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1491/2021

Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter - Verlängerung Maßnahmen vom 01.01.2022 bis 31.12.2023

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.08.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage - Weitergehende Informationen zu den Mindeststandard-Maßnahmen

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

16237 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
16 
Vorlagen-Nummer 
 1491/2021 
Freigabedatum 
 12.08.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter - Verlängerung Maßnahmen 
vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Fortführung der Mindeststandard-Maßnahmen zur Unterbringung 
und Betreuung Geflüchteter bis 31.12.2023 in folgendem Umfang: 
 
1. „Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen  
    (Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbringung und Gemeinschafts- 
     verpflegung, soweit diese wieder belegt werden müssen).  
     
2. Stärkung des Ehrenamtes: 
    2.1) Finanzierung von 2 Stellen (2 x 0,5 und 4 x 0,25) in 2022 und 
           1,75 Stellen (2 x 0,5 und 3 x 0,25) in 2023 in bestimmten Einrichtungen 
           mit Aufwendungen in 2022 in Höhe von 141.800 € und in 2023 
           in Höhe von 124.075 €. 
    2.2) Beibehaltung der im Stellenplan 2018 unbefristet eingerichteten 9 x 0,5  
           Stellen in A10/EG 9c in den Bürgerämtern mit jährlichen Aufwendungen  
           in Höhe von 361.600 €. 
    2.3) Finanzierung von 13 x 0,5 Stellen für die Stärkung der standortüber- 
           greifenden Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich Tätigen mit  
           jährlichen Aufwendungen in Höhe von 513.249 €. 
    2.4) Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku mit 
           jährlichen Aufwendungen in Höhe von 12.200 €. 
    2.5) Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die administrative Unter- 
           stützung von Willkommensinitiativen mit jährlichen Aufwendungen von  
           70.000 €. 
Integrationsrat 24.08.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 
Gesundheitsausschuss 31.08.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
 
3. Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten in verschiedenen Unter- 
    bringungsressourcen für Geflüchtete: 
    3.1) Finanzierung von 1,5 Stellen, angebunden beim DRK, zur Sicherstellung  
           der medizinischen Grundversorgung in großen Einrichtungen  
           (Notaufnahmen/-unterkünften, z.Zt. nur in der Herkulesstraße) mit  
           jährlichen Aufwendungen in Höhe von 106.350 €. 
    3.2) Beibehaltung der im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 unbefristet ein- 
           gerichteten 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, P7 TVöD,  
           und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD mit jährlichen  
           Aufwendungen in Höhe von 252.700 €.  
 
Die Finanzierung der unter 2) dargestellten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der noch zu 
beschließenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022: 
- aus Mitteln im Teilplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilplanzeile 15, Transferleistungen, für die unter Punkt 2.1) dargestellte Maßnah-
me. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen 
des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiese-
nen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
- aus Mitteln im Teilplan 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 
15 Transferleistungen – Zuschüsse, für die unter den Punkten 2.3-2.5) dargestellten 
Maßnahmen. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-
prozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen 
Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
- aus Mitteln im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilplanzeile 15, Transferleistungen, für die unter Punkt 3.1) dargestellte Maßnah-
me. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen 
des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiese-
nen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 (s. Tabelle) 
a) Personalaufwendungen    614.300 € 
b) Sachaufwendungen etc.    843.599 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Siehe auch Anlage: Weitergehende Informationen zur Vorlage 1491/2021. 
 
In 2019 erfolgte eine umfassende Evaluation der in 2017 beschlossenen Maßnahmen 
(Session 0544/2017/1) in zwei Teilen, die zur Verlängerung der Mindeststandards bis zum 
Jahresende 2021 führten:  
Teil I: Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den verschiedenen Unter-
bringungsressourcen für Geflüchtete (Ratsbeschluss vom 06.02.2020 Nr. 2811/2019), 
Teil II: Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpaket zur Stärkung 
des Ehrenamtes (Ratsbeschluss vom 06.02.2020 Nr. 3557/2019).

4 
Vergleich der Aufwendungen / Auswirkungen auf den Haushalt 
Zu den einzelnen Beschlusspunkten Jährliche Aufwendungen 
in 2020/2021 
(siehe auch Vorlagen 
2811/2019 und 
3557/2029) 
Jährliche Aufwendungen 
 ab 2022  
1) Sachaufwendungen Betreuungs-
schlüssel Unterbringung 1:60 
0 € 
 
0 € 
 
2.1) Sachaufwendungen zur Finanzie-
rung von Trägerstellen für Koordination 
Ehrenamt in großen Einrichtungen  
297.600 € 
(für 4 Stellen) 
 
141.800 € in 2022 
(für 2 Stellen) und 
124.075 € in 2023 
(für 1,75 Stellen) 
2.2) Personalaufwendungen in Bürger-
ämtern zur Koordination des Ehrenam-
tes im Stadtbezirk  
361.600€ 361.600 € 
2.3) Sachaufwendungen zur Förderung 
von Stellen bei Trägern für die Koordina-
tion des Ehrenamtes standort- und be-
zirksübergreifend 
410.688 € 
(für 11 halbe Stellen)  
+ 
78.000 €*) 
(für zwei halbe Stellen Ba-
sisausstattung Forum) 
= 
488.688 € 
513.249 €*) 
(für 13 halbe Stellen)  
 
 
 
2.4) Sachaufwendungen Pflege und 
Ausbau der Wiku-Plattform 
11.300 € 12.200 € 
2.5) Sachaufwendungen Admin-U-Mittel 90.000 € 70.000 € 
 
3.1) Sachaufwendungen zur Finanzie-
rung von 1,5 Stellen, angebunden beim 
DRK 
178.500 € 
(für 2,5 Stellen) 
106.350 € 
(für 1,5 Stellen) 
 
 
3.2) Personalaufwendungen im Gesund-
heitsamt 
252.700 € 252.700 € 
Gesamtaufwendungen 1.680.388 € 1.457.899 € 
 
*) Hinweis: Die Förderung von 2 halben Stellen Basisausstattung des Forums für Willkommenskultur 
werden gem. Ratsbeschluss vom 06.02.20 in die Mindeststandards überführt, s. auch Erläuterungen 
zu 2.3). 
Der Betrag in der rechten Spalte in Höhe von 513.249 € beinhaltet die o.g. Basisausstattung des Fo-
rums und berücksichtigt die bis einschließlich 2021 unterjährig gewährten Tarifkostensteigerungen. 
Auch für die Jahre 2022/23 wird eine unterjährige Auszahlung dieser Kosten erfolgen, die in der 
Haushaltsplananmeldung und mittelfristigen Finanzplanung für 2022 berücksichtigt wurden.  
 
