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BV1/152/2025

Kaiserswerther Straße / Pfalzstraße – Einrichtung einer Querungshilfe

Beschlussvorlage 12.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1, Sitzung am 27.06.2025, TOP 4.19

Beschlussvorlage

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Lageplan S 2082 / 119

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Beschlussvorlage

4373 Zeichen

BV1/152/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Kaiserswerther Straße / Pfalzstraße – Einrichtung einer Querungshilfe 
Fachbereich: 
66 - Amt für Verkehrsmanagement     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordneter  Jochen Kral      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 1 27.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Einrichtung einer Querungshilfe am 
Knotenpunkt Kaiserswerther Straße / Pfalzstraße. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Veranlassung 
Diese Maßnahme beruht auf dem Antrag BV1/009/2023 sowie der 
Informationsvorlage BV1/126/2023. 
Der Knotenpunkt Kaiserswerther Straße / Pfalzstraße liegt im Stadtteil Pempelfort. 
Umliegend befinden sich hauptsächlich Wohn - und Geschäftsgebäude. In 
unmittelbarer Umgebung liegt zudem die katholische Kirche St. Adolfus und der 
katholische Kindergarten St. Adolfus. Dadurch entsteht ein erhöhte r 
Fußverkehrsanteil, der insbesondere aus älteren Personen und Kindern besteht. 
Der betroffene Abschnitt der Kaiserswerther Straße und die Pfalzstraße dienen 
überwiegend als Erschließungsstraßen mit eher geringem Verkehrsaufkommen. Auf 
beiden Straßen beträ gt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Gesicherte 
Querungsanlagen sind daher nicht erforderlich. Die nächste gesicherte 
Überquerungsmöglichkeit liegt am etwa 100 m entfernten Knotenpunkt Klever 
Straße / Kaiserswerther Straße.

Seite 2 
Am Knotenpunkt Kaiserswerther Straße / Pfalzstraße gibt es keine Querungshilfe. Für 
eine barrierefreie Querung der Kaiserswerther Straße soll eine Querungstelle mit 
vorgezogenen Seitenräumen, taktilen Elementen und ausreichenden 
Sichtbeziehungen entstehen. 
 
Bisheriger Zustand 
Die Kaiserswerther Straße verfügt über eine Fahrbahn, die in beide Richtungen 
befahren werden kann. Auch die Pfalzstraße kann in beide Richtungen befahren 
werden. Neben der katholischen Kirche St. Adolfus liegt die Cordobastraße, welche 
als Einbahnstraße ausgewiesen ist. 
Im betroffenen Abschnitt der Kaiserswerther Straße wird auf der westlichen Seite in 
Längsaufstellung geparkt, während Fahrzeuge auf der östlichen Seite in markierten 
Parkständen in Schrägaufstellung abgestellt werden. 
Die Gehwege verfügen über eine Breite von mindestens 2,50 m. 
An den Knotenpunkten Kaiserswerther Straße / Pfalzstraße und Kaiserswerther 
Straße / Cordobastraße gibt es keine barrierefreie Querungsmöglichkeit über die 
Kaiserswerther Straße. Zudem verhindern teilweise Pfosten mi t Ketten jeglichen 
Durchgang. 
 
Künftiger Zustand 
Die Seitenräume mit den Gehwegflächen werden im Bereich der Querungsstelle 
vorgezogen, um dem Fußverkehr das sichere und barrierefreie Überqueren zu 
ermöglichen. 
Die Fahrbahn in der Kaiserswerther Straße wird im Bereich der Querungsstelle auf 
eine Breite von ca. 6,00 m reduziert und die Seitenräume um ca. 3,00 m verbreitert. 
Dadurch entstehen ausreichende Sichtbeziehungen zum Überqueren der 
Kaiserswerther Straße. H iermit wird die Verkehrssicherheit erhöht. Durch das 
Absenken der Borde auf eine Auftrittshöhe von 3,00 cm und das Anlegen von taktilen 
Elementen entsteht eine barrierefreie Querungsstelle.  
Die Querungsstelle entlang der Kaiserswerther Straße über die Pfa lzstraße wird 
ebenfalls barrierefrei ausgestaltet. An der nördlichen Ecke des Knotenpunktes ist der 
Bord bereits abgesenkt und an dieser Stelle werden lediglich taktile Elemente 
ergänzt. 
Für bessere Sichtbeziehungen werden die Parkstände auf der östlichen Seite der 
Kaiserswerther Straße von der Schrägaufstellung in die Längsaufstellung gebracht. 
Nach den inzwischen gültigen Standards ist hier eine Schrägaufstellung nicht mehr 
möglich. 
Die vorhandenen Pfosten mit Ketten sollen für eine bessere Erreichbarkeit  der 
Parkstände entfernt werden. Zudem wird beabsichtigt, drei Fahrradbügel in der 
Pfalzstraße zu errichten. 
Die vorhandene Grünfläche vor der Hausnummer 47 soll vergrößert werden.  Durch 
die Maßnahme werden vier Parkstände umgewandelt, die nicht kompensie rt werden 
können. 
 
Kosten und Finanzierung 
Die Kosten für den Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen betragen rd. 130.000 €. 
Es ist vorgesehen, die Maßnahme über das Förderprojekt „Multi-Mo-DUS“ fördern zu 
lassen. Es wird beabsichtigt, die Maßnahme im Jahr 2026 umzusetzen.

Seite 3 
 
Anlagen: 
Lageplan S 2082 / 119

Lageplan S 2082 / 119

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XXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX1000-10314-50290.2
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RBGRBG
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DatumAngabe der ÄnderungParaphe
beschlossen,  OVAinformiert / beschlossen,  BV   
VIA Nr.PLAN Nr.Maßstab:Amt für VerkehrsmanagementDüsseldorf, den 12.03.2025Der OberbürgermeisterLandeshauptstadt Düsseldorf
Amtsleitung, i.A.
Landeshauptstadt DüsseldorfAmt für Verkehrsmanagement
13.02.202519.02.202519.02.202524.02.202524.02.202525.02.202506.03.202513.02.2025DatumUnterschriftAbt.
Kaiserswerther Straße / PfalzstraßeEinrichtung einer QuerungshilfeEntwurfsplanung  -  Lageplan2024 / 00125S 2082 / 1191 : 250
1
66/2.166/2.166/2.466/266/366/466/566/6gez. Grawgez. Eler gez. Rekowskigez. Knochgez. Kentenich gez. Müllergez. Muéllgez. Großheinrichgez. Poppenborggez. Giesengez. Metzker
Übersichtsplan Landeshauptstadt Düsseldorf                                          1 : 25.000

Beratungsverlauf (1)

27.06.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 4.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV1/152/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
12.06.2025
Erstellt
12.06.2025 09:06