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Zusammensetzung und Legitimität der vom Amt für Integration und Vielfalt bzw. seines Kommunalen Integrationszentrums angesetzten Gremien

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0591/2026 vom 15.04.2026

Stand: Am 21.04.2026 im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Kemal Sovuksu - Offene Liste CDU An den Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Frau Dr. Gülşen Dikbaş Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 Zusammensetzung und Legitimität der vom Amt für Integration und Vielfalt bzw. sei- nes Kommunalen Integrationszentrums angesetzten Gremien Sehr geehrter Herr Keltek, 1) am 27.05.2025 hat der Stadtrat eine „Finanzielle Förderung von Migrantischen Organisati- onen in 2025 und 2026, Förderrichtlinie“ (0942/2025) mehrheitlich beschlossen. Laut dieser Richtlinie (Punkt 6.3, Seite 13) ist das Kommunale Integrationszentrum für inhaltliche Prü- fung der gestellten Anträge zuständig. Die endgültige Entscheidung über eine Förderung des Projekts trifft aber eine Jury „[…] bestehend aus 2 Vertreter*innen der Fachverwaltung, 2 Vertreter*innen des Integrationsrates und 1 Vertreter*in aus dem AK Politik der Willkom- mensinitiativen.“. 2) laut „Förderrichtlinie für die Vergabe von Mitteln aus dem Fördertopf von NRWeltoffen Köln“ (Punkt 6.2, Seite 6) ist für die formale und inhaltliche Prüfung der Anträge „Das Steuerungs- gremium von NRWeltoffen Köln, bestehend aus 7 Personen (je eine Person aus dem In- tegrationsrat der Stadt Köln, der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik, der Stadtarbeits- gemeinschaft Behindertenpolitik, den Interkulturelle Zentren Köln, dem Kölner Forum ge- gen Rassismus, dem Amt für Integration und Vielfalt sowie dem NS-Dokumentationszent- rum) […]“ zuständig. Diesem Gremium obliegt auch die für Vorbereitung einer Vorschlags- liste für Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismu s, die eine endgültige Entscheidung über die Förderung erfasst. Die Analyse beiden Gremien zeigt, dass dabei die Mitglieder damaligen Integrationsrates (heute „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration) vertreten sind. Es ist leider un- übersichtlich, auf welchen Prinzipien Mitglieder von zivilgesellschaftlichen Institutionen und der Stadtverwaltung an diese Gremien gesandt wurden, aber die Sichtung von Niederschriften des Integrationsrates weist keine Ernennung der Mitglieder in diese Gremien aus. Aufgrund dessen wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es irgendwelche Grundlagen für Entsendung der Mitglieder in o.g. Gremien ? Wenn „Ja“ bitte ich die Verwaltung die Mitglieder des Ausschusses für Chancengerech- tigkeit (ggf. im Nicht-Öffentlichen Teil) darüber zu informieren. Wenn „Nein“, 2. Ist es rechtskonform, dass die Fassung für die Kölner Migrantenorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren wichtigen Entscheidungen bzw. die Vorbereitung der Entscheidungen aus Landesebene (insbesondere in den Zeiten mangelnder Finanzie- rung) „anonym“ getroffen wird? Sind in diesem Fall solchen Gremien überhaupt legi- tim? Mit freundlichen Grüßen Kemal Sovuksu

Beratungsverlauf

  1. 21.04.2026

    Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

    TOP 4.3, Entscheidung.

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