V/0812/2022
Veloroute 3 Altenberge - Münster: Routenführung
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Anlage 1: A_W_0020_2021
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CDU-Kreisverband Münster e.V .
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
CDU-Fraktion in der BV-West
Münster, 07.04.2021
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
A-W/0020/2021
Antrag an den Rat der Stadt Münster – Veloroute Altenberge-Münster (Vorlage
V/0650/2020)
Der Rat möge beschließen, die Entscheidung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung,
Verkehr und Wohnen vom 25.08.2020 zur Veloroute Altenberge Münster aufzuheben und danach die
Route 1 zu beschließen.
Begründung:
Aufgrund der Corona Lage konnten weder eine Bürgeranhörung noch eine geführte Radtour
durchgeführt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte über die Homepage der Verwaltung.
Bürgeranregungen wurden in der Vorlage erwähnt, aber nicht explizit dargestellt. Somit war es
Entscheidern nicht möglich, sich ein allumfassendes Bild zu verschaffen.
In der BV-Sitzung am 20.08.2020 war sich die Bezirksvertreter einig, dass die Variante 2 über den
Horstmarer Landweg, insbesondere wegen der Brücke über die B 54, als Veloroute nicht geeignet sei.
Das Gremium empfahl einstimmig, die Varianten 1 und 3 weiter zu verfolgen. Der ASSVW hat dieses
Votum nicht aufgegriffen.
Betrachtet wird hier nur die Strecke vom Kreisverkehr Haus Uhlenkotten bis zur Innenstadt. Die
Route 3 verläuft in einer Entfernung von 200 – 400 m parallel zur Steinfurter Straße; die Route 2
Horstmarer Landweg in einer Entfernung von 500 m parallel zur Steinfurter Straße.
1. Zum Nutzungspotential
Das Nutzungspotential kommt erst auf den letzten 2 Km der Route zur Geltung. Anscheinend
ist in die Bewertung nur die Universität und das UKM eingeflossen. Gebiete östlich der der
Steinfurter Straße wurden vermutlich nicht berücksichtigt.
Somit erhalten alle 3 Varianten in der Wertung nur ein „+“.
2. Reisezeit – Direktheit/Halte
In der Direktheit ist die Steinfurter Straße klar im Vorteil. Radfahrer aus Altenberge und
Nienberge, so sie denn in die Innenstadt oder in Gebiete östlich der Steinfurter Straße
wollen, werden kaum die Schlenker über den Wasserweg oder den Horstmarer Landweg
machen.
Alle 3 Variantem erhalten in der Wertung ein „+“.
3. Sicherheit
Steinfurter Straße:
* Verkehrssicherheit – Zwischen Nienberge und Stadtgrenze ein gemeinsamer Fuß-/Radweg,
aber kaum Fußgänger . Ab der Stadtgrenze ein getrennter Fuß- und Radweg.
* Soziale Sicherheit – Bis zur Stadtgrenze zwar nicht durchgängig beleuchtet, aber die B 54 ist
immer gut befahren.
> Wertung: + oder ++
Horstmarer Landweg:
* Verkehrssicherheit – Auf einer Strecke von 2,3 Km Führung auf der Straße mit Autoverkehr .
Knackpunkt ist die unübersichtliche Brücke über die B 54. Diese Brücke hat nur einen
schmalen Fußweg rechts und links und man sieht den Gegenverkehr erst, wenn der
Scheitelpunkt fast erreicht ist.
* Soziale Sicherheit – Auf einer Strecke von 2,3 Km nicht beleuchtet. Außer im Berufsverkehr
kaum befahren.
> Wertung: -
Wasserweg:
* Verkehrssicherheit – Auf einer Strecke von 1,5 Km Führung über die Straße mit geringem
Autoverkehr .
* Soziale Sicherheit: Auf einer Strecke von 1,5 Km nicht beleuchtet, kaum Fahrverkehr und
nur vereinzelt Gehöfte/Wohnhäuser .
> Wertung: -
4. Realisierbarkeit
Die Umsetzbarkeit ist bei allen Varianten gleich.
Der Kostenaufwand dürfte beim Horstmarer Landweg sowie beim Wasserweg im Vergleich
zur Steinfurter Straße deutlich höher liegen.
> Wertung: 0
Anmerkung:
Die Bundesfinanzschule wird bis 2024/2025 erweitert. Am Horstmarer Landweg ist ein
Interimsparkplatz für die Bauzeit angelegt worden. Auch nach Fertigstellung werden viele
Besucher der Schule über den Horstmarer Landweg anreisen.
Fazit:
Die Steinfurter Straße ist gegenüber den anderen Varianten im Vorteil und sollte deshalb als
Veloroute realisiert werden.
Für die CDU: Für die FDP:
Peter Hamann Peter Koch-Tölken
und Fraktion
Anlage A
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Anlage A zur V/0136/2022 Kurzüberblick Die Veloroute Münster-Altenberge soll eine attraktivere, deutlich aufgewertete Radverkehrsinfra- struktur sein und eine durchgängig komfortable, zügige Alternative zur Kfz-Nutzung im Pendler- verkehr bieten. Grundlage ist das gemeinsam getragene Entwicklungsziel „Implementierung der stadtregionalen Veloroute“, das alle Kommunen der Stadtregion 2016 beschlossen haben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2028 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 13.000.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch geplante Velorouten maßgeb- lich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung von klima- freundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölkerungszahlen.
