2015/0548
6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)
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2015/0548
8653 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.01.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0548
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter
Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und
Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 01.12.2015
Beschlussvorschlag :
Änderung des Aufstellungsbeschlusses
1. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 -
Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss
vom 27.06.2013 (siehe Abb. 1) geändert. Der Geltungsbereich wird geringfügig nach Westen,
Osten und Norden ausgeweitet (siehe Abb. 2: neuer Geltungsbereich).
Der neue Geltungsbereich wird somit an den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplans
A 44 angepasst. Die Zielsetzung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 6.1 bleibt gegenüber dem Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken
der Planung (siehe V.-Nr. 2014/0136) unverändert.
- 2 -
Offenlagebeschluss
2. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - gingen im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen
Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt.
3. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen zu
den allgemeinen Zielen und Zwecken der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - die in Anlage 2
zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen
(Anlage 2 datenschutzrelevante Anlage) wird zugestimmt.
Die Anlagen 1 und 2 stellen vorläufige Abwägungstabellen für den Planbereich dar. Die
endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des Feststellungsbeschlusses.
4. Dem vorliegenden Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1
- Frankfurter Lan dstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt.
5. Der Entwurf und die Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - für das Gebiet am nördlichen
Ausgang von Arheilgen an der Frankfurter Landstraße gegenüber der Endhaltestelle/
Wendeschleife der Straßenbahnlinie mit den Teilflächen der städtischen Flurstücke Nr. 476/2,
477/2, 478/2, 773 und 777 in der Gemarkung Arheilgen Flur 2 sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
zur frühzeitigen Beteiligung der 6. FNP -Änderung Teilbereich 6.1
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur
frühzeitigen Beteiligung der 6. FNP -Änderung Teilbereich 6.1 (datenschutzrel.
Anlage)
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf 6. FNP -Änderung
Teilbereich 6.1
Entwurf zur 6. FNP -Änderung für den Teilbereich 6.1 (wird zu den Sitzungen
aufgehängt/ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0548 vom 01.12.2015
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.06.2013 einen Aufstellungsbeschluss zur
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens A 44 - Frankfurter Landstraße/ Feuerwehr
Arheilgen - und zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 6.1) im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am
11.07.2013 im Darmstädter Echo öff entlich bekannt gemacht.
Diese Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, damit der aufzustellende
Bebauungsplan A 44 aus dem Fläche nnutzungsplan entwickelt werden kann.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Bereich
der Änderung neben der nachrichtlichen Übernahme des Landschaftsschutzgebietes als
„Flächen für die Landwirtschaft/ Ökologisch wertvolles Grünland“ sowie als „Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Lan dschaft und
zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB“ dargestellt.
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 wird auch im
Bereich des ehemaligen Standorts der Feuerwehr an der Frankfurter Landstraße zwi schen
Gute-Garten-Straße und Albrechtstraße das Symbol „F“ für Feuerwehr innerhalb der
Wohnbaufläche aus dem Flächennutzungsplan entfernt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 6.1 fand nach öffentlicher Bekanntmach ung am 13.05.2014 in der Zeit vom
13.05.2014 bis einschließlich 13.06.2014 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am
06.05.2014 hierüber benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Der Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans Teilb ereich 6.1 wurde parallel zum
Bebauungsplanentwurf A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen – erarbeitet und
wird im Parallelverfahren mit getrennter Magistratsvorlage weitergeführt.
Zu 1:
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 27.06.2013 (siehe Abb. 1 ) für das
Gebiet am nördlichen Ausgang des Stadtteils Arheilgen an der Frankfurter Landstraße
gegenüber der Endhaltestelle/ Wendeschleife der Straßenbahnlinie wird geändert. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplan s A 44 wurde aufgrund d er konkreteren Planung der
Feuerwehr Arheilgen erweitert. Diese Erweiterung des ursprünglichen Geltungsbereiches
macht auch eine Geltungsbereichsänderung im Flächennutzungsplan änderungsverfahren
erforderlich (siehe Abb. 2). Ihr wird im Rahmen der weiteren Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung durch Änderung des Aufstellungsbeschlusses Rechnung
getragen.
- 4 -
Abb.1: Bisheriger Geltungsbereich 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2013 (V.-Nr. 2013/0168)
(ohne Maßstab)
Abb.2: Neuer Geltungsbereich 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
(ohne Maßstab)
Zu 2:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 6.1 zusammengefasst und entsprechend
vorläufig geprüft.
- 5 -
Zu 3:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen die in Anlage
2 zusammengefassten und vorläufig geprüften Stellungnahmen ein.
Bei Anlage 1 und 2 handelt es sich um vorläufige Abwägungstabellen, die nach der Offenlage
fortgeschrieben werden. Über die Abwägung wird zum Feststellungsbeschluss gemeinsam
mit den zur Offenlage einge henden Stellungnahmen endgültig entschieden.
Zu 4 und 5:
Nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ) und
gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange) erfolgt nun die Offenlage des Entwurfs zur 6. Änderung des
Flächennutzungsplans für d en Teilbereich 6.1 gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Parallel werden d ie Behörden und sonstigen Trä ger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Dezernentin III :
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Entwurfs zur 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, den 01.12.2015
III/61.2 ha Nst. 2112
III/61.1.1 il Nst. 2607
anlage 3
70055 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 01.12.2015
Der Magistrat
Begründung
der 6. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 6.1)
gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB)
6. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan
Anlage 3
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 2
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 01.12.2015
Der Magistrat
Begründung
der 6. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 6.1)
gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB)
Teilbereich 6.1: Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6 .1
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 3
INHALTSÜBERSICHT
Teil A: Begründung
1.0 Erfordernis und Ziel der Planaufstellung 5
2.0 Rechtsgrundlag en 5
3.0 Plangeltungsbereich 5
4.0 Verfahren 6
5.0 Übergeordnete Planungen und Schutzausweisungen 6
5.1 Raumordnung und Landesplanung 6
5. 2 Landschaftsschutzg ebiet 7
5. 3 Siedlungsbeschränkungsbereich 7
5. 4 Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried 8
6.0 Bestandssituation/ Städtebauliche Rahmenbedingungen 8
6.1 Bebauung und Nutzungen 8
6.2 Stadtbild in der Umgebung 8
6.3 Immissionen/ Emissionen 9
6.3.1 Verkehrslärm 9
6.3.2 Unfallrisiko durch Emissionen 9
6.4 Wasserwirtschaftliche Belange 10
6.5 Altflächen 10
6.6 Kampfmittel 10
7.0 Bestand und Bewertung der Naturraumpotentiale 11
7.1 Ruthsenbach 11
7.2 Plangebiet 11
8.0 Planungsanlass und Planungsziele 12
9.0 Planungsrechtliche Darstellungen 13
10.0 Verkehrliche Erschließung 14
11.0 Technische Infrastruktur 14
12.0 Lärmemissionen als Folge der Baumaßnahme 14
13.0 Grünordnerische Belange 15
14.0 Flächenbilanz 16
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 4
Teil B: Umweltbericht
1.0 Einleitung 17
1.1 Planungsanlass und -ziel 17
1.2 Ziele des Umweltschutzes 17
1.2.1 Berücksichtigung der für die Planung relevanten Fachgesetze 17
1.2.2 Berücksichti gung der für die Planung relevanten Fachpläne 18
2.0 Beschreibung u. Bewertung der durch die Planung zu erwartenden
Umweltauswirkungen 18
2.1 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 18
2.1.1 Aktuelle Flächen nutzung 18
2.1.2 Schutzgut Boden 18
2.1.3 Schutzgut Wasser 18
2.1.4 Schutzgut Klima und Bioklima 19
2.1.5 Schutzgut Arten und Biotope 19
2.1.6 Schutzgüter Landschaftsbild u nd Erholung 20
2.1.7 Schutzgut Mensch 20
2.1.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 20
2.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 21
2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustand es bei Durchführung
der Planung 21
2.3 Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 23
2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 23
2.5 Mögliche Planungsalternativen 24
3.0 Beschreibung der Methoden und Rahmenbedingungen bei der Erstellung des
Umweltberichtes 24
4.0 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwa chung der erheblichen
Auswirkungen 25
5.0 Zusammenfassung 25
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 5
TEIL A: BEGRÜNDUNG
1.0 E RFORDERNIS UND ZIEL DER PLANAUFSTELLUNG
Anlass der Planung ist die Absicht der Wissenschaft sstadt Darmstadt auf einer städtischen
Fläche am nördlichen Ausgang des Stadtteiles Arheil gen für den Neubau eines Feuerwehrge-
rätegebäudes der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) Arhei lgen Baurecht zu schaffen. Der Neubau
wird erforderlich, da der bisherige Stützpunkt in d er Ortsmitte gelegen, der Anfang der 1970er
Jahre errichtet wurde, zwischenzeitlich so marode i st, dass eine Sanierung hierfür nicht mehr
in Frage kommt. Auch kann der zwischenzeitlich erforderliche Platzbedarf hier nicht länger be-
friedigt werden.
Da der vorgesehene Standpunkt für den geplanten Neu bau im Außenbereich liegt, sind zur
Schaffung des Baurechts die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
2.0 R
ECHTSGRUNDLAGEN
Der Flächennutzungsplanänderung liegen folgende Vorschriften zugrunde:
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), z uletzt geändert durch
Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), z uletzt ge-
ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548)
- Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58), zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBI. I S. 1509)
- Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBI. I
S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBI. I S. 321)
- Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zule tzt ge-
ändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBI. I S. 2542) , zuletzt
geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
- Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom
20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.06.2013
(GVBl. I S. 458)
- Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338)
- Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), zu-
letzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274),
zuletzt geändert durch Art. 76 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I
S. 94), zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
3.0 P LANGELTUNGSBEREICH
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 476/2 tlw ., 477/2 tlw. und 478/2 tlw. sowie die
Wegeparzellen Nr. 773 tlw. und 777 tlw. der Flur 2 der Gemarkung Arheilgen.
Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 6.767 m² auf. Damit wird die dem Aufstellungs-
beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Magistratsvorlage Nr. 2013/0168) zugrunde lie-
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 6
gende Flächengröße überschritten. Dies liegt zum ei nen darin begründet, dass nunmehr der
Fuß- und Radweg auf der Westseite sowie der Feldweg am südlichen Rand in den Geltungs-
bereich als öffentliche Verkehrsfläche aufgenommen wurden. Des Weiteren erfolgte anhand
einer überschlägigen Ermittlung des Flächenbedarfs eine geringfügige Ausweitung des Gel-
tungsbereiches nach Osten hin bis auf den festgeleg ten Mindestabstand von 40 m zum
Ruthsenbach.
Dieser Erweiterung des ursprünglichen Geltungsberei ches wird im Rahmen der weiteren Be-
schlussfassung der Stadtverordnetenversammlung durch Änderung des Aufstellungsbeschlus-
ses Rechnung getragen.
Gleichwohl wird im Zuge der weiteren Planung der ta tsächliche Flächenbedarf zu konkretisie-
ren und nach Möglichkeit eine Minimierung anzustreben sein.
4.0 V
ERFAHREN
Aufstellungsverfahren gem. §§ 5 ff BauGB
Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt im
Stadtteil Arheilgen erfolgt im „Parallelverfahren“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Als vorbereitende
Bauleitplanung sollen durch die Planänderung die Vo raussetzungen für die Aufstellung des
Bebauungsplanes A 44 „Frankfurter Landstraße / Feue rwehr Arheilgen“ geschaffen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes, der das Baurec ht für die Errichtung eines neuen Feu-
erwehrstützpunktes schaffen soll, erfolgt somit zei tgleich mit der Änderung des Flächennut-
zungsplanes.
Der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüf ung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Erstel-
lung eines Umweltberichtes wird auf der Ebene des B ebauungsplanes nachgekommen. Der
Umweltbericht ist dieser Begründung zur Flächennutzungsplanänderung als Teil B beigefügt.
Begleitend wurde im Rahmen der Aufstellung des Beba uungsplans A 44 ein Artenschutzgut-
achten (faunistische Erfassung und artenschutzrechtliche Prüfung) gemäß § 44 BNatSchG er-
stellt.
5.0 Ü
BERGEORDNETE PLANUNGEN UND SCHUTZAUSWEISUNGEN
5.1 R AUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG
Im rechtskräftigen „Regionalplan Südhessen 2010“ is t das Plangebiet als „Vorranggebiet für
Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünz ug“ ausgewiesen. Als Kompensationsflä-
che für den regionalen Grünzug wurde in Abstimmung mit dem RP Darmstadt, Dez. III, 31.1 –
Regionalplanung eine der Größe des Plangebiets (flä chengleich) entsprechende Fläche im
gleichen Naturraum dargestellt.
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 7
Auszug Regionalplan
Südhessen 2010 mit
Darstellung der
vorgeschlagenen
Kompensationsfläche
„Regionaler Grünzug“
Im Rahmen einer vorab eingeholten Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
wurde zu den Belangen der Landwirtschaft ausgeführt , dass aufgrund der Bedeutsamkeit der
vorliegenden Planung Bedenken aus Sicht der Landwirtschaft / Feldflur zurückgestellt werden.
5.2 L
ANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET
Der Planbereich liegt in einem Landschaftsschutzgeb iet. Nach Vorgesprächen mit der Oberen
Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium wurde f ür den Geltungsbereich eine Entlas-
sung aus dem Landschaftsschutzgebiet aufgrund des h ohen öffentlichen Interesses an dieser
Gemeinbedarfseinrichtung unter bestimmten Umständen (mindestens 40 m Abstand zum Ru-
thsenbach, möglichst geringer Grundstücksbedarf dur ch eine komprimierte Bauweise, Einbin-
dung in die Landschaft Richtung Ruthsenbach durch e ine deutliche Grünzäsur (evtl. in Form
einer dichten Hecke)) in Aussicht gestellt.
5.3 S
IEDLUNGSBESCHRÄNKUNGSBEREICH
Das Plangebiet liegt innerhalb des im Regionalplan 2010 / Regionalen Flächennutzungsplan
vom 17.10.2011 (StAnz. 2011, 1311) ausgewiesenen, d en Verkehrsflughafen Frankfurt Main
umgebenden Siedlungsbeschränkungsgebiets, in dem die Ausweisung neuer Wohnbauflächen
und Mischgebiete im Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig ist.
