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V/0812/2022

Veloroute 3 Altenberge - Münster: Routenführung

Vorlagen 22.12.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 08.02.2023, TOP 6.4

Anlage 1: A_W_0020_2021

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 2: Übersichtsplan mit beschlossener Routenführung und beantragter Änderung

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Anlage 1: A_W_0020_2021

4139 Zeichen

CDU-Kreisverband Münster e.V . 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
 
                
             CDU-Fraktion in der BV-West 
 
 
Münster, 07.04.2021 
 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
         A-W/0020/2021 
 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster – Veloroute Altenberge-Münster (Vorlage 
V/0650/2020) 
 
Der Rat möge beschließen, die Entscheidung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wohnen vom 25.08.2020 zur Veloroute Altenberge Münster aufzuheben und danach die 
Route 1 zu beschließen. 
 
Begründung: 
Aufgrund der Corona Lage konnten weder eine Bürgeranhörung noch eine geführte Radtour 
durchgeführt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte über die Homepage der Verwaltung. 
Bürgeranregungen wurden in der Vorlage erwähnt, aber nicht explizit dargestellt. Somit war es 
Entscheidern nicht möglich, sich ein allumfassendes Bild zu verschaffen. 
 
In der BV-Sitzung am 20.08.2020 war sich die Bezirksvertreter einig, dass die Variante 2 über den 
Horstmarer Landweg, insbesondere wegen der Brücke über die B 54, als Veloroute nicht geeignet sei. 
Das Gremium empfahl einstimmig, die Varianten 1 und 3 weiter zu verfolgen. Der ASSVW hat dieses 
Votum nicht aufgegriffen. 
 
Betrachtet wird hier nur die Strecke vom Kreisverkehr Haus Uhlenkotten bis zur Innenstadt.  Die 
Route 3 verläuft in einer Entfernung von 200 – 400 m parallel zur Steinfurter Straße; die Route 2 
Horstmarer Landweg in einer Entfernung von 500 m parallel zur Steinfurter Straße. 
 
1. Zum Nutzungspotential 
Das Nutzungspotential kommt erst auf den letzten 2 Km der Route zur Geltung. Anscheinend 
ist in die Bewertung nur die Universität und das UKM eingeflossen. Gebiete östlich der der 
Steinfurter Straße wurden vermutlich nicht berücksichtigt.  
Somit erhalten alle 3 Varianten in der Wertung nur ein „+“.

2. Reisezeit – Direktheit/Halte 
In der Direktheit ist die Steinfurter Straße klar im Vorteil. Radfahrer aus Altenberge und 
Nienberge, so sie denn in die Innenstadt oder in Gebiete östlich der Steinfurter Straße 
wollen, werden kaum die Schlenker über den Wasserweg oder den Horstmarer Landweg 
machen. 
Alle 3 Variantem erhalten in der Wertung ein „+“. 
 
3. Sicherheit 
Steinfurter Straße: 
* Verkehrssicherheit – Zwischen Nienberge und Stadtgrenze ein gemeinsamer Fuß-/Radweg,  
    aber kaum Fußgänger . Ab der Stadtgrenze ein getrennter Fuß- und Radweg. 
* Soziale Sicherheit – Bis zur Stadtgrenze zwar nicht durchgängig beleuchtet, aber die B 54 ist  
    immer gut befahren. 
> Wertung: + oder ++ 
 
Horstmarer Landweg: 
* Verkehrssicherheit – Auf einer Strecke von 2,3 Km Führung auf der Straße mit Autoverkehr .  
   Knackpunkt ist die unübersichtliche Brücke über die B 54. Diese Brücke hat nur einen  
   schmalen Fußweg rechts und links und man sieht den Gegenverkehr erst, wenn der  
   Scheitelpunkt fast erreicht ist. 
* Soziale Sicherheit – Auf einer Strecke von 2,3 Km nicht beleuchtet. Außer im Berufsverkehr  
    kaum befahren. 
> Wertung: - 
 
Wasserweg:  
* Verkehrssicherheit – Auf einer Strecke von 1,5 Km Führung über die Straße mit geringem  
    Autoverkehr . 
* Soziale Sicherheit: Auf einer Strecke von 1,5 Km nicht beleuchtet, kaum Fahrverkehr und  
   nur vereinzelt Gehöfte/Wohnhäuser . 
> Wertung: - 
 
4. Realisierbarkeit 
Die Umsetzbarkeit ist bei allen Varianten gleich. 
Der Kostenaufwand dürfte beim Horstmarer Landweg sowie beim Wasserweg im Vergleich 
zur Steinfurter Straße deutlich höher liegen. 
> Wertung: 0 
 
Anmerkung:  
Die Bundesfinanzschule wird bis 2024/2025 erweitert. Am Horstmarer Landweg ist ein 
Interimsparkplatz für die Bauzeit angelegt worden. Auch nach Fertigstellung werden viele 
Besucher der Schule über den Horstmarer Landweg anreisen. 
 
Fazit: 
Die Steinfurter Straße ist gegenüber den anderen Varianten im Vorteil und sollte deshalb als 
Veloroute realisiert werden. 
 
 
Für die CDU:   Für die FDP: 
Peter Hamann   Peter Koch-Tölken 
und Fraktion

Anlage A

2217 Zeichen

Anlage A zur V/0136/2022 
Kurzüberblick 
Die Veloroute Münster-Altenberge soll eine attraktivere, deutlich aufgewertete Radverkehrsinfra-
struktur sein und eine durchgängig komfortable, zügige Alternative zur Kfz-Nutzung im Pendler-
verkehr bieten. Grundlage ist das gemeinsam getragene Entwicklungsziel „Implementierung der 
stadtregionalen Veloroute“, das alle Kommunen der Stadtregion 2016 beschlossen haben. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2028 vorgesehen. 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 13.000.000 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch geplante Velorouten maßgeb-
lich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung von klima-
freundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölkerungszahlen.

