mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Kaufpreisforderungen der Stadt Köln gegenüber Anwohnern der Etzelstraße

Gem. Dringlichkeitsantrag BV5 (SPD) AN/1343/2017 vom 21.09.2017

Stand: Am 21.09.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV5)

    PDF

    Herunterladen: Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV5)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    SPD Grüne CDU Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.09.2017 AN/1343/2017 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Kaufpreisforderungen der Stadt Köln gegenüber Anwohnern der Etzelstraße - Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von SPD, Grünen und CDU - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, den folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Be- zirksvertretung Nippes am 21.09.2017 zu setzen. Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung einen rechtssicheren und nachvoll- ziehbaren Nachweis der damaligen Besitzverhältnisse Etzelstraße vorzulegen. 2. Die aktuelle Kaufpreisforderung soll sich ausschließlich an dem Wert zum Zeitpunkt der Übertragung der anderen Grundstücksteile orientieren. 3. Dabei ist die Ersparnis der Stadt Köln in Abzug bringen, die dadurch entstanden ist, dass die Stadt Köln zu keinem Zeitpunkt die Verkehrssicherungspflicht wahrnehmen musste und auch keine Baumaßnahmen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durchführen musste. 4. Die Bezirksvertretung ist über den weiteren Gang der Dinge zu informieren. Begründung Die Verwaltung fordert Anwohner der Etzelstraße auf, Grundstücksteile anzukaufen, die im Rahmen einer Bebauung vor ca. 100 Jahren nach Angaben der Verwaltung nicht Gegen- stand der Kaufflächen waren. Der Berichterstattung nach sollen Preise von 300 Euro/qm Gegenstand der Forderungen sein. - 2 - Die Grundstücksteile werden als Vorgärten genutzt. Eine sachliche Notwendigkeit der öffent- lichen Nutzung ist nicht erkennbar. gez. Baumann gez. Metten gez. Schmitz

Beratungsverlauf

  1. 21.09.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.17, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz