2355/2025
Soziale Wohnraumagentur Köln
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Anlage 2: Beschlussvorlage 0324/2024 Rat 03.07.2025
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Anlage2 zu 2355/2025 Dezernat, Dienststelle V/50/507 Vorlagen-Nummer 0324/2025 Freigabedatum 01.07.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Soziale Wohnraumagentur Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den Betrieb einer Sozialen Wohnraumagentur (SWA) ab dem 01.08.2025, zunächst befristet auf 3 Jahre, begleitet durch eine wissen- schaftliche Evaluation. 2. Bei Vorliegen eines positiven Evaluationsergebnisses erfolgt eine Verlängerung der Erprobung der Maßnahme um weitere 2 Jahre. Bei weiterem positiven Verlauf in der zweiten Erprobungsphase erfolgt die Vorbereitung und Einholung des Ratsbeschlus- ses zur Verstetigung. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen einer Ziel- und Leistungsvereinbarung die Diakonie Michaelshoven Soziale Hilfen gGmbH mit der Umsetzung zu beauftragen. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im genehmigten Haushaltsplan 2025/2026 ff im Teilergeb- nisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 1005 – Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen, im Haushaltsjahr 2025 (354.500 €) und ab 2026 ff (850.000 €) enthalten. Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 354.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen 420.000 € b) Sachaufwendungen etc. 430.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage Bezahlbarer Wohnraum in Köln ist weiterhin und zunehmend knapp. Der sinkende Bestand öffentlich geförderter Wohnungen, eine äußerst geringe Fluktuationsquote im geförderten Wohnbestand, weiterhin weit unter Plan erfolgende Bautätigkeiten und eine in nahezu allen Preisklassen steigende Nachfrage verschärfen die Wohnungsknappheit. Von Wohnungsver- lust bedrohte oder obdachlose Menschen sind bei der Wohnungssuche besonders häufig nicht erfolgreich. In vielen Fällen resultieren daraus langjähriges oder auch dauerhaftes Ver- bleiben in ordnungsbehördlichen Unterbringungsangeboten, Angeboten der Obdachlosenhilfe oder der Hilfen nach § 67 SGB XII. Die Unterbringung erfolgt zu großen Teilen in Beherber- gungsbetrieben (Einfachhotels), teilweise auch in spezifischen Zielgruppenobjekten mit sozial- arbeiterischem Unterstützungsangebot durch Träger der Wohnungslosenhilfe. Aktuell liegt die durchschnittliche Verweildauer der rund 1.780 in den 61 Beherbergungsbetrie- ben untergebrachten Personen in Köln bei rund zwei Jahren. Grundlage für eine angestrebte gesellschaftliche Integration sowie Arbeitsaufnahme für diesen Personenkreis, sind jedoch 3 stabile Rahmenbedingungen in Wohnungen. Neben der deutlichen Verbesserung vieler Merk- male des Zusammenlebens in unserer Stadt führt die bessere Integration bei der überwiegen- den Anzahl der Betroffenen auch zu einer Senkung der öffentlichen Kosten, da sich die Unter- bringungszahlen in Beherbergungsbetrieben reduzieren. Gemäß § 2 des Wohnraumstärkungsgesetztes NRW (WohnStG) sollen Gemeinden Woh- nungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung von Wohnraum unterstüt- zen. Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht jedoch nicht. Der ange- spannte Kölner Wohnungsmarkt und die überlasteten Kölner Hilfesysteme erschweren es Menschen in Obdach- und Wohnungslosigkeit, in Arbeit, Wohnen und Gesellschaft zurückzu- kehren. Die bisherigen Instrumente zur Wohnraumbeschaffung (Belegrechtswohnungen, die Projekte „Viadukt“ und „Housing First“), von den Trägern der Wohnungslosenhilfe bereitgestellter Trä- gerwohnraum u. ä. decken den stetig steigenden Bedarf an angemessenem Wohnraum nicht hinreichend ab. In Gesprächen mit dem Verband der Immobilienkleinanbieter Haus und Grund e.V. hat sich gezeigt, dass auch sozial engagierte Vermieter*innen zögern, an die Zielgruppe der woh- nungs- bzw. obdachlosen Menschen zu vermieten. Sie fürchten, dass sie im Falle von Proble- men bei der Vermietung auch hinsichtlich möglicher Kosten keine Unterstützung erfahren. Ein großer Teil privater Immobilienkleinanbieter hält nur geringe Wohnbestände von zwei bis drei Wohnungen, welche der eigenen Altersvorsorge dienen. Vor diesem Hintergrund ist die „Risi- kobereitschaft“ hinsichtlich einer möglichen Vermietung an die Zielgruppe oftmals einge- schränkt. So erklärt sich, dass der Sektor der privaten Kleinanbieter*innen in Köln bislang nur in sehr geringem Maße für die Zielgruppe erschlossen werden konnte, obwohl gemäß Zensus 2019 ca. 60 % der Kölner Wohnungen in ihren Händen liegen. Deshalb wird die Unterstützung der wohnungsgebenden Person oder Institution als wesentli- cher Wirkfaktor der Sozialen Wohnraumagentur betrachtet. Konzept der Sozialen Wohnraumagentur Die Implementierung der SWA in Köln als Instrument zur Verbesserung der Wohnraumversor- gung für Menschen in Wohnungsnotsituationen ist Teil des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit, welches am 16.05.2024 vom Rat beschlossen wurde (4113/2023). Das führende Zielbild der SWA ist in jedem Einzelfall ein klassischer Mietvertrag zwischen wohnungsgebender Seite und der ehemals obdachlosen oder durch Obdachlosigkeit bedroh- ten Person oder Familie. Die Verwaltung hat in enger Zusammenarbeit mit der Diakonie Michaelshoven Soziale Hilfen gGmbH in Anlehnung an die Konzepte der Städte Hannover und Karlsruhe, welche ähnliche Modelle bereits erfolgreich praktizieren, mit der Sozialen Wohnraumagentur ein Konzept zur Öffnung des Zuganges zu Wohnraum für die Zielgruppe der unterversorgten Menschen entwi- ckelt (Anlage 1). Wesentliche Leistungen der SWA sind: 1. Vermitteln von vorhandenem Wohnraum 2. Unterstützung von wohnungsgebenden Institutionen und Personen, auch mit a) haustechnischer Erstberatung, b) kleinen haustechnischen Unterstützungen, c) intermediärer Sozialarbeit, auch zur Konfliktberatung und Beratung hinsichtlich weiterer Unterstützungsmaßnahmen 3. An- und Weitervermietung von mietvertraglich abgesichertem Wohnraum im Wege der Ge- neralanmietung von Wohnraum. Eine wesentliche Voraussetzung für den Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarung mit dem leistungserbringenden Träger ist die Vereinbarung von Wirksamkeitsindikatoren. Die Entwicklung und Abstimmung von Wirksamkeitsindikatoren wird als gemeinsamer Ent- 4 wicklungsprozess gesehen, der eine wichtige Grundlage für den fachlichen Austausch zwi- schen Leistungsträger*in und Leistungserbringer*in ist. Die vereinbarten fachlich begründeten Wirksamkeitsindikatoren werden grundsätzlich fol- gende Merkmale erfüllen: Die Indikatoren a. weisen wichtige Bezüge zum Fachkonzept auf, welches die Grund- lage der zu finanzierenden Maßnahme darstellt; b. weisen eine möglichst gute Validität auf; c. stellen quantitative und soweit in einzelnen nicht anders abbildbar kategoriale Informationen dar; d. sind digital übermittelbar; e. beschreiben in zu vereinbarenden unterjährigen Zyklen die Projek- tumsetzung und die Wirkung im Zeitverlauf. Die Verwaltung hat sich zusammen mit dem Träger schon auf erste Wirksamkeitsindikatoren einigen können. Diese umfassen: - die Anzahl vermittelter Regelwohnungen, - die Anzahl angemieteter und an Wohnungsnotfälle weitervermieteter Wohnungen, - die Beständigkeit der begründeten Mietverhältnisse, - die Anzahl und Art der realisierten, personenzentrierten Unterstützungsleistungen für den einzelnen Menschen, - die Anzahl Wohneinheiten mit herbeigeführter Sozialbindung. Die Wirksamkeitsindikatoren befinden sich aktuell im Prozess der Vereinbarung von ersten dazu korrespondierenden Kennzahlen. Die Verwaltung wird zusammen mit dem Träger - im späteren Verlauf auch unterstützt durch die wissenschaftliche Begleitung - Wirkungsindikato- ren entwickeln. Die wissenschaftliche Begleitung (Evaluation) in der ersten dreijährigen Erprobungsphase er- folgt im Auftrag der Stadt und wird durch diese finanziert und gesteuert. Bei Vorliegen eines positiven Evaluationsergebnisses erfolgt die Verlängerung der Erprobung um weitere zwei Jahre. Die Verwaltung bereitet in dieser zweiten Erprobungsphase den Ratsbeschluss zur Verstetigung der Maßnahme vor und holt diesen ein, soweit in dieser Zeitspanne ein weiterer positiver Verlauf feststellbar ist. Als Begleitgremium zur SWA wird ein Beirat etabliert, der sich aus Vertreter*innen des beauf- tragten Trägers, der Immobilienwirtschaft, der Liga der Wohlfahrtsverbände, der beteiligten Fachämter sowie des Teilhabebeirats zusammensetzen wird. Der Teilhabebeirat