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2015/0548

6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 01.12.2015

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2015/0548

8653 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.01.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0548 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter 
Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und 
Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 01.12.2015 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Änderung des Aufstellungsbeschlusses  
1. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - 
Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss 
vom 27.06.2013 (siehe Abb. 1) geändert. Der Geltungsbereich wird geringfügig nach Westen, 
Osten und Norden ausgeweitet (siehe Abb. 2: neuer Geltungsbereich).  
Der neue Geltungsbereich wird somit an den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplans 
A 44 angepasst. Die Zielsetzung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 6.1 bleibt gegenüber dem  Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken 
der Planung (siehe V.-Nr. 2014/0136) unverändert.

- 2 - 
Offenlagebeschluss  
2. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - gingen im Rahmen der 
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen 
Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt. 
3. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen zu 
den allgemeinen Zielen und Zwecken der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - die in Anlage 2 
zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen 
(Anlage 2 datenschutzrelevante Anlage) wird zugestimmt. 
Die Anlagen 1 und 2 stellen vorläufige Abwägungstabellen für den Planbereich dar. Die 
endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des Feststellungsbeschlusses. 
4. Dem vorliegenden Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1  
- Frankfurter Lan dstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt / 
ausgelegt) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt. 
5. Der Entwurf und die Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen  - für das Gebiet am nördlichen 
Ausgang von Arheilgen an der Frankfurter Landstraße gegenüber der Endhaltestelle/ 
Wendeschleife der Straßenbahnlinie mit den Teilflächen der städtischen Flurstücke Nr. 476/2, 
477/2, 478/2, 773 und 777 in der Gemarkung Arheilgen Flur 2 sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB 
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. 
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der  Träger öffentlicher Belange 
zur frühzeitigen Beteiligung der 6. FNP -Änderung Teilbereich 6.1  
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur 
frühzeitigen Beteiligung  der 6. FNP -Änderung Teilbereich 6.1 (datenschutzrel. 
Anlage) 
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf 6. FNP -Änderung 
Teilbereich 6.1  
Entwurf zur 6. FNP -Änderung für den Teilbereich 6.1 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt/ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0548 vom 01.12.2015  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.06.2013 einen Aufstellungsbeschluss zur 
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens A 44 - Frankfurter Landstraße/ Feuerwehr 
Arheilgen - und zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 6.1) im 
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 
11.07.2013 im Darmstädter Echo öff entlich bekannt gemacht.  
 
Diese Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, damit der aufzustellende 
Bebauungsplan A 44 aus dem Fläche nnutzungsplan entwickelt werden kann.  
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist  der Bereich 
der Änderung neben der nachrichtlichen Übernahme des Landschaftsschutzgebietes als 
„Flächen für die Landwirtschaft/ Ökologisch wertvolles Grünland“ sowie als „Fläche für 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Lan dschaft und 
zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB“ dargestellt.  
 
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 wird auch im 
Bereich des ehemaligen Standorts der Feuerwehr an  der Frankfurter Landstraße zwi schen 
Gute-Garten-Straße und Albrechtstraße das Symbol „F“ für Feuerwehr innerhalb der 
Wohnbaufläche aus dem Flächennutzungsplan entfernt.  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 6.1 fand nach öffentlicher Bekanntmach ung am 13.05.2014 in der Zeit vom 
13.05.2014 bis einschließlich 13.06.2014 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 
06.05.2014 hierüber benachrichtigt und gemäß §  4 Abs. 1 BauGB beteiligt.  
 
Der Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans Teilb ereich 6.1 wurde parallel zum 
Bebauungsplanentwurf A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen – erarbeitet und 
wird im Parallelverfahren mit getrennter Magistratsvorlage weitergeführt.  
 
Zu 1: 
 
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 27.06.2013 (siehe Abb. 1 ) für das 
Gebiet am nördlichen Ausgang des Stadtteils Arheilgen an der Frankfurter Landstraße 
gegenüber der Endhaltestelle/ Wendeschleife der Straßenbahnlinie wird geändert. Der 
Geltungsbereich des Bebauungsplan s A 44 wurde aufgrund d er konkreteren Planung der 
Feuerwehr Arheilgen erweitert. Diese Erweiterung des ursprünglichen Geltungsbereiches 
macht auch eine Geltungsbereichsänderung im Flächennutzungsplan änderungsverfahren 
erforderlich (siehe Abb. 2). Ihr wird im Rahmen der weiteren Beschlussfassung der 
Stadtverordnetenversammlung durch Änderung des Aufstellungsbeschlusses Rechnung 
getragen.

- 4 - 
 
Abb.1: Bisheriger Geltungsbereich 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2013 (V.-Nr. 2013/0168) 
(ohne Maßstab) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb.2: Neuer Geltungsbereich 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1   
 (ohne Maßstab) 
 
 
Zu 2: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 6. 
Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 6.1 zusammengefasst und entsprechend 
vorläufig geprüft.

- 5 - 
 
Zu 3: 
 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3  Abs. 1 BauGB gingen die in Anlage 
2 zusammengefassten und vorläufig geprüften Stellungnahmen ein.  
 
Bei Anlage 1 und 2  handelt es sich um vorläufige Abwägungstabellen, die nach der Offenlage 
fortgeschrieben werden. Über die Abwägung wird zum Feststellungsbeschluss gemeinsam 
mit den zur Offenlage einge henden Stellungnahmen endgültig entschieden.   
 
 
Zu 4 und 5: 
 
Nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 1  BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ) und 
gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange) erfolgt nun die Offenlage des Entwurfs zur 6. Änderung des 
Flächennutzungsplans für d en Teilbereich 6.1 gem. § 3 Abs. 2 BauGB.  
 
Parallel werden d ie Behörden und sonstigen Trä ger öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 2 
BauGB sowie die Nachbargemeinden  gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.  
 
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 9 Exemplare des Entwurfs zur 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
 
Darmstadt, den 01.12.2015 
III/61.2 ha Nst. 2112 
III/61.1.1 il Nst. 2607

anlage 3

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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 01.12.2015 
Der Magistrat 
 
 
Begründung  
der 6. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 6.1) 
gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB)  
 
 
6. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan 
Anlage 3

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 2 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 01.12.2015 
Der Magistrat 
 
Begründung  
der 6. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 6.1) 
gemäß § 2a  Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Teilbereich 6.1:  Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen 
    
 
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 
 
   
6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6 .1 
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 3 
INHALTSÜBERSICHT  
Teil A: Begründung 
 
1.0  Erfordernis und Ziel der Planaufstellung       5 
2.0  Rechtsgrundlag en          5 
3.0  Plangeltungsbereich          5 
4.0  Verfahren                                                                   6 
5.0  Übergeordnete Planungen und Schutzausweisungen     6 
 5.1  Raumordnung und Landesplanung       6 
 5. 2 Landschaftsschutzg ebiet        7 
 5. 3 Siedlungsbeschränkungsbereich       7
 5. 4 Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried    8
6.0  Bestandssituation/ Städtebauliche Rahmenbedingungen    8 
 6.1  Bebauung und Nutzungen        8 
 6.2  Stadtbild in der Umgebung        8 
 6.3  Immissionen/ Emissionen        9
 6.3.1  Verkehrslärm         9 
 6.3.2  Unfallrisiko durch Emissionen      9
 6.4  Wasserwirtschaftliche Belange       10 
 6.5  Altflächen          10
 6.6  Kampfmittel          10 
7.0  Bestand und Bewertung der Naturraumpotentiale      11 
 7.1  Ruthsenbach          11 
 7.2  Plangebiet          11 
8.0  Planungsanlass und Planungsziele        12 
9.0  Planungsrechtliche Darstellungen        13
10.0  Verkehrliche Erschließung        14 
11.0  Technische Infrastruktur         14 
12.0  Lärmemissionen als Folge der Baumaßnahme      14 
13.0  Grünordnerische Belange         15
14.0   Flächenbilanz           16

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 4 
Teil B: Umweltbericht 
 
1.0    Einleitung           17 
1.1  Planungsanlass und -ziel        17
1.2  Ziele des Umweltschutzes        17
1.2.1  Berücksichtigung der für die Planung relevanten Fachgesetze  17
1.2.2  Berücksichti gung der für die Planung relevanten Fachpläne  18
2.0 Beschreibung u. Bewertung der durch die Planung  zu erwartenden  
Umweltauswirkungen         18 
 2.1  Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes     18 
 2.1.1  Aktuelle Flächen nutzung       18 
 2.1.2  Schutzgut Boden        18 
 2.1.3  Schutzgut Wasser        18 
 2.1.4  Schutzgut Klima und Bioklima      19 
2.1.5  Schutzgut Arten und Biotope       19  
 2.1.6  Schutzgüter Landschaftsbild u nd Erholung     20 
 2.1.7  Schutzgut Mensch        20 
 2.1.8  Kulturgüter und sonstige Sachgüter      20 
 2.1.9  Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern    21 
2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustand es bei Durchführung  
der Planung         21 
 2.3  Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung  23 
2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum    
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen     23 
 2.5  Mögliche Planungsalternativen       24 
3.0 Beschreibung der Methoden und Rahmenbedingungen  bei der Erstellung des  
Umweltberichtes         24 
4.0 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwa chung der erheblichen  
Auswirkungen          25 
5.0  Zusammenfassung          25

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 5 
TEIL A:  BEGRÜNDUNG  
1.0   E RFORDERNIS  UND  ZIEL  DER  PLANAUFSTELLUNG  
Anlass der Planung ist die Absicht der Wissenschaft sstadt Darmstadt auf einer städtischen 
Fläche am nördlichen Ausgang des Stadtteiles Arheil gen für den Neubau eines Feuerwehrge- 
rätegebäudes der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) Arhei lgen Baurecht zu schaffen. Der Neubau 
wird erforderlich, da der bisherige Stützpunkt in d er Ortsmitte gelegen, der Anfang der 1970er 
Jahre errichtet wurde, zwischenzeitlich so marode i st, dass eine Sanierung hierfür nicht mehr 
in Frage kommt. Auch kann der zwischenzeitlich erforderliche Platzbedarf hier nicht länger be- 
friedigt werden. 
Da der vorgesehene Standpunkt für den geplanten Neu bau im Außenbereich liegt, sind zur 
Schaffung des Baurechts die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. 
2.0 R
ECHTSGRUNDLAGEN  
Der Flächennutzungsplanänderung liegen folgende Vorschriften zugrunde: 
- Baugesetzbuch  (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), z uletzt geändert durch 
Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722) 
- Baunutzungsverordnung  (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), z uletzt ge- 
ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548) 
- Planzeichenverordnung  (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58), zuletzt geändert 
durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBI. I S. 1509) 
- Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches  i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBI. I 
S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBI. I S. 321) 
- Hessische Gemeindeordnung  (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zule tzt ge- 
ändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158) 
- Bundesnaturschutzgesetz  (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBI. I S. 2542) , zuletzt 
geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) 
- Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 
20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch  Art. 2 des Gesetzes vom 27.06.2013 
(GVBl. I S. 458) 
- Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010  (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert 
durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338) 
- Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986  (GVBl. I S. 262, 270), zu- 
letzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218) 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)  i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), 
zuletzt geändert durch Art. 76 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) 
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I 
S. 94), zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) 
3.0 P LANGELTUNGSBEREICH 
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 476/2 tlw ., 477/2 tlw. und 478/2 tlw. sowie die 
Wegeparzellen Nr. 773 tlw. und 777 tlw. der Flur 2 der Gemarkung Arheilgen. 
Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 6.767 m² auf. Damit wird die dem Aufstellungs- 
beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Magistratsvorlage Nr. 2013/0168) zugrunde lie-

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 6 
gende Flächengröße überschritten. Dies liegt zum ei nen darin begründet, dass nunmehr der 
Fuß- und Radweg auf der Westseite sowie der Feldweg  am südlichen Rand in den Geltungs- 
bereich als öffentliche Verkehrsfläche aufgenommen wurden. Des Weiteren erfolgte anhand 
einer überschlägigen Ermittlung des Flächenbedarfs eine geringfügige Ausweitung des Gel- 
tungsbereiches nach Osten hin bis auf den festgeleg ten Mindestabstand von 40 m zum  
Ruthsenbach. 
Dieser Erweiterung des ursprünglichen Geltungsberei ches wird im Rahmen der weiteren Be- 
schlussfassung der Stadtverordnetenversammlung durch Änderung des Aufstellungsbeschlus- 
ses Rechnung getragen. 
Gleichwohl wird im Zuge der weiteren Planung der ta tsächliche Flächenbedarf zu konkretisie- 
ren und nach Möglichkeit eine Minimierung anzustreben sein.  
4.0 V
ERFAHREN  
Aufstellungsverfahren gem. §§ 5 ff BauGB 
Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt im 
Stadtteil Arheilgen erfolgt im „Parallelverfahren“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Als vorbereitende 
Bauleitplanung sollen durch die Planänderung die Vo raussetzungen für die Aufstellung des 
Bebauungsplanes A 44 „Frankfurter Landstraße / Feue rwehr Arheilgen“ geschaffen werden. 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes, der das Baurec ht für die Errichtung eines neuen Feu- 
erwehrstützpunktes schaffen soll, erfolgt somit zei tgleich mit der Änderung des Flächennut- 
zungsplanes. 
Der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüf ung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Erstel- 
lung eines Umweltberichtes wird auf der Ebene des B ebauungsplanes nachgekommen. Der 
Umweltbericht ist dieser Begründung zur Flächennutzungsplanänderung als Teil B beigefügt. 
Begleitend wurde im Rahmen der Aufstellung des Beba uungsplans A 44 ein Artenschutzgut- 
achten (faunistische Erfassung und artenschutzrechtliche Prüfung) gemäß § 44 BNatSchG er- 
stellt. 
5.0 Ü
BERGEORDNETE  PLANUNGEN  UND  SCHUTZAUSWEISUNGEN  
5.1 R AUMORDNUNG  UND  LANDESPLANUNG  
Im rechtskräftigen „Regionalplan Südhessen 2010“ is t das Plangebiet als „Vorranggebiet für 
Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünz ug“ ausgewiesen. Als Kompensationsflä- 
che für den regionalen Grünzug wurde in Abstimmung mit dem RP Darmstadt, Dez. III, 31.1 – 
Regionalplanung eine der Größe des Plangebiets (flä chengleich) entsprechende Fläche im 
gleichen Naturraum dargestellt.

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 7 
Auszug Regionalplan  
Südhessen 2010 mit  
Darstellung der  
vorgeschlagenen  
Kompensationsfläche  
„Regionaler Grünzug“ 
 
 
 
 
 
 
 
Im Rahmen einer vorab eingeholten Stellungnahme des  Regierungspräsidiums Darmstadt 
wurde zu den Belangen der Landwirtschaft ausgeführt , dass aufgrund der Bedeutsamkeit der 
vorliegenden Planung Bedenken aus Sicht der Landwirtschaft / Feldflur zurückgestellt werden. 
5.2 L
ANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET  
Der Planbereich liegt in einem Landschaftsschutzgeb iet. Nach Vorgesprächen mit der Oberen 
Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium wurde f ür den Geltungsbereich eine Entlas- 
sung aus dem Landschaftsschutzgebiet aufgrund des h ohen öffentlichen Interesses an dieser 
Gemeinbedarfseinrichtung unter bestimmten Umständen  (mindestens 40 m Abstand zum Ru- 
thsenbach, möglichst geringer Grundstücksbedarf dur ch eine komprimierte Bauweise, Einbin- 
dung in die Landschaft Richtung Ruthsenbach durch e ine deutliche Grünzäsur (evtl. in Form 
einer dichten Hecke)) in Aussicht gestellt. 
5.3 S
IEDLUNGSBESCHRÄNKUNGSBEREICH  
Das Plangebiet liegt innerhalb des im Regionalplan 2010 / Regionalen Flächennutzungsplan 
vom 17.10.2011 (StAnz. 2011, 1311) ausgewiesenen, d en Verkehrsflughafen Frankfurt Main 
umgebenden Siedlungsbeschränkungsgebiets, in dem die Ausweisung neuer Wohnbauflächen 
und Mischgebiete im Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig ist. 
Der Geltungsbereich liegt innerhalb der mit Verordn ung über die Festsetzung des Lärm- 
schutzbereiches für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main vom 30.11.2011 festgelegten Lärm- 
schutzbereiche der Tagschutzzone 2 und Nachtschutzz one. Für diese Zonen gelten gemäß 
§ 5 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm Bauverbo te für Wohnungen und schutzbedürf- 
tige Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser. F ür das geplante Feuerwehrgerätehaus 
ergeben sich dagegen keine Bauverbote oder sonstigen baulichen Einschränkungen. 
Die uneingeschränkte Anfliegbarkeit und die Hindern isfreiheit des Verkehrsflughafens Frank- 
furt Main ist nicht zu besorgen, da das Gebiet sowo hl außerhalb der Bauhöhenbeschränkung 
des Bauschutzbereiches gemäß § 12 LuftVG als auch außerhalb des Hindernisinformationsbe- 
reiches (HIB) gemäß § 18b LuftVG liegt.

