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0958/2017

3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.06.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017, TOP 10.21

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2017

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Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 27.06.2017

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Anlage 1 zum 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln

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Anlage 6 - Stellungnahme zu Beschlussempfehlungen

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 - Auszug StadtAG Behindertenpolitik 16.05.2017

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Anlage 2 zum 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln

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Anlage 5 - Auszug BV Porz 16.05.2017

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Anlage 7 Auszug BV Kalk vom 22.06.2017

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2017

2516 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 08.05.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 02.05.2017 
öffentlich 
5.8 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln 
0958/2017 
RM Hammer weist darauf hin, dass der hiesige Ausschuss um Prüfung gebeten hat-
te, welche Einnahmeausfälle ein Verzicht auf großflächige Werbung auf den Stadt-
bahnen zur Folge hätte. Nach den Ausführungen in der Verwaltungsvorlage verlän-
gere sich dieser Vertrag nun aktuell um weitere fünf Jahre, so dass hier kein Ent-
scheidungsspielraum mehr gegeben sei. Dies sei sehr bedauerlich. 
 
RM Nesseler-Komp stellt mit Wohlwollen fest, dass viele Anregungen, die die Au-
ßenbezirke berühren, offensichtlich noch geprüft werden oder sogar bereits in weite-
rer Bearbeitung seien. Sie möchte dennoch insbesondere an die KVB appellieren, 
die besonderen Gegebenheiten – beispielsweise die vielen Flüchtlingsunterkünfte – 
bei den zugesagten linienübergreifenden Bewertungen zu berücksichtigen. 
 
SB Ott bittet um ein kurzes statement zur Verlängerung der Linie 3 und 18 bis zur 
Stadtgrenze. 
 
Die Kritik von Herrn Hammer aufgreifend informiert Herr Höhn, Vertreter der KVB 
AG, dass es sich um erhebliche Einnahmeausfälle handele. Da der Vertrag in der Tat 
aber noch bis 2021 laufe, werde die Anregung zunächst zurückgestellt und bei einer 
Neuvergabe wieder aufgegriffen. 
 
Die etwaigen Verlängerungen der Linien 3 und 18 in Richtung Bergisch Gladbach 
habe die KVB zurückgestellt bis Klarheit über den Ausbau der S11 herrsche, da hier 
keine konkurrierende Situation geschaffen werden solle.  
 
Abschließend berichtet er auf Nachfrage des RM Michel, dass in der Stadtbahnhalte-
stelle Vingst zwei Aufzüge eingebaut werden sollen, vgl. hierzu TOP 7.2. Da sich 
diese Maßnahme jedoch verzögern werde, werden KVB und Verwaltung versuchen, 
Vingst - zumindest bis zur Fertigstellung der Aufzüge -  im Rahmen der Überplanung

der Busnetze Mülheim, Deutz und Kalk anzubinden. Eine entsprechende Beschluss-
vorlage werde den Gremien bis zur Sommerpause vorgestellt.  
 
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schlägt stellv. Vorsitzende dos Santos 
Herrmann vor, die Vorlage zunächst in die weiteren Gremien zu verweisen.  
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden 
Gremien. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 27.06.2017

4247 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 04.07.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 27.06.2017 
öffentlich 
5.2 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln 
0958/2017 
Seitens der SPD-Fraktion signalisiert RM Kron Zustimmung zur Verwaltungsvorlage, 
bittet die Verwaltung jedoch, auch die Prüfaufträge/Anregungen der Bezirksvertre-
tungen mitzunehmen, zu prüfen und zu bewerten. 
 
RM Michel schließt sich für die CDU-Fraktion seinem Vorredner an und bittet – auch 
angesichts der Zusatzbeschlüsse einiger Bezirksvertretungen - um eine erste Ein-
schätzung der Verwaltung bzw. der KVB AG hinsichtlich der weiteren Bearbeitung.  
 
RM Hammer bedankt sich seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zunächst bei 
der Verwaltung für die gute Aufbereitung und regt an, den Beschlussvorschlag der 
Verwaltung wie folgt zu ergänzen: 
 
„ Für eine zeitnahe Bearbeitung der Maßnahmen, besonders die Aktualisierung der 
Busteilnetze und der Stärken-Schwäche-Analyse von Straßenbahn und Bussen sind 
personelle Ressourcen bereit zu stellen; der Bedarf hierfür ist dem Ausschuss im 
Rahmen der Haushaltsplanberatungen mitzuteilen.“ 
 
Für die Fraktion Die Linke.Köln äußert RM Weisenstein uneingeschränkte Unterstüt-
zung zu diesem Ergänzungsantrag.   
 
Vorsitzender Wolter greift das auch in der Presse thematisierte Problem „fehlende 
Klimatisierung in den Straßenbahnen“ auf und merkt an, dass sich sowohl der Auf-
sichtsrat der KVB AG als auch der hiesige Ausschuss dringend mit diesem Thema 
befassen müssen.

Frau Mauksch, Vertreterin des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik, führt aus, 
dass der größte Teil der Anregungen aus den Bezirksvertretungen nicht die Grund-
sätze und Standards des Nahverkehrsplanes betreffen, sondern vielmehr die weitere 
Netzentwicklung. Die Nahverkehrsplanung sei ein fortlaufendes Geschäft; es werde 
immer wieder Fahrplanwechsel, Anpassungen und dementsprechend konzeptionelle 
Vorschläge der Verwaltung geben. Nach der Beschlussfassung zum Nahverkehrs-
plan werde dem hiesigen Ausschuss – auch vor dem Hintergrund der personellen 
Ressourcen - ein entsprechendes Arbeitsprogramm vorgestellt; insofern begrüße sie 
den Ergänzungsantrag nachdrücklich. 
 
Problematisch wäre eine erweiterte Beschlussfassung, die eine Änderung der Struk-
turen oder der Standards verursachen würde, wie beispielsweise der Wunsch der BV 
Kalk nach einem geänderten Taktraster. Einzelveränderungen im Netz hingegen 
würden von der Verwaltung zur Prüfung aufgegriffen.  
 
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt Vorsitzender zunächst den 
mündlichen Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und anschlie-
ßend die so geänderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung.  
1. Beschluss (mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die  Grü-
nen): 
Für eine zeitnahe Bearbeitung der Maßnahmen, besonders die Aktualisierung der 
Busteilnetze und der Stärken-Schwäche-Analyse von Straßenbahn und Bussen sind 
personelle Ressourcen bereit zu stellen; der Bedarf hierfür ist dem Ausschuss im 
Rahmen der Haushaltsplanberatungen mitzuteilen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
2. Beschluss (Gesamtabstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage): 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln in der 
überarbeiteten Fassung (Anlage 1). Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 
werden dabei Bestandteil des Nahverkehrsplanes der Stadt Köln (Anlage 2). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen 
weiterzuverfolgen und zur  Beratung vorzubereiten, mit dem Ziel, sie sukzessive 
den zuständigen Fachausschüssen und Bezirksvertretungen vorzulegen.  
 
3. Für eine zeitnahe Bearbeitung der Maßnahmen, besonders die Aktualisie-
rung der Busteilnetze und der Stärken-Schwäche-Analyse von Straßenbahn 
und Bussen sind personelle Ressourcen bereit zu stellen; der Bedarf hierfür 
ist dem Ausschuss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen mitzuteilen. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 1 zum 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln

759884 Zeichen

Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0958/2017  
„3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln“  
3. Nahverkehrsplan

3. NAHVERKEHRSPLAN DER STADT KÖLN  
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Tel. 0221 / 221 – 22184 
Fax 0221 / 221 – 28493 
strassen-verkehrstechnik@stadt-koeln.de 
www.stadt-koeln.de 
 
Betreuung: 
Christian Dörkes 
Andrea Suer 
 
Endbearbeitung: 
Ricarda Mauksch 
Thilo Bosse 
 
Gutachter: in Kooperation mit: 
 
Planungsbüro VIA eG büro thiemann-linden 
Stadt & Mobilität 
50667 Köln 50823 Köln 
Marspfortengasse 6 Schirmerstr. 42-44 
Tel. 0221 / 789 527-20 
Fax 0221 / 789 527-99  
viakoeln@viakoeln.de 
Tel.  0221 / 16842642 
  
thiemann-linden@gmx.de 
www.viakoeln.de  
 
Bearbeitung:  
Herbert Eidam  
Dirk M. Stein 
Kirsten Willems 
 
Jörg Thiemann-Linden 
 
Köln, im März 2017 
 
Hinweis:  
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im folgenden Bericht auf eine 
geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Kölner/Innen, verzichtet. 
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung im Folgenden 
für beide Geschlechter.

3. Nahverkehrsplan Köln  I 
Inhaltsverzeichnis   
 
 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung ......................................................................................... 1 
2 Grundlagen ....................................................................................... 4 
2.1 Übergeordnete Ziele der Stadtentwicklung ............................................................... 4 
2.2 Übergeordnete Ziele der Verkehrsentwicklung ......................................................... 5 
2.3 Umweltrelevanz der Nahverkehrsplanung ................................................................ 8 
2.3.1 Luftqualität ................................................................................................................. 8 
2.3.2 Lärmminderung ....................................................................................................... 11 
2.3.3 Klimaschutz ............................................................................................................. 11 
2.4 Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................................ 13 
2.4.1 Europäisches Recht ................................................................................................ 13 
2.4.2 Bundesrecht ............................................................................................................ 14 
2.4.3 Landesrecht ............................................................................................................ 14 
2.5 Finanzierung des ÖPNV in Köln ............................................................................. 15 
2.6 Organisation des ÖPNV in Köln .............................................................................. 18 
2.7 Planerische Rahmenbedingungen .......................................................................... 19 
2.7.1 Landes- und Regionalplanung ................................................................................ 20 
2.7.2 Weitere übergeordnete verkehrliche Fachplanungen ............................................. 21 
2.7.3 Bauleitplanung ........................................................................................................ 23 
2.7.4 Nahverkehrsplanung im Spannungsfeld der Interessen ......................................... 24 
3 Bestandsanalysen und Prognosen .............................................. 25 
3.1 Bevölkerung und Raumstruktur .............................................................................. 25 
3.2 Wirtschaftsstruktur .................................................................................................. 46 
3.3 Mobilität ................................................................................................................... 49 
3.4 Fazit......................................................................................................................... 54 
4 Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014 ...... 55 
4.1 Maßnahmen im Stadtbahnnetz ............................................................................... 55 
4.2 Maßnahmen im Busnetz ......................................................................................... 59 
5 ÖPNV-Angebot und –Infrastruktur ............................................... 68 
5.1 ÖPNV-Angebot ....................................................................................................... 68 
5.1.1 SPNV....................................................................................................................... 68 
5.1.2 Stadtbahn ................................................................................................................ 71 
5.1.3 Buslinien .................................................................................................................. 76 
5.1.4 Flexible Bedienungsformen .................................................................................... 84 
5.1.5 Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeiten ................................................. 84 
5.2 Infrastruktur ............................................................................................................. 86 
5.2.1 Stadtbahn ................................................................................................................ 87 
5.2.2 Bus .......................................................................................................................... 91 
5.2.3 Betriebssteuerung und Beschleunigung ................................................................. 95 
5.2.4 Fahrgastinformationsanlagen ............................................................................... 100 
5.2.5 Intermodale Angebote ........................................................................................... 103 
5.3 ÖPNV-Nachfrage und Bewertung des Angebots .................................................. 108 
5.3.1 Entwicklung der Nachfrage ................................................................................... 108 
5.3.2 Nutzung und Bewertung des ÖPNV-Systems in Köln .......................................... 112 
5.4 Verbindungsqualität .............................................................................................. 117

II 3. Nahverkehrsplan Köln 
 Inhaltsverzeichnis 
 
 
5.5 Ergänzende Betrachtung der Verbindungsqualität für Stadtteile ohne 
Schienenanschluss im Spätverkehr ......................................................................130 
5.6 Auslastung und Kapazitäten ..................................................................................132 
6 Qualitäts- und Umweltstandards ................................................ 149 
6.1 Qualitätsstandards .................................................................................................149 
6.1.1 Angemessene Verkehrsbedienung .......................................................................151 
6.1.2 Erreichbarkeit von Haltestellen ..............................................................................155 
6.1.3 Barrierefreiheit .......................................................................................................169 
6.1.4 Standards zur Ausgestaltung von Haltestellen ......................................................175 
6.1.5 Ausstattung der Fahrzeuge ...................................................................................183 
6.1.6 Rahmenvorgaben zur Beförderungsqualität ..........................................................185 
6.1.7 Qualitätskriterien Tarif und Service .......................................................................187 
6.2 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ..............................................................194 
6.3 Umweltstandards ...................................................................................................196 
6.3.1 Luftqualität .............................................................................................................197 
6.3.2 Lärmminderung ......................................................................................................198 
6.3.3 CO2-Minderungseffekte als Beitrag zum Klimaschutz ...........................................199 
6.3.4 EXKURS: Perspektiven für alternative Busantriebsarten in Köln ..........................201 
6.4 Qualitätsmanagement ............................................................................................205 
7 Stärken-/Schwächen-Analyse ..................................................... 209 
7.1 Nachfrageentwicklung und Kapazitäten ................................................................209 
7.2 Erschließungsqualität ............................................................................................211 
7.3 Bedienungsqualität ................................................................................................212 
7.3.1 Taktangebot ...........................................................................................................212 
7.3.2 Betriebsqualität ......................................................................................................213 
7.4 Verbindungsqualität ...............................................................................................214 
7.5 Umwelt- und Klimaschutz ......................................................................................215 
7.6 Intermodale Angebote ...........................................................................................216 
7.7 Fahrgastinformation und Kundenorientierung .......................................................217 
7.8 Barrierefreiheit .......................................................................................................219 
8 Modifizierung des ÖPNV-Angebots ............................................ 221 
8.1 Weiterentwicklung des Nachtverkehrsangebots ...................................................221 
8.1.1 Erweiterung des Nachtverkehrs – 1. Stufe ............................................................224 
8.1.2 Erweiterung des Nachtverkehrs – 2. Stufe ............................................................225 
8.1.3 Sonstige Angebotsverbesserungen im Nachtverkehr ...........................................229 
8.1.4 Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn ........................................................230 
8.1.5 Stadtbahnnetz 2016 ...............................................................................................231 
8.2 Weiterentwicklung des Stadtbahnangebots ..........................................................232 
8.2.1 Zukünftige Erweiterungen des Stadtbahnnetzes ...................................................232 
8.2.2 Angedachte Haltestellenneubauten im bestehenden Netz ...................................235 
8.2.3 Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen ...................................................236 
8.2.4 Weitere Infrastrukturmaßnahmen im Kölner ÖPNV-Netz ......................................239 
8.2.5 Umrüstung und Ergänzung des Stadtbahn-Fuhrparks ..........................................240 
8.3 Weiterentwicklung des Busangebots und des Angebots an flexiblen  
Bedienungsformen .................................................................................................241 
8.3.1 Linienführung und Fahrplanangebot ......................................................................241 
8.3.2 Haltestelleninfrastruktur .........................................................................................242 
8.3.3 Busbeschleunigung ...............................................................................................244 
8.3.4 Einsatz von Elektrobussen im Stadtverkehr ..........................................................246

3. Nahverkehrsplan Köln  III 
Inhaltsverzeichnis   
 
 
8.3.5 Ergänzendes Feinerschließungskonzept .............................................................. 247 
8.3.6 Prüfung eines Express-Bus-Netzes ...................................................................... 247 
8.4 Dynamische Fahrgastinformationen für Bus und Bahn ........................................ 248 
8.5 Weiterentwicklung multimodaler Angebote ........................................................... 249 
8.5.1 Park-and-Ride-System .......................................................................................... 249 
8.5.2 Maßnahmen zur Förderung von Bike and Ride .................................................... 249 
8.5.3 Car Sharing ........................................................................................................... 258 
8.5.4 Ausbau von Verknüpfungspunkten zu Mobilitätsstationen ................................... 259 
8.6 Bedeutung des SPNV für die Weiterentwicklung des ÖPNV ................................ 262 
8.6.1 Zielnetze ................................................................................................................ 263 
8.6.2 Ausgewählte Maßnahmen zum Ausbau des Bahnknotens .................................. 270 
8.7 ÖPNV auf dem Rhein ............................................................................................ 272 
8.7.1 Möglichkeiten der Integration der Rheinfähren in das ÖPNV-System .................. 272 
8.7.2 Potenziale einer rheinquerenden Buslinie Rodenkirchen – Porz.......................... 273 
8.7.3 Einrichtung eines regionalen Wasserbusliniensystems ........................................ 275 
9 Wirksamkeitsabschätzung .......................................................... 276 
10 Ausblick ........................................................................................ 281 
11 Literaturverzeichnis ..................................................................... 286

IV  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Tabellenverzeichnis 
 
 
Tabellenverzeichnis 
 
Tabelle 2-1: Maßnahmen der IGVP und zum Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan (Teil 
Schiene) vom 11.05.2006  Quelle: Ministerium für Bauen und Verkehr 
NRW............................................................................................................22 
Tabelle 3-1: Einwohnerentwicklung 2003 - 2013 nach Stadtbezirken, Haupt- und 
Nebenwohnsitz (Stand: jeweils 31.12.)  Quelle: Stadt Köln, Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik ....................................................................26 
Tabelle 3-2: Stadtteile mit Einwohnerzuwächsen über 1.000 Personen zwischen 2003 
und 2013 (Stand: jeweils 31.12.)  Quelle: Stadt Köln, Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik ....................................................................28 
Tabelle 3-3: Stadtteile mit Einwohnerverlusten über 500 Personen zwischen 2003 und 
2013 (Stand: jeweils 31.12.)   Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik ................................................................................................28 
Tabelle 3-4: Altersstruktur der Einwohner in den Stadtbezirken im Jahr 2013 Quelle: 
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik .....................................36 
Tabelle 3-5: Schülerzahlen an weiterführenden Schulen im Jahr 2013   Quelle: Stadt 
Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ..............................................38 
Tabelle 3-6: Wohnbauflächen in Realisierung und Wohnungsbaupotenziale im 
gesamten Stadtgebiet, Stand: September 2014  Quelle: Stadt Köln, Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik ....................................................................45 
Tabelle 3-7: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Pendler 1997, 2003, 2010 
und 2013, Stand: jeweils 30.06.  Quelle: Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit ...........................................................................................................52 
Tabelle 3-8: Herkunfts- und Zielorte der Kölner Ein-/Auspendler ab einem Anteil von 
0,5 %, hervorgehobenen sind Werte über 5 %  Quelle: Statistik der 
Bundesagentur für Arbeit ............................................................................53 
Tabelle 5-1: Verknüpfungshaltestellen zwischen SPNV und ÖPNV  Quelle: VRS ........69 
Tabelle 5-2: Linien des Schienenpersonennahverkehrs auf Kölner Stadtgebiet, 
Fahrplanjahr 2014  Quelle: Nahverkehr Rheinland GmbH .........................70 
Tabelle 5-3: Stadtbahnlinien der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Fahrplanjahr 2014  
Quelle: KVB AG ..........................................................................................74 
Tabelle 5-4: Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeiten im Stadtbahnnetz der 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Stand: Dezember 2014 Quelle: KVB AG ...75 
Tabelle 5-5: Lokale Buslinien der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Fahrplanjahr 2014 
Quelle: KVB AG ..........................................................................................78 
Tabelle 5-6: Interlokale Buslinien im Stadtgebiet Köln, Fahrplanjahr 2014, 
(Streckenführung außerhalb des Stadtgebiets kursiv)  Quelle: VRS .........82 
Tabelle 5-7: Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeit im Busnetz der Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG, Stand 2014   Quelle: KVB AG ...............................86 
Tabelle 5-8: Stadtbahnhaltestellen auf Kölner Stadtgebiet je Linie, Stand 2014 Quelle: 
KVB AG .......................................................................................................88 
Tabelle 5-9: Nicht stufenfrei ausgebaute Stadtbahnhaltestellen, Stand 2014 Quelle: 
KVB AG .......................................................................................................90 
Tabelle 5-10: Busbestand der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Stand 2014  Quelle: KVB 
AG ...............................................................................................................92 
Tabelle 5-11: Ausstattung der einzelnen Haltestellenpositionen im Kölner Busnetz, Stand 
2014  Quelle: KVB AG ................................................................................94 
Tabelle 5-12: Bevorrechtigung der Stadtbahn an Lichtsignalanlagen, Stand 2014 Quelle: 
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik ......................................97 
Tabelle 5-13: Bevorrechtigung der Busse an Lichtsignalanlagen, Stand 2014 Quelle: 
Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik ......................................98 
Tabelle 5-14: Bevorrechtigung der Busse an Lichtsignalanlagen mit 
Stadtbahnbevorrechtigung, Stand 2014  Quelle: Stadt Köln, Amt für 
Straßen und Verkehrstechnik .....................................................................98 
Tabelle 5-15: Fahrgastinformationsanlagen im Stadtbahnbereich,  Stand: 2014; Quelle: 
KVB AG .....................................................................................................102 
Tabelle 5-16: Dynamische Fahrgastinformation im Busnetz, Stand 2014 Quelle: KVB .103 
Tabelle 5-17: P+R Anlagen auf Kölner Stadtgebiet, Stand: 2014  Quelle: Stadt Köln, Amt 
für Straßen und Verkehrstechnik ..............................................................105

3. Nahverkehrsplan Köln  V 
Tabellenverzeichnis   
 
 
Tabelle 5-18: Verkehrsleistung und Fahrgastnachfrage bei der Kölner Verkehrs-Betriebe 
AG, Stand 2014   Quelle: KVB AG ........................................................... 111 
Tabelle 5-19: Verkehrszwecke und genutztes Verkehrsmittel 2009 (Mehrfachnennungen 
möglich); Abweichungen der Zeilensummen durch Rundungsdifferenzen  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik...................... 113 
Tabelle 5-20: Die fünf häufigsten Beschwerdeeingaben 2013 bei den Kölner Verkehrs -
Betrieben Quelle: KVB AG ....................................................................... 116 
Tabelle 5-21: Analyse der als „akzeptabel“ eingestuften Verbindungsqualitäten zwischen 
einzelnen Stadtteilen und der Innenstadt in der Hauptverkehrszeit im 
Fahrplan 2012  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 120 
Tabelle 5-22: Analyse der als „akzeptabel“ eingestuften Verbindungsqualitäten zwischen 
einzelnen Stadtteilen und der Innenstadt in der Nebenverkehrszeit im 
Fahrplan 2012  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 122 
Tabelle 5-23: Analyse der als „akzeptabel“ eingestuften Verbindungsqualitäten zwischen 
der Innenstadt und den einzelnen Stadtteilen in der Schwachverkehrszeit 
im Fahrplan 2012  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik ..................................................................................................... 124 
Tabelle 5-24: Stadtbezirke mit Bezirks(teil)zentrum und zentralen Versorgungsbereichen 
(Stand 2014)  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik125 
Tabelle 5-25: Verbindungsqualität von den Stadtteilen in das Bezirks(teil)zentrum in der 
Haupt- und Nebenverkehrszeit im Fahrplan 2012 Quelle: Stadt Köln, Amt 
für Stadtentwicklung und Statistik ............................................................ 129 
Tabelle 5-26: Stadtteile, bei denen die Komforterreichbarkeit ab der Innenstadt ab 
1:15 Uhr (freitags, samstags und vor Feiertagen) nicht gegeben ist; 
Fahrplan 2011  Quelle: Planungsbüro VIA............................................... 131 
Tabelle 5-27: Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Stadtbahnnetz 
montags bis freitags im Zeitabschnitt 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr, Stand 2014 
Quelle: Planungsbüro VIA ........................................................................ 135 
Tabelle 5-28: Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Stadtbahnnetz 
montags bis freitags im Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Stand: 2014 
Quelle: Planungsbüro VIA ........................................................................ 138 
Tabelle 5-29: Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Busnetz im 
Zeitabschnitt montags bis freitags 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr, Stand 2014  
Quelle: Planungsbüro VIA ........................................................................ 142 
Tabelle 5-30: Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Busnetz im 
Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Stand 2014  Quelle: Planungsbüro 
VIA ............................................................................................................ 146 
Tabelle 6-1: Zeitintervalle und Verkehrszeiten als Grundlage für die Angebotsplanung 
des Kölner ÖPNV, Stand 2011  Quelle: Planungsbüro VIA ..................... 153 
Tabelle 6-2: Mindesttaktangebot auf Stadtbahnlinien, Stand 2011  Quelle: 
Planungsbüro VIA .................................................................................... 154 
Tabelle 6-3: Mindesttaktangebot auf innerstädtischen Buslinien, Stand 2011 Quelle: 
Planungsbüro VIA .................................................................................... 155 
Tabelle 6-4: Zielwerte zur Erschließung von Wohngebieten (Haltestellenradien) Quelle: 
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik .................................. 156 
Tabelle 6-5: Erschließungsgrad der Einwohner in den Stadtteilen, Stand Dezember 
2013  Quelle Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ............ 158 
Tabelle 6-6: Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten zur Optimierung der ÖPNV-
Erschließung in den einzelnen Stadtteilen  (Basis: Einwohner Dezember 
2013; Fahrplan 2014)  Quelle: Planungsbüro VIA ................................... 166 
Tabelle 6-7: Zuständigkeiten bei Bau, Ausgestaltung und Wartung von Haltestellen im 
Kölner ÖPNV, Stand 2014  Quelle: Planungsbüro VIA ............................ 178 
Tabelle 6-8: Kategorisierung der Stadtbahn- und Bushaltestellen im Kölner ÖPNV 
Quelle: Planungsbüro VIA ........................................................................ 179 
Tabelle 6-9: Mindestqualität von Stadtbahn- und Bushaltestellen, Stand 2014 Quelle: 
Planungsbüro VIA .................................................................................... 182 
Tabelle 6-10: Kundeninformation der Kölner Verkehrs Betriebe AG, Stand 2014 Quelle: 
KVB AG .................................................................................................... 195 
Tabelle 6-11: Einschätzung alternativer Busantriebe für den Kölner ÖPNV mit Horizont 
2020-2030  Quelle: Planungsbüro VIA..................................................... 204

VI  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Tabellenverzeichnis 
 
 
Tabelle 8-1: Maßnahmen und Kosten zur Weiterentwicklung des Nachtverkehrs, 1. 
Stufe, Stand 2011  Quelle: Planungsbüro VIA .........................................224 
Tabelle 8-2: Maßnahmen und Kosten der Zusatzleistungen im Nachtverkehr, Stand: 
2012  Quelle: Planungsbüro VIA ..............................................................227 
Tabelle 8-3: Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn, Stand 2016 Quelle: Stadt 
Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ............................................231 
Tabelle 8-4: Geplante Erweiterungen des Stadtbahnnetzes Köln, Stand 2016 Quelle: 
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ...................................233 
Tabelle 8-5: Angedachte Haltestellenneubauten im bestehenden Netz,   Stand 2016  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ......................235 
Tabelle 8-6: Prioritätenliste Aufzugnachrüstungen und Bahnsteiganhebungen, Stand 
2016  Quelle: Stadt Köln, Amt für Brücken und Stadtbahnbau ................238 
Tabelle 8-7: Weitere Infrastrukturmaßnahmen im Kölner ÖPNV-Netz, Stand 2016  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ......................239 
Tabelle 8-8: Prioritätenliste zum linienbezogenen barrierefreien Ausbau von 
Bushaltestellen, Stand 2016  Quelle: KVB AG .........................................244 
Tabelle 8-9: Mögliche Standorte zum Ausbau von Verknüpfungspunkten zu 
Mobilitätsstationen, Stand 2016  Quelle: Planungsbüro VIA ....................261 
Tabelle 8-10: Maßnahmen im Zielnetz 2020 mit Bezug auf Köln  (fett: Veränderungen 
gegenüber dem Status quo Fahrplanjahr 2016) .......................................264 
Tabelle 8-11: Maßnahmen im Zielnetz 2025 mit Bezug auf Köln  (fett: Veränderungen 
gegenüber dem Zielnetz 2020) .................................................................266 
Tabelle 8-12: Maßnahmen im Zielnetz 2030 mit Bezug auf Köln  (fett: Veränderungen 
gegenüber dem Zielnetz 2025) .................................................................269 
Tabelle 8-13: Rheinfähren auf dem Gebiet der Stadt Köln, Stand 2016  Quelle: 
Planungsbüro VIA .....................................................................................272 
Tabelle 9-1: Ex-Ante-Bewertung zentraler Maßnahmen der Nahverkehrsplanung           
Quelle: Planungsbüro VIA ........................................................................278

3. Nahverkehrsplan Köln  VII 
Abbildungsverzeichnis   
 
 
Abbildungsverzeichnis 
 
Abbildung 2-1: Kölner Umweltzone seit 01.04.2012  Quelle: Stadt Köln, Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt ................................................................................. 9 
Abbildung 2-2: Akteure im Kölner ÖPNV  Quelle: Planungsbüro VIA ................................ 19 
Abbildung 2-3: Nahverkehrsplanung im Spannungsfeld der Interessen  Quelle: 
Planungsbüro VIA ...................................................................................... 24 
Abbildung 3-1: Einwohnerzahlen und Bevölkerungsdichte der Stadtteile 2013  Quelle: 
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik .................................... 27 
Abbildung 3-2: Veränderung der Zahl der Einwohner in den Stadtteilen im Zeitraum 2003 
bis 2013 (Stand: jeweils 31.12.)   Quelle: Stadt Köln, Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik ................................................................... 29 
Abbildung 3-3: Bevölkerungsprognose für die Stadt Köln bis 2040  (Einwohner mit 
Hauptwohnsitz)  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 31 
Abbildung 3-4: Prognostizierte Veränderungen der Kölner Altersstruktur  Quelle: Stadt 
Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ............................................. 32 
Abbildung 3-5: Anteil der 65-Jährigen und älter im Jahr 2013 nach Stadtteilen  Quelle: 
Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik .................................... 33 
Abbildung 3-6: Anteil der 65-Jährigen und älter im Jahr 2025 nach Stadtteilen, Stand: 
2013  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ............. 34 
Abbildung 3-7: Verkehrsmittelwahl nach Altersgruppen in Köln 2006  Quelle: Stadt Köln, 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik ....................................................... 37 
Abbildung 3-8: Standorte der weiterführenden Schulen in Köln, Stand: 2013  Quelle: Stadt 
Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ............................................. 39 
Abbildung 3-9: Schülerströme zu weiterführenden Schulen des Stadtbezirks 1, Innenstadt, 
Stand: 2013  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik  .. 40 
Abbildung 3-10: Wohnungsbaupotenziale in Köln gemäß Wohnungsbauprogramm 2015, 
Stand: September 2014  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik ....................................................................................................... 44 
Abbildung 3-11: Wohnbauflächen in Realisierung und Wohnungsbaupotenziale in den 
einzelnen Stadtbezirken, Stand: September 2014  Quelle: Stadt Köln, Amt 
für Stadtentwicklung und Statistik .............................................................. 45 
Abbildung 3-12: Gewerbeflächen nach Gewerbeflächenbereitstellungskonzept in den 
Stadtbezirken, Stand: September 2014  Quelle: Stadt Köln, Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik ................................................................... 46 
Abbildung 3-13: Gewerbeflächenpotenzial nach Gewerbeflächenbereitstellungskonzept, 
Stand: September 2014  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik ....................................................................................................... 47 
Abbildung 3-14: Verkehrsmittelwahl in Köln 2006   Quelle: Stadt Köln, Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik ................................................................... 49 
Abbildung 3-15: ÖPNV-Anteile der Einwohner 2006 nach Stadtteilen  Quelle: Stadt Köln, 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik ....................................................... 50 
Abbildung 5-1: Linien des Schienenverkehrs (SPNV und ÖPNV) auf Kölner Stadtgebiet, 
Stand: 12/2014  Quelle: KVB AG ............................................................... 71 
Abbildung 5-2: Stadtbahnnetz Köln, Fahrplanjahr 2014  Quelle: KVB AG......................... 73 
Abbildung 5-3: Buslinien der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (ohne TaxiBus und AST) im 
Stadtgebiet Köln, Fahrplanjahr 2014  Quelle: Stadt Köln, Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik ................................................................... 79 
Abbildung 5-4: Interlokale Buslinien im Stadtgebiet Köln; Fahrplanjahr 2014  Quelle:VRS 83 
Abbildung 5-5: Stufenfreiheit an Stadtbahnhaltestellen, Stand 12/2014 Quelle: KVB AG . 89 
Abbildung 5-6: P+R-Angebot und -Nachfrage in Köln 2004 bis 2014 an einem 
durchschnittlichem Werktag  Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik ........................................................................................ 104 
Abbildung 5-7: B+R-Angebot und -Nachfrage 2004 bis 2014  Quelle: Stadt Köln, Amt für 
Straßen und Verkehrstechnik ................................................................... 107 
Abbildung 5-8: Verkehrsleistung und Nachfrage im KVB-Netz 1993 bis 2013  Quelle: KVB 
AG ............................................................................................................ 109 
Abbildung 5-9: Tagesgang der Fahrgastnachfrage Montag bis Freitag im Netz der Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG, Stand 2009  Quelle: KVB AG .............................. 110

VIII  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Abbildungsverzeichnis 
 
 
Abbildung 5-10: Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Köln 2004 und 2009   in Prozent  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ......................112 
Abbildung 5-11: Bewertung des ÖPNV in Köln, 2009   Quelle: Stadt Köln, Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik ..................................................................114 
Abbildung 5-12: Verbindungsqualitäten von den Stadtteilen in die Innenstadt in der 
Hauptverkehrszeit (montags bis freitags 7:00 Uhr – 8:00 Uhr) im Fahrplan 
2012  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ............119 
Abbildung 5-13: Verbindungsqualitäten von den Stadtteilen in die Innenstadt in der 
Nebenverkehrszeit  (montags bis freitags 11:00 Uhr – 12:00 Uhr) im 
Fahrplan 2012  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 121 
Abbildung 5-14: Verbindungsqualitäten von der Innenstadt in die Stadtteile in der 
Schwachverkehrszeit (montags bis freitags 21:00 Uhr – 22:00 Uhr) im 
Fahrplan 2012  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 123 
Abbildung 5-15: Verbindungsqualität von den Stadtteilen in das Bezirks(teil)-zentrum in der 
Haupt- und Nebenverkehrszeit  (montags bis freitags 7:00 Uhr – 8:00 Uhr 
und 11:00 Uhr –  12:00 Uhr) im Fahrplan 2012  Quelle: Stadt Köln, Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik ..................................................................127 
Abbildung 5-16: Hohe Auslastungsgrade im Stadtbahnnetz im Zeitabschnitt montags bis 
freitags 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr, Stand 2009  Quelle: KVB AG ..................136 
Abbildung 5-17: Hohe Auslastungsgrade im Stadtbahnnetz montags bis freItags im 
Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Stand 2009 Quelle: KVB AG .......138 
Abbildung 5-18: Hohe Auslastungsgrade im Busnetz im Zeitabschnitt 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr, 
Stand 2009  Quelle: KVB AG ....................................................................143 
Abbildung 5-19: Hohe Auslastungsgrade im Busnetz im Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis 
19:00 Uhr, Stand 2009  Quelle: KVB AG ..................................................147 
Abbildung 6-1: Aktualisierte räumliche Einteilung in Kernstadt und Außenbereich, Stand 
2011  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ............151 
Abbildung 6-2: Erschließung der Einwohner durch den ÖPNV, Stand Dezember 2013  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ......................159 
Abbildung 6-3: Erschließung der Senioren ab 65 Jahre durch den ÖPNV, bei 
eingeschränkten Haltestellenradien, Stand 2014  Quelle: Stadt Köln, Amt 
für Stadtentwicklung und Statistik .............................................................167 
Abbildung 6-4: Übersicht mobilitätseingeschränkter Menschen  Quelle: Hinweise für 
barrierefreie Verkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV) ............................................................................170 
Abbildung 6-5: Standard-Haltestelle für Niederflurbusse, Stand 2015  Quelle: Amt für 
Straßen und Verkehrstechnik ...................................................................176 
Abbildung 6-6: Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg, Stand: 2015  Quelle: VRS188 
Abbildung 6-7:  Qualitätskreis nach DIN 13816, Stand 2013  Quelle: Wikipedia ..............208 
Abbildung 8-1: Fahrgastnachfrage am Wochenende im Zeitraum 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr im 
Vergleich zwischen 1999 und 2009  Quelle: VRS/KVB ............................223 
Abbildung 8-2: Fahrgastnachfrage nach Tagesarten im Abend- und Nachtverkehr im 
Zeitraum 20:00 Uhr bis 3:59 Uhr im Jahr 2009   Quelle: VRS/KVB .........224 
Abbildung 8-3: Maßnahmen im Nachtverkehr nach 23:00 Uhr in der zweiten 
Teilumsetzung des Angebotskonzepts zum Nachtverkehr seit Dezember 
2012  Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ............228 
Abbildung 8-4: Linien im Nacht-Takt, Stand Dezember 2014  Quelle: KVB AG ...............229 
Abbildung 8-5: Linien des Schienenverkehrs (SPNV und ÖPNV) auf Kölner Stadtgebiet, 
Fahrplanjahr 2016 Quelle: KVB AG ..........................................................231 
Abbildung 8-6: Planungsvorhaben im Kölner Stadtbahnnetz, Stand 12/2015 Quelle: Stadt 
Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik ............................................234 
Abbildung 8-7: Beispielhafter Reisezeitvergleich bei Nutzung verschiedener 
Verkehrsmittelkombinationen  Quelle: Ministerium für Verkehr, Energie und 
Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen ...................................250 
Abbildung 8-8: Reichweiten von Fußgängern, Radfahrern und Elektrofahrrad-/ Pedelec-
Nutzern als Zu- und Abbringer des ÖPNV  Quelle: Onnen-Weber, U. .....251 
Abbildung 8-9: Einsatzbereiche von Fahrradverleihsystemen   Quelle: Thiemann-Linden 
u.a. (2010) .................................................................................................252 
Abbildung 8-10: Bediengebiet KVB-Rad (rot: Startgebiet, grün: Erweiterungsgebiet) Stand 
2016  Quelle: KVB AG ..............................................................................253

3. Nahverkehrsplan Köln  IX 
Abbildungsverzeichnis   
 
 
Abbildung 8-11: Entwicklung des CarSharing in Deutschland 1997 bis 2015  (aufgeteilt auf 
stationsbasierte+stationsunabhängige Angebote) Quelle: Bundesverband 
CarSharing, Jahresbericht 2014/15 ......................................................... 258 
Abbildung 8-12: Netzveränderungen 2020 (Ausschnitt)  Quelle: Nahverkehr Rheinland 
GmbH ....................................................................................................... 263 
Abbildung 8-13: Netzveränderungen 2025 (Ausschnitt)  Quelle: Nahverkehr Rheinland 
GmbH ....................................................................................................... 265 
Abbildung 8-14: RRX-Zielnetz  Quelle: Nahverkehr Rheinland GmbH .............................. 267 
Abbildung 8-15: Netzveränderungen 2030+ (Ausschnitt)  Quelle: Nahverkehr Rheinland 
GmbH ....................................................................................................... 268

3. Nahverkehrsplan Köln  1  
Einleitung   
 
 
1 Einleitung 
Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein -
Westfalen (ÖPNVG NRW) ist die Stadt Köln zuständiger Aufgabenträger für Pl a-
nung, Organisation und Ausgestaltung des Öffentlichen Personen nahverkehrs 
(ÖPNV). Die Aufgabenträgerschaft umfasst das gesamte Angebot an Stadtbahn - 
und Buslinien sowie an alternativen Bedienungsformen auf Kölner Stadtgebiet.1 
Gegenstand des vorliegenden Nahverkehrsplans 
Der vorliegende Nahverkehrsplan (NVP) konkreti siert die öffentlichen Verkehrsint e-
ressen des lokalen Nahverkehrs und entwickelt die Inhalte des vom Rat der Stadt 
Köln am 13. Mai 2004 beschlossenen 2. Nahverkehrsplans weiter. Im Sinne des 
deutschen Planungsrechts sowie des ÖPNVG NRW orientiert sich der Nahver-
kehrsplan an vorhandenen Verkehrsstrukturen, an den Zielen der Raumordnung, 
Landesplanung und Umweltplanung sowie dem Netz des Schienenpersonenna h-
verkehrs (SPNV) nach §  7 Abs. 4 ÖPNVG NRW. Des Weiteren werden im Nahve r-
kehrsplan die Belange des Umwelt schutzes, der Barrierefreiheit im Sinne des Bu n-
desbehindertengleichstellungsgesetzes und des Städtebaus sowie die Vorgaben 
des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans und des ÖPNV -Infrastrukturfinanzierungs-
plans berücksichtigt. 
Im vorliegenden 3. Nahverkehrspla n sind das betriebliche Leistungsangebot und 
seine Finanzierung sowie die Investitionsplanung definiert. Das betriebliche Lei s-
tungsangebot stellt die notwendigen Mindestanforderungen für Betriebszeiten, B e-
dienungshäufigkeiten und Anschlussbeziehungen an wi chtigen Verknüpfungspunk-
ten und den Qualifikationsstandard des eingesetzten Personals dar und gibt die 
Ausrüstungsstandards der im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge vor. Der Nahve r-
kehrsplan enthält darüber hinaus die Struktur und Fortentwicklung der gemei n-
schaftlichen Beförderungsentgelte und -bedingungen. 
Bisherige Schwerpunkte der Kölner Nahverkehrsplanung 
Im 1. Nahverkehrsplan 2 standen neben der generellen Bestandsaufnahme des A n-
gebots und der Potenziale im Kölner ÖPNV die Themen ÖPNV -Anbindung von Ge-
werbegebieten, Anbindung neuer Wohngebiete sowie betriebskostenneutrale Änd e-
rungen und Verbesserungen beim Stadtbahn- und Busangebot im Vordergrund. Ein 
zentrales Thema des 2. Nahverkehrsplans 3 war die Neuordnung des Stadtbahnne t-
zes mit der Ausdehnung des Niederflurbetriebs und damit einer deutlich schnelleren 
Realisierung der stufenfreien Zugänglichkeit des ÖPN V. Ein weiteres wichtiges 
Thema war die intensive Weiterentwicklung des Busnetzes. In beiden Nahverkehr s-
plänen wurden Erreichbarkeits- und Bedienungsqualitätsstandards zu einem zentra-
len Planungsinstrument weiterentwickelt, auf dem der vorliegende 3. Nahverkehr s-
plan aufbaut. Darüber hinaus wurde der 2. Nahverkehrsplan je nach Bedarf und 
durch Beschlussfassung des Verkehrsausschusses kontinuierlich fortgeschrieben. 
                                            
1 Kapitel 1 und 2 des vorliegenden Nahverkehrsplans wurden mit geringfügigen redaktionellen 
Veränderungen und Ergänzungen den von der Firma KCW (Hamburg, 2009) im Auftrag der Stadt 
Köln erstellten Umsetzungshinweisen für den Kölner Nahverkehrsplan entnommen. 
2 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklungsplanung (1998): Nahverkehrsplan Köln 1997-2002. Köln. 
3 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2004): Nahverkehrsplan Köln 2003-2007. 
Köln.

2  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Einleitung 
 
 
Beschlussfassung zum 3. Nahverkehrsplan 
Die Beschlussfassung zur Erstellung des 3. Nahverkehrsplans erfolgte im Verkehrs-
ausschuss am 09.03.2010 auf Basis der Vorstellung des „Gutachtens über die A n-
passung des Nahverkehrsplans Köln an die aktuellen rec htlichen und finanziellen 
Rahmenbedingungen“ durch das Gutachterbüro KCW, Hamburg. Der Beschluss 
lautet: 
„Der Verkehrsausschuss […] erkennt den Bedarf für eine Neuaufstellung des Na h-
verkehrsplans an. Er beauftragt die Verwaltung,  
 mit der Erarbeitung des 3 . Nahverkehrsplans Köln unter Berücksichtigung der 
Ausführungen des Gutachters zu den Anpassungserfordernissen aufgrund der 
neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und der Betrauungsregelung zu begi n-
nen,  
 notwendige Analysen und Planungen, die für die Weiteren twicklung des ÖPNV 
in Köln von Bedeutung sind, in Zusammenarbeit mit den Kölner Verkehrs -
Betrieben vorzunehmen, nach Bedarf extern zu vergeben und aus den zwec k-
gebundenen Mitteln der ÖPNV -Pauschale nach §11 ÖPNVG NRW zu finanzi e-
ren,  
 dem Verkehrsausschuss und allen Bezirksvertretungen … einen Entwurf des 3. 
Nahverkehrsplans Köln vorzulegen“4. 
Generelle Handlungsschwerpunkte 
Unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen hat die Verwaltung dem 
Verkehrsausschuss in der Beschlussvorlage folgende Handlu ngsschwerpunkte für 
den 3. Nahverkehrsplan empfohlen:  
 „Beschreibung der Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen  
 Hinweis auf Unsicherheiten in der Auslegung in Bezug auf die (Anmerkung: zum 
damaligen Zeitpunkt) noch ausstehende Anpassung des PBefG 
 Verknüpfung mit anderen Fachplanungen aus den Bereichen Klimaschutz, Luf t-
reinhaltung und Lärmschutz 
 differenzierte Aufführung der ausreichenden Verkehrsbedienung 
 genaue Erfassung und Beschreibung der Verkehrsleistung der KVB im Ist -
Zustand (z.B. durch „Liniensteckbriefe“5) als Grundlage der Betrauung und künf-
tigen Direktvergabe 
 klare Definition der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, mit denen die KVB 
betraut ist  
 Dokumentation über Vereinbarungen zu interlokalen Verkehren  
 Sicherung der Qualität durch klar definierte (Mindest-) Qualitätsstandards“6. 
 
 
                                            
4 Niederschrift über die 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.03.2010 vom 22.03.2010, 
S. 12. 
5  Die detaillierten Steckbriefe der einzelnen Stadtbahn- und Buslinien sind im Nahverkehrsplan 
nicht aufgeführt; sie werden Bestandteil der Vorabbekanntmachung zur geplanten Direktvergabe 
6 Stadt Köln, Der Oberbürgermeister: Beschlussvorlage 0672/2010 mit Freigabedatum 22.02.2010

3. Nahverkehrsplan Köln  3  
Einleitung   
 
 
Planerische Schwerpunkte 
Unter planerischen Aspekten sollen folgende Themen im 3. Nahverkehrsplan vertieft 
behandelt werden: 
 Überprüfung von Kapazitätsengpässen im Netz und Vorschläge zu deren Besei-
tigung  
 Bedarfsanalyse und Angebotskonzept für die Abend- und Nachtstunden  
 Analyse und Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung von Pünktlichkeit und 
Anschlusssituationen  
 Überprüfung der umgesetzten Änderungen im Busnetz 
 Sicherstellung des behindertengerechten Zugangs zum ÖPNV  
 Sicherstellung der Qualität des ÖPNV in Köln. 
Erarbeitung des 3. Nahverkehrsplans 
In der Erarbeitungsphase zum 3. NVP erfolgten regelmäßige Abstimmungen und 
Workshops zwischen dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik, der Kölner Ve r-
kehrs-Betriebe AG sowie dem mit der Erstellung des Nahverkehrsplans beauftra g-
ten Planungsbüro VIA eG. Im Bedarfsfall wurden weitere betroffene Dienststellen 
der Stadt, der Zweckverband Nahverkehr Rheinland oder externe Interessenvertr e-
ter hinzugezogen. 
Während der B earbeitung des 3. NVP eingetretene wesentliche Weiterentwicklu n-
gen des Verkehrsangebotes wie z.B. die südliche Teilinbetriebnahme der Nord-Süd-
Stadtbahn als Linie 17, sind zur Sicherstellung einer einheitlichen Daten- und Analy-
semethodik nur nachrichtlich ergänzt und somit nicht in darauf aufbauenden B e-
rechnungen des Analysefalls enthalten. 
Berücksichtigung des Nahverkehrsplans für den Schienenpersonennahve r-
kehr (SPNV) 
Zuständiger Aufgabenträger für den SPNV ist seit dem 01.01.2008 nach Änderung 
des ÖPNVG N RW der Zweckverband Nahverkehr - SPNV & Infrastruktur - Rhein-
land“ (ZV NVR bzw. NVR). Gemäß §  3 Abs. 6 der Zweckverbandssatzung erstellt 
der NVR „den Nahverkehrsplan für den SPNV auf der Grundlage der vorliegenden 
SPNV-Nahverkehrspläne sowie der verabschie deten regionalen Zielkonzepte der 
Trägerzweckverbände“. Der 3. Nahverkehrsplan für den SPNV in der Region befand 
sich parallel zur Erarbeitung dieses st ädtischen ÖPNV -Nahverkehrsplans in der 
Fortschreibung und wurde am 17.03.2016 in der Verbandsversammlung  des NVR 
beschlossen. Die Inhalte des ÖPNV -Nahverkehrsplans wurden gemäß §  8 ÖPNVG 
NRW bereits im Verlauf des Erarbeitungsverfahrens mit den Zielnetzen und sonst i-
gen Inhalten des SPNV-Nahverkehrsplans abgeglichen.

4  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Grundlagen 
 
 
2 Grundlagen 
Der Nahverkehrsplan der Stadt  Köln berücksichtigt folgende Rahmenbedingungen 
und Vorgaben: 
 Übergeordnete Ziele der Stadt- und Verkehrsentwicklung  
 Rechtliche Rahmenbedingungen 
 Finanzierungsrahmen für den ÖPNV 
 Fachplanungen, die für die Nahverkehrsplanung relevant sind. 
2.1 Übergeordnete Ziele der Stadtentwicklung 
Der Nahverkehrsplan berücksichtigt – ausgehend von der städtischen Bevölk e-
rungs- und Wirtschaftsentwicklung – die stadtentwicklungsplanerischen Ziele der 
Stadt Köln. Dies betrifft insbesondere für die deutlich wachsende Bevölkerun g und 
noch stärker steigende Zahl an Haushalten die Erschließungsnotwendigkeiten für 
sich verdichtende und neu entstehende Wohnquartiere. Darüber hinaus sind die 
Nahverkehrsbedarfe auch den durch den wirtschaftlichen Strukturwandel bedingten 
Veränderungen in den Gewerbegebieten bzw. Dienstleistungsschwerpunkten anz u-
passen. 
Die auch für die Verkehrsentwicklung maßgebende grundlegende räumlich -
funktionale Ordnung mit einer Hierarchie der Zentren in der Stadt ist mit dem städt i-
schen Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) im Dezember 2014 vom Rat neu 
beschlossen worden.7 Zur Stärkung dieses gewachsenen polyzentrischen Zentre n-
systems hat der Nahverkehrsplan maßgeblich beizutragen.  
Des Weiteren sind gesamtstädtische Ziele, Leitlinien und Handlungsprogramm des 
im Februar 2015 vom Rat beschlossenen Stadtentwicklungskonzepts Wohnen 
(StEK Wohnen) für die weitere Verkehrsentwicklung in der Stadt bedeutsam. 
Die zukünftig benötigten neuen Wohnungen und Arbeitsstätten wie auch die G e-
meinbedarfseinrichtungen, die sämtlic h auch durch den öffentlichen Nahverkehr 
erschlossen werden müssen, werden zunächst im Zuge der Innenentwicklung und 
unter Berücksichtigung der oben angesprochenen räumlich -funktionalen Ordnung 
platziert. Teilweise wird dies durch teilräumliche Entwicklung skonzepte der Stad t-
entwicklungsplanung unterstützt (vgl. Entwicklungskonzept Porz -Mitte8, Rahme n-
planung Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld 9 u.a.). Kleinräumig erfolgt die Inne n-
verdichtung bei Planbedarf auf Basis von Bebauungsplänen. 
 
 
 
 
                                            
7 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 
2010.Köln 2010; http://www.stadt-koeln.de/politik-und-
verwaltung/stadtentwicklung/versorgung/einzelhandels-und-zentrenkonzept-1, Abfragedatum: 
05.05.2015. 
8 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte. Köln. 
2010; http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/4.pdf, Abfragedatum: 25.06.2014. 
9 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Rahmenplanung Brauns-
feld/Müngersdorf/Ehrenfeld. Köln. 2004; http://www.stadt-koeln.de/politik-und-
verwaltung/stadtentwicklung/rahmenplanung-braunsfeldmuengersdorfehrenfeld, Abfragedatum: 
25.06.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  5 
Grundlagen   
 
 
Stadtweit lassen s ich vier herausragende räumliche Neuordnungsbereiche bene n-
nen, die bis in das nächste Jahrzehnt hinein entwickelt werden: 
 Südliche Innenstadt-Erweiterung in Bayenthal, Raderberg, Zollstock und 
Sülz10. Im Zuge der Neustrukturierung des über 100 ha großen Stadterneue-
rungsgebietes entsteht mit der Fortführung des Inneren Grüngürtels bis an 
den Rhein das neue urbane Quartier Parkstadt Süd. 
 Gemäß Rechtsrheinischem Entwicklungskonzept für den erweiterten rechts-
rheinischen Innenstadtbereich11 ist neben Deutz und Kalk vor allem der Mül-
heimer Süden ein Entwicklungsschwerpunkt. Auf dem ehemaligen Industrie-
areal neben dem Mülheimer Hafen soll im nächsten Jahrzehnt das gemischt 
genutzte Stadtquartier Mülheim-Süd entstehen 
 Als neue Standortentwicklung wird im nächsten Jahrzehnt außerdem die 
Umnutzung des Deutzer Hafens als gemischtes neues Quartier für Wohnen 
und Arbeiten hinzutreten. 
 Neues Wohnquartier Zündorf Süd im rechtsrheinischen Stadtbezirk Porz12: 
Diese Entwicklungsmaßnahme im heutigen Außenbereich ist besonders von 
der Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr abhängig. 
Der laufende Ausbau des neuen Wohnquartiers Widdersdorf Süd im Stadtbezirk 
Lindenthal wird dagegen in diesem Jahrzehnt abgeschlossen werden. 
Im Rahmen d er Nahverkehrsplanung werden die genannten Konzepte bei de r 
Überplanung de s Busnetzes sowie bei der Weiteren twicklung der Infrastruktur für 
den ÖPNV (vgl. Kapitel 8) berücksichtigt. 
2.2 Übergeordnete Ziele der Verkehrsentwicklung 
Die Stadt Köln hat 2014 in Z usammenarbeit mit städtischen Tochterunternehmen, 
externen Experten und Vertretern von Interessensverbänden sowie aus der freien 
Wirtschaft das Strategiepapier Köln mobil 2025 herausgebracht. Köln mobil 2025 
beschreibt die wesentlichen Rahmenbedingungen und Leitgedanken für das zukünf-
tige Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr , dessen Aufstellungsverfahren 
die Stadt Köln auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses zurzeit vorbereitet. 
 
Strategiepapier Köln mobil 2025 
Die Stadt Köln steht als wachsende S tadt vor großen Herausforderungen in der 
Stadt- und Verkehrsentwicklung. Das Strategiepapier ordnet daher die vielfältigen 
Rahmenbedingungen in diesen Kontext ein und bewertet sie für die nachfolgenden 
Planungen. Auf Basis einer Ist -Analyse und den dargest ellten Trends werden erste 
wichtige Handlungsansätze für die zukünftige Gestaltung des Stadtverkehrs abgelei-
tet. Im Zentrum des Strategiepapiers steht ein umfassendes Leitbild, nach dem sich 
die Handlungs- und Maßnahmenfelder richten müssen.  
 
                                            
10  Vgl. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/koeln-heute-fuer-morgen/parkstadt-sued-ein-neues-
stadtquartier-zwischen-rhein-und-universitaet, Abfragedatum: 05.05.2015. 
11 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Rechtsrheinisches Entwicklungskonzept. Teil-
raum Nord (REK-Nord): Deutz-Nord/Mülheim-Süd/Buchforst; http://www.stadt-koeln.de/politik-
und-verwaltung/stadtentwicklung/rechtsrheinisches-entwicklungskonzept-teilraum-nord, Abfrage-
datum: 20.02.2012. 
12  Vgl. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/projekte/staedtebaulicher-
wettbewerb-zuendorf-sued, Abfragedatum: 05.05.2015.

6  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Grundlagen 
 
 
Köln mobil 2025 definiert folgende übergeordnete Leitziele: 
1. Als lebenswerte und klimafreundliche Stadt bekennt sich Köln zu einer me n-
schengerechten und umweltverträglichen Mobilität. 
2. Köln verfolgt in der Verkehrsentwicklung einen regionalen Ansatz und setzt 
sich zum Ziel, die Diskussion von Verkehrsfragen mit der Region zu intens i-
vieren.  
3. Die Verkehrsplanung wird stärker als bisher in den städtebaulichen Kontext 
der Stadt Köln eingebettet. Die verkehrliche Infrastruktur zeichnet sich durch 
eine entsprechende Qualität aus. 
4. Als wachsende Stadt mit erhöhtem Erneuerungsbedarf in der Bausubstanz 
muss Köln sowohl den Erhalt als auch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur 
gewährleisten. 
5. Die Mobilität der Zukunft muss sich stärker auf die Verkehrsangebote des 
Umweltsverbunds ausrichten, gerade auch vor dem Hintergrund des pro g-
nostizierten Wachstums. Dies betrifft die Wechselwirkungen mit der Stad t-
entwicklung, die Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur sowie ve r-
kehrslenkende Maßnahmen… 
6. Als Rückgrat der Mobilität werden die Angebote aus S -Bahn, Stadtbahn und 
Bussen mit höherer Priorität weiter ausgebaut. 
7. Durch weitere Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs werden des-
sen große Potenziale für die innerstädtische Mobilität erschlossen. 
8. Die Aufenthaltsqualität für Fußgänger im Stadtraum genießt hohe Priorität. 
9. Die Erreichbarkeit der Ziele für den Autoverkehr, insbesondere den Wir t-
schafts- und Lieferverkehr, wird weiterhin gewährleistet. Die zunehmenden 
Fahrten im Segment der Kurier -, Express- und Paketdienste sowie im Anlie-
ferverkehr werden intelligent gesteuert, um die Beeinträchtigungen für die 
Bürger zu minimieren. 
10. Die künftige Entwicklung Kölns als Industriestandort und Logistikknoten wird 
durch eine leistungsfähige Infrastruktur gefördert. In  Zusammenarbeit mit 
Handel, Industrie und Transportgewerbe werden die Voraussetzungen für 
den Gütertransport auf Dauer gesichert, wobei der Schwerpunkt auf die 
Quell- und Zielverkehre der ansässigen Unternehmen gelegt wird.“ 13 
Der größte Handlungsbedarf er gibt sich im Zusammenhang mit der Stadtentwic k-
lung und im städtebaulichen Kontext sowie bei der Förderung des Umweltverbunds. 
Im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ hat die Stadt Köln sich zum Ziel gesetzt, den 
Anteil des Umweltverbundes bis 2025 auf 2/3 des  gesamten Verkehrsaufkommens 
zu erhöhen und hierdurch die Mobilität in der wachsenden Stadt langfristig zu s i-
chern. Neben dem zu Fuß gehen sind integrierte Lösungen von ÖPNV, Fahrrad und 
Carsharing das Fundament des Umwelt- bzw. Mobilitätsverbundes. 
Der Nahverkehrsplan richtet sich an d iesem von der Stadt Köln verfolgten Ziel der 
Verkehrsentwicklung aus und unterstützt diese s mit der Erarbeitung von Maßna h-
men und Strategien zur Förderung und Weiterentwicklung eines nachhaltigen, wir t-
schaftlichen und barrierefreien ÖPNV-Systems.  
 
 
                                            
13  Vgl. http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/koeln-mobil-2025.pdf, Abfragedatum: 
08.05.2015.

3. Nahverkehrsplan Köln  7 
Grundlagen   
 
 
Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit der Überarbeitung des Gesamtve r-
kehrskonzepts von 1992 beauftragt, um die Schwerpunkte der gesamtstädtischen 
Verkehrsentwicklung für die nächsten Jahre festzulegen: 
„Die Verwaltung wird beauftragt, das Gesamtverkehrskonzept Köln (GVK) fortz u-
schreiben und dem Verkehrsausschuss geeignete Maßnahmen vorzuschlagen mit 
folgenden Zielsetzungen und Schwerpunkten, die insbesondere unter den G e-
sichtspunkten der Barrierefreiheit, der sicheren Mobilität und der Gleichbehandlung 
aller Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, Motorisierter Individualve r-
kehr) zu betrachten sind.  
• Der Fußverkehrsanteil soll gesteigert werden. Hierfür müssen die Bedin gun-
gen für Fußgänger/innen in der Stadt verbessert und Barrieren abgebaut 
werden. 
• Der Radverkehrsanteil soll gesteigert werden. Erfolgskonzepte wie z.B. B i-
ke+Ride sollen verstärkt fortgeführt werden, Binnenverkehr in den Stadtb e-
zirken soll weiter vereinf acht werden, die Belange älterer Radfahrer sollen 
verstärkt berücksichtigt werden, und auch Alltagsradler sollen sicher und 
schnell ihr Ziel erreichen können. 
• Es ist eine Steigerung des Anteils am ÖPNV -Verkehr anzustreben. Hierzu 
sind Maßnahmen, insbesondere zum Ausbau der Infrastruktur und zur Ste i-
gerung der Leistungsfähigkeit zu entwickeln. 
• Die Umsteigequalität zwischen Motorisiertem Individualverkehr und ÖPNV ist 
weiter zu verbessern. 
• Das GVK soll mit dem kommunalen Klimaschutzkonzept abgestimmt we r-
den, und zu einer signifikanten Verringerung der verkehrsbedingten CO2 -
Emissionen führen. 
• Das GVK soll zu einer kontinuierlichen Verringerung des verkehrsbedingten 
Schadstoffausstoßes führen, insbesondere hinsichtlich Feinstaub und Stic k-
oxide, und zwar in ganz Köln, nicht nur innerhalb der Umweltzone. Hier kö n-
nen u.a. die Maßnahmenvorschläge aus dem für Köln erstellten Luftreinha l-
teplan Berücksichtigung finden. 
• Das GVK soll stadtweit zu einer Lärmminderung führen, insbesondere 
nachts. 
• Die Ausweisung neuer Wohn - und Gewerbeflächen ist verstärkt auf lei s-
tungsfähige Schienenachsen auszurichten. Dies wurde in der Vergangenheit 
zwar meistens geplant, aber nicht konsequent umgesetzt (Beispiele: Zü n-
dorf-Süd, Widdersdorf Süd) 
• Auch die Ergebnisse des Masterp lan Innenstadt sollten ggf. bei der For t-
schreibung des GVK Berücksichtigung finden.“14 
Ziel des künftigen Gesamtverkehrskonzepts, das unter dem Titel „Stadtentwic k-
lungskonzept Mobilität und Verkehr“ (StEK MoVe) firmieren wird, ist es, bei freier 
Wahl der Verkehrsmittel den Anteil von Bahnen, Bussen, Rad - und Fußverkehr am 
Verkehrsaufkommen deutlich zu erhöhen. Ein Schwerpunkt des Konzepts wird in 
der Vernetzung der unterschiedlichen Verkehrsträger liegen. Das StEK MoVe soll in 
den nächsten Jahren im Dialog mit allen Bevölkerungsgruppen und Institutionen, die 
an grundlegenden Verkehrsfragen interessiert sind, erarbeitet werden. 
                                            
14  Vgl. http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-rat-gremien/ausschuesse/verkehr/2008/12-
02-nds-41.pdf, Abfragedatum: 08.05.2015.

8  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Grundlagen 
 
 
2.3 Umweltrelevanz der Nahverkehrsplanung 
Der Verkehr trägt in großem Maße zu verschiedenen Umweltbeeinträchtigungen 
bei, vor allem zu Lär mbelastungen, Flächen - und Ressourcenverbrauch und zu 
Emissionen von Feinstaub sowie verschiedener klima -, umwelt- und gesundheitsre-
levanter Gase. Der ÖPNV stellt neben dem Fuß - und dem Fahrradverkehr einen 
wichtigen Baustein des so genannten Umweltverbund es dar und spielt in den ko m-
munalen Verkehrskonzepten eine zentrale Rolle. Seine Förderung soll ein Umste i-
gen der Bürger vom Pkw auf den ÖPNV bewirken und damit die Umwelt entlasten. 
Der Nahverkehrsplan leistet als Planungsinstrument einen Beitrag dazu, da ss der 
Verkehrssektor zur Erreichung von Klimaschutz -, Luftqualitäts - und Lärmmind e-
rungszielen beiträgt.15 
Die zu beachtenden Grundlagen zum Umwelt - und Klimaschutz haben teilweise 
freiwilligen, teilweise auch verpflichtenden Charakter. Das für die Nahverke hrspla-
nung relevante freiwillige Klimaschutzkonzept wird in Kapitel 2.3.3 angeführt.  
Die in Nordrhein-Westfalen für die Nahverkehrsplanung nicht verpflichtende Strat e-
gische Umweltprüfung (SUP) wird im Rahmen des vorliegenden Nahverkehrsplans 
nicht durchgeführt. 
Gesetzlich verpflichtende Umweltpläne 
Die Bezirksregierung ist gemäß §  47 Abs.1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BI m-
SchG) verpflichtet, einen Luftreinhalteplan aufzustellen, wenn die in der 22. BI m-
SchV festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Sie muss in diesem 
Fall mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, die Luftbelastung dauerhaft so zu 
verbessern, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden kö nnen. 
Der Ausbau des ÖPNV sowie die Attraktivitätssteigerung der nichtmotorisierten Ver-
kehrsarten sind wesentliche Maßnahmen, um die Ziele des Luftreinhalteplans zu 
erreichen. 
Lärmminderungspläne sind nach §  47a BImSchG zu erstellen, wenn schädliche 
Umwelteinwirkungen durch Geräusche nicht nur vorübergehend auftreten oder zu 
erwarten sind und daher eine systematische Bekämpfung von Lärmquellen erforder-
lich ist. 
2.3.1 Luftqualität16 
Luftreinhalteplan der Bezirksregierung 
Die Empfehlungen des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln17 für das Stadt-
gebiet Köln fließen in den 3. Nahverkehrsplan ein. Dieser trifft unter anderem Au s-
sagen zu ÖPNV -fördernden Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Luftbela s-
tungen durch verkehrsbedingte Schadstoffe führen sollen. 
                                            
15 Kapitel 2.3.1 und 2.3.2 wurden mit geringfügigen Änderungen aus den von der Firma KCW 
(Hamburg, 2009) im Auftrag der Stadt Köln erstellten Umsetzungshinweisen für den Kölner Nah-
verkehrsplan entnommen. 
16 Kapitel 2.3.1 wurde mit Ausnahme des ersten Absatzes und mit geringfügigen Änderungen sowie 
der Aktualisierung zur Ausweitung der Umweltzone von der Firma KCW (Hamburg, 2009) im Auf-
trag der Stadt Köln erstellten Umsetzungshinweisen für den Kölner Nahverkehrsplan entnommen. 
17 Bezirksregierung Köln: Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Köln für das Stadtgebiet Köln. 
Köln. 2012. Im Februar 2012 lag der Entwurf der Fortschreibung des Kölner Luftreinhalteplans 
2011/2012 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Seit 01.04.2012 ist der aktuelle Luftreinhalteplan 
in Kraft; http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/ 
luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_koeln_2012.pdf, Abfragedatum: 25.06.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  9 
Grundlagen   
 
 
Anforderungen an die Luftqualität gemäß Richtlinie 2008/50/EG der EU  
In Köln werden die im Bundes -Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seinen Ver-
ordnungen festgelegten Anforderungen an die Luftqualität teilweise überschritten. 18 
Auch wenn der ÖPNV dabei nur eine untergeordnete Rolle spielt, trägt er durch die 
Abgasemissionen des Busverkehrs dennoch zur Gesamtbelastung bei. Maßgeblich 
für die Luftreinhaltung ist die im Mai 2008 novellierte Richtlinie 2008/50/EG der EU 
über Luftqualität und saubere Luft in Europa (E U-Luftqualitätsrichtlinie), die am 
06.08.2010 durch Änderung des BImSchG in deutsches Recht überführt wurde. 19 
Mit der Novelle wird die Möglichkeit zur Verlängerung der Einhaltefristen für Luf t-
schadstoffe eingeräumt. Dies wird in Köln mit hoher Wahrscheinli chkeit für Stic k-
stoffdioxid (NO2) notwendig sein, da die ab Januar 2010 einzuhaltenden Grenzwerte 
an mehreren Messstationen in Köln überschritten wurden. Eine Verlängerung der 
Frist setzt voraus, dassaufgezeigt wird, wie mit weiteren Maßnahmen eine Einha l-
tung der Grenzwerte erreicht werden soll.  
Kölner Umweltzone als zentrale Maßnahme des Luftreinhalteplans 
Im Kölner Luftreinhalteplan sind u.a. auch Maßnahmen, die den ÖPNV betreffen, 
aufgeführt. Eine der schon durchgeführten Maßnahmen war die Einrichtung d er 
Umweltzone in Köln am 01.01.2008, die sich zunächst linksrheinisch entlang des 
Eisenbahnrings und mit einer virtuellen Verlängerung nach Norden bis zum Rhein 
über die gesamte Innenstadt erstreckte sowie rechtsrheinisch Teile der Stadtteile 
Deutz und Mülheim umfasste. In der Umweltzone dürfen nur noch abgasarme Fah r-
zeuge fahren. Ein Fahrverbot gilt für Fahrzeuge mit sehr hohem Schadstoffausstoß.  
 
 
Abbildung 2-1: Kölner Umweltzone seit 01.04.2012  
Quelle: Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
                                            
18 Vgl. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/luft-umweltzone/allgemeine-
informationen, Abfragedatum: 25.06.2014. 
19  Vgl. http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/luftreinhaltung/deutscher-bundestag-
stimmt-39-bundes-immissionsschutzgesetz-zu/, Abfragedatum: 25.06.2014.

10  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Grundlagen 
 
 
Um die Luftbelastung zu verringern, s ah die Fortschreibung des Kölner Luftreinhal-
teplans 2011/2012 eine räumliche Aus weitung der ursprünglichen Umweltzone so-
wie eine Verschärfung der Zulassungsbedingungen beim  Kfz-Verkehr in der U m-
weltzone vor. So wurde ab dem 01.04.2012 die Umweltzone, wie in Abbildung 2-1 
dargestellt, deutlich vergrößert. Seit dem 01.01.2013 dürfen keine Fah rzeuge mit 
roter Plakette im Gebiet der Umwe ltzone fahren, seit  dem 01.07.2014 sind auch 
Fahrzeuge mit gelber Plakette ausgeschlossen.20 
 
Umweltbasierte Lichtsignal-Anlagen-Steuerung 
Zur Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte  hat der Verkehrsausschuss am 
31.01.2012 als weitere Maßnahme beschlossen, eine „umweltsensitive Lichtsignal-
anlagensteuerung“ auf dem Clevischen Ring in Mülheim zwischen Autobahn -
Zubringer und Bergischem Ring/Grünstraße einzuführen. Das derzeit in der Umset-
zung befindliche Projekt wird als Pilotvorhaben angelegt und soll im genannten  Be-
reich den Verkehrsfluss je nach der aktuellen Schadstoffbelastung verbessern bzw. 
bei Bedarf die Verkehrsstärke dosieren. Den benannten Streckenabschnitt befahren 
die Stadtbahnlinie 4 sowie sieben Buslinien. Die ÖPNV-Vorrangschaltungen werden 
durch diese Maßnahme nicht eingeschränkt. 
Zielwert für Linienbusse: Abgasnorm EURO V/VI 
Die Vorgaben der Umweltzone sind auch für den Einsatz von Linienbussen in Köln 
von Bedeutung. Die im Regelbetrieb eingesetzten Busse erfüllen ab 2018 minde s-
tens die Abgasnorm Eur o IV.  Im Hi nblick auf die Umweltqualität von Fahrzeugen 
wird im Nahverkehrsplan zusätzlich ein Zielwert def iniert, mit dem Neufahrzeuge  
sowohl die Vorgaben der Umweltzone als auch die Abgasnorm EURO V bzw. VI 
erfüllen, die seit dem 01.01.2013 für die Typzulassung neuer Lkw und Busse gelten.  
Auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach §  11 Absatz 2 
ÖPNVG NRW erfolgt zurzeit „eine Förderung der im Kölner Stadtgebiet im Linie n-
busverkehr gefahrenen Wagenkilometer“, wobei sich die Höhe de r Förderung nach 
dem jeweiligen Umweltstandard der eingesetzten Busse richtet. Es werden drei 
Umweltklassen unterschieden, für die unterschiedlich hohe Zuwendungen gezahlt 
werden21: 
 Umweltklasse 1: Linienbusse mit emissionsfreien bzw. –reduzierten Antrieben  
(zum Beispiel Brennstoffzellenantrieb, Hybridantrieb) 
 Umweltklasse 2: Linienbusse mit Euro V/EEV (Enhanced Environment friendly 
Vehicles)/Euro VI 
 Umweltklasse 3: Linienbusse mit Euro IV (Richtlinie 99/96/EG, Stufe B1)  
 
                                            
20  Vgl. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/luft-umweltzone/allgemeine-
informationen, Abfragedatum: 25.06.2014. 
21 Die Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW, Abschnitt 5.2, 
spezifiziert den Förderschlüssel sowie die jeweiligen Zuwendungsbeträge.

3. Nahverkehrsplan Köln  11 
Grundlagen   
 
 
2.3.2 Lärmminderung 
Lärm wird als eine de r relevantesten Auswirkungen von Verkehr insbesondere in 
Agglomerationsräumen angesehen. „So fühlt sich nach Umfragen des Umweltbu n-
desamtes mehr als die Hälfte der Bundesbürger durch Straßenverkehrslärm belä s-
tigt. 13 Millionen von ihnen sind sogar Lärmpege ln oberhalb von 65/55 dB(A) 
tags/nachts ausgesetzt, die als potenziell gesundheitsgefährdend einzustufen 
sind“.22  
Lärmaktionsplan 
Die Lärm -Immissionen werden wie die Schadstoff -Immissionen im BImSchG b e-
handelt, in denen die Anforderungen aus der EU -Umgebungslärmrichtlinie 
2002/49/EG in deutsches Recht umgesetzt wurden. Auf Grundlage der §§ 47a ff. 
BImSchG sowie der hierzu durch das Land Nordrhein -Westfalen erfolgten konkreti-
sierenden Regelungen und Hilfestellungen erstellt die Stadt Köln derzeit einen 
Lärmaktionsplan, dessen vorläufige Ergebnisse bereits in den Entwurf des Nahve r-
kehrsplans eingeflossen sind.23 
2.3.3 Klimaschutz 
Kyoto-Protokoll als Reduktionsziel für Treibhausgas-Emissionen 
Für den Verkehrsbereich liegen zur Reduzierung von Treibhausgas -Emissionen 
keine verbindlichen Grenzwerte – weder auf EU - noch auf nationaler Ebene – vor. 
Das einzige verbindliche Reduktionsziel für Treibhausgas -Emissionen insgesamt ist 
im Kyoto-Protokoll formuliert, wonach im Zeitraum 2008 bis 2012 eine Reduktion der 
Treibhausgas-Emissionen um 8 % in der EU und um 21  % (gegenüber dem Basis-
jahr 1990) in Deutschland erfolgen muss. Darüber hinaus hat sich Deutschland zum 
Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % (gegenüber dem Basis-
jahr 1990) zu reduzieren. 24 Das „EU-Weißbuch Verkehr“ (2011) „schlägt eine Reihe 
von Initiativen vor, die bis 2050 umgesetzt dafür sorgen sollen, dass das Verkehr s-
system sowohl wettbewerbsfähig ist und mindestens 60 % weniger Emissionen au f-
treten“.25 
CO2-Minderungsplan 
Die Stadt Köln erarbeite t zurzeit einen CO 2-Minderungsplan. In Abhängigkeit von  
den dort festgeschriebenen Minderungszielen ist es die Aufgabe des ÖPNV, die 
Ziele des CO2-Minderungsplans zu unterstützen.  
                                            
22 Umweltbundesamt: „Kurzfristig kaum Lärmminderung durch Elektroautos“. Position 18.04.2013. 
S. 1; http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/ 
position_kurzfristig_kaum_laermminderung_im_verkehr.pdf, Abfragedatum: 26.07.2013. 
23 Vom 23.11. bis zum 12.12.2010 fand in Köln die erste Online-Phase zur Bürgerbeteiligung statt. 
Die Bürgerinnen und Bürger konnten aus ihrer Sicht Lärmschwerpunkte benennen und Verbesse-
rungsvorschläge machen. In einer zweiten Online-Beteiligungsphase vom 22.11. bis 11.12.2011 
konnten die Bürgerinnen und Bürger die u.a. aus den Bürgervorschlägen der ersten Online-
Phase abgeleiteten Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung bewerten und kommentieren. 
24 Vgl. http://www.bmub.bund.de/themen/klima-energie/klimaschutz/kurzinfo/, Abfragedatum: 
27.02.2012. 
25 http://www.dstgb.de/dstgb/Home/Schwerpunkte/Verkehrspolitik/Weitere%20Informationen/ 
Wei%C3%9Fbuch%20Verkehr%20der%20EU-Kommission/, Abfragedatum: 26.07.2013.

12  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Grundlagen 
 
 
Klimaschutzkonzept Köln 
„Die Stadt Köln hat sich s chon 1992 mit dem Beitrit t zum ` Klima-Bündnis der euro-
päischen Städte …´, einem Zusammenschluss von inzwischen mehr als 1.600 Städ-
ten und Gemeinden, sehr anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt und sich 2008 
mit dem Beitritt zum sogenannten `Konvent der Bürgermeister ´, einer europ äische 
Initiative von inzwischen über 4.000 Kommunen und Regionen, zusätzlich verpflic h-
tet, die 2007 von der EU beschlossenen Klimaschutz - und Energieeffizienzziele für 
2020 noch zu übertreffen. “26 Am 08.04.2014 hat der Rat das „Integrierte Klim a-
schutzkonzept Köln 2013" 27 zur Kenntnis genommen. Er beauftragte die  Verwal-
tung, 13 Einzelmaßnahmen als integriertes Klimaschutzkonzept 2014 weiter zu b e-
arbeiten und dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. Davon betreffen 
sechs Maßnahmen den Verkehrsbereich: 
5.3.11 Umstellung der Erdgastankstellen im Raum Köln auf biogenes Erdgas 
5.3.12 Ergänzung der Busflotte im ÖPNV um Fahrzeuge mit alternativen Antrieben 
5.4.10 Einrichtung von zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten 
5.4.11 Einrichtung und Betrieb einer Naviki-Seite 
5.4.12 ZeroEmission Mobilität – Image –und Informationskampagne für das Zufuß
 gehen und für die Fahrradnutzung auf Kurzstrecken 
5.4.13 Förderung des Einsatzes von Lastenfahrrädern im Lieferverkehr“28. 
Die Inhalte des 3. Nahverkehrsplans sind mit den Inhalten des Klimaschutzkonzepts 
abgestimmt worden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                            
26 Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt: Integriertes Klimaschutzkonzept für den Teilbe-
reich Energie Endbericht. Köln. 2012. S.3.  
Die Stadt Köln ist seit 1992 Mitglied im Klima-Bündnis der europäischen Städte. Zu den 2006 neu 
formulierten Klimaschutzzielen heißt es: “Die Mitglieder des Klima-Bündnisses verpflichten sich 
zu einer kontinuierlichen Verminderung ihrer Treibhausgas-Emissionen. Ziel ist, den CO2-Ausstoß 
alle 5 Jahre um 10 Prozent zu reduzieren. Dabei soll der wichtige Meilenstein einer Halbierung 
der Pro-Kopf-Emissionen (Basisjahr 1990) bis spätestens 2030 erreicht werden“ 
http://www.klimabuendnis-koeln.de/klimaschutz_in_koeln, Abfragedatum: 25.06.2014.  
Am 25.09.2008 hat der Rat der Stadt Köln den Beitritt zum Konvent der Bürgermeister beschlos-
sen. Dies wurde am 10.02.2009 in Brüssel formal vollzogen (vgl. Beschlussvorlage für den Rat 
Session Nr. 0215/2010 vom 20.01.2010). 
27 Vgl. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/klima/integrierte-klimaschutzkonzepte-
energie-und-verkehr, Abfragedatum: 25.06.2014. 
28 gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat, 
Session Nr. AN/0611/2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  13 
Grundlagen   
 
 
2.4 Rechtliche Rahmenbedingungen 
Grundlage für die Organisation und Finanzierung des ÖPNV in Deutschland sind im 
Wesentlichen folgende Rechtsgrundlagen auf den folgenden vier Ebenen: 
 das europäische Primärrecht, das in den Artikeln 14 und 106 Abs. 2 des Vertra-
ges über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Befreiungen vom 
Beihilfenverbot für Unternehmen vorsieht, die mit Dienstleistungen von allg e-
meinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, 
 das europäische Sekundärrecht (Verordnung des Europäischen Parlaments 
und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste 
auf Schiene und Straße (VO (EG) Nr. 1370/2007), 
 das Bundesrecht (Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 02.12.2012) und 
 das Landesrecht NRW (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in 
Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), zuletzt geändert am 04.12.2012). 
 
2.4.1 Europäisches Recht 
Nach dem Urteil des EuGH vom 24.07.2003 (in der Rechtssache „Altmark Trans“) 
sind Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen ohne Notifizierung gemäß 
Artikel 106 Abs. 2 AEUV (ex 86 Abs. 2 EGV) zulässig, wenn die folgenden vier Kr i-
terien eingehalten werden: 
1. Das Verkehrsunternehmen muss tatsächlich mit einer klaren Gemeinwohlve r-
pflichtung betraut werden. 
2. Es muss vorab die Festlegung objektiver und transparenter Ausgleichsparameter 
erfolgen, anhand derer der finanzielle Ausgleich berechnet wird.  
3. Es darf keine Überkompensation des finanziellen Ausgleichs eintreten. 
4. Bei Nicht-Ausschreibung ist zur Bestimmung des finanziellen Ausgleichs der Kos-
tenmaßstab eines „durchschnittlich gut geführten Unternehmens“ zu Grunde zu 
legen. 
Der Rat der Stadt Köln hat daher am 15.12.2005 die KVB mit der Erfüllung gemei n-
wirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen der Durchführung des ÖPNV auf dem 
Gebiet der Stadt Köln und auf den Gebieten anderer Aufgabenträger gemäß den 
Vereinbarungen über interlokale Verkehre und deren Finanzierung betraut. 
Rechtsgrundlage für die Finanzierung der KVB AG ist damit derzeit das europäische 
Primärrecht gemäß den Vorgaben der „Altmark-Trans-Entscheidung“. 
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wurde eine rechtliche Neuordnung des 
ÖPNV eingeleitet. Am 23.Oktober 2007 wurde die VO (EWG) Nr. 1191/69 durch die 
EU-Nachfolgeregelung VO (EG) Nr. 1370/2007 abgelöst. Sie ist am 03.Dezember 
2009 in Kraft getreten und beinhaltet eine zehnjährige Übergangsfrist.  
Die EU-Nachfolgeverordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierungs - 
und Vergabepraxis des ÖPNV in Deutschland, da sie festlegt, wann und unter we l-
chen Bedingungen die zuständigen Behörden (hier: die Stadt Köln) einem Ve r-
kehrsunternehmen eine Ausgleichsleistung und/oder ein ausschließliches Recht für 
die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen gewähren können.  
Gegenstand der VO 1370 ist damit die Vorgabe, wie die Behörden gemeinwir t-
schaftliche Aufgaben im ÖPNV kompensieren können. Die VO (EG) Nr. 1370/2007 
enthält klare Regeln, wie die Vergabe von Verkehrsleistungen geschehen kann. Die

14  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Grundlagen 
 
 
Möglichkeit einer Dir ektvergabe an das eigene Verkehrsunternehmen ist unter Ei n-
haltung bestimmter Kriterien hierbei ebenfalls enthalten. 
 
2.4.2 Bundesrecht 
Das PBefG ist der bundesrechtliche Ordnungsrahmen für die Beförderung von Pe r-
sonen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr. I n § 8 Abs.  3 überträgt es den 
von den Ländern benannten Behörden (in NRW den Kreisen und kreisfreien Stä d-
ten, siehe 2.4.3) die Aufgabe, als Aufgabenträger für die Sicherstellung einer au s-
reichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffent lichen Per-
sonennahverkehr zu sorgen. In diesem Zusammenhang sind die Anforderungen an 
Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität und Barrier e-
freiheit sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Ve r-
kehrsleistungen zu definieren. Die Anforderungen an das Verkehrsangebot müssen 
vom Aufgabenträger so konkret wie möglich dargelegt werden, um somit die „im 
öffentlichen Interesse erforderliche ausreichende Verkehrsbedienung“ festzulegen. 
Der Gesetzgeber hat hierbei die Bedeutung des Nahverkehrsplanes ausdrücklich 
betont.  
Mit der Novelle des PBefG, die am 01. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurde das 
PBefG an die EU VO (EG) Nr. 1370/2007 angepasst. Eine Neuerung in diesem Z u-
sammenhang betrifft die nun nötige Vorab bekanntmachung von beabsichtigten 
Vergaben im EU -Amtsblatt, in der die Aufgabenträger die ausreichende Verkehr s-
bedienung definieren und konkretisieren. Binnen drei Monaten nach der Veröffentl i-
chung können Verkehrsunternehme Anträge auf eigenwirtschaftliche  Bedienung 
stellen, wenn sie den Verkehr ohne Zuschüsse erbringen wollen. Derartige Anträge 
haben Vorrang, sofern die Einhaltung aller in der Vorabbekanntmachung definierten 
Anforderungen zugesagt wird. 
Weiterhin schreibt das novellierte PBefG vor, dass im  NVP die Belange der in ihrer 
Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksicht i-
gen sind, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Ba r-
rierefreiheit zu erreichen. Hierzu sind im NVP Aussagen über zeitlic he Vorgaben 
und die jeweils erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Sofern innerhalb dieser Frist 
keine vollständige Barrierefreiheit erreichbar ist, müssen die sich hieraus ergebenen 
Abweichungen (Ausnahmen) für jeden Einzelfall konkret im NVP benannt und b e-
gründet werden. Darüber hinaus gibt es in diesem Zusammenhang erhöhte Anfo r-
derungen an das Beteiligungsverfahren des NVP. Bei der Fortschreibung bzw. A n-
passung des NVP sind laut geändertem PBefG nun die Behindertenbeauftragten 
oder Behindertenbeiräte, Verb ände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eing e-
schränkter Fahrgäste sowie Fahrgastverbände anzuhören, soweit diese vorhanden 
sind. Deren Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksicht i-
gen. 
 
2.4.3 Landesrecht 
Mit der Verabschiedung des „Gese tzes über den öffentlichen Personennahverkehr 
in Nordrhein-Westfalen“ hat das Land NRW im März 1995 die Grundlagen zur Reg i-
onalisierung des ÖPNV geschaffen (zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2012, 
in Kraft getreten am 15.12.2012 und 01.01.2013). Dami t wurde ein wichtiger Schritt 
zur Neuorganisation der Zuständigkeiten und der finanziellen Rahmenbedingungen 
des regionalen und kommunalen Öffentlichen Personennahverkehrs vollzogen. Das 
Gesetz legt fest, dass die Aufgabenträger für den ÖPNV die Kreise und  kreisfreien 
Städte sind. Sie übernehmen Planung, Organisation und Ausgestaltung mit Au s-
nahme des mit Eisenbahnen betriebenen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV);

3. Nahverkehrsplan Köln  15 
Grundlagen   
 
 
für diesen nehmen die gebildeten Zweckverbände die entsprechenden Aufgaben 
wahr.  
Nach dem ÖPNVG NRW stellen die Aufgabenträger einen Nahverkehrsplan auf und 
schreiben diesen bei Bedarf fort. Das Gesetz regelt die notwendigen Inhalte, das 
Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren sowie die Berücksichtigung spezifischer 
Belange bestimmter Personengrup pen. Es sind die Ziele der Raumordnung und 
Landesplanung ebenso wie die bereits vorhandenen Verkehrsstrukturen zu Grunde 
zu legen. Zudem sind die Belange der Barrierefreiheit, des Umweltschutzes und des 
Städtebaus zu beachten. 
Zur allgemeinen Förderung der  Betriebskosten im ÖPNV und zur Finanzierung des 
Ausbildungsverkehrs erhalten die Aufgabenträger vom Land NRW Pauschalen und 
Zuwendungen, die sie an die Verkehrsunternehmen weiterleiten oder auch für eig e-
ne Zwecke verwenden können. Wesentliche Neuerungen s ind die Einführung der 
pauschalierten Zuwendungen und die Integration der Förderung des Ausbildung s-
verkehrs, die früher im PBefG verankert war. Darüber hinaus enthält das ÖPNVG 
NRW verschiedene Fördermöglichkeiten für ÖPNV -Investitionen. Zuständigkeiten 
sowie Art und Weise der Mittelverwendung sind für alle Fördermöglichkeiten im 
ÖPNVG NRW definiert.  
2.5 Finanzierung des ÖPNV in Köln 
Auf der Grundlage der im Kapitel 2.4 vorgestellten gesetzlichen Rahmenbedingu n-
gen für den ÖPNV wird im Folgenden auf die konkret e Ausgestaltung der Finanzie-
rung vor Ort eingegangen. 
 
2.5.1 Europarechtskonforme Finanzierung (Bestandsbetrauung)  
Die Finanzierung der KVB erfolgt im Rahmen der Bestandsbetrauung auf der 
Grundlage der Altmark-Trans-Entscheidung.  
Die KVB erhält von der Stadt K öln auf der Grundlage der Ausführungsbestimmu n-
gen des Betrauungsbeschlusses (siehe Anlage 1 im Kapitel 12 Anhang) Ausgleichs-
leistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nur noch anhand 
vorab definierter Ausgleichsbeträge. Die jeweiligen gemeinwirtschaftlichen Verpflich-
tungen, die dazugehörigen Parameter sowie das Ausgleichsverfahren sind in den 
Anlagen des Beschlusses beschrieben. Ergänzt wird der mehrpolige Betrauungsakt 
durch die bestehenden Linienverkehrsgenehmigungen und die Vorga ben des Na h-
verkehrsplanes der Stadt Köln. Diese Betrauungsregelung wurde am 24.06.2008 
durch Ratsbeschluss bis zum 31.12.2019 verlängert.  
Die benachbarten Gebietskörperschaften haben in ihrer Eigenschaft als Aufgabe n-
träger ähnliche Betrauungsbeschlüsse ge fasst. Andere Verkehrsunternehmen, die 
in Köln Verkehrsleistungen erbringen, sind durch Beschlüsse der jeweils zuständ i-
gen benachbarten Behörde betraut. 
 
2.5.2 Weiterleitung von Landesfördermitteln nach ÖPNVG NRW 
Gemäß § 11 Abs.  2 ÖPNVG NRW gewährt das Land NRW den ÖPNV -
Aufgabenträgern aus den Mitteln des Regionalisierungsgesetzes des Bundes eine 
jährliche Pauschale. Mindestens 80  % der Pauschale sind für Zwecke des ÖPNV 
mit Ausnahme des SPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weiterzu-
leiten. Die übrigen 20 % sind für eigene Zwecke des ÖPNV zu verwenden oder hier-
für an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände,

16  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Grundlagen 
 
 
Eisenbahnunternehmen oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke 
des ÖPNV verfolgen, weiterzuleiten. 
Zur Verwendung der Mittel gemäß § 11 Abs.  2 ÖPNVG NRW hat die Stadt Köln 
eine Richtlinie erlassen, die zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist. 29 Die wesentlichen 
Inhalte der Richtlinie sind: 
 Die Stadt Köln leitet jährlich 95 % der Mittel aus der ÖPNV-Pauschale nach den 
Maßgaben der Richtlinie an Verkehrsunternehmen weiter.  
 60 % der zur Weiterleitung zu Verfügung stehenden Mittel werden für den B e-
reich der Personenbeförderung in Stadtbahnen eingesetzt, 40 % für die Befö r-
derung durch Linienbusse.  
 Im Stadtbahnb ereich werden Qualitätsverbesserungen durch die Anschaffung 
neuer Fahrzeuge sowie Grunderneuerungen bestehender Stadtbahnfahrzeuge 
zur dauerhaften Erhöhung der Fahrgastkapazitäten gefördert.  
 Im Busbereich erfolgt die Förderung des Einsatzes umweltfreundli cher Fah r-
zeuge im Linienbetrieb.  
Gemäß § 11a ÖPNVG NRW gewährt das Land den Aufgabenträgern aus Lande s-
mitteln zudem eine jährliche Pauschale zur Förderung der Ausbildungsverkehre 
(ehemals § 45 a PBefG-Mittel). 
Mindestens 87,5 % der Pauschale sind als Ausg leich zu den Kosten einzusetzen, 
die bei der Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsve r-
kehrs im Straßenbahn -, Omnibusverkehr oder Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen 
gemäß § 42 und § 43 Abs.  2 PBefG entstehen und nicht durch entspreche nde 
Fahrgeldeinnahmen gedeckt werden. Die Finanzmittel sind hierzu an alle Verkehr s-
unternehmen im Aufgabenträgergebiet weiterzuleiten, die Ausbildungsverkehre b e-
treiben und einen Gemeinschafts-, Übergangs- oder landesweiten Tarif anwenden. 
Die übrigen 12,5 % dürfen zur Finanzierung für die mit der Abwicklung der Pauscha-
le verbundenen Aufwendungen oder für Maßnahmen verwendet werden, die der 
Fortentwicklung von Tarif - und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbesserungen 
im Ausbildungsverkehr dienen. Ebenso dü rfen sie hierfür diskriminierungsfrei an 
öffentliche oder private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände oder 
juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weite r-
geleitet werden. 
Die Stadt Köln hat in Abstimmung mit den anderen Aufgabenträgern im VRS-Gebiet 
hierzu eine allgemeine Vorschrift erarbeitet, die die Weiterleitung ihres Anteils an 
der Ausbildungsverkehrs-Pauschale auf der Grundlage einer Satzung im Sinne des 
Art. 3 Abs. 2 der EU VO 1370/2007 regelt. Die Satzung wu rde durch Beschluss des 
Rates der Stadt Köln am 14.07.2011 erlassen und mit Beschluss des Rates vom 
03.05.2012 geändert. Besonders hervorzuheben sind folgende Inhalte30:  
 Einen Antrag auf Ausgleich können nur Verkehrsunternehmen stellen, die Inh a-
ber von Lin iengenehmigungen oder einstweiligen Erlaubnissen nach PBefG 
sind oder auf die eine Betriebsführung übertragen wurde und die Fahrleistu n-
gen im Ausbildungsverkehr im Straßenbahn -, Omnibus- oder Linienverkehr mit 
Kraftfahrzeugen gemäß §§ 42,43 Nr. 2 PBefG anb ieten. Auftragsunternehmer 
sind nicht antragsberechtigt.  
                                            
29 Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach §11 Abs.2 ÖPNVG NRW, veröffentlicht im Amtsblatt 
der Stadt Köln Nr. 12 vom 29.02.2012. 
30 Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln zu § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW vom 
30.08.2011, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 19 vom 15.05.2013.

3. Nahverkehrsplan Köln  17 
Grundlagen   
 
 
 Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, die Höchsttarife für Zeitfahrauswe i-
se des Ausbildungsverkehrs nicht zu überschreiten sowie die gültigen Gemei n-
schaftstarife (insbesondere den VRS -Tarif) in  der jeweils geltenden Fassung 
und Übergangstarife sowie den landesweite Tarif gemäß § 5 Abs. 3 ÖPNVG 
NRW anzuerkennen.  
 Eine Voraussetzung für die Gewährung auf Ausgleich ist, dass das Verkehrsun-
ternehmen die von ihm betriebenen und vom Geltungsbereich de r Satzung um-
fassten Linienverkehre im Bewilligungsjahr im Einklang mit dem geltenden 
Nahverkehrsplan bedient.  
 Die Verteilung der Mittel nach § 11a Abs.  2 ÖPNVG NRW erfolgt auf der Basis 
der jährlichen Erträge der Verkehrsunternehmen im Ausbildungsverkehr und 
dem Verhältnis gegenüber anderen Antragsstellern. Dabei handelt es sich um 
einen Höchstbetrag (Obergrenze nach § 11 a Abs.  2 ÖPNVG NRW). Denn de r 
Ausgleich ist nach § 11a Abs.  2 ÖPNVG NRW begrenzt auf den Differenzb e-
trag, der sich aus der Differenz der  maßgeblichen Kosten zuzüglich der ang e-
messenen Kapitalverzinsung gegenüber den maßgeblichen Einnahmen ergibt.  
 Im Rahmen der Bewilligung wird eine Überkompensationskontrolle durchg e-
führt.  
 
2.5.3 Finanzierung interlokaler Verkehre  
Gemäß § 13 Abs.  2 Satzung des  Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein -Sieg 
wird die Finanzierung von Verkehrsleistungen, die auf den Gebieten von mindestens 
zwei Aufgabenträgern erbracht werden (interlokale Verkehre), in Form einer pa u-
schalierten Aufwandabdeckung zwischen diesen abgewick elt. Somit bezahlen die 
Nachbarkommunen für  Verkehrsleistungen, welche die  KVB im Auftrag der Stadt 
Köln auf deren Stadtgebiet durchführt, anteilig an die Stadt Köln einen Betrag. U m-
gekehrt bezahlt die Stadt Köln für Verkehrsdienstleistungen anderer Verkeh rsunter-
nehmen, die auf dem Kölner Stadtgebiet erfolgen, einen Anteil an die Behörde, in 
deren Auftrag die Leistung erbracht wird.  
 
2.5.4 Zukünftige Vergabe 
Wie die Beauftragung der Verkehrsunternehmen nach dem Ablauf der Übergang s-
frist des Art. 8 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 am 03.12.2019 erfolgen soll, muss die 
Stadt Köln als zuständige Behörde frühzeitig entscheiden. Ab dem 03.12.2019 muss 
die Vergabe von Aufträgen für den öffentlichen Verkehr in Übereinstimmung mit den 
Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 erfol gen. Die Voraussetzungen für die U m-
setzung einer Direktvergabe werden zurzeit geprüft. Das wesentliche Element der 
neuen Pflichten für den Aufgabenträger ist hierfür die Fixierung der Rechte und 
Pflichten in einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Er di ent in erster Linie der 
Sicherstellung einer Verkehrsbedienung, die vom Aufgabenträger gewünscht ist.  
Das in den Kapiteln 5 und 8 beschriebene Netz aus Stadtbahn und Bus stellt aus 
Sicht der Stadt Köln eine Gesamtleistung im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 4 P BefG 
dar. Eigenwirtschaftliche Verkehre sollten nur zugelassen werden, wenn sie die G e-
samtleistung und nicht nur lukrative Teile des Verkehrs sicherstellen.  
Die Zusammenfassung zu einer Gesamtleistung ist geboten, damit die Stadt Köln 
als Aufgabenträger u nd zuständige Behörde ein integriertes Verkehrsangebot s i-
cherstellen kann. Der Stadtbahn kommt im Kölner Stadtverkehr eine Rückgratfun k-
tion zu, weil sie besonders geeignet ist, hohe Nachfragepotenziale schnell und eff i-
zient zu bedienen. Das Busliniennetz i st daher auf das Stadtbahnnetz ausgerichtet, 
indem es dort wichtige Äste bedient, wo eine Stadtbahnlinie nicht besteht, und im

18  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Grundlagen 
 
 
Übrigen Zubringerfunktionen übernimmt. Änderungen im Stadtbahnnetz (z.B. im 
Wege von Erweiterungsplanungen) führen zu Änderungsbe darfen im Busnetz. Die 
Festlegung einer Gesamtleistung stellt sicher, dass das ÖPNV-Netz übergreifend so 
ausgerichtet werden kann, dass Nutzen und Kosten insgesamt optimiert werden 
können und sich die Netzgestaltung nicht an der Wirtschaftlichkeit von Teilsystemen 
orientiert. Dadurch wird die Stadt Köln in die Lage versetzt, auch zu Zeiten und auf 
Relationen mit geringerer Nachfrage eine ausreichende Verkehrsbedienung siche r-
zustellen. Ohne die Festlegung einer Gesamtleistung könnte die Stadt gezwungen 
sein, öffentliche Dienstleistungsaufträge nur über weniger wirtschaftliche Teile des 
Netzes zu vergeben, während lukrative Teile eigenwirtschaftlich erbracht werden. 
Damit kämen erheblich höhere Belastungen auf den städtischen Haushalt zu. 
Die Stadt Köln hat für die Neuvergabe des Stadtverkehrs eine Vorabbekanntm a-
chung zu veröffentlichen, in der das von der Stadt als Aufgabenträger und zuständ i-
ge Behörde verlangte Bedienungsniveau dargestellt wird. Diese Vorabbekanntm a-
chung kündigt die spätere Vergabe an und def iniert die Voraussetzungen für sog. 
eigenwirtschaftliche Anträge. Die Vorabbekanntmachung baut auf dem NVP auf. 
Im NVP werden teilweise Planungsmaßnahmen und Prüfaufträge beschrieben, die 
das derzeitige Leistungsvolumen aufweiten können und zukünftig von d en Ve r-
kehrsunternehmen erbracht werden müssen. Zur Festlegung der Vorgaben für diese 
zukünftigen Verkehre bedarf es zu gegebener Zeit erneuter Umsetzungsbeschlüsse 
des Rates der Stadt Köln. Hintergrund ist, dass derartige Leistungserweiterungen zu 
Kostensteigerungen bei den Verkehrsunternehmen führen. 
 
2.6 Organisation des ÖPNV in Köln 
Im Folgenden wird eine zusammenfassende Übersicht über die Akteure und die 
Organisation des ÖPNV in Köln gegeben. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der 
einzelnen Akteure ergeben sich aus der Bundes- und Landesgesetzgebeung für den 
ÖPNV (PBefG, ÖPNVG NRW etc.). 
Als übergeordneter Institution wurde dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland 
(NVR) die Aufgabenträgerschaft für den SPNV im Gebiet des Verkehrsverbundes 
Rhein-Sieg – und damit in der Stadt Köln – sowie im Gebiet des Aachener Ve r-
kehrsverbundes übertragen. In dieser Funktion stellt er einen Nahverkehrsplan für 
den SPNV auf. Darüber hinaus ist der NVR für die Infrastrukturförderung des ÖPNV 
zuständig. 
Die Bezirksregierung ist als Bewilligungsbehörde für eine sachgerechte Verteilung 
und Verwendung der staatlichen Fördergelder und Ausgleichszahlungen  zuständig. 
Sie ist außerdem Genehmigungsbehörde für die Linienkonzessionen der Verkehr s-
unternehmen. 
Durch den Zusammenschluss als Verkeh rsverbund Rhein -Sieg (VRS) gelten im 
Verbundgebiet einheitliche Tickets und Preise (VRS -Tarif), aufeinander abgestimm-
te Fahrpläne und gemeinsame Informations - und Serviceleistungen der beteiligten 
Verkehrsunternehmen. Die beiden Zweckverbände NVR und VRS u nterhalten für 
das operative Geschäft jeweils eine GmbH, die Dienstleistungen für die Aufgabe n-
träger und Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund erbringen.  
Die Stadt Köln ist als Aufgabenträger für d ie lokale Planung, Organisation und Aus-
gestaltung des ÖPNV zuständig. Zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV stellt 
sie gemäß ÖPNVG NRW einen Nahverkehrsplan auf, in dem die öffentlichen Ve r-
kehrsinteressen konkretisiert werden.31  
                                            
31  Vgl. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), 
§3 und §8.

3. Nahverkehrsplan Köln  19 
Grundlagen   
 
 
 
Abbildung 2-2: Akteure im Kölner ÖPNV  
Quelle: Planungsbüro VIA 
Auf der Grundlage dieses Nahverkehrsplans erfolgt die Betrauung der Kölner Ve r-
kehrs-Betriebe AG durch die Stadt Köln. Ebenso werden öffentlich -rechtliche Ver-
einbarungen mit den Nachbarkommunen b zw. benachbarten Aufgabenträgern g e-
schlossen, die die Durchführung und Finanzierung von Nachbarortsverkehren und 
Regionalverkehren regeln. 
Auf der Ebene der Verkehrsunternehmen werden unter Wahrung der vorgegebenen 
Rahmenbedingungen die vereinbarten Verkehrsleistungen erbracht.  
2.7 Planerische Rahmenbedingungen 
Der vorliegende Nahverkehrsplan richtet sich an den vorgegebenen planungsrech t-
lichen Grundlagen aus und beachtet ebenso die für den ÖPNV relevanten strukt u-
rellen Entwicklungen, die in verschiedenen Unte rsuchungen und Prognosen b e-
schrieben werden. 
Land Nordrhein-Westfalen 
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen - ÖPNVG NRW - 
vom 7. März 1995, zuletzt geändert am 04.12.2012 
Betrauung gem. 
Ratsbeschluss 
ÖPNV-Angebot 
Kölner  Weitere 
Verkehrs- Verkehrs-  
Betriebe AG  unternehmen 
Koordination verkehrs-
unternehmensübergrei-
fender Aktivitäten:  
- Tarif  
- Einnahmeaufteilung 
- Marketing 
- Mobilitätsmanagement 
Aufgabenträger SPNV gem. 
§5 ÖPNVG NRW 
Investitionsförderung 
ÖPNV (und SPNV) gem. 
§12 ÖPNVG 
 
 
Zweckverband Verkehrsver-
bund Rhein-Sieg (VRS) 
VRS GmbH 
Bezirksregierung Köln 
Abstimmung 
Mitwirkung 
Erstellung NVP SPNV 
gem. §8 ÖPNVG NRW 
Zweckverband 
Nahverkehr Rheinland (NVR) 
Aufgabenträger SPNV 
NVR GmbH 
Stadt Köln 
Aufgabenträger ÖPNV  
gem. §3 ÖPNVG NRW 
Erstellung NVP ÖPNV  
gem. §8 ÖPNVG NRW 
Mitwirkung Beachtung 
öffentlich-rechtliche Vereinbarungen 
mit Nachbaraufgabenträgern 
Betriebskostenzu-
schüsse an die Zweck-
verbände gem. §11 
Abs. 1 ÖPNVG NW 
 
Liniengenehmigungen 
gem. PBefG 
 
Ausgleichszahlungen 
und Erstattung von 
Fahrgeldausfällen an 
die Verkehrsunterneh-
men (Schüler, Schwer-
behinderte) 
gem. § 11a Personen-
beförderungsgesetz 
(PBefG), §§ 148 ff 
Sozialgesetzbuch IX 
(SGB IX) 
 
Genehmigung von 
Beförderungstarifen 
und -bedingungen gem. 
§ 39 Personenbeförde-
rungsgesetz, § 12 
Allgemeines Eisen-
bahngesetz 
Zuwendungen und 
Pauschalen an Aufga-
benträger und Ver-
kehrsunternehmen 
gem. § 11 Abs. 2 
ÖPNVG NW

20  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Grundlagen 
 
 
2.7.1 Landes- und Regionalplanung 
Landesentwicklungsplan (LEP) 
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein Westfalen (LEP NW) in der Fassung vom 
11.05.1995 legt die Zielsetzungen der Landesplanung und der Raumordnung fest. 
Im Gebietsentwicklungsplan werden diese auf der Ebene der Regionalplanung we i-
ter konkretisiert. „Die Landesregierung Nordrhein -Westfalen hat am 25. 06. 2013 
beschlossen, einen neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein -Westfalen (LEP 
NRW) zu erarbeiten“ und bis Januar 2016 zwei Anhörungsverfahren durchgeführt. 
Im LEP werden folgende Aussagen zum Erhalt und Ausbau des ÖPNV und SPNV 
getroffen:  
„Unverzichtbar sind  
 die vorrangige Verwirklichung eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der 
Schiene unter Beachtung seiner Wirtschaftlichkeit, 
 die Verbesserung der Wettbewerbschancen für den ÖPNV/SPNV, 
 die Beschleunigung des ÖPNV vor allem in den Verdichtungsgebieten und 
 die stärkere Verknüpfung der landesplanerischen Flächenvorsorge für Gewerbe, 
Industrie und Wohnen mit den Zielen und Maßnahmen für die Gestaltung des 
ÖPNV und SPNV.“32 
 
Es wird festgelegt, dass „Neu - und Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV […] unter 
Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Benehmen mit der 
Landesplanungsbehörde in einem ÖPNV -Bedarfsplan [Infrastrukturbedarfsplan im 
Rahmen der Integrierten Verkehrsplanung 33] festzulegen“ sind und dass „die En t-
wicklung der ÖPNV -Netze sowie eine Entlastung vom Straßengüterverkehr insb e-
sondere […] in den Verdichtungsgebieten Vorrang vor den Belangen des motorisier-
ten Individualverkehrs“ haben sollen. Grundsätzlich soll „die sozialverträgliche Ve r-
kehrsentwicklung […] die Mobilität aller gesellschaftlichen Gruppen sichern. Dazu 
zählen: 
 Verbesserung des ÖPNV -Angebotes als Voraussetzung einer sicheren un d 
gleichberechtigten Verkehrsteilnahme für alle, 
 stärkere Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf kurze Wege zu den Einric h-
tungen der öffentlichen und privaten Versorgung, 
 benutzergerechter Ausbau des ÖPNV sowie seine Beschleunigung gegenüber 
dem Individualverkehr, 
 Verbesserung der Möglichkeiten zum Wechsel zwischen den Verkehrssystemen 
an den Haltepunkten des ÖPNV, 
 städtebauliche und verkehrliche Verbesserung der Fuß - und Radwegeverbi n-
dungen zu den Haltepunkten des ÖPNV, 
 interkommunal abgestimmte Parkraumangebote und -beschränkungen.“34
                                            
32 Land Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/ 
erarbeitung-des-neuen-lep-nrw.html, Abfragedatum: 25.06.2014. 
33 Verabschiedung der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP), Teilnetz Schiene, durch den 
Landtag NRW im Jahr 2006. 
34 LEP NRW, Kapitel D I 2 Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur des Landes und Verbesserung der 
regionalen Verkehrssituation: http://www.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=21178 
&fileid=63623&sprachid=1, S.70, Abfragedatum: 20.10.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  21 
Grundlagen   
 
 
Regionalplan 
Auf der Ebene der Regionalplanung werden die Grundsätze und allgemeinen Ziele 
des Landesentwicklungsprogramms und die Ziele der Landesentwicklungspläne 
konkretisiert und ergänzt. 35 Im Regionalplan für den Regieru ngsbezirk Köln werden 
folgende Ziele für die Entwicklung des ÖPNV beschrieben, die eine bedarfsgerechte 
integrierte Planung von Siedlungsentwicklung und ÖPNV -Angebot sowie eine gute 
Durchgängigkeit zu den Angeboten angrenzender Kooperationsräume sowie zum 
Fernverkehr in den Mittelpunkt stellen: 
 Ziel 1  
Die Linien und Netze des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind - be-
darfsorientiert - so zu entwickeln, dass die Siedlungsbereiche und die sonstigen 
Schwerpunkte des Verkehrsaufkommens innerhalb der Region Köln und der be-
nachbarten Regionen schnell, zuverlässig, sicher und bequem erreicht werden 
können. 
 Ziel 2  
Innerhalb der Siedlungsbereiche sollen neue Baugebiete vorrangig dort entw i-
ckelt bzw. erschlossen werden, wo sich in fußläufiger Entfernung Halte punkte 
des schienengebundenen Nahverkehrs oder eines anderen leistungsfähigen 
ÖPNV-Mittels befinden oder konkret geplant sind. Soweit Siedlungsbereiche 
über ein geeignetes Potenzial für die Auslastung, Verbesserung oder Neuei n-
richtung einer ÖPNV -Linie verfügen, soll geprüft werden, ob eine bauliche En t-
wicklung initiiert werden kann, mit der eine ausreichende Tragfähigkeit für die 
Sicherung des Bestandes oder für die Entwicklung einer neuen SPNV/ÖPNV -
Linie oder die Anordnung einer neuen Haltestelle erreicht werden kann. Dabei 
ist auf eine zweckmäßige Netzeinbindung zu achten.  
 Ziel 3  
Die ÖPNV-Netze benachbarter Verbundräume sind bedarfsgerecht miteinander 
zu verzahnen. Insbesondere zwischen den Verkehrsverbünden VRR und VRS 
ist eine enge Zusammenarbeit notwe ndig, um innerhalb der Europäischen Me t-
ropolregion Rhein-Ruhr die erforderliche Durchgängigkeit des ÖPNV -Angebotes 
sicherzustellen. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Koordination 
des ÖPNV-Angebotes in den Grenzbereichen der Verbünde nicht du rch tarifli-
che Benachteiligungen erschwert wird. […] 
 Ziel 4  
Die Erfordernisse und Planungen zwischen dem ÖPNV und dem öffentlichen 
Fernverkehr sind so miteinander abzustimmen, dass für beide eine bestmögl i-
che Attraktivität erreicht bzw. gesichert wird.36  
2.7.2 Weitere übergeordnete verkehrliche Fachplanungen 
Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan Schiene 
Im Bau - und Verkehrsausschuss des Landtags wurde im Jahr 2006 „das Einve r-
nehmen zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) und zum Verkehrsinfr a-
strukturbedarfsplan (Teil Schiene) hergestellt“ und der „Bedarfsplan Schiene 2006“ 
für das Land Nordrhein -Westfalen verabschiedet. Die behandelten Vorhaben we r-
den in drei Kategorien eingeteilt: 
 
                                            
35 Bezirksregierung Köln: Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln. Textliche Darstellung. Teil-
abschnitt Region Köln. Stand: November 2009. S.4, Abschnitt A2 (3)1. 
36 Dito S.131f., Abschnitt, E.2.1.

22  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Grundlagen 
 
 
 Indisponible Vorhaben (die zeitnah zu realisieren sind) 
 Stufe 1 (Vorhaben bis 2015) 
 Stufe 2 (Vorhaben nach 2015; die bei Fortschreibung des Bedarfsplans neu b e-
wertet werden). 
Vorhaben der Stufe 2 können bei Vorliegen freier  Finanzierungskapazitäten in die 
Stufe 1 höher gestuft werden. Hierzu ist das Einvernehmen mit dem Landtagsau s-
schuss für Bauen und Verkehr im Einzelfall zu regeln.37 
Alle zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des kommunalen Schienenverkehrs 
sind im Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan gemäß ihrer Einordnung aus Landessicht 
dargestellt. Tabelle 2-1 führt die Maßnahmen der verschiedenen Realisierungsst u-
fen in der Stadt Köln auf, die noch zur Umsetzung anstehen. 
 
Indisponible Maßnahmen  
Bundesverkehrswegeplanung  
Lfd. Nr. Bezeichnung / Streckenendpunkte Maßnahme 
9 Köln – Aachen Grenze D/B Ausbau 
10 Bahnknoten Köln Ausbau 
Indisponible Vorhaben im Netz der DB AG 
12 Köln – Düren Ausbau 
13 Köln-Deutz – Troisdorf Ausbau 
14 Köln Trimbornstraße – Au (Sieg) Ausbau, 1. Stufe 
15 Köln-Weiden Bonnstraße – Kerpen-Buir Ausbau 
Indisponible kommunale Vorhaben 
36 Bonner Wall – Schönhauser Straße Neubau, im Bau 
37 Breslauer Platz – Marktstraße Neubau, im Bau 
Vorhaben der Stufe 1 im Netz der DB AG 
19 Köln Dellbrück – Bergisch Gladbach Ausbau 
20  Köln Frankfurter Straße – Gummersbach Ausbau 
Kommunale Vorhaben der Stufe 1 
14 Ollenhauerring – Görlinger-Zentrum Neubau 
Vorhaben der Stufe 2 im Netz der DB AG 
51 Köln Hansaring – Kalscheuren  Ausbau 
52  Solingen Hbf – Köln-Mülheim Ausbau 
53 Troisdorf – Köln-Wahn Ausbau 
54 Siegen – Köln Hbf Ausbau 
Kommunale Vorhaben der Stufe 2 
54 Zündorf Wahner Straße – Ranzeler Straße Neubau 
55 Bonn-Beuel – Zündorf Wahner Straße Neubau 
58 Arnoldshöhe – Marktstraße Neubau 
59 Ost-West-U-Bahn Neubau 
Tabelle 2-1: Maßnahmen der IGVP und zum Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan 
(Teil Schiene) vom 11.05.2006  
Quelle: Ministerium für Bauen und Verkehr NRW 
                                            
37 Bezirksregierung Düsseldorf, Beschlussvorlage für den Planungsausschuss vom 07.12.2011: 
„Bedarfsplanung im Bereich Verkehr und regionalplanerische Umsetzung“; Anlage 44, PA, TOP 
9, S.2. http://www.brd.nrw.de/regionalrat/sitzungen/2011/44PA_TOP9.pdf, Abfragedatum: 
29.07.2013.

3. Nahverkehrsplan Köln  23 
Grundlagen   
 
 
Die in der Tabelle 2-1 genannten SPNV-Maßnahmen werden in Kapitel 8.7 für das  
Stadtgebiet Köln im Netzzusammenhang dargestellt und konkretisiert. 
ÖPNV-Bedarfsplan 2017 
Für das Jahr 2017 bereitet das Land Nordrhein -Westfalen die Aufstellung eines 
neuen Infrastrukturbedarfsplans vor, der landesweit alle bis 2030 finanzierbaren 
Vorhaben des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV und ÖPNV) u m-
fassen soll. Die von der Stadt Köln hierzu angemeldeten Maßnahmen werden n e-
ben den bereits auf Grundlage des bisherigen Bedarfsplans begonnenen Projekten 
in Kapitel 8.2 aufgeführt. 
Nahverkehrsplan für den SPNV 
Die für den ÖPNV der Stadt Köln relevanten Planungen zum künftigen Angebot im 
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind im Nahverkehrsplan des Zweckverband 
Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) enthalten. Die aus Sicht des ÖPNV notwend i-
gen Inhalte des SPNV-Nahverkehrsplanes werden in Kapitel 8.6.2 beschrieben. 
2.7.3 Bauleitplanung 
Flächennutzungsplan 
Der ausschließlich behördenverbindliche Flächennutzungsplan (gem. §§  5–7 Ba u-
gesetzbuch) dient der städtebaulich en Zielplanung in Anpassung an die Ziele der 
Raumordnung und stellt die bereits vorhandenen und die längerfristig beabsichtigten 
Nutzungen von Grundstücken dar. Bei der Nahverkehrsplanung dient er u.a. zur 
Bewertung der Erschließungsqualität des ÖPNV -Netzes und ist ein wichtiges I n-
strument für eine integrierte Siedlungs - und Verkehrsentwicklung, die dem Prinzip 
der Nachhaltigkeit folgt.  
Der Flächennutzungsplan weist die Flächen für Bahnanlagen aus, jedoch nicht die 
Trassen der Stadtbahn. Der heute gültige Flächennutzungsplan ist seit 1982 wir k-
sam und wurde seitdem kontinuierlich fortgeschrieben. 
Bebauungspläne 
Nach §§ 8–10 Baugesetzbuch werden für Teile des Stadtgebiets allgemeinverbindli-
che Bebauungspläne aufgestellt. Diese sind auch im Rahmen der Nahverke hrspla-
nung von Interesse. So ist es zum Beispiel bei der Gestaltung von Wohngebieten 
von Relevanz, die Straßenbreiten für den Busverkehr entsprechend zu dimensionie-
ren und in Bebauungsplänen festzulegen, so dass eine Erschließung zukünftig mög-
lich ist. Dor t wo eine Stadtbahnerschließung geplant ist, sollten Trassen in Beba u-
ungsplänen festgelegt und somit gesichert werden.

24  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Grundlagen 
 
 
2.7.4 Nahverkehrsplanung im Spannungsfeld der Interessen 
Spannungsfeld Stadtplanung, Umwelt- und Klimapolitik 
Die Ausführungen in den vorherigen Kapiteln zeigen, dass sich die Nahverkehrspla-
nung in einem Spannungsfeld zwischen der angestrebten städtebaulichen Entwic k-
lung und den aus den umwelt - und klimapolitischen Zielen abgeleiteten Anforderun-
gen befindet. 
Spannungsfeld Fahrgast, Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger  
Weiterhin befindet sich die Nahverkehrsplanung in einem Spannungsfeld, bei dem 
die Interessen der Fahrgäste, der Verkehrsunternehmen und des Aufgabenträgers 
austariert werden müssen. Die Fahrgäste erwarten eine hohe Angebotsqualität und 
-quantität. Bei Inanspruchnahme des Angebots geht der Fahrgast mit dem Unte r-
nehmen einen Beförderungsvertrag ein. Die Verkehrsunternehmen haben ein hohes 
Interesse an einer wirtschaftlichen Ausgestaltung des Angebots und sind über den 
Nahverkehrsplan an die Vorgaben des Aufgabenträgers gebunden. Der Aufgaben-
träger hat das Ziel, die ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrslei s-
tungen im ÖPNV zu sichern und trägt daher im Sinne der Daseinsvorsorge eine 
politische Verantwortung gegenüber den F ahrgästen. Dabei muss er eine Abw ä-
gung zwischen gewünschtem und finanzierbarem Angebot treffen. Abbildung 2-3 
illustriert dieses Spannungsdreieck. 
 
 
Abbildung 2-3: Nahverkehrsplanung im Spannungsfeld der Interessen  
Quelle: Planungsbüro VIA 
Spannungsfeld Finanzierung, rechtliche Rahmenbedingungen 
Ein weiteres Spannungsfeld liegt in der schwieriger werdenden Finanzierung des 
ÖPNV vor dem Hintergrund des steigenden K ostendrucks und der sinkenden B e-
reitstellung öffentlicher Fördermittel, sich verändernder  rechtlicher Rahmenbedin-
gungen und der Ausgestaltung eines attraktiven ÖPNV-Angebots.

3. Nahverkehrsplan Köln  25  
Bestandsanalysen und Prognosen   
 
 
3 Bestandsanalysen und Prognosen 
Im Folgenden werden die stadtstrukturellen Veränderungen im Hinblick auf Bevölke-
rung und räumliche Entwicklung sowie die für den ÖPNV relevante räumliche En t-
wicklung der Wirtschaftsstruktur seit dem Geltungsbeginn des 2. Nahverkehrsplans 
im Jahr 2004 bis zum Analysejahr 2014 dargestellt. Ebenso erfolgen  Aussagen zur 
Mobilität der Kölner Bevölkerung und ein Ausblick auf zu erwartende Veränderun-
gen. Vorab ist festzustellen, dass es im betrachteten Zeitraum keine spürbaren Br ü-
che in den räumlichen Entwicklungen gegeben hat , wenngleich die Wohnbautäti g-
keit, zum Teil durch Umnutzung ehemals gewerblich genutzter Flächen, in den let z-
ten Jahren intensiviert wurde. Die Prognosen zur weiteren Bevölkerungsentwicklung 
Kapitel 3.1 weisen darauf hin, dass die Bedeutung des ÖPNV in Zukunft weiter stei-
gen wird. Das Hauptaugenmerk künftiger Planungen muss daher auf der sukzessi-
ven Weiterentwicklung des bestehenden Angebots, der Bereitstellung ausreichen-
der Kapazitäten und eines lokal und regional gut vernetzen ÖPNV-Systems liegen. 
3.1 Bevölkerung und Raumstruktur 
Bevölkerungsentwicklung 
Seit dem 31.12.200338 hat sich die Einwohnerzahl der Stadt Köln bis 2014 um 2,3 % 
auf 1.044.070  Personen (Haupt - und Nebenwohnsitz zusammen) erhöht.  
Nachrichtliche Ergänzung : Bis 31.12.2015 hat sich  die Bevölkerung szahl auf 
1.069.192 Personen  weiter erhöht und ist damit gegenüber Ende 2003 um 4,8% 
gewachsen. 
Köln gehört damit weiterhin zu den Großstädten in der Bundesrepublik, deren B e-
völkerungsentwicklung durch deutliches Wachstum gekennzeichnet ist. Bereits im 
Mai 2010 hatte Köln auch bei den Einwohnern mit Hauptwohnsitz die 1 -Millionen-
Grenze überschritten. 
Der Bevölkerungszuwachs resultiert aus einer Bevölkerungsentwicklung, die nahezu 
kontinuierlich einen leichten Geburtenüberschuss und Wanderungsgewinne ve r-
zeichnet. Ausnahmen stellen nur die Jahre 2005 mit einem Sterbeüberschuss und 
2008 mit Wanderungsverlusten dar. 39 In den letzten Jahren haben sich die Wand e-
rungsgewinne stetig erhöht. 
 
                                            
38  Bezugsjahr des Nahverkehrsplans 2003-2007. 
39 2008 erfolgte eine Bereinigung des Melderegisters.

26     3. Nahverkehrsplan Köln 
 Bestandsanalysen und Prognosen 
 
 
Der Stadtbezirk Mülheim ist weiterhin der bevölkerungsreichste Kölner Stadtbez irk. 
Hier sind nur geringfügige Einwohnerzuwächse gegenüber 200 3 zu verzeichnen. 
Der Stadtbezirk Chorweiler ist der Stadtbezirk mit den wenigsten Einwohner n und 
weist zudem den größten relativen Einwohnerverlust unter allen Stadtbezirken  auf, 
gefolgt vom Stadtbezirk Innenstadt. Die höchsten Einwohnerzuwächse entfallen auf 
die Stadtbezirke Kalk, Lindenthal  und Nippes (siehe Tabelle 3-1). Die Bevölk e-
rungsveränderungen in der kartografischen Übersicht zeigt Abbildung 3-2. 
 
Stadtbezirk Einwohner 
31.12.2013 
Einwohner 
31.12.2003 
Absolute  
Veränderung 
gegenüber 
2003 
Relative  
Veränderung 
gegenüber 
2003 
1 Innenstadt 126.187 130.253 -4.066 -3,1% 
2 Rodenkirchen 103.207 99.648 3.559 3,6% 
3 Lindenthal 144.606 137.437 7.169 5,2% 
4 Ehrenfeld 104.984 101.434 3.550 3,5% 
5 Nippes 113.487 108.242 5.245 4,8% 
6 Chorweiler 80.700 83.552 -2.852 -3,4% 
7 Porz 109.827 108.224 1.603 1,5% 
8 Kalk 115.301 106.902 8.399 7,9% 
9 Mülheim 145.771 144.911 860 0,6% 
Stadt Köln 1.044.070 1.020.603 23.467 2,3% 
Tabelle 3-1: Einwohnerentwicklung 2003 - 2013 nach Stadtbezirken, Haupt - 
und Nebenwohnsitz (Stand: jeweils 31.12.)  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Eine Übersicht über die Einwohner dichte und die absoluten Einwohnerzahlen auf 
Stadtteilebene liefert Abbildung 3-1. 
Demnach haben die linksrheinischen Stadtteile Altstadt/Süd,  Altstadt/Nord, Blumen-
berg, Chorweiler, Ehrenfeld, Klettenberg, Mauenhe im, Neuehrenfeld, Ne u-
stadt/Nord, Neustadt/Süd, Nippes, Riehl, Seeberg, Sülz und Weidenpesch sowie die 
rechtsrheinischen Stadtteile Buchforst, Finkenberg, Höhenberg, Humboldt -
Gremberg, Kalk, Mülheim, Neubrück, Vingst und Zollstock die höchsten Einwohne r-
dichten. Am geringsten verdichtet sind die im Außenbereich gelegenen Stadtteile 
Eil, Flittard, Fühlingen, Godorf, Gremberghoven, Grengel, Hahnwald, Immendorf, 
Junkersdorf, Libur, Lind, Marienburg, Merkenich, Müngersdorf, Niehl, Ossendorf, 
Rath/Heumar, Rondorf, Wahnheide, Westhoven, Worringen.

3. Nahverkehrsplan Köln  27  
Bestandsanalysen und Prognosen   
 
 
 
Abbildung 3-1: Einwohnerzahlen und Bevölkerungsdichte der Stadtteile 2013  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Die überwiegende Zahl der Kölner S tadtteile wies im letzten Jahrzehnt ein deutl i-
ches Bevölkerungswachstum auf. Der Stadtteil Widdersdorf hat den höchsten abso-
luten und relativen Einwohnerzuwachs seit 2003 aufgrund des verstärkten Zuzugs 
junger Familien, insbesondere in das große neue Wohngebiet „Widdersdorf-Süd“ zu 
verzeichnen. Merheim weist als weiterer wichtiger Schwerpunkt der Siedlungsent-
wicklung die zweitgrößten relativen Einwohnerzuwächse gegenüber 2003 mit über 
20% auf (siehe Tabelle 3-2).

28     3. Nahverkehrsplan Köln 
 Bestandsanalysen und Prognosen 
 
 
Stadtteil Einwohner 
31.12.2013 
Einwohner 
31.12.2003 
Absolute  
Veränderung 
gegenüber 
2003 
Relative  
Veränderung 
gegenüber 
2003 
201 Bayenthal 8.714 7.671 1.043 12,0% 
205 Zollstock 22.085 20.330 1.755 7,9% 
210 Sürth 10.611 9.438 1.173 11,1% 
306 Junkersdorf 13.303 11.554 1.749 13,1% 
309 Widdersdorf 10.134 6.650 3.484 34,4% 
401 Ehrenfeld 36.073 34.125 1.948 5,4% 
501 Nippes 34.794 31.642 3.152 9,1% 
504 Niehl 19.411 18.046 1.365 7,0% 
507 Bilderstöckchen 15.392 14.062 1.330 8,6% 
706 Porz 14.536 13.282 1.254 8,6% 
802 Kalk 22.802 20.646 2.156 9,5% 
803 Vingst 12.825 10.780 2.045 15,9% 
805 Ostheim 11.689 10.523 1.166 10,0% 
806 Merheim 10.698 8.151 2.547 23,8% 
901 Mülheim 41.711 40.614 1.097 2,6% 
Tabelle 3-2: Stadtteile mit Einwohnerzuwächsen über 1.000 Personen zw i-
schen 2003 und 2013 (Stand: jeweils 31.12.)  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Der hoch verdichtete Stadtteil Chorweiler hat sowohl absolut als auch relativ die 
meisten Ei nwohner verloren. Neben diesen hat te Deutz aufgrund städtebaulicher 
Umstrukturierungen im Umfeld der Messe den zweithöchsten absoluten Einwohne r-
verlust. Ebenfalls Einwohnerverluste w ies im Betrachtungszeitraum  der Stadtteil 
Stammheim auf. 
 
Stadtteil Einwohner 
31.12.2013 
Einwohner 
31.12.2003 
Absolute 
Veränderung 
gegenüber 
2003 
Relative 
Verände-
rung 
gegenüber 
2003 
101 Altstadt-Süd 27.148 27.773 -625 -2,3% 
103 Altstadt-Nord 17.700 18.672 -972 -5,5% 
104 Neustadt-Nord 28.146 29.050 -904 -3,2% 
105 Deutz 15.238 16.394 -1.156 -7,6% 
405 Bocklem./Meng. 10.369 10.941 -572 -5,5% 
609 Chorweiler 13.070 14.388 -1.318 -10,1% 
908 Stammheim 7.437 8.014 -577 -7,8% 
Tabelle 3-3: Stadtteile mit Einwohnerverlusten über 500 Pe rsonen zwischen 
2003 und 2013 (Stand: jeweils 31.12.)   
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

3. Nahverkehrsplan Köln  29  
Bestandsanalysen und Prognosen   
 
 
 
Abbildung 3-2: Veränderung der Zahl der Einwohner in den Stadtteilen im Zei t-
raum 2003 bis 2013 (Stand: jeweils 31.12.)   
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Größere Siedlungseinheiten, die innerhalb eines kurzen Zeitraum entstehen und 
gleichartigen Wohnraum anbieten, ziehen nach sich, dass ihre Bewohner Leben s-
phasen gle ichzeitig durchlaufen: Nach der Familienphase ziehen die Heranwac h-
senden fort, das heißt Bevölkerungszuwachs und Bevölkerungsverlust folgen pha-
senweise nacheinander. Betroffen von diesem „Ageing in Place – Ageing of the 
Place“-Effekt sind zurzeit vor allem  Siedlungen, auch Einfamilienhaussiedlungen , 
der 1950er/1960er Jahre und Großwohnsiedlungen der 1970/1980er Jahre. 40 Für 
die ÖPNV-Planung bedeutet dies, dass Prognosen der Einwohnerentwicklung und 
Altersstruktur wichtige Hinweise auf die Nachfrageentwicklun g geben können und 
kleinräumig beobachtet werden sollten. 
                                            
40 BMVBS (Hrsg.): ÖPNV: Planung für ältere Menschen. Ein Leitfaden für die Praxis. BMVBS-
Online-Publikation 09/2010. S. 26.

