetzung.
3 https://www.stadt-zuerich.ch/de/politik-und-verwaltung/politik-und-recht/strategie-politikfelder/drogenpoli-
tik-suchtpolitik.html. Aufgerufen: 05.08.2025.
V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 4
2.1 Drogenkonsumräume werden Teile von Suchthilfezentren
Die Wirksamkeit von Drogenkonsumräumen sowohl hinsichtlich der Schadensminimierung als auch
der Auswirkung auf den öffentlichen Raum ist fachlich bestätigt (Tran et al., 2021) , obwohl sie übli-
cherweise durch Akteure vor Ort häufig problematisiert wird. Insbesondere wird häufig die Frage be-
arbeitet, ob Drogenkonsumräume eine anziehende Wirkung („pull-Effekt“) auf einzelne Personen und
die ganze Szene haben.
Zu ihrer Empfehlung des Ausbaus und der Weiterentwicklung der Drogenkonsumräume führen Deimel
et al. (2025) aus (S. 96): „Konsumräume müssen szenennah bestehen, ausreichend Kapazität aufweisen
und gleichzeitig flexibel auf Veränderungen reagieren. Die Daten zeigen eindeutig, dass Konsumräume
dann ihre schadensreduzierende Wirkung entfalten können, wenn sie sich durch breite Öffnungszeiten,
genügend Plätze und enge örtliche Nähe zur Drogenszene auszeichnen. Wo sich offene Drogenszenen
– auch aufgrund von ordnungsrechtlichen Maßnahmen – immer wieder verlagern müssen, müssen
Kommunen flexible Angebote errichten, von temporären Anmietungen, Containern oder Zelten, um
entsprechend flexibel zu reagieren. Auch die Einrichtung von Toleranzzonen, in denen der Mikrohandel,
also der Handel von Drogen, von Konsument:in zu Konsument:in nach dem Züricher Modell in Suchthil-
feeinrichtungen toleriert wird, ist ein sinnvolles Modell, um Handel und Konsum aus den Sozialräumen
zu verdrängen.“
Eine aktuelle Umsetzung wesentlicher Teile dieser Empfehlung wurde in Frankfurt auf den Weg ge-
bracht: Im Juli 2025 hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung die langfristige Anmietung und
den Betrieb eines Suchthilfezentrums in der Nähe des Hauptbahnhofs beschlossen, um die Hilfen zu
verbessern und das Bahnhofsviertel zu entlasten. In dem Zentrum sollen medizinische Versorgung,
psychosoziale Beratung und Aufenthaltsmöglichkeiten angeboten werden.
Gemäß der Empfehlung von Deimel et al. hinsichtlich der Szenennähe des Angebots ist es angeraten,
ein größeres Suchthilfezentrum in enger örtlicher und organisatorischer Ver bindung zum Drogen-
konsumraum am Neumarkt zu betreiben. Dieses wird Angebote insbesondere hinsichtlich des Aufent-
halts, der Verpflegung und Hygiene rund um die Uhr vorhalten („24/7 -Betrieb“). Zur Realisierung ist
ein Dreischichtbetrieb der entsprechenden Angebote erforderlich.
Das zweite zentrumsnahe Suchthilfezentrum wird in einem Zweischichtbetrieb Öffnungszeiten von 16
Stunden an jeweils sieben Tagen pro Woche vorhalten („16/7 -Betrieb“) und örtlich oder zumindest
organisatorisch eng an den Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof angegliedert werden. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass derzeit der Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof mit einer deutlich höheren
Zugangsschwelle betrieben wird. In der Folge werden in diesem Drogenkonsumraum deutlich weniger
Konsumierende erreicht und finden weniger Konsumvorgänge statt . Die konzeptionelle Weiterent-
wicklung macht neben der Senkung der Zugangsschwelle eine Ausweitung der Öffnungszeiten erfor-
derlich.
Ein drittes rechtsrheinisches Suchthilfezentrum soll zusammen mit dem im laufenden Jahr in Betrieb
gehenden Drogenkonsumraum in Kalk entstehen.