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 8 
5.4 G RUNDWASSERBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN  HESSISCHES RIED  
Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des „Grundwasserbewirtschaftungsplanes 
Hessisches Ried“ (StAnz. 21/1999 S.1659). Vom Planungsträger sind die stark schwankenden 
Grundwasserbestände zu beachten. 
6.0 B
ESTANDSSITUATION / STÄDTEBAULICHE  RAHMENBEDINGUNGEN  
6.1 B EBAUUNG  UND  NUTZUNGEN  
Das Plangebiet in der Gewann „Auf der Heilgenwiese“  befindet sich am nördlichen Ausgang 
des Stadtteiles Arheilgen auf der Ostseite der Fran kfurter Landstraße. Es liegt in etwa in Ge- 
genlage zum westlich der Frankfurter Landstraße vor handenen Siedlungsrandes von Arheil- 
gen und dem Zufahrtsbereich zur Wendeschleife / Endhaltestelle der Straßenbahnlinie. 
Der Planbereich selbst ist unbebaut und stellt sich  derzeit als intensiv landwirtschaftlich ge- 
nutzte Ackerfläche dar. Er weist keine Gehölzbestän de auf und ist als topgraphisch eben an- 
zusehen. Südlich des Plangebiets verläuft in Ost-West-Richtung ein auf 3 m ausgebauter Wirt- 
schaftsweg, dessen Oberfläche versiegelt ist. 
Der Feldweg ist topographisch geringfügig höher gel egen als die nördlich angrenzende Acker- 
fläche. Insgesamt ist das Plangebiet als eben zu bezeichnen. 
Das Plangebiet ist 3-seitig von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. 
Nach Westen hin stößt der Planbereich an die Frankfurter Landstraße. 
In ca. 35 m Abstand von der südlichen Plangeltungsb ereichsgrenze nach Norden hin verläuft 
die Ortsdurchfahrtsgrenze (OD-Grenze).  
In einem Abstand von ca. 40 m zum Plangebiet befind et sich östlich davon der Ruthsenbach, 
der in einem gerade verlaufenden Fließbett „eingezw ängt“ ist und mittlerweile fast keine Ge- 
hölzbestände im Uferbereich mehr aufweist. 
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung  liegt außerhalb eines Wasserschutz- 
gebietes. Indessen verläuft in einem Abstand von ca . 10 m nordöstlich dazu die Grenze eines 
festgesetzten Überschwemmungsgebietes, das auch als  Retensionsraum für Rhein-
Hochwässer benötigt wird. 
6.2 S
TADTBILD  IN  DER  UMGEBUNG  
In Gegenlage zum Plangebiet westlich der Frankfurter Landstraße befindet sich ein Wohnbau- 
gebiet. Es wird aus 2- bis 3-geschossigen Hausgrupp en mit Flachdächern gebildet. Das Bau- 
gebiet wird über den Glockengartenweg von der Frank furter Landstraße aus erschlossen. Die 
nördliche, in Ost-West-Richtung verlaufende, dreige schossige Hausreihe stellt den Abschluss 
der Bebauung der Ortslage von Arheilgen dar.  
Nördlich dieser Wohnbebauung befindet sich die Endh altestelle mit Wendeschleife der Stra- 
ßenbahnlinien 6, 7 und 8 einschließlich einer P + R-Stellplatzfläche. 
Auf der Ostseite der Frankfurter Landstraße endet d ie vorhandene Bebauung südlich des 
Plangebietes in ca. 140 m Entfernung. Das Bebauungs ende wird derzeit von einer Tankstelle 
gebildet. Dies wird auch auf absehbare Zeit der Fal l sein, da der FNP der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt hier keine Siedlungserweiterung in nördlicher Richtung vorsieht.

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 9 
In ca. 60 m südlicher Entfernung vom Plangebiet und  um ca. 65 m von der Frankfurter Land- 
straße zurückgesetzt befindet sich eine Reithalle. 
Nordöstlich des Plangebietes in ca. 150 m Entfernun g befindet sich ein einzeln stehendes 
Wohngebäude, voraussichtlich entstanden aus einem Aussiedlerhof. 
Aus Anlass der Verlängerung der Straßenbahnlinie bi s nach Arheilgen wurde die Frankfurter 
Landstraße insgesamt umgestaltet. Im Bereich des vo rliegenden Plangebiets wurden dabei 
kombinierte Fuß- und Radwege angelegt, die durch ei nen Grünstreifen von der eigentlichen 
Fahrbahn getrennt sind. Auf diesen Grünstreifen wur den Baumpflanzungen vorgenommen, so 
dass sich dem einfahrenden Verkehr das Bild eines Allee-artigen Entrées bietet.  
6.3 I
MMISSIONEN / EMISSIONEN  
6.3.1 V ERKEHRSLÄRM  
Die derzeitig relevanten Emissionsquellen bilden de r Kraftfahrzeugverkehr sowie die Fahrge-
räusche der Straßenbahn auf der Frankfurter Landstr aße. Betroffen davon ist in erster Linie, 
das westlich der Straße gelegene Wohngebiet, das al s WR (reines Wohngebiet) einzustufen 
ist. Für das geplante Vorhaben des Feuerwehrstützpu nktes haben diese Immissionen keine 
Bedeutung. 
Des Weiteren liegt das Plangebiet, wie unter Pkt. 5 .4 beschrieben, innerhalb des Lärmschutz- 
bereiches des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main. Au ch diese Tatsache hat für das geplante 
Vorhaben und die damit verbundene Darstellung im Fl ächennutzungsplan keine Bauverbote 
oder sonstige bauliche Einschränkungen zur Folge. 
6.3.2 U
NFALLRISIKO  DURCH  EMISSIONEN  
Die Richtlinien 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur 
Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefä hrlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) 
und der § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes sin d zu berücksichtigen. Danach sind bei 
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Nutzungen einander so zuzuordnen, dass 
schädliche Umweltauswirkungen und von schweren Unfä llen in Betriebsbereichen hervorgeru- 
fene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überw iegend dem Wohnen dienenden Gebiete 
sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. 
Die hier zu berücksichtigenden nächstgelegenen Stör fallanlagen nach dem Bundesimmissi- 
onsschutzgesetz und der 12. Verordnung zum Bundesim missionsschutzgesetz (12. BlmSchV, 
Störfallverordnung) befinden sich auf dem Betriebsg elände der Merck KGaA, welches in einer 
Entfernung (Luftlinie) von mindestens ca. 2,5 km an der Frankfurter Landstraße gelegen ist. 
Das „Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbereiches der Merck KGaA mit den Planungen 
in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des § 50 B ImSchG bzw. des Artikel 12 der Se- 
veso-II-Richtlinie“, erstellt im Juni 2006 vom TÜV Nord, berücksichtigt sämtliche Anlagen der 
Merck KGaA und errechnet einen Achtungsabstand zur Merck KGaA für sensible Nutzungen. 
Planungen, die außerhalb der Achtungsgrenze liegen,  sind unter dem Gesichtspunkt des 
§ 50 BImSchG nicht betroffen. Der Achtungsabstand b eträgt ca. 800 m vom Betriebsbereich 
der Merck KGaA. Somit kann davon ausgegangen werden , dass durch das Vorhaben weder 
die Rechte des Betriebes berührt werden, noch mit b esonderen Unfallrisiken oder einer zu- 
sätzlichen Gefährdung der Bevölkerung zu rechnen ist.

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 10  
6.4 W ASSERWIRTSCHAFTLICHE  BELANGE  
Der Planbereich liegt nicht in einem Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet. 
Indessen liegt das Plangebiet im Einflussbereich de s Grundwasserbewirtschaftungsplanes 
Hessisches Ried. 
Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwass eraufspiegelungen möglich, die bei 
einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind. 
Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasserbewi rtschaftungsplanes Hessisches Ried“, 
mit Datum vom 9. April 1999 gemäß §§ 118 und 119 HWG festgestellt, zu beachten. 
Im gesamten Plangebiet ist von hohen Grundwasserständen auszugehen. Aus hydrologischen 
Karten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Ge ologie (HLUG), Wiesbaden, ist für 
das Untersuchungsgebiet, nach dem zuletzt im Oktobe r 2013 aktualisierten Plan der Grund- 
wasserhöhengleichen, mit einem Grundwasser zwischen etwa NN +122 m und NN +123 m zu 
rechnen. 
Die im „Orientierenden Baugrundkurzgutachten“ des B üros Geotechnik Gündling GmbH vom 
August 2014 gemessenen Grundwasserstände liegen zwi schen NN +122,49 m und NN 
+123,04 m, was Abständen von 1,30 m bis 1,87 m zur Geländeoberfläche entspricht. 
Infolge dieses hohen Grundwasserspiegels ist eine z ukünftige Versickerung von Oberflächen- 
wassern praktisch ausgeschlossen. 
Auch muss das Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungsplan als „vernässungsge- 
fährdete Fläche“ gekennzeichnet werden. 
Der Planbereich liegt außerhalb eines Wasserschutzg ebietes. Indessen verläuft in einem Ab- 
stand von ca. 10 m nordöstlich dazu die Grenze eines festgesetzten Überschwemmungsgebie- 
tes, das auch als Retentionsraum für Rhein-Hochwäss er benötigt wird (StAnz. 49/2010 S. 
2647). Der Planbereich selbst ist davon nicht betroffen, aber aufgrund der als „wenig durchläs- 
sig“ einzustufenden Böden kann nicht ausgeschlossen  werden, dass es bei Hochwasserereig- 
nissen des Ruthsenbachs zu Überflutungen auch im Be reich des festgesetzten Baufeldes 
kommt. Regelungen zu diesbezüglichen besonderen bau lichen Vorkehrungen müssen im Be- 
bauungsplanverfahren getroffen werden. 
6.5 A
LTFLÄCHEN  
In der Altflächendatei des Hessischen Landesamtes f ür Umwelt und Geologie sind für den 
Planbereich keine Eintragungen als Altstandort eing etragen. Auch Altablagerungen sind hier 
nicht bekannt.  
6.6 K
AMPFMITTEL  
Das Plangebiet befindet sich in einem Bombenabwurfg ebiet und im Bereich von ehemaligen 
Flakstellungen. Es muss grundsätzlich vom Vorhanden sein von Kampfmitteln ausgegangen 
werden. Auf allen Grundstücksflächen, bei denen bod eneingreifende Maßnahmen stattfinden, 
sind systematische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbei- 
ten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die „A llgemeinen Bestimmungen für die 
Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind zu beachten. 
Laut Anhang A des Baugrundkurzgutachtens des Büros Geotechnik Gündling GmbH vom Au- 
gust 2014 hat eine Kampfmittelortung (Flächensondierung) auf dem Grundstück stattgefunden 
mit dem Ergebnis, dass davon auszugehen ist, dass i n den untersuchten Bereichen / Ansatz-

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 11  
punkten (nur im unmittelbaren Umfeld um den jeweili gen Bohrpunkt (Radius ca. 0,5m)) keine 
Kampfmittel mehr gefunden werden. Kampfmittel jegli cher Art können jedoch niemals ganz 
ausgeschlossen werden. Regelungen hierzu werden im Bebauungsplanverfahren getroffen. 
7.0 B ESTAND  UND  BEWERTUNG  DER  NATURRAUM -POTENTIALE  
7.1 R UTHSENBACH  
Der Bereich des Ruthsenbaches, der an das Plangebie t grenzt, ist im Hessischen „WRRL-
Maßnahmenprogramm 2009-2015“ als ein potentieller B ereich zur Bereitstellung von Flächen 
für Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung ge nannt. Daher sollte dort für die Ge- 
wässerentwicklung ein ausreichend großer Korridor freigehalten werden. 
Für die Ermittlung der Fläche im „WRRL-Maßnahmenpro gramm 2009-2015“ wurden 25 Meter 
jeweils rechts und links vom Gewässer zugrunde gelegt. 
Derzeit wird im Auftrag des Wasserverbandes Schwarz bachgebiet-Ried eine WRRL-
Umsetzungsplanung erstellt, die die Maßnahmen des „ WRRL-Maßnahmenprogramm 2009-
2015“ für das Schwarzbachsystem konkretisieren soll . Zu dem Stand und den Inhalten dieser 
Umsetzungsplanung liegen keine Kenntnisse vor. 
Nach derzeitiger Planung beträgt der Abstand zwischen der östlichen Grenze des Geltungsbe- 
reichs des Bebauungsplans und der Grabenparzelle ca. 40 m. 
7.2 P
LANGEBIET  
Im Plangebiet lagern vorwiegend diluviale Auensedim ente des Ruthsenbachs, aus denen sich 
unter Grundwassereinfluss Gleye, Nassgleye und Auen anmoorgleye mit geringem bis mittle- 
rem Ertragspotenzial, sehr geringem Filtervermögen und geringem Nitratrückhaltevermögen 
gebildet haben. Versiegelte und damit funktionslose  Böden sind im Plangebiet derzeit nur in 
geringem Umfang vorhanden. 
Schutzzonen von Wasserschutzgebieten sind von der P lanung nicht betroffen, im Norden und 
Osten grenzt aber ein Überschwemmungsgebiet an. Die  Ergiebigkeit des Grundwassers ist 
sehr hoch, die Verschmutzungsempfindlichkeit groß b is mittel. Die Fläche ist daher als über- 
schwemmungsgefährdet einzustufen. Eine oberflächenn ahe Versickerung von Niederschlags- 
wasser ist nicht möglich. 
Der Raum Darmstadt zählt zur bioklimatischen Belastungszone. Während der Sommermonate 
ist das Gebiet strahlungsbegünstigt mit hoher Wärme belastung, häufig in Verbindung mit 
Schwüle. Im Herbst und Winter besteht bei Inversion swetterlagen die Gefahr von erhöhter 
Luftverschmutzung. In der Klimabewertungskarte Hess en wird der Schutzwert des Klimas im 
Bereich des Plangebiets als gering (D) eingestuft. 
In dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plange biet könnten sich an wertvollen Le- 
bensräumen potenziell ein Bach- bzw. Bachuferwald oder eine Feuchtwiese ausbilden. Die ak- 
tuelle Vegetation und Flora wird durch allgemein hä ufige und verbreitete Arten der Kulturland- 
schaft geprägt, die keiner besonderen Schutzbedürft igkeit unterliegen. Unter den Vögeln wur- 
den 11 Arten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltung szustand in Hessen nachgewiesen, die 
übrigen Arten weisen noch einen günstigen Erhaltung szustand auf. Die für offene Landschaf- 
ten typischen Arten Feldlerche und Wiesenschafstelz e konnten nicht beobachtet werden. Mit 
der Blindschleiche wurde nur eine Reptilienart nachgewiesen, Zauneidechse und Schlingnatter 
fehlen dagegen.

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 12  
Das Landschaftsbild wird vorwiegend von der struktu rlosen Ackerfläche geprägt. Bedingt 
durch seine Nähe zur Ortslage von Arheilgen sowie d urch seine Lage in der Aue des Ru- 
thsenbaches kommt dem Plangebiet potenziell eine Be deutung für die ortsnahe Erholung zu. 
Diese Funktion wird durch die benachbarte Frankfurt er Landstraße mit ihrem hohen Verkehrs- 
aufkommen jedoch stark eingeschränkt. Die überplant e Fläche liegt vollständig im Land- 
schaftsschutzgebiet „Darmstadt“. 
Die lufthygienische Belastung muss insgesamt als „s ehr hoch“ eingestuft werden. Die ermittel- 
ten Belastungen für Feinstaub sind sehr hoch, für S tickstoffdioxid (NO2) hoch, für Ozon mittel 
und für Schwefeldioxid (SO2) gering. 
Als hauptsächliche Lärmquellen sind innerhalb des P langebiets der Verkehr auf der Frankfur- 
ter Landstraße, auf der Straßenbahntrasse sowie der Flugverkehr zu verzeichnen. 
8.0 P
LANUNGSANLASS  UND  PLANUNGSZIELE  
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissensc haftsstadt Darmstadt ist der Bereich 
der geplanten Änderung neben der nachrichtlichen Üb ernahme des Landschaftsschutzgebie- 
tes als „Flächen für die Landwirtschaft/ Ökologisch  wertvolles Grünland“ sowie als „Fläche für 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung vo n Boden, Natur und Landschaft und 
zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB“ ausgewiesen. Somit kann der aufzustellende Bebau- 
ungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwicke lt werden. Dies macht die Änderung 
des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese Änder ung erfolgt im „Parallelverfahren“ gem. 
§ 8 Abs. 3 BauGB. 
Der Neubau einer Feuerwache ist erforderlich, da 
- für das heutige Feuerwehrgebäude der Freiwilligen F euerwehr Arheilgen aus den 1970er 
Jahren, Frankfurter Landstraße 133, das seitdem nic ht mehr modernisiert wurde, mittler- 
weile ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht; so sind z.B. Dach und Tore undicht und 
verschiedene Gebäudeteile können aufgrund von Asbes tbelastung nicht mehr genutzt 
werden, 
- das Gebäude nicht mehr die aktuellen brandschutztechnischen Voraussetzungen erfüllt, 
- die Fahrzeughalle für neue Löschfahrzeuge zu niedrig ist,  
- eine gesetzlich vorgeschriebene Abgasabsauganlage d er Fahrzeughalle sowie separate 
Wasch- und Umkleideräume für die Einsatzkräfte fehlen, 
- die sanitären Anlagen völlig veraltet sind, 
- moderne Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes mit ihren Auf- 
liegern solch große Abmessungen besitzen, dass sie auf dem derzeitigen Gelände nicht 
mehr manövriert werden können, 
- die bestehende Hallenfläche nicht mehr ausreichend für das heutige technische Gerät ist, 
- das heutige Grundstück mitten in Arheilgen für eine n Neubau in den erforderlichen Aus- 
maßen zu klein ist. 
 