30     3. Nahverkehrsplan Köln 
 Bestandsanalysen und Prognosen 
 
 
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung 
 Die Bevölkerung Kölns ist seit dem Beschluss des 2. Nahverkehrsplans deutlich 
gewachsen. Die festgestellten Einwohnerzuwächse in den allermeisten Kölner 
Stadtteilen haben eine erhöhte Auslastung des ÖPNV-Angebots zur Folge. 
 Bei Stadtteilen mit Bevölkerungszuwachs ist es erforderlich zu überprüfen, ob 
das ÖPNV -Angebot noch mit dem höheren Nachfragepotenzial in Einklang 
steht. Dabei können sich räumlich und hinsi chtlich der Bedienungshäufigkeit 
Auswirkungen auf das Angebot ergeben.  
So führen zum Beispiel Einwohnerzuwächse in Stadtteilen mit einer guten 
ÖPNV-Auslastung, wie zum Beispiel in Merheim, (Einzugsbereich der Ost-West-
Achse), Ehrenfeld oder Nippes zu eine r noch stärkeren Auslastung des ÖPNV.  
  
Einwohnerzuwächse durch großflächige Siedlungserweiterungen im Außenb e-
reich außerhalb von ÖPNV-Achsen wie zum Beispiel in Widdersdorf, wo zu B e-
ginn der Besiedelung lediglich ein Grundangebot geschaffen wurde, fördern  zu-
nächst die Nutzung des MIV. Hinsichtlich des neu zu bedienenden Nachfragepo-
tenzials muss das ÖPNV -Angebot durch neue Linien(-führungen) – wie in Wi d-
dersdorf bereits geschehen – bzw. langfristig durch mögliche Schienenanbi n-
dungen optimiert werden. Bei kleinräumigeren Siedlungserweiterungen wie zum 
Beispiel in Lövenich-Nord („Haus Közal“) oder Zollstock ( „Paul-Nießen-Straße“) 
reicht oftmals die Einrichtung einer neuen Haltestelle auf bestehenden Linie n-
wegen. 
 Einwohnerverluste reduzieren das Fahrgastpotenzial in den betroffenen Stadttei-
len. Auffällig ist, dass insbesondere die Großwohnsiedlungen der 60er und 70er 
Jahre (Chorweiler, Bocklemünd/Mengenich) nennenswerte Einwohnerverluste 
zu verzeichnen haben. Diese hoch verdichteten Stadtteile könnten , je nach 
räumlichen Voraussetzungen, auch durch gezielte ÖPNV-Maßnahmen, wie zum 
Beispiel durch die geplante Stadtbahnverlängerung in Bocklemünd/Mengenich, 
durch eine gute ÖPNV-Anbindung wieder an Attraktivität gewinnen.  
 Im Hinblick auf den gesamtgesellschaftlichen  Wandel hin zu mehr ÖPNV -
Nutzung ist auch in Gebieten mit heute rückläufigen Einwohnerzahlen mit einer  
weiterhin intensiven ÖPNV-Nutzung zu rechnen.

3. Nahverkehrsplan Köln  31  
Bestandsanalysen und Prognosen   
 
 
Bevölkerungsprognose 
Für die nächsten Jahre wird für die Stadt Köln ein deutlicher Anstieg der Bevölk e-
rungszahlen prognostiziert 41. Ausgehend von 1.035.268 Einwohnerinnen und Ei n-
wohnern im Jahr 2013 42 wird Köln im Jahr 2025 eine Einwohnerzahl von knapp 
1.144.200 erreichen. Danach verläuft die Entwicklungskurve flacher, doch es kom-
men noch einmal rund 42.000 Einwohner hinzu, so dass im Jahr 2040 mit knapp 
1.186.500 Einwohnerinnen und Einwohnern zu rechnen ist. 
 
 
Abbildung 3-3: Bevölkerungsprognose für die Stadt Köln bis 2040  
(Einwohner mit Hauptwohnsitz)  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Als Grund für das Wachstum der Bevölkerung ist vor allem der starke Zuzug in den 
letzten Jahren zu sehen. Den Großteil machen Zuziehende aus dem Ausland bzw. 
ausländische Zuziehende aus. Hinzu kommt der kontinuierliche Zuzug von Studi e-
renden, Auszubildenden und jungen Erwerbstätigen, der zumindest in naher Zukunft 
anhalten wird. Ein Effekt dieses Zuzugs ist, dass die Alterung der Kölner Bevölk e-
rung im Gegensatz zu vielen Regionen und Städten langsamer verläuft. 
Alle Altersgruppen werden bis 2040 zu nehmen. Die Zahl der Kinder und Jugendl i-
chen steigt bis zum Jahr 2040 um rund 13 %. Die Gruppe der 65 - bis unter 80 -
Jährigen wächst bis 2025 nur unwesentlich um 0,5 %. Im Zeitraum 2014 bis 2040 
wird diese Gruppe aber um ca. 23 % zunehmen. Die stärkste Zunahme verzeichnet 
die Gruppe der über 80 -Jährigen mit + 62,3 %. Diese Zahlen zeigen, dass es in 
Köln nicht nur eine demografisch bedingte Alterung gibt, sondern gleichzeitig auch 
Bevölkerungswachstum bei Zunahme des Anteils der Kinder und Jugendlichen. Bis 
2025 bleibt das Durchschnittsalter daher stabil bei 42 Jahren und nimmt dann bis 
2040 moderat auf 43,3 Jahre zu.  
                                            
41 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Bevölkerungsprognose 2040. Köln. 2015. Die 
genannten Einwohnerzahlen beziehen sich auf den Hauptwohnsitz. 
42 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Kölner Stadtteilinformationen. Zahlen 2013. 
Köln. 2014. S. 5.

32     3. Nahverkehrsplan Köln 
 Bestandsanalysen und Prognosen 
 
 
Einen detaillierten Überblick über di e Veränderungen geben Abbildung 3 -4, Abbil-
dung 3-5 und Abbildung 3-6. 
 
 
Abbildung 3-4: Prognostizierte Veränderungen der Kölner Altersstruktur  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Für die Stadtteile Chorweiler, Roggendorf /Thenhoven sowie den kleinsten Stadtteil 
Libur wird zwischen 2011 und 2025 der stärkste Anstieg des Anteils der über 65 -
Jährigen erwartet, und zwar in Chorweiler von 17,1  % auf 27,7  %, in Roggendorf/ 
Thenhoven von 13,8 % auf 22,2 % und in Libur von 12,5 % auf 22,2 %.43 
                                            
43 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik.

3. Nahverkehrsplan Köln  33  
Bestandsanalysen und Prognosen   
 
 
 
Abbildung 3-5: Anteil der 65 -Jährigen und älter  im Jahr 2013 nach Stadtteilen   
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

34     3. Nahverkehrsplan Köln 
 Bestandsanalysen und Prognosen 
 
 
 
Abbildung 3-6: Anteil der 65 -Jährigen und älter im Jahr 2025  nach Stadtteilen , 
Stand: 2013  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

3. Nahverkehrsplan Köln  35  
Bestandsanalysen und Prognosen   
 
 
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung 
 Das für den Planungshorizont des 3. Nahverkehrsplans prognostizierte Wachs-
tum der Bevölkerung  führt zu einem ebenso stetigen Anstieg der ÖPNV -
Nachfrage. Um Kapazitätsengpässen im Verlauf der stark nachgefragten Str e-
cken vorzubeugen, sollte ein ständiger Abgleich von Angebot und Nachfrage e r-
folgen. 
 Sollte sich die Entwicklung hin zum ÖPNV auch aus weiteren Gründen, wie zum 
Beispiel aufgrund steigender Energiekosten, aus Klimaschutzgründen oder au f-
grund sich wandelnder Mobilitätsstile verstärken, würde sich die durch die d e-
mografische Entwicklung bedingte Nachfragesteige rung weiter erhöhen. Dies 
macht die Notwendigkeit von Ausbaukonzeptionen für den ÖPNV deutlich. 
 Einige Stadtteile im Außenbereich, die vor allem in den 70er und 80er Jahren 
entstanden sind, weisen eine relativ homogene Bevölkerungsstruktur auf und 
sind nun  stark von demografischen Wandlungsprozessen betroffen. Kurzfristig 
sollte dort bei den Anforderungen an den ÖPNV die Nutzergruppe der Sen ioren 
besonders beachtet werden. Hierbei gilt es, Konzeptionen zur Feinerschließung 
zu entwickeln, bei denen veränderte Linienführungen (z.B. Quartiersbusse) oder 
flexible Bedienungsformen zum Einsatz kommen können . Mittelfristig wird in 
diesen Gebieten – gefördert vom gesamtstädtischen Wachstum – ein Verjü n-
gungsprozess einsetzen. 
Unterschiede in der räumlichen Verteilung der Altersgruppen 
Der Stadtbezirk Chorweiler weist d en höchsten Anteil an der altersbedingt ÖPNV -
affinen Gruppe der unter 18 -Jährigen (Schüler und junge Erwachsene in Ausbi l-
dung) auf (siehe Tabelle 3-4). Der Stadtbezirk Innenstadt hat mit Abstand den g e-
ringsten Anteil an Einwohnern unter 18 Jahren. Der ÖPNV wird von diesen Nutzern 
insbesondere für die Verkehrszwecke Ausbildung und Freizeit genutzt. 
Betrachtet man den Anteil der Einwohner in den mittleren Altersklassen zwischen 18 
und 65 Jahren , so kehrt sich das Bild um . Hier hat d er Stadtbezirk Innenstadt den 
größten Anteil. Der Stadtbezirk Chorweiler hat den geringsten Anteil in dieser mittle-
ren Altersklasse. Im unteren Bereich dieser Altersgruppe ist der sich abz eichnende 
Wertewandel der jüngeren Erwachsenen weg von festgefügten und MIV-orientierten 
Mobilitätsstilen und hin zu mehr öffent licher Mobilität und spontanerer  Verkehrsmit-
telwahl zu berücksichtigen. 44 Hierdurch vergrößern sich auch in dieser Gruppe te n-
denziell die Potenziale für den ÖPNV. Bemerkenswert ist in diesem Zusamme n-
hang, dass die jungen Erwachsenen zwischen 18 und 24 Jahren in Köln den ÖPNV 
ähnlich stark nutzen wie die Altersklasse zwischen 10 und 17 Jahren. Dies könnte 
auch ein Resultat des kontinuierlichen Zuzugs von Studenten sein. Erst bei der Al-
tersgruppe ab 25 Jahren nimmt die ÖPNV-Nutzung stärker ab (vgl. Abbildung 3-7). 
Den höchsten Anteil an Einwohnern über 65 Jahren hat der Stadtbezirk Rodenki r-
chen, dicht gefolgt vom Stadtbezirk Porz. Den geringsten Anteil an Einwohnern über 
65 Jahren haben die Stadtbezirke Innenstadt und Ehrenfeld.  
 
 
 
                                            
44 Vgl. Projektpräsentation MID2008 (2010): Alltagsverkehr in Deutschland. Erhebungsmethoden - 
Struktur - Aufkommen - Emissionen - Trends. Berlin. S.37-38, unter http://www.mobilitaet-in-
deutschland.de/02_MiD2008/publikationen.htm, dort Link zu: Ergebnispräsentation Nutzer-
workshop MiD 2008 September 2009 - Fassung März 2010 (pdf), Abfragedatum: 26.06.2014.

36     3. Nahverkehrsplan Köln 
 Bestandsanalysen und Prognosen 
 
 
Stadtbezirk Anteil Einwohner 
unter 18 Jahren 
Anteil Einwohner 
zwischen 18 und 
65 Jahren 
Anteil Einwohner 
über 65 Jahren 
1 Innenstadt 9,2% 76,6% 14,2% 
2 Rodenkirchen 16,1% 63,8% 20,2% 
3 Lindenthal 14,6% 67,4% 18,0% 
4 Ehrenfeld 15,6% 69,0% 15,4% 
5 Nippes 15,6% 66,1% 18,3% 
6 Chorweiler 19,0% 61,7% 19,3% 
7 Porz 17,0% 62,9% 20,1% 
8 Kalk 18,4% 64,2% 17,4% 
9 Mülheim 17,2% 64,5% 18,2% 
Stadt Köln 15,7% 66,5% 17,8% 
Tabelle 3-4: Altersstruktur der Einwohner in den Stadtbezirken im Jahr 2013  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Die Ansprüche, die von den  verschiedenen Nutzergruppen an den ÖPNV gestellt 
werden, können durchaus zu Zielkonflikten führen. So konkurrier en zum Beispiel 
eine den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechende hohe Erschließungsdichte 
beim Busnetz und damit verbundene längere Fahrzeiten mit den von Pendlern g e-
forderten direkten, schnellen Verbindungen. Der Ausbau sicherer und barrierefreier 
Haltestellen und der Einsatz moderner Fahrzeuge hingegen ist ein Element, das die 
Attraktivität nicht nur für Senioren, sondern für alle Fahrgäste steigert. 
Mobilität von Senioren 
Bundesweit und auch in Köln zeigt sich, dass die ÖPNV -Affinität der Senioren te n-
denziell zurück geht und Senioren ihre gelernten Mobilitätsmuster auch im Alter be i-
behalten wollen und werden. Dabei ist die Pkw -Affinität der heutigen und zukünft i-
gen Senioren hoch: Sie besitzen einen Führerschein, verfügen über einen Pkw und 
sind daran gewöhnt, ihre Mobilität mit dem Pkw zu realisieren. So werden die Senio-
rinnen, die traditionell relativ häufig mit Bussen und Bahnen fahren, zw ar in ihrer 
Anzahl zunehmen, aufgrund der veränderten Verhaltensmuster jedoch zu einem 
geringeren Anteil den ÖPNV nutzen. 45 Zu bedenken ist aber, dass diese aus den 
heutigen Gegebenheiten abgeleitete Prognose durch folgende Faktoren abg e-
schwächt werden könnte:46 
 Sollten Fahrtauglichkeitsprüfungen für Senioren eingeführt werden, ist davon 
auszugehen, dass der Anteil älterer und vor allem hochbetagter Menschen mit 
Führerschein rückläufig sein wird. 
 Sollten die Kraftstoffpreise weiter steigen und zudem der Antei l älterer Me n-
schen mit geringeren Altersbezügen steigen, kann die Pkw -Mobilität zu einem 
Luxus werden, den sich nur noch die solventeren Senioren leisten können. 
                                            
45 Dito. 
46 BMVBS (Hrsg.): ÖPNV: Planung für ältere Menschen. Ein Leitfaden für die Praxis. BMVBS-
Online-Publikation 09/2010. S. 23.

3. Nahverkehrsplan Köln  37  
Bestandsanalysen und Prognosen   
 
 
 
Abbildung 3-7: Verkehrsmittelwahl nach Altersgruppen in Köln 2006  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik47 
 
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung 
 Auf die besonderen Belange von Senioren und die Möglichkeiten, den ÖPNV für 
diese Gruppe attraktiver zu gestalten, sollte verstär kt eingegangen werden. D a-
zu sollten innerhalb der Stadtbezirke kleinräumige Betrachtungen zur Seniore n-
mobilität erfolgen, um vor Ort gezielt geeignete Maßnahmen ergreifen zu kö n-
nen. Die Beobachtung des Mobilitätsverhaltens von Senioren sollte vor allem im 
Hinblick auf die Entwicklung übergeordneter Rahmenbedingungen (zum Beispiel 
Führerscheinverfügbarkeit, verfügbares Einkommen) erfolgen und verstärkt Ein-
gang in die ÖPNV-Planungen finden.48 
 Durch den zurzeit zu beobachtenden Wandel weg von stark MIV -orientierten 
Mobilitätsstilen und hin zur stärkeren ÖPNV -Nutzung werden neue Potenziale 
für den ÖPNV aktiviert, auf die mit angepassten Angeboten reagiert werden 
muss. 
 
 
                                            
47 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2008): Mobilitätsentwicklung in Köln bis 2025. 
S. 22, Abb. 2-13. 
48 Das Thema Seniorenmobilität wird in Kapitel 6.1 in Bezug auf die ÖPNV-Erschließung wieder 
aufgegriffen.

38     3. Nahverkehrsplan Köln 
 Bestandsanalysen und Prognosen 
 
 
Entwicklung der Schülerzahlen 
In jedem Kölner Stadtbezirk sind weiterführende Schulen vorhanden. Diese stellen 
Ziele der Verkehrsnachfrage dar, die aufgrund der starken ÖPNV -Orientierung der 
Schüler sehr gut in das ÖPNV -System eingebunden sein sollten. Zunehmende 
Probleme bereiten dem ÖPNV im Schülerverkehr – neben der immer noch stark 
ausgeprägten Frühspitze zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr – auch das nachmittägli-
che Verkehrsaufkommen, da die Schulen aufgrund der Ausweitung der Woche n-
stundenzahl und der Einführung von Ganztagsangeboten an unterschiedlichen Wo-
chentagen in zunehmenden Maße nachmittags unterrichten.  
Seit der Aufhebung der Schulbezirke 2007 besteht die Möglichkeit, Kinder an 
Grundschulen ihrer Wahl anzumelden. Wählen die Eltern einen wohnortfernen 
Standort, so legen Grundschulkinder längere Schulwege eventuell auch mit dem 
ÖPNV zurück. A ufgrund der zu erwartenden geringen Anzahl dieser Fälle ergeben 
sich für den ÖPNV hieraus aber kaum Konsequenzen.49 
Tabelle 3-5 führt die Schülerzahlen an weiterführenden Schulen für das Jahr 2013 
auf, Abbildung 3-8 zeigt die Schulstandorte der weiterführenden Schulen, der Schu-
len des 2. Bildungswegs und der Berufskollegs.  
 
Stadtbezirk 
Schüler an…  
Haupt-
schulen 
Real-
schulen 
Gesamt-
schulen 
Gymnasi-
en 
Förder-
schulen Summe 
1 Innenstadt 394 2.110 379 7.878 708 11.469 
2 Rodenkirchen 288 586 2.696 2.213 153 5.936 
3 Lindenthal 264 1.270 0 6.030 1.283 8.847 
4 Ehrenfeld 693 1.586 933 1.571 537 5.320 
5 Nippes 717 1.221 459 2.230 429 5.056 
6 Chorweiler 898 722 1.678 1.998 194 5.490 
7 Porz 604 1.800 1.284 2.746 672 7.106 
8 Kalk 1.267 1.099 993 1.779 294 5.432 
9 Mülheim 971 2.003 3.160 3.522 714 10.370 
Stadt Köln 6.096 12.397 11.582 29.967 4.984 65.026 
Tabelle 3-5: Schülerzahlen an weiterführenden Schulen im Jahr 2013   
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
                                            
49 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik.

3. Nahverkehrsplan Köln  39  
Bestandsanalysen und Prognosen   
 
 
 
Abbildung 3-8: Standorte der weiterführenden Schulen in Köln, Stand: 2013  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
Die insbesondere auf die Innenstadt ausgerichteten Schülerströme zu den weite r-
führenden Schulen zeigt Abbildung 3-9.

40     3. Nahverkehrsplan Köln 
 Bestandsanalysen und Prognosen 
 
 
 
Abbildung 3-9: Schülerströme zu weiterführenden Sc hulen des Stadtbezirks  1, 
Innenstadt, Stand: 2013  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Die Entwicklung der Schülerzahlen bzw. die Auswirkungen auf den ÖPNV werden in 
den nächsten Jahren durch folgende Rahmenbedingungen beeinflusst: 
 Demografische Entwicklung: Aufgrund des seit 2008 höheren Niveaus der Ge-
burtenzahlen50 könnte n ach der aktuellen städtischen Einwohnerprognose die 
Zahl der 10 bis 16 Jährigen von rund 52.000 im Jahr 2013 auf rd. 61.400 in den 
Jahren 2035/2040 ansteigen. 
 Zuwanderung / Flucht verstärkt den demografischen Faktor. 
 Der bisherige und zukünftige Ausbau des gebundenen Ganztagsunterrichts an 
weiterführenden Schulen sowie die Ausweitung der Unterrichtszeiten an Hal b-
tagssschulen in den Nachmittag hinein. 
 Der Ausbau der Offenen Ganztagsschule: Im Schuljahr 2014 st anden den Köl-
ner Schülerinnen und Schülern 26.500 Plätze für Grund - und Förderschüler zur 
Verfügung.51 
                                            
50 Vgl. Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Statistisches Jahrbuch 2012. 
51 Vgl. http://www.gruenekoeln.de/ratsfraktion/26500-ogs-plaetze-ab-sommer-2014-2500-plaetze-
werden-zugesetzt.html, Abfragedatum: 26.06.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  41  
Bestandsanalysen und Prognosen   
 
 
Entwicklung der Schülerzahlen in den Stadtbezirken52 
Betrachtet man die Entwicklung der Schülerzahlen auf der E bene der Stadtbezirke, 
werden folgende zusätzliche bzw. abweichende Entwicklungen prognostiziert: 
 Stadtbezirk 1, Innenstadt: Wie in Abbildung 3-9 dargestellt, wird das Schula n-
gebot des Stadtbezirkes Innenstadt auch  von Schülerinnen und Schülern g e-
wählt, die nicht in der Innenstadt wohnen. Begründet werden kann dies durch 
das differenzierte Angebot an Schulen und die gute Verkehrsanbindung der I n-
nenstadt an die übrigen Stadtbezirke. Entsprechend hoch ist auch die Aus las-
tung des ÖPNV durch Schülerverkehrsströme in die Innenstadt.  
Im Sekundarbereich sind in Einzelfällen Baumaßnahmen zur Kapazitätserweite-
rung der bestehenden Gymnasien vorgesehen, um zur Deckung des mittel- und 
langfristigen Bedarfs beizutragen. Darüber hinaus gibt es jedoch kaum geeigne-
te Standorte im Stadtbezirk, so dass der Bau oder Ausbau von Gymnasien in 
den Stadtbezirken vorgenommen werden soll, in denen die potentiellen Schül e-
rinnen und Schüler auch leben. 
 Stadtbezirk 2, Rodenkirchen : Die Entwicklu ng der Schülerzahlen muss im 
Zusammenhang mit der Planung neuer Wohnbaugebiete gesehen werden, wel-
che die demografische Entwicklung verstärken. Hier sind insbesondere 
Wohnbaumaßnahmen im Sürther Feld, in Marienburg und in Zollstock , aber 
auch die Planungen  für Rondorf -Nordwest zu nennen. Daneben wird die En t-
wicklung der Parkstadt Süd bedeutenden Einfluss auf die Schülerzahl haben.  
Zur Aufstockung der Kapazitäten für die Sekundarstufe I sollen die Gesamtschu-
le Rodenkirchen und die Gesamtschule Zollstock  (Europaschule) erweitert wer-
den. Am Südrand des Sürther Feldes wird ein Neubau für die Ernst -Moritz-
Arndt-Grundschule entstehen. Die im Aufbau befindliche private Gesamtschule 
„Offene Schule Köln“ bemüht sich ebenfalls um einen größeren Standort.  Für 
Rondorf-Nordwest wird geprüft, wie eine Grundschule und eine weiterfü hrende 
Schule im Neubaugebiet untergebracht werden können. Entsprechende Anpa s-
sungen sind im ÖPNV-Netz zu planen und umzusetzen. 
 Stadtbezirk 3, Lindenthal : Ergänzend beeinflusst wird die Steigerun g der 
Schülerzahlen von der Entwicklung geplanter Wohnbau und/oder Sanierungs -
gebiete. Zur erforderlichen Ausweitung der Platzzahlen in der  Sekundarstufe I 
und II  ist u.a. die Erweiterung bestehender Gymnasien vorgesehen. Daneben 
sind neue Schulstandorte e rforderlich. Es ist geplant,  an der Zuse straße in 
Lövenich einen Neubau für ein Gymnasium zu errichten. Leider mangelt es an 
geeigneten Grundstücken für weitere Schulstandorte in Lindenthal. Die Verwal-
tung wird die Suche fortsetzen, um wohnortnah Schulplätze anbieten zu können. 
So ist noch nicht absehbar, wie lange die ohnehin schon hohe Nachfrage nach 
ÖPNV-Angeboten im Schülerverkehr zwischen den Stadtbezirken 2, 3 und 4  
anhalten wird. 
 Stadtbezirk 4, Ehrenfeld : Die Zahl der Schüler in diesem Stadtbezirk wi rd 
aufgrund der Erhöhung der Einwohnerzahlen steigen. Diese demografische 
Tendenz wird durch die Entwicklung geplanter Wohnungsbauprojekte im Stad t-
bezirk Ehrenfeld verstärkt. Baumaßnahmen sind im Sekundarbereich zur 
Kapazitätserweiterung an den Gymnasien und Gesamtschulen zur Deckung des 
mittel- und langfristigen Bedarfs vorgesehen, so dass davon auszugehen ist, 
dass sich die bisherigen Verkehrsströme intensivieren. Zusätzlich ist der Bau 
von zwei neuen Gesamtschulen im Vogelsanger Girlitzweg sowie auf dem 
Heliosgelände geplant. Beide Schulen sollen bereits kurzfristig in Interimslösu n-
gen an den Start gehen. Während das Heliosgelände bereits hervorragend an  
                                            
52 Stadt Köln, Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung.

42     3. Nahverkehrsplan Köln 
 Bestandsanalysen und Prognosen 
 
 
den ÖPNV angebunden ist, wird die Anbindung des neuen Schulstandorts 
Girlitzweg kurzfristig zusätzlichen ÖPNV-Bedarf auslösen. 
 Stadtbezirk 5, Nippes : Neben der demografischen Entwicklung liegt d ie 
Steigerung der Schülerzahl auch in der Realisierung weiterer geplanter 
Wohnbaugebiete, insbesondere in den Stadtteilen Nippes, Weidenpesch, 
Bilderstöckchen und Riehl, begründet. Die Gesamtschule Nippes wurde Anfang 
2013 nach Longerich in die Paul -Humburg-Straße verlagert. Die ÖPNV -
Anbindung ist hier vorhanden. Mittelfristig soll die Schule in einen Neubau in der 
Ossietzkystraße umziehen. Weiterhin ist der Neubau e iner weiterführenden 
Schule am Standort Schmiedegasse vorgesehen. Die Verwaltung sucht noch 
zwei bis drei weitere Standorte für weiterführende Schulen, um den erwarteten 
Bedarf im Stadtbezirk Nippes wohnortnah decken zu können. 
 Stadtbezirk 6, Chorweiler : Für den Stadtbezirk Chorweiler erwartet die Schu l-
verwaltung verhältnismäßig konstante Übergänge in die Sekundarstufe I mit ein-
zelnen Bedarfsspitzen. Trotz der vorhandenen Umnutzungspotentiale vor han-
dener Schulplätze besteht der Bedarf nach zusätzlichen, neu en Schulplätzen, 
für die allerdings bisher noch keine geeign ete Fläche in Aussicht steht. Größere 
Wohnungsbauvorhaben sind aktuell nicht in Planung. Sofern sich dies ändert, 
sollte im Neubaugebiet neben dem erforderlichen Grundschulbedarf auch die 
Möglichkeit eines neuen Schulstandortes für die Sekundarstufe mit gedacht 
werden. Derzeit reicht das ÖPNV-Angebot für den Schülerverkehr aus. 
 Stadtbezirk 7, Porz : Die Schülerzahlen im Stadtbezirk Porz werden aufgrund 
der demografischen Entwicklung und mittelfristig auch durch die Planungen zur 
Schaffung neuen Wohnraums steigen. Insbesondere im vorgesehenen Neubau-
gebiet Zündorf Süd werden zusätzliche Schulplätze entstehen müssen. Da rüber 
hinaus entsteht zusätzlicher Bedarf für die Sekundarstufe im nördlichen B ereich 
des Stadtbezirks. Leider ist hier noch keine Fläche ersichtlich, auf der dieser 
Bedarf gedeckt werden könnte. Insbesondere in der Sekundarstufe ist künftig 
mit einer stärkeren Auslastung der ÖPNV-Linien im Stadtbezirk zu rechnen. 
 Stadtbezirk 8, Kalk: Im Sekundarbereich I fehlen aufgrund der demografischen 
Entwicklung, verstärkt durch intensive Wohnungsbaumaßnahmen langfristig 
Schülerplätze in einer Größenordnung von rd. 16 Zügen sowie die korrespondie-
renden Züge in der Sekundarstufe II.  Neben einer Schulpl anung am Walter -
Pauli-Ring werden an zwei weiteren Standorten die Realisierung smöglichkeiten 
geprüft. Hierdurch ist mit einer stärkeren Auslastung des ÖPNV in die 
angrenzenden Stadtbezirke zu rechnen. 
 Stadtbezirk 9, Mülheim : Aufgrund der Planung neuer Wohn bau- und/oder 
Sanierungsgebiete werden die Schülerzahlen wachsen. Dies betrifft insbesonde-
re das Planungsgebiet Mülheim-Süd auf den ehemaligen Industrieflächen östlich 
des Mülheimer Hafens. Hier sind Standorte für Grund- und weiterführende Schu-
len vorgesehen, um ein wohnortnahes Angebot zu schaffen. Grundsätzlich sollte 
hier – wie in anderen Stadtbezirken – dafür geworben werden, wohnortnahe 
Schulen zu wählen. Damit könnten Schulstandorte in anderen Stadtteilen, 
insbesondere weiterführende Schulen in der In nenstadt entlastet werden 53, was 
auch unmittelbare Auswirkungen auf die Auslastung des ÖPNV hätte. 
                                            
53 Stadt Köln, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwick-
lungsplanung: Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Köln 2011.Köln. 2011. 
S. 157.

3. Nahverkehrsplan Köln  43  
Bestandsanalysen und Prognosen   
 
 
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung 
 Die Entscheidungsfindung für oder gegen den Ausbau einer Schule oder einen 
neuen Schulstandort – insbesondere für die Sekundarstufe – ist entscheidend 
von den Grundstücksverhältnissen an potentiell geeigneten Standorten abhä n-
gig und muss aus ÖPNV-Sicht mit einer integrierten Betrachtung des vorhand e-
nen ÖPNV -Angebots einhergehen. Standorte an leistungsfähigen ÖPNV -
Achsen sollten grundsätzlich favorisiert werden. 
 Die Einrichtung neuer weiterführender Schulen wird die Anforderungen an das 
ÖPNV-System weiter verändern. Auch hier sollten frühzeitig Informationen zw i-
schen Schulträgern, Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen kom muniziert 
werden, um nachfragegerechte Angebote bereitstellen zu können. 
 Die Anforderungen des Schülerverkehrs an das ÖPNV -System sind sehr diff e-
renziert und können nur dann optimal erfüllt werden, wenn eine enge Abstim-
mung zwischen den Schulen, den Verkehrsunternehmen und dem Aufgabenträ-
ger sicher gestellt ist. Dies betrifft Informationen über das Stundenraster der ein-
zelnen Schulen und dessen Veränderung zu Beginn der jeweiligen Schu ljahre. 
Daher ist eine institutionalisierte Kommunikationsstruktur, so wi e sie bereits von 
der KVB aufgebaut wurde, unabdingbar. 
Wohnbauflächenentwicklung 
Die Wohnbauflächenentwicklung und die damit verbundene zukünftige Bevölk e-
rungsverteilung sind als Quellen der Verkehrsnachfrage wichtige Einflussgrößen für 
den Bedarf an ÖPNV-Angeboten. Eine vollständige Darstellung der Flächenpotenzi-
ale, die im städtischen Wohnungsbauprogramm verzeichnet sind, zeigt Abbildung 
3-10. 
Im Kernstadtbereich werden zurzeit größere Bauprojekte auf dem Clouth-Gelände in 
Nippes ( 1000 Wohneinheiten), Düsseldorfer Straße, Kabellager (610 Wohneinhei-
ten) und dem ehemaligen CFK-Gelände in Kalk (500 Wohneinheiten) umgesetzt. 
Als größere Bauprojekte in Randlagen werden unter anderem Wohnbebauungen im 
Waldbadviertel Langendahlweg in Ostheim (640 Wohneinheiten) und in der Gaede-
straße, Marienburg (500 Wohneinheiten) aktuell realisiert. 
Größere Gebiete mit Wohnbauflächenpotenzial in Randlagen sind unter anderem 
Zündorf-Süd (2.000 Wohneinheiten), Rondorf-Nordwest und Sürther Feld II und III 
(insgesamt 675 Wohneinheiten). 
Als größere potenzielle Wohnbaufläche n im Kernstadtbereich sind das Euroforum 
Nord in Mülheim (350 Wohneinheiten) zu nennen. Eine Übersicht der Wohnbaupr o-
jekte in Realisierung und weiterer Wohnungsbaupotenziale i n den Stadtbezirken 
zeigen Abbildung 3-10 und Abbildung 3-11. 
Des Weiteren sind perspektivisch folgende Flächen, die noch nicht im Wohnung s-
bauprogramm 2015 enthalten sind, in einem größeren Umfang für eine Wohnb e-
bauung vorgesehen: Helios-Gelände (Ehrenfeld), Butzweilerhof (südlich Ikea), Mü l-
heim-Süd (ehemaliges KHD-Gelände), Parkstadt Süd (ESIE) und Deutzer Hafen.

44     3. Nahverkehrsplan Köln 
 Bestandsanalysen und Prognosen 
 
 
 
Abbildung 3-10: Wohnungsbaupotenziale in Köln gemäß Wohnungsbauprogramm 
2015, Stand: September 2014  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Die meisten Vorhaben in Realisierung befinden sich im Stadtbezirk Rodenkirchen, 
gefolgt von Lindenthal und Kalk. Der Stadtbezirk mit den meisten Wohnungsbaup o-
tentialen ist Porz, gefolgt von Rodenkirchen und Mülheim. 
Insgesamt überwiegt der Geschosswohnungsbau gegenüber dem Einfamilienhaus-
bau. A uf gesamtstädtischer Ebene können im Rahmen des Wohnungsbaupr o-
gramms 2015 Wohneinheiten im Umfang von rund 22.000 aktiviert werden, von d e-
nen sich die Hälfte derzeit in Realisierung befindet (vgl. Tabelle 3-6).

3. Nahverkehrsplan Köln  45  
Bestandsanalysen und Prognosen   
 
 
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
5.000
5.500
6.000
6.500
Realisierung
Potenzial
Gesamt
Realisierung
Potenzial
Gesamt
Realisierung
Potenzial
Gesamt
Realisierung
Potenzial
Gesamt
Realisierung
Potenzial
Gesamt
Realisierung
Potenzial
Gesamt
Realisierung
Potenzial
Gesamt
Realisierung
Potenzial
Gesamt
Realisierung
Potenzial
Gesamt
Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Anzahl 
Wohneinheiten
Einfamilien -
häuser
Geschoss-
wohnungen
 
Abbildung 3-11: Wohnbauflächen in Realisierung und Wohnun gsbaupotenziale in 
den einzelnen Stadtbezirken, Stand: September 2014  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
 Status Geschoss- 
wohnungen 
Einfamilien- 
häuser 
Wohneinheiten 
gesamt 
Stadt Köln 
Realisierung 9.350 1.814 11.164 
Potenzial 6.210 4.669 10.879 
Gesamt 15.560 6.483 22.043 
Tabelle 3-6: Wohnbauflächen in Realisierung und Wohnungsbaupote nziale im 
gesamten Stadtgebiet, Stand: September 2014  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Hinzu kommen aufgrund von Erfahrungswerten Nachverdichtungsvorhaben ohne 
Planungserfordernis im Siedlungs-Innenbereich von jährlich rd. 800 Wohneinheiten, 
so dass die bislang bekannten Flächenpotenziale Raum für insgesamt 31.200 Woh-
nungen bieten – gegenüber einem Gesamtwohnungsbedarf, der auf Grundlage der 
Bevölkerungsprognose bis 2029 mit rd. 66.000 Wohnungen berechnet wurde. Im 
Rahmen der Umsetzung des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen werden daher 
zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau auf Kölner Stadtgebiet und in den an-
grenzenden Umlandgemeinden gesucht, wobei insbesondere die geplanten Netz-
erweiterungen des schienengebundenen ÖPNV (siehe Kapitel 8.2) Suchräume für 
weitere Flächenpotentiale eröffnen.

46     3. Nahverkehrsplan Köln 
 Bestandsanalysen und Prognosen 
 
 
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung 
 Die Realisierung von Wohnbaumaßnahmen im Einzugsgebiet des ÖPNV sichert 
und stärkt die Nachfrage vorhandener ÖPNV -Angebote. Weitere Wohnbaumaß-
nahmen, insbesondere im Zuge bereits heute stark nachgefragter Strecken (z.B. 
in den Stadtteilen Brück, Ka lk, Merheim und Ostheim im Zuge der Linien der 
Ost-West-Achse oder in Rodenkirchen im Zuge der Linie 16) erfordern gegeb e-
nenfalls den Ausbau der Kapazitäten. 
 Die Mobilisierung von Wohnungsbauflächen außerhalb bestehender Schiene n-
strecken (z.B. Zündorf -Süd, Sürther Feld) sollte mit ei ner integrierten ÖPNV -
Planung einhergehen. Neue Wohngebiete benötigen frühzeitig eine gute ÖPNV-
Erschließung, so dass  den Bewohnern geeignete und attraktive Alternative n 
zum MIV zur Verfügung stehen.  
3.2 Wirtschaftsstruktur 
Gewerbeflächenentwicklung 
Neben der Wohnbauflächenentwicklung ist die Entwicklung von Gewerbeflächen für 
die Nahverkehrsplanung von besonderer Bedeutung, da dies ebenfalls wichtige Zie-
le der ÖPNV-Nutzer sind. Im Gewerbeflächenbereitstellungskonzept der Stadt Köln  
werden die geplanten Gewerbe - und Industriegebiete aufgeführt. Eine vollständige 
Darstellung der Gewerbeflächenpotenziale in Köln zeigt Abbildung 3-13. 
Die größten Gewerbeflächenpotenziale befinden sich im Stadtbezirk  Nippes. Mit 
41 ha stellt der Industriepark Köln -Nord hier das größte einzelne Gewerbegebiet 
dar. Vergleichsweise kleine Flächen befinden sich im Stadtbezirk Lindenthal (Tech-
nologiePark Köln ; TPK Braunsfeld) , Innenstadt ( Messekreisel, Brügelmann ) und 
Kalk (Wilhelm-Griesinger-Str.). Größere Bauprojekte sind unter anderem das Indust-
riegebiet ROW/Basell im Bezirk Rodenkirchen (11,8  ha), das Gewerbegebiet Mars-
dorf/Westfälische Allee II.BA im Bezirk Lindenthal (8,9 ha). 
 
3,4
26,3
0,4
17,0
43,0
8,8
40,6
3,5
13,0
0
10
20
30
40
50
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Hektar
Gewerbefläche
in Hektar
 
Abbildung 3-12: Gewerbeflächen nach Gewerbeflächenbereitstellun gskonzept in 
den Stadtbezirken, Stand: September 2014  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

3. Nahverkehrsplan Köln  47  
Bestandsanalysen und Prognosen   
 
 
 
Abbildung 3-13: Gewerbeflächenpotenzial nach Gewerbeflächenbereitstellung s-
konzept, Stand: September 2014  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

48     3. Nahverkehrsplan Köln 
 Bestandsanalysen und Prognosen 
 
 
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung 
 
 Für die Vermarktung von Gewerbeflächen ist eine gute Erreichbar keit auch mit 
öffentlichen Verkehrsmitteln wünschenswert. Insbesondere neue Gewerbefl ä-
chen in den Außenbereichen sind häufig nicht unmittelbar an den ÖPNV und mit 
einigen Ausnahmen – wie zum Beispiel de m Airport Business Park i n Grem-
berghoven – nicht immer an schnelle ÖPNV -Linien und einen gut erreichbaren 
SPNV angebunden . Zu nennen  wären zum Beispiel Flächen in Feldkassel, 
Meschenich oder Nie hl. Für diese Fälle können neben einer Einbindung in das 
Busnetz auch innovative intermodale Konzepte mit Fahrrad im  Nachtransport 
von den Haltepunkten des Schienenverkehrs eine sinnvolle Ergänzung zur E r-
schließung bieten. Solche Konzepte sollten parallel mit der Entwicklung der Ge-
werbeflächen umgesetzt werden. 
 Ebenfalls wünschenswert sind kreative Finanzierungslösungen für leistungsfähi-
ge ÖPNV-Anbindungen unter Beteiligung der nutznießenden Gewe rbebetriebe. 
Prominentes Beispiel ist die  Erweiterung der Stadtbahnlinie 5 zur Erschließung 
des Gewerbegebiets Am Butzweilerhof , an der sich die ansässigen Unterne h-
men mit rund 5  Mio € beteiligt haben. Aber auch die (Mit -)Finanzierung von Be-
triebskosten, z.B. über den Abschluss von JobTicket -Verträgen, oder die Finan-
zierung notwendiger Infrastruktur kann einen wichtigen Beitrag zu einer verbe s-
serten ÖPNV-Anbindung von Gewerbegebieten darstellen. 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
Der Entwurf des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts für die Stadt Köln und ihre 
neun Stadtbezirke wurde im Oktober 2010 den politischen Gremien zur Beratung 
vorgelegt und in den Stadtbezirken diskutiert.  Am 17.12.2013 hat der Rat das Ko n-
zept als „städtebauliches Entwicklungskonzept" nach dem Baugesetzbuch  be-
schlossen.54  
Hauptziel des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts ist es, die vorhandenen G e-
schäftszentren zu stärken und die wohnortnahe Versorgung mit Waren  und Dienst-
leistungen des täglichen Bedarfs zu sichern. Weitere Ziele sind die Förderung der 
Attraktivität der Kölner City, die Stärkung der Geschäftszentren in den einzelnen 
Stadtbezirken, eine Steuerung der Ansiedlungen vor allem großer Einzelhandelsb e-
triebe sowie die Berücksichtigung der Entwicklungen im Einzelhandel und die Ei n-
beziehung der Folgen des demografischen Wandels. 
 
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung  
Da die Erreichbarkeit von Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen in den 
Stadtbezirks- und Stadtteilzentren auch für nicht motorisierte Bürger gesichert und 
attraktiv gestaltet werden soll, sind im ÖPNV -Netz entsprechend ausgestaltete und 
möglichst umsteigefreie Verbindungen vorzusehen. Insbesondere sollte eine schnel-
le und möglichst umsteigefreie Erreichbarkeit der Bezirkszentren aus den einzelnen 
Stadtteilen gewährleistet werden.  
                                            
54 http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/versorgung/einzelhandels-und-
zentrenkonzept, Abfragedatum: 04.07.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  49  
Bestandsanalysen und Prognosen   
 
 
3.3 Mobilität 
Verkehrsaufkommen im Personenverkehr 
Zwischen 2001 und 2006 wurde n in allen Kölner Stadtbezirken schriftliche Haus-
haltsbefragungen zum Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung im KONTIV -
Design55 durchgeführt. 27.000 Personen haben sich an der Erhebung beteiligt. Auf-
grund der Stichprobengröße sind die Ergebnisse auch auf der Ebene der Stadtteile 
repräsentativ. Die Erhebungen geben Aufschluss über die  Anzahl der Wege, deren 
Zwecke, die Ziele und die benutzten Verkehrsmittel. 56 Die Ergebnisse der zu drei 
Zeitpunkten durchgeführten Befragungen wurden anschließend auf den Einwohne r-
stand 31.12.2006 hochgerechnet, so dass zu diesem Stichtag ein umfangreiches  
Bild über das Verkehrsverhalten der Kölner Bürgerinnen und Bürger vorliegt. 
Repräsentative Daten auf dieser kleinräumigen Ebene werden wegen des erhebl i-
chen Aufwandes nur in großen Zeitabständen erhoben. Neuere Daten, die sich 
ebenfalls stadtteilscharf auswerten lassen, werden daher erst in den nächsten Ja h-
ren nach Auswertung der aktuell durchgeführten Umfrage zur Mobilität in Deutsc h-
land (MID) verfügbar sein, an der sich die Stadt Köln mit dem Ziel einer Vergröß e-
rung der Datenbasis finanziell beteiligt. Weil sich die Bewohnerstrukturen und deren 
grundsätzliches Verkehrsverhalten in den Stadtteilen nur langfristig ändern, ist d a-
von auszugehen, dass sich aus den verfügbaren Daten von 2006 weiterhin grun d-
sätzliche Tendenzaussagen ableiten lassen. 
Insgesamt legt die Kölner Bevölkerung pro Tag etwa 3,52 Mio. Wege zurück. Davon 
werden ca.  1,46 Mio. Wege (4 3 %) mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV), 
857.000 Wege (24 %) zu Fuß, 745.000 Wege (21  %) mit dem ÖPNV, 426.000 W e-
ge (12 %) mit dem Fahrrad und 25.000  Wege (1 %) mit sonstigen Verkehrsmitteln 
zurückgelegt. Berücksichtigt wurde hierbei das Hauptverkehrsmittel, mit dem der 
größte Teil des Wegs zurückgelegt wurde (vgl. Abbildung 3-14). 
Der ÖPNV -Anteil in Köln liegt mit  21 % in etwa auf gleicher Höhe mit Hamburg 
(21 %), Düsseldorf (21  %), Stuttgart (22  %), Frankfurt am Main (23  %) und Hann o-
ver (23 %). Im Vergleich zu 1982 konnte der ÖPNV -Anteil in Köln um drei Prozen t-
punkte gesteigert werden.57  
 
Abbildung 3-14: Verkehrsmittelwahl in Köln 2006   
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
                                            
55 Zur Methodik vgl. infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft/Deutsches Institut für Wirt-
schaftsforschung: KONTIV 2001. Kontinuierliche Erhebung zum Verkehrsverhalten - Methoden-
studie - Projektnummer 70.631/2000 im Forschungsprogramm Stadtverkehr des Bundesministe-
riums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bonn, Berlin. 2001. 
56 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2008): Mobilitätsentwicklung Köln bis 2025. 
Köln. 
57 Dito, S. 16.

50     3. Nahverkehrsplan Köln 
 Bestandsanalysen und Prognosen 
 
 
Verkehrsmittelwahl in den Stadtteilen 
Die höchsten ÖPNV-Anteile auf Stadtteilebene werden von den Bewohnern Höhen-
bergs (31%) und Weidenpeschs (30%) erreicht. Beide Stadtteile verfügen über eine 
leistungsfähige Stadtbahnanbindung in das Zentrum. Gleichzeitig ist der Anteil der 
Fahrradnutzer gering. Die Innenstadtbewohner nutzen trotz des hervorragenden 
Angebots den ÖPNV weniger häufig (Anteile je nach Stadtteil 22 bis 24  %), da dort 
mehr Aktivitäten im Nahbereich liegen und somit mehr Wege zu Fuß oder mit dem 
Fahrrad zurückgelegt werden. 
In Abbildung 3-15 sind die ÖPNV -Anteile aller Stadtteile dargestellt. Es lässt sich 
erkennen, dass die ÖPNV -Anteile in den Stadtteilen mit Schienenanschluss (S -
Bahn oder Stadtbahn) überwiegend höher sind als in den Stadtteilen, die nur von 
Bussen erschlossen werden. 
 
 
Abbildung 3-15: ÖPNV-Anteile der Einwohner 2006 nach Stadtteilen  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

3. Nahverkehrsplan Köln  51  
Bestandsanalysen und Prognosen   
 
 
Mit Anteilen von unter 15  % nutzen die  Bewohner der im Außenbereich gelegenen 
Stadtteile Hahnwald (8 %), Godorf (10 %), Esch/Auweiler und Rath/Heumar (jeweils 
11 %) den ÖPNV am seltensten.  Neben Godorf und Rath/Heumar finden sich mit 
Junkersdorf und Rodenkirchen noch zwei weitere Stadtteile mit Stadtbahnanschluss 
in der Gruppe mit den niedrigsten ÖPNV-Anteilen. In den meisten Stadtteilen, deren 
ÖPNV-Anteile unter 15  % liegen, hat der MIV mit einem Anteil von über 60%  eine 
hohe Bedeutung. 
 
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung 
 Ein Vergleich der Modal -Split-Anteile aus 1982 und 2006 zeigt, dass die in den 
letzten 20 bis 30 Jahren du rchgeführten Maßnahmen zur Attraktivierung des 
ÖPNV mit einer tatsächlich erhöhten Nutzung einhergehen. Wenn der ÖPNV -
Anteil weiter gesteigert werden soll, muss auch in Zukunft in das ÖPNV-Angebot 
investiert werden. 
 Auffällig ist die starke Konzentration d er intensiven ÖPNV-Nutzung in den Korri-
doren Deutz -Mülheim, Deutz -Buchforst-Buchheim, Deutz -Kalk-Höhenberg-
Merheim sowie Weidenpesch -Nippes. Die Nachfrage korrespondiert hier mit 
dem vorhandenen Angebot. Im Kapitel Auslastung und Kapazitäten (Kapitel 5.6) 
wird die Nachfrage explizit mit dem vorhandenen Angebot verglichen. 
 Die im südlichen Korridor Bayenthal -Raderberg-Marienburg-Raderthal und we i-
ter in Richtung Rodenkirchen ermittelten niedrigen ÖPNV -Anteile dürft en sich 
mittelfristig mit der Inbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn erhöhen. 
 Auffällig ist, dass der ÖPNV -Anteil in zentral gelegenen Stadtteilen mit hohem 
Radverkehrsanteil, wie z.B. Ehrenfeld, Sülz und Klettenberg, keine Spitzenwerte 
erreicht. Demnach be steht eine gewisse Konkurrenzsituation zwischen ÖPNV - 
und Fahrradnutzung, so dass dort der Druck auf die bereitstehenden Kapazit ä-
ten möglicherweise gemindert ist. 
 Für andere Stadtteile mit niedrigem ÖPNV -Anteil, wie zum Beispiel im Kölner 
Nordwesten, muss im Rahmen von Nutzen -Kosten-Betrachtungen geprüft we r-
den, ob der Anschluss dieser Gebiete an den leistungsfähigen Schienenverkehr 
eine signifikante Steigerung des ÖPNV-Anteils ergeben kann. 
 Es wird empfohlen, ca. alle zehn Jahre eine repräsentative Erhebun g des Ve r-
kehrsverhaltens durchzuführen, um aktuelle Planungsgrundlagen zu erhalten.

52     3. Nahverkehrsplan Köln 
 Bestandsanalysen und Prognosen 
 
 
Stadt-Umland-Verflechtungen 
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Köln nahm zwischen 2003 
und 2013 um rund 46.000 auf ca. 499.000 zu. Die Zahl der Bi nnenpendler – Be-
schäftigte, die in Köln wohnen und arbeiten nahm mit ca. 13.400 leicht zu. Die Zahl 
der Ein- und Auspendler hat sich deutlich um 57.300 erhöht. 
 
 1997 2003 2010 2013 Veränderung 
2003-2013 
Sozialversicherungs- 
pflichtige Beschäftigte  432.112 452.782 462.582 498.905 10,2 % 
Binnenpendler 248.290 243.224 238.652 256.642 5,5 % 
Einpendler 183.822 209.558 223.930 239.540 14,3 % 
Auspendler 61.864 79.001 95.489 106.319 34,6 % 
Pendlersaldo 121.958 130.557 128.441 133.221 2,0 % 
Tabelle 3-7: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Pendler 1997, 2003,  
2010 und 2013, Stand: jeweils 30.06.  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
Aus dem Rhein-Erft-Kreis kommen die mit Abstand meisten Einp endler, sehr starke 
Pendlerströme kommen ebenfalls aus dem Rhein -Sieg-Kreis und dem Rheinisch -
Bergischen Kreis. Allein diese drei Kreise sind die Quelle von knapp der Hälfte des 
gesamten Einpendleraufkommens.  
Beim Anteil der Auspendler aus Köln liegt  ebenfalls der Rhein -Erft-Kreis an der 
Spitze, gefolgt von Bonn und Düsseldorf sowie Leverkusen und dem Rheinisch -
Bergischen Kreis. Auffällig bei den Auspendlern ist somit die starke Pendlerachse in 
Richtung Düsseldorf (einschließlich Leverkusen), die insgesamt  etwa ein Viertel 
aller Auspendler einschließt.  
Tabelle 3-8 gibt einen Überblick über die einzelnen Ein - und Auspendlerströme ab 
0,5 %. Grau markiert sind alle Verkehrsströme mit einem Anteil ab 5 %. 
 
Herkunfts-/Zielort Einpendler Auspendler 
Aachen (Städteregion) 1,8% 1,6% 
Bonn (Stadt) 4,0% 9,9% 
Dortmund (Stadt) 0,5% 0,5% 
Duisburg (Stadt) 0,6% 0,7% 
Düren 2,5% 1,3% 
Düsseldorf (Stadt) 2,5% 9,7% 
Essen (Stadt) 0,8% 1,4% 
Euskirchen 3,4% 1,2% 
Heinsberg 0,6% 0,2% 
Leverkusen (Stadt) 4,2% 8,2% 
Mettmann 2,2% 3,4% 
Mönchengladbach (Stadt) 0,6% 0,6% 
Oberbergischer Kreis 2,3% 1,5% 
Remscheid (Stadt) 0,3% 0,6%

3. Nahverkehrsplan Köln  53  
Bestandsanalysen und Prognosen   
 
 
Herkunfts-/Zielort Einpendler Auspendler 
Rhein-Erft-Kreis 23,8% 17,0% 
Rheinisch-Bergischer Kreis 10,4% 8,0% 
Rhein-Kreis Neuss 3,9% 4,3% 
Rhein-Sieg-Kreis 13,9% 6,8% 
Solingen (Stadt) 0,7% 0,6% 
Viersen 0,5% 0,5% 
Wuppertal (Stadt) 0,8% 1,1% 
 
Herkunfts-/Zielort Einpendler Auspendler 
Außerhalb NRW 14,4% 16,3% 
Tabelle 3-8: Herkunfts- und Zielorte der Kölner Ein-/Auspendler ab einem Anteil 
von 0,5 %, hervorgehobenen sind Werte über 5 %  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
 
Konsequenzen für die Nahverkehrsplanung 
 Seit 1997 haben die Pendlerverflechtunge n mit dem Umland deutlich zugeno m-
men. Für eine Entlastung der Straßen in Köln ist somit ein gut ausgebautes r e-
gionales Schienenverkehrsnetz entscheidend. 
 Die Leistungsfähigkeit des Regionalverkehrs hängt in hohem Maße von einer 
angemessenen Infrastruktur ab. Daher ist vor dem Hintergrund des auch in Zu-
kunft zu bewältigenden Pendleraufkommens der Ausbau des Bahnknotens Köln 
einschließlich der Zulaufstrecken aus der Region für ein funktionsfähiges int e-
griertes Verkehrssystem unabdingbar. Insofern kommt den Au sbauplänen des 
Zweckverbands Nahverkehr Rheinland für das Schienennetz 2030 mit der g e-
planten S-Bahn-Westspange sowie der Integration weiterer Strecken in das S -
Bahnnetz Köln ein hoher Stellenwert zu. 
 Entscheidend für den Nahverkehr in der Stadt Köln ist i nsbesondere der weitere 
Ausbau leistungsfähiger Verknüpfungen zwischen regionalem und lokalem 
ÖPNV. Attraktive intermodale Angebote (Park+Ride, Bike+Ride) sowie überzeu-
gende Tarif angebote wie Job - und Semester-Ticket fördern in Verbindung mit 
einem guten L eistungsangebot zusätzlich den Umstieg vom MIV auf öffentliche 
Verkehrsmittel. 
 Neben den traditionell starken Einpendlerströmen sollten bei künftigen Planu n-
gen auch das gestiegene Auspendleraufkommen in die Region stärker berück-
sichtigt werden. Dabei sollte im Stadtgebiet auf eine gute Verknüpfung mit dem 
Regionalverkehr stadtauswärts geachtet werden. Dies betrifft insbesondere den 
Auspendlerkorridor in Richtung Leverkusen /Düsseldorf und die Verkehre in den 
Rhein-Erft-Kreis.

54     3. Nahverkehrsplan Köln 
 Bestandsanalysen und Prognosen 
 
 
3.4 Fazit 
Die Analyse von Bevölke rungs-, Raum- und Wirtschaftsstruktur sowie der Mobilität 
der Kölner Bevölkerung hat folgende Besonderheiten ergeben: 
 Köln ist aufgrund des kontinuierlichen Zuzugs von Studenten, Auszubildenden 
und jungen Erwerbstätigen eine bis 2040 weiter wachsende Stadt , deren Bevöl-
kerungszahl insbesondere bis 2025 stark ansteigen wird. Daher ist in den 
nächsten Jahren mit einer stetig steigenden Nachfrage beim lokalen ÖPNV zu 
rechnen. 
 Durch den demografischen Wandel und das Altern von ortsansässigen Bevölk e-
rungsteilen in gleichzeitig erbauten Siedlungseinheiten leben in einigen Stadtte i-
len bereits überdurchschnittlich viele Senioren. Weitere Stadtteile werden di e-
sem Trend absehbar folgen. Daher sollten Konzepte erarbeitet werden, die die 
spezifischen Bedürfnisse dieser B evölkerungsgruppe im Kontext der generellen 
Ansprüche an das ÖPNV-System berücksichtigen. 
 Das Ausweisen neuer Wohngebiete und Gewerbeflächen auch in den Außenbe-
reichen der Stadt wird die Verkehrsnachfrage auf einem insgesamt hohen N i-
veau halten. Für den ÖP NV erfordert die Ausweisung neuer Standorte zum e i-
nen die Bereitstellung leistungsfähiger Kapazitäten sowohl für den innerstädt i-
schen als auch für den Stadt -Umland-Verkehr und zum anderen ein regelmäß i-
ges Anpassungserfordernis der Linienführungen, Betriebs zeiten und Taktang e-
bote. Dies sollte auch in Zukunft durch Überprüfungen und Überplanungen de s 
Busnetzes erfolgen.  
 Der Nachfragedruck auf das ÖPNV -System wird durch den seit einigen Jahren 
zu beobachtenden Wandel der Mobilitätsstile verstärkt. Besonders i m städt i-
schen Umfeld gilt für junge Leute zunehmend eine Abkehr vom MIV -orientierten 
Mobilitätsstil hin zu einer sehr flexiblen, situationsspezifischen Verkehrsmitte l-
wahl, bei der auch der ÖPNV einen hohen Stellenwert hat. Diese Orientierung 
dürfte sich zukünftig auch vermehrt in den mittleren Altersgruppen wiederfinden. 
Dies verstärkt die Nachfrage nach ÖPNV-Angeboten weiter.  
 Vor dem Hintergrund steigender Fahrgastzahlen und zunehmend wahrgeno m-
mener Kapazitätsengpässe sollten bei der Entwicklung von Angeb otskonzepten 
vielfältige Lösungswege geprüft werden. Dies betrifft die Ausweitung der Fah r-
zeugkapazitäten, mögliche Maßnahmen im Liniennetz, den Ausbau der Ve r-
knüpfungen des lokalen ÖPNV-Systems mit dem SPNV sowie die verstärkte I n-
tegration des Fahrradverkehrs als Ergänzung zum ÖPNV.

3. Nahverkehrsplan Köln  55 
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014   
 
 
4 Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014 
Im Folgenden wird dargestellt, mit welchen Maßnahmen das Kölner ÖPNV -System 
seit der Beschlussfassung des zweiten Nahverkehrsplans bis zum Jahr 2014 (nach-
richtlich ergänzt um die Jahre 2015 und 2016) optimiert wurde, um anschließend 
den Ausbaustand und die notwendigen Vorhaben zu seiner Weiterentwicklung zu 
beschreiben. 
Das Angebot wurde nachfragegerecht nach den Vorgaben des zweiten Nahve r-
kehrsplans sowie im Rahmen der Bu snetzplanungen weiter entwickelt. Die wesen t-
lichen Maßnahmen werden nachfolgend für die Stadtbahn und den Busbereich g e-
trennt dargestellt. Veränderungen der Fahrzeiten oder Fahrplanlagen ohne strukt u-
relle Relevanz für das ÖPNV-Angebot werden nicht gesondert dokumentiert. 
4.1 Maßnahmen im Stadtbahnnetz 
Im Folgenden werden die Veränderungen im Kölner Stadtbahnnetz sowie langfrist i-
ge Umleitungsmaßnahmen seit dem Fahrplanwechsel am 13.06.200458 dargestellt.  
In den Berichtszeitraum fällt eine Neuordnung des Linienne tzes mit der Integration 
der ehemaligen „Decklinien“ 6, 8, 17 und 19 in die „Stammlinien“ 15, 7/9 und 18 
nach baustellenbedingter Streckensperrung zwischen „Breslauer Platz/Hbf“ und 
„Dom/Hbf“. 
Im Zeitraum 2004 bis 2006 wurden die Haltestellen „Poststraße“,  „Neumarkt“, „Ap-
pellhofplatz (Breite Straße)“ und „Dom/Hbf“ des zentralen Innenstadttunnels barri e-
refrei umgebaut. Neben dem niveaugleichen Ein - und Ausstieg erbrachte der U m-
bau an den stark frequentierten Haltestellen gleichzeitig eine Reduzierung der Au f-
enthaltszeiten59. Der barrierefreie Umbau und teilweise Neubau der Stadtbahnhalt e-
stelle „Ebertplatz“ fand zwischen April 2008 und Januar 2009 statt. Seitdem kann 
zwischen den dort verkehrenden Hoch - und Niederflurlinien barrierefrei umgesti e-
gen werden. 
Als Neubaumaßnahme im Stadtbahnbereich wurde im Dezember 2010 der 1,8 km 
lange Streckenabschnitt „Rektor-Klein-Straße“ – „Sparkasse am Butzweilerhof“ nach 
zehnmonatiger Bauzeit eröffnet. Das Projekt wurde im Rahmen einer öffentlich -
privaten Partnerschaft reali siert. Zugleich wurden weite Abschnitte der Linie 5 im 
Bereich Neuehrenfeld im Zuge der Iltisstraße nach Stadtbahnstandard barrierefrei 
umgebaut. Ebenso erfolgte mit dem Umbau der Stadtbahnlinie 12 in den Jahren 
2006 und 2007 auf dem Höninger Weg die vorlä ufige Vollendung des niederflurigen 
Ausbaus des Liniennetzes gemäß Ratsbeschluss vom 20.12.2001.  
Durch den Ausbau der Linie 5 und ihre Verlängerung zum Gewerbegebiet Am 
Butzweilerhof wurde in den Jahren 2010 und 2011 die letzte traditionelle Straße n-
bahnstrecke für das Hochflurnetz umgebaut. Der barrierefreie Umbau der Haltestel-
le „Margaretastraße“ erfolgte im Jahr 2012, die Haltestelle „Liebigstraße“ wurde 
2013 und die Haltestelle „Gutenbergstraße“ wurde 2014 umgebaut.  
Im Sommer 2006 wurde rechtzeitig vor  Beginn der Fußball -WM der Ausbau der 
Stadtbahnlinie 1 vollendet. Die Verlängerung der Linie 1 um ca. 0,9  km über die 
bisherige Endhaltestelle „Weiden Schulstraße“ hinaus bis zur neuen Verknüpfung s-
haltestelle „Weiden West“, verbindet nun die westlichen Stadtgrenze mit dem Zen t-
rum Kölns und darüber hinaus über die Stadtgrenze im Osten mit Bergisch Gla d-
                                            
58 Der 2. Nahverkehrsplan 2003-2007 basierte auf dem Verkehrsangebot des Fahrplans 2004. 
59 So konnte am Neumarkt eine Einsparung von sieben Sekunden pro Aufenthalt empirisch nach-
gewiesen werden. Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, eigene Erhebung.

56  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014 
 
 
bach-Bensberg. Mit der Inbetriebnahme eines neuen P+R-Platzes und der Verknüp-
fung mit den S -Bahnlinien S 12 und S  13 an der Haltestelle „Weiden West“ wurde 
eine attraktive Umsteigemöglichkeit für Pendler geschaffen. 
Bereits im Sommer 2004 erfolgte beim SPNV mit Inbetriebnahme der Flughafena n-
bindung eine Umstrukturierung des S -Bahn-Verkehrs im südlichen rechtsrhein i-
schen Bereich. Die Anbindung des Flughafens erfo lgte seither von der Linie S  13 
und der Linie RE 8, die Linie S 12 wurde von Düren kommend über Porz (Rhein) in 
Richtung Hennef/Sieg – Au/Sieg verlängert und der S -Bahn-Haltepunkt „Airport -
Businesspark“ neu eröffnet. In diesem Zusammenhang wurde auch d as Busnetz 
angepasst.  
Seit Ende 2012 werden einzelne Abschnitte der Nord -Süd-Stadtbahn schrittweise in 
Betrieb gesetzt. Zunächst der nördliche Ast mit der Linie 5 und den neuen U -Bahn-
Haltestellen „Rathaus“ und „Heumarkt“, ab Dezember 2015 auch der südliche A st 
mit der Linie 17 und den neuen U -Bahn-Haltestellen „Severinstraße“, „Kartäuse r-
hof“, „Chlodwigplatz“ sowie „Bonner Wall“. 
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2005 
11.12.2005 In der Zeit mit dem höchsten Schülerverkehrsaufkommen Verläng e-
rung von drei Fahr ten der Linie 3 über die Haltestelle „Holweide V i-
scheringstraße“ hinaus bis „Thielenbruch“ in den Mittagsstunden; zur 
finanziellen Kompensation dieser Maßnahme Beginn des durchgehe n-
den Betriebs der Linie 3 bis Thielenbruch am Nachmittag ca. 20 Min u-
ten spät er sowie Wegfall der bislang eingesetzten unveröffentlichten 
Schülerfahrt  
11.12.2005 Stärkere Nachfrageorientierung beim Einsatz der Verstärkerlinie 8: 
 Verkehr nachmittags ab bzw. zur Universität fast ausschließlich bis 
bzw. ab Bf Deutz/Messe 
 bedarfsorientierte Einschränkung der nachmittäglichen Betriebsze i-
ten um eine Stunde 
 von Porz in Richtung Innenstadt nur noch fünf Fahrten in der Mo r-
genspitze; Wegfall der Fahrten in die Gegenrichtung sowie aller bi s-
herigen Fahrten am Nachmittag 
 zusätzliche Fahrt in de r nachmittäglichen Schülerspitze zwischen 
Neumarkt und Porz Markt ohne Fahrplanveröffentlichung 
11.12.2005 Umstellung der Linien 12 und 15 in Fahrtrichtung Norden vor 6:00 Uhr 
auf einen 20 -Minuten-Grundtakt (zum Teil durch Ausfahrten aus dem 
Betriebshof ab Ebertplatz in Richtung Norden verdichtet) mit gemei n-
samem 10 -Minuten-Takt auf der Ringstrecke; am Ebertplatz Rende z-
vous der Linie 15 mit der Linie 18 zum Umstieg jeweils in beide Ric h-
tungen sowie bessere Vertaktung der Linie 12 und 15 durch geringf ü-
gige Z eitlagenveränderung in Fahrtrichtung Süden im frühmorgendl i-
chen 20-Minuten-Takt  
11.12.2005 An Samstagen aufgrund der verlängerten Ladenöffnungszeiten und 
der damit verbundenen veränderten Nachfrage zur Entlastung der L i-
nie 18 auf der Luxemburger Straße Ve rlängerung des Einsatzes der 
Linie 19 bis nach 20:00 Uhr und entsprechend späterer Einsatz der L i-
nie 17

3. Nahverkehrsplan Köln  57 
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014   
 
 
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2006 
 
01.06.2006 Inbetriebnahme der Verlängerung der Linie 1 über die bisherige En d-
haltestelle „Weiden Schulstraße“  hinaus bis zur neuen Verknüpfung s-
haltestelle „Weiden West“ sowie Inbetriebnahme eines neuen P+R -
Platzes, dort Verknüpfung mit den S-Bahnlinien S 12 und S 13  
16.10.2006 Baubeginn des Ausbaus der Strecke der Linie 12 auf dem Höninger 
Weg zwischen Eifelplat z und Südfriedhof entsprechend dem Niede r-
flur-Stadtbahnkonzept; Neubau von sechs Haltestellen unter Wegfall 
der Haltestelle „Kalscheurer Weg“ 
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2007 
Nach dem Prinzip „Eine Strecke, eine Linie“ werden die Verstärker -Linien 6, 8 und 
17/19 unter vollständiger Beibehaltung des Fahrplanangebots in die Linien 15, 7/9 
und 18 integriert. Die Verstärker-Liniennummern entfallen. 
Erweiterung des Rendezvous-Systems: Nach dem Vorbild des bisherigen Nach t-
verkehrs wird ab 05.08.2007 zusä tzlich in den Zeitbereichen täglich von ca. 
23:00 Uhr bis Betriebsende sowie sonn - und feiertags morgens von Betriebsbeginn 
bis ca. 9:00 Uhr ein Rendezvous-System eingeführt. In diesen Zeiten verkehren alle 
Bahnlinien im 30-Minuten-Takt. Im Rendezvous-System treffen sich mehrere  Linien 
an Rendezvous -Punkten wie z. B. dem Neumarkt zu aufeinander abgestimmten 
Abfahrtzeiten und bieten einen Umstieg untereinander. Von nahezu jeder Abfahr t-
haltestelle kann nahezu jede Zielhaltestelle im Kölner Stadtbahnnetz mit k omfortab-
len Umstiegen erreicht werden. 
Weitere Änderungen: 
05.08.2007 Anpassung des Fahrplankonzepts der Linie 7 im Rahmen des neuen 
Rendezvous-Systems ab ca. 23:00 Uhr sowie sonn - und feiertags bis 
ca. 9:00 Uhr mit Aufteilung der Linie in zwei Teilstrecke n (Frechen - 
Köln-Innenstadt sowie Köln -Innenstadt - Köln-Zündorf) zur Verbess e-
rung der Anschlüsse; im Abendverkehr im Rahmen des Rendezvous -
Systems bis Betriebsschluss durchgängiger 30 -Minuten-Takt nach 
Frechen 
05.08.2007 Während der Zeiten des Rendezvous -Systems Einrichtung von Kur z-
fahrten auf der Linie 16 zwischen „Ubierring“ und „Reichensperger -
platz“, die als Linie 18 weiter bis „Buchheim Herler Straße“ verkehren 
(Linienwechsler) 
16.08.2007 Inbetriebnahme der umgebauten Stadtbahnstrecke der Linie 12 auf 
dem Hönninger Weg; bei den Nachtfahrten an Wochenenden sowie 
vor Feiertagen Verlängerung der Fahrten der Linie 12 über die Halt e-
stelle „Ebertplatz“ bis „Niehl“ 
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2008 
14.12.2008 Aufgrund der gestiegenen Nachfrage im Bere ich der Ringe Verstä r-
kung der Linie 15 von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag 
sowie vor Feiertagen im späten Abendverkehr sowie im Nachtverkehr; 
hierdurch zwischen „Wilhelm -Sollmann-Straße“ und „Ubierring“ Ve r-
doppelung des Angebotes in den genannten Zeiten 
14.12.2008 Nachfragegerechte Anpassung des Angebots auf der Linie 18 am 
Sonntagabend zwischen den Haltestellen „Klettenbergpark“ und 
„Buchheim Herler Straße“; zwischen 21:00 Uhr und 23:00 Uhr wird dort 
auch ein 15-Minuten-Takt angeboten

58  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014 
 
 
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2009 
13.12.2009 Im späten Abendverkehr und im Nachtverkehr sowie sonntagmorgens 
Anpassung des Rendezvous -Systems: aufgrund der geringen Nac h-
frage Wegfall des gesicherten Anschlusses von der Ost -West-Achse 
zur Linie 3 Richtung „Thielenbruch“ an der Haltestelle Bf Deutz/ LA N-
XESS arena (die Fahrt von der Ost -West-Achse in Richtung Buchforst 
erfolgt nun über einen Umstieg in Kalk auf die Linie 159) 
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2010 
12.12.2010 Inbetriebnahme der Verlängerung de r Linie 5 ab der Haltestelle „Re k-
tor-Klein-Straße“ ins Gewerbegebiet/Medienzentrum Am Butzweilerhof 
über die neuen Haltestellen „Alter Flughafen Butzweilerhof“, „IKEA Am 
Butzweilerhof“ bis zur neuen Endhaltestelle „Sparkasse Am Butzwe i-
lerhof“; Wegfall der bisherigen Endhaltestelle „Ossendorf“;darüber hi n-
aus Zusammenlegung der Haltestellen „Takuplatz“ und „Lenauplatz“ 
zur neuen Haltestelle „Lenauplatz“ in Höhe Hosterstraße sowie Inb e-
triebnahme der barrierefrei ausgebauten Haltestellen „Lenauplatz“, „I l-
tisstraße“ und „Rektor-Klein-Straße“ 
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2011 
11.12.2011 Wieder-Inbetriebnahme der umgebauten Haltestelle „Breslauer 
Platz/Hbf“ für die Linien 5, 16 und 18 als erste Haltestelle im Zuge der 
Nord-Süd Stadtbahn 
11.12.2011 Ausweitung des Nachtverkehrs, 1. Stufe: I n den Nächten von Freitag 
auf Samstag, Samstag auf Sonntag und  vor jedem Feiertag ab 1:00 
Uhr durchgängiger 30-Minuten-Takt („NachtTakt“) der Stadtbahnen auf 
Kölner Stadtgebiet (Ausnahmen: Linie 13 sowie Abschnitte Moltkestr a-
ße – Frechen der Linie 7 und Niehl – Merkenich der Linie 12) (siehe 
Kapitel 8.1.1) 
11.12.2011 Erweiterung des 10 -Minuten-Taktes auf der Linie 13 montags bis fre i-
tags von ca. 18:30 Uhr bis ca. 19:00 Uhr 
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2012 
09.12.2012 Teilinbetriebnahme Nord der Nord -Süd Stadtbahn, 1. Stufe: Inbetrieb-
nahme der Haltestelle „Rathaus“; die Linie 5 verkehrt nun zwischen 
„Rathaus“ und „Sparkasse Am Butzweilerhof“,  die Teilstrecke Breslau-
er Platz – Reichenspergerplatz wird nicht mehr bedient 
09.12.2012 Ausweitung des Nachtverkehrs, 2. Stufe: In den Nächten von Freitag 
auf Samstag, Samstag auf Sonntag und vor jedem Feiertag erfolgt e i-
ne bedarfsgerechte Verdichtung des Stadtbahnverkehrs zwischen 
23:00 Uhr und 1:00 Uhr (siehe Kapitel 8.1.2) 
09.12.2012 In Abstimmung mit der Stadt Frechen werden Fahrten der Linie 7 zwi-
schen Neumarkt und Frechen in den Nächten von Freitag auf Sam s-
tag, Samstag auf Sonntag und vor Feiertag en um 2:00 Uhr, 3:00 Uhr 
und 4:00 Uhr angeboten. Dafür entfallen die Fahrten der Buslinie 136 
ab 3:00 Uhr

3. Nahverkehrsplan Köln  59 
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014   
 
 
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2013 
 
15.12.2013 Teilinbetriebnahme Nord der Nord -Süd Stadtbahn, 2. Stufe: Inbetrieb-
nahme der Haltestelle „ Heumarkt“; die Linie 5 verkehrt nun zwischen 
„Heumarkt“ und „Sparkasse Am Butzweilerhof“; hierdurch Verknüpfung 
zur Ost-West-Achse 
Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2014 
14.12.2014 Freitags und samstags bis ca. 23:30 Uhr Verdichtung des Fahrplan -
takts der Linie 18 zwischen den Haltest ellen „Klettenbergpark“ und 
„Hürth-Hermülheim“ auf einen 15-Minuten-Takt 
Nachrichtliche Ergänzung: Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2015 
13.12.2015 Teilinbetriebnahme Süd der Nord-Süd-Stadtbahn, mit der die unterird i-
schen Haltestellen Severinstraße, Kar täuserhof, Chlodwigplatz sowie 
Bonner Wall in Betrieb genommen werden. Die neue Linie 17 verkehrt 
zwischen der Severinstraße und Rodenkirchen, in der Hauptverkehr s-
zeit bis Sürth  
Nachrichtliche Ergänzung: Änderungen im Stadtbahnnetz im Jahr 2016 
11.12.2016 Im Nachtverkehr und Sonntag morgens Verdichtung des Fahrplantakts 
der Linie 1 zwischen den Haltestellen „Brück Mauspfad“ und „Ben s-
berg“. Darüber hinaus werden samstags im Einkaufsverkehr Verstä r-
kerfahrten zwischen Junkersdorf und Brück Mauspfad durchgeführt. 
 
4.2 Maßnahmen im Busnetz 
Im Zeitraum vom Sommer 2004 bis zum Jahr 2014 wurde d as Busnetz im linksrhei-
nischen Norden , im r echtsrheinischen Norden sowie im l inksrheinischen Süden 
nach dem jeweils aktuellen Bedarf überplant und umstrukturiert. Des Weiteren w ur-
de das Busangebot im Bereich zwischen dem Porzer Südwesten und der Gemeinde 
Niederkassel (in Kooperation mit dem Rhein -Sieg-Kreis) überplant und die Linie n-
führungen im Bereich Wahn/Wahnheide/Lind nach erfolgtem Bau der Nordanbi n-
dung des Bahnhofs Wahn ang epasst. Darüber hinaus standen im gesamten Netz 
Verbesserungen der Erschließung von bestehenden und neuen Wohn - und Gewer-
begebieten durch die Einrichtung neuer Haltestellen, die Modifikation von Linienw e-
gen sowie die Optimierung von Anschlüssen im Vordergrund. 
Leistungsminderungen wurden nur in wenigen Fällen punktuell aufgrund schwacher 
Nachfrage umgesetzt. 
Die neu eingeführten Angebote „Unibuslinie“ 142, „Opernbus -Linie“ 190, Linie 158 
zu den Merheimer Kliniken sowie Leistungsausweitungen auf den Linien 1 30 und 
131 abends unterliegen dem Vorbehalt ihres wirtschaftlichen Erfolgs.  
Ebenso erfolgte eine kontinuierliche Weiterentwicklung der bedarfsgesteuerten A n-
gebote im TaxiBus- und Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr. 
Neben der Auflistung der relevanten Maßnahmen bei  den lokalen Buslinien werden 
im Folgenden auch Änderungen bei den interlokalen Buslinien dargestellt, sofern 
das Kölner Bedienungsgebiet betroffen ist.

60  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014 
 
 
Änderungen im Busnetz ab Sommer 2004 
17.07.2004 Einstellung der Linie 152E zwischen Edmund -Rumpler-Straße und 
Steinstraße S -Bahn im Zuge der Inbetriebnahme des S -
Bahnhaltepunkts Airport-Business-Park 
26.07.2004 Einrichtung der neuen Haltestelle „Vitalisstraße Nord" der Linie 137  
30.08.2004 Probeweise Einrichtung der TaxiBus -Linie 185 zwischen Porz/Urbach 
und Wahn/Wahnheide zunächst für ein Jahr 
12.12.2004 Umbenennung der Haltestelle „Vitalisstraße" in „Vitalisstraße Süd“  der 
Linien 141/143, um Verwechslungen zur Haltestelle der Linie 137 au s-
zuschließen 
12.12.2004 Einrichtung der Haltestelle „Gunther -Plüschow-Straße" der Linien 139 
und 148 zur Erschließung der dort angesiedelten Caritas -Werkstätten 
sowie Verbesserung der Umsteigezeiten bei der Linie 139 am Bahnhof 
Longerich (Verknüpfung mit der S 11) 
12.12.2004 Einrichtung der Haltestelle „Eddaweg" auf der L inie 155 zur Anbindung 
eines neuen Seniorenzentrums auf der Sigwinstraße 
Änderungen im Busnetz im Jahr 2005 
11.12.2005 Bessere Erschließung des Rheinauhafens durch einen neuen Linie n-
weg der Linie 106 ab Chlodwigplatz über Ubierring und Rheinufer und 
weiter zum Heumarkt; Einrichtung der neuen Haltestellen „Schokol a-
denmuseum“ und „Rheinauhafen“ 
11.12.2005 Einrichtung einer neuen Haltestelle „Käthe -Paulus-Straße" der Linien 
139 und 148 sowie Zusammenfassung der gering frequentierten Halte-
stellen „Melli-Beese-Straße“ und „Richard -Byrd-Straße“ an einen ne u-
en Standort mit der Bezeichnung „Richard-Byrd-Straße“ 
11.12.2005 Dauerhaft veränderter Linienweg der Linie 150 über Auenweg, Opl a-
dener Straße, Justinianstraße aufgrund des Umbaus im Bereich 
Deutz/Koelnmesse, Taktverlängerung auf 30-Minuten durch den länge-
ren Linienweg 
11.12.2005 Durchführung der Kurzfahrten der Linie 153 täglich ab ca. 21:30 Uhr 
zwischen Bf Deutz/Koelnarena und Gremberg nur noch in der Haup t-
nachfragerichtung ab Bf Deutz/Koelnarena  
11.12.2005 Einrichtung einer neuen Haltestelle „Porz -Langel Süd“ auf der Linie 
164 (sowie 501) zwischen „Porz-Langel Kirche“ und „Lülsdorf Nord“ 
11.12.2005 Bedienung der TaxiBus -Linie 185 aufgrund der geringen Nachfrage – 
bei gleichbleibendem Angebot – durch ein Taxi -Unternehmen; Übe r-
führung des Probebetriebs in das Regelangebot 
11.12.2005 Die Linien SB 31 und SB 42 entfallen. Das Angebot zwischen Ben s-
berg und Köln Hbf. wird in die neue Linie SB 40 überführt. 
Änderungen im Busnetz im Jahr 2006 
01.04.2006 Aufgabe der Bedienung der Haltestelle „Frachtzentrum" am Flughafen 
durch die Linie 161 aufgrund neuer Durchfahrtbeschränkungen 
10.12.2006 Umsetzung des überplanten Busnetzes im linksrheinischen Norden: 
 Verkürzung der Linie 120 auf den Abschnitt Roggendorf – Chorweiler, 
geänderte Linienführung in Worringen und dadurch Wegfall der Halt e-
stelle „Grimlinghauser Weg“ sowie Neueinrichtung der Haltestellen 
„Ramrather Weg“, „Wiedenfelder Weg“ und „Friedhof Worringen“ (let z-
tere nur in Richtung Chorweiler)

3. Nahverkehrsplan Köln  61 
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014   
 
 
 Veränderung des Linienwegs der Linie 121 in Mauenheim durch Über-
nahme eines Streckenastes der Linie 137 über „Trifelsstraße“, „Ge l-
dernstraße/Parkgürtel“ und „Bergstraße“; Einstellung der Bedienung 
zwischen „Longerich, Dädalusring“ und „Neusser Straße/Gürtel“ 
abends und sonntags; n achfragegerechte Anpassung der Bedienung 
des Gewerbegebiets Feldkassel sowie Ausdehnung des 20 -Minuten-
Taktes bis zum Mittag 
 Einrichtung der neuen Linie 122 Pesch – Chorweiler – Weidenpesch 
im 30 - bzw. 20 -Minuten-Takt unter Übernahme des Linienabschnitts 
Weidenpesch – Chorweiler von der Linie 120, Ausrichtung der A n-
schlüsse von Pesch und Seeberg auf die S-Bahn in Chorweiler 
 Straffung der Führung der Linie 125 in Pesch durch Wegfall der Schlei-
fe im Gewerbegebiet Pesch außerhalb des Berufsverkehrs; Wegfall 
der Fahrten abends zwischen Sinnersdorf und Esch sowie lastric h-
tungsbezogene Anschlussoptimierung zwischen Weiler und Chorweiler 
(S); Verknüpfung im Abendverkehr mit der Linie 126 an der Haltestelle 
„Chorbuschstraße“ in Esch 
 Rücknahme der Bedienung der Li nie 126 im Abendverkehr zwischen 
Chorweiler und Esch; Verknüpfung im Abendverkehr mit der Linie 125 
an der Haltestelle „Chorbuschstraße“ in Esch 
 Die Linie 134 entfällt: Der Streckenabschnitt zwischen Niehl und Neus-
ser Straße/Gürtel wird von der Linie 147, der Streckenabschnitt zw i-
schen Neusser Str./Gürtel und Ebertplatz von der Linie 140 übernom-
men. Damit Verdichtung des Angebots zwischen Bilderstöckchen und 
„Neusser Straße/Gürtel“ auf einen 20-Minuten-Takt 
 Wegfall der Linie 137 „Neusser Straße/Gürtel“ – „Braunsfeld“ und E r-
satz durch die Linien 121 (s.o.) und 140 (Verknüpfung mit dem Teilast 
Nippes – Ebertplatz an der Haltestelle „Neusser Straße/Gürtel“) 
 Wegfall des Linienabschnitts der Linie 147 östlich der Neusser Straße 
und Bedienung der dortigen Halte stellen „Beuelsweg“, „Schneider -
Claus-Straße“ und „Kuenstraße“ durch die neue Anruf -Sammel-Taxi-
Linie 186 zu und von den Stadtbahn -Haltestellen auf der Neusser 
Straße  
10.12.2006 Auf Betreiben der Stadt Frechen wird eine neue Linie 965 eingeführt, 
die den Stadtteil Grube Carl sowie das Gewerbegebiet Frechen, Eur o-
paallee mit dem Verknüpfungspunkt Weiden West verbindet. 
Änderungen im Busnetz im Jahr 2007 
05.08.2007 Zusätzliche Fahrt der Linie 122 samstags ab Pesch nach Chorweiler, 
um auf die erweiterten Öffnu ngszeiten des City-Centers Chorweiler zu 
reagieren 
05.08.2007 Einrichtung einer neuen Haltestelle „Indianapolis -Straße" auf der Linie 
145, um das Neubaugebiet in Widdersdorf–Nord besser zu erschließen 
09.12.2007 Zusätzliche Spätfahrt der Linie 145 von Bock lemünd und Weiden in 
Richtung Widdersdorf 
09.12.2007 Zusätzliche Frühfahrt auf der TaxiBus-Linie 186

62  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014 
 
 
Änderungen im Busnetz im Jahr 2008 
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008 werden Änderungen im Busnetz des Teil-
raums Rechtsrheinisch Nord umgesetzt. Des Weiteren erfolgen zusätzliche kleinere 
Netzanpassungen in den nördlichen Stadtteilen. 
14.12.2008 Einrichtung einer neuen Haltestelle „Im Wichemshof" auf der Linie 120 
in Fahrtrichtung Further Straße zur besseren Erschließung des a n-
grenzenden Wohngebiets 
14.12.2008 Einführung eines einheitlichen Fahrwegs im Gewerbegebiet Feldkassel 
bei der Linie 121. Die Haltestellen „Marconistraße“, „Marconistraße 
Ost“ und „Morsestraße“ werden nur noch in dieser Reihenfolge ang e-
fahren. 
14.12.2008 Einrichtung eines Stadtbahnv orlaufbetriebs für die Linie 5 zwischen 
Ossendorf und der neuen IKEA -Filiale mit der Endstelle „IKEA am 
Butzweilerhof“ durch die Linie 127, die mit einem Großteil der Fahrten 
über Ossendorf hinaus verlängert wird 
14.12.2008 Anpassung der Fahrten der Linie 135 freitags und samstags an die 
geänderten Öffnungszeiten von IKEA Godorf 
14.12.2008 Direkte Führung der Linie 139 von der Haltestelle „Am Coloneum" zum 
Bf. Longerich über die neu ausgebaute „Alte Escher Straße“, hierdurch 
Wegfall der Schleifenfahrt über die Haltestellen „Militärringstraße" und 
„Richard-Byrd-Straße" sowie hierdurch bedingt umfangreiche Fah r-
planänderungen 
 Im Zusammenhang der veränderten Straßeninfrastruktur Änderung der 
Fahrtrichtung in der Richard -Byrd-Straße auf der Linie 148 mit neuer 
Endstelle in der Richard-Byrd-Straße 
14.12.2008 Nachfragegerechte Reduzierung des Angebots auf der Linie 141 zwi-
schen Weiden und Junkersdorf im Frühverkehr am Wochenende, dafür 
zusätzliche Fahrt auf der Linie 143 
14.12.2008 Wegfall der Stichfahrt zur Haltes telle „Tanzbrunnen" auf der Linie 150 
sowie Fahrplananpassungen aufgrund der veränderten Situation an 
der Endstelle „Bf Deutz/Messe“ 
14.12.2008 Umsetzung der Maßnahmen im Busnetz Rechtrheinisch Nord: 
 Verlängerung der Linie 157 bis „Aeltgen-Dünwald-Straße“ montags bis 
samstags im Tagesverkehr, hierdurch Herstellung umsteigefreier Ve r-
bindungen zwischen Merheim/Holweide und Höhenhaus/Dünnwald 
sowie besserer Anschluss der Stadtteile Höhenhaus und Dünnwald an 
die S  11; Herstellung eines 10 -Minuten-Taktes zwisch en Dünnwald 
und Höhenhaus ab der Haltestelle „Sigwinstraße“ durch Überlagerung 
der Linien 155 und 157 
 Anpassung der Linie 155 an das neue Bedienungskonzept der Linie 
157 durch Rücknahme der Verdichterfahrten zur Haltestelle „Birke n-
weg“  
 Ersatz der Linie 158 durch die neue TaxiBus-Linie 187 Neubrück – 
Friedhof Lehmbacher Weg – Brück mit gleichem Leistungsumfang 
 Einrichtung einer TaxiBus -Linie 188 zur Erschließung des Germane n-
viertels zwischen „Bf Deutz/LANXESS arena“ und „Gebrüder -Coblenz-
Straße“ montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr 
14.12.2008 Wegfall der Haltestelle „Terminal 2" der Linie 161 aufgrund von Anfor-
derungen des Flughafens Köln/Bonn 
14.12.2008 Einrichtung der Nachtlinie N26 zwischen Breslauer Platz/Hbf und 
Wermelskirchen durch den Rheinisch-Bergischen Kreis

3. Nahverkehrsplan Köln  63 
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014   
 
 
Änderungen im Busnetz im Jahr 2009 
26.10.2009 Einführung einer neuen Verstärkungslinie 149 für die Linie 145 auf der 
Relation Weiden – Lövenich – Widdersdorf zur Erschließung des Ne u-
baugebiets Widdersdorf -Süd (Haltestellen „Zu r Abtei“, „Zum Neuen 
Kreuz“, „Rosmarinweg“, „Palmenhof“), hierdurch Schaffung eines 10 -
Minuten-Taktes montags bis freitags zu den Hauptverkehrszeiten mo r-
gens und ab mittags sowie eines 15-Minuten-Taktes an Samstagen bis 
ca. 19:15 Uhr;  
Ergänzende Bedienung des Wohngebiets Widdersdorf -Süd durch die 
REVG-Linie 962 in und aus Richtung Bocklemünd 
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2009 wurde die so genannte „Unibuslinie“ ei n-
geführt. Des Weiteren erfolgte erstmals eine Busanbindung des Klinikgeländes in 
Köln-Merheim. In Zusammenarbeit mit dem Rhein -Sieg-Kreis wurde das Busang e-
bot im Porzer Südwesten neu geordnet. 
13.12.2009 Einrichtung einer neuen Haltestelle „Habichtstraße“ für die Linien 131 
und 132 zwischen „Rondorf“ und „Lerchenweg“  
13.12.2009 Einführung der „U nibuslinie“ 142 Weißhausstraße – Universität – Eh-
renfeld – Nippes, Merheimer Platz als neue Direktverbindung von E h-
renfeld und Nippes zur Universität und den Verwaltungszentren im B e-
reich der Luxemburger Straße durch Verlängerung/Veränderung der 
bisherigen Linie 142; Rücknahme des Streckenabschnitts Friesenplatz 
– Innere Kanalstraße mit den Haltestellen „Friesenplatz“, „Bismarc k-
straße“ und „Albrecht -Dürer-Platz“; Ausweitung des Angebots sam s-
tags bis ca. 18:30 Uhr 
13.12.2009 Führung der Linie 157 durch das n eue Wohngebiet „Merheimer Gä r-
ten“ mit einer neuen Haltestelle „Hopfenstraße“ und Verlegung der Hal-
testelle „Ostmerheimer Straße“  
13.12.2009 Einführung der neuen Linie 158 zur besseren Erschließung der LVR -
Klinik und der Städtischen Kliniken Köln -Merheim im 30-Minuten-Takt 
mit Anschluss an die Stadtbahnlinie 1, Einrichtung der neuen Haltestel-
len „Klinikum Merheim“ und „LVR-Klinik“ 
13.12.2009 Zusammenführung der Linien 163, 504 und 550 (Relation Wahn – 
Libur - Ranzel - Niederkassel – Bonn) zu einer durchgehe nden Linie 
163/550 im 20-Minuten-Takt montags bis freitags, sonst 30 - bzw. 60-
Minuten-Takt mit Spätabfahrt ab Wahn S -Bahn am Wochenende; hier-
durch optimierte S -Bahn-Anschlüsse; Linienwechsel an der 
Stadt-/Kreisgrenze ohne Umsteigenotwendigkeit 
 Zusammenführung der Linien 164 und 501 (Relation Wahn – Zündorf - 
Niederkassel – Siegburg) zu einer durchgehenden Linie 164/501 im 
20-Minuten-Grundtakt montags bis freitags mit lastrichtungsbezogener 
Verstärkung zwischen Lülsdorf und Wahn zu einem 10 -Minuten-Takt, 
sonst 15-/30- bzw. 60-Minuten-Takt mit Spätabfahrt ab Wahn S -Bahn 
am Wochenende; hierdurch optimierte S -Bahn-Anschlüsse; Linie n-
wechsel an der Stadt-/Kreisgrenze ohne Umsteigenotwendigkeit 
 Mit der Neuorganisation der Linien im Raum Wahn Wegfall der Tax i-
Bus-Linie 184

64  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014 
 
 
Änderungen im Busnetz im Jahr 2010 
25.10.2010 Einrichtung einer Anbindung des Bereichs Mülheim, Schanzenstraße 
für den Zeitraum des Ersatzspielbetriebs der Oper im Palladium durch 
die „Opernbus -Linie“ 190 im Ringverkehr ab „Wiener Platz“ über „ Bf 
Mülheim“ und die neuen Haltestellen „Carlswerkstraße“, „Oper im Pa l-
ladium“, „Schanzenstraße“ zurück zum „Wiener Platz“; Angebot: tag s-
über 20-Minuten-Takt, abends und am Wochenende 30 -Minuten-Takt, 
zusätzliche Fahrten vor (am Wochenende) sowie nach (tägl ich) Veran-
staltungsende der Oper 
Im Rahmen der Überprüfung des linksrheinischen Busnetzes wurde eine Neuorg a-
nisation des Busverkehrs im Gewerbegebiet Am Butzweilerhof umgesetzt.  
12.12.2010 Mit Inbetriebnahme der verlängerten Stadtbahnlinie 5 Zusammenfü h-
rung der Linien 127 und 148 zur neuen Linie 127 Longerich – Pesch – 
Bocklemünd/Mengenich – Gewerbegebiet Am Butzweilerhof – Bilder-
stöckchen – Nippes – Ebertplatz; Wegfall der Bedienung des A b-
schnitts „Ossendorf“ (ehemalige Endstelle Linie 5) – „IKEA Am But z-
weilerhof“ der Linie 127 sowie „Von -Hünefeld-Straße“ bis „Am Colon e-
um“ der Linie 148; Umbenennung der Haltestelle „Köhlstraße“ in „Alter 
Flughafen Butzweilerhof“ mit Verknüpfung zur Linie 5; Grundtakt: 20 
Minuten mit zeit- und abschnittsweisen Verdichtungen auf 10 Minuten 
 Einrichtung einer neuen Haltestelle „Belvederestraße“ auf der Linie 144 
zwischen den Haltestellen „Kämpchensweg“ und „Am Lindenweg“ 
12.12.2010 Einführung eines Abendverkehrs zwischen 20:00 und 22:00 Uhr auf 
der Linie 130 zwischen den Halte stellen „Universität“ und „Bayen t-
halgürtel“  
12.12.2010 Umbenennung der Haltestelle „Bf Porz“ in „Celsiusstraße“ und Neuei n-
richtung der neuen Haltestelle „Bf Porz“ mit unmittelbarem Zugang 
zum verlegten SPNV-Haltepunkt für die Linien 151, 152, 160, 161, 162, 
165, 166 und 185 
12.12.2010 Wegfall der Haltestelle „Richard -Byrd-Straße“ für die Anruf -Sammel-
Taxi-Linie 180 
12.12.2010 Umbennenung der REVG -Buslinie 701 in 935 sowie Einrichtung einer 
zusätzlichen Frühfahrt von „Meschenich Am Kölnberg“ in Richtung 
Brühl. Ausrichtung des Fahrplans auf Verknüpfung mit einer der beiden 
Regionalbahn-Linien in und aus Richtung Köln  
Änderungen im Busnetz im Jahr 2011 
07.09.2011 Verlängerung der Linie 106 über „Heumarkt“ hinaus zur neuen Endhal-
testelle „Breslauer Platz/Hbf“ 
Im linksrheinischen Süden wird zum Fahrplanwechsel am 11.12.2011 eine übera r-
beitete Busnetzkonzeption umgesetzt.  
11.12.2011 Ausweitung der Bedienungszeiten der Linie 131 montags bis samstags 
abends um eine Stunde bis ca. 20:15 Uhr im Abschnitt „Berrenrath er 
Straße/Gürtel“ bis Rondorf („Reiherstraße“) in Lastrichtung, Einrichtung 
einer zusätzlichen Haltestelle „Paul -Nießen-Straße“ in Zollstock auf 
dem Gottesweg, um das neue Wohngebiet sowie das in Bau befindl i-
che Seniorenzentrum zu erschließen. 
 Nachfragegerechte Verlängerung des 10-Minuten-Taktes der Linie 132 
zwischen Rondorf und Meschenich in der morgendlichen Hauptve r-
kehrszeit bis ca. 9 Uhr in Fahrtrichtung Innenstadt sowie Ausweitung 
des 10-Minuten-Taktes in Fahrtrichtung Meschenich bis ca. 20:00 Uhr, 
dann Übergang in einen bis ca. 22:00 Uhr verlängerten 15 -Minuten-

3. Nahverkehrsplan Köln  65 
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014   
 
 
Takt; Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle „Im Rheintal“ in 
Meschenich in Fahrtrichtung „Frankenstraße“ 
 Einstellung der Direktverbindung zwischen Rondorf und Immendorf 
aufgrund der schw achen Nachfrage; neue Endstelle der Linie 135 ist 
„Meschenich Kirche“, Einrichtung von Direktfahrten zwischen Rondorf 
und Godorf im Schülerverkehr; probeweise Optimierung des Schüle r-
verkehrs in Hahnwald 
 Übernahme des Abschnitts der Linie 138 Zollstock „Sü dfriedhof“ – 
„Südbahnhof“ durch die Linie 142 , Verlängerung der Linie  138 bis zur 
neuen Haltestelle „Güterverkehrszentrum Süd“ sowie Systematisierung 
des Taktangebotes auf durchgehend 30 Minuten  
11.12.2011 Verlängerung der Linie 142 ab „Weißhausstraße“ üb er „Eifelwall“ und 
„Südbahnhof“, weiter im Zuge der Linie 138 bis „Pohligstraße“ und von 
dort über die Haltestellen „Am Vorgebirgstor“, „Volksgarten“, „Zugweg“ 
und „Alteburger Wall“ zur neuen Endhaltestelle „Chlodwigplatz“ 
11.12.2011 Einrichtung einer zusä tzlichen Fahrt der Linie 146 um 0:30 Uhr ab 
„Neumarkt“  
11.12.2011 Einrichtung einer neuen Haltestelle „Lüderichstraße“ der Linie 153 auf 
der Gremberger Straße zwischen den Haltestellen „Rolshover Straße“ 
und „Wiedstraße“ 
11.12.2011 Neuordnung des Busverkehrs im Bereich Wahn/Wahnheide/Lind: 
 Führung der Linien 160 und 162 über neue Nordanbindung des Bah n-
hofs Wahn; hierdurch Linienweg- und Fahrzeitverkürzung sowie direkte 
Linienführung zwischen „Wahn S-Bahn“ und „Nachtigallenstraße“  
 Führung der Linie 160 in einer Schleifenfahrt über die Haltestelle „N i-
belungenstraße“ zur Endhaltestelle „Linder Mauspfad“ 
 Führung der Linie 162 über die Haltestelle „Linder Mauspfad“ hinaus 
und „Kaserne Nordtor“ zur Endstelle „DLR“. Hierdurch dichteres Tak t-
angebot und durch den Wegfall des Liniensplittings kontinuierliche B e-
dienung an allen Verkehrstagen 
 Zusätzliche Bedienung der Haltestelle „Nibelungenstraße“ durch die 
Linie 167 
11.12.2011 Erweiterung des Anruf -Sammel-Taxi-Verkehrs der Linie 182 um die 
Haltestelle „Rondorf“ 
11.12.2011 Zusätzliche Nachtabfahrt der Anruf -Sammel-Taxi- Linie 183 ab Halte-
stelle „Godorf Bf“ 
Änderungen im Busnetz im Jahr 2012 
09.12.2012 Verlängerung der Buslinie 150 über „Bf Deutz/Messe“ bis zur neuen 
Endhaltestelle „Heinrich-Bützler-Straße“ zwecks E rschließung der B e-
reiche Kalk West/Odysseum sowie Dillenburger Straße ; neue Halt e-
stellen im Linienverlauf: „Gummersbacher Straße“, „Corintostraße“, 
„Kalk-Karree“ und „Christian-Sünner-Straße“ 
09.12.2012 Einstellung der TaxiBus-Linie 188 Bahnhof Deutz/LANXE SS arena – 
Gebrüder-Coblenz-Straße aufgrund sehr geringer Nachfrage 
09.12.2012 Einrichtung einer neuen Frühfahrt auf der Linie 132 
09.12.2012 Auf der Linie 135 werden die Schülerfahrten im Bereich Hahnwald auf-
grund der äußerst geringen Nachfrage eingestellt. 
09.12.2012 Die letzten beiden Nachtabfahrten der Linie 136 entfallen und werden 
durch das neue Angebot auf der Linie 7 ersetzt.

66  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014 
 
 
09.12.2012 Nach Fertigstellung der neuen Markgrafenstraße werden die Linien 
260 und 434 nicht mehr über die Berliner Straße, sondern ab „Mü l-
heim, Berliner Straße“ über die Markgrafenstraße direkt zum Clev i-
schen Ring geführt. Die Haltestelle „Von-Sparr-Straße“ wird nicht mehr 
angefahren und nur noch von den Linien 151 und 152 bedient. 
Änderungen im Busnetz im Jahr 2013 
25.02.2013 Inbetriebnahme eines Anruf -Sammel-Taxi-Verkehrs der Linie 184 zur 
ÖPNV-Anbindung des Eis- und Schwimmstadions Lentpark 
01.05.2013 Inbetriebnahme eines Anruf -Sammel-Taxi-Verkehrs der Linie 188 zwi-
schen „Porz Markt“ bzw. „Königsforst“ und „Gut Leidenhausen“  zur 
ÖPNV-Anbindung des Heideportals 
04.09.2013 Einrichtung einer zusätzlichen morgendlichen Fahrt der Linie 147  
15.12.2013 Neuordnung der Buslinien im Bereich Altstadt/Nord in Zusammenhang 
mit der Verlängerung der Linie 5 bis Heumarkt: Die Linien 106 und 133 
tauschen nördlich „Chlodwigplatz“ ihre Linienäste, die Linie 106 wird 
zur Haltestelle „Heumarkt“ zurückgezogen; die Linie 132 verkehrt ab 
„Heumarkt“ über die Rheinuferstraße zur neuen Endstelle „Breslauer 
Platz/Hbf“, die Bedienung der Haltestellen „Gü rzenichstraße“, „Ra t-
haus“, „Dom/Hbf“ (Trankgasse) und „Andreaskloster“ entfällt. 
15.12.2013 Verlängerung der Linie 120 ab „Chorweiler“ über eine neue Haltestelle 
auf der Ernstbergstraße bis „Blumenberg S-Bahn“ zur Buserschließung 
Blumenbergs 
15.12.2013 Einrichtung eines zusätzlichen Fahrtenpaares der Linie 121 zwischen 
Chorweiler und dem Gewerbegebiet Feldkassel an Wochenenden 
15.12.2013 Im südlichen Bereich des Güterverkehrszentrums Köln-Eifeltor wird auf 
der Linie 138 eine zusätzliche Haltestelle „Am Eifeltor“ eingerichtet. 
15.12.2013 Taktverdichtung auf der Linie 164 im Abendverkehr zwischen 21:00 
und 23:00 Uhr auf 30 Minuten 
Änderungen im Busnetz im Jahr 2014 
07.04.2014 Einrichtung der neuen Haltestelle „Schützenhofstraße“ auf den Lin ien 
151 und 152 sowie „Elisabeth-Breuer-Straße“ auf den Linien 151, 152, 
153 und 159.  
04.08.2014 Aufgrund von Bauarbeiten am Tunnel Grenzstraße Umleitung der Linie 
SB40 stadtauswärts über die Deutzer Brücke statt über die Zoobrücke, 
Wegfall der Haltestelle „St. Vinzenz Haus“ 
14.12.2014 Zur besseren Erschließung des Stadtteils Esch abends Verlängerung  
der abendlichen Fahrten der kombinierten Linien 125 und 126 bis zur 
Haltestelle „Johannes-Prassel-Straße“ sowie Einrichtung einer zusät z-
lichen Nachtabfahrt je Richtung bis zu den Stadtteilen Esch und Auwei-
ler  
14.12.2014 Verlängerung der Linie 127 tagsüber über die Haltestelle „Ebertplatz“ 
im 30-Minuten-Takt bis zum Lentpark mit entsprechender Anpassung 
der AST-Linie 184 
14.12.2014 Verlängerung der Linie 142 tagsüber über die Hal testelle „Chlodwi g-
platz“ bis zur Haltestelle „Ubierring“ 
14.12.2014 Einrichtung der neuen Linie 191 zur Anbindung des im Aufbau befindli-
chen „Waldbadviertels“ an die Haltestelle „Ostheim“ montags bis sams-
tags im 30 -Minuten-Takt und sonntagnachmittags im 60 -Minuten-Takt; 
Einsatz eines TaxiBusses abends und sonntagmorgens

3. Nahverkehrsplan Köln  67 
Umsetzungsbilanz des 2. Nahverkehrsplans 2003 bis 2014   
 
 
14.12.2014 Ersatz des bisherigen Linienabschnitts der Linie 508 zwischen „Wahn 
Bf“ und „Spich Bf“ durch die Linie 505 
14.12.2014 Anbindung der Verknüpfungshaltestelle „Weiden West“ durch den  
AST-Verkehr Pulheim (Linie 786) 
14.12.2014 Entfall der Haltestellen „Walter -Dodde-Weg“ und „Baptiststraße“ bei 
der VRR-Linie 885, dafür neue Bedienung der Haltestellen „Worringen 
Bf (West)“ bzw. in Gegenrichtung „Worringen Bf (Ost)“ 
Nachrichtliche Ergänzung: Änderungen im Busnetz im Jahr 2015 
13.12.2015 Probeweise Einführung der Linie 192 zur Anbindung Meschenichs an 
den Bahnhof Hürth-Kalscheuren mit 3 Fahrten pro Stunde montags bis 
freitags.  
Nachrichtliche Ergänzung: Änderungen im Busnetz im Jahr 2016 
11.12.2016 Abendliche Verlängerung des 30 -Minuten-Takts auf der Linie 126 bis 
ca. 21:00 Uhr 
11.12.2016 Vorverlegung des nachmittäglichen 20-Minuten-Takts auf der Linie 135 
um rund zwei Stunden zur Anpassung an den Nachfrageverlauf im Z u-
ge dieser Linie 
11.12.2016 Einrichtung der TaxiBus-Linie 189 in Höhenhaus zur Erschließung der 
Wohngebiete westlich und östlich der Berliner Straße und deren A n-
bindung an die Stadtbahnlinie 4 sowie die Nahversorgungs -
einrichtungen

68  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
5 ÖPNV-Angebot und –Infrastruktur 
Im Folgenden wird eine Übersicht über alle auf Kölner Stadtgebiet durchgeführten 
Linienverkehre gegeben. Hierzu zählen sowohl der auf Grundlage des Allgem einen 
Eisenbahngesetzes (AEG) durchgeführte Schienenpersonennahverkehr als auch 
der nach §42 PBefG konzessioniert e Linienverkehr. Die Angebote des SPNV we r-
den vorab nachrichtlich im Überblick dargestellt, da die Aufgabenträgerschaft beim 
Zweckverband Nahverkehr – SPNV & Infrastruktur – Rheinland (ZV NVR) liegt. 
Anschließend wird die Infrastruktur des ÖPNV -Betriebs dargestellt, und es erfolgen 
Aussagen zu Nachfrage und Bewertung des Angebots der Kölner Verkehrs-Betriebe 
AG. Untersuchungen zu Verbindungsqualität und Kapazitätsengpässen im ÖPNV -
Netz, die von der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs -Betriebe 
AG durchgeführt wurden, geben Hinweise auf möglichen Handlungsbedarf bei der 
künftigen Angebotsplanung. 
5.1 ÖPNV-Angebot  
Das Liniennetz des Kölner ÖPNV umfasst folgende Angebotsformen: 
 Linien des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) 
 Stadtbahnlinien 
 Buslinien 
 Flexible Bedienungsformen: TaxiBus60, Anruf-Sammel-Taxi 
Umfang und Funktion der einzelnen Angebotsformen werden im Folgenden b e-
schrieben.  
5.1.1 SPNV 
In der Stadt Köln verkehren vier S -Bahn-, sechs RegionalBahn - (RB) und sieben 
RegionalExpress-Linien (RE). Diese  stellen Verbindungen zum Umland und zum 
Teil auch NRW -weit relevante Relationen her. Einige Linien verkehren in das b e-
nachbarte Bundesland Rheinland-Pfalz in Richtung Koblenz und Trier.  
Die S-Bahn-Linien verkehren montags bis freitags im 20 -Minuten-Grundtakt, zu den 
übrigen Verkehrszeiten alle 30 Minuten oder zeit- und abschnittsweise alle 60 Minu-
ten. Die RegionalBahnen verkehren im 30 -Minuten- oder 60-Minuten-Takt, Regi o-
nalExpress-Linien alle 60 Minuten. Bedarfsorientiert bestehen zusätzliche Angebote 
zur Verdichtung während der Hauptverkehrszeiten. 
An 26 von insgesamt 31 SPNV -Stationen wird das SPNV -System mit dem inne r-
städtischen ÖPNV-System verknüpft. An neun Verknüpfungspunkten kann zwischen 
Stadtbahn, Bus und SPNV umgestiegen werden, an einem ausschl ießlich zwischen 
SPNV und Stadtbahn (Köln West). 15 Verknüpfungspunkte bieten Anschlüsse zw i-
schen SPNV und Busverkehr. An den folgenden SPNV -Haltepunkten bestehen kei-
ne weiteren Verknüpfungen: 
 Köln Airport-Businesspark 
 Köln-Chorweiler Nord 
 Dormagen Chempark61 
                                            
60 Bezeichnung wurde zum Fahrplanwechsel 12/2012 von „RufBus“ in die im VRS übliche Bezeich-
nung „TaxiBus“ geändert. 
61 Haltepunkt liegt auf Kölner Stadtgebiet.

3. Nahverkehrsplan Köln  69  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Die Haltepunkte Köln -Blumenberg und Flughafenbahnhof Köln/Bonn werden nicht 
als Verknüpfungspunkt gezählt, da sie kaum Verknüpfungsbedeutung innerhalb des 
ÖPNV-Systems haben. 
Tabelle 5-1 führt die Verknüpfungspunkte des SPNV- und ÖPNV-Systems auf. 
 
Verknüpfungspunkt  Verknüpfungsfunktion 
1 Köln-Buchforst S-Bahn / Bus 
2 Köln-Chorweiler S-Bahn / Stadtbahn, Bus 
3 Köln-Dellbrück S-Bahn / Bus 
4 Köln-Ehrenfeld S-Bahn, RB, RE / Stadtbahn, Bus 62 
5 Köln Frankfurter Straße S-Bahn, RB / Bus 
6 Köln Geldernstraße/Parkgürtel S-Bahn / Stadtbahn, Bus 
7 Köln Hansaring S-Bahn, RB / Stadtbahn, Bus 
8 Köln Hbf  S-Bahn, RB, RE / Stadtbahn, Bus 63 
9 Köln-Holweide S-Bahn / Bus 
10 Köln-Longerich S-Bahn / Bus 
11 Leverkusen Chempark 64 S-Bahn / Bus 
12 Lövenich S-Bahn / Bus 
13 Köln Volkhovener Weg S-Bahn / Bus 
14 Köln Messe/Deutz  S-Bahn, RB, RE / Stadtbahn, Bus 65 
15 Köln-Mülheim S-Bahn, RB, RE / Stadtbahn, Bus 
16 Köln-Müngersdorf Technologiepark S-Bahn / Bus 
17 Köln-Nippes S-Bahn / Bus 
18 Porz (Rhein) S-Bahn / Bus 
19 Köln Süd RB, RE / Stadtbahn, Bus 
20 Köln-Stammheim S-Bahn / Bus 
21 Köln Steinstraße S-Bahn / Bus 
22 Köln Trimbornstraße S-Bahn, RB / Bus 
23 Porz-Wahn S-Bahn / Bus 
24 Köln-Weiden West S-Bahn / Stadtbahn, Bus 
25 Köln West RB, RE / Stadtbahn 
26 Köln-Worringen S-Bahn / Bus 
Tabelle 5-1: Verknüpfungshaltestellen zwischen SPNV und ÖPNV  
Quelle: VRS 
 
Tabelle 5-2 sowie Abbildung 5-1 geben eine Übersicht über die Linien des SPNV  
auf Kölner Stadtgebiet.  
Nachrichtliche Ergänzung: Der Linienweg von S 12 und S 13 wurde zum Fahrpla n-
jahr 2016 getauscht. 
                                            
62 An den Haltestellen Venloer Straße/Gürtel sowie Bf Ehrenfeld (Bus). 
63 An den Haltestellen Breslauer Platz/Hbf sowie Dom/Hbf. 
64 Haltepunkt liegt auf Kölner Stadtgebiet. 
65 An den Haltestellen Bf Deutz/LANXESS arena sowie Bf Deutz / Messe.

70  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Linie Bezeichnung Linienweg Betreiber 
S-Bahn (S) 
S 6 - 
Essen – Ratingen Ost – Düsseldorf – Langenfeld 
(Rheinland) – Leverkusen – Köln Hbf – Köln-Nippes 
(- Köln-Worringen) 
DB Regio 
NRW  
S 11 - 
Düsseldorf Flughafen Terminal – Düsseldorf Hbf – 
Neuss – Dormagen – Dormagen Bayerwerk – Köln 
Hbf – Bergisch Gladbach 
DB Regio 
NRW  
S 12 - Düren – Horrem – Köln Hbf – Troisdorf – 
Siegburg/Bonn – Hennef (Sieg) – Au (Sieg) 
DB Regio 
NRW  
S 13/ 
S 19 - 
(Horrem –) (Köln-Ehrenfeld -) Köln Hansaring – Köln 
Hbf – Köln/Bonn Flughafen – Troisdorf      (- Siegburg 
– Hennef) 
DB Regio 
NRW 
RegionalBahn (RB) 
RB 24 Eifel-Bahn  Köln Messe/Deutz – Köln Hbf – Euskirchen – Kall (– 
Gerolstein) 
DB Regio 
NRW  
RB 25 Oberbergische 
Bahn  
Köln Hansaring – Köln Hbf – Overath – 
Gummersbach – Marienheide - Meinerzhagen 
DB Regio 
NRW  
RB 26 
(MRB) 
Mittelrhein-
bahn  
Koblenz– Bonn-Mehlem – Bonn Hbf – Köln Hbf – 
Köln Messe/Deutz trans regio  
RB 27 Rhein-Erft-
Bahn  
Koblenz – Neuwied – Bonn-Beuel – Troisdorf – Köln – 
Pulheim – Mönchengladbach 
DB Regio  
Südwest  
RB 38 Erft-Bahn  Köln Messe/Deutz – Köln Hbf – Horrem – Bedburg – 
Grevenbroich – Neuss – Düsseldorf 
DB Regio 
NRW  
RB 48 Rhein-
Wupper-Bahn  
Bonn-Mehlem – Bonn Hbf – Köln –Solingen – 
Wuppertal 
DB Regio 
NRW  
RegionalExpress (RE) 
RE 1 NRW-Express  
Aachen – Düren – Köln Hbf – Leverkusen Mitte – 
Düsseldorf – Düsseldorf Flughafen – Duisburg – Essen 
– Dortmund – Hamm (- Paderborn)  
DB Regio 
NRW  
RE 5 Rhein-Express  
Koblenz – Bonn-Bad Godesberg – Bonn – Köln Hbf – 
Leverkusen Mitte – Düsseldorf – Düsseldorf Flughafen 
– Duisburg – Emmerich 
DB Regio 
NRW  
RE 7 
Rhein-
Münsterland-
Express  
Krefeld – Neuss – Köln Hbf – Solingen – Wuppertal – 
Hagen – Hamm – Münster – Rheine  
DB Regio 
NRW  
RE 8 Rhein-Erft-
Express  
Koblenz – Neuwied – Linz am Rhein – Bonn-Beuel – 
Troisdorf – Köln/Bonn Flughafen – Köln Hbf – Pulheim 
– Mönchengladbach 
DB Regio 
NRW  
RE 9 
(RSX) 
Rhein-Sieg-
Express  
Aachen – Düren – Köln Hbf –  
Siegburg/Bonn – Au (Sieg) – Siegen 
DB Regio 
NRW  
RE 12 Eifel-Mosel-
Express  
Köln Messe/Deutz – Köln Hbf – Euskirchen – Kall – 
Gerolstein – Trier  
DB Regio  
Südwest  
RE 22 Eifel-Express  Köln Messe/Deutz – Köln Hbf – Euskirchen – Kall – 
Gerolstein 
DB Regio 
NRW  
Tabelle 5-2: Linien des Schienenpersonennahverkehrs auf Kölner Stadtgebiet , 
Fahrplanjahr 2014  
Quelle: Nahverkehr Rheinland GmbH

3. Nahverkehrsplan Köln  71  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
 
Abbildung 5-1: Linien des Schienenverkehrs (SPNV und ÖPNV) auf Kölner Stad t-
gebiet, Stand: 12/2014  
Quelle: KVB AG 
5.1.2 Stadtbahn 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG betreibt im Fahrplanjahr  2014 elf Stadtbahnlinien. 
Davon werden fünf Linien (1, 7, 9, 12, 15) ausschließlich mit Niederflurfahrzeugen 
betrieben (Bahnsteighöhe 35  cm über Schienenoberkante) und sechs Linien (3, 4, 
5, 13, 16, 18) mit Hochflurstadtbahnen (Bahnsteighöhe 90  cm über Sc hienenober-
kante).  
Nachrichtliche Ergänzung: Seit dem Fahrplanjahr 2016 ergänzt die Linie 17 als we i-
tere Hochflurlinie das Stadtbahn-Angebot. 
Vier Stadtbahnlinien (1, 7, 16, 18) verkehren über die Stadtgrenze in das Gebiet 
anderer Aufgabenträger und stelle n wichtige Verbindungen im Stadt -Umland-
Verkehr her. Die Linien 16 und 18 werden in Gemeinschaftsbetrieb mit der SWB - 
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH betrieben. 
Fahrplanangebot 
Alle Stadtbahnlinien verkehren montags bis freitags mit wenigen Ausnahmen auf 
Kölner Stadtgebiet tagsüber im 10-Minuten-Takt („KölnTakt“). Zu den Tagesrandzei-
ten und am Wochenende wird in der Regel ein 15 -Minuten-Takt angeboten. Der 
NachtTakt basiert auf einem 30 -Minuten-Raster mit Verdichtungen. Die entspr e-
chenden Standards, auf dere n Grundlage das Angebot räumlich und tageszeitlich 
differenziert wird, werden in Kapitel 6 beschrieben. 
Das Grundangebot des 10 -Minuten-Taktes wird montags bis freitags tagsüber auf 
den Linien 1, 9, 15 und 18 au f Teilabschnitten verstärkt. Bei der Linie 18 wird auch 
am Wochenende ein verstärkter Takt angeboten.

72  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Durch Linienüberlagerungen werden ebenfalls verdichtete Taktangebote hergestellt  
zwischen  
 „Aachener Straße/Gürtel“ und „Kalk Kapelle“ (Linien 1, 7, 9) 
 „Aachener Straße/Gürtel“ und „Dürener Straße/Gürtel“ (Linien 7, 13) 
 „Bocklemünd“ und „Stegerwaldsiedlung“ (Linien 3, 4)  
 „Buchheim Herler Straße“ und „Thielenbruch“ (Linien 3, 18)  
 „Wilhelm-Sollmann-Straße“ und „Eifelstraße“ (Linien 12, 15)  
 „Slabystraße“ und „Vischeringstraße“ (Linien 13, 18) 
 „Barbarossaplatz“ und „Ubierring“ (Linien 15, 16) 
 „Ebertplatz“ und „Barbarossaplatz“ (Linien 16, 18) 
Auf dem Teilabschnitt des Innenstadttunnels zwischen „Appellhofplatz“ und „Pos t-
straße“ verkehren insgesamt vier Linien  (Linien 3, 4, 16, 18). Auf dem Abschnitt 
„Neumarkt“ bis „Deutzer Freiheit“ verkehren durch Linienüberlagerungen insgesamt 
drei Linien (Linien 1, 7, 9). 
Je nach örtlichem Bedarf werden einzelne Stadtbahnlinien durch zusätzliche Fahr-
ten verstärkt, die das Grundangebot in den Spitzenzeiten verdichten. Diese verkeh-
ren entsprechend der Nachfrage auf Teilabschnitten einzelner Linien, um zum Be i-
spiel für den Berufs - und Ausbildungsverkehr ausreichende Kapazitäten zur Verf ü-
gung zu stellen. Diese Fahrten werden als  „E-Wagen“ bezeichnet. Sie sind nur zum 
Teil im Fahrplan veröffentlicht, um flexibel auf Nachfrageveränderungen reagieren 
zu können.  
Im Fahrplan verzeichnete „E-Wagen“ verkehren in der Frühspitze 
 von „Zündorf“ zum „Neumarkt“ (zur Verstärkung der Linie 7) 
 von „Ostheim“ zum „Neumarkt“ (zur Verstärkung der Linie 9). 
Nicht im Fahrplan verzeichnete Verstärkerfahrten im  Schülerverkehr werden zum 
Beispiel auf Teilabschnitten der Linien 3 und 13 angeboten. 
 Darüber hinaus wird das Angebot bei verkehrsintensiven Veranstaltungen, in der 
Vorweihnachtszeit, zu Karneval und Silvester nachfragegerecht verdichtet. 
Auf einzelnen Außenstrecken wird das Angebot zu den nachfrageschwächeren Zei-
ten reduziert. Dies betrifft auf Kölner Stadtgebiet die Streckenabschnitte zwischen 
 „Aachener Straße/Gürtel“ und „Haus Vorst“ (Linie 7) 
 „Niehl“ und „Merkenich“ (Linie 12) 
 „Sürth“ und „Godorf“ (Linie 16). 
Haltestellen 
Auf Kölner Stadtgebiet werden derzeit 185 Stadtbahnhaltestellen angefahren 
(Stand: Mai 2014). 
Aufgrund von Streckenverlänger ungen nach „Weiden West“ (Linie 1) und „Am 
Butzweilerhof“ (Linie 5) sowie der Inbetriebnahme des ersten nördlichen Teila b-
schnitts der Nord -Süd Stadtbahn (Linie 5) wurden seit 2004 fünf neue Haltestellen 
eröffnet: „Weiden West“ (Linie 1), „Alter Flughafen B utzweilerhof“, „IKEA Am But z-
weilerhof“, „Sparkasse Am Butzweilerhof“, „Rathaus“ (Linie 5).  
An der Haltestelle „Heumarkt“ wurde im Dezember 2013 im Rahmen der vorzeitigen 
Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn der zusätzliche Haltepunkt für die Linie 
5 für den Verkehr freigegeben.

3. Nahverkehrsplan Köln  73  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Im Zuge der Verlängerung der Linie 5 in Richtung Butzweilerhof wurde die Endha l-
testelle „Ossendorf“ aufgehoben. Mit dem barrierefreien Umbau der Haltestellen in 
Neuehrenfeld und Ossendorf wurden die Haltestellen „Lenauplatz“ un d „Takuplatz“ 
zu einer Haltestelle zusammengelegt. 
Auf dem Höninger Weg (Linie 12) ist die Haltestelle „Kalscheurer Weg“ im Zuge des 
barrierefreien Haltestellenausbaus entfallen.  
Linienlänge 
Laut Geschäftsbericht 2014 der Kölner Verkehrs -Betriebe AG beträgt die Linienlän-
ge im Stadtbahnbereich 239 Kilometer. Im Rahmen einer Liniennetzreform in 2007 
wurden vier vorherige „Verstärkerlinien“ in die Hauptlinien integriert, so dass die 
Anzahl der Linien bei unverändertem Verkehrsangebot auf 11 gesunken ist .66 Dem-
entsprechend hat sich auch die Linienlänge reduziert.  
Durch Inbetriebnahme von Streckenverlängerungen hat die Länge des Streckennet-
zes in den letzten Jahren zugenommen und beläuft sich 2014 auf insgesamt 194,8 
Kilometer. 
 
 
Abbildung 5-2: Stadtbahnnetz Köln, Fahrplanjahr 2014 
Quelle: KVB AG 
 
                                            
66 Nähere Erläuterungen hierzu siehe Kapitel 4.

74  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Linie Linienführung 
1 
Weiden West – Weiden Zentrum – Junkersdorf – Rheinenergie-Stadion – 
Braunsfeld – Rudolfplatz – Neumarkt – Heumarkt – Bf Deutz/Messe – Kalk – 
Höhenberg – Merheim – Brück – Bergisch Gladbach-Lustheide – Refrath – 
Kippekausen – Frankenforst – Bensberg 
3 
Mengenich – Bocklemünd – Bickendorf – Ehrenfeld – Friesenplatz –
Neumarkt – Bf Deutz/LANXESS arena – Koelnmesse – Stegerwaldsiedlung – 
Buchforst – Buchheim – Holweide – Dellbrück – Thielenbruch 
4 
Bocklemünd – Bickendorf – Ehrenfeld – Friesenplatz – Neumarkt –  
Bf Deutz/LANXESS arena – Koelnmesse – Stegerwaldsiedlung – Mülheim 
Wiener Platz – Höhenhaus – Dünnwald – Schlebusch 
5 Am Butzweilerhof – Ossendorf – Neuehrenfeld – Friesenplatz – Dom/Hbf – 
Rathaus – Heumarkt 
7 
Frechen-Benzelrath – Frechen Rathaus – Köln-Marsdorf – Lindenthal –
Melaten – Rudolfplatz – Neumarkt – Heumarkt –Deutz – Poll – Westhoven – 
Ensen – Porz – Zündorf 
9 Sülz – Universität – Zülpicher Platz – Neumarkt – Heumarkt – Bf Deutz/Messe 
– Kalk – Vingst – Ostheim – Rath/Heumar – Königsforst 
12 
Zollstock – Eifelstraße – Barbarossaplatz – Zülpicher Platz – Rudolfplatz – 
Friesenplatz – Hansaring – Ebertplatz – Nippes – Weidenpesch – Niehl – 
Fordwerke – Merkenich 
13 
Sülzgürtel – Lindenthalgürtel – Stadtwaldgürtel – Melatengürtel – Ehrenfeld-
gürtel – Geldernstraße/Parkgürtel – Neusser Straße/Gürtel – Riehl –  
Mülheim Wiener Platz – Bf Mülheim – Buchheim – Holweide 
15 
Ubierring – Chlodwigplatz – Barbarossaplatz – Zülpicher Platz – Rudolfplatz 
– Friesenplatz – Hansaring – Ebertplatz – Nippes – Weidenpesch –  
Longerich – Chorweiler  
16 
Bonn-Bad Godesberg – Bonn Hbf – Tannenbusch – Bornheim-Hersel –  
Wesseling – Köln-Godorf – Sürth – Rodenkirchen – Ubierring – Chlodwigplatz 
– Barbarossaplatz – Neumarkt – Dom/Hbf – Ebertplatz – Kinderkrankenhaus 
– Amsterdamer Straße – Niehl Sebastianstraße 
18 
Bonn Hbf – Dransdorf – Alfter – Bornheim – Brühl – Hürth – Köln-Klettenberg 
– Barbarossaplatz – Neumarkt – Dom/Hbf – Ebertplatz – Zoo/Flora –  
Mülheim Wiener Platz – Bf Mülheim – Buchheim – Holweide – Dellbrück – 
Thielenbruch 
Tabelle 5-3: Stadtbahnlinien der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Fahrplanjahr 
2014  
Quelle: KVB AG 
Nachrichtliche Ergänzung: 
17 Severinstr. – Chlodwigplatz – Bayenthalgürtel - Rodenkirchen – Sürth  
(seit Fahrplanjahr 2016)

3. Nahverkehrsplan Köln  75  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeiten 
Die fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeit der elf Stadtbahnlinie n im Stad t-
gebiet Köln liegt im im Dezember 2014 zwischen 21 und 29 km/h. Die niedrigsten 
Werte erreichen die Linien 5, 12, 15 und 967. Diese Linien verkehren auf relativ la n-
gen Abschnitten straßenbündig, haben zum Teil geringe Haltestellenabstände oder 
verkehren abschnittsweise noch ohne ÖPNV -Beschleunigung an Lichtsignalanl a-
gen. Die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit hat die Linie 16 mit fast ausschlie ß-
lich vom Straßenverkehr unabhängigem Fahrweg, gefolgt von den Linien 1, 7, 4, 13 
und 1868. Auch diese Lin ien haben einen großen Anteil an vom Kfz -Verkehr unab-
hängigen Streckenabschnitten und größere Haltestellenabstände. Der Wert für die 
Linie 3 entspricht mit 26 km/h dem Durchschnitt aller Stadtbahnlinien. 
Darüber hinaus ist anzumerken, dass im gesamten Netz  keine Linie unbeeinflusst 
vom Kfz-Verkehr verkehrt und auch im Neumarkttunnel durch die sehr hohe Zu g-
dichte sowie durch niveaugleiche Gleiskreuzungen Fahrzeitverluste entstehen kö n-
nen. 
Tabelle 5-4 gibt einen Überblick über die einzelnen Linien. 
Linie Linienabschnitt auf Kölner Stadtgebiet Fahrplanmäßige Durchschnittsge-
schwindigkeiten (gerundet) 
1 Brück – Weiden West 28 km/h 
3 Thielenbruch – Mengenich 26 km/h 
4 Schlebusch – Bocklemünd 27 km/h 
5 Am Butzweilerhof – Heumarkt 21 km/h 
7 Zündorf – Haus Vorst 28 km/h 
9 Königsforst – Sülz 25 km/h 
12 Zollstock – Merkenich 23 km/h 
13 Holweide – Sülzgürtel 27 km/h 
15 Ubierring – Chorweiler 24 km/h 
16 Niehl, Sebastianstraße – Godorf 29 km/h 
18 Thielenbruch – Klettenberg 27 km/h 
Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindig-
keit aller Stadtbahnlinien 26 km/h 
Tabelle 5-4: Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeiten im Stadtbah n-
netz der Kölner Verkehrs -Betriebe AG, Stand: Dezember 2014  
Quelle: KVB AG 
 
 
                                            
67 Reihenfolge der Linien entsprechend der fahrplanmäßigen Durchschnittsgeschwindigkeit (auf-
steigend). 
68  Reihenfolge der Linien entsprechend der fahrplanmäßigen Durchschnittsgeschwindigkeit (abstei-
gend).