Der Geltungsbereich liegt innerhalb der mit Verordn ung über die Festsetzung des Lärm-
schutzbereiches für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main vom 30.11.2011 festgelegten Lärm-
schutzbereiche der Tagschutzzone 2 und Nachtschutzz one. Für diese Zonen gelten gemäß
§ 5 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm Bauverbo te für Wohnungen und schutzbedürf-
tige Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser. F ür das geplante Feuerwehrgerätehaus
ergeben sich dagegen keine Bauverbote oder sonstigen baulichen Einschränkungen.
Die uneingeschränkte Anfliegbarkeit und die Hindern isfreiheit des Verkehrsflughafens Frank-
furt Main ist nicht zu besorgen, da das Gebiet sowo hl außerhalb der Bauhöhenbeschränkung
des Bauschutzbereiches gemäß § 12 LuftVG als auch außerhalb des Hindernisinformationsbe-
reiches (HIB) gemäß § 18b LuftVG liegt.
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 8
5.4 G RUNDWASSERBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN HESSISCHES RIED
Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des „Grundwasserbewirtschaftungsplanes
Hessisches Ried“ (StAnz. 21/1999 S.1659). Vom Planungsträger sind die stark schwankenden
Grundwasserbestände zu beachten.
6.0 B
ESTANDSSITUATION / STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN
6.1 B EBAUUNG UND NUTZUNGEN
Das Plangebiet in der Gewann „Auf der Heilgenwiese“ befindet sich am nördlichen Ausgang
des Stadtteiles Arheilgen auf der Ostseite der Fran kfurter Landstraße. Es liegt in etwa in Ge-
genlage zum westlich der Frankfurter Landstraße vor handenen Siedlungsrandes von Arheil-
gen und dem Zufahrtsbereich zur Wendeschleife / Endhaltestelle der Straßenbahnlinie.
Der Planbereich selbst ist unbebaut und stellt sich derzeit als intensiv landwirtschaftlich ge-
nutzte Ackerfläche dar. Er weist keine Gehölzbestän de auf und ist als topgraphisch eben an-
zusehen. Südlich des Plangebiets verläuft in Ost-West-Richtung ein auf 3 m ausgebauter Wirt-
schaftsweg, dessen Oberfläche versiegelt ist.
Der Feldweg ist topographisch geringfügig höher gel egen als die nördlich angrenzende Acker-
fläche. Insgesamt ist das Plangebiet als eben zu bezeichnen.
Das Plangebiet ist 3-seitig von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben.
Nach Westen hin stößt der Planbereich an die Frankfurter Landstraße.
In ca. 35 m Abstand von der südlichen Plangeltungsb ereichsgrenze nach Norden hin verläuft
die Ortsdurchfahrtsgrenze (OD-Grenze).
In einem Abstand von ca. 40 m zum Plangebiet befind et sich östlich davon der Ruthsenbach,
der in einem gerade verlaufenden Fließbett „eingezw ängt“ ist und mittlerweile fast keine Ge-
hölzbestände im Uferbereich mehr aufweist.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt außerhalb eines Wasserschutz-
gebietes. Indessen verläuft in einem Abstand von ca . 10 m nordöstlich dazu die Grenze eines
festgesetzten Überschwemmungsgebietes, das auch als Retensionsraum für Rhein-
Hochwässer benötigt wird.
6.2 S
TADTBILD IN DER UMGEBUNG
In Gegenlage zum Plangebiet westlich der Frankfurter Landstraße befindet sich ein Wohnbau-
gebiet. Es wird aus 2- bis 3-geschossigen Hausgrupp en mit Flachdächern gebildet. Das Bau-
gebiet wird über den Glockengartenweg von der Frank furter Landstraße aus erschlossen. Die
nördliche, in Ost-West-Richtung verlaufende, dreige schossige Hausreihe stellt den Abschluss
der Bebauung der Ortslage von Arheilgen dar.
Nördlich dieser Wohnbebauung befindet sich die Endh altestelle mit Wendeschleife der Stra-
ßenbahnlinien 6, 7 und 8 einschließlich einer P + R-Stellplatzfläche.
Auf der Ostseite der Frankfurter Landstraße endet d ie vorhandene Bebauung südlich des
Plangebietes in ca. 140 m Entfernung. Das Bebauungs ende wird derzeit von einer Tankstelle
gebildet. Dies wird auch auf absehbare Zeit der Fal l sein, da der FNP der Wissenschaftsstadt
Darmstadt hier keine Siedlungserweiterung in nördlicher Richtung vorsieht.
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 9
In ca. 60 m südlicher Entfernung vom Plangebiet und um ca. 65 m von der Frankfurter Land-
straße zurückgesetzt befindet sich eine Reithalle.
Nordöstlich des Plangebietes in ca. 150 m Entfernun g befindet sich ein einzeln stehendes
Wohngebäude, voraussichtlich entstanden aus einem Aussiedlerhof.
Aus Anlass der Verlängerung der Straßenbahnlinie bi s nach Arheilgen wurde die Frankfurter
Landstraße insgesamt umgestaltet. Im Bereich des vo rliegenden Plangebiets wurden dabei
kombinierte Fuß- und Radwege angelegt, die durch ei nen Grünstreifen von der eigentlichen
Fahrbahn getrennt sind. Auf diesen Grünstreifen wur den Baumpflanzungen vorgenommen, so
dass sich dem einfahrenden Verkehr das Bild eines Allee-artigen Entrées bietet.
6.3 I
MMISSIONEN / EMISSIONEN
6.3.1 V ERKEHRSLÄRM
Die derzeitig relevanten Emissionsquellen bilden de r Kraftfahrzeugverkehr sowie die Fahrge-
räusche der Straßenbahn auf der Frankfurter Landstr aße. Betroffen davon ist in erster Linie,
das westlich der Straße gelegene Wohngebiet, das al s WR (reines Wohngebiet) einzustufen
ist. Für das geplante Vorhaben des Feuerwehrstützpu nktes haben diese Immissionen keine
Bedeutung.
Des Weiteren liegt das Plangebiet, wie unter Pkt. 5 .4 beschrieben, innerhalb des Lärmschutz-
bereiches des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main. Au ch diese Tatsache hat für das geplante
Vorhaben und die damit verbundene Darstellung im Fl ächennutzungsplan keine Bauverbote
oder sonstige bauliche Einschränkungen zur Folge.
6.3.2 U
NFALLRISIKO DURCH EMISSIONEN
Die Richtlinien 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur
Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefä hrlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie)
und der § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes sin d zu berücksichtigen. Danach sind bei
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Nutzungen einander so zuzuordnen, dass
schädliche Umweltauswirkungen und von schweren Unfä llen in Betriebsbereichen hervorgeru-
fene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überw iegend dem Wohnen dienenden Gebiete
sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.
Die hier zu berücksichtigenden nächstgelegenen Stör fallanlagen nach dem Bundesimmissi-
onsschutzgesetz und der 12. Verordnung zum Bundesim missionsschutzgesetz (12. BlmSchV,
Störfallverordnung) befinden sich auf dem Betriebsg elände der Merck KGaA, welches in einer
Entfernung (Luftlinie) von mindestens ca. 2,5 km an der Frankfurter Landstraße gelegen ist.
Das „Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbereiches der Merck KGaA mit den Planungen
in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des § 50 B ImSchG bzw. des Artikel 12 der Se-
veso-II-Richtlinie“, erstellt im Juni 2006 vom TÜV Nord, berücksichtigt sämtliche Anlagen der
Merck KGaA und errechnet einen Achtungsabstand zur Merck KGaA für sensible Nutzungen.
Planungen, die außerhalb der Achtungsgrenze liegen, sind unter dem Gesichtspunkt des
§ 50 BImSchG nicht betroffen. Der Achtungsabstand b eträgt ca. 800 m vom Betriebsbereich
der Merck KGaA. Somit kann davon ausgegangen werden , dass durch das Vorhaben weder
die Rechte des Betriebes berührt werden, noch mit b esonderen Unfallrisiken oder einer zu-
sätzlichen Gefährdung der Bevölkerung zu rechnen ist.
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 10
6.4 W ASSERWIRTSCHAFTLICHE BELANGE
Der Planbereich liegt nicht in einem Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet.
Indessen liegt das Plangebiet im Einflussbereich de s Grundwasserbewirtschaftungsplanes
Hessisches Ried.
Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwass eraufspiegelungen möglich, die bei
einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind.
Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasserbewi rtschaftungsplanes Hessisches Ried“,
mit Datum vom 9. April 1999 gemäß §§ 118 und 119 HWG festgestellt, zu beachten.
Im gesamten Plangebiet ist von hohen Grundwasserständen auszugehen. Aus hydrologischen
Karten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Ge ologie (HLUG), Wiesbaden, ist für
das Untersuchungsgebiet, nach dem zuletzt im Oktobe r 2013 aktualisierten Plan der Grund-
wasserhöhengleichen, mit einem Grundwasser zwischen etwa NN +122 m und NN +123 m zu
rechnen.
Die im „Orientierenden Baugrundkurzgutachten“ des B üros Geotechnik Gündling GmbH vom
August 2014 gemessenen Grundwasserstände liegen zwi schen NN +122,49 m und NN
+123,04 m, was Abständen von 1,30 m bis 1,87 m zur Geländeoberfläche entspricht.
Infolge dieses hohen Grundwasserspiegels ist eine z ukünftige Versickerung von Oberflächen-
wassern praktisch ausgeschlossen.
Auch muss das Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungsplan als „vernässungsge-
fährdete Fläche“ gekennzeichnet werden.
Der Planbereich liegt außerhalb eines Wasserschutzg ebietes. Indessen verläuft in einem Ab-
stand von ca. 10 m nordöstlich dazu die Grenze eines festgesetzten Überschwemmungsgebie-
tes, das auch als Retentionsraum für Rhein-Hochwäss er benötigt wird (StAnz. 49/2010 S.
2647). Der Planbereich selbst ist davon nicht betroffen, aber aufgrund der als „wenig durchläs-
sig“ einzustufenden Böden kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei Hochwasserereig-
nissen des Ruthsenbachs zu Überflutungen auch im Be reich des festgesetzten Baufeldes
kommt. Regelungen zu diesbezüglichen besonderen bau lichen Vorkehrungen müssen im Be-
bauungsplanverfahren getroffen werden.
6.5 A
LTFLÄCHEN
In der Altflächendatei des Hessischen Landesamtes f ür Umwelt und Geologie sind für den
Planbereich keine Eintragungen als Altstandort eing etragen. Auch Altablagerungen sind hier
nicht bekannt.
6.6 K
AMPFMITTEL
Das Plangebiet befindet sich in einem Bombenabwurfg ebiet und im Bereich von ehemaligen
Flakstellungen. Es muss grundsätzlich vom Vorhanden sein von Kampfmitteln ausgegangen
werden. Auf allen Grundstücksflächen, bei denen bod eneingreifende Maßnahmen stattfinden,
sind systematische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbei-
ten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die „A llgemeinen Bestimmungen für die
Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind zu beachten.
Laut Anhang A des Baugrundkurzgutachtens des Büros Geotechnik Gündling GmbH vom Au-
gust 2014 hat eine Kampfmittelortung (Flächensondierung) auf dem Grundstück stattgefunden
mit dem Ergebnis, dass davon auszugehen ist, dass i n den untersuchten Bereichen / Ansatz-
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 11
punkten (nur im unmittelbaren Umfeld um den jeweili gen Bohrpunkt (Radius ca. 0,5m)) keine
Kampfmittel mehr gefunden werden. Kampfmittel jegli cher Art können jedoch niemals ganz
ausgeschlossen werden. Regelungen hierzu werden im Bebauungsplanverfahren getroffen.
7.0 B ESTAND UND BEWERTUNG DER NATURRAUM -POTENTIALE
7.1 R UTHSENBACH
Der Bereich des Ruthsenbaches, der an das Plangebie t grenzt, ist im Hessischen „WRRL-
Maßnahmenprogramm 2009-2015“ als ein potentieller B ereich zur Bereitstellung von Flächen
für Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung ge nannt. Daher sollte dort für die Ge-
wässerentwicklung ein ausreichend großer Korridor freigehalten werden.
Für die Ermittlung der Fläche im „WRRL-Maßnahmenpro gramm 2009-2015“ wurden 25 Meter
jeweils rechts und links vom Gewässer zugrunde gelegt.
Derzeit wird im Auftrag des Wasserverbandes Schwarz bachgebiet-Ried eine WRRL-
Umsetzungsplanung erstellt, die die Maßnahmen des „ WRRL-Maßnahmenprogramm 2009-
2015“ für das Schwarzbachsystem konkretisieren soll . Zu dem Stand und den Inhalten dieser
Umsetzungsplanung liegen keine Kenntnisse vor.
Nach derzeitiger Planung beträgt der Abstand zwischen der östlichen Grenze des Geltungsbe-
reichs des Bebauungsplans und der Grabenparzelle ca. 40 m.
7.2 P
LANGEBIET
Im Plangebiet lagern vorwiegend diluviale Auensedim ente des Ruthsenbachs, aus denen sich
unter Grundwassereinfluss Gleye, Nassgleye und Auen anmoorgleye mit geringem bis mittle-
rem Ertragspotenzial, sehr geringem Filtervermögen und geringem Nitratrückhaltevermögen
gebildet haben. Versiegelte und damit funktionslose Böden sind im Plangebiet derzeit nur in
geringem Umfang vorhanden.
Schutzzonen von Wasserschutzgebieten sind von der P lanung nicht betroffen, im Norden und
Osten grenzt aber ein Überschwemmungsgebiet an. Die Ergiebigkeit des Grundwassers ist
sehr hoch, die Verschmutzungsempfindlichkeit groß b is mittel. Die Fläche ist daher als über-
schwemmungsgefährdet einzustufen. Eine oberflächenn ahe Versickerung von Niederschlags-
wasser ist nicht möglich.