selbst ist eine Maßnahme aus dem Kölner Konzept zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit mit dem Ziel der Verbesserung der Partizipation der Expert*innen in eige- ner Sache und vertritt wohnungslose Menschen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben ist folgende anfängliche Personalausstattung vorgesehen: a) 0,5 VZÄ Projektleitung b) 1,0 VZÄ Soziale Arbeit c) 1,0 VZÄ Immobilienfachkraft d) 1,0 VZÄ Haustechnik e) 1,0 Verwaltung Der Stellenschlüssel bezieht sich auf bis zu 200 zu betreuende Haushalte mit bis zu 270 Per- sonen und 200 zu verwaltende Wohneinheiten, die sich im Eigentum der SWA befinden oder angemietet sind. 5 Die entstehenden Sachkosten sind in Anlage 2 dargestellt und beinhalten auch Kosten für die Wissenschaftliche Begleitung, für Renovierungs- und Öffentlichkeitsarbeit und für den be- grenzten Ankauf von Belegrechten. Um der Sozialen Wohnraumagentur die erforderliche Flexibilität zu verschaffen, können be- darfsorientiert Verschiebungen innerhalb der verschiedenen Budgets vorgenommen werden. Dadurch wird ein situationsgerechtes Handeln ermöglicht. Erforderliche Budgetumschichtun- gen erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung des Fachamtes. Über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel führt die Leistungserbringerin gegenüber der Leistungsträgerin regelmäßig einen jährlichen Nachweis. Alles, was die SWA während ihres Betriebes erwirbt, ist Eigentum der Stadt Köln und geht mit Beendigung des Betriebes in den Besitz der Stadt Köln über. Insbesondere die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht verwendeten Haushaltsmittel fließen dann in den kommunalen Haushalt zurück. Finanzierung Die für den Betrieb der SWA erforderlichen Mittel sind im genehmigten Haushaltsplan 2025/2026 ff im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produkt- gruppe 1005 – Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Teilplanzeile 13, Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen, im Haushaltsjahr 2025 (354.500 €) und ab 2026 ff (850.000 €) enthalten. Durch die im Zuge der Sozialen Wohnraumagentur qualifizierte Vermittlung von Mietverhält- nissen mit angemessenen Mieten (Bedarfe für Unterkunft und Heizung i. S. d. SGB) an Ein- zelpersonen als auch Mehrpersonenhaushalte, erwartet die Verwaltung eine Reduzierung der Haushaltsbelastungen bei den Kosten der Notversorgung, insbesondere den Beherbergungsbetrieben im Kontext der OBG-Unterbringung durch die Refinanzierung im Zuge der Nutzung nachhaltiger Unterstützungssysteme anderer Kostenträger wie z.B. ambulant betreutes Wohnen in eigenem Wohnraum nach § 67 SGB XII durch die Entlastung der Akutversorgungssysteme sowie auch ordnungsrechtlicher und polizeilicher Systeme in Zusammenhang mit der derzeit fehlenden professionellen Begleitung bei den Kosten für medizinische Behandlungsbedarfe, die bisher von Kliniken, dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem Gesundheitsamt im Rahmen der Not- versorgung getragen werden als auch die Vermeidung andernfalls drohender Mehrausgaben durch Ausweitung der ordnungsbehördlichen Unterbringungsressourcen damit verbundene weiter steigende Kosten der ordnungsbehördlichen Unterbringung hinsichtlich der KDU-Aufwendungen). Eine erfolgreiche Reintegration der Menschen in Wohnung, Arbeit und Gesellschaft wirkt sich langfristig entlastend auch auf weitere Kostensysteme des Sozialgesetzbuches aus. Begründung der Dringlichkeit Infolge des umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfes sind zeitliche Verzöge- rungen eingetreten, die ein rechtzeitiges Einbringen der Vorlage in den Beratungslauf verhin- dert haben. Daher konnten der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 05.06.2025 sowie der Finanzausschuss am 30.06.2025 nicht erreicht werden. 6 Die Entscheidung des Rates am 03.07.2025 ist erforderlich, um den Start dieses dringend be- nötigten Instrumentes zur besseren Wohnraumversorgung für wohnungslose Menschen zum 01.08.2025 sicherstellen zu können. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie der Finanzausschuss werden über die Entscheidung des Rates im Nachgang per Mitteilung informiert. Anlagen Anlage 1 Konzept Soziale Wohnraumagentur Köln Anlage 2 Kostenkalkulation 2025 ff.
Anlage 3: Konzeption
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Soziale Wohnraumagentur Köln (SWA) In Kooperation von Stadt Köln Hilfesystem Hilfen in Wohnungsnotfallsituationen Diakonie Michaelshoven Soziale Hilfen gGmbH Stand 25.10.2024 Überblick Ausgangslage - einige Zahlen Schlaglichter zur Unterbringung in Einfachhotels Ziel und Einbettung der Sozialen Wohnraumagentur Köln (SWA) in das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit (KöKoWo) Das KöKoWo – strategische Ansätze Warum eine SWA für Köln? Was wird die SWA machen? Wie wird die SWA arbeiten? Zielgruppe und Ziele der SWA Was braucht es für den Betrieb einer SWA? Wie wird die Arbeit und die Leistungsfähigkeit der SWA kontrolliert? Beirat der SWA und Info-Transfer in bestehende Gremienstruktur? Träger der SWA - Wer wir sind und was uns für die Arbeit qualifiziert Zeitplan der Entwicklung und Umsetzung der SWA Ausgangslage - einige Zahlen zu Wohnungsnotfällen Quelle: Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit 2024 (KöKoWo) In Köln sind jährlich zwischen 3.500 und 4.500 Wohnverhältnisse bedroht. Zum Jahresbeginn 2023 waren in Köln rd. 12.000 Personen wohnungslos, davon rd. ¾ Erwachsene und ¼ Kinder. Von den rd. 8.000 wohnungslosen Erwachsenen war das Gros (rd. 91 %) öffentlich-rechtlich untergebracht, jeweils rd. 4,5 % lebten ohne jede Unterkunft bzw. waren verdeckt wohnungslos. Bei den rd. 8.000 wohnungslosen Erwachsenen handelte es sich in der Mehrheit (rd. 55 %) um Geflüchtete mit anerkanntem Schutzstatus, davon knapp die Hälfte Geflüchtete aus der Ukraine. Ohne Fluchthintergrund waren rd. 1.125 Personen (14,4 %) in Sozialhäusern untergebracht. Rd. 750 Personen (7,5 %) waren mit Leistungsbezug nach §§ 67 SGB XII ff. versorgt. Aktuell sind 1.780 Personen ohne Fluchthintergrund (rd. 20 % von gesamt) nach OBG in Einfach- hotels untergebracht. Die Hotelzimmer sind nahezu immer voll ausgelastet. Daher ist es ausgesprochen schwierig das „Matching“ auf den Mehrbettzimmern zu verbessern oder Einzelzimmer für Menschen mit psychischer Einschränkung bereit zu stellen. Somit gibt es mangels Alternativen in Teilen eine nicht bedarfsgerechte durchmischte Belegung wie z.B.: Person mit massiven auffälligen psychischen Einschränkungen auf einem Zimmer mit berufstätiger Person, oder drogenkonsumierende Person mit einer abstinenten Person in einem Zimmer. Schlaglichter zur Unterbringung in Einfachhotels Ziel und Einbettung der SWA in das KöKoWo Quelle: Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit 2024 (KöKoWo) „In Köln werden immer mehr Menschen wohnungslos, manche sogar obdachlos, und sie verbleiben oft lange Zeit in den städtischen Unterbringungsangeboten, ohne Zugang zu neuem Wohnraum zu erhalten. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen der Stadt Köln, die allen in Köln lebenden Menschen sichere und gesunde Lebensbedingungen bieten möchte. Der Umgang mit den ärmsten Menschen einer Gesellschaft ist ein Maßstab für deren Humanität. Das Hauptziel ist daher, die verfassungsrechtlich garantierten Menschenrechte zu verwirklichen und den Menschen, die von Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit bedroht sind, eine menschenwürdige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Neben der Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Kölner*innen braucht es neue Konzepte und Maßnahmen, die Menschen unterstützen, die derzeit ohne Wohnung und zum Teil sogar ohne Obdach in Köln leben.