2.2 Verhinderung der Festsetzung der Drogenszene durch Dezentralisierung
In Zürich wurden gute Erfahrungen gemacht mit Maßnahmen, die eine Verfestigung der Drogenszene
an einem Ort erschweren. Hierzu werden in Zürich die dortigen drei „Kontakt - und Anlaufstellen“
V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 5
(K&A) mit gestaffelten Öffnungszeiten betriebe n. Diese K&A beinhalten Drogenkonsumräume. Zwei
dieser K&A sind sehr zentrumsnah lokalisiert, die K&A in Oerlikon versorgt eher die dortige Szene4.
Zur Bekämpfung der Festsetzung der Kölner Drogenszene soll in Köln ein ähnliches Vorgehen umge-
setzt werden: Zwei Suchthilfezentren werden linksrheinisch, ein weiteres rechtsrheinisch betrieben
werden. Zunächst soll an nur einem linksrheinischen Suchthilfezentrum auch ein nächtliches Verweil-
angebot vorgehalten werden.
Hinsichtlich der gewünschten Dezentralisierung ist die Kölner Erfahrung der Jahre 2010 bis 2012 zu
berücksichtigen. Nach vierjähriger Vorarbeit hat die Drogenhilfe Köln gGmbH in Deutz an der Siegbur-
ger Straße einen Drogenkonsumraum betrieben, der schon zwei Jahre nach Eröffnung wieder geschlos-
sen werden musste, weil praktisch keine Nachfrage existierte. Es entspricht auch der Erfahrung ande-
rer Großstädte wie beispielsweise Zürich, Hamburg, Frankfurt, Dortmund, dass Drogenkonsumräume
oder erweiterte Suchthilfezentren in der Nähe der Szene lokalisier t sein müssen, da sie sonst keine
Nachfrage entfalten.
Vor diesem Hintergrund sind ein Suchthilfezentrum in fußläufiger Entfernung zum Neumarkt, ein wei-
teres in höchstens 1000 m Entfernung zu diesem, sowie ein drittes rechtsrheinisch zu lokalisieren.
Rechtsrheinisch kann der in Kalk kurz vor Eröffnung stehende und durch Vision e.V. zu betreibende
Drogenkonsumraum ergänzt werden durch ein Angebot, das Aufenthalt, Verpflegung und Arbeitsge-
legenheiten bietet. Diese Ausweitung könnte eventuell auf dem Außengelände von Vision e.V. erfol-
gen. Auch auf dem Areal des Polizeipräsidiums besteht die Möglichkeit einer temporären Errichtung
einer entsprechenden Containeranlage.
Das Suchthilfezentrum in Neumarktnähe soll in einem Gebäude den dann um Expressplätze erweiter-
ten Drogenkonsumraum enthalten, zusätzlich Verpflegungsmöglichkeiten inkl. Nachtbetrieb5, des Dro-
genkonsumraums und Kontaktladens Sanitäts- und Ruhebereiche sowie Aufenthaltsbereiche innen
wie auch außen, medizinische Versorgung, eine Kleiderkammer, Waschmaschinen. Außenbereiche mit
oder ohne Sichtschutz erlauben insbesondere einen geschützten inhalativen Drogenkonsum ohne
technischen Aufwand und bedürfen keiner begrenzten Wechselzeiten innerhalb einer Einrichtung. Die
Nähe oder die Integration der Substitu tionsambulanz mit der diamorphingestützten Substitution ist
von Vorteil.
Das zweite linksrheinische Suchthilfezentrum soll ein vergleichbares Angebot enthalten, wobei die
nächtliche Versorgung nur in einem der beiden Suchthilfezentren erforderlich ist.