Der Raum Darmstadt zählt zur bioklimatischen Belastungszone. Während der Sommermonate
ist das Gebiet strahlungsbegünstigt mit hoher Wärme belastung, häufig in Verbindung mit
Schwüle. Im Herbst und Winter besteht bei Inversion swetterlagen die Gefahr von erhöhter
Luftverschmutzung. In der Klimabewertungskarte Hess en wird der Schutzwert des Klimas im
Bereich des Plangebiets als gering (D) eingestuft.
In dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plange biet könnten sich an wertvollen Le-
bensräumen potenziell ein Bach- bzw. Bachuferwald oder eine Feuchtwiese ausbilden. Die ak-
tuelle Vegetation und Flora wird durch allgemein hä ufige und verbreitete Arten der Kulturland-
schaft geprägt, die keiner besonderen Schutzbedürft igkeit unterliegen. Unter den Vögeln wur-
den 11 Arten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltung szustand in Hessen nachgewiesen, die
übrigen Arten weisen noch einen günstigen Erhaltung szustand auf. Die für offene Landschaf-
ten typischen Arten Feldlerche und Wiesenschafstelz e konnten nicht beobachtet werden. Mit
der Blindschleiche wurde nur eine Reptilienart nachgewiesen, Zauneidechse und Schlingnatter
fehlen dagegen.
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 12
Das Landschaftsbild wird vorwiegend von der struktu rlosen Ackerfläche geprägt. Bedingt
durch seine Nähe zur Ortslage von Arheilgen sowie d urch seine Lage in der Aue des Ru-
thsenbaches kommt dem Plangebiet potenziell eine Be deutung für die ortsnahe Erholung zu.
Diese Funktion wird durch die benachbarte Frankfurt er Landstraße mit ihrem hohen Verkehrs-
aufkommen jedoch stark eingeschränkt. Die überplant e Fläche liegt vollständig im Land-
schaftsschutzgebiet „Darmstadt“.
Die lufthygienische Belastung muss insgesamt als „s ehr hoch“ eingestuft werden. Die ermittel-
ten Belastungen für Feinstaub sind sehr hoch, für S tickstoffdioxid (NO2) hoch, für Ozon mittel
und für Schwefeldioxid (SO2) gering.
Als hauptsächliche Lärmquellen sind innerhalb des P langebiets der Verkehr auf der Frankfur-
ter Landstraße, auf der Straßenbahntrasse sowie der Flugverkehr zu verzeichnen.
8.0 P
LANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIELE
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissensc haftsstadt Darmstadt ist der Bereich
der geplanten Änderung neben der nachrichtlichen Üb ernahme des Landschaftsschutzgebie-
tes als „Flächen für die Landwirtschaft/ Ökologisch wertvolles Grünland“ sowie als „Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung vo n Boden, Natur und Landschaft und
zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB“ ausgewiesen. Somit kann der aufzustellende Bebau-
ungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwicke lt werden. Dies macht die Änderung
des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese Änder ung erfolgt im „Parallelverfahren“ gem.
§ 8 Abs. 3 BauGB.
Der Neubau einer Feuerwache ist erforderlich, da
- für das heutige Feuerwehrgebäude der Freiwilligen F euerwehr Arheilgen aus den 1970er
Jahren, Frankfurter Landstraße 133, das seitdem nic ht mehr modernisiert wurde, mittler-
weile ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht; so sind z.B. Dach und Tore undicht und
verschiedene Gebäudeteile können aufgrund von Asbes tbelastung nicht mehr genutzt
werden,
- das Gebäude nicht mehr die aktuellen brandschutztechnischen Voraussetzungen erfüllt,
- die Fahrzeughalle für neue Löschfahrzeuge zu niedrig ist,
- eine gesetzlich vorgeschriebene Abgasabsauganlage d er Fahrzeughalle sowie separate
Wasch- und Umkleideräume für die Einsatzkräfte fehlen,
- die sanitären Anlagen völlig veraltet sind,
- moderne Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes mit ihren Auf-
liegern solch große Abmessungen besitzen, dass sie auf dem derzeitigen Gelände nicht
mehr manövriert werden können,
- die bestehende Hallenfläche nicht mehr ausreichend für das heutige technische Gerät ist,
- das heutige Grundstück mitten in Arheilgen für eine n Neubau in den erforderlichen Aus-
maßen zu klein ist.
Diese Mängel führen im Ergebnis dazu, dass am bishe rigen Standort, obwohl von der Lage
her grundsätzlich geeignet, eine Sanierung der best ehenden Gebäude, die mit erheblichen In-
vestitionen verbunden wäre, keinen Sinn macht.
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 13
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort wurden verschiedene Grundstücke hinsichtlich
ihrer Eignung für die geplante Nutzung untersucht. Berücksichtigt wurden Vorgaben wie eine
gute Abfahrmöglichkeit zu Einsatzorten, eine gute E rreichbarkeit auch durch den ÖPNV, aus-
reichend Fläche für den Neubau, die Störwirkung auf die Nachbarschaft sowie die Verfügbar-
keit des Grundstücks, da für die Stadt aufgrund der angespannten Haushaltslage ein Ankauf
von Flächen nicht infrage kommt.
Da innerhalb der Ortslage von Arheilgen keine sonst igen Flächen zur Verfügung stehen, die
diese Anforderungen erfüllen, wurden als Resultat d ieser Suche die städtischen Flurstücke
476/2, 477/2 und 478/2 der Flur 2 in der Gemarkung Arheilgen gegenüber der Endhaltestelle/
Wendeschleife der Straßenbahnlinie am nördlichen Au sgang des Stadtteils Arheilgen als die
Grundstücke eruiert, welche sich unter Abwägung aller Vorgaben gut für den geplanten Zweck
eignen.
Aufgrund der Lage der Grundstücke im Außenbereich, besteht derzeit kein Baurecht und ein
Bebauungsplan kann nicht aus dem derzeit rechtswirk samen Flächennutzungsplan entwickelt
werden. Deshalb ist die Änderung des Flächennutzung splans zur Schaffung von Baurecht für
das Projekt erforderlich.
Ein weiterer Grund ist darin zu sehen, dass der Sta ndort innerhalb eines Landschaftsschutz-
gebietes liegt. Seitens der Oberen Naturschutzbehör de wurde eine Entlassung daraus unter
der Bedingung in Aussicht gestellt, dass durch eine komprimierte Bauweise die Flächeninan-
spruchnahme möglichst gering gehalten wird und somi t auch ein größtmöglicher Abstand
(mindestens ca. 40 m) zum Ruthsenbach eingehalten wird.
Es erscheint naheliegend, in diesem Bereich auch di e erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
vorzunehmen, um den durch das Vorhaben hervorgerufe nen Eingriff in Natur und Landschaft
zu kompensieren.
9.0 P
LANUNGSRECHTLICHE DARSTELLUNGEN
Das Baugebiet wird als „Fläche für den Gemeinbedarf “ gemäß § 5 Abs. 2, Pkt. 2a BauGB dar-
gestellt mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrstützpunkt“ (s. Abbildungen auf Seite 2).
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 wird auch im Be-
reich des vormaligen Standorts der Feuerwehr an der Frankfurter Landstraße zwischen Gute-
Garten-Straße und Albrechtstraße das Symbol „F“ für Feuerwehr innerhalb der Wohnbauflä-
che aus dem Flächennutzungsplan entfernt, hierdurch wird jedoch nicht die dargestellte Nut-
zung „Wohnbaufläche“ geändert.
Ausschnitt Flächennutzungsplan Ausschnitt Flächennutzungsplan ohne „F“
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
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10.0 V ERKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von der F rankfurter Landstraße aus. Als Hauptzu-/
-abfahrt ist dabei die Feldwegeanbindung am südlich en Rand des Geltungsbereiches vorge-
sehen. Ein entsprechender Ausbau der Wegeparzelle i m Bereich des geplanten Feuerwehr-
standortes wird erforderlich. Über diese Anbindung an die Frankfurter Landstraße soll primär
der Pkw-Verkehr der Einsatzkräfte, aber auch der ni cht im Einsatz befindlichen Löschfahrzeu-
ge erfolgen. Hingegen ist ein Begegnungsverkehr von Pkws und Einsatzfahrzeugen im Ernst-
fall zu vermeiden. Aus diesem Grund eröffnet der Be bauungsplan die Möglichkeit, beide Zu-
bzw. Abfahrten zu trennen. So wird bei den Planfest setzungen des Bebauungsplans A 44 der
Notwendigkeit nachgekommen werden, zusätzlich eine direkte Alarmausfahrt zur Frankfurter
Landstraße hin vorzusehen.
11.0 T
ECHNISCHE INFRASTRUKTUR
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist durch Anschluss an die bestehende Infrastruktur
in der Frankfurter Landstraße gegeben.
Im Rahmen des Straßenbahnneubaus wurde auch eine Üb erprüfung bzw. eine Erneuerung
der Ver- und Entsorgungsleitungen vorgenommen. Zude m ist ein relevanter Mehrbedarf, z.B.
bei der Wasserver- und -entsorgung hier nicht zu erwarten.
12.0 L
ÄRMEMISSIONEN ALS FOLGE DER BAUMASSNAHME
Durch die Verlagerung des Feuerwehrstandortes an de n Ortsrand wird die Gesamtbelastung
der Arheilger Einwohner durch einsatzbedingte Lärmemissionen verringert.
Hingegen kommt es im Umfeld des neuen Feuerwehrstüt zpunktes zu erhöhten Lärmemissio-
nen, wovon insbesondere das Wohngebiet westlich der Frankfurter Landstraße betroffen sein
wird.
Die Freiwillige Feuerwehr Arheilgen rückt jährlich zu ca. 50 Einsätzen aus. Hierbei ist mit dem
An- und Abfahren von bis zu 30 Pkw zu rechnen. Feue rwehrfahrzeuge rangieren auf dem Ge-
lände und verlassen dieses unter Nutzung der Sonder signalanlage. Die Einsätze finden über
das ganze Jahr verteilt zu jeder Tages- und Nachtzeit statt.
Diese Belastung ist den Anwohnern im benachbarten W ohngebiet zuzumuten (siehe dazu
auch: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (T A Lärm) vom 26.08.1998, (GMBI. Nr.
26 vom 28.08.1998 S. 503); sowie: Gefahrenabwehrver ordnung gegen Lärm vom 16. Juni
1993 für Hessen (GVBI.IS. 257)).
Für die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuer wehr werden 14-tägig regelmäßige Ausbil-
dungstermine abgehalten. Zu diesen Übungen sind die An- und Abfahrt von bis zu 30 Pkw zu
erwarten. Während der Übungszeit werden Feuerwehrfa hrzeuge auf dem Hof bewegt, Wech-
sellader rangiert und Übungen durchgeführt. Bei den Übungen können je nach Ausbildungs-
thema verschiedene Geräte der Feuerwehr in Betrieb sein. Lärmrelevant sind hier vor allem
Feuerwehrpumpen, Motorkettensägen, Trennschleifer s owie Stromerzeuger. In der Regel
werden diese Geräte jedoch nicht gleichzeitig und a uch nicht für den gesamten Ausbildungs-
zeitraum betrieben, sondern für wenige Minuten, bis das Übungsziel erreicht ist.
Ebenfalls regelmäßig kommt es daneben zu Übungen de r Jugendfeuerwehr. Die Jugendfeu-
erwehr übt vergleichbar mit der Einsatzabteilung auf dem Hof. Es ist jedoch von weniger Fahr-
zeugbewegungen und laufenden Aggregaten auszugehen.
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 15
Schließlich wird im Rahmen der Feuerwehrausbildung der Berufsfeuerwehr derzeit einmal
jährlich ein Grundausbildungslehrgang durchgeführt. Hierbei ist bei Übungen im Außenbereich
mit vergleichbaren Belastungen zu rechnen, wie währ end der Ausbildungseinheiten der Frei-
willigen Feuerwehr. Die Teilnehmerzahl ist jedoch mit bis zu 20 Personen und Pkw geringer.
Die beschriebenen Aktivitäten werden Auswirkungen a uf die Stellung des Gebäudes auf dem
Grundstück haben um die erforderliche Einhaltung de r TA Lärm zum Schutz der Wohnbebau-
ung westlich der Frankfurter Landstraße zu gewährleisten.
13.0 G RÜNORDNERISCHE BELANGE
Durch die Flächennutzungsplanänderung bzw. dem dara us entwickelten Bebauungsplan wird
ein naturschutzrechtlicher Eingriff vorbereitet. De r Eingriff wird in erster Linie hervorgerufen
durch die geplante Flächenversiegelung, die mit der Errichtung des Feuerwehrstützpunktes
verbunden ist. Dabei ist neben der Gebäudeerrichtun g selbst der große Flächenanteil für den
Betriebshof und die Feuerwehrzufahrt von Bedeutung.
Trotz der im Bebauungsplan verbindlich festgesetzten Maßnahmen zur Minimierung und Kom-
pensation des Eingriffs (z.B. Dachbegrünung, Anpfla nzungen innerhalb des Plangebietes)
kommt es für die Schutzgüter Boden, Arten und Bioto pe sowie Landschaft und Erholung zu
verbleibenden Beeinträchtigungen, durch die externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich
werden.
Um das verbleibende Kompensationsdefizit auszugleic hen, wurde ein Kompensationskonzept
erarbeitet, in dem Maßnahmen zum Ausgleich außerhal b des Plangebietes in unmittelbarer
Nähe in der Ruthsenbachaue bestimmt wurden. Dabei h andelt es sich hierbei um stadteigene
Grundstücke. Das Kompensationskonzept sieht im Wesentlichen drei Maßnahmen vor:
- Entwicklung eines Feldgehölzes,
- Entwicklung von frischen bis feuchten Glatthaferwiesen,
- Entwicklung eines Schilf-Röhrichts.
