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AN/1014/2020

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Zebrastreifen auf der Subbelrather Straße

Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) 17.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.10.2020, TOP 8.2

Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

2910 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Josef Wirges  
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1014/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Zebrastreifen auf der Subbelrather 
Straße 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt für die Bezirksvertretungssitzung am 
07. September 2020 den folgenden Antrag. 
 
Beschluss 
 
Die Querungshilfe auf der Subbelrather Straße etwa zwischen d en 
Hausnummern 81 und 34 auf Höhe des Zugangs zur Bezirkssportanlage Prälat -
Ludwig-Wolker und der gegenüberliegenden Kleingartenanlage ist durch zwei 
Zebrastreifen zu sichern.  
 
Im Bereich der neuen Zebrastreifen ist eine streckenbezogene Reduzierung der 
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorzunehmen. 
 
Des Weiteren ist ein neuer Aufstellplatz für die Glascontainer zu finden, die 
aktuell die Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern an der 
Querungshilfe verstellen.  
 
Begründung 
 
Grundsätzlich sehen di e für die Anlage von Fußgängerüberwegen „Empfehlungen 
zum Einsatz und zur Gestaltung von 
Fußgängerüberwegen“ vom 09.04.2002 vor, dass das 
sichere Queren von Straßen überall dort zu gewährleisten 
 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld 
Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ 
Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - 
Vogelsang 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421 
50825 Köln 
Tel./Fax: 0221/22194-309 
Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de 
www.gruenekoeln.de/Bezirk4 
  clasen@netcologne.de

- 2 - 
ist, wo ein Bedarf besteht – unabhängig von der Fußgängeranzahl.  
 
Trotz eines hohen Querungsaufkommens, z.  B. im Schul - und Freizeitverkehr 
befindet sich an der genannten Stelle lediglich eine unzureichende Querungsinsel. 
Zahlreiche brenzlige Situationen sind hier an der Tagesordnung, da  
 
 der KFZ -Verkehr mit 50 km /h mit vergleichsweise hohem Tempo in Richtung 
Innerer Kanalstraße/ A57 fährt.  
 die Bereitschaft der KFZ -Fahrer dem Fußverkehr die Querung zu gewähren 
ohne Zebrastreifen vergleichsweise gering ist. 
 im Bereich der Aufstellfläche auf Seiten der Kleingartenan lage die 
Sichtbeziehungen durch insg. vier Glascontainer und einen Mülleimer 
unterbunden werden. 
 
Damit in Zukunft kein schwerwiegender Unfall passiert, muss dieser Übergang durch 
eine Temporeduzierung, das Verstellen der Glascontainer und der Anlage von z wei 
Zebrastreifen dringend gesichert werden, um hier den Menschen endlich den 
geschützten Vorrang bei der Querung der Subbelrather Straße zu gewähren. 
Folgende Fotos bebildern die aktuell ungenügende Situation:  
 
 
  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Christiane Martin

- 3 - 
Fraktionsvorsitzende  
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beratungsverlauf (1)

05.10.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Subbelrather Straße
  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1014/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
Datum
17.08.2020
Erstellt
17.08.2020 14:36