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A-N/0014/2022

Neufassung der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord

Antrag an die BV Nord 28.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 15.11.2022, TOP 8.1

Originalantrag

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Originalantrag

5168 Zeichen

27.10.2022 
 
Neufassung der „Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände 
und andere Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord“ - 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen: 
 
Die „ Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und andere 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord“ wird entsprechend der beigefügten 
Anlage mit Stand vom 22.10.2022 neu gefasst. 
 
 
Begründung: 
 
Die Richtlinie in ihrer bisherigen Fassung erfasst nicht alle förderwürdigen Sachverhalte und ist 
daher entsprechend zu erweitern. Zugleich sollen das Antragsverfahren und die 
Begründungsnotwendigkeiten präzisiert werden, damit  eine sachgerechte Entscheidung der BV -
Nord möglich ist. 
 
 
 
 
Bloch   Kiewit   Borker   Schmittmann  Igumensev 
Bölling   Giesbert  Benadio 
Dr. Geißdörfer  Dr. Görlich  Igelbrink 
Safi   Kolbert   Lamken 
Sauerwald  Stienemann 
Tebbe 
Weßeling 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
A-N/0014/2022

Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und andere Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
1. Mit dieser Richtlinie zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und anderen Vereinigungen 
und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord legt die Bezirksvertretung Münster-Nord auf der Grund-
lage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Ver-
fahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen (Nr. 3), für Ein-
zelveranstaltungen (Nr. 4), Jubiläen (Nr. 5) und Sonderzuschüssen (Nr. 6) fest. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlich en Vereine, 
Verbände und anderen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehren-
amtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen, die sich an Kinder, Jugendliche und Familien oder 
ältere Menschen richten sowie Maßnahmen, die der Integration von Menschen mit einer Migrations-
geschichte oder körperlich/seelischer Beeinträchtigung dienen sollen oder die sich an Menschen in 
wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen richten. Besonders förderungswürdig sind ebenfalls Maßnah-
men, die der kulturellen oder ökologischen Entwicklung des Stadtbezirks dienlich sind.  
 
Die Gewährung von Zuschüssen nach dieser Richtlinie ist nicht möglich, wenn bereits von anderen 
(städtischen) Stellen eine Förderung für den gleichen Verwend ungszweck gewährt wurde oder ge-
währt werden könnte. Dies gilt insbesondere für Sportvereine , deren finanzielle Unterstützung über 
den städtischen Sportetat erfolgt; Ausnahmen sind möglich bei ausschließlich bezirksbezogenen Ak-
tivitäten. 
 
3. Ein allgemeiner Zuschuss zu laufenden Aufwendungen kann auf Antrag bewilligt werden. Ein Zu-
schuss für laufende Aufwendungen ist nicht möglich, wenn bereits aus anderen städtischen Mittel n 
direkt oder indirekt ein allgemeiner Zuschuss gewährt wird; das gleiche gilt, wenn d ie Zuschussge-
währung an einen für das Stadtgebiet zuständigen Verband erfolgt. 
 
4. Zuschüsse für bezirksbezogene Einzelveranstaltungen können auf Antrag zusätzlich gewährt wer-
den.   
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der örtlichen Vereine, Verbände und anderen Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord können auf Antrag mit einem Zuschuss unterstützt 
werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschuss-
höhe entsprechend berücksichtigt werden oder es kann ein Antrag gem. Ziff. 4. gestellt werden. 
 
6. Auf Antrag können auch Sonderzuschüsse für nicht unter Ziff. 3.-5. aufgeführte Bedarfe gewährt 
werden. Über die Höhe der Zuschüsse entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Nord in Ansehung 
der Bedeutung der beantragten Maßnahme für das Ziel gem. Ziff. 2. und der zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmittel. 
 
7. Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses müssen bis zum 30.09. eines Jahres gestellt werden 
und sind an die Bezirksverwaltung Münster-Nord zu richten – in besonders begründeten Einzelfällen 
kann die Bezirksvertretung eine Ausnahme ermöglichen. Für die Beantragung sollen die dafür vorge-
sehenen Vordrucke verwendet werden. Die  Bezirksverwaltung informiert rechtzeitig in den Medien 
über die Antragsfrist und die Möglichkeiten der Antragstellung. Anträge müssen schriftlich begründet 
werden; dabei ist die besondere Förderungswürdigkeit gem. Ziff. 2 bei der Antragstellung darzulegen. 
 
8. Die Bezirksvertretung Münster-Nord entscheidet über die Anträge jährlich im Rahmen der vom Rat 
bereitgestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuschussgewährung besteht nicht. 
 
Für die sachgerechte Entscheidung über die Höhe der jeweiligen  Zuschüsse sollen in den Anträgen 
die Mitgliederzahlen, der Vereinszweck und die Höhe der Mitgliedsbeiträge angegeben werden.  Bei 
Bedarf kann die Bezirksvertretung Münster-Nord weitere Angaben anfordern. 
 
Ein Nachweis über die Verwendung der gewährten Zusc hüsse ist grundsätzlich nicht erforderlich, 
kann im Einzelfall aber als Auflage beschlossen werden.

Beratungsverlauf (1)

15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 8.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
A-N/0014/2022
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
28.10.2022
Erstellt
28.10.2022 10:41