Beschlussvorlage
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V/0812/2022 V/0812/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Veloroute 3 Altenberge - Münster: Routenführung Beratungsfolge 24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 26.01.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 08.02.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Beschluss der Vorlage V/0650/2020 vom 25.08.2020, die Veloroute 3 Altenberge – Münster über Altenberger Straße – Haus Uhlenkotten – Horstmarer Landweg – Orléans Ring - Wilhelmstraße – Neutor zur führen, wird weiterhin gefolgt. 2. Die Anregung ABV/0004/2021 ist damit erledigt. Begründung: Mit der als Anlage 1 beigefügten Anregung ABV/004/2021 wurde der Rat gebeten, den Beschluss zur Routenführung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vom 25.08.2020 aufzuheben und eine alternative Routenführung zu beschließen. Hierzu nimmt die Ver- waltung wie folgt Stellung: Die in der Vorlage V/0650/2020 beschlossene Route führt über Altenberger Straße, Haus Uhlenkot- ten, Horstmarer Landweg, Orléans-Ring, Wilhelmstraße sowie Neutor bis zur Promenade. Aus dem der Vorlage V/0650/2020 beigefügten Prüfergebnis geht diese Routenführung als Vorzugsvariante hervor. Dieser wurden zwei Alternativrouten (Steinfurter Straße und Wasserweg) gegenübergestellt. Die Nebenanlagen entlang der Steinfurter Straße sind im Bereich zwischen Johann-Krane-Weg und Orléans-Ring für ein Mindestmaß an Gehweg und Veloroute derzeit nicht ausreichend. Eine Routen- verlegung auf die Steinfurter Straße hätte entsprechend zur Folge, dass in diesem Bereich die Anzahl der Fahrspuren auf der Steinfurter Straße um mindestens einen Fahrstreifen reduziert werden müss- te. Die B54 dient als Hauptachse der Stadt -Umlandbeziehung und muss in der bestehenden Breite bis zum Orléans -Ring vorgehalten werden, um die heutigen Verkehrsmengen abwickeln zu können. Amt für Mobilität und Tiefbau 02.01.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Spliethoff Telefon: 492-7213 Spliethoff@stadt- muenster.de - 2 - V/0812/2022 Zudem erfolgt die Umleitungsstrecke der BAB A1 ebenfalls über diese Route, was die Verkehrsbelas- tung temporär zusätzlich erhöhen kann. Die beschlossene Routenführung verläuft zudem mittig zwischen den beiden geplanten neuen Stadt- quartieren im Bere ich Austermannstraße (MMQ 1) und Busso -Peus-Straße (MMQ 2), in denen bis 2030 insgesamt rund 2.600 neue Wohneinheiten entstehen sollen. Die Veloroute kann in der be- schlossenen Trassenführung gleichermaßen beide neuen Stadtquartiere andienen. Bei Änderung des Trassenverlaufes auf die Steinfurter Straße hätte das geplante Stadtquartier MMQ 2 an der Busso - Peus-Straße (rund 600 Wohneinheiten) keine Anbindung an eine Veloroute. Darüber hinaus werden über die beschlossene Routenführung auch mehrere Bildungseinri chtungen angebunden. Dies erhöht das Nutzungspotential für Studierende aus Altenberge und Nienberge. Ebenso wird die Wegebeziehungen von den Bildungseinrichtungen Richtung Innenstadt verbessert. Aus den Anmerkungen der Bürgerschaft im Zuge der Trassenuntersuchung ging seinerzeit überdies der Wunsch hervor, die Veloroute zwischen der Austermannstraße und dem Orléans-Ring in Gänze über den Horstmarer Landweg zu führen und anschließend weiter über die geplante Fahrradstraße Wilhelmstraße (vgl. V/0650/2020). Diese Anregung wurde durch den beschlossenen Trassenverlauf berücksichtigt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass mit dem in 2023 startenden Ausbau der Wilhelmstraße zur Fahrradstraße bereits ein erster Streckenabschnitt auf dem beschlossenen Trassenverlauf realisiert wird. Des Weiteren ist geplant, den Horstmarer Landweg zwischen Orléans-Ring und Corrensstraße ebenfalls als Fahrradstraße auszuweisen und dementsprechend umzubauen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, weiterhin an dem beschlossenen Routen verlauf über den Horst- marer Landweg festzuhalten. i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: ABV/0004/2021 Anlage 2: Übersichtsplan
Anlage 2: Übersichtsplan mit beschlossener Routenführung und beantragter Änderung
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Projekt:Bemerkungen:
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Mauritzstraße 4
- Steinfurter Straße
- Altenberger Straße
- Wilhelmstraße
- Austermannstraße
- Horstmarer Landweg
- Wasserweg
- Johann-Krane-Weg
- Haus Uhlenkotten
- Busso-Peus-Straße
- Corrensstraße
- Orléans-Ring
- Promenade
- Neutor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0812/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.12.2022
- Erstellt
- 22.12.2022 17:06