 
Zu 1) Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60 
Für die Umsetzung des Betreuungsschlüssels 1:60 in den damals noch betriebenen Ein-
richtungen Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchweg, Butzweiler Hof, Friedrich-
Naumann-Straße, Mathias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und Ostlandstraße be-
schloss der Rat am 11.07.2017 jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 640.000 €. Sol-
che Mehraufwendungen entstehen inzwischen nur noch dann, wenn Kojen-Standorte aus 
der Reserve belegt werden. Für die anderen Reserveplätze gilt bei Belegung der Betreu-
ungsschlüssel 1:80. 
Die Verwaltung empfiehlt, an der Möglichkeit des Betreuungsschlüssels von 1:60 in Ein-
richtungen mit Kojen festzuhalten. Dies kommt nur zum Tragen, wenn derartige Unterbrin-
gungen wieder aktiviert werden müssten.

5 
Zu 2) Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes 
2.1) Finanzierung von Stellen in definierten Einrichtungen 
Für Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Grund der Lage, Größe oder 
Belegung bewilligte der Rat in 2017 die Finanzierung von 4,0 Stellen. Dieser Bedarf wurde in 
2020 angepasst und auf 3,25 Stellen reduziert. 
Durch den Rückgang der Zahl unterzubringender Geflüchteter sind Objekte aufgegeben und 
die Belegung in anderen Objekten verringert worden (s. auch Anlage).  
Es besteht im Jahr 2022 ein Bedarf an 2,0 Stellen und im Jahr 2023 ein Bedarf an  
1,75 Stellen. Hierbei sind durch den Ratsbeschluss vom 04.02.21 (AN0250/2021) zur Auf-
lösung aller Gemeinschaftsunterkünfte (und daher auch der Herkulesstraße) möglicher-
weise entstehende veränderte Bedarfe nicht berücksichtigt, da diese zeitlich noch nicht 
festgelegt ist. 
Es fallen finanzielle Aufwendungen in 2022 in Höhe von 141.800 € und in 2023 in Höhe 
von 124.075 € an. 
 
2.2) 9 x 0,5 Stellen in den Bürgerämtern 
Mit Beschluss über die Mindeststandards durch den Rat im Jahr 2017 (0544/2017/1) wur-
de u.a. entschieden, in jedem Bürgeramt eine halbe Stelle für die Koordination der ehren-
amtlichen Arbeit für und mit Geflüchteten in dem jeweiligen Stadtbezirk einzurichten.  
Auch in 2021 und für den Zeitraum bis Ende 2023 kann festgestellt und geschlussfolgert 
werden, dass die Stellen bei den Bürgerämtern ein wichtiges Verbindungsglied zwischen 
Verwaltung und Ehrenamt darstellen und die Konzeption und Umsetzung neuer bezirks-
orientierter Projekte und Angebote in den Themenfeldern Vernetzung, Beratung und In-
formation wirkungsvoll unterstützen (s. auch Anlage).  
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellen bei den Bürgerämtern beizubehalten, damit sie das 
Ehrenamt vor Ort in den Stadtbezirken weiter effektiv unterstützen können.  
 
2.3) 13 x 0,5 Stellen bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkommens-
kultur und dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit 
Um Steuerungs- und Koordinationsbedarfe für alle Unterbringungseinrichtungen in den 
Stadtbezirken und bezirksübergreifend zu decken, werden über die Mindeststandards in-
zwischen dreizehn halbe Stellen (Koordinator*innen) finanziert, angebunden bei freien 
Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkommenskultur und dem AK muslimische 
Flüchtlingsarbeit.  
Auch in 2021 und für den Zeitraum bis Ende 2023 kann festgestellt und resümiert werden, 
dass die Stellen dieser Koordinator*innen in den Themenfeldern Fortbildung, Vernetzung, 
Beratung und Information stetig und bedarfsgerecht dafür Sorge tragen, dass bestehende 
Angebote angepasst und neue bezirksorientierte Projekte und Angebote konzipiert und 
umgesetzt werden (s. auch Anlage). 
Die Verwaltung empfiehlt, die 13 x 0,5 Stellen weiter finanziell zu fördern, damit die ge-
wachsenen Strukturen das Ehrenamt vor Ort in den Stadtbezirken auch über 2021 hinaus 
durch die dargestellten konkreten Unterstützungsformen wirkungsvoll stärken können. 
Dadurch entstünden in den Jahren 2022 und 2023 finanzielle Aufwendungen in Höhe von 
513.249 € pro Jahr. 
 
2.4) Ausbau und Pflege Wiku 
Das Netzwerk „Willkommenskultur Köln“ mit der unabhängigen Wiku-Internetplattform 
www.wiku-koeln.de ist ein Zusammenschluss von in der Flüchtlingsarbeit aktiven Vereinen 
und Willkommensinitiativen (s. auch Anlage). 
Die Fördersumme in Höhe von 11.300 € wurde in den Jahren 2017-2020 vollständig aus-
geschöpft und ist auch in 2021 und ab 2022 ff erforderlich, um die Plattform in der not-

6 
wendigen Qualität weiter im Netz anbieten zu können. Aus dem Förderbetrag wird seit 
Jahren auch ein Minijob finanziert. Aus Gründen der Gleichbehandlung, z.B. mit der För-
derung der administrativen Unterstützung, wären die Anpassung des Mindestlohnes und 
die Berücksichtigung der tatsächlichen Abgaben an die Minijobzentrale angeraten. Die 
Verwaltung empfiehlt daher, die genannte Fördersumme geringfügig auf 12.200 € zu er-
höhen und diesen Betrag jeweils für die Jahre 2022 und 2023 vorzusehen. 
 