76  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
5.1.3 Buslinien 
Im Fahrplanjahr 2014 betreibt die Kölner Verkehrs -Betriebe AG 52 Buslinien (inkl u-
sive AST- und TaxiBusverkehr) auf Kölner Stadtgebiet. Zwei Linien der KVB (125, 
145) führen über die Stadtgrenze hinaus in das Gebiet bena chbarter Aufgabenträ-
ger. Die Linien 163 und 164 im Stadtbezirk Porz sind betrieblich mit Linien des b e-
nachbarten Rhein-Sieg-Kreises verbunden. Deren Linienbezeichnungen (501 [164], 
550 [163]) werden außerhalb des Stadtgebiets verwendet, so dass an der Stad t-
grenze umgeschildert wird. 
29 interlokale Buslinien oder auch „Regionalbuslinien“ stellen die Verbindung zw i-
schen den benachbarten Gebietskörperschaften und der Stadt Köln her. Auf Kölner 
Stadtgebiet übernehmen einige dieser Linien ebenfalls Erschließungsfunktionen. 
Lokale Buslinien 
Die innerstädtischen, lokalen Buslinien haben unterschiedliche Funktionen. Folge n-
de Linientypen lassen sich charakterisieren: 
 Buslinien auf sehr stark nachgefragten Relationen mit stadtbahnähnlichen Funk-
tionen (Linien 132/133, 136/146, 151/152, 153, 157, 159) 
Fahrplanangebot:  
Montags bis freitags tagsüber im 10-Minuten-Takt, abends und am Wochenende 
je nach Nachfrage im 15 - oder 30-Minuten-Takt, teilweise an die Nachfrage a n-
gepasstes verdichtetes Fahrplanangebot auf bestimmten Linienabschnitten 
 Buslinien, die vorwiegend zur Ergänzung des Stadtbahnnetzes dienen, Zubri n-
gerfunktionen zum Schienenverkehr haben und die Verbindungen der Stadtteile 
mit den jeweiligen Stadtbezirkszentren herstellen (Linien 106, 120, 121, 122, 
125, 126, 127, 130, 131, 135, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 147, 149, 150, 
154, 155, 160, 161, 162, 163, 164) 
Fahrplanangebot:  
Montags bis freitags tagsüber 20 - oder, bei geringerer Nachfrage, 30 -Minuten-
Takt, in der Hauptverkehrszeit bei einigen Linien 10 -Minuten-Takt, Bedienung 
abends und am Wochenende je nach Nachfrage im 15 -, 30- oder 60-Minuten-
Takt; die Betriebszeiten variieren je nach Funktion der Linien, teilweise an die 
Nachfrage angepasstes Fahrplanangebot auf bestimmten Linienabschnitten 
 Buslinien mit besonderen Funktionen: 
o Linie 138: Anbindung des Güterverkehrszentrums Eifeltor 
o Linie 156: Anbindung des Arbeitsplatzschwerpunktes Am Grauen Stein 
(TÜV) 
o Linie 158: Anbindung des Klinikums Merheim und der LVR-Klinik 
o Linien 165, 166, 167: Abendbuslinien im Stadtbezirk Porz, die das tagsüber 
angebotene Liniennetz nachfragegerecht ersetzen 
o Linie 190: Anbindung der Ausweichspielstätte der Oper (bis Ende 2013) und 
des Schauspielhauses (seit Herbst 2013) sowie des Gewerbegebiets Schan-
zenstraße 
Fahrplanangebot:  
Unterschiedlich je nach Funktion der Linien, in der Regel 20 - oder 30-Minuten-
Takt, auf die jeweilige Nachfrage angepasste Betriebszeiten

3. Nahverkehrsplan Köln  77  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Tabelle 5-5 enthält eine Auflistung aller lokalen Buslinien und deren Linienverläufe. 
 
Linie Linienführung 
106 Marienburg Südpark – Bayenthalgürtel – Bonntor – Chlodwigplatz Severin-
straße – Waidmarkt – Heumarkt 
120 Blumenberg S-Bahn – Chorweiler – Fühlingen – Worringen – Roggen-
dorf/Thenhoven 
121 
Langel – Rheinkassel – Merkenich – Edsel-Ford-Straße – Robert-Bosch-
Straße – Merianstraße – Chorweiler – Volkhoven – Lindweiler – Longerich – 
Bilderstöckchen – Geldernstraße/Parkgürtel – Neusser Straße/Gürtel  
122 Weidenpesch, Wilhelm-Sollmann-Straße – Seeberg – Heimersdorf – Chor-
weiler – Pesch 
12569 Sinnersdorf – Esch – Pesch – Longerich – Chorweiler - Weiler 
126 Bocklemünd – Mengenich – Pesch – Auweiler – Esch – Weiler – Chorweiler  
127 
Ebertplatz – Krefelder Straße – Sechzigstraße – Geldernstraße/Parkgürtel – 
Bilderstöckchen – Ossendorf – Mengenich – Pesch – Longerich - Longericher 
Straße 
130 Sürth – Weiß – Rodenkirchen – Marienburg – Bayenthalgürtel – Raderberg-
gürtel – Zollstockgürtel – Sülzgürtel – Berrenrather Straße – Universität 
131 
Sürth – Weiß – Rodenkirchen – Hochkirchen – Rondorf – Steinneuerhof – 
Höningen – Raderthal – Südfriedhof – Zollstock – Gottesweg – Sülz, Berren-
rather Straße/Gürtel 
132 Meschenich – Rondorf – Hochkirchen – Arnoldshöhe – Bonner Straße – 
Chlodwigplatz – Severinstraße – Waidmarkt – Heumarkt – Breslauer Platz/Hbf 
133 Zollstock Südfriedhof – Raderthal – Raderberg – Chlodwigplatz – Rheinau-
hafen – Schokoladenmuseum –Heumarkt – Breslauer Platz/Hbf  
135 Rodenkirchen Uferstraße – Rodenkirchen Bf – Hahnwald – Godorf – Immen-
dorf – Meschenich 
136 Hohenlind – Dürener Straße – Rudolfplatz – Neumarkt  
138 Güterverkehrszentrum – Oberer Komarweg – Zollstock Südfriedhof 
139 Bickendorf, Äußere Kanalstraße – Erlenweg – Gewerbegebiet Ossendorf – 
Longerich – Longericher Straße 
140 
Ebertplatz – Zoo/Flora – Riehl – Neusser Straße/Gürtel – Mauenheim – Bil-
derstöckchen – Äußere Kanalstraße – Müngersdorf/Technologiepark – Josef-
Lammerting-Allee – Braunsfeld, Aachener Straße/Gürtel 
141 
Weiden Zentrum – Lövenich – Brauweilerweg – Junkersdorf – Josef-
Lammerting-Allee – Venloer Straße/Gürtel – Subbelrather Straße – Bickendorf 
– Vogelsang, Kolkrabenweg 
142 Chlodwigplatz – Zollstock – Universität – Ehrenfeld – Neuehrenfeld – Nippes 
– Nippes, Merheimer Platz 
143 
Lövenich, Saarstraße – Lövenich – Weiden Zentrum – Willi-Lauf-Allee – Jun-
kersdorf – Widdersdorfer Straße – Venloer Straße/Gürtel – Subbelrather Stra-
ße – Bickendorf – Vogelsang – Silbermöwenweg – Bocklemünd 
144 Lövenich – Egelspfad – Müngersdorf – Junkersdorf 
145 70 Bachem – Frechen – Weiden – Lövenich – Widdersdorf - Bocklemünd 
                                            
69  Die Buslinie 125 ist eine interlokale Buslinie, die auch Erschließungsfunktion auf Kölner Stadtge-
biet übernimmt. 
70  Die Buslinie 145 ist eine interlokale Buslinie, die auch Erschließungsfunktion auf Kölner Stadtge-
biet übernimmt.

78  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Linie Linienführung 
146 Deckstein – Gleueler Straße – Rudolfplatz – Neumarkt  
147 Bilderstöckchen – Geldernstraße/Parkgürtel – Florastraße – Neusser Stra-
ße/Gürtel – Niehl 
149 Weiden Zentrum – Lövenich – Widdersdorf – Lövenich – Weiden Zentrum 
150 Thermalbad (Claudius Therme) – Bf. Deutz Messe – Kalk Heinrich-Bützler-
Straße 
151 
Porz Markt – Bf Porz – Urbach – Eil – Gremberghoven – Hansestraße Ost – 
Ostheim – Höhenberg – Bf Mülheim – Mülheim Wiener Platz – Bruder-Klaus-
Siedlung – Köln-Stammheim – Flittard – Bayerwerk  
152 
Porz Markt – Bf Porz – Urbach – Eil – Steinstraße - Gremberghoven – 
Ostheim – Höhenberg – Bf Mülheim - Mülheim Wiener Platz - Bruder-Klaus-
Siedlung – Köln-Stammheim – Flittard – Bayerwerk  
153 
Bf Deutz/LANXESS arena – Humboldt – Gremberg – Vingst – Höhenberg – 
Buchheim – Bf Mülheim – Mülheim Wiener Platz – Stammheim – Neuer Mül-
heimer Friedhof 
154 Porz Markt – Steinstraße – Rath/Heumar – Königsforst – Brück – Dellbrück – 
Dünnwald Waldbad 
155 Mülheim Berliner Straße – Höhenhaus – Birkenweg – Dünnwald – Stamm-
heim – Stammheim 
156 Bf Deutz/LANXESS arena – Am Grauen Stein 
157 Ostheim – Neubrück – Merheim – Holweide – Höhenhaus – Dünnwald, Aelt-
gen-Dünwald-Straße 
158 LVR-Klinik – Klinikum Merheim – Merheim 
159 Poll – Humboldt – Gremberg – Kalk – Buchforst – Mülheim Wiener Platz – 
Buchheim Herler Straße – Holweide, Kochwiesenstraße 
160 Porz Markt – Bf Porz – Eil – Urbach – Grengel – Wahnheide – Wahn – Linder 
Mauspfad 
161 Porz Markt – Bf Porz – Grengel – Köln/Bonn Flughafen  
162 Porz Markt – Bf Porz – Urbach – Elsdorf – Wahn – Lind DLR 
163 Wahn – Libur – Stadtgrenze 
(weiter als Linie 550 über Niederkassel nach Bonn Hbf) 
164 Wahn – Zündorf– Porz-Langel – Stadtgrenze 
(weiter als Linie 501 über Niederkassel nach Siegburg) 
165 Porz Markt – Bf Porz – Eil – Steinstraße – Porz Markt 
166 Porz Markt – Bf Porz – Urbach – Grengel – Elsdorf – Bf Porz - Porz Markt 
167 Wahn – Wahnheide – Lind – Wahn  
190 Mülheim Wiener Platz – Bf Mülheim – Schanzenstr./Schauspielhaus –  
Mülheim Wiener Platz  
Tabelle 5-5: Lokale Buslinien der  Kölner Verkehrs -Betriebe AG, Fahrplanjahr 
2014 Quelle: KVB AG 
Nachrichtliche Ergänzung: 
191 Ostheim – Lina-Bommer-Weg – Bertha-Benz-Karree (seit Fahrplanjahr 2015) 
192 Köln-Meschenich – Hürth-Kalscheuren71 (seit Fahrplanjahr 2016) 
                                            
71  Anbindung des Bahnhofs durch Stichstraße vom Kölner Stadtgebiet aus, daher nicht als interlo-
kaler Verkehr zu werten.

3. Nahverkehrsplan Köln  79  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Die Kölner Verkehrs -Betriebe AG bedient im Fahrplanjahr 2014 705 Bushaltestel-
len72. Zusätzlich werden 21 Haltestellen von anderen Verkehrsunternehmen ange-
fahren. 
Abbildung 5-3 zeigt das Busliniennetz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG im Stadtge-
biet. 
 
Abbildung 5-3: Buslinien der Kölner Verkehrs -Betriebe AG (ohne TaxiBus und 
AST) im Stadtgebiet Köln, Fahrplanjahr 2014  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
                                            
72 Gemäß Geschäftsbericht der KVB 2013.

80  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Interlokale Buslinien 
Neun Verkehrsunternehmen betreiben in der Stadt Köln 29 interlokale Buslinien: 
 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG): Linien 125, 14573 
 Verkehrsbetrieb Hüttebräucker GmbH: Linie 251 
 Kraftverkehr Wupper -Sieg AG (KWS/wupsi): Linien 201, 217, 220, 221, 224, 
225, 434, 435, 436 
 Kraftverkehr Gebrüder Wiedenhoff GmbH & Co KG: Linien 25074, 255 
 Regionalverkehr Köln GmbH (RVK): Linien 26075, N26, SB 4076, 423 
 Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REV G): Linien 935, 961, 962, 963, 965, 
970, 978, 980 
 Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG): Linie 508 
 Stadtbus Dormagen GmbH: Linie 885 
 Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWB): Linie SB 60 
Die interlokalen Buslinien haben unterschiedliche Funktionen: 
 Die beiden Linien der Kölner Verkehrs -Betriebe AG schließen das benachbarte 
Pulheim-Sinnersdorf (Linie 125) sowie die Kernstadt Frechen und den Stadtteil 
Frechen-Bachem (Linie 145) an das Kölner ÖPNV -Netz an. Die Linie 145 hat 
zudem Erschließungsfunktionen innerhalb der Stadt Frechen. 
 Vier interlokale Linien bieten Direktverbindungen aus dem Umland in die Kölner 
Innenstadt mit der Endhaltestelle „Breslauer Platz/Hbf“: 
Die Linien 250 (Solingen – Leichlingen – Köln) und 260 (Remscheid – Wermels-
kirchen – Köln) stelle n Direktverbindungen aus dem nördlichen Rheinisch -
Bergischen Kreis ins Kölner Zentrum her. Die Linien 250 und 260 übernehmen 
in Köln im Verlauf der Danzierstraße in Mülheim mit der Haltestelle „Windmü h-
lenstraße“ sowie mit der Bedienung der Haltestelle „Thermalbad“ zusätzlich eine 
lokale Erschließungsfunktion. 
Die Schnellbuslinie SB  40 verbindet Köln direkt über die Autobahn A  4 mit 
Bensberg. Die Linie SB  40 erschließt in der Innenstadt mit der Haltestelle 
„St.Vincenz-Haus“ den östlichen Teil des Kunibertsviertels. 
Einzige direkte Busverbindung aus dem linksrheinischen Umland in die Kölner 
Innenstadt ist die Linie 978, die von Hürth -Berrenrath im Rhein -Erft-Kreis ins 
Kölner Zentrum fährt. Diese Linie übernimmt im Verlauf der Berrenrather Straße 
in Köln-Sülz auch lokale Erschließungsfunktionen. 
 Neun interlokale Linien haben über die Anbindung der Umlandkommunen an die 
Verknüpfungspunkte mit dem Schienenverkehr hinaus zusätzlich kleinräumige 
Erschließungsfunktionen in einzelnen Kölner Stadtteilen. Dies betrifft folgende 
Linien: 
o Linie 434 im Stadtteil Höhenhaus  
o Linie 435 und 436 im Stadtteil Dellbrück 
o Linie 508 im Stadtteil Lind 
o Linie 935 im Stadtteil Meschenich 
                                            
73 Vgl. Tabelle 5-5. 
74 Gemeinschaftskonzession mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG. 
75 Gemeinschaftskonzession mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG. 
76 Gemeinschaftskonzession mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG.

3. Nahverkehrsplan Köln  81  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
o Linie 961 im Stadtteil Lövenich  
o Linie 962 im Stadtteil Widdersdorf 
o Linie 970 im Stadtteil Bocklemünd 
o Linie 885 im Stadtteil Worringen. 
 Weitere vier Linien sind ausschließlich auf die Zubringerfunktion aus den U m-
landgemeinden zum Schienenverkehr ausgerichtet: 
o Linie 423 bindet Rösrath an der Endhaltestelle „Königsforst“ an die Stad t-
bahnlinie 9 an. 
o Linie 963  bindet den Frechener Stadtteil Königsdorf und das Stadtgebiet 
Bergheim an die Stadtbahnlinie 1 am Verknüpfungspunkt „Weiden Zentrum“ 
an. 
o Linie 965 bindet Frechen an die Stadtbahnlinie 1 sowie die S -Bahn-Linien 
S 12 und S 13 am Verknüpfungspunkt „Weiden West“ an. 
o Linie 980 verbindet zur Hauptverkehrszeit das Stadtgebiet Pulheim mit der 
S-Bahnlinie S 11 am Bahnhof „Köln-Worringen“. 
 Weitere 10 interlokale Linien, die auf dem Kölner Stadtgebiet verkehren, haben 
Sonderfunktionen und für den Kölner ÖPNV keine wesentliche Bedeutung: 
o Die aus Richtung Leverkusen, Monheim und dem Rheinisch -Bergischen 
Kreis kommenden Linien 201, 217, 255 dienen der Abwicklung des Beruf s-
verkehrs zum CHEMPARK und bieten eine Anbindung an die S -Bahn-Linie 
S 6 am S-Bahnhof Bayerwerk (CHEMPARK). Die Haltestellen „CHEMPARK 
Tor 10“ und „CHEMPARK S-Bahn“ befinden sich auf Kölner Stadtgebiet. 
o Die Linien 220, 221, 224, 225 und 251 dienen ebenfalls dem Berufsverkehr 
zum CHEMPARK und bedienen auf Kölner Stadtgebiet ausschließlich die 
Haltestelle „CHEMPARK Tor 10“. 
o Die Linie N 26 verkehrt als Nachtbus des Rheinisch -Bergischen Kreises von 
der Haltestelle „Breslauer Platz/Hbf“ ab Köln -Mülheim direkt über die Aut o-
bahn nach Burscheid und Wermelskirchen. 
o Die Linie SB 60 dient ausschließlich der direkten Anbindung der Stadt Bonn 
an den Flughafen Köln/Bonn. 
Eine Übersicht über die Linienverläufe für das Angebot der aufgeführten interlokalen 
Buslinien enthält Tabelle 5-6. 
 
Linie Linienführung  
12577 Weiler – Chorweiler – Heimersdorf – Longerich – Pesch – Auweiler – Esch – 
Pulheim-Sinnersdorf 
14578 Bocklemünd – Widdersdorf – Lövenich – Weiden Zentrum – Frechen Rathaus 
– Frechen-Bachem 
201 Leverkusen-Lützenkirchen – Opladen – Küppersteg – Leverkusen Mitte S – 
Leverkusen CHEMPARK S 
217 Leverkusen-Fixheide – Alkenrath – Mathildenhof – Steinbüchel - Schlebusch – 
Manfort – Leverkusen CHEMPARK S 
220 Leverkusen-Lützenkirchen – Quettingen – Leverkusen Mitte S – CHEMPARK 
Tor 10 
                                            
77 Vgl. Tabelle 5-5. 
78 Vgl. Tabelle 5-5.

82  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Linie Linienführung  
221 Leverkusen-Rheindorf Nord – Westring – CHEMPARK Tor 10 
224 Leverkusen-Alt Steinbüchel – Willy-Brandt-Ring – CHEMPARK Tor 10 
225 Leverkusen-Mathildenhof – Schlebusch – Willy-Brandt-Ring – CHEMPARK 
Tor 10 
250 Köln Hbf – Köln-Mülheim – Köln-Flittard - CHEMPARK – Leverkusen Mitte S – 
Opladen – Leichlingen – Solingen Busbf 
251 Leichlingen – Bergisch Neukirchen – Opladen – Leverkusen – CHEMPARK 
Tor 10 
255 Leverkusen CHEMPARK S – Leverkusen Mitte S – Küppersteg – Opladen – 
Leichlingen – Witzhelden – Burscheid Kleine Heide 
260 Remscheid – Wermelskirchen – Burscheid-Hilgen – Leverkusen-Schlebusch – 
Köln-Dünnwald – Köln-Mülheim – Köln Hbf 
423 Bergisch Gladbach S – Bensberg – Rösrath – Köln-Königsforst 
434 Bergisch Gladbach S – Odenthal – Schildgen – Köln-Dünnwald – Köln-
Mülheim Danzierstraße 
435 Bergisch Gladbach S – Hand – Köln-Dellbrück S 
436 Bergisch Gladbach S – Gierath – Köln-Dellbrück S 
508 Sankt Augustin – Menden – Troisdorf S – Spich – Troisdorf-Kriegsdorf – Sieg-
lar RSVG – Köln-Lind – Köln-Wahn S 
885 
Dormagen Marktplatz – CHEMPARK – Köln-Worringen S – Dormagen-
Hackenbroich – Kreiskrankenhaus – Delhoven – Knechtsteden – Straberg – 
Dormagen-Nievenheim 
935 Brühl – Köln-Meschenich – Hürth-Hermülheim 
961 Köln-Weiden – Köln-Lövenich – Pulheim-Brauweiler – Bergheim-Glessen – 
Niederaußem – Bergheim 
962 Köln-Bocklemünd – Köln-Widdersdorf – Pulheim-Brauweiler – Bergheim-
Glessen – Frechen-Königsdorf S 
963 Köln-Weiden – Frechen-Königsdorf S – Bergheim – Elsdorf – Titz-Rödingen 
965 Frechen, Grube Carl – Frechen Rathaus – Gewerbegebiet Europaallee – 
Köln-Weiden West S 
970 Köln-Bocklemünd – Pulheim – Stommeln – Bergheim-Niederaußem 
(- Bergheim – Quadrath-Ichendorf) 
978 Köln Hbf – Köln-Sülz – Hürth-Efferen – Stotzheim (– Sielsdorf) – Burbach – 
Gleuel – Hürth-Berrenrath 
980 Köln-Worringen S– Pulheim-Sinnersdorf – Pulheim Bf – Brauweiler – Frechen-
Königsdorf – Frechen 
N 26 Köln Hbf – Köln-Mülheim – Burscheid-Hilgen – Wermelskirchen 
SB 40 Köln Hbf – Refrath – Bergisch Gladbach-Bensberg 
SB 60 Bonn Hbf – Innenministerium – Köln/Bonn Flughafen 
Tabelle 5-6: Interlokale Buslinien im Stadtgebiet Köln, Fa hrplanjahr 2014, 
(Streckenführung außerhalb des Stadtgebiets kursiv)  
Quelle: VRS

3. Nahverkehrsplan Köln  83  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
 
Abbildung 5-4: Interlokale Buslinien im Stadtgebiet Köln; Fahrplanjahr 201479  
Quelle:VRS 
 
 
                                            
79 Die Linien 501 und 550 werden nachrichtlich dargestellt, da sie auf Kölner Stadtgebiet in die loka-
len Linien 164 und 163 übergehen.

84  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
5.1.4 Flexible Bedienungsformen 
Die flexiblen Bedienungsformen „TaxiBus“ und „Anruf -Sammel-Taxi“ (AST) werden 
eingesetzt, um in Räumen und zu Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage ein be-
darfsgerechtes Angebot anbieten  zu können . Der Fahrgast muss seinen Fahr t-
wunsch spätestens 30 Minuten vor Fahrtantritt telefonisch anmelden. 
TaxiBus-Verkehre sind in den Tarif des Verkehrsverbundes Rhein -Sieg integriert 
und bedienen ausschließlich die im Fahrplan ange gebenen Haltestellen. Anruf -
Sammel-Taxen starten von gekennzeichneten AST -Abfahrthaltestellen und bringen 
die Fahrgäste bis „vor die Haustür“, sofern sich diese im Bedienungsgebiet befindet. 
Aufgrund des höheren Komforts gilt ein Sondertarif. Die Betriebsz eiten der Taxi -
Busse und Anruf -Sammel-Taxen sind bedarfsorientiert. In der Regel wird bei den 
TaxiBus-Linien ein 60-Minuten-Takt oder in besonderen Fällen ein 30 -Minuten-Takt 
angeboten. 
TaxiBus-Linien verkehren in Porz (Linie 185), Nippes (Linie 186) und z um Friedhof 
Lehmbacher Weg in Brück (Linie 187)80. 
Anruf-Sammel-Taxen verkehren  
 zwischen dem Gewerbegebiet Am Butzweilerhof und der Stadtbahnhaltestelle 
„Longericher Straße“ (AST-Linie 180),  
 zwischen Blumenberg, Chorweiler Nord und der Stadtbahn - und S -
Bahnhaltestelle „Chorweiler“ (AST-Linie 181),  
 zwischen Höningen, Rondorf und der Stadtbahnhaltestelle „Zollstock Südfrie d-
hof“ (AST-Linie 182),  
 zwischen Immendorf, Meschenich und der Stadtbahnhaltestelle „Godorf“ (AST -
Linie 183), 
 zwischen Neusser Straße, Eb ertplatz bzw. Reichenspergerplatz und Lentpark  
(AST-Linie 184) sowie  
 zwischen Porz Markt, Bf Porz, der Stadtbahnhaltestelle Königsforst und dem Gut 
Leidenhausen (AST-Linie 188).  
Zusätzliche Anruf -Sammel-Taxi-Verkehre werden aus den benachbarten Komm u-
nen Frechen (Linie 783), Pulheim (Linie 786) , Bergheim (787)  und Rösrath (Linie  
481) zu und von Verknüpfungspunkten mit dem Schienenverkehr auf Kölner Stad t-
gebiet angeboten.  
 
5.1.5 Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeiten 
Die fahrplanmäßige Durchschnittsgeschw indigkeit pro Linie im Busnetz der Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG liegt im Dezember 2014 zwischen 12 km/h und 29 km/h. Die 
fahrplanmäßige Durchschnittsg eschwindigkeit aller Buslinien beträgt 20 km/h und 
verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2003 81 aufgrund von Veränderungen im L i-
niennetz geringfügig.  
Für die Attraktivität des ÖPNV ist ein häufiges unplanmäßiges Anhalten der Busse 
im Stadtverkehr, ausgelöst durch Lichtsignalanlagen, Staus und hohes Verkehr s-
aufkommen, hinderlich. Daher sollten Pünktlichkeit und  Zuverlässigkeit des Busver-
kehrs auf störanfälligen Streckenabschnitten durch infrastrukturelle Ma ßnahmen, 
                                            
80 Die Linie 188 (RufBus Deutz) wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 eingestellt. 
81 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2004): Nahverkehrsplan Köln 2003-2007. 
Köln. S. 144f.

3. Nahverkehrsplan Köln  85  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
wie zum Beispiel ÖPNV-Bevorrechtigungen an Lichtsignalanlagen und – falls es der 
Straßenraum zulässt – Bussonderspuren gefördert werden.  
Tabelle 5-7 gibt einen Überblick über die Durchschnittsgeschwindigkeiten der ei n-
zelnen KVB-Buslinien. 
 
Linie Linienabschnitt 
Fahrplanmäßige  
Durchschnittsgeschwindig-
keit (gerundet) 
106 Marienburg Südpark – Heumarkt 14 km/h 
120 Blumenberg – Chorweiler –  
Roggendorf/Thenhoven 27 km/h 
121 Langel Fähre – Neusser Straße/Gürtel  24 km/h 
122 Weidenpesch Wilhelm-Sollmann-Straße – Pesch 25 km/h 
125 Weiler – Esch – Pulheim-Sinnersdorf 21 km/h82 
126 Bocklemünd – Chorweiler 24 km/h 
127 Lentpark - Ebertplatz – Longerich 20 km/h 
130 Sürth – Universität 19 km/h 
131 Sürth – Sülz Berrenrather Straße/Gürtel 22 km/h 
132 Meschenich – Breslauer Platz/Hbf 18 km/h 
133 Zollstock Südfriedhof –Breslauer Platz/Hbf 16 km/h 
135 Rodenkirchen Uferstraße – Meschenich 23 km/h 
136 Hohenlind – Neumarkt  14 km/h 
138 Güterverkehrszentrum – Zollstock Südfriedhof 23 km/h 
139 Bickendorf Äußere Kanalstraße – Longerich 20 km/h 
140 Ebertplatz – Braunsfeld Aachener Straße/Gürtel 17 km/h 
141 Weiden Zentrum – Vogelsang 18 km/h 
142 Ubierring – Chlodwigplatz – Nippes Merheimer 
Platz 15 km/h 
143 Lövenich, Saarstraße – Bocklemünd  17 km/h 
144 Lövenich – Junkersdorf  23 km/h 
145 Bocklemünd – Weiden – Frechen-Bachem 18 km/h83 
146 Deckstein – Neumarkt  16 km/h 
147 Bilderstöckchen – Niehl 16 km/h 
149 Weiden Zentrum – Weiden Zentrum 19 km/h 
150 Thermalbad – Bf Deutz/Messe – Kalk 15 km/h 
151 Porz Markt – Bayerwerk S-Bahn 20 km/h 
152 Porz Markt – Bayerwerk S-Bahn 20 km/h 
153 Bf Deutz/LANXESS arena – Neuer Mülheimer 
Friedhof 16 km/h 
                                            
82 Gesamte Linie, einschließlich des auf dem Gebiet der Stadt Pulheim liegenden Abschnitts. 
83  Gesamte Linie, einschließlich des auf dem Gebiet der Stadt Frechen liegenden Abschnitts.

86  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Linie Linienabschnitt 
Fahrplanmäßige  
Durchschnittsgeschwindig-
keit (gerundet) 
154 Porz Markt – Dünnwald  23 km/h 
155 Mülheim Berliner Straße – Stammheim 22 km/h 
156 Bf Deutz/LANXESS arena – Am Grauen Stein 25 km/h 
157 Ostheim – Dünnwald 19 km/h 
158 LVR-Klinik – Merheim 12 km/h 
159 Poll – Holweide 15 km/h 
160 Porz Markt – Lind 20 km/h 
161 Porz Markt – Köln/Bonn Flughafen  19 km/h 
162 Porz Markt – Lind DLR 22 km/h 
163 Wahn – Libur (Stadtgrenze) 28 km/h 
164 Wahn – Langel (Stadtgrenze) 29 km/h 
165 Porz Markt – Eil – Porz Markt 22 km/h 
166 Porz Markt –Urbach – Porz Markt 25 km/h 
167 Wahn – Wahnheide – Lind – Wahn  28 km/h 
190 Mülheim Wiener Platz – Oper – Mülheim Wiener 
Platz 16 km/h 
Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeiten 
aller Buslinien 20 km/h 
Tabelle 5-7: Fahrplanmäßige Durchschnittsgeschwindigkeit im Busnetz der 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Stand 2014   
Quelle: KVB AG 
5.2 Infrastruktur 
Die bestehende ÖPNV-Infrastruktur ist wesentliche Voraussetzung für einen funkt i-
onierenden ÖPNV. Sie ist das Erge bnis eines Entwicklungsprozesses, in dessen 
Verlauf Systementscheidungen getroffen wurden, auf denen zukünftige Veränd e-
rungen aufbauen müssen. Dazu zählt in Köln insbesondere die historisch gewac h-
sene Aufteilung des Stadtbahnangebots in ein Hochflur - und ein Niederflurnetz, auf 
denen unterschiedlich konzipierte Fahrzeugtypen eingesetzt werden. Auch für den 
Zugang zu den Stadtbahnen und Bussen wurden die Standards mit der Zeit weite r-
entwickelt, so dass im Stadtgebiet je nach Baualter unterschiedlich gestalte te Halte-
stellen und unterschiedlich gestaltete Inneneinrichtungen in den Fahrzeugen funden 
werden. Bei der Detailgestaltung von Haltestellen und Fahrzeugen waren zudem die 
vielfältigen Ansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen zu berücksichtigen mit dem 
Ziel, den Belangen möglichst aller Fahrgäste gerecht zu werden.  
Erhalt, Ausbau und Ersatz von Fahrwegen, Fahrzeugen und anderen Anlagen zur 
Gewährleistung eines attraktiven und sicheren ÖPNV sind eine dauerhafte Aufgabe, 
zu deren Erfüllung die notwendigen f inanziellen und betrieblichen Rahmenbedi n-
gungen sichergestellt werden müssen. Instandhaltung und Sanierung der Infrastruk-
tur im Stadtbahnbereich werden in den kommenden Jahren zunehmend Bedeutung 
erhalten, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Bevölk erungs- und Nutzer-
zahlen.

3. Nahverkehrsplan Köln  87  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Nachfolgend wird der Umfang der vorhandenen Infrastruktur im Stadtbahn - und 
Busbereich in der Stadt Köln beschrieben. Hierzu zählen Fahrzeuge und Halteste l-
len, insbesondere auch im Hinblick auf den Aspekt der Barrierefreiheit. Es  erfolgen 
Aussagen zu Betriebssteuerung und ÖPNV -Beschleunigung im Stadtbahn - und 
Busnetz sowie zu den stationären Anlagen der Fahrgastinformation. 
Ebenso erfolgt eine Darstellung der intermodalen Angebote Park and Ride (P+R) 
sowie Bike and Ride (B+R). 
5.2.1 Stadtbahn 
Fahrzeuge 
Die Kölner Verkehrs -Betriebe AG erbringt das Stadtbahnangebot im Jahr 2014 mit 
insgesamt 382 Fahrzeugen. Der Fahrz eugpark besteht Ende des Jahres  aus 193 
Niederflur- und 189 Hochflurfahrzeugen, die jeweils mit ca. 110 Steh - und ca. 70 
Sitzplätzen ausgestattet sind.  
Seit im Juli 2006 die letzten Straßenbahnwagen aus dem Einsatzbestand geno m-
men wurden, sind keine Fahrzeuge mit festen Stufen mehr im Einsatz  und somit ist 
eine grundlegende Voraussetzung für den angestrebten stufenfreien Einsti eg in die 
Stadtbahnen erfüllt. Welche Maßnahmen ergriffen werden, um den im Stadtbahnbe-
trieb auftretenden Höhenversatz zwischen Fahrzeug und Bahnsteig zu minimieren, 
wird in Kapitel 8.2.5 beschrieben.  
Der Bestand an Stadtbahnfahrzeugen teilt sich Ende 201 4 auf folgende Baureihen 
auf: 
 4 Fahrzeuge Serie 2000 (Hochflur) 
 18 Fahrzeuge Serie 2100 (Hochflur; werden generalsaniert zu Serie 2400) 
 50 Fahrzeuge Serie 2200 (Hochflur) 
 33 Fahrzeuge Serie 2300 (Hochflur) 
 10 Fahrzeuge Serie 2400 (Hochflur)  
 59 Fahrzeuge K5000 (Hochflur) 
 15 Fahrzeuge K5200 (Hochflur) 
 124 Fahrzeuge K4000 (Niederflur) 
 69 Fahrzeuge K4500 (Niederflur). 
 
Aufgrund der steigenden Fahrgastnachfrage und der daraus resultierenden No t-
wendigkeit, die Kapazität der Stadtbahnfahrzeuge zu erhöhen,  wird zurzeit der Ein-
satz von Langzügen auf der Ost-West-Achse von der Stadt Köln geprüft. Hierzu wird 
zunächst eine gesamtverkehrliche Betrachtung für den Abschnitt  zwischen Heu-
markt und Aachener Weiher durchgeführt.  Ein entsprechendes Verkehrsgutachten 
wurde im Jahr 2014 vergeben.84 
Bei künftigen Neuanschaffungen sollen durchgängige Langzüge in der Länge eines 
Doppelzuges beschafft werden. Diese Festlegung findet auch in der Richtlinie zur 
Förderung nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW der Stadt Köln durch entsprechende 
Zuwendung bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen ihre Entsprechung. 85Eine 
                                            
84 Beschluss des Verkehrsausschusses am 06.05.2014 (Session-Nr. 0965/2014). 
85 Abweichend von der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW hat 
die KVB die Beschaffung von 20 hochflurigen Kurzzügen (28 m Länge) im Rahmen einer Ein-

88  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Ausnahme von dieser Festlegung stellt die aus Gründen der Kosteneinsparung mit 
der Düsseldorfer Rheinbahn vereinbarte Parallelbestellung von Stadtbahnwagen 
dar. 
Haltestellen  
Da auf allen Linien Stadtbahnzüge in Doppeltraktion eingesetzt werden, beträgt die 
Haltestellenlänge mindestens 50 Meter. Die Bahnsteige der bis in die 1980er Jahre 
gebauten unterirdischen Haltestellen, die Haltestellen der Hochbahn sowie einige 
oberirdische Haltestel len sind teilweise 90 bis 110 Meter lang, so dass diese für 
Dreifachtraktion oder für verlängerte Fahrzeuge tauglich wären.  
Knapp 90 % der Stadtbahn -Haltestellen sind für einen stufenfreien Ein- und Aus-
stieg ausgebaut (Stand 2014). Die Haltestellen im Hoc hflurnetz (Linien 3, 4, 5, 13, 
16, 18) sind mit Bahnsteigen mit 90 cm Höhe über Schienenoberkante ausgebaut, 
die Höhe der Bahnsteige im Niederflurnetz (Linien 1, 7, 9, 12, 15) beträgt 35  cm 
über Schienenoberkante. Bei diesen Stadtbahnhaltestellen können di e Bahnsteige 
direkt per Fahrstuhl oder/und e iner Rampe erreicht werden. Die Bahnsteige und 
Fahrzeuge sind dabei so aufeinander abzustimmen, dass beim Ein- und Aussteigen 
nur noch ein minimierter Höhenversatz und ein möglichst geringer Spalt zu übe r-
winden sind. 
Zum Teil sind die Haltestellen durch Aufzüge erreichbar. Hinweise über die Verfü g-
barkeit der Aufzüge im Stadtbahnnetz können auf der Internetseite der Kölner Ve r-
kehrs-Betriebe AG abgerufen werden.86 
Tabelle 5-8 gibt einen Überblick über den Ausbauzustand der Haltestellen der ei n-
zelnen Stadtbahnlinien: 
 
Linie 1 3 4 5 7 9 12 13 15 16 18 
Haltestellen je Linie 29 31 29 17 28 24 27 23 24 24 27 
Niederflurbahnsteige 29 - - 3 28 24 27 13 24 6 3 
Hochflurbahnsteige - 31 29 14 - - - 10 - 18 24 
Stufenfreiheit 26 30 28 13 28 21 25 8 21 18 24 
Keine Stufenfreiheit 3 1 1 4 - 3 2 15 3 6 3 
Tabelle 5-8: Stadtbahnhaltestellen auf Kölner Stadtgebiet je Linie, Stand 2014  
Quelle: KVB AG 
Die Linie 13 ist mit 15 von 23 Haltestellen die Linie mit den meisten noch nicht stu-
fenfrei ausgebauten Haltestellen, gefolgt von den Linien 16 und 5. Diese Linien fa h-
ren im Linienverlauf sechs bzw. vier nicht stufenfreie Stationen an. Auf dem L i-
nienast der Linie 7 ist in Richtung Frechen aufgrund der gemeinsamen Nutzung der 
Strecke mit dem Güterverkehr ein größeres Lichtraumprofil mit entsprechend größe-
ren Spaltmaßen erforderlich. 
Die hochflurige Linie 13 bedient gemeinsam mit der niederflurigen Lini e 7 die Halte-
stellen „Aachener Straße/Gürtel“, „Wüllnerstraße“ und „Dürener Straße“. Die Halt e-
stellen sind nur für Fahrgäste der Linie 7 stufenfrei nutzbar. Darüber hinaus wurden 
                                                                                                                            
kaufskooperation mit der Rheinbahn, Düsseldorf in Auftrag gegeben (vgl. Session-Nr. 
0668/2014). 
86 http://www.kvb-koeln.de/german/news/verfuegbarkeit_aufzuege.html, Abfragedatum: 08.07.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  89  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
die meisten Haltestellen längs der Gürtelstrecke Anfang der 90er Jahre auf ei n 
Bahnsteigniveau von 35  cm über Schienenoberkante ausgebaut, da zu diesem 
Zeitpunkt noch Straßenbahnfahrzeuge älterer Bauart im Einsatz waren. Lediglich 
die Endhaltestelle „Sülzgürtel“ ist bereits stufenfrei für Hochflurstadtbahnwagen 
ausgebaut. Die Halte stellen der Hochbahnstrecke haben bis auf die Haltestelle 
„Slabystraße“ ein Einstiegsniveau von 90  cm über Schienenoberkante. An den Ha l-
testellen „Escher Str.“ und „Geldernstr./Parkgürtel“ fehlen zurzeit noch Aufzuganl a-
gen. 
Im Jahr 2012 wurden die Haltestellen „Liebigstraße“ und „Margaretastraße“ der Linie 
5 nach den gültigen Richtlinien nicht nur stufen-, sondern barrierefrei ausgebaut. Im 
Jahr 2014 folgte der barrierefreie Ausbau der Haltestelle „Gutenbergstraße“. 
Die Haltestellen „Eifelstraße“, „Ulrepfor te“ „Chlodwigplatz“ und „Ubierring“ werden 
bis zur Fertigstellung der Nord -Süd-Stadtbahn sowohl von hoch - als auch von ni e-
derflurigen Linien bedient und sind nur für Fahrgäste der Linien 12 und 15 stufenfrei 
nutzbar, für Fahrgäste der Linie 16 hingegen nicht. 
Die Erreichbarkeit der Haltestellen durch die Nachrüstung von Aufzügen wird kont i-
nuierlich verbessert.87  
Nachrichtliche Ergänzung: Die neuen Haltestellen „Kartäuserhof“ und „Bonner Wall“, 
die seit dem Fahrplanjahr 2016 durch die neue Linie 17 angefahre n werden, sind 
jeweils vollständig barrierefrei ausgebaut. 
 
Abbildung 5-5 zeigt den Stand des stufenfrei ausgebauten Stadtbahnnetzes.  
 
 
Abbildung 5-5: Stufenfreiheit an Stadtbahnhal testellen, Stand 12/ 2014 
Quelle: KVB AG 
                                            
87 Vgl. Prioritätenliste Aufzugnachrüstungen und Bahnsteiganhebungen (Tabelle 8-6 in Kapitel 
8.1.5).

90  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Tabelle 5-9 führt alle nicht stufenfrei nutzbaren Stadtbahnhaltestellen auf.  
 
Haltestelle  Linien Hochflurlinie Niederflurlinie 
„Aachener Straße/Gürtel“ 13 x  
„Appellhofplatz/Zeughaus“ 5 x  
„Barbarossaplatz“ 16, 18 x  
„Berrenrather Straße/Gürtel“ 13 x  
„Chlodwigplatz“ 16 x  
„Deutz Fachhochschule“ 1, 9  x 
„Dürener Straße/Gürtel“ 13 x  
„Eifelstraße“ 16 x  
„Escher Straße“ 13 x  
„Euskirchener Straße“ 13 x  
„Friesenplatz“ 
3, 4, 5 x  
12, 15  x 
„Fuldaer Straße“ 1  x 
„Geldernstraße/Parkgürtel“ 13 x  
„Gleueler Straße/Gürtel“ 13 x  
„Kalk Post“ 1, 9  x 
„Lohsestraße“ 12, 15  x 
„Longerich Friedhof“ 15  x 
„Nußbaumerstraße“ 5, 13 x  
„Oskar-Jäger-Straße/Gürtel“ 13 x  
„Reichenspergerplatz“ 16, 18 x  
„Slabystraße“ 13, 18 x  
„Subbelrather Straße/Gürtel“ 5, 13 x  
„Ubierring“ 16 x  
„Ulrepforte“ 16 x  
„Venloer Straße/Gürtel“ 13 x  
„Vingst“  9  x 
„Weinsbergstraße/Gürtel“ 13 x  
„Wüllnerstraße“ 13 x  
„Zülpicher Straße/Gürtel“ 13 x  
Tabelle 5-9: Nicht stufenfrei ausgebaute Stadtbahnhaltestellen, Stand 2014  
Quelle: KVB AG 
Die der Tabelle zu Grunde gelegte Stufenfreiheit bildet lediglich einen grundlegen-
den Aspekt des abgestre bten barrierefreien Zugangs zu den Stadtbahnen ab . Für 
das Stadtgebiet liegen flächendeckend bislang ausschließlich Informationen zu die-
sem A spekt der Barrie refreiheit vor. Zusätzlich verfügen die Stadtbahnhaltestellen 
jedoch in unterschiedlicher Ausprägun g über taktile und akustische Ausstattung s-
elemente für sensorisch eingeschränkte Personengruppen. Die Vielzahl an ve r-
schiedenen Ausbauvarianten von Bodenleitsystemen bildet dabei die Entwicklungen 
und Erfahrungen im Bereich von Blindenleitsystemen ab, die in den letzten Jahren 
kontinuierlich aufgegriffen, abgestimmt und beim Ausbau des ÖPNV in Köln berück-
sichtigt wurden. Dies betrifft sowohl die Farbgestaltung, die taktilen Geometrien der

3. Nahverkehrsplan Köln  91  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Bodenindikatoren als auch das System selbst. Hierbei wird in enger Abstimmung mit 
den Betroffenenverbänden darauf geachtet, dass es nicht zu sicherheitsrelevanten 
Widersprüchen kommt. 
Weitergehende Informationen zur angestrebten vollständigen Barrierefreiheit und zu 
den hierfür erforderlichen Maßnahmen sind unter den Gliederungspunkten 6.1.3 und 
8.2.4 aufgeführt. 
Werkstätten und Abstellanlagen 
In der seit 1923 bestehenden Hauptwerkstatt im Stadtteil Weidenpesch erfolgen 
größere Reparaturen, Inspektionen an den Fahrzeugen nach § 57 BOStrab und 
auch Umbauten. 88 Die Stadtbahnwagen der Kölner Verkehrs -Betriebe AG werden 
auf den Betriebshöfen gewartet, gereinigt und für den nächsten Einsatz vorbereitet. 
Die Standorte der drei Betriebshöfe sind 
 Merheim 
 Braunsfeld, Betriebshof West (Scheidtweilerstraße) 
 Wesseling. 
Weiterhin bestehen im Stadtbahnnetz dezentrale Abstellanlagen an folgenden 
Standorten, um Ein- und Ausrückfahrten der Stadtbahnlinien möglichst wirtschaftlich 
zu organisieren:  
 Deutz (unterirdische viergleisige Abstellanlage) 
 Merkenich (zweigleisige Abstellanlage) 
 Stadion (mehrgleisige Abstellanlage) 
 Zündorf (eingleisige Abstellanlage). 
Darüber hinaus plant die Kölner Verkehrs -Betriebe AG auf dem Gelände der 
Hauptwerkstatt in Köln -Weidenpesch eine zusätzliche Abstellanlage für 64 Stad t-
bahnfahrzeuge zu errichten . Das erforderl iche Planfeststellungsverfahren wurde 
2014 eingeleitet.  
5.2.2 Bus 
Die Leistungen im Buslinienverkehr der Kölner Verkehrs -Betriebe AG werden mit 
ca. 220 eigenen Wagen und ca. 100 Fahrzeugen von Subunternehmern erbracht  
(Stand Januar 2014). Es werden ausschließli ch Niederflurfahrzeuge mit einer  Bo-
denhöhe von 32 cm an der vorderen Tür und 34  cm an den hinteren Türen einge-
setzt. Zusätzlich kann durch das hydraulische Absenken um 8 cm die Einstiegshöhe 
auf 24 bis 26  cm reduziert werden. Seit 2001 verfügen alle neuen Busse über eine 
Rampe, die bei Bedarf vom Fahrer manuell aufgeklappt werden kann, um Rollstuh l-
fahrern das selbstständige Einsteigen zu ermöglichen.  In allen Fahrzeugen stehen 
Mehrzweckflächen für Rollstühle , Kinderwagen, Gepäck oder Fahrräder zur Verfü-
gung. 
Seit 2011 beschaffen die Kölner Verkehrs -Betriebe AG aufgrund der starken Nac h-
fragesteigerung verstärkt Gelenkbusse mit optimierter Inneneinrichtung und deutlich 
vergrößerter Mehrzweckfläche, in denen etwa 150 Personen Platz finden. Die A n-
fang 2012 in Be trieb genommenen 15 Gelenkbusse ersetzen eine entsprechende 
                                            
88 Vgl. http://www.kvb-koeln.de/german/unternehmen/struktur/hauptwerkstatt.html, Abfragedatum: 
08.07.2014.

92  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Anzahl Solobusse. Die Busflotte besteht zurzeit zu zwei Dritteln aus Gelenkbussen 
(Stand 2014). 
Die Fahrzeuge der Subunternehmer, die etwa 30  % der Fahrplanleistung erbringen, 
orientieren sich in ihrem Standard an dem der Kölner Verkehrs-Betriebe AG. 
Tabelle 5-10 gibt eine Übersicht über Aufteilung und Kapazität des Busbestands der 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG in Standard- und Gelenkbusse. 
 
Bustyp Anzahl Länge Sitzplätze Stehplätze 
Standard-Linienomnibus 79 ca. 12 m 34 63 
Gelenk-Linienomnibus 92 ca. 18 m 53 108 
Gelenk-Linienomnibus mit  
optimierter Inneneinrichtung 49 ca. 18 m 45 113 
Gesamt  220  
Tabelle 5-10: Busbestand der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Stand 2014  
Quelle: KVB AG 
Aussagen über den Fahrzeugeinsatz auf den Regionalbuslinien können nicht detai l-
liert erfolgen, da die dort eingesetzten Busse nicht ausschließlich auf diesen Linien 
eingesetzt werden, sondern in den regionalen Netzen in komplexe Umläufe eing e-
bunden sind. In der Regel verkehren auf diesen Linien Standard -Linienomnibusse 
und Standard-Gelenkbusse, zum Teil in Überland -Ausführung mit im Vergleich zum 
Stadtverkehr höherem Sitzplatzanteil. Auf Kölner Stadtgebiet verkehren ausschlie ß-
lich Niederflurbusse. 
Auf der Linie 978 der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft GmbH werden seit Mitte 2011 
von der Regionalverkehr Köln GmbH probeweise wasserstoffbetriebene Brennstoff-
zellen-Hybridbusse eingesetzt. In einer fünfjährigen Testphase sollen erste Erfa h-
rungen auf dem Weg zu einem emissionsfreien Busverkehr gesammelt werden.  
Haltestellen Bus 
Das Busnetz umfasst auf Kölner Stadtgebiet 709 Haltestellen (Stand 2014 )89. Bei 
den Haltestellenpositionen sind ber eits 33 % als 18 m langes Kap mit einer Bor d-
steinhöhe von 18 cm gemäß Planerhandbuch des Amtes für Straßen und Verkehr s-
technik ausgebaut. Dies ermöglicht einen komfortablen Ein - und Ausstieg, da zw i-
schen Bordstein und Bodenhöhe des Busses nur wenige Zentim eter zu überwinden 
sind. Bei den übrigen Haltestellenpositionen fahren die Busse eine Bordsteinhöhe 
von unter 18 cm an, was den Ein- und Ausstieg für mobilitätseingeschränkte Perso-
nen erschwert. Um einen fast ebenerdigen und damit barrierefreien Einstieg z u er-
möglichen, werden neue Haltestellen mit einer Bordsteinhöhe von 18  cm Höhe a n-
gelegt, die älteren nachgerüstet (siehe Kapitel 8.3.2).90 
Fahrgastunterstände sind an 56 % der Haltestellenpositionen vorhanden. 
 
                                            
89 Einschließlich Regionalbus-Haltestellen; ohne Bedarfsverkehre (TaxiBus und AST). 
90 Vgl. http://www.kvb-koeln.de/german/unternehmen/kvb/bus.html, Abfragedatum: 09.07.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  93  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Tabelle 5-11 zeigt den Ausbaustandard der Kölner Bushaltestellen. 
 
Linie 
Haltestellen-
positionen 
insgesamt 
Bordsteinhö-
he 
mind. 16 cm91 
Bordstein-
höhe 
<16 cm 
Fahrgast-
unterstand 
106 26 30% 70% 56% 
120 46 4% 96% 30% 
121 84 11% 89% 45% 
122 23 26% 74% 75% 
125 48 15% 85% 52% 
126 43 12% 88% 47% 
127 74 51% 49% 65% 
130 64 19% 81% 66% 
131 86 29% 71% 59% 
132 57 77% 23% 49% 
133 26 85% 15% 77% 
135 46 26% 74% 61% 
136 24 96% 4% 67% 
138 11 12% 88% 45% 
139 35 29% 71% 46% 
140 81 17% 83% 60% 
141 69 32% 68% 77% 
142 58 38% 62% 24% 
143 88 27% 73% 63% 
144 26 8% 92% 62% 
145 30 37% 63% 30% 
146 24 100% 0% 71% 
147 38 32% 68% 58% 
149 17 43% 57% 59% 
150 21 33% 67% 9% 
151 94 98% 2% 74% 
152 100 95% 5% 69% 
153 59 93% 7% 68% 
154 77 22% 78% 49% 
155 47 28% 72% 68% 
156 7 14% 86% 0% 
157 75 17% 83% 68% 
158 7 57% 43% 29% 
159 65 85% 15% 46% 
160 59 31% 69% 62% 
161 23 49% 51% 57% 
                                            
91 In der Regel handelt es sich um eine Bordsteinhöhe von 18 cm („Kölner Stein“).

94  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Linie 
Haltestellen-
positionen 
insgesamt 
Bordsteinhö-
he 
mind. 16 cm91 
Bordstein-
höhe 
<16 cm 
Fahrgast-
unterstand 
162 46 22% 78% 33% 
163 6 20% 80% 40% 
164 22 9% 91% 36% 
165 16 63% 37% 75% 
166 19 53% 47% 47% 
167 15 27% 73% 40% 
190 7 71% 29% 14% 
191 12 50% 50% 0% 
201 4 50% 50% 75% 
217 1 100% 0% 100% 
220 1 0% 100% 100% 
221 1 0% 100% 100% 
224 1 0% 100% 100% 
225 1 0% 100% 100% 
250 21 48% 52% 48% 
251 1 0% 100% 100% 
255 4 50% 50% 75% 
260 21 24% 76% 33% 
423 1 0% 100% 100% 
434 32 19% 81% 59% 
435 7 14% 86% 29% 
436 11 18% 82% 45% 
508 11 36% 64% 55% 
885 15 0% 100% 27% 
935 12 70% 30% 40% 
961 6 33% 67% 50% 
962 20 40% 60% 40% 
963 2 100% 0% 50% 
965 1 100% 0% 0% 
970 6 33% 67% 17% 
978 19 5% 95% 42% 
980 2 0% 100% 50% 
N 26 4 25% 75% 75% 
SB 40 3 0% 100% 33% 
SB 60 1 100% 0% 100% 
Tabelle 5-11: Ausstattung der einzelnen Haltestellenpositionen im Kölner Bu s-
netz, Stand 2014  
Quelle: KVB AG

3. Nahverkehrsplan Köln  95  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Betriebshof Bus 
In Köln -Niehl betreibt di e Kölner Verkehrsbetriebe AG einen Busbetriebshof, von 
dem aus mit 215 Bussen ein Großteil des Kölner Busangebots gestellt wird. Dort 
werden diese Fahrzeuge gewartet, gereinigt und für den nächsten Einsatz vorbere i-
tet. Neben den täglich anfallenden Reparat uren nimmt die Werkstatt die gesetzlich 
vorgeschriebenen Untersuchungen vor. Im November 2010 wurde die neue Werk-
statt mit moderner Hebebühnentechnik und effizient organisierten Arbeitsabläufen 
auf dem Betriebshof eröffnet. Die neuen Reparatur - und Wartungsplätze bieten ins-
gesamt 23 Gelenkbussen Platz. 92 Neben Bussen werden dort auch PKW sowie a n-
dere Nutzfahrzeuge der Kölner Verkehrsbetriebe gewartet. 
Die weiteren in Köln zum Einsatz kommenden Busse werden von Kooperationspart-
nern der KVB oder anderen Verkehrsunternehmen gestellt und in deren Betriebshö-
fen gewartet. Hierzu gehört insbesondere der Betriebshof der Schilling -Gruppe, ei-
ner Tochtergesellschaft der KVB, die weitere 90 Fahrzeuge stellt. 
5.2.3 Betriebssteuerung und Beschleunigung 
Ein großes Potenzial des ÖPNV liegt darin, die Attraktivität durch Sicherstellung von 
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit durch eine effiziente Betriebssteuerung und B e-
schleunigungsmaßnahmen zu verbessern.  
Intermodal Transport Control System (ITCS) 
Die Kölner Verkehrs -Betriebe AG be treibt ein digitales Funknetz, über das alle 
Fahrzeuge des Unternehmens mit der Leitstelle verbunden sind.  
Das rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL), wurde zum „Intermodal Transport 
Control System (ITCS)“ weiter entwickelt. Das ITCS dient dazu, die „ Betriebssteue-
rung und den Betriebsablauf des ÖPNV durch eine Verbesserung der Information 
über den aktuellen Betriebszustand und der damit gegebenen effektiven Möglichkeit 
einer Reaktion auf Abweichungen vom planmäßigen Zustand zu verbessern, Fah r-
zeuge an Lichtsignalanlagen zu beschleunigen, Anschlüsse an Umsteigehaltestellen 
zu gewährleisten, Fahrgastinformationen an den Haltestellen zu verbessern und die 
Fahrer von unnötigen Routineaufgaben zu entlasten.“93 
Bevorrechtigung der Stadtbahn an Lichtsignalanlagen 
An 237  Lichtsignalanlagen (LSA) verkehren Stadtbahnen. An 231  davon wird der  
Stadtbahnverkehr bevorrechtigt. An 215 Anlagen (92  %) besteht eine volle Bevo r-
rechtigung. Eingeschränkte Bevorrechtigungen bestehen an 16  signalisierten Kno-
tenpunkten (7 %). An 2 Anlagen (1 %) ist die Stadtbahn nicht bevorrechtigt. 
Diese verkehrsabhängigen Anlagen befinden sich  an stark belasteten Hauptve r-
kehrsstraßen.  
 
Tabelle 5-12 gibt einen Überblick über den Stand der Maßnahmen zur Beschleuni-
gung des Stadtbahnverkehrs an Lichtsignalanlagen. 
 
                                            
92 Vgl. Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Geschäftsbericht 2010. Köln. 2011. S. 42 und http://www.kvb-
koeln.de/german/unternehmen/kvb/bus.html, Abfragedatum: 20.01.2012. 
93 Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und der KVB AG aus dem Jahr 1994. Vgl. Stadt Köln, Amt 
für Stadtentwicklung und Statistik (2004): Nahverkehrsplan Köln 2003-2007. Köln. S. 142.

96  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Linie 
Streckenabschnitt Anzahl LSA 
mit Bevorrechtigung: 
von Haltestelle bis Haltestelle voll eingeschränkt 
1 Weiden West Aachener Str./Gürtel 
(ausschl.) 
30 - 
1, 7 Aachener Str./Gürtel Neumarkt (ausschl.) 11 7 
1, 7, 9 Neumarkt Deutzer Freiheit 8 2 
7 Brahmsstraße Dürener Str./Gürtel 
(ausschl.) 
2 - 
7, 13 Dürener Str./Gürtel Aachener Str./Gürtel 
(ausschl.) 
5 - 
7 Deutzer Freiheit Ensen Gilgaustraße 11 - 
9 Sülz Hermeskeiler Platz Neumarkt (ausschl.) 10 3 
9 Vingst Ostheim 1 - 
3 Ollenhauerring Bocklemünd (ausschl.) 1 - 
3, 4 Bocklemünd Akazienweg 6 - 
3, 4 Suevenstraße Stegerwaldsiedlung 11 - 
3 Stegerwaldsiedlung 
(ausschl.) 
Buchheim Frankfurter 
Straße 
4 - 
4 Stegerwaldsiedlung 
(ausschl.) 
Odenthaler Straße 13 - 
5 Sparkasse Am Butzwei-
lerhof 
Nußbaumerstraße 
(ausschließlich) 
9 - 
5, 13 Nußbaumerstraße Subbelrather Straße / 
Gürtel 
5 - 
5 Subbelrather Straße / 
Gürtel (ausschl.) 
Gutenbergstraße 3 - 
12 Zollstock Südfriedhof Eifelstraße (ausschl.) 7 1 
12, 15 Eifelstraße Zülpicher Platz 2 2 
12, 15 Mollwitzstraße Wilhelm-Sollmann-
Straße 
8 - 
12 Niehl Merkenich 6 - 
15 Wilhelm-Sollmann-
Straße (ausschl.) 
Longericher Straße 5 - 
13 Sülzgürtel (ausschl.)* Dürener Str./Gürtel 
(ausschl.) 
13 - 
13 Aachener Str./Gürtel 
(ausschl.) 
Subbelrather Straße / 
Gürtel (ausschl.) 
7 - 
15, 16 Ubierring Eifelstraße (ausschl.) 2 -

3. Nahverkehrsplan Köln  97  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Linie 
Streckenabschnitt Anzahl LSA 
mit Bevorrechtigung: 
von Haltestelle bis Haltestelle voll eingeschränkt 
16 Gustav-Heinemann-
Ufer 
Ubierring (ausschl.) 5 1 
16 Reichenspergerplatz Niehl Sebastianstraße 9 - 
16, 18 Barbarossaplatz (aus-
schl.) 
Poststraße (ausschl.) 1 - 
18 Klettenbergpark Barbarossaplatz (aus-
schließlich) 
20 - 
Summe 215 16 
Die LSA werden an Knotenpunkten mehrerer Linien nur einmal gezählt. 
* Einschließlich Betriebsstrecke Neuenhöfer Allee – Berrenrather Straße 
Tabelle 5-12: Bevorrechtigung der Stadtbahn an Lichtsignalanlagen, Stand 2014 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
Bevorrechtigung des Busverkehrs an Lichtsignalanlagen  
Bislang konnte auf Kölner Stadtgebiet noch keine flächendeckende Bevorrechtigung 
des Busverkehrs umgesetzt werden. Schwerpunktmäßig im Kölner Nordwesten 94, 
auf der Ost -West-Achse und auf der Rheinuferstraße wurden im Linienverlauf Bu s-
bevorrechtigungen an Lichtsignalanlagen umgesetzt. A n insgesamt 80 Lichtsigna l-
anlagen (LSA) bestehen Bevorrechtigungen für Busse. 
Tabelle 5-13 führt die Anlagen auf, an denen Busbevorrechtigungen realisiert sind. 
Tabelle 5-14 gibt einen Überblick über die Anlagen mit Stadtbahnbevorrechtigung, 
die zugleich Busse bevorrechtigen. 
 
Stadt-
bezirk Streckenabschnitt/Knotenpunkt Linien Anzahl LSA 
1 Bayenstraße – Holzmarkt – Am Leystapel 133 6 
3 
Alter Militärring – Stolberger Straße 141, 143, 144 3 
Goethestraße – Bahnstraße – Brauweilerstra-
ße 
143, 144, 145, 149, 
961 4 
Freimersdorfer Weg – Hauptstraße (Widders-
dorf) 145, 149, 962 2 
Kirchweg/Am Römerhof 143 1 
Ludwig-Jahn-Straße/Stormstraße 141 1 
Ostlandstraße/An der Alten Post –  
Am Kliepesch/Frechener Weg 145 2 
4 
Hugo-Eckener Straße – Butzweilerstraße 127 4 
Subbelrather Straße 141, 143 5 
Venloer Straße (Alt Bocklemünd) 126, 145, 962, 970 4 
                                            
94 1. Stufe des 1994 begonnenen RBL-Programms.

98  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Stadt-
bezirk Streckenabschnitt/Knotenpunkt Linien Anzahl LSA 
Venloer Straße (Bickendorf) 141, 143 2 
Vogelsanger Straße 141, 143 2 
Von Hünefeld Straße – Militärringstraße 139 6 
Widdersdorfer Straße 141, 143 5 
5 Longericher Straße/Stommeler Straße 121, 127, 139 1 
6 
Longericher Straße – Donatusstraße 122, 125, 127 3 
Mengenicher Straße 122, 126, 127 1 
Merianstraße – Fühlinger Weg – Willi-Suth-
Allee 120, 121, 125, 126 7 
Pescher Weg/Marienberger Weg 121, 125, 127 1 
Gesamt 60 
Tabelle 5-13: Bevorrechtigung der Busse an Lichtsignalanlagen, Stand 2014  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
 
Stadt-
bezirk Streckenabschnitt/Knotenpunkt Linien Anzahl LSA 
1 Am Bayenturm (Ubierring) 133 1 
1, 3 Aachener Straße – Hahnenstraße– Pilgrim-
straße – Richard-Wagner-Straße 136, 146 12 
4 
Ehrendfeldgürtel 141, 142, 143 2 
Venloer Straße (Haltestelle „Bocklemünd“) 126, 143, 145, 962, 
970 
3 
Venloer Straße / Militärringstraße 1 
5 Johannes-Rings-Straße/Longericher Straße 121, 127,139 1 
Gesamt 20 
Tabelle 5-14: Bevorrechtigung der Busse an Lichtsignalanlagen mit Stadtbah n-
bevorrechtigung, Stand 2014  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
Besondere ÖPNV-Fahrstreifen und Bahnkörper 
ÖPNV-Fahrstreifen in Form von Sonderfahrstreifen für Stadtbahnen (una bhängige 
oder besondere Bahnkörper) oder Busse sowie  kombinierte Fahrstreifen für Stadt-
bahn und Busse dienen dazu , die Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit des ÖPNV -
Systems sicher zu stellen, die Fahrzeiten zu verringern, Störungen durch den Kraf t-
fahrzeugverkehr zu verringern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese Effekte 
werden insbesondere dann erreicht, wenn ÖPNV -Fahrstreifen in Verbindung mit 
Bevorrechtigungen an Lichtsignalanlagen eingerichtet werden.  
Im Stadtbahnnetz bestehen neben den Tunnel - und Hochbahnstrecken Linienfüh-
rungen auf besonderen Bahnkörpern mit geschlossenem (zum Beispiel aus Asphalt, 
Pflasterbauweise) oder offenem Oberbau (Schotter, Rasengleis) sowie straßenbü n-

3. Nahverkehrsplan Köln  99  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
dige Bahnkörper im Verkehrsraum öffentlicher Straßen. Während besondere B ahn-
körper durch ortsfeste Hindernisse vom übrigen Verkehrsraum abgetrennt sind, 
werden bei straßenbündigen Bahnkörpern Stadtbahn und Kfz -Verkehr gemeinsam 
geführt. Besondere Bahnkörper mit geschlossenem Oberbau können von Linie n-
bussen mitbenutzt werden.95  
Das Streckennetz der Stadtbahn zeichnet sich durch einen hohen Anteil besonderer 
Gleiskörper aus. So verlaufen rund 90 % der Stadtbahngleise auf eigenen, vom Kfz-
Verkehr abgetrennten Trassen.  
Besondere Bahnkörper, die auch von Linienbussen befahren werden , gibt es an 
folgenden Stellen: 
 Ehrenfeldgürtel zwischen Hüttenstraße und Subbelrather Straße (Buslinien 141, 
142, 143 und Stadtbahnlinie 13) 
Auf einem kurzen Stück nutzen die Busse in einer Fahrtrichtung die Bahntra s-
se, um einen gesicherten Linksabbiegevo rgang vornehmen zu können. Allein 
aus diesem Grunde ist diese Spur unabdingbar. Darüber hinaus leistet auch 
diese kurze Spur einen Beitrag zur Verstetigung der Fahrtabläufe. So kann in 
vielen Situationen durch die Nutzung der Bahntrasse ein ganzer Ampeluml auf 
eingespart werden. 
 Hahnenstraße – Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße – Hahnenstraße 
zwischen Moltkestraße und Neumarkt (Buslinien 136, 146 sowie 
Stadtbahnlinien 1, 7) 
Die Mitnutzung des Bahnkörpers auf der Hahnenstr.  – Aachener Str. ist zwi n-
gend erforderlich, um einen stabilen Betriebsablauf auf den Linien 136 und 146 
zu erreichen. In diversen Fällen, bei denen die Busse nicht auf der Bahntrasse 
verkehren konnten und die Fahrspuren des MIVs mit nutzen mussten, konnte 
beobachtet werden, welch unst etiger Fahrtablauf mit entsprechend erhöhten 
Fahrzeiten sich aufgrund der hohen Verkehrsbelastungen im MIV in diesem Be-
reich ergibt. Es muss an dieser Stelle jedoch auch klar dargestellt werden, dass 
die Trasse, die von Bus und Bahn gemeinsam genutzt wird,  an der absoluten 
Leistungsfähigkeitsgrenze angekommen ist, was vor allem an der Neumarkt -
Westseite zum Teil auch betriebliche Probleme hervorruft.  
 Bonner Straße in Fahrtrichtung Süden im Abschnitt südlich der Gaedestraße bis 
zum Verteilerkreis in Arnold shöhe (Buslinie 132 im Vorlauf zur dritten Baustufe 
der Nord-Süd Stadtbahn) 
Die Busspur auf der Bonner Straße in Fahrtrichtung Süden im Abschnitt Ga e-
destraße bis zum Verteilerkreis in Arnoldhöhe hat sich sehr bewährt und ist für 
die Fahrplanstabilität im Be sonderen in der Nachmittagsspitze unabdingbar. In 
der Nachmittagsspitze wären ohne diese Busspur durch die Behinderungen des 
MIV ansonsten keine stetigen Fahrtabläufe denkbar und die Fahrzeiten würden 
sich deutlich verlängern.  
Die Prüfung weiterer Maßnahm en und Beschleunigungen des Busverkehrs wurde 
am 17.08.2006 im Verkehrsausschuss96 beschlossen und wird in Kapitel 8.3.3 erläu-
tert. 
                                            
95 Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Empfehlungen für die Anlagen des 
öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ), Entwurf, Stand: 03.06.2012. S. 3-25f. Die Unterteilung 
in straßenbündige und besondere Bahnkörper basiert auf §16 BOStrab. 
96  Vgl. Session 1034/006 und 1232/006.

100  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
5.2.4 Fahrgastinformationsanlagen  
An den Haltestellen werden die ÖPNV-Kunden über die dort verkehrenden Linien, 
deren Abfahrzeiten und Linienweg sowie über Tarife informiert. An bedeutenden 
Stadtbahnhaltestellen werden darüber hinaus mit Hilfe von Haltestellenlage- und 
Umgebungsplänen Orientierungshilfen gegeben. Dabei werden statische und dy-
namische Anlagen zur Fahrgastinformationen verwendet. Die Ausstattung der ein-
zelnen Haltestellen orientiert sich an deren Bedeutung und folgt festgelegten Quali-
tätsstandards, die in Kapitel 6 definiert sind. Ergänzt wird das in den folgenden Ab-
schnitten beschriebene Angebot an Fahrgastinformationsanlagen durch Printer-
zeugnisse und Online-Angebote, die in Kapitel 7.7 aufgeführt sind. 
Statische Fahrgastinformationen 
Statische Fahrgastinformationen in ortsfesten Vitrinen an den Haltestellen umfassen 
Aushangfahrpläne, Liniennetzpläne, Tarifinformationen und weitere Orientierungshil-
fen. Darüber hinaus sind die Stadtbahnhaltestellen mit Wegeleitsystemen versehen, 
die auf Umsteigemöglichkeiten sowie auf örtlich relevante Ziele hinweisen. 
Dynamische Fahrgastinformationen an Stadtbahnhaltestellen 
Dynamische Fahrgastinformationen erweitern die statische  Fahrgastinformation mit 
Echtzeitangaben zu den Abfahrtszeiten und bei Bedarf mit weitergehenden Informa-
tionen über den Betriebsablauf. Sie ermöglichen dem Kunden je nach der aktuellen 
verkehrlichen Lage bei Fahrplanabweichungen und Störungen, seinen Weg und die 
Wahl seiner Linien gegebenenfalls der aktuellen Situation anzupassen oder sich auf 
Wartezeiten einzustellen. Hierdurch wird das ÖPNV -System transparenter, flexibler 
nutzbar und attraktiver.97 
Modulares Fahrgastinformationssystem (MOFIS) 
Bei den Kölner Verkehrs -Betrieben AG kommt im Stadtbahnbereich das modulare 
Fahrgastinformationssystem (MOFIS) zum Einsatz. Eingesetzt werden elektronische 
Anzeigetafeln an Haltestellen mit Zugvorankündigung, Datum, Uhrzeit sowie zusätz-
liche Informationen in Laufschrifttexten für Hinweise bei Störungen oder zur Eige n-
werbung. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit werden an mittlerweile 239 Anl a-
gen neben den optischen Anzeigen zusätzlich akustische Informationsgeber eing e-
setzt, so dass hier nach dem sogenannten „Zwei -Sinne-Prinzip“ zwei unabhängige 
Kommunikationswege für die Fahrgastinformation angeboten werden. 
Großflächenanzeiger (GFA) 
Großflächenanzeiger (GFA) befinden sich an zahlreichen Nachfrageschwerpunkten 
im Stadtbahnnetz. Sie geben einen chronologischen Überblick über die nächsten 
Abfahrten. Teilweise sind neben Informationen zu den Abf ahrten der Stadtbahnen 
auch die Abfahrzeiten von Buslinien sowie des SPNV in die Anzeigen integriert. Wie 
bei den MOFIS-Anzeigetafeln werden Datum, Uhrzeit sowie zusätzliche Informati o-
nen in Laufschrifttexten für weitere Hinweise oder Eigenwerbung dargestellt. 
                                            
97 Vgl. http://busse-und-bahnen.nrw.de/service-organisation/informationstechnik/dynamische-
fahrgastinformation/, Abfragedatum: 10.07.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  101  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Weitere Anlagen zur Fahrgastinformation 
Weitere Anlagen zur Fahrgastinformation an exponierten Stellen im öffentlichen 
Raum ergänzen das System der Fahrgastinformationsanlagen.  Dabei handelt es 
sich um Anlagen an Örtlichkeiten, an denen die Informatio nen in besonderer Weise 
dargestellt werden sollen, wie zum Beispiel an Park and Ride -Anlagen, an der End-
haltestelle „Thielenbruch“ (Straßenbahnmuseum) sowie im Zu-/Abgangsbereich von 
Haltestellen an Bahnhöfen. 
 
Tabelle 5-15 zeigt eine Übersicht über die verschiedenen dynamischen Fahrgasti n-
formationsanlagen im Stadtbahnnetz. Beträgt die Anzahl des vorhandenen Anze i-
gertyps höchstens 25, werden die Einzelstandorte aufgeführt. 
 
Anzeigertyp  Anzahl Standort 
Modulares Fahrgastinformationssystem (MOFIS) 
Dreifarbige Matrixanzeige, zweizeilig 105 
im gesamten Stadtbahnnetz Einfarbige gelbe Matrixanzeiger,  
fünfzeilig 345 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Großflächenanzeiger (GFA) 
GFA, mehrzeilig 21 
Barbarossaplatz (2) 
Chorweiler 
Dom/Hbf (Halle Hbf) 
Friesenplatz 
Bf Deutz/LANXESS arena (2) 
Neumarkt (4) 
Neumarkt Schildergasse 
Neusser Straße/Gürtel 
Rheinenergie-Stadion (Schleife) 
Rudolfplatz 
Sülzgürtel 
Venloer Straße/Gürtel (2) 
Weiden West 
Mülheim, Wiener Platz 
Zülpicher Platz

102  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Anzeigertyp  Anzahl Standort 
GFA an Treppenabgängen und in Verteilerebenen 
GFA, mehrzeilig 17 
Bf Deutz/Messe (2) 
Bf Mülheim (2) 
Breslauer Platz/Hbf (3) 
Chlodwigplatz Treppenabgang (2) 
Dom /Hbf. Zwischenebene 
Friesenplatz Zwischenebene 
Heumarkt Treppenabgang/H. Str. (3) 
Rathaus Zugang Rotes Haus 
Severinstraße Treppenabgang (2) 
 
 
 
 
Weitere Anlagen zur Fahrgastinformation 
Infostele 5 
Appellhofplatz (Breite Straße) 
Appellhofplatz (Zeughaus) 
Heumarkt (Gürzenichstr./Kaufhof) 
Deutzer Freiheit 
Porz Markt 
Interaktive Vitrine 2 Dom/Hbf (Bahnsteigebene) 
Sonderanzeiger zehnzeilig 1 Dom/Hbf (Verteilerebene Hbf) 
Sonderanzeiger ohne Laufschrift 1 Thielenbruch 
Einfarbiger gelber Matrixanzeiger, 
fünfzeilig (KVB/DB) 1 Weiden West 
P&R Sonderanzeiger, zweizeilig 1 Haus Vorst (Dürener Straße) 
Reisezeitvergleichsanzeiger 1 Junkersdorf 
   
Akustische Haltestellenansage 
Akustische Haltestellenansagen über 
MOFIS-Anzeigerlautsprecher 239 
im gesamten Stadtbahnnetz 
Akustische Haltestellenansagen über 
örtliche Beschallung 77 
Tabelle 5-15: Fahrgastinformationsanlagen im Stadtbahnbereich,  
Stand: 2014; Quelle: KVB AG 
Dynamische Fahrgastinformation an Bushaltestellen (DFI) 
Im Busnetz kommen Anzeiger des dynamischen Fahrgastinformationssystems (DFI) 
zum Eins atz. Diese bieten optische und akustische Echtzeitinformationen zum 
Fahrplan sowie zu Fahrplanabweichungen. Ergänzende Informationen können über 
einen einzeiligen Laufschrifttext bereitgestellt werden. Zurzeit befinden sich ca. 330 
DFI-Anzeiger an Bushaltestellen in Betrieb: 
Maßnahmen zum weiteren Ausbau der dynamischen Fahrgastinformationen  im 
Stadtbahn- und Busnetz werden in Kapitel 8.4 dargestellt.

3. Nahverkehrsplan Köln  103  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
DFI-Anzeiger vierzeilig,  
Realisierungsjahr Anzahl 
2008 69 
2009 101 
2010 38 
2011 84 
2012 37 
2013 1 
Gesamt 330 
  
  
DFI-Anzeiger achtzeilig,  
Realisierungsjahr Anzahl Standort 
2008 6 
Bf. Deutz/Messe 
Weiden Zentrum 
Porz Markt (2) 
Mülheim Wiener Platz (2) 
2009 2 Chorweiler 
Gesamt 8  
Tabelle 5-16: Dynamische Fahrgastinforma tion im Busnetz, Stand 2014 
Quelle: KVB  
Internet-basierte Kommunikationskanäle 
Die KVB informiert ihre Kunden darüber hinaus (meist in Echtzeit) auf allen mode r-
nen Infokanälen wie Twitter, Facebook, Instagram und ihrer eigenen Smartph one-
App über die aktuelle Betriebslage. 
5.2.5 Intermodale Angebote 
Bei intermodalen Verkehren werden mindestens zwei verschiedene Verkehrsträger 
kombiniert. Hierzu bedarf es der Bereitstellung entsprechender Angebote. Park and 
Ride (P+R) oder Bike and Ride (B+R), also die Kombination von Individual - mit öf-
fentlichem Verkehr, stellen Formen des gebrochenen Verkeh rs dar, die das ÖPNV -
System effektiver machen. Sie zielen auf Nutzergruppen ab, die nicht im unmittelba-
ren Einzugsbereich leistungsfähiger Schienenstrecken wohnen und/oder keine Bu s-
zubringer nutzen können bzw. wollen.  
Neben dem Vortransport mit Pkw oder F ahrrad zum ÖPNV besteht auch die Mö g-
lichkeit des Nachtransports – in der Regel mit dem Fahrrad – von der Haltestelle 
zum Zielort, wie zum Beispiel zu peripher gelegenen Gewerbegebieten. Dies b e-
dingt die Bereithaltung eines Fahrrades am Zielort oder die Fah rradmitnahme in der 
Stadtbahn oder im SPNV.  
Um diese Form kombinierter Transportketten nutzen zu können, bedarf es einer 
Infrastruktur von qualitativ möglichst hochwertigen Parkplätzen und Fahrradabstel l-
anlagen an den Haltestellen, die ein komfortables un d sicheres Parken der Fah r-
zeuge erlauben. Diese Infrastruktur wird aufgrund der guten Inanspruchnahme b e-
reits seit vielen Jahren in Köln systematisch ausgebaut.

104  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Park and Ride (P+R) 
Abbildung 5-6 stellt die zeitliche Entwicklung von Angebot und Nachfrage des P+R-
Angebots auf Kölner Stadtgebiet zwischen den Jahren 2004 und 2014 dar. Bis 2010 
erhöhte sich die Anza hl der Stellplätze zunächst um knapp 15  % von 4.895 au f 
5.618 und ist seitdem leicht rückläufig, weil einige Parkhäuser und  Parkplätze (wie 
z.B. das Par khaus am Zoo) zwischenzeitlich nicht mehr als P+R -Anlagen geführt 
werden. Gleichwohl lässt sich in diesem Zeitraum eine gesteigerte Nachfrage fes t-
stellen. Während 2004 an einem durchschnittlichen Werktag 3.279 Pkw die Stel l-
plätze in P+R -Anlagen nutzten, hat sich die Nachfrage bis 201 4 um rd. 12 % auf 
3.661 erhöht. 
 
Abbildung 5-6: P+R-Angebot und -Nachfrage in Köln 2004 bis 201 4 an einem 
durchschnittlichem Werktag  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
Die Auslastung aller Kölner P+R -Anlagen erhöhte sich von 67  % im Jahr 2004 auf 
73 % im Jahr 2014. Es kann somit von einer positiven Entwicklung gesprochen wer-
den. Das P+ R-Angebot wird insgesamt gut angenommen und zunehmend stärker 
genutzt. 
Die in Tabelle 5-17 dokumentierten P+R-Angebote konzentrieren sich  an allen  
Pendlerachsen, die vom Schienenverkehr bedient werden. Von den seit Veröffentli-
chung des 2. Nahverkehrsplans en tstandenen Anlagen ist i nsbesondere die 2006 
eröffnete P+R-Anlage an der Haltestelle „Weiden West“ mit 650 Stellplätzen hervor-
zuheben. Sie ist durch ihre Lage und die Verknüpfung mit zwei S-Bahn-Linien (S 12, 
S 13) und der Stadtbahnlinie 1 besonders attrak tiv und wird sehr gut angenommen.  
Während die S-Bahn die Kölner Innenstadt von dort in 14 Minuten erreicht, benötigt 
die Stadtbahn 25 Minuten und bedient zahlreiche Verknüpfungspunkte im städt i-
schen ÖPNV-Netz. Zudem befinden sich im Einzugsbereich des Lini enwegs längs 
der Aachener Straße viele Arbeitsplatzschwerpunkte und sonstige Zielpunkte für 
Pendler. Die Lage und Erreichbarkeit im Straßennetz ist ebenfalls günstig: Der P+R-
Anlage befindet sich unmittelbar am Schnittpunkt der stark belasteten B  55 (Aache-

3. Nahverkehrsplan Köln  105  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
ner Straße) und L  183 (Bonnstraße) und ist sehr einfach erreichbar. Das Beispiel 
„Weiden West“ zeigt somit Erfolgsfaktoren für eine optimale Standortwahl für P+R -
Anlagen auf. 
Die zweitgrößte P+R-Anlage an der Stadtbahnhaltestelle „Haus Vorst“ mit 621 Stell-
plätzen mit Verknüpfung zur Stadtbahnlinie 7 ist trotz des auf einen in der Hauptver-
kehrszeit zum 10 -Minuten-Takt verdichteten Stadtbahnangebots und einer 23 -
minütigen Fahrzeit in die Innenstadt hingegen nur zu maximal einem Drittel ausg e-
lastet. Die Anbindung des P+R-Terminals an die A1 (Abfahrt Frechen) verläuft über 
die stauanfällige B  265 (Dürener Straße) und ist für viele Nutzer ebenso wie die 
Streckenführung der Linie 7 im Vergleich zu einer schnellen S -Bahn-Anbindung we-
niger attraktiv.  
 
Stadt-
bezirk Haltestelle Linie Fahrtzeit bis in die 
Innenstadt  Stellplätze 
2 „Godorf“ 16 Neumarkt: 27 Minuten 72 
2 „Heinrich-Lübke-
Ufer“ 16 Neumarkt: 18 Minuten 144 
2 „Rodenkirchen“ 16 Neumarkt: 20 Minuten 97 
2 „Sürth“ 16 Neumarkt: 24 Minuten 89 
3 „Haus Vorst“ 7 Neumarkt: 23 Minuten 621 
3 „Rheinenergie-
Stadion“ 1 Neumarkt: 16 Minuten 590 
3 „Weiden West“ 1, S 12, S 13 Hauptbahnhof: 14 Minuten 
Neumarkt: 25 Minuten 650 
4 „Bocklemünd“ 3, 4 Neumarkt: 16/17 Minuten 280 
5 „Köln-Longerich“ S 11 Hauptbahnhof: 13 Minuten 65 
5 „Köln-Nippes“ S 6, S 11 Hauptbahnhof: 4 Minuten 36 
6 „Merkenich“ 12 Hauptbahnhof (mit Umstieg): 
30 Minuten 15 
6 „Volkhovener Weg“ S 11 Hauptbahnhof: 15 Minuten 41 
6 „Köln-Worringen“ S 11 Hauptbahnhof: 24 Minuten 355 
7 „Frankfurter Straße“ 
Gremberghoven S 13, RB 25 Hauptbahnhof: 10/11 Minuten 134 
7 „Porz“ S 12, RE 9, RB 27 Hauptbahnhof: 12/16 Minuten 85 
7 „Porz-Wahn“ S 12, S 13 Hauptbahnhof: 19/20 Minuten 67 
7 „Westhoven Berliner 
Straße“ 7 Neumarkt: 17 Minuten 41 
7 „Zündorf“ 7 Neumarkt: 27 Minuten 109 
8 „Brück, Mauspfad“ 1 Neumarkt: 19 Minuten 454 
8 „Königsforst“ 9 Neumarkt: 21 Minuten 182 
8 „Ostheim“ 9 Neumarkt: 13 Minuten 25 
8 „Porzer Straße“ 9 Neumarkt: 18 Minuten 23 
9 „Köln-Dellbrück“ S 11 Hauptbahnhof: 15 Minuten 291 
9 „Köln-Stammheim“ S 6 Hauptbahnhof: 14 Minuten 200 
9 „Thielenbruch“ 3, 18 Neumarkt: 27/28 Minuten 161 
Tabelle 5-17: P+R Anlagen auf Kölner Stadtgebiet, Stand: 2014  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik

106  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Aussagen zur Weiterentwicklung des P+R-Angebots erfolgen in Kapitel 8.5 
Bike and Ride (B+R) 
Seit 2004 hat sich die Zahl der Fahrradabstellmöglichkeiten an Haltestellen von 
10.240 auf 12.579 im Jahr 2014 um 22,8 % erhöht. Im gleichen Zeitraum ist die An-
zahl der abgestellten Fahrräde r – einschließlich „wild“ abgestellte r Räder – um 
53,8 % von damals 8.728  auf 13.425 gestiegen. Unter „wild“ abgestellten Rädern 
sind solche Fahrräder zu verstehen, die zwar im Haltest ellenbereich stehen, alle r-
dings nicht an den vorhandenen Abstellanlagen. Damit liegt die Nachfrage bereits 
seit mehreren Jahren  über dem bereitgestellten Angebot.  Mit der auch zukünftig 
steigenden Fahrradnutzung wird die Nachfrage nach qualitativ hochwerti gen A b-
stellmöglichkeiten für den Vor- und Nachtransport an den Zugangsstellen des ÖPNV 
sowie des SPNV voraussichtlich weiter wachsen.  
Angeboten werden frei zugängliche überdachte und unüberdachte Abstellanlagen. 
Die Abstellanlagen werden von der Stadt Köln und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
bereitgestellt und unterhalten. Weitere Abstellanlagen wurden von der Deutschen 
Bahn AG errichtet und werden von der Stadt Köln unterhalten. 
Darüber hinaus werden Fahrradboxen an ausgewählten Haltestellen des ÖPNV und 
SPNV bereitgestellt, in denen die Fahrräder verschlossen untergestellt werden kön-
nen. Im Juni 2014 stehen 501 Fahrradboxen zur Verfügung, von denen 409 
(81,6 %) vermietet sind. Diese verteilen sich auf 46 Standorte. Die Fahradboxen 
werden von der Kölner Gesellschaft für Arbeit und Berufsförderung mbH (KGAB) im 
Auftrag der Stadt Köln und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG bewirtschaftet.98 
Abbildung 5-7 zeigt die Entwicklung von Angebot und Nachfrage der B+R-Angebote 
von 2004 bis 2014. Hierbei ist zu beachten, dass der Rückgang des Angebots zw i-
schen 2006 und 2008 mit dem Abbau alter Abstellanlagen zu begründen ist. 
Eine weitere Möglichkeit zum Fahrradparken bietet die „Radstation“ im Kölner 
Hauptbahnhof. Dort können an al len Wochentagen über 900 Fahrräder bewacht 
geparkt werden. Angesprochen werden sowohl Kurzeit - als auch Dauerparker. Z u-
dem bietet die R adstation Serviceangebote zur Fahrradwartung und -reparatur 
ebenso wie die Möglichkeit des Fahrradverleihs und -leasings. Als Mitglied der 
„RadRegionRheinland e.V.“ kann an der Radstation  das „Einweg-Miet-System“ ge-
nutzt werden, das sich insbesondere an die Zielgruppe der Köln -Touristen wendet. 
Das heißt, das in Köln gemietete Fahrrad kann an einer anderen Radstation wieder 
abgeben werden.99 Die Radstation wird im Rahmen eines Projekts zur  Beschäfti-
gungsentwicklung und -förderung arbeitsloser Menschen betrieben. Sie wird von „IN 
VIA Verband katholischer Mädchensozialarbeit e.V.“, Köln, in Kooperation mit der 
Stadt Köln, der Deutschen Bahn AG und dem ADFC Köln betrieben.100  
                                            
98 Vgl. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/radfahren/96-neue-fahrradboxen-
stadtbahnhaltestellen/, Abfragedatum: 08.07.2014. 
99 Vgl. http://www.radstationkoeln.de/radstation-hbf.html, Abfragedatum: 11.02.2013. 
100  Vgl. http://www.radstationkoeln.de/das-soziale-projekt.html, Abfragedatum: 11.02.2013.

3. Nahverkehrsplan Köln  107  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
 
Abbildung 5-7: B+R-Angebot und -Nachfrage 2004 bis 2014  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
Fahrradmitnahme 
In allen Verkehrsmitteln des Kölner ÖPNV und des SPNV können Fahrräder beför-
dert werden, wenn in den  Fahrzeugen geeignete Abstellmöglichkeiten vorhanden 
sind bzw.  wenn die Platzsituation dies zulässt 101. Es bestehen keine Sperrzeiten. 
Fahrgäste mit Rollstühlen und Kinderwagen haben be i Platzmangel jederzeit Vo r-
rang vor Radfahrern. Grundsätzlich muss für die Fahrradmitnahme ein Zusatzticket 
erworben werden. Einzelne Zeitfahrausweise (Semesterticket, Großkunden -/Job-
Ticket, SchülerTicket) erlauben eine kostenlose Mitnahme eines Fahrrads (teilweise 
zeitlich eingeschränkt). Aufgrund der größeren Kapazitätsreserven eignet sich die 
Fahrradmitnahme insbesondere im Freizeitverkehr. Im Berufsverkehr sind die Mö g-
lichkeiten der Fahrradmitnahme durch die hohe Fahrgastnachfrage eingeschränkt. 
Fazit 
Im Hinblick auf die steigende Bedeutung der multimodalen Verkehrsmittelnutzung 
im Stadtverkehr wird der Kombination von ÖPNV -Angeboten mit den zunehmend 
vielfältigeren Car-Sharing-Möglichkeiten sowie mit dem Fahrrad auch weiterhin eine 
hohe Bedeutung beige messen. In Kapitel 8.5 werden mögliche Maßnahmen zur 
Weiterentwicklung der Kombination von Fahrrad und ÖPNV vorgestellt. Dabei st e-
hen insbesondere Fahrradverleihsysteme und deren denkbare Anwendun gsfälle in 
Köln im Vordergrund. 
Die Förderung der Multimodalität ist ein wichtiger Baustein, um die Leistungsfähi g-
keit des ÖPNV-Systems bei steigender Nachfrage zu erhalten.  
                                            
101 Vgl. Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den 
NRW-Tarif.

108  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Im Folgenden wird auf die Entwicklung der ÖPNV -Nachfrage eingegangen und b e-
schrieben, wie die Kunden das Angebot des Kölner ÖPNV bewerten. 
5.3 ÖPNV-Nachfrage und Bewertung des Angebots 
Nachfragezahlen zur Nutzung des ÖPNV -Angebots auf Kölner Stadtgebiet liegen 
auf der Grundlage der VRS -weiten Fahrgasterhebung im Jahr 2009 vor. Diese D a-
ten sind – da vom V RS im Auftrag der Verkehrsunternehmen zur Berechnung der 
Einnahmeaufteilung erhoben – Eigentum der Unternehmen. Eine Überlassung der 
Daten für verkehrsplanerische Zwecke ist gelebte Praxis der Zusammenarbeit zw i-
schen dem Aufgabenträger Stadt Köln und den i n Köln konzessionierten Verkehr s-
unternehmen.  
Zur Bewertung des Angebots des Kölner ÖPNV wurden im Rahmen der Befragung 
„Leben in Köln“ (Kommunaler Mikrozensus) 2009 102 – wie bereits in den Jahren 
2001 und 2004 – die Häufigkeit der ÖPNV-Nutzung sowie die Wegezwecke und die 
Bewertung des Angebots abgefragt. Somit können Aussagen zu qualitativen Aspek-
ten des Angebots getroffen werden. Im Folgenden werden zunächst Angebot und 
Nachfrage gegenüber gestellt und im Anschluss daran die Einschätzungen der Kö l-
ner Bevöl kerung zum ÖPNV -Angebot dargestellt. Ergänzend erfolgen zusätzlich 
Darstellungen der Ergebnisse des von der Kölner Verkehrs -Betriebe AG beauftrag-
ten „Kundenbarometers 2013“ sowie  eine zusammenfassende Auswertung der B e-
schwerdestatistik der Kölner Verkehrs-Betriebe AG. 
5.3.1 Entwicklung der Nachfrage 
Betrachtet man die Entwicklung der Fahrgastnachfrage auf den Linien der KVB, die 
den weitaus größten Teil des Verkehrsangebotes in Köln stellen, von 1993 bis 2013, 
so ist eine Steigerun g um 43,6  % festzustellen. Innerhalb dieses Zeitraums ist seit  
dem Jahr 2006 eine deutlich stärkere Zunahme der Nachfrage im Vergleich zu den 
Vorjahren zu verzeichnen. 
Angebot und Nachfrage 1993 bis 2013 
Die Betriebsleistung der Kölner Verkehrs-Betriebe war im Jahr 2013 um 18 % höher 
als 1993. Die Steigerungen entfielen hauptsächlich auf den Zeitraum bis 1999. Sei t-
her wird das Niveau mit leichten Schwankungen in etwa gehalten. Nach einem rel a-
tiven Höhepunkt der erbrachten Leistungen im Jahr 2003 erfolgte – bei weiterhin 
steigenden Fahrgastzahlen – eine Konsolidierungsphase, in der nicht oder schwach 
nachgefragte Angebote abgebaut wurden. Seit 2007 wird in etwa die gleiche Ve r-
kehrsleistung erbracht. Abbildung 5-8 zeigt eine Gegenüberstellung der Entwicklung 
von Wagenkilometern und Fahrgastzahlen zwischen 1993 bis 2013 im Überblick. 
Mit der Ausweitung des Angebots im Nachtverkehr (im Dezember 2011 und im D e-
zember 2012), der Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 (Dezember 2011) sowie punk-
tuellen Ausweitungen im Busnetz erhöhte sich die Anzahl der Wagenkilometer wi e-
der geringfügig. 
                                            
102 Stadt Köln: „Leben in Köln“-Umfrage 2009 (Kommunaler Mikrozensus). Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik – Statistisches Informationssystem.

3. Nahverkehrsplan Köln  109  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
100
105
110
115
120
125
130
135
140
145
150
199319941995199619971998199920002001200220032004200520062007200820092010201120122013
Index
Jahr
Index Wagenkilometer
(1993 = 100)
Index Fahrgäste
(1993 = 100)
 
Abbildung 5-8: Verkehrsleistung und Nachfrage im KVB-Netz 1993 bis 2013  
Quelle: KVB AG 
Entsprechend der städtischen Bevölkerungsprognose ist bis etwa 2040 mit weiteren 
Einwohnerzuwächsen zu rechnen. Verbunden mit einem auch künftig ste igenden 
Pendleraufkommen sind infolgedessen weitere Nachfragesteigerungen im ÖPNV zu 
erwarten. Zusätzliche Steigerungen sind vor dem Hintergrund wachsender Energi e-
kosten für Privathaushalte sowie bei Umsetzung möglicher umwelt - und klimapoli-
tisch wirksamer Maßnahmen zur Begrenzung von verkehrsbedingten Scha dstoff- 
und Klimagiftausstößen zu erwarten. Ein von den Kölner Verkehrs-Betrieben AG in 
Auftrag gegebenes Gutachten, das die ÖPNV -Nachfrage unter den Bedi ngungen 
verschiedener Szenarien untersucht, kommt zu dem Schluss, dass sich die höch s-
ten relativen Nachfragezuwächse (+100  %) im Szenario „Klimaschutz“ auf der Ost -
West-Relation Lindenthal/Sülz – Innenstadt – Deutz – Dellbrück sowie auf der Nord-
Süd-Achse Nippes/Riehl – Rodenkirchen einstellen. In den anderen Szenarien e r-
geben sich weniger dramatische Steigerungsraten; gemeinsam ist den Szenarien 
aber ein deutlicher Anstieg der Nachfrage auf diesen Achsen bis zum Jahr 2030.103 
Ebenso wird der Trend zu weniger Pkw -Besitz – besonders bei der jüngeren Bevöl-
kerung – dazu beitragen, dass der ÖPNV künftig noch intensiver sowie in Kombin a-
tion mit Pkw und/oder Fahrrad mehr als bisher multimodal genutzt wird. Daher wird 
in den kommenden Jahren die Bereitstellung hinreichender Kapazitäten ein zentr a-
les Erfordernis für die stadt - und umweltverträgliche Abwicklung der erwarteten h ö-
heren Verkehrsnachfrage sein. 
 
                                            
103 Bergische Universität Wuppertal, Lehr- und Forschungsgebiet Umweltverträgliche Infrastruktur-
planung, Stadtbauwesen (LUIS) / Spiekermann & Wegener Stadt- und Regionalforschung: Zu-
kunftsszenarien der Mobilitätsentwicklung für den ÖPNV Köln mit einem strategischen Verhal-
tensmodell. Wuppertal 2010.  
Das Szenario „Klimaschutz“ geht mittelfristig von einem leichten Bevölkerungsrückgang sowie 
von einer erhöhten Nachfrage nach ÖPNV-Leistungen aufgrund von z.B. stark steigenden Kraft-
stoffpreisen, neuen Formen der Besteuerung und anderen Steuerungsmechanismen aus.  
Im Szenario „Suburbanisierung“, das mittelfristig von nur geringen jährlichen Bevölkerungszu-
wächsen durch Zuzüge, aber von überdurchschnittlichen Verlusten bei den jungen Bevölke-
rungsgruppen ausgeht, werden nur geringfügige Steigerungen des Verkehrsaufkommens auf die-
sen Achsen prognostiziert.

110  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Nachfrage im Tagesgang 
Abbildung 5-9 zeigt den Nachfrageverlauf im werktäglichen Tagesgang für die Jahre 
1993, 2004 und 2009. 
 
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000Fahrgäste 
Stunde
Fahrgäste 1993
Fahrgäste 2004
Fahrgäste 2009
 
Abbildung 5-9: Tagesgang der Fahrgastnachfrage Montag bis Freitag im Netz der 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Stand 2009  
Quelle: KVB AG 
Gegenüber 1993 haben sich mit Ausnahme des Zeitraums von Betriebsbeginn bis 
7:00 Uhr im gesamten Tagesverlauf deutliche Nachfragesteigerungen ergeben. Die-
se sind, gemessen am Ni veau von 1993, insbesondere in der Zeit nach 18:00 Uhr 
überproportional. Beim Vergleich mit 2004 fallen die – abgesehen vom Zeitbereich 
zwischen 13:00 und 14:00  Uhr – weiter steigenden Nachfragezahlen im gesamten 
Tagesverlauf auf. 
Der Tagesgang weist zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr eine sehr ausgeprägte Nach-
fragespitze auf. Die typische Nachfragekurve mit klaren Spitzen morgens, mittags 
und am späten Nachmittag hat sich mit Ausnahme der immer noch wachsenden 
Morgenspitze im Vergleich sehr deutlich in Richtun g eines hohen Gesamtniveaus 
zwischen 7:00 und 20:00 Uhr abgeflacht. Im Hinblick auf die zur Verfügung stehe n-
den Kapazitäten auf bestimmten Netzabschnitten ist die Entwicklung der Frühspitze 
besonders problematisch. Zum Thema Auslastung und Kapazitäten erfolgen in K a-
pitel 5.6 differenzierte Analysen. 
Während sich die starke Nachfrage zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr aufgrund der 
Umstrukturierungen bei den Schulendzeiten und der zunehmenden Einführung von 
Ganztagsunterricht seit 2004 tendenziell abschwächt, wächst die Nachmittagsspitze 
– auch in Folge der sich verlagernden Schülerverkehre – stark und übertrifft zw i-
schen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr sogar das Mittagsniveau. 
Insgesamt ist ein nur durch geringfügige Schwankungen gekennzeichnetes nachmit-
tägliches Plateau zwischen etwa 13:00 Uhr und 19:00 Uhr festzustellen. Abgesehen 
vom gegenüber 1993 leicht rückläufigen, aber ab 2004 wieder steigenden Frühve r-
kehr bis 7:00 Uhr ist die Nachfrage zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr am niedrigs-
ten. Aber auch hier zeigen sich Steigerungstendenzen.

3. Nahverkehrsplan Köln  111  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Große relative Steigerungen sind außerhalb der Spitzenzeiten auch abends und im 
Nachtverkehr festzustellen. In den Stunden zwischen 20:00  Uhr und 0:00  Uhr hat 
gegenüber 1993 fast eine Verd oppelung der Nachfrage statt gefunden. Ein weiterer 
starker Nachfrageschub fand zwischen 2004 und 2009 in allen Stunden nach 
21:00 Uhr statt. Hier wurden rund zwei Drittel mehr Fahrgäste gezählt. Eine diff e-
renzierte Betrachtung des Nachtverkehrs erfolgt in Kapitel 8.1. 
Auslastung des Angebots 2004 bis 2013 
Die Fahrgastzahlen stiegen im Zeitraum seit Beschlussfassung des zweiten Na h-
verkehrsplans im Jahr 2004 bis 2013 ( Tabelle 5-18)104 von 240 Mio. auf 276,6 Mio. 
(+15 %) an. Die Platzausnutzung hat sich von 16,6 % auf 18,6 % erhöht. Insgesamt 
ist die Effizienz des Verkehrssystems deutlich gestiegen, zumal die Wagenkilometer 
– bei leicht gestiegenen Platzkilometern – im betracht eten Zeitraum seit 2004 – 
leicht rückläufig bis stagnierend sind. Die Fahrtenhäufigkeit je Einwohner im Ve r-
kehrsgebiet hat seit 2004 um rund 13  % zugenommen und liegt im Jahr 2013 bei  
208 Fahrten/Jahr. 
 
Jahr 
Fahrgäste  
 
 
(in Mio.) 
Wagen-
kilometer  
 
(in Mio.) 
Platz-
kilometer  
 
(in Mio.) 
Personen-
kilometer  
 
(in Mio.) 
Platz-
ausnutzung  
 
(in %) 
Fahrten-
häufigkeit  
(je Einw. im Ver-
kehrsgebiet) 
2004 240,1 54,2 7.691 1.280 16,6 184 
2005 247,1 53,6 7.674 1.337 17,4 189 
2006 245,5 54,3 7.741 1.308 16,9 187 
2007 252,0 53,4 7.726 1.337 17,3 193 
2008 261,6 53,3 7.697 1.387 18,0 201 
2009 265,8 53,5 7.720 1.409 18,3 205 
2010 272,4 53,6 7.777 1.442 18,5 208 
2011 274,4 53,6 7.818 1.453 18,6 208 
2012 275,2 53,5 7,819 1.457 18,6 207 
2013 276,6 53,8 7.882 1.464 18,6 208 
Tabelle 5-18: Verkehrsleistung und Fahrgastnachfrage bei der Kölner Verkehrs-
Betriebe AG, Stand 2014   
Quelle: KVB AG 
 
                                            
104 Die rückläufigen Fahrgastzahlen und Leistungskennziffern im Jahr 2006 lassen sich überwiegend 
durch die umfangreichen Streiks im öffentlichen Dienst erklären.

112  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
5.3.2 Nutzung und Bewertung des ÖPNV-Systems in Köln 
Befragung „Leben in Köln“ (Kommunaler Mikrozensus) 2009 
Die Auswertungen des Kommunalen Mikrozensus 2009 ermöglichen Aussagen zur 
Häufigkeit der Nutzung und Bewertung des gesamten ÖPNV -Systems (Schienen-
personennahverkehr [SPNV: S -Bahn, DB], Stadtbahn und Bus)  durch die Kölner 
Bevölkerung. Ebenso können Vergleiche mit den Ergebnissen des Kommunalen 
Mikrozensus 2004 angestellt werden. 
Im Jahr 2009 nutzen die Kölner den ÖPNV intensiver als im Jahr 2004. Die Stad t-
bahn wird mit 58,4  % der täglichen und mehrmaligen Wege um 5,4 Prozentpunkte 
häufiger als Verkehrsmittel gewählt. Die Inanspruchnahme des SPNV ist um 3,5 
Prozentpunkte gestiegen. Der Anteil der Nicht -Nutzer sinkt beim Schienenverkehr 
deutlich. 
Beim Bus ergeben sich gegenüber der früheren Befragung keine si gnifikanten Un-
terschiede, jedoch tendenziell ebenfalls eine höhere Nutzung.  
Abbildung 5-10 zeigt eine Gegenüberstellung der Verkehrsmittelwahl im gesamten 
ÖPNV-System für die Jahre 2004 und 2009. 
 
17,5 22
8,2 9 6,9 9
35,5
38
21,0 22 19,2 20
21,1
19
14,1 13 18,3 18
25,9 22
56,6 55 55,7 53
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Stadtbahn Bus S-Bahn/DB
Prozentwerte
Verkehrsmittel
gar nicht
einmal/Woche
mehrmals/Woche
täglich
Kommunaler Mikrozensus 2009Kommunaler Mikrozensus 2004
 
Abbildung 5-10: Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Köln 2004 und 2009   
in Prozent  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

3. Nahverkehrsplan Köln  113  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Im Kommunalen Mikrozensus 2009 wurde erfragt,  welches Verkehrsmittel für die 
jeweiligen Verkehrszwecke hauptsächlich genutzt wird. Die Auswertung dieser Fr a-
gestellung zeigt Tabelle 5-19. 
 
 ÖPNV1 Taxi 
Pkw2/ 
Mitfahrt 
Pkw 
Fahrrad Zu Fuß 
alle 
Verkehrs-
zwecke 
Arbeitswege 32 % 3 % 41 % 16 % 8 % 100 % 
Einkaufswege 16 % 0 % 38 % 15 % 31 % 100 % 
Freizeitwege 23 % 8 % 26 % 20 % 23 % 100 % 
1 einschließlich P+R; ohne Taxi 
2 einschließlich Krad 
Tabelle 5-19: Verkehrszwecke und genutztes Verkehrsmittel 2009 (Mehrfac h-
nennungen mö glich); Abweichungen der Zeilensummen durch 
Rundungsdifferenzen  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Die höchsten Anteile bei allen Verkehrszwecken  hat der motorisierte Individualver-
kehr (MIV). Der ÖPNV hat seinen größten Anteil bei den Arbeitswegen, gefolgt von 
den Freizeitwegen.  Bei den Einkaufs - und Versorgungswegen wird der ÖPNV in 
etwa so häufig wie das Fahrrad in Anspruch genommen. Der Pkw dominiert hier 
stark. Der Fußverkehr hat bei diesem Verkehrszweck seine größte Bedeutung, ver-
mutlich weil hier die nahräumlichen Angebote eine große Rolle spielen. Beme r-
kenswert ist der vergleichsweise hohe Anteil des Taxis im Freizeitverkehr. Hier dürf-
ten insbesondere Fahrten im Freizeitverkehr nachts nach Hause von Bedeutung 
sein. 
Der insgesamt noch hohe Anteil des MIV zeigt, dass der ÖPNV weitere Potenziale 
ausschöpfen kann, wenn er hinreichend leistungsfähig und attraktiv ist. Dies trifft 
insbesondere auf die Freizeitwege zu, da diese in der Regel außerhalb der Ve r-
kehrsspitzen zu Zeiten stat tfinden, zu denen der ÖPNV noch Kapazitätsreserven 
hat. Bereits heute werden zwei Drittel aller Freizeitwege mit dem Umweltverbund 
durchgeführt. 
Bei der  Bewertung des ÖPNV  in Köln wurden Noten von sehr gut  (1) bis sehr 
schlecht (5) vergeben. In Abbildung 5-11 wird die Bewertung des ÖPNV 2009 da r-
gestellt. Die Bewertungen geben Hinweise darauf, welche Stellschrauben für die 
Aktivierung weiterer Potenziale für den ÖPNV vorhanden sind und wo Optimi e-
rungsbedarf besteht.

114  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
7
9
7
6
3
5
4
4
5
3
3
3
3
3
3
3
4
2
2
1
58
50
41
42
43
41
41
39
34
35
34
32
30
29
26
25
25
24
21
12
26
27
37
33
32
36
38
37
32
41
41
43
36
42
42
41
36
48
38
33
4
7
7
10
7
11
10
11
17
8
10
15
12
16
16
19
21
17
20
31
2
2
3
4
2
4
3
6
9
4
4
5
6
7
6
9
12
6
11
19
4
4
5
6
13
3
4
4
4
9
8
3
13
2
7
2
4
3
7
4
Schnelligkeit von Bahnen
Informationen über den Linienweg
Ebenerdiger Einstieg
Angebotene Betriebszeiten im ÖPNV
Schnelligkeit von Bussen
Angebotener Fahrtakt im ÖPNV
Platzangebot im ÖPNV
Pünktlichkeit von Bahnen
Fahrgast-Informationen
Freundlichkeit des Fahrpersonals
Freundlichkeit des Servicepersonals
Sicherheitsempfinden in den Fahrzeugen
Pünktlichkeit von Bussen
Sauberkeit in den Fahrzeugen
Angebotene Anschlüsse im ÖPNV
Sauberkeit an Haltestellen
Informationen über Betriebsstörungen
Sicherheitsempfinden an Haltestellen
Informationen über Grund der Störung
Gestaltung und Höhe der Fahrpreise
  sehr gut   gut   teils - teils   schlecht   sehr schlecht   weiß nicht 
 
Abbildung 5-11: Bewertung des ÖPNV in Köln, 2009   
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Überdurchschnittlich viele positive Bewertungen erhält der Kölner ÖPNV bei der 
Schnelligkeit von Bahnen (65 %) und den Informationen über den Linienweg (59 %). 
Die konsequent durchgeführten Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit wir-
ken sich ebenfalls positiv auf die Bewertung des ÖPNV aus. So wurde der ebene r-
dige Einstieg von fast der Hälfte  der Befragten (48 %) mit „sehr gut“ oder „gut“ b e-
wertet. Somit werden die intensiven Bemühungen mit dem Umbau zahlreicher Stati-
onen, unter anderem im gesamten zentralen Innenstadt-Tunnel gewürdigt. 
Im Vergleich zum Mikrozensus 2004 hat die positive Bewert ung dieser Qualität s-
merkmale durchweg noch zugenommen: Die Schnelligkeit der Bahnen wurde von 
zusätzlichen 6 % der Befragten als gut oder sehr gut bewertet, die Informationen 
zum Linienweg von zusätzlichen 7  % und der ebenerdige Einstieg von zusätzlichen 
11 %. 
Die fünf am schlechtesten bewerteten Themen für die Befragten sind: 
1. Gestaltung und Höhe der Fahrpreise 
Das Fahrpreisniveau im Verkehrsverbund Rhein-Sieg wurde kontinuierlich an 
den gestiegenen Aufwand angepasst. Attraktive und preisgünstige Angebote 
insbesondere für Dauerkunden wie zum Beispiel JobTicket, SemesterTicket und 
SchülerTicket, werden intensiv genutzt. Zur Vermeidung sozialer Härten wird der 
„Köln Pass“ angeboten, der zum Kauf rabattierter Tickets für einkommens-
schwache Personen angeboten wird. Hierzu ist ergänzend anzumerken, dass 
das Preisniveau im ÖPNV bei Befragungen tendenziell schlecht bewertet wird. 
2. Informationen über Betriebsstörungen sowie 
3. Informationen über den Grund der Störung 
Das Informationsmanagement bei Betriebsstörungen wurde in den vergangenen 
Jahren schrittweise weiterentwickelt. Eine zentrale Rolle nimmt dabei das im

3. Nahverkehrsplan Köln  115  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Stadtbahnnetz flächendeckend und auch an zahlreichen Bushaltestellen vor-
handene Fahrgastinformationssystem (MOFIS, DFI) ein, das in Kapitel 5.2.4 be-
schrieben wurde. Informationen zu baustellenbedingten Umleitungen und 
Schienenersatzverkehren werden auf verschiedenen Wegen, wie zum Beispiel 
durch Flyer, Aushänge, Info-Tafeln, Durchsagen in den Stadtbahnhaltestellen 
und in den Fahrzeugen sowie Presseveröffentlichungen verbreitet, so dass die 
Nutzer einfach und umfassend die notwendigen Informationen und Hintergründe 
erhalten können. 
4. Sauberkeit an Haltestellen 
In diesem Zusammenhang wurde bereits seit November 2007 eine Sauberkeits-
kampagne mit zahlreichen personellen und kommunikativen Maßnahmen ge-
startet, deren Elemente den Anforderungen entsprechend fortentwickelt und er-
gänzt wurden. Weitere Details werden in Kapitel 6.1.4 beschrieben. 
5. Sicherheitsempfinden an den Haltestellen 
Die zahlreichen Aktivitäten zur Gewährleistung der Sicherheit im Betriebsge-
schehen, zum Schutz vor Übergriffen in Fahrzeugen und an den Haltestellen 
sowie zur Förderung des Sicherheitsempfindens der ÖPNV-Nutzer werden de-
tailliert in Kapitel 6.1.4 dargestellt. Hierzu zählen zum Beispiel technische Kom-
munikationssysteme, bauliche Maßnahmen bei der Gestaltung der Personen-
verkehrsanlagen, zusätzliches Sicherheits- und Servicepersonal sowie die 
Kommunikation von Sicherheitsstrategien. 
KVB-Kundenbarometer 2013 
Die Kölner Verkehrs -Betriebe AG lässt im Rahmen des „KVB -Kundenbarometers“ 
unter ihren Gelegenheits-Fahrgästen und Stammkunden in kurzen Abständen Tel e-
foninterviews zur Zufriedenheit mit der Angebotsqualität durch die Firma TNS Infr a-
test als repräsentative Studie durchführen. Für das Jahr 2013 sind nachfolgend die 
Ergebnisse des KVB -Kundenbarometers zusammengestellt. Hiermit soll der Ve r-
pflichtung zur Beurteilung der Qualität des Öffentlichen Personennahverkehrs nach-
gekommen werden.  
1. Angebotsqualität: Takte und Anschlüsse 
Die Taktfrequenz und die Anschlüsse, die als Angebotsmerkmale im Rahmen 
des Mikrozensus 2009 als „wichtig“ bis „sehr wichtig“ (1,5 bzw. 1,6) 105 empfun-
den werden, we rden von den Fahrgästen der Kölner Verkehrs -Betriebe AG als 
durchschnittlich eingestuft. Die durchschnittliche Bewertung der Takte und A n-
schlüsse könnte auf die verminderte Betriebsqualität durch zahlreiche Bauste l-
len im Stadtgebiet zurückzuführen sein und  dürfte sich im Wesentlic hen auf die 
Buslinien beziehen. 
2. Betriebsqualität: Pünktlichkeit und Schnelligkeit 
Die Pünktlichkeit, die als Angebotsmerkmal im Rahmen des Mikrozensus 2009 
als „wichtig“ bis „sehr wichtig“ (Bus: 1,6; Bahn: 1,5) empfunden wird, wird von al-
len Befragten durchschnittlich bewertet. Mit der Schnelligkeit des Öffentlichen 
Personennahverkehrs, die im Mikrozensus 2009 als „wichtig“ (Bus: 2,2; Bahn: 
2,0) empfunden wird, sind die Befragten hingegen recht zufrieden . Hier können 
die vielen exte rnen Faktoren (vor allem Baustellen im Autobahnring und im i n-
nerstädtischen Straßenraum), die sich auf den oberirdischen Linienverkehr au s-
wirken, als Begründung angeführt werden. 
                                            
105 Die Bewertung im Mikrozensus 2009 erfolgte nach der Kategorie 1 = sehr wichtig, 2 = wichtig, 3 = 
weniger wichtig, 4 = unwichtig.

116  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
3. Fahrgastservice (Fahrplan-Information sowie die Orientierung in den Stationen) 
Nach Einschätzung der Befragten werden die Fahrplan -Informationen an Halte-
stellen und die Hinweisbeschilderung leicht überdurchschnittlich bewertet.  
4. Sauberkeit und Sicherheit  
Die Sauberkeit in den Fahrzeugen und in den Stationen, die als Angebotsmer k-
male im Rahmen des Mikrozensus 2009 als „wichtig“ bis „sehr wichtig“ empfu n-
den werden106, wird ungefähr gleich bewertet (Wert um 3,1).  
Bei der Sicherheit differenziert die Befragung der Kölner Verkehrs -Betriebe AG 
nach Tageszeiten, wodurch sich deutliche Unte rschiede in der Bewertung erg e-
ben.  
Während sich die Fahrgäste tagsüber an Stationen und in den Fahrzeugen 
durchweg sicher fühlen (Werte jeweils 2,7), sinkt das Sicherheitsgefühl abends 
deutlich und erreicht unterdurchschnittliche Werte (Werte zwischen 3,4 und 3,5). 
Dies ist ein typisches Bild im Öffentlichen Personennahverkehr, dem in Köln mit 
der Einstellung von überwiegend im Abend - und Nachtverkehr zum Einsatz 
kommenden Sicherheitskräften seit Januar 2011 intensiver begegnet wird. 
Die Gesamtzufriedenheit lag 2013 bei 2,9 und ist gegenüber 2012 stabil geblieben.  
Hinweise aus den Beschwerdeeingaben der Kölner Verkehrs-Betrieben AG 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG verzeichnete im Jahr 2013 rund 9.300 Kundenmit-
teilungen über verschiedene Eingangswege. Rund 5 .700 (61 %) dieser Mitteilungen 
waren Beschwerden.107 
Das Verhalten von Mitarbeitern gibt Anlass zu den meisten Beschwerden, gefolgt 
von der Beanstandung der Pünktlichkeit der Fahrzeuge. Mit sehr deutlichem A b-
stand folgen Beschwerden über mangelnde Informati onen und unzureichende K a-
pazitäten. Tabelle 5-20 zeigt e ine Übersicht über die  fünf häufigsten Beschwe r-
dethemen.  
Die dominierenden Beschwerdearten konzentrieren sich auf die tägliche Betrieb s-
abwicklung und ergänzen das in der Bef ragung „Leben in Köln“ (Kommunaler Mi k-
rozensus) 2009 gewonnene Bild. Der Aspekt des Verhaltens und der Freundlichkeit 
der Mitarbeiter wird dort ebenfalls auf eher mittlerem Niveau bewertet, so dass sich 
im Abgleich mit der Auswertung der Beschwerdestatisti k hier Handlungsbedarf a b-
zeichnet.  
Fünf häufigste Beschwerdethemen 
Anteil an 
Beschwerden  
insgesamt 
1 Verhalten von Mitarbeitern 42 % 
2 Pünktlichkeit 23 % 
3 Technik (z.B. Fahrscheinautomaten) 11 % 
4 Fahrgastinformation 10 % 
5 Nahverkehrsangebot 8 % 
Tabelle 5-20: Die f ünf häufigste n Beschwerdeeingaben 2013 bei den  Kölner 
Verkehrs-Betrieben Quelle: KVB AG 
                                            
106 Sauberkeit an Haltestellen: 1,8; Sauberkeit in den Fahrzeugen: 1,6; Sicherheitsempfinden an 
Haltestellen: 1,4; Sicherheitsempfinden in den Fahrzeugen: 1,3. 
107 Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, 18.03.2013.

3. Nahverkehrsplan Köln  117  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
5.4 Verbindungsqualität 
Vor dem Hintergrund der Erwartungen der Fahrgäste an einen qualitativ und quant i-
tativ hochwertigen ÖPNV wurde eine umfassende Analyse der räumlichen Verbi n-
dungsqualitäten auf Stadtteilebene durchgeführt. 
Folgende Relationen wurden dabei untersucht: 
 die ÖPNV-Verbindungsqualität zwischen den Stadtteilen und der Innenstadt 
 die ÖPNV -Verbindungsqualität von den Stadtteilen in das jeweilige Bezirks -
(teil)zentrum. 
Für jeden Stadtteil wurden auf Basis des Fahrplans 2012 108 die Verbindungen zum 
Bezirks(teil)zentrum bzw.  zur Innenstadt in der Hauptverkehrs - (7:00 Uhr – 
8:00 Uhr) und Nebenverkehrsz eit (11:00  Uhr – 12:00 Uhr) untersucht. In der 
Schwachverkehrszeit (21:00  Uhr – 22:00 Uhr) wurden die Relationen von der  In-
nenstadt zurück in die Stadtteile betrachtet.  
Die gewählten Relationen berücksichtigen die Ergebnisse der 2006 durchgeführten 
Mobilitätsuntersuchung, nach der die Innenstadt mit 17% häufigstes Wegeziel ist109. 
Darüber hinaus sind auch die Bezirks(teil)zentren aufgrund ihrer Ausstattung mit 
Versorgungseinrichtungen von großer Bedeutung für die tägliche Mobilität der B e-
wohner der jeweilige n Stadtbezirke. Da in der Schwachverkehrszeit die Wege ins 
Bezirkszentrum kaum von Bedeutung sind, sondern die Innenstadt das wichtigste 
Ziel der Bürger darstellt, wurden die Verbindungen für die Heimwege von dort unter-
sucht.  
Die gewählten Zeitbereiche be rücksichtigen die Bedeutung der Innenstadt als A r-
beits-, Versorgungs- und Freizeitzentrum und umfassen daher Haupt -, Neben- und 
Schwachverkehrszeit, während bei den Bezirkszentren die Schwachverkehrszeit 
wegen der dann geringeren Bedeutung nicht mit untersucht wurde. 
Daher besteht der Anspruch an den ÖPNV, häufige, zeitschnelle und möglichst u m-
steigefreie Verbindungen aus den Stadtteilen in die Innenstadt sowie in die zug e-
ordneten Bezirks(teil)zentren anzubieten. Die durchgeführte Analyse ist in diesem 
Sinne geeignet, Bewertungen in Bezug auf die bestehende Verbindungsqualität der 
einzelnen Stadtteile vorzunehmen. 
Hohe bis sehr  hohe ÖPNV-Anteile sind bei den auf die I nnenstadt bezogenen We-
gen zu verzeichnen. Grund dafür sind  das radial auf die Innenstadt aus gerichtete 
Schienennetz und d ie sehr gute Erschließungsqualität. 110 Bei Wegen innerhalb der 
Stadtbezirke spielt der ÖPNV dagegen meist eine untergeordnete Rolle. 
Bei der Untersuchung wurden zunächst Referenzhaltestellen in Einwohner schwer-
punkten festgelegt, um daraufhin die Umsteigehäufigkeit sowie die Anzahl der Ve r-
bindungen pro Stunde – differenziert in Verbindungen insgesamt und  schnellste 
Verbindungen – mit Hilfe der KVB-Fahrplanauskunft zu ermitteln.  
Im nächsten Schritt wurde jede Relation nach den Krit erien Umsteigehäufigkeit, 
Verbindungshäufigkeit und Reisegeschwindigkeit (Innenstadtrelationen) bzw. Re i-
sezeit (Relationen in die Bezirks(teil)zentren) mit Hilfe eines Punktebewertungsve r-
fahrens beurteilt und auf dieser Grundlage für jeden Stadtteil ein Gesamtwert ermit-
telt. Die Kriterien wurden für die HVZ, NVZ und SVZ gesondert untersucht und b e-
                                            
108  Die Datenabfrage erfolgte über die Fahrplanauskunft auf der Internetseite der KVB AG (www.kvb-
koeln.de). 
109  Vgl. Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2008): Mobilitätsentwicklung in Köln bis 
2025. Köln. S. 35ff. 
110  Vgl. Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2008): Mobilitätsentwicklung in Köln bis 
2025. Köln. S. 41.

118  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
wertet. Hierdurch wurde berücksichtigt, dass in den Zeiten starker Verkehrsnachfr a-
ge ein höherer Anspruch an das Verkehrsangebot gestellt wird als in Zeiten geringe-
rer Nachfrage. 
Zusätzlich zu der Ermittlung eines Gesamtwertes wurde auch eine Einzelbetrac h-
tung der Qualitätskomponenten durchgeführt, um sicher zu stellen, dass deutliche 
Defizite erkannt und nicht in der Gesamtbewertung nivelliert  werden: Wenn zum 
Beispiel einzelne Werte der Kriterien besonders negativ ausgeprägt waren, wurde 
dies zusätzlich abwertend mit in die Bewertung einbezogen. Abschließend erfolgte 
eine zusammenfassende Klassifizierung der Stadtteile hinsichtlich ihrer Verbi n-
dungsqualität. 
Verbindungsqualität zwischen den Stadtteilen und der Innenstadt 
Eine genauere Analyse der räumlichen innenstadtbezogenen Verbindungsqualität 
auf Stadtteilebene zeigt ein differenziertes Bild, aus dem punktuell Handlungsbedarf 
abgeleitet werden kann.  Grundsätzlich erhalten diejenigen Stadtteile bessere B e-
wertungen, die über eine direkte S -Bahn- oder Stadtbahnanbindung an die Inne n-
stadt verfügen. Darüber hinaus hängt es sehr von den spezifischen Bedingungen 
wie Anschlussqualität oder Taktung ab, ob auch gebrochene Verkehre gute oder 
sehr gute Verbindungen bieten können. 
In den folgenden kartografischen Darstellungen (Abbildung 5-12 bis Abbildung 5-14) 
werden die untersuchten Verbindu ngsqualitäten auf Stadtteilebene illustriert. Stadt-
teile mit „s ehr guten“ Verbindungen in die Innenstadt sind in Dunkelgrün, Stadtteile 
mit „guten“ Verbindungen in Hellgrün und Stadtteile mit noch „akzeptablen“ Verbin-
dungsqualitäten in Gelb  dargestellt. Besteht im betrachteten Zeitraum „ kein ÖPNV-
Angebot“, wurde der Stadtteil orange markiert. Für die in Gelb und Orange geken n-
zeichneten Stadtteile werden in den Tabellen 5-21 bis 5-23, jeweils im Anschluss an 
die Karten,  Einzelbetrachtungen vorgenommen und gegebenenfalls Handlungse r-
fordernisse abgeleitet.

3. Nahverkehrsplan Köln  119  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Hauptverkehrszeit 
Für die Hauptverkehrszeit wurde exemplarisch der Referenzzeitraum montags bis 
freitags 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr untersucht. 
Abbildung 5-12 zeigt die Verbindungsqualität von den Stadtteilen in die Innenstadt 
zur Hauptverkehrszeit. Bei Stadtteilen, die nicht mit sehr gut oder gut b ewertet wur-
den, werden in Tabelle 5-21 die Gründe für die schlechtere Bewertung („akzept a-
bel“) aufgeführt und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt. 
 
 
Abbildung 5-12: Verbindungsqualitäten von den Stadtteilen in die Innenstadt in der 
Hauptverkehrszeit (montags bis freitags 7:00 Uhr – 8:00 Uhr) im 
Fahrplan 2012  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

120  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Stadt- 
bezirk Stadtteil Als „akzeptabel“ 
bewertetes Kriterium 
Anmerkungen / Perspektiven /  
Handlungsbedarf 
2 Bayenthal 
Reisegeschwindigkeit 
Mit der Inbetriebnahme der Nord-Süd 
Stadtbahn wird die Situation deutlich ver-
bessert. 
 Kein kurzfristiger Handlungsbedarf 
Raderberg 
Raderthal 
Hahnwald Reisegeschwindigkeit Mit Inbetriebnahme der Nord-Süd Stadt-
bahn werden sich die Reisezeiten auf-
grund der Optimierung der Umsteigever-
bindung der Linie 135 / Linie 16 reduzie-
ren. Außerdem besteht ein nur sehr gerin-
ges ÖPNV-Potenzial. 
 Kein Handlungsbedarf 
6 Esch / 
Auweiler 
Verbindungs-
häufigkeit  
Aufgrund der geringen ÖPNV-Nachfrage in 
diesem Gebiet und aufgrund des insge-
samt schwachen ÖPNV-Anteils am Modal 
Split ist eine Verdichtung des Angebots 
wirtschaftlich nicht vertretbar. Hierzu wur-
den Nachfrageerhebungen und Potenzial-
abschätzungen im Rahmen des Busnetz-
konzeptes im Planungsteilraum Linksrhei-
nisch Nord durchgeführt. 
Für die langfristige Perspektive wird eine 
Stadtbahntrasse zur Verlängerung der 
Linie 5 gesichert. 
 Im Rahmen der Busnetzbetrachtung 
werden Verbesserungsmöglichkeiten 
überprüft. 
Tabelle 5-21: Analyse der als „akzeptabel“ eingestuften Verbindungsqualitäten 
zwischen einzelnen Stadtteilen und der Innenstadt in der Haup t-
verkehrszeit im Fahrplan 2012  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
Nebenverkehrszeit 
Für die Nebenverkehrszeit wurde exemplarisch der Referenzzeitraum montags bis 
freitags 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr untersucht. Im Vergleich zur Hauptverkehrszeit wird 
deutlich, dass wesentlich mehr Stadtteile nur „akzeptable“ Verbindungen in die I n-
nenstadt aufweisen. 
Abbildung 5-13, zeigt die Verbindungsqualität von den Stadtteilen in die Innenstadt 
zur Nebenverkehrszeit. Bei Stadtteilen, die nicht mit sehr gut oder gut bewertet wur-
den, werden in Tabelle 5-22 die Gründe für eine schlechtere Bewertung aufgeführt 
und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt.