Diese Mängel führen im Ergebnis dazu, dass am bishe rigen Standort, obwohl von der Lage 
her grundsätzlich geeignet, eine Sanierung der best ehenden Gebäude, die mit erheblichen In- 
vestitionen verbunden wäre, keinen Sinn macht.

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 13  
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort wurden verschiedene Grundstücke hinsichtlich 
ihrer Eignung für die geplante Nutzung untersucht. Berücksichtigt wurden Vorgaben wie eine 
gute Abfahrmöglichkeit zu Einsatzorten, eine gute E rreichbarkeit auch durch den ÖPNV, aus- 
reichend Fläche für den Neubau, die Störwirkung auf  die Nachbarschaft sowie die Verfügbar- 
keit des Grundstücks, da für die Stadt aufgrund der  angespannten Haushaltslage ein Ankauf 
von Flächen nicht infrage kommt. 
Da innerhalb der Ortslage von Arheilgen keine sonst igen Flächen zur Verfügung stehen, die 
diese Anforderungen erfüllen, wurden als Resultat d ieser Suche die städtischen Flurstücke 
476/2, 477/2 und 478/2 der Flur 2 in der Gemarkung Arheilgen gegenüber der Endhaltestelle/ 
Wendeschleife der Straßenbahnlinie am nördlichen Au sgang des Stadtteils Arheilgen als die 
Grundstücke eruiert, welche sich unter Abwägung aller Vorgaben gut für den geplanten Zweck 
eignen. 
Aufgrund der Lage der Grundstücke im Außenbereich, besteht derzeit kein Baurecht und ein 
Bebauungsplan kann nicht aus dem derzeit rechtswirk samen Flächennutzungsplan entwickelt 
werden. Deshalb ist die Änderung des Flächennutzung splans zur Schaffung von Baurecht für 
das Projekt erforderlich. 
Ein weiterer Grund ist darin zu sehen, dass der Sta ndort innerhalb eines Landschaftsschutz- 
gebietes liegt. Seitens der Oberen Naturschutzbehör de wurde eine Entlassung daraus unter 
der Bedingung in Aussicht gestellt, dass durch eine  komprimierte Bauweise die Flächeninan- 
spruchnahme möglichst gering gehalten wird und somi t auch ein größtmöglicher Abstand 
(mindestens ca. 40 m) zum Ruthsenbach eingehalten wird. 
Es erscheint naheliegend, in diesem Bereich auch di e erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen 
vorzunehmen, um den durch das Vorhaben hervorgerufe nen Eingriff in Natur und Landschaft 
zu kompensieren. 
9.0 P
LANUNGSRECHTLICHE DARSTELLUNGEN  
Das Baugebiet wird als „Fläche für den Gemeinbedarf “ gemäß § 5 Abs. 2, Pkt. 2a BauGB dar- 
gestellt mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrstützpunkt“ (s. Abbildungen auf Seite 2). 
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 wird auch im Be- 
reich des vormaligen Standorts der Feuerwehr an der  Frankfurter Landstraße zwischen Gute-
Garten-Straße und Albrechtstraße das Symbol „F“ für  Feuerwehr innerhalb der Wohnbauflä- 
che aus dem Flächennutzungsplan entfernt, hierdurch  wird jedoch nicht die dargestellte Nut- 
zung „Wohnbaufläche“ geändert. 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Ausschnitt Flächennutzungsplan  Ausschnitt Flächennutzungsplan ohne „F“

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 14  
10.0 V ERKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG  
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von der F rankfurter Landstraße aus. Als Hauptzu-/  
-abfahrt ist dabei die Feldwegeanbindung am südlich en Rand des Geltungsbereiches vorge- 
sehen. Ein entsprechender Ausbau der Wegeparzelle i m Bereich des geplanten Feuerwehr- 
standortes wird erforderlich. Über diese Anbindung an die Frankfurter Landstraße soll primär 
der Pkw-Verkehr der Einsatzkräfte, aber auch der ni cht im Einsatz befindlichen Löschfahrzeu- 
ge erfolgen. Hingegen ist ein Begegnungsverkehr von  Pkws und Einsatzfahrzeugen im Ernst- 
fall zu vermeiden. Aus diesem Grund eröffnet der Be bauungsplan die Möglichkeit, beide Zu- 
bzw. Abfahrten zu trennen. So wird bei den Planfest setzungen des Bebauungsplans A 44 der 
Notwendigkeit nachgekommen werden, zusätzlich eine direkte Alarmausfahrt zur Frankfurter 
Landstraße hin vorzusehen. 
11.0 T
ECHNISCHE  INFRASTRUKTUR  
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist durch Anschluss an die bestehende Infrastruktur 
in der Frankfurter Landstraße gegeben. 
Im Rahmen des Straßenbahnneubaus wurde auch eine Üb erprüfung bzw. eine Erneuerung 
der Ver- und Entsorgungsleitungen vorgenommen. Zude m ist ein relevanter Mehrbedarf, z.B. 
bei der Wasserver- und -entsorgung hier nicht zu erwarten. 
12.0 L
ÄRMEMISSIONEN  ALS  FOLGE  DER  BAUMASSNAHME  
Durch die Verlagerung des Feuerwehrstandortes an de n Ortsrand wird die Gesamtbelastung 
der Arheilger Einwohner durch einsatzbedingte Lärmemissionen verringert. 
Hingegen kommt es im Umfeld des neuen Feuerwehrstüt zpunktes zu erhöhten Lärmemissio- 
nen, wovon insbesondere das Wohngebiet westlich der  Frankfurter Landstraße betroffen sein 
wird. 
Die Freiwillige Feuerwehr Arheilgen rückt jährlich zu ca. 50 Einsätzen aus. Hierbei ist mit dem 
An- und Abfahren von bis zu 30 Pkw zu rechnen. Feue rwehrfahrzeuge rangieren auf dem Ge- 
lände und verlassen dieses unter Nutzung der Sonder signalanlage. Die Einsätze finden über 
das ganze Jahr verteilt zu jeder Tages- und Nachtzeit statt. 
Diese Belastung ist den Anwohnern im benachbarten W ohngebiet zuzumuten (siehe dazu 
auch: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (T A Lärm) vom 26.08.1998, (GMBI. Nr. 
26 vom 28.08.1998 S. 503); sowie: Gefahrenabwehrver ordnung gegen Lärm vom 16. Juni 
1993 für Hessen (GVBI.IS. 257)). 
Für die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuer wehr werden 14-tägig regelmäßige Ausbil- 
dungstermine abgehalten. Zu diesen Übungen sind die  An- und Abfahrt von bis zu 30 Pkw zu 
erwarten. Während der Übungszeit werden Feuerwehrfa hrzeuge auf dem Hof bewegt, Wech- 
sellader rangiert und Übungen durchgeführt. Bei den  Übungen können je nach Ausbildungs- 
thema verschiedene Geräte der Feuerwehr in Betrieb sein. Lärmrelevant sind hier vor allem 
Feuerwehrpumpen, Motorkettensägen, Trennschleifer s owie Stromerzeuger. In der Regel 
werden diese Geräte jedoch nicht gleichzeitig und a uch nicht für den gesamten Ausbildungs- 
zeitraum betrieben, sondern für wenige Minuten, bis das Übungsziel erreicht ist. 
Ebenfalls regelmäßig kommt es daneben zu Übungen de r Jugendfeuerwehr. Die Jugendfeu- 
erwehr übt vergleichbar mit der Einsatzabteilung auf dem Hof. Es ist jedoch von weniger Fahr- 
zeugbewegungen und laufenden Aggregaten auszugehen.

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 15  
Schließlich wird im Rahmen der Feuerwehrausbildung der Berufsfeuerwehr derzeit einmal 
jährlich ein Grundausbildungslehrgang durchgeführt. Hierbei ist bei Übungen im Außenbereich 
mit vergleichbaren Belastungen zu rechnen, wie währ end der Ausbildungseinheiten der Frei- 
willigen Feuerwehr. Die Teilnehmerzahl ist jedoch mit bis zu 20 Personen und Pkw geringer. 
Die beschriebenen Aktivitäten werden Auswirkungen a uf die Stellung des Gebäudes auf dem 
Grundstück haben um die erforderliche Einhaltung de r TA Lärm zum Schutz der Wohnbebau- 
ung westlich der Frankfurter Landstraße zu gewährleisten. 
13.0 G RÜNORDNERISCHE  BELANGE  
Durch die Flächennutzungsplanänderung bzw. dem dara us entwickelten Bebauungsplan wird 
ein naturschutzrechtlicher Eingriff vorbereitet. De r Eingriff wird in erster Linie hervorgerufen 
durch die geplante Flächenversiegelung, die mit der  Errichtung des Feuerwehrstützpunktes 
verbunden ist. Dabei ist neben der Gebäudeerrichtun g selbst der große Flächenanteil für den 
Betriebshof und die Feuerwehrzufahrt von Bedeutung.  
Trotz der im Bebauungsplan verbindlich festgesetzten Maßnahmen zur Minimierung und Kom- 
pensation des Eingriffs (z.B. Dachbegrünung, Anpfla nzungen innerhalb des Plangebietes) 
kommt es für die Schutzgüter Boden, Arten und Bioto pe sowie Landschaft und Erholung zu 
verbleibenden Beeinträchtigungen, durch die externe  Kompensationsmaßnahmen erforderlich 
werden. 
Um das verbleibende Kompensationsdefizit auszugleic hen, wurde ein Kompensationskonzept 
erarbeitet, in dem Maßnahmen zum Ausgleich außerhal b des Plangebietes in unmittelbarer 
Nähe in der Ruthsenbachaue bestimmt wurden. Dabei h andelt es sich hierbei um stadteigene 
Grundstücke. Das Kompensationskonzept sieht im Wesentlichen drei Maßnahmen vor: 
- Entwicklung eines Feldgehölzes, 
- Entwicklung von frischen bis feuchten Glatthaferwiesen, 
- Entwicklung eines Schilf-Röhrichts. 
Durch diese Maßnahmen kann das Kompensationsdefizit ausgeglichen werden. Gemäß Kom- 
pensationsverordnung Hessen (KV) werden die Maßnahm en insgesamt mit 58.438 Bio- 
topwertpunkten bilanziert. Dies bedeutet, dass das ursprüngliche Ausgleichsdefizit mehr als 
kompensiert werden kann. Es verbleibt ein Überschus s von +18.808 Biotopwertpunkten, das 
dem Ökopunkte-Konto der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugeführt werden kann. 
Da diese Flächen nicht Teil des Geltungsbereiches w erden sollen, soll das Kompensations- 
konzept zusammen mit dem Bebauungsplan von der Stadt beschlossen werden.

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
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14.0 F LÄCHENBILANZ  
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes von ca . 0,68 ha „Flächen für die Landwirt- 
schaft / Ökologisch wertvolles Grünland“ in „Gemein bedarfsfläche / Feuerwehr“ ändert sich die 
Flächenbilanz wie folgt (die geänderten Werte sind kursiv gedruckt): 
 
 
 
Nutzungsart 
Realnutzung 2006  
Ausweisung FNP 2006 mit 
allen Änderungen einschl.  
aktuell. Änderungsverfahren  
 
   ha %    ha % 
Wohnbaufläche 1.520 12 1.584   13 
Gemischte Baufläche    115 1    170 1,5 
Gewerbliche Baufläche    558 5    578     4,5 
Sonderbaufläche    204 2    194      1,5 
Gemeinbedarfsfläche    123 1    120 
 (119 vorher)  
1 
Bahn, S-Bahn, Depot    199 2    199 2 
Hauptverkehrsstraßen    287 2    274 2 
Ver- und Entsorgungsfläche      44       47  
künstl.  
Grundwasseranreicherung 
 
     10 
 
 
 
     10 
 
 
Grünfläche    850 7    928  8 
•  besiedelte Fläche          3.910     32,0              4.104      
(4.103 vorher) 
33,5  
Wasserfläche      38       38  
Landwirtschaft 1.592 13 1.305 11 
Ökologisch wertvolles  
Grünland 
   595 5    712 
(713 vorher)  
6 
Streuobstwiese    125 1    165 1 
Waldfläche 5.668 47 5.640 46 
Aufforstungsfläche        29  
waldartige Brache      35       44  
Dünen, Trockenrasen    158 1    187 2 
Brache mit Gehölzgruppe    103 1   
•  unbesiedelte Fläche          8.314     68,0           8.120 
(8.121 vorher) 
66,5  
Gesamtfläche 12.224  100 12.224  100

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 17  
TEIL B:  UMWELTBERICHT  
1.0 EINLEITUNG  
Den gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 Abs. 4 und 2a Ba uGB zur Durchführung einer Um-
weltprüfung bzw. zur Erstellung eines Umweltbericht es wird durch die hier vorliegende Be- 
schreibung und Bewertung der möglichen Auswirkungen  der Planung auf die relevanten 
Schutzgüter des Naturhaushaltes Rechnung getragen. Grundlage für die nachfolgenden Aus- 
führungen ist der Umweltbericht zum Bebauungsplan A 44 „Feuerwehr Arheilgen“ der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt, der sich mit den Schutzgütern des Naturhaushaltes inhaltlich detaillier- 
ter befasst. 
1.1 P
LANUNGSANLASS UND -ZIEL  
Anlass der Planung ist die Absicht der Wissenschaft sstadt Darmstadt, auf einer städtischen 
Fläche am nördlichen Ausgang des Stadtteiles Arheil gen Baurecht für den Neubau eines Ge- 
bäudes der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen zu schaffen. Der Neubau wird erforderlich, da der 
bisherige Stützpunkt in der Ortsmitte, der Anfang der 1970er Jahre errichtet wurde, nicht mehr 
saniert werden kann. Auch ist der zwischenzeitlich erforderliche Platzbedarf an diesem Stand- 
ort nicht länger ausreichend. 
1.2 Z
IELE DES UMWELTSCHUTZES  
1.2.1 BERÜCKSICHTIGUNG DER FÜR DIE PLANUNG RELEVANTEN FACHGESETZE  
Für die Schutzgüter des Naturschutzes sind folgende Fachgesetze / Richtlinien relevant: 
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch 
Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722) 
- Bundesnaturschutzgesetz  (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBI. I S. 2542), zuletzt 
geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) 
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzg esetz  (HAGBNatSchG) 
i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geä ndert durch Art. 2 des Gesetzes vom 
27.06.2013 (GVBl. I S. 458)  
- Bundes-Bodenschutzgesetz  (BBodSchG) i.d.F. vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zu- 
letzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetz es vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 
212) 
- Wasserhaushaltsgesetz  (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zul etzt geän- 
dert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) 
- Hessisches Wassergesetz  (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zule tzt geän- 
dert durch Art. 62 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)  
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I 
S. 94), zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) 
- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur  Erhaltung der natürlichen Le- 
bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) 
- Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. No- 
vember 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten  (Vogelschutzrichtlinie)