2.5) Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen 
Über die Mindeststandards wird zur administrativen Unterstützung der Willkommensinitia-
tiven ein jährlicher Sachkostenzuschuss gewährt. Die Mittel stehen für die Beschäftigung 
einer internen Administrations-/Koordinationskraft auf der Basis eines sog. Minijobs oder 
„Einkauf“ der Leistungen bei Dritten im Umfang von bis zu 10 Wochenstunden pro Initiati-
ve zum Abruf durch und für die Initiativen bereit.  
Für den Doppelhaushalt 2020/2021 wurde ein Haushaltsplanansatz in Höhe von 90.000 € 
berücksichtigt. Nach einem ausreichenden Erfahrungs- und Umsetzungszeitraum wird fest-
gestellt, dass die Unterstützungsmaßnahme vermutlich auch weiterhin eher von einer über-
schaubaren Anzahl von Willkommensinitiativen genutzt wird.  
Die Verwaltung empfiehlt daher, für die Jahre 2022 und 2023 die Maßnahme in reduziertem 
Umfang in Höhe von jährlich 70.000 € zu fördern. 
 
Zu 3) Medizinische Grundversorgung für Geflüchtete 
3.1. Finanzierung von 1,5 Stellen, angebunden beim DRK, für die Sicherstellung der medizi-
nischen Grundversorgung in großen Einrichtungen (Notaufnahmen/Notunterkünfte) 
Der seit 2015 in großen Unterbringungseinrichtungen angewendete Betreuungsschlüssel von 
1:400 ermöglichte seit 2019 bis heute den Einsatz von medizinischen Fachkräften im Umfang 
von derzeit 1,5 Stellen, die beim Träger Deutsches Rotes Kreuz angebunden sind.  
Auch über 2021 hinaus sollte sichergestellt sein, dass die Förderung der Stellen erfolgt, 
um neu angekommenen Geflüchteten in Köln den Übergang in das Regelsystem der ge-
sundheitlichen Versorgung zu erleichtern und gleichzeitig die vor Einzug in Regelwohn-
heime notwendige medizinische Grundversorgung sicher zu stellen (insbesondere TBC-
Untersuchung, generelle Kontrolle Impfstatus und ggfls. Sicherstellung von notwendigen 
Nachimpfungen). Siehe auch Anlage. 
Die Verwaltung empfiehlt somit bis Ende 2023 die finanzielle Förderung der o.g. 1,5 Stel-
len beim DRK. Hierfür fallen in den Jahren 2022 und 2023 finanzielle Aufwendungen in 
Höhe von jeweils 106.350 € an.  
Hierbei sind durch den Ratsbeschluss vom 04.02.21 (AN0250/2021) zur geplanten Auflö-
sung aller Gemeinschaftsunterkünfte (und daher auch der Herkulesstraße) möglicherweise 
entstehende veränderte Bedarfe nicht berücksichtigt. 
 
Zu 3.2) Beibehaltung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und 1,0 
Stelle Hebamme beim Gesundheitsamt 
Seit dem Beschluss der Mindeststandards im Jahr 2017 (0544/2017/1) hat es signifikante 
Entwicklungen gegeben, (s. auch Anlage) mit unmittelbarer Auswirkung auf den Einsatz 
der medizinischen Pflegekräfte vor Ort haben (rückläufige Unterbringungszahlen, verän-
derter Unterbringungsmix).  
Die durch Beschluss des Rates vom 06.02.20 (2811/2019) ermöglichte Anbindung von 
medizinischen Fachkräften (3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, 1,0 Stelle 
Hebamme) beim Gesundheitsamt hat sich auch im Umgang mit Covid-19 sehr bewährt. 
Die Verwaltung empfiehlt, auch weiterhin die beim Gesundheitsamt angebundenen  
3,0 Stellen Gesundheits-/Krankenpfleger*innen und 1,0 Stelle Hebamme beizubehalten.

7 
 
Fazit: Die durch Ratsbeschluss im Juli 2017 verabschiedeten und im Februar 2020 ver-
längerten o.g. Mindeststandard-Maßnahmen erfüllen in vollem Maße ihren beabsichtigten 
Zweck. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Maßnahmen im oben dargestellten Umfang 
weiterhin (bis Ende 2023) zu fördern. 
 
 
Geflüchtete Menschen sind aufgrund ihrer Lebens- und Unterbringungssituation durch die mit 
der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen und Umstände überproportional nega-
tiv betroffen. Vor diesem Hintergrund ist es auch aus diesen Gründen unabdingbar und un-
aufschiebbar, die wirkungsvollen Strukturen zur Unterstützung dieser Menschen sowohl in 
der Verwaltung als auch bei den beteiligten Trägern zu sichern.  
Mit der beabsichtigten Beibehaltung der Mindeststandards wird für diesen Personenkreis ein 
unverzichtbarer Beitrag zur Krisenbewältigung geleistet. 
 