Zum aktuellen Stand dieser Konzeption (04.08.2025) besteht zu der Lokalisierung der linksrheinischen
Suchthilfezentren noch keine Einigung zwischen dem Gesundheitsdezernenten und dem Polizeipräsi-
denten. Während der Gesundheitsdezernent mit Blick auf die Erfahrungen in Zürich, die Entscheidun-
gen in Frankfurt und Hamburg und die Empfehlung von Suchtexpert*innen (z.B. Deimel et al., 2025)
für szenennahe Standorte plädiert und auch auf den gescheiterten Betrieb eines Drogenkonsumraums
4 Wegen Bauarbeiten und der weiteren Entwicklung des Kasernenareals wurde an diesem Standort 2023 kurz-
fristig ein Provisorium in Containerform erstellt, das im Herbst 2025 in die freien nahegelegenen Polizeigaragen
verlegt werden soll. Auch dies ist in Zürich eine Interimslösung, die erforderlich war, weil die Schließung zu ei-
ner Intensivierung der öffentlichen Drogenszene geführt hat.
5 Nachtbetrieb meint den Betrieb der Konsumräume, Aufenthalt und Ruhemöglichkeit. Weiterführenden Ange-
bote wie Beratung und Vermittlung oder Notschlafstellen sind nicht im Nachtbetrieb enthalten. Die (Tages)Ru-
hebetten können allerdings auch nachts nach dem Konsum zum „Ausruhen“ genutzt werden. Eine Anmeldung
zum Schlafplatz ist nicht möglich. Wünschenswert ist ferner eine konzeptionelle Anpass ung der bestehenden
Notschlafstellen und der OBG-Unterbringungen.
V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 6
in Deutz hinweist, möchte d er Polizeipräsident die Szene von den aktuellen Hotspots fernhalte n und
argumentiert für dezentrale Standorte.
2.3 Toleranz in den Suchthilfezentren – keine Toleranz im öffentlichen Raum
Auch begründet durch die positiven Züricher Erfahrungen ist eine wesentli che Komponente der Kon-
zepterweiterung, dass innerhalb der Drogenkonsumräume größtmögliche Toleranz auch hinsichtlich
des Mikrohandels praktiziert wird. Dieser Toleranz in den Räumen steht eine Nulltoleranz im öffentli-
chen Raum gegenüber.
Auch und gerade Personen mit ausgeprägter Betroffenheit sollen durch die Suchthilfezentren erreicht
werden. Daher ist sowohl baulich als auch konzeptionell ein niedrigschwelliger Zugang zu ermöglichen.
Das Angebot des Suchthilfezentrums ist darauf auszurichten, dass die Suchterkrankung der Menschen
in der offenen Suchtszene oftmals durch Belastungen in weiteren Lebensbereichen begleitet werden.
Dies ist konzeptionell einzubeziehen. In den Suchthilfezentren muss ein Umgang mit dem Konsum le-
galer Suchtmittel entwickelt werden, damit Menschen mit kontinuierlichem Alkoholkonsum nicht aus-
geschlossen sind.
2.4 Beschäftigung und Gelderwerb
In den Suchthilfezentren sollen Arbeitsgelegenheite n (AGH)6 angeboten werden, die sowohl der Ta-
gesstrukturierung als auch dem Zusatzerwerb dienen sollen. Die Beschäftigung kann mit der Sauber-
haltung des öffentlichen Raums im Zusammenhang stehen. Neben einer Arbeitsgelegenheit ist ein ers-
tes niedrigschwelliges Angebot eine tagesstrukturierende Maßnahme, die neben einer festen Veran-
kerung in den Suchthilfezentren auch eine aufsuchende und am Szenetreffpunkt stattfindende Maß-
nahme vorhalten sollte. Wesentliche Kosten entstehen durch die gewährten Pauschalen als auch das
betreuende, anleitende und vermittelnde Personal.
3 Partnerschaften
Das Zusammenwirken schadensminimierender und repressiver Faktoren erfordert strukturierte Part-
nerschaften zwischen den medizinischen und beratenden sowie den ordnungsbehördlichen Institutio-
nen. Vor diesem Hintergrund ist das vorliegende Konzept ein grob abgestimmtes Konzept. Es ist ge-
plant, eine Geschäftsordnung für die künftige Zusammenarbeit zu entwerfen und dann in Kraft zu set-
zen. Die bisherigen Ordnungspartnerschaften gemäß der Drogenkonsumraum VO NRW, die auf Ver-
meidung von Kriminalität im unmittelbaren Umfeld des jeweiligen Drogenkonsumraums fokussieren,
werden zu einer strategischen und strukturierten Partnerschaft von Stadt, Polizei und Staatsanwalt-
schaft mit dem Ziel der Vermeidung einer offenen Drogenszene im gesamten Stadtgebiet weiterent-
wickelt.
