Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die LINKE zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.09.2024, betreffend "Wärmeversorgung in Gebieten mit relevanten Anteilen öffentlich geförderter Wohnungen", AN/1265/2024
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2894/2024 vom 19.09.2024
Stand: Am 19.09.2024 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 19.09.2024 2894/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die LINKE zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.09.2024, betreffend "Wärmeversorgung in Gebieten mit relevanten Anteilen öffentlich geförderter Wohnungen", AN/1265/2024 Die Fraktion Die LINKE bittet mit ihrer Anfrage AN/1265/2024 um Beantwortung folgender Fra- gen: 1. Welche Gründe sieht die Verwaltung, beim Vorhandensein relevanter Anteile öffentlich geförderter Wohnungen in einem Planungsgebiet von dem Standardfall der „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ abzu- weichen und bei der Wärmeversorgung Fernwärme einzusetzen? 2. In welchen Fällen wurde mit dieser Begründung von dem Standardfall der „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ abge- wichen und bei der Wärmeversorgung Fernwärme eingesetzt? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ist nicht Gegenstand der Klimaschutzleit- linien. Es gibt keine Bestimmungen in den Klimaschutzleitlinien, die darauf Bezug nehmen. Zu 2.: Die Verwendung von Fernwärme ist in den Klimaschutzleitlinien als Alternative beschrieben. Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ist gegenüber der Verwaltung in keinem Verfahren als Begründung angeführt worden. In Bezug auf den Deutzer Hafen verweist die Verwaltung auf die Beantwortung 1729/2024 zu AN/0646/2024. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf
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19.09.2024
TOP 2.4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: Kenntnis genommen
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