Durch diese Maßnahmen kann das Kompensationsdefizit ausgeglichen werden. Gemäß Kom-
pensationsverordnung Hessen (KV) werden die Maßnahm en insgesamt mit 58.438 Bio-
topwertpunkten bilanziert. Dies bedeutet, dass das ursprüngliche Ausgleichsdefizit mehr als
kompensiert werden kann. Es verbleibt ein Überschus s von +18.808 Biotopwertpunkten, das
dem Ökopunkte-Konto der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugeführt werden kann.
Da diese Flächen nicht Teil des Geltungsbereiches w erden sollen, soll das Kompensations-
konzept zusammen mit dem Bebauungsplan von der Stadt beschlossen werden.
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
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14.0 F LÄCHENBILANZ
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes von ca . 0,68 ha „Flächen für die Landwirt-
schaft / Ökologisch wertvolles Grünland“ in „Gemein bedarfsfläche / Feuerwehr“ ändert sich die
Flächenbilanz wie folgt (die geänderten Werte sind kursiv gedruckt):
Nutzungsart
Realnutzung 2006
Ausweisung FNP 2006 mit
allen Änderungen einschl.
aktuell. Änderungsverfahren
ha % ha %
Wohnbaufläche 1.520 12 1.584 13
Gemischte Baufläche 115 1 170 1,5
Gewerbliche Baufläche 558 5 578 4,5
Sonderbaufläche 204 2 194 1,5
Gemeinbedarfsfläche 123 1 120
(119 vorher)
1
Bahn, S-Bahn, Depot 199 2 199 2
Hauptverkehrsstraßen 287 2 274 2
Ver- und Entsorgungsfläche 44 47
künstl.
Grundwasseranreicherung
10
10
Grünfläche 850 7 928 8
• besiedelte Fläche 3.910 32,0 4.104
(4.103 vorher)
33,5
Wasserfläche 38 38
Landwirtschaft 1.592 13 1.305 11
Ökologisch wertvolles
Grünland
595 5 712
(713 vorher)
6
Streuobstwiese 125 1 165 1
Waldfläche 5.668 47 5.640 46
Aufforstungsfläche 29
waldartige Brache 35 44
Dünen, Trockenrasen 158 1 187 2
Brache mit Gehölzgruppe 103 1
• unbesiedelte Fläche 8.314 68,0 8.120
(8.121 vorher)
66,5
Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
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TEIL B: UMWELTBERICHT
1.0 EINLEITUNG
Den gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 Abs. 4 und 2a Ba uGB zur Durchführung einer Um-
weltprüfung bzw. zur Erstellung eines Umweltbericht es wird durch die hier vorliegende Be-
schreibung und Bewertung der möglichen Auswirkungen der Planung auf die relevanten
Schutzgüter des Naturhaushaltes Rechnung getragen. Grundlage für die nachfolgenden Aus-
führungen ist der Umweltbericht zum Bebauungsplan A 44 „Feuerwehr Arheilgen“ der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt, der sich mit den Schutzgütern des Naturhaushaltes inhaltlich detaillier-
ter befasst.
1.1 P
LANUNGSANLASS UND -ZIEL
Anlass der Planung ist die Absicht der Wissenschaft sstadt Darmstadt, auf einer städtischen
Fläche am nördlichen Ausgang des Stadtteiles Arheil gen Baurecht für den Neubau eines Ge-
bäudes der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen zu schaffen. Der Neubau wird erforderlich, da der
bisherige Stützpunkt in der Ortsmitte, der Anfang der 1970er Jahre errichtet wurde, nicht mehr
saniert werden kann. Auch ist der zwischenzeitlich erforderliche Platzbedarf an diesem Stand-
ort nicht länger ausreichend.
1.2 Z
IELE DES UMWELTSCHUTZES
1.2.1 BERÜCKSICHTIGUNG DER FÜR DIE PLANUNG RELEVANTEN FACHGESETZE
Für die Schutzgüter des Naturschutzes sind folgende Fachgesetze / Richtlinien relevant:
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBI. I S. 2542), zuletzt
geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzg esetz (HAGBNatSchG)
i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geä ndert durch Art. 2 des Gesetzes vom
27.06.2013 (GVBl. I S. 458)
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) i.d.F. vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zu-
letzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetz es vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S.
212)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zul etzt geän-
dert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724)
- Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zule tzt geän-
dert durch Art. 62 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I
S. 94), zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Le-
bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)
- Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. No-
vember 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie)
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
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1.2.2 B ERÜCKSICHTIGUNG DER FÜR DIE PLANUNG RELEVANTEN FACHPLÄNE
Für die Planung sind folgende Fachpläne / Richtlinien relevant:
• Regionalplan / Regionaler Flächennutzungsplan 2010
• Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt 2006
• Landschaftsplan der Stadt Darmstadt 2004
2.0 B ESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER DURCH DIE PLANUNG ZU ERWARTENDEN UMWELT -
AUSWIRKUNGEN
2.1 B ESCHREIBUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES
Der ca. 0,68 ha große Plangeltungsbereich liegt im Naturraum „Hegbach-Apfelbach-Grund“ bei
ca. 123 m ü. NN; die Fläche ist weitgehend eben.
2.1.1 A
KTUELLE FLÄCHENNUTZUNG
Die aktuelle Nutzung wird vorwiegend durch die acke rbauliche Nutzung auf den Flurstücken
Nr. 476/2 tlw., 477/2 tlw. und 478/2 tlw. der Flur 2 Gemarkung Arheilgen bestimmt. Im Frühjahr
2014 wurde dort Raps angebaut. Im westlichen Dritte l des Flurstücks Nr. 476/2 befindet sich
zudem Grünland. Das Plangebiet umfasst auch die Wegeparzellen Nr. 773 tlw. und 777 tlw.
2.1.2 S CHUTZGUT BODEN
In dem zum Bebauungsplan erstellten Gutachten wurde folgende Schichtenfolge des Bodens
konstruiert:
Auffüllungen (bis ca. 0,6 m): lockere Lagerung v.a. dunkelbraun er bis brauner, schluffiger,
schwach kiesiger Feinsande mit Fremdbestandteilen a us Keramik, Folienresten, Kohle- /
Ziegelresten. Nicht in allen Bohrungen ermittelt. K ein grobstückiger Bauschutt, keine Bau-
werksreste.
Feinsande : direkt unter dem Oberboden mitteldichte Lagerung schwach schluffiger bis
schluffiger Feinsande / Sande mit lokalen Schluff-Linsen /-lagen.
Schluff- / Ton-Linsen / Lagen (zwischen 1,5 und 2,9 m unter GOF): breiige Konsis tenz
bindiger Böden im Grundwassereinfluss, möglicherwei se handelt es sich um eine durch-
gängige, „geneigte“ Schicht.
Es wird zudem darüber informiert, dass auf dem Bauf eld mit dem Auffinden von Bombenblind-
gängern zu rechnen ist. Für zukünftige bodeneingrei fende Maßnahmen sind daher die ent-
sprechenden Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu beachten.
Die Böden sind durch ein geringes bis mittleres Ert ragspotenzial, ein sehr geringes Filterver-
mögen und ein geringes Nitratrückhaltevermögen geke nnzeichnet. Die Erosionsgefährdung
wird als mittel bis schwach eingestuft. Die Gesamtb ewertung für die Bodenfunktionen liegt im
Westen bei Stufe 3 (mittel) und im Osten bei Stufe 2 (gering). Versiegelte und damit funktions-
lose Böden sind im Plangebiet derzeit nur in geringem Umfang vorhanden.
2.1.3 SCHUTZGUT WASSER
Die überplante Fläche liegt in der Aue des Ruthsenb achs. Schutzzonen von Wasser-
schutzgebieten sind von der Planung nicht betroffen . Nordöstlich des Plangebiets wurde ein
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
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Überschwemmungsgebiet festgestellt. Entsprechende v orsorgende Maßnahmen sind bei der
Planung der geplanten Einrichtung zu berücksichtigen.
Die Ergiebigkeit des Grundwassers ist sehr hoch, di e Verschmutzungsempfindlichkeit groß bis
mittel. Die Gesamthärte wird als „hart“ eingestuft, die Belastung mit Nitrat und Sulfat als „mit-
tel“ bzw. „relativ hoch“.
Die bisher ermittelten Grundwasserstände liegen zwi schen < 0 m (überflutet, April 1957) und
1-2 m (Oktober 1993). Da bei Umsetzung der Planung mit großflächigen Aufspiegelungen des
Grundwassers zu rechnen ist, sind die im Grundwasse rbewirtschaftungsplan formulierten Vor-
gaben zum Grundwasserschutz zu beachten.
Auf Grund der vorherrschenden Bodenverhältnisse ist eine oberflächennahe Versickerung von
Niederschlagswasser nicht möglich. Vielmehr wird be i dem bereichsweise gering durchlässi-
gen Boden mit Stau- und Schichtwasser bis zur Geländeoberfläche zu rechnen sein.
2.1.4 SCHUTZGUT KLIMA UND BIOKLIMA
Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der w armen, trockenen Rheinebene und dem
kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald. Allgemei n ist diese Klimazone gekennzeichnet
durch milde Winter und warme Sommer mit geringem Ni ederschlag. In Darmstadt herrschen
Winde aus westlichen Richtungen (SW, W) vor. Die Os twindlagen nehmen 1/3 aller Windrich-
tungen ein. Für die lufthygienische Situation der S tadt sind die mittleren Windgeschwindigkei-
ten von großer Bedeutung; sie liegen für Darmstadt bei 3,3 m/s. Windarme Wetterlagen sind
selten.
Im Norden von Darmstadt tritt im Vergleich zum östl ichen Teil ein Starkwindband in abge-
schwächter Form auf, wobei im Osten auf der Luvseit e höhere Windgeschwindigkeiten zu ver-
zeichnen sind. Der Ortskern von Arheilgen wird von dieser östlichen Strömung noch erreicht,
was sich in einer deutlichen Abkühlung bemerkbar ma cht. Im Bereich der nördlich an das
Plangebiet angrenzenden Silzaue verläuft eine in os t-westlicher Richtung verlaufende Luftleit-
und Sammelbahn mittlerer Bedeutung. Insgesamt liegt die überplante Fläche in einem Bereich
mit mittlerer Bedeutung für die Kaltluftproduktion.
Der Raum Darmstadt zählt aufgrund seiner Beckenlage zur bioklimatischen Belastungszone.
Während der Sommermonate ist das Gebiet strahlungsb egünstigt mit hoher Wärmebelastung,
häufig in Verbindung mit Schwüle. Im Herbst und Win ter kehrt sich dieses Verhältnis um, da
die Rheinebene dann mit stabilen Kaltluftschichten erfüllt ist (Inversionslagen). Es bilden sich
Dunst und Nebel. An diesen austauscharmen Wetterlag en besteht Gefahr von erhöhter Luft-
verschmutzung.
2.1.5 S
CHUTZGUT ARTEN UND BIOTOPE
In dem in der Aue des Ruthsenbachs gelegenen Plange biet könnten sich potenziell wertvolle
Biotoptypen wie Bach- bzw. Bachuferwald und / oder offene Lebensräume wie Feuchtgrün-
land, Seggenriede oder Schilfflächen ausbilden.
Im April 2014 wurden im Bereich des Plangebiets die Biotoptypen „Acker mit intensiver Nut-
zung“ (Raps) und „Grünland“ (ruderale Wiese) ermitt elt. Bei den dort nachgewiesenen Pflan-
zenarten handelt es sich ausschließlich um sehr häu fige, weit verbreitete Arten. Die Römische
Kamille ist als Neubürger (Neophyt) einzustufen.
In 2014 erfolgten faunistische Untersuchungen zu den Tiergruppen Vögel und Reptilien. Dabei
wurden im Plangebiet 16 Vogelarten mit günstigem Er haltungszustand und 11 Vogelarten mit
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 20
ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand nachgewiesen. Die für offene Landschaften ty-
pischen Arten Feldlerche (Alauda arvensis) und Wies enschafstelze (Motacilla flava) konnten
nicht beobachtet werden.
Unter den Reptilien wurde die Blindschleiche (Angui s fragilis), nicht aber die arten-
schutzrechtlich relevante Zauneidechse (Lacerta agilis) nachgewiesen.
Im Umkreis von 5 km zum Plangebiet sind drei NATURA 2000-Gebiete zu verzeichnen. Für
das FFH-Gebiet „Kranichsteiner Wald mit Hegbachaue, Mörsbacher Grund und Silzwiesen“ ist
davon auszugehen, dass über die nördlich angrenzend e Silzbachaue relevante Austausch-
und Wechselbeziehungen mit der überplanten Fläche bestehen.
Die überplante Fläche liegt vollständig im ca. 71.2 12 ha großen Landschaftsschutzgebiet
„Darmstadt“ (Nr. 2411001).
2.1.6 SCHUTZGÜTER LANDSCHAFTSBILD UND ERHOLUNG
Das Landschaftsbild wird in diesem Teil der Ruthsen bachaue vorwiegend von der strukturlo-
sen Ackerfläche geprägt. Bedingt durch seine Nähe z ur Ortslage von Arheilgen sowie durch
seine Lage in der Aue des Ruthsenbaches kommt dem P langebiet potenziell eine Bedeutung
für die ortsnahe Erholung zu. Diese Funktion wird d urch die benachbarte Frankfurter Land-
straße mit ihrem hohen Verkehrsaufkommen jedoch stark eingeschränkt.
2.1.7 S CHUTZGUT MENSCH
Das Rhein-Main-Gebiet zählt aufgrund seiner Beckenl age zu einer bioklimatischen Belas-
tungszone. Während der Sommermonate ist das Gebiet strahlungsbegünstigt mit hoher Wär-
mebelastung, häufig in Verbindung mit Schwüle. Im H erbst und Winter kehrt sich dieses Ver-
hältnis um, da die Rheinebene dann mit stabilen Kal tluftschichten erfüllt ist (Inversionslagen).
Es bilden sich Dunst und Nebel. An diesen austausch armen Wetterlagen besteht die Gefahr
von erhöhter Luftverschmutzung. Zudem sind in den W intermonaten deutliche Jahresschwan-
kungen mit Maximum zu verzeichnen, bedingt durch de n verstärkten Hausbrand. Daneben ist
der Kfz-Verkehr als Hauptemittent zu nennen.