 
 
 
Anlage: Weitergehende Informationen zu den einzelnen Mindeststandard-Maßnahmen

Anlage - Weitergehende Informationen zu den Mindeststandard-Maßnahmen

24481 Zeichen

Anlage zur Vorlage Mindeststandards 1491/2021: 
Weitergehende Informationen 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 die Verwaltung beauftragt, für 
die Zukunft verbindliche Mindeststandards zur Unterbringung von Geflüchteten zu entwi-
ckeln, die eine Ergänzung zu den Kölner Leitlinien aus 2004 darstellen. Dies geschah vor 
dem Hintergrund, dass im Jahr 2015 die Zahl der Geflüchteten, die in Köln untergebracht 
und betreut wurden, sprunghaft angestiegen und in dieser Situation eine Verbesserung 
der Unterbringungs- und Betreuungssituation von Geflüchteten dringend geboten war. Der 
Höchststand der Zahl unterzubringender Geflüchteter wurde im Juni 2016 mit knapp 
14.000 Menschen erreicht. 
Unter Beteiligung von Ehrenamt, Trägern und Vereinen wurden wirksame, eng an den Be-
darfen orientierte Vorschläge erarbeitet, die in die Beschlussvorlage des Rates zu den 
Mindeststandards zur Unterbringung von Geflüchteten (Session 0544/2017/1) eingeflos-
sen sind.  
Seit 2017 bis heute ist die Zahl der in Köln unterzubringenden geflüchteten Menschen ins-
gesamt rückläufig mit temporär stagnierenden Tendenzen (Stand 30.04.2021:  5.672 Ge-
flüchtete). Aufgrund der politischen Instabilität in vielen Krisen- und Kriegsgebieten besteht 
jedoch immer wieder die Möglichkeit, dass die Anzahl aufzunehmender, geflüchteter Men-
schen in kurzer Zeit wieder gravierend ansteigt.  
Mit der Verabschiedung der Mindeststandards wurden verbindliche Standards festgelegt, 
die zu einer dauerhaften Verbesserung bei der Unterbringung und Betreuung von Geflüch-
teten beitragen und es ermöglichen, auf eventuell erneut ansteigende Zahlen zeitnah mit 
geeigneten Maßnahmen reagieren zu können. 
 
Zu 2) Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes 
Durch die rückläufige Entwicklung der Anzahl unterzubringender Menschen (Stand 
30.04.2021: 5.672 Geflüchtete), die vereinbarten Mindeststandards und die insgesamt ver-
besserte Unterbringungssituation (weg von großen Gemeinschaftsunterkünften, hin zu Un-
terkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten mit mehr Privatsphäre) werden die Phasen 
des Ankommens und der Unterbringung der Geflüchteten durch das gemeinschaftliche Agie-
ren von haupt- und ehrenamtlichen Akteuren gut unterstützt.  
Im Stadtgebiet Köln gibt es mit Stand 13.04.2021 ca. 45 Willkommensinitiativen (s. auch un-
ter https://www.ki-koeln.de/assets/Uebersicht-Willkommensinitiativen-Stand-13.04.2021.pdf), 
die sich in ihrem Stadtbezirk oder bezirksübergreifend für die Belange der geflüchteten Men-
schen einsetzen. Ergänzend zu den „klassischen“ (Willkommens-)Initiativen entstehen ver-
mehrt neue Gruppen und Initiativen, oftmals getragen von Menschen mit eigener Fluchtge-
schichte, die Geflüchtete in ihren Integrationsprozessen begleiten und unterstützen.  
Im Rahmen des Landesförderprogramms KOMM-AN NRW (Förderung von ehrenamtlichem 
Engagement mit Geflüchteten bzw. Neuzugewanderten) werden jährlich bis zu 80 Vereine 
bzw. Initiativen gefördert – auch hier ist bei den Fördermittelnehmenden der Anteil an Enga-
gierten mit eigener Migrations- bzw. Fluchtgeschichte inzwischen erhöht.  
Die Ehrenamtlichen selbst werden immer diverser und ihre Einsatzfelder anspruchsvoller. 
Die Initiativen, Gruppen und einzelne ehrenamtliche Pat*innen werden von den Geflüchteten 
(„man kennt sich und hat Vertrauen zueinander“) gezielt um Unterstützung gebeten.  
Denn auf Grund von noch unzureichenden Kultur- und Sprachkenntnissen stehen neu Ein-
gewanderte häufig vor allein nicht lösbaren Herausforderungen, z.B. bei Fragestellungen im 
Zusammenhang mit Wohnen, Arbeit oder zum Gesundheits- oder Bildungssystem. Dies be-
trifft nicht nur Geflüchtete in den städtischen Unterkünften, sondern auch die Familien oder 
alleinstehenden Menschen, die inzwischen eine eigene Wohnung bezogen haben. 
Flankierend zu den hauptamtlichen Beratungsstrukturen (z.B. Interkultureller Dienst, Sozial-
raumkoordination, Träger der Wohlfahrtspflege, Bezirksjugendpflege) stehen die Ehrenamtli-
chen den Menschen mit ihrer Expertise und breiter aufgestellten Unterstützungsangeboten