“ Warum eine SWA für Köln? Die bisherigen Instrumente zur Wohnraumbeschaffung (kommunale Belegrechtswohnungen, die Projekte „Viadukt“ und „Housing First“), sowie der von den Trägern der Hilfe für Menschen in Wohnungsnotlagen bereitgestellte Trägerwohnraum u. ä. decken den stetig steigenden Bedarf an angemessenem Wohnraum nicht mehr annäherungsweise. Die Aussichten wohnungsloser Menschen, ohne gezielte institutionelle Unterstützung ihre Lebenslage zu verändern, ist für die Bewohner*innen von Einfachhotels gering bis aussichtslos. Damit droht die Verfestigung prekärer Lebensverhältnisse und die Verstärkung sozial unerwünschter Verhaltensweisen. Aktuell liegt die durchschnittliche Verweildauer der aktuell 1.780 in den 61 Einfachhotels untergebrachten Personen bei rd. 24 Monaten, in Einzelfällen sogar bis zu 14 Jahren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, zumal die Kosten stetig steigen und durchschnittlich rd. 50 € pro Tag und Platz betragen (mtl. 1.500 €, 18.250 € p.a., im Gesamtjahr rd. 32,5 Mio. €). Geld, das anteilig in der Reintegration wohnungsloser Menschen in die Normalwohnraumversorgung bedarfsgerechter eingesetzt werden kann. Ein Teil der in den Einfachhotels lebenden Menschen, auch Familien und Alleinerziehende, hat außer Hilfen bei der Wohnraumbeschaffung keinen weitergehenden Unterstützungsbedarf, geht sogar einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach und wäre, bei entsprechender institutioneller Unterstützung, relativ zeitnah mit Wohnraum zu versorgen. Warum eine SWA für Köln? Selbst sozial aufgeschlossene und engagierte Akteur*innen des Wohnungsmarktes zögern oftmals vor einer Vermietung an Menschen in Wohnungsnotlagen, da sie im Falle von Problemen nach einer Vermietung fürchten, alleine gelassen zu werden und auf entstandenen Kosten sitzen zu bleiben. Hier können durch die Verbindung von Wohnraumakquise, Wohnraumbewirtschaftung sowie die Übernahme sozialer und wirtschaftlicher Garantien durch die SWA reale, aber auch vermeintliche Risiken abgefedert und die Vermietungsbereitschaft gefördert werden. In verschiedenen Städten (z.B. Karlsruhe, Hannover, Stuttgart) bestehen bereits seit Jahren vergleichbare Soziale Wohnraumagenturen, die den Nachweis der auch in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte erfolgreichen Reintegration wohnungsloser Menschen in normale Wohnverhältnisse erbracht haben. Im Rahmen der Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“ des MAGS NRW konnten 2023 im Rahmen der sogenannten (mit der SWA vergleichbaren) „Kümmerer-Projekte“ rd. 2.200 Wohneinheiten an Menschen in Wohnungsnotlagen in NRW vermittelt werden. Der Sektor der privaten Vermieter ist bei den bisherigen Strategien zur Wohnraumakquise eher vernachlässigt worden. Hier wird die SWA ihr Hauptbetätigungsfeld platzieren, zumal in Köln rd. 2/3 des Mietwohnungsmarktes in privater Hand liegt. Was wird die SWA machen? Ziel der SWA ist es, Menschen in Notunterkünften des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren sowie in Straßenobdachlosigkeit den Zugang zum regulären Wohnungsmarkt zu ermöglichen. Zu den Tätigkeiten gehören beispielsweise im Bereich „Wohnen“: Aufbau verlässlicher und verbindlicher Kooperationsstrukturen mit lokalen Wohnungsanbietern Akquise, Vermittlung und Sicherung von mietvertraglich abgesichertem Wohnraum An- und Weitervermietung von mietvertraglich abgesichertem Wohnraum (ggf. inkl. Risikoaufschlag, Kaution und Erprobung von verschiedenen Modellen der Generalanmietung) Herbeiführung sozialer Bindungen im Wohnbestand durch Vermittlung an das Amt für Wohnungswesen sowie Erwerb von Belegungsrechten (finanzielle Anreize, Sanierung/Instandsetzung nicht marktfähiger Immobilien etc.) Entwicklung und Erprobung von innovativen Investorenmodellen zur Schaffung von Wohnraum Aufbau eines Wohnungspools und einer Wohnungssuchenden Datei Verwaltung und Bewirtschaftung von Wohnraum Haustechnischer- und ggf. hauswirtschaftlicher Dienst Was wird die SWA noch machen? Ergänzt wird der Bereich Wohnen durch die Funktion der intermediären Sozialarbeit, zu deren Aufgaben beispielhaft gehört: Organisation enger und verbindlicher Zusammenarbeit mit den lokalen Akteur*innen der Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen (z.B. Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Hotelscouts, Amt für Wohnungswesen, Angeboten nach §§ 67 ff. SGB XII und lokale Vermieter/-organisationen) Beratung von Vermieter*innen bei der Auswahl der Mieter*innen und Unterstützung im Vermietungsfall (Erstellung von Betriebsabrechnungen,.. ) Sicherstellung der Erreichbarkeit für Mieter*innen sowie Vermieter*innen und direkten Intervention bei Problemen im Mietverhältnis oder mit der Nachbarschaft inkl. Konfliktmoderation Entwicklung und Anwendung eines Wohnungssuchenden-Profils sowie Unterstützung der zuständigen Stellen bei der Auswahl der Hilfesuchenden Beratung und ggf. Unterstützung der infrage kommenden wohnungslosen Haushalte (z.B. bei leistungsrechtlichen Fragen, Sicherung der Mietzahlungsfähigkeit, Betriebskostenabrechnungen, Umgang mit Altschulden und negativen Bonitätsauskünften) Vorbereitung und Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen Organisation und Sicherstellung von wohnbegleitenden Hilfen im Bedarfsfall Sozialarbeit Immobi- lienfachkraft - Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Amt für Wohnungs- wesen - Hotelscouts - Angebote nach §§ 67 ff. SGB XII Private Vermieter*innen Auswahl der Hilfesuchenden und Wohnungsbedarfs Mitteilung des Wohnraumakquisition und Vermittlung Vermittlung bei Problemen im Mietverhältnis und bei Bedarf in wohnbegleitende Hilfen nach § 67 SGB XII Sozialarbeiterische Begleitung/ Unterstützung wohnungssuchender Haushalte und Vermieter*innen Aufbau/Weiterentwicklung verlässlicher und verbindlicher Kooperationsstrukturen An-/Weitervermietung, Neu- bau, Umbau, Sanierung, Kauf, Vermittlung von Belegungsrechten, Aufbau eines Wohnungspools, Verwaltung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Haustechnik/Hauswirtschaft etc. Wie wird die SWA arbeiten? Zielgruppe und Ziele der SWA Zielgruppe der SWA sind zunächst Menschen in den Einfachhotels/Notunterkünften, die über Angebote privater Vermieter*innen mit Wohnraum versorgt werden sollen, unabhängig von dem Merkmal „Mietvertragsfähigkeit“. Durch diese Festlegung sollen Überschneidungen mit den Zielgruppen des Projektes „Viadukt“ (Mietvertragsfähigkeit zwingende Voraussetzung) und mit Housing First (Versorgung straßenobdachloser Menschen mit starken Einschränkungen und multiplem Unterstützungsbedarf) vermieden werden. Der Zielgruppe soll über die SWA ein Zugang zum regulären Wohnungsmarkt ermöglicht werden. Angestrebt wird bis 2030 die Vermittlung von rd. 800 Personen aus bis ca. 600 Haushalten und damit eine Reduktion der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Einfachhotels auf 1.000 Plätze. Angestrebt wird dadurch zugleich eine Verkürzung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer in den Unterkünften der Notversorgung von 24 auf 9 Monate. Im Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit wird damit die Erwartung an eine langfristige Kosteneinsparung von ca. 18 Mio. € jährlich verbunden. Die SWA wird eng mit den Unterstützungssystemen für Menschen in Wohnungsnotlagen (Hilfen nach §§ 67- 69 SGB XII), mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem Amt für Wohnungswesen zusammenarbeiten. Quelle: Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit 2024 (KöKoWo) Was braucht es für den Betrieb der SWA? Personelle Ausstattung Projektleitung Immobilienfachkräfte mit Marketingerfahrung Verwaltung/Bewirtschaftung Soziale Arbeit und ähnliche Qualifikation (Bachelor, FH-/Diplom, Master ...) Haustechnischer Dienst / hauswirtschaftliche Unterstützung Sächliche Ausstattung Büro-, Beratungs- und