Verlängerung des Belegungsrechtsvertrags mit der GAG
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2127/2024 vom 27.08.2024
Stand: Am 01.10.2024 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/501/2 Vorlagen-Nummer 2127/2024 Freigabedatum 27.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung des Belegungsrechtsvertrags mit der GAG Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Verlängerung des bestehenden Belegungsrechtsvertrages (3381/2015) um ein Jahr – bis zum 31.12.2026 – zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss der Nachtragsvereinbarung. Die Finanzierung in 2026 erfolgt aus veranschlagten Mitteln aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senior*innen in der Produktgruppe 1005, Leistungen zur Ver- meidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanauf- stellungsprozesses 2025/2026 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 Rat 01.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme (2026) 3.350.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der bestehende Belegungsrechtsvertrag zwischen der Stadt Köln und der GAG Immobilien AG (im Folgenden GAG) wurde im Jahr 2015 für die Dauer von 10 Jahren geschlossen und endet zum 31.12.2025. Die GAG räumte der Stadt Köln mit diesem Vertrag ein uneingeschränktes Belegungsrecht an 9.900 Wohnungen aus ihrem Bestand ein und verpflichtete sich, mit den von der Stadt Köln benannten Wohnungssuchenden Mietverträge abzuschließen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Köln die hiermit verbundenen Risiken gegenüber der GAG abzusichern. Vereinbart wurde eine automatische Verlängerung des Vertrages um weitere 10 Jahre, sofern nicht eine der Parteien bis zum 31.12.2024 kündigt. Sowohl die Stadt Köln als auch die GAG streben eine Fortführung des Vertrages an, sehen jedoch aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre Änderungsbedarfe. Aus diesem Grund soll von der Verlängerungsoption in ihrer bestehenden Form kein Gebrauch gemacht werden. 3 Da sich beide Vertragsparteien ihrer besonderen Verantwortung für den Kölner Wohnungs- markt und insbesondere für die Menschen, die auf diesem benachteiligt sind, bewusst sind, sehen beide die Notwendigkeit sorgfältiger Vertragsverhandlungen, um das bestmögliche Er- gebnis für Stadt Köln, GAG und die Kölner*innen zu erreichen. In dem Bewusstsein, dass die Erzielung eines guten Ergebnisses Zeit in Anspruch nehmen wird, haben die Parteien vereinbart, den Vertrag um ein Jahr zu den bestehenden Konditionen zu verlängern, dabei aber die für den 31.12.2024 angesetzte Kündigungsfrist und die Verlän- gerungsoption um ein Jahr zu verschieben, um ohne Fristendruck verhandeln zu können. Gleichzeitig bietet der Fortbestand der Verlängerungsoption die Sicherheit, auch bei ggf. ent- stehenden Uneinigkeiten zur Absicherung des Kölner Wohnungsmarktes zumindest den be- stehenden Vertrag weiter fortzuführen. Die Verlängerung ist notwendig, um die Versorgung der auf dem Wohnungsmarkt benachtei- ligten bzw. obdachlosen Kölner*innen nicht zu gefährden. Die Kosten für die Verlängerung belaufen sich auf ca. 3.350.000 Euro. Darin enthalten sind u.a. die gegenüber der GAG abgegebenen Garantien für Mietzahlungen, Instandhaltungen und durch die Belegungsmieter verursachte Schäden. Die Finanzierung in 2026 erfolgt aus veranschlagten Mitteln aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senior*innen in der Produktgruppe 1005, Leistungen zur Ver- meidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanauf- stellungsprozesses 2025/2026 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlage Nachtragsvereinbarung -
Anlage 1 Nachtragsvereinbarung
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1. Nachtrag zum Belegungsrechtsvertrag vom 24.01.2016 zwischen 1. der Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeisterin Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln und 2. der GAG Immobilien AG, Straße des 17. Juni 4, 51103 Köln vertreten durch den Vorstand dieser ferner handelnd in Vollmacht für die mit der GAG Immobilen AG verbundenen Konzerngesellschaften: 3. Grund und Boden GmbH 4. Mietmanagementgesellschaft der GAG mbh 5. GAG Projektentwicklung GmbH gemeinsam Parteien genannt wird folgender Nachtrag zum Belegungsrechtsvertrag vom 24.01.2016 geschlossen. 1. Präambel Ein Belegungsrechtsvertrag wurde zwischen den Parteien erstmals im Jahre 2000 abgeschlossen und zuletzt am 24.01.2016 neu gefasst. Die Vereinbarung besitzt Gültigkeit bis zum 31.12.2025. Die Vertragsparteien schätzen das gegenseitige Vertragsverhältnis und möchten es auch in Zukunft für einen längeren Zeitraum fortsetzen. Beide Parteien sehen für die angestrebte Verlängerung über den 31.12.2025 hinaus jedoch Änderungsbedarfe, deren Aushandlung Zeit in Anspruch nehmen wird. Aufgrund der einjährigen Kündigungsfrist und der automatischen Verlängerung um 10 Jahre, wenn keine Kündigung erfolgt, sind sich die Parteien einig, dass der Zeitraum der notwendigen Vertragsverhandlungen abgesichert werden soll, um die durch den Vertrag gewährleistete Wohnraumversorgung auf dem Wohnungsmarkt benachteiligter Kölner*innen nicht zu gefährden. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes: 2. § 16 Absatz 1 des Belegungsrechtsvertrages vom 24.01.2016 wird wie folgt geändert und ergänzt: Der Belegungsrechtsvertrag verlängert sich über den in § 16 Absatz 1 genannten Zeitraum hinaus um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2026. Damit verlängert sich auch die einjährige Kündigungsfrist auf den 31.12.2025. Eine Verlängerung des Vertrages über den 31.12.2026 hinaus um weitere 10 Jahre tritt daher nur ein, wenn er nicht von einer der Parteien bis spätestens zum 31.12.2025 mit Wirkung zum 31.12.2026 gekündigt wird. 3. Alle übrigen Regelungen des Belegungsrechtsvertrages vom 24.01.2016 bestehen unverändert fort. Köln, Köln, Stadt Köln GAG Immobilien AG
Beratungsverlauf
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05.09.2024
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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