2 
zur Seite, was der Integration der Menschen und ihrem Zugang in die Regelsysteme zu Gute 
kommt. Unter anderem geht es um die 
 Begleitung bei Behördengängen, 
 Hilfe beim Ausfüllen von Formularen für die Beantragung von Leistungen,  
 Unterstützung bei allen Formalitäten und Gesprächen im Zusammenhang mit der An-
mietung von Wohnraum, 
 Unterstützung im (Aus-) Bildungssystem, 
 Begleitung bei Belangen im Zusammenhang mit beruflicher Beschäftigung, 
 Unterstützung bei Fragen der Gesundheitsversorgung und Inanspruchnahme von Ge-
sundheitsleistungen.  
Die Begleitung und nötige Vernetzung der Ehrenamtlichen durch Hauptamtliche wird immer 
anspruchsvoller, vielschichtiger und dynamischer. Ehrenamtliche (in Initiativen organisiert 
oder informelle Zusammenschlüsse) sind zwingend auf stets aktuelle Informationen ange-
wiesen, z.B. zu Besuchsregelungen im Umgang mit Covid-19 oder im Kontext digitaler Aus-
stattung von Schüler*innen in den Unterkünften mit Endgeräten. Sie müssen den Überblick 
bewahren, z.B. über zuständige Ansprechpartner*innen in den Ämtern oder laufende Projek-
te des Interkulturellen Dienstes. Zudem haben sie den Anspruch, sich regelmäßig zu aktuel-
len Themen fortzubilden, um den Geflüchteten kompetent helfen und sie begleiten zu können 
und nicht zuletzt auch, um sich in ihrem Engagement zu stärken. All dies stellen die über die 
Mindeststandards geschaffenen Strukturen sicher. 
Auch künftig bedarf es weiterhin eines Großteils der Maßnahmen und Strukturen, wie sie in 
2017 im Rahmen der vom Rat beschlossenen Mindeststandards erstmalig angeboten und 
geschaffen wurden und bis heute (durch Ratsbeschluss am 06.02.20 bis Ende 2021) dafür 
sorgen, dass ehrenamtlich aktive Kräfte bei der Ausübung ihres Engagements wirkungsvoll 
unterstützt werden. So stehen Koordinator*innen in größeren Unterkünften, in den Bürgeräm-
tern und bei Trägern als Ansprechpartner*innen und für ganz konkrete Bedarfe des Ehren-
amtes zur Verfügung. Zudem stellt die digitale Wiku-Plattform für das Ehrenamt stets aktuelle 
und nützliche Informationen bereit und eine finanzielle Förderung von Minijobs verschafft den 
Willkommensinitiativen eine Unterstützung bei administrativen Aufgaben. 
Nachfolgende Informationen zu den Maßnahmen der Mindeststandards zur Stärkung des 
Ehrenamtes im Einzelnen: 
 
Zu 2.1) Finanzierung von Stellen in definierten Einrichtungen 
Insbesondere an größeren, dezentral gelegenen Standorten sind die Gewinnung von enga-
gierten Bürger*innen und die Koordination des ehrenamtlichen Engagements eine Heraus-
forderung. Durch die bei den Heimleitungen angebundenen Ehrenamtskoordinator*innen 
kann eine Unterstützung der Geflüchteten und eine Entlastung der Heimleitungen mit Blick 
auf das Ehrenamt erreicht werden. Der besondere Unterstützungsbedarf aufgrund der Lage, 
Größe und Belegung von Einrichtungen hat sich seit 2017 reduziert; folgende Stellenanteile 
sind weiterhin notwendig: 
 Herkulesstraße (0,5 Stelle) 
o Die besondere Rolle als Notaufnahme mit hoher Fluktuation in der Belegung 
stellt weiterhin eine besondere Herausforderung dar, Ehrenamt langfristig zu 
binden bzw. neu zu aktivieren. 
 Schlagbaumsweg (0,5 Stelle) 
o Aufgrund der Größe des Objektes besteht weiterhin Bedarf in dieser Höhe. 
 Josef-Broicher-Straße (0,25 Stelle) 
o Der Bedarf hat sich aufgrund verringerter Belegung reduziert. 
 Aloys-Boecker-Straße (0,25 Stelle) 
o Es besteht weiterhin Bedarf in dieser Höhe. 
 Haferkamp (0,25 Stellen) 
o Der Bedarf hat sich aufgrund verringerter Belegung reduziert.

3 
 An den Gelenkbogenhallen (0,25 Stelle) 
o Der Bedarf besteht nur bis Ende 2022, da das Objekt dann aufgegeben wird. 
 
Zu 2.2) 9 x 0,5 Stellen in den Bürgerämtern 
Die Stelleninhaber*innen sind u.a. Ansprechpartner*innen für die Initiativen vor Ort und mit 
vielen Akteur*innen im Bezirk (z.B. Träger freie Wohlfahrtspflege, Sozialraumkoordination, 
Bezirksjugendpflege etc.) über regelmäßig stattfindende Arbeitskreise/Runde Tische gut 
vernetzt. Sie kümmern sich als Bindeglied zur Stadtverwaltung insbesondere um die  
 Herstellung von Kontakten in verschiedene Dienststellen, 
 Geschäftsführung (Einladung und Durchführung) für im Bezirk vorhandene Arbeits-
gruppen, Runde Tische etc. mit den wesentlichen Akteur*innen der Geflüchtetenarbeit, 
 Beratung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen bei ihrer Engagementaus-  
übung (z.B. bei der Suche nach Raumressourcen), 
 Klärung von Fragen rund um das Thema ehrenamtliche Arbeit mit Geflüchteten (Koor-
dinator*innen als zentrale Anlaufstelle im Bezirk), 
 Weiterleitung von wichtigen und aktuellen Informationen aus verschiedenen Dienststel-
len der Verwaltung an das Ehrenamt, z.B. zu Besuchs- und Quarantäneregelungen 
während der Coronakrise oder zu Projekten des Interkulturellen Dienstes. 
Detailliertere Informationen zu den Aufgaben der Koordinator*innen in den Bürgerämtern 
können dem Evaluationsbericht (Anlage zur Vorlage 3557/2019) entnommen werden. 
Ein in 2020 vom Kommunalen Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt für 
die Ehrenamtskoordinator*innen organisierter und moderierter Workshop bestätigt die ge-
nannten Aufgabenschwerpunkte in Abgrenzung zu den Aufgaben der Koordinator*innen, 
die bei den Trägern standort- und bezirksübergreifend im Einsatz sind s. auch Punkt 2.3.).  
 
