2014/0162
Sicherungsmaßnahmen an der Straßenüberführung Rheinstraße (Brücke Rheinstraße) über die Eisenbahnstrecke Frankfurt - Heidelberg
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2014/0162
9850 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
04.06.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III Dezernat I
Dezernat IV
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0162
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165 000
Betreff: Sicherungsmaßnahmen an der Straßenüberführung Rheinstraße (Brücke Rheinstraße)
über die Eisenbahnstrecke Frankfurt - Heidelberg
Vorlage vom: 19.05.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Finanzierung der Sicherungsmaßnahmen erfolgt über die Kostenstelle 066-100-1000,
Sachkonto 6165 000, Ktr.5410-11 und Produktnummer 541010 „Instandhaltung von
Sachanlagen im Gemeingebrauch“.
3. Über die Anpassung der für die Brücken-Instandhaltung in den nächsten Jahren not-
wendigen Haushaltsansätze im Ergebnishaushalt wird in den jeweiligen Haushaltsbe-
ratungen entschieden.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.05.2014:
Das 1912 von der deutschen Eisenbahnverwaltung erstellte und am 1. Januar 1994 im Zuge der
Bahnreform in die Zuständigkeit der Stadt übergegangene Brückenbauwerk "Brücke Rheinstraße"
wurde 2000/2001 für rd. 1,3 Mio. € (rd. 2,5 Mio. DM) einer Teil-Instandsetzung unterzogen. Die
Arbeiten beschränkten sich auf die Brücken-Unterseite sowie die Kopfbalken über den Auflagern
der Brücke.
Auf eine Sanierung der Brücken-Oberseite wurde verzichtet, da die Benutzbarkeit ohne Ein-
schränkungen für den Verkehr bis zur damals geplanten Bauwerkserneuerung ca. 2010 als
gegeben erschien.
Der Planungsbeginn für die Brückenerneuerung wurde aber viele Jahre immer wieder zurück-
gestellt, da durch die beabsichtigte Führung einer neuen ICE-Strecke über den Hauptbahnhof eine
daraus notwendig werdende längere Brücke und somit die Bundesbahn als Verursacher und
wesentlicher Kostenträger zu erwarten war.
Aufgrund der sich nicht abzeichnenden Entscheidung über einen ICE-Streckenneubau und daraus
erfolgendem Brückenneubau durch die Bundesbahn, verbunden mit dem absehbar endlichen
Vorhandensein eines verkehrssicheren Brückenzustands, wurde mit MV 2008/0297 die Bereit-
stellung erster Planungsmittel für die Brückenerneuerung durch das Straßenverkehrs- und Tief-
bauamt angefordert. Nachdem der Magistrat am 09.07.08 und die StaVo hierfür am 19.08.08
ihre Zustimmung erteilt hatten, wurde die Vorlage mit Magistratsentscheidung vom 15.09.08
wieder zurückgestellt.
Mit Sachstandsbericht vom 23.12.08 informierte das Fachamt sein Dezernat über die bau-
technisch begründete Notwendigkeit, über die Zukunft der Brücke zu entscheiden sowie darüber,
dass bauliche Sofortmaßnahmen zur Sicherung des Bahnverkehrs erforderlich sind.
Auch ohne vertiefende Planung wurde schon damals festgestellt, dass eine zukunftsfähige Brücke
im Querschnitt so aufzuweiten ist, dass dieser eine separate Straßenbahntrasse ermöglicht. Dies
verstärkt dadurch, dass erst mit dieser Verbesserung des ÖPNV eine Landesförderung möglich
sein wird. Damit war eine wirtschaftliche Sanierung der Brücke im Bestand gänzlich auszu-
schließen und ein Neubau gesetzt.
Für diesen Neubau der Rheinstraßenbrücke wird eine Umleitung des Verkehrs während der
Bauzeit erforderlich. Hierzu stehen im Wesentlichen die benachbarten Brücken "Hilpertstraße"
sowie "Stirnweg" mit ihren Anbindungen an das Hauptverkehrsstraßennetz zur Verfügung.
Beiden Brücken sind aufgrund ihres baulichen Zustands seit Jahren auf 12 Tonnen Gesamt-
gewicht beschränkt, so dass zunächst deren Tragfähigkeit auf die erforderlich deutlich höheren
Lasten des Umleitungsverkehrs zu erhöhen war.
Im Verlauf der daraufhin begonnenen Planungen und Untersuchungen wurde deutlich, dass die
Widerlager dieser beiden Brücken nicht mehr dauerhaft und schon gar nicht für eine Laster-
höhung geeignet sind und daher erneuert werden müssen.
Da neue Widerlager an den bestehenden Stellen aufgrund deutlich erweiterter Abstandsvor-
schriften der Bahn nicht mehr errichtet, sondern weiter von den Gleisen abzurücken sind, war
auch der ursprüngliche Sanierungsgedanke für diese Brücken nicht mehr haltbar: beide Brücken-
bauwerke müssen erneuert werden.
Zwischenzeitlich ergab sich durch den Abzug des amerikanischen Militär aus dem angrenzenden
Kasernengelände die Gelegenheit, dort ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Wegen der hierfür er-
forderlichen Planung einer ausreichend leistungsfähigen Infrastruktur wurden die Planungen von
Brückenneubauten im Bestand bis zur Vorlage belastbarer Aussagen zur zukünftigen verkehr-
lichen Erschließung dieses neuen Gewerbegebiets zurückgestellt.
Diese verkehrlichen Grundsatzuntersuchungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen und die dazu
entsprechenden Brückenplanungen beauftragt.