Unter den Emissionen sind für das Plangebiet hauptsächlich die Emittent engruppen Kfz-
Verkehr (Frankfurter Landstraße) und Gebäudeheizung relevant. Bei den Immissionen sind
vor allem die ermittelten Belastungen mit Feinstaub (sehr hoch) und für Stickstoffdioxid (hoch)
hervorzuheben.
Als hauptsächliche Lärmquellen sind innerhalb des Plangebiets der Verkehr auf der Frankfur-
ter Landstraße sowie der Flugverkehr zu nennen. Ent lang der Frankfurter Landstraße liegt der
Lärmpegel im Tageszeitraum bei > 60-65 dB(A) und au f den angrenzenden Flächen bei > 55-
60 dB(A), im Nachtzeitraum bei > 50-55 bzw. > 45-50 dB(A). Der vom Betrieb des Flughafens
Frankfurt / Rhein-Main verursachte Fluglärm lag in 2011 im Tageszeitraum bei > 55-60 dB(A)
und im Nachtzeitraum bei > 50-55 dB(A). Auf der ent lang der Frankfurter Landstraße verlau-
fenden Trasse der Straßenbahn werden im westlichen Teil des Plangebiets im Tageszeitraum
Lärmpegel von > 55-60 dB(A) und im Nachtzeitraum > 45-50 dB(A)erreicht.
2.1.8 K
ULTURGÜTER UND SONSTIGE SACHGÜTER
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen.
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 21
2.1.9 W ECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN
Es ist davon auszugehen, dass die natürlichen Funktionen des Wasserhaushalts auf den bis-
her unbefestigten Böden noch weitgehend intakt sind.
Auf den Klimahaushalt hat die nach Norden offene Ruthsenbachaue durch ihre Kalt- / Frisch-
luftproduktion positive Auswirkungen.
Für die lokalen Lebensgemeinschaften erfüllt die überplante Fläche potenzielle Funktion en
als Offenland-Habitat im Auebereich.
Das Landschaftsbild im Bereich der Ruthsenbachaue wird im Plangebiet d urch die intensiv
genutzte Ackerfläche geprägt.
Die genannten positiven Wirkungen der überplanten F läche auf Wasser, Klima und Land-
schaftsbild haben günstige Auswirkungen auf das Woh n- und Arbeitsumfeld des Menschen .
Negativ wirken sich auf Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen vor allem die bioklimati-
schen und lufthygienischen Belastungen aus dem Kfz- Verkehr sowie die Lärmimmissionen
aus.
2.2 P
ROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI DURCHFÜHRUNG DER
PLANUNG
Schutzgut Boden 1
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiege lung werden dem Naturhaushalt ca.
4.779 m² Böden, die bisher vorwiegend landwirtschaftlich genutzt wurden, dauerhaft entzogen.
Darüber hinaus können zusätzlich 278 m² bisher offe ne Bodenoberflächen zusätzlich wasser-
gebunden befestigt werden. Dies bedeutet zum einen, dass die vollständig versiegelten Böden
bei Realisierung der Planung nicht mehr für den nat ürlichen Wasserhaushalt der Ruthsen-
bachaue zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden dem Naturhaushalt auf ca. 5.057 m² in
Anspruch genommener Fläche für Bebauung, Versiegelung und Befestigung zukünftig Flächen
mit besonderem Standortpotenzial für die Biotopentw icklung (Bachauenwald, Feuchtgrünland)
entzogen. Die bisherige Ackerfläche wird zudem nich t mehr für die Produktion von Nah-
rungsmitteln für den Menschen zur Verfügung stehen.
Zu Beeinträchtigungen des natürlich gewachsenen Bod ens wird es zudem im Bereich der ca.
2.000 m² Fläche kommen, auf denen zur Wahrung der G ründungssicherheit ein Bodenaus-
tausch mit Baugrund verbessernden Maßnahmen erfolgen muss.
Dieser Eingriff in das Bodenpotenzial könnte ledigl ich durch eine Bodenentsiegelung an ande-
rer Stelle adäquat kompensiert werden. Einen Beitrag zur Minimierung stellt jedoch die geplan-
te Begrünung der Dachflächen dar. Da die Eingriffsf läche mit einer Größe von ca. 0,5 ha ins-
gesamt nicht allzu großflächig ist, verbleibt bei R ealisierung der Planung kein erhebliches
Kompensationsdefizit. Eine genaue Beschreibung ist dem Umweltbericht zum Bebauungsplan
A 44 „Feuerwehr Arheilgen“ zu entnehmen.
Schutzgut Wasser
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiege lung werden dem Naturhaushalt ca.
2.779 m² bisher nur eingeschränkt versickerungsfähi ger Böden entzogen. Dieser Eingriff kann
1 Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Eingriffe ist dem Umweltbericht zum Bebauungsplan
A 44 „Feuerwehr Arheilgen“ zu entnehmen.
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 22
durch die Festsetzungen zur Wasserrückhaltung (Zist ernen) und Befestigung der Stellplätze
mit wasserdurchlässigen Belägen weitgehend minimiert bzw. kompensiert werden.
Schutzgut Klima / Bioklima
Durch die zusätzlich geplante Bebauung und Versiege lung wird es auf einer Fläche von ca.
2.779 m² zu Änderungen der aktuellen Situation komm en, da die bisher landwirtschaftlich ge-
nutzten Flächen mit Bedeutung für die Kaltluftprodu ktion zukünftig nicht mehr wie bisher als
klimatische Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass es
auf den versiegelten Flächen zu einer vermehrten Au fheizung kommt, die wegen des relativ
geringen Umfangs jedoch nicht über den Änderungsbereich hinaus wirksam werden dürfte. Ein
wesentlicher Beitrag zur Minimierung des Eingriffs wird dabei durch die geplante Dachbegrü-
nung geleistet, sodass bei Realisierung der Planung nur ein sehr geringes Kompensationsde-
fizit verbleibt.
Schutzgut Arten und Biotope
Bei Realisierung der Planung wird den Tier- und Pfl anzengemeinschaften auf ca. 0,7 ha ein
potenziell wertvoller Lebensraum in der Aue des Rut hsenbachs entzogen, der zukünftig nicht
mehr für die Entwicklung standorttypischer Lebensra umtypen wie z.B. Bachauenwald oder
Feuchtgrünland zur Verfügung stehen wird. Gleichzei tig kann die überplante Fläche bei Reali-
sierung der Planung nicht mehr in Austausch- und We chselbeziehung mit den Lebensgemein-
schaften des FFH-Gebiets „Kranichsteiner Wald mit H egbachaue, Mörsbacher Grund und
Silzwiesen“ stehen. Durch die geplanten Pflanzmaßna hmen im Westen, Norden und Osten
des Plangebiets können diese Eingriffe nur in geringem Umfang kompensiert werden. Aus die-
sem Grund werden zusätzlich im Umfeld des überplant en Bereichs bisher intensiv ackerbau-
lich genutzte Flächen als Extensivgrünland bzw. Fel dgehölz entwickelt. Durch diese Maß-
nahmen werden nach Realisierung der Planung auch de r nach BArtSchV „besonders ge-
schützten“ Blindschleiche geeignete Ersatz-Lebensräume zur Verfügung stehen.
Die planungsrelevanten Ergebnisse der Artenschutzprüfung (Natur im Raum, Juli 2014)
lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Für 7 Vogelarten erfolgte eine spezifische Artensch utzprüfung mit dem Ergebnis, dass auch
ohne weitere Maßnahmen kein Verbotsbestand gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG eint ritt. Für wei-
tere 10 Vogelarten sind folgende Maßnahmen zu realisieren, um das Eintreten von Verbots-
beständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden:
M 01 Abschirmung von Störreizen – Zielart Teichrohrsäng er
M 02 Gehölzschutz – Zielgruppe an Gehölze gebundene Voge larten
(liegt außerhalb des Geltungsbereiches)
M 03 Beschränkung der Ausführungszeit – Zielgruppe Bode nbrütende Vogelarten
Schutzgüter Landschaftsbild und Erholung
Das Plangebiet liegt derzeit noch im Landschaftssch utzgebiet „Darmstadt“, aus dem es auf
Antrag beim RP Darmstadt entlassen werden soll. Für diese notwendige Teillöschung wurde
von der Genehmigungsbehörde bereits ein positiver Bescheid in Aussicht gestellt.
Durch die geplante Umnutzung wird der bisher landwi rtschaftlich geprägte Planbereich voll-
ständig den Charakter einer durch Bebauung und Vers iegelung geprägten Baufläche anneh-
men. Durch die Eingrünung der Fläche entlang der Fr ankfurter Straße mit einem voraussicht-
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 23
lich 3 m breiten Gebüschstreifen und zur umgebenden freien Landschaft mit 5 m breiten
Baumhecken kann dieser Eingriff in das Landschaftsbild nur teilweise kompensiert werden.
Der Bevölkerung wird durch das Vorhaben eine 0,7 ha große unbebaute Fläche mit potenziel-
ler Bedeutung für die Erholung dauerhaft entzogen.
Schutzgut Mensch
Durch die geplante Ansiedlung der Stadtteilfeuerweh r in Gegenlage zu einer bestehenden
Wohnbaufläche wird es für die dortigen Bewohner zu vermehrten Lärm- und Schadgasemissi-
onen durch den Betrieb der Einrichtung kommen. Bei den Schallimmissionen handelt es sich
im Einzelnen um Lkw- und Pkw-Verkehr auf dem Betrie bsgelände, zeitweisen Einsatz von Ag-
gregaten / Geräten, zeitweisen Betrieb von Lkw mit erhöhter Drehzahl, Ausbildung von Perso-
nen im Freien und den Betrieb einer Waschhalle. In dem in 2014 erstellten Schallgutachten
(Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft, Darmstadt) wir d die Immissionssituation für den Pla-
nungsfall wie folgt prognostiziert:
„Beim regelmäßigen Aus- und Fortbildungsbetrieb in der geplanten Feuerwache der Freiwilli-
gen Feuerwehr Arheilgen in Darmstadt-Arheilgen im Zuge des Bebauungsplanes A 44 „Freiwil-
lige Feuerwehr Arheilgen“ werden an der benachbarte n Wohnbebauung die Anforderungen
der TA Lärm (...) an den Schallimmissionsschutz ohn e zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen si-
cher eingehalten. Entsprechend der Ausnahmeregelung für Notsituationen (...) sind Geräu-
sche, die bei Einsätzen entstehen, nicht zu berücks ichtigen, da die maßgeblichen Immissions-
richtwerte überschritten werden dürfen, soweit es u.a. zur Abwehr von Gefahren für die öffent-
liche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.“
Verbleibende Beeinträchtigungen
Die Realisierung der Planung wird auf alle Schutzgü ter des Naturhaushaltes Auswirkungen
haben, die nur teilweise innerhalb des Plangebiets kompensiert werden können. Hiervon be-
sonders betroffen sind die Schutzgüter Boden, Arten und Biotope sowie Landschaft und Erho-
lung, für die aus diesem Grund außerhalb des Planbereichs Kompensationsmaßnahmen erfol-
gen müssen.
2.3 P
ROGNOSE DES UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
Bei Nichtdurchführung der Planung ist von einer wei tgehenden Beibehaltung des status quo
auszugehen. Dies bedeutet eine Erhaltung der bisher igen landwirtschaftlichen Nutzflächen mit
ihren nur eingeschränkt versickerungsfähigen Böden sowie weiteren Einträgen von Düngemit-
teln und Bioziden. Der Wasserhaushalt der Aue würde zudem weiterhin unverändert bleiben.
Auch hinsichtlich des Lokalklimas könnte der Auebereich seine Ausgleichsfunktion dur ch
Kaltluftproduktion beibehalten. Für das Schutzgut Arten und Biotope würde die Beibehaltung
des aktuellen Zustands die Erhaltung eines Auenbere ichs mit derzeit geringer, potenziell aber
hoher Bedeutung für die Lebensgemeinschaften bedeut en. In Hinblick auf die Schutzgüter
Landschaftsbild und Erholung würde ein Verzicht auf die Planung ein unverändert es Land-
schaftsbild mit Eignung für die Erholung zur Folge haben. Für die menschliche Gesundheit
würde es nicht zu einer Erhöhung der derzeitigen Lärm- und Schadgasemissionen kommen.
2.4 G EPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG , MINIMIERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER
NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN
Die durch Realisierung der Planung zu erwartenden B eeinträchtigungen des Naturhaushalts
sollen durch folgende Maßnahmen, die über entsprech ende Festsetzungen nach § 9 Abs. 1
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 24
BauGB bzw. durch Hinweise im verbindlichen Bauleitp lan verankert sind, minimiert bzw. kom-
pensiert werden:
• Einhaltung eines Abstandes von 40 m zwischen der B ebauung und dem Ruthsenbach,
• Festsetzung von wasserdurchlässigen Materialien fü r die Stellplätze,
• Festsetzung von Maßnahmen zur Rückhaltung des Nied erschlagswassers in Zisternen,
• Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmalen,
• Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung,
• Festsetzung von hellen, Temperatur reduzierenden M aterialien für die Hofflächen,
• Festsetzung zum Anpflanzen von Gehölzen,
• Festsetzung zur ausschließlichen Verwendung heimis cher Bäume und Sträucher,
• Festsetzungen von Maßnahmen zum Ausschluss von Ver botstatbeständen gem. § 44
Abs. 1 BNatSchG,
• Bereitstellung von Kompensationsflächen in der Rut hsenbachaue,
• Hinweis zum Schutz des Oberbodens während der Baua rbeiten gem. DIN 18915 Blatt 3,
• Hinweis auf Solarenergienutzung,
• Hinweis zur Verwendung von staubdichten, nach unte n abstrahlenden Natriumdampf-
Hochdrucklampen für die Beleuchtung der Zufahrten, Stellplatz- und Hofflächen.