Die nachfolgenden Zitate von zwei Bürgeramtsleitungen unterstreichen die Bedeutung der 
Stellen in den Bürgerämtern: 
„…diese halbe Stelle ist die einzige Personalressource, um als Bürgeramtsleitung überhaupt 
in irgendeiner Weise nachhaltig in der Fläche präsent zu sein und arbeiten zu können. Die 
Ansprechpartnerin stellt für mich die Verbindung in die Flüchtlingsinitiativen und den „Seis-
mographen“ für die Stimm ung in der ehrenamtlichen Geflüchtetenarbeit auf der einen Seite 
dar. Auf der anderen Seite ist sie für die ehrenamtlichen Akteur*innen unverzichtbarer „Brü-
ckenkopf“ zu den unterschiedlichen Fachbereichen der Kernverw altung.“ 
„…die halbe Stelle ist zur Koordination des Ehrenamtes für unsere Arbeit […] nicht nur völlig 
unverzichtbar, sondern auch nicht mehr w egzudenken. Bei den Willkommensinitiativen, aber 
auch vielen anderen Akteuren, zum Beispiel Kirchengemeinden, Schulen, Sportvereinen, 
engagierten Einzelpersonen sow ie nicht zuletzt verschiedenen städtischen Dienststellen w ird 
die Koordinations- und Vermittlungsarbeit der Stelleninhaberin außerordentlich geschätzt und 
vielfach in Anspruch genommen. Ohne solche Lots*innen durch den Verw altungsdschungel 
w ären Geflüchtete und ihre Familien aufgeschmissen. Für die Fachverw altungen ergibt sich 
ein erheblicher Mehrw ert dadurch, dass Mehrfachanfragen und Fehlleitungen von Anliegen 
abgew endet bzw . an die richtige Stelle gelenkt w erden. Zahlreiche Dankesmails engagierter 
Ehrenamtlicher zeugen davon“. 
 
Zu 2.3) 13 x 0,5 Stellen bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem Forum für Willkom-
menskultur und dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit 
Der Förderung der dreizehn halben Stellen liegen folgende Ratsbeschlüsse zu Grunde: 
Nr. 0544/2017/1: Finanzierung von neun halben Stellen, 
Nr. 3841/2018: Finanzierung von zwei weiteren halben Stellen zur Stärkung der Bezirke 
Innenstadt und Ehrenfeld, 
Nr. 3557/2019: Überführung von zwei halben Stellen Basisausstattung des Forums für

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Willkommenskultur (Träger Kölner Freiwilligen Agentur und Kölner Flüchtlingsrat e.V.) aus 
dem Jahr 2015 in die Mindeststandards. Diese Basisförderung wurde in 2018 durch Be-
schluss des Rates (Session 3153/2018) verlängert bis Ende 2021. 
 
Nachfolgend eine Übersicht über die Zuordnung der dreizehn halben Stellen:  
Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit 0,5 Stelle (bezirksübergreifend) 
Forum für Willkommenskultur* 1,5 Stellen (bezirksübergreifend),  
      umfassen 2 x 0,5 Stellen Basisaus- 
      stattung, s.o.  
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Enga-
gement (KABE) / Büro für Bürgerengagement 
(AWO) 
0,5 Stelle (für den Stadtbezirk Porz) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Enga-
gement (KABE) / Kölner Freiwilligenagentur 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Mülheim) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Enga-
gement (KABE) / Sozialdienst katholischer 
Frauen (SKF) / Börse für bürgerschaftliches 
Engagement 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Chorweiler) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches Enga-
gement (KABE) / Centrum zur nach beruflichen 
Orientierung (Ceno e.V.) 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Kalk) 
Diakonie Michaelshoven 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Rodenkirchen) 
Bürgerzentrum Ehrenfeld 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Ehrenfeld und 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Lindenthal) 
Bürgerzentrum Alte Feuerwache 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Innenstadt und 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Nippes) 
 
Durch die bei den o.g. Trägern angebundenen Kräfte soll insbesondere dafür Sorge getra-
gen werden, dass 
 bei Konflikten zwischen Ehrenamt und Hauptamt in einzelnen Einrichtungen vermit-
telt wird und 
 die Einrichtungen bei Maßnahmen und Aktivitäten unterstützt werden, indem Res-
sourcen des Ehrenamtes stadtteil- und auch bezirksübergreifend bedarfsgerecht 
eingesetzt werden kann.  
Der nachfolgende Blick auf die konkreten Tätigkeiten der Koordinator*innen verdeutlicht, 
wie dies in der Praxis gelingt: 
 
Träger bezirklich:  
 Akquise von neuen Ehrenamtlichen bzw. Reaktivierung von früheren Ehrenamtlichen 
für den und im jeweiligen Bezirk 
 Lots*innendienste für und Vermittlung von Ehrenamtliche/n in den Unterkünften sowie 
standortabhängige Angebote 
 Initiierung von (neuen) Kooperationen, Orten und Netzwerken 
 Teilnahme an Arbeitskreisen/Runden Tischen im Bezirk  
 Herstellen von Transparenz der bezirklichen Strukturen der ehrenamtlichen Arbeit mit 
Geflüchteten, gemeinsam mit Bürgerämtern, Interkulturellem Dienst und KI  
 Herstellen eines Überblicks und fortwährende (über-)bezirkliche Kommunikation in Be-
zug auf bezirkliche Bedarfe der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten

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Träger stadtweit:  
a) Forum für Willkommenskultur: 
 Anlaufstelle für Freiwillige und weitere Akteur*innen in der Arbeit mit und für  
Geflüchtete/n 
 Beratung zur (Neu-)Gründung von (Willkommens-)Initiativen  
 Förderung des Austauschs von haupt- und ehrenamtlich Tätigen, insb. durch 
 Vernetzung stadtteilbezogener und stadtweiter Willkommensinitiativen  
 Angebot von bedarfsgerechten Qualifizierungen und Informationen für Engagierte und 
Interessierte (z.B. in Form von Barcamps u.a. zu Flucht, Wohnen, Behörden- und Bera-
tungsstrukturen und zu Ehrenamtlicher Arbeit) sowie Reflexionsangebote 
 Akquise und Vermittlung von Ehrenamtlichen bezirksübergreifend 
 Angebote zur Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit für/mit Geflüchtete/n 
b) AK Muslimische Flüchtlingsarbeit:  
 Vernetzung der Mitgliedsvereine des AK  
 Informationen an die Mitgliedsvereine zu bezirklichen und stadtweiten Strukturen  
 Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitglieder 
 
Weitere Informationen zu den Aufgaben der Koordinator*innen der Träger können dem 
Evaluationsbericht (Anlage zur Vorlage 3557/2019) entnommen werden. 
Wie unter 2.2) angemerkt, bestätigte ein in 2020 stattgefundener Workshop die Zuordnung 
der dargestellten Aufgabenschwerpunkte und Tätigkeiten auf die Träger- und Bürgeramts-
stellen. 
 
