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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Änderungsantrag zu TOP 6.2.1. - Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif

Gem. Änderungsantrag (Rat) AN/0543/2026 vom 19.03.2026

Stand: Am 19.03.2026 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Rates der Stadt Köln Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 19.03.2026 AN/0543/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 19.03.2026 Änderungsantrag zu TOP 6.2.1. - Änderungsverordnung zum Kölner Taxitarif Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord- nung der nächsten Sitzung des Rates am 19.03.2026 aufzunehmen. Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für die in der Stadt Köln zugelassenen Taxis -Kölner Taxitarif - gemäß der Anlage 1. Ergänzend wird beschlossen: 1. Die Auswirkungen der geänderten Rechtsverordnung über die Beförderungs- entgelte für die in der Stadt Köln zugelassenen Taxis (Kölner Taxitarif) werden spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung durch die Verwaltung evaluiert. Im Rahmen dieser Evaluation sind insbesondere die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation des Taxigewerbes, die Preisentwicklung für Fahrgäste, die Wettbewerbssituation im Personenbeförderungsmarkt sowie die Nutzung und Verfügbarkeit von Taxidienstleistungen zu untersuchen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales über die Ergebnisse der Evaluation zu berichten und gegebenenfalls Vorschläge für eine Anpassung des Kölner Taxitarifs vorzulegen 2. Die Verwaltung wird beauftragt, begleitend zu den hier in Rede stehenden Maßnahmen umgehend einen Runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern des Taxi- und Mietwagengewerbes einzurichten, um den weiteren Prozess fortlaufend im Dialog zu beraten. - 2 - Begründung: Mit der Anpassung des Kölner Taxitarifs werden wichtige Rahmenbedingungen für das Taxi- gewerbe sowie für Fahrgäste verändert. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Personenbeförderungsmarkt, insbesondere durch steigende Betriebskosten und den Wettbe- werb mit plattformbasierten Mobilitätsdiensten, ist es sinnvoll, die tatsächlichen Auswirkun- gen der neuen Tarifstruktur zeitnah zu überprüfen. Eine Evaluation nach einem Jahr ermöglicht es dem Rat, auf Grundlage konkreter Erfahrungen zu bewerten, ob die beabsichtigten Ziele – eine wirtschaftlich tragfähige Situa- tion für das Taxigewerbe bei gleichzeitig angemessenen Preisen für Fahrgäste – erreicht werden oder ob weiterer Anpassungsbedarf besteht. So wird sichergestellt, dass der Kölner Taxitarif auch künftig ein ausgewogenes und praxis- taugliches Instrument der kommunalen Regulierung bleibt. Der begleitende Runde Tisch soll einen verlässlichen Rahmen schaffen, um die Umsetzung beschlossener Maßnahmen zu begleiten, praktische Erfahrungen aus dem Gewerbe frühzeitig einzubeziehen und einen kontinuierlichen Austausch zwischen Verwaltung und den verschiedenen Akteuren der Anbieter zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Pascal Pütz CDU-Fraktionsgeschäftsführer SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 19.03.2026

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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