3. Nahverkehrsplan Köln  121  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
 
Abbildung 5-13: Verbindungsqualitäten von den Stadtteilen in die Innenstadt in der 
Nebenverkehrszeit  (montags bis freitags 11:00 Uhr – 12:00 Uhr ) 
im Fahrplan 2012  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
Stadt- 
bezirk Stadtteil Als „akzeptabel“ 
bewertetes Kriterium 
Anmerkungen / Perspektiven /  
Handlungsbedarf 
2 Bayenthal 
Reisegeschwindigkeit 
Mit der Inbetriebnahme der Nord-Süd 
Stadtbahn wird die Situation deutlich ver-
bessert. 
 Kein kurzfristiger Handlungsbedarf 
Raderberg 
Raderthal 
Hahnwald Verbindungshäufigkeit 
und Reisegeschwin-
digkeit 
Aufgrund der geringen Nachfrage ist eine 
Verdichtung des für die ungünstigere Be-
wertung maßgeblichen 30-Minuten-Takts

122  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Stadt- 
bezirk Stadtteil Als „akzeptabel“ 
bewertetes Kriterium 
Anmerkungen / Perspektiven /  
Handlungsbedarf 
Immendorf Verbindungshäufigkeit der Buslinie 135 derzeit nicht akzeptabel. 
 Kein kurzfristiger Handlungsbedarf / 
Überprüfung im Rahmen der Busnetzpla-
nung 
6 Esch/  
Auweiler 
Verbindungshäufigkeit Aufgrund der geringen ÖPNV-Nachfrage 
in diesem Stadtteil und des insgesamt 
schwachen ÖPNV-Anteils am Modal Split 
ist eine Verdichtung des Angebots wirt-
schaftlich nicht vertretbar. Hierzu wurden 
Nachfrageerhebungen und Potenzialab-
schätzungen im Rahmen des Busnetz-
konzeptes durchgeführt. 
Für die langfristige Perspektive wird eine 
Stadtbahntrasse zur Verlängerung der 
Linie 5 gesichert. 
 Im Rahmen der Busnetzbetrachtung 
werden Verbesserungsmöglichkeiten 
überprüft. 
Lindweiler Verbindungshäufigkeit Aufgrund der geringen Nachfrage im 
Streckenverlauf der Buslinie 121, insbe-
sondere im Bereich Langel/Merkenich, ist 
eine Verdichtung des für die ungünstige 
Bewertung maßgeblichen 30-Minuten-
Takts in der NVZ derzeit nicht akzeptabel. 
 Kein kurzfristiger Handlungsbedarf / 
Überprüfung im Rahmen der Busnetzpla-
nung 
Merkenich Verbindungshäufigkeit 
Volkhoven/ 
Weiler 
Verbindungshäufigkeit 
7 Elsdorf Verbindungshäufigkeit Die ungünstigere Bewertung der Stadttei-
le resultiert aus dem nicht zum 20-
Minuten-Takt der S-Bahn passenden 30-
Minuten-Takt der Linie 162 für Elsdorf 
und der nicht immer optimalen Anschlüs-
se vom Bus zur S-Bahn für Grengel (Li-
nien 160, 161). Aufgrund der Standzeiten 
der Linie 160 an der Haltestelle „Linder 
Mauspfad“ reduziert sich die Anzahl der 
attraktiven Fahrmöglichkeiten auch für die 
Referenzhaltestelle „Linder Weg“ – wie 
auch für die nur von der Linie 162 bedien-
te Haltestelle „Troisdorfer Straße“ auf nur 
zwei Fahrten pro Stunde. 
 Im Rahmen der Busnetzbetrachtung 
werden Verbesserungsmöglichkeiten 
überprüft. 
Grengel Verbindungshäufigkeit 
Lind Verbindungshäufigkeit 
Tabelle 5-22: Analyse der als „akzeptabel“ eingestuften Verbindungsqualitäten 
zwischen einzelnen Stadtteilen und der Innenstadt in der Nebe n-
verkehrszeit im Fahrplan 2012  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

3. Nahverkehrsplan Köln  123  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Schwachverkehrszeit 
Für die Schwachverke hrszeit wurde exemplarisch der Referenzzeitraum montags 
bis freitags 21:00  Uhr bis 22:00  Uhr untersucht. Gemessen an den gewählten B e-
wertungsmaßstäben weisen hier nur wenige Stadtteile eine schlechtere Verbi n-
dungsqualität auf. 
Abbildung 5-14 zeigt die Verbindungsqualität von der Innenstadt in die Stadtteile zur 
Schwachverkehrszeit. Bei Stadtteilen, die nicht mit sehr gut oder gut bewertet wu r-
den, werden in Tabelle 5-23 die Gründe für eine s chlechtere Bewertung aufgeführt 
und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt. 
 
 
Abbildung 5-14: Verbindungsqualitäten von der Innenstadt in die Stadtteile in der 
Schwachverkehrszeit (montags bis freitags 21:00 Uhr – 22:00 Uhr) 
im Fahrplan 2012  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

124  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Stadt- 
bezirk Stadtteil 
Als „akzeptabel“ 
oder schlechter be-
wertetes Kriterium 
Anmerkungen / Perspektiven /  
Handlungsbedarf 
2 Hahnwald Keine Verbindung Aufgrund der geringen Nachfrage ist für 
eine Ausweitung des Angebots der Buslinie 
135 kein Potenzial vorhanden 
 Kein Handlungsbedarf 
Raderberg Reisegeschwindigkeit Mit der Inbetriebnahme der Nord-Süd 
Stadtbahn wird die Situation deutlich ver-
bessert. 
 Kein kurzfristiger Handlungsbedarf 
6 Esch/ Au-
weiler 
Verbindungshäufigkeit Aufgrund der geringen ÖPNV-Nachfrage in 
diesem Gebiet und aufgrund des insge-
samt schwachen ÖPNV-Anteils am Modal 
Split ist eine Verdichtung des Angebots 
wirtschaftlich nicht vertretbar. Hierzu wur-
den Nachfrageerhebungen und Potenzial-
abschätzungen im Rahmen des Busnetz-
konzeptes im Planungsteilraum Linksrhei-
nisch Nord durchgeführt. 
Für die langfristige Perspektive wird eine 
Stadtbahntrasse zur Verlängerung der 
Linie 5 gesichert. 
 Im Rahmen der Busnetzbetrachtung 
werden Verbesserungsmöglichkeiten über-
prüft. 
Volkhoven/ 
Weiler 
Verbindungshäufigkeit Die in der NVZ zusammengefasste Buslinie 
125/126 bedient Volkhoven/Weiler alle 60 
Minuten. 
 Im Rahmen der Busnetzbetrachtung 
werden Nachfrage und die Möglichkeit 
einer Taktverdichtung überprüft. 
7 Langel Verbindungshäufigkeit Die ungünstigere Bewertung erfolgt auf-
grund der geringen Verbindungsanzahl pro 
Stunde (60-Minuten-Takt bei den Buslinien 
163/164). Besonders auffällig ist der 
Sprung vom 20-Minuten-Takt zum 60-
Minuten-Takt im Übergang von der Haupt- 
zur Schwachverkehrszeit. r HVZ auf die SVZ.. 
 Im Rahmen der Überprüfung des Bus-
netzes wird auch die abendliche Tak-
tung der beiden Buslinien hinterfragt. 
Libur Verbindungshäufigkeit 
Tabelle 5-23: Analyse der als „akzeptabel“ eingestuften Verbindungsqualitäten 
zwischen der Innenstadt und den einzelnen Stadtteilen in der 
Schwachverkehrszeit im Fahrplan 2012  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

3. Nahverkehrsplan Köln  125  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Verbindungsqualität von den Stadtteilen in die Bezirks(teil)zentren 
Die Untersuchung der Verbindungsqualität zwischen den Stadtteilen und dem jewei-
ligen Bezirksteil- oder Bezirkszentrum orientiert sich an der Struktur des Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzepts der Stadt Köln . Im Rahmen des Konzeptes wurden B e-
zirkszentren und -teilzentren definiert, die als zentrale Versorgungsbereiche dem 
jeweiligen Stadtbezirk zugeordnet sind.  
In den Stadtbezirken Innenstadt, Rodenkirchen und Lindenthal existieren mehrere 
Bezirksteilzentren, die jeweils einen zugeordneten Teilbereich des Stadtbezirks ve r-
sorgen.  
Die linksrheinische Innenstadt verfügt über eine hohe Ausstattung an zentralen Ve r-
sorgungsbereichen. Dort sind die City sowie die Bezirksteilzentren Nördliche Innen-
stadt und Südliche Innenstadt lokalisiert. Ebenso ist die Verfügbarkeit über Halt e-
stellen und Linien des ÖPNV in der linksrheinischen Innenstadt flächendeckend gut. 
Dementsprechend wurde hier keine Bewertung der Verbindungsqualität vorgeno m-
men.  
Tabelle 5-24 zeigt die zentralen Versorgungsbereiche der Stadtbezirke 2 bis 9 im 
Überblick. 
 
Stadtbezirk  
(außer Innenstadt) Bezirksteilzentrum Zentrale Versorgungsbereiche 
2 Rodenkirchen Rodenkirchen Stadtteile südlich der Autobahn A4 
Zollstock Stadtteile nördlich der Autobahn A4 
Ausrichtung von Bayenthal und Marien-
burg tendenziell in die südliche Innen-
stadt sowie nach Rodenkirchen 
3 Lindenthal Lindenthal Braunsfeld, Lindenthal 
Sülz/Klettenberg Sülz, Klettenberg 
Weiden Junkersdorf, Lövenich, Müngersdorf, 
Widdersdorf 
 Bezirkszentrum  
4 Ehrenfeld Ehrenfeld 
Alle Stadtteile im jeweils gesamten 
Stadtbezirk sind auf die Bezirkszentren 
ausgerichtet. 
5 Chorweiler Chorweiler 
6 Nippes Nippes 
7 Mülheim Mülheim 
8 Kalk Kalk 
9 Porz Porz 
Tabelle 5-24: Stadtbezirke mit Bezirks(teil)zentrum und zentralen Versorgung s-
bereichen (Stand 2014)111  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Vor dem Hintergrund, dass die Bewohner der Stadtteile problemlos mit dem ÖPNV 
ihr zugeordnetes Bezirks(teil)zentrum erreichen sollen, wurde eine Analyse der Ver-
bindungsqualität der ÖPNV-Angebote von den Stadtteilen zum jeweiligen B e-
zirks(teil)zentrum durchgeführt und gegebenenfalls Handlungsbedarf ermittelt.  Die 
Bezirks(teil)zentren wurden nicht in die Untersuchung einbezogen, da Quelle und 
Ziel in diesen Fällen identisch wären. 
                                            
111 Vgl. http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/versorgung/einzelhandels-
und-zentrenkonzept-wesentliche-inhalte, Navigantion: „Konzepte und Pläne“, Abfragedatum: 
10.07.2014.

126  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Für die Verbindungen in die Bezirks(teil)zentren wurde nur die Reisezeit, nicht j e-
doch die Reisegeschwindigkeit bewertet, da es vorrangiges Ziel der Angebotspl a-
nung ist, für diese Relationen attraktive Direktverbindungen anzubieten. Die G e-
schwindigkeit auf diesen zumeist kurzen Relationen ist demgegenüber von unterg e-
ordneter Bedeutung. 
In dieser Untersuchung wurden als Bewertungskategorien ausschließlich „gut“ und 
„akzeptabel“ angesetzt, da ein differenzierter stadtweiter Vergleich aufgrund der 
unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten (z.B. Größe und Lage des Stadtb e-
zirks, Verdichtungsgrad)  nicht sinnvoll ist. Von einer Differenzierung des „guten“ 
Angebots in „gut“ und „sehr gut“ wurde abgesehen. 
Stadtteile mit g uten Verbindungen sind hellgrün, Stadtteile mit akzeptablen Verbin-
dungsqualitäten gelb markiert. Für die Bereiche, die in den kartografischen Auswer-
tungen gelb dargestellt sind, werden in  Tabelle 5-25 Einzelbetrachtungen und -
bewertungen vorgenommen. Die Bezirks(teil)zentren sind in Grau dargestellt.

3. Nahverkehrsplan Köln  127  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Haupt- und Nebenverkehrszeit 
Abbildung 5-15 zeigt die Verbindungsqualität auf den Relationen von den Stadtteilen 
in das zugehörige Bezirks(teil)zentrum in der Haupt- und Nebenverkehrszeit in einer 
Darstellung, da für diese Verkehrszeite n die Ergebnisse identisch waren. Bei Stadt-
teilen, die nicht mit „gut“ bewertet wurden, werden in Tabelle 5-25 die Gründe für die 
schlechtere Bewertung aufgeführt und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt. 
Überprüft wurden die Ref erenzzeiten 7:00 Uhr – 8:00 Uhr (Hauptverkehrszeit) und 
11:00 Uhr - 12:00 Uhr (Nebenverkehrszeit) montags bis freitags. 
 
 
Abbildung 5-15: Verbindungsqualität von den Stadtteilen in das Bezirks(teil) -
zentrum in der Haupt- und Nebenverkehrszeit  
(montags bis freitags 7:00 Uhr – 8:00 Uhr und 11:00 Uhr –  
12:00 Uhr) im Fahrplan 2012  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

128  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
 
Stadt 
bezirk Stadtteil Als „akzeptabel“ 
bewertetes Kriterium 
Anmerkungen / Perspektiven /  
Handlungsbedarf 
2 Bayenthal 
Umsteigehäufigkeit 
In der Praxis dürften die Bewohner dieser 
Stadtteile eher in Richtung Rodenkirchen 
bzw. Südstadt orientiert sein. Dorthin 
bestehen bessere ÖPNV-Angebote. 
 Kein Handlungsbedarf 
Marienburg 
Raderberg 
Meschenich Reisezeit Die bestehende Direktverbindung mit der 
Linie 135 dauert aufgrund der feinräumi-
gen Erschließungsfunktion der Linie rela-
tiv lange. Alternativ bestehen Umsteige-
verbindungen mit kürzerer Reisezeit mit 
den Linien 132/131 nach Rodenkirchen. 
 Kein Handlungsbedarf 
3 Braunsfeld Umsteigehäufigkeit Die Verbindung zum Bezirksteilzentrum 
erfordert (ab der Referenzhaltestelle 
Maarweg) immer einen Umstieg (Linie 1/ 
7/ 13). Alternativ besteht eine Direktver-
bindung zum Bezirksteilzentrum Weiden 
sowie eine Direktverbindung ab Haltestel-
le Aachener Straße/Gürtel am Ostrand 
des Stadtteils. 
 Kein Handlungsbedarf 
4 Ossendorf Umsteigehäufigkeit Die Verbindung zum Bezirkszentrum 
erfolgt über die Stadtbahn und erfordert 
einen Umstieg (Linien 5/13). Taktung und 
Reisezeit sind gleichwohl attraktiv. 
 Kein Handlungsbedarf 
7 Langel Umsteigehäufigkeit Die Verbindung zum Bezirkszentrum 
erfordert ein einmaliges Umsteigen (Li-
nien 164/7). 
Für die langfristige Perspektive wird eine 
Stadtbahntrasse zur Verlängerung der 
Linie 7 gesichert. 
 Kein Handlungsbedarf 
Libur Umsteigehäufigkeit 
und Reisezeit 
Die Verbindung zum Bezirkszentrum 
erfordert eine lange Reisezeit, verbunden 
mit einem ein- oder zweimaligen Umstei-
gen (Linie 163/162 oder 163/S-
Bahn/Bus). 
In der derzeitigen Netzstruktur mit nach-
frageorientierter Ausrichtung der Busver-
bindungen auf die S-Bahn in Wahn sind 
direkte Verbindungen zum Bezirkszent-
rum nicht realisierbar. Außerdem besteht 
nur geringes Nachfragepotenzial. 
 Kein Handlungsbedarf

3. Nahverkehrsplan Köln  129  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Stadt 
bezirk Stadtteil Als „akzeptabel“ 
bewertetes Kriterium 
Anmerkungen / Perspektiven /  
Handlungsbedarf 
Wahnheide Reisezeit Die Verbindung zum Bezirkszentrum 
erfordert eine lange Reisezeit (Linie 160) 
oder in der NVZ ein einmaliges Umstei-
gen (Linien 160/162) bzw. in der HVZ ein 
zweimaliges Umsteigen (Linie 160/S-
Bahn/Bus).  
In der derzeitigen Netzstruktur mit nach-
frageorientierter Ausrichtung der Busver-
bindungen auf die S-Bahn in Wahn sind 
direkte Verbindungen zum Bezirkszent-
rum nicht realisierbar. 
 Kein Handlungsbedarf 
8 Neubrück Umsteigehäufigkeit Die Verbindung zum Bezirkszentrum 
erfordert immer einen Umstieg (Linie 157/ 
Linien 1/9). Taktung und Reisezeit sind 
gleichwohl attraktiv. 
Für die langfristige Perspektive wird eine 
Stadtbahnanbindung Neubrücks entwe-
der über die Linie 1 oder die Linie 9 in 
Erwägung gezogen. 
 Kein kurzfristiger Handlungsbedarf 
Tabelle 5-25: Verbindungsqualität von den Stadtteilen in das B e-
zirks(teil)zentrum in der Haupt - und Nebenverkehrszeit im Fah r-
plan 2012 Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und St a-
tistik 
Fazit 
Die vo rliegende Untersuchung zeigt, dass die Verbindungsqualität im Stadtgebiet 
bezogen auf die nachfragestärksten Verkehrsbedürfnisse, nämlich die Erreichba r-
keit der Innenstadt sowie der Bezirks(teil)zentren von den einzelnen Stadtteilen aus 
überwiegend als sehr gut bzw. gut bewertet werden kann.  
Die Einzelbetrachtungen zeigen, dass bei den als „akzeptabel“ bewerteten Verbi n-
dungsqualitäten der Stadtteile in vielen Fällen nur punktuelle Verbesserungen mö g-
lich sind, da diese immer in Verbindung mit der Nachfrage und der damit verbunde-
nen Wirtschaftlichkeit gesehen werden müssen. Ebenso sind die mittel - bis langfris-
tig möglichen Optimierungsperspektiven hierbei im Blick zu halten. So werden die 
zurzeit eher ungünstigen Verbindungen zwischen der Innenstadt und den s üdlichen 
Stadtteilen mit Inbetriebnahme der Nord -Süd Stadtbahn deutlich verbessert. In 
Porz-Langel und Neubrück sowie im Kölner Norden (Pesch, Esch/Auweiler) werden 
mögliche Stadtbahntrassen gesichert, um bei hinreichendem Nachfragepotenzial 
und gesicherter Finanzierung leistungsfähige ÖPNV -Verbindungen mit direkter A n-
bindung an die Innenstadt und attraktiver Reisegeschwindigkeit anbieten zu können.  
Um die Umsteigequalität bei gebrochenen Verkehren zu optimieren, sollte eine 
Überprüfung der Übergänge und Taktangebote nach Bedarf im Rahmen der laufen-
den Fortschreibung des Nahverkehrsplans vorgenommen we rden. Insbesondere 
sollte das Liniennetz im linksrheinischen Kölner  Norden und im r echtsrheinischen 
Kölner Süden nachfrageorientiert überprüft werden, da die Taktzeiten von Bus und  
S-Bahn nicht in a llen Fällen harmonieren (30 -Minuten-Takt trifft auf 20 -Minuten-
Takt).

130  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
5.5 Ergänzende Betrachtung der Verbindungsqualität für Stadtteile ohne 
Schienenanschluss im Spätverkehr 
In Ergänzung zu der in Kapitel 5.4 beschriebenen Untersuchung der Verbindung s-
qualität erfolgte eine  Untersuchung der  Spätverkehre aus Richtung Innenstadt in 
alle Stadtteile ohne Schienenanschluss auf der Basis des Fahrplanstandes 2011.  
Bei der Betrachtung des Spätverkehrs wird zwischen einer „Grunderreichbarkeit“ 
und einer „Komforterreichbarkeit“ von der Innenstadt in die einzelnen Stadtteile u n-
terschieden.  
Grunderreichbarkeit bedeutet, dass eine Verbindung von den Haltestellen „Ne u-
markt“ oder „Dom/Hbf“ täglich um 0:15 Uhr – bezogen auf die zum Analysezeitpunkt 
gültigen Fahrplanzeiten – in die Stadtteile besteht.  
Die Komforterreichbarkeit wird bei besonders bevölkerungsstarken Gebieten ab  
5.000 Einwohnern im zusammenhängenden Siedlungskörper angestrebt. Hi erbei 
werden die Stadtteile zusätzlich am Wochenende freitags, samstags und vor Feie r-
tagen von der Innenstadt aus um 1:15 Uhr noch erreicht.  
Die genannten Zeiten sind Standards, die in einigen Fällen überschritten werden, 
wenn zum Beispiel kleinere Stadtteile von Buslinien mitbedient werden, deren Fahr-
plan auf die Anbindung größerer Siedlungsgebiete mit Komforterreichbarkeit ausg e-
richtet ist (zum Beispiel Fühlingen) oder Buslinien mit stadtbahnähnlichem Chara k-
ter im Außenbereich durchgängige Nachtverkehr a nbieten (zum Beispiel Mesch e-
nich, Rondorf). 
Die Bewertung der Erreichbarkeit erfolgt über nachstehende Kategorisierung: 
 Stadtteile mit durchgehendem Nachtverkehr 
 Stadtteile mit Komforterreichbarkeit ab Innenstadt um 1:15 Uhr, freitags , sams-
tags und vor Feiertagen  
 Stadtteile mit Grunderreichbarkeit ab Innenstadt 0:15 Uhr, täglich  
 Notwendigkeit einer näheren Überprüfung der Anbindung der Stadtteile im Spät-
verkehr 
Grunderreichbarkeit  
Die Untersuchung hat ergeben, dass die Grunderreichbarkeit mit Ausnahme de r 
Stadtteile Hahnwald, Immendorf, Weiß sowie eines Teils von Lindenthal (Deckstein) 
für alle Stadtteile gewährleistet war.  
Die Ergebnisse der Untersuchung haben dazu geführt, dass zum Fahrplanwechsel 
2011/2012 Maßnahmen umgesetzt wurden, so dass seitdem für alle Stadtteile tä g-
lich das Kriterium der Grunderreichbarkeit eingehalten wird. Eine Ausnahme besteht 
für den Stadtteil Hahnwald, wo aufgrund des sehr geringen Potenzials keine Ang e-
botsausweitung vorgenommen wurde. 
Komforterreichbarkeit  
Die Untersuchun g der Komforterreichbarkeit hat ergeben, dass in 17 Stadtteilen 
kein Komfortanschluss vorhanden ist. Tabelle 5-26 führt die bei der Untersuchung 
identifizierten Stadtteile auf, die keinen Komfortanschluss am Wochen ende aus 
Richtung Innenstadt haben. Hierbei wurden alle hauptsächlich von Bussen bediente 
Stadtteile aufgeführt, auch diejenigen mit einer Einwohnerzahl unter 5.000, die ein 
geringes, wirtschaftlich nicht vertretbares ÖPNV-Potenzial aufweisen.

3. Nahverkehrsplan Köln  131  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Stadt-
bezirk Stadtteil Linie Fahrtrichtung 
Anschluss-
haltestelle an 
Stadt- oder 
S-Bahn 
Handlungsbedarf 
2 Hahnwald 135 Meschenich / 
Rodenkirchen 
„Godorf“ /  
„Rodenkir-
chen“ 
Aufgrund des geringen 
ÖPNV-Potenzials ist eine 
Angebotsausweitung wirt-
schaftlich nicht vertretbar. 
 Kein Handlungsbedarf 
Immendorf AST 
183 
Immendorf „Godorf“ 
Raderberg/ 
Raderthal 
133 Zollstock „Chlodwig-
platz“  Im Rahmen der Bus-
netzbetrachtung werden 
Verbesserungsmöglich-
keiten überprüft. 
Weiß 131 Sürth „Rodenkir-
chen“ 
6 Esch/ Au-
weiler 
126 Chorweiler „Bocklemünd“ 
Lindweiler 121 Langel „Longericher 
Straße“ 
Aufgrund des geringen 
ÖPNV-Potenzials ist eine 
Angebotsausweitung wirt-
schaftlich nicht vertretbar. 
 Kein Handlungsbedarf 
Pesch 126 Chorweiler „Bocklemünd“  Im Rahmen der Bus-
netzbetrachtung werden 
Verbesserungsmöglich-
keiten überprüft. 
Volkhoven/ 
Weiler 
125 Weiler „Chorweiler“ Im Bereich Volkhoven wird 
die Komforterreichbarkeit 
durch Anbindung an die 
S 11 gewährleistet. Für 
Weiler wäre eine Ange-
botsausweitung wirtschaft-
lich nicht vertretbar. 
 Kein Handlungsbedarf 
7 Eil 165 Rundverkehr 
Porz (Eil) 
„Porz Markt“ 
 Im Rahmen der Bus-
netzbetrachtung werden 
Verbesserungsmöglich-
keiten überprüft. 
Lind 167 Rundverkehr 
Porz (Wahn) 
„Porz-Wahn“  
(S-Bahn) Wahnheide 
Elsdorf 166 Rundverkehr 
Porz (Urbach / 
Grengel) 
„Porz Markt“ 
Grengel 
Urbach 
8 Humboldt/ 
Gremberg 
159 Poll „Kalk Post“ 
Neubrück 157 Neubrück „Ostheim“ 
Tabelle 5-26: Stadtteile, bei denen die Komforterreichbarkeit ab der Innenstadt 
ab 1:15 Uhr (freitags, samstags und vor Feiertagen) nicht gegeben 
ist; Fahrplan 2011  
Quelle: Planungsbüro VIA

132  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Auf Basis dieser Bewertung werden weitere Überprüfungen, die die Herstellung e i-
ner Komforterreichbarkeit einwohnerstarker Stadttei le betreffen, anhand von Nac h-
fragebetrachtungen im Zuge der Busnetzbetrachtung durchgeführt. 
5.6 Auslastung und Kapazitäten 
Neben der Auswertung der Verbindungsqualität haben die Kölner Verkehrs-Betriebe 
AG und die Stadt Köln eine Analyse der Auslastung und de r Kapazitäten im Kölner 
Stadtbahn- und Busnetz durchgeführt. Auf Grundlage der Fahrgastnachfrage (VRS -
Erhebung 2009) wurden räumlich und zeitlich hohe Auslastungen identifiziert und im 
Hinblick auf ihre strukturelle Bedeutung bewertet, um mögliche Handlung soptionen 
ableiten zu können. 
Die untersuchten Zeitabschnitte sind montags bis freitags von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr 
sowie von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die Auswahl dieser Zeitabschnitte ist erfolgt, da 
die Nachfrage zu diesen Zeiten bereits grundsätzlich rela tiv hoch ist, der vollständ i-
ge Berufs- und Schülerverkehr erfasst wird und Engpässe nahezu ausschließlich in 
diesen Zeitfenstern zu erwarten sind. Die genannten Zeiten bilden diejenigen A b-
schnitte der Tagesganglinie ab, zu denen sich die Nachfrage auf eine m hohem N i-
veau befindet (vgl. Abbildung 5-9). 
Die Analyse erfolgte für um jeweils 15 Minuten versetze Stundenintervalle, so dass 
sehr genaue, nahezu kursscharfe Aussagen getroffen und konkrete Nachfragespi t-
zen identifiziert werden können. 
Bei der Untersuchung wurden durchschnittliche Kapazitätswerte für die eingesetzten 
Verkehrsmittel zugrunde gelegt. Bei der Stadtbahn liegen diese bei maximal 360 
Personen pro Doppelzug. Hier wurde der Schwellenwert für eine Überschreitung der 
Kapazität angesetzt, wenn Werte über 50 % erreicht wurden.  
Beim Bus werden maximal 150 Personen pro Fahrt angenommen und ein Gelen k-
bus als Bemessungsgrundlage angesetzt. Wurden 30  % dieses Wertes beim Ei n-
satz von Standardbussen überschritten, war die Schwelle zu hohen Auslastung s-
graden erreicht. Bei Gelenkbussen wurde der kritische Wert bei über 60  % ang e-
setzt. Da die Reiseweiten im Busbereich kürzer sind als bei der Stadtbahn wurde 
hier ein etwas höherer Wert angenommen. 
Bei der Festlegung der Sch wellenwerte wurde auch die Inanspruchnahme von 
überdurchschnittlich großen Platzkapazitäten durch Kinderwagen, Rollatoren sowie 
durch Schulranzen und großes Gepäck berücksichtigt. 
Hohe Auslastungsgrade im Stadtbahnnetz im Zeitabschnitt 6:00 Uhr bis   
9:00 Uhr 
Die Untersuchung in diesem Zeitabschnitt hat ergeben, dass auf 12 Streckenab-
schnitten in der HVZ hohe Auslastungen möglich sind. Diese Bereiche sind grun d-
sätzlich näher zu überprüfen. Tabelle 5-27 sowie Abbildung 5-16 führen diese A b-
schnitte, eine Kurzbewertung sowie den möglichen Handlungsbedarf auf. Darg e-
stellt werden die Streckenabschnitte mit hohen Auslastungen, aus denen sich En g-
pässe ergeben können. Die Strecken im  Innenstadtbereich sind aufgrund der 
grundsätzlich stark nachgefragten und sich überlagernden Linien der Übersicht ha l-
ber nicht gesondert markiert. Hier gilt, dass die Kapazitäten der Stadtbahnen in der 
Regel sehr gut nachgefragt sind. Die Kapazität in der  Nord-Süd-Relation wird mit 
dem Bau der Stadtbahnstrecke vom Breslauer Platz in Richtung Bonner Straße 
deutlich ausgeweitet, so dass für die bestehenden innerstädtischen Tunnelstrecken 
Entlastungen eintreten werden.

3. Nahverkehrsplan Köln  133  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Lfd. 
Nr. Linie 
Streckenabschnitte mit hohen 
Auslastungsgraden Bewertung Handlungsbedarf 
von bis 
1 1,9 „Kalk Post“ „Heumarkt“ 
Kurzfristig besteht 
kaum Handlungsspiel-
raum, da die Kapazität 
der Ost-West-Strecke 
erschöpft ist.  
Die weitere Fahrgast-
entwicklung sollte 
genau beobachtet 
werden.  
 Perspektive: 
Die technischen und 
betrieblichen Voraus-
setzungen für den 
Einsatz längerer Zu-
geinheiten werden 
geprüft.  
Der Einsatz von Ver-
stärkungsfahrten im 
Zeitraum 7:00 – 8:45 
Uhr wird geprüft, um 
gegebenenfalls kurz-
fristig weitere punktuel-
le Entlastungen zu 
schaffen. 
2 9 „Steinweg“ „Kalk Kapelle“ 
3 3,4 „Körnerstraße“ „Hans-Böckler-
Platz / Bf West“ 
Verstärkungsfahrten 
lassen sich zurzeit 
nicht in den Innenstadt-
tunnel führen, da keine 
Streckenkapazitäten 
zur Verfügung stehen 
 Perspektive: 
Durch Infrastruktur-
ausbau und Entlastung 
des Innenstadt-
Tunnels nach Eröff-
nung der Nord-Süd 
Stadtbahn besteht die 
Möglichkeit zu Takt-
verdichtungen. Diese 
sind im Rahmen eines 
Gesamtfahrplankon-
zepts mit notwendigen 
Verstärkungsmaßnah-
men auf anderen Li-
nien abzustimmen. 
4 4 „Am Emberg“ „Stegerwald-
siedlung“ 
Fahrplanverdichtungen 
bedingen Umbau der 
Infrastruktur (Ausbau 
Wendeanlage „Im 
Weidenbruch“) 
Mit der bereits erfolg-
ten Verlängerung ein-
zelner Fahrten der 
Buslinie 155 über die 
Berliner Straße hinaus 
zum Wiener Platz 
können Nachfragespit-
zen im Schülerverkehr 
abgefangen werden.  
Im Einzugsbereich der 
Linie 4 wird mit den 
Schulen über eine 
Entzerrung der Schul-
anfangszeiten verhan-
delt. 
5 5 „Gutenberg-
straße“ 
„Hans-Böckler-
Platz / Bf West“ 
Es handelt sich um 
eine punktuelle hohe 
Auslastung zwischen 
zwei Haltestellen.  
Weitere Beobachtung 
der Entwicklung der 
Fahrgastnachfrage auf 
der Linie 5, insbeson-
dere nach Inbetrieb-
nahme der Strecke zu 
den Haltestellen „Rat-
haus“ (2012) und 
„Heumarkt“ (2013) 
Zurzeit keine Hand-
lungsmöglichkeiten

134  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Lfd. 
Nr. Linie 
Streckenabschnitte mit hohen 
Auslastungsgraden Bewertung Handlungsbedarf 
von bis 
6 7 „Poll Salm-
straße“ 
„Severinsbrücke“ Kurzfristig besteht 
kaum Handlungsspiel-
raum, da die Kapazität 
der Ost-West-Strecke 
erschöpft ist und be-
reits heute schon Ver-
stärkungsfahrten ein-
gesetzt werden.  
Der Einsatz der Ver-
stärkerfahrten im Zeit-
raum 7:00 – 8:00 Uhr 
wird kontrolliert und die 
Fahrplanlage gegebe-
nenfalls angepasst. 
7 12 „Eifelstraße“ „Pohligstraße“ Es handelt sich um 
eine punktuelle hohe 
Auslastung. 
Die weitere Fahrgast-
entwicklung sollte 
genau beobachtet 
werden. 
Der Einsatz zusätzli-
cher Verstärkungsfahr-
ten sollte mittel- bis 
langfristig erwogen 
werden. 
8 13 „Amsterdamer 
Straße / Gürtel“ 
„Escher Straße“ Es handelt sich vor-
rangig um eine hohe 
Auslastung im Schü-
lerverkehr; für den 
bereits seit Dezember 
2011 zwischen „Wiener 
Platz“ und „Oskar-
Jäger-Straße“ in der 
stark nachgefragten 
Herbst/Winter-Periode 
eine Verstärkungsfahrt 
eingesetzt wird.  
Die Auslastung über-
schreitet in keinem der 
untersuchten 15-
Minuten-Intervalle die 
60%-Grenze. Im Zeit-
raum von 6:45 Uhr bis 
8:30 Uhr wird die 50%-
Grenze überschritten. 
Weitere Fahrplanver-
dichtungen bedingen 
einen Umbau der In-
frastruktur (Ausbau von 
Wendeanlagen).  
„Nußbaumer-
straße“ 
„Escher Straße“ 
9 16 „Rodenkirchen“ „Ubierring“ Verstärkungsfahrten 
lassen sich zurzeit 
nicht in den Innenstadt-
tunnel führen, da keine 
Streckenkapazitäten 
zur Verfügung stehen. 
 Perspektive: 
Mit der Herausnahme 
der Linie 16 aus dem 
Innenstadt-Tunnel 
nach Eröffnung der 
Nord-Süd Stadtbahn 
besteht die Möglichkeit 
zu Taktverdichtungen. 
10 16 „Ubierring“ „Michaelshoven“ 
11 18 „Hürth-
Hermülheim“ 
„Klettenbergpark“ Dringender Hand-
lungsbedarf für be-
nachbarten Aufgaben-
träger (Rhein-Erft-
Kreis) und die Stadt 
Köln. 
Zeitweise Verlänge-
rung des 5-Minuten-
Taktes über Kletten-
berg hinaus nach 
Hürth-Hermülheim 
(Voraussetzung ist die 
planfreie Kreuzung 
Luxemburger 
Str./Militäringstr.).

3. Nahverkehrsplan Köln  135  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Lfd. 
Nr. Linie 
Streckenabschnitte mit hohen 
Auslastungsgraden Bewertung Handlungsbedarf 
von bis 
12 18 „Sülzgürtel“ „Barbarossaplatz“ Verstärkungsfahrten 
über den heutigen 5-
Minuten-Takt hinaus 
lassen sich nicht in den 
Innenstadttunnel füh-
ren, da keine Stre-
ckenkapazitäten zur 
Verfügung stehen. 
 Perspektive: 
Nach Entlastung des 
Innenstadt-Tunnels 
durch die Nord-Süd- 
Stadtbahn besteht die 
Möglichkeit zu Takt-
verdichtungen. Diese 
sind im Rahmen eines 
Gesamtfahrplankon-
zepts mit notwendigen 
Verstärkungsmaßnah-
men auf anderen Li-
nien zu prüfen und 
abzustimmen. 
Tabelle 5-27: Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Stadtbahn-
netz montags bis freitags im Zeitabschnitt 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr, 
Stand 2014 
Quelle: Planungsbüro VIA

136  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
 
Abbildung 5-16: Hohe Auslastungsgrade im Stadtbahnnetz im Zeitabschnitt mo n-
tags bis freitags 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr, Stand 2009  
Quelle: KVB AG

3. Nahverkehrsplan Köln  137  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Hohe Auslastungsgrade im Stadtbahnbereich im Zeitabschnitt 12:00  Uhr bi s 
19:00 Uhr 
Die Untersuchung in diesem Zeitabschnitt hat ergeben, dass sich auf sieben Str e-
ckenabschnitten in der HVZ ab mittags hohe Auslastungen ergeben können. Die 
folgende Tabelle 5-28 sowie Abbildung 5-17 führt diese Abschnitte sowie den mögli-
chen Handlungsbedarf bei den verkehrenden Linien auf. 
 
Lfd. 
Nr. Linie 
Streckenabschnitte mit hohen Aus-
lastungsgraden Bewertung Handlungsbedarf 
von bis 
1 5 „Hans-Böckler-
Platz / Bf West“ 
„Gutenberg-
straße“ 
Es handelt sich um 
eine punktuelle hohe 
Auslastung zwischen 
zwei Haltestellen.  
Weitere Beobachtung 
der Entwicklung der 
Fahrgastnachfrage auf 
der Linie 5 
Zurzeit keine Hand-
lungsmöglichkeiten 
2 1,(7) „Moltkestraße“ „Alter Militärring“ Kurzfristig besteht 
kaum Handlungsspiel-
raum, da die Kapazität 
der Ost-West-Strecke 
erschöpft ist.  
Die weitere Fahrgast-
entwicklung sollte 
genau beobachtet 
werden.  
 Perspektive: 
Die technischen und 
betrieblichen Voraus-
setzungen für den 
Einsatz längerer 
Zugeinheiten werden 
geprüft.  
Der Einsatz von 
Verstärkungsfahrten 
bzw. eine Verlänge-
rung der Verstärker-
fahtren der Linie 9 
wird kurzfristig ge-
prüft, um gegebenen-
falls kurzfristig weite-
re punktuelle Entlas-
tungen zu schaffen. 
 
3 1,9 „Deutzer  
Freiheit“ 
„Kalk Kapelle“ 
4 9 „Kalk Kapelle“ „Vingst“ 
5 1 „Kalk Kapelle“ „Merheim“ 
„Merheim“ „Kalk Kapelle“ 
6 9 „Dasselstraße/ 
Bf Süd“ 
„Neumarkt“ Insbesondere nach 
Vorlesungs- und Semi-
narende an der Uni-
versität kommt es in 
Verbindung mit dem 
Abbringer-Verkehr vom 
Bahnhof Köln Süd 
zeitweise zu Überlas-
tungen. Um die Kapa-
zität zu vergrößern, 
wird bereits eine Ver-
stärkerlinie zwischen 
„Universität“ und Deutz 
eingesetzt.  
Die Auslastung über-
schreitet in keinem der 
untersuchten 15-
Minuten-Intervalle die 
60%-Grenze. 
Aufgrund des schon 
heute dichten Taktes, 
werden kaum Möglich-
keiten zur weiteren 
Verdichtung des Ange-
bots gesehen.

138  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Lfd. 
Nr. Linie 
Streckenabschnitte mit hohen Aus-
lastungsgraden Bewertung Handlungsbedarf 
von bis 
7 4 „Keupstraße“ „Von-Sparr-
Straße“ 
Es handelt sich um 
eine punktuelle hohe 
Auslastung zwischen 
zwei Haltestellen. 
Fahrplanverdichtungen 
bedingen einen Aus-
bau der Wendeanlage 
„Im Weidenbruch“. 
Weitere Beobachtung 
der Entwicklung der 
Fahrgastnachfrage 
Tabelle 5-28: Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Stadtbah n-
netz montags bis freitags im Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr, 
Stand: 2014 Quelle: Planungsbüro VIA 
 
Abbildung 5-17: Hohe Auslastungsgrade im Stadtbahnnetz montags bis fre Itags im 
Zeitabschnitt 12:00  Uhr bis 19: 00 Uhr, Stand 2009  
Quelle: KVB AG

3. Nahverkehrsplan Köln  139  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Hohe Auslastungsgrade im Busnetz im Zeitabschnitt 6:00 Uhr – 9:00 Uhr 
Die Untersuchung von Angebot und Nachfrage im Busnetz in der Früh-HVZ hat er-
geben, dass auf 41 im gesamten Stadtgebiet verteilten Streckenabschnitten hohe 
Auslastungen möglich sind. Tabelle 5-29 sowie Abbildung 5-18 führen diese Ab-
schnitte, die Bewertung der Engpässe sowie den möglichen Handlungsbedarf und 
die Perspektiven bei den dort verkehrenden Linien auf. Deutlich wird, dass im be-
trachteten Zeitfenster insbesondere  
 im morgendlichen Schülerverkehr im unmittelbaren Zulauf auf die Schulen En g-
pässe entstehen können, 
 Linien, auf deren Streckenverlauf die Verlängerung von Stadtbahnstrecken ge-
plant oder im Bau ist, sehr stark nachgefragt sind und 
 einige Linien im gesamten Streckenverlauf auf unterschiedlichen Abschnitten 
sehr stark ausgelastet sind, 
 zahlreiche Bereiche mit hohen Auslastungsgraden auffallen, deren Entwicklung  
im Blick bleiben sollte. 
 
Lfd. 
Nr. Linie 
Streckenabschnitte mit hohen 
Auslastungsgraden Bewertung Handlungsbedarf 
von bis 
1 120, 
121, 
125, 
126 
„Chorweiler“ „Karl-Marx-Allee“ Es handelt sich um 
eine punktuelle hohe 
Auslastung. 
Die weitere Fahrgast-
entwicklung sollte 
genau beobachtet 
werden. 
Im Rahmen der Bus-
netzplanung erfolgt 
eine Überprüfung der 
Nachfragentwicklung.  
2 121 „Geldernstraße / 
Parkgürtel“ 
„Bergstraße“ Es handelt sich um 
eine punktuelle hohe 
Auslastung. 
Die weitere Fahrgast-
entwicklung sollte 
genau beobachtet 
werden. 
Im Rahmen der Bus-
netzplanung erfolgt 
eine Überprüfung der 
Nachfragentwicklung.  
3 126 „Weser-
promenade“ 
„Neißestraße“ Hohe Auslastungen 
treten an verschiede-
nen Stellen im Linien-
verlauf auf. Daher sind 
Kapazitätserweiterun-
gen erforderlich. 
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollte eine 
Verdichtung des Tak-
tes während der Früh-
HVZ vom derzeitigen 
30-Minuten-Takt auf 
einen 20-Minuten-Takt 
geprüft werden. 
4 126 „Weser-
promenade“ 
„Havelstraße“ 
5 126 „Chorbusch-
straße“ 
„Friedhof  
Chorweiler“ 
6 126 „Nattermann-
allee / B 59“ 
„Bocklemünd“ 
7 127 „Am Bilderstö-
ckchen“ 
„Ossendorf“ Die weitere Fahrgast-
entwicklung sollte 
genau beobachtet 
werden. 
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollten 
Möglichkeiten zusätzli-
cher Verstärkungsfahr-
ten über die Zwischen-
endhaltestelle „Am 
Bilderstöckchen“ hin-
aus geprüft werden.  
Auf allen Fahrten soll-
ten Gelenkbusse ein-
gesetzt werden.

140  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Lfd. 
Nr. Linie 
Streckenabschnitte mit hohen 
Auslastungsgraden Bewertung Handlungsbedarf 
von bis 
8 130 „Sülzgürtel“ „Rodenkirchen Bf“ Eine besonders starke 
Nachfrage besteht vor 
allem im Schülerver-
kehr auf dem Abschnitt 
„Sülzgürtel“ – „Leich-
weg“, überlagert mit 
dem übrigen Berufs-
verkehr. 
Kurzfristig sollen min-
destens schon beste-
hende Verstärker im 
Schülerverkehr mit 
Gelenkbussen gefah-
ren werden.  
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollte eine 
Verdichtung des Fahr-
plans in der Früh-HVZ 
auf einen 10-Minuten-
Takt oder eine generel-
le Bedienung mit Ge-
lenkbussen überprüft 
werden. 
9 130 „Heinrich-
Lübke-Ufer“ 
„Bayenthalgürtel“ Die hohe Auslastung 
sollte im Kontext einer 
Optimierung der Kapa-
zitäten der gesamten 
Linie beseitigt werden. 
10 131 „Zollstockgürtel“ „Sülzburgstraße“ Eine starke Nachfrage 
besteht vor allem im 
Schülerverkehr überla-
gert mit dem übrigen 
Berufsverkehr. 
Die hohe Auslastung 
sollte im Kontext 
einer Optimierung der 
Kapazitäten der ge-
samten Linie beseitigt 
werden. 
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollte eine 
Verdichtung des Fahr-
plans in der Früh-HVZ 
auf einen 10-Minuten-
Takt oder eine generel-
le Bedienung mit Ge-
lenkbussen überprüft 
werden. 
11 131 „Bödinger 
Straße“ 
„Siegfriedstraße“ 
12 132 „Lindenweg“ „Marktstraße“ Aus städtebaulichen 
Gründen (enge Stra-
ßenräume, enge Fahr-
bahnradien) ist eine 
Verdichtung des Ange-
bots nur zwischen 
„Rondorf“ und „Chlod-
wigplatz“ möglich.  
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollte eine 
zeitweise Verdichtung 
des Fahrplans über-
prüft werden. 
 Perspektive: 
Nach der Eröffnung der 
Nord-Süd Stadtbahn 
wird sich die hohe 
Auslastung je nach in 
Betrieb genommenen 
Teilabschnitten regulie-
ren. 
13 132, 
133 
„Chlodwigplatz“ „Rosenstraße“ 
14 135 „Zaunhof“ „Friedhof Godorf“ Insbesondere im Schü-
lerverkehr zur Real-
schule in Godorf ent-
steht eine hohe Aus-
lastung.  
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollten 
Verstärkungen im 
Schülerverkehr über-
prüft werden. 
Darüber hinaus sollte 
der Einsatz von Ge-
lenkbussen geprüft 
werden. 
15 140 „Iltisstraße“ „Borsigstraße“ Es handelt sich um 
mehrere punktuelle 
Auslastungen längs 
der Linie, zum Teil 
aufgrund des Schüler-
verkehrs.  
Die weitere Fahrgast-
entwicklung sollte 
genau beobachtet 
werden. 
Ein verstärkter bzw. 
genereller Einsatz von 
Gelenkbussen wird 
angestrebt.  
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollte der 
Einsatz zusätzlicher 
Verstärkungsfahrten 
überprüft werden. 
16 140 „Borsigstraße“ „Iltisstraße“ 
17 140 „Schmiede-
gasse“ 
„Friedrich-Karl-/ 
Neusser Straße“ 
18 140 „Xantener Sra-
ße“ 
„Leipziger Platz“

3. Nahverkehrsplan Köln  141  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Lfd. 
Nr. Linie 
Streckenabschnitte mit hohen 
Auslastungsgraden Bewertung Handlungsbedarf 
von bis 
19 141/ 
143 
„Vogelsanger 
Straße“ 
„Äußere  
Kanalstraße“ 
Längs der Linien 
141/143 tritt aufgrund 
des Berufsverkehrs ins 
Gewerbegebiet 
Braunsfeld sowie auf-
grund des Schülerver-
kehrs im Bereich Wei-
den eine hohe Auslas-
tung auf.  
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollte der 
Einsatz zusätzlicher 
Verstärkungsfahrten 
überprüft werden. 
Ein verstärkter bzw. 
genereller Einsatz von 
Gelenkbussen wird 
angestrebt.  
20 141/ 
143 
„Bf Ehrenfeld“ „Karnevals-
museum“ 
22 143 „Beethoven-
straße“ 
„Göttinger Straße“ 
21 142 „Weinsberg-
straße / Gürtel“ 
„Bachemer  
Straße“ 
Eine hohe Auslastung 
tritt im Zubringerver-
kehr zur Universität 
zum Vorlesungsbeginn 
auf.  
Die weitere Fahrgast-
entwicklung sollte 
genau beobachtet 
werden. 
Bei Bedarf sollte die 
Kapazität an die Nach-
fragespitzen angepasst 
werden. 
23 145 „Indianapolis-
straße“ 
„Bocklemünd“ Die Verkehrsströme im 
Bereich Widderdorf 
Süd könnten sich seit 
Einführung der Linie 
149 im Herbst 2009 
verlagert haben. Daher 
sollten aktuelle Nach-
fragezahlen erhoben 
werden. 
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollten 
Angebot und Nachfra-
ge überprüft und gege-
benenfalls über Ver-
stärkungsmaßnahmen 
befunden werden. 
24 151 „Hansestraße“ „Hansestraße 
Ost“ 
Längs der Linien 
151/152 treten auf 
Teilabschnitten zwi-
schen Eil und Stamm-
heim mehrere hohe 
Auslastungen auf.  
Im Rahmen der Bus-
netzplanung wird eine 
Verstärkung des An-
gebots auf den Linien 
151/152 zwischen 
Porz/Eil und Stamm-
heim geprüft. 
 Perspektive: 
Die starke Nachfrage 
im Bereich Mülheim – 
Höhenberg – Porz 
zeigt den grundsätzli-
chen Bedarf der ge-
planten rechtsrheini-
schen Ringstadtbahn-
strecke. 
25 151, 
152, 
„Eil Kirche“ „Theodor-Heuss-
Straße“ 
26 151, 
152 
„Eil Heumarer 
Straße“ 
„Eil Kirche“ 
27 151, 
152 
„Saarbrücker 
Straße“ 
„Hansestraße“ 
31 151, 
152 
„Buchheimer 
Weg“ 
„Buchheim Frank-
furter Straße“ 
28 151, 
152 
„Stammheimer 
Ring“ 
„Mülheim Wiener 
Platz“ 
29 152 „Hansestraße“ „Cherusker-
straße“ 
30 152 „Cherusker-
straße“ 
„Hansestraße“ 
34 153 „Vingst“ „Würzburger 
Straße“ 
Es handelt sich um 
eine punktuelle hohe 
Auslastung. 
Die weitere Fahrgast-
entwicklung sollte 
genau beobachtet 
werden. 
 
 
 
Im Rahmen der Bus-
netzplanung erfolgt 
eine Überprüfung der 
Nachfragentwicklung.  35 153 „Fuldaer Stra-
ße“ 
„Mülheimer 
Friedhof“

142  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Lfd. 
Nr. Linie 
Streckenabschnitte mit hohen 
Auslastungsgraden Bewertung Handlungsbedarf 
von bis 
33 153 „Am Faulbach“ „Von Lohe  
Straße“ 
Es handelt sich um 
eine punktuelle hohe 
Auslastung.  
Die weitere Fahrgast-
entwicklung sollte 
genau beobachtet 
werden. 
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollten 
Angebot und Nachfra-
ge bei der Linie 157 
überprüft und gegebe-
nenfalls über ab-
schnittsweise Verstär-
kungen befunden wer-
den: 
 Perspektive: 
Die starke Nachfrage 
im Bereich Neu-Brück 
– Ostheim zeigt einen 
grundsätzlichen Bedarf 
für die angedachte 
Verlängerung der 
Stadtbahn nach Neu-
Brück. 
36 154 „Brück Maus-
pfad“ 
„Friedhof Lemba-
cher Weg“ 
37 155, 
157 
„Am Porzena-
cker“ 
„Leuchterstraße“ Eine hohe Auslastung 
im Berufs- und Schü-
lerverkehr betrifft den 
Zulauf zur Stadtbahnli-
nie 4 sowie den Ver-
kehr zur Gesamtschule 
Höhenhaus am Bir-
kenweg sowie den 
Zulauf aus Neu-Brück 
zur Stadtbahn-Linie 9. 
38 155, 
157 
„Lippeweg“ „Birkenweg“ 
39 157 „Rösrather  
Straße“ 
„Ostheim“ 
41 164 „Porz-Langel 
Mühle“ 
„Zündorf“ Eine hohe Auslastung 
besteht im Berufs- und 
Schülerverkehr sowie 
im Zulauf zur Stadt-
bahnlinie 7. 
Die weitere Fahrgast-
entwicklung sollte 
genau beobachtet 
werden. 
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollten 
Angebot und Nachfra-
ge bei der Linie 164 
überprüft und gegebe-
nenfalls über ab-
schnittsweise Verstär-
kungen befunden wer-
den.  
 Perspektive: 
Die starke Nachfrage 
zeigt den grund-
sätzlichen Bedarf der 
geplanten Verlänge-
rung der Stadtbahn 
nach Zündorf Süd und 
weiter in Richtung 
Porz-Langel. 
40 162 „Urbach Fried-
hof“ 
„Siemensstraße“ Im Bereich Urbach tritt 
eine hohe Auslastung 
auf. 
Die weitere Fahrgast-
entwicklung sollte 
genau beobachtet 
werden. 
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollte das 
Taktangebot der Linie 
162 in der Früh-HVZ 
überprüft werden. 
32 151, 
152 
„Urbach Kaiser-
straße“ 
„Feuerwache“ Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollten 
Angebot des Fahrplans 
und Nachfrage bei der 
Linie 151,152 im Be-
reich Urbach überprüft 
und gegebenenfalls 
über abschnittsweise 
Verstärkungen befun-
den werden.  
Tabelle 5-29: Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Busnetz im 
Zeitabschnitt montags bis freitags 6: 00 Uhr bis 9:00  Uhr, Stand 
2014  
Quelle: Planungsbüro VIA

3. Nahverkehrsplan Köln  143  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
 
Abbildung 5-18: Hohe Auslastungsgrade im Busnetz im Zeitabschnitt 6:00  Uhr bis 
9:00 Uhr, Stand 2009  
Quelle: KVB AG

144  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Hohe Auslastungsgrade im Busnetz im Zeitabschnitt 12:00 Uhr – 19:00 Uhr 
Die Untersuchung in diesem Zeitabschnitt hat ergeben, dass auf 27 Streckena b-
schnitten in der HVZ hohe  Auslastungen möglich sind. Tabelle 5-30 und Abbildung 
5-19 führen diese Abschnitte sowie den möglichen Handlungsbedarf bei den ve r-
kehrenden Linien auf.  
Im betrachteten Ze itfenster treten im Vergleich zur Früh -HVZ – wie im Stadtbah n-
netz – insgesamt weniger lange Streckenabschnitte mit hohen Auslastungen auf. 
Dennoch fallen auch diejenigen Linien auf, bei denen bereits in der Früh -HVZ eine 
sehr starke Nachfrage zu verzeichnen ist. 
 
Lfd. 
Nr. Linie 
Streckenabschnitte mit hohen 
Auslastungsgraden Bewertung Handlungsbedarf 
von bis 
1 121 „Merianstraße“ „Robert-Bosch-
Straße“ 
Eine hohe Auslas-
tung tritt an ver-
schiedenen Stellen 
im Linienverlauf 
insbesondere im 
unmittelbaren Zu- 
oder Abbringer-
verkehr zu den 
Verknüpfungspunk-
ten mit dem Schie-
nenverkehr auf.  
Die weitere Fahr-
gastentwicklung 
sollte genau beo-
bachtet werden. 
Im Rahmen der Bus-
netzplanung wird über-
prüft, ob das Angebot 
nachfragegerecht an-
gepasst werden muss.  
Grundsätzlich wird 
kurzfristig der verstärk-
te Einsatz von Gelenk-
bussen angestrebt. 
2 121 „Weichselring“ „Köln Chor-
weiler“ 
3 121 „Robert-Perthel-
Straße“ 
„Longericher 
Straße“ 
4 121 „Geldernstra-
ße/Parkgürte“ 
„Mülhauser 
Straße“ 
5 121 „Geldernstra-
ße/Parkgürtel“ 
„Bergstraße“ 
6 126 „Weichselring“ „Havelstraße“ Im Abbringer-
verkehr von den 
Stadtbahnhaltestel-
len Chorweiler und 
Bocklemünd tritt 
eine hohe Auslas-
tung auf. 
7 126 „Grevenbroicher 
Straße“ 
„Dohmengasse“ 
8 130 „Bayenthal-
gürtel“ 
„Heinrich-
Lübke-Ufer“ 
Es handelt sich um 
einen punktuellen 
Engpass im Be-
reich Bayenthal. 9 130 „Bayenthal-
gürtel“ 
„Bonner Straße/ 
Gürtel“ 
10 132 „Mannsfeld“ „Gaedestraße“ Stadtauswärts aus 
Richtung Chlod-
wigplatz kann es 
bei der Linie 132 
bis in den Bereich 
Raderthal/Marien-
burg zu einer ho-
hen Auslastung 
kommen.  
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollte eine 
zeitweise Verdichtung 
des Fahrplans bis 
Arnoldshöhe überprüft 
werden. 
 Perspektive: 
Nach der Eröffnung der 
Nord-Süd Stadtbahn 
wird sich die hohe 
Auslastung je nach in 
Betrieb genommenen 
Teilabschnitten regulie-
ren.

3. Nahverkehrsplan Köln  145  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
Lfd. 
Nr. Linie 
Streckenabschnitte mit hohen 
Auslastungsgraden Bewertung Handlungsbedarf 
von bis 
11 135 „Bunsenstraße“ „Meschenich 
Kirche“ 
Eine hohe Auslas-
tung tritt zwischen 
dem Gewerbege-
biet Godorf und 
Meschenich auch 
im Zu- und Ab-
bringerverkehr zur 
Stadtbahnlinie 16 
in Godorf auf. 
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollte eine 
zeitweise Verdichtung 
des 30- bzw. 20-
Minuten-Taktes zwi-
schen Godorf und 
Meschenich überprüft 
werden. 
12 151 „Hansestraße“ „Hansestraße 
Ost“ 
Längs der Linien 
151/152 tritt auf 
Teilabschnitten 
zwischen Eil und 
„Neuer Mülheimer 
Friedhof“ an mehre-
ren Abschnitten 
eine hohe Auslas-
tung auf.  
Im Rahmen der Bus-
netzplanung wird eine 
Verstärkung des An-
gebots auf den Linien 
151/152 zwischen 
Porz/Eil und „Neuer 
Mülheimer Friedhof“ 
geprüft.  
 Perspektive: 
Die starke Nachfrage 
im Bereich Mülheim – 
Höhenberg – Porz 
zeigt den grundsätzli-
chen Bedarf der ge-
planten Verlängerung 
einer rechtsrheinischen 
Ringstadtbahnstrecke. 
13 151 „Stresemann-
straße“ 
„Am Hochkreuz“ 
14 151, 
152 
„Theodor-
Heuss-Straße“ 
„Eil Kirche“  
15 151, 
152, 
153 
„Buchheim 
Frankfurter 
Straße“ 
„Mülheimer 
Friedhof“ 
16 151, 
152 
„Buchheimer 
Weg“ 
„Mülheimer 
Friedhof“ 
17 151, 
152, 
(153) 
„Mülheim  
Wiener Platz“ 
„Neuer Mülhei-
mer Friedhof“ 
18 154 „Roteichenweg“ „Dellbrück 
Hauptstraße“ 
Es handelt sich um 
eine punktuelle 
hohe Auslastung, 
zum Teil im Zu- 
bzw. Abbringer-
verkehr vom Schie-
nenverkehr (Linie 
154). 
Die weitere Fahr-
gastentwicklung 
sollte genau beob-
achtet werden. Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollten 
Angebot und Fahr-
zeug-Einsatz geprüft 
werden. 
19 154 „Stresemann-
straße“ 
„Steinstraße“ 
20 155 „Eddaweg“ „Neurather 
Weg“ 
21 157 „Holweide Vi-
schering-
straße“ 
„Gerhard-
Hauptmann-
Straße“ 
22 159 „Graf-Adolf-
Straße“ 
„Kalk Post“ Zwischen Mülheim 
und Kalk tritt eine 
hohe Auslastung 
auf. 
23 159 „Kieler Straße“ „Graf-Adolf-
Straße“ 
24 160 „Antonius-
straße“ 
„Friedens-
straße“ 
Im Bereich Grengel 
tritt eine hohe Aus-
lastung auf. 
Die weitere Fahr-
gastentwicklung 
sollte genau beo-
bachtet werden. 
25 160 „Eil Kirche“ „Siemens-
straße“ 
Im Bereich Eil tritt 
eine hohe Auslas-
tung auf. 
Die weitere Fahr-
gastentwicklung 
sollte genau beob-
achtet werden. 
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollten 
Angebot und Fahr-
zeug-Einsatz geprüft 
werden.

146  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Lfd. 
Nr. Linie 
Streckenabschnitte mit hohen 
Auslastungsgraden Bewertung Handlungsbedarf 
von bis 
26 162 „Siemens-
straße“ 
„Marienplatz“ Im Bereich Urbach 
tritt eine hohe Aus-
lastung auf. 
Die weitere Fahr-
gastentwicklung 
sollte genau beo-
bachtet werden. 
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollte 
geprüft werden, inwie-
weit der 30/20-
Minuten-Takt noch 
nachfragegerecht ist. 
27 164 „Zündorf“ „Zündorf Kirche“ Im Abbringer-
Verkehr von der 
Stadtbahn in Zün-
dorf tritt punktuell 
eine hohe Auslas-
tung auf.  
Die weitere Fahr-
gastentwicklung 
sollte genau beo-
bachtet werden. 
Im Rahmen der Bus-
netzplanung sollte 
geprüft werden, inwie-
weit der 10-Minuten-
Takt zwischen ca. 
16:00 Uhr und 17:45 
Uhr ausgedehnt wer-
den sollte. 
Tabelle 5-30: Streckenabschnitte mit hohen Auslastungsgraden im Busnetz im 
Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Stand 2014  
Quelle: Planungsbüro VIA

3. Nahverkehrsplan Köln  147  
ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur   
 
 
 
Abbildung 5-19: Hohe Auslastungsgrade im Busnetz im Zeitabschnitt 12:00 Uhr bis 
19:00 Uhr, Stand 2009  
Quelle: KVB AG

148  3. Nahverkehrsplan Köln 
 ÖPNV-Angebot und-Infrastruktur 
 
 
Fazit 
Eine hohe Auslastung weist im Stadtbahnnetz in erster Linie der zentrale Abschnitt 
der Ost-West-Achse zwischen den Haltestellen „Alter Militärring“ im Linksrhein i-
schen und „Merheim“ bzw. „Ostheim“ im Rechtsrheinischen auf. Auf dieser Relation 
im Zuge der Stadtbahnlinie 1 besteht keine Möglichkeit, die Fahrweginfrastruktur zu 
erweitern, so dass der Einsatz von Langz ügen geprüft wird. Darüber hinaus ist die 
Nachfrage auf den südlichen Zulaufstrecken der Linien 16 und 18 sehr hoch. Insb e-
sondere im Schülerverkehr besteht zu den Schulanfangszeiten eine hohe Ausla s-
tung auf der Linie 4 im Bereich zwischen H öhenhaus und Mülheim sowie auf der 
Linie 13 im Bereich zwischen Riehl  und Neue hrenfeld. In den zuletzt genannten 
Fällen konnten die Engpässe durch den gezielten Einsatz von Verstärkungsfahrten 
bereits reduziert werden. 
Im Busverkehr treten nahezu flächendeckend Nachfragespitzen auf. Besondere 
Schwerpunkte liegen im südliche n Stadtgebiet bei den Buslinien 130, 131 und 
132/133, im Rechtsrheinischen ab Porz Eil und weiter im Verlauf der Frankfurter 
Straße bis Mülheim sowie im Bereich Mülheim / Kalk. Betroffen sind hier insbeso n-
dere die Buslinien 151/152, 153 und 159. Es ist fes tzustellen, dass die Busse b e-
sonders auf den Relationen, auf denen die Verlängerung bzw. der Neubau von 
Schienenstrecken geplant ist, stark frequentiert werden. Dies ist in den Stadtteilen 
Neu-Brück, Zündorf Süd und Porz -Langel, im Verlauf der im Bau oder in Planung 
befindlichen Nord -Süd Stadtbahn sowie im Zuge des geplanten Verlaufs einer 
rechtsrheinischen Ringstrecke in der Frankfurter Straße der Fall. Wenngleich der 
Ausbau der Schieneninfrastruktur zwar sehr wirkungsvoll, aber eher langfristig a n-
gelegt ist, soll eine Überlastung kurzfristig durch den verstärkten Einsatz von G e-
lenkbussen, durch eine kapazitätsoptimierte Platzaufteilung sowie bei Bedarf durch 
Taktverdichtungen und Verstärkungsfahrten vermieden werden.

3. Nahverkehrsplan Köln  149  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
6 Qualitäts- und Umweltstandards 
Anspruchsvolle Qualitäts- und Umweltstandards sind eine wichtige Voraussetzung 
für ein attraktives und ökologisch nachhaltiges ÖPNV -System. Die nachfolgenden 
Ausführungen beschreiben die Standards für das auch in Zukunft angestrebte Quali-
tätsniveau des Kölner ÖP NV und die Vorgaben für dessen an aktuellen Umwel t-
standards ausgerichteten Betrieb.  
6.1 Qualitätsstandards 
Nach § 8 Abs. 3 ÖPNVG NRW soll der Aufgabenträger im Nahverkehrsplan unter 
anderem Aussagen zur Qualität des Verkehrsangebots treffen. 112 Die Definition von 
Qualitätsstandards ist dabei ein wichtiger Baustein für den Aufgabenträger Stadt 
Köln, um sicherzustellen, dass die politische Zielsetzung, ihren Bürgern ein lei s-
tungsfähiges und attraktives öffentliches Verkehrsangebot bereitzustellen, dauerhaft 
erfüllt wird. Primäres Ziel ist es, den Mobilitätssuchenden eine zuverlässige Reis e-
kette unter Wahrung ihrer Bedürfnisse nach Sicherheit und Komfort zu bieten. Dem-
entsprechend stehen die Leistungsmerkmale im Vordergrund, die sich sehr direkt 
auf das Nutzungsverhalten der Mobilitätssuchenden auswirken: 
 Verkehrsangebot (Betriebszeiten, Takte, Haltestellendichte) 
 Leistungserbringung (Pünktlichkeit, Schnelligkeit, Anschlüsse) 
 Infrastrukturausstattung (Fahrzeuge, Haltestellen) 
 Vertrieb, Kommunikation und Service 
Bei der Umsetzung dieser Qualitätsmerkmale im täglichen Betrieb kann es zu Pro b-
lemen und Zielkonflikten kommen. Da Verkehrsunternehmen ihre Leistung dezentral 
und vielfach unter der Beeinflussung durch andere Verkehrsteilnehmer erbringen 
müssen, sind die untern ehmerischen Einflussmöglichkeiten auf die Qualität eing e-
schränkt. So kommt es zum Beispiel durch Unfälle im Individualverkehr zu Ve r-
spätungen oder Fahrzeugausfällen, die sich unmittelbar auf den Stadtbahn - oder 
den Busbetrieb auswirken. Auch hat die Leistu ngsfähigkeit der Infrastruktur, für die 
die Stadt Köln als Aufgabenträger verantwortlich zeichnet, erheblichen Einfluss auf 
den Betrieb. Insgesamt steht der Wunsch nach optimaler Qualität des Angebots in 
mancherlei Hinsicht in unmittelbarem Widerspruch zum  Ziel, ein für den Aufgabe n-
träger und die Kunden möglichst kostengünstiges Verkehrsangebot bereitzustellen. 
Für die Vereinbarung von praktikablen Qualitätszielen wurden die Inhalte der hierfür 
relevanten europäischen Normen DIN EN 13816:2002 (Transport – Logistik und 
Dienstleistungen – öffentlicher Personennahverkehr) und DIN EN 15140:2006 (ö f-
fentlicher Personennahverkehr – Grundlegende Anforderungen und Empfehlungen 
für Systeme zur Messung der erbrachten Dienstleistungsqualität) berücksichtigt. 
Beide Normen gehen von einem Qualitätskreis aus, bei dem die von den Kunden 
wahrgenommene sowie die erwartete Qualität der angebotenen Leistungen gena u-
so ermittelt werden, wie die tatsächlich erbrachte Qualität (vgl. Kapitel 6.4, Abbil-
dung 6-7). 
 
                                            
112 Zu den Inhalten der Nahverkehrspläne wird in § 8 Abs. 3 ÖPNVG NRW ausgeführt: „.[…] Der 
Rahmen für das betriebliche Leistungsangebot hat die für die Abstimmung der Verkehrsleistun-
gen des ÖPNV notwendigen Mindestanforderungen für Betriebszeiten, Zugfolgen und An-
schlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten, für die angemessene Verkehrsbedie-
nung nach § 2 Abs. 3 Satz 1 und den Qualifikationsstandard des eingesetzten Personals darzu-
stellen sowie die Ausrüstungsstandards der im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge vorzugeben.“

150  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
In Anlehnung an diese Normen werden die konkreten Qualitätsstandards festgelegt. 
Die Verantwortung für die Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Qualität s-
merkmale liegt in erster Linie b ei den Verkehrsunternehmen, aber auch bei der 
Stadt Köln als Eigentümer von großen Teilen der Infrastruktur. Hierdurch werden die 
engen Verflechtungen zwischen den Zuständigkeiten für sämtliche Qualitätsmerk-
male verdeutlicht.  
Einteilung Kernstadt/Außenbereich 
Grundlage für die Ableitung der Standards ist die Aufteilung des Stadtgebiets in die 
Bereiche Kernstadt und Außenbereich, die bereits im zweiten Nahverkehrsplan vor-
genommen wurde. Basis dieser  Einteilung waren die Kriterien Bevölkerungsdichte 
und Lage  im Stadtraum auf Stadtteilebene. Im Rahmen der Fortschreibung des 
Nahverkehrsplans wurden diese Kriterien überprüft und zwecks größerer Genaui g-
keit weiterentwickelt. Neben dem Lagekriterium wird das Kriterium Bevölkerung s-
dichte nun bezogen auf die bebaute  Fläche mit betrachtet. Aufgrund dieses modif i-
zierten Kriteriums wurde  der Kernstadtbereich um die Wohnsiedlungsbereiche von 
Ossendorf (bis Butzweilerstraße/HGK-Strecke) und Niehl (südlicher Teil) erweitert.

3. Nahverkehrsplan Köln  151  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Abbildung 6-1 stellt die Einteilung des Kölner Stadtgebiets in Kernstadt und Auße n-
bereich dar. 
Abbildung 6-1: Aktualisierte räumliche Einteilung in Kernstadt und Außenbereich, 
Stand 2011  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Nachstehend wird die für den Kölner ÖPNV gewünschte Ausprägung der verschi e-
denen Qualitätsstandards festgelegt. 
6.1.1 Angemessene Verkehrsbedienung 
Mit der Definition der Bedienungsqualität legt die Stadt Köln die  angemessene Ver-
kehrsbedienung im ÖPNV-Netz nach § 2 Abs. 3 Satz 1  ÖPNVG NRW fest. Hierbei 
werden zunächst die Zeitintervalle der Bedienung für die verschiedenen Tagestypen 
festgelegt und in einem weiteren Schritt die Taktfrequenzen für diese Zeitintervalle. 
Dies erfolgt jeweils differenziert für Stadtbahn und Bus.

152  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Verkehrszeiten und Zeitintervalle 
Im ersten Nahverkehrsplan wurden als Grundlage für die Festlegung des Verkehrs-
angebots die Verkehrszeiten in Haupt-, Neben- und Schwachverkehrszeit eingeteilt. 
Diese wurden im zweiten Nahverkehrsplan überprüft und geringfügig verändert. Auf 
Basis der verbundweiten Verkehrserhebung im Jahr 2009 erfolgte eine erneute 
Überprüfung der Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Auswei-
tung der Hauptverkehrszeit nach 20:00  Uhr aufgrund veränderter Arbeitszeiten und 
eines veränderten Konsum- und Freizeitverhaltens. Die Überprüfung der Nachfrage 
anhand der Tagesganglinie 113 zeigt aber, dass die bestehende Einteilung der Ve r-
kehrszeiten nach wie vor sachgerecht ist und beibehalten wird.  
Tabelle 6-1 gibt eine Übersicht über die Definition der Verkehrszeiten, die die Basis 
für die Festlegung des Verkehrsangebots darstellen. Sie  gelten sowohl für die 
Stadtbahn als auch für den Busverkehr. Es werden wie bisher folgende Verkehrszei-
ten unterschieden:  
 Hauptverkehrszeit (HVZ) 
 Nebenverkehrszeit (NVZ) 
 Schwachverkehrszeit (SVZ). 
HVZ und SVZ werden weiter in die Unterkategorien I und II, sowie SVZ III unterteilt, 
da sich in den jeweiligen Zeitintervalle n die Nachfrageprofile weiter ausdifferenzi e-
ren. 
 
Zeitintervalle Montag – Freitag Verkehrszeiten 
Betriebsbeginn – 6:30 Uhr SVZ I 
6:30 Uhr – 9:00 Uhr HVZ I 
9:00 Uhr – 15:00 Uhr NVZ 
15:00 Uhr – 20:00 Uhr HVZ II 
20:00 Uhr – 23:00 Uhr SVZ II 
23:00 Uhr – Betriebsende SVZ III 
Zusätzlich an Freitagen und vor Feiertagen 
ca. 1:00 Uhr – Betriebsende NachtTakt 
 
Zeitintervalle Samstag Verkehrszeiten 
Betriebsbeginn – 9:00 Uhr SVZ I 
9:00 Uhr – 20:00 Uhr NVZ 
20:00 Uhr – 23:00 Uhr SVZ II 
23:00 Uhr – ca. 1:00 Uhr SVZ III 
ca. 1:00 Uhr – Betriebsende NachtTakt 
 
                                            
113 Siehe Abbildung 5-15: Tagesgang der Fahrgastnachfrage Montag bis Freitag im Netz der Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG in Kapitel 5.3.1.

3. Nahverkehrsplan Köln  153  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Zeitintervalle Sonntag/Feiertag Verkehrszeiten 
Betriebsbeginn – 11:00 Uhr SVZ I 
11:00 Uhr – 23:00 Uhr SVZ II 
23:00 Uhr – Betriebsende SVZ III 
Tabelle 6-1: Zeitintervalle und Verkehrszeiten als Grundlage für die Angebot s-
planung des Kölner ÖPNV, Stand 2011  
Quelle: Planungsbüro VIA 
Für die oben definierten Verkehrszeiten we rden die Angebotsstandards als Min-
destbedienungshäufigkeiten im ÖPNV festgelegt. Die se geben Zielwerte für die 
ÖPNV-Planung vor, die im Einzelfall verändert  werden können, wenn dies durch 
Ergebnisse entsprechender Erhebungen oder örtliche Besonderheiten  begründet 
wird.  
Stadtbahn: Taktangebot  
Das Mindesttaktangebot wird für die Kernstadt und den Außenbereich differenziert 
vorgegeben, um dem unterschiedlichen Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen 
(vgl. Tabelle 6-2). 
Das Mindestangebot auf Stadtbahnstrecken wird über Mindesttaktfrequenzen je 
Linie definiert. Durch L inienüberlagerungen ergeben sich streckenweise wesentlich 
höhere Angebotsdichten als durch die Mindesttakte vorgegeben. Des Weiteren kön-
nen für Teilabschnitte und/oder Verkehrsspitzen nachfrageorientierte Verstärkerfahr-
ten zum Einsatz kommen und so das Ang ebot verdichten. Die Angebotsstandards 
wurden im Rahmen der Stärken -/Schwächen-Analyse (Kapitel 7) bzw. der Kapaz i-
tätsuntersuchung (Kapitel 5.6) überprüft und sind generell weiterhin angemessen. 
Anpassungsbedarf bestand  aufgrund der starken Nachfrage steigerung jedoch im 
Spätverkehr. Daher wurden das Mindestangebot des NachtTakts von einem 60 - auf 
einen 30-Minuten-Takt erhöht sowie Angebotsausweitungen in der SVZ III durchg e-
führt. Detaillierte Ausführ ungen zur Weiterentwicklung des Nachtverkehrs erfolgen 
in Kapitel 8.1. 
 
Mindesttaktangebot Montag - Freitag 
Verkehrszeiten Kernstadt Außenbereich 
SVZ I 20-Minuten-Takt 20-Minuten-Takt 
HVZ I 10-Minuten-Takt 10-Minuten-Takt 
NVZ 10-Minuten-Takt 20-Minuten-Takt 
HVZ II 10-Minuten-Takt 10-Minuten-Takt 
SVZ II 15-Minuten-Takt 30-Minuten-Takt 
SVZ III 30-Minuten-Takt 30-Minuten-Takt 
An Freitagen und vor Feiertagen 
NachtTakt 30-Minuten-Takt 30-Minuten-Takt

154  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Mindesttaktangebot Samstag 
Verkehrszeiten Kernstadt Außenbereich 
SVZ I 30-Minuten-Takt 30-Minuten-Takt 
NVZ 15-Minuten-Takt 15-Minuten-Takt 
SVZ II 15-Minuten-Takt 30-Minuten-Takt 
SVZ III 30-Minuten-Takt 30-Minuten-Takt 
NachtTakt 30-Minuten-Takt 30-Minuten-Takt 
 
Mindesttaktangebot Sonn- und Feiertage 
Verkehrszeiten Kernstadt Außenbereich 
SVZ I 30-Minuten-Takt 30-Minuten-Takt 
SVZ II 15-Minuten-Takt 30-Minuten-Takt 
SVZ III 30-Minuten-Takt 30-Minuten-Takt 
Zusätzlich vor Feiertagen 
NachtTakt 30-Minuten-Takt 30-Minuten-Takt 
Tabelle 6-2: Mindesttaktangebot auf Stadtbahnlinien, Stand 2011  
Quelle: Planungsbüro VIA 
Bus: Taktangebot  
Die Ausgestaltung der Mindest taktangebote für die von Bussen bedienten Gebiete 
erfolgt linien bezogen und wird im Rahmen der Betrachtung de s Busnetzes konti-
nuierlich überprüft. Aufgrund der zum Teil sehr speziellen, kleinräumigen Funktionen 
der einzelnen Linien wird das Mindesttaktangebot für die verschiedenen Verkehr s-
zeiten grob zusammengefasst und ist als Orientierungswert zu verstehen. So ve r-
kehren einige Linien aufgrund der örtlichen Nachfrage und Linienfunktion in größ e-
ren Taktabständen oder nur in bestimmten Zeitfenstern – wie zum Beispiel die L i-
nien 138 (Güterverkehrszentrum) und 156 (TÜV). Die stark nachgefragten Buslinien 
132 und 136 bieten am Wochenende und vor Feiertagen einen Nachtverkehr im 60 -
Minuten-Takt an, der über die in Tabelle 6-1 definierten Grenzen der Schwachve r-
kehrszeit hinausgeht und den NachtTakt der Stadtbahnen ergänzt. 
TaxiBusse114 und Anruf-Sammel-Taxen (AST) ergänzen das Busnetz bedarfsorie n-
tiert auf weniger stark nachgefragten Strecken und zu Zeiten schwacher Nachfrage. 
TaxiBusse verkehren in der Regel im 60 -Minuten-Takt115, AST -Verkehre im 30 -
Minuten-Takt. Der AST -Verkehr kommt überwiegend in den Abendstunden zum 
Einsatz.116  
Tabelle 6-3 gibt die unter den beschriebenen Voraussetzungen als Orientierung s-
werte formulierten Mindesttaktangebote für den Busverkehr wieder. 
                                            
114 Der VRS-weit verwendete Begriff „TaxiBus“ ersetzt seit Dezember 2012 die Bezeichnung „Ruf-
Bus“. 
115 Die TaxiBus-Linie 187 zum Friedhof Lehmbacher Weg bietet aufgrund der örtlichen Besonderhei-
ten vier bis sechs Fahrten pro Richtung an bestimmten Wochentagen an. 
116 Lediglich die AST-Linie 180 (Gewerbegebiet Am Butzweilerhof – Longerich) verkehrt am Wo-
chenende auch tagsüber nach Betriebsschluss der Buslinie 139.

3. Nahverkehrsplan Köln  155  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Montag - Freitag 
Verkehrszeiten Kernstadt Außenbereich 
HVZ 20-Minuten-Takt 30-Minuten-Takt 
NVZ 20-Minuten-Takt 30-Minuten-Takt 
SVZ Bedarfsorientiert je nach Funktion der Linie 
 
Samstag 
Verkehrszeiten Kernstadt Außenbereich 
Gesamter Tag Bedarfsorientiert je nach Funktion der Linie 
 
Sonntag 
Verkehrszeiten Kernstadt Außenbereich 
Gesamter Tag Bedarfsorientiert je nach Funktion der Linie 
Tabelle 6-3: Mindesttaktangebot auf innerstädtischen Buslini en, Stand 2011  
Quelle: Planungsbüro VIA 
Anlassbezogene Zusatzverkehre (Stadtbahn und Bus) 
Zur angemessenen Verkehrsbedienung gehören neben den bereits be schriebenen 
Verkehrszeiten und Zeitintervallen auch punktuelle Zusatzleistungen zur Abdeckung 
anlassbezogener Nachfragespitzen (z.B. Stadionverkehre, Adventssamstage, ve r-
kaufsoffene Sonntage, Karneval). 
6.1.2 Erreichbarkeit von Haltestellen 
Der Grad der räumlichen Erschließung des Siedlungsgebiets der Stadt Köln durch 
ÖPNV-Angebote wird über die Lage der Halteste llen und die Festlegung von Ziel-
werten für deren Erreichbarkeit definiert. Die systembedingt un terschiedliche Attrak-
tivität der einzelnen Verkehrsmittel – S-Bahn, Stadtbahn, Bus – hat eine unte r-
schiedliche Erschließungswirkung zur Folge. Dementsprechend werden auch unter-
schiedlichen Zielwerte für die Haltestellenradien der einzelnen Verkehrsmittel fes t-
gelegt. Durch das Kriterium Siedlungsdichte wird die Festlegung des Erschli e-
ßungsgrads weiter differenziert. 
Aus diesen Aspekten leiten sich der Erschließungs grad des Stadtgebiets sowie der 
aus Erschließungsdefiziten resultierende Handlungsbedarf ab. 
ÖPNV-Erschließung des Stadtgebiets 
Für eine möglichst attraktive Erreichbarkeit des  ÖPNV sind die Fußwegelänge und 
die Wegedauer zur Haltestelle wichtige Faktoren.  
Bestimmungsgrößen für die Erschließung des Stadtgebiets sind: 
 Haltestellendichte 
 Unterschiedliche Erschließungsradien für SPNV, Stadtbahn, Bus (Luftlinie) 
 Lage im Stadtraum  
 Bevölkerungsdichte.

156  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Größeren, zusammenhängenden und dicht besiedelten Gebieten in zentraler Lage 
im Stadtraum (Kernstadt) wird ein geringerer Haltestellenradius, das heißt ein höhe-
rer Erschließungsstandard zugewiesen. In den weniger dicht besiedelten, eher rand-
lich gelegenen Gebieten (Außenbereich) werden den Haltestellen größere Einzugs-
radien zugewiesen. Dabei werden die Einzugsradien der Haltestellen in Abhängi g-
keit von der Attraktivität der einzelnen Verkehrsmittel unterschieden. 117 Idealtypisch 
sind die Haltestellenabstände so zu wählen, dass sich die definierten Einzugsradien 
möglichst nicht oder nur wenig überschneiden, aber im Linienverlauf innerhalb der 
Siedlungsbereiche auch möglichst keine Lücken entstehen. Bei der Standortwahl 
der Haltestellen ist darüber hinaus auch die Lage im Stadtraum in Bezug auf die 
Erschließung wichtiger öffentlicher Einrichtungen (wie z.B. Krankenhäuser, Bezirk s-
rathäuser, Seniorenwohnheime, Friedhöfe) maßgebend. 
 
Verkehrsmittel Kernstadt Außenbereich 
SPNV (S-Bahn / Regionalverkehr) 800 m 800 m 
Stadtbahn 400 m 600 m 
Bus 300 m 400 m 
Tabelle 6-4: Zielwerte zur Erschließung von Wohngebieten (Halt estellenradien) 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Die in Tabelle 6-4 dargestellten Haltestellenradien dienen als Zielwerte, die zum 
Beispiel in hoch verdichteten Wohngebieten des Außenbereichs  (wie Boc k-
lemünd/Mengenich, Chorweiler, Neubrück, Porz)  unterschritten oder aufgrund be-
engter Straßenräume im Einzelfall auch überschritten werden können.  
Generelles Ziel ist, dass 95% der Einwohner innerhalb der hier genannten Einzug s-
radien durch den ÖPNV erschlossen sind. 
ÖPNV-Erschließung auf Stadtteilebene 
Ausgehend von den dargestellten Zielwerten ergibt die Analyse der ÖPNV -
Erschließung in Köln, dass der Er schließungsgrad in allen Bezirken sehr hoch ist – 
der Wert liegt zwischen 92 % und 99 %. Tabelle 6-5 zeigt, dass in allen Stadtteilen – 
mit Ausnahmen von Hahnwald, Flittard, Vingst, Westhoven und Widdersdorf  – min-
destens 80 % der Einwohner im Einzugsbereich von Haltestellen wohnen.  
 
Stadtteil Einwohner 
Anteil der gemäß  
Zielkonzept  
erschlossenen  
Einwohner 
Anzahl der ge-
mäß Zielkonzept 
nicht erschlos-
senen Einwohner 
101 Altstadt-Süd 27.148 99,0% 276 
102 Neustadt-Süd 37.955 96,3% 1.407 
103 Altstadt-Nord 17.700 100,0% 0 
104 Neustadt-Nord 28.146 100,0% 14 
105 Deutz 15.238 100,0% 0 
1 Innenstadt 126.187 98,7% 1.697 
201 Bayenthal 8.714 100,0% 0 
202 Marienburg 5.966 99,1% 52 
                                            
117 Die Haltestelleneinzugsbereiche orientieren sich an folgendem Regelwerk: FGSV (2010): Emp-
fehlungen für Planung und Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ). Tabelle 5, S. 8.

3. Nahverkehrsplan Köln  157  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Stadtteil Einwohner 
Anteil der gemäß  
Zielkonzept  
erschlossenen  
Einwohner 
Anzahl der ge-
mäß Zielkonzept 
nicht erschlos-
senen Einwohner 
203 Raderberg 5.635 81,9% 1.020 
204 Raderthal 4.785 89,9% 484 
205 Zollstock 22.085 98,4% 361 
206 Rondorf 9.492 84,6% 1.462 
207 Hahnwald 2.088 39,9% 1.255 
208 Rodenkirchen 15.998 99,3% 113 
209 Weiss 5.886 90,0% 588 
210 Sürth 10.611 88,8% 1.191 
211 Godorf 2.376 100,0% 0 
212 Immendorf 1.972 99,9% 2 
213 Meschenich 7.599 99,6% 30 
2 Rodenkirchen 103.207 93,6% 6.558 
301 Klettenberg 10.543 84,1% 1.680 
302 Sülz 36.107 98,9% 392 
303 Lindenthal 29.983 95,3% 1.400 
304 Braunsfeld 11.199 99,3% 76 
305 Müngersdorf 8.228 96,8% 264 
306 Junkersdorf 13.303 95,3% 626 
307 Weiden 16.414 100,0% 6 
308 Lövenich 8.695 98,0% 177 
309 Widdersdorf 10.134 82,7% 1.754 
3 Lindenthal 144.606 95,6% 6.375 
401 Ehrenfeld 36.073 98,9% 411 
402 Neuehrenfeld 23.621 91,6% 1.988 
403 Bickendorf 16.748 99,4% 105 
404 Vogelsang 8.160 94,0% 493 
405 Bocklemünd/Mengenich 10.369 100,0% 1 
406 Ossendorf 10.013 94,3% 571 
4 Ehrenfeld 104.984 96,6% 3.569 
501 Nippes 34.794 98,0% 711 
502 Mauenheim 5.585 100,0% 0 
503 Riehl 11.188 96,2% 427 
504 Niehl 19.411 95,2% 926 
505 Weidenpesch 13.699 82,0% 2.466 
506 Longerich 13.418 97,6% 326 
507 Bilderstöckchen 15.392 99,9% 8 
5 Nippes 113.487 95,7% 4.864 
601 Merkenich 5.721 97,8% 128 
602 Fühlingen 2.097 94,3% 119 
603 Seeberg 11.140 97,7% 253 
604 Heimersdorf 5.804 98,9% 61 
605 Lindweiler 3.472 96,2% 133 
606 Pesch 7.584 99,0% 74 
607 Esch/Auweiler 6.664 91,3% 581 
608 Volkhoven/Weiler 6.098 100,0% 0 
609 Chorweiler 13.070 100,0% 0 
610 Blumenberg 5.684 100,0% 0 
611 Roggendorf / Thenhoven 3.921 97,8% 85

158  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Stadtteil Einwohner 
Anteil der gemäß  
Zielkonzept  
erschlossenen  
Einwohner 
Anzahl der ge-
mäß Zielkonzept 
nicht erschlos-
senen Einwohner 
612 Worringen 9.445 98,3% 157 
6 Chorweiler 80.700 98,0% 1.591 
701 Poll 11.311 94,1% 664 
702 Westhoven 4.954 71,9% 1.394 
703 Ensen 7.230 99,9% 6 
704 Gremberghoven 2.986 100,0% 1 
705 Eil 8.935 96,6% 302 
706 Porz 14.536 97,1% 419 
707 Urbach 12.225 97,5% 300 
708 Elsdorf 1.645 91,6% 139 
709 Grengel 5.353 96,7% 175 
710 Wahnheide 7.665 99,0% 74 
711 Wahn 6.530 99,3% 46 
712 Lind 3.400 93,0% 238 
713 Libur 1.101 98,6% 15 
714 Zündorf 11.922 97,0% 359 
715 Langel 3.220 94,8% 166 
716 Finkenberg 6.814 100,0% 0 
7 Porz 109.827 96,1% 4.298 
801 Humboldt/Gremberg 15.108 94,7% 807 
802 Kalk 22.802 96,1% 900 
803 Vingst 12.825 75,0% 3.205 
804 Höhenberg 12.113 97,8% 266 
805 Ostheim 11.689 91,8% 964 
806 Merheim 10.698 100,0% 0 
807 Brück 9.969 82,8% 1.711 
808 Rath/Heumar 11.417 91,6% 955 
809 Neubrück 8.680 100,0% 0 
8 Kalk 115.301 92,4% 8.808 
901 Mülheim 41.711 90,7% 3.882 
902 Buchforst 7.177 100,0% 0 
903 Buchheim 12.840 95,0% 642 
904 Holweide 20.795 99,8% 50 
905 Dellbrück 21.397 93,8% 1.316 
906 Höhenhaus 14.992 98,0% 295 
907 Dünnwald 11.572 97,6% 276 
908 Stammheim 7.437 83,8% 1.203 
909 Flittard 7.850 76,2% 1.868 
9 Mülheim 145.771 93,5% 9.532 
Stadt Köln gesamt118 1.044.070 95,5% 47.292 
Tabelle 6-5: Erschließungsgrad der Einwohner in de n Stadtteilen, Stand De-
zember 2013  
Quelle Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
                                            
118 Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnung.

3. Nahverkehrsplan Köln  159  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
In Abbildung 6-2 sind die zusammenhängenden Gebiete mit mehr als 500 Einwo h-
nern dargestellt, die nach den oben besc hriebenen Standards als nicht erschlossen 
gelten. 
 
Abbildung 6-2: Erschließung der Einwohner durch den ÖPNV, Stand Dezember 
2013  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

160  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
In Tabelle 6-6 werden die identifizierten Gebiete im Einzelnen mit der Zahl der j e-
weils betroffenen Einwohner und den möglichen Perspektiven und Handlungsopti o-
nen dargestellt.  
 
Stadtteil Anzahl zusammen-
hängend nicht  
erschlossene Einwohner  
Anmerkungen / Perspektiven /  
Handlungsrelevanz 
Stadtbezirk 1 – Innenstadt 
Neustadt/Süd 
 
Südliche Neustadt/Süd und 
Rheinauhafen Süd:  
1.043 EW 
 Perspektive:  
Mit der Inbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn 
und der Haltestelle „Bonner Wall“ vergrößert sich 
die Erschließungswirkung des ÖPNV in der östli-
chen Neustadt/Süd. 
Aufgrund der straßenräumlichen Situation ist die 
Führung einer mit Standardlinienbussen bedien-
ten Buslinie durch das Gebiet zwischen Bonner 
Straße und Rheinuferstraße sehr schwierig. 
Der südliche Bereich des Rheinauhafens liegt bis 
zu 500 m (Fußweg) von der nächsten Haltestelle 
„Ubierring“ entfernt. 
 Keine Handlungsmöglichkeit; die Erschließung 
ist durch die Haltestellen „Ubierring“, „Chlodwig-
platz“ und „Bonner Wall“ weitgehend gegeben. 
Stadtbezirk 2 – Rodenkirchen 
Hahnwald 1.221 EW Für eine Buslinie ist kein Nachfragepotential 
vorhanden, da die Bevölkerung nicht ÖPNV-affin 
ist (höchster Pkw-Besatz Kölns). Im Schülerver-
kehr wurde durch eine Schleifenfahrt einzelner 
Kurse der Linie 135 ein Angebot zur Verfügung 
gestellt. Dieses wurde jedoch aufgrund extrem 
geringer Nachfrage zum Fahrplanwechsel De-
zember 2012 wieder eingestellt. 
 Kein Handlungsbedarf. 
Raderberg Raderberg Nordwest:  
1.013 EW 
Von der Haltestelle „Rheinsteinstraße“ liegt das 
Gebiet, das an den Vorgebirgspark anschließt, 
bis zu 550 m (Fußweg) weit entfernt. Angesichts 
der straßenräumlichen Gegebenheiten ist kurz-
fristig keine Verbesserung der Erschließung mög-
lich.  
 Perspektive:  
Im Hinblick auf die Entwicklung der „Parkstadt 
Süd“ (heutiges Großmarktgelände) wird eine 
Linienänderung der Buslinien geprüft. In diesem 
Kontext wäre auch eine verbesserte Erschlie-
ßung von Raderberg Nordwest zu berücksichti-
gen. 
Rondorf Rondorf Südost:  
1.392 EW 
Das Gebiet, in dem Erschließungslücken vorhan-
den sind, liegt am südlichen Siedlungsrand und 
bis zu 700 m von der Bushaltestelle „Rondorf“ 
entfernt. Eine Linienänderung bestehender Busli-
nien ist ohne größere Fahrzeiteinbußen und 
aufgrund der straßenräumlichen Situation prob-
lematisch.  
 Keine Handlungsmöglichkeit,  ggf. Überprü-
fung im Zusammenhang mit kleinräumiger E r-
schließung vor dem Hintergrund  des demograf i-
schen Wandels.

3. Nahverkehrsplan Köln  161  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Stadtteil Anzahl zusammen-
hängend nicht  
erschlossene Einwohner  
Anmerkungen / Perspektiven /  
Handlungsrelevanz 
Sürth Sürth Nord:  
806 EW 
Das Gebiet südlich der Straße Am Feldrain ist bis 
zu 700 m (Fußweg) von den Haltestellen „Ernst-
Volland-Straße“ und „Hammerschmidtstraße“ 
entfernt. 
 Perspektive:  
Mit der geplanten Bebauung des Sürther Feldes 
ist eine Neukonzeption der Sürther Buslinien 
vorgesehen. In diesem Zusammenhang kann die 
Erschließung von Sürth Nord ebenfalls verbes-
sert werden. 
Stadtbezirk 3 – Lindenthal 
Junkersdorf Stadtwaldsiedlung: 
511 EW 
 Perspektive:  
Nach Abschluss der Umbauarbeiten der Kreu-
zung Dürener Straße/Militärringstraße soll die 
Weiterführung der Buslinie 136 bis zur Haltestelle 
„Weiden Zentrum“ der Stadtbahnlinie 1 mit einer 
Anbindung an das Krankenhaus Hohenlind und 
das Stadtwaldviertel geprüft werden.119 
Klettenberg Klettenberg Südost:  
1.660 EW 
Angesichts der straßenräumlichen Gegebenhei-
ten und fehlender Möglichkeiten für eine Buslini-
enführung ist keine Verbesserung der Erschlie-
ßung möglich.  
 Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprü-
fung im Zusammenhang mit kleinräumiger Er-
schließung vor dem Hintergrund des demografi-
schen Wandels. 
Lindenthal Deckstein:  
978 EW 
Die Erschließung des Gebiets würde eine Verän-
derung der geradlinigen Führung der Buslinien 
146 und/oder 136 bedingen. Aufgrund der Bevöl-
kerungsstruktur des Gebiets ist das ÖPNV-
Potenzial jedoch begrenzt. 
 Kein kurzfristiger Handlungsbedarf; ggf. Über-
prüfung im Rahmen der Busnetzplanung. 
Widdersdorf Widdersdorf Nord:  
1.569 EW 
Im Wohngebiet Widdersdorf Nord ist aufgrund zu 
enger Straßenquerschnitte und Kurvenradien 
kein Linienbetrieb mit Standardbussen möglich, 
so dass auch weiterhin Fußwege von bis zu 
720 m zur Haltestelle „Im Buschfelde“ und „Indi-
anapolis-Straße“ in Kauf genommen werden 
müssen. 
 Keine kurzfristige Handlungsmöglichkeit; ggf. 
Überprüfung im Zusammenhang mit kleinräumi-
ger Erschließung vor dem Hintergrund des de-
mografischen Wandels. 
                                            
119 Vgl. Beschlussvorlage zu TOP 5.2 „Verschiedene Maßnahmen für den Junkersdorfer Süden“ vom 
27.01.2010“ (Session Nr.0432/2010): http://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp, Abfrageda-
tum: 08.09.2014.

162  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Stadtteil Anzahl zusammen-
hängend nicht  
erschlossene Einwohner  
Anmerkungen / Perspektiven /  
Handlungsrelevanz 
Stadtbezirk 4 – Ehrenfeld 
Neuehrenfeld Neuehrenfeld Nordwest:  
1.938 EW 
Der Bereich an der Autobahn A57 (Arminstraße, 
Rehorststraße) liegt in einem Radius von bis zu 
700 m (Fußweg) am weitesten von der Haltestel-
le „Lenauplatz“ entfernt. Angesichts der straßen-
räumlichen Gegebenheiten ist keine Verbesse-
rung der Erschließung möglich.  
 Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprü-
fung im Zusammenhang mit kleinräumiger Er-
schließung vor dem Hintergrund des demografi-
schen Wandels. 
Stadtbezirk 5 – Nippes 
Nippes „Em Parkveedel“:  
674 EW 
Nicht ausreichend erschlossen ist der Bereich an 
der Niehler Straße/Em Parkveedel. Aufgrund der 
Liniennetzstruktur bietet sich eine Veränderung 
der bestehenden Linien nicht an. 
 Perspektive: 
Mittel- bis langfristig ist zur Erschließung dieses 
Gebietes der Neubau einer Haltestelle Niehler 
Straße/Gürtel auf der Stadtbahnlinie 13 vorgese-
hen. 
Weidenpesch Westlicher Siedlungsbereich: 
2.176 EW 
Das am Rande des Nordfriedhofs gelegene west-
liche Siedlungsgebiet von Weidenpesch wird nur 
durch die Stadtbahn erschlossen. Die Wege zu 
den Haltestellen „Scheibenstraße“ bzw. „Moll-
witzstraße“ sind bis zu 600 m (Fußweg) lang. Die 
straßenräumliche Situation erschwert einen Ver-
kehr mit Standardlinienbussen.  
 Überprüfung des Handlungsbedarfs ggf. im 
Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung 
vor dem Hintergrund des demografischen Wan-
dels 
Stadtbezirk 7 – Porz 
Poll Poll Süd:  
659 EW 
Der südliche Teil des Poller Ortskerns befindet 
sich bis zu 650 m (Fußweg) von den nächsten 
Haltestellen „Hauptstraße“ und „Im Wasserfeld“ 
entfernt, die Hochhaussiedlung In der Kreuzau 
bis zu 500 m. Angesichts der straßenräumlichen 
Gegebenheiten ist zurzeit keine Verbesserung 
der Erschließung möglich.  
 Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprü-
fung im Zusammenhang mit kleinräumiger Er-
schließung vor dem Hintergrund des demografi-
schen Wandels

3. Nahverkehrsplan Köln  163  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Stadtteil Anzahl zusammen-
hängend nicht  
erschlossene Einwohner  
Anmerkungen / Perspektiven /  
Handlungsrelevanz 
Westhoven Westhoven Südost:  
1.192 EW 
Westhoven wird ausschließlich von der Stadt-
bahn erschlossen. Der rheinseitig gelegene süd-
östliche Teil von Westhoven liegt bis zu 900 m 
(Fußweg) von der Stadtbahnhaltestelle „West-
hoven Berliner Straße“ entfernt. Es bestehen 
keine Möglichkeiten, das Gebiet in das beste-
hende Busnetz zu integrieren, da keine Buslinien 
im Stadtteil verkehren. Gegebenenfalls könnten 
alternative Bedienungsformen die Erschließungs-
lücke füllen.  
 Überprüfung des Handlungsbedarfs ggf. im 
Zusammenhang mit kleinräumiger Erschließung 
vor dem Hintergrund des demografischen Wan-
dels 
Stadtbezirk 8 – Kalk 
Brück Brück Oberer Bruch:  
574 EW 
 
 
 
Nächstgelegene Haltestellen sind „Europaring“ 
und „Wiehler Straße“ der Linie 157. Angesichts 
der straßenräumlichen Gegebenheiten ist kein 
Linienbusverkehr im Gebiet möglich. 
 Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprü-
fung im Zusammenhang mit kleinräumiger Er-
schließung vor dem Hintergrund des demografi-
schen Wandels 
Brück Ost:  
679 EW 
Die Erschließung erfolgt über die Linie 154 längs 
des Brücker Mauspfades sowie über die Stadt-
bahnlinie 1. Wie eine Überprüfung im Rahmen 
des Busnetzes für den rechtsrheinischen Norden 
ergab, ist eine geänderte Buslinienführung zur 
besseren Erschließung des Gebiets nicht um-
setzbar.  
 Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprü-
fung im Zusammenhang mit kleinräumiger Er-
schließung vor dem Hintergrund des demografi-
schen Wandels 
Humboldt/ 
Gremberg 
Siedlung Humboldt:  
529 EW 
Die maximale Entfernung zur Haltestelle „Weil-
burger Straße“ beträgt etwa 500 m (Fußweg). Die 
Struktur des Straßen- und Liniennetzes ermög-
licht keine Verbesserung der Erschließung durch 
Modifikation der bestehenden Buslinien. Die 
Entfernung von bis zu 500 m (Fußweg) zu den 
nächsten Haltestellen muss in Kauf genommen 
werden 
 Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprü-
fung im Zusammenhang mit kleinräumiger Er-
schließung vor dem Hintergrund des demografi-
schen Wandels 
Kalk Kalk Nordwest:  
525 EW 
Nicht ausreichend erschlossen ist der Bereich in 
Kalk Nordwest. 
 Perspektive: 
Mit der Verlängerung der Buslinie 150 von der 
Haltestelle „Bahnhof Deutz/Messe“ zur Endhalte-
stelle „Heinrich-Bützler-Straße“ seit Dezember 
2012 wird das Gebiet über die neue Haltestelle 
„Corintostraße“ teilweise erschlossen. Zusätzlich 
ist eine S-Bahn-Haltestelle „Deutzer Feld“ zur 
Erschließung des Gebiets Kalk Nordwest im 
Zuge der S 11-Gesamtmaßnahme geplant.

164  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Stadtteil Anzahl zusammen-
hängend nicht  
erschlossene Einwohner  
Anmerkungen / Perspektiven /  
Handlungsrelevanz 
Ostheim Ostheim Nordost:  
887 EW 
Dieser Teil von Ostheim befindet sich bis zu 
600 m (Fußweg) von der nächsten Haltestelle 
„Buchheimer Weg“ entfernt. Angesichts der stra-
ßenräumlichen Gegebenheiten ist keine Verbes-
serung der Erschließung möglich.  
 Perspektive: 
Langfristig ist eine Verlängerung der Stadtbahn 
aus Richtung Mülheim im Zuge der Frankfurter 
Straße bis Ostheim geplant (rechtsrheinische 
Ringbahn), die eine größere Erschließungswir-
kung als der Busverkehr hat. 
Rath/Heumar Rath Nord:  
722 EW 
Von der Bushaltestelle „Baldurstraße“ liegt das 
Gebiet um die Rather Burg bis zu 700 m (Fuß-
weg) weit entfernt, von der Stadtbahnlinie 9 bis 
zu 850 m (Fußweg). Aufgrund der Struktur des 
Gebiets ist keine Verbesserung der Erschließung 
durch Buslinien möglich, wie bereits eine detail-
lierte Überprüfung im Rahmen der Busnetzpla-
nung ergeben hat.  
 Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprü-
fung im Zusammenhang mit kleinräumiger Er-
schließung vor dem Hintergrund des demografi-
schen Wandels 
Vingst Vingst Südost:  
987 EW 
Das Gebiet um die südliche Kuthstraße liegt bis 
zu 550 m (Fußweg) von der Bushaltestelle „Kür-
tenstraße“ entfernt. 
Die Bereiche der Schwedensiedlung liegen bis zu 
600 m (Fußweg) von den nächsten Bushaltestel-
len „Oranienstraße“ und „Würzburger Straße“ 
entfernt. 
 Perspektive: 
Gemäß Ratsbeschluss vom 28.06.2012 ist die 
Weiterführung der Buslinie 150 zur besseren 
Anbindung des bisher nicht ausreichend ange-
bundenen nordöstlichen Bereiches von Vingst zu 
prüfen. Die Linie soll über Kalk hinaus verlängert 
und über die Ostheimer Straße unter Einrichtung 
einer Haltestelle in Höhe Kuthstraße/Oranien-
straße bis in Höhe der Nobelstraße geführt wer-
den. Zurzeit gibt es für eine sinnvolle Linienfüh-
rung keine geeignete Wendemöglichkeit. 
Vingst Nordost 
Teil der Schwedensiedlung: 
2.218 EW 
Stadtbezirk 9 – Mülheim 
Buchheim Buchheim Südost:  
625 EW 
Der östliche Teil der Siedlung Buchheim befindet 
sich bis zu 700 m (Fußweg) von der nächsten 
Haltestelle entfernt. Angesichts der straßenräum-
lichen Gegebenheiten ist keine Verbesserung der 
Erschließung möglich.  
 Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprü-
fung im Zusammenhang mit kleinräumiger Er-
schließung vor dem Hintergrund des demografi-
schen Wandels

3. Nahverkehrsplan Köln  165  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Stadtteil Anzahl zusammen-
hängend nicht  
erschlossene Einwohner  
Anmerkungen / Perspektiven /  
Handlungsrelevanz 
Dellbrück Siedlung Mielenforster Heide: 
713 EW 
Die Siedlung liegt als „Anhängsel“ Refraths ab-
seits der geschlossenen Bebauung Dellbrücks. 
Aufgrund der straßenräumlichen Bedingungen ist 
eine Veränderung der Linie 436 nicht möglich. 
 Im Rahmen der Busnetzplanung ist der Ein-
satz von alternativen Bedienungsformen zu prü-
fen. 
Flittard 
 
Flittard West:  
805 EW 
Das Wohngebiet Flittard Nordwest lässt sich nicht 
besser erschließen, da die straßenräumlichen 
Gegebenheiten keinen Busbetrieb im Linienver-
kehr zulassen. Daher sind Entfernungen bis zu 
600 m (Fußweg) in Kauf zu nehmen. 
 Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprü-
fung im Zusammenhang mit kleinräumiger Er-
schließung vor dem Hintergrund des demografi-
schen Wandels 
Flittard Süd:  
1.058 EW 
Wegen fehlender Straßenverbindungen und 
Querungsmöglichkeiten der Bahntrasse lässt sich 
das Gebiet um die Hufelandstraße nicht besser 
erschließen. 
 Keine Handlungsmöglichkeit 
Mülheim Mülheim Süd:  
681 EW 
Mülheim West:  
2.493 EW 
Die rheinseitig gelegenen Siedlungsbereiche von 
Mülheim lassen sich nur schwer in das Liniennetz 
integrieren, da die Haupterschließung längs des 
Bergischen Rings bzw. des Clevischen Rings 
verläuft.  
 Im Rahmen der Busnetzplanung sollten im 
Hinblick auf das hohe Einwohnerpotenzial mit 
starker ÖPNV-Affinität Konzepte zu einer besse-
ren Quartierserschließung entwickelt werden. Der 
Bereich Mülheim Süd erfährt in den kommenden 
Jahren eine städtebauliche Umnutzung hin zu 
einem gemischten Gebiet mit Wohn-, Büro- und 
Gewerbenutzung. In diesem Zuge wird eine 
ÖPNV-Erschließung entlang der Deutz-
Mülheimer Straße geprüft. 
 Überprüfung des Handlungsbedarfs im Rah-
men der Busnetzplanung und des städtebauli-
chen Entwicklungskonzepts120 
Mülheim, Bruder-Klaus-
Siedlung:  
678 EW 
Teilbereiche der Bruder-Klaus-Siedlung im Nord-
osten an der Autobahn befinden sich in einer 
Entfernung von bis zu 800 m von den Bushalte-
stellen entfernt. Angesichts der straßenräumli-
chen Gegebenheiten und fehlender Möglichkei-
ten für eine Buslinienführung durch die Bruder-
Klaus-Siedlung ist jedoch keine Verbesserung 
der Erschließung möglich.  
 Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprü-
fung im Zusammenhang mit kleinräumiger Er-
schließung vor dem Hintergrund des demografi-
schen Wandels 
                                            
120 Vgl. Beschluss zur Session-Nr. 2171/2013 „Interdisziplinäres, dialogisches Werkstattverfahren zur 
Erstellung einer Planungs- und Entwicklungskonzeption für den Mülheimer Süden inklusive Hafen 
als Fortschreibung des Rechtsrheinischen Entwicklungskonzeptes Teilraum Nord (REK-Nord); 
hier: Konzeptbausteine und Vorgaben der Aufgabenstellung“.

166  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Stadtteil Anzahl zusammen-
hängend nicht  
erschlossene Einwohner  
Anmerkungen / Perspektiven /  
Handlungsrelevanz 
Stammheim Stammheim Süd:  
857 EW 
Die Erschließung des rheinseitig gelegenen Teils 
von Stammheim ist aus straßenräumlichen Grün-
den problematisch. Die Entfernung von bis zu 
600 m (Fußweg) zu den nächsten Haltestellen 
muss in Kauf genommen werden. 
 Keine Handlungsmöglichkeit, ggf. Überprü-
fung im Zusammenhang mit kleinräumiger Er-
schließung vor dem Hintergrund des demografi-
schen Wandels 
Tabelle 6-6: Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten zur Optimierung 
der ÖPNV-Erschließung in den einzelnen Stadtteilen  
(Basis: Einwohner Dezember 2013; Fahrplan 2014)  
Quelle: Planungsbüro VIA 
ÖPNV-Erschließung für mobilitätseingeschränkte Personengruppen 
Die räumliche Erschließung des Siedlungsgebietes der Stadt Köln durch ÖPNV -
Angebote für mobilitätseingeschränkte Personengruppen wird insbesondere au f-
grund der steigenden Anzahl von Sen ioren in den nächsten Jahren deutlich an B e-
deutung gewinnen (siehe Kapitel 3.1). Verstärkt auftretende körperliche Einschrä n-
kungen bei der Motorik, beim Hören oder beim Sehen schränken die Mobilität mit 
zunehmendem Alter immer mehr ein, so dass insbesonder e für betagte Senioren 
die ÖPNV -Angebote nur unter erschwerten Bedingungen eigenstä ndig erreichbar 
sind. Kürzere Wege von und zu den Haltestellen könnten daher die Attraktivität des  
ÖPNV für Senioren und sonstige mobilitätseingeschränkte Personengruppen de ut-
lich erhöhen.  
Um herauszufinden, welche Auswirkungen eine Reduzierung der Haltestellenradien 
und damit eine Verkürzung der Fußwege von und zur Haltestelle auf die Erschli e-
ßungsqualität des Stadtgebietes hat, wurden die Haltestellenradien aller Nahve r-
kehrsmittel, unabhängig von der räumlichen Einteilung in Kernstadt und Außenb e-
reich, generell auf 300  m – wie in der Kernstadt – gesetzt.121 Damit wird eine B e-
trachtung vom mobilitätseingeschränkten Nutzer aus versucht, dem ein Fußweg von 
nur 300 m zur nächsten Haltestelle zugemutet werden kann.  
Stellvertretend für alle betroffenen Nutzergruppen wurde in der folgenden Analyse 
die Gruppe der Senioren herausgegriffen, da nur diese in der amtlichen Statistik 
gesondert erfasst sind. 
Abbildung 6-3 zeigt die zusammenhängenden Wohngebiete mit mehr als 200 Senio-
ren, die unter den genannten Voraussetzungen außerhalb der modifizierten Erreich-
barkeitsradien liegen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung soll die 
Darstellung deutlich ma chen, wo es im Kölner Stadtgebiet Bereiche gibt, in denen 
Maßnahmen zur Verbesserung der Erschließungsqualität für viele Senioren Vorteile 
mit sich bringt. 
Die Überprüfung zeigt, dass auf Basis der verringerten Haltestellenradien zusätzlich 
zu den bereits in Abbildung 6 -2 ausgewiesenen Wohngebieten noch weitere Bere i-
che des Stadtgebietes nicht angemessen für Senioren durch den ÖPNV erschlo s-
sen sind: 
                                            
121 Vgl. http://www.sozialplanung-senioren.de/das-instrument/indikatoren-themenfeld-3-wohnen-und-
lebensfuehrung/33-b-infrastruktur/index.html, Abfragedatum: 28.03.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  167  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
 
Abbildung 6-3: Erschließung der Senioren ab 65 Jahre dur ch den ÖPNV, bei ei n-
geschränkten Haltestellenradien, Stand 2014  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 In einem ersten Analyseschritt wurden drei Gebietstypen mit 600 und mehr S e-
nioren definiert, die im  Rahmen eines kleinräumigen Monit orings im Zuge der 
weiteren Nahverkehrsplanung vertiefend untersucht werden sollten. 
Dabei handelt es sich zum einen um Gebiete mit hohem Seniorenanteil, die g e-
nerell nicht vom ÖPNV erschlossen sind und die auch in der Erreichbarkeitsana-
lyse in Tabelle 6-6 aufgeführt werden. Als Beispiele sind hier das am Rande des 
Nordfriedhofs gelegene westliche Siedlungsgebiet im Stadtteil Weidenpesch 
(Stadtbezirk Nippes) sowie das im Nordwesten gelegene Gebiet im Stadtteil 
Neuehrenfeld (Stadtbezirk Ehrenfeld) zu nennen. 
Des Weiteren handelt es sich um Gebiete, wie zum Beispiel in Ensen oder Porz 
(Stadtbezirk Porz) deren hoher Seniorenanteil vorwiegend durch Seniorenei n-
richtungen geprägt ist. Als Beispiele für Senioreneinrichtungen ist in Ensen das

168  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
„Alten- und Pflegheim H aus Monika“, Kölner Straße 64 sowie in Porz das 
„CURANUM Seniorenstift“, Dülkenstraße 18 und das „CMS Pflegewohnstift“, Jo-
sefstraße 20 zu nennen. 
 Als weiterer Gebietstyp wurden anschließend jene Wohngebiete definiert, die 
nicht vom Linienverkehr mit Standa rdbussen befahrbar und durch enge Woh n-
bebauung geprägt sind oder solche Gebiete, die im Randbereich der Wohnb e-
bauung liegen. Als Beispiel hierfür ist im Stadtteil Dellbrück (Stadtbezirk Mü l-
heim) insbesondere das Stadtviertel Hagedorn zu nennen. 
 
Ein Schwerpunkt der zukünftigen Kölner Nahverkehrsplanung sollte eine intensivere 
Auseinandersetzung mit dem Thema der Verbesserung des Mobilitätsangebots für 
mobilitätseingeschränkte Personengruppen sein. Die ausgewiesenen Bereiche so l-
len in der weiteren Nahverkehr splanung der Stadt Köln gesondert hinsichtlich des 
Mobilitätsbedarfs der Senioren betrachtet werden. Dabei sollen verstärkt flexible und 
flächenhafte Angebotsformen wie zum Beispiel TaxiBusse und Anruf -Sammel-
Taxen geprüft und deren Konzeption weiterentwic kelt werden, um diejenigen Bere i-
che besser zu erschließen, die vom Stadtbahn - und Busverkehr gar nicht oder nur 
eingeschränkt erschlossen werden können.  
Flexible Bedienungsformen bieten für mobilitätsbehinderte Me nschen Vorteile. Dies 
ist in ihrer möglich en Flexibilisierung und dem persönlichen Kontakt zum Fahrer 
und/oder Di sponent begründet : Rollatoren oder Faltrollstühle können vom Fahrer 
eingeladen werden. Kurze Zugangswege, Halten auf Wunsch oder gar eine Hau s-
türbedienung bieten insbesondere für ältere , wie auch für sehb ehinderte und blinde 
Menschen Vorteile. Jedoch können bislang die eingesetzten Fahrzeuge in den a l-
lermeisten Fällen keine schweren Elektrorollstühle transportieren. 
Neben Taxen kommen bei flexiblen Bedienungsformen auch (Klein -)Busse zum  
Einsatz. Hier ist fahrzeugseitig eine Barrierefreiheit prinzipiell möglich. (Klein-)Busse 
kommen in der Regel bei eigenständigen Systemen oder bei einer teilweisen Flex i-
bilisierung im klassischen Li nienverkehr (z. B. Richtungsbandbetrieb in den Aben d-
stunden, Aussteigen bei Bedarf) zum Einsatz. Auch bei Kleinbussen bieten die 
Fahrzeughersteller zahlreiche geeignete Fahrzeuge mit Hublift oder Klapprampen  
an. Die Sichtweise, dass auch diese Verkehrsmittel grundsätzlich ohne fremde Hilfe 
benutzt werden können, würde aber dieselben Standards bedingen wie beim „klas-
sischen“ Linienverkehr. Hier ist deshalb eine Abwägung bezüglich des anzustreben-
den Grades der Barrierefreiheit, des dafür zu tätigenden Aufwandes und zu erzi e-
lenden Nutzens erforderlich. 
Um die Handha bbarkeit für die mobilitätseingeschränkten Personengruppen zu e r-
leichtern, sollte der Vereinfachung des Systems flexibler Bedienungsformen beso n-
dere Beachtung geschenkt werden. So wäre zum Beispiel zu überprüfen, inwieweit 
generell haltestellenunabhängige Bedienungen im Zielverkehr in bestimmten Gebie-
ten umsetzbar sind. Dazu ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts notwendig.

3. Nahverkehrsplan Köln  169  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Fazit 
Die Erreichbarkeitsanalyse zeigt, dass in 24 Stadtteilen Wohngebiete liegen, die 
gemäß den im Nahverkehrsplan festgelegten Stan dards nur unzureichend vom 
ÖPNV erschlossen sind. Insbesondere enge Straßenräume, nicht durchgängige 
Erschließungsstraßennetze und städtebaulich sensible Wohnbereiche setzen einer 
flächendeckenden ÖPNV-Erschließung häufig Grenzen. Im Rahmen der Busnet z-
planung wurden und werden die benannten Bedienungslücken syst ematisch auf 
Optimierungsmöglichkeiten überprüft. In einigen Fällen bestehen bereits planerische 
Perspektiven zur Verbesserung der ÖPNV-Bedienung. Maßnahmen wie der Bau der 
Nord-Süd Stadtbahn sind zu rzeit in Umsetzung begriffen. Grundsätzlich wird ang e-
regt, das Thema „Feinerschließung in den Stadtteilen und Quartieren“ in einem G e-
samtzusammenhang mit einer Überprüfung des Einsatzes alternativer Bedienung s-
formen vertiefend zu untersuchen. 
Die Nahverkeh rsplanung sollte zukünftig verstärkt die Mobilitätsbedürfnisse von 
Senioren und mobilitätseingeschränkten Personen in den Fokus rücken. Im Rahmen 
einer vertiefenden Untersuchung sollte ein Systemvorschlag entwickelt werden, der 
die Mobilitätsbedürfnisse di eser Nutzergruppen aufgreift und Perspektiven für die 
Verbesserung des Mobilitätsangebots entwickelt. Vor dem Hintergrund des dem o-
grafischen Wandels wird angeregt, das Thema „Feinerschließung in den Stadtteilen 
und Quartieren“ in einem Gesamtzusammenhang mit einer Überprüfung des Einsat-
zes alternativer Bedienungsformen zu untersuchen. 
6.1.3 Barrierefreiheit 
Die Einführung des Begriffs „Barrierefreiheit“ im Gesetz zur Gleichstellung behinder-
ter Menschen (BGG) bedeutet den Abschied von behindertengerechten Sonderl ö-
sungen zu Gunsten einer auf alle Nutzergruppen ausgerichteten Gestaltung der 
öffentlichen Einrichtungen. „Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und 
Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die 
Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, 
ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; 
hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig. Zu den gestalteten Leben s-
bereichen gehören insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfr a-
struktur, Beförderungsmittel im Personennahverkehr, technische Gebrauchsgege n-
stände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informat i-
onsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen.“122  
Die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV ist somit nicht nur für Personengruppen mit 
körperlichen und geistigen Behinderungen von Bedeutung, sondern auch für alle 
anderen mobilitätseingeschränkten Fahrgäste.  
Barrierefreiheit ermöglicht Menschen mit Behinder ung sowie weiteren Fahrgas t-
gruppen mit Einschränkungen, wie z.B. Älteren, Schwangeren, kleinen Kindern, 
Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck, Schwergewichtigen und Kra n-
ken die Nutzbarkeit des ÖPNV. In einer alternden Gesellschaft ist die Nutzbarke it 
des ÖPNV eine Bedingung für die Teilhabe am öffentlichen Leben, gerade im hohen 
Alter, in dem die Fahrtüchtigkeit zunehmend nachlässt.  
 
                                            
122 § 4 BGG NRW, Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit 
Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz) vom 16. Dezember 2003.

170  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
 
Abbildung 6-4: Übersicht mobilitätseingeschränkter Menschen  
Quelle: Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen der Fo r-
schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) 
 
Ein barrierefreier Einstieg in die Stadtbahn oder den Bus ist für die motorisch eing e-
schränkten Personengruppen dann gegeben, wenn sie diesen  nahezu niveaugleich 
und ohne Inanspruchnahme der Hilfe weiterer Fahrgäste bewältigen können. Da r-
über hinaus muss sichergestellt sein, dass auch blinde, sehbehinderte, taube und 
hörgeschädigte Menschen einen ungehinderten Zugang zum ÖPNV -Angebot erhal-
ten. Das Zwei-Sinne-Prinzip ist daher ein wichtiges Prinzip der barrierefreien Gestal-
tung. Nach diesem Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen 
und Tasten“ angesprochen werden.  
Grundsätzlich ist auch bei Verstärkerfahrten, Ersatzverkehren un d alternativen B e-
dienformen die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Während diese Anforderung für die 
Verstärkerfahrten durch Einsatz gleichartiger Fahrzeuge wie im Linienbetrieb in der 
Regel problemlos erfüllt werden kann, bedeutet sie für die Ersatzverkeh re eine b e-
sondere Herausforderung. Bei geplanten Ersatzverkehren in Folge großer Bauste l-
len ist ein barrierefreier Zugang anzustreben.  Für kurzfristig erforderliche Umleitu n-
gen z.B. in Folge von Unfällen kann ein barrierefreier Zugang jedoch nicht gewäh r-
leistet werden. Zur Barrierefreiheit bei den alternativen Bedienformen werden im 
Rahmen des künftigen Feinerschließungskonzepts Lösungsvorschläge erarbeitet. 
Zur Sicherstellung, dass bei der Weiterentwicklung des ÖPNV -Angebots die Anfor-
derungen an die Barrierefreiheit entsprechend dem Zwei-Sinne-Prinzip durchgängig 
eingehalten wird, sollen Vertreter der Behindertenverbände jeweils frühzeitig an den 
Planungen zum künftigen Neubau von Haltestellenbereichen, der Beschaffung ne u-
er Fahrzeuge oder der Konzeption zu sätzlicher Fahrgastinformationssysteme betei-
ligt werden.

3. Nahverkehrsplan Köln  171  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Barrierefreie Straßenräume und barrierefreie ÖPNV -Angebote sind inzwischen 
Stand der Technik und in vielen Bereichen mit einem rechtlichen Anspruch unte r-
stützt.123 Die im Folgenden beschriebenen Rahmen vorgaben sind als Konkretisi e-
rung der Intention des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zu verstehen. Die 
Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes im Jahr 2013 nimmt diese Ford e-
rung konkret auf und sieht in §  8 Abs. 3 vor, dass der Nahverkehrspla n die Belange 
der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu 
berücksichtigen hat, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 
1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Abweichungen von  
dieser politischen Zielbestimmung des Bundes sind danach nur in Ausnahmefällen  
zulässig124.  
Jedoch ist die Umsetzung der hierzu erforderlichen Maßnahmenpr ogramme eine 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur im Zusammenspiel der Stadt Köln als 
Aufgabenträgerin mit den jeweiligen Baulastträgern und den Verkehrsu nternehmen 
gemeinsam erreicht werden kann. Sie steht unter dem Vorbehalt de ssen, was von 
allen Beteiligten finanziell, personell und organisatorisch bis 2022 leistbar ist. Insb e-
sondere für eine Realis ierung von Barrierefreiheit durch Umrüstung bestehender 
Anlagen und Fahrzeuge schon vor den üblicherweise gängigen M odernisierungs- 
und Investitionszyklen benötigen die Aufgabenträger und die Baulas tträger vom 
Bund und den Ländern eine sachgerechtere personelle und finanzielle Ausstattung. 
Haltestellen 
Kurze, hindernisfreie und übersichtliche Wegeverbindungen , ein stufenloser Ein - 
und Ausstieg in bzw. aus Bussen und Bahnen sowie ein stufenlose r Zugang zum 
Bahn-/Bussteig (ggf. per Rampe oder Aufzug) sind grundlegende Voraussetzungen 
für die Barrierefreiheit im ÖPNV. Das niveaugleiche Ein- und Aussteigen ermöglicht 
darüber hinaus einen schnellen und siche ren Fahrgastwechsel, von dem nicht nur 
die Kundengruppen mit Mobilitätseinschränkungen, sondern alle Fahrgä ste sowie 
der Verkehrsbetrieb aufgrund der verkürzten Haltestellenaufenthaltszeiten und des 
dadurch verstetigten Betriebs profitieren (vgl. Exkurs). Insofern sind bei der Stan d-
ortwahl der Haltestellen (siehe Kapitel 6.1.2) auch diese Belange zu berücksicht i-
gen. 
Wo kein ebenerdiger Zugang zu den Haltestellen möglich ist, sind Aufzüge nötig. In 
einzelnen Fällen werden auch Rampen eingesetzt, die entsprechend der geltenden 
Richtlinien herzustellen sind (zum Beispiel an den Haltestellen „Zoo/Flora“ und „Bol-
tensternstraße“). Fahrtreppen sind kein Beitrag zur Barrierefreiheit, da sie für ein-
zelne Nutzergruppen oft nicht nutzbar sind oder die Benutzung zum Beispiel mit 
Kinderwagen gemäß Richtlinien untersagt ist. 
Sehbehinderte benötigen ein präzises Leitsystem mit Bodenindikatoren im Zugang 
der Haltestellen und entlang der Bus - bzw. Bahnsteigkante. Akustische Informati o-
nen zu Abfahrzeiten, Störungen etc. ergänzen das Angebot. Die Ausstattung von 
Stadtbahnhaltestellen auf Kölner Stadtgebiet mit MOFIS -Anlagen125 ist vollständig. 
                                            
123 Vgl. FGSV (2011): H BVA – Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen. Hier insbesondere Kapi-
tel 3.4 Haltestellen und Verknüpfungspunkte des ÖPNV sowie Kapitel 2.1.2 Nahverkehrsplan. 
124 Vgl. § 8 Abs. 3 PBefG: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder senso-
risch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentli-
chen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu errei-
chen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret 
benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben 
und erforderliche Maßnahmen getroffen.“ 
125 MOFIS = Modulares Fahrgastinformationssystem (an Stadtbahnhaltestellen).

172  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Dort erfolgt eine Anzeige der nächsten Bahnen in Echtzeit sowie eine Ansage der 
nächsten Bahn.  
Exkurs: Haltestellenaufenthaltszeiten 
Die Stadt Köln hat im Rahmen der Bahnsteiganhebungen in den Jahren 2004 bis 
2007 an drei verschiedenen Haltestel len durch Vorher -Nachher-Erhebungen über-
prüft, ob sich ein niveaugleicher Ein - und Ausstieg auf die Fahrgastwechselzeiten 
und damit auf die Dauer des Haltestellenaufenthalts positiv auswirkt. Für diese U n-
tersuchung wurden drei verschieden stark frequentier te Haltestellen ausgewählt: 
eine mit sehr hoher Nachfrage (Neumarkt tief; Hochflurbetrieb, Ausbau von 35 auf 
90 cm über SO), eine mit hoher Nachfrage (Poststraße, Hochflurbetrieb, Ausbau 
von 35 auf 90 cm über SO) und eine mit geringerer Nachfrage (Pohligst raße, Nie-
derflurbetrieb, Ausbau von Straßenniveau auf 35 cm über SO). Die Erhebungen 
wurden in der Haupt - und der Nebenverkehrszeit sowohl vormittags als auch nac h-
mittags durchgeführt. 
Im Ergebnis zeigte die Vorher -/Nachher-Untersuchung, dass messbare Unte rschie-
de nur bei den beiden stärker nachgefragten Haltestellen auftraten. Am Neumarkt 
betrug die durchschnittliche Zeitersparnis durch die niveaugleichen Bahnsteige 7 
Sekunden pro Aufenthalt, an der Poststraße 2 Sekunden pro Aufenthalt. An der 
Pohligstraße ergaben sich keine Veränderungen, da hier der Fahrgastwechsel auch 
in der Hauptverkehrszeit zumeist ohne Zeitverzug vonstattengeht. 
Die Erhebung lässt die Schlussfolgerung zu, dass die erfolgten Bahnsteigerhebu n-
gen im hoch frequentierten zentralen Innenst adttunnel an den Haltestellen Eber t-
platz, Breslauer Platz/Hbf, Dom/Hbf, Appellhofplatz/Breite Straße, Neumarkt und 
Poststraße zu einer schnelleren Abwicklung des Fahrgastwechsels und damit auch 
zu einer Beschleunigung und Verstetigung des Betriebsablaufs führen. 
An den 300 meistfrequentierten Bushaltestellen wurden DFI -Anlagen126 aufgebaut. 
Diese zeigen die voraussichtliche Ankunftszeit der nächsten Busse und bieten auf 
Knopfdruck die Ansage dieser Informationen.  Im Einzelfall kann es aufgrund der 
akustischen Ansagen an den Haltestellen zu Konflikten mit dem Ruhebedürfnis der 
direkten Anwohner kommen. Nach den bisherigen Erfahrungen konnten diese Ko n-
flikte aber durch Verringern der Lautstärke oder eine zeitliche Einschränkung der 
Ansage (kein Betrieb in den Nachtstunden) beigelegt werden. 
Weitere Anforderungen von stark Sehbehinderten sind eine kontrastreiche Gesta l-
tung und ausreichende Beleuchtung der Haltestellen und deren Zugänge sowie Ein-
richtungen zur Fahrgastinformation. 
Durch die Entscheidung des Rates a us dem Jahr 2001 127, die Aufteilung des Stad t-
bahnnetzes in ein Hochflur - und ein Niederflurnetz mit einer Erhöhung des Niede r-
fluranteils zunächst beizubehalten, wurde die Grundlage geschaffen, den nivea u-
gleichen Einstieg für einen großen Teil des Netzes mögl ichst zeitnah umzusetzen. 
Um von heute ca. 90  % auf 100 % niveaugleichen Ein-/Ausstieg an den Stadtbahn-
haltestellen zu kommen, richten sich die Prioritäten des weiteren barrierefreien Aus-
baus der Haltestellen  im Wesentlichen nach den Fahrgastzahlen. Damit wird für 
möglichst viele Fahrgäste zeitnah ein hohe r Nutzen der Maßnah me erzielt. Nicht 
oder nicht vollständig barrierefrei ausgebaute Stadtbahnhaltestellen mit starkem 
                                            
126 DFI = Dynamische Fahrgastinformation (an Bushaltestellen). 
127  Beschluss des Rates der Stadt Köln am 2012.2001 (Ds-Nr. 2139/001 „Umstellung des Stadt-
bahnsystems Köln/Bonn auf Niederflur“).