Zu 2.4) Ausbau und Pflege Wiku 
Zielgruppe der Plattform sind neben den aktiven Ehrenamtlichen auch Kölner Bür-
ger*innen, die sich für Geflüchtete engagieren möchten und den Kontakt zu entsprechen-
den Initiativen und Vereinen suchen. Seit Beschluss der Mindeststandards bis heute wur-
de die Internetplattform kontinuierlich weiterentwickelt und durch Mitarbeitende der Agen-
tur pietzpluswild GmbH inhaltlich und technisch betreut. 
Die finanzielle Unterstützung der Wiku-Plattform sichert einerseits den Betrieb (z.B. 
Hosting und Sicherheitsupdates) und die aufwändige Pflege der integrierten Bausteine der 
Plattform und ermöglicht andererseits die technische Weiterentwicklung, um die Seiten für 
Nutzer*innen weiterhin attraktiv und bedienerfreundlich zu gestalten. 
Ein zentraler Bestandteil der Plattform ist zum einen der viel genutzte und unentgeltlich 
abonnierbare Veranstaltungskalender sowie ein Bereich mit Informationen zu den ver-
schiedenen Kölner Initiativen, welcher inzwischen auch von den Initiativen selbst aktuell 
gehalten werden kann.  
Zum anderen ist als wichtiges Element inzwischen ebenfalls die umfangreiche Material-
sammlung der Plattform zu nennen; dazu gehört z.B. der in 2020 von Ehrenamtlichen aus 
zwei verschiedenen Initiativen in Kooperation aktualisierte und sehr nachgefragte „Paten-
schaftswegweiser Wohnen“. 
 
Zu 2.5) Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen 
Die Inanspruchnahme der finanziellen Förderung ist nur für „klassische“ Willkommensiniti-
ativen gedacht, die in der Regel dann und dort gegründet werden, wo Unterbringungsein-
richtungen für geflüchtete Menschen neu entstehen oder bereits entstanden sind. Für die 
Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:  
„Eine Wiko im klassischen Sinne ist dadurch gekennzeichnet, dass sie in ihrem Wir-
ken zumeist lokal, hauptsächlich für Geflüchtete und mit Geflüchteten arbeitet, ohne 
diesen Kreis, z.B. durch Fokussierung auf einzelne Ethnien oder Herkunftsländer, wei-

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ter einzugrenzen. Administrativer Unterstützungsbedarf dürfte erst dann gegeben sein, 
wenn die Initiative mindestens aus einer Anzahl von 15 aktiven Mitgliedern besteht. Es 
handelt sich um rein ehrenamtlich betriebene Willkommensinitiativen ohne hauptamt-
lich finanzierte Mitarbeitende.  
Wikos sind i.d.R. bereits vernetzt mit den Koordinationsmitarbeitenden in den Bürger-
ämtern bzw. bei den Trägern. Regelmäßige Angebote werden durchgeführt.“  (Quelle: 
Seite 25 im Bericht Evaluation Mindeststandards Teil II als Anlage zur Vorlage 3557/2019 ) 
In den letzten Jahren haben nicht nur Willkommensinitiativen die Mittel zur administrativen 
Unterstützung nachgefragt, sondern immer wieder auch andere Akteursgruppen, die sich 
ebenfalls in hohem Maße ehrenamtlich engagieren. Die Bedeutung der organisierten, ehren-
amtlichen Unterstützung aller Gruppen und Initiativen im Rahmen des vermehrten Zuzugs 
von geflüchteten Menschen, vor allem in den Jahren 2016-2018 und fortwährend, steht au-
ßer Frage. Ohne die besonderen Zugänge von Migrant*innenorganisationen, Nachbarschaf-
ten, Trägern der Freien Wohlfahrtspflege oder Religionsgemeinschaften hätten und würden 
neue Kölner*innen nicht die so wichtige Unterstützung erfahren. 
Aus der Entwicklung des Programmes Mindeststandards und der Zusammensetzung der 
Förderbausteine heraus ist aber eindeutig, dass Vereine und Gemeinschaften, die andere 
Zielrichtungen haben, als beim nachbarschaftlichen Ankommen zu unterstützen, nicht erfasst 
sind. So können z.B. Kirchen- oder Moscheegemeinden, Träger, Vereine wie Mig-
rant*innenorganisationen oder/und andere Interessensgemeinschaften, die sich z.B. auf be-
stimmte nationale, religiöse oder beruflich orientierte Zielgruppen fokussiert haben, nicht von 
der administrativen Unterstützung aus den „Mindeststandards“ profitieren. 
Für das Jahr 2018 haben insgesamt siebzehn Initiativen die Unterstützung in Anspruch ge-
nommen. In 2019 waren es dreizehn und im vergangenen Jahr 2020 zwölf. Im laufenden 
Jahr 2021 sind neun Anfragen eingegangen. 
 