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 18  
1.2.2 B ERÜCKSICHTIGUNG DER FÜR DIE PLANUNG RELEVANTEN FACHPLÄNE  
Für die Planung sind folgende Fachpläne / Richtlinien relevant: 
•  Regionalplan / Regionaler Flächennutzungsplan 2010  
•  Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt 2006 
•  Landschaftsplan der Stadt Darmstadt 2004 
2.0 B ESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER DURCH DIE PLANUNG ZU ERWARTENDEN UMWELT -
AUSWIRKUNGEN  
2.1 B ESCHREIBUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES  
Der ca. 0,68 ha große Plangeltungsbereich liegt im Naturraum „Hegbach-Apfelbach-Grund“ bei 
ca. 123 m ü. NN; die Fläche ist weitgehend eben. 
2.1.1 A
KTUELLE FLÄCHENNUTZUNG  
Die aktuelle Nutzung wird vorwiegend durch die acke rbauliche Nutzung auf den Flurstücken 
Nr. 476/2 tlw., 477/2 tlw. und 478/2 tlw. der Flur 2 Gemarkung Arheilgen bestimmt. Im Frühjahr 
2014 wurde dort Raps angebaut. Im westlichen Dritte l des Flurstücks Nr. 476/2 befindet sich 
zudem Grünland. Das Plangebiet umfasst auch die Wegeparzellen Nr. 773 tlw. und 777 tlw. 
2.1.2 S CHUTZGUT BODEN  
In dem zum Bebauungsplan erstellten Gutachten wurde  folgende Schichtenfolge des Bodens 
konstruiert: 
Auffüllungen  (bis ca. 0,6 m): lockere Lagerung v.a. dunkelbraun er bis brauner, schluffiger, 
schwach kiesiger Feinsande mit Fremdbestandteilen a us Keramik, Folienresten, Kohle- / 
Ziegelresten. Nicht in allen Bohrungen ermittelt. K ein grobstückiger Bauschutt, keine Bau- 
werksreste. 
Feinsande : direkt unter dem Oberboden mitteldichte Lagerung schwach schluffiger bis 
schluffiger Feinsande / Sande mit lokalen Schluff-Linsen /-lagen. 
Schluff- / Ton-Linsen / Lagen  (zwischen 1,5 und 2,9 m unter GOF): breiige Konsis tenz 
bindiger Böden im Grundwassereinfluss, möglicherwei se handelt es sich um eine durch- 
gängige, „geneigte“ Schicht. 
Es wird zudem darüber informiert, dass auf dem Bauf eld mit dem Auffinden von Bombenblind- 
gängern zu rechnen ist. Für zukünftige bodeneingrei fende Maßnahmen sind daher die ent- 
sprechenden Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu beachten.  
Die Böden sind durch ein geringes bis mittleres Ert ragspotenzial, ein sehr geringes Filterver- 
mögen und ein geringes Nitratrückhaltevermögen geke nnzeichnet. Die Erosionsgefährdung 
wird als mittel bis schwach eingestuft. Die Gesamtb ewertung für die Bodenfunktionen liegt im 
Westen bei Stufe 3 (mittel) und im Osten bei Stufe 2 (gering). Versiegelte und damit funktions- 
lose Böden sind im Plangebiet derzeit nur in geringem Umfang vorhanden. 
2.1.3 SCHUTZGUT WASSER  
Die überplante Fläche liegt in der Aue des Ruthsenb achs. Schutzzonen von Wasser-
schutzgebieten sind von der Planung nicht betroffen . Nordöstlich des Plangebiets wurde ein

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 19  
Überschwemmungsgebiet festgestellt. Entsprechende v orsorgende Maßnahmen sind bei der 
Planung der geplanten Einrichtung zu berücksichtigen. 
Die Ergiebigkeit des Grundwassers ist sehr hoch, di e Verschmutzungsempfindlichkeit groß bis 
mittel. Die Gesamthärte wird als „hart“ eingestuft,  die Belastung mit Nitrat und Sulfat als „mit- 
tel“ bzw. „relativ hoch“. 
Die bisher ermittelten Grundwasserstände liegen zwi schen < 0 m (überflutet, April 1957) und 
1-2 m (Oktober 1993). Da bei Umsetzung der Planung mit großflächigen Aufspiegelungen des 
Grundwassers zu rechnen ist, sind die im Grundwasse rbewirtschaftungsplan formulierten Vor- 
gaben zum Grundwasserschutz zu beachten. 
Auf Grund der vorherrschenden Bodenverhältnisse ist eine oberflächennahe Versickerung von 
Niederschlagswasser nicht möglich. Vielmehr wird be i dem bereichsweise gering durchlässi- 
gen Boden mit Stau- und Schichtwasser bis zur Geländeoberfläche zu rechnen sein. 
2.1.4 SCHUTZGUT KLIMA UND BIOKLIMA  
Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der w armen, trockenen Rheinebene und dem 
kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald. Allgemei n ist diese Klimazone gekennzeichnet 
durch milde Winter und warme Sommer mit geringem Ni ederschlag. In Darmstadt herrschen 
Winde aus westlichen Richtungen (SW, W) vor. Die Os twindlagen nehmen 1/3 aller Windrich- 
tungen ein. Für die lufthygienische Situation der S tadt sind die mittleren Windgeschwindigkei- 
ten von großer Bedeutung; sie liegen für Darmstadt bei 3,3 m/s. Windarme Wetterlagen sind 
selten.  
Im Norden von Darmstadt tritt im Vergleich zum östl ichen Teil ein Starkwindband in abge- 
schwächter Form auf, wobei im Osten auf der Luvseit e höhere Windgeschwindigkeiten zu ver- 
zeichnen sind. Der Ortskern von Arheilgen wird von dieser östlichen Strömung noch erreicht, 
was sich in einer deutlichen Abkühlung bemerkbar ma cht. Im Bereich der nördlich an das 
Plangebiet angrenzenden Silzaue verläuft eine in os t-westlicher Richtung verlaufende Luftleit- 
und Sammelbahn mittlerer Bedeutung. Insgesamt liegt die überplante Fläche in einem Bereich 
mit mittlerer Bedeutung für die Kaltluftproduktion. 
Der Raum Darmstadt zählt aufgrund seiner Beckenlage  zur bioklimatischen Belastungszone. 
Während der Sommermonate ist das Gebiet strahlungsb egünstigt mit hoher Wärmebelastung, 
häufig in Verbindung mit Schwüle. Im Herbst und Win ter kehrt sich dieses Verhältnis um, da 
die Rheinebene dann mit stabilen Kaltluftschichten erfüllt ist (Inversionslagen). Es bilden sich 
Dunst und Nebel. An diesen austauscharmen Wetterlag en besteht Gefahr von erhöhter Luft- 
verschmutzung. 
2.1.5 S
CHUTZGUT ARTEN UND BIOTOPE  
In dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plange biet könnten sich potenziell wertvolle 
Biotoptypen wie Bach- bzw. Bachuferwald und / oder offene Lebensräume wie Feuchtgrün- 
land, Seggenriede oder Schilfflächen ausbilden. 
Im April 2014 wurden im Bereich des Plangebiets die  Biotoptypen „Acker mit intensiver Nut- 
zung“ (Raps) und „Grünland“ (ruderale Wiese) ermitt elt. Bei den dort nachgewiesenen Pflan- 
zenarten handelt es sich ausschließlich um sehr häu fige, weit verbreitete Arten. Die Römische 
Kamille ist als Neubürger (Neophyt) einzustufen. 
In 2014 erfolgten faunistische Untersuchungen zu den Tiergruppen Vögel und Reptilien. Dabei 
wurden im Plangebiet 16 Vogelarten mit günstigem Er haltungszustand und 11 Vogelarten mit

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 20  
ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand nachgewiesen. Die für offene Landschaften ty- 
pischen Arten Feldlerche (Alauda arvensis) und Wies enschafstelze (Motacilla flava) konnten 
nicht beobachtet werden. 
Unter den Reptilien wurde die Blindschleiche (Angui s fragilis), nicht aber die arten-
schutzrechtlich relevante  Zauneidechse (Lacerta agilis) nachgewiesen. 
Im Umkreis von 5 km zum Plangebiet sind drei NATURA  2000-Gebiete zu verzeichnen. Für 
das FFH-Gebiet „Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue,  Mörsbacher Grund und Silzwiesen“ ist 
davon auszugehen, dass über die nördlich angrenzend e Silzbachaue relevante Austausch- 
und Wechselbeziehungen mit der überplanten Fläche bestehen. 
Die überplante Fläche liegt vollständig im ca. 71.2 12 ha großen Landschaftsschutzgebiet 
„Darmstadt“ (Nr. 2411001). 
2.1.6 SCHUTZGÜTER LANDSCHAFTSBILD UND ERHOLUNG  
Das Landschaftsbild wird in diesem Teil der Ruthsen bachaue vorwiegend von der strukturlo- 
sen Ackerfläche geprägt. Bedingt durch seine Nähe z ur Ortslage von Arheilgen sowie durch 
seine Lage in der Aue des Ruthsenbaches kommt dem P langebiet potenziell eine Bedeutung 
für die ortsnahe Erholung zu. Diese Funktion wird d urch die benachbarte Frankfurter Land- 
straße mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen jedoch stark eingeschränkt.  
2.1.7 S CHUTZGUT MENSCH  
Das Rhein-Main-Gebiet zählt aufgrund seiner Beckenl age zu einer bioklimatischen Belas- 
tungszone. Während der Sommermonate ist das Gebiet strahlungsbegünstigt mit hoher Wär- 
mebelastung, häufig in Verbindung mit Schwüle. Im H erbst und Winter kehrt sich dieses Ver- 
hältnis um, da die Rheinebene dann mit stabilen Kal tluftschichten erfüllt ist (Inversionslagen). 
Es bilden sich Dunst und Nebel. An diesen austausch armen Wetterlagen besteht die Gefahr 
von erhöhter Luftverschmutzung. Zudem sind in den W intermonaten deutliche Jahresschwan- 
kungen mit Maximum zu verzeichnen, bedingt durch de n verstärkten Hausbrand. Daneben ist 
der Kfz-Verkehr als Hauptemittent zu nennen. 
Unter den Emissionen  sind für das Plangebiet hauptsächlich die Emittent engruppen Kfz-
Verkehr (Frankfurter Landstraße) und Gebäudeheizung  relevant. Bei den Immissionen  sind 
vor allem die ermittelten Belastungen mit Feinstaub  (sehr hoch) und für Stickstoffdioxid (hoch) 
hervorzuheben. 
Als hauptsächliche Lärmquellen  sind innerhalb des Plangebiets der Verkehr auf der  Frankfur- 
ter Landstraße sowie der Flugverkehr zu nennen. Ent lang der Frankfurter Landstraße liegt der 
Lärmpegel im Tageszeitraum bei > 60-65 dB(A) und au f den angrenzenden Flächen bei > 55-
60 dB(A), im Nachtzeitraum bei > 50-55 bzw. > 45-50  dB(A). Der vom Betrieb des Flughafens 
Frankfurt / Rhein-Main verursachte Fluglärm  lag in 2011 im Tageszeitraum bei > 55-60 dB(A) 
und im Nachtzeitraum bei > 50-55 dB(A). Auf der ent lang der Frankfurter Landstraße verlau- 
fenden Trasse der Straßenbahn  werden im westlichen Teil des Plangebiets im Tageszeitraum 
Lärmpegel von > 55-60 dB(A) und im Nachtzeitraum > 45-50 dB(A)erreicht. 
2.1.8 K
ULTURGÜTER UND SONSTIGE SACHGÜTER  
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen.

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 21  
2.1.9 W ECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN  
Es ist davon auszugehen, dass die natürlichen Funktionen des Wasserhaushalts  auf den bis- 
her unbefestigten Böden noch weitgehend intakt sind. 
Auf den Klimahaushalt  hat die nach Norden offene Ruthsenbachaue durch ihre Kalt- / Frisch- 
luftproduktion positive Auswirkungen. 
Für die lokalen Lebensgemeinschaften  erfüllt die überplante Fläche potenzielle Funktion en 
als Offenland-Habitat im Auebereich.  
Das Landschaftsbild  im Bereich der Ruthsenbachaue wird im Plangebiet d urch die intensiv 
genutzte Ackerfläche geprägt. 
Die genannten positiven Wirkungen der überplanten F läche auf Wasser, Klima und Land- 
schaftsbild haben günstige Auswirkungen auf das Woh n- und Arbeitsumfeld des Menschen . 
Negativ wirken sich auf Gesundheit und Wohlbefinden  des Menschen vor allem die bioklimati-
schen und lufthygienischen Belastungen aus dem Kfz- Verkehr sowie die Lärmimmissionen 
aus. 
2.2 P
ROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI DURCHFÜHRUNG DER 
PLANUNG  
Schutzgut Boden  1 
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiege lung werden dem Naturhaushalt ca. 
4.779 m² Böden, die bisher vorwiegend landwirtschaftlich genutzt wurden, dauerhaft entzogen. 
Darüber hinaus können zusätzlich 278 m² bisher offe ne Bodenoberflächen zusätzlich wasser- 
gebunden befestigt werden. Dies bedeutet zum einen, dass die vollständig versiegelten Böden 
bei Realisierung der Planung nicht mehr für den nat ürlichen Wasserhaushalt der Ruthsen- 
bachaue zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden dem Naturhaushalt auf ca. 5.057 m² in 
Anspruch genommener Fläche für Bebauung, Versiegelung und Befestigung zukünftig Flächen 
mit besonderem Standortpotenzial für die Biotopentw icklung (Bachauenwald, Feuchtgrünland) 
entzogen. Die bisherige Ackerfläche wird zudem nich t mehr für die Produktion von Nah-
rungsmitteln für den Menschen zur Verfügung stehen. 
Zu Beeinträchtigungen des natürlich gewachsenen Bod ens wird es zudem im Bereich der ca. 
2.000 m² Fläche kommen, auf denen zur Wahrung der G ründungssicherheit ein Bodenaus- 
tausch mit Baugrund verbessernden Maßnahmen erfolgen muss. 
Dieser Eingriff in das Bodenpotenzial könnte ledigl ich durch eine Bodenentsiegelung an ande- 
rer Stelle adäquat kompensiert werden. Einen Beitrag zur Minimierung stellt jedoch die geplan- 
te Begrünung der Dachflächen dar. Da die Eingriffsf läche mit einer Größe von ca. 0,5 ha ins- 
gesamt nicht allzu großflächig ist, verbleibt bei R ealisierung der Planung kein erhebliches 
Kompensationsdefizit. Eine genaue Beschreibung ist dem Umweltbericht zum Bebauungsplan 
A 44 „Feuerwehr Arheilgen“ zu entnehmen. 
Schutzgut Wasser 
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiege lung werden dem Naturhaushalt ca. 
2.779 m² bisher nur eingeschränkt versickerungsfähi ger Böden entzogen. Dieser Eingriff kann 
                                        
1 Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Eingriffe ist dem Umweltbericht zum Bebauungsplan 
A 44 „Feuerwehr Arheilgen“ zu entnehmen.

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 22  
durch die Festsetzungen zur Wasserrückhaltung (Zist ernen) und Befestigung der Stellplätze 
mit wasserdurchlässigen Belägen weitgehend minimiert bzw. kompensiert werden.  
Schutzgut Klima / Bioklima 
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiege lung wird es auf einer Fläche von ca. 
2.779 m² zu Änderungen der aktuellen Situation komm en, da die bisher landwirtschaftlich ge- 
nutzten Flächen mit Bedeutung für die Kaltluftprodu ktion zukünftig nicht mehr wie bisher als 
klimatische Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass es 
auf den versiegelten Flächen zu einer vermehrten Au fheizung kommt, die wegen des relativ 
geringen Umfangs jedoch nicht über den Änderungsbereich hinaus wirksam werden dürfte. Ein 
wesentlicher Beitrag zur Minimierung des Eingriffs wird dabei durch die geplante Dachbegrü- 
nung geleistet, sodass bei Realisierung der Planung  nur ein sehr geringes Kompensationsde- 
fizit verbleibt.  
Schutzgut Arten und Biotope 
Bei Realisierung der Planung wird den Tier- und Pfl anzengemeinschaften auf ca. 0,7 ha ein 
potenziell wertvoller Lebensraum in der Aue des Rut hsenbachs entzogen, der zukünftig nicht 
mehr für die Entwicklung standorttypischer Lebensra umtypen wie z.B. Bachauenwald oder 
Feuchtgrünland zur Verfügung stehen wird. Gleichzei tig kann die überplante Fläche bei Reali- 
sierung der Planung nicht mehr in Austausch- und We chselbeziehung mit den Lebensgemein- 
schaften des FFH-Gebiets „Kranichsteiner Wald mit H egbachaue, Mörsbacher Grund und 
Silzwiesen“ stehen. Durch die geplanten Pflanzmaßna hmen im Westen, Norden und Osten 
des Plangebiets können diese Eingriffe nur in geringem Umfang kompensiert werden. Aus die- 
sem Grund werden zusätzlich im Umfeld des überplant en Bereichs bisher intensiv ackerbau- 
lich genutzte Flächen als Extensivgrünland bzw. Fel dgehölz entwickelt. Durch diese Maß-
nahmen werden nach Realisierung der Planung auch de r nach BArtSchV „besonders ge- 
schützten“ Blindschleiche geeignete Ersatz-Lebensräume zur Verfügung stehen. 
Die planungsrelevanten Ergebnisse der Artenschutzprüfung  (Natur im Raum, Juli 2014) 
lassen sich wie folgt zusammenfassen: 
Für 7 Vogelarten erfolgte eine spezifische Artensch utzprüfung mit dem Ergebnis, dass auch 
ohne weitere Maßnahmen  kein Verbotsbestand gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG eint ritt. Für wei- 
tere 10 Vogelarten sind folgende Maßnahmen  zu realisieren, um das Eintreten von Verbots- 
beständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden: 
M 01  Abschirmung von Störreizen – Zielart Teichrohrsäng er 
M 02 Gehölzschutz – Zielgruppe an Gehölze gebundene Voge larten  
        (liegt außerhalb des Geltungsbereiches) 
M 03  Beschränkung der Ausführungszeit – Zielgruppe Bode nbrütende Vogelarten 
Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung 
Das Plangebiet liegt derzeit noch im Landschaftssch utzgebiet „Darmstadt“, aus dem es auf 
Antrag beim RP Darmstadt entlassen werden soll. Für  diese notwendige Teillöschung wurde 
von der Genehmigungsbehörde bereits ein positiver Bescheid in Aussicht gestellt. 
Durch die geplante Umnutzung wird der bisher landwi rtschaftlich geprägte Planbereich voll- 
ständig den Charakter einer durch Bebauung und Vers iegelung geprägten Baufläche anneh- 
men. Durch die Eingrünung der Fläche entlang der Fr ankfurter Straße mit einem voraussicht-