Beschlussvorlage

4112 Zeichen

V/0812/2022 
V/0812/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Veloroute 3 Altenberge - Münster: Routenführung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   26.01.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   08.02.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Beschluss der Vorlage V/0650/2020 vom 25.08.2020, die Veloroute 3 Altenberge – 
Münster über Altenberger Straße – Haus Uhlenkotten – Horstmarer Landweg – Orléans Ring 
- Wilhelmstraße – Neutor zur führen, wird weiterhin gefolgt. 
2. Die Anregung ABV/0004/2021 ist damit erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
Mit der als Anlage 1 beigefügten Anregung ABV/004/2021 wurde der Rat gebeten, den Beschluss zur 
Routenführung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vom 
25.08.2020 aufzuheben und eine alternative Routenführung zu beschließen. Hierzu nimmt die Ver-
waltung wie folgt Stellung: 
 
Die in der Vorlage V/0650/2020 beschlossene Route führt über Altenberger Straße, Haus Uhlenkot-
ten, Horstmarer Landweg, Orléans-Ring, Wilhelmstraße sowie Neutor bis zur Promenade. Aus dem 
der Vorlage V/0650/2020 beigefügten Prüfergebnis geht diese Routenführung als Vorzugsvariante 
hervor. Dieser wurden zwei Alternativrouten (Steinfurter Straße und Wasserweg) gegenübergestellt. 
 
Die Nebenanlagen entlang der Steinfurter Straße sind im Bereich zwischen Johann-Krane-Weg und 
Orléans-Ring für ein Mindestmaß an Gehweg und Veloroute derzeit nicht ausreichend. Eine Routen-
verlegung auf die Steinfurter Straße hätte entsprechend zur Folge, dass in diesem Bereich die Anzahl 
der Fahrspuren auf der Steinfurter Straße um mindestens einen Fahrstreifen reduziert werden müss-
te. Die B54 dient als Hauptachse der Stadt -Umlandbeziehung und muss in der bestehenden Breite 
bis zum Orléans -Ring vorgehalten werden, um die heutigen Verkehrsmengen abwickeln zu können. 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
02.01.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Spliethoff 
Telefon: 492-7213 
Spliethoff@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0812/2022 
Zudem erfolgt die Umleitungsstrecke der BAB A1 ebenfalls über diese Route, was die Verkehrsbelas-
tung temporär zusätzlich erhöhen kann.  
 
Die beschlossene Routenführung verläuft zudem mittig zwischen den beiden geplanten neuen Stadt-
quartieren im Bere ich Austermannstraße (MMQ 1) und Busso -Peus-Straße (MMQ 2), in denen bis 
2030 insgesamt rund 2.600 neue Wohneinheiten entstehen sollen. Die Veloroute kann in der be-
schlossenen Trassenführung gleichermaßen beide neuen Stadtquartiere andienen. Bei Änderung des 
Trassenverlaufes auf die Steinfurter Straße hätte das geplante Stadtquartier MMQ 2 an der Busso -
Peus-Straße (rund 600 Wohneinheiten) keine Anbindung an eine Veloroute.  
Darüber hinaus werden über die beschlossene Routenführung auch mehrere Bildungseinri chtungen 
angebunden. Dies erhöht das Nutzungspotential für Studierende aus Altenberge und Nienberge. 
Ebenso wird die Wegebeziehungen von den Bildungseinrichtungen Richtung Innenstadt verbessert.  
 
Aus den Anmerkungen der Bürgerschaft im Zuge der Trassenuntersuchung ging seinerzeit überdies 
der Wunsch hervor, die Veloroute zwischen der Austermannstraße und dem Orléans-Ring in Gänze 
über den Horstmarer Landweg zu führen und anschließend weiter über die geplante Fahrradstraße 
Wilhelmstraße (vgl. V/0650/2020). Diese Anregung wurde durch den beschlossenen Trassenverlauf 
berücksichtigt.  
 
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass mit dem in 2023 startenden Ausbau der Wilhelmstraße zur 
Fahrradstraße bereits ein erster Streckenabschnitt auf dem beschlossenen Trassenverlauf realisiert 
wird. Des Weiteren ist geplant, den Horstmarer Landweg zwischen Orléans-Ring und Corrensstraße 
ebenfalls als Fahrradstraße auszuweisen und dementsprechend umzubauen.  
 
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, weiterhin an dem beschlossenen Routen verlauf über den Horst-
marer Landweg festzuhalten.  
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: ABV/0004/2021 
Anlage 2: Übersichtsplan

Anlage 2: Übersichtsplan mit beschlossener Routenführung und beantragter Änderung

20 Zeichen

Projekt:Bemerkungen:

Beratungsverlauf (3)

24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.01.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
08.02.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Mauritzstraße 4
  • Steinfurter Straße
  • Altenberger Straße
  • Wilhelmstraße
  • Austermannstraße
  • Horstmarer Landweg
  • Wasserweg
  • Johann-Krane-Weg
  • Haus Uhlenkotten
  • Busso-Peus-Straße
  • Corrensstraße
  • Orléans-Ring
  • Promenade
  • Neutor

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Details

Aktenzeichen
V/0812/2022
Typ
Vorlagen
Datum
22.12.2022
Erstellt
22.12.2022 17:06