3. Nahverkehrsplan Köln  173  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Fahrgastaufkommen sind unter anderem die Haltestellen „Aachener Straße/Gürtel“, 
„Barbarossaplatz“, „Friesenplatz“, „Vingst“, sowie „Venloer Straße/Gürtel“.128 
Schwerpunkte der barrierefreien Umgestaltung der letzten Jahre waren der zentrale 
Innenstadttunnel sowie die Linie 12 und  die im Dezember 2010 verlängerte Linie 5, 
die 2015 bis auf zwei Haltestellen („Subbelrather Straße/Gürtel“, „Nußbaumer Str a-
ße“) auf der gesamten Länge barrierefrei ausgebaut ist.  
Der Streckenabschnitt Dürener Straße/Gürtel bis Aachener Straße/Gürtel wird g e-
meinsam von der niederflurigen Linie 7 und der hochflurigen Li nie 13 befahren. Die 
dort vorhandenen drei Stadtbahnhaltestellen sind alle auf 35 cm und damit für einen 
barrierefreien Zugang zu den Niederflurstadtbahnen ausgebaut. Die zusätzliche 
Ausrüstung der Haltestellen mit Hochbahnsteigen ist in den nächsten Jahre n g e-
plant. 
Die Ausstattung der Bushaltestellen – auch im Hinblick auf Barrierefreiheit - ist in  
Kapitel 6.1.4 im Zusammenhang beschrieben. Ziel ist ein durchgehend stufenfreier  
Ein- und Ausstieg in Niederflurbusse durch die Einrichtung von barrierefreien Halte-
stellen.129 Bei den Haltestellenpositionen sind bereits ein Drittel mit einer Bordstei n-
höhe von 18  cm ausgebaut. In der Zwischenzeit stellen ausklappbare Rampen in 
allen Bussen eine durchgängig stufenlose Nutzung der Buslinien sicher. 
Haltestellen-Kataster 
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit haben sich im letzten Jahrzehnt ständig 
gewandelt, so dass die zu unterschiedlichen Zeiten errichteten Haltestellen die a k-
tuellen Anforderungen in unterschiedlichem M aß erfüllen. Für die zukünftige Fah r-
planauskunft über barrierefreie ÖPNV -Verbindungen erstellt der Verkehrsverbund 
Rhein-Sieg (VRS) daher in Zusammenarbeit mit den Städten und Kreisen des Ve r-
bundraums einen Infrastrukturatlas, in dem die wesentlichen Merkm ale aller Halt e-
stellen erfasst und anschließend regelmäßig fortgeschrieben werden sollen. Derzeit 
wird ein Haltestellenkataster zur Erfassung der notwendigen Daten angelegt, auf 
dessen Grundlage stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt werden sollen. Auf 
Basis der Ergebnisse dieser Erhebungen wird sich der Nachbesserungsbedarf aller 
Haltestellen qualifiziert ermitteln lassen.  
Fahrzeuge 
Bei der Stadtbahn wird der stufenfreie Zugang weitgehend über den gezielten W a-
geneinsatz im Niederflur - und Hochflurnetz geregelt. Ein vollständig niveaugleicher 
Einstieg in die Kölner Stadtbahnen ohne den geringsten Höhenversatz ist in der 
Praxis jedoch nicht zu erreichen, da die untere Türkante der nach außen öffnenden 
Wagentüren immer, d.h. auch bei vollständig ausgeschö pfter Fahrgastkapazität, 
oberhalb der Bahnsteigkante liegen muss. Neue Radsätze bedingen durch ihren 
geringfügig größeren Radumfang gegenüber abgefahrenen Radsätzen ebenfalls 
eine leichte Höhendifferenz. Gleichwohl muss dieser systembedingte Höhenversatz 
im Sinne eines barrierefreien Einstiegs in die Bahn jeweils so weit verringert we r-
den, dass z.B. Rollstuhlfahrer diesen aus eigener Kraft überwinden können. Bei der 
Neubestellung von Fahrzeugen ist ein niveaugleicher Einstieg mit weniger als 5 cm 
Höhendifferenz zu berücksichtigen. Eine weitere Aufgabe ist es, den Spalt zwischen 
Bahnsteigkante und Fahrzeug möglichst klein zu halten.  
                                            
128 Die Vorgehensweise des barrierefreien Ausbaus von Stadtbahnhaltestellen, gemäß einer Prioritä-
tenliste, wird in Kapitel 8.2 dargestellt. 
129 Die Vorgehensweise des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen, gemäß einer Prioritätenlis-
te, wird in Kapitel 8.3.2 dargestellt.

174  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Im Busbereich gilt die Niederflurtechnik als Standard. Kneeling (seitliche Abse n-
kung) und durch den Fahrer bedienbare, ausklapp bare Rampen, deren Einbau vom 
Land NRW gefördert wurde, sind für alle Busse – auch für die der im Auftrag der 
Kölner Verkehrs-Betriebe tätigen Subunternehmen – verpflichtend. Zusätzlich sollen 
ausreichend dimensionierte Abstellflächen für Rollstühle und Kinderwagen angebo-
ten werden, indem die Mehrzweckbereiche in den Fahrzeugen vergrößert werden. 
Der Innenraum der Fahrzeuge soll möglichst kontrastreich gestaltet werden. Auch 
ein ungehinderter Blick durch die Wagenfenster ist zur Orientierung – insbesondere 
für Sehbehinderte und bei Dunkelheit  – wichtig und so ll nicht durch Werbefolien  
beeinträchtigt werden. Zudem schränken Werbefolien auf den Fensterscheiben das 
Sicherheitsempfinden vieler Fahrgäste ein. Werbung sollte daher nur auf einem ge-
ringen Anteil der gesamten Fensterfläche angebracht werden.  
Der Einsatz barrierefreier Fahrzeuge hat zur Mobilitätssicherung für mobilitäts- und 
sensorisch eingeschränkte Menschen Vorrang gegenüber anderen be trieblichen 
Belangen. Das Angebot soll so gestaltet werden, dass  auch eine Person mit Rol l-
stuhl oder  Kinderwagen etc. möglichst zu jeder Zeit noch ausreichend Platz im 
Fahrzeug findet, worunter aufgrund der durchschnittlich kurzen Reisezeiten kein 
Sitzplatzanspruch zu verstehen ist. Das Platzangebot ist über alle Verke hrszeiten 
des Tages ausreichend zu bemessen.  
Unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen sollen die technischen 
und betrieblichen Erfordernisse für die Mitnahme von E -Scootern geschaffen we r-
den. Hierbei ist der Erlass des nordrhein -westfälischen Ministeriums für Bauen, 
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV NRW) zur Mitnahme von E -
Scootern in Linienbussen zu berücksichtigen.130 
Information und Unterstützung der Kunden  
Ein wiederkehrendes Problem ist der technisch bedingte Ausfall von Aufzügen. Der 
Aufwand für die technische Instandhaltung von Aufzügen ist hoch. Im Interesse der 
mobilitäts- und sensorisch eingeschränkte n Menschen sollen Aufzüge möglichst 
ausreichend gewartet und kurzfristig repariert werden. Aktuelle Informationen im 
Internet131, welche Aufzüge über einen längeren Zeitraum nicht nutzbar sind, stellen 
für Mobilitätseingeschränkte eine Hilfe für die Fahrtplanung dar.  Die entsprechende 
Informationsquelle sollte intensiv kommuniziert werden. 
Der barrierefreie Zugang zu den Internetinformationen der Betreiber, des Aufgaben-
trägers und des Verkehrsverbunds sollte kontinuierlich optimiert werden.  
Der bequeme und angstfreie Umgang mit dem ÖPNV durch Altersgebrechliche und 
Menschen mit Behinderung sowie durch Kinder kann auch durch Mobil itätstraining 
unterstützt werden. Entsprechende Angebote werden von den Kölner Verkehrs -
Betrieben vorgehalten. Ebenso bietet der VRS ein zielgruppenspezifisches Mobili-
tätsmanagement an132. 
                                            
130  Vgl. Erlass des MBWSV NRW vom 15.03.2017 „O-Busverkehr sowie Linienverkehr mit Kraftom-
nibussen nach § 42, § 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im öffentlichen Personennah-
verkehr (ÖPNV); Beförderungspflicht für E-Scooter mit aufsitzender Person“. 
131 http://www.kvb-koeln.de/german/news/verfuegbarkeit_aufzuege.html, Abfragedatum: 21.11.2012. 
132  http://www.vrsinfo.de/service/mobilitaetsmanagement.html, Abfragedatum: 18.07.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  175  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
6.1.4 Standards zur Ausgestaltung von Haltestellen 
Noch bevor der Fahrgast die eigentliche Dienstleistung der Beförderung in Anspruch 
nimmt, bekommt er beim Betreten der Haltestelle einen ersten Eindruck vom G e-
samtsystem des ÖPNV. Damit bildet die Haltestelle eine Art „Foyer“ der Verkehr s-
unternehmen und eine Visitenkarte für den ÖPNV. Die oberirdischen Haltestellen 
und die Zugänge zu den unterirdischen Stationen sind im Stadtbild ständig präsent, 
so dass sie nicht nur hohen funktionalen Ansprüchen genügen müssen, sondern 
auch gestalterisch ansprechende, saubere und angenehme Aufen thaltsorte für die 
wartenden Fahrgäste sein sollten. 
Daher sind die Haltestellen nicht nur entsprechend den Mindestregelungen der Ver-
ordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) , der Verordnung 
über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im P ersonenverkehr (BOKraft) sowie 
des PBefG mit den notwendigen Fahrgastinformationen auszustatten , sondern vor 
allem barrierefrei und funktional auszugestalten. Sie müssen darüber hinaus ein  
Mindestmaß an Aufenthaltsqualität sowie eine vandalismusresistente und übersicht-
liche Gestaltung bieten, die zu einer hohen Akzeptanz des Gesamtsystems ÖPNV 
beiträgt.  
Neben der Ausstattung und Gestaltung der Haltestellen ist insbesondere auch ihre 
fußläufige Erreichbarkeit von Bedeutung. Wo immer es möglich ist, muss im Inte-
resse kurzer Wege, einer verbesserten Bahnsteigauslastung und einer Erhöhung 
der objekt iven und subjektiven Sicherheit ein beidseitiger Zugang zur Haltestelle 
bzw. zum Bahnsteig eingerichtet werden. 
Bevor jedoch die lokalen Anforderungen an die Haltest ellen des ÖPNV definiert 
werden, erfolgt zunächst eine Übersicht über die gesetzlich geforderten Mindesta n-
forderungen. 
Gesetzliche Mindest anforderungen an die Qualität von Bus - und Stadtbah n-
haltestellen 
Die gesetzliche Mindestanforderung von Bus- und Stadtbahnhaltestellen regelt § 40 
(4) PBefG: „Fahrpläne und Fahrplanänderungen sind vom Unternehmer ortsüblich 
bekanntzumachen. Ferner sind die gültigen Fahrpläne in den zu m Aufenthalt der 
Fahrgäste bestimmten Räumen anzubringen. An den Haltestellen sind mindestens 
die Abfahrtszeiten anzuzeigen.“ 
Für Bushaltestellen bestehen relativ einfach formulierte gesetzliche Mindestanforde-
rungen gemäß § 32 BOKraft133.  
Die Standard-Haltestelle für Niederflurbusse im Kölner Stadtgebiet , die diesen A n-
forderungen entspricht, zeigt die folgende Abbildung 6-5. 
 
                                            
133 § 32 legt fest: „ (1) Bei der Bestimmung über die Anbringung  der Haltestellenzeichen nach §  45 
Abs. 3 StVO ist dem genehmigten Fahrplan entsprechend den Erfordernissen des Betriebs und 
des Verkehrs Rechnung zu tragen. (2) Der Un ternehmer hat neben den Angaben nach §  40 Abs. 
4 PBefG 1. an der Haltestelle die Liniennummer sowie den Namen des Unternehmers anzubri n-
gen; anstelle des Namens des Unternehmers kann bei Verkehrsverbünden und Verkehrsgemei n-
schaften deren Bezeichnung treten,  2. im Orts - und Nachbarortslinienverkehr an der Haltestelle 
deren Bezeichnung auf einem Zusatzschild deutlich sichtbar anzugeben, 3. an verkehrsreichen 
Haltestellen des Ortslinienverkehrs Behälter zum Abwerfen benutzter Fahrscheine anzubringen.“

176  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
 
 
Abbildung 6-5: Standard-Haltestelle für Niederflurbusse, Stand 2015  
Quelle: Amt für Straßen und Verkehrstechnik 
 
Für Straßenbahnhaltestellen bestehen schärfere gesetzliche Mindestanforderungen 
gemäß § 31 BO Strab. §  31 BOStrab fordert darüber hinaus auch die Erfüllung 
grundlegender Anforderungen an die Barrierefreiheit. 
 
Anforderungen an Haltestellen des Schienenverkehrs gemäß § 31 BOStrab 
„(1) Haltestellen müssen  
1. durch Zeichen als solche kenntlich gemacht sein; bei Haltestellen in Hoch - oder 
Tieflage müssen die Zugänge gekennzeichnet sein, 
2. den Namen der Haltestelle aufweisen und mit Einrichtungen für Fahr - und Netz-
pläne ausgestattet sein, 
3. als Doppelhaltestelle gekennzeichnet sein, wenn an einem Bahnsteig zwei Züge  
hintereinander halten und abgefertigt werden können. 
Haltestellen sollen Bahnsteige besitzen sowie Wetterschutz - und Sitzmöglichkeiten 
bieten. 
(2) Zu- und Abgänge in Haltestellen müssen sicher und bequem sein. 
(3) Haltestellen ebenerdiger Strecken sollen ohne Stufen zugänglich sein. Halt e-
stellen in Hoch- oder Tieflage sollen auch über Aufzüge erreichbar sein. 
 
(4) Soweit es die betrieblichen Verhältnisse erfordern, müssen Haltestellen vers e-
hen sein mit 
1. Einrichtungen zur Information und Abfertigung der Fahrgäste, 
2. Anlagen zur Überwachung des Fahrgastwechsels, 
3. Notrufeinrichtungen, 
4. Feuerlöscheinrichtungen, Löschwasserversorgung, 
5. Mitteln und Einrichtungen zur Ersten Hilfe. 
(5) Bei Fahrbetrieb ohne  Fahrzeugführer müssen in Haltestellen besondere Ei n-
richtungen vorhanden sein, die einer Gefährdung von Personen durch fahrende 
Züge entgegenwirken. 
(6) Die Breite der Bahnsteige mu ss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berüc k-
sichtigung der  Stärke und Verflec htung der Fahrgastströme bemessen sein.

3. Nahverkehrsplan Köln  177  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Längs der Bahnsteigkante mu ss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, 
bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher  Straßen von mindestens 1,5 m 
vorhanden sein. 
(7) Der waagerechte Abstand zwischen Bahnsteigkante u nd Fahrzeugfußboden 
oder Trittstufen muss möglichst klein sein; er darf im ungünstigsten Fall in der 
Türmitte 0,25 m nicht überschreiten. 
 (8) Die Höhen von Bahnsteigoberflächen, Fahrzeugfußboden und Fahrzeugtritt -
stufen müssen  so aufeinander abgestimmt se in, da ss die Fahrgäste bequem 
ein- und aussteigen können. Die Bahnsteigoberfläche soll nicht höher liegen als 
der Fahrzeugfußboden in seiner tiefsten Lage; sie muss rutschhemmend sein. 
(9) An den Bahnsteiggrenzen mu ss der Gefahr des Abstürzens von Personen  vor-
gebeugt sein. Bahnsteigkanten müssen deutlich erkennbar sein. 
(10) Beträgt in einer Haltestelle der zu überwindende Höhenunterschied mehr als 
8,0 m, muss mindestens eine Rampe, eine Fahrtreppe oder eine andere m e-
chanische Förderhilfe vorhanden sein. 
(11) Verkaufsstände, Werbeanlagen und sonstige Anlagen dürfen den Betrieb nicht 
stören und insbesondere eine schnelle Verteilung der Fahrgäste auf den Bah n-
steigen nicht behindern.“ 
 
Zur funktionalen Ausstattung gehören neben den bereits beschriebenen Fahrgastin-
formationseinrichtungen insbesondere auch der barrierefreie Ausbau der Halteste l-
len sowie eine mindestens den Richtlinien genügende Beleuchtung  (siehe Kapitel 
5.2).  
Zur Überprüfung der Zustände von Haltestellen sind zum ein en die Fahrer der Ve r-
kehrsunternehmen anzuweisen, sichtbare Beschädigungen oder Verunreinigungen 
umgehend zu melden. Darüber hinaus sind die Anlagen (Aufzüge, Fahrtreppen; 
Fahrgastinformationen) stichprobenartig auf ihre Funktionsfähigkeit sowie auf ihre 
Sauberkeit zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind umgehend zu beheben.  Die 
Durchführung der Stichproben regelt der Stadtbahnvertrag zwischen Verkehrsunter-
nehmen und Stadt Köln. 
Tabelle 6-7 führt die Zuständigkeiten für Bau, Ausstattung und Wartung an den Hal-
testellen auf Kölner Stadtgebiet auf.

178  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Aktivität Zuständigkeit  
Stadtbahnhaltestellen  Bushaltestellen 
Bau Stadt Köln / KVB / HGK Stadt Köln / Landesbe-
trieb Straßen NRW. 
Bauliche Erhaltung, Sanierung Stadt Köln / KVB / HGK Stadt Köln / Landesbe-
trieb Straßen NRW. 
Beleuchtung der Haltestellen,  
Rampen und Treppenanlagen  Stadt Köln / KVB 
Ausstattung mit Fahrgastinformation KVB jeweiliges  
Verkehrsunternehmen 
Reinigung Bodenflächen und sonstige 
Ein- und Aufbauten KVB Stadt Köln 
Reinigung Fahrgastunterstand Außenwerbe- und Stadtmöblierungsfirma 
Winterdienst:  
Warteflächen an baulich  
abgegrenzten Haltestellen134 
KVB AWB Abfallwirtschaftsbe-
triebe Köln  
Winterdienst:  
Warteflächen an baulich nicht  
abgegrenzten Haltestellen 
- 
Anlieger,  
wenn keine winterdienst-
pflichtigen Anlieger vor-
handen: AWB Abfallwirt-
schaftsbetriebe Köln 
Winterdienst:  
Gehwege vor Auf- und Abgängen zu 
Stadtbahnanlagen und Zu- und Ab-
gänge bei baulich abgegrenzten Bus-
haltestellen  
Anlieger,  
wenn keine winter dienstpflichtigen Anlieger vorha n-
den: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
 
Müllentsorgung KVB AWB Abfallwirtschaftsbe-
triebe Köln / KVB 
Tabelle 6-7: Zuständigkeiten bei Bau, Ausgestaltung und Wartung von Hal te-
stellen im Kölner ÖPNV, Stand 2014  
Quelle: Planungsbüro VIA 
Im Folgenden werden zunächst alle Haltestellen im Hinblick auf ihre Bedeutung k a-
tegorisiert, um dann die einzelnen Aspekte zu beschreiben, die als Qualitätsmer k-
male für die Stadtbahn- und Bushaltestellen im Kölner ÖPNV gelten. In einem weite-
ren Schritt werden diese Qualitätsmerkmale operationalisiert. 
Kategorisierung der Stadtbahn- und Bushaltestellen  
Eine Kategorisierung der Stadtbahn- und Bus-Haltestellen berücksichtigt neben dem 
Kriterium der Lage im Stadtraum auch die Fahrgastnachfrage an den Haltestellen. 
So werden zentrumsnahe Stadtbahn -Haltestellen mit hohem  Fahrgastaufkommen 
und wichtiger Verknüpfungsfunktion unter die Haltestellenkategorie „Stadtbahn 1 “ 
zusammen gefasst und intensiv gen utzte Bushaltestellen mit Verknüpfungsfunktion 
in der Haltestellenkategorie „Bus 1“. Sowohl die Stadtbahn - als auch die Bushalt e-
stellen werden entsprechend ihrer Bedeutung in drei Stufen kategorisiert.  
                                            
134 Vgl. Satzung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-
gebühren (Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom 19. Dezember 2012. http://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/satzungen/strassenreinigungssatzung_18_12_2013.pdf, Abfrageda-
tum: 21.10.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  179  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Tabelle 6-8 gibt einen Überblick über die Haltestellenkategorien. 
Haltestellenkategorie Beschreibung  
Stadtbahnhaltestellen 
Stadtbahn 1 Zentrumsnahe Stadtbahnhaltestellen mit hohem Fahrgast-
aufkommen und wichtiger Verknüpfungsfunktion 
Stadtbahn 2 Stadtbahnhaltestellen mit hinreichendem Fahrgastaufkom-
men mit und ohne Verknüpfungsfunktion 
Stadtbahn 3 Stadtbahnhaltestellen mit geringem Fahrgastaufkommen und 
untergeordneter oder ohne Verknüpfungsfunktion 
Bushaltestellen 
Bus 1 Bushaltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen und  
Verknüpfungsfunktion 
Bus 2 Bushaltestellen mit hinreichendem Fahrgastaufkommen mit 
und ohne Verknüpfungsfunktion 
Bus 3 Bushaltestellen mit geringem Fahrgastaufkommen und ohne  
Verknüpfungsfunktion 
Tabelle 6-8: Kategorisierung der Stadtbahn - und Bushaltestellen im Kölner 
ÖPNV Quelle: Planungsbüro VIA 
Differenzierte Qualitätsanforderungen an die Haltestelleninfrastruktur 
Für die genannten Haltestellenkategorien gelten im Kölner ÖPNV unterschiedliche  
Qualitätsanforderungen, die insbesondere die folgenden Qualitätsmerkmale betref-
fen und, wenn nicht anders vermerkt , sowohl für Stadtbahn- als auch Bushaltestel-
len gelten: 
 Ausstattung 
 Fahrgastinformation 
 Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit 
Für die Qualitätsmerkmale Ausstattung, Fahrgastinformation und  Sicherheit wird in 
Tabelle 6-9 eine für den Kölner ÖPNV spezifische Mindestausstattung definiert. Für 
alle Haltestellen gilt grundsätzlich, dass sie sauber, frei von  Schmierereien, Graffiti 
und Scratching sein sollen. Sitze, Scheiben, Aufzügen, Rolltreppen etc. sollten funk-
tionstüchtig und frei von Beschädigungen sein. 
Ausstattung der Haltestellen 
Grundsätzlich sind Haltestellen mit Verkehrszeichen 224 -40 StVO (Haltestelle Stra-
ßenbahn oder Linienomnibusse ), Linien - und Zielbezeichnung, Haltestellenname 
sowie VRS-Logo zu kennzeichnen. Ist ein Fahrgastunterstand (FGU) vorhanden ist 
das Verkehrszeichen 224 -40 ohne weitere Zusatzinformationen und die Haltestel-
lenbezeichnung am FGU montiert. Die übrigen Informationen sind den Aushängen 
in den Informationsvitrinen zu entnehmen. 
Eine komfortable Ausstattung von Bushaltestellen mit Witterungsschutz, Sitzgele-
genheit und Beleuchtung ist unter Berücksichtigung der vorhandenen fina nziellen 
Mittel und der Bedeutung der Haltestelle anzustreben. Im Rahmen der Ausschre i-

180  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
bung des neuen Werbenutzungsvertrags wurde Prioritätenlisten zur Ausstattung der 
Haltestellen mit Fahrgastunterständen festgelegt.135  
Fahrgastinformation an den Haltestellen 
Neben den gesetzlich geforderten  Informationen an Haltestellen müssen im Kölner 
ÖPNV je nach Bedeutung der Haltestelle die jeweils aktuellen  Tarifinformationen 
des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg, das Liniennetz sowie Lagepläne der Halteste l-
len publiziert werden. Des Weiteren sollen die Verkehrsunternehmen  dafür Sorge 
tragen, dass den Fahrgästen an allen Haltestellen Echtzeitinformationen zur Verfü-
gung stehen . Zurzeit sind 300 dynamische Fahrgastinformation s-Anlagen (DFI -
Anlagen) an Bushaltestellen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG in Betrieb. Die Aus-
stattung von Stadtbahnhaltestellen auf Kölner Stadtgebiet mit MOFIS -Anlagen ist 
vollständig. Großflächenanzeiger sollten zur besseren Fahrgastinformation an Ve r-
knüpfungspunkten im Stadtbahn -/Busnetz situationsabhä ngig an den Haltestellen 
vorhanden sein. Darüber hinaus sollen Echtzeitinformationen an den Haltestellen 
über ein mobiles Endgerät abrufbar sein.  
Nach Beendigung des erfolgreichen DFI -Programms aus Eigenmitteln der KVB ist 
zu überlegen, auch weitere Bushaltestellen mit DFI-Anlagen auszustatten. Die tech-
nischen Spezifikationen und Förderungsmodalitäten werden im Sinne der Rahme n-
vorgaben des NVP außerhalb des NVP vereinbart.  
Eine besondere Herausforderung bezüglich der Fahrgastinformation stellt der 
Schienenersatzverkehr bei Unterbrechungen des Stadtbahnbetriebs dar, sei es u n-
fallbedingt oder im Rahmen der geplanten Erneuerung von Gleisanlagen und Brü-
cken. Auch hier ist im Interesse der geforderten Barrierefreiheit auf die Einhaltung 
des Zwei-Sinne-Prinzips hinzuwirken. 
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an den Haltestellen 
Ein wichtiges Kriterium für die Nutzung des ÖPNV ist die Sicherheit an Haltestellen.  
So sollen sich die Fahrgäste im direkten Umfeld und während der Benutzung des 
ÖPNV sicher fühlen und  bestmöglich vor Über griffen und Belästigungen geschützt 
werden. Zu den Mindeststandards gehören daher Notrufeinrichtungen in den Tu n-
nelhaltestellen der Stadtbahn. Daneben werden seitens der Stadt Köln eine gute 
Ausleuchtung der Haltestellen , transparente Wartehallen und die Beseitigung von 
unübersichtlichen Stellen forciert.  Saubere und beschädigungsfreie Haltestellen 
unterstützen das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste. 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG baut seit Jahren ihr Sicherheitskonzept aus. In der 
Innenstadt sind fast alle unterirdischen Stadtbahnhaltestellen mit digitalen Videoan-
lagen ausgestattet. Im Regelfall befinden sich an den Haltestellen zwei Kameras, 
eine gerichtet auf den gesamten Bahnsteig, eine gerichtet auf die Umgebung der 
Notrufsäule. Die Videoanlagen dienen der Vermeidung von Vandalismus und Sac h-
beschädigungen an Einrichtungen der Kölner Verkehrs -Betriebe AG, dem Schutz 
vor Gewalt gegen Personen, der Vermeidung sonstiger Straftaten und der or d-
nungsgemäßen und sicheren Betriebsdurchführung n ach BOStrab . H ierbei sind 
insbesondere d ie sichere Beförderung der Fahrgäste und d ie Überwachung des 
Fahrgastwechsels sowie die Erkennung von Betriebsgefahren von Bedeutung. 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG streben einen weiteren Ausbau der Videoüberw a-
chung an Haltestellen und in Zwischenebenen – unter verstärkter Berücksichtigung 
von Sicherheitsaspekten – an, sofern es die Situation erfordert und es rechtlich 
                                            
135  Vgl. Beschlussvorlage „Festlegung der Haltestellenstandorte für Fahrgastunterstände ab 
01.01.2015 (Prioritätenliste Fahrgastunterstände); Session-Nr. 1556/2013.

3. Nahverkehrsplan Köln  181  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
möglich ist . Hinsichtlich der Ausstattung von Zwischen - und Verteilerebenen mit 
Videokameras sind die Kölner Verkehrs-Betriebe AG bereits an die Stadt Köln he r-
angetreten, um zusätzlich zu dem im Stadtbahnvertrag verankerten Benutzung s-
recht auch ausdrücklich das Hausrecht für alle dem unterirdischen Stadtbahnbetrieb 
dienenden Bauwerke mit den entsprechen den Nebenanlagen zu erhalten. Denn in 
datenschutzrechtlicher Hinsicht ist das Innehaben des Hausrechtes eine der Grun d-
voraussetzungen für die Inbetriebnahme von Videoüberwachungsanlagen.136 
Operationalisierung der Qualitätsanforderungen an Haltestellen 
Nachfolgende Übersicht in Tabelle 6-9 legt die für den Kölner ÖPNV verbindliche 
Mindestqualität von Stadtbahn- und Bushaltestellen in Form von operationalisierten 
Merkmalen fest. Dabei werden drei Verbindlichkeitsstufen  A / B / C verwendet, die 
den jeweiligen Haltestellenkategorien (Tabelle 6-8) zugeordnet werden. 
 
Haltestellenkategorie Stadt-
bahn 1 
Stadt-
bahn 2 
Stadt-
bahn 3 Bus 1 Bus 2 Bus 3 
Fahrgastinformation 
Beschilderung (Linie, Haltestellen-
name, Richtungs-, Zielangabe, Kenn-
zeichnung des Verkehrsunternehmens, 
VRS)  
A A A A A A 
MOFIS bzw. DFI mit Liniennummer, 
Richtung und Ankunftszeit  A A A B C  
Fahrplanaushänge A A A A A A 
Gesonderte Kennzeichnung zu den 
Zugängen der Haltestellen in Tunnel- 
und Hochlage 
C C C    
Gleis- / Bussteigbezeichnung A C C C C  
Großflächenanzeiger C C     
Haltestellenlagepläne A B  C   
Hausordnung B B B    
Lautsprecher (soweit technisch und 
rechtlich möglich) A A B B   
Schematisches Liniennetz  
Stadtbahn A A A    
Schematisches Liniennetz Bus    A B B 
Service-Rufnummer A A A A A A 
Topografischer Liniennetzplan des 
Stadtgebietes A C     
Uhr A B B    
                                            
136 Die Ausführungen im Kapitel „Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an den Haltestellen“ sind 
wörtlich der Ratsvorlage 1857/2012, Dez. I/32/322/4 vom 15.05.2012 entnommen oder in enger 
Anlehnung an diese formuliert. Es handelt sich um eine Stellungnahme der Verwaltung auf einen 
Antrag der CDU-Fraktion „Mehr Sicherheit im Kölner Stadtgebiet“ (AN/0605/2012).

182  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Haltestellenkategorie Stadt-
bahn 1 
Stadt-
bahn 2 
Stadt-
bahn 3 Bus 1 Bus 2 Bus 3 
Umgebungsplan mit Radien A B C C C  
VRS-Tarifinformationen A A A A A A 
Wegweisung zu anderen Linien A B B B C  
Ausstattung  
Beleuchtung A A A A A A 
Papierkorb A A A A A B 
Ticket-Automat B C C    
Verkehrszeichen 224-40 StVO    A A A 
Witterungsschutz mit Sitzgelegenheit  A A B A B C 
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit 
Notrufeinrichtungen in den  
Tunnelhaltestellen A A B    
Videoüberwachung (soweit technisch 
und rechtlich möglich) A A B    
Sauberkeit 
Bei sämtlichen Haltestellen ist eine regelmäßige Reinigung zu gewährleisten. Die Abfallbehälter an den 
Haltestellen sind regelmäßig zu leeren. Stark frequentierte Stadtbahnhaltestellen sind bei Bedarf nach 
Maßgabe des Aufgabenträgers täglich zu reinigen.  
Barrierefreiheit 
Stadtbahn: Bahnsteigkante 35 cm 
(Niederflur) bzw. 90 cm (Hochflur) über 
Schienenoberkante 
Bus: Bordsteinkante 18 cm über Stra-
ßenbelag Ziel ist es, alle Haltestellen des Kölner ÖPNV barrierefrei zu 
gestalten, so dass diese den Belangen der in ihrer Mobilität 
oder sensorisch eingeschränkten Menschen gerecht werden 
und für diese ohne Erschwernis und grundsätzlich ohne frem-
de Hilfe zugänglich und nutzbar sind. 
Abfahrtsinformation im Zwei-Sinne-
Prinzip (akustisch und optisch)137 
Stufenloser Zugang zum Bahnsteig / 
Bussteig  
Taktiles Leitsystem, Bodenindikatoren  
Nachrüstung der Brandmeldeanlagen 
mit optischen Anzeigen  
 
A = muss vorhanden sein       
B = sollte vorhanden sein       
C = sollte situationsabhängig vorhanden sein      
Tabelle 6-9: Mindestqualität von Stadtbahn - und Bushaltestellen, Stand 2014  
Quelle: Planungsbüro VIA 
                                            
137 Bedingt durch die Lage einzelner Haltestellen kann es zu Einschränkungen bei der Umsetzbarkeit 
kommen.

3. Nahverkehrsplan Köln  183  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
6.1.5 Ausstattung der Fahrzeuge 
Die Einhaltung der rechtlichen und technischen Vorschriften, insbesondere der BO 
Strab und der BO Kraft, ist obligatorisch, weshalb an dieser Stelle nicht näher darauf 
eingegangen wird. Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge ergeben sich aber 
auch aus den Erwartungen der Kunden und zunehmend aus dem Gedanken der 
Umweltverträglichkeit. Bei der Festlegung von Qualitätsstandards ergibt sich da r-
über hinaus ein differenziertes Bild zwischen Stadtbahn und Bus. So werden Stad t-
bahnfahrzeuge im Normallfall über mehrere Jahrzehnte betrieben, während Busse 
im Regelfall in Abständen von 8 bis 10 Jahren ersetzt werden. 
Aufgrund der langen Einsatzdauer für Stadtbahnfahrzeuge ist bei sich verändernden 
Ansprüchen daher zunächst zu prüfen, ob bei Bedarf mit vertretbarem Aufwand eine 
Nach- bzw. Umrüstung auf die aktuellen Standards möglich ist. Bei Bussen hing e-
gen sind im Regelfall die geltenden Qualitätsstandards zum Zeitpunkt der Au s-
schreibung für die gesamte Einsatzdauer maßgeblich. 
Für die Ausstattung der Fahrzeuge im Kölner ÖPNV gelten folgende Standards: 
Ausstattung der Stadtbahn-Fahrzeuge 
 Stufenloser Zugang durch Zusammenwirken von Bahnsteig - und Fahrzeugb o-
denhöhe 
 Ausreichende Anzahl von Si tzplätzen; aus hygienischen Gründen Hartschalen 
ohne Polsterung 
 Ausreichend geräumige Mehrzweckbereiche mit Haltewunschtaste zur Aufnah-
me von Mobilitätshilfen, Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern  mit ausre i-
chender Sicherung 
 Sitzplätze für Mobilitätseingeschränkte mit Haltewunschtaste in unmittelbarer 
Nähe 
 Übersichtliche Aufteilung 
 Ausreichende Innenbeleuchtung 
 kontrastreiche Innenraumgestaltung 
 kontrastreiche Innenanzeige 
 kontrastreiche Außenanzeige 
 Gewährleistung einer möglichst uneingeschränkten Sicht nach außen ; Fenster-
scheiben sind grundsätzlich von Werbung freizuhalten, in Einzelfällen  ist bei 
großflächiger Werbung an Fahrzeugen der Anteil beklebter Fensterscheiben auf 
maximal 30 % zu begrenzen 
 Videoüberwachung 
 Klimatisierung 
 Bei Neubeschaffungen : durchgehende Fahrzeuge m it einer Mindes tlänge von 
50 m138 
 Entwerter 
 Fahrkartenautomat 
                                            
138 Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW, Abschnitt 5.1. 
http://offeneskoeln.de/attachments/1/1/pdf334811.pdf, Abfragedatum: 21.08.2014.

184  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Ausstattung der Busse 
 Niederflurbusse mit Klapprampen im Bereich der Tür 2 
 Ausreichende Anzahl von Sitzplätzen 
 Ausreichend geräumige Mehrzweckbereiche mit Haltewunschtaste zur Aufnah-
me von Mobilitätshilfen,  Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern sowie mit 
Rückhalte- bzw. Sicherungseinrichtungen gemäß UN/ECE-Regelung Nr. 107,um 
eine Abstützung auf drei Seiten zu ermöglichen. 
 Sitzplätze für Mobilitätseingeschränkte mit Haltewunschtaste in unmittelbarer 
Nähe 
 Ausreichende Innenbeleuchtung 
 kontrastreiche Innenraumgestaltung 
 kontrastreiche Außenanzeige 
 kontrastreiche Innenanzeige 
 Gewährleistung einer möglichst uneingeschränkten Sicht nach außen ; Fenster-
scheiben sind grundsätzlich von Werbung freizuhalten, in Einzelfällen  ist bei 
großflächiger Werbung an Fahrzeugen der Anteil beklebter Fensterscheiben auf 
maximal 30 % zu begrenzen. 
 Videoüberwachung 
 Klimatisierung bzw. als Alternative zur Klimaanlage eine ausreichender Drucklüf-
tung, Belüftung 
 Entwerter 
 Fahrkartenautomat 
 Aktueller Stand der Abgastechnologie (siehe Kapitel 6.3) 
Zum Zwecke der Erreichung der Umweltziele ist zudem der Einsatz emissionsarmer 
Fahrzeuge bzw. neuer Antriebstechnologien zu forcieren (siehe Kapitel 6.3.4). 
Nahezu sämtliche Stadtbahnfahrzeuge der Kölner Verkehrs -Betriebe AG sind mit 
Videoüberwachungsanlagen ausgestattet. Seit Ende Januar 2014 sind alle auch alle 
Busse der Kölner Verkehrs -Betriebe AG, sowie der beauftragten Subunterneh mer 
mit Videoanlagen ausgestattet.139 
ÖPNV-Pauschale - Förderung im Bereich Stadtbahn 
Gemäß der „Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG 
NRW“140 werden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualitätsstandards der eing e-
setzten Fahrzeuge umgesetzt. Geför dert wird aus Mitteln der ÖPNV -Pauschale der 
Erwerb von neuen Stadtbahnfahrzeugen, die die folgenden Kriterien erfüllen: 
 Durchgängiges Fahrzeug mit Mindestlänge von 50 m 
 Führerstand an beiden Köpfen 
 Mindestens acht Doppeltüren je Seite 
 Barrierefreie Zugang smöglichkeit gemäß jeweiligem System (Hoch - oder Nie-
derflur) 
                                            
139 Vgl. Ratsvorlage Session-Nr. 1857/2012 vom 15.05.2012, Stellungnahme der Verwaltung auf 
einen Antrag der CDU-Fraktion „Mehr Sicherheit im Kölner Stadtgebiet“ (AN/0605/2012). 
140  Absatz 5.1; http://offeneskoeln.de/attachments/1/1/pdf334811.pdf.

3. Nahverkehrsplan Köln  185  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
 Innenraumaufteilung unter Berücksichtigung der Belange von Personen, die in 
ihrer Mobilität eingeschränkt sind 
 Vollklimatisierung 
 Notrufsprechanlagen zur Kontaktaufnahme mit dem Fahrpersonal 
 Videoüberwachung und Fahrgastinformation gemäß aktuellem Stand der Tec h-
nik. 
Ebenso werden Grunderneuerungen von vorhandenen Stadtbahnfahrzeugen zur 
dauerhaften Erhöhung der Fahrgastkapazitäten gefördert, zum Beispiel durch E r-
setzen eines Führertraktes durch zu sätzliche Sitz - und Stehplätze , neue  Innen-
raumaufteilung sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Transportlei s-
tung zum Beispiel durch den Einbau von Klimaanlagen. 
Die Stadt Köln kann Ausnahmen von den vorgenannten Förderkriterien zulassen 
und abweichende Festlegungen treffen. Über die Ausnahmen entscheidet der Ve r-
kehrsausschuss des Rates bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres. 
ÖPNV-Pauschale - Förderung im Bereich Bus 
Für den Bereich Linienbusse erfolgt eine Förderung der gefahrenen Wagenkilom e-
ter im Linienverkehr im Stadtgebiet der Stadt Köln unter Berücksichtigung des jewei-
ligen Umweltstandards der eingesetzten Busse (für nähere Ausführungen siehe 
Kapitel 6.3.1 zur Luftqualität). 
6.1.6 Rahmenvorgaben zur Beförderungsqualität 
Zur Erbringung eines qualitativ hochwertigen ÖPNV -Angebots ist die Festlegung 
von Qualitätsstandards notwendig, die sich auf die Erbringung der Verkehrsleistung, 
Fahrgastinformationen und Kundenservice und Sicherheitsvorkehrungen in den 
Fahrzeugen beziehen. Diese Aspekte werden im Folgenden beschrieben. 
Qualität der Grundverkehrsleistung 
Grundlage für die im Kölner ÖPNV zu erbringende  Verkehrsleistung ist das in Kapi-
tel 6.1.1 definierte M indestangebot der Stadtbahn - und Buslinien. Die dort aufg e-
führten Fahrten sollen so erbracht werden, wie sie bekannt gemacht werden. Bei 
geplanten Unterbrechungen aufgrund von  Wartungsarbeiten oder Baustellen wird 
eine gleichwertige alternative Dienstleistung zum Beispiel in Form von Schienene r-
satz- oder Umleitungsverk ehren angeboten . Bei ungeplanten größeren Ausfällen,  
wie z.B. durch Betriebsstörungen, verursacht durch Dritte oder höhere Gewalt, we r-
den nach Maßgabe der für den ÖPNV verfügbaren Infrastruktur Ersatzverkehre ei n-
gerichtet.

186  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Kapazität 
Das Fahrplanangebot ist  so zu gestalten, dass abgesehen von Ausnahmefällen 
(Großveranstaltungen, Karneval, Silvester etc.) keine Fahrgäste an Haltestellen 
zurückgelassen werden müssen. Um dieses zu gewährleisten sind ggf. auf Teila b-
schnitten und/oder zu bestimmten Jahreszeiten V erstärkerfahrten einzuplanen und 
durchzuführen. 
Die Fahrgäste sollen zu jeder Zeit ausreichend Platz im Fahrzeug finden, worunter 
aufgrund der durchschnittlich kurzen Reisezeiten kein Sitzplatzanspruch zu verst e-
hen ist. Das Platzangebot ist über alle Verke hrszeiten des Tages ausreichend zu 
bemessen. 
Pünktlichkeit 
Der Kunde soll sicher sein, dass die Leistungen so erbracht werden, wie sie verö f-
fentlicht sind. Busse und Bahnen fahren keinesfalls zu früh von einer Haltestelle ab 
und sollten nach Möglichkeit au ch keine Verspätung haben, wobei eine verspätete 
Abfahrt bis zu drei Minuten aufgrund der Unwägbarkeiten des Fahrbetriebs toleriert 
wird. 80% aller Haltestellena bfahrten sollen innerhalb dieses Toleranzbereiches 
liegen. Die Verkehrsunternehmen erheben regelmäßig die Pünktlichkeit auf den von 
ihnen betriebenen Linien. Die Ergebnisse werden gegenüber dem Aufgabenträger 
kommuniziert. Im Zusammenspiel mit den Daten aus den Kundenbefragungen kö n-
nen diese für den nach der VO 1370 jährlich zu veröffentlichenden Qu alitätsbericht 
verwendet werden. 
Um die Pünktlichkeit zu gewährleisten, sollten 
 Stadtbahnen an Knotenpunkten in der Regel Vorrang vor dem motorisierten 
Individualverkehr (MIV) haben, 
 Busse im Rahmen der Möglichkeiten Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlage n 
erhalten,141 
 weitere Bahnsteiganhebungen  forciert werden , um die Fahrgastwechselzeiten 
möglichst kurz zu halten. 
Anschlüsse 
Bei Reiseketten mit einem oder mehreren Umsteigevorgängen ist die Verlässlichkeit 
der Anschlussbeziehung für die Fahrgäste von große r Bedeutung. An wichtigen 
Umsteigepunkten im Stadtgebiet sind daher maßgebliche Anschlussbeziehungen 
planerisch festzulegen. Der Fahrgast soll sich darauf verlassen können, dass die 
Anschlüsse zwischen definierten Linien an festgelegten Verknüpfungspunkten  funk-
tionieren, vor allem bei geringen Fahrplantakten in der Schwachverkehrszeit . Es 
wird angestrebt, dass insbesondere im Außenbereich weitere noch näher zu b e-
stimmende Anschlussverbindungen zwischen Schienenverkehr und Bus garantiert 
werden können. Die notwendigen Voraussetzungen für eine solche Anschlusssiche-
rung werden geprüft und auf ihre Machbarkeit bewertet.  
Dennoch darf es durch die Anschlusssicherung nicht zu Nachteilen für die anderen 
Fahrgäste dahingehend kommen, dass durch ein Aufhalten von Fahrten Anschlüsse 
im weiteren Linienverlauf gefährdet werden  oder sich die Reisezeit zum Nachteil 
durchfahrender Fahrgäste zu sehr erhöht . Ein Abwägen ist in diesem Fall erforde r-
lich. 
                                            
141 Siehe Kapitel 5.2.3 Betriebssteuerung und Beschleunigung.

3. Nahverkehrsplan Köln  187  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Mobilitätsgarantie 
Für Fahrgäste im Kölner ÖPNV gilt die NRW-weit gültige Mobilitätsgarantie. Im Falle 
von Verspätungen  von mehr als 20 Minuten können Fahrgäste ein Taxi für ihre 
Fahrt zum Ziel nehmen – wenn es keine andere Fahrtalternative mit Bus und Bahn 
zum Ziel gibt. Tagsüber (5:00  Uhr bis 20:00 Uhr) erhalten Kunden eine Ta xikosten-
erstattung bis zu 25 Euro pro Person, abends (20:00 Uhr bis 5:00 Uhr) werden Taxi-
kosten bis zu einer Höhe von 50 Euro pro Person erstattet. Wer ein Aktiv60Ticket 
bzw. Monats- oder Formel9Ticket im Abo oder ein JobTicket oder ein Großkunde n-
Ticket be sitzt, erhält zwischen 5:00  Uhr und 20:00  Uhr eine Kostenerstattung von 
maximal 35  Euro, zwischen 20:00  Uhr und 5:00  Uhr von maximal 60  Euro.142 Die 
Garantie gilt unabhängig davon, welches Nahverkehrsmittel genutzt wird, allerdings 
nicht bei Streik, Unwetter , Naturgewalten, Bombendrohungen sowie Verspätungen, 
die während der Fahrt auftreten und bei Verspätungen von weniger als 20 Minuten, 
durch die ein anschließendes Verkehrsmittel verpasst wird.143 
6.1.7 Qualitätskriterien Tarif und Service 
Vorgaben zur Tarifgestaltung 
Im Kölner ÖPNV wird der Tarif des Verkehrsverbundes Rhein -Sieg angewendet. 
Das Stadtgebiet Köln besteht aus einem einheitlichen Tarifgebiet, in dem ein ei n-
heitlicher Fahrpreis gilt. Darüber hinaus wird für geringe Entfernungen von bis zu 
vier Haltestellen zuzüglich Einstiegshaltestelle ein Kurzstreckentarif angeboten. Den 
Geltungsbereich der im Kölner ÖPNV zu erwerben den Tarifangebote zeigt Abbil-
dung 6-6. 
Für Fahrten in den benachbarten Verkehrsverbund Rhein -Ruhr sowie in Teile  von 
Rheinland-Pfalz bestehen Übergangsregelungen, so dass von Köln aus eine Durc h-
tarifierung auch dorthin möglich ist.144 Für weitere Fahrten von und nach Köln inne r-
halb des Landes NRW gilt der NRW-Tarif.145  
Nutzer von Tickets des Fernverkehrs der Deutschen Bahn, die im Besitz einer 
„BahnCard 25“ oder „BahnCard 50“ sind, f ahren mit der DB -Fahrkarte bei Strecken 
über 100km in Köln und zahlreichen deutschen Städten kostenlos innerstädtisch im 
Geltungsbereich des City -Tickets mit Bus, S -Bahn, U-Bahn und Straßenb ahn zum 
Startbahnhof und am Zielbahnhof bis zu Ihrem Reiseziel mit öffentlichen Verkehr s-
mitteln weiter. „BahnCard100“-Inhaber können alle öffentlichen Nahverkehrsmittel in 
Köln sowohl zum und vom Startbahnhof als auch vom und zum Zielbahnhof koste n-
los nutzen.146 
                                            
142 In Anlehnung an: http://www.vrsinfo.de/service/mobilitaetsgarantie.html, Abfragedatum: 
18.06.2012. 
143 In NRW besteht keine Bagatellgrenze von 4 Euro, wie sie das bundesweite Fahrgastrecht vor-
sieht. 
144 Vgl. http://www.vrsinfo.de/tickets/tickets-zu-nachbarverbuenden.html; hier werden ebenfalls 
Übergangsregelungen in weitere angrenzende Gebiete beschrieben, Abfragedatum: 18.06.2012. 
145 http://www.vrsinfo.de/tickets/tickets-fuer-nrw-weite-fahrten.html, Abfragedatum: 15.06.2012. 
146 http://www.bahn.de/p/view/bahncard/vorteile/cityticket.shtml, Abfragedatum: 18.06.2012.

188  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
 
Abbildung 6-6: Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg, Stand: 2015  
Quelle: VRS 
Vertriebssystem 
Als Dienstleistungsunternehmen spielt der Vertrieb eine zentrale Rolle für die Ve r-
kehrsunternehmen. Die gewählte Vertriebsstelle ist erste Anlaufstelle für die meisten 
Kunden und trägt somit maßgeblich zum ersten Eindruck des ÖPNV -Systems bei. 
Der Vertriebsbereich umfasst Kundencenter, externe Verkaufsstellen, Fahrauswei s-
drucker und -automaten sowie elektronische Vertriebswege wie Internet und mobile 
Handy-Apps. Da der Vertrieb maßgeblich auf die Fahrgeldeinnahmen wirkt, best e-
hen hier sehr hohe Ansprüche an die Qualität sämtlicher Vertriebswege. Neben ent-
sprechend qualifizierte m Personal an den unters chiedlichen Vertriebsstellen , ist 
auch eine leichte  Bedienungsführung bei den automatisierten Vertriebsstellen zu 
gewährleisten. Vertriebswege über das Internet oder über Mobiltelefone sind weiter-
zuentwickeln, um den Kunden die Gelegenheit zu geben, möglic hst einfach von zu 
Hause und unterwegs einen Zugang zum ÖPNV zu bekommen. 
Bei den automatisierten Vertriebswegen kommt den Fahrausweisdruckern und -
automaten derzeit die höchste Bedeutung zu. Um einen Vertrieb in „letzter Minute“ 
sicherzustellen, sind sämt liche Fahrzeuge mit Fahrausweisdruckern oder alternativ 
mit Fahrausweisautomaten auszustatten, damit der Fahrgast die Möglichkeit b e-
kommt, direkt bei Fahrtantritt die gängigen Fahrausweise zu erwerben. Daneben 
sollen an Haltestellen mit hohem Fahrgastaufko mmen stationäre Fahrausweisauto-

3. Nahverkehrsplan Köln  189  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
maten aufgestellt sein. Eine zunehmende Bedeutung hat jedoch der Ticketverkauf 
über Apps, der mittelfristig deutlich ausgeweitet werden soll.  
Eine ausreichende Personalpräsenz in den Kundencentern, insbesondere beim Mo-
natskartenverkauf, soll dafür sorgen, dass die Wartezeiten für die Kunden vertretbar 
bleiben. 
Neben dem reinen Vertrieb haben die Kundencenter auch eine Informationsaufg a-
be. So soll dort kompetent, freundlich und hilfsbereit auf die persönlichen ÖPNV -
Bedürfnisse der Kunden eingegangen werden. Das dort eingesetzte Personal hat 
dementsprechend als Ansprechpartner für alle Kundenbelange in Bezug auf Tarif 
und Fahrplan (Beratungsleistungen) zu agieren. Um dieses sicherzustellen, sind die 
Verkehrsunternehmen angehalten, entsprechende Personalqualifizierungskonzepte 
mit Fachschulungen zu den Themen Tarif, Fahrplan , aber auch Kundenorientierung 
durchzuführen. Dieses Schulungskonzept ist auch den Mitarbeitern externer Ve r-
triebspartner anzubieten. Bei externen Vertriebspar tnern können zudem Anreize 
durch unterschiedliche leistungsabhängige Provisionsansätze geschaffen werden, 
um zu einer weiteren Verbesserung der Qualität beizutragen. 
Vertriebswege 
An rund 700 Verkaufsautomaten in den Stadtbahnen und Bussen der Kölner Ve r-
kehrs-Betriebe AG sind nach Einführung der neuen Automaten alle VRS-Tickets 
sowie die PauschalpreisTickets des NRW -Tarifs erhältlich. Relationsbezogene Ei n-
zelTickets im NRW -Tarif sind zurzeit ausschließlich an den Verkaufsstellen des 
SPNV zu erwerben. Die Zahlungsmöglichkeiten an den mobilen Verkaufsautomaten 
sind Barzahlung mit Münzgeld und Geldkarte. Die Bezahlung mit EC -Karte an den 
mobilen Automaten soll ab Ende 2015 mit der Einführung neuer Automaten möglich 
sein. 
Zurzeit befinden sich rund 100 Verkaufsa utomaten an den Haltestellen. An diesen 
kann mit Münzgeld, Geld - und teilweise EC-Karte bezahlt werden. Mit dem Einsatz 
neuer Automaten ab Ende 2015 werden an allen Automaten das Ticketsortiment 
und die Zahlungsmöglichkeiten einheitlich sein. 
Darüber hinau s betreiben die Kölner Verkehrs -Betriebe AG fünf KundenCenter in 
Braunsfeld, Ehrenfeld, Mülheim, am Neumarkt und am Chlodwigplatz sowie drei U-
Bahn-Vertriebsstellen an den Haltestellen Ebertplatz, Dom/Hbf und Neumarkt.  
Das Leistungsangebot der KVB-KundenCenter umfasst folgendes Spektrum: 
 Verkauf und Beratung zu allen Tickets 
 Beantwortung von Fahrplan- und Tariffragen 
 Ausstellung von Kundenkarten 
 Beratung rund um das Thema Mobilität mit Bus und Bahn 
 Bearbeitung von Abonnementsvorgängen 
 Ausstellung von ChipTickets (elektronisches Ticket im Scheckkartenformat) 
 Einzahlungsmöglichkeit des erhöhten Beförderungsentgelts 
 Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, Geld-und EC-Karte

190  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Die U-Bahn-Vertriebsstellen bieten folgendes eingeschränktes Leistungsspektrum 
an: 
 Verkauf und Beratung zu allen Tickets 
 Beantwortung von Fahrplan- und Tariffragen 
 Ausstellung von Kundenkarten 
 Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, Geld- und EC-Karte  
Weitere Vertriebsstellen  der Kölner Verkehrs -Betriebe AG auf Kölner Stadtgebiet 
bestehen in Form von drei ServiceCentern 147 (Verkauf und Beratung zum VRS -
Ticketgrundsortiment, Beantwortung von Fahrplan - und Tariffragen, Annahme von 
Abo-Anträgen) und über 140 privaten Vertriebsstell en (Verkauf eines VRS -
Ticketgrundsortiments, Einzel-, 4er-, Tages-, Wochen-, MonatsTickets). 
In den Buslinien der übrigen auf Kölner Stadtgebiet verkehrenden Verkehrsunte r-
nehmen verkauft auch das Fahrpersonal die Tickets.  
Die Deutsche Bahn AG betreibt in der Stadt Köln vier Reisezentren, in denen auch 
das Fahrausweissortiment des VRS- und NRW-Tarifs verkauft wird. Diese befinden 
sich im Hauptbahnhof, am Flughafenbahnhof Köln/Bonn sowie an den Bahnhöfen 
Köln Messe/Deutz und Köln -Mülheim. Zudem bietet ein „D B Mobility Center“ in 
Köln-Sülz die Dienstleistungen eines Reisezentrums an. Darüber hinaus befinden 
sich an allen Haltestellen des SPNV Verkaufsautomaten der DB AG und an den vier 
von der RB26 bedienten Bahnhöfen zusätzlich Verkaufsautomaten der trans reg io 
Deutsche Regionalbahn GmbH, die auch das gesamte VRS-Tarifsortiment anbieten. 
Im Internet besteht die Möglichkeit, Tages -, Wochen-, und MonatsTickets zu erwe r-
ben. Die entsprechenden Seiten sind über den VRS sowie die einzelnen Verkehr s-
unternehmen zugänglich. Der Vertrieb erfolgt über den „VRS-Ticketshop“.148 
Darüber hinaus können Kunden mit ihrem Mobiltelefon einen Fahrausweis (Hand y-
Ticket) im VRS sowie in 13 weiteren anderen deutschen Städten und Regionen rund 
um die Uhr bargeldlos kaufen.149  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                            
147 ServiceCenter befinden sich in Nippes, Porz, Sülz und Weiden (Stand: 2013); weitere Informatio-
nen siehe Flyer „ 2013: Ihr Weg zum Ticket (Neuauflage Januar)“ unter http://www.kvb-
koeln.de/german/tarif/tickets/ihr_weg/ihr_weg.html, Abfragedatum: 23.01.2014. 
148 http://www.vrs-ticketshop.de/, Abfragedatum: 19.06.2012. 
149 http://www.kvb-koeln.de/german/tarife/tickets/handyticket/, Abfragedatum: 21.10.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  191  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Fahrpersonal 
Die Serviceorientierung von Verkehrsunternehmen ist auf allen Ebenen konsequent 
umzusetzen. 
Neben ihrer Hauptaufgabe – der Fahrtätigkeit – repräsentieren die Fahrerinnen und 
Fahrer das Verkehrsunternehmen und tragen durch ihr Auftreten maßgeblich zum 
ersten Eindruck der Kunden bei. Auf Grund dessen müssen sie kompetent, hilfsbe-
reit und freundlich sein. Um dieses zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass sie 
über ein ausreichendes Wissen im Zusammenhang mit Fragen zum ÖPNV-Angebot 
verfügen sowie eine adäquate sprachliche Ausdrucksweise beherrschen.  
Als selbstverständlich werden ein sicherer und fahrgastfreundlicher Fahrstil sowie 
die Einhaltung von Dienstvorschriften angesehen. Um dieses dauerhaft zu gewäh r-
leisten, sind die Fahrer und Fahrerinnen für ihren Einsatz mit Fahrgästen entspr e-
chend zu schulen. Neben der reinen Fahrausbildung, in dessen Rahmen die Str a-
ßenverkehrsordnung, die Fahrtechnik – insbesondere auch das energiesparende 
Fahren – und weitere relevante Inhalte für den Fahrdienst geschult werden, ist auch 
ein theoretischer Teil zu absolvieren. Darin sind Kundendienst, Tarif, Technik der 
Fahrzeuge sowie die Kenntnisse zu den Betriebsanlagen und die Vorschriften der 
Dienstanweisungen für den Fahrdienst zu vermitteln. Busfahrer haben eine P rüfung 
nach der Berufskraftfahrerqualifizierung nachzuweisen, Stadtbahnfahrer eine Pr ü-
fung nach der BO Strab. Zwischen formaler Fahrberechtigung und dem Einsatz im 
Liniendienst sind darüber hinaus mehrwöchige Einsätze unter Begleitung eines 
Lehrfahrers durchzuführen. Neben der Streckenkunde soll dabei das konkrete Ve r-
halten bei Störungen und Besonderheiten sowie der Umgang mit Fahrgästen vermit-
telt werden. 
Um die Servicequalität aufrecht zu erhalten, sind alle Fahrer jährlich zu  schulen, um 
die vorhandenen Kenntnisse und Verhaltensweisen aufzufrischen sowie Neueru n-
gen bei Gesetzen und Vorschriften zu vermitteln. 
Das Fahrpersonal ist angehalten, entweder die vom Unternehmen zur Verfügung 
gestellte Dienstkleidung zu tragen oder alternativ eine adäquate, der Dienstkleidung 
ähnliche Bekleidung zu nutzen, um ein einheitliches Bild bei den Fahrgästen siche r-
zustellen.  
Sicherheits- und Servicepersonal 
Bei der Beschreibung von Qualitätsstandards zur Sicherheit wird das subjektive 
Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden de s Fahrgastes angesprochen, da die techn i-
sche Sicherheit des Fahrgastbetriebes im Rahmen der ordentlichen Betriebsführung 
vorausgesetzt wird. Dabei sollte der Fahrgast grundsätzlich nie ein Gefühl von 
Hilflosigkeit oder Handlungsunfähigkeit haben. So hängt die Akzeptanz des ÖPNV , 
wie Untersuchungen 150 zeigen, sehr stark vom subjektiven Sicherheitsempfinden 
der Kunden ab. Kunden sollten sich dabei zu jeder Tageszeit sicher fühlen und sich 
aus Überlegungen über die Sicherheit nicht davon abhalten lassen, den ÖPN V zu 
nutzen. Um dieses Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu gewährleisten, gibt es grund-
sätzlich zwei Wege, die miteinander zu kombinieren sind : Zum einen technische 
Maßnahmen – wie z.  B. Notrufeinrichtungen in Fahrzeugen  und an Haltestellen, 
Anlagen zur Video-Überwachung – und zum anderen der Einsatz von Service - und 
Sicherheitspersonal. Das personelle Sicherheitskonzept der Verkehrsunternehmen 
soll nicht auf die Fahrzeuge beschränkt sein, sondern die gesamte Reisekette des 
Fahrgastes umfassen. Insofern begi nnen die Aufgaben bereits an der Haltestelle , 
setzen sich in den Fahrzeugen fort  und enden bei Verlassen der Haltestelle . Um 
                                            
150 Vgl. Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2004): Kölner statistische Nachrichten. 
Nutzung und Bewertung des ÖPNV in Köln. S. 16.

192  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
sicherzustellen, dass zeitnah auf sich verändernde Sicherheitslagen im Stadtraum 
reagiert werden kann, sind die Unternehmen gehalte n, Konzepte zu entwickeln, die 
die jeweiligen Sicherheitsbedürfnisse der Fahrgäste adäquat erfassen  und sich fl e-
xibel umsetzen lassen . Hierzu kann beispielsweise die Auswertung von regelmäß i-
gen Kundenbefragungen dienen. Auf Basis der gewonnen Erkenntnisse sind dem-
entsprechend die Personaleinsätze zu koordinieren. So wurde z.B. auf der Basis 
gewonnener Erkenntnisse das Sicherheitspersonal in den Abend - und Nachtstu n-
den gezielt aufgestockt. Damit soll durch eine regelmäßige Präsenz von Servicemit-
arbeitern an als kritisch empfundenen Orten und zu als kritisch empfundenen Zeiten 
die Wahrnehmung der Sicherheit gesteigert werden. 
Aufgaben des Sicherheits- und Servicepersonals 
Zu den Hauptaufgaben des Servicepersonals gehören: 
 die Beratung der Fahrgäste 
o zu Fahrplan und Fahrverbindungen 
o zum Tarif 
o zu besonderen Betriebszuständen ( zum Beispiel Baumaßnahmen, Großver-
anstaltungen) 
o bei Betriebsstörungen 
o zur Lage und Erreichbarkeit von öffentlichen Gebäuden, Sehenswürdigke i-
ten, wichtigen Straßen und Plätzen 
 die Aufnahme von Anregungen und Kritik sowie Beschwerden von Fahrgästen 
 das Verteilen von Informationsmaterial zum ÖPNV 
 das Leisten von Hilfestellungen für Fahrgäste, beispielsweise 
o beim Ein- und Aussteigen von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, Fahr-
gästen mit Kinderwagen oder Gepäck 
o bei der Bedienung der Fahrausweisautomaten 
o durch das Mitwirken bei der Beschleunigung des Fahrgastwechsels im Falle 
von hohem Fahrgastaufkommen unter besonderer Beachtung der Fahrgas t-
sicherheit 
o in U-Bahnanlagen das Wiedereinschalten von Fah rtreppen, bei missbräuch-
licher Auslösung der Notbremse. 
o durch die Entgegennahme von Fundstücken von Fahrgästen 
 Wahrnehmung des Hausrechts in den betrieblichen Anlagen  
o das Entgegenwirken von Aufenthalten von Personen sowie Treffpunktbildun-
gen, von denen Störungen ausgehen, wie beispielsweise Belästigungen oder 
Bedrohung und Gefährdung von Dritten  
o die Durchsetzung des Rauchverbots, des Verzehrverbots sowie des Alkohol-
konsumverbots 
o die Verhinderung von Störungen durch übermäßigen Alkoholkonsum, Handel 
mit und Konsum von Drogen und Betäubungsmitteln  
o der Schutz des öffentlichen Eigentums vor missbräuchlicher Benutzung, B e-
schädigung, Diebstahl oder Verunreinigung 
o ggf. weitere Aufgaben wie z.B. Fahrscheinkontrollen 
Im Rahmen dieser Aufgaben ist stets eine deeska lierende Einflussnahme ausz u-
üben.

3. Nahverkehrsplan Köln  193  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Umfang des Einsatzes von Sicherheits- und Servicepersonal 
Im Bereich Sicherheit , Service, Fahrausweisprüfung und Betriebsaufsicht  der KVB 
AG werden derzeit ca. 285  Mitarbeiter eingesetzt (Stand 2015). Zwischen der Kö l-
ner Verkehrs-Betriebe AG und der Polizei besteht seit vielen Jahren eine sehr g ut 
funktionierende Ordnungspart nerschaft, die sich auf gemeinsame Bestreifungen, 
Prävention, Rechtshilfe, enge Zusammenarbeit der Leitstellen und Informationsau s-
tausch erstreckt. Bei Bedarf sollen die Servicekräfte zur Erfüllung der Aufgaben im 
Rahmen der Ordnungspartnerschaft die Polizei oder den Ordnungsdienst der Stadt 
Köln hinzurufen.  Im Zusammenhang mit Großveranstaltungen oder Demonstrati o-
nen werden an den Haltestellen, die aufgrund des jeweiligen Ereignisses besonders 
belastet sind, von der Leitstelle intensive betriebliche Kamera -Beobachtungen 
durchgeführt, um ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen. Außerdem werden an 
den jeweiligen Brennpunkten Verkehrsmeister und Servicepersonal eingesetzt.151 
Die im Kölner ÖPNV tätigen Verkehrsunternehmen müssen den Fahrgästen und 
sonstigen sich im Bereich der Verkehrsanlagen befindenden Personen im Falle von 
Notlagen die Möglichkeit bieten, schnell Hilfe anzufordern. Das Personal muss über 
Funk eine Leitstelle unmittelbar informieren können, von wo aus Standleitungen zu 
Polizei und Feuerwehr vorhanden sind.  Über innerbetriebliche Maßnahmen  muss 
sichergestellt werden, dass im Bedarfsfall diese Hilfe tatsächlich geleistet wird. 
Sozialstandards für eingesetztes Personal 
Die Verkehrsunternehmen haben das eingesetzte Personal nach Maßgabe ei n-
schlägiger und repräsentativer Tarifverträge zu entlohnen. Als repräsentativ sind die 
durch Rechtsverordnung des für Arbeit zuständigen Ministeriums bestimmten Tarif-
verträge anzusehen. Derzeit maßgeblich sind die in Lfd. Nr. 1 Anlage 1 der Veror d-
nung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des ö f-
fentlichen Personennahverkehrs (Repräsentative Tarifverträge Verordnung - RepT-
VVO) vom 5. April 2016 (GV. NRW. 2016 S. 196) genannten Tarifverträge. 
Kontrollierter Einstieg vorne 
Zur verbesserten Ticketkontrolle sowie zur Erhöhung der Sicherheit gilt auf allen  
KVB-Buslinien ab 20:00  Uhr sowie generell zu allen Zeiten auf den Buslinien der 
übrigen in Köln tätigen Verkehrsunternehmen der kontrollierte Vordereinstieg : Fahr-
gäste müssen dem Fahrpersonal dabei unaufgefordert ihr Ticket vorzeigen. Neben 
der Einnahmesicherung erhöht der Vordereinstieg insbesondere in den Neben - und 
Schwachverkehrszeiten die Sicherheit, da Fahrgäste intensiver vom Fahrpersonal 
wahrgenommen werden. Mobilitätseingeschränkte Personen sowie Kunden mit Kin-
derwagen oder Fahrrädern können weiterhin die zweite Tür zum Einsteigen nutzen. 
Bei Verspätungen und hohem Fahrgastaufkommen bleibt es im Ermessen des Bu s-
fahrers, die hinteren Türen zum Einstieg freizugeben.152 
                                            
151 Vgl. Ratsvorlage (Session-Nr. 1857/2012) vom 15.05.2012, Stellungnahme der Verwaltung auf 
einen Antrag der CDU-Fraktion „Mehr Sicherheit im Kölner Stadtgebiet“ (AN/0605/2012). 
152 http://www.kvb-koeln.de/german/news/vorne.html, Abfragedatum: 19.06.2012.

194  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Aktuelle Informationen zum ÖPNV -System und zu betrieblichen Sonder -
situationen  
Aktuelle Fahrpläne, Liniennetzpläne und das Fahrplanbuch in gedruckter Form sind 
in den Ku ndenCentern und U -Bahn-Vertriebsstellen der Kölner Verkehrs -Betriebe 
AG sowie in den Reisezentren der DB AG verfügbar.  
Die Aktualisierung von Fahrplänen – in der Regel zum Fahrplanwechsel im Deze m-
ber –, Linienplänen und Tarifinformationen an den Haltestel len muss zeitnah erfo l-
gen.  
Sonderfahrpläne wie zum Beispiel zu Weihnachten, Silvester und Karneval  werden 
frühzeitig an möglichst allen Vorverkaufsstellen  ausgegeben und in Bussen und 
Bahnen ausgelegt. Dies gilt ebenfalls für geplante Betriebsunterbrechun gen und 
Umleitungen, die Veränderungen von Linienführung, Fahrplan und Betriebsabwic k-
lung erfordern. Hier müssen gegebenenfalls veränderte Abfahrzeiten und Informat i-
onen über Fahrwege deutlich gekennzeichnet an den Haltestellen ausgehangen 
werden. Bei veränderten Abfahrstellen von Stadtbahnen und Bussen muss ein Hi n-
weissystem die Orientierung der Kunden sicherstellen. 
Im Störungsfall ist den ÖPNV-Kunden unverzüglich eine Meldung über alle relevan-
ten Betriebsstörungen mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere die Ursache, Dauer 
und wenn notwendig, alternative Fahrtmöglichkeiten oder Ersatzverkehre, soweit 
dies bekannt und technisch möglich ist.  
Des Weiteren sind alle  relevanten ÖPNV-Informationen (größere Störungen, Fah r-
plan-, Netz- und Tarifauskünfte) im Internet abrufbar. Dies erfolgt über die Interne t-
seiten der Verkehrsunternehmen, des VRS sowie über das Internetportal 
„http://www.mobil-im-rheinland.de“. 
6.2 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit richten sich sowohl an di e Nutzer des 
ÖPNV-Systems als auch an potenzielle Kunden, die von den Vorteilen des ÖPNV 
überzeugt werden und ihr Mobilitätsverhalten zugunsten stadtverträglicher Ve r-
kehrsarten verändern sollen. Zu diesem Zweck werden vielfältige Kommunikation s-
kanäle genutzt, die in folgender Tabelle 6-10 dargestellt sind. 
Kundeninformation 
 
Standort Automatisierte elektronische 
Kundeninformation Statische Kundeninformation: 
 In / An den 
Fahrzeugen 
 Ansagen:  
o nächste Haltestelle 
o wichtige Anschlussbezie-
hungen 
o Meldungen über Betriebs-
störungen 
 Leuchtanzeigen in den Fahr-
zeugen: 
o nächste Haltestelle 
o Fahrtziel der Fahrt 
 Liniennetzplan 
 Tarifinformation 
 Anzeigen an den Fahrzeugen 
(außen) 
o an der Front Liniennummer 
und Fahrtziel 
o an der Seite Liniennummer 
und Fahrtziel 
o am Heck Liniennummer, 
bei Stadtbahnen auch 
Fahrtziel

3. Nahverkehrsplan Köln  195  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Standort Automatisierte elektronische 
Kundeninformation Statische Kundeninformation: 
 An Haltestellen  Anzeigen an Stadtbahnhalte-
stellen und Bushaltestellen, die 
über MOFIS/DFI verfügen 
o mindestens Abfahrtszeit der 
kommenden zwei Abfahrten 
o Meldungen über Betriebs-
störungen und Verspätun-
gen 
 Ansagen an Stadtbahnhalte-
stellen und Bushaltestellen, die 
über MOFIS/DFI verfügen:  
o Nächste Abfahrt mit Fahrt-
ziel 
 Informationen an Stadtbahn-
haltestellen  
o Fahrplan 
o Tarifinformation 
o Liniennetzplan (geografisch 
und schematisch) 
 Informationen an Bushaltestel-
len 
o Fahrplan 
o Tarifinformation 
o schematischer Liniennetz-
plan 
 Internet/App  Elektronische Fahrplanaus-
kunft 
o Haltestellenabfahrtszeiten 
regionale Reiseverbindun-
gen“ 
o Verbindungsorientierte Tari-
finformationen  
o Online abrufbare Echtzeit-
auskunft  
 
Tabelle 6-10: Kundeninformation der Kölner Verkehrs Betriebe AG, Stand 2014  
Quelle: KVB AG 
Zielgruppenspezifische Werbekampagnen 
Neben der klassischen Kundeninfomation über Printmedien wie Fahrplanbücher, 
Minifahrpläne, Liniennetzpläne, angebotsbezogene Flyer, Broschüren und Plaka t-
aushänge werden regelmäßig themenbezogene und zielgruppenspezifische Werbe-
kampagnen mit direkter Kundenansprache durchgeführt. Als Beispiele seien folge n-
de Kampagnen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG genannt: 
 „Neubürgerkampagne“ 153 
Neben einer umfangreichen Infobroschüre für alle nach Köln neu Zugezogenen 
wird ein kostenloses WochenTicket für das Kölner Stadtgebiet angeboten. 
 „Autofahrerkampage 2012“  
Bei der breit angelegten Kampagne in Kooperation mit dem ADAC unter dem 
Motto „Nur Auto war gestern" konnten 1.500 VRS-weit gültige TagesTickets be-
stellt werden. 154 
 „Klimakampagne“ 155 
Seit mehreren Jahren wird eine Kampagne durchgeführt, die mit jährlich wec h-
selnden Motiven auf die ökologischen Vorteile des ÖPNV hinweist. 
                                            
153 http://www.kvb-koeln.de/german/kampagnen/neu_buerger.html, Abfragedatum: 25.06.2012. 
154 http://www.kvb-koeln.de/german/kampagnen/auto13.html, Abfragedatum: 21.10.2014. 
155 http://www.kvb-koeln.de/german/kampagnen/klimaschutz.html, Abfragedatum: 25.06.2012.

196  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
 „PatenTicket“ 156 
ÖPNV-Stammkunden, die im Besitz eines Aktiv60Tickets sind, werben unter ih-
ren Freunden und Bekannten für die Nutzung von Bussen und Bahnen. Dabei 
übernehmen die Aktiv60Ticket -Kunden die Funktion eines „Paten" für die 
ÖPNV-Neukunden, d.  h. für die “Patenkinder". Sie zeigen, wie einfach es ist, 
sich in Köln und im VRS-Gebiet mit dem ÖPNV zu bewegen. Die Patenkinder 
erhalten die Möglichkeit, drei Monate kostenlos ein sogenanntes „PatenTicket“ 
zu nutzen. Ziel ist es, ältere Menschen, die derzeit selten oder nie den Nahve r-
kehr nutzen, davon zu überzeugen, dass es Alternativen zum Auto gibt.157 
Internet 
Auf den Internetseiten der auf Kölner Stadtgebiet tätigen Verkehrsunternehmen 
steht den Kunden ein umfangreiches Angebot an Informationen rund um den ÖPNV 
zur Verfügung.  
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG und einige regionale Verkehrsunternehmen bieten 
ebenso wie der VRS einen kostenlosen Newsletter-Service, sowie die Bereitstellung 
von Informationen auf diversen Internetplattformen an. 
Der VRS gibt auf seiner Seite www.vrsinfo.de umfassende, auf die gesamte Region 
bezogene Informationen.  
Weitere Informationen liefert das Portal www.mobil -im-rheinland.de. Hier werden 
Informationen aus allen Verkehrsbereichen der Region zusammengestellt.  „mobil-
im-rheinland“ bietet Mobilitätsinformationen auf Basis vielf ältiger kommunaler und 
regionaler Daten. Initiatoren sind die Städte und Kreise der Region Köln/Bonn und 
der Verkehrsverbund Rhein-Sieg.158 
Die Internetauftritte und die Anwendungen auf mobilen Endgeräten sollen barriere-
frei sein. 
6.3 Umweltstandards 
Umweltstandards im Verkehr sind weitgehend durch EU -einheitliche rechtliche Vor-
gaben bestimmt. Zusätzlich besteht auch in der Nahverkehrsplanung eine Möglic h-
keit, die Ziele der Umweltpolitik der Stadt Köln zu konkretisieren und umzusetzen.  
Ein zertifizierter, umwelt schonender Betrieb von Stadtbahn und Bus soll beim Ve r-
kehrsunternehmen durch ein betriebsinternes, für die Öffentlichkeit transparentes 
Umweltmanagementsystem auf hohem Niveau erreicht werden. Dies wird bei der 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG mit dem Umweltber ichtswesen159 und dem 1998 ei n-
geführten Umweltmanagement nach den Richtlinien des Umweltauditsystems E-
MAS160 bereits praktiziert und soll fortgeführt werden. 
                                            
156 http://www.kvb-koeln.de/german/tarife/tickets/patenticket.html sowie http://www.patenticket.de/ 
cms-ergebnisse/resultate/ergebnisse-patenticket2.0.html, Abfragedatum: 26.06.2012. 
157 Dito. 
158 http://www.mobil-im-rheinland.de/projekt/die-partner/index.html, Abfragedatum: 03.05.2013. 
159 Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Mobilität umweltfreundlich anbieten. Umweltbericht 2010 nach der 
EG-Umwelt-Audit-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Köln Juli 2010 und Umwelterklärung 2013; 
2014: http://www.kvb-koeln.de/german/unternehmen/umweltbericht.html, Abfragedatum: 
27.10.2014. 
160 EMAS (Eco-Management and Audit Scheme ) ist ein Öko-Audit der EU und kombiniert Umwelt-
management und Umweltbetriebsprüfung  mit Zertifizierung nach EMAS-Verordnung in Eigenver-
antwortung des Unternehmens. Das Unternehmen veröffentlicht jährlich eine E rklärung über sei-

3. Nahverkehrsplan Köln  197  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
6.3.1 Luftqualität 
Die Vorgaben de r Umweltzone (siehe Kapitel  2.3) sind auch fü r den Einsatz von 
Linienbussen in Köln von Bedeutung. Die gesetzlichen Normen für die Typzula s-
sung neuer Lkw und Busse (Abgasnorm bis September 2013 EURO V, EURO VI 
seit Oktober 2013) definieren zugleich die Umweltqualität von neuen Bussen.  
Die Busse der Kölner Verkehrs-Betriebe AG werden in der Regel nicht länger als 
zehn Jahre im Betrieb eingesetzt. Bei jeder Fahrzeugneubeschaffung wird überprüft, 
ob es neue Techniken gibt, die eine Optimierung des Einsatzes von zuverlässigen, 
energiesparenden und umwelt freundlichen Fahrzeugen ermöglichen. So sorgt d ie 
regelmäßige Neuanschaffung im Busbereich dafür , dass die aktuellen Standards 
zum Beschaffungszeitpunkt auch in der Flotte emissionsreduzierend wirksam we r-
den.161 
Die KVB- Busflotte besteht aus rd. 220 Einheit en, überwiegend Gelenkbusse. B e-
reits seit der Jahresmitte 2013 erfüllen alle Busse der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
die Vorgaben der grünen Feinstaubplakette 162, dürfen also uneingeschränkt inne r-
halb der Umweltzone eingesetzt werden.  121 Busse erfüllen den an spruchsvollen 
freiwilligen Abgasstandard EEV (Enhanced Environmentally Friendly Ve hicle als 
Motortechnik zur Vermeidung von Rußpartikelemissionen) 163, der strengere Abga s-
werte vorschreibt als die EURO-V-Norm. Bis Ende 2015 wurden zudem im Rahmen 
von Ersatzbeschaffungen 52 neue Busse in Betrieb genommen, welche die aktuells-
te Abgasnorm EURO VI erfüllen. Es kann somit konstatiert werden, dass bereits 
mehr als ¾ aller bei der KVB eingesetzten Busse dem aktuellen Stand der Abga s-
technik entsprechen. Ab 2018 werden alle im Regelbetrieb eingesetzten Busse min-
destens die Abgasnorm Euro IV erfüllen. 
Die Erprobung von Hybridtechnik mit zurzeit zwei Fahrzeugen auf den Buslinien 106 
und 146 trägt zu einer weiteren Verringerung des CO2-Ausstoßes bei. Die Ergebnis-
se des Pro bebetriebs werden in die zukünftige Entscheidung zu Fahrzeugbescha f-
fungen einfließen. 
Die Kölner Verkehrs -Betriebe AG setzt zudem in einem vom Land Nordrhein -
Westfalen geförderten Modellversuch acht Elektrobusse ein. Die batteriebetriebenen 
Gelenkbusse fahren auf der innerstädtischen KVB -Linie 133 zwischen Breslauer 
Platz und Zollstocker Südfriedhof, die seit Dezember 2016 als reine E -Bus-Linie 
betrieben wird. An den Endhaltestellen w urden Ladestationen eingerichtet, mit d e-
ren Hilfe die Batterien während de r Wartezeiten nachgeladen werden können. Mit 
Einsatz der Elektrobusse werden CO2 -Emissionen im Umfang von etwa 350 To n-
nen jährlich reduziert. Der Ausstoß von Schwefeldioxid, Stickoxiden, Ru ßpartikeln 
und anderen Schadstoffen entfällt vor Ort vollständig.164 
Die Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplans gelten auch für die Verkehrsleistungen 
der Subunternehmer der Kölner Verkehrs -Betriebe AG im Stadtgebiet Köln. Deren 
Busse erreichen erst sukzessiv e durch den Ersatz neuerer Fahrzeuge  die Emissi-
onswerte der Busse der  Kölner Verkehrs-Betriebe AG. Mitte 2014 werden von den 
                                                                                                                            
ne Auswirkungen auf die Umwelt  und die eigenen Umweltziele . Diese Umwelterklärung wird von 
einem unabhängigen Umweltgutachter, der einer staatlichen Überwachung unterliegt, überprüft. 
161 Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Mobilität umweltfreundlich anbieten. Umweltbericht 2010 und U m-
welterklärung nach der EG-Umwelt-Audit-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Köln Juli 2010, S. 23. 
162 Auskunft der Kölner Verkehrs-Betriebe AG vom 03.05.2013. 
163 Besonders auf Emissionsminderung verfeinerte Dieselmotortechnik auf Basis herkömmlicher 
Motoren, die die Abgasqualität der ab 1. September 2009 bei Lkw und Bussen für alle neuen 
Fahrzeugtypen gültigen Norm Euro V übertrifft. 
164  http://www.kvb-koeln.de/german/nachrichten/view.html?action=shownews&page=1&id=2262, 
Abfragedatum: 15.09.2014.

198  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Subunternehmern ca. 100 Busse mit einer grünen Plakette eingesetzt, 12 Busse 
haben eine gelbe Plakette, von denen zehn über eine Ausnahmegenehmigung ver-
fügen. 
Der Umweltstandard der Busse ist ein Kriterium für die Höhe der städtischen Förde-
rung der im Kölner Stadtgebiet gefahrenen Wagenkilometer (nach §11 (2) ÖPNV-G, 
siehe Kapitel 2.3.1). Die Richtlinie der Stadt Köln unterscheidet für die Zuwendung 
drei Umweltstandards der eingesetzten Busse. 
 Umweltklasse 1: Linienbusse mit emissionsfreien bzw. –reduzierten Antrieben 
(zum Beispiel Brennstoffzellenantrieb, Hybridantrieb)  
 Umweltklasse 2: Linienbusse mit Euro V/EEV (Enhanced Environment friendly 
Vehicles)/Euro VI  
 Umweltklasse 3: Linienbusse mit Euro IV (Richtlinie 99/96/EG, Stufe B1). 
Auch wenn der ÖPNV über die Substituierung von Pkw -Verkehr indirekt auf die 
Verbesserung der Luftqualität wirkt, verursachen doch auch Busse Abgase. In den 
belastungssensiblen Bereichen von Verk nüpfungshaltestellen, wie zum Beispiel 
„Porz Markt“ oder „Weiden Zentrum“, sollten daher möglichst Fahrzeuge eingesetzt 
werden, die den aktuellsten Umweltstandard erfüllen.  
Zudem wird durch betriebliche Anweisungen vorgegeben, dass bei längeren Warte-
zeiten sowie an Endhaltestellen die Motoren der Fahrzeuge abgeschaltet werden. 
Dies trägt zur Minderung der Luft- und zur Lärmbelastung bei. 
6.3.2 Lärmminderung 
Stadtbahn 
Belastungsschwerpunkte aus Schienenlärm (ohne Eisenbahnlärm) in Stadtteilen mit 
hoher Wohndichte überlagern sich in den meisten Fällen mit dem Straßenverkehr s-
lärm, so zum Beispiel in Weidenpesch, Zollstock, in der südwestlichen Neustadt und 
in Deutz am Gotenring. Dabei ist die Stadtbahn nach Angaben des Kölner Lärmakti-
onsplans aus gesamtstädtischer Sicht kein dominanter Verursacher im Verkehrsb e-
reich.165 Jedoch sind frei geführte Stadtbahntrassen Lärmquellen für die angrenzen-
den ruhigen Wohngebiete, wie zum Beispiel in Dellbrück und Holweide.166 
Durch einen guten Erhaltungszustand von Infrastruktur und Fa hrzeugen muss s i-
chergestellt werden, dass der Lärm durch den Schienenverkehr so gering wie mö g-
lich bleibt. Hierzu werden die Schienenoberfläche und Räder regelmäßig geschli f-
fen, um Fahrgeräusche zu minimieren. Weiterhin werden punktuell sowohl mobil als 
auch stationär Schmierstoffe auf die Schienen aufgebracht, um Quietschgeräusche 
beim Befahren enger Kurven zu reduzieren. So sind rund 70  % der Bahnen im 
Stadtbahnnetz mit einer Spurkranzschmieranlage ausgestattet und ca. 200 stationä-
re Schmieranlagen in Betrieb.167 
In Lärmbelastungsschwerpunkten gemäß Lärmminderungsplan sollten bei anst e-
henden Gleissanierungen möglichst körperschall - und erschütterungsarme Schi e-
nenlagerungen zum Einsatz kommen. 
                                            
165 Lärmminderungsplanung für Köln, vgl. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/ 
umwelt-tiere/laerm/laermminderungsplanung, Abfragedatum: 28.10.2014. 
166 http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf57/89.pdf, Abfragedatum: 20.01.2012. 
167 Kölner Verkehrs-Betriebe AG: (2010): Mobilität umweltfreundlich anbieten. Umweltbericht 2010 
der Kölner Verkehrs-Betriebe AG und Umwelterklärung nach der EG-Umwelt-Audit-Verordnung 
(EG)Nr. 1221/2009). Köln. S. 34f.

3. Nahverkehrsplan Köln  199  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
Bus 
Das Busangebot substituiert Fahrten mit dem motorisierten Indi vidualverkehr und 
trägt so insgesamt zur Lärmminderung bei. Lärm durch Busse ist jedoch auch je n-
seits technischer Grenzwerte ein subjekti ver Faktor. Dies betrifft insbesondere  die 
Erschließung von ruhigen Wohnquartieren mit Dieselbussen. Probleme treten au ch 
im direkten Umfeld der Haltestellen sowie nachts  auf. In solchen Fällen ist es b e-
trieblich schwierig, nur für Teilbereiche und/oder nur nachts relativ lärmärmere Bus-
se einzusetzen. Eventuelle Temporeduzierungen in sensiblen Bereichen zur Mini-
mierung der Lärmemissionen müssen sich in den einheitlichen Taktfahrplan einpa s-
sen, um eine hohe Beförderungsqualität und funktionierende Anschlüsse sicherste l-
len zu können. Für die Lärmminderung hat die Einführung batteriebetriebener Elekt-
robusse eine hohe Bedeutung . So trägt der Einsatz von Elektrobussen dazu bei, 
neben den Schadstoff- auch die Lärmemissionen des Verkehrs zu verringern.168 
6.3.3 CO2-Minderungseffekte als Beitrag zum Klimaschutz 
Ein wichtiges Ziel der Stadt Köln bei der ÖPNV-Entwicklung ist ein möglichst wir k-
samer Beitrag zur Klimagasreduktion im Stadtverkehr.  
CO2-Minderung durch verstärkte ÖPNV-Nutzung 
Je mehr Fahrgäste den ÖPNV nutzen und je mehr Pkw -Fahrten, die einen höheren 
Einsatz an fossilen Energien erfordern, gleichzeitig substituiert werden, desto erfolg-
reicher wird das Klimaschutzziel „CO 2-Minderung“ erreicht. In diesem Zusamme n-
hang sollen die zielgruppenbezogenen Werbeaktionen (zum Beispiel „PatenTicket“ 
für Senioren) 169, intermodale Partnerschaften zwischen Verkehrsunternehmen, 
Fahrradverleih- und Carsharing-Unternehmen sowie die Sensibilisierung der Bürger 
über die Klimaschutzkampagne der Kölner Verkehrs -Betriebe AG fortgeführt und 
nach Möglichkeit ausgebaut werden. Ziel ist, dass sich die generelle Bereitschaft 
zum Klimaschutz in der Gesellschaft im Nutzerverhalten und damit in konkreten 
Werten zur Erreichung der städtischen CO 2-Minderungsziele niederschlägt (siehe 
Kapitel 2.3.3). So geht man zum Beispiel davon aus, dass nach Fertigstellung der 
Nord-Süd Stadtbahn aufgru nd der Verlagerung von MIV -Fahrten auf den ÖPNV 
jährlich rund 11.000 Tonnen CO2 weniger ausgestoßen werden.170 
Energieeinsparung im ÖPNV-Betrieb 
Die Kölner Verkehrs -Betriebe AG hat gemäß der Umwelterklärung 2014 im Jahr 
2013 einen Gesamtenergieverbrauch von 229.760 MWh, davon 46 .140 MWh  aus 
regenerativen Quellen. Verbesserungen lassen sich durch Energiesparaktivitäten im 
Betrieb, wie zum Beispiel durch regelmäßige Fahrerschulungen sowie durch Tec h-
nikeinsatz in der Fahrstrom - bzw. Bremsenergierückgewinnung realisieren. Ein Bei-
trag zur positiven Energiebilanz ist auch durch eine gute Auslastung der Fahrzeuge 
zu erreichen. Dies zu steuern, ohne dass durch Bedienungslücken oder Kapazität s-
                                            
168 Vgl. http://schaufenster-elektromobilitaet.org/de/content/service/faq/elektromobilitaet/ 
elektromobilitaet.html, Abfragedatum: 28.10.2014. 
169 Vgl. Kapitel 6.2 sowie http://www.kvb-koeln.de/german/tarife/tickets/patenticket.html, Abfraged a-
tum: 03.05.2013. 
170 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2008): Mobilitätsentwicklung in Köln bis 2025. 
Köln.

200  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
engpässe die Attraktivität des ÖPNV als System leidet, ist eine Aufgabe von P la-
nung und Betrieb auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit.171 
Klimaschutzkonzept der Stadt Köln 
Der Rat der Stadt Köln hat am 08.04.2014 das Integrierte Klimaschutzkonzept mit 
dem gesamten Energie - und Mobilitätsbereich zur Kenntnis genommen sowie 13 
konkrete Maßnahmen für 2014 zur weiteren Bearbeitung auf den Weg gebracht.  
Eine dieser Klimaschutzmaßnahmen betrifft die Ergänzung der Busflotte im ÖPNV 
um Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. 172 
Trendumkehr zu mehr Klimaschutz forcieren 
Die Fahrgaststeigerungen d er letzten Jahre in Köln – und auch in anderen Gro ß-
städten – deuten darauf hin, dass eine Trendumkehr durchaus möglich ist. Vor a l-
lem die jüngere Generation in den Städten hat eine wesentlich geringere Bindung 
an den eigenen Pkw, verglichen mit der Generation davor, so dass mit einem Wa n-
del der Mobilitätsstile auch positive klimarelevante Veränderungen realistischer 
werden.  
Zukünftig kommt es darauf an, neb en den Innenstadtbewohnern auch  die bisher 
Pkw-orientierten Haushalte in den Außenbereichen stärker f ür den ÖPNV zu gewin-
nen. Da auf den längeren Fahrtstrecken in die Innenstadt oder bei Querfahrten 
durch die Stadt maßgebliche CO 2-Emissionen entstehen, besteht hier die Notwe n-
digkeit, Verkehre stärker auf den ÖPNV zu verlagern. Um eine solche Entwicklung 
zu forcieren, müssen jedoch attraktive Angebote, wie zum Beispiel auch tangentiale 
Verbindungen auf nachfragestarken Relationen, geschaffen werden. 
Ebenso dienen Bestrebungen in Richtung einer autoreduzierten Innenstadt mit r e-
duziertem Parkraumangebot im öf fentlichen Straßenraum und guten Bedingungen 
für die Nahmobilität (zu Fuß gehen, Radfahren) diesem Ziel. Die hierdurch unte r-
stützte stärkere räumliche Orientierung der Haushalte auf Ziele im eigenen Stadtbe-
zirk und in der Innenstadt kann ebenso Pkw-Fahrten ersetzen.  
Der klimapolitisch notwendige Beitrag in Form einer verstärkten ÖPNV -Nutzung 
macht mittelfristig entsprechende Kapazitätssteigerungen im ÖPNV erforderlich.  
Maßnahmen zur kurz -, mittel - und langfristigen Weiterentwicklung des Kölner 
ÖPNV-Systems werden in Kapitel 8 beschrieben. Hierin enthalten sind auch Hi n-
weise auf ein Planungskonzept des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (NVR), 
das sich maßgeblich auf die Ausweitung der Kapazitäten im SPNV konzentriert 
(siehe Kapitel 8.7).  
Eine Quantifizierung der beschriebenen Entwicklungen auf Basis der Modellrec h-
nungen im Klimaschutzkonzept soll Gegenstand des geplanten Stadtentwicklung s-
konzepts Mobilität und Verkehr sein. 
                                            
171 Kölner Verkehrsbetriene AG (2014): Umweltschutz mit System. Aktualisierte Umwelterklärung 
2014; http://www.kvb-koeln.de/german/unternehmen/umweltbericht.html, Abfragedatum: 
28.10.2014. 
172 Vgl. Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 08.04.2014 (Session-Nr. 2567/2013).

3. Nahverkehrsplan Köln  201  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
6.3.4 EXKURS: Perspektiven für alternative Busantriebsarten in Köln 
Die EU-Kommission formuliert in ihrem Weißbuch Verkehr 2050173 das Ziel, dass bis 
zum Jahr 2030 im Stadtverkehr 50  % und bis zum Jahre 2050 annähernd 100  % 
emissionsfreie Fahrzeuge – einschließlich des Busverkehrs – eingesetzt werden. 
Herkömmliche fossile Antriebe sollen vollständig durch alternative Antriebe ersetzt 
sein. Diese Zielsetzung, die sich in absehbarer Zeit auch in der Förderkulisse für 
den ÖPNV widerspiegeln wird, passt in Köln gut auf das bereits elektrisch betrieb e-
ne Stadtbahnsystem. Im gesamten Stadtverkehr steht also mittel- bis langfristig eine 
Transformation hin zur Elektromobilität an, deren einzelne Etappen und technische 
Möglichkeiten zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht eindeutig absehbar sind.  
Ein Überblick über die bestehenden Antriebsalternativen für Busse mit Blick auf e i-
nen Zeithorizont 2020 bis 2030 zeigt zunächst eine Vielfalt an Möglichkeiten, die 
gegenwärtig europaweit erprobt werden. Diese werden im Folgenden im Hinblick 
auf ihre Umsetzbarkeit im Kölner ÖPNV dargestellt und bewertet. 
 
Dieseltechnologie 
Die traditionelle Antriebstechnik mit Dieseltreibstoff wird zwar zunehmend mit A b-
gasreinigungstechnik ausgestattet, steht jedoch weiter wegen der diversen Umwel t-
belastungen und dem Beitrag zum globalen Treibhauseffekt in der Kritik. Zudem ist 
absehbar, dass der Dieselpreis tendenziell weiter steigen wird und die längerfristige 
Energiesicherheit nicht garantiert ist. Z usammen mit den Zielen einer langfristigen 
Energiesicherheit ist dies das Hauptmotiv, tragfähige Alterna tiven zu prüfen. Ältere 
Busse mit ungünstigen Emissionswerten verkehren in Köln zu  einem geringen Teil 
noch bei den von den Verkehrsunternehmen beauftragten Subunternehmern, insbe-
sondere im Regionalverkehr. Diese Fahrzeuge werden jedoch sukzessive ersetzt,  
auch um die  Standards der Umweltzone und die Rahmenvorgaben des Nahver-
kehrsplans zu erfüllen. Mittelfristig wird sich aus heutiger Sicht der  EEV-Standard 
mit Partikelfiltern bei Dieselbussen zunächst durchsetzen. Unklar ist, wie das öffent-
liche Image des „schmutzigen“ und lauten Diesel motors bei steigender Sensibilität 
für Umweltbelange , auch angesichts der sich weiter entwickelnden Alternativen, 
künftig zu bewerten ist. Faktisch haben die verschärften Richtlinien zur Abgasrein i-
gung dafür gesorgt, dass die  Abgase von Dieselbussen mit EEV -Standard weitge-
hend von Schadstoffen befreit sind. 
Erdgas 
Der Erdgasantrieb ist bereits in einigen europäischen Ländern im Stadtverkehr weit 
verbreitet. Denn Erdgas - anstelle von Dieselmotoren weisen sehr gute Lärm - und 
Abgaswerte auf.  
Der Einsatz muss bislang jedoch gefördert werden, damit ein wirtschaftlicher Betrieb 
möglich ist. Größere erdgasbetriebene Stadtbusbestände im deutschen ÖPNV gibt 
es zum Beispiel in Augsburg, Hannover, Nürnberg und Oldenburg. Im Jahr 2011 
verkehrten in Deutschland etwa 1.500 Busse mit Erdgasantrieb.174 
                                            
173 KOM – Europäische Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – 
Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem, Weißbuch, 
Brüssel 28.03.2011 (= KOM(2011) 144 endgültig). http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/ 
LexUriServ.do?uri=COM:2011:0144:FIN:DE:PDF, Abfragedatum: 28.10.2014. 
174 Eine genaue Übersicht über die in Deutschland verkehrenden Erdgasbusse gibt: 
http://www.stadtbus2.de/magazin/m_fahrzeuge_erdgas.html, Abfragedatum: 04.12.2012.

202  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Aus Gründen der begrenzten Reichweite (häufiges Betanken mit daraus resulti e-
renden Leerfahrten) wurde bisher die emissionsseitige Umweltbilanz im Stadtve r-
kehr in Köln als ungünstig gesehen – was s ich aber durch veränderte technische 
Lösungen ändern kann. Dennoch ist Erdgas eine relativ klimafreundliche Brücke n-
technik im Übergang zu regenerativem Energieeinsatz mit hoher Verfügbarkeit. 
Durch die geplante Gewinnung von biogenem Erdgas aus der Bioabfa ll-
Kompostierung der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) und die Einspeisung ins 
Erdgas-Netz könnte die Umweltbilanz dieses Kraftstoffs in Köln künftig noch besser 
ausfallen. Allerdings werden sich die finanziellen und wirtschaftlichen Rahmenb e-
dingungen im Jahr 2019 ändern, wenn die  bisherigen steuerlichen Begünstigungen 
auslaufen.  
Der umfangreiche Erdgas -Einsatz erfordert ein ausreichendes Tankstellenangebot, 
das in Köln noch aufgebaut werden müsste. 
Elektro-Batterietechnik 
Das Thema Elektromobilität i m Busbereich ist ein aktuelles Handlungsfeld, das in 
Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen sollte. Aufgrund noch unklarer Rahmen -
bedingungen, insbesondere in Bezug auf den technischen Fortschritt, bedarf es 
einer weiteren Beobachtung der Entwicklung. Große Vorteile besitzen Elektroan -
triebe in Bezug auf Lärmschutz und lokale Emissionen. Im Rahmen eines Pilotpr o-
jektes setzen die Kölner Verkehrs-Betriebe AG seit Dezember 2016 acht batteriebe-
triebene Gelenkbusse auf der Line 133  ein. Hierzu wurde auch  die benötigte Infra-
struktur mit Ladesystem und Ladestationen im Betriebshof und an den beiden En d-
punkten des Linienwegs errichtet. 
Brennstoffzelle 
Bei dieser Technik wird andernorts mit Energieeinsatz erzeugter Wasserstoff mitg e-
führt, der während der Fahrt fast emissionsfrei die Brennstoffzelle speist, indem eine 
chemische Reaktion von Wasserstoff und Sauerstoff die Antriebsenergie liefert. A k-
tuell wird die Technik in der Region mit zwei Bussen der Regionalverkehr Köln 
GmbH erprobt, darunter auf der nach Köln verkeh renden interlokalen Buslinie 978  
der REVG mbH. Auch hier sind Gewicht, Fahrgastkapazität und  Energierückgewin-
nungsmöglichkeiten nicht so günstig. Als Vorteil für einen Einsatz im Raum  Köln ist 
die hohe Verfügbarkeit von Wasserstoff aus der nahen regionalen  Chemieindustrie 
zu nennen, so dass ein effizientes Versorgungsnetz und langfristig der Betrieb einer 
großen Anzahl von wasserstoffbetriebenen Bussen möglich erscheint. 175 Die B e-
schaffung einer zweiten Generation von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb is t 
vorgesehen. 
Elektrohybrid 
Diese Antriebsform mit einem Elektroantrieb, der bei Bedarf zeitweise durch einen 
Dieselmotor unterstützt wird,  entwickelt sich in Europa derzeit am dynamischsten 
und ist Gegenstand zahlreicher Praxistests und Forschungsstudien.  Sie bietet die 
Möglichkeit, den Elektromotor bei Gefälle und Abbremsen an der Haltestelle zur 
Energierückgewinnung zu nutzen (Rekuperieren). Seit Sommer 2011 werden in 
Köln zwei Hybrid -Solobusse auf den Linien 106 und 146 eingesetzt.  Weitere Hyb-
ridbusflotten mit mehr als zehn Fahrzeugen gibt es bei der Bochum-Gelsenkirchener 
Straßenbahn AG, in Dresden, Leipzig und München. Insgesamt verkehren in 
Deutschland zurzeit rund 200 Hybridbusse. 176 In Dordrecht (Niederlande) ist inzw i-
                                            
175 http://www.rvk.de/?id=339, Abfragedatum: 07.05.2013. 
176 http://www.stadtbus2.de/magazin/m_fahrzeuge_hybrid.htm, Abfragedatum: 08.05.2013.

3. Nahverkehrsplan Köln  203  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
schen die gesamte Stadtbusflotte darauf umgestellt. In London werden in den 
nächsten vier Jahren 600 Hybridbusse in Betrieb genommen.177 
Eine wesentliche Erfahrung ist, dass es Unterschiede in der Energieeffizienz gibt, je 
nachdem ob nur vereinzelt Hybridbusse eingesetzt werden oder eine ge samte Bus-
flotte. Die Effizienz wird vor allem durch den Fahrstil beeinflusst, der sich bei einer 
Flotte eher einstellt als bei Einzelfahrzeugen: Ein gewohnheitsmäßig energiesp a-
rendes Fahren mit dem Ziel der Stromrückgewinnung bei Hybridbussen setzt einen 
deutlich veränderten Fahrstil gegenüber dem klassischen Dieselbus voraus, was bei 
einer größeren Fahrzeugflotte einfacher umzusetzen ist. 178 
Die Flexibilität beim Einsatz von Hybridbussen scheint am ehesten ein en Übergang 
zur Elektromobilität im Bussektor möglich zu machen.  
O-Bus 
Beim Oberleitungsbus (O -Bus) wird der Strom wie bei der Stadtbahn über eine 
Oberleitung oder eine Stromschiene im Boden ins Fahrzeug geführt. Weder als Er-
satz für die Einführung eines Schienenverkehrsmittels  noch zum Einsatz auf Str e-
cken mit hohen Steigungs- und Gefälleanteilen mit der Möglichkeit der Energierück-
gewinnung ( wie zum Beispiel in Solingen) ist ein O -Bus-System für Köln nahelie-
gend. Außerdem hat Köln nu r relativ wenig hochfrequentierte  Busachsen, anders 
als beispielsweise Städte wie München, Hamburg und Berlin. Da der infrastrukturel-
le Aufwand für die Installation der Oberleitungen beträchtlich ist, gibt es solche Sy s-
teme nur noch in drei deutschen Städten.  
Zur Förderung der Elektromobilität wird jedoch in mehreren Städten ein zusätzliches 
O-Bus-Netz ergänzend zur Stadtbahn diskutiert, wie zum Beispiel in Bremen und 
Leipzig. Unter der Annahme mittelfristig weiter steigender Fahrgastzahlen in Verbin-
dung mit einer verschlechterten Förderkulisse für Stadtbahnerwei terungen – nach 
dem Bau der Nord -Süd Stadtbahn  und nach Auslaufen der Bundesförderung  –
könnte der O-Bus eine relativ einfach umsetzbare Alternative zum Stadtbahnausbau 
darstellen. Dabei erscheinen Duo -Bus-Varianten (mit zusätzlichem oberleitungsu n-
abhängigem Motor) noch am ehesten vorstellbar, weil sie die notwendige Flexibilität 
bei der Linienführung erhalten. Fahrleitungen in einem sensiblen städtischen Umfeld 
werden kontrovers diskutiert. Daher wird aktuell auch die Weiterentwicklung der O -
Bus-Technologie in einer Ko mbination von abschnittsweisem Fahrleitungsb etrieb 
und einer Antriebstechnik mit Speichermedien und punktuellen Nachladestellen di s-
kutiert. 
Insgesamt ist die Akzeptanz des O -Busses als Ergänzung zur Stadtbahn davon 
abhängig, wie sich mittel- bis langfristig das öffentliche Bild von Elektromobilität und 
Energiewende in den Städten insgesamt entwickelt. Vollständig neue O -Bus-
Systeme werden vor diesem Hintergrund in Montreal (Kanada), Leeds (Großbrita n-
nien) und Verona (Italien) bereits konkret geplant und gebaut. 
                                            
177 http://hybriduserforum.eu/2012/10/04/london-announces-600-new-hybrid-buses/gl, Abfrageda-
tum: 08.05.2013. 
178 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2014): Erhöhung des Anteils erneuerba-
rer Energie und Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Personennahverkehr. 
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/erneuerbare-energie-
energieeffizienz-oepnv.pdf?__blob=publicationFile, Abfragedatum: 28.10.2014.

204  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Ausblick 
Pauschale Aussagen zu zukunftsfähigen alternativen Busantriebsformen für den 
Kölner ÖPNV lassen sich derzeit nicht treffen. Sie hängen von sich weiter wandeln-
den Rahmenbedingungen in Europa oder auch in der Kölner Region ab. Dabei stellt 
für Köln die mittel- und langfristige Entwicklung der Förderkulisse trotz der genere l-
len Richtungsweisung der EU -Kommission im „Weißbuch  Verkehr“179 einen großen 
Unsicherheitsfaktor dar. Längerfristig scheint Vieles für einen möglichst flexiblen 
Übergang zur Elektromobilität auch beim Bus zu sprechen, um eine Unabhängigkeit 
von unkalkulierbaren Preissprüngen bei fossilen Treibstoffarten zu schaffen.  
Im Rahmen einer umfassenden, an Nachhaltigkeitsgesichtspunkten orientierten 
Mobilitätsstrategie der Stadt Köln bildet das Thema alternative Antriebe im Busve r-
kehr einen Schwerpunkt. Die Zusammenstellung verschiedener umweltrel evanter 
und wirtschaftlicher Aspekte in Tabelle 6-11 stellt eine Hilfestellung zur B ewertung 
alternativer Antriebstechnologien für den Kölner ÖPNV dar. Die Relevanz dieser 
Aspekte wird hierbei jeweils im Hinblick auf die aktuelle Situation sowie auf ihre 
langfristige Perspektive abgeschätzt. 
 
Einschätzung der Wirkung alternativer  
Antriebstechnologien auf…  
Antriebstechnologien 
Diesel 
EEV, Euro VI Erdgas Brennstoff-
zelle 
O-Bus / 
Duo-Bus 
Elektro/ 
E-Hybrid 
Lärmempfinden 
aktuell o + + + + 
langfristig - + + + + 
Luftschadstoffe  
aktuell - + + + + 
langfristig o + + + + 
Klimaschutz, Energiesicherheit 
aktuell + + o + + 
langfristig - o o + + 
Investitionskosten und Förderung 
aktuell + - - - - 
langfristig + o o - o 
laufende Kosten und Betrieb 
aktuell + o - - - 
langfristig - - o o + 
ÖPNV-Image 
aktuell o + + + + 
langfristig - o + + + 
Relevanz für den Kölner ÖPNV 
aktuell hoch keine 
Erprobung im 
interlokalen 
Verkehr 
keine Erprobung 
langfristig abnehmend gering unklar unklar/keine wachsend 
Einschätzung der Wirkung auf die jeweiligen Aspekte 
+: als eher günstig 
o: als eher neutral 
- : als eher ungünstig 
Tabelle 6-11: Einschätzung alternativer Busantriebe für den Kölner ÖPNV mit 
Horizont 2020-2030  
Quelle: Planungsbüro VIA 
 
 
                                            
179 Europäische Kommission. Weissbuch. Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrs-
raum – Hin zu einemwettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem. Brüs-
sel, 28.3.2011 (= KOM(2011) 144 endgültig).

3. Nahverkehrsplan Köln  205  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
6.4 Qualitätsmanagement 
Die Sicherung der hohen Dienstleistungsqualität ist ein zentrales Ziel bei der Erbrin-
gung von Leistungen im Kölner ÖPNV. Um dieses hohe Niveau halten  zu können, 
sind Qualitätserfassungs- und -kontrollverfahren erforderlich. Die Art und Weise der 
Überprüfung der Dienstleistungsqualität variiert je nach den betroffenen  Leistungs-
bereichen. So können zum Beispiel Pünktlichkeit und Ausstattung der Fahrzeuge 
und Haltestellen durch direkte Auswertung der verfügbaren Fahrplandaten sowie 
durch Beobachtungen („Direct Performance Measures“) gemessen werden.  
Objektiv messbare Kr iterien, wie zum Beispiel Fahrplan - und Tarifkenntnisse des  
Service-Personals, die Sauberkeit von Fahrzeugen und Haltestellen oder die Qual i-
tät der Anschlüsse lassen sich durch Qualitätstester („Mystery Shopping Surveys“) 
überprüfen. Nur subjektiv zu erfas sende Kriterien, wie zum Beispiel die Freundlic h-
keit des eingesetzten Personals, dessen Servicebereitschaft oder die Globalzufri e-
denheit mit den verschiedenen Leistungen sind mit Hilfe von Messungen der Ku n-
denzufriedenheit („Customer Satisfaction Surveys“) zu bewerten.180  
Die Festlegung von Qualitätskriterien, die über die im Nahverkehrsplan dargestellten 
Leistungen hinausgehen, müssen in einer gesonderten Vereinbarung zwischen Auf-
gabenträger und Verkehrsunternehmen vereinbart werden. 
Sicherung der Dienstleistungsqualität im Kölner ÖPNV 
Im Kölner ÖPNV werden verschiedene Strategien zur Sicherung der Dienstlei s-
tungsqualität angewendet. 
Bereits 1989 hat die Kölner Verkehrs -Betriebe AG mit der Einrichtung des Fah r-
gastbeirates ihre kundenorientierte Qualitätssich erung begonnen. Ab 2004 wurden 
aus den Mitgliedern des Fahrgastbeirates ehrenamtliche Qualitätstester, die seit 
2010 die Rolle von Qualität-Scouts übernehmen.181 
Um Aussagen über die Qualität im Öffentlichen Personennahverkehr aus Nutze r-
sicht zu erhalten, fü hren die Stadt Köln und das betraute Verkehrsunternehmen 
Kölner Verkehrs -Betriebe AG unabhängig voneinander regelmäßige Befragungen 
durch. Während die Stadt Köln im Rahmen ihrer Umfrage „Leben in Köln“ in meh r-
jährigem Abstand eine repräsentative Stichprobe  aus allen Bürgerinnen und Bü r-
gern unter anderem zu den wichtigsten Einzelmerkmalen des Öffentlichen Pers o-
nennahverkehrs schriftlich befragt, lässt die Kölner Verkehrs -Betriebe AG im Ra h-
men des „KVB -Kundenbarometers“ unter ihren Gelegenheits -Fahrgästen und  
Stammkunden in kurzen Abständen Telefoninterviews zur Zufriedenheit mit der A n-
gebotsqualität durch die Firma TNS Infratest als repräsentative Studie durchführen. 
Die Ergebnisse werden in Einzelpublikationen sowie jährlich im gemäß EU -
Verordnung 1370/2007 zu veröffentlichenden Gesamtbericht des Aufgabenträgers 
Stadt Köln publiziert. Dieser Bericht enthält neben den Daten zur Leistung und F i-
nanzierung des öffentlichen Verkehrs auch Ergebnisse zur Beurteilung der Qualität 
des Verkehrsangebots.182 
                                            
180 ETC Transport Consultants GmbH: „Qualitätskontrolle im ÖPNV“, Vortag von R. Suckrow auf 
dem „2. ÖPNV-Innovationskongress Baden-Württemberg“ in Freiburg (Brsg.), 15. März 2005, 
http://innovationskongress-bw.de/, Abfragedatum: 28.10.2014. 
181 http://www.kvb-koeln.de/german/nachrichten/view.html?action=shownews&page=&id=1484, 
Abfragedatum: 22.06.2012. 
182 Gesamtbericht der Stadt Köln für 2010 gemäß Artikel 7 der Verordnung 1370/2007 der Europäi-
schen Union. S. 2; http://www.stadt-koeln.de/4/verkehr/07175/, Abfragedatum: 22.06.2012.

206  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Auch der Verke hrsverbund Rhein -Sieg unterhält ein eigenes Kundenbarometer. 
Dies ist eine verbundweite, vom Land NRW finanzierte Befragung von ÖPNV -
Kunden, bei dem einige Verkehrsunternehmen – u.a. KVB und REVG – aus eigenen 
Mitteln eine Aufstockung der Kundeninterviews vornehmen. 
Darüber hinaus wendet die Kölner Verkehrs -Betriebe AG weitere interne Verfahren 
zur Sicherung der Dienstleistungsqualität an. Alle Bus - und Stadtbahnlinien auf Köl-
ner Stadtgebiet durchlaufen regelmäßig einen Qualitätstest. 
Beschwerdemanagement  
Die Verkehrsunternehmen, die in Köln  ÖPNV-Leistungen erbringen , sollten den 
Aufgabenträger über h äufig wiederkehrende und/oder gravierende Beschwerden 
informieren, um gemeinsam – zum Beispiel durch eine Veränderung des Angebots 
– strukturelle Verbesserunge n einleiten zu können . Ein Beschwerdemanagement 
der Verkehrsunternehmen ist aus Sicht des Aufgabenträgers wünschenswert. 
Zweck des Beschwerdemanagements ist es, dem Fahrgast bei wahrgenommenen 
Mängeln in der Dienstleistungsqualität des Verkehrsunternehmens  schnell und auf 
unkomplizierte Weise die Möglichkeit einzuräumen, mit dem betroffenen Verkehr s-
unternehmen in Kontakt zu treten und im günstigsten Fall, die Kundenzufriedenheit 
umgehend wiederherzustellen. Damit soll dem Kunden zum einen gezeigt werden, 
dass mögliche Schlechtleistungen aufgearbeitet werden, was dazu beiträgt ein in s-
gesamt positives Bild vom öffentlichen Personennahverkehr zu erhalten und zu 
stärken. Zum anderen bietet ein erfolgreiches Beschwerdemanagement für die Ver-
kehrsunternehmen die Chance einer internen Qualitätssicherung. 
Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, fordert der Qualitätsstandard für das 
Beschwerdemanagement eine adäquate und zeitnahe Bearbeitung innerhalb der 
Verkehrsunternehmen. Dabei soll die Bearbeitungsdauer – vom Eing ang der B e-
schwerde beim Verkehrsunternehmen bis zur Rückmeldung beim Fahrgast – nicht 
länger als zehn Arbeitstage dauern. Sofern die Aufklärung der genannten Mängel 
mehr Zeit in Anspruch nimmt, ist dem Kunden eine Eingangsbestätigung oder eine 
Zwischennachricht zuzuleiten. 
Das Beschwerdemanagement der Kölner Verkehrs-Betriebe AG ist 24 Stunden tele-
fonisch, auf dem Postweg oder per E -Mail erreichbar. Anregungen und Beschwe r-
den werden an zentraler Stelle aufgenommen, nachgehalten und zur Bewertung 
und Stellungnahme als Grundlage für Verbesserungsmaßnahmen an die zuständ i-
gen Fachabteilungen weitergeleitet. Pro Jahr gehen rund 10.000 Kundeneingaben 
ein. 
Bei Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein -
Westfalen (Bus, U -Bahn, Straßenba hn, Eisenbahn) können sich sowohl Verbra u-
cher als auch Verkehrsunternehmen an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden, 
eine neutrale und landesweit tätige Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Nor d-
rhein-Westfalen, des Verbands Deutscher Verkehrsunterneh men und der Verkehrs-
unternehmen in Nordrhein-Westfalen.183 
Operationalisierung von Qualitätskriterien im ÖPNV 
Da das Beschwerdeaufkommen die Qualität nur unzureichend abbildet, ist z ur Si-
cherung des Qualitätsstandards jährlich die Zufriedenheit der Fahrgäste zu den Ein-
zelaspekten der definierten Qualität zu erheben. Dieses kann im Rahmen von r e-
gelmäßigen, systematisierten Kundenbefragung (Kundenbarometer) sowie Überprü-
                                            
183 http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/doc12270A.html, Abfragedatum: 28.10.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  207  
Qualitäts- und Umweltstandards  
 
 
fungen vor Ort erfolgen. Aus den Ergebnissen ist ein Bericht zu verfassen, aus dem 
hervorgeht, ob die gesetzten Ziele eingehalten werden. 
Die Evaluationsmethode wird im Detail außerhalb des NVP vereinbart. Sie orientiert 
sich an der DIN EN 13816 184 als europaweit gültiger Norm für den Nachweis der 
Qualitätsfähigkeit von Verkehrsunternehmen. Sie füh rt als Anhaltspunkt acht Krit e-
rien an, mit denen die erbrachte Verkehrsleistung gemessen und bewertet wird. 
 Verfügbarkeit 
Hierzu zählt das fahrplanmäßige Leistungsangebot. 
 Zugänglichkeit 
Die Zugänglichkeit des ÖPNV -Systems betrifft Fahrzeuge und Haltestell en, die 
barrierefrei ausgestaltet sein sollen. 
 Information 
Da die Qualität des ÖPNV-Systems auch von den Informationen über seine Ver-
fügbarkeit und Funktionsweise abhängt, sollten diese regelmäßig überprüft we r-
den. 
 Zeit 
Das Qualitätskriterium Zeit behandel t die Verlässlichkeit des publizierten Lei s-
tungsangebots und den daraus resultierenden Zeitaufwand für Fahrten mit dem 
ÖPNV. 
 Kundenbetreuung 
Das Kriterium Kundenbetreuung regelt Art und Umfang der Service - und Ve r-
triebsaktivitäten im ÖPNV-System. 
 Komfort 
Das Komfortkriterium definiert die Ausstattung und den Zustand der Verkehr s-
mittel. 
 Sicherheit 
Das Qualitätskriterium Sicherheit umfasst Unfallfreiheit und soziale Sicherheit.  
 Umwelteinflüsse 
Die Überprüfung der Umwelteinflüsse des ÖPNV -Systems erfolgt über  die 
Schadstoff- und Lärmemissionen und den Energieverbrauch der eingesetzten 
Fahrzeuge. 
Die Messverfahren für die jeweiligen Qualitätskriterien sollen zwischen der Stadt 
Köln und den Verkehrsunternehmen vereinbart werden. 
Auf der Grundlage dieser Kriterien sollen die zu erbringenden Leistungen und Sta n-
dards in Form von Zielvereinbarungen definiert und direkt oder über Befragungen 
und Überprüfungen vor Ort gemessen werden. 
 
 
                                            
184 DIN EN 13816:2002-07 (D) Transport - Logistik und Dienstleistungen - Öffentlicher Personenver-
kehr; Definition, Festlegung von Leistungszielen und Messung der Servicequalität; Deutsche 
Fassung EN 13816:2002.

208  3. Nahverkehrsplan Köln 
  Qualitäts- und Umweltstandards 
 
 
Die DIN EN 13816 orientiert sich an einem Qualitätskreis, der mögliche Differenzen 
zwischen erwarteter und wahrgenommener Dienstleistungsqualität aus der Sicht 
des Kunden sowie der geplanten und erbrachten Dienstleistung des Unternehmens 
überprüft (Abbildung 6-7). Zu diesem Zweck wird einerseits die Leistung der Ve r-
kehrsunternehmen überprüft, andererseits die Zufriedenheit der Kunden gemessen, 
um dann je nach Ergebnis Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungsqual i-
tät umzusetzen. 
 
 
Abbildung 6-7:  Qualitätskreis nach DIN 13816, Stand 2013  
Quelle: Wikipedia185 
 
                                            
185 http://de.wikipedia.org/wiki/EN_13816, Abfragedatum: 25.06.2012.

3. Nahverkehrsplan Köln  209  
Stärken-/Schwächen-Analyse   
 
 
7 Stärken-/Schwächen-Analyse 
Im Folgenden werden die Analyseergebnisse aus den vorangegangenen Kapiteln  
zusammengefasst, um die wichtigsten Stärken und Schwächen des Kölner ÖPNV -
Systems zu benennen. Ziel der ÖPNV-Planung der Stadt Köln wird es auch zukün f-
tig sein, die vorhandenen Stärken beizubehalten, diese soweit wie möglich ausz u-
bauen und an der Reduzierung oder Beseitigung der Schwächen zu arbeiten.  
Nachstehende zentrale Themenfelder werden im Hinblick auf ihre positiven Impulse 
und ihre Probleme zusammenfassend beleuchtet: 
 Nachfrageentwicklung und Kapazitäten 
 Erschließungsqualität 
 Bedienungsqualität 
o Taktdichte 
o Betriebsqualität 
 Verbindungsqualität 
 Umweltqualität und Klimaschutz 
 Intermodale Angebote 
 Fahrgastinformation 
 Barrierefreiheit 
 
7.1 Nachfrageentwicklung und Kapazitäten 
Damit der Kölner ÖPNV auch in Zukunft  nachfragegerecht und kundenorientiert  
bleibt, ist eine stetige Optimierung und Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems not-
wendig. Wie d ie Bestandsanalysen und Prognosen in Kapitel 3 zeigen, werden die 
folgenden demografischen Faktoren auch in absehbarer Zeit für eine weiterhin hohe 
bzw. steigende Nachfrage nach öffentlichen Verkehrsangeboten so rgen. Auf diese 
Entwicklungen muss der ÖPNV in Köln reagieren:  
 Kontinuierlicher Zuzug von Studenten, Auszubildenden und jungen Erwerbstät i-
gen, wodurch die Stadt bis zum Jahr 2040 weiter deutlich wächst, 
 Ausweisung neuer Wohngebiete und Gewerbeflächen, 
 Trend, der noch empirisch bestätigt werden muss, zur Abkehr vom MIV -
orientierten Mobilitätsstil hin zu einer flexiblen, situationsspezifischen Ve r-
kehrsmittelwahl, bei der auch der ÖPNV einen hohen Stellenwert hat - zunächst 
insbesondere bei jungen Leuten und zunehmend auch in höheren Altersgrup-
pen, 
 Alterungsprozesse in der Bevölkerungsstruktur, die  heute bereits in einigen 
Stadtteilen zu einem überdurchschnittlich hohem Seniorenanteil führen. 
Im Hinblick auf die auch weiterhin steigende Fahrgastnachfrage werden die bereits 
heute zeitweise spürbaren Kapazitätsengpässe, wie sie in Kapitel 5.6 beschrieben 
wurden, ohne planerische Eingriffe und entsprechende betriebliche Umsetzungen in 
Zukunft noch verstärkt. Daher sind zielgerichtete und problemorientierte Maßna h-
men im Liniennetz erforderlich.

210  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Stärken-/Schwächen-Analyse 
 
 
Die zeitlich und räumlich differenzierte Kapazitätsuntersuchung im gesamten Netz 
der Kölner Verkehrs -Betriebe AG hat Handlungswege aufgezeigt, mit denen die 
beschriebenen Engpässe gemindert oder gelöst werden können.  
Da es im Stadtbahnbereich keine Möglichkeit gibt, die stark ausgelastete Ost -West-
Strecke durch eine Alternativverbindung zu entlasten, wird der Einsatz längerer Zug-
einheiten zurzeit geprüft. Darüber hinaus werden mit  der Inbetriebnahme der Nord -
Süd Stadtbahn Engpässe und unattraktiv lange Fahrzeiten von den südlichen Stadt-
teilen in die Innenstadt beseitigt. Im Rahmen des kontinuierlichen Abgleichs von 
Angebot und Nachfrage werden Kapazitätsengpässe identifiziert und durch gezielte, 
kurzfristig umzusetzende Maßnahmen, wie zum Beispiel durch den Einsatz von 
Verstärkerfahrten im Schülerverkehr auf der Linie 13 zwischen Mülheim und 
Braunsfeld oder der Entlastung der Linie 4 durch Verstärkerfahrten mit der Buslinie 
155 im B ereich Mülheim beseitigt.  Die Verlängerung und der Neubau weiterer 
Stadtbahnstrecken sind, abgesehen von der Verlängerung der Linie 7 in Zündorf bis 
zur Ranzeler Straße, eher längerfristige Handlungsoptionen.  
Im Busverkehr erfolgt die Identifizierung und Beseitigung von Kapazitätsengpässen 
im Rahmen der Busnetzplanung. Kurzfristig wird  hohen Auslastungsgraden, die in 
weiten Teilen des Netzes lediglich zu den Hauptverkehrszeiten zu beobachten sind,  
vorrangig durch den verstärkten Einsatz von Gelenkbussen sowie durch eine kapa-
zitätsoptimierte Platzaufteilung in den Bussen begegnet. Bei Bedarf müssen darüber 
hinaus bei sehr hoher Nachfrage Verstärkungsfahrten oder Taktverdichtungen ein-
gerichtet werden. 
Die Strategie des kleinräumigen Monitorings eignet sich gu t, um Schwachstellen 
aufzudecken und problemgerechte Lösungen zu entwickeln. Von besonderer B e-
deutung ist die Kontinuität eines solchen Verfahrens, die durch die regelmäßige 
Überprüfung des Busnetzes gewährleistet ist. 
 
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –   
Themenfeld Nachfrageentwicklung und Kapazitäten  
 Das bis 2040 prognostizierte Bevölkerungswachstum führt in Verbindung mit 
dem Wandel von Mobilitätsstilen und weiterhin steigenden Energiekosten zu 
wachsenden Fahrgastzahlen, so dass von einer lan gfristig sehr hohen Nachfr a-
ge nach ÖPNV-Angeboten auszugehen ist. 
 Die Herausforderung des Nachfragewachstums liegt in der Beseitigung der z u-
nehmenden Kapazitätsengpässe, die bereits heute spürbar sind. Die steigende 
Nachfrage erfordert eine Weiterentwicklu ng des Kölner ÖPNV -Systems. Insbe-
sondere bei der Stadtbahn sind aufgrund der begrenzten Trassenverfügbarkeit 
kreative Lösungen zu finden, wie z.B. der Einsatz längerer Zugeinheiten sowie 
die Erhöhung des Raumangebots in den Bahnen und Bussen durch eine opt i-
mierte Innenraumgestaltung. 
 Der demografische Wandel erfordert zunehmend differenzierte Angebote vor 
allem für Senioren. In diesem Bereich ist eine systematische und konzeptionelle 
Neuausrichtung vor allem der flächendeckenden Erschließung erforderlich.  
 Durch eine weitere Förderung des Fahrradverkehrs durch die Stadt Köln können 
intermodale Verknüpfungen von ÖPNV und Fahrrad (zunehmend auch 
elektrisch unterstützte Fahrräder) für den Vor - und Nachtransport gestärkt we r-
den. Damit könnte eine Zunahme der Nachfrage verbunden sein, die eine Erwei-
terung des ÖPNV-Angebotes erforderlich macht und zu einer weiteren Stä rkung 
des Umweltverbundes führen könnte.

3. Nahverkehrsplan Köln  211  
Stärken-/Schwächen-Analyse   
 
 
7.2 Erschließungsqualität 
Die Standards zur Erschließungsqualität wurden im Rahmen der aktuellen Fort-
schreibung des Nahverkehrsplans überprüft. Die Kriterien zur Aufteilung des Stad t-
gebiets in die Bereiche Kernstadt und Außenbereich wurden präzisiert und aufgrund 
der Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur geringfügig modifiziert. Während das 
Kriterium Lage des Stadtteils im Stadtraum unverändert beibehalten wu rde, wurde 
das Kriterium Einwohnerdichte eines Stadtteils nunmehr geschärft und rein auf die 
bebaute Fläche bezogen. Aufgrund dessen wurde nun der Kernstadtbereich um die 
Wohnsiedlungsbereiche von Ossendorf (b is Butzweiler straße/HGK-Strecke) und 
Niehl (südlicher Teil) erweitert (siehe Kapitel 6.1, Abbildung 6-1). Dies hat zur Folge, 
dass in diesen Gebieten die für die Kernsta dt geltenden Zielwerte zur Erschließung 
von Wohngebieten Anwendung finden. Diese wurden unverändert beibehalten.  
Die Entwicklungen im Zuge des demografischen Wandels könnten mittelfristig eine 
Überprüfung dieser Zielwerte erforderlich machen.  
Eine Stärke des Kölner ÖPNV-Systems ist die nahezu flächendeckende Versorgung 
der Kölner Bevölkerung mit Bahn - und Busangeboten (siehe Kapitel 6.1.2). Nach 
den vorgegebenen Standards liegt der Erschließungsgrad je nach Stadtbezirk zw i-
schen 93 % und 98  %. In 81 der 86 Stadtteile wohnen mindestens 80  % der Ei n-
wohner im Einzugsbereich von Bahn - oder Bushaltestellen. Ausnahmen bilden 
Hahnwald, Flittard, Vingst, Westhoven und Widdersdorf. 
In 24 Stadtteilen gibt es jedoch bebaute Gebiete, die en tsprechend der Erreichbar-
keitsstandards vom ÖPNV nicht erschlossen werden können. Diese wurden in Kapi-
tel 6.1.2 aufgeführt. Gründe für die eingeschränkte Erschließungsqualität sind unter  
anderem eine ungünstige Lage im Siedlung sraum oder der Ausbauzustand und die 
Nutzung des Straßenraums, zum Beispiel aufgrund fehlender Durchfahrbreiten, 
nicht von Linienbussen befahrbarer Radien oder verkehrsberuhigender Maßna h-
men. In Einzelfällen sind Erschließungslücken durch große Haltestelle nabstände im 
Stadtbahnnetz bedingt.  
Die bessere Erschließung unterversorgter Gebiete bedingt oftmals eine grundlegen-
de Umstrukturierung bestehender Buslinien, die in vielen Fällen gravierende betrieb-
liche und wirtschaftliche Auswirkungen hätte. I m Rahmen der Busnetzplanung wird 
die Erschließung systematisch untersucht und – falls eine Integration in das Busnetz 
nicht mit vertretbarem Aufwand realisierbar ist – der Einsatz geeigneter alternativer 
Angebote, wie zum Beispiel durch TaxiBus - oder AST-Verkehre, geprüft. Insbeson-
dere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollten zur Feinerschli e-
ßung der Wohngebiete zukünftig auch Bedienungskonzepte mit kleineren Fahrze u-
gen in die Überlegungen miteinbezogen werden. 
 
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –   
Themenfeld Erschließungsqualität  
 Eine wesentliche Stärke des Kölner ÖPNV -Systems ist die hohe Erschließungs-
qualität. Problematisch sind einzelne Siedlungsbereiche in 24 Stadtteilen, deren 
Erschließung zurzeit nicht zufriedenstellend hergestellt werden kann. Bei diesen 
werden jedoch regelmäßig Handlungsmöglichkeiten geprüft. 
 Die regelmäßige Überprüfung de s Busnetzes ermöglicht eine dynamische A n-
passung des Kölner ÖPNV an sich verändernde Rahmenbedingungen. Dieses 
Planungsprinzip hat sich bewährt und soll beibehalten werden. 
 Bei der Weiterentwicklung de s Busnetzes ist hinsichtlich der Erschließung z u-
künftig verstärkt auf die Belange der wachsenden Zahl älterer Menschen zu ach-
ten.

212  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Stärken-/Schwächen-Analyse 
 
 
 Vor dem Hintergrund der steigenden Bevölkerungszahl sind Netzerweiterungen 
frühzeitig planerisch vorzubereiten und die Verlängerung von Stadtbahntrassen 
in der Bauleitplanung abzusichern. 
 