6 Arbeitsgelegenheiten: Diese werden in Köln durch das Jobcenter nach §16d SGB II angeboten, um die Be-
schäftigungsfähigkeit von Menschen mit geringer Arbeitsmarktchance zu erhalten oder wied erherzustellen. Ziel
ist die (Wieder-)Heranführung an den Arbeitsmarkt, aber nicht die Schaffung eines vollwertigen Arbeitsverhält-
nisses. Das Budget des Jobcenters für Arbeitsgelegenheiten wurde in den vergangenen Jahren erheblich redu-
ziert und es wird nicht ausreichend sein, um das hier beschriebene Element „Arbeitsgelegenheiten“ zu finanzie-
ren. Deshalb sind die Kosten der Arbeitsgelegenheiten im vorliegenden Konzept berücksichtigt.
V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 7
4 Kosten und Finanzierung
Im aktuell gültigen Haushaltsplan der Stadt sind die Kosten für die Konzepterweiterung nicht abgebil-
det. Lediglich Kosten für den Betrieb der Drogenkonsumräume im Gesundheitsamt und am Haupt-
bahnhof sowie der Inbetriebnahme des Drogenkonsumraums Kalk und die Planung weiterer Angebote
in Mülheim und Porz sind in einer Höhe von rund 3,1 Mio € (2025) bzw. rund 3,4 Mio € (2026) berück-
sichtigt (Haushaltsplan Produktbereich 07, Produktgruppe 0701, „Drogenhilfekonzept“ und „Z an SKM
für Kölner Anlaufstelle für Drogenabhängige“).
Die nachfolgende Aufstellung der laufenden Betriebskosten der drei Suchthilfezentren ist äußerst vor-
läufig und steckt nur einen ungefähren Rahmen ab. Die Betriebskosten der Drogenkonsumräume sind
separat aufgeführt, weil diese zumindest zu den größten Teilen bereits im Haushaltsplan dargestellt
sind (s.o.). Die geplanten ausgeweiteten Öffnungszeiten führen allerdings auch in diesen Kostenberei-
chen zu einer Erhöhung gegenüber dem status quo.
Wesentliche Kostenblöcke sind die Bewachungsleistungen. Diese sind an den drei geplanten Standor-
ten unterschiedlich, die Bewachungsbedarfe können sich aber erfahrungsgemäß ändern. Teilweise
sind bereits im aktuellen Haushaltsplan Bewachungskosten als Teil der Betriebskosten vorgesehen. Die
Ausweitung der Drogenkonsumräume zu Suchthilfezentren erhöht die Bewachungskosten; diese Er-
höhungen sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt.
Investive Kosten, beispielsweise für Erwerb oder Herrichtung der Räume, sowie initiale Anschaffungs-
kosten sind in der folgenden Kostenaufstellung nicht berücksichtigt. Insbesondere der Ausstattung der
inhalativen Konsumplätze erfordern aufwändige Lüftungsanlagen.
Angesichts der äußerst schwierigen Auswirkungen der aktuellen offenen Drogenszene auf die Öffent-
lichkeit, den Tourismus und das Gewerbe haben einige Unternehmen und Institutionen ihre Bereit-
schaft zugesagt, die Umsetzung eines wirksamen Konzepts zu unterstützen. Die Akquise solcher Un-
terstützung ist deshalb wesentlicher Bestandteil des Umsetzungsvorhabens.