Zu 3) Medizinische Grundversorgung für Geflüchtete 
Zu 3.1) Finanzierung von 1,5 Stellen, angebunden beim DRK, für die Sicherstellung der me-
dizinischen Grundversorgung in großen Einrichtungen (Notaufnahmen/Notunterkünfte) 
In 2019 und 2020 gab es als einzige große Notaufnahmeeinrichtungen mit einer Belegung 
von temporär mehr als 200 Menschen nur die Unterkünfte in der Ringstraße und der Herku-
lesstraße. In 2021 ist nur noch die Einrichtung in der Herkulesstraße in Betrieb. 
Im Rahmen der täglichen Arbeit müssen „Ankommens-Checks“ (z.B. Organisation der Tu-
berkulosediagnostik, Sichtung von Impfpässen, Mutterpässen und Kindervorsorgeheften und 
vorhandene Arztberichte etc.), laufende Beratungen und Unterstützung bei diversen Thera-
pien (z.B. Ausgabe vereinzelter nicht verschreibungspflichtiger Medikamente wie Nasentrop-
fen oder Fieberzäpfchen) stattfinden, um die medizinische Basisversorgung der Menschen 
sicher zu stellen. Zudem sind in epidemischen oder pandemischen Situationen weitere 
Checks (z.B. Fiebermessen, Symptomabfragen) von besonderer Bedeutung, wie sich im 
Jahr 2020 bis heute im Umgang mit Covid-19 herausgestellt hat. Die Erfahrung zeigt, dass 
Menschen, die erstmals in Köln untergebracht werden, nicht ausreichend versorgt werden, 
wenn kein medizinisches (Beratungs- und Unterstützungs-)Angebot vorgehalten wird. Die 
Zahl der RTW-Einsätze und der Krankenhausaufenthalte steigt ebenfalls, wobei letzteres das 
Gesundheitssystem unnötig belasten würde. 
Einsatz des Trägerpersonals während der Corona-Pandemie in 2020/2021: 
Die genannten Fachkräfte waren in 2020/2021 fast ausschließlich zur Bekämpfung von Co-
vid-19 in den DRK-geleiteten Einrichtungen für Notaufnahmen (Herkulesstraße, Bonner 
Straße) und temporär geführten Quarantäneeinrichtungen (wechselnde Unterkünfte) im Ein-
satz. Durch das bereitgestellte medizinische Personal konnte die Aufklärungsarbeit zu AHA-
L-Regeln etc. erfolgen, Schwerpunkt war jedoch zweifelsohne die Kontrolle des Gesund-
heitszustandes von positiv auf Covid-19 getesteten Geflüchteten sowie deren Beratung und

7 
Unterstützung bzgl. ihrer medizinischen Versorgung. 
 
Zu 3.2) Beibehaltung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und 1,0 
Stelle Hebamme beim Gesundheitsamt 
Im Rahmen der Evaluation in 2019 wurde festgestellt, dass eine Koordination der Pflege-
kräfte in Notunterkünften nicht mehr erforderlich ist, sich hingegen der Einsatz und das 
Zusammenwirken von Gesundheits-/Krankenpflegekräften und Hebammen eingespielt 
und bewährt hat.  
Der in der Vorlage Nr. 2811/2019 als Anlage beigefügte Bericht „Evaluation Mindeststan-
dards (Teil I): Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den verschiedenen Unter-
bringungsressourcen für Geflüchtete“ beschreibt ausführlich die Aufgaben des medizinischen 
Fachpersonals, um die medizinische Grundversorgung auch in den anderen Unterkünften 
(über 80 Personen, 50 – 80 Personen und unter 50 Personen) gewährleisten zu können. Zur 
Sicherung von Standards beim stadtweiten und insbesondere trägerübergreifenden Einsatz 
des medizinischen Fachpersonals ist die Anbindung des Krankenpflegepersonals und einer 
Hebamme (ausgenommen der Notaufnahmen/Notunterkünfte) an „neutraler“ Stelle von be-
sonderer Bedeutung. Diese Kräfte sind insbesondere in den vielen dezentralen Unterbrin-
gungseinrichtungen mit > 50 – 80 Bewohner*innen (Stand 31.12.20: 104 Einrichtungen - 
ausgenommen Herkulesstraße, Bonnerstraße, Gelenkbogenhallen) im Einsatz. 
Mit Beschluss des Rates zur Verlängerung der Mindeststandardmaßnahmen bis Ende 
2021 (Nr. 2811/2019) wurde somit entschieden, dass 3,0 Stellen Gesundheits- und Kran-
kenpfleger*innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD künftig 
beim Gesundheitsamt angebunden werden. Diese Kräfte verstärken das „Team Flücht-
lingsmedizin“, welches ursprünglich aus 1,0 Stelle Facharzt E15 und 1,0 Stelle Sozialar-
beitenden S12 (aus Projektverlängerung, s. Nr. 3884/2016) bestand.  
Pandemie Covid-19 in 2020/2021 
Das vergangene Jahr 2020 sowie 2021 (bis heute) waren geprägt durch SARS-COV-2. Der 
Umgang mit der Pandemie war dominierend im beruflichen Alltag der Mitarbeitenden des 
Gesundheitsamtes. Das „Team Flüchtlingsmedizin“ des Gesundheitsamtes war nahezu 
ausschließlich mit der Bewältigung der Corona-Krise in den Unterkünften befasst. Die in 
der Herkulesstraße regelmäßig durchgeführten Impfsprechstunden für die Bewoh-
ner*innen wurden auch während der Pandemiezeit vom Team der Flüchtlingsmedizin wei-
ter fortgesetzt. 
Es erfolgte die komplette Fallbearbeitung von Index-, Kontakt- und Screening Personen 
sowie unerlaubt eingereisten Menschen, die in Kölner Flüchtlingsunterkünften während 
der Corona Pandemie untergebracht wurden bzw. waren. Es erfolgte die Planung von 
Corona Testaktionen innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte und ebenso war das Team der 
Flüchtlingsmedizin Ansprechpartner in Bezug auf medizinische, infektionslogische und 
soziale Fragen für die Mitarbeiter*innen und Trägerorganisationen der Flüchtlingsunter-
künfte.

Beratungsverlauf (5)

24.08.2021 Integrationsrat
TOP 8.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1491/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.08.2021
Erstellt
20.04.2021 12:46