7.3 Bedienungsqualität 
Ein wesentlicher Aspekt der Bedienungsqualität sind die Taktdichte und Bedi e-
nungszeiträume der ÖPNV -Angebote zu den versc hiedenen Tageszeiten in den 
unterschiedlich strukturierten Teilräumen der Stadt Köln. Die zusammenfassende 
Darstellung hierzu erfolgt in Kapitel 7.3.1 Weitere Aspekte der Bedienungsqualität 
werden in Kapitel 7.3.2 „Betriebsqualität“ aufgeführt. Hierzu zählen zum Beispiel 
Netzausbau, Pünktlichkeit und die Qualitätssicherung.  
7.3.1 Taktangebot  
Eine besondere Stärke im Kölner ÖPNV -System ist der „KölnTakt“ bei den Stad t-
bahnen und stadtbahnähnlichen Buslinie n, der mit wenigen nachfragebedingten 
Ausnahmen ein Grundangebot montags bis freitags von ca. 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr 
im 10 -Minuten-Takt vorsieht und auf vielen Relationen durch Verstärkungen und 
Linienüberlagerungen noch weiter verdichtet wird.  
Die bestehenden Standards in Bezug auf die Bedienungshäufigkeit bei der  Stadt-
bahn haben sich  nach Abgleich von Angebot und Nachfrage im Tagesverkehr 
grundsätzlich als nachfragegerecht und angemessen erwiesen. 
Die Überprüfung der Nachfrage hat ergeben, dass in den Nä chten am Wochenende 
und vor Feiertagen aufgrund der starken Nachfrage im Nachtverkehr Anpassung s-
bedarf bestand. Dieser Schwachpunkt bei der Bedienungsqualität wurde durch ein 
zweistufiges Konzept beseitigt, das im Dezember 2011 sowie im Dezember 2012 
umgesetzt wurde (siehe Kapitel 8.1).  
Die Bedienungsqualität bei den Buslinien orientiert sich an der örtlichen Nachfrage 
und den spezifischen Funktionen der einzelnen Linien. Somit ist auch im Hinblick 
auf die Bedienungsqualität da s Instrument der Busnetzplanung geeignet, um 
Schwachpunkte, wie in Kapitel 6.1.2 aufgeführt, zu identifizieren und gegebenenfalls 
zielgerichtet beseitigen zu können. 
 
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –   
Themenfeld Bedienungsqualität/Taktangebot  
 Der „KölnTakt“ als zentrales Element der Bedienungsqualität im Kölner ÖPNV -
Netz ist eine wesentliche Stärke im städtischen ÖPNV -Angebot. Hierdurch wird 
die ÖPNV-Nutzung einfach und komfortabel und der Fahrplan merkbar. 
 Die Übe rprüfung der Bedienungsqualität hat ergeben, dass Schwächen im 
Nachtverkehrsangebot bestanden. Das Angebot wurde bereits während der E r-
stellung des Nahverkehrsplans an die Nachfrage angepasst. 
 Auch bei der Bedienungsqualität gilt das Prinzip der kontinuier lichen Überpr ü-
fung der zu Grunde gelegten Standards. Dies stellt sicher, dass Angebot und 
Nachfrage aufeinander abgestimmt sind.

3. Nahverkehrsplan Köln  213  
Stärken-/Schwächen-Analyse   
 
 
7.3.2 Betriebsqualität 
Das bestehende Stadtbahn- und Busnetz erlaubt eine weitgehend flächendeckende 
und qualitativ hochwertige Bedie nung der Kölner Bevölkerung. Aufgrund der sehr 
starken Beanspruchung von Strecken und Fahrzeugen hat die Instandhaltung und 
Pflege der gesamten ÖPNV -Infrastruktur eine sehr hohe Bedeutung. Dies betrifft 
sowohl die Tunnel - und Hochbahnstrecken als auch die straßenbündige Infrastruk-
tur einschließlich der Haltestellen.  
Auch ist es notwendig, den Fahrzeugpark nach den Erfordernissen von Sicherheit, 
Kundenbedürfnissen und Wirtschaftlichkeit zu pflegen und weiter zu entwickeln. 
Um das ÖPNV-System attraktiv auszugestalten und wirtschaftlich betreiben zu kö n-
nen, sind konsequente Bevorrechtigungen gegenüber dem motorisierten Individua l-
verkehr zu erhalten und auszubauen. Nur so lassen sich pünktliche und kundenor i-
entierte Angebote bereitstellen.  
 
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –   
Themenfeld Bedienungsqualität/Betriebsqualität  
 Das bestehende Stadtbahnnetz muss kontinuierlich gewartet und in regelmäß i-
gen Abständen erneuert werden. Insbesondere für  die langfristige Instandha l-
tung der Tunnel - und Hochbahnstrecken sind ausreichend Finanzmittel vorz u-
sehen.  
 Umfang, Kapazität und kundenorientierte Ausstattung des Fahrzeugparks mü s-
sen im Hinblick auf die wachsende Nachfrage kontinuierlich überprüft werden. 
Nach technischer Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit soll te die Generalüberh o-
lung von älteren Fahrzeugen bevorzugt durchgeführt werden. 
 Stadtbahnen sollten eigene Gleiskörper nutzen können.  An Knotenpunkten ist 
ihnen systematisch Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einzuräu-
men.  
 Busse sollten im Rahmen der Möglichkeiten Vorrangschaltungen an Lichtsignal-
anlagen erhalten. Im Einzelfall sind separate Bussonderspuren zu prüfen. . 
 In den Außenbereichen sollte ein besonderes Augenmerk auf die Anschlussver-
bindungen zwischen Schienenverkehr und Bus gelegt werden. Die notwendigen 
Voraussetzungen für eine solche Anschlusssicherung sollen geprüft und auf ihre 
Machbarkeit bewertet werden. 
 Konzepte zur Qualitätsprüfung, -sicherung und -verbesserung sollen für alle 
Verkehrsunternehmen, die ÖPNV -Dienstleistungen in A ufgabenträgerschaft der 
Stadt Köln erbringen, vereinbart und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Es 
erfolgt eine Orientierung am Qualitätskreis und an den Qualitätskriterien der 
DIN13816. Stadt Köln und Verkehrsunternehmen stimmen geeignete Messve r-
fahren und deren Anwendung ab.

214  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Stärken-/Schwächen-Analyse 
 
 
7.4 Verbindungsqualität 
Umsteigehäufigkeit und Schnelligkeit bestimmen die Verbindungsqualität im ÖPNV -
System. In verschiedenen, im Rahmen der Erstellung des Nahverkehrsplans durc h-
geführten Auswertungen des Angebots auf Stadtteileb ene wurde ermittelt, dass bei 
den nachfragestärksten Verkehrsbeziehungen - nämlich bei der Erreichbarkeit der 
Innenstadt sowie der Bezirks(teil)zentren von den einzelnen Stadtteilen  aus - eine 
gute Verbindungsqualität zu verzeichnen ist (siehe Kapitel 5.4). Tangentiale Verbin-
dungen zwischen den Stadtteilen weisen hingegen zum Teil Defizite auf, werden 
aber auch vergleichsweise gering nachgefragt.186 
Dieser prinzipiellen Stärke stehen einzelne Schwachpunkte entgegen. 
Bei den Stadtteilen mit einer ungünstigen Bewertung der Verbindungsqualität lassen 
sich solche mit einem eher hohen Nachfragepotenzial identifizieren und solche mit 
einem eher geringen. Zu den erstgenannten gehören zum Beispiel die südlichen 
Stadtteile im Einzugsgebiet der im Bau befindlichen Nord-Süd Stadtbahn.  
Weitere Gebiete mit höherem Potenzial und mit Schwächen bei der Verbindung s-
qualität sind im Rahmen der Busnetzplanung auf Optimierungsmö glichkeiten hin zu 
untersuchen. Dies betrifft Stadtteile im Bereich Porz so wie im linksrheinischen Kö l-
ner Norden, wo es aufgrund unterschiedlicher Takte von Zubringerbussen und 
Schienenverkehr zu teilweise längeren Umstiegszeiten kommt.  
Langfristig kann auf geplante Verbesserungsmöglichkeiten durch die Verlängerung 
bestehender S tadtbahnstrecken bei hinreichendem Nachfragepotenzial verwiesen 
werden, wie dies zum Beispiel für Neubrück, Widdersdorf und die links - sowie 
rechtsrheinische Gürtelverlängerung der Fall ist.  In der Zwischenzeit werden für 
diese Gebiete mit großem Fahrgastp otenzial im Rahmen der Bu snetzplanungen 
regelmäßig Verbesserungsmöglichkeiten des bestehenden Busne tzes ausgelotet 
und die Trassensicherungen für Stadtbahnverlängerungen gesichert. 
In einigen Fällen sind punktuelle, kurzfristige Verbesserungen denkbar, die jedoch 
immer in Verbindung mit der Nachfrage und der damit verbundenen Wirtschaftlic h-
keit gesehen werden müssen . Taktverdichtungen und/oder Linienwegänderungen 
sind zumeist mit höheren Betriebskosten verbunden. 
Durch die Betrachtung der Verbindungsqualitä ten im Spätverkehr in Stadtteilen o h-
ne Schienenanschluss (siehe Kapitel 5.5) haben sich punktuelle Defizite gezeigt, die 
durch zusätzliche Fahrten in die Wohngebiete inzwischen behoben werden konnten. 
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –   
Themenfeld Verbindungsqualität  
 Das ÖPNV -Angebot auf den Relationen von den Stadtteilen in die Innenstadt 
sowie zu den Bezirks(teil)zentren ist gut ausgebaut und stellt eine Stärke des 
ÖPNV-Systems in Köln dar. 
 Schwächen sind in der Re gel einzelfallbezogen. Die ungünstige Verbindung s-
qualität zwischen einigen südlichen Stadtteilen und der Innenstadt wird mit der 
Inbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn deutlich verbessert. 
 Im Rahmen der Busnetzplanung werden Verbesserungsmöglic hkeiten für d ie 
identifizierten Schwächen regelmäßig eruiert. 
 Durch die stadtweit geltenden Standards im Spätverkehr („Standard - und Kom-
fortkriterium“) ist die Erreichbarkeit der Wohngebiete aus der Innenstadt bis 
0:00 Uhr bzw. 1:00 Uhr gewährleistet. 
                                            
186  Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2008): Mobilitätsentwicklung Köln bis 2025. 
Köln. S. 36ff.

3. Nahverkehrsplan Köln  215  
Stärken-/Schwächen-Analyse   
 
 
7.5 Umwelt- und Klimaschutz 
Der nachhaltige Umgang mit Ressourcen stellt eine grundsätzliche Stärke des 
ÖPNV-Systems dar.  
So wird das Stadtbahnnetz vollständig elektrisch betrieben und erfüllt wesentliche 
Anforderungen an einen umweltgerechten Verkehr, da im Stadtraum keine n en-
nenswerten Schadstoffemissionen erfolgen. Rund 12  % der erforderlichen Energie, 
bezogen auf den Gesamtenergieverbrauch der Kölner Verkehrs -Betriebe AG we r-
den aus erneuerbaren Quellen bereitgestellt. 187 Zur Reduzierung des Stromve r-
brauchs trägt zum Beispiel  die Rückspeisung von Bremsenergie der Stadtbahnw a-
gen in das Netz bei, ebenso wie der Einsatz von Energiespeicherstationen im 
Stadtbahnnetz.188  
Die Substitution von Pkw -Verkehren durch den ÖPNV hat direkte positive Auswi r-
kungen auf die Umweltqualität und de n Klimaschutz in der Stadt Köln. Zur Steig e-
rung der Attraktivität des ÖPNV erfolgt zum Beispiel eine weitgehende Bevorrecht i-
gung von Stadtbahnen und Bussen an zahlreichen Lichtsignalanlagen. 
Um bei der Erbringung von ÖPNV -Fahrleistungen die negativen Auswi rkungen auf 
die Umwelt zu minimieren, hat die Stadt Köln für den Busbetrieb besondere Förde r-
richtlinien entwickelt. So soll die Verbesserung der Luftqualität durch eine gestaffelte 
Förderung dreier Umweltklassen nach §11 (2) ÖPNVG NRW bei den eingesetzten 
Bussen erreicht werden. Gefördert werden die auf dem Gebiet der Stadt Köln von 
den jeweiligen Linien gefahrenen Wagenkilometer (siehe Kapitel 2.3.1). Die Förde-
rung bezieht sich auf den Betrieb aller in Köln eingesetzten Linienbusse.  
Alle Busse der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sowie die Busse der nach Köln einfa h-
renden Regionallinien haben – ebenso wie deren Subunternehmer – die Vorausset-
zungen für eine grüne Umweltplakette zu erfüllen.  
Mit der probeweisen Einfüh rung von Hybridantrieben bei zwei Linienbussen der 
Kölner Verkehrs -Betriebe sowie mehreren durch Brennstoffzellen mit Wasserstoff 
angetriebenen Fahrzeug der Regionalverkehr Köln GmbH hält die Elektromobilität 
auch in den Busbereich in Köln Einzug. Die Köln er Verkehrs -Betriebe AG setzen 
zudem acht batteriebetriebene Elektro-Gelenkbussen auf der innerstädtischen KVB-
Linie 133 (zwischen den Endhaltestellen Zollstock Südfriedhof und Breslauer Platz)  
ein, die seit Dezember 2016 vollständig als E -Bus-Linie betrieben wird. Mit ihrem 
Einsatz können CO2-Emissionen im Umfang von etwa 350 Tonnen jährlich reduziert 
werden, da kein Dieselkraftstoff mehr verbrannt wird. Der Ausstoß von Schwefeldio-
xid, Stickoxiden, Rußpartikeln und anderen Schadsto ffen entfällt vor Ort. 189 Bevor 
eine eindeutige Strategie für zukunftsfähige alternative Busantriebsformen formuliert 
werden kann, müssen zunächst die Erfahrungen aus den Probebetrieben mit diesen 
sog. alternativen Antriebssystemen gesammelt und ausgewertet werden. 
Im Hinblick auf d en Lärmschutz wird im Stadtbahnbetrieb großen Wert auf einen 
guten Erhaltungszustand von Gleisanlagen und sonstiger Infrastruktur gelegt. Die 
regelmäßige Pflege der Anlagen führt zu einer Minimierung der Lärmemissionen 
durch den Schienenverkehr. 
Die Genera lüberholung älterer Stadtbahnwagen unter Berücksichtigung aktueller 
Anforderungen an die Fahrzeugtechnik- und -ausstattung stellt ein gutes Beispiel für 
                                            
187 Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Aktualisierte Umwelterklärung 2011. Mobilität umweltfreundlich 
anbieten. Köln. 2011. S.2. 
188  http://www.kvb-koeln.de/german/unternehmen/umweltbericht.html, Abfragedatum: 10.05.2013. 
189  http://www.kvb-koeln.de/german/nachrichten/view.html?action=shownews&page=1&id=2262, 
Abfragedatum: 15.09.2014.

216  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Stärken-/Schwächen-Analyse 
 
 
den behutsamen Umgang mit Ressourcen dar, da die sehr gute Bausubstanz für 
einen weiteren langen Zeitraum nutzbar gemacht wird. 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG hat ein transparentes Umweltmanagementsystem, 
dessen wesentliche Bestandteile das Umweltberichtswesen und das Umweltm a-
nagement nach den Richtlinien des Umweltauditsystems EMAS  sind. Diese Ko n-
troll- und Qualitätssicherungsverfahren können als Stärke des Kölner ÖPNV gelten. 
 
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –   
Themenfeld Umwelt- und Klimaschutz  
 Die Bereitstellung des ÖPNV-Systems selbst ist der zentrale Beitrag zum Klima-
schutz und zur Verbesserung der Umweltqualität in der Stadt Köln.  
 Die Erbringung der ÖPNV -Leistungen erfolgt nach Maßgaben des Umwelt - und 
Klimaschutzes. Bei der Stadtbahn ist der elektrische Betrieb ein traditionell he r-
ausragendes Alleinstellungsmerkmal. Im Busbereich geschi eht dies über den 
Einsatz möglichst umweltfreundlicher Busse, der seitens der Stadt Köln gefö r-
dert wird sowie mit dem geplanten Einsatz von Elektrobussen ab dem Jahr 
2016.  
 Eine weitere Stärke im Themenfeld Umwelt - und Klimaschutz ist das unterne h-
mensbezogene Umweltberichtswesen und Umweltmanagement bei der Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG. Durch jährliche Umweltaudits werden die Auswirkungen 
der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Kölner Verkehrsbetriebe AG 
auf die Umwelt systematisch untersucht. Auf  Basis dieser Ergebnisse werden 
konkrete Umweltziele abgeleitet, die kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben 
werden.190 
 Das Thema Elektromobilität im Busbereich ist ein aktuelles Handlungsfeld, das 
in Zukunft an Bedeutung gewinnen sollte. Aufgrund noch unklarer Rahmenbe-
dingungen, insbesondere in Bezug auf den technischen Fortschritt, bedarf es e i-
ner weiteren Beobachtung der Entwicklung. Große Vorteile besitzen Elektroa n-
triebe in Bezug auf Lärmschutz und lokale Emissionen. 
 
7.6 Intermodale Angebote 
Intermodale Angebote verbinden die Vorteile einzelner Verkehrsarten miteinander 
und führen zu einer größeren Effizienz des ÖPNV -Systems. Klassischerweise e r-
gänzen Park and Ride (P+R) sowie Bike and Ride (B+R) den Schienen - und Bus-
verkehr. In Köln besteht eine in den  letzten Jahren umfangreich entwickelte Infr a-
struktur zur Verknüpfung und intermodalen Nutzung der verschiedenen Verkehr s-
träger. Der ÖPNV übernimmt in diesem System idealerweise die langen Wegeantei-
le, während Pkw oder Fahrrad als Zubringer fungieren. 
P+R-Angebote konzentrieren sich an den Siedlungsachsen, die vom Schienenve r-
kehr bedient werden. Herausragendes Beispiel ist die optimal ins Verkehrsnetz inte-
grierte P+R-Anlage am Verknüpfungspunkt  „Weiden West“ mit 650 Pkw-
Stellplätzen, die nicht nur im Berufs verkehr sehr gut angenommen wird. Im Gege n-
satz hierzu ist die P+R-Anlage „Haus Vorst“ (621 Stellplätze) ein unattraktiverer und 
folglich schwach nachgefragter Standort. Die übrigen P+R-Standorte werden grund-
sätzlich gut angenommen (siehe Kapitel 8.5.1). 
B+R-Angebote für den Vor - und Nachtransport von und zu den Haltestellen des 
Schienenverkehrs wurden und werden aufgrund der großen Inanspruchnahme und 
kontinuierlich steigenden Fahrradnutzung systematisch ausgebaut. Daher stellen  
                                            
190 Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Da sein für Köln. Geschäftsbericht 2011. Köln. 2012. S. 32.

3. Nahverkehrsplan Köln  217  
Stärken-/Schwächen-Analyse   
 
 
diese Anlagen einen wesentlichen Infrastrukturbestandteil des ÖPNV -Systems dar 
(siehe Kapitel 8.5.2).  
Fahrradverleihsysteme wie das „Call a Bike“ -Angebot der Deutschen Bahn AG und 
das Leihradangebot der KVB ergänzen die Mögli chkeiten innerstädtischer Mobilität, 
zurzeit insbesondere im Bereich der Kernstadt. Die KVB baut seit Mai 2015 ein e i-
genes Fahrradverleihsystem auf. Den Kunden stehen im Kölner Bediengebiet (links-
rheinisch innerhalb des Militärrings, rechtsrheinisch von Mü lheim über Kalk und 
Deutz bis Poll) in 2016 bereits 1460 Leihräder zur Verfügung, die per Smartph one-
App geortet und ausgeliehen werden können. Für Kunden mit VRS-Chipkarte ist die 
Ausleihe in den ersten 30 Minuten kostenlos.  
Stammkunden der Kölner Verkeh rs-Betriebe AG erhalten darüber hinaus bei den 
Carsharing-Angeboten (cambio CarSharing, DB Carsharing Flinkster, DriveNow, 
Car2go) besonders günstige Konditionen. 
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –   
Themenfeld Intermodale Angebote  
 Die Integrati on verschiedener Verkehrsarten ist bei geeigneter Lage im Ve r-
kehrsnetz an möglichst vielen Verknüpfungspunkten im ÖPNV-System dazu ge-
eignet, den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern und Kunden zu gewinnen. 
 In Zukunft ist eine noch stärkere organisatorische Bünde lung der intermodalen 
Angebote notwendig . So kann die Schwelle zur ÖPNV -Nutzung gesenkt und 
möglichst viele Wege auf stadt - und umweltverträgliche Verkehrsmittel verlagert 
werden. Unterstützt werden sollte dies durch tarifliche Integration der Angebote 
und durch eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit. 
 Das Angebot einer „Mobil -Card” kann die multi - und intermodale Nutzung der 
verschiedenen Verkehrsarten – insbesondere Mieträder und Cars haring in Ver-
bindung mit dem ÖPNV  – fördern und ermöglicht eine insges amt effizientere 
und umweltfreundliche Nutzung des Verkehrssystems.  Die von den Kölner Ve r-
kehrs-Betrieben AG in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG angebotene 
„MobilitätsCard“ bietet Abo -Kunden bereits heute Vorteile bei der Nutzung von 
Mieträdern, Carsh aring und BahnCard -Angeboten. Diese Stärke sollte weiter 
ausgebaut werden. Erstrebenswert wäre eine generelle Ausweitung solcher A n-
gebote auf alle im Kölner ÖPNV-System gültigen ZeitTickets. 
 
7.7 Fahrgastinformation und Kundenorientierung 
Fahrgastinformationen ermöglichen dem Nutzer eine umfassende Orientierung im 
ÖPNV-System vor und während der Fahrt. Zu unterscheiden sind Print -Erzeugnisse 
und Online-Angebote sowie – im Falle von Fahrplaninformationen – statische und 
dynamische Informationen. Als zentrale tel efonische Fahrplan - und Tarifauskunft 
wird NRW-weit die „Schlaue Nummer für Bus und Bahn“191 kommuniziert.  
Die Informationen an den Haltestellen umfassen grundsätzlich einen Fahrplanau s-
hang, einen Liniennetzplan und die Tarifinformationen. An den Stadtbahnh altestel-
len und den nachfragestärksten Bushaltestellen werden darüber hinaus ein Leitsy s-
tem – bestehend aus Umgebungsplan, Haltestellenlageplan und Wegweisung – und 
eine dynamische Fahrgastinformation mit Echtzeitangaben  über MOFIS -, DFI -
System und Großflächenanzeiger angeboten. Die Zuverlässigkeit der Echtzeitang a-
ben wurde in den letzten Jahren entsprechend der technischen Möglichkeiten kont i-
nuierlich verbessert. Es ist geplant, auch die Online -Fahrplanauskunft mit Echtzeit-
daten zu versorgen. 
                                            
191 http://schlaue-nummer.de/, Abfragedatum: 22.08.2014.

218  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Stärken-/Schwächen-Analyse 
 
 
Darüber hinaus werden Online-Informationen dem Stand der Technik entsprechend 
über Apps für die mobile Nutzung und QR-Codes an den Haltestellen angeboten.192  
Auf der Internetseite der Kölner Verkehrs-Betriebe AG ist ebenso ein breites Online-
Repertoire an Informationen über die praktische Nutzung des Kölner ÖPNV -
Systems verfügbar. Hierzu zählen zum Beispiel Neuigkeiten und Service -Angebote, 
zielgruppenspezifische Informationen z.B. für Senioren, eine Übersicht über das 
vorhandene Infomaterial mit Downloads sowie ein Verg leichsrechner zur ÖPNV 
bzw. Pkw-Nutzung193 Eine ähnliche Informationspalette bieten auch die übrigen in 
Köln tätigen Verkehrsbetriebe an.194 
Die Fahrgastinformationen umfassen nicht nur das regelmäßige Fahrplanangebot, 
sondern auch Informationen zu Sonderverke hren sowie zu Umleitungen und Ba u-
stellenverkehren. 
Die Informationen zur Orientierung an den Haltestellen der Kölner Verkehrs -
Betriebe AG erhalten beim -„Kundenbarometer 2012“195 die höchste Zufriedenheits-
bewertung.  
Sollten Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit  nicht gegeben sein, müssen den Kunden 
Kompensationsmöglichkeiten über eine Mobilitätsgarantie angeboten werden. Zu 
diesem Zweck wird kundenorientiert die landesweite „Mobilitätsgarnatie NRW“ a n-
geboten.196 
Kundenorientierung zeigt sich ebenfalls durch ein funktionierendes Beschwerdema-
nagement der Verkehrsunternehmen und durch qualitativ hochwertige Service- und 
Beratungsangebote im gesamten Stadtgebiet. Eine entsprechende Infrastruktur 
muss über die Internetseiten der Verkehrsunternehmen sowie über personell be-
setzte Kundencenter bereit gehalten werden.  
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –   
Themenfeld Fahrgastinformation  
 Die Zuverlässigkeit der Echtzeitinformationen ist durch geeignete technische 
Maßnahmen weiter zu optimieren. 
 Nach Abschluss des von der Kölner Verkehrs -Betriebe AG finanzierten DFI-
Programms an Bushaltestellen  sollten weitere Haltestellen mit entsprechenden 
Anlagen ausgestattet werden . Gegebenenfalls kann der Standard an die geri n-
gere Bedeutung dieser Haltestellen angepasst werden, u m die Kosten zu red u-
zieren. 
 Fahrgastinformationen müssen auch in Zukunft nach dem jeweils aktuellen 
Stand der Technik und dem Fortschritt der mobilen Kommunikationsmittel b e-
reitgestellt werden. 
 Konventionelle Informationsmedien (zum Beispiel Print-Medien) haben eine ab-
nehmende Bedeutung bei Fahrgastinformation und Kundenansprache. Die B e-
reitstellung unterschiedlicher Medien stellt aber sicher, dass die Nutzer des 
ÖPNV-Systems nach ihren Bedürfnissen angesprochen werden. 
                                            
192 http://www.vrsinfo.de/fahrplan/fahrplan-mobil.html, Abfragedatum: 15.09.2014. 
193 http://www.kvb-koeln.de/german/news/index.html, Abfragedatum: 15.09.2014. 
194 Zum Beispiel: Regionalverkehr Köln GmbH: http://www.rvk.de/startseite/kundenservice.html; 
Kraftverkehr Wupper-Sieg AG: http://www.wupsi.de/online-kundencenter/service-leistungen.html, 
Abfragedatum jeweils 15.09.2014. 
195 https://www.tns-infratest.com/WissensForum/Studien/pdf/ 
OPNV_Kundenbarometer_Ergebnisse_2012.pdf, S. 26, Abfragedatum: 08.05.2013. 
196 http://www.vrsinfo.de/fileadmin/Dateien/downloadcenter/Folder_NRW_ Mobilitaetsgaran-
tie2014neu.pdf, Abfragedatum: 15.09.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  219  
Stärken-/Schwächen-Analyse   
 
 
7.8 Barrierefreiheit 
Die Barrierefreiheit von baulichen Anlagen im ÖPNV ist zunächst durch das Behi n-
dertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt. Das seit 01.01.2013 gültige PBefG legt 
im § 8 Absatz 3 fest, dass d er Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität 
oder sensorisch eingeschränkten  Menschen mit dem Ziel, für die Nutzung des ö f-
fentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrier e-
freiheit zu erreichen,  zu berücksichtigen hat.  Dies bedeutet, dass im Nahverkehr s-
plan darzustellen ist, wie ein vollständig barrie refreier ÖPNV bis 2022 hergestellt 
werden kann. Ist es nicht möglich, eine vollständige Barrierefreiheit bis 2022 zu e r-
reichen, sind die Abweichungen darzustellen und zu begründen (siehe Kapitel 6.1.3, 
8.2 sowie 8.3). 
Grundsätzlich ist d abei das Zwei-Sinne-Prinzip zu beachten, bei dem immer mi n-
destens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen, Tasten" angesprochen werden müssen, 
um möglichst allen mobilitäts- und sensorisch eingeschränkten Fahrgästen die Nu t-
zung des ÖPNV zu ermöglichen. 
Der weitaus überwiegende Teil der Stadtbahnhaltestellen (fast 90  %) ist bereits stu-
fenfrei zugänglich und ermöglicht einen annähernd niveaugleichen Einstieg in die  
Fahrzeuge. Auch taktile und akustische Ausstattungselemente sind in unterschiedl i-
chem Umfang und Ausprägungen vorhanden. Der Ausbau der Haltestellen zur He r-
stellung eines höhengleichen Ein- und Ausstiegs wird kontinuierlich fortgesetzt.  
Die Stadtbahnwagen sind vollständig oder zu wesentlichen Teilen stufenfrei. Dar-
über hinaus soll an den bisher  vorgenommenen Maßnahmen zur Verbesserung der 
Fahrzeugausstattung weitergearbeitet werden, damit beim Ein - und Aussteigen nur 
noch ein minimaler Höhenversatz und ein geringer Spalt zu überwinden sind. 
Mit der Fertigstellung der der Nord -Süd Stadtbahn wird die konsequente Aufteilung 
des Stadtbahnnetzes in Hochflur- und Niederflurlinien abgeschlossen sein, da durch 
die Einführung der Linie 16 in den neuen Nord -Süd-Stadtbahntunnel der bisherige 
Mischbetrieb Hochflur/Niederflur auf den südlichen Ringen nicht mehr notwendig ist. 
Die gleichzeitige Bedienung von Haltestellen mit Hochflur- und Niederflurfahrzeugen 
ist dann nur noch auf wenige Ausnahmefälle (drei gemeinsame Haltestellen der 
Linien 7 und 13) beschränkt. 
Als dringendste Handlungsfelder sind besonders d ie noch nicht oder nur teilweise 
umgebauten wichtigen Verknüpfungshaltestellen zu nennen, durch die die Reiseket-
te für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste unterbrochen oder erschwert wird, wie 
zum Beispiel „Friesenplatz“ (Aufzugsnachrüstung), „Barbarossapla tz“, und „Venloer 
Straße/Gürtel“ (jeweils Bahnsteiganhebung). Auch aufkommensstarke Bahnhöfe 
des SPNV mit bedeutender Verknüpfungsfunktion wie „Köln Süd“ und „Köln -
Mülheim“ sind nicht oder nur teilweise barrierefrei zugänglich. Teilweise besteht im 
SPNV-Regionalverkehr aufgrund der eingesetzten Fahrzeugtypen und nicht ang e-
passter Bahnsteighöhen keine Barrierefreiheit (hierfür liegt die Zuständigkeit beim 
NVR bzw. der Deutsche Bahn AG). 
Im Busbereich sind ein Drittel der Haltestellen stufenfrei ausgebaut. Au fgrund der 
linienbezogenen Priorisierung des Ausbaus entsprechend des Fahrgastaufko m-
mens sowie der abschnittsweisen Linienüberlagerungen profitiert jedoch bereits ein 
erheblich höherer Teil der Busfahrgäste von dem stufenfreien Ein- und Ausstieg. 
Fahrzeugseitig sind die Voraussetzungen für einen stufenfreien Zugang im Wesent-
lichen erfüllt (siehe Kapitel 5.2.2). Die Busflotte ist vollständig niederflurig und mit 
manuellen Klapprampen ausgestattet. Bei der Fahrgastinformation wurde das 
„Zwei-Sinne-Prinzip“ haltestellen- und fahrzeugbezogen weitgehend umgesetzt. 
Bei den optischen Informationen an den Fahrzeugen sollte insbesondere auf eine 
gute Lesbarkeit der Fahrzielanzeigen (Matrixanzeiger) der Stadtbahnwagen bei u n-

220  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Stärken-/Schwächen-Analyse 
 
 
günstigen Beleuchtungsverhältnissen geachtet  werden. Auch das Bekleben von 
Fensterflächen mit Werbefolien beeinträchtigt die Orientierung vieler Fahrgäste.   
In der Nebenverkehrszeit erhalten mobilitätseingeschränkte Personen in der Regel 
einen Sitzplatz bzw. Rollstuhlfahrer eine Aufstellfläche. I n der Hauptverkehrszeit 
kann hingegen nicht immer gewährleistet werden, dass zum Beispiel Personen mit 
Rollstuhl oder Kinderwagen noch einen adäquaten Platz finden. Durch die Kapaz i-
tätsuntersuchung werden die Abschnitte im Liniennetz aufgezeigt, wo zeitweise  
Engpässe bestehen (siehe Kapitel 5.6). Zur Ausweitung der Abstellflächen für Pe r-
sonen mit Rollstühlen oder Kinderwagen etc. wurden in den letzten Jahren bei 
Fahrzeug-Neubeschaffungen bzw. –Grunderneuerungen die Aufstellflächen deutlich 
vergrößert. Die Ausweitung dieser Aufstellflächen muss jedoch im Hinblick auf den 
demografischen Wandel abgewogen werden gegen die Bedürfnisse von immer 
mehr betagten ÖPNV -Nutzern, denen es schwerfallt, stehend in einem fahrenden 
Fahrzeug sicheren Halt zu finden und die deshalb auf eine ausreichende Anzahl von 
Sitzplätzen in Türnähe angewiesen sind. 
Ein weiteres Problem für die barrierefreie Nutzung des ÖPNV ist  der Ausfall von 
Aufzügen. Die vorhandenen Informationen im Internet  über Aufzüge, die  aktuell 
nicht nutzbar sind, stellen eine Hilfe für die Fahrtplanung mit Rollstuhl oder mit Ki n-
derwagen dar, bedürfen aber einer stetigen Aktualisierung. 
 
Fazit: Stärken, Schwächen, Handlungsfelder –   
Themenfeld Barrierefreiheit 
 Der konsequente und kontinu ierliche barrierefreie Ausbau der Haltestellenanl a-
gen vereinfacht die Benutzung des ÖPNV für mobilitäts - und sensorisch einge-
schränkte Fahrgäste wesentlich. Im Stadtbahnnetz ist Köln hier bereits gut au f-
gestellt. 
 Die noch vorhandenen Lücken im barrierefrei en Haltestellennetz werden su k-
zessive geschlossen. Im Busnetz wird durch die Priorisierung der umzusetze n-
den Linien nach Fahrgastaufkommen sichergestellt, dass der barrierefreie Au s-
bau einen größtmöglichen Nutzen erzielt. 
 Ein verbleibendes Handlungsfeld mi t hoher Dringlichkeit ist der komplett barri e-
refreie Ausbau einiger aufkommensstarker Verknüpfungspunkte im Stadtbah n-
netz. 
 Im Interesse der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollen Aufzüge so 
kurzfristig wie möglich ausreichend gewartet und repariert werden sowie Infor-
mationen über den Status zeitnah bereitgestellt werden.  
 Das Informationsangebot an den Haltestellen, in den Fahrzeugen sowie in sons-
tigen Medien wird nach Möglichkeit nach dem „Zwei-Sinne-Prinzip“ ausgestaltet. 
Die vorhandenen sprachlich en Informationen sowie das Wegweisungssystem 
sind kontinuierlich auf gute Verständlichkeit für alle zu überprüfen.  
 Die Barrierefreiheit optischer Informationen ist ebenfalls zu überprüfen und zu 
verbessern. Dies betrifft die Fahrzielanzeigen der Stadtbahn wagen sowie die 
Beklebung von Fensterbereichen mit Werbefolien bei den Stadtbahnen und 
Bussen.

3. Nahverkehrsplan Köln  221  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
8 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
Im Folgenden werden kurz-, mittel, und langfristig geplante Maßnahmen zur Weite r-
entwicklung des ÖPNV-Angebots in der Stadt Köln dargestellt. Dies betrifft  
 Angebot und Infrastruktur bei Stadtbahn und Bus  
 Intermodale Angebote zur Kombination von ÖPNV, SPNV, Fahrrad und Pkw 
 Möglichkeiten, ÖPNV -Angebote auf dem Rhein oder zusätzliche, den Rhein 
querende Angebote zu erbringen. 
Eine zentrale Stellung bei der Angebotsplanung nehmen umfangreiche Verbess e-
rungen im Nachtverkehr ein. Aufgrund ihrer Bedeutung werden diese in Kapitel 8.1 
voran gestellt. Die Planungen wurden aus der Gesamtbetrachtung des NVP he r-
ausgelöst und vorab zum Abschluss gebracht. Die Umsetzung erfolgte bereits in 
zwei Stufen im Dezember 2011 und im Dezember 2012. Das Einzelgutachten „We i-
terentwicklung des Nachtverkehrsangebots in der Stadt Köln“ wurde im Rahmen der 
Beschlussvorlage zur zweit en Teilumsetzung des Ratsbeschlusses zum „KVB -
Nachtverkehr“ bereits veröffentlicht197. 
8.1 Weiterentwicklung des Nachtverkehrsangebots 
Die Kölner Verkehrs -Betriebe bieten täglich von ca. 23:00  Uhr bis ca. 1: 00 Uhr198  
sowie in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und vor 
Feiertagen zusätzlich von ca. 1:00 Uhr bis ca. 4:00 Uhr einen Nachtverkehr an. Die-
ses Angebot wird insgesamt sehr gut angenommen. In den vergangenen Jahren 
konnten kontinuierliche Nachfragesteigerungen verzeichnet werden, so  dass Maß-
nahmen für eine kundenorientierte Erweiterung des Angebots entwickelt wurden.  
Ausgangslage im Jahr 2011 
Im Sommer 2007 wurde  für den Zeitraum von ca. 23:00  Uhr bis ca. 1:00  Uhr an al-
len Wochentagen sowie sonntagmorgens bis ca. 9:00  Uhr ein Rendezvous-System 
im Stadtbahnnetz im 30 -Minuten-Takt eingeführt, das für Anschlüsse in der Inne n-
stadt (Hauptrendezvous: Neumarkt; Nebenrendezvous: Barbarossaplatz und Ebert-
platz) von allen Richtungen in (fast) alle Richtungen sorgt.  
Im Sommer 2011 hatte das Angebot nachfolgend beschriebene Eckpunkte: 
 Bei den Stadtbahnlinien erfolgt die Taktumstellung vom 15 -Minuten-Takt auf 
einen 30-Minuten-Takt um ca. 23 :00 Uhr. Damit beginnt gleichzeitig das Re n-
dezvous-System. 
 Sonntags bis donnerstags endet der Betrieb mit der letzten Abfahrt in der Innen-
stadt um ca. 1:00 Uhr. 
 In den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und vor 
Feiertagen schließt sich nach dieser Abfahrt ab ca. 1:00 Uhr der „NachtTakt“199 
an. Die Stadtbahnlinien verkehren im 60 -Minuten-Takt – ebenfalls im Rende z-
vous-System – bis zum Betriebsbeginn des nächsten Morgens  bzw. sonntag-
morgens bis ca. 9:00 Uhr. Ausnahmen bilden die Linie 7 (Linie verkehrt nur zw i-
                                            
197  Vgl. Beschlussvorlage zu TOP 5.11 „Zweite Teilumsetzung des Ratsbeschlusses zum ’KVB-
Nachtverkehr’ vom 26.05.2011“ (Session Nr. 0104/2012): http://ratsinformation.stadt-
koeln.de/to0040.asp?__ksinr=8838&toselect=127898, Abfragedatum: 08.09.2014. 
198  Bezogen auf die letzte Abfahrt in der Innenstadt. Letzte Abfahrt in der Regel ca. 1:15 Uhr ab 
Neumarkt. 
199 Der Begriff „NachtTakt“ wird als Marketingbegriff der KVB verwendet.

222  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
schen Moltkestraße und Zündorf), die Linie 12 (Linie verkehrt nur zwischen Niehl 
und Zollstock) sowie die Linie 13 (kein Angebot nach ca. 1:00 Uhr). 
 Aufgrund der starken nächtlichen Nachfrage auf den Ringen sowie im Bereich 
der Neusser Straße verkehrt die Linie 15 seit 2008 zwischen Ubierring und Wi l-
helm-Sollmann-Straße in den Nächten von F reitag auf Samstag, von Samstag 
auf Sonntag und vor Feiertagen in einem nachfragegerecht verdichteten Takt. 
Dieser beginnt bereits nach 23:00 Uhr. Bis etwa 1:00  Uhr wird im 15 -Minuten-
Takt gefahren, danach im 30-Minuten-Takt. 
 Bei den Buslinien gibt es je nach Funktion und Bedeutung der Linie unterschied-
liche Regelungen. Die wichtigsten Buslinien verkehren wie die Stadtbahnen tä g-
lich bis ca. 1 :00 Uhr. Die Buslinien 132 und 136 verkehren darüber hinaus wie 
die Stadtbahnlinien freitags, samstags und vor Feiert agen anschließend im 60 -
Minuten-Takt bis zum Betriebsbeginn des nächsten Morgens. 
Beschlusslage zur Weiterentwicklung des Nachtverkehrs  
Unter dem Eindruck einer gestiegenen Inanspruchnahme des Nachtverkehrs hat der 
Rat der Stadt Köln in der Sitzung am 26. Mai 2011 folgenden Beschluss gefasst: 
„Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der KVB AG bis zur So m-
merpause ein Konzept für einen der Millionenstadt Köln angemessenen KVB -
Nachtverkehr vorzulegen. Mit der Umsetzung soll mit dem Fahrplanwech sel im De-
zember 2011 begonnen werden. Bei den Bahnen ist mindestens eine engere Ta k-
tung an Wochentagen zwischen 23:00  Uhr und 1:00 Uhr vorzusehen. Am Woche n-
ende ist nachts ein Halbstundentakt vorzusehen. Zur Finanzierung des zusätzlichen 
Angebots sind alte rnative Finanzierungsmodelle („NachtZuschlag“, [Teil -] Finanzie-
rung über Semesterticket, Sponsoring analog „Telekom -Express“ in Bonn) vorz u-
schlagen. Dabei sind Erfahrungen anderer deutscher Großstädte zu Grunde zu l e-
gen.“ 
Die entsprechende Untersuchung, di e Grundlage für die Angebotsausweitungen im 
Nachtverkehr war, ist nachfolgend zusammenfassend dargestellt. 
Nachfrage 
Die zum Zeitpunkt der Analyse vorliegenden Nachfragedaten bestätigten die hohe 
Akzeptanz des Nachtverkehrs  und eine kontinuierlich steigend e Nachfrage.  Die 
Steigerungen der Nachfrage im Nachtverkehr sind deutlich stärker als die schon 
insgesamt positive Fahrgastentwicklung zu den übrigen Verkehrszeiten.  
Abbildung 8-1 illustriert den sehr starken Fahrgastzuwachs im N achtverkehr zw i-
schen 0:00 Uhr und 3:00 Uhr am Wochenende in den Jahren 1999 bis 2009.

3. Nahverkehrsplan Köln  223  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
 
 
Abbildung 8-1: Fahrgastnachfrage am Wochenende im Zei traum 0:00  Uhr bis 
3:00 Uhr im Vergleich zwischen 1999 und 2009  
Quelle: VRS/KVB 
Die VRS -weiten Verkehrszählungen zeigen, dass sich die Nachfrage im Kölner 
Nachtverkehr an Wochenenden zwischen 1999 und 2009 insgesamt mehr als ve r-
doppelt hat. Eine Detailauswertung der Ergebnisse  zeigt deutliche Unterschiede 
zwischen einzelnen Linien:  
 Die stärksten Zunahmen sind bei den Stadtbahnlinien festzustellen, die über die 
Ringe verkehren (Linien 12, 15) oder in den Stadtteil Ehrenfeld führen (Linien 3, 
4). 
 Die höchste Nachfrage insgesamt weist die Ost -West-Achse zwischen der I n-
nenstadt und Kalk auf (Linien 1, 9).  
 Die zwei nachts verkehrenden Buslinien 132 und 136 werden vergleichsweise 
schwächer genutzt.  
Die Ergebnisse der VRS -Fahrgasterhebung 2009 verdeutlichen ein differenziertes 
Bild der Nachfrage für die verschiedenen Tage sarten Sonntag bis Donnerstag 
(Nächte vor Wochentagen) sowie Freitag bis Samstag (Wochenende). Zum bess e-
ren Vergleich der absoluten Werte wurde die Zeitspanne von 20:00  Uhr bis 
22:59 Uhr in die Betrachtung einbezogen (siehe Abbildung 8-2). 
 In den Stunden 20 (20:00  Uhr bis 20:59  Uhr) und 21 (21:00  Uhr bis 21: 59 Uhr) 
zeigt sich ein fast gleich hohes Niveau der Nachfrage bei beiden Tagesarten. 
 Sonntags bis donnerstags sinkt die Nachfrage bis zum Betriebsschluss zur 
Stunde 1 (1:00  Uhr bis 1:59 Uhr) auf 3% des Wertes der Stunde 20, während 
am Wochenende in der Stunde 1 noch 24% an Nachfrage der Stunde 20 e r-
reicht werden. In Stunde 2 steigt die Nachfrage sogar noch an. 
 Freitags und samstags liegt die Nachfrage in der Stunde 23 (23:00  Uhr bis 
23:59 Uhr) doppelt so hoch wie in der Woche. 
 An Wochenenden sind im gesamten Zeitraum von 23:00  Uhr bis 1: 59 Uhr fast 
dreimal so viele ÖPNV-Kunden unterwegs wie an Wochentagen. 
 An Wochenenden ist die Nachfrage mit fast 21.000 Fahrgästen je Nacht 
(1:00 Uhr bis 3:59 Uhr) durchgängig stark.

224  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
 
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
20:00 -
20:59
21:00 -
21:59
22:00 -
22:59
23:00 -
23:59
0:00 -
0:59
1:00 -
1:59
2:00 -
2:59
3:00 -
3:59
Fahrgäste
Stunde
So-Do
Fr-Sa
 
Abbildung 8-2: Fahrgastnachfrage nach Tagesarten im Abend - und Nachtverkehr 
im Zeitraum 20:00 Uhr bis 3:59 Uhr im Jahr 2009   
Quelle: VRS/KVB 
8.1.1 Erweiterung des Nachtverkehrs – 1. Stufe 
Gemäß Ratsbeschluss vom 14.07.2011 200 wurde als erste Teilumsetzung des An-
gebotskonzepts zum Nachtverkehr ab dem 11.12.2011 der NachtTakt nach 
1:00 Uhr auf den in dieser Zeit verkehrenden Stadtbahnlinien (alle Linien mit Au s-
nahme der Linie 13 sowie den Linien 7 und 12 auf Teilabschnitten) am Wochenende 
und vor Feiertagen von 60 auf 30 Minuten verdichtet. Somit konnte der Taktsprung 
um 1:00 Uhr entfallen und das Angebot deutlich attraktiver  gestaltet werden. Durch 
diese Maßnahme wurden die auf ei nzelnen Streckenabschnitten stark ausgelaste-
ten Kapazitäten erweitert und der Reisekomfort erhöht. 
 
Umsetzungsstufe 1: Verdichtung des NachtTakts nach 1:00 Uhr 
Maßnahme Kostenrahmen 
Erhöhung der Taktfrequenz von 60 auf 30 Minuten gemäß Ratsbeschluss vom 
14.7.2011 ca. 550.000 € 
Tabelle 8-1: Maßnahmen und Kosten zur Weiterentwicklung des Nachtve r-
kehrs, 1. Stufe, Stand 2011  
Quelle: Planungsbüro VIA 
                                            
200 Vgl. Ratsbeschluss vom 14.07.2011: Erste Teilumsetzung des Ratsbeschlusses zum „KVB-
Nachtverkehr“ vom 26.05.2011 (Session Nr. 2362/2011).

3. Nahverkehrsplan Köln  225  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
8.1.2 Erweiterung des Nachtverkehrs – 2. Stufe 
Aus der Analyse der Fahrgastnachfrage sowie aus den Anforderungen an ein attrak-
tives Angebot im Nachtverkehr wurde nachstehendes Leitbild abgeleitet: 
 
Leitbild zur Weiterentwicklung des Nachtverkehrs in Köln 
Um die Attraktivität der Stadt Köln für verschiedene Bevölkerungsg ruppen und d e-
ren Mobilitätsbedürfnisse auch zukünftig sicher zu stellen, soll der bewährte Nach t-
verkehr weiter entwickelt werden, insbesondere in den aufkommensstarken inneren 
Bereichen der Stadt. Dabei gilt es, die Ansprüche der Nutzer und die Wirtschaftl ich-
keit des Nachtangebots abzuwägen.  
Betriebliche Anforderungen, wie zum Beispiel Verkehrspausen für Wartungsarbe i-
ten, sollen bei der Konzeption des Angebots berücksichtigt werden, um Beeinträc h-
tigungen im nachfragestärkeren Tagesverkehr zu vermeiden. 
Die Weiterentwicklung des Nachtverkehrs konzentriert sich daher auf eine Verdic h-
tung der stark nachgefragten Angebote der Stadtbahnlinien am Wochenende und 
vor Feiertagen. In der äußerst verkehrsschwachen Zeit unter der Woche soll zurzeit 
kein durchgängiges Angebot vorgehalten werden, auch nicht durch ein zusätzliches 
Busnetz nach den letzten Abfahrten um (zurzeit) 1:15 Uhr im Zentrum. 
Das Nachtangebot soll für die Nutzer leicht verständlich sein. Die Linien werden 
optimal miteinander verknüpft, so dass system atische Anschlüsse innerhalb des 
Stadtbahnnetzes sichergestellt sind.  
Stark nachgefragte Streckenäste sollen mindestens mit vier Fahrten pro Richtung 
und Stunde bedient werden. Das Angebot ist so zu gestalten, dass zwischen zwei 
Abfahrten maximal 20 Minuten liegen. 
 
Im Anschluss erfolgt die Darstellung der strecken - und linienbezogenen Maßna h-
men zum Ausbau des Nachtverkehrs,  die auf einer detaillierten Nachfrageanalyse 
beruhen und  dem oben genannten  Leitbild und den Anforderungen des Ratsb e-
schlusses vom 26.05.2011 entsprechen. 
Gemäß Ratsbeschluss vom 28.06.2012201 wurden als zweite  Teilumsetzung des 
Angebotskonzepts zum Nachtverkehr am  09.12.2012 die nachfolgend aufgeführten 
Maßnahmen umgesetzt. 
Angebotskonzept für den Zeitraum von 23:00 Uhr bis 1:00 Uhr  
sonntags bis donnerstags  
Als Leitmaßnahme wurde die Verstärkung der im gesamten Netz am intensivsten 
nachgefragten Ost-West-Achse im Zuge der Linie 1  umgesetzt. Des Weiteren fa n-
den Taktverdichtungen auf einzelnen, stark nachgefragten Linienabschnitten statt. 
 Linien 1 und 9 (Ost-West-Achse): 
Auf Basis der Nachfrageanalyse erfolgt sonntags bis donnerstags eine Taktve r-
dichtung zwischen Junkersdorf und Brück, um hier ein attraktiveres Angebot 
herzustellen. Auf diesem Abschnitt werden zwei zusätzliche Fahrten je Richtung 
und Stunde bis zur letzten Abfahrt um ca. 1:00 Uhr ab Neumarkt in den Fahrplan 
                                            
201 Ratsbeschluss vom 28.06.2012: Zweite Teilumsetzung des Ratsbeschlusses zum "KVB-
Nachtverkehr" vom 26.05.2011, Session-Nr. 0104/2012.

226  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
eingefügt. Die Linie 1 wird auf den Relationen Junkersdorf – Bensberg202 sowie 
Weiden – Brück jeweils im 30 -Minuten-Takt bedient, so dass ein 15 -Minuten-
Takt auf der Ost -West-Achse zwischen Junkersdorf und Brück entsteht. Dies 
ermöglicht, dass die Linie 1 als Zu - und Abbringer zum Rendezvous am Ne u-
markt eingesetzt wird, wodurch die Konvoifahrten beseitigt und die Taktdichte 
unter anderem im Streckenabschnitt Neumarkt bis Kalk erhöht werden. Die 
Taktfolge der Linien 1 und 9 beträgt dort je Stunde 7/8 – 15 – 7/8 – 15 Minuten. 
Zugleich wird die Wartezeit am Neumarkt reduziert. 
Da im betrachteten Zeitraum die Anzahl derjenigen Fahrgäste der Linie  1 über-
wiegt, die über das Ziel N eumarkt hinaus fahren, kommt es für eine große 
Mehrheit zu spürbaren Fahrzeitverkürzungen. Aufgrund der versetzten Fah r-
planlagen kommt es allerdings für Umsteiger am Neumarkt von und zur Linie 1 
zu leicht verlängerten Umsteigezeiten. 
 Linie 7 (Porz): 
Aufgrund der stärkeren Nachfrage auf der Linie 7 in Richtung Poll und Wes t-
hoven zwischen ca. 23:00  Uhr und ca. 0:00  Uhr werden zwei Taktverdichter in 
der Stunde 23 ab Neumarkt in Richtung Porz -Zündorf eingesetzt, so dass auch 
auf diesem Streckenabschnitt in Last richtung 4 Fahrten je Stunde angeboten 
werden. 
 Linie 15 (Ringstrecke, Neusser Straße): 
Auf der Ringstrecke und der Neusser Straße werden die Verstärkerkurse der L i-
nie 15, die nur am Wochenende nach ca. 23:00  Uhr verkehrten, auch während 
der Woche zwischen ca. 23:00 Uhr und ca. 0:00  Uhr angeboten und somit zwei 
zusätzliche Fahrtenpaare in den Fahrplan aufgenommen. 
Mit diesen Maßnahmen wird auf allen stärker nachgefragten Linienabschnitten bis 
ca. 0:00  Uhr sowie auf der am stärksten nachgefragten Ost -West-Achse bis ca.  
1:00 Uhr eine Bedienung mit insgesamt vier Fahrten je Stunde im Spätverkehr a n-
geboten, wobei durch Linienüberlagerungen zum Teil dichtere Takte entstehen. 
Angebotskonzept für den Zeitraum nach 23:00 Uhr   
am Wochenende und vor Feiertagen 
Für das Wochenende und die Nächte vor Feiertagen nach 23:00 Uhr ist eine Ve r-
dichtung des Fahrplans auf den stark nachgefragten Relationen sinnvoll, sofern die-
se nicht ohnehin schon eine entsprechende Taktdichte aufweisen.  Für diesen Zei t-
raum werden daher ebenfall s Taktverdichtungen bzw. Verstärkerfahrten in den 
Fahrplan aufgenommen: 
 Linien 1 und 9 (Ost-West-Achse): 
Die Linie 1 wird aufgrund der starken Nachfrage an Wochenenden und vor Fe i-
ertagen zwischen 23:00 und 4:00  Uhr analog zu den anderen Wochentagen 
zwischen Junkersdorf und Brück auf einen 15 -Minuten-Takt verdichtet. Die Aus-
sagen zum Rendezvous und zur Linienüberlagerung mit der Linie 9 gelten en t-
sprechend.  
 Linien 3 und 4 (Venloer Straße): 
Im ebenfalls gut nachgefragten Bereich Ehrenfeld/Venloer Straße wird  durch 
Überlagerung der Linien 3 und 4 bereits im Bestand ein nachfragegerechtes A n-
                                            
202 Ein 30-Minuten-Takt bis Bensberg ist abhängig von der Bestellung des Rheinisch-Bergischen 
Kreises.

3. Nahverkehrsplan Köln  227  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
gebot vorgehalten. Durch  Einhaltung der Fahrtenabstände von ma ximal 20 M i-
nuten erfüllt das bestehende Angebot die Kriterien des Leitbilds.203  
 Linie 18 (Luxemburger Straße): 
Eine Verstärkung der Linie 18 auf dem Klettenberger Ast erfolgt über eine Ablei-
tung des derzeitigen Linienwechslers 18/16 über die Luxemburger Straße, der 
bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 ab Barbarossaplatz zum Ubierring 
verkehrte. Diese Verdichtung  auf den südlichen Ringen ist nach ca. 23:00 Uhr 
nicht mehr erforderlich, da das Angebot dort durch die verstärkte Linie 15 bereits 
erweitert ist. Die Linie 18 verkehrt dann linienrein bis Klettenberg. 
 
Auf der Strecke zwischen Weidenpesch und den südlichen Ringen verkehrt die Linie 
15 bereits im 15 -Minuten-Takt, so dass hier keine weiteren Angebotsverbesseru n-
gen notwendig sind. 
Tabelle 8-2 fasst die vorgeschlagenen Maßnahmen zusammen und Abbildung 8-3 
illustriert diese. 
 
Umsetzungsstufe 2: 
Zusatzleistungen zur Verstärkung des Grundangebots nach 23:00 Uhr 
Linie Strecke Zeitbereiche Zusätzliche 
Frequenz Kostenrahmen 
1 Junkersdorf <> Brück 
Fr/Sa  23:00 Uhr – 4:00 Uhr 
2 Fahrten 
(-paare)  
pro Stunde 
ca. 400.000 € 
So-Do  23:00 Uhr – 1:00 Uhr 
7 Neumarkt > Porz-Zündorf Täglich 23:00 Uhr – 0:00 Uhr 
15 Ubierring <> Weidenpesch  So-Do 23:00 Uhr – 0:00 Uhr 
18 Barbarossaplatz <> Klettenberg Fr/Sa 23:00 Uhr – 1:00 Uhr 
Kosten Umsetzungsstufen 1 + 2 ca. 950.000 € 
Tabelle 8-2: Maßnahmen und Kosten der Zusatzleistungen im Nachtverkehr, 
Stand: 2012  
Quelle: Planungsbüro VIA 
 
                                            
203 Vor dem Fahrplanwechsel Dezember 2012 wurde das Kriterium in einer Richtung mit einem Ab-
stand von 9/21 Minuten nicht ganz erreicht.

228  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
 
Abbildung 8-3: Maßnahmen im Nachtv erkehr nach 23:00 Uhr in der zweiten Tei-
lumsetzung des Angebotskonzepts zum Nachtverkehr seit D e-
zember 2012  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

3. Nahverkehrsplan Köln  229  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
 
Abbildung 8-4: Linien im Nacht-Takt, Stand Dezember 2014  
Quelle: KVB AG 
8.1.3 Sonstige Angebotsverbesserungen im Nachtverkehr 
Im Zuge der Neukonzeption des Nachtverkehrs wurden weitere Angebotsverbess e-
rungen vorgenommen, die bereits während der Aufstellung des Nahverkehrsplans 
umgesetzt wurden.  Diese betreffen eine Ausweitung des Stadtbahnverkehrs der 
Linie 7 in Richtung Frechen sowie weitere Maßnahmen im Busbereich.  
Nachtverkehr in Richtung Frechen 
Auf Wunsch der Stadt Frechen und in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis ver-
kehrt die Stadtbahnlinie 7 seit Dezember 2012 zwischen Neumarkt und Frechen in 
den Nächten von Freitag auf Samstag,  von Samstag auf Sonntag und vor Feiert a-
gen alle 60 Minuten zwischen ca. 2:00  Uhr und 4:00 Uhr ab Neumarkt. Auf Kölner 
Stadtgebiet wird somit der Streckenabschnitt zwischen Aachener Straße/Gürtel und 
Haus Vorst erstmals im Nachtverkehr befahren. 
Um eine parallele Bedienung zum neuen Angebot der Stadtbahnlinie 7 zu verme i-
den, entfallen die eher schwach nachgefragten Fahrten der Buslinie 136 um 3: 00 
Uhr und 4:00 Uhr ab Neumarkt.204 Die Abfahrten um ca. 1:00 und 2:00 Uhr wurden 
aufgrund der eigenen hohen Verkehrsbedeutung im Zuge des nicht von der Linie 7 
bedienten Bereichs der Dürener Straße beibehalten. 
                                            
204 Vgl. Ratsbeschluss vom 28.06.2012: Fortschreibung Nahverkehrsplan Köln. Nachtverkehr der 
Stadtbahnlinie 7 zwischen Köln und Frechen (Session Nr. 2101/2012).

230  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
Maßnahmen im Busbereich 
Im Rahmen der Überprüfung des Nachtverkehr s wurden sämtliche Stadtteile im 
Hinblick auf ihre nächtliche Anbindung an die Innenstadt untersucht. Dabei wurden 
zwei Standards definiert: 
1. „Standardanschluss“: Alle Stadtteile sollen täglich aus der Innenstadt bis ca. 
0:00 Uhr (Abfahrt Innenstadt) erreichbar sein.205 
2. „Komfortanschluss“: Größere Stadtteile ab 5.000 Einwohnern sollen in den 
Nächten von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag und vor Feiertagen 
aus der Innenstadt bis ca. 1:00 Uhr (Abfahrt Innenstadt) erreichbar sein. 
Alle Stadtteile mit Stadt bahnanschluss erfüllen diese Kriterien. Die Stadtteile Löv e-
nich, Volkhoven, Blumenberg, Roggendorf/Thenhoven, Gremberghoven und Wahn 
sind über die S-Bahn-Anbindung entsprechend der Kriterien für den Standard - bzw. 
Komfortanschluss erschlossen. Die Stadttei le Meschenich. Rondorf, Widdersdorf 
und Worringen haben einen Standard - und Komfortanschluss über die bestehende 
Busverbindung.  
Die bei dieser Prüfung identifizierten Schwachstellen im Hinblick auf den Standar d-
anschluss im Busbereich wurden zum Fahrplanwechsel im Dezember 2011 mit Hilfe 
folgender Maßnahmen beseitigt: 
 Verbesserung der nächtlichen Anbindung von Weiß und Sürth : Ausweitung der 
Betriebszeiten bis ca. 1:00 Uhr durch Verschiebung der letzten Fahrt der Busl i-
nie 131 ab Rodenkirchen um eine halbe St unde nach hinten mit zusätzlicher 
Anschlussoptimierung 
 Verbesserung der nächtlichen Anbindung von Deckstein und Teilen Lindenthals 
durch eine zusätzliche Spätfahrt der Buslinie 146 ab Neumarkt in Richtung 
Deckstein um 0:30 Uhr 
 Verbesserung der nächtlichen Anbindung von Immendorf durch eine zusätzliche 
Abfahrt der AST-Linie 183 ab der Haltestelle „Godorf Bf“ (Anschluss Stadtbah n-
linie 16) in Richtung Immendorf und Meschenich 
Für nachstehende Stadtteile soll die Machbarkeit zur Herstellung eines Komforta n-
schlusses noch überprüft werden: Eil, Esch/Auweiler, Grengel, Humboldt/Gremberg, 
Neubrück, Pesch, Raderberg, Urbach, Wahnheide, Weiß und Weiler. 
8.1.4 Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn 
Aufgrund der verspäteten vollständigen Inbetriebnahme der 1. Baustufe der Nord-
Süd Stadtbahn hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, die fertig gestellten A b-
schnitte bereits vorzeitig in Betrieb zu nehmen 206. Die einzelnen Abschnitte sind im 
Folgenden dargestellt. Der nördliche Teilabschnitt wurde in zwei Stufen in Betrieb 
genommen. Die Teilinb etriebnahme des südlichen Abschnittes erfolgte ebenfalls 
bereits während der Erstellung des 3. Nahverkehrsplans im Dezember 2015. 
 
 
 
                                            
205 Eine Ausnahme bildet der Stadtteil Hahnwald, in dem aufgrund des nicht vorhandenen ÖPNV-
Potenzials und der äußerst geringen, unterdurchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 0,9 Ein-
wohnern pro 1.000 m2 bebauter Fläche kein Handlungsbedarf besteht. 
206  Vgl. Ratsbeschluss zur nördlichen Teilinbetriebnahme vom 07.10.2010 (Session Nr. 3680/2010), 
Ratsbeschluss zur südlichen Teilinbetriebnahme vom 30.04.2013 (Session Nr. AN/0575/2013).

3. Nahverkehrsplan Köln  231  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
Teilinbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn 
Linie  Maßnahme Zeitpunkt 
5 Nördliche Teilinbetriebnahme der Nord -Süd Stadtbahn, 1. 
Stufe: Die Stadtbahnlinie 5 verkehrt ab „Dom/Hbf“ bis zur 
neuen Endhaltestelle „Rathaus“.  
Dezember 2012 
5 Nördliche Teilinbetriebnahme der Nord -Süd Stadtbahn, 2. 
Stufe: Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 von der Haltestelle 
„Rathaus“ bis zur Haltestelle „Heumarkt“.  
Dezember 2013 
16 Anbindung an das Rheinufer ab Haltestelle „Bonner Wall“ zur 
bestehenden Haltestelle „Schönhauser Straße“  
Dezember 2015  
17 Südliche Teilinbetriebnahme der Nord -Süd Stadtbahn: Ei n-
führung einer neuen Linie 1 7 zwischen Severinstraße und Bf. 
Rodenkirchen; Weiterführung bis Bf. Sürth mit 6 Fahrten am 
Tag in der HVZ 
Dezember 2015 
Tabelle 8-3: Teilinbetriebnahme der Nord -Süd Stadtbahn , Stand 2016 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
8.1.5 Stadtbahnnetz 2016 
Das derzeitige Stadtbahnnetz bildet das Rückgrat des Kölner ÖPNV -Systems und 
sollte im Hinblick auf die wachsende Nachfrage sowie die prognostizierte demogr a-
fische und siedlungsstrukturelle Entwicklung in Köln weiterentwickelt und ausgebaut 
werden. Es wird auf Kölner Stadtgebiet ergänzt durch das Netz des regional ausg e-
richteten Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und bildet mit diesem ein dichtes 
Geflecht mit einer Vielzahl von Haltestellen. 
 
Abbildung 8-5: Linien des Schienenverkehrs (SPNV und ÖPNV) auf Kölner Stad t-
gebiet, Fahrplanjahr 2016 Quelle: KVB AG

232  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
8.2 Weiterentwicklung des Stadtbahnangebots 
Linienführungen und Fahrplanangebot des Kölner Stadtb ahnnetzes werden auf der 
Basis von regelmäßig durchgeführten Fahrgastzählungen oder in Abhängigkeit 
großräumiger Netzanpassungen – bei Bedarf überprüft und ggf. optimiert. Eine w e-
sentliche Weiterentwicklung des Stadtbahnangebotes erfolgt neben diesen betriebli-
chen Anpassungen aber vor allem durch den Ausbau der Stadtbahninfrastrukturen. 
Da der Ausbau des Netzes nur mittel - bis langfristig möglich ist, werden im Nahve r-
kehrsplan neben den aktuellen auch die perspektivischen Maßnahmen dargestellt, 
deren Realisierungszeitpunkt derzeit noch nicht absehbar ist. 
Das größte Kölner Infrastrukturprojekt im Stadtbahnbau ist die Nord-Süd Stadtbahn. 
Infolge des Unglücks am Waidmarkt verzögert sich die vollständige Fertigstellung 
der 1. Baustufe, ursprünglich für 2011 gep lant, bis voraussichtlich 2022/23.  
 
8.2.1 Zukünftige Erweiterungen des Stadtbahnnetzes 
 
Die laufenden sowie mittel - bis langfristig geplanten bzw. angedachten Stadtbah n-
ausbaumaßnahmen sind im Folgenden dargestellt . Dabei handelt es sich um Ma ß-
nahmen zu Netzerwei terungen sowie um Vorhaben zur Weiterentwicklung einer 
barrierefreien Haltestelleninfrastruktur.  
Tabelle 8-4 und Abbildung 8-6 geben einen Überblick über geplante Erweiterungen 
im Stadtbahnnetz. Die mittelfristig vorgesehenen Ausbaumaßnahmen (siehe nac h-
folgende Tabelle) wurden als vordringlicher Bedarf zum ÖPNV -Bedarfsplan 2017 
des Landes NRW angemeldet. 
 
Netzerweiterungen im Bau  
Linie  Maßnahme / Streckenabschnitt Geplanter Realisie-
rungszeitpunkt 
5 Nord-Süd Stadtbahn, 1. Baustufe : Fertigstellung der un-
terirdischen Strecke zwischen den Haltestellen „He u-
markt“ und „Severinstraße (Lückenschluss)“ sowie A b-
zweig „Bonner Wall“ – „Marktstraße“ 
2022/2023207 
   
Netzerweiterungen verbindlich geplant 
Linie  Maßnahme / Streckenabschnitt Geplanter Realisie-
rungszeitpunkt 
3 Stadtbahnverlängerung „Bocklemünd/Mengenich“, 2. 
Baustufe: Verlängerung der Linie 3 von der Haltestelle 
„Ollenhauerring“ bis zur neuen Endhaltestelle in Höhe 
Schumacherring. 
2017 
5 Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe: Bau der oberirdischen 
Strecke in der Bonner Straße ab der Haltestelle „Markt-
straße“ bis zur Haltestelle „Arnoldshöhe“ am Verteilerkreis  
2019 
   
                                            
207  Abhängig u.a. vom Beweissicherungsverfahren an der Unglücksstelle Waidmarkt.

3. Nahverkehrsplan Köln  233  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
Netzerweiterungen mittelfristig vorgesehen 
Linie  Maßnahme / Streckenabschnitt 
1 Kapazitätserweiterung Ost -West-Achse (Ertüchtigung der Strecke zum Betrieb mit 
Langzügen / Dreifachtraktion) 
1 Stadtbahnanbindung des Stadtteils Neubrück ( im Zusammenhang mit Kapazität s-
erweiterung der O -W-Achse zum Betrieb mit Langzügen, siehe vorherige Maßnah-
me) 
7 Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 rechtsrheinisch ab der heutigen Endhaltestelle 
„Zündorf“ an der Wahner Straße bis zur Ranzeler Straße  
13 Linksrheinische Gürtelverlängerung ab der heutigen Endhaltestelle „Sülzgürtel“ bis 
Bayenthalgürtel mit Verknü pfung zur Nord -Süd Stadtbahn ; Verlängerung bis 
Rheinufer angedacht 
N.N. Stadtbahnanbindung Stammheim/Flittard (ab der Haltestelle „Keupstraße“) mit 
Bypass Mülheim-Süd zwischen „Wiener Platz“ und Haltestelle „Kölnmesse“ 
5 Stadtbahnanbindung Rondorf/Mesche nich-Nord ab Haltestelle „Arnoldshöhe“       
 
1/4 Stadtbahnanbindung Widdersdorf: Planung von zwei alternativen Trassenvarianten 
ausgehend ab „Bocklemünd“ bzw. „Weiden West“ ; ggfs. Verlängerung bis Pulheim -
Brauweiler prüfen 
13 Rechtsrheinische Gürtelverlängerung ab „Bahnhof Mülheim“ über Frankfurter Str a-
ße bis Haltestelle „Ostheim“ bzw. bis S-Bahn-Haltepunkt „Frankfurter Straße“ 
Netzerweiterungen langfristig angedacht (Trassenfreihaltung) 
Linie  Maßnahme / Streckenabschnitt 
7 Weitere Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 ab Zündorf, Ranzeler Straße bis Porz-
Langel bzw. Niederkassel 
5 Stadtbahnanbindung Pesch, Esch/Auweiler ab Alter Escher Straße und mit Anbi n-
dung Bahnhof Longerich: Freihaltung von zwei Trassenvarianten208 
12 Stadtbahnanbindung Kasselberg, Rheinkassel, Langel und GE-Gebiet Feldkassel 
ab heutiger Endhaltestelle „Merkenich“  
Tabelle 8-4: Geplante Erweiterungen des Stadtbahnnetzes Köln, Stand 2016 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 
 
                                            
208 Weitere Trassenvarianten zur Anbindung von Esch/Auweiler werden von der Stadt Köln geprüft.

234  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
Die folgende Abbildung zeigt die geplanten Vorhaben im Kölner Stadtbahnnetz im 
Überblick. 
 
 
Abbildung 8-6: Planungsvorhaben im Kölner Stadtbahnnetz, Stand 12/2015  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Geplante bzw. angedachte Netzerweiterungen außerhalb Kölns 
Ergänzend zu den oben genannten Netzerweiterungen auf Kölner Stadtgebiet b e-
steht auch in den angrenzenden Kölner Umlandgemeinden und Kreisen der Wunsch 
nach einer direkten Anbindung an das Kölner Stadtbahnnetz. Entsprechend wurden 
von diesen Aufgabenträgern die nachfolgend aufgelisteten Stadtbahnmaßnahmen 
zum ÖPNV Bedarfsplan 2017 des Landes NRW angemeldet:

3. Nahverkehrsplan Köln  235  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
 Die Stadt Bergisch Gladbach strebt in mehreren Bauabschnitten ei ne Verlänge-
rung der Linie 1 von der heutigen Endhaltestelle Bensberg über Herkenrath bis 
Kürten-Spitze an. 
 Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Rheinisch -Bergischen 
Kreis haben eine Verlängerung der Linie 3 bzw. 18 über den heutigen Endpunkt  
Thielenbruch hinaus nach Bergisch Gladbach beantragt. 
 Die Stadt Leverkusen befürwortet eine Verlängerung der Linie 4 über Schl e-
busch hinaus bis zum Klinikum Schlebusch. Die Fraktionen CDU und Bündnis 
90/Die Grünen im Rheinisch-Bergischen Kreis regen darüber hinaus eine weite-
re Verlängerung der Linie 4 in den Rheinisch-Bergischen Kreis an. 
 Im Falle der Anbindung Widdersdorfs durch die Stadtbahnlinie 4 streben die 
Stadt Pulheim  und der Rhein -Erft-Kreis eine weitere Verlängerung nach Pu l-
heim-Brauweiler an. Alternativ wäre auch ein Abzweig der Linie 1 ab Widder s-
dorf denkbar. 
 Sofern die neue rechtsrheinische Stadtbahnlinie nach Stammheim/Flittard real i-
siert wird, möchte die Stadt Leverkusen diese anschließend über den Chempark 
hinaus ggfs. bis nach Leverkusen-Opladen verlängern. 
 Auf dem Gebiet der Stadt Hürth ist eine Zweigstrecke ab der Haltestelle „Hürth -
Hermülheim“ der Stadtbahnlinie 18 bis zum Endpunkt „Hürth Mitte/ZOB“ geplant.  
 Auf Frechener Stadtgebiet ist eine Trasse für die Verlängerung der Linie 7 von 
Frechen-Benzelrath in den neuen Stadtteil Grube Carl gesichert.  
 Durch Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 rechtsrheinisch über Köln -Langel hin-
aus könnte die Stadt Niederkassel an das Stadtbahnnetz angebunden  und ggfs. 
ein Netzschluss bis Bonn-Beuel hergestellt werden. Alternativ schlägt der Rhein-
Sieg-Kreis eine Anbindung über eine neu zu bauende Rheinbrücke in Höhe  
Köln-Godorf an die Trasse der Linie 16 vor. 
8.2.2 Angedachte Haltestellenneubauten im bestehenden Netz 
Zur besseren Verknüpfung mit dem Regionalverkehr  und zur Optimierung der E r-
schließung neuer städtebaulicher Entwicklungsgebiete sind zurzeit vier Halteste l-
lenneubauten angedacht, deren Machbarkeit geprüft werden soll. 
 
Haltestelle Linie Anmerkungen 
Luxemburger Straße/ 
Bahnhof Köln Süd 
18 Nur zusammen mit der Aufweitung der Bahnbrücke im Zuge 
der Brückenerneuerung durch die Bahn AG; evtl. Wegfall 
der Haltestelle Eifelwall; weiterer Untersuchungsbedarf 
Niehler Straße/Gürtel 13 Haltestelle könnte u.a. neues Wohngebiet „Em Parkveedel“ 
erschließen 
Boltensternstraße/ 
Gürtel 
13 Planung im Zusammenhang mit Haltestelle Slabystraße 
(Nord), die dann aufgegeben würde 
Severinsbrücke/ 
Rheinauhafen 
3/4 statischer Nachweis schwierig; hohe Investitionskosten 
Tabelle 8-5: Angedachte Haltestellenneubauten im bestehenden Netz,   
Stand 2016  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

236  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
8.2.3 Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen 
 
Für einen barrierefrei nutzbaren ÖPNV sind auf Seiten der Infrastruktur die B ahn-
steige für einen niveaugleichen Ein -/Ausstieg anzupassen. Im Niederflursystem 
müssen die Bahnsteige eine Höhe von 35 cm, im Hochflurssystem von 90 cm über 
Schienenoberkante aufweisen. Wo noch nicht geschehen, ist eine entsprechende 
Nachrüstung erforderl ich. Bei den Haltestellen im U - und Hochbahnsystem sind 
darüber hinaus Aufzüge von der Straßen - zur Bahnsteigebene für einen barrier e-
freien Zugang notwendig. 
Gemäß PBefG sind im Nahverkehrsplan „… die Belange der in ihrer Mobilität oder 
sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nu t-
zung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständi-
ge Barrierefreiheit zu erreichen.“209  
Für den Stadtbahnbereich bedeutet dies,  
 die noch verbliebenen nicht stufenfreien Bahnsteige an das Einstiegsniveau der 
eingesetzten Fahrzeuge unter Berücksichtigung eines geringen Abstands von 
Fahrzeug und Bahnsteigkante anzupassen;  
 die Nachrüstung der Haltestellen mit Aufzügen oder Rampen zu vervollständ i-
gen;  
 die Zuwegung zu den Bahnsteigen stufenlos zu gestalten; 
 Akustische Orientierungshilfen  für Fahrgäste mit eingeschränktem Sehverm ö-
gen vorzusehen wie zum Beispiel Zugansagen auf den Bahnsteigen; 
 taktile Orientierungshilfen für blinde Menschen wie zum Beispiel Bodenindikat o-
ren auf den Bahnsteigen; 
 optische Orientierungshilfen für sehbehinderte Menschen wie z.B. kontrastreiche 
Gestaltung 
 gut sichtbare, eindeutige und einfach verständliche Beschilderung und Leitsy s-
teme. 
Mit den bereit stehenden personellen Ressourcen und den begrenzten Fördermittel-
kontingenten lässt sich die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV 
bis 2022 jedoch auf keinen Fall erreichen. Es muss eine Priorisierung nach den b e-
deutsamsten Maßnahmen vorgenommen werden mit dem Ziel, die Barrierefreih eit 
an allen Stadtbahnhaltestellen nach und nach herzustellen. 
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln hat daher erstmals am 27.09.2011 nach 
Vorberatung in den Bezirksvertretungen eine Prioritätenliste beschlossen, in der 
Bahnsteiganhebungen und Nachrüstungen  mit Aufzügen festgeschrieben we r-
den.210 Die jeweilige Rangfolge ergab sich zunächst aus den Fahrgastzahlen an den 
einzelnen Haltestellen, wobei in einem zweiten Schritt weitere inhaltliche und tec h-
nische Aspekte in die Bewertung einbezogen wurden. Die von der Stadt Köln erstell-
te Priorit ätenliste wurde mit der Kölner Verkehrs -Betriebe AG, Behinderten - und 
Seniorenverbänden sowie der Behindertenbeauftragten abgestimmt. Die fo lgenden, 
in der ursprünglichen Liste enthaltenen Maßnahmen wurden zwischenzeitlich b e-
reits fertiggestellt (Stand 2016): 
 Breslauer Platz/Hbf 
 Bahnhof Deutz/Messe 
                                            
209  PBefG § 8 Abs. 3. 
210 Vgl. Beschlussvorlage Verkehrsausschuss 27.09.2011 (Session Nr. 1479/2011).

3. Nahverkehrsplan Köln  237  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
 Neusser Straße/Gürtel 
 Margaretastraße 
 Amsterdamer Straße/Gürtel 
 Severinstraße (Linie 3/4) 
 Liebigstraße 
 Gutenbergstraße 
Die folgende Tabelle zeigt, in welcher Reihenfolge die weitere n Haltestellen gemäß 
der fortgeschriebenen und am 14.06.2016 vom Verkehrsausschuss beschlossenen  
Prioritätenliste umgebaut werden sollen. Demnach ist beabsichtigt, die 12 wichtigs-
ten Haltestellen von den aktuell noch 26 nicht barrierefrei ausgebauten Stadt bahn-
haltestellen bis 2022 barrierefrei umzubauen bzw. den Umbau begonnen zu haben. 
 
Umsetzungsreife Maßnahmen  
Haltestelle Bahn-
steighöhe 
Anhebung 
Bahnsteig 
Nachrüstung 
Aufzug  
Anmerkungen 
Kalk Post 35  x Baubeginn 1. Quartal 2016 
Vingst 35  x Baubeginn Mai 2017  
Laufende Planungen mit Beschluss 
Barbarossaplatz  
(Linie 16, 18) 
35 x  Vorplanung vorhanden. Städ-
tebauliches Gesamtkonzept 
in Bearbeitung 
Nußbaumerstraße 
(Linie 5, 13) 
35 x  Planungsbeschluss des Rats 
vom 13.12.2007+ Grundsatz-
beschluss vom 10.05.2016 
Subbelrather Straße/ 
Gürtel (Linie 5, 13) 
35 x  Planungsbeschluss des Rats 
vom 13.12.2007+ Grundsatz-
beschluss vom 10.05.2016 
Lohsestraße 35  x Planungsbeschluss des Rats 
vom 12.11.2015 
weitere begonnene Planungen (Realisierung bis 2022) 
Friesenplatz 35/90  x  
Venloer Straße/Gürtel 35 x   
Deutz Technische 
Hochschule 
35  x barrierefreie Anbindung des 
Hochschulstandorts 
Aachener Straße/ 
Gürtel (Linie 13) 
35 x  Niederflur- und Hochbahn-
steig notwendig (Linie 7, 13)  
Geldernstraße/ 
Parkgürtel 
90  x  
Fuldaer Straße 35  x

238  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
weitere begonnene Planungen (Realisierung nach 2022) 
Haltestelle Bahn-
steighöhe 
Anhebung 
Bahnsteig 
Nachrüstung 
Aufzug  
Anmerkungen 
Dürener Straße/Gürtel 
(Linie 13) 
35 x  Niederflur- und Hochbahn-
steig notwendig (Linie 7, 13) 
Gleueler Straße/ 
Gürtel 
35 x   
Weinsbergstraße/ 
Gürtel 
35 x   
Euskirchener Straße 35 x   
Zülpicher Straße/  
Gürtel 
35 x  Niederflurbahnsteig für Um-
leitung Linie 9 weiterhin er-
forderlich 
Oskar-Jäger-Straße/ 
Gürtel 
35 x   
Berrenrather Straße/ 
Gürtel 
35 x   
Wüllnerstraße  
(Linie 13) 
35 x  Niederflur- und Hochbahn-
steig notwendig (Linie 7, 13) 
Weitere Maßnahmen (Realisierung nach 2022) 
Reichenspergerplatz 35 x x  
Escher Straße 90  x  
Appellhofplatz/ Zeug-
haus (Linie 5) 
35 x x  
Slabystraße Nord  
(Linie 13) 
35 x x  
Slabystraße Süd  
(Linie 18) 
35 x x  
Longerich Friedhof 0 x  Rückbau der Gleisschleife 
notwendig 
Tabelle 8-6: Prioritätenliste Aufzugnachrüstungen und Bahnsteiganhebungen, 
Stand 2016  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Brücken und Stadtbahnbau 
Die Auffindbarkeit der Stadtbahnhaltestellen ist für Blinde und Sehbehinderte weiter 
verbesserungsbedürftig. Es fehlt noch vielerorts, auch in den Zwischenebenen 
hochfrequentierter U -Bahn-Haltestellen wie Neumarkt , Rudolfplatz , Friesenplatz 
oder teilweise auch Dom/Hauptbahnhof, an taktilen Leitsystemen, die ein sich eres 
Auffinden der Zu - und Ausgänge sowie der Bahnsteige gewährleisten. Ergä nzend 
zu o.g. Haltestellenumbauprogramm wird die Stadt daher ein Programm mi t den 
Prioritäten für die Nachrüstung der Stadtbahnhaltestellen mit taktilen Leitel ementen 
erarbeiten.

3. Nahverkehrsplan Köln  239  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
8.2.4 Weitere Infrastrukturmaßnahmen im Kölner ÖPNV-Netz 
 
Unabhängig von Streckenerweiterungen, Bahnsteiganpassungen oder Aufzug s-
nachrüstungen sind im Bestand der ÖPNV-Anlagen weitere, für den sicheren, st ö-
rungsarmen und umweltfreundlichen Betrieb notwendige Infrastrukturmaßnahmen 
geplant, die hier zusammenfassend aufgeführt werden. 
 
Maßnahme Sachstand bzw. Realisie-
rungszeitpunkt 
Vordringliche Maßnahmen 
Aufhebung des Bahnübergangs Luxemburger 
Str./Militäringstr. zum Abbau von Konfliktpunkten zwi-
schen Stadtbahn, MIV, Fuß- und Radverkehr sowie 
zur Erhöhung der Streckenkapazität der Stadtbahnli-
nie 18 
Planfeststellungsverfahren be-
gonnen 
Hochwasserschutz der U-Bahnanlagen und Schutz 
vor Grundwasser 
Gutachten liegen vor, Umsetzung 
hat hohe Priorität; Planungsbe-
schluss des Rates vom 
20.12.2016 liegt vor 
Nachrüstung der Trockenleitungen in der U-Bahn 
(Löschwassereinrichtung) 
Baubeginn 2013, weitere Bauab-
schnitte sukzessive, Maßnahme 
ist förderfähig 
Ertüchtigung der U-Bahn-Anlagen gemäß aktueller 
Anforderungen des Brandschutzes 
in Planung, Maßnahme ist förder-
fähig 
Modernisierung der Bahnsteiganlagen an HGK-
Haltestellen (Linie 7 und Linie 16) 
Umsetzung seit 2013 
Beschleunigungsmaßnahmen Stadtbahnlinie 12, 
nördlicher Ast sowie Ringe 
in Planung, schrittweise Umset-
zung 
Rasengleis Ost-West-Achse zwischen Heumarkt und 
Neumarkt 
Umsetzung in Abschnitten seit 
2014 
weitere Maßnahmen 
Einbau taktiler Leitsysteme auf der Stadtbahnlinie 15 
Erweiterung der Stadtbahn-Abstellkapazitäten 
Tabelle 8-7: Weitere Infrastrukturmaßnahmen im Kölner ÖPNV -Netz, Stand 
2016  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik

240  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
8.2.5 Umrüstung und Ergänzung des Stadtbahn-Fuhrparks 
 
Der Stadtbahn-Fuhrpark wird von den Kölner Verkehrsbetrieben unter Berücksicht i-
gung des Verschleißzustandes und der erforderlichen Transportkapazitäten syst e-
matisch weitentwickelt. 
Die 28 Hochflurfahrzeuge der Serie 2100 mit Baujahr 1984 und 1985 (Zweite Gene-
ration B-Wagen) werden für eine Nutzungsdauer von weiteren 30 Jahren umfan g-
reich saniert, da die Fahrzeugsubstanz noch sehr gut ist und somit die Modernisi e-
rung eine kostengünstige Alternative zur Neubeschaffung vo n Fahrzeugen darstellt. 
Ursprünglich war die Nutzungsdauer für 30 Jahre geplant, also etwa bis 2014/2015. 
Die neu entstehende Serie 2400 wird äußerlich an die Fahrzeuge der Serie K5000 
sowie K5200 angeglichen. Im Innenbereich wird durch den Verzicht auf ei ne von 
zwei Fahrerkabinen die Kapazität erhöht und durch den Ausbau einiger Sitze ein 
Mehrzweckbereich geschaffen. 
Die 12 nicht mehr zu modernisierenden Fahrzeuge der Serie 2200 müssen späte s-
tens im Jahr 2020 durch neue Fahrzeuge ersetzt werden. Weitere 4 Fahrzeuge 
werden als Ersatz für die restlichen Fahrzeuge der Serie 2000 sowie 4 weitere 
Fahrzeuge für Linienverdichtungen benötigt. Bereits 2014 wurden daher 20 neue 
Hochflur-Stadtbahnwagen bestellt, die in den nächsten Jahren ausgeliefert werden. 
Während in die Neubeschaffung bzw. in die Generalüberholung von Stadtbahnen 
jeweils die neuesten Standards und Erkenntnisse einfließen können, muss der 
Fahrzeugbestand im Rahmen der technischen Möglichkeiten an die gestiegenen 
Anforderungen insbesondere der Barrierefreiheit angepasst werden. 
Zwischen der Bahnsteigkante und der Türschwelle des Stadtbahnwagens kann in 
Abhängigkeit von der Fahrzeugbesetzung und dem Wartungszustand ein Höhe n-
versatz auftreten, der zur Gewährleistung der Barrierefreiheit so klein wie mög lich 
(möglichst unter 5 cm) gehalten werden muss. Nach vielfältigen Überlegungen wur-
de eine Lösung gefunden, diesen Höhenversatz zwischen Wagenkasten und Bah n-
steig zu reduzieren. Dazu können bisher waagerecht eingebaute Trittstufeneinheiten 
schräg eingebau t werden, wenn der Fahrzeugaufbau dieses zulässt. Die ersten 
Versuche hierzu wurden mit den Behindertenverbänden und der Technischen Au f-
sichtsbehörde abgestimmt und für praktikabel befunden.  
Der weitere Schrägeinbau von Trittstufen in der Hochflurfahrzeug flotte erfolgt konti-
nuierlich im Rahmen der Hauptuntersuchung der jeweiligen Fahrzeuge. Bei der 
Terminierung der Umrüstung ist zu berücksichtigen, dass immer genügend Fah r-
zeuge für den täglichen Betrieb einsatzbereit sein müssen – auch für den Fall, dass 
Fahrzeuge in Folge von Unfällen oder technischen Störungen unerwartet aus dem 
Verkehr gezogen werden. Der Umbau soll 2022 abgeschlossen sein. 
Zusätzlich wurde bei der Stadtbahn erfolgreich die Spaltmaßüberbrückungskante 
eingeführt, die dazu beiträgt, den verbleibenden Spalt zwischen Bahnsteigkante und 
Türschwelle weiter zu verringern. Hiermit werden alle Stadtbahnwagen, bei denen 
dies technisch möglich ist, ausgestattet. 
Ein weiteres Thema ist die Schaffung von Mehrzweckbereichen in den Hochflurbah-
nen durch Entfernen von Sitzen und Einbau von Geländern. Die Ausführung der 
Geländer ist zukünftig verstärkt darauf abzustimmen, dass Rollstühle in diesem B e-
reich kippsicher abgestellt werden können. Die Schaffung der Mehrzweckbereiche 
soll bis 2022 abgeschlossen werden.

3. Nahverkehrsplan Köln  241  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
8.3 Weiterentwicklung des Busangebots und des Angebots an flexiblen 
 Bedienungsformen 
Das Busangebot erfüllt in Köln verschiedene Funktionen: 
 Es ergänzt das Stadtbahnangebot, 
 es erfüllt Zubringerfunktionen zum Stadtbahn - und Schienenpersonennahver-
kehr und 
 es verbindet die Stadtteile mit den Stadtbezirkszentren. 
Zur kleinräumigen Erschließung einzelner Siedlungsgebiete, die mit dem regulären 
Busangebot nicht adäquat bedient werden können, wird das Busangebot durch fl e-
xible Bedienungsformen ergänzt.  
Im Rahmen der Busnetzplanung werden die in der Analyse der Kapitel 5 und 6 b e-
nannten Handlungsbedarfe, ergänzt um die Anregungen aus den Stadtbezirken, in 
Hinblick auf mögliche Angebotsanpassungen großräumig untersucht. So werden im 
Abstand weniger Jahre die Bu slinien immer wieder an geänderte Anforderungen 
z.B. durch neue Schulen und neue Wohnsiedlungen angepasst. An dem bewährten 
Verfahren zur Überprüfung der lokalen Passgenauigkeit des Busnetzes anhand der 
o.g. Funktionen und Aufg aben wird festgehalten, damit  das Busangebot und das 
Angebot an flexiblen Bedienungsformen bei Bedarf nachfragegerecht weiterentw i-
ckelt werden kann. Diese Weiterentwicklung erfolgt immer im Zusammenhang mit 
dem Stadtbahnangebot, um ein integriertes Verkehrsangebot mit passgenauen A n-
schlüssen sicher zu stellen.  
8.3.1 Linienführung und Fahrplanangebot 
Linienführungen und das Fahrplanangebot werden auf der Basis von regelmäßig 
durchgeführten Fahrgastzählungen – z.T. auch unabhängig von der Busnetzplanung 
– bei Bedarf überprüft und ggf. optimiert.  
So wurden seit 2012 z.B. die Buslinie 150 zur Erschließung des Neubaugebiets auf 
dem ehem. CFK -Gelände in Kalk verlängert, die Buslinie 120 bis zur Haltestelle 
Blumenberg S-Bahn weitergeführt und AST-Linien zur Erschließung des Stadtbades 
am Lentpark sowie des Gutes Leidenhausen in Porz eingerichtet. 
Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen wird im Regelfall nach ein bis a n-
derthalb Jahren überprüft, um Schlussfolgerungen für eine dauerhaft effiziente Au s-
gestaltung des ÖPNV-Netzes zu ziehen.  
So hat di e Überprüfung der neu gestalteten Buslinie 142 („Uni -Buslinie“) ergeben, 
dass Nachfragespitzen ausschließlich im Zweistundenraster während Vorlesung s-
zeiten in der Universität auftreten. Aus diesem Grund wurde die Kapazität nachfr a-
gegerecht mit gezielt eingesetzten Verstärkerfahrten ausgeweitet. Ebenso wurde die 
Umstrukturierung der Buslinien 163 und 164 mit dem Ergebnis evaluiert, dass die 
derzeit angebotene Taktfolge nachfragegerecht ist und beibehalten w erden kann . 
Das Abendangebot auf der Linie 164 wurde aufgrund von Fahrgastzählungen zum 
Fahrplanwechsel im Dezember 2013 verdichtet.  
Der Aufgabenträger Stadt Köln wird das Busliniennetz weiterhin kontinuierlich über-
prüfen und gegebenenfalls Veränderungen vorschlagen.

242  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
8.3.2 Haltestelleninfrastruktur 
Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde die Prioritätenliste für 
den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen aktualisiert. Entsprechend der bishe-
rigen Vorgehensweise legt die Prioritätenliste den linienweisen Ausbau der Halt e-
stellen fest. Die Ausbaum aßnahmen werden entsprechend der Reihung in Tabelle 
8-8 umgesetzt. Linien mit größtenteils gemeinsam bedienten Haltestellen sind dabei 
zusammengefasst dargestellt.  
Gemäß PBefG sind im Nahverkehrsplan „… die Belang e der in ihrer Mobilität oder 
sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nu t-
zung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständi-
ge Barrierefreiheit zu erreichen.“211 Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den 
Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltestellen mit 18  cm hohen Bo r-
den und Bodenindikatoren hergestellt , die vom Bus geradlinig angefahren werden 
können. Bis zum Jahr 2022 ist die Zielbestimmung des PBefG, die den komplett 
barrierefreien Umbau aller Haltestellen betreffen würde, mit den bereit stehenden 
personellen Ressourcen und den begrenzten Fördermittelkontingenten jedoch nicht 
realisierbar. Den von der Novelle des PBefG erzeugten zusätzlichen Finanzbedarf 
für die Herstellung eines barrierefreien ÖPNV kann die Stadt Köln aus eigener Kraft 
nicht aufbringen. Bund und Länder tragen eine politische Mitverantwortung für die 
Umsetzung der im PBefG vorgegebenen Zielbestimmung und sind insoweit aufg e-
fordert, für eine angemessene Fin anzausstattung der Aufgabenträger Sorge zu tr a-
gen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der steigende Finanzierungsbedarf nicht 
nur durch die Umsetzung des hier vorgestellten Ausbauprogramms generiert wird , 
sondern auch durch die zukünftige Instandhaltung der Haltestelleninfrastruktur (z.B. 
Erneuerung der Busborde und Bodenindikatoren). 
 
In der Prioritätenliste ist daher eine Priorisierung nach den bedeutsamsten Ma ß-
nahmen vorgenommen worden, um bis zum Jahr 2022 für möglichst viele Me n-
schen eine Verbesserung zu erreichen. Für einen möglichst effektiven Ressource n-
einsatz wurden zunächst nur Haltestellen mit mindestens 50 Ein - und Aussteigern 
pro Tag berücksichtigt. Damit sind alle 479 noch nicht barrierefrei ausgebauten 
Bushaltestellen mit mehr als 50 Ein - und Aussteigern in der neuen Prioritätenliste 
enthalten. Die Sortierung der Liste ergibt sich durch die Gesamtanzahl an Fahrgä s-
ten bezogen auf die Anzahl der Haltestellen im Linienverlauf. Somit sind die Linien 
nach ihrer Bedeutung priorisiert . Haltestellen mit einem besonder en sensiblen Um-
feld (z.B. Krankenhäuser, Seniorenwohnheime, soziale Einrichtungen für Menschen 
mit Behinderungen, Friedhöfe) werden unabhängig von den tatsächlichen Fahrgas t-
zahlen im Rahmen der linienweisen Bearbeitung ausgebaut.  
 
Bis 2022 werden die Haltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 
140 in Angriff genommen. Die Haltestellen an den übrigen 24 Linien können somit 
absehbar erst ab 2022 umgebaut werden.  Dies betrifft ebenso die Bushaltestellen, 
die weniger als 50 E in- und Aussteiger aufweisen. Verschiebungen in der Priorit ä-
tensetzung können sich im Rahmen von vorgezogenen Haltestellenumbauten zur 
Mobilitätssicherung schutzbedürftiger Fahrgastgruppen ebenso ergeben wie infolge 
weitergehender bzw. grundlegender Straßenumbauten. 
 
 
                                            
211  PBefG §8 Abs. 3.

3. Nahverkehrsplan Köln  243  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
Rangfolge Linie 
Anzahl 
auszubauender 
Haltestellen 
Ein- und Aus-
steiger 
(Mittelwert je 
Haltestelle) 
Barrierefreier Ausbau bis 2022: 
1 127 21 657 
2 157 29 601 
3 133212 3 515 
4 160 20 460 
5 147 13 437 
6 120213 21 411 
7 140 36 397 
 
Rangfolge Linie 
Anzahl 
auszubauender 
Haltestellen 
Ein- und Aus-
steiger 
(Mittelwert je 
Haltestelle) 
Barrierefreier Ausbau ab 2022: 
8 155 19 378 
9 141/143 40 369 
10 145/149214 10 368 
11 121 33 313 
12 126 19 289 
13 154 24 287 
14 125 20 266 
15 130 28 264 
16 131 31 252 
17 161 7 251 
18 122 12 249 
19 162 16 248 
20 139 14 206 
21 135 15 198 
22 164 10 195 
23 142215 11 161 
24 163 2 157 
25 156 3 142 
26 150216 8 133 
                                            
212 Bezieht sich nur auf den nördlichen Linienabschnitt „Chlodwigplatz“ – „Breslauer Platz/Hbf. Bis 
zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 wurde dieser Linienast von der Buslinie 106 bedient. 
213  Für die Haltestelle „Kallbergstraße“ liegen noch keine Daten vor. 
214 Die Haltestellen im Neubaugebiet Widdersdorf Süd werden durch den Erschließungsträger als 
barrierefreie Buskaps ausgebaut. Somit sind auch die ausschließlich von der Linie 149 (und 962) 
bedienten Haltestellen bereits ausgebaut oder werden zeitnah ausgebaut. Für die Haltestelle 
„Curt-Stenvert-Bogen“ liegen noch keine Daten vor. 
215  Die zunächst provisorisch eingerichteten neuen Haltestellen der Linie 142 ab der Haltestelle Uni-
versitätsstraße in Fahrtrichtung Chlodwigplatz werden vorrangig ausgebaut. Die Finanzierung soll 
aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 (2) ÖPNVG NRW erfolgen. 
216  Die zunächst provisorisch eingerichteten neuen Haltestellen der Linie 150 ab der Haltestelle 
Gummersbacher Straße in Fahrtrichtung Kalk werden vorrangig ausgebaut. Die Finanzierung soll 
aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 (2) ÖPNVG NRW erfolgen.

244  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
Rangfolge Linie 
Anzahl 
auszubauender 
Haltestellen 
Ein- und Aus-
steiger 
(Mittelwert je 
Haltestelle) 
27 144 6 110 
28 138217 1 89 
- 153218 1 - 
- 158219 2 - 
- 190220 4 - 
Tabelle 8-8: Prioritätenliste zum linienbezogenen barrierefreien Ausbau von 
Bushaltestellen, Stand 2016  
Quelle: KVB AG 
Haltestellen, die ausschließlich von den Buslinien 158 und 190 angefahren werden, 
sind nicht in der Bewertung enthalten, da a uf diesen Linien zum Zeitpunkt der An a-
lyse noch keine Nachfrageerhebung durchgeführt wurde und sich gegebenenfalls 
noch Änderungen in der Linienführung ergeben können. Daher kann eine Einsorti e-
rung in die Prioritätenliste noch nicht erfolgen.  
8.3.3 Busbeschleunigung  
Zusätzlich zu den in Kapitel 5.2.3 beschriebenen, bereits vorhandenen Busb e-
schleunigungsmaßnahmen ist eine Prüfung, ob eine Ausweitung im bestehenden 
Liniennetz erfolgen kann, vorgenommen worden. Der Umsetzung etwaiger M aß-
nahmen steht eine Reihe von Hindernissen entgegen, zum Beispiel zu enge Str a-
ßenquerschnitte oder ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf Hauptverkehrs - bzw. 
Ausfallstraßen. Des Weiteren ist aufgrund hoher Umbaukosten eine Ausweitung der 
Busbeschleunigungsmaßnahmen nur bei Linienverkehr mit hohen Fahrzeugfolgen 
(mindestens 10-Minuten-Takt) angemessen. 
Grundsätzlich stabilisiert eine Busbeschleunigungsmaßnahme den Betriebsablauf, 
so dass die Einhaltung des Fahrplans und somit die Pünktlichkeit verbessert we r-
den. 
Busbeschleunigung mit vom übrigen Kfz -Verkehr abgetrennten ÖPNV-Fahrspuren, 
LSA-Bevorrechtigung oder busverträglichere Umgestaltungen von Straßenräumen 
(zum Beispiel durch Reduzierung des Parkraumangebotes in den Seitenbereichen  
und Beseitigung von Busbuc hten zugunsten von Fahrbahnrandhaltestellen oder 
Buskaps) haben aufgrund der erheblichen Störungen des Busverkehrs durch ein 
hohes Aufkommen an Kfz-Verkehr auf folgenden Streckenabschnitten, die weites t-
gehend bereits im 2. Nahverkehrsplan 221 benannt wurden, einen vordringlichen Be-
darf: 
1. Äußere Kanalstraße (zwischen Venloer Straße und Subbelrather Straße):   
Buslinien 139, 140, 141 und 143 jeweils im 20-Minuten-Takt  
2. Clevischer Ring (zwischen Dünnwalder Straße und Abzweig zur Bergisch Gla d-
bacher Straße Richtung Wiener Platz):   
                                            
217  Für die Haltestellen „GVZ Süd“ und „Am Eifeltor“ liegen noch keine Daten vor. 
218 Neue Haltestelle „Lüderichstraße“ nicht ausgebaut; Nachfrage noch nicht erhoben. 
219 Neue Linie, Nachfrage noch nicht erhoben. 
220 Neue Linie, Nachfrage noch nicht erhoben. 
221 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik: Nahverkehrsplan Köln. 2003 – 2007. Köln. 
2004. S.148.

3. Nahverkehrsplan Köln  245  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
Buslinien 151 und 152 jeweils im 20 -Minuten-Takt, Buslinien 153 und 159 j e-
weils im 10 -Minuten-Takt sowie Regionalbuslinien 250, 260 und 434 jeweils im 
30-/60-Minuten-Takt  
3. Frankfurter Straße (zwischen Bahnhof Mülheim und Wiener Platz):   
Buslinien 151 und 152 jeweils im 20 -Minuten-Takt, Buslinien 153 und 159 j e-
weils im 10-Minuten-Takt 
4. Frankfurter Straße ab Stadtautobahn (B55a) im Zulauf auf die Haltestelle 
„Ostheim“ in Fahrtrichtung Porz:  
Buslinien 151 und 152 jeweils im 20 -Minuten-Takt, teilweise Linie 153 im 10 -
Minuten-Takt 
Für folgende weitere Strecken sollten, ggf. im Zuge von Erneuerungsprogrammen,  
geeignete Maßnahmen zur Busbeschleunigung, wie zum Beispiel eine konseque n-
te, routenbezogene Bevorrechtigung des Busverkehrs an Lichtsigna lanlagen, u m-
gesetzt werden: 
1. Äußere Kanalstraße ( zwischen Butzweilerstraße und Iltisstraße Richtung S ü-
den):   
Buslinie 140 im 20-Minuten-Takt  
2. Kaiserstraße (ab Frankfurter Straße in Richtung Porz Markt);  
Buslinien 151, 152 jeweils im 20-Minuten-Takt, 160 im 10-Minuten-Takt, 161 im 
30-Minuten-Takt und 162 im 20-Minuten-Takt (in der HVZ bis zu 17 Fahrten pro 
Stunde und Richtung) 
3. Kalker Hauptstraße (zwischen DB-Trasse und Eythstraße):  
Buslinie 159 im 10-Minuten-Takt 
4. Longericher Straße (von Militärringstraße bis Contzenstraße):  
Buslinien 121, 127 und 139 im 20- bzw. teilweise 10-Minuten-Takt (Linie 127) 
5. Widdersdorfer Straße:  
Buslinien 141 und 143 jeweils im 20-Minuten-Takt 
Die im 2. Nahverkehrsplan aufgefüh rte Busspur auf der Riehler Straße  ist nicht 
mehr erforderlich. Dort verkehrt inzwischen die Linie 140 als einzige Lin ie nur noch 
im 20-Minuten-Takt, so dass eine Busspur hier keinen ausreichenden Nutzen hätte, 
zumal keine gravierenden betrieblichen Probleme an dieser Stelle mehr auftreten. 
Eine Busspur auf der Rheinuferstraße wurde gutachterlich geprüft und aufgrund der 
negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss verworfen222.  
Grundsätzlich sollten bei Umgestaltungen der Straßenquerschnitte oder laufenden 
Erneuerungen des Straßenraums und der Lichtsignalanla gen die Belange des Bu s-
verkehrs in Hinblick auf dessen Beschleunigung im Streckenverlauf und an Knote n-
punkten möglichst vorrangig berücksichtigt werden. Hierbei sind auch innovative 
Lösungen ohne eine abmarkierte Busspur in Betracht zu ziehen. So gibt es Beispie-
le von engen, häufig zugestauten Straßenabschnitten, in denen der Busfahrer eine 
vorausliegende LSA so beeinflussen kann, dass die Fahrzeugreihe vor dem Bus mit 
Prioriät abfließt. Nachdem der Bus den Knoten passiert hat, schaltet die LSA wieder 
im Normalprogramm.223 
                                            
222  Beschluss des Verkehrsausschusses vom 17.08.2006 zu TOP 2.1: Pilotprojekt Bus- und Taxispur 
auf der Rheinuferstraße (Session-Nr. 1034/006 und 1232/006). 
223 Ein vergleichbares Beispiel (mit Stadtbahn) befindet sich in Hannover-Linden.

246  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
Finanzierung 
Die Finanzierung von besonderen ÖPNV -Fahrspuren erfolgt gemäß der „Richtlinie 
des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) für die Weiterleitung von 
Zuwendungen gemäß § 12 ÖPNVG NRW zur Förderung von Investitionen im öffent-
lichen Personennahverkehr im Gebiet des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland“. 
Demnach ist die  „Anlage von Bussonderspuren auf Straßen in kommunaler Str a-
ßenbaulastträgerschaft […] grundsätzlich förderfähig, wenn die zuwendungsfähigen 
Ausgaben über der Bagatellgrenze gemäß 1.4.1. k) und unterhalb der Bagatellgren-
ze der Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi -kom-Stra) von 200.000. - 
EUR liegen“ 224. Die Bewertung und Priorisierung der Maßnahmen erfolgt je nach 
Grad der Verbesserung der Beschleunigung. 
8.3.4 Einsatz von Elektrobussen im Stadtverkehr 
Zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2016 hat die Kölner Verkehrsbetriebe AG 
(KVB) die innerstädtische Buslinie 133 (Zollstock Südfriedhof – Chlodwigplatz – 
Heumarkt – Breslauer Platz) auf vollelektrischen Betrieb umgeste llt. Etwa 9.000 
Fahrgäste sind an einem durchschnittlichen Werktag auf der Linie 133 unterwegs. 
Im Rahmen des Pilotprojekts soll ermittelt werden, ob sich die neue Antriebstechnik 
unter den realen Bedingungen des Innenstadtverkehrs mit seinen vielfachen St ö-
rungen durch Staus, Falschparker, Unfälle, Baustellen etc. bewährt. Hierfür hat die 
KVB acht Elektrogelenkbusse bei einem niederländischen Hersteller erworben. An 
den Endhaltestellen wurden durch die RheinEnergie Ladestationen errichtet. Die 
Elektrobusse sollen einen Beitrag zur Reduzierung der Luftverschmutzung in der 
Innenstadt leisten. 
Die Anschaffung der ersten acht Elektrobusse der KVB -Flotte für dieses Pilotprojekt 
erfolgte über Eigenmittel (65%) plus Landeszuwendung (35%).  
Aufgrund der hohen Invest itionskosten ist es den kommunalen Verkehrsunterne h-
men z.Zt. ohne Zuwendungen nicht möglich, ihre Busflotte auf Elektrobetrieb umz u-
stellen. Erst im Rahmen einer Großserienproduktion sind künftig sinkende Anscha f-
fungskosten zu erwarten.  
Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind daher zusätzliche Fördermöglichkeiten für 
elektrobetriebene Busflotten durch den Bund wichtig, um weitere Buslinien in Köln 
auf vollelektrischen Betrieb umstellen zu können. Dafür böte sich ggfs. die zukünft i-
ge Buslinie in Mülheim-Süd an, da dieser neue Stadtteil ein Modellgebiet im Projekt 
Horizon 2020 darstellt, in dem unter anderem auch neue Formen der Mobilität e r-
probt werden sollen. 
                                            
224 ÖPNV-Invest-RL ZV NVR vom 4. Dezember 2008, geändert mit Beschluss der Verbandsver-
sammlung des ZV NVR am 9. Juli 2010, Punkt 1.2.3 „Bushaltestellen, Zentrale Omnibusbahnhöfe 
(ZOB), Bussonderspuren“.

3. Nahverkehrsplan Köln  247  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
8.3.5 Ergänzendes Feinerschließungskonzept 
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels kommt der Feine rschließung 
von Siedlungsbereichen durch Buslinien perspektivisch eine höhere Bedeutung zu. 
Zur Ergänzung des Busnetzes bieten sich im Bedarfsfall die flexiblen Bedienung s-
formen TaxiBus 225 und Anruf-Sammel-Taxi (AST) an. In Gebieten mit einer hohen 
absoluten Anzahl von Senioren könnte die Zugänglichkeit zum ÖPNV verstärkt über 
geänderte Bussysteme oder flexible Bedienungsformen sichergestellt werden . Dies 
trifft insbesondere auf solche Fälle zu , in denen  Buslinien mangels ausreichender 
Infrastruktur im bestehenden Liniennetz nicht oder nicht wirtschaftlich durch zusätz-
liche Haltestellen oder Modifikationen des Linienwegs zur Feinerschließung eing e-
setzt werden können. 
Die in Frage kommenden Gebiete sollen zukünftig vertiefend untersucht werden. Es 
soll ein Systemvorschlag entwickelt werden, der ein Bedienungskonzept enthält und 
sich nach Möglichkeit auf das gesamte Kölner Stadtgebiet anwenden lässt  (siehe 
Kapitel 6.1.2). 
8.3.6 Prüfung eines Express-Bus-Netzes  
Angesichts der hohen Auslastu ng bzw. zeitweisen Überlastung des bestehenden 
ÖPNV-Angebots, des prognostizierten starken Bevölkerungswachstums und der 
langen Umsetzungszeiträume von Erweiterungsinvestitionen im schienengebund e-
nen ÖPNV hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung am 10.05.2016 beauftragt, die 
Einrichtung eines regionalen Express -Bus-Netzes für Pendler mit lediglich einigen 
wenigen, stark nachgefragten Haltepunkten in Köln und den angrenzenden Ko m-
munen zu prüfen.  
Die Prüfung soll mehrere Varianten zum Umfang eines Express -Bus-Netzes in Ab-
stufung der Bedarfssituation und der haushaltsmäßigen Auswirkungen umfassen. 
Es soll dargestellt werden, durch welche Voraussetzungen und Maßnahmen reale 
Zeitgewinne für Express -Bus-Linien im Stadtgebiet ermöglicht werden können. Z u-
dem solle n Relationen dargestellt werden, die nicht durch schienengebundenen 
ÖPNV bedient werden, aber wegen hohem Fahrgastaufkommen für Busverbindu n-
gen relevant sind. Besonders die Anbindung von unterversorgten Stadtteilen und 
denen, deren ÖPNV -Kapazitäten bereits  ausgeschöpft bzw. sogar überschritten 
sind, sollen dabei berücksichtigt werden.  
Beschleunigungspotentiale durch die Einrichtung von Busspuren sollen in diesem 
Rahmen ebenfalls betrachtet werden. Weiterhin sind der Einsatz besonders emiss i-
onsarmer Fahrzeu ge sowie die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes 
oder des Bundes in die Prüfung einzubeziehen. 
                                            
225 Der Begriff „TaxiBus“ ersetzt analog zur VRS-weiten Verwendung seit Dezember 2012 den Be-
griff „RufBus“.

248  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
8.4 Dynamische Fahrgastinformationen für Bus und Bahn 
Um die bestehenden Einrichtungen zur Fahrgastinformation kundenorientiert und 
unter Berücksichtigung d er Barrierefreiheit auf qualitativ hohem Niveau weiter zu 
entwickeln, sollen folgende Schwerpunkte verfolgt werden: 
 An den Bushaltestellen wird geprüft, ob das bestehende Fahrgastinformation s-
system durch weitere DFI -Anlagen ausgebaut werden kann. Um die Ko sten zu 
reduzieren, bieten sich für die weiteren Haltestellen sogenannte „DFI light“ an, 
bei denen auf eine Stromzuleitung verzichtet werden kann.  
 Zur besseren Fahrgastinformation an Verknüpfungspunkten im Stadtbahnnetz 
sollten die bestehenden Anlagen zus ätzlich um Hinweise auf Anschlusslinien, 
die auf unterschiedlichen Ebenen oder an unterschiedlichen Haltestellenpositi o-
nen sich kreuzender Strecken verkehren, ergänzt werden. Dies erfolgt im Stad t-
bahnbereich zurzeit bereits an einigen Haltestellen wie zum Beispiel „Aachener 
Straße/Gürtel“ (Linien 1, 7, 13) und „Amsterdamer Straße/Gürtel“ (Linien 13, 16) 
mit Hilfe von MOFIS-Anlagen auf den Bahnsteigen sowie mit Großflächenanze i-
gern.  
An weiteren Haltestellen werden auch die Buslinien auf Großflächenanzeigern  
mitberücksichtigt. Dies sind zum Beispiel Bahnhof Deutz (Linien 1, 3, 4, 9, 150, 
153, 156), Neusser Straße/Gürtel (Linien, 12, 13, 15, 121, 140, 147) Venloer 
Straße/Gürtel (Linien, 3, 4, 13, 141, 142, 143), Wiener Platz (Linien 4, 13, 18, 
151, 152, 153, 159, 190, 250, 260, 434).  
Die technischen Möglichkeiten insbesondere bei beengten Platzverhältnissen 
auf Tunnel- und Hochbahnsteigen sind zu prüfen. Grundsätzlich sollten an allen 
Kreuzungshaltestellen entsprechende Informationen zur Verfügung stehen. 
 An Verknüpfungspunkten mit dem SPNV sollten – sofern technisch machbar –
die Abfahrzeiten des SPNV und des ÖPNV integriert dargestellt werden. Be i-
spiele für eine solche Darstellung mit Hilfe eines Großflächenanzeigers, der 
auch Informationen zum SPNV wiedergibt, befinden sich am Verknüpfungspunkt 
„Köln Messe/Deutz“ (Verteilergeschoss) sowie „Weiden West“. 
 Damit auch hörgeschädigte ÖPNV -Kunden die akustischen Informationen an 
den Haltestellen störungsfrei wahrnehmen können, ist es zwischenzeitlich tec h-
nisch mögli ch, die Lautsprecherdurchsagen über Induktionsschleifensysteme 
drahtlos auf Hörgeräte zu übertragen. Die Kölner Verkehrs -Betriebe und die 
Stadt Köln beabsichtigen, hierzu ein Pilotprojekt durchzuführen. 
 Für Sehbehinderte ist an Haltestellen mit mehreren Bu slinien eine akustische 
Busansage zur Linie und Ziel des jeweils aktuell einfahrenden Busses hilfreich. 
Da diese Anforderung Konfliktpotential wegen der Beschallung der Anwohner im 
Umfeld von Haltestellen birgt, wird eine störungs freie technische Lösung ge-
sucht. Sollte diese Technik einsatzfähig sein, ist sie abzustimmen und einzufü h-
ren.

3. Nahverkehrsplan Köln  249  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
8.5 Weiterentwicklung multimodaler Angebote 
Der Ausbau intermodaler Angebote macht das ÖPNV -System flexibler und ermög-
licht den Nutzern eine verbesserte Erreichbarkeit der Ziele. Die Nutzung des ÖPNV 
wird dadurch attraktiver und der Umstieg vom MIV auf den ÖPNV bzw. SPNV e r-
leichtert. Die Kombination von SPNV und Fahrrad kann somit auch zu einer Entla s-
tung des städtischen ÖPNV beitragen. 
Im Folgenden werden zunächst Bausteine zur  Ergänzung des vorhandenen Park -
and-Ride-Systems und anschließend Maßnahmen und Konzeptansätze zum  Aus-
bau von Bike -and-Ride-Angeboten (B+R) im Vor - und Nachtransport zum ÖPNV  
dargestellt. Weiterhin erfolgen  Aussagen zu Car -Sharing sowie Vorschläge zum 
Ausbau von Verknüpfungspunkten zu sogenannten „Mobilitäts stationen“ zwischen  
den verschiedenen Verkehrsträgern.  
8.5.1 Park-and-Ride-System 
Das Park-and-Ride-System (P+R) in Köln ist bereits so gut ausgebaut , dass Ma ß-
nahmen zur Optimierung dieses Angebots schwerpunk tmäßig im Zusammenhang 
mit dem Ausbau von Verknüpfungspunkte n sowie mit der Verbesserung der P+R -
Infrastruktur von einzelnen Standorten stehen. Dies ist zum Beispiel beim geplanten 
Ausbau der P+R -Anlage an der Stadtbahnhaltestelle Sürth Bf. der Fall. Ebens o ist 
am Bf. Wahn die Errichtung eines P+R-Parkhauses geplant.  
Bei der 2006 errichteten, überaus erfolgreichen P+R -Anlage Weiden West ist eine 
Erweiterung in Form einer Parkpalette vorgesehen. In der Umsetzung schwierig 
wäre hingegen eine Erweiterung der vollständig ausgelasteten P+R -Anlage Thi e-
lenbruch als Parkpalette, deren Zufahrt durch ein reines Wohngebiet erfolgt, ebenso 
wie die Erweiterung der Parkpalette in Bocklemünd. 
Im Zuge der 3. Baustufe der Nord -Süd Stadtbahn ist die Errichtung eines P+R -
Terminals an der Endhaltestelle „Arnoldshöhe“ am Verteilerkreis Köln -Marienburg 
mit rund 600 Stellplätzen geplant.  
Grundsätzlich sollte sich P+R auf leistungsfähige Verknüpfungspunkte im Außenb e-
reich des Stadtgebietes konzentrieren, um Autofahrern weit vor de r Innenstadt die 
Möglichkeit zu bieten, auf den ÖPNV umzusteigen. In diesem Zusammenhang ist 
bei Nutzungsänderungen oder Überplanungen auch ein Rückbau von P+R -Anlagen 
im Kernstadtbereich zu erwägen (z.B. an der Haltestelle Zoo/Flora). 
8.5.2 Maßnahmen zur Förderung von Bike and Ride 
Ausbau von Fahrradabstellanlagen 
Die Stadt Köln sieht im Zuge der kontinuierlich wachsenden Fahrradnutzung noch 
erhebliche Potenziale zur Nutzung der Kombination von Fah rrad und Bahn. Daher 
strebt sie an, das B+R -Angebot an allen S-Bahn- und DB-Bahnhöfen und an au s-
gewählten Stadtbahn-Haltestellen quantitativ und qualitativ  auszubauen. Bei guter 
Qualität und hinreichender Anzahl von Abstellanlagen sind erfahrungsgemäß hohe 
Zuwächse bei der B+R-Nutzung zu erwarten. 
2014 gab es rund 13.40 0 Fahrradabstellplätze an Kölner Haltestellen. Neben einf a-
chen Haarnadel -Stellplätzen gibt es auch überdachte Abstellanlagen und rd. 500 
separate Fahrradboxen. In der nächsten Bike -and-Ride-Ausbaustufe sind weitere 
500 hochwertige Fahrradabstellplätze (Fah rradboxen oder überdachte Fahrrada b-
stellanlagen) geplant. Die bestehenden B+R-Anlagen müssen kontinuierlich gepflegt

250  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
und in ihrer Substanz nutzerfreundlich erhalten werden, um die Attraktivität des B-R-
Systems zu erhalten.  
Ergänzend zur bestehenden Radsta tion am Hauptbahnhof sind mittelfristig weitere 
Fahrradstationen an folgenden drei Bahnhöfen geplant: 
 Bahnhof Köln-Süd  
 Köln Ehrenfeld  
 Köln Mülheim  
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von B+R wäre zu prüfen, inwieweit auch 
aufkommensstarke Bushaltestellen mit Fahrradabstellanlagen ausgestattet werden 
sollten. Hier könnten sich Haltestellen an besonders leistungsfähigen Buslinien ei g-
nen, die Direktverbindungen zu zentralen Zielbereichen herstellen. 
B+R im Vor- und Nachtransport  
Das Fahrrad spielt nicht nur  als Zubringer zum ÖPNV eine Rolle, sondern hat auch 
als Abbringer  von der Haltestelle  zum Zielort (zum Beispiel Arbeits- oder Ausbi l-
dungsplatz) ein hohes Potenzial.  Dies soll am Beispiel der Verbesserung der E r-
reichbarkeit von Gewerbegebieten illustriert werden. 
Abseits von Schienenstrecken gelegene Gewerbegebiete, deren Anbindung mit 
dem ÖPNV kaum wirtschaftlich betrieben werden kann, eignen sich in besonderer 
Weise für die Erschließung mit einer intermodalen Kombination von ÖPNV/SPNV 
und Fahrrad. Ausgang spunkt sind attraktiv bediente ÖPNV/SPNV -Haltepunkte in 
einer Entfernung von bis zu drei Kilometern vom Ziel.  Hier kann das  Fahrrad die 
Transportkette von Tür zu Tür schließen. Voraussetzung ist, dass an der Ausstiegs-
haltestelle Fahrräder verfügbar  sind, die nachts – zum Beispiel in Fahrradboxen – 
gut gesichert werden können. Die flexible Kombination von schnellem ÖPNV /SPNV 
und Fahrrad kann so besonders im zeitsensiblen Berufsverkehr eine Alternative 
zum Pkw darstellen. Abbildung 8-7 verdeutlicht an einem Beispiel das System und 
die – je nach örtlicher Situation – gegebenenfalls vorhandenen Zeitvorteile von B+R 
im Vor- und Nachtransport bei gleicher Strecke. 
 
Abbildung 8-7: Beispielhafter Reisezeitvergleich bei Nutzung verschiedener Ve r-
kehrsmittelkombinationen  
Quelle: Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des 
Landes Nordrhein-Westfalen226 
                                            
226 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen: Ab in die 
Pedale! S. 19. Düsseldorf, 2003.

3. Nahverkehrsplan Köln  251  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
Elektrofahrräder erweitern die mittlere räumliche Reichweite des Fa hrrades als Zu - 
und Abbringer auf etwa vier Kilometer. Sie verringern zudem körperliche Anstre n-
gungen auf dem Weg zum Arbeitsplatz, wodurch der Zugang zur Fahrradnutzung 
erleichtert werden kann. Abbildung 8-8 illustriert die verschiedenen Reichweiten von 
Fußgängern, Radfahrern und Benutzern von Elektrofahrrädern im Zu - und Abtrans-
port von Haltestellen. 
 
Abbildung 8-8: Reichweiten von Fußgängern, Radfahrern und Elektrofahrrad -/ 
Pedelec-Nutzern als Zu- und Abbringer des ÖPNV  
Quelle: Onnen-Weber, U.227  
Fahrradverleihsysteme228 
In den ÖPNV integrierte Fahrradverleihsysteme schließen als Ergänzung zu Bus 
und Bahn die Wegeketten von Tür zu Tür und bieten den ÖPNV -Kunden mehr Fle-
xibilität und Wahlfreiheit. Zudem sind sie eine interessante Alternative zur Nutzung 
des eigenen Fahrrads. Auch für die spontane Nutzung des Fahrrads können Ve r-
leihsysteme neue Mobilitätsmöglichkeiten bieten. Im Gegensatz zu einem eigenen 
Fahrrad muss sich der Nutzer  nicht um die Wartung, Abstellung und Sicherung des 
Fahrrads kümmern. Verleihsysteme verbessern wie beim Carsharing die zeitliche 
Auslastung der Räder. Ein professionelles Betreiberkonzept optimiert auch die A s-
pekte Fahrzeugqualität und Wartung.  
Abbildung 8-9 zeigt die verschiedenen Einsatzbereiche eines Fahrradverleih -
systems, bei dem ein Pool von (Elektro -)Fahrrädern flexibel zum Vor - und Nac h-
transport genutzt werden kann. Die Ausgabe der Räder kann automatisiert mit Z u-
gangskarte oder per Einchecken mit dem Mobiltelefon geschehen. Die Nutzung auf 
Arbeitswegen setzt eine Rückgabestation in Arbeitsplatznähe oder ein kostengün s-
tiges Tarifmodell für längere Ausleihzeiten voraus. 
                                            
227 Onnen-Weber, U.: Elektromobilität als Mobilitätschance für strukturschwache Region. Projekt des 
Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Kompetenzzentrum Mobilität und Logistik 
an der Hochschule Wismar (Vortrag 30./31.05.2011 in Nürnberg anlässlich des Nationalen Rad-
verkehrskongresses). 
228 Vgl. auch die Übersicht der Modellprojekte zu Fahrradverleihsystemen im Kontext des Nationalen 
Radverkehrsplans des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 
http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/fahrradverleihsysteme/modellprojekte/, Abfragedatum: 
28.08.2014.

252  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
 
Abbildung 8-9: Einsatzbereiche von Fahrradverleihsystemen   
Quelle: Thiemann-Linden u.a. (2010)229 
Leihradsystem „KVB-Rad“ 
Im Jahr 2015 setzte die KVB mit der Betriebsaufnahme des Leihradsystems „KVB -
Rad“ einen wichtigen Baustein ihrer Mobilitätsdienstleister -Strategie um. Das KVB -
Rad ist für alle VRS -Stammkunden (über 600.000 VRS -weit) mit E -Ticket dre ißig 
Minuten kostenfrei für jede Fahrt nach einmaliger Registrierung direkt am Rad nut z-
bar. Es wird zunächst als flexibles (Finden und Abstellen im Straßenraum)  System 
betrieben und nachfragegerecht um feste Stationen ergänzt bzw. zu einem Stat i-
onssystem ausgebaut. 
Der Start erfolgte mit 910 Leihrädern auf einem Bediengebiet von rund 48 km 2, wel-
ches noch im selben Jahr entsprechend der Nachfrage auf 84 km 2 vergrößert 
(Abbildung 8-10). In 2016 wurde zudem die Fahrradflotte auf 1460 Räder ausg e-
baut.  
Das Leihradsystem ist als offenes System konzipiert und kann bedarfsgerecht a n-
gepasst oder durch weitere Angebote wie beispielsweise Lastenräder erweitert wer-
den. Durch den Einsatz von Bordcomputern sowie die Integration des E -Tickets 
bzw. Smartphones bietet das KVB -Rad eine gute und zukunftssichere Plattform zur 
Digitalisierung und zur Vernetzung von Mobilitäts - und digitalen Se rvicedienstleis-
tungen aller Art. Es stärkt die Attraktivität des ÖPNV in Köln sowie im gesamten 
Gebiet des VRS.  
Das KVB-Rad hat durch die Integration in den VRS -Tarif gleiche Zugangsbedingun-
gen auch für weitere Leihradsysteme im VRS -Raum geschaffen. Als i ntegrierte Er-
gänzung zu Bus und Bahn wird das ÖPNV Angebot in Köln und Umland durch ein 
modernes Leihradsystem aufgewertet. 
 
                                            
229 Thiemann-Linden, J. u.a., Difu (Hg): Fahrradverleihsysteme in Europa. Forschung Radverkehr. 
Berlin. 2010. S. 3.

3. Nahverkehrsplan Köln  253  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
 
Abbildung 8-10: Bediengebiet KVB-Rad (rot: Startgebiet, grün: Erweiterungsgebiet) 
Stand 2016  Quelle: KVB AG 
Zusammengefasst lassen sich folgende Vorteile aufzählen: 
 Kunden gewinnen und binden durch: 
 Kostenloses Leihrad für Jahres -Tickets im VRS (stärkt das Prei s-
Leistungsverhältnis im ÖPNV) 
 mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität sowie Tür-zu-Tür-Mobilität  
 Ein Ticket für alles (Mobilitätskarte) 
 Positionierung als innovativer Mobilitätsdienstleister (Mobilität aus e i-
ner Hand: einfach, schnell, sicher, preiswert, umfassend) 
 Kapazitäten schaffen als Alternative zur Mitnahme des eigene n Fahrrads in 
Bussen und Bahnen 
 Feinerschließung von Lücken im ÖPNV-Angebot 
 Schnell, flexibel und vergleichsweise preiswert in Stadt und ÖPNV integrie r-
bar 
 Positiver Imagefaktor 
 Hohe emotionale Wirkung und adaptiert Trend in Ballungsräumen 
 Gute Plattform zu r Digitalisierung und Vernetzung von Mobilitätsdienstlei s-
tungen 
 Unterstützt die Umsetzung der Mobilitätsstrategie der Stadt Köln. 
 