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 23 
lich 3 m breiten Gebüschstreifen und zur umgebenden  freien Landschaft mit 5 m breiten 
Baumhecken kann dieser Eingriff in das Landschaftsbild nur teilweise kompensiert werden. 
Der Bevölkerung wird durch das Vorhaben eine 0,7 ha  große unbebaute Fläche mit potenziel- 
ler Bedeutung für die Erholung dauerhaft entzogen. 
Schutzgut Mensch 
 
Durch die geplante Ansiedlung der Stadtteilfeuerweh r in Gegenlage zu einer bestehenden 
Wohnbaufläche wird es für die dortigen Bewohner zu vermehrten Lärm- und Schadgasemissi- 
onen durch den Betrieb der Einrichtung kommen. Bei den Schallimmissionen handelt es sich 
im Einzelnen um Lkw- und Pkw-Verkehr auf dem Betrie bsgelände, zeitweisen Einsatz von Ag- 
gregaten / Geräten, zeitweisen Betrieb von Lkw mit erhöhter Drehzahl, Ausbildung von Perso- 
nen im Freien und den Betrieb einer Waschhalle. In dem in 2014 erstellten Schallgutachten 
(Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft, Darmstadt) wir d die Immissionssituation für den Pla- 
nungsfall wie folgt prognostiziert: 
„Beim regelmäßigen Aus- und Fortbildungsbetrieb in der geplanten Feuerwache der Freiwilli- 
gen Feuerwehr Arheilgen in Darmstadt-Arheilgen im Zuge des Bebauungsplanes A 44 „Freiwil- 
lige Feuerwehr Arheilgen“ werden an der benachbarte n Wohnbebauung die Anforderungen 
der TA Lärm (...) an den Schallimmissionsschutz ohn e zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen si- 
cher eingehalten. Entsprechend der Ausnahmeregelung  für Notsituationen (...) sind Geräu- 
sche, die bei Einsätzen entstehen, nicht zu berücks ichtigen, da die maßgeblichen Immissions- 
richtwerte überschritten werden dürfen, soweit es u.a. zur Abwehr von Gefahren für die öffent- 
liche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.“ 
Verbleibende Beeinträchtigungen 
Die Realisierung der Planung wird auf alle Schutzgü ter des Naturhaushaltes Auswirkungen 
haben, die nur teilweise innerhalb des Plangebiets kompensiert werden können. Hiervon be- 
sonders betroffen sind die Schutzgüter Boden, Arten  und Biotope sowie Landschaft und Erho- 
lung, für die aus diesem Grund außerhalb des Planbereichs Kompensationsmaßnahmen erfol-
gen müssen. 
2.3 P
ROGNOSE DES UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG  
Bei Nichtdurchführung der Planung ist von einer wei tgehenden Beibehaltung des status quo 
auszugehen. Dies bedeutet eine Erhaltung der bisher igen landwirtschaftlichen Nutzflächen mit 
ihren nur eingeschränkt versickerungsfähigen Böden  sowie weiteren Einträgen von Düngemit- 
teln und Bioziden. Der Wasserhaushalt  der Aue würde zudem weiterhin unverändert bleiben.  
Auch hinsichtlich des Lokalklimas  könnte der Auebereich seine Ausgleichsfunktion dur ch 
Kaltluftproduktion beibehalten. Für das Schutzgut Arten und Biotope  würde die Beibehaltung 
des aktuellen Zustands die Erhaltung eines Auenbere ichs mit derzeit geringer, potenziell aber 
hoher Bedeutung für die Lebensgemeinschaften bedeut en. In Hinblick auf die Schutzgüter 
Landschaftsbild und Erholung  würde ein Verzicht auf die Planung ein unverändert es Land- 
schaftsbild mit Eignung für die Erholung zur Folge haben. Für die menschliche Gesundheit  
würde es nicht zu einer Erhöhung der derzeitigen Lärm- und Schadgasemissionen kommen.  
2.4 G EPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG , MINIMIERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER 
NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN  
Die durch Realisierung der Planung zu erwartenden B eeinträchtigungen des Naturhaushalts 
sollen durch folgende Maßnahmen, die über entsprech ende Festsetzungen nach § 9 Abs. 1

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 24  
BauGB bzw. durch Hinweise im verbindlichen Bauleitp lan verankert sind, minimiert bzw. kom- 
pensiert werden: 
•  Einhaltung eines Abstandes von 40 m zwischen der B ebauung und dem Ruthsenbach, 
•  Festsetzung von wasserdurchlässigen Materialien fü r die Stellplätze, 
•  Festsetzung von Maßnahmen zur Rückhaltung des Nied erschlagswassers in Zisternen, 
•  Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmalen, 
•  Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung, 
•  Festsetzung von hellen, Temperatur reduzierenden M aterialien für die Hofflächen, 
•  Festsetzung zum Anpflanzen von Gehölzen, 
•  Festsetzung zur ausschließlichen Verwendung heimis cher Bäume und Sträucher, 
•  Festsetzungen von Maßnahmen zum Ausschluss von Ver botstatbeständen gem. § 44 
Abs. 1 BNatSchG, 
•  Bereitstellung von Kompensationsflächen in der Rut hsenbachaue, 
•  Hinweis zum Schutz des Oberbodens während der Baua rbeiten gem. DIN 18915 Blatt 3, 
•  Hinweis auf Solarenergienutzung, 
•  Hinweis zur Verwendung von staubdichten, nach unte n abstrahlenden Natriumdampf-
Hochdrucklampen für die Beleuchtung der Zufahrten, Stellplatz- und Hofflächen. 
2.5 M
ÖGLICHE PLANUNGSALTERNATIVEN  
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für de n Feuerwehr-Neubau wurden verschie- 
dene Grundstücke hinsichtlich ihrer Eignung für die  geplante Nutzung untersucht. Berücksich- 
tigt wurden Vorgaben wie eine gute Abfahrmöglichkei t zu Einsatzorten, eine gute Erreichbar- 
keit auch durch den ÖPNV, ausreichend Fläche für de n Neubau, die Störwirkung auf die 
Nachbarschaft sowie die Verfügbarkeit des Grundstücks.  
Da innerhalb der Ortslage von Arheilgen keine sonst igen Flächen zur Verfügung stehen, die 
diese Anforderungen erfüllen, wurden als Resultat d ieser Suche die städtischen Flurstücke 
476/2, 477/2 und 478/2 der Flur 2 in der Gemarkung Arheilgen gegenüber der Endhaltestelle / 
Wendeschleife der Straßenbahnlinie am nördlichen Au sgang des Stadtteils Arheilgen als 
Standort ermittelt, der sich unter Abwägung aller V orgaben gut für den geplanten Zweck eig- 
net. 
Ursprünglich war beabsichtigt, den Neubau des Feuer wehrgebäudes mit der Errichtung einer 
Polizeistation zu verbinden. Diese Absicht wird nun nicht weiter verfolgt. 
3.0 B
ESCHREIBUNG DER METHODEN UND RAHMENBEDINGUNGEN BEI DER ERSTELLUNG DES 
UMWELTBERICHTES  
Der vorliegende Bericht wurde gemäß der Anlage zu §  2 Abs. 4 und § 2a BauGB erstellt. Als 
wesentliche Datengrundlagen wurde der Umweltbericht zum Bebauungsplan A 44 „Feuerwehr 
Arheilgen“ ausgewertet.

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 25  
4.0 B ESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN 
AUSWIRKUNGEN  
Durch die Realisierung der Planung wird es zu Eingr iffen in die Schutzgüter des Natur-
haushaltes kommen. Über die Festsetzungen des Bebau ungsplans sollen die zu erwartenden 
Beeinträchtigungen zwar soweit wie möglich minimier t bzw. kompensiert werden. Dennoch 
wird nach Umsetzung der Planung ein Kompensationsdefizit für einige Schutzgüter verbleiben, 
die außerhalb des Geltungsbereichs ausgeglichen wer den. Eine Überwachung der zu erwar- 
tenden Auswirkungen ist nicht erforderlich, da dies e insgesamt nicht als erheblich eingestuft 
werden. 
5.0 ZUSAMMENFASSUNG  
Anlass der Planung ist die Absicht der Wissenschaft sstadt Darmstadt, auf einer städtischen 
Fläche am nördlichen Ausgang des Stadtteiles Arheil gen Baurecht für den Neubau eines Ge- 
bäudes der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) Arheilgen zu schaffen. Der Neubau wird erforderlich, 
da der bisherige Stützpunkt in der Ortsmitte, der A nfang der 1970er Jahre errichtet wurde, 
nicht mehr saniert werden kann. Auch ist der zwischenzeitlich erforderliche Platzbedarf an die- 
sem Standort nicht länger ausreichend. 
Aktueller Zustand der Schutzgüter 
Die aktuelle Nutzung wird vorwiegend durch die acke rbauliche Nutzung bestimmt. Im westli- 
chen Drittel des Grundstücks Nr. 476/2 befindet sich zudem Grünland. 
In dem zum Bebauungsplan erstellten Gutachten wurde  folgende Schichtenfolge des Bodens  
konstruiert: Auffüllungen (bis ca. 0,6 m), Feinsand e, Schluff- / Ton-Linsen / Lagen (zwischen 
1,5 und 2,9 m unter GOF). Die Gesamtbewertung für d ie Bodenfunktionen liegt im Westen bei 
Stufe 3 (mittel) und im Osten bei Stufe 2 (gering).  Versiegelte und damit funktionslose Böden 
sind im Plangebiet derzeit nur in geringem Umfang v orhanden. Mit dem Auffinden von Bom- 
benblindgängern ist zu rechnen. 
Die überplante Fläche liegt in der Aue des Ruthsenbachs . Nordöstlich des Plangebiets wurde 
ein Überschwemmungsgebiet festgestellt. Die Ergiebi gkeit des Grundwassers  ist sehr hoch, 
die Verschmutzungsempfindlichkeit groß bis mittel. Die Belastung mit Nitrat und Sulfat als „mit- 
tel“ bzw. „relativ hoch“. Da bei Umsetzung der Plan ung mit großflächigen Aufspiegelungen des 
Grundwassers zu rechnen ist, sind die im Grundwasse rbewirtschaftungsplan formulierten Vor- 
gaben zum Grundwasserschutz zu beachten. Auf Grund der vorherrschenden Bodenverhält- 
nisse ist eine oberflächennahe Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich.  
Für die lufthygienische Situation  der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Umstand v on 
Bedeutung, dass windarme Wetterlagen selten sind. Bei austauscharmen Wetterlagen besteht 
daher die Gefahr von erhöhter Luftverschmutzung. De r Ortskern von Arheilgen wird von einer 
östlichen Strömung erreicht, die eine deutliche Abk ühlung bringt. Im Bereich der nördlich an 
das Plangebiet angrenzenden Silzaue verläuft eine i n ost-westlicher Richtung verlaufende 
Luftleit- und Sammelbahn mittlerer Bedeutung. Insgesamt liegt die überplante Fläche in einem 
Bereich mit mittlerer Bedeutung für die Kaltluftproduktion. 
Im April 2014 wurden im Bereich des Plangebiets die  Biotoptypen  „Acker mit intensiver Nut- 
zung“ und „Grünland“ ermittelt. Bei den dort nachge wiesenen Pflanzenarten handelt es sich 
ausschließlich um sehr häufige, weit verbreitete Ar ten. Bei den faunistischen Erhebungen in 
2014 wurden im Plangebiet 16 Vogelarten mit günstig em Erhaltungszustand und 11 Vogelar- 
ten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand nachgewiesen. Die für offene Land-

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 26  
schaften typischen Arten Feldlerche und Wiesenschaf stelze waren nicht darunter. Unter den 
Reptilien wurde die Blindschleiche, nicht aber die artenschutzrechtlich relevante Zauneidechse 
nachgewiesen. 
Die überplante Fläche liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Darmstadt“. 
Das Landschaftsbild  wird vorwiegend von der strukturlosen Ackerfläche geprägt. Dem Plan- 
gebiet kommt eine potenzielle Bedeutung für die ort snahe Erholung  zu. Diese Funktion wird 
durch die benachbarte Frankfurter Landstraße mit ih rem hohen Verkehrsaufkommen jedoch 
stark eingeschränkt.  
Das Rhein-Main-Gebiet zählt aufgrund seiner Beckenl age zu einer bioklimatischen Belas- 
tungszone . Unter den Emissionen  sind für das Plangebiet hauptsächlich der Kfz-Verkehr und 
die Gebäudeheizung relevant. Bei den Immissionen  sind vor allem die ermittelten Belastun- 
gen mit Feinstaub und für Stickstoffdioxid hervorzuheben. 
Als hauptsächliche Lärmquellen  sind innerhalb des Plangebiets der Verkehr auf der  Frankfur- 
ter Landstraße sowie der Flugverkehr zu nennen.  
Kulturgüter  und sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen. 
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 
 
Durch die geplante Bebauung, Versiegelung und Befestigung werden insgesamt 5.057 m² Bo- 
den  in Anspruch genommen. Diese werden zukünftig nicht  mehr für die Landwirtschaft, den 
natürlichen Wasserhaushalt bzw. die Biotopentwicklu ng zur Verfügung stehen. Einen Beitrag 
zur Minimierung stellt die geplante Begrünung der Dachflächen dar.  
Durch die geplante Bebauung und Versiegelung werden  dem Wasserhaushalt  ca. 2.779 m² 
bisher nur eingeschränkt versickerungsfähiger Böden entzogen. Dieser Eingriff kann durch die 
im Bebauungsplan zu treffenden Festsetzungen weitge hend minimiert bzw. kompensiert wer-
den.  
Durch die geplante Bebauung und Versiegelung wird e s auf einer Fläche von ca. 2.779 m² zu 
Änderungen der lokalklimatischen Situation  kommen, da die bisher landwirtschaftlich ge- 
nutzten Flächen zukünftig nicht mehr als klimatisch e Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. 
Einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung des Eing riffs stellt die geplante Dachbegrünung 
dar. 
Bei Realisierung der Planung wird den Tier- und Pflanzengemeinschaften  auf ca. 0,7 ha ein 
potenziell wertvoller Lebensraum in der Aue des Rut hsenbachs entzogen, der zukünftig nicht 
mehr für Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung steht.  Durch die geplanten Pflanzmaßnah- 
men kann nur eine geringfügige Kompensation erfolge n. Durch geeignete Maßnahmen kann 
das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG vermieden werden. 
Das Plangebiet soll aus dem Landschaftsschutzgebiet „Darmstadt“  entlassen werden.  
Durch die geplante Umnutzung wird der Planbereich d en Charakter einer Baufläche anneh- 
men. Durch die geplanten Pflanzmaßnahmen kann diese r Eingriff in das Landschaftsbild  nur 
teilweise kompensiert werden. Der Bevölkerung wird durch das Vorhaben eine 0,7 ha große 
Erholungsfläche  dauerhaft entzogen. 
Durch die geplante Ansiedlung der Stadtteilfeuerweh r in Gegenlage zu einer bestehenden 
Wohnbaufläche wird es für die dortigen Bewohner zu vermehrten Lärm- und Schad- 
gasemissionen  durch den Betrieb der Einrichtung kommen.

Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt 
Seite 27  
Trotz der im Bebauungsplan verbindlich festgesetzten Maßnahmen zur Minimierung und Kom- 
pensation des Eingriffs kommt es für die Schutzgüte r Boden, Arten und Biotope sowie Land- 
schaft und Erholung zu verbleibenden Beeinträchtigungen , durch die externe Kompensati- 
onsmaßnahmen erforderlich werden. 
 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

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Punkt 6: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter 
Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und 
Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0548) 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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39657 Zeichen

6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt,  Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt:   
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 05.06.2014: 
 
I. Entwurf 
Aus regionalplanerischer Sicht  ist zu bemerken, dass der Flächenbedarf für 
die geplante Feuerwehr Arheilgen in den Scoping-Unt erlagen noch mit 5.200 
m² angegeben wurde, nun laut Ziffer 3 der Planunter lagen „geringfügig (auf 
jetzt 6.864 m² und somit immerhin um ein Drittel) a usgeweitet“ wurde. Dabei 
stellt sich die Aufnahme des westlich gelegenen Rad - und Fußweges in den 
Plangeltungsbereich als unproblematisch dar, wohing egen die Ausweitung in 
östliche Richtung bis zum Mindestabstand von 40 m z um Ruthsenbach un- 
spezifiziert und nicht nachvollziehbar bleibt. Hier  sind im weiteren Verfahren 
die tatsächlichen Erfordernisse für die Flächeninanspruchnahme darzulegen. 
 