2.5 M
ÖGLICHE PLANUNGSALTERNATIVEN
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für de n Feuerwehr-Neubau wurden verschie-
dene Grundstücke hinsichtlich ihrer Eignung für die geplante Nutzung untersucht. Berücksich-
tigt wurden Vorgaben wie eine gute Abfahrmöglichkei t zu Einsatzorten, eine gute Erreichbar-
keit auch durch den ÖPNV, ausreichend Fläche für de n Neubau, die Störwirkung auf die
Nachbarschaft sowie die Verfügbarkeit des Grundstücks.
Da innerhalb der Ortslage von Arheilgen keine sonst igen Flächen zur Verfügung stehen, die
diese Anforderungen erfüllen, wurden als Resultat d ieser Suche die städtischen Flurstücke
476/2, 477/2 und 478/2 der Flur 2 in der Gemarkung Arheilgen gegenüber der Endhaltestelle /
Wendeschleife der Straßenbahnlinie am nördlichen Au sgang des Stadtteils Arheilgen als
Standort ermittelt, der sich unter Abwägung aller V orgaben gut für den geplanten Zweck eig-
net.
Ursprünglich war beabsichtigt, den Neubau des Feuer wehrgebäudes mit der Errichtung einer
Polizeistation zu verbinden. Diese Absicht wird nun nicht weiter verfolgt.
3.0 B
ESCHREIBUNG DER METHODEN UND RAHMENBEDINGUNGEN BEI DER ERSTELLUNG DES
UMWELTBERICHTES
Der vorliegende Bericht wurde gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB erstellt. Als
wesentliche Datengrundlagen wurde der Umweltbericht zum Bebauungsplan A 44 „Feuerwehr
Arheilgen“ ausgewertet.
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 25
4.0 B ESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN
AUSWIRKUNGEN
Durch die Realisierung der Planung wird es zu Eingr iffen in die Schutzgüter des Natur-
haushaltes kommen. Über die Festsetzungen des Bebau ungsplans sollen die zu erwartenden
Beeinträchtigungen zwar soweit wie möglich minimier t bzw. kompensiert werden. Dennoch
wird nach Umsetzung der Planung ein Kompensationsdefizit für einige Schutzgüter verbleiben,
die außerhalb des Geltungsbereichs ausgeglichen wer den. Eine Überwachung der zu erwar-
tenden Auswirkungen ist nicht erforderlich, da dies e insgesamt nicht als erheblich eingestuft
werden.
5.0 ZUSAMMENFASSUNG
Anlass der Planung ist die Absicht der Wissenschaft sstadt Darmstadt, auf einer städtischen
Fläche am nördlichen Ausgang des Stadtteiles Arheil gen Baurecht für den Neubau eines Ge-
bäudes der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) Arheilgen zu schaffen. Der Neubau wird erforderlich,
da der bisherige Stützpunkt in der Ortsmitte, der A nfang der 1970er Jahre errichtet wurde,
nicht mehr saniert werden kann. Auch ist der zwischenzeitlich erforderliche Platzbedarf an die-
sem Standort nicht länger ausreichend.
Aktueller Zustand der Schutzgüter
Die aktuelle Nutzung wird vorwiegend durch die acke rbauliche Nutzung bestimmt. Im westli-
chen Drittel des Grundstücks Nr. 476/2 befindet sich zudem Grünland.
In dem zum Bebauungsplan erstellten Gutachten wurde folgende Schichtenfolge des Bodens
konstruiert: Auffüllungen (bis ca. 0,6 m), Feinsand e, Schluff- / Ton-Linsen / Lagen (zwischen
1,5 und 2,9 m unter GOF). Die Gesamtbewertung für d ie Bodenfunktionen liegt im Westen bei
Stufe 3 (mittel) und im Osten bei Stufe 2 (gering). Versiegelte und damit funktionslose Böden
sind im Plangebiet derzeit nur in geringem Umfang v orhanden. Mit dem Auffinden von Bom-
benblindgängern ist zu rechnen.
Die überplante Fläche liegt in der Aue des Ruthsenbachs . Nordöstlich des Plangebiets wurde
ein Überschwemmungsgebiet festgestellt. Die Ergiebi gkeit des Grundwassers ist sehr hoch,
die Verschmutzungsempfindlichkeit groß bis mittel. Die Belastung mit Nitrat und Sulfat als „mit-
tel“ bzw. „relativ hoch“. Da bei Umsetzung der Plan ung mit großflächigen Aufspiegelungen des
Grundwassers zu rechnen ist, sind die im Grundwasse rbewirtschaftungsplan formulierten Vor-
gaben zum Grundwasserschutz zu beachten. Auf Grund der vorherrschenden Bodenverhält-
nisse ist eine oberflächennahe Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich.
Für die lufthygienische Situation der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Umstand v on
Bedeutung, dass windarme Wetterlagen selten sind. Bei austauscharmen Wetterlagen besteht
daher die Gefahr von erhöhter Luftverschmutzung. De r Ortskern von Arheilgen wird von einer
östlichen Strömung erreicht, die eine deutliche Abk ühlung bringt. Im Bereich der nördlich an
das Plangebiet angrenzenden Silzaue verläuft eine i n ost-westlicher Richtung verlaufende
Luftleit- und Sammelbahn mittlerer Bedeutung. Insgesamt liegt die überplante Fläche in einem
Bereich mit mittlerer Bedeutung für die Kaltluftproduktion.
Im April 2014 wurden im Bereich des Plangebiets die Biotoptypen „Acker mit intensiver Nut-
zung“ und „Grünland“ ermittelt. Bei den dort nachge wiesenen Pflanzenarten handelt es sich
ausschließlich um sehr häufige, weit verbreitete Ar ten. Bei den faunistischen Erhebungen in
2014 wurden im Plangebiet 16 Vogelarten mit günstig em Erhaltungszustand und 11 Vogelar-
ten mit ungünstig-unzureichendem Erhaltungszustand nachgewiesen. Die für offene Land-
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
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schaften typischen Arten Feldlerche und Wiesenschaf stelze waren nicht darunter. Unter den
Reptilien wurde die Blindschleiche, nicht aber die artenschutzrechtlich relevante Zauneidechse
nachgewiesen.
Die überplante Fläche liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Darmstadt“.
Das Landschaftsbild wird vorwiegend von der strukturlosen Ackerfläche geprägt. Dem Plan-
gebiet kommt eine potenzielle Bedeutung für die ort snahe Erholung zu. Diese Funktion wird
durch die benachbarte Frankfurter Landstraße mit ih rem hohen Verkehrsaufkommen jedoch
stark eingeschränkt.
Das Rhein-Main-Gebiet zählt aufgrund seiner Beckenl age zu einer bioklimatischen Belas-
tungszone . Unter den Emissionen sind für das Plangebiet hauptsächlich der Kfz-Verkehr und
die Gebäudeheizung relevant. Bei den Immissionen sind vor allem die ermittelten Belastun-
gen mit Feinstaub und für Stickstoffdioxid hervorzuheben.
Als hauptsächliche Lärmquellen sind innerhalb des Plangebiets der Verkehr auf der Frankfur-
ter Landstraße sowie der Flugverkehr zu nennen.
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Durch die geplante Bebauung, Versiegelung und Befestigung werden insgesamt 5.057 m² Bo-
den in Anspruch genommen. Diese werden zukünftig nicht mehr für die Landwirtschaft, den
natürlichen Wasserhaushalt bzw. die Biotopentwicklu ng zur Verfügung stehen. Einen Beitrag
zur Minimierung stellt die geplante Begrünung der Dachflächen dar.
Durch die geplante Bebauung und Versiegelung werden dem Wasserhaushalt ca. 2.779 m²
bisher nur eingeschränkt versickerungsfähiger Böden entzogen. Dieser Eingriff kann durch die
im Bebauungsplan zu treffenden Festsetzungen weitge hend minimiert bzw. kompensiert wer-
den.
Durch die geplante Bebauung und Versiegelung wird e s auf einer Fläche von ca. 2.779 m² zu
Änderungen der lokalklimatischen Situation kommen, da die bisher landwirtschaftlich ge-
nutzten Flächen zukünftig nicht mehr als klimatisch e Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen.
Einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung des Eing riffs stellt die geplante Dachbegrünung
dar.
Bei Realisierung der Planung wird den Tier- und Pflanzengemeinschaften auf ca. 0,7 ha ein
potenziell wertvoller Lebensraum in der Aue des Rut hsenbachs entzogen, der zukünftig nicht
mehr für Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung steht. Durch die geplanten Pflanzmaßnah-
men kann nur eine geringfügige Kompensation erfolge n. Durch geeignete Maßnahmen kann
das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG vermieden werden.
Das Plangebiet soll aus dem Landschaftsschutzgebiet „Darmstadt“ entlassen werden.
Durch die geplante Umnutzung wird der Planbereich d en Charakter einer Baufläche anneh-
men. Durch die geplanten Pflanzmaßnahmen kann diese r Eingriff in das Landschaftsbild nur
teilweise kompensiert werden. Der Bevölkerung wird durch das Vorhaben eine 0,7 ha große
Erholungsfläche dauerhaft entzogen.
Durch die geplante Ansiedlung der Stadtteilfeuerweh r in Gegenlage zu einer bestehenden
Wohnbaufläche wird es für die dortigen Bewohner zu vermehrten Lärm- und Schad-
gasemissionen durch den Betrieb der Einrichtung kommen.
Begründung zur Änderung 6.1 des Flächennutzungsplanes Darmstadt
Seite 27
Trotz der im Bebauungsplan verbindlich festgesetzten Maßnahmen zur Minimierung und Kom-
pensation des Eingriffs kommt es für die Schutzgüte r Boden, Arten und Biotope sowie Land-
schaft und Erholung zu verbleibenden Beeinträchtigungen , durch die externe Kompensati-
onsmaßnahmen erforderlich werden.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
anlage 7
332 Zeichen
Punkt 6: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0548) Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 1
39657 Zeichen
6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt: Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 05.06.2014: I. Entwurf Aus regionalplanerischer Sicht ist zu bemerken, dass der Flächenbedarf für die geplante Feuerwehr Arheilgen in den Scoping-Unt erlagen noch mit 5.200 m² angegeben wurde, nun laut Ziffer 3 der Planunter lagen „geringfügig (auf jetzt 6.864 m² und somit immerhin um ein Drittel) a usgeweitet“ wurde. Dabei stellt sich die Aufnahme des westlich gelegenen Rad - und Fußweges in den Plangeltungsbereich als unproblematisch dar, wohing egen die Ausweitung in östliche Richtung bis zum Mindestabstand von 40 m z um Ruthsenbach un- spezifiziert und nicht nachvollziehbar bleibt. Hier sind im weiteren Verfahren die tatsächlichen Erfordernisse für die Flächeninanspruchnahme darzulegen. Im Übrigen wird festgestellt, dass bei der Neuauswe isung der Gemeinbedarfs- fläche neben der Vorrangfläche für die Landwirtscha ft auch der Regionale Grünzug tangiert wird, der gemäß Z 4.3-2 des RPS/Re gFNP 2010 grundsätz- lich von Bebauung freizuhalten ist. Es handelt sich bei der geplanten Maß- nahme jedoch um eine Inanspruchnahme in relativ ger ingem Umfang, bei der regionalplanerische Bedenken zurückgestellt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Beschluss de r Regionalversamm- lung (RVS) vom 01. März 2013 die Inanspruchnahme vo n Flächen im Vor- ranggebiet Regionaler Grünzug unabhängig von ihrer Größe im gleichen Na- turraum zu kompensieren ist. Es ist von Seiten der Kommune im weiteren Verfahren ein Vorschlag für eine Fläche vorzulegen, die für eine Kompensation des Vo rranggebietes Regiona- ler Grünzug in Frage kommt. Diese Kompensationsfläc he ist in der Begrün- dung zur Bauleitplanung in Text und Karte darzulege n. Sofern hierzu Erörte- rungsbedarf besteht, stehe ich Ihnen für Informatio nen und Erläuterungen gerne zur Verfügung. Der in den Scoping-Unterlagen angegebene Flächenbed arf war noch nicht ausreichend planerisch untermauert. Die Auswe itung des Bereichs resultiert aus den zwischenzeitlich formulierten An forderungen der Feu- erwehr hinsichtlich der erforderlichen Größe, Ausfa hrtsbereiche, Stell- plätze u.a. Ein konkretes Raumprogramm sowie eine M achbarkeitsstu- die wurden im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmst adt unter Einbe- ziehung der Feuerwehr erarbeitet und bestätigen den jetzigen Flächen- bedarf. Der von der ONB geforderte Mindestabstand z um Ruthsenbach von 40 m wird eingehalten. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Regionalversammlung Südhessen hat unter Bezugna hme auf den Regionalplan, Kapitel 4.3 Regionaler Grünzug Z 4.3- 2 und Z 4.3-3 hin- sichtlich möglicher genehmigungsfähiger Eingriffe i n die Funktion der Vorranggebiete Regionaler Grünzüge außerhalb des Ba llungsraums Frankfurt/Rhein-Main folgendes Verfahren zur Kompen sation beschlos- sen: Die Inanspruchnahme von Flächen im Vorranggebiet Re gionaler Grün- zug ist unabhängig von ihrer Größe im gleichen Natu rraum zu kompen- sieren. Bei Flächen unter 5 ha wird kein förmliches Verfahren durchge- führt. Die Entscheidung erfolgt durch die obere Lan desplanungsbehör- de. Es werden durch das Plangebiet 0,6 ha des regionale n Grünzugs in Anspruch genommen. In Abstimmung mit dem RP ist als Kompensati- onsfläche im Anschluss an den regionalen Grünzug ei ne Fläche südöst- Anlage 1 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Aus Sicht der zu wahrenden Belange Landwirtschaft/Feldflur nehme ich zu der oben genannten Planung wie folgt Stellung: Mit der vorliegenden Planung soll das Baurecht für die Errichtung eines neuen Feuerwehrstützpunktes geschaffen werden. Das Plange biet weist derzeit eine Größe von ca. 0,69 ha auf, wird ackerbaulich bewirt schaftet und ist im rechts- kräftigen „Regionalplan Südhessen 2010“ als „Vorran ggebiet für Landwirt- schaft“ dargestellt. Aus Sicht des öffentlichen Belanges Landwirtschaft ist die Beanspruchung von landwirtschaftlichen „Vorranggebieten“ zu bedau ern. Aufgrund der Be- deutsamkeit der Planung werden die landwirtschaftli chen Bedenken jedoch zurück gestellt. Eventuelle noch notwendige Kompensationsmaßnahmen d ürfen nicht weitere „Vorranggebiete für Landwirtschaft“ beanspruchen. B ei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für naturs chutzrechtliche Kompensa- tionsmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen. lich von Wixhausen vorgesehen. Die Begründung wurde entsprechend ergänzt. Insgesamt werden ca. 0,6 ha landwirtschaftlich bewi rtschaftet. Hinzu kommt ein Wirtschaftsweg sowie ein Fuß- und Radweg. Die erforderlichen Kompensations- und Ausgleichsmaß nahmen wurden im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan A 44 - Feuerwehr Arheilgen - abgearbeitet. Dieser liegt zur Offenlage vor. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen Die erforderlichen Kompensationsflächen wurden mit dem RP Darm- stadt, Dez. V 51.1, Landwirtschaft, Fischerei und i nternationaler Arten- schutz abgestimmt und sind im Umweltbericht der zur Offenlage vorliegt, beschrieben. Diesem liegt ein Kompensationskonzept zugrunde (siehe 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege wird mitgeteilt, dass – wie unter Punkt 2.3 „Landschaftsschutzgebiet“ der a llgemeinen Ziele und Zwecke der Planung korrekt dargelegt – seitens der oberen Naturschutzbe- hörde die Teillöschung des Landschaftsschutzes, vor behaltlich des hierfür erforderlichen Verfahrens, für einen Feuerwehrstand ort im Bereich der in Re- de stehenden Fläche in Aussicht gestellt wurde. Wie weiter unter Punkt 2.3 dargelegt, ist ein ausre ichender Abstand zum Ruthsenbach (mindestens 40 Meter) einzuhalten und d er Flächenbedarf ins- gesamt möglichst gering zu halten. Mit der zu Umfang und Inhalt der erforderlichen Umw eltprüfung erbetenen Stellungnahme wurde von der oberen Naturschutzbehör de bezogen auf die Unterlagen vom Januar 2014 bereits ausgeführt: „Zu der in Anlage 3 vorgelegten Gliederung des Umwe ltberichtes, die aus den Vorgaben des § 2a BauGB sowie der Anlage 1 zum BauG B entwickelt ist bestehen keine Bedenken. Insbesondere wird die Erstellung einer Eingriffs-Au sgleichsplanung, die auf einer Biotoptypenkartierung, einschließlich Erhebun g der gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotope aufbaut für wesentlich gehalten. Weiter ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG erforderlich. Da die überplante Fläche sich inzwischen mit 5.200 m² deutlich über dem früheren Flächenbedarf befindet, ist zu begründen w ie dieser zusätzliche Flä- chenbedarf zustande kommt oder es wäre zu prüfen ob nicht auch eine klei- nere Fläche ausreicht. Da die bisherigen Planunterlagen noch keine Aussage n zur Einbindung in das Stadt- und Landschaftsbild treffen, rege ich an hie rzu planerische Vorgaben zu entwickeln, insbesondere da die in Rede stehende Fläche durch die Dar- stellung von Gebäude, Ausfahrt und Parken nach Nord en hin bereits maximal ausgenutzt wird. Gegebenenfalls kann eine gestalterische Einbindung auch über erforderliche Anhang Umweltbericht zum Bebauungsplan A 44 - Feuer wehr Arheil- gen -). Die 6. Flächennutzungsplanänderung Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren A 44 - Feuerwehr Arh eilgen - im Pa- rallelverfahren durchgeführt. Aufgrund der Detailti efe der Hinweise und Anregungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebau ungsplanver- fahrens A 44 - Feuerwehr Arheilgen -. 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Kompensationsmaßnahmen mit erreicht werden. Der vorerwähnte Umweltbericht liegt mir bislang nic ht vor, daher bitte ich um Übersendung im weiteren Verfahren. Schon zum Flächenbedarf von 5.200 m² hatte ich um n ähere Begründung gebeten, in den aktuell vorgelegten Unterlagen ist der Flächenbedarf noch- mals auf nun 6.864 m² gestiegen, ohne dass die Grün de erkennbar sind oder Maßnahmen zur landschaftlichen Einbindung getroffen wurden. Ich bitte im weiteren Verfahren zu prüfen, ob nicht mit deutlich weniger Fläche die Pla- nung realisiert werden kann oder ein Raumprogramm i n die Planung aufzu- nehmen, aus der der erheblich gestiegene Flächenbed arf hervorgeht. Dies insbesondere auch wegen der sensiblen Lage im Landschaftsschutzgebiet. Nach Ergänzung der Planunterlagen werde ich eine ab schließende Stellung- nahme abgeben. Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird mit- geteilt: Bodenschutz 1. Nachsorgender Bodenschutz Zu dem o. a. Vorhaben wurde bereits aus bodenschutz fachlicher Sicht mit Schreiben vom Februar 2014 eine Stellungnahme abgeg eben. Die erneute Vorlage führt zu keinem anderen Sachverhalt. Stellungnahme vom Februar 2014: Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landes amtes für Umwelt und Geologie ergeben sich für den Plangeltungsbereich k eine Hinweise auf das Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Altabla gerungen), schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwasserschäden. Von meiner Seite be- stehen somit nach derzeitigem Kenntnisstand keine B edenken gegen das o. a. Vorhaben. Es wird gebeten, folgenden Hinweis in die textliche n Festsetzungen zum Be- bauungsplan aufzunehmen: • Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schä dlichen Boden- veränderung begründen, sind diese umgehend der zust ändigen Be- hörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodensch utz, mitzutei- len. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlas tenfragen hinzuzu- ziehen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Bundes- Bodenschutzgesetz sind Beeinträchtigungen der Boden funktionen, die geeig- net sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erheb liche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Hinweis: In der Begründung zum Bebauungsplan sind Aussagen z u vorhandenen Alt- flächen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserschä- den im Plangeltungsbereich aufzunehmen. Sind keine vorhanden, ist eine entsprechende Negati v-Aussage aufzuneh- men. 2. Vorsorgender Bodenschutz Der Vorsorgende Bodenschutz wurde bislang in diesem Verfahren vom Vor- habenträger nicht behandelt. Die Angaben im Bebauun gsplan sind daher um die untenstehenden Punkte zu ergänzen: Die nachfolgende Bewertung erfolgt anhand der Baust eine aus den „Bewer- tungs- und Prüfkriterien für Umweltprüfungen und Um weltberichte“ der AG Aufgaben und Zuständigkeiten im vorsorgenden Bodens chutz, Stand 25.07.2013. Boden, Ziele - Ziele können sich aus übergeordneten Plänen ergebe n (z. B. Raum- ordnung), - Wesentlich sind die in § 1 BBodSchG und § 1 HAltBo dSchG veranker- ten Ziele, - Bodenschutzklausel § 1a Abs. 2 BauGB, - Erhalt, sparsame und schonende Nutzung von Boden a ls Bestandteil des Naturhaushalts § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BNatSchG 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Boden-und Bodenfunktionen, Bestandsaufnahme Eine Beschreibung und Bewertung der Bodenfunktionen des Schutzgutes Bodens, die nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 BauGB als B estandteil des Umwelt- berichtes vorgegeben ist, wurde nicht durchgeführt. Es ist erforderlich, das Schutzgut Boden (Bodenkund e, Bewertung Boden- funktionen, Nutzungssituation, Empfindlichkeit, evt l. Vorbelastungen), die Er- heblichkeit der Eingriffe sowie die Auswirkungsprog nose im Umweltbericht, differenzierter zu beschreiben. (Die Bestandsaufnah me ist Voraussetzung für die Bausteine Auswirkungsprognose, Kompensation und Monitoring des Um- weltberichtes): - Beschreibung und Bewertung der Bodenfunktionen, - Grundlage , soweit vorhanden BFD5L bzw. zusammenfa ssende Bo- denfunktionsbewertung (Boden Viewer), - Zusätzlich sind Aussagen zu einer möglichen Archiv funktion zu ma- chen, - Weiterhin sollen Aussagen zur Empfindlichkeit (Ver dichtung, Versaue- rung, Entwässerung), Vorbelastung und Nutzungshisto rie getroffen werden, - Ggf. ist die Betrachtung des Erosionsgefährdungspo tenzials nötig, Boden, Vorbelastungen Die Ausführungen zu den „Vorbelastungen“ der Landwi rtschaft sind fachlich nicht nachvollziehbar. Sie können daher nicht zur A rgumentation hinsichtlich einer dadurch bedingten Verringerung der Schwere de s Eingriffs herangezo- gen werden. Eine diesbezügliche Überarbeitung ist angebracht. - Aussagen zu möglichen Bodenbelastungen sollen durc h die Quelle der Datengrundlage belegt werden, - Die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet stel lt i. d. R. keine Vor- belastung dar (gute fachliche Praxis), Boden, zusammenfassende Bewertung Die Schlussfolgerungen aus der Bestandsaufnahme der Böden und deren Vorbelastung für das Schutzgut Boden sind zu ergänzen. 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Bodenerheblichkeit Zur Bodenerheblichkeit wurde keine Aussage getroffe n, der Umweltbericht bedarf der Ergänzung: - Die Erheblichkeit sollte aus der betroffenen Fläch engröße, der Tiefe des Eingriffs, dem bestehenden Funktionserfüllungsg rad und der zu erwartenden Funktionsminderung abgeleitet werden. - Bei einer Versiegelung ist aufgrund des Totalverlu sts der Bodenfunk- tionen in dem betroffenen Bereich i. d. R. von eine r Erheblichkeit aus- zugehen. - Die Erheblichkeit ist relevant für die Ableitung v on Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich. Boden, Auswirkungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung Entspricht i. d. R. dem Ist-Zustand, ggf. unter Ber ücksichtigung dann greifen- der Planungen oder Entwicklungen (z. B. Planänderungen) Boden, Auswirkungsprognose bei Durchführung der Planung Zur Auswirkungsprognose wurden keine Aussagen getro ffen, der Umweltbe- richt bedarf der Ergänzung. Aus der Gegenüberstellu ng von Bestandsauf- nahme und Auswirkungsprognose werden folgende Beein trächtigungen der Bodenfunktionen deutlich….. Daraus lassen sich bode nfunktionsbezogene Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen ableiten. - Hierzu können Flächenbilanzen aufgestellt werden, (vor und nach Durchführung der Planung). Ggf. zusätzliche Berücks ichtigung der Archivfunktion, Empfindlichkeit etc., Boden, Vermeidung und Verminderung Die im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen beschr änken sich auf den Arten- und Biotopschutz. Aus der Bestandsaufnahme u nd Auswirkungsprog- nose sind ergänzend bodenfunktionsbezogene Maßnahme n zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen der Bodenfu nktion abzuleiten. Gegebenenfalls können die relevanten Informationen nach Abgleich mit dem Boden Viewer zur Verfügung gestellt und bewertet werden. Es fehlen Angaben zu: - Reduzierung des Flächenverbrauchs, - Lenkung der Flächeninanspruchnahme auf Böden, mit geringerem Funktionserfüllungsgrad, 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : - Anpassung der Erschließung und der Baufenster an d en Geländever- lauf zur Vermeidung größerer Erdmassenbewegungen, - Reduzierung des Versiegelungsgrades durch Vorgaben zur Verwen- dung versickerungsfähiger Beläge, - Nutzung von Brauchwasser, - Vorgaben zur Begrünung nicht überbauter Erschließu ngs- bzw. Grundstücksflächen, - Dachbegrünungen, In dem städtebaulichen Vertrag sind Angaben zu bauz eitlichen Minderungs- maßnahmen aufzunehmen: - Maßnahmen zum Bodenschutz bei der Baudurchführung (Schutz des Mutterbodens), - sachgerechte Zwischenlagerung und Wiedereinbau des Oberbodens, - fachgerechter Umgang mit Bodenaushub und Verwertun g des Bo- denaushubs, - Art und Qualität der Verfüllmaterialien, - Verwendung von Baggermatten bzw. breitkettigen Fah rzeugen bei verdichtungsempfindlichen Böden und Böden mit einem hohen Funk- tionserfüllungsgrad, - Errichtung von Bauzäunen, um besonders empfindlich e Böden vor dem Befahren zu schützen, - Berücksichtigung der Witterung beim Befahren von B öden, - Beseitigung von Verdichtungen im Unterboden nach B auende und vor Auftrag des Oberbodens, - Baustelleneinrichtung und Lagerflächen im Bereich bereits verdichte- ter bzw. versiegelter Böden, - Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung, Boden, Ausgleich Die im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen beschr änken sich auf den Arten- und Biotopschutz. Aus der Bestandsaufnahme u nd Auswirkungsprog- nose sind ergänzend bodenfunktionsbezogene Maßnahme n zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen der Bodenfu nktion abzuleiten. Erhebliche Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen, die von der Planung ausgehen, sollten durch geeignete Kompensationsmaßn ahmen ausgeglichen werden. Dazu kann auf Böden, auf denen die Kompensa tionsmaßnahmen durchgeführt werden, der Erfüllungsgrad der betroff enen Bodenfunktionen 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : erhöht werden. Gegebenenfalls können die relevanten Informationen nach Abgleich mit dem Boden Viewer zur Verfügung gestellt und bewertet werden. Ziel muss es sein eine bzw. mehrere Bodenfunktionen zu verbessern und aufzuwerten. Beispiele: - Entsiegelung, - Rekultivierung von Abbaustätten, Altablagerungen u sw., - Überdeckung von schwer zu beseitigenden Anlagen, - Abtrag von Aufschüttungen, Verfüllungen usw., wenn diese keine bzw. nur geringwertige Bodenfunktionen besitzen, - Oberbodenauftrag, - Bodenlockerung, - Nutzungsextensivierung, - Wiedervernässung von ehemals nassen und feuchten S tandorten, - Schadstoffbeseitigung, Bodenreinigung, ggf. Unterb inden der ent- sprechenden Wirkungspfade, - erosionsmindernde Maßnahmen. Die ausschließliche Anwendung der Kompensationsvero rdnung oder die Be- schränkung auf eine arten- und biotopbezogene Kompe nsation ist nicht aus- reichend. Es muss ein Zusammenhang zu den vorher er mittelten erheblichen Beeinträchtigungen hergestellt werden. Böden mit ei nem bestehenden hohen bzw. sehr hohen Funktionserfüllungsgrad sind als Ko mpensationsstandorte ungeeignet. Wirkzusammenhänge mit den anderen Schutzgütern sind zu beachten. Stel- len Kompensationsmaßnahmen zugunsten anderer Schutz güter einen zusätz- lichen Eingriff in das Schutzgut Boden dar? Kompensationsmaßnahmen können auch im Geltungsberei ch anderer Be- bauungspläne liegen. Planungsalternativen Die Angaben im Umweltbericht lassen nicht erkennen, inwieweit die beabsich- tigte zusätzliche Inanspruchnahme der bisher nicht baulich genutzten Flächen durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdich tung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung vermieden oder vermi ndert werden kann (Planungsalternativen). 