Mandari Insight

0316/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Durchfahrtsbeschränkung Kreuzung Aachener Straße/Piusstraße (Az.: 02-1600-227/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.02.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 15.03.2021, TOP 5.7

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Eingabe.docx

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1583 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 § 2 Nummer 3.1 Zuständigkeitsordnung 
Stadt Köln 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2104 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0316/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Durchfahrtsbeschränkung Kreuzung Aachener 
Straße/Piusstraße (Az.: 02-1600-227/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe, spricht sich aber gegen eine 
Sperrung der Durchfahrt von der Piusstraße auf die Aachener Straße aus. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent regt an, „die Piusstraße in beide Fahrtrichtungen baulich (z. B. vorübergehend mit Pollern 
vor bzw. ab der Kreuzung Aachner Straße zu schließen“. 
 
Bei der Piusstraße handelt es sich um eine Straße, die parallel zum Melatenfriedhof verläuft und im 
Zweirichtungsverkehr befahren werden darf.  
Auf beiden Seiten der Piusstraße gibt es Parkstreifen, die stark frequentiert sind.  
Nach Rücksprache mit der Polizei ist festzuhalten, dass die Örtlichkeit aus polizeilicher Sicht unauffäl-
lig ist.   
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Zu-und Ausfahrtsituation für Verkehrsteilnehmende von und auf 
die Aachener Straße bestehen bleiben, da es sich um eine Hauptzuwegung zum Melatenfriedhof 
handelt.  
Sollte die jetzige Verkehrsführung an dem Knoten nicht mehr möglich sein, würde das zu einer Mehr-
belastung des Knotens Piusstraße/Weinsbergstraße bzw. Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße füh-
ren.  
Zudem hätten größere Fahrzeuge z. B. AWB, Rettungsfahrzeuge keine Wendemöglichkeit, wenn die 
Straße abgebunden wäre. 
Die Woensamstraße, wie auch die Gelenius- und Haselbergstraße, sind nicht darauf ausgerichtet, 
den Verkehr, der dann unweigerlich durch diese Straßen führen würde, aufzufangen. Dies würde zu 
erheblichen Belastungen führen. 
Anlage 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2.  Eingabe

Anlage 2 - Eingabe.docx

2599 Zeichen

Köln, 17. Oktober 2020
Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker
per E-Mail: 
helga.bloemer-frerker@stadt-koeln.de 
Bürgeranregung nach §24 Gemeindeordnung 
Durchfahrtsbeschränkung im Bereich der Kreuzung Aachener Straße / Piusstraße für den 
motorisierten Verkehr 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker,
sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung Lindenthal,
die Aachener Straße ist eine der Hauptausfallstraßen auch für Radfahrende. Im Bereich der 
Kreuzung Piusstraße ergeben sich ständig Konfliktsituationen zwischen dem motorisierten 
Verkehr und insbesondere den Radfahrenden.
Der motorisierte Verkehr muss sich am Ende der Piusstraße in die Aachener Straße einfädeln.
Aufgrund der ungünstigen Sichtverhältnisse ist es für den motorisieren Verkehr nur sehr schlecht 
möglich, die Aachener Straße einzusehen.
Regelmäßig sind die motorisierten Verkehrsteilnehmer gezwungen auf dem markierten Radweg 
und dem Zebrastreifen anhalten, um zu sehen, ob eine Weiterfahrt möglich ist.
In Höhe des Stop-Schilds ist keine freie Sicht auf die Aachener Straße möglich.
Die Piusstraße ist als Nebenstraße zu bezeichnen. Da es keine Ampeln in diesem Bereich gibt, 
wird die Piusstraße gern als Abkürzung zu der eigentlich zu nutzenden Inneren Kanalstraße 
befahren.
Ein weiterer Risikofaktor für den Radfahrende und zu Fuß gehende ist der freilaufende 
Rechtsabbieger aus der Aachener Straße in die Piusstraße.
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten (Bushaltestelle, Radweg hinter Bäumen) ist von Glück zu 
sprechen, dass es hier nicht bereits zu schweren Unfällen gekommen ist.
Ich rege an, die Piusstraße in beide Fahrtrichtungen baulich (z.B. vorübergehend mit Pollern) vor 
bzw. ab der Kreuzung zur Aachener Straße zu schließen.
Die Erreichbarkeit der öffentlichen Einrichtungen (Melatenfriedhof, Finanzamt Köln-West) ist, 
durch die umliegenden Straßen, ausreichend gegeben.
Anbei einige Fotos um die Situation zu verdeutlichen:
Seite  von 1 3
Anlage 2

Seite  von 2 3
Der Radweg wird durch das wartende Auto gänzlich blockiert. Radfahrende müssen 
ausweichen.
Sichtverhältnisse für den motorisierten Verkehr in Höhe des Stop-Schilds auf der Piusstraße.

Zusammenfassend lässt sich mit einer Sperrung der Ein- bzw. Ausfahrt zur Aachener Straße der 
Durchgangsverkehr auf der Piusstraße deutlich reduzieren, sowie die Situation für Radfahrende 
und zu Fuß gehende deutlich verbessern.
	
Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu meiner Anregung.	
Freundliche Grüße 
Seite  von 3 3
Blick vom freilaufenden Rechtsabbieger. Radfahrende sind trotz möglichen Schulterblick kaum 
zu sehen.

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Piusstraße
  • Aachener Straße
  • Weinsbergstraße
  • Haselbergstraße
  • Innere Kanalstraße
  • Woensamstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0316/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.02.2021
Erstellt
28.01.2021 11:02