 
Im Übrigen wird festgestellt, dass bei der Neuauswe isung der Gemeinbedarfs- 
fläche neben der Vorrangfläche für die Landwirtscha ft auch der Regionale 
Grünzug tangiert wird, der gemäß Z 4.3-2 des RPS/Re gFNP 2010 grundsätz- 
lich von Bebauung freizuhalten ist. Es handelt sich  bei der geplanten Maß- 
nahme jedoch um eine Inanspruchnahme in relativ ger ingem Umfang, bei der 
regionalplanerische Bedenken zurückgestellt werden können.  
  
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Beschluss de r Regionalversamm- 
lung (RVS) vom 01. März 2013 die Inanspruchnahme vo n Flächen im Vor- 
ranggebiet Regionaler Grünzug unabhängig von ihrer Größe im gleichen Na- 
turraum zu kompensieren ist.  
 
Es ist von Seiten der Kommune im weiteren Verfahren  ein Vorschlag für eine 
Fläche vorzulegen, die für eine Kompensation des Vo rranggebietes Regiona- 
ler Grünzug in Frage kommt. Diese Kompensationsfläc he ist in der Begrün- 
dung zur Bauleitplanung in Text und Karte darzulege n. Sofern hierzu Erörte- 
rungsbedarf besteht, stehe ich Ihnen für Informatio nen und Erläuterungen 
gerne zur Verfügung. 
 
  
 
  
 
 
 
Der in den Scoping-Unterlagen angegebene Flächenbed arf war noch 
nicht ausreichend planerisch untermauert. Die Auswe itung des Bereichs 
resultiert aus den zwischenzeitlich formulierten An forderungen der Feu- 
erwehr hinsichtlich der erforderlichen Größe, Ausfa hrtsbereiche, Stell- 
plätze u.a. Ein konkretes Raumprogramm sowie eine M achbarkeitsstu- 
die wurden im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmst adt unter Einbe- 
ziehung der Feuerwehr erarbeitet und bestätigen den  jetzigen Flächen- 
bedarf. Der von der ONB geforderte Mindestabstand z um Ruthsenbach 
von 40 m wird eingehalten. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
Die Regionalversammlung Südhessen hat unter Bezugna hme auf den 
Regionalplan, Kapitel 4.3 Regionaler Grünzug Z 4.3- 2 und Z 4.3-3 hin- 
sichtlich möglicher genehmigungsfähiger Eingriffe i n die Funktion der 
Vorranggebiete Regionaler Grünzüge außerhalb des Ba llungsraums 
Frankfurt/Rhein-Main folgendes Verfahren zur Kompen sation beschlos- 
sen: 
Die Inanspruchnahme von Flächen im Vorranggebiet Re gionaler Grün- 
zug ist unabhängig von ihrer Größe im gleichen Natu rraum zu kompen- 
sieren. Bei Flächen unter 5 ha wird kein förmliches  Verfahren durchge- 
führt. Die Entscheidung erfolgt durch die obere Lan desplanungsbehör- 
de.  
Es werden durch das Plangebiet 0,6 ha des regionale n Grünzugs in 
Anspruch genommen. In Abstimmung mit dem RP ist als  Kompensati- 
onsfläche im Anschluss an den regionalen Grünzug ei ne Fläche südöst- 
Anlage 1

6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aus Sicht der zu wahrenden Belange Landwirtschaft/Feldflur  nehme ich zu 
der oben genannten Planung wie folgt Stellung: 
Mit der vorliegenden Planung soll das Baurecht für die Errichtung eines neuen 
Feuerwehrstützpunktes geschaffen werden. Das Plange biet weist derzeit eine 
Größe von ca. 0,69 ha auf, wird ackerbaulich bewirt schaftet und ist im rechts- 
kräftigen „Regionalplan Südhessen 2010“ als „Vorran ggebiet für Landwirt- 
schaft“ dargestellt.  
 
Aus Sicht des öffentlichen Belanges Landwirtschaft ist die Beanspruchung 
von landwirtschaftlichen „Vorranggebieten“ zu bedau ern. Aufgrund der Be- 
deutsamkeit der Planung werden die landwirtschaftli chen Bedenken jedoch 
zurück gestellt. 
 
Eventuelle noch notwendige Kompensationsmaßnahmen d ürfen nicht weitere 
„Vorranggebiete für Landwirtschaft“ beanspruchen. B ei der Inanspruchnahme 
von landwirtschaftlich genutzten Flächen für naturs chutzrechtliche Kompensa- 
tionsmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen. 
lich von Wixhausen vorgesehen. Die Begründung wurde  entsprechend 
ergänzt. 
 
 
 
Insgesamt werden ca. 0,6 ha landwirtschaftlich bewi rtschaftet. Hinzu 
kommt ein Wirtschaftsweg sowie ein Fuß- und Radweg. 
Die erforderlichen Kompensations- und Ausgleichsmaß nahmen wurden 
im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan A 44  - Feuerwehr 
Arheilgen - abgearbeitet. Dieser liegt zur Offenlage vor. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen 
 
 
 
 
Die erforderlichen Kompensationsflächen wurden mit dem RP Darm- 
stadt, Dez. V 51.1, Landwirtschaft, Fischerei und i nternationaler Arten- 
schutz abgestimmt und sind im Umweltbericht der zur  Offenlage vorliegt, 
beschrieben. Diesem liegt ein Kompensationskonzept zugrunde (siehe

6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
 
 
 
Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege  wird mitgeteilt, dass – 
wie unter Punkt 2.3 „Landschaftsschutzgebiet“ der a llgemeinen Ziele und 
Zwecke der Planung korrekt dargelegt – seitens der oberen Naturschutzbe- 
hörde die Teillöschung des Landschaftsschutzes, vor behaltlich des hierfür 
erforderlichen Verfahrens, für einen Feuerwehrstand ort im Bereich der in Re- 
de stehenden Fläche in Aussicht gestellt wurde. 
 
Wie weiter unter Punkt 2.3 dargelegt, ist ein ausre ichender Abstand zum 
 
Ruthsenbach (mindestens 40 Meter) einzuhalten und d er Flächenbedarf ins- 
gesamt möglichst gering zu halten. 
 
 
Mit der zu Umfang und Inhalt der erforderlichen Umw eltprüfung erbetenen 
Stellungnahme wurde von der oberen Naturschutzbehör de bezogen auf die 
Unterlagen vom Januar 2014 bereits ausgeführt: 
 
„Zu der in Anlage 3 vorgelegten Gliederung des Umwe ltberichtes, die aus den 
Vorgaben des § 2a BauGB sowie der Anlage 1 zum BauG B entwickelt ist 
bestehen keine  Bedenken. 
Insbesondere wird die Erstellung einer Eingriffs-Au sgleichsplanung, die auf 
einer Biotoptypenkartierung, einschließlich Erhebun g der gemäß § 30 
BNatSchG geschützten Biotope aufbaut für wesentlich  gehalten. Weiter ist 
eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG erforderlich. 
 
Da die überplante Fläche sich inzwischen mit 5.200 m² deutlich über dem 
früheren Flächenbedarf befindet, ist zu begründen w ie dieser zusätzliche Flä- 
chenbedarf zustande kommt oder es wäre zu prüfen ob  nicht auch eine klei- 
nere Fläche ausreicht. 
 
Da die bisherigen Planunterlagen noch keine Aussage n zur Einbindung in das 
Stadt- und Landschaftsbild treffen, rege ich an hie rzu planerische Vorgaben 
zu entwickeln, insbesondere da die in Rede stehende  Fläche durch die Dar- 
stellung von Gebäude, Ausfahrt und Parken nach Nord en hin bereits maximal 
ausgenutzt wird. 
Gegebenenfalls kann eine gestalterische Einbindung auch über erforderliche 
Anhang Umweltbericht zum Bebauungsplan A 44 - Feuer wehr Arheil-
gen -). 
 
Die 6. Flächennutzungsplanänderung Teilbereich 6.1 wird zusammen 
mit dem Bebauungsplanverfahren A 44 - Feuerwehr Arh eilgen - im Pa- 
rallelverfahren durchgeführt. Aufgrund der Detailti efe der Hinweise und 
Anregungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebau ungsplanver- 
fahrens A 44 - Feuerwehr Arheilgen -.

6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
Kompensationsmaßnahmen mit erreicht werden. 
 
Der vorerwähnte Umweltbericht liegt mir bislang nic ht vor, daher bitte ich um 
Übersendung im weiteren Verfahren. 
 
Schon zum Flächenbedarf von 5.200 m² hatte ich um n ähere Begründung 
gebeten, in den aktuell vorgelegten Unterlagen ist der Flächenbedarf noch- 
mals auf nun 6.864 m² gestiegen, ohne dass die Grün de erkennbar sind oder 
Maßnahmen zur landschaftlichen Einbindung getroffen  wurden. Ich bitte im 
weiteren Verfahren zu prüfen, ob nicht mit deutlich  weniger Fläche die Pla- 
nung realisiert werden kann oder ein Raumprogramm i n die Planung aufzu- 
nehmen, aus der der erheblich gestiegene Flächenbed arf hervorgeht. Dies 
insbesondere auch wegen der sensiblen Lage im Landschaftsschutzgebiet. 
 
Nach Ergänzung der Planunterlagen werde ich eine ab schließende Stellung- 
nahme abgeben. 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt  Darmstadt  wird mit- 
geteilt: 
 
Bodenschutz 
1. Nachsorgender Bodenschutz 
Zu dem o. a. Vorhaben wurde bereits aus bodenschutz fachlicher Sicht mit 
Schreiben vom Februar 2014 eine Stellungnahme abgeg eben. Die erneute 
Vorlage führt zu keinem anderen Sachverhalt. 
 
Stellungnahme vom Februar 2014: 
Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landes amtes für Umwelt und 
Geologie ergeben sich für den Plangeltungsbereich k eine Hinweise auf das 
Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Altabla gerungen), schädliche 
Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden. Von  meiner Seite be- 
stehen somit nach derzeitigem Kenntnisstand keine B edenken gegen das o. 
a. Vorhaben. 
 
Es wird gebeten, folgenden Hinweis in die textliche n Festsetzungen zum Be- 
bauungsplan aufzunehmen: 
•  Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, 
ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den

6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schä dlichen Boden- 
veränderung begründen, sind diese umgehend der zust ändigen Be- 
hörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung  Arbeitsschutz 
und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodensch utz, mitzutei- 
len. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlas tenfragen hinzuzu- 
ziehen. 
 
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs.  3 Bundes-
Bodenschutzgesetz sind Beeinträchtigungen der Boden funktionen, die geeig- 
net sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erheb liche Belästigungen für 
den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. 
 
Hinweis: 
In der Begründung zum Bebauungsplan sind Aussagen z u vorhandenen Alt- 
flächen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserschä- 
den im Plangeltungsbereich aufzunehmen. 
Sind keine vorhanden, ist eine entsprechende Negati v-Aussage aufzuneh- 
men. 
 
2. Vorsorgender Bodenschutz 
Der Vorsorgende Bodenschutz wurde bislang in diesem  Verfahren vom Vor- 
habenträger nicht behandelt. Die Angaben im Bebauun gsplan sind daher um 
die untenstehenden Punkte zu ergänzen: 
 
Die nachfolgende Bewertung erfolgt anhand der Baust eine aus den „Bewer- 
tungs- und Prüfkriterien für Umweltprüfungen und Um weltberichte“ der AG 
Aufgaben und Zuständigkeiten im vorsorgenden Bodens chutz, Stand 
25.07.2013. 
 
Boden, Ziele 
- Ziele können sich aus übergeordneten Plänen ergebe n (z. B. Raum- 
ordnung), 
- Wesentlich sind die in § 1 BBodSchG und § 1 HAltBo dSchG veranker- 
ten Ziele, 
- Bodenschutzklausel § 1a Abs. 2 BauGB, 
- Erhalt, sparsame und schonende Nutzung von Boden a ls Bestandteil 
des Naturhaushalts § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BNatSchG

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01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
Boden-und Bodenfunktionen, Bestandsaufnahme 
Eine Beschreibung und Bewertung der Bodenfunktionen  des Schutzgutes 
Bodens, die nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 BauGB als B estandteil des Umwelt- 
berichtes vorgegeben ist, wurde nicht durchgeführt. 
 
Es ist erforderlich, das Schutzgut Boden (Bodenkund e, Bewertung Boden- 
funktionen, Nutzungssituation, Empfindlichkeit, evt l. Vorbelastungen), die Er- 
heblichkeit der Eingriffe sowie die Auswirkungsprog nose im Umweltbericht, 
differenzierter zu beschreiben. (Die Bestandsaufnah me ist Voraussetzung für 
die Bausteine Auswirkungsprognose, Kompensation und  Monitoring des Um- 
weltberichtes): 
 
- Beschreibung und Bewertung der Bodenfunktionen, 
- Grundlage , soweit vorhanden BFD5L bzw. zusammenfa ssende Bo- 
denfunktionsbewertung (Boden Viewer), 
- Zusätzlich sind Aussagen zu einer möglichen Archiv funktion zu ma- 
chen, 
- Weiterhin sollen Aussagen zur Empfindlichkeit (Ver dichtung, Versaue- 
rung, Entwässerung), Vorbelastung und Nutzungshisto rie getroffen 
werden, 
- Ggf. ist die Betrachtung des Erosionsgefährdungspo tenzials nötig, 
 
Boden, Vorbelastungen 
Die Ausführungen zu den „Vorbelastungen“ der Landwi rtschaft sind fachlich 
nicht nachvollziehbar. Sie können daher nicht zur A rgumentation hinsichtlich 
einer dadurch bedingten Verringerung der Schwere de s Eingriffs herangezo- 
gen werden. Eine diesbezügliche Überarbeitung ist angebracht. 
 
- Aussagen zu möglichen Bodenbelastungen sollen durc h die Quelle 
der Datengrundlage belegt werden, 
- Die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet stel lt i. d. R. keine Vor- 
belastung dar (gute fachliche Praxis), 
 
Boden, zusammenfassende Bewertung 
Die Schlussfolgerungen aus der Bestandsaufnahme der  Böden und deren 
Vorbelastung für das Schutzgut Boden sind zu ergänzen.

6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 
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Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
Bodenerheblichkeit 
Zur Bodenerheblichkeit wurde keine Aussage getroffe n, der Umweltbericht 
bedarf der Ergänzung: 
 
- Die Erheblichkeit sollte aus der betroffenen Fläch engröße, der Tiefe 
des Eingriffs, dem bestehenden Funktionserfüllungsg rad und der zu 
erwartenden Funktionsminderung abgeleitet werden. 
- Bei einer Versiegelung ist aufgrund des Totalverlu sts der Bodenfunk- 
tionen in dem betroffenen Bereich i. d. R. von eine r Erheblichkeit aus- 
zugehen. 
- Die Erheblichkeit ist relevant für die Ableitung v on Maßnahmen zur 
Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich. 
 
Boden, Auswirkungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung 
Entspricht i. d. R. dem Ist-Zustand, ggf. unter Ber ücksichtigung dann greifen- 
der Planungen oder Entwicklungen (z. B. Planänderungen) 
Boden, Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung   
Zur Auswirkungsprognose wurden keine Aussagen getro ffen, der Umweltbe- 
richt bedarf der Ergänzung. Aus der Gegenüberstellu ng von Bestandsauf- 
nahme und Auswirkungsprognose werden folgende Beein trächtigungen der 
Bodenfunktionen deutlich….. Daraus lassen sich bode nfunktionsbezogene 
Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen ableiten.  
- Hierzu können Flächenbilanzen aufgestellt werden, (vor und nach 
Durchführung der Planung). Ggf. zusätzliche Berücks ichtigung der 
Archivfunktion, Empfindlichkeit etc., 
 
Boden, Vermeidung und Verminderung 
Die im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen beschr änken sich auf den 
Arten- und Biotopschutz. Aus der Bestandsaufnahme u nd Auswirkungsprog- 
nose sind ergänzend bodenfunktionsbezogene Maßnahme n zur Vermeidung 
und Verminderung der Beeinträchtigungen der Bodenfu nktion abzuleiten. 
Gegebenenfalls können die relevanten Informationen nach Abgleich mit dem 
Boden Viewer zur Verfügung gestellt und bewertet werden. 
 