Besprechungsräume Zeitgemäße Kommunikations-, Büro- und Nachrichtentechnik sowie Verbrauchsmaterialien Mobilitätsmöglichkeiten inkl. Nutzfahrzeug Investitionsfonds zur Herbeiführung von Belegrechten (Instandsetzung/ Instandhaltung, Sanierung, Mietausfallrisiko, Budgetbildung bei Mietkaution, u. ä.) Wie wird die Leistungsfähigkeit der SWA kontrolliert? Die SWA wird einer laufenden Leistungskontrolle, statistischen Erfassung relevanter Parameter und jährlichen Berichterstattung unterzogen. Dazu gehören u.a.: Anzahl vermittelter Wohnungen (eigener Mietvertrag des/der Hilfesuchenden), Anzahl angemieteter und an Wohnungsnotfälle weitervermieteter Wohnungen (Einzelwohnungen und Generalmietverträge) Anzahl über Kauf, (Um)Bau, Instandsetzung/Sanierung erschlossener Wohnungen Anzahl vermittelter Wohnungen/Geschäftsräume an Sozialträger Anzahl Wohneinheiten mit herbeigeführter Sozialbindung Anzahl gewonnener Investoren zur Errichtung von angemessenen und bezahlbaren Wohnimmobilien Anzahl und Art der vermittelten wohnbegleitenden Hilfen Beständigkeit der begründeten Mietverhältnisse Dokumentation der Kosten und Einsparungen (für Personal-, Sachkosten und Investitionen) soziale Integration, Einbeziehung des sozialen Umfeldes, Krisenbewältigung Externe Evaluation von Zielen, Zielerreichung und Bedarf an Nachjustierung beauftragt durch Stadt Köln Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Beirat SWA Haus u. Grund Freie Träger Träger der SWA NN Beirat der SWA und Info-Transfer Amt für Wohnungswesen Info-Transfer / Berichterstattung Stadtverwaltung Köln z.B. Immobilienanbieter wie Sparkassen, Kirchenverbände, Verband der Genossenschaften, Maklerverbände Vertretung wird von Liga bestimmt Die Diakonie Michaelshoven / Soziale Hilfen gGmbH / Wohnhilfen Köln verfügt: über Expertise im Arbeitsfeld der Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen und betreibt bereits seit 2021 erfolgreich eine Soziale Wohnraumagentur im Oberbergischen Kreis über umfangreiche Erfahrung in der Akquise, Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien über Erfahrungen in der Standortentwicklung über Erfahrungen in den Bereichen Haustechnik / Hauswirtschaft speziell in und mit der Zielgruppe der Menschen in Wohnungsnotlagen Träger der SWA - Wer wir sind und was uns für die Arbeit qualifiziert Die Diakonie Michaelshoven e.V. Erstellung und Abstimmung des KöKoWo Verabschiedung des KöKoWo im Rat der Stadt Köln 26.05.2024 2022 2023 2025 Fachkolloquien unter Federfüh- rung des Dezer- nats für Soziales, Gesundheit und Wohnen unter Beteiligung der AG Wohnungslosen- politik zur Neuaus- richtung der Hilfen für Menschen in Wohnungsnot- lagen Zeitplan der Entwicklung und Umsetzung der SWA 2024 2026 2027 2028 2029 Feinkonzept SWA, Aufbau der Infrastruktur, Ent- wicklung von Kooperations- struktur, wirkungs- orientiertes Fachcontrolling, Öffentlichkeits- arbeit, Gremien etc. Erprobungs-Phase I Wohnraumakquise und Vermittlung Beirat Berichter- stattung Auswertung/ Entscheidung über Fortführung Erprobung Beirat Berichter- stattung Beirat Berichter- stattung Auswer- tung und Abschluss- veranstal- tung 1.780 Personen in OBG 1.000 Personen in OBG Erprobungs-Phase II bei positivem Evaluationsergebnis aus Phase I Beirat Berichter- stattung Wissenschaftliche Evaluation
Anlage 4: Kostenkalkulation
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Kostenplan für ambulante Hilfen gemäß § 67 SGB XII 24.06.2025
Kostenplan 2025
Träger: Diakonie Michaelshoven
Angebot: Soziale Wohnraumagentur Berechnungsgrundlage:
3. Berechnung Betreuungskosten nach § 67 SGB XII s. KöKoWo
Personalkosten Entgeltgruppe
Basiswert inkl.
2 % PK-
Steigerung
2025
Basiswert inkl.
2 % PK-
Steigerung
2026
Flächenanteil Stellenanteil
Jahreskosten
August - Dez.