Ab 2017 beginnt der Aufbau von bis zu 100 Stationsterminals innerhalb des Bedien-
gebietes an Nachfrageschwerpunkten sowie als sinnvolle Erweiterung des Bedie n-

254  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
gebiets in Stadtrandlagen, Gewerbegebieten sowie zur Feinerschließung von L ü-
cken im ÖPNV-Angebot. Stationen ergänzen das flexible System mit festen Stan d-
orten, um an Nachfrageschwerpunkten eine Mindestverfügbarkeit sicherzus tellen 
und insgesamt zu einem aufgeräumten Stadtbild beizutragen. 
B+R im Nachtransport – Konzeptansatz für peripher gelegene Gewerbegebiete 
Ein bereits seit vielen Jahrzehnten praktiziertes Beispiel für den Nachtransport au s-
gehend von den Bahnhöfen oder ze ntralen Pendlerparkplätzen zum Arbeitsplatz 
stellen d ie „Roten Fahrräder“ in den CHEMPARKs Leverkusen und Dormagen  
(vormals Bayerwerk) für die Beschäftigten dar.230  
Als mögliche künftige Anwendungsfälle für B+R im Nachtransport sind Kölner G e-
werbegebiete geeignet, die vom schienengebundenen ÖPNV nur peripher erschlos-
sen sind oder für deren ÖPNV-Erschließung ein kostenintensiver Busverkehr einge-
richtet werden müsste. Als realistischer Radius für den Nachtransport im Berufsve r-
kehr wird ein Gebiet von 2,5 Kilometern um die Ausstiegshaltestelle betrachtet. Die-
ser Radius kann bei der Nutzung von Elektrofahrrädern auf mindestens vier Kilom e-
ter erweitert werden. Bei der Auswahl der Gebiete sollte auf konkurrenzfähige Re i-
sezeiten im Vergleich zur Pkw -Nutzung, eine gu te Erreichbarkeit der ÖPNV -
Haltestellen, die zu B+R -Standorten ausgebaut werden sollen sowie auf eine gute 
Einbindung in das stadtweite und regionale Radverkehrsnetz geachtet werden. 
Es werden folgende Gewerbegebiete für eine vertiefende Untersuchung vorg e-
schlagen:  
Airport-Businesspark/Industriegebiet Gremberghoven/Gewerbegebiet Porz-Eil 
Der ca. 30 Hektar große Airport -Businesspark liegt im Stadtteil Gremberghoven nur 
5 Kilometer entfernt vom Flughafen Köln/Bonn. Er wird begrenzt von der A  4 im 
Norden, von der Frankfurter Straße im Osten, von der A  559 im Süden und von der 
Strecke der S  12 / RE  8 / RB  27 im Westen. Östlich des Airport -Businessparks 
grenzt das Industriegebiet Gremberghoven an, welches zwischen der Frankfurter 
Straße und der Flughafenschleife (Strecke der S 13) liegt. Im südlich angrenzenden 
Stadtteil Eil befindet sich, durchzogen von der A  59 und der A 559, das gleichnami-
ge Gewerbegebiet, das von der Strecke der S 13 im Norden begrenzt wird. 
Insgesamt umfassen die drei Gewerbe - und Industriegebiete eine Bruttofläche von 
ca. 150 ha. 
Folgende Haltestellenstandorte sollten für B+R im Nachtransport überprüft werden: 
 „Köln Airport-Businesspark“ (S 12) 
 „Köln Frankfurter Straße“ (S 13, RB25). 
B+R im Nachtransport ist insbesondere für Pendler in den B ereich Hansestraße 
interessant, für die ein Umstieg auf die Buslinien 151/152 z.B. aufgrund zu langer 
Fußwege nicht attraktiv ist. Dies trifft auch für die Gewerbestandorte an der The o-
dor-Heuss-Straße und der Rudolf-Diesel-Straße zu, die vom Haltepunkt „Köln Stein-
straße“ (S 12) aus am besten zu erreichen sind. 
Gewerbegebiet Feldkassel/Langel 
Das Gewerbegebiet Feldkassel/Langel befindet sich im Kölner Norden im Stadtb e-
zirk Chorweiler, 12 Kilometer von der Innenstadt entfernt. Die Stadt Köln hat im A n-
                                            
230 Nähere Informationen. http://www.leverkusen.co m/guide/index.php?view=00026, Abfragedatum: 
28.08.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  255  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
schluss an das Gewerbegebiet Feldkassel (3 ha) mit dem Gewerbe - und Industrie-
gebiet Langel weitere 55 ha für die Ansiedlung von Unternehmen ausgewiesen, die 
das Gewerbegebiet Feldkassel nach Nordwesten hin verlängern. 231 Es handelt sich 
somit um ein großflächiges Ge werbegebiet, das vom ÖPNV nur mit sehr großem 
Aufwand attraktiv erschlossen werden kann. 
Folgende Haltestellenstandorte sollten für B+R im Nachtransport überprüft werden: 
 „Köln-Blumenberg“ (S 11) 
 „Köln-Chorweiler“ (S 11, Stadtbahnlinie 15) 
 „Merkenich“ (Stadtbahnlinie 12) 
Industriepark Köln-Nord (Niehl) 
Der 61 Hektar große Industriepark Köln -Nord, gelegen im Stadtteil Niehl zwischen 
der A 1, der Industriestraße, der Geestemünder Straße und der Neusser Landstr a-
ße, beherbergt Unternehmen aus Fahrzeugbau, Logis tik, Chemie und Umweltwir t-
schaft. Im Zentrum des Areals liegen der seit langem in Köln ansässige Betrieb von 
Exxon und die Infineum GmbH. Im nördlichen Teil des Industrieparks sind neun 
Hektar für Firmen aus den Bereichen Recycling und Entsorgung vorgesehe n, 26 
Hektar sind als Zone West dem Branchenschwerpunkt Chemie vorbehalten. Im S ü-
den, mit 34 Hektar die größte Teilfläche, finden Unternehmen aus dem Umfeld der 
Automobilwirtschaft künftig ihren Platz.232 
Folgende Haltestellenstandorte sollten für B+R im Nachtransport überprüft werden: 
 „Wilhelm-Sollmann-Straße“ (Stadtbahnlinien 12, 15), 
 „Heimersdorf“ (Stadtbahnlinie 15),  
 mögliche weitere Standorte entlang der Stadtbahnlinie 12 auf der Emdener 
Straße.  
Sollten positive Erfahrungen aus einem Pilotprojekt zu B+ R im Nachtransport g e-
wonnen werden, wird empfohlen, systematisch alle Kölner Gewerbegebiete en t-
sprechend zu überprüfen. 
B+R im Nachtransport als Baustein zur Reduzierung von Kapazitätsengpä s-
sen im Kölner ÖPNV-System 
Im Nachtransport zum SPNV kann das Fahrr ad in Köln auch als Instrument zur 
Verminderung von Kapazitätsengpässen des ÖPNV-Systems in den Spitzenstunden 
eingesetzt werden. In den Niederlanden und in London ist die Entlastung des ÖPNV 
ein zentrales Motiv für eine aufwändige Radverkehrsförderung mit Fahrradparkhäu-
sern an den Hauptbahnhöfen, Fahrradverleihsystemen und Radschnellwegen.  
Einpendler nach Köln kombinieren schon jetzt SPNV und Fahrrad im Nachtransport. 
So ist zum Beispiel  der Bahnhof Köln Süd  für Einpendler aus dem Raum  
Bonn/Euskirchen ein wichtiger Umsteigepunkt zum Fahrrad. Von dort aus sind zahl-
reiche Arbeits- und Ausbildungsplatzschwerpunkte im südlichen Innenstadtbereich – 
u.a. die Universität – gut erreichbar. Die Fahrradabstellanlagen dort sind seit Jahren 
                                            
231 Vgl. http://www.stadt-koeln.de/7/wirtschaftsstandort/gewerbegebiete/feldkassel-langel/, Abfrage-
datum: 18.07.2013. 
232 Vgl. http://www.stadt-koeln.de/7/wirtschaftsstandort/gewerbegebiete/industriepark-nord/, Abfra-
gedatum: 25.07.2013.

256  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
überlastet und müssen ausge baut werden. Hier bestehen bereits Planungsüberl e-
gungen in Form einer Machbarkeitsuntersuchung für eine Fahrradstation233. 
Auch von anderen Bahnhöfen wie Köln-Ehrenfeld, Köln Messe/Deutz, Köln-Mülheim 
und Köln West lassen sich viele Ziele gut mit dem Fahrrad  erreichen. Mit diebstahl-
sicheren Abstellanlagen, flankiert von einer zielgruppenorientierten Öffentlichkeit s-
arbeit, lassen sich systematisch weitere Potenziale für B+R im (Vor - und) Nac h-
transport aktivieren und die ÖPNV-Linien teilweise entlasten. 
Die Strategie, nennenswerte Verkehrsströme in der Kernstadt auf den Radverkehr 
umzuleiten, um den ÖPNV zu entlasten, kann an einzelnen Tagen mit schlechtem 
Wetter, vor allem bei Eis und Schnee, problematisch werden. An solchen, jedoch 
erfahrungsgemäß wenigen Tage n im Jahr, würde das ohnehin stark nachgefragte 
ÖPNV-System zusätzlich beansprucht und dessen Leistungsfähigkeit mögliche r-
weise überschritten. Beim Nachtransport in periphere Gewerbegebiete stellt sich 
dieses Problem nicht, da der ÖPNV auf diesen Teilstrec ken zumeist keine Kapaz i-
tätsprobleme hat.  
Fahrradmitnahme im ÖPNV 
Neben Bike and Ride und Verleihsystemen bietet auch die Mitnahme des eigenen 
Fahrrads im ÖPNV die Möglichkeit zum Nachtransport von der Zielhaltestelle. Durch 
die beschränkte Stellfläche fü r Fahrräder in den Stadtbahnzügen und Bussen, in s-
besondere in den für Pendler relevanten Hauptverkehrszeiten, und bedingt durch 
die bevorrechtigte Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen (siehe K a-
pitel 6.1.3) ist die  Transportkapazität bereits im Bestand sehr begrenzt und kaum 
ausweitbar. Eine Erweiterung der Stellplatzkapazität in den Fahrzeugen durch Ve r-
größerung der Mehrzweckbereiche geht zu Lasten der Sitzplatzzahl. Generell b e-
deutet die Nutzung der Fahrradmitnahm e eine Einschränkung der Beförderungsk a-
pazität, so dass eine verstärkte Inanspruchnahme dieses Angebots dem Ziel einer 
Kapazitätserweiterung entgegen läuft (siehe Kapitel 5.6). 
Handlungsansatz:  
Bestehende Angebote ausbauen und an aktuelle Erfordernisse anpassen 
Bei der Umsetzung von B+R im Nachtransport sind folgende erfolgreich erprobte 
Bausteine von besonderer Bedeutung: 
 
B+R im Nachtransport 
1. Fahrradboxen  
Voraussetzungen für die Akzeptanz bei den Nutzern  sind die Nähe zum Ba hn-
steig, eine kundenfreundliche Verwaltung des Zugangs sowie eine effiziente Or-
ganisation der Wartung. Ebenso sollten vermehrt auch Lademöglichkeiten für 
Elektrofahrräder (z.B. Induktion in Führungsschienen) bzw. für Akkus (Schließ-
fächer für verschiedene Akkuladesysteme) vorgesehen werden.  
2. Automatisches Fahrradverleihsystem   
Es sollte geprüft werden, ob sich das etablierte KVB-Fahrradverleihsystem auf 
Gewerbegebiete gegebenenfalls mit Kofinanzierung durch die Nutznießer (B e-
triebe, Standortgemeinschaften) ausdehnen lässt. Hierzu könnten Pilotprojekte 
in den oben genannten Gewerbegebieten gestartet werden. 
                                            
233 Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik. Fahrradstation am Bahnhof Süd / Universität – 
Machbarkeitsuntersuchung. Köln. 2012 (Stand: 12.03.2012); 
http://offeneskoeln.de/attachments/6/0/pdf352606.pdf, Abfragedatum: 28.08.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  257  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
3. Fahrradstationen mit Personaleinsatz  
Personell besetzte Fahrradstationen wie am Kölner Hauptbahnhof können ve r-
schiedene Betreibermodelle und Trägerschaften haben, wie zum Beispiel sozia-
le Einrichtungen zur Qualifizierung von Jugendlichen  oder Langzeitarbeitsl o-
sen.234 Es sollten ausreichende Öffnungszeiten für Pendler gewährleistet we r-
den, eventuell durch Kombination mit einer automatisierten Betriebsführung.235 
 
Darüber hinaus wird die Stadt Köln in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs -
Betriebe AG folgende weiterführende Handlungsansätze prüfen: 
 Es soll geprüft werden, inwiefern und unter welchen Bedingungen das Mietfah r-
radangebot auch auf Standorte jenseits des Gürtels ausgeweitet werden kann, 
um das ÖPNV-System in den Außenbereichen optimal zu ergänzen.  
 Das Fahrradverleihsystem ist vorrangig an den Mobilitäts stationen um ein A n-
gebot an Elektrofahrrädern zu ergänzen, um die Reichweiten bei der Kombinat i-
on von Fahrrad und ÖPNV zu erhöhen. 
 Möglichkeiten zur optimierten Erschließung peripherer Gewerbegebiete mit B+R 
im Nachtransport sollen ggfs. in einer Machbarkeitsstudie vertiefend untersucht 
und ein tragfähiges Betreiberkonzept hierzu entwickelt werden.  
 Finanzierungsmöglichkeiten zur Umsetzung der intermodalen Angebote in per i-
pheren Gewerbegebieten sollen unter Berücksichtigung innovativer Finanzi e-
rungsansätze (wie Nutznießerbeteiligung, PPP) konkretisiert werden. 
Fördermöglichkeiten 
Aus der  Nahmobilitätsstrategie des Landes NRW (2012) 236 lässt sich eine Förd e-
rung von B+R-Projekten, wie sie oben beschrieben werden, ableiten . Die Förderku-
lisse von B+R könnte mittelfristig aus weiteren Förderansätzen gespeist werden. 
Dies wären zum Beispiel: 
 Nicht-investive Projek te des Nationale n Radverkehrsplans 2002 -2012 bzw. 
2020, 
 Nationale und europäische Programme zum Klimaschutz und zur Energieei n-
sparung, wie zum Beispiel „Intelligent Energy Europe“ (IEE) der EU237, 
 Künftige Projekte des Mobilitätsmanagements in Nachfolge des Programms „ef-
fizient mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktors i-
cherheit (BMU)238 aus Mitteln des Emissionshandels. 
                                            
234 Eine Übersicht über Standorte der Radstationen in NRW gibt http://www.radstation -nrw.de/ 
willkommen-bei-den-radstationen-nrw/alphabetische-liste-nach-ortsnamen.html, Abfragedatum: 
02.09.2014. 
235 Eine solche Kombination wird in der 2011 eröffneten Radstation am Bahnhof Kerpen -Horrem 
praktiziert. 
236 Vgl. Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein -
Westfalen e.V. (2012): NAHMOBILITÄT 2.0. Krefeld. 
237 Siehe http://ec.europa.eu/energy/intelligent/, Abfragedatum: 08.09.2014. 
238 Siehe http://www.effizient-mobil.de/, Abfragedatum: 08.09.2014.

258  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
8.5.3 Car Sharing 
Vor dem Hintergrund differenzierter werdender Verhaltensmuster bei der Verkehr s-
mittelwahl gewinnt die Komb ination von Verkehrsmitteln zunehmend Nutzer (siehe 
Kapitel 5.2.5). Neben den klassischen Angeboten B+R, Fahrradmitnahme und P+R 
hat Car-Sharing in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Flexible Kombinati-
onsmöglichkeiten von ÖPNV, Fahrrad und gemeinschaftlich genutztem Pkw werden 
zunehmend nachgefragt. Auch wenn Car-Sharing nicht in erster Linie auf eine Kom-
bination mit dem ÖPNV abzielt, lässt es sich doch gut mit diesem kombinieren. Car -
Sharing-Nutzer sind aufgrund ihrer Wa hlfreiheit als potenzielle ÖPNV -Kunden zu 
betrachten. 
In 503  deutschen Städten und Gemeinden standen im Januar 2015 ca. 15.400 
Fahrzeuge zur Verfügung. Zu Beginn des Jahres 2015 gab es bundesweit 
1.040.000 Car -Sharing-Nutzer. Sowohl die Zahl der Fahrzeuge als auch die der 
Nutzer ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Allein im Jahr 2014 hat sich die 
Nutzerzahl um 37,4% erhöht.239 
Zu unterscheiden ist zwischen klassischen stationsbasierten Angeboten und frei im 
Straßenraum verfügbaren Angeboten. Bei erst eren werden die Fahrzeuge an def i-
nierten Stellplätzen abgeholt und wieder abgestellt, während bei den letzteren i n-
nerhalb eines Bedienungsbereichs alle öffentlichen Stellplätze im Straßenraum g e-
nutzt werden können. Insbesondere die neuen nicht stellplatzge bundenen, als „free 
floating“ bezeichneten Angebote haben in der jüngsten Zeit stark zum Zuwachs be i-
getragen (siehe Abbildung 8-11). 
 
Abbildung 8-11: Entwicklung des CarSharing in Deutschland 1997 bis 2015  
(aufgeteilt auf stationsbasierte+stationsunabhängige Angebote)  
Quelle: Bundesverband CarSharing, Jahresbericht 2014/15 
                                            
239  Bundesverband CarSharing e.V., Jahresbericht 2014/2015, Berlin 2015. 
http://www.carsharing.de/sites/default/files/uploads/ueber_den_bcs/pdf/bcs_jahresbericht_2014-
15.pdf, abgerufen am 05.04.2016.

3. Nahverkehrsplan Köln  259  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
In Köln sind fünf Car -Sharing-Unternehmen tätig (ohne Anbieter, die Privat -Pkw 
vermitteln). In seiner Sitzung am  19.01.2010 hat der Verkehrsausschuss beschlo s-
sen, dass den in Köln tätigen stationsbasierten Car-Sharing-Unternehmen (derzeit 
„Cambio“ und „Flinkster“) unmittelbar an ÖPNV-Haltepunkten unter Einhaltung defi-
nierter Rahmenvorgaben  Stellplätze auf öffentlich em Straßenland zur Verfügung 
gestellt werden.240  
Des Weiteren wird das Car-Sharing-Angebot in Köln seit dem Jahr 2012 durch zwei 
neue Anbieter – „Car2go“ und „DriveNow“ – ergänzt. Diese Angebote unterscheiden 
sich von den  bestehenden dadurch, dass keine Stationen für das Abstel len der 
Fahrzeuge ausgewiesen werden, sondern die Fahrzeuge flexibel im öffentlichen 
Straßenraum oder in öffentlichen Parkhäusern zugänglich sind. 
Seit Mai 2013  besteht eine Kooperation zwischen dem VRS und der Carsharing -
Tochter der D B „Flinkster“ bzw. mit dem lokalen Flinkster -Anbieter Sharegroup 
GmbH. Kunden mit VRS -eTicket (Job -, Großkunden -, Aktiv60 -, Monats -, Starter -, 
Formel9- oder SchülerTicket) können zu vergünstigten Konditionen Autos verschi e-
dener Fahrzeugklassen als Ergänzung zum ÖPNV-Angebot nutzen. Etwa 200 Fahr-
zeuge stehen an 100 Stationen in Köln, Bonn, Erftstadt, Erftstadt -Liblar, Kerpen -
Horrem, Troisdorf, Siegburg und am Flughafen Köln/Bonn bereit.241 
Die Vorteilsangebote für Stammkunden der Kölner Verkehrs -Betriebe AG 
(„AboPlus-Programm“242), die auch Kooperationen mit allen in Köln tätigen Car -
Sharing-Anbietern umfassen und Abo -Kunden Vergünstigungen beim Car -Sharing 
ermöglichen, sollten beibehalten und ausgebaut werden.  
In Rahmen des weiteren Ausbaus der Carsharing -Flotten sollen Stellplätze für Car -
Sharing-Angebote an wichtigen Haltepunkten des ÖPNV und des SPNV system a-
tisch bereitgestellt werden, um eine möglichst verlässliche Nutzung der Kombination 
von Car-Sharing und ÖPNV zu ermöglichen. Dies betrifft künftig insbesondere zent-
rale Haltepunkte in den Stadtbezirkszentren , in den Stadtteilen  und in den Kölner 
Vororten, die erst in wenigen Fällen mit einen Carsharing -Angebot ausgestattet 
sind, da dieses sich bislang auf die hochverdichteten Innenstadt -Bereiche ko n-
zentriert. Allerdings liegt die Entscheidung über den künftigen Ausbau des Carsh a-
ring-Angebots in Köln letztlich bei den privatwirtschaftlich organisierten Carsharing -
Anbietern und ist von der Stadtverwaltung nur begrenzt zu beeinflussen. 
8.5.4 Ausbau von Verknüpfungspunkten zu Mobilitätsstationen 
Zur optimalen Verknüpfung verschiedener Verkehr sträger zu einem System sollen 
an strategisch günstig gelegenen Haltestellen Mobilitätsstationen entwickelt werden. 
Mobilitätsstationen sind Teil des ökologischen und intermodalen Mobilitätskonzeptes 
der Stadt Köln, um die Nutzung des Umweltverbundes zu fördern. Hierbei handelt 
es sich um besonders ausgestattete Verknüpfungspunkte, die Angebote zur Nu t-
zung einer Vielfalt von Verkehrsmitteln bereitstellen und neben den klassischen 
Verknüpfungsfunktionen auch Service anbieten. Diese können sich sowohl im A u-
ßenbereich – mit stärkerer Orie ntierung auf P+R – als auch im Innenbereich – mit 
stärkerer intermodaler Orientierung auf Radverkehr und Car-Sharing – befinden.  
                                            
240 Es handelt sich um insgesamt 49 Stellplätze in den Stadtteilen Deutz, Ehrenfeld, Zollstock, Poll, 
Sülz, Holweide und Innenstadt. Vgl. Vorlage im Verkehrsausschuss vom 09.03.2015 „Car-
Sharing im öffentlichen Raum“ (Session-Nr. 0087/2015). 
241 Vgl. http://www.vrs-flinkster.de/, Abfragedatum: 08.09.2014. 
242 „Die AboPlus-Partner bieten KVB-AboKunden exklusive Rabatte und Leistungen aus den Berei-
chen Freizeit, Sport, Kultur, Einkauf, Service und Mobilität“, vgl. http://www.kvb-koeln.de/ 
german/tarif/abo_plus/index.html, Abfragedatum: 09.09.2014.

260  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
Mobilitätsstationen sollten möglichst folgende Merkmale aufweisen: 
 leistungsfähige Schienenanbindung, bestenfalls Verknüpfung zwischen Stad t-
bahn und SPNV 
 ggf. Busanbindung 
 statische und dynamische, verkehrsträgerübergreifende Fahrgastinformationen 
 Fahrradabstellanlagen (Fahrradständer, -boxen, automatische Fahrradparkanla-
gen) 
 Fahrradverleihstationen (je nach Bedeutung mit oder ohne Personal  zum Be i-
spiel in Form von Radstationen) 
 Infrastruktur zur Nutzung von Elektrofahrrädern (Akku-Aufladestation, Akku -
Schließfächer) 
 Car-Sharing- und ggf. Mietwagenangebote 
 Pkw-Stellplätze (nur im Außenbereich)  
 Taxistand 
 Kurzparkzonen („Kiss+Ride“-Spur) 
 Ergänzende Einrichtungen wie zum Beispiel Kiosk, Fahrkartenverkauf, Toilette 
Zur optimalen Erreichbarkeit für den Fuß- und Radverkehr müssen Mobilitätsstatio-
nen barrierefrei gestaltet und an ihr Umfeld angebunden werden.  
Ein Beispiel für eine gut angenommene P+R -Anlage, die sich für den Ausbau zu 
einer Mobilitätsstation eignet, ist der Verknüpfungspunkt Weiden West am Kre u-
zungspunkt Aachener Stra ße/Bonnstraße im  Pendlerkorridor westl i-
cher/nordwestlicher Rhein-Erft-Kreis – Köln. Standortvorteile dieser Station sind der 
dichte S-Bahn-Takt, die Verknüpfung S-Bahn/Stadtbahn sowie die günstige Lage im 
überörtlichen Verkehrsnetz.  
Im Zuge weiterer plane rischer Überlegungen – auch im Hinblick auf ein künftiges 
„Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr“ 243 – sollte eine Prüfung verschi e-
dener Standorten erfolgen, die Potenziale für eine Entwicklung zu Mobilitätsstati o-
nen haben.  
Tabelle 8-9 gibt einen Überblick über näher zu prüfende Standorte auf Kölner Stadt-
gebiet. 
                                            
243   Arbeitstitel für die geplante Fortschreibung des Gesamtverkehrskonzepts.

3. Nahverkehrsplan Köln  261  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
Zu prüfende Standorte SPNV Stadtbahn 
Verknüpfungspunkte im Bestandsnetz 
Bahnhof Köln-Ehrenfeld Anschluss vorhanden Anschluss vorhanden 
Bahnhof Köln-Messe/Deutz Anschluss vorhanden Anschluss vorhanden 
Bahnhof Köln-Mülheim Anschluss vorhanden Anschluss vorhanden 
Bahnhof Köln Süd Anschluss vorhanden 
Anschluss vorhanden  
(Linie 9) /  
Option Neubau  
Haltestelle Linie 18244 
Weiden West Anschluss vorhanden Anschluss vorhanden 
Köln-Chorweiler  Anschluss vorhanden Anschluss vorhanden 
Köln Geldernstraße/Parkgürtel Anschluss vorhanden Anschluss vorhanden 
Frankfurter Straße/Köln Airport Business 
Park Anschluss vorhanden Buslinien mit stadtbahn- 
ähnlicher Funktion 
Porz Markt Nicht vorgesehen Anschluss vorhanden 
Wahn S-Bahn Anschluss vorhanden Buslinien mit stadtbahn- 
ähnlicher Funktion 
Verknüpfungspunkte als Neubaumaßnahmen 
„Alt Bocklemünd“ Neubau ggf. Neubau 
„Arnoldshöhe/Verteilerkreis Süd“ Nicht vorgesehen Neubau 
„Bonner Wall“ Neubau Anschluss vorhanden 
„Mülheim Berliner Straße“ Neubau Anschluss vorhanden 
Tabelle 8-9: Mögliche Standorte zum Ausbau von Verknüpfungspunkten zu 
Mobilitätsstationen, Stand 2016  Quelle: Planungsbüro VIA 
 
Im Rahmen des EU -Projektes „GrowSmarter“ werden in Kooperation mit Rhei n-
energie, Cambio -Carsharing und weiterer Industriepartner zunächst in Deutz und 
Mülheim mehrere Mobilitätsstationen  als Pilotprojekte  errichtet. Sie werden stat i-
onsbasiertes (E-) Carsharing, (E-) Bikesharing, Anbindung an SPNV, Straßenba h-
nen und Busse sowie die Möglichkeit der Online -Parkplatz-Reservierungen anbie-
ten. Die Entwicklung der KVB/VRS -Chipkarte zur Mobilitätskarte soll den schnellen 
und einfachen Zugang zu alle n Produkten der Mobilitätsstationen ermöglichen.  Die 
Mobilitätsstationen in Deutz und Mülheim werden bezüglich ihrer Gestaltung und 
Ausstattung einen Modellcharakter für zukünftige Mobilitätsstationen aufweisen. 
 
An diesen Mobilitätsstationen wird die KVB zusätzlich zu den konventionellen Lei h-
rädern E-Bikes in das bestehende System integrieren und in der Praxis erproben. 
Ziel ist es, E -Bikes für ein öffentliches Leihradsystem in Kooperation mit Industri e-
partnern robust und alltagstauglich weiterzuentwickeln . Im praktischen Betrieb so l-
len Technik und Einsatzmöglichkeiten erprobt werden. Art und Umfang des E -Bike 
Angebotes sind abhängig von der Wirtschaftlichkeit, Nachfrage und der technischen 
Stabilität. 
 
                                            
244 Der Neubau einer Haltestelle der Stadtbahnlinie 18 unmittelbar im Bereich Bahnunterführung/ 
Luxemburger Straße würde eine Mobilitätsdrehscheibe „ Bahnhof Köln Süd“ deutlich aufwerten, 
da attraktive kurze Umsteigewege entstünden und Wegeketten deutlich beschleunigt werden 
könnten.

262  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
Problematisch ist aus Kölner Sicht, dass viele ÖPNV -Kunden aus den 
Umlandgemeinden zur Umgehung der Tarifzonengrenze mit ihrem privaten PKW 
Verknüpfungspunkte auf Kölner Stadtgebiet anfahren, statt P&R-Angebote bereits in 
ihrer Heimatgemeinde zu nutzen. Eine grundlegende Änderung dieses Verhalten s 
ließe sich jedoch nur durch eine Verschiebung der Tarifzonengrenzen erreichen und 
würde somit eine grundlegende Modifizierung des Tarif - und Einnahmeaufteilungs-
Systems innerhalb des VRS voraussetzen. 
 
8.6 Bedeutung des SPNV für die Weiterentwicklung des ÖPNV 
Das SPNV-Netz dient der Verbindung der Ballungsrandgebiete mit dem Kern des 
Ballungsraumes und bildet dabei gleichzeitig innerhalb der Kernzone des Ballung s-
raums insbesondere durch das Produkt der S -Bahn das Rückgrat für den städt i-
schen ÖPNV. Der ÖPNV übernimmt im Ve rbund mit dem SPNV die Zubringerfun k-
tion zu den Umsteigepunkten und die Feinverteilung der Fahrgastströme innerhalb 
des Ballungsraums.  Der Ausbau des städtischen ÖPNV -Angebots orientiert sich 
daher an der Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs.  
Im Kölner Ballungsraum konnte das SPNV -System in den vergangenen Jahren 
deutliche Fahrgaststeigerungen verzeichnen. Diese werden auch in den komme n-
den Jahren anhalten. So erwartet der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) 
im 25-Kilometer-Radius um die B allungskerne eine jährliche lineare Nachfrageste i-
gerung um zwei bis drei Prozent.245 Es ist mit weiterhin deutlich ausgeprägten Pend-
lerströmen in de r Hauptverkehrszeit zwischen den Oberzentren Aachen, Bonn, 
Köln, Düsseldorf sowie aus der jeweiligen Region in  die vier Oberzentren  zu rech-
nen.  
Das bestehende SPNV -Angebot soll gemäß dem am 17.03.2016 beschlossenen 
SPNV-Nahverkehrsplan des NVR deutlich ausgeweitet werden, um der schon heute 
sehr hohen Nachfrage zu entsprechen und Engpässe abzubauen. Ziel ist es, den 
Fahrplantakt im schienengebundenen Nahverkehr zwischen den Oberzentren der 
Region sowie auf den Zulaufstrecken in den Kölner Bahnknoten deutlich zu erh ö-
hen. 
Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes bedarf es eines Ausbaus 
der Infrastruktur im gesamten Planungsgebiet des NVR.  Die wichtigsten Maßna h-
men sind hierbei der Ausbau eines vom Fern- und Güterverkehr getrennten S-Bahn-
Netzes und die Einführung des Rhein-Ruhr-Expresses (RRX). 
Eine besondere Bedeutung für den städtischen ÖPNV hat der  geplante Ausbau des 
S-Bahn-Netzes in Köln. Die sogenannte S -Bahn-Stammstrecke über die Hohenzo l-
lernbrücke soll für eine dichtere Zugfolge von 2,5 Minuten ausgebaut werden. Hie r-
zu müssen im Kölner Hauptbahnhof und im Bahnhof Köln Messe/Deutz jeweils zwei 
zusätzliche Gleise und ein Bahnsteig angelegt und die Zulaufstrecken entsprechend 
angebunden werden. Durch den Ausbau des S -Bahn-Netzes entstehen neue Lin i-
enverbindungen, neue Haltepunkte und dichtere Takte, die nicht nur die region ale, 
sondern auch die innerstädtische Verkehrserschließung stärken.  
Auf Grundlage der für den Bundesverkehrswegeplan und den ÖPNV -Bedarfsplan 
NRW angemeldeten Infrastrukturmaßnahmen hat der NVR im SPNV -
Nahverkehrsplan 2016 ein mehrstufiges Zielnetz entwickelt, das die Zeithorizon te 
2020, 2025 und 2030 umfasst und auf den folgenden Seiten beschrieben wird. 
                                            
245 Nahverkehr Rheinland GmbH: „SPNV-Nahverkehrsplan 2016“, Vorlage zur NVR-
Verbandsversammlung vom 17.03.2016, Anlage zur Ds.-Nr. NVR-10/2016, Seite 4-5.

3. Nahverkehrsplan Köln  263  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
8.6.1 Zielnetze 
Zielnetz 2020 
In diesem Zielnetz werden die ab 2016 kurzfristig realisierbaren Maßnahmen b e-
schrieben. Diese Maßnahmen sind bereits vertraglich vereinbart und finanztec h-
nisch weitestgehend abgesichert. Im unmittelbaren Zulauf auf Köln soll das Angebot 
durch eine Linienverlängerung der RB 25 bis Lüdenscheid  ausgeweitet werden. Die 
RE 6a wird bereits ab dem Fahrplanjahr 2017 in die Linie RE 6 integriert. Ebenso 
soll das niederländische Venlo wieder direkt ab Köln zu erreichen sein. 
Nach den bereits zum Fahrplanjahr 2016 durchgeführten Angebots -Ausweitungen 
mit Einführung der RE 6a und der S 19 sind somit bis 2020 nur noch geringfügige 
Änderungen im SPNV -Angebot zu erwarten, da fast alle weiteren geplanten Änd e-
rungen aufwändige Infrastrukturmaßnahmen voraussetzen, die sich erst im Hinblick 
auf die Zielnetze 2025 und 2030 realisieren lassen. 
 
 
Abbildung 8-12: Netzveränderungen 2020 (Ausschnitt)  
Quelle: Nahverkehr Rheinland GmbH

264  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
RE-Linien im Netz 2020 
Linie Laufweg Takt 
RE 1 Aachen – Köln – Düsseldorf – Hamm 60 Min. 
RE 4 Aachen – Mönchengladbach – Düsseldorf – Hagen – Dortmund 60 Min. 
RE 5 Koblenz – Bonn – Köln – Düsseldorf – Wesel – Emmerich / 
Bocholt 
60 Min. 
RE 6 Minden – Dortmund – Düsseldorf – Köln – Köln/Bonn 
Flughafen 
60 Min. 
RE 6a Düsseldorf – Neuss – Dormagen – Köln - Köln/Bonn 
Flughafen246 
60 Min. 
RE 7 Rheine - Wuppertal – Köln – Krefeld 60 Min. 
RE 8 Koblenz – Linz – Köln/Bonn Flughafen – Köln – Mönchen-
gladbach - Venlo 
60 Min. 
RE 9 (RSX) Aachen – Köln – Siegen 60 Min. 
RE 12 
(Sprinter) 
Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier Einzellagen 
RE 22 Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier 60 Min. 
RB- und S-Bahn-Linien im Netz 2020 
Linie Laufweg Takt 
RB 24 Köln – Euskirchen – Kall (– Gerolstein) 30/60 Min. 
RB 25 Köln – Overath – Gummersbach - Marienheide - 
Meinerzhagen247 - Lüdenscheid 
30/60 Min. 
RB 26 Köln – Bonn – Koblenz 60 Min. 
RB 27 Koblenz – Linz – Köln – Mönchengladbach 60 Min. 
RB 38 Köln – Horrem – Bedburg – Grevenbroich – Neuss – Düsseldorf 60 Min. /absch-
nittsw. 30 Min.) 
RB 48 Wuppertal – Köln – Hürth-Kalscheuren - Bonn-Mehlem 30 Min. 
S 6 Essen – Düsseldorf – Leverkusen – Köln Hansaring (- Köln-
Chorweiler – Köln-Worringen)248 
20 Min. 
S 11 Düsseldorf Flughafen – Düsseldorf – Neuss – Dormagen – Köln 
– Bergisch Gladbach 
20 Min. 
S 12 (Horrem) – Köln-Ehrenfeld – Köln – Troisdorf – Hennef – (Eitorf 
– Windeck-Au) 
20/60 Min. 
S 13/S 19 (Düren) – Sindorf - Horrem – Köln-Ehrenfeld – Köln – Köln/Bonn 
Flughafen – Troisdorf – Hennef (Sieg) – Windeck-Au  
20 Min. 
Tabelle 8-10: Maßnahmen im Zielnetz 2020 mit Bezug auf Köln  
(fett: Veränderungen gegenüber dem Status quo Fahrp lanjahr 
2016) 
                                            
246  Die RE 6a wird im Dez. 2016 in die Linie RE 6 integriert; damit stehen zwischen Düsseldorf und 
Köln drei stündliche RE-Verbindungen zur Verfügung. 
247  Diese Maßnahme wurde am 27.02.2014 umgesetzt. 
248  Diese Maßnahme wurde im Dezember 2012 umgesetzt und im Dezember 2015 um je zwei Zug-
paare ergänzt.

3. Nahverkehrsplan Köln  265  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
Zielnetz 2025 
Dieses Zielnetz stellt den zusätzlichen mittelfristigen Bedarf auf Grundlage ergä n-
zender Infrastrukturmaßnahmen dar, die insbesondere der Ausweitung des S-Bahn-
Netzes dienen. 
Das S-Bahn-Netz übernimmt dann heutige Regionalbahnle istungen. Als neue Ve r-
bindungen sollen S-Bahn-Linien in den Rhein-Erft-Kreis nach Bergheim/Bedburg (S 
12) sowie in Richtung Pulheim und weiter nach Mönchengladbach (S 6)) hinz u-
kommen ebenso wie die S 13 über die rechte Rhein -Strecke in Richtung Bonn -
Oberkassel. Zwischen Köln -Worringen und Bergisch Gladbach soll durch Einric h-
tung von Verstärkerfahrten zu den Hauptverkehrszeiten der 10 -Minuten-Takt einge-
führt werden, was den zweigleisigen Ausbau des Streckenabschnitts zwischen Köln-
Dellbrück und Bergisch Glad bach, den Ausbau der Signaltechnik sowie die o.a. E r-
weiterung von Köln Hauptbahnhof und Köln Messe/Deutz voraussetzt. 
Im RE-Netz erfolgt die Ausweitung des Angebots schneller Verbindungen durch die 
Eifel nach Trier.  
 
 
Abbildung 8-13: Netzveränderungen 2025 (Ausschnitt)  
Quelle: Nahverkehr Rheinland GmbH

266  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
RE-Linien im Zielnetz 2025 
Linie Laufweg Takt 
RE 1 Aachen – Köln – Düsseldorf – Hamm 60 Min. 
RE 5 Koblenz – Bonn – Köln – Düsseldorf – Wesel – Emmerich / 
Bocholt 
60 Min. 
RE 6 Minden – Dortmund – Düsseldorf – Köln– Köln/Bonn Flughafen 60 Min. 
RE 7 Rheine - Wuppertal – Köln – Krefeld 60 Min. 
RE 8 * Koblenz – Linz – Köln/Bonn Flughafen - Köln – 
Mönchengladbach - Venlo 
60 Min. 
RE 9 (RSX) Aachen – Köln – Siegen 60 Min. 
RE 12 
(Sprinter) 
Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier 120 Min. 
RE 22 Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier 60 Min. 
* RE 8 wird zwischen Köln und Koblenz erheblich beschleunigt und verkehrt auf kürze s-
tem Weg; die Bedienung von Köln/Bonn Flughafen erfolgt durch RE 6 / S 13 
RB- und S-Bahn-Linien im Zielnetz 2025 
Linie Laufweg Takt 
RB 24 Köln – Euskirchen – Kall (– Gerolstein) 30/60 Min. 
RB 25 Köln – Overath – Gummersbach - Marienheide – Meinerzhagen 
- Lüdenscheid 
30/60 Min. 
RB 27 Bonn-Oberkassel – Linz (Rhein) – Neuwied – Koblenz 
(Abschnitt Mönchengladbach – Bonn-Oberkassel wird 
durch S 13 ersetzt) 
60 Min. 
RB 38 Bedburg – Grevenbroich – Neuss – Düsseldorf 
(Abschnitt Köln – Bedburg wird nach Umstellung auf 
S-Bahn-Verkehr durch S 12 ersetzt) 
60 Min. 
RB 48 Wuppertal – Köln – Bonn-Mehlem  30 Min. 
S 6 Essen – Düsseldorf – Leverkusen – Köln – Pulheim – 
Grevenbroich - Mönchengladbach 
20/40/60 Min. 
S 11 Düsseldorf Flughafen T. – Neuss – Köln-Worringen – Köln – 
Bergisch Gladbach 
20 / 10 Min. 
S 12 Bedburg – Bergheim – Horrem – Köln – Troisdorf – Eitorf – 
Windeck-Au  
20/60 Min. 
S 13 Düren - Horrem – Köln – Köln/Bonn Flughafen – Troisdorf – 
Bonn-Oberkassel (- Linz – Koblenz) 
20/60 Min. 
S 19 Köln-Nippes – Köln - Troisdorf – Eitorf – Windeck-Au 20/60 Min. 
Tabelle 8-11: Maßnahmen im Zielnetz 2025 mit Bezug auf Köln  
(fett: Veränderungen gegenüber dem Zielnetz 2020)

3. Nahverkehrsplan Köln  267  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
Rhein-Ruhr-Express (RRX) 
Der RRX soll zukünftig als neues Produkt den Nahverkehr in den bevölkerungsstar-
ken Metropolregionen Rheinland und Ruhrgebiet prägen. Er ermöglicht spürbare 
Reisezeitverkürzungen sowie Takterhöhungen auf der Achse Köln -Dortmund und 
ersetzt hier die bestehenden RE-Linien 1, 5 und 6. Zwischen Köln Messe/Deutz und 
Dortmund ist durch Überlagerung von vier RRX-Linien ein 15-Minuten-Takt geplant. 
Zur betrieblichen Abwicklung und zur Realisierung der angestrebten Reisezeitve r-
kürzungen des RRX-Betriebs sind diverse Streckenausbauten (vor allem außerhalb 
des NVR -Gebietes) erforderlich, die nach heutigem Kenntnisstand erst bis 2030 
vollständig abgeschlossen werden können. Vorher sollen auf den o.g. RE -Linien 
bereits neue, sprintstarke, elektrische und mehrfachtraktionsfähige Doppelstoc k-
triebfahrzeuge im Zweirichtungsbetrieb eingesetzt werden. 
 
 
Abbildung 8-14: RRX-Zielnetz  
Quelle: Nahverkehr Rheinland GmbH 
 
Im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans w urden die in Au s-
sicht genommenen RRX -Haltepunkte Köln-Mülheim und Düsseldorf -Benrath näher 
untersucht. Inzwischen konnte erreicht werden, dass der Bundesverkehrswegeplan 
und das darauf aufbauende Bundesschienenausbaugesetz einem RRX -Systemhalt 
in Köln-Mülheim nicht mehr entgegenstehen.  Die Stadt Köln und der NVR wirken 
auf eine Bedienung des Haltes Köln-Mülheim im RRX-Betriebskonzept hin.

268  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
Zielnetz 2030 
Dieses Zielnetz umfasst die langfristig geplante Angebotsentwicklung, welche nur 
mit einem massiven Infrastrukturausbau realisierbar ist. 
Als zentrale Maßnahme für die hiesige Metropolregion ist die Einführung des Rhein-
Ruhr-Expresses (RXX) im vorgesehenen Regelbetrieb zu nennen.  
Die Regionalbahnen sollen weitestgehend in S-Bahn-Linien überführt werden. Zent-
rale Infrastrukturmaßnahme auf Kölner Stadtgebiet ist die geplante S -Bahn-
Westspange zwischen Köln-Hansaring und Köln-Klettenberg, welche die Vorausset-
zungen für eine Ausweitung des Nahverkehrsangebots nach Bonn und in die Eifel 
durch die neuen S-Bahn-Linien S 17 und S 15 schaffen soll.  Die geplante S 15 wird 
den Oberbergischen Kreis im S-Bahn-Takt an das Oberzentrum Köln anbinden.  
Für die künftige siedlungsräumliche Entwicklung der Stadt Köln ist insbesondere die 
zusätzlich geplante neue S -Bahn-Südlinie (S 16) von Bedeutung, welche die Par k-
stadt Süd, den Deutzer  Hafen und die Technische Hochschule Deutz durch eine 
über die Südbrücke geführte Strecke an den Kölner S -Bahn-Ring und den Flugh a-
fen Köln/Bonn anbinden soll. 
Darüber hinaus soll der Raum Lüdenscheid wieder auf der Schiene mit einem RE -
Angebot nach Köln angeschlossen werden. 
 
 
Abbildung 8-15: Netzveränderungen 2030+ (Ausschnitt)  
Quelle: Nahverkehr Rheinland GmbH

3. Nahverkehrsplan Köln  269  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
RRX/RE-Linien im Zielnetz 2030 
Linie Laufweg Takt 
RRX 1 * Aachen – Köln – Düsseldorf – Dortmund – Münster 60 Min. 
RRX 2 ** Bonn – Köln - Düsseldorf – Dortmund 60 Min. 
RRX 4 *** (Siegen -) Köln/Bonn Flughafen – Köln – Düsseldorf – 
Dortmund 
60 Min. 
RRX 6 **** Koblenz – Bonn – Köln – Düsseldorf – Dortmund - Minden 60 Min. 
RE 7 Rheine - Wuppertal – Köln – Krefeld 60 Min. 
RE 8 Koblenz – Linz – Köln/Bonn Flughafen – Köln – 
Mönchengladbach (- Venlo) 
60 Min. 
RE 9 (RSX) Aachen – Köln – Siegen 60 Min. 
RE 12 
(Sprinter) 
Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier 120 Min. 
RE 22 (Lüdenscheid – Brügge -) Meinerzhagen – Gummersbach – 
Overath - Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier 
60 Min. 
* RRX 1 ersetzt RE 1 Aachen – Hamm 
** RRX 2 im Abschnitt Köln – Dortmund neu als vierte RRX-Linie 
*** RRX 4 ersetzt zwischen Düsseldorf und Köln/Bonn Flughafen RE 6; 
Einzelfahrten als SPRINTER v/n. Siegen 
**** RRX 6 ersetzt RE 5 Koblenz – Emmerich / Bocholt 
RB- und S-Bahn-Linien im Zielnetz 2030 
Linie Laufweg Takt 
RB 48 Wuppertal – Köln – Bonn-Mehlem 30 Min. 
S 6 Essen – Düsseldorf – Leverkusen – Köln – Pulheim – 
Grevenbroich – Mönchengladbach 
(20-Min.-Takt auch im Abschnitt Köln – Pulheim / 
Grevenbroich, 60-Min.-Takt bis Mönchengladbach) 
20/40/60 Min. 
S 11 Düsseldorf Flughafen T. – Neuss – Köln-Worringen – Köln – 
Bergisch Gladbach 
20 Min. 
S 11 V Köln-Worringen – Köln – Bergisch Gladbach 20 Min. 
S 12 (Grevenbroich -) Bedburg – Bergheim – Horrem – Köln – 
Troisdorf – Eitorf – Au  
20/60 Min. 
S 13 Düren - Horrem – Köln – Köln/Bonn Flughafen – Troisdorf – 
Bonn-Oberkassel (- Linz – Koblenz) 
20/60 Min. 
S 15 (Gummersbach -) Overath – Köln – Euskirchen (- Kall) 20/60 Min. 
S 16 Leverkusen – Köln-Messe/Deutz – Köln-Bonner Wall – Köln-
Poll – Köln/Bonn Flughafen – Windeck-Au   
20 Min. 
S 17 Köln Messe/Deutz – Brühl – Bonn – Bonn-Mehlem  20 Min. 
S 18 Köln/Bonn Flughafen – Bonn   
Tabelle 8-12: Maßnahmen im Zielnetz 2030 mit Bezug auf Köln  
(fett: Veränderungen gegenüber dem Zielnetz 2025)

270  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
Zusätzliche SPNV-Haltepunkte 
Zusammenfassend betrachtet sollen mit dem in den vorgenannten Zi elnetzen vor-
gestellten Ausbau des S -Bahn-Systems folgende neue Haltepunkte auf Kölner 
Stadtgebiet realisiert werden: 
 
In Verbindung mit dem Ausbau der S-Bahn-Stammstrecke für die S 11 
 Köln-Kalk West (mittelfristig) 
 Köln Berliner Straße (mittelfristig, Verknüpfung mit Stadtbahnlinie 4) 
 
In Verbindung mit dem Ausbau der Strecke Köln-Mönchengladbach für die S 6 
 Köln-Bocklemünd (mittelfristig, ggfs. Verknüpfung mit Stadtbahnverlängerung) 
 
In Verbindung mit dem Neubau der S-Bahn-Westspange für die S 15 und S 17 
 Köln Aachener Straße (langfristig, Verknüpfung mit Stadtbahnlinien 1, 7) 
 Köln Weißhausstraße (langfristig) 
 Köln-Klettenberg (langfristig, ggfs. Verknüpfung mit Stadtbahnverlängerung) 
 
In Verbindung mit dem Neubau der S-Bahnstrecke über die Südbrücke S 16 
 Köln Bonner Wall (langfristig, Verknüpfung mit Stadtbahnlinie 17 und Linie 5) 
 Köln Deutzer Hafen/Poll (langfristig, Verknüpfung mit Stadtbahnlinie 7) 
 Köln TH-Campus (langfristig) 
 
8.6.2 Ausgewählte Maßnahmen zum Ausbau des Bahnknotens 
Untersuchungen zur Leistungs fähigkeit von Netz und Knoten 249 im Rahmen des 
vom NVR und der DB Netz gemeinsam beauftragten Bahnknoten -Gutachtens ha-
ben für das SPNV -Netz einen Bedarf von 15 verschiedenen Maßnahmen in Köln 
und der Region gezeigt. Im Folgenden sind hiervon die 8 Maßnahmen, die den Per-
sonenverkehr auf Kölner Stadtgebiet unmittelbar betreffen, kurz skizziert: 
1. Ausbau der S-Bahn-Stammstrecke für eine 2,5-Minuten-Zugfolge  
Damit über die S -Bahn-Stammstrecke mehr Züge rollen können, müssen im 
Kölner Hbf und im Bahnhof Köln Messe/ Deutz zusätzliche S-Bahn-Gleise sowie 
Bahnsteige geschaffen und die Leit - und Sicherheitstechnik für einen 2,5 -
Minuten-Takt ausgebaut werden.Weiterhin umfasst diese Maßnahme den zwe i-
gleisigen Ausbau der Bahnstrecke von Köln -Dellbrück nach Bergisch Gladbach  
und die Einrichtung neuer Haltepunkte Köln Kalk-West und Berliner Straße. 
2. Überwerfungsbauwerk Hürth-Kalscheuren  
Durch ein mehrgleisiges Überwerfungsbauwerk können die Eifelstrecke Ric h-
tung Köln und die Güterzugstrecke Richtung Süden niveaufrei mit der li nken 
Rheinstrecke verknüpft werden. 
3. Neubau der Westspange als S-Bahn-Strecke in vier Bauabschnitten  
Neue Gleise werden von Köln Hansaring aus bis Köln Süd bzw. Hürth -
Kalscheuren in vier einzelnen Baustufen mit jeweils eigenem Verkehrswert we i-
                                            
249 Vgl. „Bahnknoten Köln. Maßnahmen gegen den Kollaps – fit für die Zukunft“. Hrsg. v. NVR und 
DB Netz AG. Köln 2012.

3. Nahverkehrsplan Köln  271  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
tergeführt. Hierdurch können Linien in Richtung Bonn und Euskirchen bzw. Eifel 
eingerichtet und das übrige Netz für den Güterverkehr entlastet werden. Dazu 
erlaubt die Maßnahme eine bessere innerstädtische Erschließung durch neue 
Stationen und Stadtbahnverknüpfungen. 
4. Ausbau der Gleisverbindung Bahnhof Köln Messe/Deutz  
Zwei neue Weichenverbindungen zur Siegstrecke bzw. zur rechten Rheinstr e-
cke ermöglichen zusätzliche Fahrwege in diverse Gleise. Dadurch können mehr 
Züge mit mehr Flexibilität fahren und sowohl die Betrieb squalität als auch die 
Pünktlichkeit erheblich verbessert werden. 
5. Verlängerung der Schnellfahrstrecke Köln – Rhein/Main  
Diese Maßnahme dient vornehmlich der Entflechtung von Fern - und Nahve r-
kehr. Hierdurch sollen Verspätungen nicht gegenseitig übertragen werden. 
6. Ausbau von Köln Bonntor zum Personenbahnhof  
Die neue Station „Köln, Bonner Wall“ verknüpft den SPNV mit dem ÖPNV der 
Nord-Süd Stadtbahn. Zu realisieren sind ein neuer Bahnsteig und zusätzliche 
Weichen, die den Regionalverkehr weitestgehend unabhän gig vom Güterve r-
kehr ermöglichen. 
7. Ausbau Gleisverbindung Köln Hbf  
Der Neubau von zwei Weichen im Kölner Hauptbahnhof für Parallelfahrten nach 
Gleis 7 und 8 erhöht die Kapazität und verbessert die Betriebsqualität. 
8. Anbindung der Bahnstrecke Richtung Mönchengladbach  
Um eine Fortführung der Linie S 6 nach Pulheim und Mönchengladbach zu e r-
möglichen, ist auch die Bahnstrecke Richtung Mönchengladbach an die vorhan-
denen S-Bahngleise anzubinden.

272  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
8.7 ÖPNV auf dem Rhein 
Neben dem schienen - und straßengebundenen ÖPNV bi etet der Rhein ebenfalls 
eine Möglichkeit, öffentlichen Verkehr anzubieten, der über den reinen Ausflugs - 
und Gelegenheitsverkehr hinausgeht. Zur erfolgreichen Integration eines solchen 
ergänzenden Angebotes in das vorhandene ÖPNV -Netz müssen diverse Vorau s-
setzungen erfüllt sein. Zum einen ist die Verknüpfung mit dem bereits bestehenden 
Angebot unabdingbar, um einen einfachen und komfortablen Umstieg von einem 
zum anderen Verkehrssystem wie gewohnt zu ermöglichen und damit das Einzug s-
gebiet des wassergebund enen ÖPNV zu erweitern. Zum anderen muss das neue 
Angebot einen angemessenen Grundtakt bieten, um im Vergleich mit dem best e-
henden Angebot als attraktiv wahrgenommen zu werden. Darüber hinaus sollte das 
neue Angebot natürlich in den regulären VRS-Tarif integriert sein. 
Aktuell bestehen auf Kölner Stadtgebiet bereits drei Fährdienste über den Rhein, die 
organisatorisch stärker in das ÖPNV -Netz integriert werden könnten. Ergänzend 
wurden bereits Potenziale und Aufwand einer Buslinie zwischen Porz und Rodenkir-
chen untersucht, womit alternativ der Rhein als Barriere für ÖPNV -Nutzer zwischen 
den südlichen rechts- und linksrheinischen Stadtteilen überwunden werden könnte. 
Weiterhin wurde vom Rat der Stadt Köln die Einrichtung eines regionalen Wasse r-
busliniensystems angeregt, für das erst noch ein betrieblich realisierbarer Vorschlag 
zu erarbeiten ist. Er kann aufbauen auf bereits vorliegenden Erkenntnissen aus e i-
ner früheren Machbarkeitsstudie für eine „Wasserbuslinie“ zwischen Köln -Mülheim 
und Porz, welche die KVB  AG bereits vor der Erstellung des Nahverkehrsplans b e-
auftragt hatte. 
 
8.7.1 Möglichkeiten der Integration der Rheinfähren in das ÖPNV-System 
Die zurzeit auf Kölner Stadtgebiet verkehrenden drei Rheinfähren bieten ergänze n-
de Verbindungen zum ÖPNV-Netz an und sollen nach Möglichkeit stärker in dieses 
Netz integriert werden.  
Fährstrecke Betriebszeiten Gesellschafter  Betreiber 
Köln-Langel – 
Leverkusen-Hitdorf 
Täglich ca. 6:00 Uhr bis ca. 
20:00 Uhr, geringfügige Ein-
schränkungen am Wochenen-
de und in den Monaten Okto-
ber bis Februar 
Stadt Leverkusen, 
Häfen und Güter-
verkehr Köln AG 
(HGK) zu jeweils 
50 % 
Rheinfähre Köln-
Langel/Hitdorf 
GmbH 
Koelnmesse-Fähre 
Köln Frankenwerft 
– Kölnmesse 
Nur zu Messezeiten Personen-Schiffahrtsbetrieb Hans 
Linden e. K., Köln 
Köln-Weiß – 
Köln-Zündorf 
 t
täglich von April bis Sep-
tember ca. 10/11:00 Uhr bis 
ca. 19/20:00 Uhr bzw. Son-
nenuntergang  
 0
1.10. bis 01.11. am Wo-
chenende und Feiertagen,  
Heiko Dietrich, Köln-Weiß 
Tabelle 8-13: Rheinfähren auf dem Gebiet der Stadt Köln, Stand 2016  
Quelle: Planungsbüro VIA

3. Nahverkehrsplan Köln  273  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
Zur Verbesserung der Integration der Rheinfähren in das ÖPNV -System sind fo l-
gende Maßnahmen denkbar: 
 Einbeziehung der Fähren in die Fahrgastinformation des VRS (Printmedien 
wie Fahrplanb ücher, Liniennetzpläne sowie elektronische Medien je nach 
Praktikabilität aufgrund der zum Teil unregelmäßigen Bedienungszeiten und 
Abhängigkeiten der Bedienung von den Rheinwasserständen) 
 Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2011 wurden Informationen zur Rhei n-
fähre Köln-Langel – Lev.-Hitdorf in das Fahrplanbuch „Köln/Dormagen“ des 
VRS aufgenommen. 
 Bewerbung der Fährangebote als Teil des ÖPNV-Systems 
 Prüfung einer tariflichen Integration insbesondere der Rheinfähre Köln -
Langel – Lev.-Hitdorf als ganzjährig verfü gbares und in Langel mit dem 
ÖPNV gut verknüpftes Angebot nach dem Vorbild der Integration von Rhein-
fähren im Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM). 
 
Mit VRM-Tickets über den Rhein 
Seit mehreren Jahren verfolgt der Verkehrsverbund Rhein -Mosel das Ziel, 
Fährverbindungen in den Verbundtarif zu integrieren. Bereits seit dem Jahr 
2004 ist die Fähre an der Loreley dabei. Ab dem 01.04.2012 werden nun auch 
auf der Rheinfähre zwischen Boppard und Filsen VRM -Fahrscheine anerkannt. 
Verbundtickets können bei den Bus - und Bahnunternehmen erworben werden, 
auf der Fähre selbst findet jedoch kein Verkauf statt.  
Durch diese tarifliche Integrationsmaßnahme können auf die jeweils andere 
Rheinseite durchtarifierte Fahrausweise für die Gesamtstrecke gelöst werden, 
das heißt, ein F ahrschein ersetzt Bus -, Bahn- und Fähr-Ticket. Hierdurch kö n-
nen neue, tariflich und zeitlich attraktive Fahrtverbindungen für die ÖPNV -
Kunden erschlossen werden. […]250 
 
8.7.2 Potenziale einer rheinquerenden Buslinie Rodenkirchen – Porz 
Ergänzend zu den bestehenden Fährverbindungen für verschiedene rheinquerende 
Relationen wurde ebenfalls geprüft, inwieweit alternativ zwischen Porz und R o-
denkirchen eine Buslinie diese Verbindung übernehmen könnte. 
Die Verkehrsbeziehungen zwischen den Stadtbezirken Porz und Rodenkir chen sind 
insgesamt gering. Lediglich knapp 2 % der Wege aller Porzer sind auf den Stadtb e-
zirk Rodenkirchen ausgerichtet. Hingegen beträgt der Anteil der Wege in die Inne n-
stadt 8 %, in den Rhein -Sieg-Kreis sowie in den Stadtbezirk Kalk jeweils mehr als 
2 %. Aus Rodenkirchen führen nur 1  % der Wege in den Stadtbezirk Porz gege n-
über 13  % in die Innenstadt, 6  % in den Stadtbezirk Lindenthal und 3  % in den 
Rhein-Erft-Kreis.251 
Geprüft wurde die Führung einer neuen Buslinie zwischen den Stadtteilzentren von 
Porz und Rodenkirchen über die Rodenkirchener Autobahnbrücke. Es wurde eine 
Strecke von Porz Markt ausgehend und im weiteren Verlauf über die Kölner Straße 
(L 82) bis zur Autobahnanschlussstelle Köln -Poll angenommen, die über die A  4 
                                            
250 http://www.vrminfo.de/vrm-aktuell/news/news-detail/?no_cache=1&tx_ttnews[tt_news] 
=907&cHash=2dbcbd72518cb326872089506deb6677, siehe auch http://www.vrminfo.de/ 
fahrkarten-tarife/faehrnutzung-im-vrm/, Abfragedatum jeweils 28.08.2014. 
251 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2008): Mobilitätsentwicklung Köln bis 2025. 
Köln. S. 38ff.

274  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Modifizierung des ÖPNV-Angebots 
 
 
zum Autobahnkreuz Köln-Süd, dann über die A  555 bis zum Verteilerkreis, die Mil i-
tärringstraße, Am Forstbotanischen Garten und die Friedrich -Ebert-Straße über den 
Bahnhof Rodenkirchen in Richtung Rodenkirchen Zentrum verläuft. Die Fahrzeit 
zwischen Porz Markt und Rodenkirchen Mitte be trüge bei reibungslosem Verkehr s-
ablauf rund 25 Minuten. Alternative Verbindungen mit den Stadtbahnlinien 7 und 16 
mit Umstieg am Neumarkt benötigen eine Fahrzeit von etwa 45 bis 50 Minuten je 
nach Fahrtrichtung. Mit der Inbetriebnahme der Nord -Süd Stadtbahn (und hier b e-
reits mit der Teilinbetriebnahme Süd; vgl. Kapitel 8.1.5) wird sich die Fahrzeit um 
rund 5-10 Minuten verkürzen.  
Bei einer Betriebszeit montags bis freitags zwischen 6:00  Uhr und 20:00 Uhr sowie 
an Samstagen zwis chen 8:00 Uhr und 20:00  Uhr und einem angenommenen 30 -
Minuten-Takt ergäben sich jährliche Betriebskosten von rund 800.000 €.  
Die ermittelte Fahrzeitverkürzung betrifft die Direktverbindung zwischen den Stad t-
teilzentren. Viele häufig nachgefragte Wohn - und Arbeitsplatzstandorte sowohl in 
Rodenkirchen als auch in Porz lassen sich nur durch weiteres Umsteigen erreichen. 
Zu nennen sind hier beispielhaft linksrheinisch Rodenkirchen Süd, Michaelshoven 
und Sürth sowie rechtsrheinisch Ziele längs der S -Bahn-Achsen in Richtung Wahn 
(Airport Businesspark und Flughafen) oder die Siedlungsachse in Richtung Zündorf 
an der Stadtbahnlinie 7. Durch diese Umsteigevorgänge verlängert sich die Reis e-
zeit erheblich und die Attraktivität der Verbindung über die Rodenkirchener Br ücke 
verringert sich in gleichem Maße. So dauert zum Beispiel eine Fahrt zwischen R o-
denkirchen Bahnhof und Airport Businesspark über Köln Hbf etwa 40 bis 45 Min u-
ten, die von einer Umsteigeverbindung mit dem Bus nicht unterboten werden kann. 
Die geringe Ers chließungswirkung der geprüften Buslinie ließe sich nur auf Kosten 
der angestrebten Fahrzeiten zwischen Porz Markt und Rodenkirchen Mitte deutlich 
erhöhen, was wiederum die Attraktivität der Verbindung in Bezug auf die Reiseze i-
ten mindert. Auf der Autobahn  ist die zulässige Geschwindigkeit des Busses auf 60 
km/h beschränkt, wenn Fahrgäste befördert werden sollen, für die keine Sitzplätze 
zur Verfügung stehen. Zudem besteht das Problem der Störanfälligkeit aufgrund von 
starkem Verkehrsaufkommen während der Spitzenstunden, was die Fahrplanzuver-
lässigkeit einschränkt. 
Aufgrund der bestehenden Verkehrsnachfrage, der mäßigen Attraktivität für die ta t-
sächlich nachgefragten Relationen zwischen Verkehrsquellen und -zielen im gesam-
ten Gebiet der Stadtbezirke Rodenkirchen und Porz sowie der bestehenden Alterna-
tivverbindungen über die Innenstadt lässt sich der wirtschaftliche Betrieb einer Bu s-
linie über den Rhein nicht darstellen. 
Somit kann die Einrichtung einer Buslinie über die Rodenkirchener Brücke unter den 
derzeitigen Rahmenbedingungen nicht empfohlen werden. Sie scheint auch nicht 
geeignet, zur Entlastung der in der Hauptverkehrszeit stark nachgefragten Stad t-
bahnlinien 7 und 16 beitragen zu können, da abgesehen von den für die meisten 
Relationen ohnehin unattrakti ven Reisezeiten in den Spitzenzeiten noch erschw e-
rend die Verkehrsbelastung auf der Rodenkirchener Brücke hinzukommt.

3. Nahverkehrsplan Köln  275  
Modifizierung des ÖPNV-Angebots   
 
 
8.7.3 Einrichtung eines regionalen Wasserbusliniensystems 
Als Folge der städtebaulichen Entwicklung großer Areale entlang des Rheins bzw. 
in Rheinnähe gewinnt die Idee der Nutzung des Flusses für ein ÖPNV -Angebot auf 
dem Wasser weiter an Attraktivität. Mittel- bis langfristig wird sich die Bevölkerungs- 
und Arbeitsplatzdichte am Rhein durch die neuen Stadtquartiere Parkstadt Süd, 
Deutzer Hafen und  Mülheim Süd deutlich erhöhen.  Vergleichbare Entwicklungen 
sind in der ganzen Region zu beobachten. Die Einführung eines Wasserbussystems 
bietet in Kooperation mit den benachbarten Gebietskörperschaften, dem Region 
Köln/Bonn e.V. und dem VRS grundsätzlich die Chance, den bestehenden wie auch 
den am Rhein neu entstehenden Siedlungsbereichen ein attraktives zusätzliches 
Verkehrsmittel zur Seite zu stellen.  
Am 10.05.2016 hat der Rat der Stadt Köln daher mit breiter Mehrheit beschlossen, 
zukünftig in Köln Wass erbusse als weiteres Element des ÖPNV einzuführen. Die 
Verwaltung und die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) sind aufgefordert, gemeinsam 
mit Bonn, Leverkusen und dem Rhein ‐Sieg‐Kreis ein Linien - und Betreiberkonzept 
für ein regionales, stufenweise einführbares Wasserbussystem zu erarbeiten, wie es 
in Städten wie Hamburg oder Rotterdam bereits besteht. 
Die Wasserbusse sollen in das bestehende ÖPNV ‐Tarifsystem eingebunden we r-
den. Ihre Haltestellen sollen eng mit Bus, Bahnen und anderen Mobilitätssystemen 
verknüpft sein und so mehr Menschen in der Stadt Köln und den benachbarten 
Städten entlang des Rheins den Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel erleich-
tern. 
Als Pilotprojekt soll der erste Wasserbus zeitnah zwischen Porz und Rodenkirchen 
starten. 
Die Einführ ung eines Wasserbusliniensystems bedarf einer sorgfältigen Prüfung 
bezüglich der erzielbaren Vorteile für die künftigen Nutzer und der Auswirkungen auf 
den städtischen Haushalt. Zudem sind Förderpotenziale für die Einführung des 
Wasserbusliniensystems und für die Finanzierung des Betriebs zu ermitteln. 
Für den Erfolg einer Wasserbuslinie ist die Konkurrenzfähigkeit zum alternativen 
Angebot sowohl im ÖPNV als auch im MIV von wesentlicher Bedeutung. Neue 
Fahrgäste sind vor allem dann zu erwarten, wenn sie dur ch die Benutzung der 
Wasserbuslinie deutliche Reisezeitvorteile erzielen und dabei sowohl beim Komfort 
als auch beim Fahrpreis ihre Erwartungen erfüllt werden können. Letzteres kann mit 
der vollständigen Integration der Fahrpreise in den bestehenden VRS -Tarif erreicht 
werden. Zum Komfort gehören neben dem Einsatz moderner schwimmfähiger Fahr-
zeuge die Ausgestaltung und Anbindung der Anlegestellen, das Angebot einer u r-
banen Taktfrequenz sowie optimale Verknüpfungen zum vorhandenen ÖPNV-Netz. 
Diese Erfolgsk riterien sollen daher der Konzeption eines regionalen Wasserbusl i-
niensystems zu Grunde gelegt werden. Ein Vorschlag wird seitens der Fachverwa l-
tung erarbeitet.

276  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Wirksamkeitsabschätzung 
 
 
9 Wirksamkeitsabschätzung 
Die im vorliegenden Nahverkehrsplan beschriebenen Maßnahmen werden im Hi n-
blick auf ihre erwartete Wirkung im Folgenden qualitativ bewertet.252 
Ex-Ante-Wirkungsabschätzung 
Mit Hilfe einer ex-Ante-Wirkungsabschätzung sollen mögliche Zielkonflikte zwischen 
den wichtigsten Wirkungsbereichen der Nahverkehrsplanung aufgezeigt werden, um 
einzelne Maßnahmen differenzierter beurteilen zu können. Bewertet wird die unmi t-
telbare Wirksamkeit einer Maßnahme zur Verbesserung des Mobilitätssystems (E f-
fektivität) sowie die Wirtschaftlichkeit (Effizienz).  
Im Anschluss an eine kurze Charakterisier ung der verschiedenen Wirkungsfelder 
wird in Tabelle 9-1 eine Bewertungsmatrix dargestellt, mit deren Hilfe der Grad an 
Zielerreichung von Einzelmaßnahmen beschrieben wird.253 
Wirkungsfelder 
1. Die Fahrgastentwicklung lässt sich mit Hilfe von Fahrgastzahlen messen. Eine 
zunehmende Nutzunghäufigkeit gibt Auskunft über die Attraktivität des Angeb o-
tes für die Fahrgäste. Die Fahrgastentwicklung kann zugleich Hinweise auf die 
Einnahmeentwicklung der Betreiber geben. Wenn mit Neukunden gerech net 
wird, ist diese eindeutig positiv. Nutzen aber vorhandene ZeitTicket -Kunden das 
neue Angebot intensiver, können keine zusätzlichen Einnahmen erzielt werden. 
Dies wurde zum Beispiel bei der Ausweitung des Nachtverkehrs festgestellt. 254 
Dennoch tragen auch mehr Fahrten der ZeitTicket-Kunden aufgrund höherer At-
traktivität zum Ziel einer positiven Fahrgastentwicklung bei.  
2. Wirtschaftlichkeit ist ein Wirkungsfeld, das auf einen begrenzten Ressource n-
einsatz von Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger bei einer g leichzeitig ho-
hen Ausschöpfung des ÖPNV -Potenzials abzielt. Aufwand und Ertrag sollen in 
einem günstigen Verhältnis zueinander stehen. 
So sind zum Beispiel zusätzliche Nachtverkehrsangebote, Angebotserweiterun-
gen im Busverkehr oder  die Ausweitung flexibler Bedienungsformen eher im 
Hinblick auf eine Angebotsverbesserung und nicht unbedingt als ein Beitrag zu 
mehr Wirtschaftlichkeit zu sehen  
Die Fahrgastinteressen stehen dabei häufig in einem Spannungsverhältnis zu 
der Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Be triebs. Somit kann unter Umständen 
nicht überall so viel Verkehrsleistung angeboten werden, wie es aus Sicht der 
Fahrgäste wünschenswert wäre. 
3. Das Wirkungsfeld  Finanzierung soll aufzeigen, ob die finanziellen Mittel zur 
Umsetzung einer Maßnahme bereitgestellt werden können. 
Der privat finanzierte Beitrag zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 ins Gewe r-
begebiet „Am Butzweilerhof“ war zum Beispiel eine zentrale Voraussetzung für 
die Realisierung dieser Maßnahme. 
                                            
252 Zur Evaluation der Verkehrsentwicklungsplanung siehe auch: Forschungsgesellschaft für Stra-
ßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV), Arbeitsgruppe Verkehrsplanung: Hinweise zur Verkehrs-
entwicklungsplanung. Entwurf; Stand: 06.09.2012. 
253 In Anlehnung an den Nahverkehrsplan 2006-2009 für das Land Berlin, Kapitel VI.2. 
254 Mitteilung der Verwaltung an den Verkehrsausschuss am 28.01.2014 „Sachstandsbericht zum 
Nachtverkehr“, TOP 7.6, Session 0080/2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  277  
Wirksamkeitsabschätzung   
 
 
4. Der ÖPNV bietet vielfältige Impulse für die Stad tentwicklung. Er stellt im 
Rahmen der Daseinsvorsorge die allgemeine Erreichbarkeit zum Beispiel von 
Bezirkszentren und öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und kulturellen Ve r-
anstaltungsorten sowie Dienstleistern im Gesundheitswesen sicher. Insbesonde-
re durch Stadtbahnanbindungen werden Wohn - und Gewerbestandorte attrakt i-
ver, und so wird eine positive Entwicklung der Stadtteile gefördert. Zugleich wird 
die Straßenraumgestaltung mit dem Ausbau der ÖPNV -Infrastruktur in vielen 
Fällen deutlich attraktiver, wie zum Beispiel im Zuge des Umbaus der Stad t-
bahnlinie 5 in Neuehrenfeld und Ossendorf sowie der Linie 12 in Zollstock.  
Geplante Stadtbahnverlängerungen wie  zum Beispiel nach Bocklemünd -
Mengenich können die kleinräumige lokale Entwicklung günstig beeinflussen. 
5. Lokale Umweltentlastung bedeutet wirksame Lärm - und Abgasminderung 
durch Reduzierung des Pkw -Verkehrs mit möglichst umweltverträglichen Stad t-
bahnen und Bussen. Auch der ÖPNV kann durch g eringere Lärmmissionen in-
folge der Beschaffung lärmmindernder Te chnik zur weiteren Umweltentlastung 
beitragen. 
Ein dichtes und häufig bedientes Haltestellennetz in der Innenstadt macht zah l-
reiche Pkw-Fahrten ins Zentrum überflüssig und bietet die Voraussetzung für e i-
ne fußgänger- und fahrradfreundliche Innenstadt mit h oher Aufenthaltsqualität, 
da die für den Pkw benötigten Flächen im Straßenraum reduziert werden kö n-
nen. Auch die Kombination von ÖPNV und Fahrrad trägt zu einer umweltsch o-
nenden Mobilitätskultur in Köln bei. 
6. Der Beitrag des ÖPNV zum Klimaschutz ergibt sich durch die Substitution von 
Pkw-Fahrten durch den ÖPNV. Je höher der Anteil der durch den ÖPNV erset z-
ten Pkw -Wege, umso mehr fossile Energie kann eingespart werden. Die Wi r-
kung ist nicht  lokal, sondern  durch die Minderung von zum Beispiel CO 2-
Emissionen in der Atmosphäre global. 
Für den Bau der No rd-Süd Stadtbahn wurde ein CO2-Minderungseffekt aus 
künftig vermiedenen Pkw-Fahrten in Höhe von 11.000 Tonnen pro Jahr ermittelt. 
7. Beitrag zur sozialen Inklusion  bedeutet, dass niemand von der Nutzung des 
ÖPNV ausgeschlossen („exkludiert“) ist – oder nachträglich erst durch besonde-
re Maßnahmen wieder integriert werden muss. Baulich bedeutet dies den barrie-
refreien Umbau des Gesamtsystems ÖPNV. Unter sozialen Gesichtspunkten er-
schließt und verbindet der ÖPNV alle Teil räume der S tadt und ermöglicht den 
Zugang zu den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur.  
Die Schaffung von Barrierefreiheit ermöglicht mobilitäts - und sensorisch eing e-
schränkten Personen mehr Teilhabe am öffentlichen Leben. An nur schwach 
genutzten Halt estellen ist bezüglich des Maßnahmenumfangs eine Abwägung 
zwischen den Anforderungen der Fahrgäste und wirtschaftlichen sowie techn i-
schen Kriterien erforderlich (z.B. verkürzter Ausbau der Haltestellen). 
8. Das Wirkungsfeld Förderung der Mobilität von Seniore n und mobilitätsei n-
geschränkten Personen umfasst neben dem Aspekt der  Barrierefreiheit auch 
die Unterstützung eigenständiger Mobilitätsteilhabe. Außerdem wird durch die 
Förderung der Mobilität von Senioren der demografischen Entwicklung Rec h-
nung getragen.  
Das Platzangebot ist über alle Verkehrszeiten des Tages ausreichend zu bem e-
sen, damit diesen sensiblen Nutzergruppen nach Möglichkeit auch ausreichend 
Platz in Bus und Bahn angeboten werden kann . Ebenfalls wird die Mobilität von 
Senioren oder mobilitätsei ngeschränkten Personen durch flexible Bedienung s-
formen unterstützt, mit deren Hilfe auch solche Gebiete erschlossen werden

278  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Wirksamkeitsabschätzung 
 
 
können, die sich aus straßenräumlichen und/oder wirtschaftlichen Gründen nicht 
in das Stadtbahn- und Busnetz integrieren lassen. 
9. Mit der Förderung der Multimodalität kann auf den zunehmenden Trend gera-
de der jüngeren Generation reagiert werden, spontan verschiedene Verkehr s-
mittel situationsspezifisch zu wählen. Multimodalität ersetzt den „monomodalen“ 
Lebensstil, bei dem in der Regel nu r das Auto genutzt wird.  Auch intermodale 
Angebote wie zum Beispiel die Kombination von ÖPNV und Fahrrad bei Vor - 
und/oder Nachtransport sollten weiter ausgebaut werden. 
Nachfolgende Tabelle 9-1 gibt einen Überblick über die versc hiedenen Wirkungsfel-
der, auf die die einzelnen Maßnahmen Einfluss nehmen.  
 
  Wirkungsfelder 
 
 
 
Maßnahmen 
Fahrgastentwicklung 
Wirtschaftlichkeit 
Finanzierung 
Impulse für Stadtent-
wicklung 
Umweltentlastung  
lokal 
Beitrag zum Klima-
schutz 
Beitrag zur sozialen 
 Inklusion 
Förderung der Mobili-
tät von Senioren 
Förderung der  
Multimodalität 
Verkehrsangebot 
Dauerhafte Bereitstellung des  
fahrplanmäßigen ÖPNV-
Angebots 
+ o o + o + + + + 
Ausweitung Nachtverkehr + o - + o + o o o 
Busnetzplanung + o o + + + + + o 
Weiterentwicklung flexibler Be-
dienungsformen (Prüfauftrag) o o - o o o + ++ o 
Multi-/Intermodalität Optimierung von multi-
/intermodalen Angeboten 
(B+R, P+R, Car-Sharing, Fahr-
radverleih) 
+ + + + + + + o ++ 
Mobilitätsstationen + o - + o + o o ++ 
Integration bestehender Rhein-
fähren in den ÖPNV + - o o o o o o + 
Infrastruktur 
Verlängerung Stadtbahnstrecken + + - + + + + + o 
Barrierefreier Ausbau von Halte-
stellen  + o - + o o ++ ++ + 
Ausbau Fahrgastinformation 
(MOFIS- und DFI-Anlagen) + o -/o* o o o + + o 
++  = Maßnahme als zentrale Voraussetzung 
+ = Maßnahme zur Zielerfüllung im Wirkungsfeld förderlich 
o = Maßnahme ohne besondere Relevanz für das Wirkungsfeld 
- = Maßnahme mit eher ungünstigen Auswirkungen auf das Wirkungsfeld 
* = Je nach Verfügbarkeit von Fördermöglichkeiten 
Tabelle 9-1: Ex-Ante-Bewertung zentraler Maßnahmen der Nahverkehrspla-
nung           Quelle: Planungsbüro VIA

3. Nahverkehrsplan Köln  279  
Wirksamkeitsabschätzung   
 
 
Wirkungen der Maßnahmen 
Die nachfolgend im Hinblick auf die oben genannte n Wirkungsfelder kurz beschri e-
benen und in diesem Nahverkehrsplan behandelten Maßnahmen sind nach Häufi g-
keit der positiven Bewertungen (++, +) sortiert, so dass ihr Stellenwert in der Na h-
verkehrsplanung der Stadt Köln deutlich wird: 
1. Bei der Schaffung und Optimierung multi-/intermodaler Angebote wird deut-
lich, welche Potenziale zur Optimierung des ÖPNV -Systems bei einer kons e-
quenten Vernetzung mit den übrigen Mobilitätsträgern bestehen. Ein wichtiger 
Schwerpunkt beim Ausbau multimodaler Angebote liegt bei de n „weichen“ und 
kostengünstigen Maßnahmen wie zum Beispiel der Öffentlichkeitsarbeit. Neue 
Infrastrukturen müssten nur punktuell geschaffen werden. 
2. Das gesamtstädtische ÖPNV-Angebot hat zahlreiche positive Impulse auf die 
meisten der oben beschriebenen Wirkungsbereiche. Die Finanzierung und damit 
die nachhaltige Vorhaltung des Angebots sind grundsätzlich sicher gestellt, die 
Wirtschaftlichkeit wird mit Blick auf den kommunalen Nutzen als gegeben ang e-
sehen.  
3. Die Verlängerung von Stadtbahnstrecken  hat ebenfal ls zahlreiche positive 
Effekte. Problematisch ist jedoch die Finanzierung der aufwändigen Infrastruktur 
4. Einen sehr stark sozialen Nutzen hat die Herstellung von barrierefreien Ha l-
testellen. Damit werden die soziale Inklusion sowie die Mobilität von Seniore n 
gefördert. Bei diesen Maßnahmen sind erhebliche öffentliche Mittel erforderlich, 
so dass eine Priorisierung der Einzelmaßnahmen erfolgen muss und die Real i-
sierung der Umbauten einen langen Zeitraum beansprucht. 
5. Der Ausbau von Verknüpfungshaltestellen zu Mobilitätsstationen verbessert 
die Netzwirkung des ÖPNV -Systems und unterstützt die Schaffung eines int e-
grierten Verkehrsangebotes, das die Mobilität auch ohne eigenen Pkw ermö g-
licht.  
6. Maßnahmen, die im Rahmen der Busnetzplanung umgesetzt werden, sind l o-
kal wirksam und verbessern die Erschließungs - und Verbindungsqualität in den 
einzelnen Stadtteilen und -bezirken. Insbesondere soziale Aspekte wie zum Bei-
spiel die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen und Versorgungseinrichtungen we r-
den hier berücksichtigt.  
Im Rahmen der Busnetzplanung erfolgen künftig we itergehende systematische 
Überlegungen zur Verbe sserung der kleinräumigen Erschließung einzelner 
Siedlungsgebiete mit flexiblen Bedienungsformen, die vom Busverkehr nicht 
adäquat bedient werden können. Dabei wird besonders die Zielrichtung verfolgt, 
die Mobilität der zunehmenden Anzahl von Seni oren zu erhalten und zu verbe s-
sern. 
7. Die Ausweitung des Nachtverkehrs zielte darauf ab, die Attraktivität der Stadt 
Köln als großstädtische Metropole mit ihren zahlreichen Kultur- und Freizeitan-
geboten, aber auch als Wirtschaft - und Verkehrsknotenpunkt im Regional - und 
Fernverkehr zu stärken und weiter auszubauen. Die größten Impulse beziehen 
sich somit auf die Stadtentwicklung. Um Wirtschaftlichkeit und Finanzierung s i-
cher zu stellen, wird ein nachfragebezogenes Nachtverkehrskonzept angeboten. 
8. Mit der Ausweitung integrierter Mobilitätsangebote  wie zum Beispiel dem 
Ausbau von Bike + Ride -, Park + Ride - sowie Car-Sharing-Angeboten, der Ein-
richtung eines KVB -Fahrradverleihsystems sowie der Entwicklung von Mobil i-
tätsstationen an wichtigen Verknüpfungspunkten wird die Netzwirkung des 
ÖPNV wesentlich verbessert.  Auch die stärkere Integration Rheinfähren in das

280  3. Nahverkehrsplan Köln 
 Wirksamkeitsabschätzung 
 
 
ÖPNV-System wird als Service -Maßnahme angesehen, die punktuell das 
ÖPNV-Angebot ergänzen kann. 
9. Sehr stark servicebezogen ist die Fahrgastinformation an Stadtbahn - und 
Bushaltestellen mit MOFIS - und DFI-Anlagen. Sie unterstützt die positive Fah r-
gastentwicklung und stellt ein Standardausstattungsmerkmal der meisten Halt e-
stellen dar. Der weitere Ausbau der Fahrgastinformation fördert die Seniore n-
mobilität und die soziale Inklusion. 
Ex-Post-Wirkungsabschätzung 
Neben der Wirkungsabschätzung der im Zuge der Erstellung des Nahverkehrsplans 
vorgeschlagenen Maßnahmen ist – wie bereits in der Vergangenheit – vorgesehen, 
diese nach deren Umsetzung ex post systematisch und quantitativ zu bewerten. 
Diese Evaluierung soll sicherstellen, dass bei Nichterreichen von Standards  und 
planerischen Zielen nachgesteuert werden kann. Dies erfolgt auf v erschiedene We-
ge: 
 Kontinuierlicher Abgleich von Bedarf und Angebot mit Hilfe von Fahrgastzä h-
lungen, insbesondere bei veränderten Angeboten (Fahrplan, Linienführung) a n-
derthalb bis zwei Jahre nach Maßnahmenumsetzung  
 Kontinuierliche Überprüfung der im Rahme n der Busnetzplanung umgesetzten 
Maßnahmen 
 Überprüfung qualitativer Angebotsbestandteile durch regelmäßige Bewertung 
des ÖPNV -Angebots mit Hilfe des „ÖPNV -Kundenbarometers“, das von der 
Firma TNS Infratest GmbH im Auftrag der Kölner Verkehrs-Betriebe AG jährlich 
in Form von Kundenbefragungen durchgeführt wird 
 Überprüfungen von Angebot und Service durch Testkunden 
 Auswertung des Beschwerdemanagements. 
Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Untersuchungen wird Rechenschaft 
abgelegt, inwieweit der ÖPNV die Ziele der Nahverkehrsplanung erfüllt oder wo A n-
passungs- oder Diskussionsbedarf über die Rahmenvorgaben entstanden ist. Hie r-
zu zählen auch das in Kapitel 6 beschriebene Umweltmonitoring der Kölner Ve r-
kehrs-Betriebe AG sowie z ahlreiche Einzeluntersuchungen zur Nachfrageentwic k-
lung nach netz - und fahrplanrelevanten Maßnahmen. Ein Beispiel für ein solches 
Vorgehen ist die Nachheruntersuchung der Maßnahmen zur Weiterentwicklung des 
Nachtverkehrs, die im Zuge der Fortschreibung des 3. Nahverkehrsplans umgesetzt 
wurden. 255  
 
                                            
255 Vgl. Mitteilung der Verwaltung an den Verkehrsausschuss am 28.01.2014 „Sachstandsbericht 
zum Nachtverkehr“, TOP 7.6, Session 0080/2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  281 
Ausblick   
 
 
10 Ausblick 
Der vorliegende 3. Nahverkehrsplan für die Stadt Köln hat  keinen festgelegten Pla-
nungshorizont. Er ist gemäß § 9 Absatz 5 ÖPNV -Gesetz NRW bei Bedarf fortz u-
schreiben. Somit kann seine  Fortschreibung dann erfolgen, wenn veränderte Rah-
menbedingungen neue Schwerpunktsetzungen erfordern. Einige Entwicklungen und 
mögliche Schwerpunkte künftiger Fortschreibungen deuten sich jedoch schon an 
und sollen aus der heutigen Perspektive kurz umrissen werden:  
Neue Mobilitätsstrategie entwickeln 
Bevölkerungszunahme und  Fahrgaststeigerungen in Verbindung mit umweltpoliti-
schen Herausforderungen werden nach derzeitiger Einschätzung dazu führen, dass 
die Stadt Köln  eine ganzheitliche Mobilitätsstrategie für die kommenden Jahr e ent-
wickeln muss. Dabei wird, einer zunehmenden mobilen Internetnutzung , dem sich 
wandelnden Nutzerverhalten hin zu einer flexiblen, stärker multimodalen Verkehr s-
mittelwahl und der technischen Entwicklung bei der Elektromobilität  Rechnung zu 
tragen sein.  
Im August 2014 hat die Stadt Köln ein Strategiepapier zur Mobilitätsentwicklung 
unter dem Titel „Köln mobil 2025" vorgestellt, das Leitziele und Handlungsempfe h-
lungen für die künftige Verkehrsentwicklung in Köln enthält. Diese sollen “durch e i-
nen zusammen mit der Bürgerschaft erarbeiteten Verkehrsentwicklungsplan (Stad t-
entwicklungskonzept Mobilität´) konkretisiert, operationalisier und mit Zielindikatoren 
versehen werden“.256 
Auf wachsende Rolle des ÖPNV einrichten 
Innerhalb des geplanten Stadtentwicklungskonzepts Mobilität und Verkehr wird dem 
ÖPNV entsprechend der sich wandelnden gesellschaftlichen und verkehrlichen 
Rahmenbedingungen eine wachsende Bedeutung zukommen. Entsprechende Stra-
tegien und Maßnahmen sollten in diesem Zusammenhang definiert werden . Diese 
würden in der Folge bei einer NVP-Fortschreibung Berücksichtigung finden. 
Kapazitäten ausbauen 
Wenn sich die Fahrgaststeigerungen der vergangenen Jahre weiter fortsetzen oder 
in Folge von Zuwanderung nach Köln möglicherweise weiter verstärken werden, 
wird die Frage der nötigen Kapazitäten noch intensiver als heute im Vordergrund 
stehen. Ebenso kann, entgegen der aktuellen Situation, langfristig mit wachsenden  
Energiekosten durch steigende Ölpreise bei einem knapper werdenden Angebot 
(„Peak Oil“) gerechnet werden, die zu einer deutlich höheren Nachfrage beim ÖPNV 
führen dürften.257 
                                            
256  Stadt Köln, Der Oberbürgermeister: Köln mobil 2025. Köln. 2014. S.26. 
257 Vgl. http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/globalisierung/52761/peak-oil sowie 
http://www.peak-oil.com/peak-oil/, Abfragedatum: 15.07.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  
 Ausblick  
 
 
282 
Infrastruktur erhalten und erneuern 
Der Investitionsbedarf im ÖPNV wird voraussichtlich künftig eine noch größere Rolle 
spielen, da die bestehende Infrastruktur teilweise in die Jahre kommt und nicht dau-
erhaft auf Verschleiss gefahren werden darf: 
„In Köln besteht ein erheblicher Investitionsbedarf für den Unterhalt und die Erneuerung des 
Stadtbahnnetzes und seiner technischen Ausrüstung, von dem nur ein Teil aus Eigenmitteln 
der Stadt und der KVB zu leisten ist. 
Die Intraplan-Studie „Bedarf an Reinvestitionen für den schienengebundenen ÖSPV in Nor d-
rhein-Westfalen“ vom August 2012 hat den Infrastrukturbedarf für die ÖPNV -Unternehmen in 
NRW ermittelt. Danach beziffern die Gutachter des Institutes Intraplan den durchschnittl i-
chen jährlichen Reinvestitionsbedarf für die Jahre 2017 bis 2025 auf 42,8 Millionen Euro. 
Zusätzlich werden für die kommunalen Tunnelbauwerke Kölns nach ersten Berechnungen 
bis 2021 jährlich 60 Millionen Euro benötigt. 
Für die Erneuerung des Fuhrparks sind im Zeitraum 2017 bis 2025 jährlich im Durchschnitt 
62,2 Millionen für Ersatzbeschaffungen notwendig. 
Dieser künftige Finanzbedarf kann nicht allein von Stadt und KVB geschultert werden, so n-
dern hier braucht es di e bewährte gemeinsame Bund -Länder-Kommunal-Finanzierung mit 
einem ausreichenden Finanzvolumen.“258 
Die Kölner Verkehrsbetriebe rechnen bis 2025 insgesamt mit einem Bedarf  von rd. 1 Mrd. € 
für die Instandhaltung und Erneuerung des bestehenden Stadtbahn- und Busnetzes. 
Mobilitätsmanagement einrichten 
Neben Erhalt und Ausbau der Infrastruktur sowie der Erweiterung der Kapazitäten 
ist es im Hinblick auf das Bevölkerungswachstu m der Stadt Köln notwendig, Ra h-
menbedingungen zu schaffen bzw. weiter zu entwickeln, die bei der Entstehung des 
Verkehrs ansetzen. Verkehrs - und flächensparende Siedlungsstrukturen mit guter 
Nahversorgung und Ausstattung mit sozialer Infrastruktur sind eine Möglichkeit, län-
gere Fahrten zu vermeiden und die Nahmobilität zu Fuß und mit dem Fahrrad zu 
fördern. Durch geeignete Maßnahmen der Information und Beratung sollen den 
Bürgern Alternativen zur MIV-Nutzung aufgezeigt werden, so dass Pkw -Fahrten auf 
den ÖPNV – oder die nicht-motorisierten Verkehrsarten – verlagert werden können. 
Notwendige Verkehre sollen möglichst verträglich abgewickelt werden, wobei der 
ÖPNV eine weiterhin wachsende Rolle spielen wird. Um einen solch umfassenden 
Prozess anzustoßen und se ine Wirkung zu verstärken, ist ein umfassendes ko m-
munales Mobilitätsmanagement hilfreich. Ziel ist die Veränderung des Mobilitätsver-
haltens, das heißt die Beeinflussung der Verkehrsnachfrage. 
Um die Ziele [des Mobilitätsmanagements] „zu erreichen, werden K ooperationen 
zwischen unterschiedlichen Akteuren wie Politik, Einrichtungen, Anbietern von Ve r-
kehrsdienstleistungen sowie letztlich den Verkehrsteilnehmern initiiert und Syne r-
gien gefördert. Zusätzlich ist ein hohes Maß an Information, Kommunikation, Org a-
nisation und Koordination zwischen den beteiligten Akteuren erforderlich. Notwendig 
ist weiterhin umfassendes Marketing.“259 Im Rahmen des Netzwerks Verkehrssiche-
res NRW wurde beim VRS die Koordinierungsstelle Mobilitätsmanagement für den 
Regierungsbezirk Köln eingerichtet.  
                                            
258 http://www.damit-deutschland-vorne-bleibt.de/pm-koeln-kvb-vrs-deutschlandtag-des-
nahverkehrs.pdfx, Abfragedatum: 14.07.2014. 
259 http://busse-und-bahnen.nrw.de/service-organisation/projekte/mobilitaetsmanagement/, Abfrage-
datum: 14.07.2014. Diese Quelle umfasst umfangreiche Hintergrundinformationen zum Thema 
Mobilitätsmanagement.

3. Nahverkehrsplan Köln  283 
Ausblick   
 
 
Verkehrsmittel noch stärker verknüpfen 
Die Thematik der Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger wird zukünftig ein 
stärkeres Gewicht erhalten. Der Kölner Verkehrs -Betriebe AG kommt zunehmend 
die Rolle eines Mobilitätsdienstleisters zu, der mit Hilfe von ergänzenden Angeboten 
wie zum Beispiel Car-Sharing, Fahrradverleihsystem, Park + Ride sowie Bike + Ride 
verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsketten bereitstellt. Der im vorliegenden Na h-
verkehrsplan beschriebene Aus - und Neubau von Verk nüpfungspunkten zu mult i-
modalen Mobilitätsstationen ist ebenfalls ein Ansatz zur weiteren Effizienzsteigerung 
des ÖPNV-Netzes und zum Ausbau eines verkehrsmittelübergreifenden Mobilität s-
systems.  
Der Abschlussbericht der ÖPNV -Zukunftskommission der Landesr egierung NRW 
weist deutlich auf Ansätze zu einer Weiterentwicklung des ÖPNV -Systems in Rich-
tung vernetzter Mobilitätsdienstleistungen hin: 
„So empfiehlt die Kommission, dass ÖPNV -Unternehmen als Mobilitätsdienstleister neben 
ihrem Hauptgeschäft dem Kunden auch aufzeigen sollten, wie er nach einer Bahn - oder 
Busfahrt, zum Beispiel mit Leihautos, Leihfahrrädern oder Mitfahrgelegenheiten, bis nach 
Hause kommt (Tür -zu-Tür-Bedienung). Die Fahrgastrechte seien zu verbessern und insb e-
sondere die Informationen über  Verspätungen, ausfallende Züge und andere Reisemöglic h-
keiten schneller und einfacher an den Kunden zu bringen. Hierzu sollte auch mehr auf neue 
Technologien wie zum Beispiel das Smartphone gesetzt werden. Im Übrigen müsse auch 
die Elektromobilität von besonderer Bedeutung für den ÖPNV werden.“ 260 
Stadtbahnstrecken verlängern und Tangentialverkehre stärken 
Vor dem Hintergrund weiter steigenden Fahrgastzahlen im ÖPNV  ist zu erwarten, 
dass sich zukünftige Fortschreibungen des Nahverkehrsplans mit der Weiteren t-
wicklung der Netzstruktur befassen werden. Hierbei dürfte neben der Thematik der 
Verlängerung von Stadtbahnstrecken auch die Stärkung innerstädtischer tangentia-
ler ÖPNV-Angebote in Verbindung mit der Entlastung der stark nachgefragten radia-
len Verbindungen zu untersuchen sein.  
Klimaschutz und Lärmschutz berücksichtigen 
Das Erreichen der Klimaschutzziele der Stadt Köln ist ein weiterer zentraler Faktor , 
der den Ausbau des ÖPNV -Systems über die Geltungsdauer des vorliegenden 
Nahverkehrsplans hinaus erforderl ich macht. Ein sich weiterentwickelndes ÖPNV -
System ist  eine wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Klimaschutz, da 
der ÖPNV künftig eine größere Zahl von heute noch mit dem Pkw abgewickelten 
Fahrten aufzunehmen hat. In diesem Zusammenhang ist die Nutzung neuer umwelt-
freundlicher Technologien und Antriebe bei den Fahrzeugen des ÖPNV zu nennen, 
die in Zukunft auch weiter ausgebaut werden soll. Als Beispiele hierfür sei die für 
das Fahrplanjahr 2017 geplante Einführung des Elektrobusbetriebs auf der Li nie 
133 genannt261, der Einsatz zweier Hybridbusse 262 sowie der Test zweier Kraftstoff 
einsparender Leichtbaubusse.263  
                                            
260 http://www.mbwsv.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv_2013/2013_08_30_Ergebnisse 
_OEPNV_Zukunft/index.php, Abfragedatum: 14.07.2014. 
261 http://www.kvb-koeln.de/german/nachrichten/view.html?action=shownews&id=2262, Abfrageda-
tum: 14.07.2014. 
262 http://www.kvb-koeln.de/german/nachrichten/view.html?action=shownews&page=1&id=1774, 
Abfragedatum: 14.07.2014. 
263 http://www.kvb-koeln.de/german/nachrichten/view.html?action=shownews&page=14&id=2185, 
Abfragedatum: 14.07.2014.

3. Nahverkehrsplan Köln  
 Ausblick  
 
 
284 
Auch der ÖPNV trägt seinen Anteil zur Lärmbelastung in der Stadt bei, wenngleich 
der Lärm von Stadtbahnen und Bussen in der Regel vom übrigen Straßenverkehrs-
lärm überlagert wird. Der Lärmaktionsplan zeigt, auf welchen Streckenabschnitten 
besonders viele Bürger von starken Lärmimissionen betroffen sind. In diesen Lär m-
belastungsschwerpunkten sollten bei anstehenden Gleissanierungen der Stadtba h-
nen möglichst körperschall- und erschütterungsarme Schienenlagerungen zum Ei n-
satz kommen. Weiterhin ist zu überlegen, ob auf Buslinien, welche die Lärmbela s-
tungsschwerpunkte tangieren, bevorzugt die neuesten Busse mit den geringsten 
Lärmemissionen eingesetzt werden können. 
Regionale Sichtweise der Nahverkehrsplanung stärken 
Um einen möglichst großen Anteil von Pkw -Fahrten auch aus dem Umland auf u m-
weltverträgliche und klimaschonende Verkehrsmittel zu verlagern, erscheint es g e-
boten, die künftige kommunale Nahv erkehrsplanung noch stärker auf die Verflec h-
tungen mit den Umlandkommunen auszurichten. Auch wenn der Nahverkehrsplan 
zunächst ein kommunales Planungsinstrument ist, sollten die Schnittstellen zur r e-
gionalen Verkehrsplanung einbezogen werden.  Nur ein regio nal integriertes und 
kooperatives Vorgehen gemeinsam mit den benachbarten Gebietskörperschaften, 
kann dazu beitragen, weitere leistungsfähige integrierte Angebote im ÖPNV zu 
schaffen, die die klima - und umweltpolitisch notwendigen Veränderungen bei der 
Verkehrsmittelwahl ermöglichen. 
Mit der Anhörung der benachbarten Aufgabenträger erfolgt ein erster Schritt zur 
Verknüpfung der kommunalen Nahverkehrsplanung mit der Nahverkehrsplanung 
der Kreise im Kölner Umland. Zentrale konkrete planerische Schnittstellen für die 
Verzahnung kommunaler und regionaler Belange im Zuge der laufenden Nahve r-
kehrsplanung lassen sich wie folgt umreißen: 
 Weiterentwicklung des SPNV in Aufgabenträgerschaft des NVR (siehe Kap.8.6): 
Planung des SPNV und Abstimmung der kommunalen Belange mit den regiona-
len Anforderungen an Verkehrsnetz und –angebot, die im Nahverkehrsplan des 
NVR dargestellt werden (Beispiele: Ausbau des Bahnknotens Köln, Erweiterung 
des S -Bahn-Systems, künftige Zugangsstationen zum Rhein -Ruhr-Express 
(RXX) auf Kölner Stadtgebiet) 
 Planung interlokaler Verkehre mit Stadtbahn und Regionalbus (siehe Kap. 8.1.5 
sowie Kap. 5.1.3):  
Weiterentwicklung interkommunaler Stadtbahn- und Buslinien (Beispiele: Be-
reitstellung eines  nachfragegerechten Fahrplanangebots, Feinabstimmung der 
Erschließungsfunktion von Regional- und Stadtbus, Busbeschleunigung auf R e-
gionalbusachsen, Bereitstellung attraktiver Regionalbushaltestellen auf Kölner 
Stadtgebiet, Verlängerung von Stadtbahnstrecken ins Umland) 
 das Park-and-Ride-System (P+R) der Stadt Köln (siehe Kap.8.5.1) 
 der Ausbau von Verknüpfungspunkten unterschiedlicher Verkehrsmittel  
(SPNV, Stadtbahn, Bus, Pkw, Fahrrad) zu Mobilitäts stationen mit weitergehen-
den Se rvice-Angeboten wie zum Beisp iel Fahrradverleihsystem, Car -Sharing, 
Taxi; siehe Kap. 8.5.4) 
 Setzung gemeinsamer, regional abgestimmter Standards und Förderbedin-
gungen zur Verringerung von Investitionsbedarfen bzw. zu r Mobilisie rung von  
Kostensenkungspotenzialen, wie dies von der ÖPNV-Zukunftskommission NRW 
vorgeschlagen wird264. 
                                            
264 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (Hg). Zukunft 
des ÖPNV in NRW. Weichenstellung für 2020/2050. Abschlussbericht (Kurzfassung). Düssel-

3. Nahverkehrsplan Köln  285 
Ausblick   
 
 
Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine regionale Abstimmung der Nahverkehr s-
planung überall dort sinnvoll ist, wo Verkehrsströme aus dem Umland einen direkten 
Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur haben und mö g-
lichst stadtverträglich abgewickelt werden sollen. Vor dem Hintergrund des Klim a-
schutzes ist zu bedenken, dass attraktive öffentliche Verkehrsangebote möglichst 
quellnah in den Umlandkreisen bereitgestellt werden sollten, um größtmögliche Ver-
lagerungseffekte zu erzielen. Dies zu erreichen ist eine wesentliche Aufgabe regi o-
naler Kooperation. 
 
                                                                                                                            
dorf/Berlin. S.49; http://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/_pdf_container/2013_08_30_OEPNV-
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3. Nahverkehrsplan Köln  
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Anlage 6 - Stellungnahme zu Beschlussempfehlungen

8539 Zeichen

Session-Vorlage 0958/2017      Anlage 6 
3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung  
zu den angeregten Änderungen der Beschlussfassung 
 
 
Die Beschlussvorlage zum 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln wurde am 02.05.2017 in den 
Verkehrsausschuss eingebracht und durchläuft in der Folge alle Bezirksvertretungen sowie die 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, bevor sie am 27.06.2017 erneut im Verkehrsaus-
schuss beraten und anschließend dem Rat in der Sitzung vom 11.07.2017 zur Beschlussfas-
sung vorgelegt werden soll. 
 
Sowohl die Bezirksvertretung Porz als auch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
haben Änderungen der Beschlussfassung angeregt, zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung 
nimmt: 
 
Beschlusstext der Bezirksvertretung Porz: 
 
1. „Der Rat der Stadt Köln beschließt den 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln in der überarbei-
teten Fassung (Anlage 1). Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden dabei Be-
standteil des Nahverkehrsplanes der Stadt Köln (Anlage 2). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen weiterzu-
verfolgen und zur Beratung vorzubereiten, mit dem Ziel, sie sukzessive den zuständigen 
Fachausschüssen und Bezirksvertretungen vorzulegen. 
3. Die Verwaltung wird gebeten, die auf Seite 18 Anlage 2 dargestellten Punkte zu erläutern. 
Insbesondere sind die unbewiesenen genannten Befürchtungen durch Stauverzögerungen 
in der Schmittgasse zu konkretisieren. Hier sind vor allem Messungen über die tatsächliche 
Verzögerung durchzuführen.  
Sollte sich die RSVG weiter gegen eine Verlängerung sträuben, soll eine taktgenaue An-
bindung der SB 55 an eine eigene KVB Schnellbusverlängerung mit der Linienführung ent-
sprechend dem Antrag der BV Porz eingeführt werden. 
 
4. Der Bezirksvertretung ist ein konkreter Termin zu nennen wann die aus der Anlage 2 immer 
wieder auftretenden Erläuterungen „Prüfung der Linien - und Taktveränderungen muss w e-
gen der großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden 
Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden“ erfolgen und die “Überprüfung im 
Rahmen der Überplanung des Busnetzes“ erfolgt.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Bezirksvertretung Porz beanstandet die Ablehnung ihrer in Beteiligungsverfahren erhobe-
nen Forderung nach Einbeziehung des Stadtteils Porz-Zündorf in den Linienweg der Schnell-
buslinie SB 55 sowie die fehlende zeitliche Festlegung bezüglich der endgültigen Bearbeitung 
der noch nicht abschließend geprüften Anregungen.  
 
Bei der angesprochenen Schnellbuslinie SB 55 handelt es sich um eine Gemeinschaftslinie der 
Verkehrsunternehmen Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) mit der Rhein-Sieg-Verkehrs-

Gesellschaft mbH (RSVG). Die Bezirksvertretung Porz hatte angeregt, den Linienweg dieser 
Schnellbuslinie nicht wie bislang in Niederkassel-Lülsdorf enden zu lassen, sondern über Zün-
dorf bis zur S-Bahn-Station in Köln-Wahn zu verlängern.  
Die Anfrage der Stadt Köln bezüglich einer derartigen Verlängerung des Linienweges haben 
beide Unternehmen mit Verweis auf die notwendige Sticherschließung eines großen Wohnge-
bietes in Niederkassel-Lülsdorf am Linienende (im Nahverkehrsplan des Rhein-Sieg-Kreises 
festgeschrieben) und mit dem Verweis auf zu erwartende Unpünktlichkeit infolge des morgend-
lichen und vormittäglichen Rückstaus in der Schmittgasse bzw. Hauptstraße sowie an der 
Bahnunterführung in Porz-Wahn übereinstimmend abgelehnt. Ebenso hat sich der Rhein-Sieg-
Kreis als zuständiger Aufgabenträger mit Verweis auf die wechselseitigen Abhängigkeiten zwi-
schen den Fahrplänen der Linien 164/501, 163/550 und SB 55 ablehnend geäußert: Wegen des 
Systemanschlusses zwischen den Linien 163/550 und S 12 in Wahn sowie der jeweils versetz-
ten Abfahrt der Teilparallelen Linien 163/550 und SB 55 ab Bonn bzw. Niederkassel sei die ge-
wünschte freie Planung des Grundtaktes der SB 55 zur Herstellung von Anschlüssen in Zündorf 
und Wahn nicht möglich. 
Weder die Stadt Köln noch die Kölner Verkehrs-Betriebe AG können direkten Einfluss auf die 
Linienführung der SB 55 nehmen. Insofern kann lediglich das Angebot des Rhein-Sieg-Kreises 
aus seiner Stellungnahme zum Entwurf des Kölner Nahverkehrsplans aufgegriffen werden, das 
gesamte Busnetz im Bereich Wahn/Zündorf/Lülsdorf „zeitgleich zur Realisierung der Stadtbahn-
verlängerung nach Zündorf Süd zu untersuchen und ggfs. zu optimieren.“ 
 
Die Beschlussvorlage zum 3.Nahverkehrsplan enthält zur weiteren Bearbeitung der noch nicht 
abschließend geprüften Anregungen im Begründungstext folgenden Hinweis: „Verwaltung und 
KVB AG werden unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen ein Arbeitsprogramm 
entwickeln, bis wann und mit welchen Schwerpunkten die geplanten großräumigen Netzunter-
suchungen in den nächsten Jahren durchgeführt werden können.“ Die Befassung mit diesem 
Arbeitsprogramm wird erfolgen, sobald die Arbeiten zum Nahverkehrsplan abgeschlossen sind 
und die hierdurch gebundenen Bearbeitungskapazitäten anderweitig eingesetzt werden können. 
 
 
Beschlusstext der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: 
 
„Unter der Maßgabe, dass als Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens festgehalten wird: 
 
 Nachdem der Erlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadt-
entwicklung und Verkehr (MBWSV NRW) zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen 
vorliegt, wird die KVB AG das Mitnahmeverbot für Elektro-Scooter in ihren Stadtbah-
nen umgehend aufheben. (S. 174)  
 Der weitere Schrägeinbau von Trittstufen in der Hochflurfahrzeugflotte erfolgt kontinuierlich 
im Rahmen der Hauptuntersuchung der jeweiligen Fahrzeuge. Bei der Terminierung der 
Umrüstung ist zu berücksichtigen, dass immer genügend Fahrzeuge für den täglichen Be-
trieb einsatzbereit sein müssen – auch für den Fall, dass Fahrzeuge in Folge von Unfällen 
oder technischen Störungen unerwartet aus dem Verkehr gezogen werden. Der Umbau soll 
2020 abgeschlossen sein. (S. 240)  
 
empfiehlt die Stadtarbeitsgemeinschaft den Fachausschüssen des Rates wie folgt zu beschlie-
ßen:  
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln in der überarbei-
teten Fassung (Anlage 1). Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden dabei Be-
standteil des Nahverkehrsplanes der Stadt Köln (Anlage 2).  
 
2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen weiter-
zuverfolgen und zur Beratung vorzubereiten, mit dem Ziel, sie sukzessive den zuständigen 
Fachaus-schüssen und Bezirksvertretungen vorzulegen.“

Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik fordert unter Verweis auf einen neuen Landes-
erlass die umgehende Aufhebung des Mitnahmeverbots von E-Scootern in ihren Stadtbahnen 
sowie einen beschleunigten Umbau der Trittstufen in den Hochflurfahrzeugen zur Minimierung 
des Höhenversatzes zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante. 
 
Der Verweis auf den am 15.03.2017 veröffentlichten Landeserlass zur Beförderungspflicht für 
E-Scooter mit aufsitzender Person ist nicht zielführend, um das Mitnahmeverbot für Elektro-
Scooter in den Stadtbahnen „umgehend“ aufzuheben. Zum einen enthält der Erlass neben An-
forderungen an Halteeinrichtungen in den ÖPNV-Fahrzeugen, die erst noch nachgerüstet wer-
den müssen, auch Anforderungen an die E-Scooter, welche die bislang verkauften und in Be-
trieb befindlichen Modelle nach Aussage der Hersteller ausnahmslos nicht erfüllen; zum ande-
ren bezieht sich der Erlass ausdrücklich nur auf die Mitnahme von E-Scootern in Bussen, nicht 
jedoch in Stadtbahnen. Insofern kann im Nahverkehrsplan derzeit keine verbindlichere Aussage 
getroffen werden als die dort auf Seite 174 aufgeführte Zielsetzung, dass in Stadtbahnen und 
Bussen „unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen die technischen und be-
trieblichen Erfordernisse für die Mitnahme von E-Scootern geschaffen werden“ sollen. 
 
Laut Nahverkehrsplan soll der Schrägeinbau von Trittstufen in den Hochflur-Stadtbahnwagen 
bis 2022 abgeschlossen werden. Diese Jahreszahl orientiert sich an der Zielsetzung des § 8 
Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz, wonach bis 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit 
im ÖPNV erreicht werden soll. Der Verwaltung und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG ist die 
Problematik des Höhenversatzes zwischen Stadtbahnwagen und Bahnsteigen für bewegungs-
eingeschränkte Personen und Rollstuhlfahrer bewusst und sie werden alles daran setzen, die 
Umrüstung bereits in 2020 abzuschließen.

Beschlussvorlage Rat

9537 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/151 
151/3 
Vorlagen-Nummer 
 0958/2017 
Freigabedatum 
26.04.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln in der überarbeiteten 
Fassung (Anlage 1). Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden dabei Bestandteil des 
Nahverkehrsplanes der Stadt Köln (Anlage 2). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen weiterzuverfol-
gen und zur  Beratung vorzubereiten, mit dem Ziel, sie sukzessive den zuständigen Fachaus-
schüssen und Bezirksvertretungen vorzulegen. 
Verkehrsausschuss 02.05.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2017 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.05.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 11.05.2017 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2017 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.05.2017 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.05.2017 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017 
Verkehrsausschuss 27.06.2017 
Rat 11.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Mit dem im Gesetz für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verankerten Auftrag zur Erstel-
lung eines Nahverkehrsplans (NVP) richtet sich der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen an die 
kommunalen Aufgabenträger. Für das Stadtgebiet von Köln wurden entsprechende Aufstellungsver-
fahren für den 1. NVP in der Sitzung des Rates am 18.12.1997 und für den 2. NVP in der Sitzung des 
Rates am 13.05.2004 abgeschlossen. Seitdem sind viele Zielvorstellungen und Maßnahmenvor-
schläge bereits verwirklicht worden. Umfang und Qualität des Angebotes wurden sowohl in betriebli-
cher Hinsicht, als auch bei den Anlagen und Fahrzeugen gesteigert. Die Fahrgäste haben die neuen 
Möglichkeiten genutzt, was in dem Fahrgastzuwachs von über 40% seit 1993 zum Ausdruck kommt. 
Entsprechend der städtischen Bevölkerungsprognose wird für die Stadt Köln bis zum Jahr 2040 ein 
deutlicher Anstieg der Bevölkerungszahlen prognostiziert, so dass mit weiteren Fahrgaststeigerungen 
zu rechnen ist. Auch das Pendleraufkommen wird infolge der ebenfalls wachsenden Region rund um 
Köln steigen. Mit der nun vorliegenden aktuellen Fassung des 3. NVP der Stadt Köln werden die ab-
sehbaren Veränderungen aufgegriffen und die Ansprüche an die verkehrliche Erschließung und Be-
dienung des Stadtgebietes für die Zukunft fortgeschrieben. Der erkennbare Wandel der Altersstruktur 
und die Erwartungen zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit, ein verändertes Freizeit- und 
Einkaufsverhalten sowie gestiegene ökologische Ansprüche stellen neue Anforderungen an die Nah-
verkehrsplanung von Stadt und Verkehrsunternehmen.  
Der NVP ist zwar ein sektoraler Rahmenplan für den ÖPNV, seine Aussagen beziehen sich jedoch im 
Sinne einer integrierten Gesamtverkehrsplanung auch auf Planungen für andere Verkehrsmittel und 
deren Angebote sowie deren Schnittstellen. Der NVP ordnet sich somit gleichermaßen in übergeord-
nete Zielvorstellungen zur Entwicklung des Gesamtverkehrs ein, wie sie in Köln Mobil 2025 formuliert 
sind. Er soll dazu beitragen, den Marktanteil des ÖPNV weiter auszubauen und ein kundengerechtes, 
qualitätsvolles ÖPNV-Angebot in der Stadt zu sichern. Umfassende Qualitätsstandards sollen bei der 
Weiterentwicklung der Angebote dazu dienen, diese Ziele zu erreichen. Hierzu werden in den nächs-
ten Jahren erhebliche Infrastrukturprogramme für die Netzerweiterung und Kapazitätserhöhung erfor-
derlich, verbunden mit einer kontinuierlichen Überarbeitung und Anpassung des betrieblichen Leis-
tungsangebotes an das veränderte Nachfrageverhalten.  
Mit der Einbringung der Entwurfsfassung des 3. NVP in die Sitzung des Verkehrsausschusses am 
14.06.2016 haben sich zunächst die politischen Gremien der Stadt Köln mit dem Thema befasst. 
Nach dem Beschluss in der gemeinsamen Sondersitzung des Stadtentwicklungs- und Verkehrsaus-
schusses am 08.11.16 wurde der Beteiligungsprozess erweitert. Am 15.11.16 wurde der Entwurf des 
NVP den benachbarten Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen sowie dem Nahverkehr Rhein-
land in einer gemeinsamen Sitzung vorgestellt und die Teilnehmer gebeten, ihre Anregungen in das 
Aufstellungsverfahren einzubringen. Gleichzeitig wurde den Verbänden PRO BAHN Rhein-Sieg e.V., 
VCD Verkehrsclub Deutschland Regionalverband Köln e.V. und ADFC Kreisverband Köln e.V. die 
Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zum Entwurf des NVP eingeräumt. Vertreter und Vertre-
terinnen der Kölner Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen haben sich im Nachgang zur 
Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft am 12.09.16 ausführlich mit Anmerkungen zum NVP befasst. 
Anschließend hat am 28.11.16 ein zweites Abstimmungsgespräch mit der Verwaltung stattgefunden.  
Die im Rahmen des Beteiligungsprozesses vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken sind 
in der beigefügten Tabelle dargestellt. In einigen Fällen konnten sie bereits in der überarbeiteten Fas-
sung des NVP berücksichtigt werden. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich jedoch um Maßnah-

3 
menvorschläge, die erst im Rahmen detaillierter Netz- und Angebotsuntersuchungen berücksichtigt 
werden können oder noch im Rahmen baulicher Infrastrukturprojekte konkretisiert werden müssen.  
Während der NVP als rahmensetzende Planung zunächst Ziele, Qualitätsstandards und Handlungs-
bedarfe formuliert, wird es Aufgabe der weiterführenden Nahverkehrsplanung sein, konkrete Ange-
botsanpassungen in Abstimmung mit den aktuellen Anforderungen der Nachfrage vor Ort zu untersu-
chen und den politischen Gremien der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen. In einigen Fällen 
konnten die vorgeschlagenen Maßnahmen aus fachlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. Eine 
entsprechende Begründung ist in der Tabelle an diesen Stellen enthalten. Gleichwohl sind in der Ta-
belle diejenigen Maßnahmenvorschläge gekennzeichnet, die zu einer inhaltlichen oder redaktionellen 
Änderung in den betroffenen Kapiteln geführt haben. Vorschläge  sind mit entsprechenden Querver-
weisen versehen, sofern sie bereits im NVP enthalten sind. Nach eingehender Bewertung der einge-
gangenen Anregungen und Hinweise von Verwaltung und KVB ist eine grundsätzliche Überarbeitung 
des NVP nicht notwendig. Vielmehr bestätigen sie den dort formulierten dringenden Handlungsbedarf 
zur Beseitigung von Kapazitätsengpässen und Netzlücken insbesondere im Stadtbahnbereich und  
zur Herstellung der Barrierefreiheit an Haltestellen. Verwaltung und KVB werden unter Berücksichti-
gung der verfügbaren Ressourcen ein Arbeitsprogramm entwickeln, bis wann und mit welchen 
Schwerpunkten die geplanten großräumigen Netzuntersuchungen in den nächsten Jahren durchge-
führt werden können. Hierzu zählen u.a. die Weiterentwicklung intermodaler Verkehrsangebote mit 
einem begleitenden Mobilitätsmanagement, der Ausbau von Verknüpfungspunkten zu Mobilitätsstati-
onen, die Feinerschließung von Wohngebieten durch flexible Bedienungsformen, die Prüfung eines 
Expressbusnetzes sowie die Einrichtung eines Wasserbusliniensystems auf dem Rhein. Einige erste 
Themen werden kurzfristig vorbereitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.  
Mit der Verordnung VO (EG) Nr. 1370/2007 wurde eine rechtliche Neuordnung des ÖPNV eingeleitet: 
sie enthält klare Regeln, wie die Vergabe von Verkehrsleistungen zu geschehen hat. Ab dem 
03.12.2019 muss die Vergabe von Aufträgen für den öffentlichen Verkehr in Übereinstimmung mit 
den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 erfolgen. Die Stadt Köln plant, die Vorabbekanntmachung 
für die beabsichtigte Direktvergabe der KVB bereits im Herbst 2017 dem Rat zur Beschlussfassung 
vorzulegen. Dieser enge Zeitplan ergibt sich aus der gemäß §7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 notwendi-
gen Vorabbekanntmachung, die mindestens ein Jahr vor der geplanten Direktvergabe erfolgen muss. 
Ein aktueller NVP ist eine wesentliche Grundlage im Zusammenspiel mit der beabsichtigten Direkt-
vergabe der Verkehrsleistungen. Daher ist eine endgültige Beschlussfassung zum 3. NVP der Stadt 
Köln spätestens in der Sitzung des Rates am 11.07.2017 erforderlich.  
Im Anschluss an die Beschlussfassung des Rates ist geplant, den NVP in geeigneter Form auf den 
städtischen Internetseiten zu veröffentlichen. Außerdem wird im Amtsblatt der Stadt Köln eine dies-
bezügliche Bekanntmachung mit Verweis auf die entsprechende Internetseite erfolgen. Die Verwal-
tung wird die Bezirksregierung Köln über die erfolgte Beschlussfassung zum 3. NVP der Stadt Köln in 
Kenntnis setzen. 
 
Dringlichkeitsbegründung:  
Ein aktueller Nahverkehrsplan ist eine wesentliche Grundlage im Zusammenspiel mit der beabsichtig-
ten Direktvergabe der Verkehrsleistungen, um eine rechtssichere Direktvergabe der ÖPNV-
Leistungen an die KVB sicherzustellen. Daher ist eine endgültige Beschlussfassung zum 3. Nah-
verkehrsplan der Stadt Köln spätestens in der Ratssitzung am 11.07.17 erforderlich. Es ist beabsich-
tigt, die Vorabbekanntmachung für die Direktvergabe der KVB bereits im Herbst 2017 dem Rat der 
Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser enge Zeitplan ergibt sich aus der gemäß §7 Abs. 
2 VO (EG) 1370/2007 notwendigen Vorabbekanntmachung, die mindestens ein Jahr vor der geplan-
ten Direktvergabe erfolgen muss.

4 
 
Anlagen

Anlage 4 - Auszug StadtAG Behindertenpolitik 16.05.2017

4621 Zeichen

Anlage 4 
 
Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Frau Thiemann 
Telefon:  (0221) 221-22822  
Fax       :  (0221) 221-6627497 
E-Mail:  angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de 
Datum: 09.06.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 16.05.2017 
öffentlich 
2.1.1 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln 
0958/2017 
Frau Mauksch stellt den Nahverkehrsplan in der vorliegenden Fassung vor. Die Vor-
tragsunterlagen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. 
Herr Intveen macht darauf aufmerksam, dass die Präsentation zum Vortrag nicht in 
barrierefreier Form vorlag, so dass er als blinder Mensch sich nicht vorbereiten und 
auch nur bedingt dem Vortrag folgen konnte. Allein schon daran ist erkenntlich, dass 
Barrierefreiheit mehr als nur Barrierefreiheit für mobilitätsbehinderte Menschen um-
fasst. Der Nahverkehrsplan zeigt auf, was Bestand ist und was in den nächsten Jah-
ren noch zu tun ist, um den Nahverkehr barrierefrei werden zu lassen. Den Belangen 
der sehbehinderten Menschen wird nur teilweise, den Belange der hörgeschädigten 
und gehörlosen Menschen wird der Nahverkehrsplan gar nicht gerecht. Die im Nah-
verkehrsplan verwendeten Formulierungen lassen die Betroffenen auf viele Verbes-
serungen im ÖPNV hoffen, aber es muss allen Beteiligten klar sein, dass noch sehr 
viel zu tun ist. Dabei müssen geltende Absprachen stärker berücksichtigt werden. 
Herr Ladenberger ergänzt diese Ausführungen mit dem Hinweis, dass der vorliegen-
de Nahverkehrsplan das Ziel der vollständigen Herstellung der Barrierefreiheit bis 
2022 vorsieht. Hier wird aber nicht der Begriff Barrierefreiheit im Sinne des Behinder-
tengleichstellungsgesetz gemeint, sondern es sollen die Vorgaben z.B. der DIN 18 
040-3 umgesetzt werden, die in der Praxis für mobilitätsbehinderte Menschen immer 
noch nicht ausreicht und z.B. bei Hochflurbahnen einen für Rollstuhlfahrer*innen im-
mer noch schlecht zu überwindenden Höhenabstand und eine zu hohe Spaltenbreite 
zulässt. Die Barrierefreiheit müsse sofort hergestellt werden. Die Zielsetzung des 
Nahverkehrsplanes weist aber auf das Jahr 2022 hin, so dass der Zeitraum der Um-
setzung wieder erheblich verlängert wird. Daher kann der entsprechende Passus auf 
der Seite 240 (gedruckte Fassung) des Nahverkehrsplans nicht so stehen gelassen 
werden. 
Des Weiteren weist Herr Ladenberger auf den Passus auf Seite 174 (gedruckte Fas-
sung) zu „Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV“ hin. Die rechtlichen und technischen

Voraussetzungen, die die KVB AG bisher als nicht gegeben ansah, sind nun ermittelt 
und können umgesetzt werden. Eine weitere Verschleppung und damit die Verlänge-
rung des Mitnahmeverbots für E-Scooter bei der KVB AG kann daher nicht länger 
hingenommen werden. 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt einstimmig, dass die 
durch die Behindertenorganisationsvertreter eingebrachten Einwände in den Be-
schluss einfließen sollen. Die SAB beschließt daher wie folgt: 
 
Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt den Fachausschüssen 
des Rates wie folgt zu beschließen: 
Unter der Maßgabe, dass als Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens festgehalten 
wird: 
 Nachdem der Erlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Bauen, Woh-
nen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV NRW) zur Mitnahme von E-
Scootern in Linienbussen vorliegt, wird die KVB AG das Mitnahmeverbot für 
Elektro-Scooter in ihren Stadtbahnen umgehend aufheben. (S. 174) 
 Der weitere Schrägeinbau von Trittstufen in der Hochflurfahrzeugflotte erfolgt 
kontinuierlich im Rahmen der Hauptuntersuchung der jeweiligen Fahrzeuge. Bei 
der Terminierung der Umrüstung ist zu berücksichtigen, dass immer genügend 
Fahrzeuge für den täglichen Betrieb einsatzbereit sein müssen – auch für den 
Fall, dass Fahrzeuge in Folge von Unfällen oder technischen Störungen unerwar-
tet aus dem Verkehr gezogen werden. Der Umbau soll 2020 abgeschlossen sein. 
(S. 240) 
empfiehlt die Stadtarbeitsgemeinschaft den Fachausschüssen des Rates wie folgt zu 
beschließen: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln in der 
überarbeiteten Fassung (Anlage 1). Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 
werden dabei Bestandteil des Nahverkehrsplanes der Stadt Köln (Anlage 2). 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen 
weiterzuverfolgen und zur Beratung vorzubereiten, mit dem Ziel, sie sukzessive 
den zuständigen Fachaus-schüssen und Bezirksvertretungen vorzulegen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Anlage 2 zum 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln

122368 Zeichen

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 1 
Anlage 2 zum 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln: 
 
Ergänzende Beschlüsse und Stellungnahmen der politischen Gremien der Stadt Köln  
zur Entwurfsfassung (Stand Juni 2016) 
 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Verkehrsausschuss aus der Sitzung vom 14.06.2016  
1 AN/1014/ 
2016 
Zeitnah darstellen, welche Buslinien eine 
Taktverdichtung benötigen und mit wel- 
chem finanziellen Aufwand dies umsetz- 
bar ist. Hierbei u.a. die Linien 141/ 142/ 
143/ 144/ 145/ 149/ 160 und 162 untersu- 
chen. 
Prüfung der Taktverdichtungen muss wegen der großräumigeren 
Auswirkungen (z.B. auf die Anschlüsse) einer linienübergreifenden 
Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
     
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) aus der Sitzung vom 07.07.2016  
2 1614/ 
2016 
Maßgabe: Für die Buslinie 142 einen 10-
Minuten-Takt einführen. 
Buslinie 142: Ubierring – Universität – Nippes, derzeit Mo-Fr. im 20-
Minuten-Takt. Die Auslastungsgrade im Tagesverlauf variieren 
stark. Daher finden bereits weitere Verstärkerfahrten vor und nach 
Vorlesungsblöcken statt. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
     
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) aus der Sitzung vom 04.07.2016  
3 1614/ 
2016 
ÖPNV-Anbindung in den Randgebieten 
verbessern (Stadtteile Meschenich, Im- 
mendorf und Godorf). 
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der groß- 
räumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienüber- 
greifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden.  
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
4 Im Sürther Feld und in Weiss das ÖPNV-
Angebot auf Grund des Einwohnerzu- 
wachses umgehend anpassen. 
Beschlusslage: Buslinie 131 wird durch das Neubaugebiet geführt, 
sobald die neue Erschließungsstraße befahrbar ist. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
5 Linie 130 tagsüber im 10-Minuten-Takt 
fahren. 
Buslinie 130: Sürth – Bayenthal – Universität tagsüber im 20-
Minuten-Takt. Hohe Auslastung einiger Fahrten durch Schülerver- 
kehr, daher zu Schulanfangs- und Endzeiten Verstärkerfahrten. 
Gemäß Fahrgasterhebungen jedoch aktuell kein durchgängiger 10-
Minuten-Takt erforderlich. Die weitere Siedlungsentwicklung muss 
jedoch betrachtet werden. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen. 
6 Immendorf besser an den ÖPNV an- 
schließen. 
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der groß- 
räumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienüber- 
greifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 2 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) aus der Sitzung vom 04.07.2016  
7 1614/ 
2016 
Nachtbus der Linie 132 im 30-Minuten-
Takt fahren. 
Buslinie 132: Meschenich – Rondorf - Chlodwigplatz – Breslauer 
Platz/Hbf nachts gemäß Fahrgasterhebungen ab 23:19 Uhr mit 
guter Auslastung stadtauswärts. Nachfragegerecht wird am Wo- 
chenende der 30-Minuten-Takt bis ca. 1:30 Uhr angeboten. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
8 Chlodwigplatz zum Rendezvous-
Verknüpfungspunkt entwickeln. 
Betrifft die Verknüpfung der Buslinien 106, 132, 133 und 142 mit 
den Stadtbahnlinien 15,16 und 17. Tagsüber dichter Takt mit stünd- 
lich 18 Fahrten, abends ist die Buslinie 132 mit den Stadtbahnen 
fahrplanmäßig verknüpft. Darüber hinaus kein Rendezvoussystem 
möglich, da weder für Stadtbahnen noch für Busse genügend Hal- 
tepositionen vorhanden. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
     
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) aus der Sitzung vom 12.09.2016 (Ergänzungen)  
9 AN/1366/ 
2016 
Schnellbuslinien für Meschenich und 
Rondorf (und evtl. Immendorf) als Über- 
gangslösung bis zur Realisierung der 4. 
Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn konzipie- 
ren. 
Möglicherweise als Vorlaufbetrieb umsetzbar. Wird i m Rahmen der Prüfung 
eines Expressbusnetzes 
behandelt. 
10 Bike-Sharing der KVB auf Rodenkirchen 
und gerne auch darüber hinaus (z.B. 
Sürther Feld und Sürth) ausweiten. 
Das Bike-Sharing-Angebot der KVB wurde im Jahr 2016 bereits 
ausgeweitet. Vor einer weiteren Gebietsausdehnung ist die Akzep- 
tanz bzw. Bewährung der bestehenden Bedienungsgebiete abzu- 
warten. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen. 
     