Es fehlen Angaben zu: 
- Reduzierung des Flächenverbrauchs, 
- Lenkung der Flächeninanspruchnahme auf Böden, mit geringerem 
Funktionserfüllungsgrad,

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01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
- Anpassung der Erschließung und der Baufenster an d en Geländever- 
lauf zur Vermeidung größerer Erdmassenbewegungen, 
- Reduzierung des Versiegelungsgrades durch Vorgaben  zur Verwen- 
dung versickerungsfähiger Beläge, 
- Nutzung von Brauchwasser, 
- Vorgaben zur Begrünung nicht überbauter Erschließu ngs- bzw. 
Grundstücksflächen, 
- Dachbegrünungen, 
 
In dem städtebaulichen Vertrag sind Angaben zu bauz eitlichen Minderungs- 
maßnahmen aufzunehmen: 
- Maßnahmen zum Bodenschutz bei der Baudurchführung (Schutz des 
Mutterbodens), 
- sachgerechte Zwischenlagerung und Wiedereinbau des  Oberbodens, 
- fachgerechter Umgang mit Bodenaushub und Verwertun g des Bo- 
denaushubs, 
- Art und Qualität der Verfüllmaterialien, 
- Verwendung von Baggermatten bzw. breitkettigen Fah rzeugen bei 
verdichtungsempfindlichen Böden und Böden mit einem  hohen Funk- 
tionserfüllungsgrad, 
- Errichtung von Bauzäunen, um besonders empfindlich e Böden vor 
dem Befahren zu schützen, 
- Berücksichtigung der Witterung beim Befahren von B öden, 
- Beseitigung von Verdichtungen im Unterboden nach B auende und vor 
Auftrag des Oberbodens, 
- Baustelleneinrichtung und Lagerflächen im Bereich bereits verdichte- 
ter bzw. versiegelter Böden, 
- Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung, 
 
Boden, Ausgleich 
Die im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen beschr änken sich auf den 
Arten- und Biotopschutz. Aus der Bestandsaufnahme u nd Auswirkungsprog- 
nose sind ergänzend bodenfunktionsbezogene Maßnahme n zur Vermeidung 
und Verminderung der Beeinträchtigungen der Bodenfu nktion abzuleiten. 
Erhebliche Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen, die von der Planung 
ausgehen, sollten durch geeignete Kompensationsmaßn ahmen ausgeglichen 
werden. Dazu kann auf Böden, auf denen die Kompensa tionsmaßnahmen 
durchgeführt werden, der Erfüllungsgrad der betroff enen Bodenfunktionen

6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
erhöht werden. 
Gegebenenfalls können die relevanten Informationen nach Abgleich mit dem 
Boden Viewer zur Verfügung gestellt und bewertet werden. 
Ziel muss es sein eine bzw. mehrere Bodenfunktionen  zu verbessern und 
aufzuwerten. 
 
Beispiele: 
- Entsiegelung, 
- Rekultivierung von Abbaustätten, Altablagerungen u sw., 
- Überdeckung von schwer zu beseitigenden Anlagen, 
- Abtrag von Aufschüttungen, Verfüllungen usw., wenn  diese keine 
bzw. nur geringwertige Bodenfunktionen besitzen, 
- Oberbodenauftrag, 
- Bodenlockerung, 
- Nutzungsextensivierung, 
- Wiedervernässung von ehemals nassen und feuchten S tandorten, 
- Schadstoffbeseitigung, Bodenreinigung, ggf. Unterb inden der ent- 
sprechenden Wirkungspfade, 
- erosionsmindernde Maßnahmen. 
 
Die ausschließliche Anwendung der Kompensationsvero rdnung oder die Be- 
schränkung auf eine arten- und biotopbezogene Kompe nsation ist nicht aus- 
reichend. Es muss ein Zusammenhang zu den vorher er mittelten erheblichen 
Beeinträchtigungen hergestellt werden. Böden mit ei nem bestehenden hohen 
bzw. sehr hohen Funktionserfüllungsgrad sind als Ko mpensationsstandorte 
ungeeignet. 
Wirkzusammenhänge mit den anderen Schutzgütern sind  zu beachten. Stel- 
len Kompensationsmaßnahmen zugunsten anderer Schutz güter einen zusätz- 
lichen Eingriff in das Schutzgut Boden dar? 
Kompensationsmaßnahmen können auch im Geltungsberei ch anderer Be- 
bauungspläne liegen. 
 
Planungsalternativen 
Die Angaben im Umweltbericht lassen nicht erkennen,  inwieweit die beabsich- 
tigte zusätzliche Inanspruchnahme der bisher nicht baulich genutzten Flächen 
durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdich tung und andere 
Maßnahmen zur Innenentwicklung vermieden oder vermi ndert werden kann 
(Planungsalternativen).

6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
 
Boden, Methoden, Schwierigkeiten Lücken 
Damit sind z. B. Hinweise auf eine fehlende Datengr undlage in geeignetem 
Maßstab und Folgerungen hieraus gemeint. 
 
Bodenmonitoring 
Es sollen bodenbezogene Überwachungsmaßnahmen vorge sehen werden, 
da das Schutzgut Boden erheblich nachteiligen Wirku ngen, aufgrund der 
Durchführung der Planung ausgesetzt ist. 
 
Es hat eine Überprüfung der getroffenen Vermeidungs -, Verminderungs- und 
Ausgleichmaßnahmen zu erfolgen. 
 
Mögliche Situationen: 
- verbleibende erhebliche Auswirkungen aufgrund von Nicht-
/Teildurchführung von Kompensationsmaßnahmen 
- Auswirkungen mit Prognoseunsicherheiten, z. B. Bod enbelastungen 
während der Bauphase 
- aktuelle Probleme, die zu unvorhergesehenen Auswir kungen führen 
können, z. B. Grundwasserabsenkungen, 
 
Instrumente zur Verifizierung von Informationen aus dem Umweltbericht: 
- Wirksamkeit von bodenbezogenen Ausgleichsmaßnahmen , 
- Wirksamkeit und Fachgerechtheit von Verdichtungslo ckerungen, 
- Kontrolle der Wirksamkeit der bauzeitlichen Minder ungsmaßnahmen, 
- Einhaltung des im Umweltbericht prognostizierten V erlusts an Boden- 
fläche, 
- Einhaltung der Vorgabe für Bodenbeläge (Wasserdurc hlässigkeit), 
- Überwachung der Bodenbelastung mit Schadstoffen, 
 
Boden, allgemeine Zusammenfassung 
Die vorgenannten Bausteine sollen zusammengefasst u nd abschließend be- 
wertet werden. 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
Die Fläche muss gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungs plan noch als ver- 
nässungsgefährdete Fläche gekennzeichnet werden.

6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
Vom Kampfmittelräumdienst  wird mitgeteilt, dass die Auswertung der dort 
vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sic h das im Lageplan näher 
bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet und  im Bereich von 
ehemaligen Flakstellungen befindet.  
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Fläc hen muss grundsätz- 
lich ausgegangen werden.  
 
Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampf mittel) ist daher vor 
Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrundunters uchungen auf den 
Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodenein greifende Maßnahmen 
stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-ge stützte Datenaufnahme 
erfolgen.  
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, d ass die Kampfmittelräum- 
arbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchg eführt wurden. Der 
Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen 
dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Det ektionsverfahren anzuge- 
ben.  
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des Lan- 
des Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Es wird gebeten, bei 
der Beauftragung des Dienstleisters auf die Verwend ung des Datenmoduls 
KMIS-R hinzuweisen.  
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften u nd geräumten Flächen örtlich 
mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden.  
Es wird nach Abschluss der Arbeiten um Übersendung des Lageplans und der 
KMISR-Datei gebeten. 
Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Internetseite 
des Kampfmittelräumdienstes gedownloadet werden:  
http://www.rp-darmstadt.hessen.de  
(Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst)  
Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräu mung im Lande Hes- 
sen sind einzuhalten. 
 
1.2  Untere Naturschutzbehörde, Wissenschaftsstadt Darmstadt    
  
Äußerung gem. § 2 Abs. 4 BauGB vom 18.02.2014: 
 
Gegen die geschilderte Vorgehensweise bestehen seit ens der Unteren Natur- 
  
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
schutzbehörde keine Bedenken.  
 
Artenschutzrechtliche Hinderungsgründe sind uns nicht bekannt.  
 
Mit E-Mail vom 10.07.2014 wurde die Stellungnahme d es Naturschutzbei- 
rats (NSB) zur frühzeitigen Beteiligung vom Juni 2014 weitergeleitet: 
 
Der Natur schutzbe irat der Stadt Darmstadt  lehnt den Standort der Planung 
aus naturschutzfachlicher Sicht ab.  
Begründung:  
•  Der Standort befindet sich im Außenbereich.  
•  Der Standort hat keinen direkten Anschluss an eine  bestehende Be- 
bauung.  
 
•  Der Standort befindet sich im Landschaftsschutzgeb iet.  
 
 
 
 
 
 
 
 
•  Der Standort befindet sich in einem Regionalen Grü nzug des Raum- 
ordnungsplanes Südhessen.  
 
 
 
•  Die Fläche grenzt unmittelbar an ein festgesetztes  Hochwasserüber- 
schwemmungsgebiet.  
 
 
 
•  Der Standort ist im Landschaftsplan 2004 der Wisse nschaftsstadt 
Darmstadt als Kerngebiet Schutz- und Entwicklungsfl äche ausgewie- 
sen, ferner als Auenfläche und Fläche für landschaf tsgebundene Er- 
holung.  
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Da der vorgesehene Standort sich derzeit im Außenbe reich befindet 
sind die Änderung des FNP und die Aufstellung eines  Bebauungsplans 
erforderlich. 
 
Seitens der oberen Naturschutzbehörde wird mitgetei lt, dass die Teillö- 
schung des Landschaftsschutzes, vorbehaltlich des h ierfür erforderli- 
chen Verfahrens, für einen Feuerwehrstandort aufgru nd des hohen öf- 
fentlichen Interesses im Bereich des Geltungsbereic hs in Aussicht ge- 
stellt werden kann. Dabei ist ein ausreichender Abs tand zum Ruthsen- 
bach von mindesten 40 m einzuhalten, eine Einbindun g in die Land- 
schaft durch Begrünung zu gewährleisten und der Flä chenbedarf insge- 
samt möglichst gering zu halten. 
 
Lt. Aussage des RP Darmstadt handelt sich bei der g eplanten Maßnah- 
me um eine Inanspruchnahme des Regionalen Grünzugs in relativ ge- 
ringem Umfang, bei der regionalplanerische Bedenken  zurückgestellt 
werden können. 
 
Bzgl. des nördlich angrenzenden Hochwasserüberschwe mmungsgebie- 
tes kommt das vorliegende Bodengutachten zu der Aus sage, dass dies 
bei der weiteren Planung des Gebäudes und der übrig en Anlagen zu 
berücksichtigen ist. Im Bebauungsplan wurde darauf hingewiesen. 
 
s.o.

6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 
01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 
 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
 
•  Die Standortauswahl widerspricht dem 2014 beschlos senen Kommu- 
nalen Maßnahmenprogramm „25 Schritte zur Biologisch en Vielfalt in 
Darmstadt“ im Bereich Freiraumschutz.  
 
•  Ein Bericht über eine Alternativensuche liegt nich t vor.  
 
 
 
 
 
 
 
Bei der Ausweisung als LSG wurde die Besonderheit d er Landschaft im Au- 
ßenbereich in einer Bachaue, am Zusammenfluss von R uthsenbach und Silz 
berücksichtigt, der Regionale Grünzug betont die Be deutung des Gebietes für 
die Biotopvernetzung. Im Flächennutzungsplan der St adt wurde demzufolge 
die Fläche als „Flächen für die Landwirtschaft“ und  „Ökologisch wertvolles 
Grünland“ ausgewiesen. Ferner grenzt die Fläche unm ittelbar an ein Hoch- 
wasserüberschwemmungsgebiet, das auch als Retention sraum für Rhein- 
hochwässer benötigt wird. 
 
Diese Belange bedingen - jeder für sich - die Freih altung der Fläche von wei- 
terer Versiegelung und Bebauung.  
 
Alternativen  
Aus der Begründung ist nicht erkennbar, warum die W issenschaftsstadt 
Darmstadt zum Bau der Feuerwehr ein Grundstück wähl t, das mit ca. 140 
Metern einen erheblichen Abstand zum derzeitigen Si edlungsrand (Tankstelle 
am östlichen Ortsausgang Arheilgens) aufweist.  
 
Die Planrechtfertigung ist rechtsfehlerhaft, weil d urch den nicht erforderlichen 
Abstand zwischen der Tankstelle und neuer Feuerwehr  in ein bestehendes 
LSG und in den Überschwemmungsbereich des Ruthsenba ches eingegriffen 
wird. Die teilweise Rücknahme der LSG-Verordnung wä re nicht notwendig, 
wenn die Feuerwehr unmittelbar nördlich des Tankste llenstandortes gebaut 
würde. Durch die Wahl dieses nicht geeigneten Grund stücks werden die Ge- 
nehmigungsgrundsätze des § 6a Abs.1 HENatG verletzt.  
 
s.o. 
 
 
 
Im Vorfeld der Standortfestlegung wurden verschiede ne Grundstücke im 
Ortsteil Arheilgen u.a. hinsichtlich Lage, Erreichb arkeit, Größe und Ver- 
fügbarkeit überprüft. Hier sind auch die Vorgaben d er Feuerwehr einge- 
flossen. Auch aufgrund der angespannten Haushaltsla ge der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt kam ein Ankauf von Flächen n icht in Frage, so 
dass nur der Standort an der Frankfurter Landstraße  als möglicher 
Standort übrig blieb. 
 
s.o. 
 
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Pa rallelverfahren 
zum Bebauungsplanverfahren. 
Die Grenze des Überschwemmungsgebietes liegt außerh alb des B-
Plangebietes und ist nachrichtlich dargestellt. 
 
 
 
 
 
 
Im Rahmen der Standortsuche wurden verschiedenen St andorte geprüft 
(s.o.). Bei der Beurteilung der Standorte war auch die wirtschaftliche 
Situation der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu berücksichtigen. 
 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nicht über gee ignet große Grund- 
stücke verfügungsberechtigt, die sich im Anschluss an die Tankstelle 
befinden. Ein Ankauf von Flächen war nicht möglich.
 
Die erforderliche Entlassung aus dem LSG wurde durc h die zuständige 
Behörde (ONB) unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht gestellt.  
Das Überschwemmungsgebiet liegt außerhalb des Plang ebietes und ist 
im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt.

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Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
 
 
 
 
Sollte der Standort für die neue Feuerwehr weiterhi n in dieser ortsfernen Lage 
bleiben, entsteht ein Planerfordernis für die dazwi schen liegende Restfläche, 
damit die zukünftige bauliche Nutzung und Erschließ ung des Areals zwischen 
Tankstelle und Feuerwehr planungsrechtlich abschlie ßend geklärt wird (Plan- 
erfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB). Insofern wäre d er Plangeltungsbereich 
einschließlich der naturschutzrechtlich notwendigen  Ausgleichsflächen bis 
zum Tankstellengrundstück zu erweitern.  
 
 
Es ist nicht erkennbar, inwieweit sich die Stadt Da rmstadt überhaupt um den 
Erwerb dieser und anderer Alternativflächen bemüht hat.  
 
Weitere Alternativstandorte außerhalb von LSGs und Auenbereichen mit den 
Kriterien der Erreichbarkeit sieht der Naturschutzbeirat u.a. auf den Flächen  
•  der Ackerfläche nördlich von Arheilgen, im Zwickel  nördlich der Hin- 
demithstraße und westlich der B3  
•  auf an den Parkplatz angrenzendem Gelände der Merc k KGaA an der 
Virchowstraße – hier wären Verhandlungen mit Merck erforderlich  
•  im GE Arheilgen-West nördlich der Weiterstädter La ndstraße / Ecke 
Langener Straße 
•  nördlich der Jägertorstraße im Bereich der Einmünd ung des Wachtel- 
wegs.  
 
 
 
 
Nutzung der jetzigen Fläche der Feuerwehr Arheilgen  
Ein Grundsatz der sparsamen Flächenverwendung ist e s, für eine neu versie- 
gelte Fläche eine andere zu entsiegeln. Die jetzige  Fläche der Feuerwehr im 
Ortskern von Arheilgen liegt in einem Gebiet, für d as der Landschaftsplan 
„Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Baufl ächen“ vorsieht. Als  
Ausgleichsmaßnahme für die Versiegelung im Außenber eich schlagen wir 
eine Grünfläche auf dem jetzigen Standort der Feuer wehr im stark versiegel- 
ten Ortskern vor.  
Mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnatu rschutzgesetz 
vom 20.12.2010 ist das Hess. Naturschutzgesetz auße r Kraft gesetzt 
worden und kommt nicht mehr zur Anwendung.  
 