Rechengrößen
VK-Äquivalent für eine 24/7-Besetzung 5
VK-Äquivalent für eine 16/7-Besetzung 3,2
Suchthilfezentrum
Neumarktnähe
Suchthilfezentrum
linksrheinisch
Suchthilfezentrum
Kalk
Klient*innen 180 60 120
Personalkosten
Gesundheits- und Krankenpflege, Betreuungskräfte
Bruttopersonalkosten (BPK) pro VK 90.000 90.000 90.000
24/7: Stellen pro Schicht - Besetzung 2 0 0
16/7: Stellen pro Schicht - Besetzung 0 2 2
Gesamtkosten Betreuung 900.000 576.000 576.000
Leitung BPK 102.300 102.300 102.300
Bewachung, Mehraufwand ggü. status quo 150.000 100.000 150.000
Hauswirtschaft
VK 5 5 5
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BPK 55.000 55.000 55.000
Gesamtkosten Hauswirtschaft 275.000 275.000 275.000
Küche, Verpflegung
VK 5 5 5
BPK 55.000 55.000 55.000
Personalkosten Verpflegung 275.000 275.000 275.000
Sachkosten
Hygiene und Reinigungskosten 100.000 175.000 175.000
Verpflegungs- und Betreuungskosten 657.000 219.000 438.000
Gebäudekosten
Gesamtfläche (qm) 2000 2000 2000
Miete/ Abschreibung, Nebenkosten €/qm pro Mo-
nat 25 25 25
Gesamtkosten Gebäude 600.000 600.000 600.000
Beschäftigung / Arbeitsgelegenheiten (AGH)
VK Anleitung, Beratung, Vermittlung 3 3 3
BPK 82.500 82.500 82.500
Personalkosten 247.500 247.500 247.500
Stellen AGH 30 30 30
Kosten pro AGH 20.000 20.000 20.000
Gesamtkosten AGH 847.500 847.500 847.500
Gesamtkosten (ohne DKR) 3.397.300 3.023.300 3.073.300
Kosten DKR 4.320.000 1.210.306 1.960.000
Gesamtkosten inkl. DKR 7.717.300 4.233.606 5.033.300
Gesamtleitung 120.000
Fortbildung Deeskalation / Supervision 70.000
Gesamtkosten über alles 17.174.206
2025 2026
./. Kostenberücksichtigung Haushalt 3.052.087 3.355.935
Mehrkosten gegenüber Haushalt 14.122.119 13.818.271
Die jährlichen den Haushaltsplan übersteigenden Mehrkosten für den Betrieb der Suchthilfezentren
betragen somit rund 14 Mio €.
5 Sofort- und Interimslösungen
5.1 Aufenthalts- und Freifläche am Drogenkonsumraum
Die Suche nach geeigneten Immobilien, die Schaffung der wirtschaftlichen Voraussetzungen, die Er-
stellung der Förderprogramme oder der Ausschreibungsunterlagen werden die sofortige Umsetzung
des erweiterten Suchthilfekonzepts verzögern. Die erheblichen Problemlagen sowohl für die betroffe-
nen suchtkranken Menschen als auch für Menschen und Institutionen im öffentlichen Raum dulden
keine weitere Verzögerung, so dass unverzüglich Interimslösungen gesucht werden, die eine zeitnahe
Verbesserung der Situation ermöglichen und Elemente der Konzepterweiterung umsetzbar machen.
V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 9
Ein Vorbild für eine solche Interimslösung könnte die im Februar 2025 in Dortmund in Betrieb gegan-
gene Aufenthalts- und Freifläche an der Ecke Grafenhof/Martinstraße sein. Merkmale dieser Einri ch-
tung sind:
Ziel: Entlastung des öffentlichen Raumes, Schutz der Nutzer*innen vor Witterung, bessere so-
zialarbeiterische Erreichbarkeit und mehr Ruhe für Anwohner und Umfeld.
Größe: etwa 350m².
Öffnungszeiten: von 7:00 bis 20:30 Uhr, orientiert an denen des Drogenkonsumraumes.
Ausstattung: Sitzmöglichkeiten, Toiletten, separate Toiletten für Mitarbeitende, Mülleimer,
Unterstellmöglichkeiten in Form von Containern (Wetterschutz), zusätzliche Beleuchtung, ein
1,80m hoher Zaun mit Sichtschutzanteil.
