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AN/0591/2026

Zusammensetzung und Legitimität der vom Amt für Integration und Vielfalt bzw. seines Kommunalen Integrationszentrums angesetzten Gremien

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 15.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 21.04.2026, TOP 4.3

Zusammensetzung und Legitimität der vom Amt für Integration und Vielfalt bzw. seines Kommunalen Integrationszentrums angesetzten Gremien

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Zusammensetzung und Legitimität der vom Amt für Integration und Vielfalt bzw. seines Kommunalen Integrationszentrums angesetzten Gremien

3061 Zeichen

Kemal Sovuksu - Offene Liste CDU 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die Geschäftsstelle des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
Frau Dr. Gülşen Dikbaş 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates  
 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 
 
Zusammensetzung und Legitimität der vom Amt für Integration und Vielfalt bzw. sei-
nes Kommunalen Integrationszentrums angesetzten Gremien 
 
Sehr geehrter Herr Keltek, 
 
1) am 27.05.2025 hat der Stadtrat eine „Finanzielle Förderung von Migrantischen Organisati-
onen in 2025 und 2026, Förderrichtlinie“ (0942/2025) mehrheitlich beschlossen. Laut dieser 
Richtlinie (Punkt 6.3, Seite 13) ist das Kommunale Integrationszentrum für inhaltliche Prü-
fung der gestellten Anträge zuständig. Die endgültige Entscheidung über eine Förderung 
des Projekts trifft aber eine Jury „[…] bestehend aus 2 Vertreter*innen der Fachverwaltung, 
2 Vertreter*innen des Integrationsrates und 1 Vertreter*in aus dem AK Politik der Willkom-
mensinitiativen.“. 
2) laut „Förderrichtlinie für die Vergabe von Mitteln aus dem Fördertopf von NRWeltoffen Köln“ 
(Punkt 6.2, Seite 6) ist für die formale und inhaltliche Prüfung der Anträge „Das Steuerungs-
gremium von NRWeltoffen Köln, bestehend aus 7 Personen (je eine Person aus dem In-
tegrationsrat der Stadt Köln, der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik, der Stadtarbeits-
gemeinschaft Behindertenpolitik, den Interkulturelle Zentren Köln, dem Kölner Forum ge-
gen Rassismus, dem Amt für Integration und Vielfalt sowie dem NS-Dokumentationszent-
rum) […]“ zuständig. Diesem Gremium obliegt auch die für Vorbereitung einer Vorschlags-
liste für Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismu s, die eine 
endgültige Entscheidung über die Förderung erfasst.  
Die Analyse beiden Gremien zeigt, dass dabei die Mitglieder damaligen Integrationsrates 
(heute „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) vertreten sind. Es ist leider un-
übersichtlich, auf welchen Prinzipien Mitglieder von zivilgesellschaftlichen Institutionen und der

Stadtverwaltung an diese Gremien gesandt wurden, aber die Sichtung von Niederschriften des 
Integrationsrates weist keine Ernennung der Mitglieder in diese Gremien aus.  
Aufgrund dessen wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 
1. Gibt es irgendwelche Grundlagen für Entsendung der Mitglieder in o.g. Gremien ? 
Wenn „Ja“ bitte ich die Verwaltung die Mitglieder des Ausschusses für Chancengerech-
tigkeit (ggf. im Nicht-Öffentlichen Teil) darüber zu informieren. Wenn „Nein“, 
2. Ist es rechtskonform, dass die Fassung für die Kölner Migrantenorganisationen und 
zivilgesellschaftlichen Akteuren wichtigen Entscheidungen bzw. die Vorbereitung der 
Entscheidungen aus Landesebene (insbesondere in den Zeiten mangelnder Finanzie-
rung) „anonym“ getroffen wird? Sind in diesem Fall solchen Gremien überhaupt legi-
tim?  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Kemal Sovuksu

Beratungsverlauf (1)

21.04.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 4.3 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0591/2026
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
15.04.2026
Erstellt
15.04.2026 14:02