2025
Jahreskosten
2026 Anmerkungen
Projektleitung S 15 93.400,00 € 95.268,02 € 0,5 19.800,00 € 47.600,00 €
Sozialarbeit S12 87.300,00 € 89.046,02 € 1,00 37.100,00 € 89.000,00 €
Immobilienfachkraft EG 6 Bereich 3 74.000,00 € 75.480,02 € 1,00 31.500,00 € 75.500,00 €
Haustechniker EG 4 Bereich 3 59.800,00 € 60.996,02 € 1,00 25.400,00 € 61.000,00 €
Verwaltung EG 8 Bereich 7 68.100,00 € 69.462,02 € 1,00 29.000,00 € 69.500,00 €
Personalkosten 142.800,00 € 342.600,00 €
Gemeinkosten 15% 21.420,00 € 51.390,00 €
Sachkosten
Arbeitsplatzpauschale (alle VZÄ, mit
Ausnahme Haustechnik, exklusive
Raumkosten für Büroarbeitsplätze
i.H.v. 4.064,81 € pro VZÄ)
4.435,19 € 4.435,19 € 3,50 6.500,00 € 15.500,00 €
Mietkosten (Büroarbeitsplätze,
Besprechungsraum,
Gemeinschaftsräume, Sanitäranlagen,
Werkstatt, Materialräume,
Allgemeinflächen) Ansatz:
durchschnittliche Kaltmiete 4. Quartal
2024 Stadt Köln je 12,42 €/qm für 330
qm)
330 qm 20.500,00 € 49.200,00 €
Nebenkosten 5.791,67 € 13.900,00 €
wissenschaftliche Begleitung 8.333,33 € 20.000,00 € entfälllt nach Abschluss 2-jähriger
Evaluation in 2028
Sachkosten für KFZ, Versicherungen,
Renovierungskosten,
Öffentlichkeitsarbeit
71.000,00 € 170.000,00 €
Rücklagen für Mietausfälle,
Instandhaltung, Instandsetzung,
Ankauf Belegrechte
78.000,00 € 187.000,00 €
Gesamtsachkosten 190.125,00 € 455.600,00 €
Gesamtkosten 354.345,00 € 849.590,00 €
Mtl. Abschlag 70.869,00 € 70.799,17 €
Anlage 4 zu 2355/2025
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50/507 Vorlagen-Nummer 04.08.2025 2355/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 Finanzausschuss 01.09.2025 Soziale Wohnraumagentur Köln Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 den Betrieb der Sozialen Wohnraumagentur (0324/2025) in Köln beschlossen. Die Verwaltung informiert mit dieser Mitteilung im Nachgang den Ausschuss für Sozia- les, Seniorinnen und Senioren sowie den Finanzausschuss über die vorgenannte Ent- scheidung. Aufgrund von umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungsprozessen konnten die Sitzungstermine der v. g. Gremien vor der Sitzung des Rates am 03.07.2025 nicht erreicht werden. Wegen der dringenden Notwendigkeit der stärkeren Akquise von Wohnraum zur Ver- sorgung wohnungsloser Menschen in Köln war es erforderlich, die Soziale Wohn- raumagentur (SWA) zum 01.08.2025 starten zu lassen. Jeder spätere Start würde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die SWA in 2025 keine Wirkung mehr entfalten könnte. Insbesondere vor dem Hintergrund der zwingenden Haushaltskonsolidierung müssen alle Instrumente genutzt werden, die haushaltsentlastende Wirkungen entfalten kön- nen. Die SWA legt mit ihrem Start den Fokus auf die Versorgung notuntergebrachter Men- schen in Beherbergungsbetrieben. Wegen der dort anfallenden hohen Kosten (rund 50 € pro Person und Tag) können dort die größten Konsolidierungswirkungen erzeugt werden. Gez. Dr. Rau Anlagen: Anlage 1: Vorabauszug Entwurf der Niederschrift des Rates zu TOP 18.1 0324/2025 vom 03.07.2025 Anlage 2: Beschlussvorlage 0324/2024 Rat 03.07.2025 Anlage 3. Konzeption Anlage 4 Kostenkalkulation
Anlage 1: Vorabauszug Entwurf der Niederschrift des Rates zu TOP 18.1 0324/2025 vom 03.07.2025
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Anlage 1 zu 2355/2025 Geschäftsführung Rat Frau Eurich Telefon: (0221) 221 22061 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: annika.eurich@stadt-koeln.de Datum: 22.07.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 43. Sitzung des Rates vom 03.07.2025 öffentlich 10.63 Soziale Wohnraumagentur Köln 0324/2025 Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den Betrieb einer Sozialen Wohnraumagen- tur (SWA) ab dem 01.08.2025, zunächst befristet auf 3 Jahre, begleitet durch eine wissenschaftliche Evaluation. 2. Bei Vorliegen eines positiven Evaluationsergebnisses erfolgt eine Verlängerung der Erprobung der Maßnahme um weitere 2 Jahre. Bei weiterem positiven Ver- lauf in der zweiten Erprobungsphase erfolgt die Vorbereitung und Einholung des Ratsbeschlusses zur Verstetigung. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen einer Ziel- und Leistungsvereinba- rung die Diakonie Michaelshoven Soziale Hilfen gGmbH mit der Umsetzung zu beauftragen. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im genehmigten Haushaltsplan 2025/2026 ff im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 1005 – Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Teilplanzeile 13, Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen, im Haushaltsjahr 2025 (354.500 €) und ab 2026 ff (850.000 €) enthalten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der FDP-Frak- tion zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2355/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.08.2025
- Erstellt
- 10.07.2025 10:55