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) aus der Sitzung vom 05.09.2016  
11 AN/1442/ 
2016 
Zu Kapitel 5.6 Auslastung und Kapazitä- 
ten: Taktverdichtungen auf folgenden 
Stadtbahnlinien prüfen: 
Linie 1 (5-Minuten Takt in der HVZ von 
Weiden-West bis Junkersdorf. 
Verstärkerlinie soll gemäß Anregung von Junkersdorf bis Weiden-
West durchgezogen werden; Datenerhebung zeigt jedoch aktuell 
kein hinreichendes Fahrgastpotential für eine generelle Verdichtung 
auf einen 5-Minuten-Takt nach Weiden in der HVZ auf. 
Zukünftig ist der generelle Einsatz von längeren Zugeinheiten nach 
Weiden zur Kapazitätserhöhung geplant. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 3 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertre tung 3 (Lindenthal) aus der Sitzung vom 05.09.2016  
12 AN/1442/ 
2016 
Taktverdichtung Linie 13 (5-Minuten-Takt 
in der HVZ von Aachener Str./Gürtel bis 
Mülheim und Verstärkung in der NVZ/SVZ 
sowie im Nachtverkehr. 
Eine Taktverdichtung von 10 Minuten auf 5 Minuten ist wegen der 
Trassenverfügbarkeit auf dem rechtsrheinischen Streckenabschnitt 
nicht ohne massive Behinderungen der Linien 3 und 18 möglich. 
Darüber hinaus erfordert die Nachfrage auf der Linie 13 aktuell 
ausschließlich im morgendlichen Schülerverkehr eine Verstärkung, 
die bereits umgesetzt ist. 
Die Stadtbahnlinie 13 hat als tangentiale Linie viele Verknüpfungen 
zu radialen Stadtbahnlinien. Die Verbindungen werden nachts 
durch das Rendezvous-System in der Innenstadt abgedeckt. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen. 
13 Taktverdichtung Linie 18 (in der HVZ zwi- 
schen Klettenberg und Hürth-Hermülheim 
5-Minuten-Takt, in der NVZ 15-Minuten-
Takt; samstags in der NVZ II 10-Minuten-
Takt, sonntags in der NVZ II 15-Minuten-
Takt und Prüfung, ob Verlängerung über 
Hürth hinaus nach Brühl möglich. 
Bedarf besteht, aber: 
- Taktverdichtung erst nach niveaufreiem Ausbau der Straßenkreu- 
zung Militärringstr./Luxemburger Str. möglich (Planfeststellungsver- 
fahren eingeleitet). 
- Kostenübernahme durch Stadt Hürth erforderlich, da Klettenberg 
letzte Haltestelle auf Kölner Stadtgebiet. 
Verhandlungen über Takt- 
verdichtung mit der Stadt 
Hürth, sobald Fertigstellung 
des Kreuzungsumbaus ab- 
sehbar. 
14 Klettenberg - Neumarkt - Dom im 4-
Minuten-Takt. 
Stadtbahnlinie 18: Zwischen Klettenberg und ZOO/Flora bereits 
heute 5-Minuten-Takt, noch höhere Fahrtendichte ist wegen er- 
reichter Kapazitätsgrenze des Neumarkt-Tunnels nicht realisierbar. 
Anregung kann nicht berück- 
sichtigt werden. 
15 Zu Kapitel 5.6 Auslastung und Kapazitä- 
ten: Taktverdichtungen auf folgenden 
Buslinien prüfen: 
Linie 130 (HVZ alle 10 Minuten zwischen 
Sülzgürtel und Bahnhof Rodenkirchen 
und genereller Einsatz von Gelenkbus- 
sen; Linienbetrieb in der SVZ). 
Buslinie 130: Sürth – Bayenthal – Universität verkehrt tagsüber im 
20-Minuten-Takt. Hohe Auslastung einiger Fahrten durch Schüler- 
verkehr, daher zu Schulanfangs- und Endzeiten Verstärkerfahrten. 
Gemäß Fahrgasterhebungen jedoch aktuell kein durchgängiger 10-
Minuten-Takt erforderlich. Die weitere Siedlungsentwicklung muss 
jedoch betrachtet werden. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen. 
16 Taktverdichtung Linie 131 (HVZ alle 10 
Minuten von Sülzburgstr. bis Zollstockgür- 
tel und generelle Bedienung mit Gelenk- 
bussen, Linienbetrieb in der SVZ). 
Buslinie 131: Sürth – Rondorf – Sülz verkehrt tagsüber im 20-
Minuten-Takt. Hohe Auslastung einiger Fahrten durch Schülerver- 
kehr, daher zu Schulanfangs- und Endzeiten Verstärkerfahrten; 
teilweise Bedienung mit Gelenkfahrzeugen. Gemäß Fahrgasterhe- 
bungen jedoch aktuell kein durchgängiger 10-Minuten-Takt erfor- 
derlich. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 4 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) aus der Sitzung vom 05.09.2016  
17 AN/1442/ 
2016 
Taktverdichtung Linie 141/143 (in der 
HVZ vom Bf. Ehrenfeld nach S-Bahn-
Station Müngersdorf/Technologiepark und 
weiter in den Gewerbepark/Schulstandort 
Girlitzweg, verbunden mit Bus-Vorrang 
auf der Widdersdorfer Str.). 
Prüfung der Taktverdichtungen muss wegen der großräumigeren 
Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden 
Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
18 Taktverdichtung Linie 142 (von Bf. Ehren- 
feld bis Universität in der HVZ alle 10 
Minuten). 
Buslinie 142: Ubierring – Universität – Nippes, derzeit Mo-Fr. im 20-
Minuten-Takt mit Einsatz eines zweiten Gelenkbusses zu Spitzen- 
zeiten Die Auslastungsgrade im Tagesverlauf variieren stark. Daher 
finden bereits weitere Verstärkerfahrten vor und nach Vorlesungs- 
blöcken statt. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
19 Taktverdichtung Linie 149 (Verdichtung 
Weiden Zentrum – Lövenich in der HVZ 
und Einsatz von Gelenkbussen zum 
Schulzentrum Widdersdorf). 
Buslinie 149: Weiden – Widdersdorf – Weiden ist zu Schulanfangs- 
zeiten hochbelastet, danach sinkt die Nachfrage deutlich. In Rich- 
tung Weiden Zentrum werden auf den Linien 145 und 149 bereits 
Verstärker- und teilweise Gelenkbusse eingesetzt. Veränderungen 
bezogen auf die weiterführenden Schulen müssen betrachtet wer- 
den (z.B. mögliche Veränderungen in Bezug auf die heutige Frie- 
densschule in Widdersdorf). 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen. 
20 Taktverdichtung Linie 978 (Verdichtung in 
HVZ und NVZ zur Entlastung der Linie 
18). 
Prüfung der Taktverdichtungen muss wegen der großräumigeren 
Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden 
Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Wird im Rahmen der Prüfung 
eines Expressbusnetzes 
behandelt. 
21 Zu Kapitel 6.1 Qualitätsstandards: Defini- 
tion der Kernstadt an die Abgrenzung der 
Umweltzone anpassen, d.h. nur Gebiete 
außerhalb der Umweltzone gehören zum 
Außenbereich. 
Umweltzone und Kernstadt werden nach grundsätzlich unterschied- 
lichen Kriterien definiert. Eine identische Abgrenzung ist deshalb 
nicht zweckmäßig. Eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots mit der 
Intention, Umweltbelastungen zu verringern, ist nur sinnvoll, wenn 
gezielte Maßnahmen an entsprechenden Belastungsschwerpunk- 
ten erfolgen. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 5 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirks vertretung 3 (Lindenthal) aus der Sitzung vom 05.09.2016  
22 AN/1442/ 
2016 
Zu Kapitel 6.1.1 Verkehrszeiten und Zeit- 
intervalle: 
Neues Mindestangebot Stadtbahn an 
Samstagen (NVZ I 9-11 Uhr und 20-23 
Uhr alle 15 Minuten, NVZ II 11-20 Uhr alle 
10 Minuten). 
Das Angebot der Stadtbahn an Wochenenden wurde und wird auch 
zukünftig kontinuierlich einer grundlegenden, netzweiten Überprü- 
fung unterzogen, um Engpässe aufzuspüren. Bestehende Engpäs- 
se werden auf Grundlage dieser Überprüfung durch gezielte Maß- 
nahmen beseitigt. Ein Beispiel hierfür ist die erfolgte Taktverdich- 
tung der Linie 1 an Wochenenden. Eine generelle Anhebung des 
Mindestangebots würde dagegen an vielen Stellen im Stadtbahn- 
netz ein deutliches Überangebot schaffen. 
 
Anmerkung der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV): Durch 
die Gemeinschaftslinien 16 und 18 Auswirkungen auf Anschlüsse 
im Bonner Busnetz. Ein 10-Minuten Mindesttakt passt nicht zum 
15/30-Minuten-Grundtakt des Bonner Nahverkehrsnetzes (sowie 
am gesamten Wochenende im S-Bahn-Netz NRW). Mehrmals am 
Tag wechselnde Fahrplanlagen sowie unsystematische Anschlüsse 
würden zu einer Verschlechterung gegenüber heute führen. SWBV 
kann dem Vorschlag nicht zustimmen. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
23 Neues Mindestangebot Stadtbahn an 
Sonntagen (NVZ I 11-13 Uhr und 19-23 
Uhr alle 15 Minuten, NVZ II 13-19 Uhr alle 
10 Minuten). 
Das Angebot der Stadtbahn an Wochenenden wurde und wird auch 
zukünftig kontinuierlich einer grundlegenden, netzweiten Überprü- 
fung unterzogen, um Engpässe aufzuspüren. Bestehende Engpäs- 
se werden, auf Grundlage dieser Überprüfung, durch gezielte Maß- 
nahmen beseitigt. Ein Beispiel hierfür ist die erfolgte Taktverdich- 
tung der Linie 1 an Wochenenden. Eine generelle Anhebung des 
Mindestangebots würde dagegen an vielen Stellen im Stadtbahn- 
netz ein deutliches Überangebot schaffen. 
 
Anmerkung der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV): Durch 
die Gemeinschaftslinien 16 und 18 Auswirkungen auf Anschlüsse 
im Bonner Busnetz. Ein 10-Minuten Mindestakt passt nicht zum 
15/30-Minuten-Grundtakt des Bonner Nahverkehrsnetzes (sowie 
am gesamten Wochenende im S-Bahn-Netz NRW). Mehrmals am 
Tag wechselnde Fahrplanlagen sowie unsystematische Anschlüsse 
führen zu einer Verschlechterung gegenüber heute. SWBV kann 
dem Vorschlag nicht zustimmen. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 6 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) au s der Sitzung vom 05.09.2016  
24 AN/1442/ 
2016 
Busangebot Mo-Fr. in der HVZ und der 
NVZ alle 10 Minuten, Sa. und So. in der 
NVZ ebenfalls alle 10 Minuten (analog zur 
Kernstadt). 
Die Buslinien haben unterschiedliche Funktionen, daher einheitli- 
cher 10-Minuten-Mindesttakt nicht sinnvoll, insbesondere nicht 
samstags und sonntags. 
Das Angebot auf den Buslinien erfolgt bedarfsorientiert, so dass 
bspw. Gewerbegebiete ohne Wochenendnachfrage sinnvollerweise 
am Wochenende auch nicht bedient werden. Ein generelles Min- 
destangebot ist nicht zielführend. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
25 Zu Kapitel 6.1.7 Qualitätskriterien Tarif 
und Service - Umfang des Einsatzes von 
Service-Personal: Einsatz von Sicher- 
heitspersonal in den Abendstunden in den 
Straßenbahnen analog zu den S-Bahnen 
prüfen. 
Ein Einsatz von Sicherheitspersonal analog zu den S-Bahnen wür- 
de im Bereich der Stadtbahnen aufgrund des größeren Angebots 
sowie der deutlich kleineren Zugeinheiten zu einer immensen finan- 
ziellen Belastung führen. 
Für mehr Sicherheit in Bussen, Bahnen und an Haltestellen der 
KVB soll stattdessen eine Intensivierung der Zusammenarbeit von 
Polizei und KVB sorgen und das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste 
des öffentlichen Nahverkehrs stärken. Polizistinnen und Polizisten 
werden die KVB-Teams bei der Durchsetzung des Hausrechts in 
Bussen, Bahnen sowie an den Haltestellen unterstützen und in 
eigener Zuständigkeit Straftaten sowie Ordnungswidrigkeiten ver- 
folgen. Es ist eine Erweiterung der bereits bestehenden und guten 
Zusammenarbeit zwischen KVB und der Kölner Polizei geplant. 
Für das gemeinsame Vorgehen haben die Polizeiinspektionen die 
Kriminalitätslage in ihren Zuständigkeitsbereichen ausgewertet und 
solche Bereiche inklusive der Stadtbahn-Haltestellen benannt, an 
denen eine stärkere polizeiliche Präsenz als sinnvoll erachtet wird. 
Das Konzept, in das auch die Lagebeurteilung der KVB einfließt, 
wird zeitlich und räumlich flexibel umgesetzt. 
Die im Januar 2016 gestartete Präsenzoffensive der Polizei Köln 
hat sich im Laufe des vergangenen Jahres bewährt. Deutliche 
Rückgänge bei Raubstraftaten und Taschendiebstählen verdeutli- 
chen die positive Wirkung von Präsenz, konsequentem Einschrei- 
ten, guter Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern sowie dem Ein- 
satz von Licht- und Videotechnik zu definierten Zeiten. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 7 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) aus der Sitzung vom 05.09.2016  
26 AN/1442/ 
2016 
Zu Kapitel 6.1.7 Qualitätskriterien Tarif 
und Service - Vorgaben zur Tarifgestal- 
tung: Tarifgestaltung nach sozialen Krite- 
rien, nach dem Kartensystem und nach 
Umweltkriterien überprüfen und verbes- 
sern. Dabei auch die Idee der Haushalts- 
karte einbeziehen. 
Tarifsystem wird einheitlich im gesamten Verkehrsverbund Rhein-
Sieg (VRS) festgesetzt, Stadt Köln kann nicht allein agieren. Mobil- 
pass für einkommensschwache Haushalte existiert bereits, ebenso 
wie E-Tickets und übertragbare 9-Uhr-Umwelttickets. 
Einbringung sozialer und 
Umweltkriterien zur Prüfung 
in die VRS-Beratungen bei 
Weiterentwicklung des Ta- 
rifsystems. 
27 Zu Kapitel 8.2. Weiterentwicklung des 
Stadtbahnnetzes: 
Linie 1 von Weiden-West nach Widders- 
dorf und weiter nach Brauweiler verlän- 
gern. 
Ist in Tabelle 8-4 aufgeführt. Konkurriert jedoch mit der von der BV 
4 geforderten Anbindung an die Linie 4 in Bocklemünd.  
Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
28 Bahnbetrieb auf der HGK-Strecke von 
Köln-Braunsfeld/Aachener Str. bis 
Ossendorf in einem Vorlaufbetrieb. 
Maßnahme wurde vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) für den 
ÖPNV-Bedarfsplan NRW vorgeschlagen und vom Regionalrat am 
01.07.2016 nachrangig als „weiterer Bedarf“ beim Land angemel- 
det. Entscheidung über Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan steht 
noch aus und ist nicht vor Ende 2017 zu erwarten. Vorlaufbetrieb 
nicht möglich, da Personentransport sich auf der Strecke ohne Bau 
von Haltestellen nicht realisieren lässt. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
29 Zu Kapitel 8.3 Weiterentwicklung des 
Busangebots: 
Verlängerung Linie 136 von Hohenlind 
nach Junkersdorf-Süd/Weiden zu Entlas- 
tung der Linie 143. 
Die Weiterentwicklung/Verlängerung erfordert infrastrukturelle An- 
passungen (Beschleunigungsmaßnahmen sowie Wendemöglichkei- 
ten). 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
30 Busanbindung Brauweiler an die S-Bahn-
Station Weiden-West. 
Anmerkung der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH: Seit dem 
11.12.2016 Probebetrieb zwischen Weiden-West und Brauweiler. 
Im Rahmen einer Verschwenkung der Linie 961 zunächst Mo-Fr 
Früh- und Spätfahrten, weitere Ausweitung abhängig von ITCS-
Daten, Beschwerdedaten, Fahrgastbefragung. 
Versuchsweise außerhalb 
der HVZ bereits umgesetzt. 
31 Nachtbus Weiden-Zentrum-Lövenich-
Widdersdorf – Brauweiler. 
Anmerkung der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH: Zumindest 
bei Führung bis Brauweiler ausreichende Nachfrage fraglich (Er- 
gebnisse einer Fahrgastzählung 2016 sowie von Befragungen). 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 8 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezir ksvertretung 3 (Lindenthal) aus der Sitzung vom 05.09.2016  
32 AN/1442/ 
2016 
Zu Kapitel 7.2 Erschließungsqualität: Kar- 
te der Stärken-/Schwächen-Analyse für 
den Stadtbezirk Lindenthal mit aktuellen 
Zahlen für 2016 und einer Hochrechnung 
mit den Parametern einer wachsenden 
Stadt, des Umweltschutzes und der vom 
Rat beschlossenen Zielkonzeption Mobili- 
tät 2025 erstellen. 
Kapitel 7.2 bezieht sich auf die Analyseauswertungen des Kapitels 
6 (z.B. Abbildung 6-2). Diese Auswertungen wurden auf der Basis 
umfangreicher Datensätze mit den bis zum Analysejahr 2014 ver- 
fügbaren Informationen vorgenommen. Daraus leiten sich alle 
nachfolgenden Prognose- und Planungsergebnisse ab, die auch 
nach heutigem Stand die aus der Analyse gewonnenen Erkenntnis- 
se und Bewertungen in der Tendenz bestätigen. Auf erneute auf- 
wändige Datenüberarbeitungen und -anpassungen kann daher 
verzichtet werden. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
33 Zu Kapitel 8.2.3 Barrierefreier Umbau der 
Stadtbahnhaltestellen und Kapitel 8.3.2 
Haltestelleninfrastruktur: Noch nicht barri- 
erefreie Haltestellen von Bus und Bahn im 
Stadtbezirk vorrangig umbauen. 
Die Einstufung der Priorität von Umbaumaßnahmen im NVP erfolgt 
auf Grundlage einer gesamtstädtischen Betrachtung der Nachfrage 
und Dringlichkeitseinstufung. 
Anregung wird gesamtstäd- 
tisch betrachtet. 
     
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) aus der Sitzung vom 12.09.2016  
34 1614/ 
2016 
Zu Kapitel 8.2.1 zukünftige Erweiterungen 
des Stadtbahnnetzes: Widdersdorf über 
die Linie 4 ans Stadtbahnnetz anbinden. 
Ist bereits in Tabelle 8-4 im NVP aufgeführt. Konkurriert jedoch mit 
der von der BV 3 geforderten Anbindung an die Linie 1 in Weiden-
West. 
Anregung ist bereits im NVP 
berücksichtigt. 
35 Stadtbahnlinie 13: Beschlüsse der BV 
zum Nachtverkehr und zur Taktverdich- 
tung am Tag berücksichtigen. 
Eine Taktverdichtung von 10 Minuten auf 5 Minuten ist wegen der 
Trassenverfügbarkeit auf dem rechtsrheinischen Streckenabschnitt 
nicht ohne massive Behinderungen der Linien 3 und 18 möglich. 
Darüber hinaus erfordert die Nachfrage auf der Linie 13 ausschließ- 
lich im morgendlichen Schülerverkehr eine Verstärkung, die bereits 
umgesetzt ist. 
Die Stadtbahnlinie 13 hat als tangentiale Linie viele Verknüpfungen 
zu radialen Stadtbahnlinien. Die Verbindungen werden nachts 
durch das Rendezvous-System in der Innenstadt abgedeckt. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 9 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) aus der Sitzung vom 04.10.2016  
36 1614/ 
2016 
Die Taktzeiten auf den Linien 12, 13, 15, 
121, 140 und 147 bedarfsgerecht erhö- 
hen. Die Taktzeit der Linie 16 soll nach 
Fertigstellung des Clouth-Geländes über- 
prüft werden. 
a) Prüfung der Taktverdichtungen muss wegen der gro ßräu- 
migeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer li- 
nienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang un- 
terzogen werden. 
b) Das Angebot der Stadtbahn wurde und wird auch zu künftig 
kontinuierlich einer grundlegenden, netzweiten Überprüfung 
unterzogen, um Engpässe aufzuspüren. Bestehende Eng- 
pässe werden, auf Grundlage dieser Überprüfung, durch 
gezielte Maßnahmen beseitigt. 
a) Überprüfung im 
Rahmen der Über- 
planung des Busan- 
gebots. 
b) Überprüfung im 
Rahmen der Stadt- 
bahnausbauplanung. 
37 Die Taktzeiten der Linien 121 und 127 
entzerren. 
Fahrplantechnische Prüfung durch die KVB erforderlich. Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
38 Die Schule Schmiedegasse in Verbindung 
mit einem verbesserten Angebot in Wei- 
denpesch an den ÖPNV anbinden. 
Der Schulstandort an der Schmiedegasse ist gemäß der Zielwerte 
des NVP durch die Haltestelle Mollwitzstr. der Stadtbahnlinien 12 
und 15 erschlossen. 
Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
39 Die Lüttich-Kaserne in Longerich an den 
ÖPNV anbinden. 
Für die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung der Lüttich-Kaserne 
sind verschiedene Planungsvarianten zu untersuchen und entspre- 
chend ihrer Kosten und Nutzen zu bewerten. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
40 An der Linie 12 zwischen den Haltestellen 
Wilhelm-Sollmann-Str. und Merkenich 
eine P&R-Station anbinden. 
Entsprechender Antrag der CDU-Fraktion wurde bereits in der Sit- 
zung der BV Nippes am 26.02.2016 von der Verwaltung mit aus- 
führlicher Begründung abgelehnt (Session-Nr. 0476/2015). 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
41 Neues Mindestangebot Stadtbahn an 
Samstagen prüfen:  
NVZ I 9.00 – 11.00 Uhr und 20.00 – 23.00 
Uhr alle 15 Minuten  
NVZ II 11.00 – 20.00 Uhr alle 10 Minuten. 
Das Angebot der Stadtbahn an Wochenenden wurde und wird auch 
zukünftig kontinuierlich einer grundlegenden, netzweiten Überprü- 
fung unterzogen, um Engpässe aufzuspüren. Bestehende Engpäs- 
se werden auf Grundlage dieser Überprüfung durch gezielte Maß- 
nahmen beseitigt. Ein Beispiel hierfür ist die erfolgte Taktverdich- 
tung der Linie 1 an Wochenenden. Eine generelle Anhebung des 
Mindestangebots würde dagegen an vielen Stellen im Stadtbahn- 
netz ein deutliches Überangebot schaffen. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 10 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) aus der Sitzung vom 04.10.2016  
42 1614/ 
2016 
Neues Mindestangebot Stadtbahn an 
Sonntagen prüfen:  
NVZ II 13.00 – 19.00 Uhr alle 10 Minuten. 
NVZ I 11.00 – 13.00 Uhr und 19.00 – 
23.00 Uhr alle 15 Minuten. 
Das Angebot der Stadtbahn an Wochenenden wurde und wird auch 
zukünftig kontinuierlich einer grundlegenden, netzweiten Überprü- 
fung unterzogen, um Engpässe aufzuspüren. Bestehende Engpäs- 
se werden, auf Grundlage dieser Überprüfung, durch gezielte Maß- 
nahmen beseitigt. Ein Beispiel hierfür ist die erfolgte Taktverdich- 
tung der Linie 1 an Wochenenden. Eine generelle Anhebung des 
Mindestangebots würde dagegen an vielen Stellen im Stadtbahn- 
netz ein deutliches Überangebot schaffen. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
43 Neues Mindestangebot Bus prüfen:  
Mo – Fr HVZ 10 Minuten Kernstadt  
NVZ 10 Minuten Kernstadt  
Sa NVZ II 10 Minuten Kernstadt  
So NVZ II 10 Minuten Kernstadt. 
Die Buslinien haben unterschiedliche Funktionen, daher einheitli- 
cher 10-Minuten-Mindesttakt nicht sinnvoll, insbesondere nicht 
samstags und sonntags. 
Das Angebot auf den Buslinien erfolgt bedarfsorientiert, so dass 
bspw. Gewerbegebiete ohne Wochenendnachfrage sinnvollerweise 
am Wochenende auch nicht bedient werden. Ein generelles Min- 
destangebot ist nicht zielführend. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
44 Den Umbau der noch nicht barrierefreien 
Haltestellen bei Bus und Bahn im Stadt- 
bezirk Nippes vorrangig durchführen. 
Die Einstufung der Priorität von Umbaumaßnahmen im NVP erfolgt 
auf Grundlage einer gesamtstädtischen Betrachtung der Nachfrage 
und Dringlichkeitseinstufung. 
Anregung wird gesamtstäd- 
tisch betrachtet. 
45 Die Haltestelle Scheibenstr. in Weidenpe- 
sch auf der westlichen Seite auch in Rich- 
tung Norden mit einer Rampe ausrüsten. 
Die Haltestelle ist einseitig durch eine Rampe erreichbar. Rampe an 
der vorgeschlagenen Stelle wäre wünschenswert, weil direkter Zu- 
gang zum REWE-Markt und Zebrastreifen. 
Überprüfung im Rahmen der 
Infrastrukturumsetzungspla- 
nung. 
46 Die Haltestelle Slabystr. so umbauen, 
dass sie auch von mobil eingeschränkten 
Bewohnerinnen und Bewohnern der Sozi- 
al-Betriebe-Köln entsprechend genutzt 
werden kann. Barrierefreien Umbau der 
Haltestelle unabhängig vom Nahver- 
kehrsplan vorziehen. 
Die Einstufung der Priorität von Umbaumaßnahmen im NVP erfolgt 
auf Grundlage einer gesamtstädtischen Betrachtung der Nachfrage 
und Dringlichkeitseinstufung. 
Anregung wird gesamtstäd- 
tisch betrachtet. 
47 Das Platzangebot in den Bahnen für Per- 
sonen mit eingeschränkter Mobilität aus- 
reichend bereitstellen, wobei sicherge- 
stellt werden muss, dass es nicht zu Stür- 
zen in der Bahn kommt. 
Die Anzahl, Anordnung, Gestaltung und Ausstattung von Aufstell- 
und Bewegungsflächen für Personen mit eingeschränkter Mobilität 
orientiert sich an den Vorgaben der VDV-Veröffentlichung „Barriere- 
freier ÖPNV in Deutschland“. 
Anregung ist bereits berück- 
sichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 11 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) aus der Sitzung vom 04.10.2016  
48 1614/ 
2016 
Prüfen, ob die Tarifgestaltung nach sozia- 
len Kriterien (Höhe des Fahrpreises) und 
des Systems der Fahrkarten nach um- 
weltgerechten Kriterien überprüft und 
verbessert werden kann. Dabei ist auch 
die Idee der Haushaltskarte/das Wiener 
Modell (1 Euro/pro Tag = Jahreskarte für 
365 Euro) mit einzubeziehen. 
Tarifsystem wird einheitlich im gesamten Verkehrsverbund Rhein-
Sieg (VRS) festgesetzt, Stadt Köln kann nicht allein agieren. Mobil- 
pass für einkommensschwache Haushalte existiert bereits, ebenso 
wie E-Tickets und übertragbare 9-Uhr-Umwelttickets. 
Einbringung sozialer und 
Umweltkriterien zur Prüfung 
in die VRS-Beratungen bei 
Weiterentwicklung des Ta- 
rifsystems. 
49 Prüfen, ob Tickets für Seniorinnen und 
Senioren mit einem günstigen Einheits- 
preis angeboten werden können. 
Mit dem Aktiv60Ticket bietet der Verkehrsverbund Rhein-Sieg 
(VRS) eine vergünstigte Monatskarte für Personen ab 60 Jahren. 
Angebot existiert bereits.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 12 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) aus der Sitzung vom 04.10.2016  
50 1614/ 
2016 
Den Einsatz des Servicepersonals in den 
Abendstunden in den Straßenbahnen zur 
Erhöhung des Service und der Sicherheit 
prüfen (analog S-Bahnen in Köln). 
Ein Einsatz von Sicherheitspersonal analog zu den S-Bahnen wür- 
de im Bereich der Stadtbahnen aufgrund des größeren Angebots 
sowie der deutlich kleineren Zugeinheiten zu einer immensen finan- 
ziellen Belastung führen. 
Für mehr Sicherheit in Bussen, Bahnen und an Haltestellen der 
KVB soll stattdessen eine Intensivierung der Zusammenarbeit von 
Polizei und KVB sorgen und das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste 
des öffentlichen Nahverkehrs stärken. Polizistinnen und Polizisten 
werden die KVB-Teams bei der Durchsetzung des Hausrechts in 
Bussen, Bahnen sowie an den Haltestellen unterstützen und in 
eigener Zuständigkeit Straftaten sowie Ordnungswidrigkeiten ver- 
folgen. Es ist eine Erweiterung der bereits bestehenden und guten 
Zusammenarbeit zwischen KVB und der Kölner Polizei geplant. 
Für das gemeinsame Vorgehen haben die Polizeiinspektionen die 
Kriminalitätslage in ihren Zuständigkeitsbereichen ausgewertet und 
solche Bereiche inklusive der Stadtbahn-Haltestellen benannt, wo 
eine stärkere polizeiliche Präsenz als sinnvoll erachtet wird. Das 
Konzept, in das auch die Lagebeurteilung der KVB einfließt, wird 
zeitlich und räumlich flexibel umgesetzt. 
Die im Januar 2016 gestartete Präsenzoffensive der Polizei Köln 
hat sich im Laufe des vergangenen Jahres bewährt. Deutliche 
Rückgänge bei Raubstraftaten und Taschendiebstählen verdeutli- 
chen die positive Wirkung von Präsenz, konsequentem Einschrei- 
ten, guter Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern sowie dem Ein- 
satz von Licht- und Videotechnik zu definierten Zeiten. 
Anregung wird nicht berück- 
sichtigt. 
51 Den Ausbau der Haltestellen für die Linie 
13 Niehler Str. und Boltensternstr. zeitnah 
realisieren und die Anbindung der nicht 
erschlossenen Einwohnerinnen und Ein- 
wohner deutlich vermindern, insbesonde- 
re im Stadtteil Weidenpesch. 
Niehler Str./Gürtel und Boltensternstr./Gürtel sind als angedachte 
Haltestellenneubauten im bestehenden Netz bereits unter Gliede- 
rungspunkt 8.2.2 im Nahverkehrsplan aufgeführt. 
Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 13 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) aus der Sitzung vom 04.10.2016  
52 1614/ 
2016 
An Wochenenden, an den Karnevalsta- 
gen, am Wochenende des Christopher 
Street Day und an Silvester die Fahrpläne 
der Linie 13 an die Fahrpläne der Kern- 
stadt mit dem Stadtteil Nippes verbunde- 
nen Linien anpassen. 
Prüfung von Verstärkerfahrten im Rahmen der Umsetzung durch 
die KVB. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
     
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) aus der Sitzung vom 29.09.2016  
53 1614/ 
2016 
Den ÖPNV kurzfristig an die Anforderun- 
gen der Nutzergruppe der Senioren an- 
passen. Hierzu Konzeptionen zur Feiner- 
schließung prüfen, bei denen z.B. Quar- 
tiersbusse oder flexible Bedienungsfor- 
men im Stadtbezirk zum Einsatz kommen. 
Prüfauftrag bereits berücksichtigt, siehe Kapitel 8.3: Weiterentwick- 
lung des Busangebots und des Angebots an flexiblen Bedienungs- 
formen. 
 
Gesamtstädtisches Feinerschließungskonzept befindet sich in der 
Planung. 
Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
54 Aussage zur Geburtenrate in Bezug auf 
die Schülerzahl dahingehend überprüfen, 
dass die Zuzüge von Familien mit Kindern 
bei der Bewertung Berücksichtigung fin- 
den und der Rückschluss auf das ÖPNV-
Angebot für den Schülerverkehr entspre- 
chend korrigiert bzw. zukünftig angepasst 
wird (S. 42 NVP). Dies gilt insbesondere 
für Worringen und Roggen- 
dorf/Thenhoven. 
Der Text im Abschnitt Entwicklung der Schülerzahlen wird ange- 
passt. 
Für den Stadtbezirk Chorweiler erwartet die Schulverwaltung ver- 
hältnismäßig konstante Übergänge in die Sekundarstufe I mit ein- 
zelnen Bedarfsspitzen. Trotz der vorhandenen Umnutzungspotenti- 
ale vorhandener Schulplätze besteht der Bedarf nach zusätzlichen, 
neuen Schulplätzen. Leider ist bisher noch keine geeignete Fläche 
in Aussicht, die eine Realisierung ermöglichen würde. Größere 
Wohnungsbauvorhaben sind aktuell nicht in Planung. Sofern sich 
dies ändert, sollte im Planungsgebiet neben dem erforderlichen 
Grundschulbedarf auch die Möglichkeit eines neuen Schulstandor- 
tes (Sekundarstufe) mit gedacht werden. Das ÖPNV-Angebot für 
den Schülerverkehr reicht dementsprechend derzeit aus. 
Anregung wird im NVP be- 
rücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 14 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) aus der Sitzung vom 29.09.2016  
55 1614/ 
2016 
Hinweis, dass die Verkehrsmittelwahl in 
den Stadtteilen des Stadtbezirks im direk- 
ten Zusammenhang mit der ÖPNV-
Erschließung steht. Einzelne Stadtteile 
sind von verschiedenen Verbindungen 
regelrecht abgeschnitten, andere unter- 
versorgt – dies insbesondere in den 
Abend- und Nachtstunden -, so dass der 
PKW in diesem Umfeld als Fortbewe- 
gungsmittel unverzichtbar ist (S. 50 NVP). 
Die bessere Erschließung unterversorgter Gebiete bedingt oftmals 
eine grundlegende Umstrukturierung bestehender Buslinien, die in 
vielen Fällen gravierende betriebliche und wirtschaftliche Auswir- 
kungen hätte. Im Rahmen der Busnetzplanung wird die Erschlie- 
ßung systematisch untersucht und – falls eine Integration in das 
Busnetz nicht mit vertretbarem Aufwand realisierbar ist – der Ein- 
satz geeigneter alternativer Angebote, wie zum Beispiel durch Ta- 
xiBus- oder Anruf-Sammel-Taxi (AST)-Verkehre, geprüft (Siehe 
auch Kapitel 7.2). 
Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
56 Umgehend die für 2016 geplante Befra- 
gung als repräsentative Erhebung des 
Verkehrsverhaltens durchführen, um ak- 
tuelle Planungsgrundlagen zu erhalten. 
Diese sind nunmehr 10 Jahre alt und 
können nicht mehr als aktuell gelten (S. 
50 NVP). 
Derzeit sind unterschiedliche Erhebungen in Planung oder bereits 
in Umsetzung. Sobald kleinräumig aufbereiteten Daten zur Verfü- 
gung stehen, werden sie für zukünftige Analysen berücksichtigt. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen. 
57 Mit den Umlandgemeinden Konzepte für 
ein überregionales ÖPNV-Netz fortentwi- 
ckeln, um die Bevölkerung so in die Lage 
zu versetzen, den ÖPNV in seiner ganzen 
Effizienz nutzen zu können. 
Ist Aufgabe der übergeordneten Planungsebenen: Abstimmungen 
und Konzepte erfolgen im Rahmen des SPNV-NVP, des ÖPNV-
Bedarfsplans sowie bei der Abstimmung der NVP der benachbarten 
Aufgabenträger untereinander. 
Anregung wird anderweitig 
berücksichtigt. 
58 Hierzu gehört auch dringend eine ver- 
bandsübergreifende einheitliche Tarifge- 
staltung; insbesondere an den Schnittstel- 
len. 
Seit 01.01.2017 bietet der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) ein 
pauschalisiertes EinfachWeiterTicket in die benachbarten Verbünde 
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und Aachener Verkehrsver- 
bund (AVV) an. 
Anregung ist bereits berück- 
sichtigt. 
59 Darüber hinaus ist insbesondere eine 
ÖPNV-Verbindung über die Merkenicher 
Autobahnbrücke nach Leverkusen mit 
welcher Transporttechnik auch immer 
erforderlich. 
Die Leverkusener Brücke wird bis zur Fertigstellung des Ersatzbaus 
2022/2023 nicht mehr von Standard-Linienbussen befahren werden 
dürfen. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 15 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) aus der Sitzung vom 29.09.2016  
60 1614/ 
2016 
Die interlokalen Buslinien dringend auf- 
rechterhalten und u.U. ausbauen. Hier 
sind insbesondere die Linien 125 (KVB), 
980 (REVG), Linie 885 (Stadtbus Dorma- 
gen) bedeutsam (S. 76ff NVP). 
In Zusammenarbeit mit angrenzenden Aufgabenträgern und Ver- 
kehrsunternehmen findet eine regelmäßige Überprüfung und An- 
passung statt. 
Anmerkung der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH (REVG): Die 
REVG steht einer Erhöhung der Fahrtenanzahl der Linie 980 
von/ab Worringen offen gegenüber, weist jedoch darauf hin, dass 
der NVP des Rhein-Erft-Kreis dies nicht in seinem Maßnahmen- 
konzept verankert hat. Beteiligung des Rhein-Erft-Kreis ist zwin- 
gend erforderlich. Prüfung einer Umsetzung sollte kurzfristig erfol- 
gen. 
Anmerkung des Rhein-Erft-Kreises (REK): 
Eine Taktverdichtung der Linie 980 kann gerne in Abstimmung mit 
dem REK und der Stadt Pulheim geprüft werden. Der NVP des 
REK sieht hier allerdings keine Angebotsverbesserung vor. 
Anregung wird anderweitig 
berücksichtigt. 
61 Anruf-Sammel-Taxi Dienst zwischen Blu- 
menberg, Chorweiler-Nord und der Stadt- 
bahn- und S-Bahnhaltestelle „Chorweiler“ 
(AST-Linie 181) aufrecht erhalten und im 
Stadtbezirk 6 bedarfsgerecht ausbauen. 
Es findet eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung statt. Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
62 Im Zusammenhang mit den Überlegungen 
zur Integration der Rheinfähren in das 
ÖPNV-System das Busliniennetz anpas- 
sen. 
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der groß- 
räumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienüber- 
greifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
63 Buslinie 120 um eine Verbindungsstrecke 
von Fühlingen nach Rheinkassel/Langel 
erweitern. 
Prüfung der Erweiterung muss wegen der großräumigeren Auswir- 
kungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewer- 
tung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
64 Buslinie 120 vor dem Hintergrund des 
Wohnungsbaus in Roggen- 
dorf/Thenhoven ebenso um die Linienfüh- 
rung zwischen Esch und Roggen- 
dorf/Thenhoven erweitern. 
Prüfung der Erweiterung muss wegen der großräumigeren Auswir- 
kungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewer- 
tung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
65 Planungen für die Weiterführung der 
Stadtbahnlinie 12 von Merkenich ins Ge- 
werbegebiet Feldkassel auf der dafür 
vorgehaltenen Trasse beginnen. 
Projekt wurde vom Regionalrat Köln nachrangig als weiterer Bedarf 
für den ÖPNV-Bedarfsplan NRW angemeldet. Eine Entscheidung 
seitens des Landes NRW liegt noch nicht vor. 
Überprüfung im Rahmen der 
Stadtbahnausbauplanung.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 16 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) aus der Sitzung vom 29.09.2016  
66 1614/ 
2016 
Fortführung der Stadtbahnlinie 5 über 
Pesch nach Esch in die mittelfristige Pla- 
nung aufnehmen (S. 126 NVP). 
Projekt wurde wegen absehbar unzureichendem Kosten-Nutzen-
Verhältnis nicht zum ÖPNV-Bedarfsplan NRW angemeldet, die 
Trasse wird jedoch freigehalten. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen. 
67 Die Taktung in den nicht an die S-Bahn 
angeschlossenen Orten und Gewerbege- 
bieten auf maximal 20 Minuten in der 
Hauptverkehrszeit ändern und die Be- 
triebszeiten in der Nebenverkehrszeit 
erweitern. 
Das Angebot auf den Buslinien erfolgt bedarfsorientiert, so dass 
weniger verdichte Gebiete in der Regel geringere Taktungen und 
Betriebszeiten aufweisen als stark verdichtete Gebiete. Besteht 
aufgrund einer hohen Nachfrage die Notwendigkeit einer Anpas- 
sung des ÖPNV-Angebots, erfolgt diese durch gezielte Maßnah- 
men auf Grundlage von Einzelfalluntersuchungen. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
68 Fahrplantakte der Buslinien in Lindweiler 
und Esch entzerren. 
Fahrplantechnische Prüfung der Buslinien 121, 125 und 126 durch 
KVB erforderlich. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
69 Betrieb der S-Bahn-Linie 11 auch an Wo- 
chenenden (Freitag + Samstag) und vor 
Feiertagen nachts (1.00 – 4.00 Uhr) bean- 
tragen. 
Dies ist ein Thema für den SPNV-Nahverkehrsplan im Zweckver- 
band NVR. Besteller der SPNV-Leistungen ist der Zweckverband 
Nahverkehr Rheinland (NVR). 
Eine Ausdehnung des Verkehrs der S-Bahn-Linie 11 am Wochen- 
ende bis 4:00 Uhr wird vom NVR als sinnvoll angesehen und wei- 
terverfolgt. 
Ansprechpartner ist der NVR. 
70 In der Ortsmitte Fühlingen Bushaltestelle 
einrichten. Dafür die Haltestelle Haus 
Fühlingen verlegen. 
Eine Verlegung der Haltestelle Arenzhof in die Ortsmitte wird als 
sinnvoll erachtet. 
Überprüfung im Rahmen der 
Infrastrukturumsetzungspla- 
nung. 
71 Zur Förderung des Umstiegs auf den 
ÖPNV weitere P&R-Plätze (einschließlich 
Fahrradabstellplätzen) im Stadtbezirk 6 
einrichten. 
Die P&R-Anlage in Worringen ist nach aktuellen Erhebungen vom 
November 2016 noch nicht ausgelastet. Für die ausgelastete P&R-
Anlage am Volkhovener Weg ist im Zusammenhang mit dem Aus- 
bau der Anschlussstelle Chorweiler zu einem Vollanschluss bereits 
eine Erweiterung geplant. Ebenso ist für die P&R-Anlage Longerich 
eine Erweiterung vorgesehen. Die P&R-Anlage in Merkenich ist 
aktuell ausreichend dimensioniert. Weitere P&R-Standorte lassen 
sich im Stadtbezirk 6 nicht konfliktfrei realisieren. 
Anregung ist bereits berück- 
sichtigt. 
72 Free-Floating-Möglichkeiten des Car-
Sharing im Stadtbezirk 6 einrichten, ins- 
besondere am Schnittpunkt des ÖPNV 
und des SPNV in Chorweiler (S. 261 ff. 
Pkt. 8.5.3 NVP). 
Die Entscheidung über die Einrichtung von Free-Floating Car-
Sharing-Angeboten erfolgt durch die Car-Sharing betreibenden 
Unternehmen und kann deshalb nicht im NVP vorgegeben werden. 
Die Verwaltung wird die Anregung an die entsprechenden Unter- 
nehmen weitergeben. 
Anregung kann nicht berück- 
sichtigt werden.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 17 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) a us der Sitzung vom 29.09.2016  
73 1614/ 
2016 
Direkte Buslinie von Esch/Auweiler in 
Richtung Pulheim anbieten. 
Es besteht bereits eine Verbindung nach Pulheim durch Buslinie 
125 mit Umstieg in die 967 oder 980 in Sinnersdorf. 
Anmerkung der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH: Direktverbin- 
dung nicht Bestandteil des NVP des Rhein-Erft-Kreis. Aus während 
des Fortschreibungsprozesses durchgeführten Befragungen sowie 
dem Beschwerdemanagement lässt sich Nachfrage nach Direkt- 
verbindung nicht ableiten. Ein (wirtschaftlich vertretbares) Potential 
wird nicht gesehen. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 18 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 7 (Porz) aus der Sitzung vom 04.10.2016  
74 AN/1276/ 
2015 
Schnellbuslinie SB 55 von Bonn nach 
Niederkassel Lülsdorf in Absprache mit 
dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) 
über Langel und Zündorf bis zum S-
Bahnhof Wahn verlängern; hierbei in Lan- 
gel nur die Haltestellen Kirche und 
Rheinsbergstr., in Zündorf die Haltestellen 
Oberzündorf, Olefgasse und Endhaltestel- 
le der Linie 7 und in Wahn nur Wahn 
Bahnhof anfahren. Taktung vorrangig an 
Stadtbahnlinie 7 und evtl. an S-Bahn an- 
gleichen, jedoch Kollision mit Taktung der 
Buslinie 164 vermeiden. 
Anmerkung der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH und der 
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH: 
Buslinie SB55: Bonn Hbf – Niederkassel – der Rhein-Sieg-
Verkehrsgesellschaft mbH endet derzeit in einem Wohngebiet in 
Lülsdorf. Betreiber lehnt vorgeschlagene Verlängerung mit Hinweis 
auf morgendliche Verkehrsstaus in der Schmittgasse und somit 
unpünktliches Erreichen der Stadtbahnlinie 7 sowie der S-Bahn in 
Wahn ab. 
Anmerkung des Rhein-Sieg-Kreises: 
Zwischen den Fahrplänen der Linien 164/501, 163/550 und SB55 
bestehen wechselseitige Abhängigkeiten. Systemanschluss zwi- 
schen den Linien 163/550 und S12 in Wahn sowie jeweils versetzte 
Abfahrt der teilparallelen Linien 163/550 und SB55 ab Bonn bzw. 
Niederkassel. Die gewünschte freie Planung des Grundtaktes der 
SB55 zur Herstellung von Anschlüssen in Zündorf und Wahn ist 
daher nicht möglich. Die SB55 erfüllt derzeit in Lülsdorf Aufgaben 
der Feinerschließung (Anbindung Haltestelle Stahlenstr.), die mit 
einer Linienverlängerung nur bedingt kompatibel sind. Die derzeiti- 
gen Verkehrsverhältnisse in Zündorf und am Bahnhof Wahn stehen 
einer pünktlichen Betriebsführung in den Hauptverkehrszeiten ent- 
gegen. Fahrgastpotenziale resultierend aus einer Linienverlänge- 
rung werden durchaus gesehen. Jedoch steht der Rhein-Sieg-Kreis 
aus o.g. Gründen einer Linienverlängerung derzeit skeptisch ge- 
genüber. 
Anmerkung der Stadt Bonn: 
Aus Sicht der Stadt Bonn ist eine Verlängerung nur akzeptabel, 
wenn sich trotz ihrer Länge die Pünktlichkeit der Linie nicht ver- 
schlechtert, an allen Verknüpfungspunkten sinnvolle Anschlüsse 
hergestellt werden können und sich das Fahrtenangebot weiterhin 
sinnvoll mit der parallelen Linie 550 ergänzt. 
 
Umsetzungschancen werden aufgrund der Ablehnungen als äu- 
ßerst gering eingeschätzt. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 19 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 7 (Porz) aus der Sitzung vom 04.10.2016  
75 AN/1276/ 
2015 
Das Nachtbusnetz in Porz aufheben und 
wieder die normalen Linien mit Taktung 
an die Linie 7 und S-Bahn herstellen. 
Falls nicht möglich, Anbindung der Stadt- 
teile Eil, Grengel, Wahnheide und Lind 
freitags, samstags und vor Feiertagen von 
der Innenstadt aus bis 1.15 Uhr anderwei- 
tig sicherstellen. 
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der groß- 
räumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienüber- 
greifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
76 AN/1610/ 
2016 
Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 mit 
erhöhter Priorität direkt über Zündorf-Süd 
hinaus bis nach Niederkassel aufnehmen 
und in einem gemeinsamen Planfeststel- 
lungsverfahren vorantreiben (Ziffer 8.2.1). 
Perspektivisch ist die Planung bis Bonn-
Beuel vorzunehmen. 
Die Variante wurde für den ÖPNV-Bedarfsplan NRW unter der 
Nummer 228 angemeldet. Derzeit werden alle Anmeldungen des 
ÖPNV-Bedarfsplan NRW seitens des Landes geprüft. 
Anregung wird anderweitig 
berücksichtigt. 
77 Verlängerung der Linie 13 von Mülheim 
aus nicht nur bis Ostheim weiterführen, 
sondern als wirkliche Ringbahn über die 
Frankfurter Str. zur Verknüpfung mit der 
S-Bahn weiter bis zur Linie 7 führen (Ziffer 
8.2.1). 
Die Ringstrecke wurde bis Ostheim für den ÖPNV-Bedarfsplan 
NRW angemeldet. Im Hinblick auf das beim Land NRW angemelde- 
te erhebliche Investitionsvolumen für das Gesamtpaket der Stadt 
Köln sollten zunächst die Ergebnisse des ÖPNV-Bedarfsplans 2030 
NRW abgewartet werden. Diese sind Voraussetzung für weitere 
Verlängerungen. Weitere Anmeldungen sind derzeit nicht mehr 
möglich. 
Anregung wird nicht berück- 
sichtigt, 
ggfls. langfristige Berücksich- 
tigung nach 2030. 
78 Taktung der Linie 7 insbesondere in den 
Spitzenzeiten erhöhen. Zur Umsetzung 
bei Bedarf die am 11.12.2005 umgesetzte 
geänderte Linienführung der Linie 8 wie- 
der zurücknehmen (siehe S. 56). 
Aufgrund von Nachfrageverlagerungen auf die S-Bahn besteht im 
Verlauf der rechtsrheinischen Linie 7 kein genereller Bedarf nach 
einer Taktverdichtung. Zu Zeiten des Schülerverkehrs werden zu- 
sätzliche Verstärkerfahrten eingesetzt. Darüber hinaus besteht 
kurzfristig kaum Handlungsspielraum. Die Kapazität der Ost-West-
Strecke ist erschöpft. Die Verstärkerfahrten zwischen Universität 
und Bf. Deutz werden benötigt und stehen nicht für eine Taktver- 
dichtung in Richtung Porz zur Verfügung (siehe Tabelle 5-28, Lfd. 
Nr. 6). 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 20 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 7 (Porz) aus der Sitzung vom 04.10.2016  
79 AN/1610/ 
2016 
Zur Beschleunigung der Stadtbahnlinien 
1, 7, (8) und 9 den bereits seit Jahren 
angestrebten Umbau des Neumarktes, 
perspektivisch den Bau der Ost-West-U-
Bahn dringend angehen. 
Machbarkeitsstudie zum Umbau der Ost-West-Achse zwischen 
Universitätsstr. und Heumarkt ist in Bearbeitung. Die weitere Vor- 
gehensweise ergibt sich aus den Ergebnissen der Studie. 
Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
80 Unter dem Busangebot weitere Buslinien 
im Stadtbezirk Porz auf eine engere Tak- 
tung ausrichten, insbesondere die Linie 
164 zwischen Wahn und Lülsdorf sowie 
die Linie 154 in Spitzenzeiten von Porz 
bis zum Maarhäuser Weg, perspektivisch 
bis Köln-Brück als weitere funktionsfähige 
Ringlinie (Ziffer 8.3.3). 
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der groß- 
räumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienüber- 
greifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
81 Busverbindungen zur besseren Erschlie- 
ßung der Gewerbegebiete sowie zur Ver- 
besserung der Situation in Poll und der 
besseren Erschließung des Flughafens 
einrichten (Ziffer 8.3.1). 
Prüfung der Linienveränderungen muss wegen der großräumigeren 
Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden 
Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
82 Von der BV bereits beschlossene Ände- 
rungen der Linienführungen und Taktfre- 
quenzen des Nachtverkehrs in Poll be- 
rücksichtigen. 
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der groß- 
räumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienüber- 
greifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
83 Geforderte Expressbuslinien von Porz 
über die Frankfurter Str. bis Mülheim, 
perspektivisch bis Leverkusen, sowie von 
Wahn über Zündorf und Langel bis zum 
Bonner Hauptbahnhof berücksichtigen. 
Mit den Buslinien 151 und 152 besteht eine Busverbindung von 
Porz über Mülheim nach Chempark S-Bahn. Für eine Expressbus- 
verbindung ist eine weitere Prüfung erforderlich. 
Anmerkung der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH, der Stadt- 
werke Bonn Verkehrs-GmbH und des Rhein-Sieg-Kreis zur Buslinie 
SB55: Siehe Anmerkung 74. 
Wird im Rahmen der Prüfung 
eines Expressbusnetzes 
behandelt. 
84 Car-Sharing in ganz Köln ausbauen, auch 
in den einzelnen Stadtteilen (Ziffer 8.5.3). 
Zielerklärung ist seitens der Stadt Köln bereits formuliert. Allerdings 
liegt die Vorrausetzung zur Einrichtung von Car-Sharing-Angeboten 
in der Entscheidung der Car-Sharing betreibenden Unternehmen. 
Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
85 Als weitere Mobilitätsstationen Porz-Markt 
und S-Bahnhof Wahn ergänzen (Ziffer 
8.5.4). 
Ergänzung der Stationen in Tabelle 8-9. Anregung wi rd im NVP be- 
rücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 21 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 7 (Porz) aus der Sitzung vom 04.10.2016  
86 AN/1610/ 
2016 
Die für das Zielnetz 2030+ des NVR-
Nahverkehrsplans vorgesehene S-Bahn-
Linie 16 ist im Zuge der Planung des 
Deutzer Hafens dringend erforderlich und 
daher mit einer höheren Priorität zu ver- 
sehen (siehe Seite 273). 
Besteller der SPNV-Leistungen ist der Zweckverband Nahverkehr 
Rheinland (NVR). Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie zur Ein- 
schätzung der Priorität mit Unterstützung der Stadt Köln durchge- 
führt. 
Anregung wird anderweitig 
berücksichtigt. 
87 1614/ 
2016 
Umgehend eine Verbindung der Abend- 
buslinie von Wahn nach Grengel schaf- 
fen, solange noch keine Neuregelung des 
Busfahrplans in den Nachtstunden in Kraft 
tritt. 
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der groß- 
räumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienüber- 
greifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
     
Bezirksvertretung 8  (Kalk) aus der Sitzung vom 08.09.2016  
Keine ergänzenden Beschlüsse oder Stellungnahmen, jedoch Bekräftigung noch nicht abschließend bearbeiteter ÖPNV-Anträge: 
88 AN/1575/ 
2014 
Fahrplan der Buslinie 154 von Montag bis 
Freitag und an Feiertagen so ausweiten, 
dass im Zeitraum von 22 Uhr bis ca. 0 Uhr 
ein entsprechendes Fahrangebot besteht; 
darüber hinaus die bestehende Taktung – 
z.B. an Wochenenden und Feiertagen –
weiter verdichten. 
Für eine Taktverdichtung der Linie 154 muss untersucht werden, in 
welchen Streckenabschnitten und zu welchen Zeiten eine entspre- 
chende Nachfrage besteht. Des Weiteren sind fahrplan- und um- 
lauftechnische Auswirkungen zu analysieren. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
89 Einführung von Schnellbuslinien (Metroli- 
ner bzw. Expressbus) auf der Strecke der 
bestehenden Buslinien 151 und 152 zwi- 
schen den Stadtbezirken Porz, Kalk und 
Mülheim bis zum Chemiepark Leverkusen 
prüfen; dabei sind nur die wichtigsten 
Querverbindungen (z.B. Stadtbahnen, 
Regional- und Fernverkehr) anzusteuern. 
Ebenfalls Einsatz auf der Buslinie 159 
prüfen, um die vorhandenen Busse insbe- 
sondere in den Morgen- und Abendstun- 
den zu entlasten. 
Für die Einrichtung einer Expressbusverbindung ist eine weitere 
Prüfung erforderlich. 
Wird im Rahmen der Prüfung 
eines Expressbusnetzes 
behandelt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 22 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 8  (Kalk) aus der Sitzung vom 08.09.2016  
90 AN/1575/ 
2014 
Einführung eines Nachtbusses prüfen, der 
sinnvolle Haltestellen der vorhandenen 
rechtsrheinischen Buslinien auch in den 
Abend- und Nachtstunden abdeckt. 
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der groß- 
räumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienüber- 
greifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
91 Weiterführung der Stadtbahnlinie 9, die ab 
den Nachmittagsstunden nur bis zur Hal- 
testelle Bahnhof Deutz/Messe verkehrt, 
bis zur Haltestelle Ostheim prüfen. 
Eine Verlängerung der Verstärkerfahrten der Linie 9 bis Ostheim ist 
derzeit nur in Zeitabschnitten möglich, in denen die tatsächliche 
Nachfrage dies nicht zwingend erfordert. Die Situation wurde und 
wird regelmäßig überprüft. 
Eine Lösung des Kapazitätsproblems auf der Linie 9 liegt im Ein- 
satz längerer Zugeinheiten (Vgl. Tabellen 5-28, 5-29). 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
92 0828/ 
2016 
Linienführung der Buslinie 191 bis zur 
Fertigstellung des geplanten Umbaus der 
Stadtbahnhaltestelle ändern mit dem Ziel 
einer kurzfristigen barrierefreien Anbin- 
dung Vingsts an die Stadtbahnlinie 9. 
Kurzfristige Umsetzung wurde zunächst von der Verwaltung in der 
Mitteilung 3626/2016 für den Verkehrsausschuss am 08.11.2016 
begründet ausgeschlossen. Da im nördlichen und südlichen Teil 
von Vingst jedoch ÖPNV- Erschließungslücken bestehen, werden 
Möglichkeiten der Feinerschließung geprüft. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
93 AN/0314/ 
2016 
Einführung eines Nachtbussystems in 
mindestens stündlicher Taktung und in 
Abstimmung mit den weiter verbindenden 
KVB-Schlüssellinien für den Stadtbezirk 
Kalk prüfen. Im Rahmen der Prüfung be- 
reits versuchsweise für die Linie 157 ei- 
nen Nachtfahrplan einführen, um auch der 
erhöhten Bevölkerungszahl in Neubrück 
und Umgebung Rechnung zu tragen. 
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der groß- 
räumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienüber- 
greifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
     
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) aus der Sitzung vom 05.09.2016  
Keine ergänzenden Beschlüsse oder Stellungnahmen, jedoch Bekräftigung noch nicht abschließend bearbeiteter ÖPNV-Anträge: 
94 AN/1512/ 
2015 
Verlängerung der Buslinie 154 bis zur 
Siedlung Hardt prüfen. 
Neben einer Verlängerung der Linie 154 von der derzeitigen End- 
haltestelle Waldbad bis zur Siedlung Hart sollte auch eine Einbe- 
ziehung der interlokalen Buslinie 434 erfolgen (siehe Vorschlag der 
Wupsi GmbH, Nr. 133). 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
95 AN/1080/ 
2014 
Prüfen, ob die Buslinie 154 täglich ihre 
Betriebszeiten bis ca. 22.00 Uhr auswei- 
ten kann, um die Verbindung zwischen 
Dünnwald und Porz zu gewährleisten. 
Für eine Taktverdichtung der Linie 154 muss untersucht werden, in 
welchen Streckenabschnitten und zu welchen Zeiten eine entspre- 
chende Nachfrage besteht. Des Weiteren sind fahrplan- und um- 
lauftechnische Auswirkungen zu analysieren. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 23 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) aus der Sitzung vom 05.09.2016  
96 AN/1748/ 
2015 
Fahrplantakt der Linie 4 stadteinwärts 
morgens in der Zeit von 7 bis 9 Uhr deut- 
lich verdichten. 
Verweis auf alte Beschlussvorlage (Session 3377/2012) in der die 
Taktverdichtung bereits geprüft und verworfen wurde. Stattdessen 
soll auf Schulanfangszeiten eingewirkt werden. Zwischenzeitlich 
wurde ergänzend zu den bis Wiener Platz verlängerten Fahrten der 
Linie 155 eine Verstärkerfahrt mit einem Bus ab der Haltestelle 
Leuchterstr. entlang der Linie 4 eingerichtet. 
Anregung wird anderweitig 
umgesetzt. 
97 AN/1848/ 
2015 
Geplante Stadtbahnnetz-Erweiterung 
nach Stammheim und Flittard zumindest 
bis zum Chempark Leverkusen weiterfüh- 
ren und so für den ÖPNV-Bedarfsplan 
anmelden. 
Anmeldung für den ÖPNV-Bedarfsplan 2030 erfolgt (siehe Kapitel 
8.2.1). 
Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
98 AN/0538/ 
2016 
Prüfen, ob die Betriebszeiten der Buslinie 
190 auch auf den Sonntagvormittag aus- 
gedehnt werden können. 
Für ein Angebot der Linie 190 zwischen Mülheim Wiener Platz und 
Schanzenstr. an Sonntagvormittag muss die Nachfrage im entspre- 
chenden Zeitraum untersucht werden. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
     
Stadtentwicklungs - und V erkehrsausschuss aus der gemeinsamen Sitzung vom 08.11.2015  
99 AN/1851/ 
2016 
Zu Kapitel 6.1.1 angemessene Verkehrs- 
bedienung: 
In Tabelle 6-2 jeweils eine weitere Spalte 
für das Mindesttaktangebot hinzufügen: 
Montag – Freitag: HVZ* Kernstadt: 5-
Minuten-Takt, Außenbereich: 10-Minuten-
Takt  
Samstag: NVZ** Kernstadt: 7,5-Minuten-
Takt, Außenbereich: 15-Minuten-Takt. 
Auf einzelnen Linien sowie auf Linienabschnitten mit Linienüberla- 
gerungen entstehen teilweise deutlich stärker verdichtete Taktan- 
gebote als dies der jeweilige Mindesttakt vorgibt. Des Weiteren wird 
das Angebot der Stadtbahn kontinuierlich einer grundlegenden, 
netzweiten Überprüfung unterzogen, um Engpässe aufzuspüren. 
Bestehende Engpässe werden auf Grundlage dieser Überprüfung 
durch gezielte Maßnahmen beseitigt. Ein Beispiel hierfür ist die 
erfolgte Taktverdichtung der Linie 1 an Wochenenden. Eine gene- 
relle Anhebung des Mindestangebots würde dagegen an vielen 
Stellen im Stadtbahnnetz ein deutliches Überangebot schaffen. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
100 Zu Kapitel 6.1.4 Standards zur Ausgestal- 
tung von Haltestellen: 
in das Kapitel folgende Kriterien (teilweise 
übernommen aus 8.5.4) einfügen: An 
allen wichtigen Umsteigehaltestellen wer- 
den genügend sichere Abstellanlagen für 
Fahrräder geschaffen. Darüber hinaus 
sind an großen Knotenpunkten Mobilstati- 
onen vorzusehen. 
Gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG, den Kölner Verkehrs-
Betrieben und der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH stellt die 
Stadt Köln schon seit den 1990er Jahren Fahrradabstellanlagen 
auf. Im Bike-and-Ride-Konzept werden Umfang und Qualität der 
Fahrradabstellanlagen festgelegt. Dabei orientiert sich die Planung 
an der konkreten Nachfrage der einzelnen Standorte, bei denen es 
sich ausschließlich um schienengebundene Haltestellen des öffent- 
lichen Personennahverkehrs handelt. 
Das Konzept wird regelmäßig überprüft. 
Anmerkung ist im NVP be- 
reits berücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 24 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Stadtentwicklungs - und Verkehrsausschuss aus der gemeinsamen Sitzung vom 08.11.2015  
101 AN/1851/ 
2016 
Zu Kapitel 6.1.5 Ausstattung der Fahr- 
zeuge: 
Anstelle eines maximal 30%igen Anteils 
an mit großflächiger Werbung beklebten 
Fensterflächen die Gewährleistung einer 
uneingeschränkten Sicht nach außen 
durch komplettes Freihalten der Fenster- 
flächen prüfen. Die Mindererlöse aus 
Werbung p.a. sind darzustellen. 
Seit dem 01.01.2017 gilt gemäß Vertrag, dass lediglich 20% der 
Fensterflächen beklebt werden dürfen (mit entsprechenden Anfor- 
derungen an die Transparenz). Türen, Front- und Heckscheiben 
sowie Seitenfenster der Fahrer sind generell frei zu halten. 
Der entsprechende Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren und 
endet am 31.12.2021. 
Anregung kann nicht berück- 
sichtigt werden. 
102 Zu Kapitel 6.2 Kommunikation und Öffent- 
lichkeitsarbeit: 
Die Tabelle zu den Formen der Kundenin- 
formation wie folgt ergänzen: 
Automatisierte elektronische Kundenin- 
formation durch Monitore in den Fahrzeu- 
gen mit Angabe der nächsten vier Halte- 
stellen, der nächsten Haltestelle mit Um- 
steigebeziehungen in Echtzeit und Fahrt- 
ziel der Fahrt. 
Per Internet/App: Reisekettenplanung 
unter Einbeziehung aller ÖPNV-Angebote 
sowie Bike- und Car-Sharing, Informatio- 
nen über alternative Reisemöglichkeiten 
bei Störungen im Betriebsablauf, Echt- 
zeitdaten der Standorte von Bussen und 
Bahnen. 
Dieses Mindestangebot soll dort gelten, 
wo die infrastrukturellen Voraussetzungen 
es zulassen und eine entsprechende 
Nachfrage gegeben ist. 
Die Möglichkeiten der Kundenkommunikation werden durch techni- 
sche Innovationen immer vielfältiger. Um dieser Entwicklung Rech- 
nung zu tragen, werden aktuell die technischen Konzepte auf Zu- 
kunftsfähigkeit geprüft.  
Dabei werden auch die im Antrag formulierten Anforderungen für 
die Kundeninformation im Fahrzeug wie auch per Internet/ APP 
einbezogen und deren Realisierungsmöglichkeiten geprüft. 
 
Berücksichtigung der Anfor- 
derungen wird kurzfristig 
geprüft.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 25 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Stadtentwicklungs - und Verkehrsausschuss aus der gemeinsamen Sitzung vom 08.11.2015  
103 AN/1851/ 
2016 
Zu Kapitel 6.3.1 Luftqualität: 
den vorletzten Absatz auf Seite 202 wie 
folgt ergänzen: „…sollten daher möglichst 
Fahrzeuge eingesetzt werden, die den 
aktuellsten Umweltstandard maximal er- 
füllen“. 
Ein Umweltstandard wird entweder erfüllt oder nicht erfüllt. Die 
Aussage im NVP ist dementsprechend so zu verstehen, dass die 
aktuellsten Umweltstandards vollumfänglich erfüllt werden sollen. 
Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
     
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Sondersitzung vom 28.11.2016  
104 1614/ 
2016 
Zu Kapitel 5.2.1 Stadtbahn: Aussage zur 
Stufenfreiheit unzutreffend. 
Es soll klargestellt werden, dass sich die Aussage dieses Ab- 
schnitts auf die eingesetzten Fahrzeuge bezieht und auf die seit 
2006 bestehende Möglichkeit, mit Hilfe dieser Fahrzeugtypen einen 
Einstieg ohne feste Stufen im Fahrzeug anzubieten. Text in Kapitel 
5.2.1 wird geändert. 
Anregung wird im NVP be- 
rücksichtigt. 
105 Zu Kapitel 6 Qualitäts- und Umweltstan- 
dards: Zugesagter Umbau vorhandener 
Stadtbahnwagen erfolgt langsamer als 
angekündigt. 
Das Programm zum Umbau der Stadtbahnwagen soll fortgeführt 
werden, da diese Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind. 
Nach Auffassung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
reicht ein derartiger Umbau des Fahrzeugbestandes nicht aus, um 
zuverlässig einen barrierefreien Zugang in die Bahnen (mit maximal 
5 cm Höhenversatz) zu gewährleisten. Wie im Kapitel Qualitäts- 
und Umweltstandards im Abschnitt Fahrzeuge ausführlich dargelegt 
wird, ist jedoch aus technischen Gründen der Höhenversatz zwi- 
schen Bahnsteigkante und Wagenboden mit dem vorhandenen 
Fahrzeugpark nicht vollständig zu eliminieren. Text in Kapitel 6 wird 
ergänzt. 
Anregung wird im NVP be- 
rücksichtigt. 
106 Zu Kapitel 5.2.1 Stadtbahn: Begriffsver- 
wendung Barrierefreiheit. Von Barriere- 
freiheit ist erst dann zu sprechen, wenn 
nicht nur die Bedürfnisse von Menschen 
mit motorischen Einschränkungen sowie 
von Personen, die Mobilitätshilfen und 
Rollstühle benutzen, beachtet worden 
sind, sondern ebenso die Bedürfnisse von 
Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, 
Hörbehinderung. 
Text in Kapitel 5.2.1 wird angepasst und ergänzt. A nregung wird im NVP be- 
rücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 26 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Sondersitzung vom 28.11.2016  
107 1614/ 
2016 
Zu Kapitel 6.1.2 Fazit: Ergebnisse der 
Untersuchungen sollten auch umgesetzt 
werden.  
Die in Kapitel 6.1.2 gemachten Aussagen umfassen zunächst einen 
Prüfauftrag. Dieser wird derzeit auf Basis des dort dargestellten 
Bedarfs für das gesamte Stadtgebiet untersucht. Die Ergebnisse 
dieser Untersuchungen müssen zunächst abgewartet werden. Ge- 
samtstädtisches Feinerschließungskonzept befindet sich in der 
Planung. 
Überprüfung im Rahmen der 
Erstellung eines gesamtstäd- 
tischen Feinerschließungs- 
konzeptes. 
108 Zu Tabelle 6-9: Alle Haltestellen müssen 
beleuchtet sein, auch Kategorie Bus 3. 
Der Text in Tabelle 6-9 wird angepasst. 
Die Forderung wird als berechtigt angesehen und es ist davon aus- 
zugehen, dass die Beleuchtung der Haltestellen im bebauten 
Stadtgebiet durch die Straßenbeleuchtung größtenteils gewährleis- 
tet ist. Ziel ist jedoch auch, die Beleuchtung bei Haltestellen im Au- 
ßenbereich sicherzustellen. 
Anregung wird im NVP be- 
rücksichtigt. 
109 Zu Kapitel 6 Qualitäts- und Umweltstan- 
dards: Welche Haltestellen entsprechen 
nicht Mindestanforderungen an Barriere- 
freiheit? 
Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB und 
anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur Ermittlung 
der Barrierefreiheit von Haltestellen erarbeitet. Danach müssen 
stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt werden.  
Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf der Hal- 
testellen (einschließlich der nach alten, zwischenzeitlich überholten 
Standards der Barrierefreiheit ausgebauten Haltestellen) qualifiziert 
ermitteln lassen.  
Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit Prioritäten 
erstellen und in die politischen Gremien einbringen. Der NVP wird 
um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen-Kataster ergänzt. 
Anregung wird im NVP be- 
rücksichtigt. 
110 Zu Kapitel 8.4 Dynamische Fahrgastin- 
formationen für Bus und Bahn: Pilotpro- 
jekt Lautsprecherdurchsagen über Induk- 
tionsschleifensysteme sollte durchgeführt 
werden. 
Eine weitergehende Festlegung ist vor Prüfung der technischen 
Durchführbarkeit nicht möglich. 
Anregung wird geprüft. 
111 Zu Kapitel 8.4 Dynamische Fahrgastin- 
formationen für Bus und Bahn: Umset- 
zung Einbau akustischer Busansagen. 
Da die Forderung Konfliktpotential wegen der zusätzlichen Beschal- 
lung der Anwohner im Umfeld von Haltestellen birgt, kann noch 
keine verbindlichere Festlegung getroffen werden. Ggfs. sind ande- 
re Techniken zur Erfüllung dieser Anforderung erforderlich. Z.B. 
könnte es in Kürze möglich sein, derartige Ansagen über die NFC-
Technik (Nahfeldkommunikation) auf das Smartphone zu übertra- 
gen. 
Anregung wird geprüft.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 27 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Sondersitzung vom 28.11.2016  
112 1614/ 
2016 
Allgemein zur Barrierefreiheit:  Grundsätz- 
lich auch bei alternativen Bedienformen, 
Ersatzverkehren und Verstärkerfahrten 
Barrierefreiheit gewährleisten. 
Grundsätzlich ist auch bei Verstärkerfahrten, Ersatzverkehren und 
alternativen Bedienformen die Barrierefreiheit zu gewährleisten. 
Während diese Anforderung für die Verstärkerfahrten durch Einsatz 
gleichartiger Fahrzeuge wie im Linienbetrieb in der Regel problem- 
los erfüllt werden kann, bedeutet sie für die Ersatzverkehre eine 
besondere Herausforderung. Bei geplanten Ersatzverkehren in 
Folge großer Baustellen ist ein barrierefreier Zugang anzustreben. 
Für kurzfristig erforderliche Umleitungen z.B. in Folge von Unfällen 
kann ein barrierefreier Zugang jedoch nicht gewährleistet werden. 
Zur Barrierefreiheit bei den alternativen Bedienformen werden im 
Rahmen des künftigen Feinerschließungskonzepts Lösungsvor- 
schläge erarbeitet. 
Anregung wird im NVP teil- 
weise berücksichtigt. 
113 Allgemein zur Evakuierung im Störfall:  Es 
fehlen Ausführungen, wie im Störfall und 
im Gefahrfall (Brand) die Rettung von 
Menschen mit Behinderung sichergestellt 
ist. 
Der Nahverkehrsplan kann nicht die für jede unterirdische Stadt- 
bahn-Haltestelle einzeln bestehenden Evakuierungspläne auffüh- 
ren. Bei Störfällen haben die Fahrer die Anweisung, die Stadtbahn- 
wagen möglichst bis zur nächsten Haltestelle zu fahren, wo die 
Fahrgäste barrierefrei aussteigen können. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
114 Allgemein zur Auffindbarkeit von Halte- 
stellen für Sehbehinderte: Verbesserung 
der Auffindbarkeit von Haltestellen. 
Zusätzlich zur bereits beschlossenen Prioritätenliste soll eine neue 
Liste zur Nachrüstung der Haltestellen mit taktilen Leitelementen 
erarbeitet werden.  
Die Stadt Köln plant, ein Nachrüstprogramm für die betroffenen 
Haltestellen aufzulegen. Der Text wird um einen Absatz zur Nach- 
rüstung von Haltestellen mit taktilen Elementen ergänzt. 
Anregung wird im NVP be- 
rücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 28 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Sondersitzung vom 28.11.2016  
115 1614/ 
2016 
Allgemein zum SPNV-Nahverkehrsplan: 
Frage der Stadtarbeitsgemeinschaft Be- 
hindertenpolitik: Sind die Behindertenor- 
ganisationen an der Erarbeitung des 3. 
Nahverkehrsplans für den SPNV beteiligt 
worden? 
Die Zuständigkeit für die Aufstellung des SPNV-Nahverkehrsplans 
lag beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR), die Stadt 
war selbst nur Beteiligte und ist somit hierfür der falsche Ansprech- 
partner. 
 
Der NVR teilt dazu mit:  
„Durch Beschluss der Verbandsversammlung am 2. Oktober 2015 
ist eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) durchge- 
führt worden (Drucksachennummer 3-07-15-2.2). Beteiligt wurden 
die ÖPNV-Aufgabenträger im NVR, die Verkehrsunternehmen und 
die benachbarten SPNV-Zweckverbände. Ferner wurden das Minis- 
terium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Lan- 
des Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW), die Bezirksregierung 
Köln und das Eisenbahnbundesamt (EBA) zur Stellungnahme auf- 
gefordert. Nach dem Beschluss der Verbandsversammlung wurde 
der Entwurf des SPNV-Nahverkehrsplans 2016 per E-Mail an die zu 
beteiligenden TÖB versendet. Für die Stellungnahmen im Beteili- 
gungsverfahren war eine Frist von 8 Wochen bis zum 31.12.2015 
vorgesehen.“ 
 
116 Begriff „Barrierefreiheit“ durchgehend 
einheitlich verwenden. 
Nach Überarbeitung von Kapitel 5 wird der Begriff Barrierefreiheit 
im NVP einheitlich verwendet. 
Anregung wird im NVP be- 
rücksichtigt. 
117 Insgesamt fehlen Prioritätenlisten mit 
Aussagen, wann erforderliche Maßnah- 
men zur Verbesserung der Barrierefreiheit 
umgesetzt werden. 
Der NVP setzt zunächst die Ziele. Die Umsetzung der Anforderun- 
gen zur vollständigen Barrierefreiheit ist jedoch eine anspruchsvolle 
Aufgabe, die mit den jeweils zur Verfügung stehenden Ressourcen 
bewältigt werden muss. Eine weitergehende Festlegung ist daher 
für den NVP nicht möglich. 
Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
118 Für barrierefreie Umbauten und Nachrüs- 
tungen sollte eigener Etat vorhanden sein. 
Das Land hat aufgrund der vielen Anmeldungen bezüglich der Bar- 
rierefreiheit zum ÖPNV-Bedarfsplan den barrierefreien Ausbau von 
Haltestellen als Fördertatbestand im neuen ÖPNV-Gesetz veran- 
kert. Auf dieser Grundlage wird die Stadt Fördermittel beantragen. 
Anregung wird anderweitig 
berücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 29 
Lfd. 
Nr. 
Session -
Nummer 
Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren  
Behandlung 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Sondersitzung vom 28.11.2016  
119 1614/ 
2016 
Mitnahme von E-Scootern: 
Technische Voraussetzungen für die Mit- 
nahme in Bussen und Bahnen ist geklärt. 
Erkenntnisse sollen auch umgesetzt wer- 
den. 
An den technischen Voraussetzungen für die Mitnahme von E-
Scootern in Bussen und Bahnen wird weiterhin gearbeitet. Hierbei 
ist der zwischenzeitlich vorliegende Erlass des nordrhein-
westfälischen Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung 
und Verkehr zu berücksichtigen. In Kapitel 6.1.3 wurde der aktuelle 
Sachstand aufgenommen. 
Anregung wird im NVP be- 
rücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 30 
Anregungen der benachbarten Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen 
zur Entwurfsfassung (Stand Juni 2016) 
 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
Rhein -Erft Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) aus dem Schreiben vom 09.12.2016  
120  Zu Kapitel 2.3.1 Luftqualität: Abstim- 
mungserfordernis der Zielwerte für Lärm- 
und Abgasemissionen  
zwischen Rhein-Erft-Kreis und Stadt Köln. 
Ein Vergleich mit den Zielwerten für Lärm- und Abgasemissionen 
für Linienbusse im NVP des Rhein-Erft-Kreis zeigt keine größeren 
inhaltlichen Abweichungen. Die im Vergleich zum NVP des Rhein-
Erft-Kreises bisher fehlende, zu erfüllende Abgasnorm für Be- 
standsfahrzeuge wird in den entsprechenden Abschnitten des Köl- 
ner NVP aufgenommen. Dabei soll ab dem Jahr 2018 im Regelfall 
mindestens die Abgasnorm Euro IV erfüllt werden. An der Zielbe- 
schreibung zur Verbesserung der Abgasnorm soll aufgrund der 
stetigen technischen Fahrzeugentwicklung und des dringenden 
Handlungsbedarfs infolge der zu erwartenden Gerichtsurteile fest- 
gehalten werden. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
121  Zu Kapitel 2.4 Rechtliche Rahmenbedin- 
gungen: Leider keine Stellungnahme zu 
den gesellschaftlichen Verflechtungen 
(bzw. der Entflechtungsnotwendigkeit) der 
KVB AG zur Firma Schilling und deren 
Auftragsverhältnis zur Regionalverkehr 
Köln GmbH bzw. zur REVG mbH im NVP 
enthalten. 
Diese sind nicht Gegenstand des NVP und werden deshalb auch 
nicht aufgeführt. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
122  Zu Kapitel 3.1 Bevölkerung und Raum- 
struktur: Bei Schulneubau in Lövenich 
Einbindung in die Planungsprozesse er- 
wünscht. 
Eine Einbindung in die Planungsprozesse ist vorgesehen. Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
123  Zu Kapitel 3.3 Mobilität: Für einen Ausbau 
der interlokalen Buslinien steht die REVG 
mbH grundsätzlich gerne zu Verfügung, 
bittet jedoch die Stadt Köln darum, Details 
mit ihrem Aufgabenträger abzustimmen. 
Diese Vorgehensweise erfolgt bei Nahverkehrsplanungen generell. Anregung ist bereits berück- 
sichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 31 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
Rhein -Erft Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) aus dem  Schreiben vom 09.12.2016  
124  Zu Kapitel 4.2 Maßnahmen im Busnetz, 
5.1.3 Buslinien, 5.1.4 Flexible Bedie- 
nungsformen: Diverse Ergänzungen. 
(a) Formalie: Linie 962 wird fett gesetzt. 
(b) Die Übersichten in Kapitel 4 zu den erfolgten Ä nderungen 
im Busnetz innerhalb der vergangenen Jahre geben ledig- 
lich einen Überblick. Aufgrund der Vielzahl an eingeführten 
Neuerungen werden dort nur ausgewählte Maßnahmen 
aufgeführt. 
(c) Die Erwähnung der lokalen Erschließungsfunktion  der Linie 
978 umfasst den Schülerverkehr bereits. 
(d) Die AST-Linie 787 der Stadt Bergheim wird in Ka pitel 5.1.4 
ergänzt. 
(a) Anregung wird im 
NVP berücksichtigt. 
(b) Anregung wird im 
NVP nicht berück- 
sichtigt. 
(c) Anregung wird im 
NVP nicht berück- 
sichtigt. 
(d) Anregung wird im 
NVP berücksichtigt. 
125  Zu Tabelle 5-12 und Anmerkung Nr. 20: 
Der barrierefreie Ausbau und die Ausstat- 
tung mit Fahrgastunterständen/Fahrgast-
informationsanzeigern der Haltestellen auf 
von der REVG mbH betriebenen Linien 
muss - unabhängig davon, dass die inter- 
lokalen Busverkehre ausgebaut werden 
sollen - dringend vorangetrieben werden. 
a) Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derze it mit der 
KVB und anderen Dienststellen ein Datenerfassungssys- 
tem zur Ermittlung der Barrierefreiheit von Haltestellen er- 
arbeitet. Danach müssen stadtweite Bestandserhebungen 
durchgeführt werden.  
Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf 
der Haltestellen (einschließlich der nach alten, zwischen- 
zeitlich überholten Standards der Barrierefreiheit ausgebau- 
ten Haltestellen) qualifiziert ermitteln lassen.  
Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit Prio- 
ritäten erstellen und in die politischen Gremien einbringen. 
Der NVP wird um einen Abschnitt zum geplanten Haltestel- 
len-Kataster ergänzt. 
b) Bisher ist die Anzeige von Abfahrtszeiten andere r Busun- 
ternehmer auf den dynamischen Fahrgastinformations-
anzeigern (DFI) kein Standard. An Haltestellen, an denen 
sich bereits heute DFI befinden und an denen weitere inter- 
lokale Buslinien verkehren, wird die Integration dieser zu- 
sätzlichen Informationen kurzfristig geprüft und, falls mög- 
lich, umgesetzt. Beim weiteren Ausbau der DFI soll diese 
Integration zum Standard erhoben werden. 
a) Anregung wird zu- 
rückgestellt, bis neu- 
ere Erkenntnisse 
vorliegen. 
b) Anregung wird an- 
derweitig berücksich- 
tigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 32 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
Rhein -Erft Verkehrsgesellschaft mbH  (REVG)  aus dem Schreiben vom 09.12.2016  
126  Zu Kapitel 6.1.5 Ausstattung der Fahr- 
zeuge: Abstimmungserfordernis zum 
Thema Fahrzeugausstattungsstandards 
zwischen Rhein-Erft-Kreis und Stadt Köln. 
Im Unterschied zum NVP des Rhein-Erft-Kreises gelten die Fahr- 
zeugstandards der Stadt Köln für Neu- und Bestandsfahrzeuge 
gleichermaßen. Außerdem umfassen sie mehr Ausstattungsdetails. 
Der NVP der Stadt Köln legt die Qualitätsstandards stadtweit fest. 
Mit diesen Zielvorgaben soll die Weiterentwicklung des ÖPNV unter 
dem Blickwinkel möglichst hochwertiger Kundenbedürfnisse gesi- 
chert werden. Auch für die aus den Nachbarkreisen auf das Kölner 
Stadtgebiet einfahrenden Linien sollen diese Zielvorgaben nach 
und nach erreicht werden. Nach Beschlussfassung des NVP sollte 
daher in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis auf diese Zielerrei- 
chung bei künftigen Beauftragungen von Verkehrsunternehmen 
hingewirkt werden. 
Anregung wird anderweitig 
berücksichtigt. 
127  Zu Kapitel 6.3.1 Luftqualität: Abgasreduk- 
tion durch Verschwenkung/Verlagerung 
der Linien 961 und 963 nach Weiden-
West. 
Ein Teil der Fahrten ist bereits verlegt. Linienverschwenkungen 
lösen allerdings keine Emissionsprobleme. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
128  Zu Kapitel 6.3.4 Exkurs: Perspektiven für 
alternative Antriebsarten in Köln: Ergän- 
zung um den Betreiber REVG mbH. 
Der Text in Kapitel 6.3.4 wird ergänzt, so dass ersichtlich wird, dass 
es sich bei der Buslinie 978 um eine Linie der REVG mbH handelt. 
Anregung wird im NVP be- 
rücksichtigt. 
129  Zu Kapitel 6.4 Qualitätsmanagement: 
Ergänzung um das VRS-
Kundenbarometer. 
Der Text in Kapitel 6.4 wird um das VRS- Kundenbarometer er- 
gänzt. 
Dabei handelt es sich um eine verbundweite, vom Land NRW fi- 
nanzierte Befragung von ÖPNV-Kunden, bei dem einige Verkehrs- 
unternehmen – u.a. KVB und REVG – aus eigenen Mitteln eine 
Aufstockung der Kundeninterviews vornehmen. 
Anregung wird im NVP be- 
rücksichtigt. 
130  Die Aussage in Kapitel 7.1 zur Förderung 
des Fahrradverkehrs sowie die Verknüp- 
fung mit dem ÖPNV wird im Hinblick auf 
bereits bestehende Kapazitätsengpässe 
kritisch gesehen. 
Die intermodale Verknüpfung des ÖPNV mit dem Fahrrad bedeutet 
nicht die Förderung der Fahrradmitnahme in Bussen und Bahnen, 
sondern die Förderung der Fahrradnutzung im Vor- und Nachtrans- 
port z.B. in Verbindung mit Fahrradverleihsystemen. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 33 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
Rhein -Erft Verkehrsgesellschaft mbH  (REVG)  aus dem Schreiben vom 09.12.2016  
131  Zu Tabelle 8-8, Keine Aussage zum Aus-
/Umbau der Haltestellen enthalten, die 
von REVG-Linien auf Kölner Stadtgebiet 
angefahren werden. Aktualisierung der 
Prioritätenliste unter Einbeziehung der 
REVG-Fahrgastzählung 2016 erwünscht. 
Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB und 
anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur Ermittlung 
der Barrierefreiheit von Haltestellen erarbeitet. Danach müssen 
stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt werden.  
Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf der Hal- 
testellen (einschließlich der nach alten, zwischenzeitlich überholten 
Standards der Barrierefreiheit ausgebauten Haltestellen) qualifiziert 
ermitteln lassen.  
Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit Prioritäten 
erstellen und in die politischen Gremien einbringen. Der NVP wird 
um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen-Kataster ergänzt. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen. 
132  Insgesamt werden konkrete Aussagen zu 
den REVG-Linien vermisst. 
Konkrete Aussagen zu einzelnen Linien sind nicht Bestandteil des 
NVP. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
     
Wupsi GmbH aus dem Schreiben vo m 13.12.2016  
133  Überlegung, im Rahmen des Mobilitäts- 
konzeptes für den Rheinisch-Bergischen-
Kreis die Linie 434 im 20-Minuten-Takt bis 
zur Leuchterstr. zu führen (evtl. Lösung 
für die in der Bezirksvertretung „Mülheim“ 
angeregte Verlängerung der Linie 154, 
siehe AN/1512/2015). 
Für eine Taktverdichtung der Linie 434 müssen die Nachfrage im 
entsprechenden Streckenabschnitt sowie die fahrplan- und umlauf- 
technischen Auswirkungen untersucht werden. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 34 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
Nahverkehr Rheinl and GmbH (NVR)  aus dem Schreiben vom 08.12.2016  
134  Zu Kapitel 8.7 ÖPNV auf dem Rhein: re- 
daktionelle Ergänzungen und Korrekturen. 
Die entsprechenden Textabschnitte werden angepasst. Anregung wird im NVP be- 
rücksichtigt. 
135  Zu Kapitel 8.7.1 Möglichkeiten der In- 
tegration der Rheinfähren in das ÖPNV-
System: Bundesverkehrswegeplan bzw. 
Bundesschienenausbaugesetz stehen 
einem RRX-Systemhalt in Köln-Mülheim 
nicht mehr entgegen. 
Der entsprechende Textabschnitt wird angepasst. Anr egung wird im NVP be- 
rücksichtigt. 
136  Verbesserungsbedarf bei der Verknüp- 
fung von städtischen Verkehrsmitteln und 
SPNV 
Bspw. Köln-Nippes und Hürth-
Kalscheuren. 
Prüfung der Linienanpassungen muss wegen der großräumigeren 
Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden 
Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
     
Rhein -Erft -Kreis aus dem Schreiben vom 21.12.2016  
137  Frage der zuständigen Aufgabenträger- 
schaft der zwischen der Stadt Köln und 
dem Rhein-Erft-Kreis verkehrenden Linien 
frühzeitig klären. Eine Vereinbarung, die 
sicherstellt, dass der zuständige Aufga- 
benträger die jeweiligen Linien auch künf- 
tig auf dem Gebiet des anderen Aufga- 
benträgers mit bedient, sollte baldmög- 
lichst zwischen der Stadt Köln und dem 
Rhein-Erft-Kreis geschlossen werden. 
Aufgrund der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen werden 
zurzeit für die zukünftige Sicherstellung der Verkehrsleistungen im 
ÖPNV bei allen Aufgabenträgern Überlegungen angestellt, wie 
nach Ablauf der Übergangsregelungen der VO (EG) 1370/2007 ab 
dem Jahr 2020 verfahren werden soll. Nach bisherigem Kenntnis- 
stand strebt die Mehrzahl der Aufgabenträger im Verkehrsverbund 
Rhein-Sieg (VRS) dabei die Direktvergabe an die eigenen Ver- 
kehrsunternehmen an. 
Im Hinblick auf die interlokalen Verkehre hat sich dabei aus Sicht 
der Stadt Köln Anpassungsbedarf für die bestehenden interkom- 
munalen Verträge ergeben. Seitens der Verwaltung soll das Thema 
demnächst in bilateralen Gesprächen mit der Region erörtert wer- 
den. 
Umsetzung im Rahmen der 
Direktvergabe.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 35 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
Rhei n-Erft -Kreis aus dem Schreiben vom 21.12.2016  
138  Zu Kapitel 3.3 Mobilität: An den Schnitt- 
stellen zum Rhein-Erft-Kreis verstärkt 
über Mobilstationen mit intermodaler Ver- 
knüpfung nachdenken. Die Ausbaustan- 
dards und die Ausstattungsmerkmale 
(inkl. dynamischen Fahrgastinformations-
anzeigern) an REVG-Linien anwenden. 
a) Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derze it mit der 
KVB und anderen Dienststellen ein Datenerfassungssys- 
tem zur Ermittlung der Barrierefreiheit von Haltestellen auf- 
gebaut. Danach müssen stadtweite Bestandserhebungen 
durchgeführt werden.  
Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf 
der Haltestellen (einschließlich der nach alten, zwischen- 
zeitlich überholten Standards der Barrierefreiheit ausgebau- 
ten Haltestellen) qualifiziert ermitteln lassen.  
Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit Prio- 
ritäten erstellen und in die politischen Gremien einbringen. 
Der NVP wird um einen Abschnitt zum geplanten Haltestel- 
len-Kataster ergänzt. 
b) Bisher ist die Anzeige von Abfahrtszeiten andere r Busun- 
ternehmer auf den dynamischen Fahrgastinformations-
anzeigern (DFI) nicht Standard. An Haltestellen, an denen 
sich bereits heute DFI befinden und an denen weitere inter- 
lokale Buslinien verkehren, wird die Integration dieser zu- 
sätzlichen Informationen kurzfristig geprüft und falls mög- 
lich umgesetzt. Beim weiteren Ausbau der DFI soll diese In- 
tegration zum Standard erhoben werden. 
a) Anregung wird zu- 
rückgestellt, bis neu- 
ere Erkenntnisse 
vorliegen. 
b) Anregung wird an- 
derweitig berücksich- 
tigt. 
139  Zu Kapitel 5.2.2 Bus: Ausbaustandard der 
Bushaltestellen im Stadtgebiet Köln auf 
REVG-Linien verbessern, insbesondere 
entlang der Linien 935, 962, 970 und 978. 
Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB und 
anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur Ermittlung 
der Barrierefreiheit von Haltestellen erarbeitet. Danach müssen 
stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt werden.  
Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf der Hal- 
testellen (einschließlich der nach alten, zwischenzeitlich überholten 
Standards der Barrierefreiheit ausgebauten Haltestellen) qualifiziert 
ermitteln lassen. 
Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit Prioritäten 
erstellen und in die politischen Gremien einbringen. Der NVP wird 
um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen-Kataster ergänzt. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 36 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
Rhein -Erft -Kreis aus dem Schreiben vom 21.12.2016  
140  Zu Kapitel 5.2.3 Betriebssteuerung und 
Beschleunigung: Haltestellen der REVG-
Linien schnellstmöglich mit dynamischen 
Fahrgastinformationsanzeigern (DFI) aus- 
statten. 
a) Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derze it mit der 
KVB und anderen Dienststellen ein Datenerfassungssys- 
tem zur Ermittlung der Barrierefreiheit von Haltestellen auf- 
gebaut. Danach müssen stadtweite Bestandserhebungen 
durchgeführt werden.  
Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf 
der Haltestellen (einschließlich der nach alten, zwischen- 
zeitlich überholten Standards der Barrierefreiheit ausgebau- 
ten Haltestellen) qualifiziert ermitteln lassen.  
Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit Prio- 
ritäten erstellen und in die politischen Gremien einbringen. 
Der NVP wird um einen Abschnitt zum geplanten Haltestel- 
len-Kataster ergänzt. 
b) Bisher ist die Anzeige von Abfahrtszeiten andere r Busun- 
ternehmer auf den dynamischen Fahrgastinformations-
anzeigern (DFI) nicht Standard. An Haltestellen, an denen 
sich bereits heute DFI befinden und an denen weitere inter- 
lokale Buslinien verkehren, wird die Integration dieser zu- 
sätzlichen Informationen kurzfristig geprüft und falls mög- 
lich umgesetzt. Beim weiteren Ausbau der DFI soll diese In- 
tegration zum Standard erhoben werden. 
a) Anregung wird zu- 
rückgestellt, bis neu- 
ere Erkenntnisse 
vorliegen. 
b) Anregung wird an- 
derweitig berücksich- 
tigt. 
141  Zu Kapitel 5.2.5 Intermodale Angebote: 
Busangebot in Weiden-West verbessern, 
hierbei zwei vollwertige Bushalteplätze 
zuzüglich eines Warte-/Reserveplatzes 
vorsehen sowie die Erreichbarkeit der 
P&R-Station für den Radverkehr erhöhen. 
Seitens der Stadt Köln gibt es keine Bestrebungen, Linienbusver- 
kehre nach Weiden-West zu führen. Sollte der Rhein-Erft-Kreis 
neben der Buslinie 965 weitere Linien nach Weiden-West führen 
wollen, ist eine rechtzeitige Abstimmung hierüber zwischen den 
Aufgabenträgern erforderlich. 
Ein Ausbau der intermodalen Angebote durch Ausweitung des 
Fahrradparkens sowie die Unterbringung von Carsharing- und Bi- 
kesharing-Angeboten ist in Weiden-West geplant. Für die Qualität 
der zuführenden Radverbindungen ist angesichts der Lage dieses 
Verknüpfungspunkts der Rhein-Erft-Kreis verantwortlich. 
Überprüfung im Rahmen der 
Infrastrukturumsetzungspla- 
nung.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 37 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
Rhein -Erft -Kreis aus dem Schreiben vom 21.12.2016  
142  Zu Kapitel 5.6 Auslastung und Kapazitä- 
ten: Wegen dringendem Handlungsbedarf 
für den Rhein-Erft-Kreis bei der Linie 18 
wird ein Gespräch der Stadt Köln und des 
Rhein-Erft-Kreis mit den Städten Brühl, 
Frechen, Hürth, Pulheim und Wesseling 
angeregt. 
Die im Kapitel 5.6 dargestellte zeitweise Verlängerung des 5-
Minuten-Taktes über Klettenberg hinaus nach Hürth-Hermülheim ist 
erst nach niveaufreiem Ausbau der Straßenkreuzung Militär- 
ringstr./Luxemburger Str. möglich (Planfeststellungsverfahren ein- 
geleitet). 
Ein Hinweis auf diesen Infrastrukturausbau wird in Tabelle 5-27 
ergänzt. 
Anregung wird im NVP be- 
rücksichtigt. 
143  Zu Kapitel 5.6 Auslastung und Kapazitä- 
ten: Busnetz 6 Uhr bis 9 Uhr: Lfd. Nr. 23: 
Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis 
über Angebotsveränderungen im genann- 
ten Abschnitt erwünscht. 
Wie auch bereits von der REVG mitgeteilt, 
wird der Rhein-Erft-Kreis der Stadt Köln 
die Ergebnisse seiner Fahrgastzählung 
aus 2016 gerne für die in Köln verkehren- 
den Linien mit den Haltestellen auf Kölner 
Stadtgebiet zur Verfügung stellen. 
Diese Vorgehensweise erfolgt bei Nahverkehrsplanungen generell. 
Sofern Ergebnisse von Fahrgastzählungen zur Verfügung stehen, 
werden sie im Rahmen der Planungen berücksichtigt. 
Anregung ist bereits berück- 
sichtigt. 
144  Zu Kapitel 6.1.5 Ausstattung der Fahr- 
zeuge: Qualitätsstandards zwischen der 
Stadt Köln und dem Rhein-Erft-Kreis ab- 
stimmen. 
Im Unterschied zum NVP des Rhein-Erft-Kreises gelten die Fahr- 
zeugstandards der Stadt Köln für Neu- und Bestandsfahrzeuge 
gleichermaßen. Außerdem umfassen sie mehr Ausstattungsdetails. 
Der NVP der Stadt Köln legt die Qualitätsstandards stadtweit fest. 
Mit diesen Zielvorgaben soll die Weiterentwicklung des ÖPNV unter 
dem Blickwinkel möglichst hochwertiger Kundenbedürfnisse gesi- 
chert werden. Auch für die aus den Nachbarkreisen auf das Kölner 
Stadtgebiet einfahrenden Linien sollen diese Zielvorgaben nach 
und nach erreicht werden. Nach Beschlussfassung des NVP sollte 
daher in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis auf diese Zielerrei- 
chung bei künftigen Beauftragungen von Verkehrsunternehmen 
hingewirkt werden. 
Anregung wird anderweitig 
berücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 38 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
Rhein -Erft -Kreis aus dem Schreiben vom 21.12.2016  
145  Zu Kapitel 6.3.3 CO 2-Minderungseffekte 
als Beitrag zum Klimaschutz: Abstimmung 
von Umweltstandards erwünscht. 
Ein Vergleich mit den Zielwerten für Lärm- und Abgasemissionen 
für Linienbusse im NVP des Rhein-Erft-Kreis zeigt keine größeren 
inhaltlichen Abweichungen. Die im Vergleich zum NVP des Rhein-
Erft-Kreises bisher fehlende, zu erfüllende Abgasnorm für Be- 
standsfahrzeuge wird in den entsprechenden Abschnitten des Köl- 
ner NVP aufgenommen. Dabei soll ab dem Jahr 2018 im Regelfall 
mindestens die Abgasnorm Euro IV erfüllt werden. An der Zielbe- 
schreibung zur Verbesserung der Abgasnorm soll aufgrund der 
stetigen technischen Fahrzeugentwicklung und des dringenden 
Handlungsbedarfs infolge der zu erwartenden Gerichtsurteile fest- 
gehalten werden. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
146  Zu Kapitel 8.3.2 Haltestelleninfrastruktur: 
Tabelle 8-8, Aktualisierung der Prioritäten- 
liste unter Einbeziehung der Rhein-Erft-
Kreis-Fahrgastzählung 2016 erwünscht. 
Im Arbeitskreis Haltestellen-Kataster wird derzeit mit der KVB und 
anderen Dienststellen ein Datenerfassungssystem zur Ermittlung 
der Barrierefreiheit von Haltestellen erarbeitet. Danach müssen 
stadtweite Bestandserhebungen durchgeführt werden.  
Auf dieser Grundlage wird sich der Nachbesserungsbedarf der Hal- 
testellen (einschließlich der nach alten, zwischenzeitlich überholten 
Standards der Barrierefreiheit ausgebauten Haltestellen) qualifiziert 
ermitteln lassen.  
Die Fachämter können anschließend Umbaulisten mit Prioritäten 
erstellen und in die politischen Gremien einbringen. Der NVP wird 
um einen Abschnitt zum geplanten Haltestellen-Kataster ergänzt. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen. 
147  Zu Kapitel 5.3.1 Entwicklung der Nachfra- 
ge: Mitfahrer-P&R-Platz an der An- 
schlussstelle Frechen-Nord einrichten. 
Regionale Abstimmung wird angeregt. 
Die konkrete Ausbauplanung eines P&R-Platzes an der Autobahn 
ist nicht Gegenstand des NVP. 
Die Anregung zur regionalen Abstimmung wird jedoch aufgegriffen. 
Anregung wird anderweitig 
berücksichtigt. 
148  Zu Kapitel 8.6.1 Zielnetze: Anmerkung 
zum Zielnetz 2025: geplante Erft-S-Bahn 
soll ab 2023 in einem 20-Minutentakt ver- 
kehren. 
Das Zielnetz 2025 wurde nachrichtlich in den NVP aufgenommen. 
Die entsprechenden Aussagen stammen aus dem aktuellen SPNV-
Nahverkehrsplan des NVR (Stand: April 2016).

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 39 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
Stadt Brühl  aus dem Schreiben vom 22.12.2016  
149  Zu Kapitel 8.5.2 Maßnahmen zur Förde- 
rung von Bike & Ride: Im Projektbeispiel 
„OV-fiets“ (Niederlande) Preisangaben 
aktualisieren. 
Der Absatz mit Projektbeispielen anderer Städte entfällt. Eine Aktu- 
alisierung der entsprechenden Preisangaben erübrigt sich daher. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
     
Rhein -Sieg -Kreis aus dem Schreiben vom 22.12.2016  
150  Zu Kapitel 8.2 Weiterentwicklung des 
Stadtbahnangebots: Verlängerung weite- 
rer Zugleistungen über Wesseling bzw. 
Brühl hinaus, um Kapazitätsengpässen 
auf Linie 16 und 18 entgegenzuwirken. 
Abstimmung erfolgt in der Arbeitsgruppe „Zukunft Stadtbahn“. Dort 
werden gemeinsam entsprechende Konzepte entwickelt. 
Überprüfung im Rahmen der 
Weiterentwicklung des 
Stadtbahnnetzes. 
151  Zu Kapitel 8.2.1 Zukünftige Erweiterungen 
des Stadtbahnnetzes: Stadtbahnvorhaben 
Köln-Godorf/Köln-Zündorf/Niederkassel-
Bonn in „mittelfristig vorgesehen“ hochstu- 
fen. 
Die in Kapitel 8.2.1 dargestellten Erweiterungen des Stadtbahnnet- 
zes entsprechen den Anmeldungen zum ÖPNV-Bedarfsplan NRW. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen. 
152  Zu Abbildung 8-6: Abbildung um regionale 
Maßnahmenvorschläge ergänzen. 
Eine Abbildung zu den regionalen Maßnahmenvorschlägen des 
ÖPNV-Bedarfsplans wurde noch nicht erstellt; derzeit werden die 
Ergebnisse der Überprüfung seitens des Landes NRW abgewartet. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen. 
153  Zu Kapitel 8.2.3 barrierefreier Umbau der 
Stadtbahnhaltestellen und Kapitel 8.2.4 
Umrüstung und Ergänzung des Stadt- 
bahn-Fuhrparks: Lösungsstrategie für 
Stadtbahnhaltestellen an EBO-
Stadtbahnstrecken entwickeln. Hinsicht- 
lich Spaltmaß und/oder Einstiegshöhe ist 
an diesen bisher keine Barrierefreiheit 
gegeben, und es existiert auch keine 
Rahmenplanung, wie diese erreicht wer- 
den soll. 
Die Problematik ist bereits aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Be- 
hindertenpolitik bekannt. 
Entsprechende Lösungen müssen noch erarbeitet werden. 
Anregung wird anderweitig 
berücksichtigt. 
154  Redaktionelle Anmerkungen.  Anregungen werden im NVP 
berücksichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 40 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
VCD Regionalverband  Köln  e.V.  aus dem Schreiben vom 29.12.2016  
155  Geplante Maßnahmen in einem geson- 
derten Kapitel zusammenfassen und 
deutlich von der Bestandsaufnahme tren- 
nen. 
Alle geplanten Änderungen werden in Kapitel 8 Modifizierung des 
ÖPNV-Angebots zusammengefasst. 
Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
156  Spielräume zu Taktverdichtungen der 
Linie 9 und der Linie 15 nutzen. 
Eine Verlängerung der Verstärkerfahrten der Linie 9 bis Ostheim ist 
derzeit nur in Zeitabschnitten möglich, in denen die tatsächliche 
Nachfrage dies nicht zwingend erfordert.  
Die Situation wurde und wird regelmäßig überprüft. 
Eine Lösung des Kapazitätsproblems auf der Linie 9 liegt im Ein- 
satz längerer Zugeinheiten (Vgl. Tabellen 5-28, 5-29). 
 
Das Angebot der Linie 15 erfolgt nachfragegerecht. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
157  Verlängerung der Kurzläufer, durchge- 
hende Bedienung der Außenäste. 
Die Bedienung der Außenäste erfolgt entsprechend der Nachfrage. 
Eine durchgehende Bedienung der Außenäste ohne Berücksichti- 
gung des tatsächlichen Bedarfs würde zu unverhältnismäßig hohen 
finanziellen Belastungen führen. 
Ob im Einzelfall eine Verlängerung der Verstärkerfahrten umgesetzt 
werden soll, wird geprüft. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
158  Linie 13 in der HVZ im 5-Minuten-Takt. Eine Ta ktverdichtung von 10 Minuten auf 5 Minuten ist wegen der 
Trassenverfügbarkeit auf dem rechtsrheinischen Streckenabschnitt 
nicht ohne massive Behinderungen der Linien 3 und 18 möglich. 
Darüber hinaus erfordert die Nachfrage auf der Linie 13 ausschließ- 
lich im morgendlichen Schülerverkehr eine Verstärkung, die bereits 
umgesetzt ist. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen. 
159  Einführung eines generellen 10-Minuten-
Taktes im Stadtbahnverkehr an Samsta- 
gen prüfen (zumindest 7-/8-Minuten-Takt 
auf den Ästen). 
Das Angebot der Stadtbahn an Wochenenden wurde und wird auch 
zukünftig kontinuierlich einer grundlegenden, netzweiten Überprü- 
fung unterzogen, um Engpässe aufzuspüren. Bestehende Engpäs- 
se werden auf Grundlage dieser Überprüfung durch gezielte Maß- 
nahmen beseitigt. Ein Beispiel hierfür ist die erfolgte Taktverdich- 
tung der Linie 1 an Wochenenden. Eine generelle Anhebung des 
Mindestangebots würde dagegen an vielen Stellen im Stadtbahn- 
netz ein deutliches Überangebot schaffen. 
Anregung wird nicht berück- 
sichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 41 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
VCD Regionalverband  Köln  e.V.  aus dem Schreiben vom 29.12.2016  
160  Stadtbahnangebot nach 1 Uhr während 
der Woche prüfen.  
Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Stadt 
Köln wurde der Abend- und Nachtverkehr in Köln gesondert unter- 
sucht (siehe Kapitel 8.1.1)  
Die Notwendigkeit für einen durchgängigen Nachtverkehr von 
Sonntag bis Donnerstag ließ sich aufgrund der Nachfrageuntersu- 
chungen weder im Stadtbahnbereich noch für die untersuchten 
Nachtbusnetze belegen. 
Gleichwohl wird die Fahrgastnachfrage und Einnahmesituation in 
den Abend- und Nachtstunden weiter beobachtet, um zukünftig 
Entscheidungen über die Fortführung oder Ausweitung der Maß- 
nahmen herbeiführen zu können. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
161  Busverkehr grundsätzlich tagsüber Mo-Fr 
im 20-Minuten-Takt, abends und an Wo- 
chenenden im 30-Minuten-Takt fahren. 
Das Angebot auf den Buslinien erfolgt bedarfsorientiert, so dass 
bspw. Gewerbegebiete ohne Wochenendnachfrage sinnvollerweise 
am Wochenende auch nicht bedient werden. Das Angebot wird 
kontinuierlich einer grundlegenden Überprüfung unterzogen, um 
Engpässe aufzuspüren. Bestehende Engpässe werden auf Grund- 
lage dieser Überprüfung durch gezielte Maßnahmen beseitigt. Eine 
generelle Anhebung des Mindestangebots würde dagegen an vie- 
len Stellen im Busverkehr ein deutliches Überangebot schaffen. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
162  Buslinien im Vorlauf geplanter Stadtbahn- 
linien im 10-Minuten-Takt fahren. 
Als Buslinien im Vorlauf geplanter Stadtbahnlinien verkehren die 
Linien 132 und 157 bereits im 10-Minuten-Takt. Die Buslinie 164 
verkehrt in der HVZ im 10-Minuten-Takt. Die Buslinie 130 hat eine 
hohe Auslastung einiger Fahrten durch Schülerverkehr, daher fin- 
den zu Schulanfangs- und Endzeiten Verstärkerfahrten statt. Ge- 
mäß Fahrgasterhebungen ist jedoch kein durchgängiger 10-
Minuten-Takt erforderlich. 
Anregung ist überwiegend 
bereits berücksichtigt. 
163  Linie 142 zur Ringbuslinie im 10-Minuten-
Takt ausbauen. 
Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der groß- 
räumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienüber- 
greifenden Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden. 
Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes. 
164  Feinerschließung durch barrierefrei nutz- 
bare Kleinbusse (Quartiersbusse). 
Prüfauftrag bereits berücksichtigt, siehe Kapitel 8.3.5: Weiterent- 
wicklung des Busangebots und des Angebots an flexiblen Bedie- 
nungsformen. 
 
Gesamtstädtisches Feinerschließungskonzept befindet sich in der 
Planung. 
Anregung ist bereits berück- 
sichtigt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 42 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
VCD Regionalverband  Köln  e.V.  aus dem Schreiben vom 29.12.2016  
165  Nachtbusverkehr am Wochenende aus- 
bauen. So sollten alle größeren Stadtteile 
ohne Stadtbahnanschluss zumindest ei- 
nen stündlichen Nachtbus-Anschluss 
erhalten. 
Größere Stadtteile werden am Wochenende und vor Feiertagen 
über einen Komfortanschluss aus der Innenstadt bis 1.15 Uhr er- 
reicht. Bei einzelnen Linien gibt es auch darüber hinaus ein Ange- 
bot. Inwiefern weitere Angebote zukünftig eingerichtet werden kön- 
nen, wird geprüft. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
166  Ausbau grenzüberschreitender Busange- 
bote im NVP. Insbesondere ergänzende 
Schnellbuslinien, zusätzliche Rhein-
Querungen sowie die Busanbindung zum 
nächsten Schienenverkehr. 
Bestehende interlokale Buslinien sind im NVP unter Kapitel 5.1.3 
aufgeführt. 
Die Einrichtung eines regionalen Expressbusnetzes mit Haltepunk- 
ten in Köln und in den angrenzenden Kommunen ist darüber hinaus 
als Prüfauftrag im NVP enthalten (siehe Kapitel 8.3.4). 
Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
167  Sichergestelltes Erreichen der fahrplan- 
mäßigen Anschlüsse als Ziel. Vorab be- 
rechnetes Maximum für die Wartezeit. 
Bereits heute werden – überwiegend in Zeiten dünner Taktungen – 
Anschlüsse technisch gesichert.  
Eine Weiterentwicklung der Anschlusssicherung erfolgt sukzessive 
unter Berücksichtigung der Interessen aller Fahrgäste (Durchfahrer, 
Umsteiger, Folgeanschlüsse). 
Es gibt die Zielsetzung, zukünftig in der Echtzeit-Fahrplanauskunft 
nicht haltbare Anschlüsse nicht darzustellen, sodass für den Fahr- 
gast der Status seiner Verbindung erkennbar ist.  
Anregung ist teilweise bereits 
berücksichtigt. 
168  Perspektivisch beidseitige Erreichbarkeit 
aller Bahnsteige. 
Text in Kapitel 6.1.4 wird ergänzt. Im Interesse kurzer Wege, einer 
verbesserten Bahnsteigauslastung und einer Erhöhung der objekti- 
ven und subjektiven Sicherheit sollten perspektivisch alle Bahnstei- 
ge jeweils von zwei Seiten her zu erreichen sein. 
Anregung wird im NVP be- 
rücksichtigt. 
169  Bei Stadtbahntrassen in Mittellage: LSA-
Vorrangschaltung für Fußgänger bei ein- 
fahrenden Bahnen. 
Eine Programmierung der Lichtsignalanlagen (LSA) an Straßen mit 
Stadtbahntrassen in Mittellage derart, dass Fahrgäste die einfah- 
renden Bahnen rechtzeitig vom Kopf des Bahnsteigs her erreichen 
können, ist zu unterstützen. 
Überprüfung im Rahmen der 
Infrastrukturumsetzungspla- 
nung. 
170  Die Einsatzfähigkeit von Aufzügen und 
Rolltreppen ist zu gewährleisten. 
Siehe Kapitel 6.1.4. Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
171  Aufzüge für den Fahrradtransport dimen- 
sionieren. Soweit möglich sollten Zugang 
und Abgang einer Aufzugkabine an sich 
gegenüber liegenden Seiten liegen (so- 
genannte Durchlader). 
Die Ausführung von Aufzügen richtet sich in erster Linie nach den 
Bedürfnissen in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkter 
Menschen. 
Bei der Planung neuer Aufzüge sind Durchlader stets die erste Op- 
tion. 
Überprüfung im Rahmen der 
Infrastrukturumsetzungspla- 
nung.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 43 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
VCD Regionalverband  Köln  e.V.  aus dem Schreiben vom 29.12.2016  
172  Für stark frequentierte Zu-/Abgänge mit 
Zweirichtungsrolltreppe den Einbau einer 
zweiten Rolltreppe prüfen. 
Die Notwendigkeit und Möglichkeit der Einrichtung einer zweiten 
Rolltreppe ist einzelfallabhängig. 
Überprüfung im Rahmen der 
Infrastrukturumsetzungspla- 
nung. 
173  Haltestellen so anlegen, dass Stadtbah- 
nen/Busse mit zunächst selber Fahrtrich- 
tung am selben Bahnsteig abfahren. 
Ist im Einzelfall zu prüfen. Für das erwähnte Beispiel Aachener 
Str./Gürtel befindet sich eine entsprechende Anpassung bereits in 
der Planung. 
Überprüfung im Rahmen der 
Infrastrukturumsetzungspla- 
nung. 
174  Grundsätzlich alle Umsteigepunkte mit 
dynamischen Fahrgastinformations-
anzeigern (DFI) ausstatten. 
Siehe Tabelle 6-9 in Kapitel 6.1.4. Anregung ist im  NVP bereits 
berücksichtigt. 
175  Taktile Lagepläne an Umsteigepunkten 
mit Bodenleitsystemen für Blinde verse- 
hen. Taktile Informationen an Treppen- 
handläufen. 
Die Abstimmung mit den Behindertenverbänden führte zu einem 
Pilotversuch „Handlaufbeschriftung“ am Heumarkt, der derzeit vor- 
bereitet wird. Die Forderung nach einem taktilen Lageplan wird 
gemäß früherer Abstimmung mit den Behindertenverbänden nicht 
weiter verfolgt. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
176  Barrierefreien Haltestellenausbau be- 
schleunigen. 
Der NVP setzt zunächst die Ziele. Die Umsetzung der Anforderun- 
gen zur vollständigen Barrierefreiheit muss jedoch mit den jeweils 
zur Verfügung stehenden Ressourcen bewältigt werden. Eine wei- 
tergehende Festlegung wird daher im Rahmen der Umsetzungspla- 
nungen getroffen. 
Anregung wird anderweitig 
berücksichtigt. 
177  Mehrzweckbereiche müssen von allen 
Türen aus – auch bei größerem Fahr- 
gastaufkommen - unbehindert und be- 
quem zu erreichen sein – dies auch für 
Mobilitätseingeschränkte und Fahrgäste 
mit Fahrrad. 
Siehe Kapitel 6.1.5. Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
178  Keine Werbung auf Bus-/Bahnscheiben. Seit dem 01.01.2017 gilt gemäß Vertrag, dass lediglich 20% der 
Fensterflächen beklebt werden dürfen (mit entsprechenden Anfor- 
derungen an die Transparenz). Türen, Front- und Heckscheiben 
sowie Seitenfenster der Fahrer sind generell frei zu halten. 
Der entsprechende Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren und 
endet am 31.12.2021. 
Anregung kann nicht berück- 
sichtigt werden. 
179  Zur besseren Lesbarkeit den schemati- 
schen Plan des Stadtbahnnetzes bzw. 
Busnetzes nach Möglichkeit vertikal an- 
bringen. 
Aufgrund fehlender vertikaler Freiflächen ist eine vertikale Anbrin- 
gung des Streckennetzes nicht immer möglich. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 44 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
VCD Regionalverband  Köln  e.V.  aus dem Schreiben vom 29.12.2016  
180  In Stadtbahnen sind in ausreichender 
Zahl vertikal Teilnetzgraphiken (Reihen- 
folge der Haltestellen) anzubringen, so 
dass von jedem Sitzplatz aus jede Linie 
lesbar ist. 
Aufgrund fehlender vertikaler Freiflächen ist die Anzahl anzubrin- 
gender Teilnetzgraphiken begrenzt. 
Es erfolgt eine kurzfristige 
Prüfung. 
181  Stadtbahnwagen zukünftig mit Monitoren 
ausstatten, die neben nachfolgenden 
Haltestellen dort erreichbare Anschlüsse 
mit tatsächlicher Umsteigezeit (Echtzeit) 
anzeigen. 
Die Möglichkeiten der Kundenkommunikation werden durch techni- 
sche Innovationen immer vielfältiger. Um dieser Entwicklung Rech- 
nung zu tragen, werden aktuell die technischen Konzepte auf Zu- 
kunftsfähigkeit geprüft. 
Dabei werden auch die hier formulierten Anforderungen für die 
Kundeninformation im Fahrzeug einbezogen und deren Realisie- 
rungsmöglichkeiten geprüft. 
Berücksichtigung der Anfor- 
derungen wird kurzfristig 
geprüft. 
     
Pro Bahn Regionalverband Rhein -Sieg  e.V.  aus dem Schreiben vom 29.12.2016  
182  Überlastete Stadtbahnstrecken im NVP 
auflisten. 
Siehe Tabellen 5-28 und 5-29 des NVP. Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
183  Schwachstellen deutlicher benennen, 
Lösung aufzeigen und diese in einen zeit- 
lichen Rahmen setzen. 
Siehe Kapitel 5.6: Der Handlungsbedarf, die Schwachstellen und 
die beabsichtigten Maßnahmen werden beschrieben. Der Detaillie- 
rungsgrad ist einer rahmensetzenden Planung angemessen (Bei- 
spiel: Prioritätenlisten für den Haltestellenumbau). 
Anregung ist im NVP bereits 
berücksichtigt. 
184  Tabelle 5-19: Verzerrter Eindruck der 
Realität bei Darstellung der Auslastung. 
Abbildung 5-18: Verbindungsqualität stellt 
Realität nur bedingt dar. 
Tabelle 5-19 enthält eine generalisierte Angabe, aus der keine Ab- 
leitung erfolgte. 
Analyse der Verbindungsqualität in Abb. 5-18 wurde für Referenz- 
haltestellen auf Basis der Fahrtmöglichkeiten und Geschwindigkei- 
ten vorgenommen und beinhaltet eine genaue Analyse der Verbin- 
dungsqualität zwischen Stadtteilen und Innenstadt. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
185  Den NVP hinsichtlich mittelfristig freiwer- 
dender Kapazitäten (Nord-Süd-
Stadtbahn) konkreter ausgestalten. Für 
2017 angekündigte Ergebnisse der gut- 
achterlichen Untersuchung bestehender 
Kapazitätsengpässe der Ost-West-Achse 
in NVP aufnehmen. 
Freie Kapazitäten sind erst für 2022/23 zu erwarten; 
Ergänzende Planungen sind erst auf Grundlage neuer Nachfra- 
geanalysen sinnvoll, die für den Verbundraum vorbereitet werden. 
Bis zur Beschlussfassung des NVP ist keine endgültige Entschei- 
dung über die Umgestaltung der Ost-West-Achse zu erwarten. 
Überprüfung im Rahmen der 
Stadtbahnplanungen.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 45 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
Pro Bahn Regionalverband Rhein -Sieg  e.V.  aus dem Schreiben vom 29.12.2016  
186  Die Verkehrsunternehmen finanziell in die 
Lage setzen, dass diese die notwendigen 
Verkehrsleistungen (in Bezug auf Fahr- 
zeuge und Personal) auch erbringen kön- 
nen. 
Der NVP ist eine wichtige Grundlage, da er den Rahmen für die 
zukünftige Verkehrsentwicklung vorgibt. Die auf dieser Basis zur 
entwickelnden Detailplanung zur Anpassung der Verkehrsleistung 
werden den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Anregung wird anderweitig 
berücksichtigt. 
187  Alle neuen Siedlungsgebiete und deren 
ÖPNV-Erschließung in den NVP aufneh- 
men. 
In Realisierung befindliche Wohnbauflächen sowie bekannte Woh- 
nungsbaupotentiale sind in Abbildung 3-10 dargestellt. Diese zu- 
künftigen Wohnsiedlungen werden bei der weiteren Netzplanung 
des ÖPNV berücksichtigt. Eine detaillierte ÖPNV-Planung in Bezug 
auf die neuen Siedlungsgebiete ist nicht Bestandteil des NVP, der 
als Rahmenplan fungiert. Diese erfolgt im Rahmen der Anpassun- 
gen zum Fahrplanwechsel oder der Überplanung der Bus- und 
Stadtbahnnetze. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
188  Täglichen Nachtverkehr anbieten, „feh- 
lender Bedarf“ wird angezweifelt. 
Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Stadt 
Köln wurde der Abend- und Nachtverkehr in Köln gesondert unter- 
sucht (siehe Kapitel 8.1.1)  
Die Notwendigkeit für einen durchgängigen Nachtverkehr von 
Sonntag bis Donnerstag ließ sich aufgrund der Nachfrageuntersu- 
chungen weder im Stadtbahnbereich noch für die untersuchten 
Nachtbusnetze belegen. 
Gleichwohl wird die Fahrgastnachfrage und Einnahmesituation in 
den Abend- und Nachtstunden weiter beobachtet, um zukünftig 
Entscheidungen über die Fortführung oder Ausweitung der Maß- 
nahmen herbeiführen zu können. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
189  Zusätzliche Leistungen an Samstagen 
(11-18 Uhr) im Bereich Chlodwigplatz, 
Rudolfplatz, Ebertplatz und Barbarossa- 
platz, Neumarkt, Ebertplatz in den NVP 
aufnehmen. 
Das Angebot der Stadtbahn an Wochenenden wurde und wird auch 
zukünftig kontinuierlich einer grundlegenden, netzweiten Überprü- 
fung unterzogen, um Engpässe aufzuspüren. Bestehende Engpäs- 
se werden auf Grundlage dieser Überprüfung durch gezielte Maß- 
nahmen beseitigt. Ein Beispiel hierfür ist die erfolgte Taktverdich- 
tung der Linie 1 an Wochenenden. 
Anregung wird zurückge- 
stellt, bis neuere Erkenntnis- 
se vorliegen.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 46 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
Stadt Bonn aus dem Schreiben vom 23.12.2016  
190  Ausweitung des 10-Minuten-Takts auf der 
Linie 16 in der HVZ von Wesseling bis 
Bonn und Verlängerung des 30-Minuten-
Takts der Linie 18 in der SVZ von Brühl 
bis Bonn als Zielvorstellung in den NVP 
aufnehmen. 
Die Stadt Köln arbeitet in der AG „Zukunft Stadtbahn“ mit den be- 
nachbarten Aufgabenträgern und dem Rhein-Sieg-Kreis zusam- 
men, um gemeinsame Lösungen für eine Weiterentwicklung des 
Angebots zu entwickeln. 
Anregung wird in anderem 
Rahmen behandelt. 
191  Durch geeignete Maßnahmen sicherstel- 
len, dass es durch die Kapazitätsredukti- 
on zwischen Köln Hbf und Barbarossa- 
platz bei Inbetriebnahme der Nord-Süd 
Stadtbahn und Entfall der Linie 16 keine 
weiteren Qualitätsverluste auf der Linie 18 
gibt. 
Die Untersuchungen zur künftigen Nord-Süd-Stadtbahn ergaben 
starke Verlagerungseffekte aus dem Innenstadttunnel mit dem Ef- 
fekt einer gleichmäßigeren Auslastung; daher keine Qualitätsverlus- 
te auf der Linie 18 zu erwarten. 
Anregung ist bereits berück- 
sichtigt. 
192  Für grenzüberschreitende Linien grund- 
sätzlich einheitliche Liniennummer als 
Qualitätsvorgabe im NVP. 
Wechselnde Liniennummern bei Buslinien 163/550 und 164/501 im 
Porzer Süden hat Ursache im Wechsel der Linienkonzessionen an 
der Stadtgrenze. 
Anregung kann nicht berück- 
sichtigt werden. 
193  Zu Kapitel 6.1.5 Ausstattung der Fahr- 
zeuge: Verbindlichen Qualitätsstandard 
zur angestrebten (Maximal-) Auslastung 
von Fahrzeugen festlegen. Stadt Bonn 
empfiehlt Vorgaben des Verbands Deut- 
scher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) 
für den Kölner NVP. 
Diesbezüglich wurden spezifische Betrachtungen im Rahmen des 
NVP durchgeführt (vgl. Kapitel 5). 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
194  Zu Kapitel 5.2.1 Stadtbahn und Kapitel 
5.2.2 Bus: Stehplatzzahlen bei Bus und 
Stadtbahn einheitlich berechnen. 
Die Anzahl der Stehplatzzahlen bei Bus und Stadtbahn folgt den 
Herstellerangaben. Diese Angaben unterscheiden sich für Bus und 
Bahn und ihre Berechnung erfolgt dementsprechend nicht einheit- 
lich. In der Realität können diese Maximalzahlen außerdem nicht 
abgerufen werden. Aus diesem Grund werden in Kapitel 5.6 sowohl 
für den Bus als auch die Stadtbahn deutlich geringere Werte für 
eine Überschreitung der Kapazitätsauslastung angegeben. 
Anregung wird im NVP nicht 
berücksichtigt. 
195  Im Sinne optimaler Barrierefreiheit sämtli- 
che Seitenscheiben der im ÖPNV einge- 
setzten Fahrzeuge frei von Werbung hal- 
ten. 
Seit dem 01.01.2017 gilt gemäß Vertrag, dass lediglich 20% der 
Fensterflächen beklebt werden dürfen (mit entsprechenden Anfor- 
derungen an die Transparenz). Türen, Front- und Heckscheiben 
sowie Seitenfenster der Fahrer sind generell frei zu halten. 
Der entsprechende Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren und 
endet am 31.12.2021. 
Anregung kann nicht berück- 
sichtigt werden.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0958/2017 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Seite 47 
Lfd. 
Nr. 
 Maßnahmenvorschlag  Erläuterung / Abwägung  Vorschlag zur weiteren 
Behandlung 
Stadt Bonn aus dem Schreiben vom 23.12.2016  
196  Im NVP geforderte Mindestlänge von 
50 m bei neuen Stadtbahnfahrzeugen 
entspricht nicht dem bisherigen Standard 
im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) 
mit in der Regel 60 m langen Doppelzü- 
gen. Änderungen der Standards zumin- 
dest bei städteverbindenden Linien ge- 
meinsam mit allen betroffenen Aufgaben- 
trägern festlegen. 
Geforderte Mindestlänge entspricht der städtischen Förderrichtlinie, 
allerdings besteht seit 2012 eine Ausnahmeregelung, nach der per 
Ratsbeschluss Abweichungen z.B. bei gebietsübergreifenden Ver- 
kehren möglich sind. 
Anregung ist bereits berück- 
sichtigt. 
197  Zu Kapitel 8.8.3 Regionales Wasserbus- 
system: Gemäß Ratsbeschluss in Bonn 
sind vor weiteren Untersuchungen für 
Wasserbusse die Ergebnisse in Köln ab- 
zuwarten. 
Die Stadt Bonn hat mitgeteilt, dass Untersuchungen im Rahmen der 
Fortschreibung des Bonner Verkehrsentwicklungsplans seinerzeit 
eine negative Bewertung für solche Überlegungen ergaben. Die 
Stadt Bonn möchte zunächst die Untersuchungen für ein Wasser- 
busliniensystem in Köln abwarten. 
 
     
Rhein -Sieg -Verkehrsgesellschaft  mbH (RSVG) aus dem Schreiben vom 08.12.2016  
198  Anmerkung zur Schnellbuslinie 55. Siehe lfd. N r. 74.  
     
Stadtwerke Bonn Verkehrs -GmbH  (SWBV) aus dem Schreiben vom 16.12.2016  
199  Anmerkung zur Schnellbuslinie 55. Siehe lfd. N r. 74.  
200  Anmerkung zu Mindesttaktzeiten. Siehe lfd. Nr.  22 und Nr. 23.

Anlage 5 - Auszug BV Porz 16.05.2017

2013 Zeichen

Anlage 5 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 08.06.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 26. Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 16.05.2017 
öffentlich 
7.2.4 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln - Versand per Sammelumdruck - 
0958/2017 
Geänderter Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln in der 
überarbeiteten Fassung (Anlage 1). Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden 
dabei Bestandteil des Nahverkehrsplanes der Stadt Köln (Anlage 2). 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen 
weiterzuverfolgen und zur  Beratung vorzubereiten, mit dem Ziel, sie sukzessive den 
zuständigen Fachausschüssen und Bezirksvertretungen vorzulegen. 
3. Die Verwaltung wird gebeten, die auf Seite 18 Anlage2 dargestellten Punkte 
zu erläutern. 
Insbesondere sind die unbewiesenen genannten Befürchtungen durch 
Stauverzögerungen in der Schmittgasse zu konkretisieren. Hier sind vor allem 
Messungen über die tatsächliche Verzögerung durchzuführen.  
Sollte sich die RSVG weiter gegen eine Verlängerung sträuben soll eine 
taktgenaue Anbindung der SB 55 an eine eigene KVB 
Schnellbusverlängerung mit der Linienführung entsprechend dem Antrag der 
BV Porz eingeführt werden. 
4. Der Bezirksvertretung ist ein konkreter Termin zu nennen wann die  aus der 
Anlage 2 immer wieder auftretenden Erläuterungen „ Prüfung der Linien - und 
Taktveränderungen muss wegen der großräumigeren Auswirkungen z.B. auf 
die Anschlüsse einer linienübergreifenden Bewertung im Netzzusammenhang 
unterzogen werden“ erfolgen und  die “Überprüfung im Rahmen der 
Überplanung des Busnetzes.“ erfolgt.  
  
Diese Darstellungen in der Anlage 2 sind für die Beantwortung und 
Behandlung von Anträgen der BV7 die länger als 2 Jahre zurückliegen so 
nicht befriedigend. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig geändert empfohlen.

Anlage 7 Auszug BV Kalk vom 22.06.2017

1765 Zeichen

Anlage 7 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 23.06.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 22.06.2017 
öffentlich 
8.2.1 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln 
0958/2017 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 22.06.2017 
AN/0952/2017 
Bezirksbürgermeister Pagano stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstim-
mung: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu 
fassen:  
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln in der 
überarbeiteten Fassung (Anlage 1) mit folgenden Ergänzungen: 
 Unter dem Punkt 8.1.3 „Sonstige Angebotsverbesserungen zum Nacht-
verkehr“ ist unter dem Unterpunkt „ Maßnahmen im Busverkehr“ aufzu-
nehmen, dass es sich um einen stadtweiten Nachtbusverkehr für alle 
Wochentage handelt. 
 Unter dem Punkt 8.3.6 ist zu ergänzen, dass die Prüfung die Einführung 
eines stadtweiten Expressbussystems beinhaltet.   
 Außerdem wird ergänzt, dass die die Fortführung des „Taxi-Busses“ zu 
begrüßen ist, jedoch auch diese Fahrzeuge, ebenfalls wie die Standard-
busse, barrierefrei sein müssen. 
Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden dabei Bestandteil des Nah-
verkehrsplanes der Stadt Köln (Anlage 2).

2 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnah-
men weiterzuverfolgen und zur  Beratung vorzubereiten, mit dem Ziel, sie suk-
zessive den zuständigen Fachausschüssen und Bezirksvertretungen vorzulegen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.  
Anmerkung: Bezirksvertreter Fischer (DIE LINKE.) ist bei der Abstimmung nicht an-
wesend

Beratungsverlauf (14)

02.05.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
04.05.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.05.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung
11.05.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
11.05.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung
15.05.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
29.05.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0958/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27