Für den Bereich zwischen Plangebiet und Tankstelle ergibt sich nach 
Realisierung der Feuerwehr ggfs. eine planungsrecht liche Situation, die 
nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre. Die umgebende Bebauung ergäbe 
einen Rahmen, der für die Genehmigung von Vorhaben heranzuziehen 
wäre. Diese Vorgaben sind ausreichend, um eine Schl ießung der Lücke 
aus städtebaulicher und bauordnungsrechtlicher Sich t steuern zu kön- 
nen. Die relevanten Einfügungskriterien sind hinrei chend bestimmbar. 
Eine Planerfordernis wird nicht gesehen. 
 
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situatio n der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt kam ein Ankauf von Flächen nicht in Frage. 
 
Die angeführten Alternativstandorte eignen sich nic ht als Feuerwehr- 
standort: 
•  da die Ackerfläche zu Wixhausen gehört und zu weit  entfernt 
liegt. 
•  für die an den Parkplatz angrenzende Fläche eine B augenehmi- 
gung erteilt worden ist zur Erweiterung des Parkpla tzes durch 
die Firma Merck. 
•  für das Grundstück im Gewerbegebiet Arheilgen eine  Bauge- 
nehmigung erteilt worden ist für die Errichtung ein es Gebäudes 
für die Polizei Arheilgen. 
•  der Standort zu abgelegen liegt und von der Feuerw ehr abge- 
lehnt würde. Eine direkte Anbindung an die Frankfur ter Land- 
straße oder die B 3 zur schnellen Erreichbarkeit im  Einsatzfall ist 
zwingende Voraussetzung für die Auswahl des Standortes. 
 
Über eine Nachnutzung des Geländes entscheidet die Stadtverordne- 
tenversammlung. 
Da die Fläche derzeit zu fast 100 % versiegelt ist,  ist zukünftig in jedem 
Fall von einer Verbesserung der Situation auszugehen.  
Aufgrund des großen Wohnraumbedarfs in der Wissensc haftsstadt 
Darmstadt und der nur begrenzt zur Verfügung stehen den Flächen ist 
jedoch nicht davon auszugehen, dass diese Fläche zu  100% als Grün-

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Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
 
Weitere Erfordernisse  
Zur Beurteilung der Fläche(n) ist ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit 
Vorlage eines Umweltberichtes zur Bauleitplanung erforderlich.  
 
Zur vorliegenden Planung  
Wie schon in den Hinweisen im Punkt Wasserwirtschaf t zum Vorentwurf zum 
B-Plan A 44 steht, liegt das Plangebiet im Einfluss bereich des Grundwasser- 
bewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Nicht nur du rch „großflächige, mögli- 
che Grundwasseraufspiegelungen“ sondern auch durch seine Lage in der 
Bachaue, angrenzend an ein festgesetztes Hochwasser überschwemmungs- 
gebiet steht diese Fläche in nahezu jedem Normaljah r im Frühjahr zum gro- 
ßen Teil unter Wasser – und nicht nur bei einem sog enannten hundertjährigen 
Hochwasser.  
 
Der Abstand zwischen eingezeichneten Parkplätzen im  Osten, der Grünbe- 
grenzung und einem Abstand von 40 Metern zum Ruthse nbach wird daher als 
zu gering angesehen. Zu vermuten ist, dass die Park plätze einige Wochen im 
Jahr durch den hohen Wasserstand bedingt nicht benutzt werden können.  
 
Die für Übungen erforderliche versiegelte Hoffläche  verschärft die Problema- 
tik. (Niederschlags)Wasser von der Hoffläche könnte  mit Chemikalien belastet 
sein und darf daher nicht dem Ruthsenbach bzw. der angrenzenden Grünflä- 
che sondern muss der Kläranlage zugeführt werden.  
 
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht eine Verbes serung des ökologi- 
schen Zustandes und der Struktur des Ruthsenbaches (Renaturierung) mit 
Beseitigung von Wanderhindernissen vor. Der Hochwas serretentionsraum 
(Überschwemmungsfläche) sollte dabei erweitert werd en, um Rhein-
hochwasserspitzen abzuflachen und eine ökologisch w ertvollere Aue zu ge- 
winnen. Dazu ist es erforderlich, das ehemals arten reiche extensiv genutzte 
Feuchtgrünland am Ruthsenbach mit Großem Wiesenknop f auch östlich des 
Baches wiederherzustellen.  
 
Die im Plan eingezeichneten Eichen, die als Ersatz für landschaftsbildprägen- 
de abgeholzte Pappeln am Ruthsenbach gepflanzt wurd en, sind abgängig. 
Stattdessen sollten standortgerechte Gehölze wie Sc hwarzerlen nachge- 
pflanzt werden. Die Pflanzlisten sind zu überarbeit en und auszutauschen. So 
fläche ausgebaut wird. 
 
Aufgrund des Bezugs zum Bebauungsplan erfolgt die A bwägung im 
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.

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Nr.  Vorgebrachte Stellungnahme:   Prüfung der Stellungnahme : 
sind die in der Pflanzliste genannten Weidenarten w eder autochthon noch 
standortgerecht. Besenginster und Immergrün gehören  ebenfalls nicht in au- 
ennahe Außenbereiche.  
 
Extensive Dachbegrünung und Solarnutzung schließen sich auf Dächern bis 
zur Neigung von 30 Grad nicht aus, da Solarmodule b ei dieser Neigung auf- 
geständert werden müssen und darunter und dazwische n eine Dachbegrü- 
nung gedeiht. Sämtliche Dächer bis 30 Grad Neigung,  auch Stellplatzüber- 
dachungen sind zu begrünen.  
 
1. 3 Hessen Mobil , Straßen- und Verkehrsmanagement, Postfach 10 07 6 3, 
64207 Darmstadt 
  
  
Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 06.06.2014: 
 
Beachtung der 20 m Bauverbotszone gemäß § 23 HStrG 
Gemäß  § 23 HStrG gilt an der freien Strecke der K 177 ein Anbauverbot von 
20 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fah rbahn. Diese Bau- 
verbotszone ist in den textlichen und zeichnerische n Teilen des Bebauungs- 
plans aufzunehmen. 
 
 
Folgende fachliche Hinweise sind bei der weiteren P lanung unbedingt zu be- 
achten: 
- Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Maßnahme hat veranlasser 
bedingt die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen. 
- Beim Neubau von Feuerwehreinrichtungen ist insbeso ndere die sichere 
Verkehrsanbindung zu berücksichtigen (vgl. Sicherhe it im Feuerwehr- 
dienst, DGUV, 2011). 
- Der verkehrliche Anschluss der Feuerwache an die K reisstraße ist detail- 
liert mit Hessen Mobil abzustimmen, In diesem Zusam menhang evtl. wei- 
tere notwendige verkehrsregelnde Maßnahmen für die Bereiche der freien 
Strecke sind auf Kosten des Veranlassers durchzuführen (Vorblinker etc.). 
 
  
 
 
Die 6. Flächennutzungsplanänderung Teilbereich 6.1 wird zusammen 
mit dem Bebauungsplanverfahren A 44 - Feuerwehr Arh eilgen - im Pa- 
rallelverfahren durchgeführt. Aufgrund der Detailti efe der Hinweise und 
Anregungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebau ungsplanver- 
fahrens A 44 - Feuerwehr Arheilgen -.

anlage 10

246 Zeichen

Punkt 17: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter 
Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und 
Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0548) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 5

8736 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.01.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I BA 
III 61 67 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0548 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
37 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter 
Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und 
Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 01.12.2015 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Änderung des Aufstellungsbeschlusses  
1. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - 
Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss 
vom 27.06.2013 (siehe Abb. 1) geändert. Der Geltungsbereich wird geringfügig nach Westen, 
Osten und Norden ausgeweitet (siehe Abb. 2: neuer Geltungsbereich).  
Der neue Geltungsbereich wird somit an den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplans 
A 44 angepasst. Die Zielsetzung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 6.1 bleibt gegenüber dem  Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken 
der Planung (siehe V.-Nr. 2014/0136) unverändert.

- 3 - 
 
Offenlagebeschluss  
2. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - gingen im Rahmen der 
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen 
Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt. 
3. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen zu 
den allgemeinen Zielen und Zwecken der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - die in Anlage 2 
zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen 
(Anlage 2 datenschutzrelevante Anlage) wird zugestimmt. 
Die Anlagen 1 und 2 stellen vorläufige Abwägungstabellen für den Planbereich dar. Die 
endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des Feststellungsbeschlusses. 
4. Dem vorliegenden Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1  
- Frankfurter Lan dstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt / 
ausgelegt) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt. 
5. Der Entwurf und die Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen  - für das Gebiet am nördlichen 
Ausgang von Arheilgen an der Frankfurter Landstraße gegenüber der Endhaltestelle/ 
Wendeschleife der Straßenbahnlinie mit den Teilflächen der städtischen Flurstücke Nr. 476/2, 
477/2, 478/2, 773 und 777 in der Gemarkung Arheilgen Flur 2 sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB 
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. 
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der  Träger öffentlicher Belange 
zur frühzeitigen Beteiligung der 6. FNP -Änderung Teilbereich 6.1  
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur 
frühzeitigen Beteiligung  der 6. FNP -Änderung Teilbereich 6.1 (datenschutzrel. 
Anlage) 
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf 6. FNP -Änderung 
Teilbereich 6.1  
Entwurf zur 6. FNP -Änderung für den Teilbereich 6.1 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt/ausgelegt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 20.01.2016 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0548 vom 01.12.2015  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.06.2013 einen Aufstellungsbeschluss zur 
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens A 44 - Frankfurter Landstraße/ Feuerwehr 
Arheilgen - und zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 6.1) im 
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 
11.07.2013 im D armstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.  
 
Diese Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, damit der aufzustellende 
Bebauungsplan A 44 aus dem Fläche nnutzungsplan entwickelt werden kann.  
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschafts stadt Darmstadt ist der Bereich 
der Änderung neben der nachrichtlichen Übernahme des Landschaftsschutzgebietes als 
„Flächen für die Landwirtschaft/ Ökologisch wertvolles Grünland“ sowie als „Fläche für 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von B oden, Natur und Landschaft und 
zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB“ dargestellt.  
 
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 wird auch im 
Bereich des ehemaligen Standorts der Feuerwehr an  der Frankfurter Landstraße zwi schen 
Gute-Garten-Straße und Albrechtstraße das Symbol „F“ für Feuerwehr innerhalb der 
Wohnbaufläche aus dem Flächennutzungsplan entfernt.  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 6.1 fand nach öffen tlicher Bekanntmachung am 13.05.2014 in der Zeit vom 
13.05.2014 bis einschließlich 13.06.2014 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 
06.05.2014 hierüber benachrichtigt und gemäß §  4 Abs. 1 BauGB beteiligt.  
 
Der Entwurf zur 6. Änderung des Flächen nutzungsplans Teilbereich 6.1 wurde parallel zum 
Bebauungsplanentwurf A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen – erarbeitet und 
wird im Parallelverfahren mit getrennter Magistratsvorlage weitergeführt.  
 
Zu 1: 
 
Der Geltungsbereich des Aufstellung sbeschlusses vom 27.06.2013 (siehe Abb. 1 ) für das 
Gebiet am nördlichen Ausgang des Stadtteils Arheilgen an der Frankfurter Landstraße 
gegenüber der Endhaltestelle/ Wendeschleife der Straßenbahnlinie wird geändert. Der 
Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 wurde aufgrund der konkreteren Planung der 
Feuerwehr Arheilgen erweitert. Diese  Erweiterung des ursprünglichen Geltungsbereiches 
macht auch eine Geltungsbereichsänderung im Flächennutzungsplanänderungsverfahren 
erforderlich (siehe Abb. 2). Ihr  wird im Rahmen der weiteren Beschlussfassung der 
Stadtverordnetenversammlung durch Änderung des Aufstellungsbeschlusses Rechnung 
getragen.

- 5 - 
 
Abb.1: Bisheriger Geltungsbereich 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1  
laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2013 (V.-Nr. 2013/0168) 
(ohne Maßstab) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb.2: Neuer Geltungsbereich 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1   
 (ohne Maßstab) 
 
 
Zu 2: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und s onstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 6. 
Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 6.1 zusammengefasst und entsprechend 
vorläufig geprüft.

- 6 - 
 
 
Zu 3: 
 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem äß § 3  Abs. 1 BauGB gingen die in Anlage 
2 zusammengefassten und vorläufig geprüften Stellungnahmen ein.  
 
Bei Anlage 1 und 2  handelt es sich um vorläufige Abwägungstabellen, die nach der Offenlage 
fortgeschrieben werden. Über die Abwägung wird zum Feststellungsbeschluss gemeinsam 
mit den zur Offenlage einge henden Stellungnahmen endgültig entschieden.   
 
 
Zu 4 und 5: 
 
Nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 1  BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ) und 
gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange) erfolgt nun die Offenlage des Entwurfs zur 6. Änderung des 
Flächennutzungsplans für d en Teilbereich 6.1 gem. § 3 Abs. 2 BauGB.  
 
Parallel werden d ie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 2 
BauGB sowie die Nachbargemeinden  gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.  
 
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 9 Exemplare des Entwurfs zur 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
 
Darmstadt, den 01.12.2015 
III/61.2 ha Nst. 2112 
III/61.1.1 il Nst. 2607

anlage 4

5211 Zeichen

Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2013.%HNDQQWPDFKXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHP†$EV%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP11.07.2013.)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLWBeschluss des Magistrats vom 30.04.2014.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQGEHUGLH*HOHJHQKHLW]XU$QK|UXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP13.05.2014.gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG$QK|UXQJJHP†$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUD‰HLQGHU=HLWYRP13.05.2014ELVHLQVFKOLH‰OLFK13.06.2014.8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJPLW$XIIRUGHUXQJ]XUbX‰HUXQJEH]JOLFK8PIDQJXQG'HWDLOOLHUXQJVJUDGGHV8PZHOWEHULFKWVJHP†$EV%DX*%XQGAbstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 06.05.2014.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ___________.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVGHU%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWXQGGHQZHVHQWOLFKHQXPZHOWEH]RJHQHQ6WHOOXQJQDKPHQJHP†$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUD‰HLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLH‰OLFKBBBBBBBBBBB%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHJHP†$EV%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQJHP†$EV%DX*%PLWSchreiben vom __________.Feststellungsbeschluss:Der Feststellungsbeschluss zur bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJPLWGHP]HLFKQHULVFKHQ7HLOXQGGHU]XJHK|ULJHQ%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWwurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen am ___________.'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU)HVWVWHOOXQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQAusgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die DezernentinGenehmigungsvermerk:Inkrafttreten:%HNDQQWPDFKXQJGHU*HQHKPLJXQJGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJGXUFKGLH$XIVLFKWVEHK|UGHXQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVPLW%HJUQGXQJXQGGHU]XVDPPHQIDVVHQGHQ(UNOlUXQJJHP†+HVV*HPHLQGHRUGQXQJ+*2L9P†$EVGHUHauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger6WUD‰HLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLH‰OLFKBBBBBBBBBBB,QNUDIWWUHWHQGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVbQGHUXQJDPBBBBBBBBBBBDarmstadt, den  ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Die DezernentinDarmstadt, den _________________     Stadtplanungsamt               _____________________                                               Jochen Krehbiehl
bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJ
Lage im Stadtgebiet,?3RROB??)13?bQGHUXQJVYHUIDKUHQ)13?bQGHUXQJ)HXHUZHKU?3OlQH?&$'B'DWHL?bQGHUXQJ)137HLOEHUHLFKBGZJ*HOWXQJVEHUHLFKGHUbQGHUXQJPLW'DUVWHOOXQJGHUQHXHQ*HPHLQEHGDUIVIOlFKH)HXHUZHKULegende zur Darstellung siehe Gesamtplan0D‰VWDE100 m500 m1000 m
 WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamtN
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)Baunutzungsverordnung (BauNVO)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKArt. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UW2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO)LG)YRP*9%O,6JHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK9HURUGQXQJYRP*9%O,6Hess. Gemeindeordnung (HGO)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKGesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)+HVV$XVIKUXQJVJHVHW]]XP%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]+$*%1DW6FK* i.d.F. vom 20.12.2010*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK*HVHW]vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338)Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHU9HURUGQXQJYRP%*%O,6*HVHW]EHUGLH8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJ893*LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHU9HURUGQXQJYRP%*%O,6

anlage 8

300 Zeichen

Punkt 14: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter 
Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und 
Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0548) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 9

300 Zeichen

Punkt 11: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter 
Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und 
Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0548) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 6

334 Zeichen

Punkt 11: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter 
Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und 
Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2015/0548) 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtver-
ordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (6)

TOP 6
TOP 14
TOP 17
TOP 37
TOP 11
TOP 11

Orte (8)

  • Frankfurter Landstraße 133
  • Wilhelminenstraße 1
  • Virchowstraße
  • Langener Straße
  • Jägertorstraße
  • Glockengartenweg
  • Gute-Garten-Straße
  • Albrechtstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0548
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.12.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00