Nutzung: Die Fläche dient als Aufenthaltsort und Wartezone, aber nicht als Konsum- oder Ver-
kaufsort für Drogen. Drogenkonsum und Handel sind dort untersagt.
Betreuung: Vor Ort sind Mitarbeitende des Umfeldmanagements, Streetworker*innen sowie
ein Sicherheitsdienst im Einsatz. Sie sorgen für Regeln, Hygiene und bieten medizinische sowie
suchttherapeutische Hilfen an.
Eine Kölner Interimslösung könnte die Schaffung einer Aufenthalts - und Freifläche in der Nähe des
Drogenkonsumraums am Gesundheitsamt sein. Diese zu bewachende und vom öffentlichen Raum
nicht direkt einsehbare Fläche muss mindestens eine (mobile) Toilettenanlage , eine Toilette für die
Mitarbeitenden und überdachte Sitzgelegenheiten enthalten. Eine sozialarbeiterische Präsenz ist er-
forderlich.
Der nah gelegene Josef-Hauprich-Hof ist aufgrund der Lage der Substitutionsambulanz in der Lungen-
gasse jedoch nicht für diesen Zweck geeignet, da bereits jetzt viel Energie darauf gelegt wird, die offene
Drogenszene und die Klientel der Ambulanz zu trennen.
Auch für Sofort- und Interimsmaßnahmen sind bisher keine Mittel im Haushaltsplan vorgesehen. Eine
Umsetzung solcher Maßnahmen setzt vom Rat zu beschließende Mittelumschichtungen voraus. Kos-
ten dieser Maßnahme sind auch in der oben dargestellten Kostenübersicht nicht enthalten, können
aber als temporäre Vorwegnahmen der beschriebenen Angebote und Maßnahmen bewertet werden.
6 Evaluation
Angesichts der Bedeutung und auch der Größenordnung des hier vorgeschlagenen erweiterten Sucht-
hilfekonzepts ist die Durchführung einer regelmäßigen Evaluation geraten. Aufgrund des hohen Infor-
mationsgehalts der Szenenbefragung von Deimel et al. (2025) ist ein ähnliches Vorgehen in zumindest
zwei-, besser einjährigem Abstand angeraten. Ferner werden regelmäßige Nutzendendaten erhoben.
7 Literaturverzeichnis
Castells X, Cunill R, Pérez-Mañá C, Vidal X, Capellà D. Psychostimulant drugs for cocaine dependence.
Cochrane Database of Systematic Reviews 2016, Issue 9. Art. No.: CD007380. DOI:
10.1002/14651858.CD007380.pub4.
V: Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts - Entwurfsstand 07.08.2025 S. 10
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Mitteilung Hauptausschuss
1177 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/V Vorlagen-Nummer 08.08.2025 2448/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.08.2025 Gesundheitsausschuss 28.08.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 Erweiterung des Suchthilfekonzeptes Köln Die sich zuspitzende Lage der offenen Drogenszenen in Köln erfordert intensivierte Maßnah- men. Verschiedene Akteursgruppen haben unterschiedliche Vorschläge für die Weiterentwick- lung im Umgang damit unterbreitet. Mit dem in der Anlage befindlichen Entwurf zu einer Erweiterung der Suchthilfekonzeption möchte die Verwaltung ihre weiteren Überlegungen vorstellen. Einige der darin enthaltenen Vorschläge sind mit Angaben zu ungefähren jährlichen Betriebskosten bei Umsetzung verse- hen. Im Haushaltsplan sind die Kosten dieser Konzeptausweitungen nicht enthalten; auch schlägt die Verwaltung mit diesem Konzeptaufschlag nicht vor, wie die Finanzierung dieser Maßnahmen realisiert werden könnte. Insofern ist der Konzeptentwurf als ein Arbeitspapier gedacht, das „der Politik“ zu deren weiteren Beratung zur Verfügung gestellt wird. gez. Reker Anlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2448/2025
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 10.11.2025
- Erstellt
- 05.08.2025 11:58