- 4 -
Gemäß aktuellem Terminplan wird mit dem Baubeginn bzw. Fertigstellung der neuen Brücken
"Hilpertstraße" und "Stirnweg" in 2017 – 2018 gerechnet.
Die zeitgleich begonnenen Vorplanungen für die Erneuerung der Rheinstraßenbrücke lassen deren
Baubeginn unmittelbar nach Fertigstellung der notwendigen Umleitungsstrecke in 2019 erhoffen.
Im September 2013 wurden durch die Deutsche Bahn von dem Brückenbauwerk abfallende
Betonbrocken gemeldet, die zu einer Gefährdung des Bahnverkehrs führen.
Eine Begutachtung der Brücke im Oktober 2013 ergab folgende wesentliche Erkenntnisse:
□ Die 2000/2001 zur Sicherung der geschwächten Auflagerbalken eingebauten Beton-
stahlanker sind insbesondere im Bereich der Ankerköpfe / Ankerplatten stark korrodiert.
Eine Krafteinleitung ist somit dort nicht mehr gegeben. Eine statische Beurteilung der
Schrägrisse in den Auflagerbalken über den Pfeilern ergab, dass zur Sicherung der
Standsicherheit der Brücke Hilfsstützen einzubauen sind.
□ Die herabgefallenen Betonstücke stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Unter-
seite der Geh- und Radwegbereiche der Brücke. Dort sind Betonabplatzungen mit frei-
liegender Bewehrung festzustellen, die teils zu Schwächungen bis weit in das Bauteil-
innere führen. Auch hierfür müssen schnellst-möglich Sicherungsarbeiten durchgeführt
werden.
□ An der Brückenunterseite wurden bei der Teil-Instandsetzung 2000/2001 Bleche ange-
dübelt. Diese Bleche dienten schon damals als Sicherung gegen das Herabfallen sich
lösender Betonstücke auf die Gleise. Diese Bleche bzw. deren Halterungen sind mittler-
weile erheblich korrodiert. Einzelne Bleche sind bereits oder drohen abzufallen.
Es besteht dringender Sicherungsbedarf, da die Bleche auf die Oberleitung bzw. auf das
Gleis fallen können.
Diesem Schadensbild sind folgende Sofortmaßnahmen geschuldet:
1. Bereits im Dezember 2013 wurde durch die Straßenverkehrsbehörde eine Sperrung der
Brücke für Schwertransporte angeordnet.
2. Die Brückenunterseite wird seitdem im 2-Wochen-Takt einer Sichtprüfung auf maßge-
bende Veränderungen im Schadensbild unterzogen.
3. Der DB Netz AG wurde für entsprechende bauliche Maßnahmen zur dauerhaften Wieder-
herstellung der Verkehrssicherheit des Bahnverkehrs ein frühestmöglicher Baubeginn
Mitte 2014 zugesichert.
Da eine akute Gefahr für den Bahnbetrieb sowie Leib und Leben von Personen bestand, wurden
aufgrund der Dringlichkeit umgehend 3 Angebote für die Sofort-Sicherungsmaßnahmen eingeholt
und, unter Mitwirkung der Vergabestelle sowie Revisions- und Rechtsamt, an den preisgünstigsten
Bieter vergeben (Auftragssumme 274.798,07 Euro brutto).
Die Bauarbeiten werden seit Anfang Mai, aufgrund der notwendigen Eingriffe in den Bahnbetrieb,
ausschließlich in den Nachtstunden der Wochenenden durchgeführt. Die Fertigstellung dieser
Sicherungsmaßnahmen ist für Ende September 2014 geplant.
Die für Planung, Bahnsicherung sowie Herstellung insgesamt notwendigen Haushaltsmittel (ca.
350.000 Euro) werden aus dem im Ergebnishaushalt bereitgestellten Budget der Kostenstelle
066-100-1000, Sachkonto 6165 000 (Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeingebrauch)
entnommen.
- 5 -
Damit wurden für Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit des maroden
Brückenbauwerks sowie außerplanmäßiger Sonderprüfungen seit 2010 insgesamt rd. 800.000
Euro ausgegeben (Sicherung einzelner Bauteile 2010, rd. 40.000 €; Sicherung Geh- und Radwege
2011, rd. 300.000 €; diverse Bauwerksonderprüfungen und statische Sonderuntersuchungen, rd.
90.000 €; Sicherung der Bauwerksunterseite und Einbau von Hilfsstützen 2014, rd. 350.000 €;
regelmäßige Sichtprüfungen seit 2013, rd. 20.000 €).
Bis zur Erneuerung des Bauwerks im geplanten Zeitraum 2019 – 2020 ist mit weiteren Sofort-
maßnahmen zur Bauwerkssicherung und/oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit zu
rechnen.
Hierfür, sowie für ähnlich notwendig werdende Sofortmaßnahmen an allen 12 von der Bahn an die
Stadt übergebenen Brücken mit vergleichbar schlechtem Erhaltungszustand, wird vom Fachamt
in den folgenden Jahren ein zusätzlicher Finanzbedarf im Ergebnishaushalt von jährlich 150.000 €
für kleinere Sofortmaßnahmen angemeldet werden; für größere Reparaturen ist jeweils eine ge-
sonderte Finanzierung notwendig.
Darmstadt, 19.05.2014
III-66/3/I/nz-ha, Nst.: 27 06
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Jochen Partsch Andrè Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Hilpertstraße
- Stirnweg
- Rheinstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0162
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.05.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00