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Boden, Methoden, Schwierigkeiten Lücken Damit sind z. B. Hinweise auf eine fehlende Datengr undlage in geeignetem Maßstab und Folgerungen hieraus gemeint. Bodenmonitoring Es sollen bodenbezogene Überwachungsmaßnahmen vorge sehen werden, da das Schutzgut Boden erheblich nachteiligen Wirku ngen, aufgrund der Durchführung der Planung ausgesetzt ist. Es hat eine Überprüfung der getroffenen Vermeidungs -, Verminderungs- und Ausgleichmaßnahmen zu erfolgen. Mögliche Situationen: - verbleibende erhebliche Auswirkungen aufgrund von Nicht- /Teildurchführung von Kompensationsmaßnahmen - Auswirkungen mit Prognoseunsicherheiten, z. B. Bod enbelastungen während der Bauphase - aktuelle Probleme, die zu unvorhergesehenen Auswir kungen führen können, z. B. Grundwasserabsenkungen, Instrumente zur Verifizierung von Informationen aus dem Umweltbericht: - Wirksamkeit von bodenbezogenen Ausgleichsmaßnahmen , - Wirksamkeit und Fachgerechtheit von Verdichtungslo ckerungen, - Kontrolle der Wirksamkeit der bauzeitlichen Minder ungsmaßnahmen, - Einhaltung des im Umweltbericht prognostizierten V erlusts an Boden- fläche, - Einhaltung der Vorgabe für Bodenbeläge (Wasserdurc hlässigkeit), - Überwachung der Bodenbelastung mit Schadstoffen, Boden, allgemeine Zusammenfassung Die vorgenannten Bausteine sollen zusammengefasst u nd abschließend be- wertet werden. Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) Die Fläche muss gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungs plan noch als ver- nässungsgefährdete Fläche gekennzeichnet werden. 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Vom Kampfmittelräumdienst wird mitgeteilt, dass die Auswertung der dort vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sic h das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich von ehemaligen Flakstellungen befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Fläc hen muss grundsätz- lich ausgegangen werden. Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampf mittel) ist daher vor Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrundunters uchungen auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodenein greifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-ge stützte Datenaufnahme erfolgen. Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, d ass die Kampfmittelräum- arbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchg eführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Det ektionsverfahren anzuge- ben. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des Lan- des Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Es wird gebeten, bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Verwend ung des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften u nd geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Es wird nach Abschluss der Arbeiten um Übersendung des Lageplans und der KMISR-Datei gebeten. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes gedownloadet werden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräu mung im Lande Hes- sen sind einzuhalten. 1.2 Untere Naturschutzbehörde, Wissenschaftsstadt Darmstadt Äußerung gem. § 2 Abs. 4 BauGB vom 18.02.2014: Gegen die geschilderte Vorgehensweise bestehen seit ens der Unteren Natur- Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : schutzbehörde keine Bedenken. Artenschutzrechtliche Hinderungsgründe sind uns nicht bekannt. Mit E-Mail vom 10.07.2014 wurde die Stellungnahme d es Naturschutzbei- rats (NSB) zur frühzeitigen Beteiligung vom Juni 2014 weitergeleitet: Der Natur schutzbe irat der Stadt Darmstadt lehnt den Standort der Planung aus naturschutzfachlicher Sicht ab. Begründung: • Der Standort befindet sich im Außenbereich. • Der Standort hat keinen direkten Anschluss an eine bestehende Be- bauung. • Der Standort befindet sich im Landschaftsschutzgeb iet. • Der Standort befindet sich in einem Regionalen Grü nzug des Raum- ordnungsplanes Südhessen. • Die Fläche grenzt unmittelbar an ein festgesetztes Hochwasserüber- schwemmungsgebiet. • Der Standort ist im Landschaftsplan 2004 der Wisse nschaftsstadt Darmstadt als Kerngebiet Schutz- und Entwicklungsfl äche ausgewie- sen, ferner als Auenfläche und Fläche für landschaf tsgebundene Er- holung. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Da der vorgesehene Standort sich derzeit im Außenbe reich befindet sind die Änderung des FNP und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Seitens der oberen Naturschutzbehörde wird mitgetei lt, dass die Teillö- schung des Landschaftsschutzes, vorbehaltlich des h ierfür erforderli- chen Verfahrens, für einen Feuerwehrstandort aufgru nd des hohen öf- fentlichen Interesses im Bereich des Geltungsbereic hs in Aussicht ge- stellt werden kann. Dabei ist ein ausreichender Abs tand zum Ruthsen- bach von mindesten 40 m einzuhalten, eine Einbindun g in die Land- schaft durch Begrünung zu gewährleisten und der Flä chenbedarf insge- samt möglichst gering zu halten. Lt. Aussage des RP Darmstadt handelt sich bei der g eplanten Maßnah- me um eine Inanspruchnahme des Regionalen Grünzugs in relativ ge- ringem Umfang, bei der regionalplanerische Bedenken zurückgestellt werden können. Bzgl. des nördlich angrenzenden Hochwasserüberschwe mmungsgebie- tes kommt das vorliegende Bodengutachten zu der Aus sage, dass dies bei der weiteren Planung des Gebäudes und der übrig en Anlagen zu berücksichtigen ist. Im Bebauungsplan wurde darauf hingewiesen. s.o. 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : • Die Standortauswahl widerspricht dem 2014 beschlos senen Kommu- nalen Maßnahmenprogramm „25 Schritte zur Biologisch en Vielfalt in Darmstadt“ im Bereich Freiraumschutz. • Ein Bericht über eine Alternativensuche liegt nich t vor. Bei der Ausweisung als LSG wurde die Besonderheit d er Landschaft im Au- ßenbereich in einer Bachaue, am Zusammenfluss von R uthsenbach und Silz berücksichtigt, der Regionale Grünzug betont die Be deutung des Gebietes für die Biotopvernetzung. Im Flächennutzungsplan der St adt wurde demzufolge die Fläche als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Ökologisch wertvolles Grünland“ ausgewiesen. Ferner grenzt die Fläche unm ittelbar an ein Hoch- wasserüberschwemmungsgebiet, das auch als Retention sraum für Rhein- hochwässer benötigt wird. Diese Belange bedingen - jeder für sich - die Freih altung der Fläche von wei- terer Versiegelung und Bebauung. Alternativen Aus der Begründung ist nicht erkennbar, warum die W issenschaftsstadt Darmstadt zum Bau der Feuerwehr ein Grundstück wähl t, das mit ca. 140 Metern einen erheblichen Abstand zum derzeitigen Si edlungsrand (Tankstelle am östlichen Ortsausgang Arheilgens) aufweist. Die Planrechtfertigung ist rechtsfehlerhaft, weil d urch den nicht erforderlichen Abstand zwischen der Tankstelle und neuer Feuerwehr in ein bestehendes LSG und in den Überschwemmungsbereich des Ruthsenba ches eingegriffen wird. Die teilweise Rücknahme der LSG-Verordnung wä re nicht notwendig, wenn die Feuerwehr unmittelbar nördlich des Tankste llenstandortes gebaut würde. Durch die Wahl dieses nicht geeigneten Grund stücks werden die Ge- nehmigungsgrundsätze des § 6a Abs.1 HENatG verletzt. s.o. Im Vorfeld der Standortfestlegung wurden verschiede ne Grundstücke im Ortsteil Arheilgen u.a. hinsichtlich Lage, Erreichb arkeit, Größe und Ver- fügbarkeit überprüft. Hier sind auch die Vorgaben d er Feuerwehr einge- flossen. Auch aufgrund der angespannten Haushaltsla ge der Wissen- schaftsstadt Darmstadt kam ein Ankauf von Flächen n icht in Frage, so dass nur der Standort an der Frankfurter Landstraße als möglicher Standort übrig blieb. s.o. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Pa rallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren. Die Grenze des Überschwemmungsgebietes liegt außerh alb des B- Plangebietes und ist nachrichtlich dargestellt. Im Rahmen der Standortsuche wurden verschiedenen St andorte geprüft (s.o.). Bei der Beurteilung der Standorte war auch die wirtschaftliche Situation der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu berücksichtigen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist nicht über gee ignet große Grund- stücke verfügungsberechtigt, die sich im Anschluss an die Tankstelle befinden. Ein Ankauf von Flächen war nicht möglich. Die erforderliche Entlassung aus dem LSG wurde durc h die zuständige Behörde (ONB) unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht gestellt. Das Überschwemmungsgebiet liegt außerhalb des Plang ebietes und ist im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt. 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Sollte der Standort für die neue Feuerwehr weiterhi n in dieser ortsfernen Lage bleiben, entsteht ein Planerfordernis für die dazwi schen liegende Restfläche, damit die zukünftige bauliche Nutzung und Erschließ ung des Areals zwischen Tankstelle und Feuerwehr planungsrechtlich abschlie ßend geklärt wird (Plan- erfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB). Insofern wäre d er Plangeltungsbereich einschließlich der naturschutzrechtlich notwendigen Ausgleichsflächen bis zum Tankstellengrundstück zu erweitern. Es ist nicht erkennbar, inwieweit sich die Stadt Da rmstadt überhaupt um den Erwerb dieser und anderer Alternativflächen bemüht hat. Weitere Alternativstandorte außerhalb von LSGs und Auenbereichen mit den Kriterien der Erreichbarkeit sieht der Naturschutzbeirat u.a. auf den Flächen • der Ackerfläche nördlich von Arheilgen, im Zwickel nördlich der Hin- demithstraße und westlich der B3 • auf an den Parkplatz angrenzendem Gelände der Merc k KGaA an der Virchowstraße – hier wären Verhandlungen mit Merck erforderlich • im GE Arheilgen-West nördlich der Weiterstädter La ndstraße / Ecke Langener Straße • nördlich der Jägertorstraße im Bereich der Einmünd ung des Wachtel- wegs. Nutzung der jetzigen Fläche der Feuerwehr Arheilgen Ein Grundsatz der sparsamen Flächenverwendung ist e s, für eine neu versie- gelte Fläche eine andere zu entsiegeln. Die jetzige Fläche der Feuerwehr im Ortskern von Arheilgen liegt in einem Gebiet, für d as der Landschaftsplan „Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Baufl ächen“ vorsieht. Als Ausgleichsmaßnahme für die Versiegelung im Außenber eich schlagen wir eine Grünfläche auf dem jetzigen Standort der Feuer wehr im stark versiegel- ten Ortskern vor. Mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnatu rschutzgesetz vom 20.12.2010 ist das Hess. Naturschutzgesetz auße r Kraft gesetzt worden und kommt nicht mehr zur Anwendung. Für den Bereich zwischen Plangebiet und Tankstelle ergibt sich nach Realisierung der Feuerwehr ggfs. eine planungsrecht liche Situation, die nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre. Die umgebende Bebauung ergäbe einen Rahmen, der für die Genehmigung von Vorhaben heranzuziehen wäre. Diese Vorgaben sind ausreichend, um eine Schl ießung der Lücke aus städtebaulicher und bauordnungsrechtlicher Sich t steuern zu kön- nen. Die relevanten Einfügungskriterien sind hinrei chend bestimmbar. Eine Planerfordernis wird nicht gesehen. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situatio n der Wissen- schaftsstadt Darmstadt kam ein Ankauf von Flächen nicht in Frage. Die angeführten Alternativstandorte eignen sich nic ht als Feuerwehr- standort: • da die Ackerfläche zu Wixhausen gehört und zu weit entfernt liegt. • für die an den Parkplatz angrenzende Fläche eine B augenehmi- gung erteilt worden ist zur Erweiterung des Parkpla tzes durch die Firma Merck. • für das Grundstück im Gewerbegebiet Arheilgen eine Bauge- nehmigung erteilt worden ist für die Errichtung ein es Gebäudes für die Polizei Arheilgen. • der Standort zu abgelegen liegt und von der Feuerw ehr abge- lehnt würde. Eine direkte Anbindung an die Frankfur ter Land- straße oder die B 3 zur schnellen Erreichbarkeit im Einsatzfall ist zwingende Voraussetzung für die Auswahl des Standortes. Über eine Nachnutzung des Geländes entscheidet die Stadtverordne- tenversammlung. Da die Fläche derzeit zu fast 100 % versiegelt ist, ist zukünftig in jedem Fall von einer Verbesserung der Situation auszugehen. Aufgrund des großen Wohnraumbedarfs in der Wissensc haftsstadt Darmstadt und der nur begrenzt zur Verfügung stehen den Flächen ist jedoch nicht davon auszugehen, dass diese Fläche zu 100% als Grün- 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : Weitere Erfordernisse Zur Beurteilung der Fläche(n) ist ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Vorlage eines Umweltberichtes zur Bauleitplanung erforderlich. Zur vorliegenden Planung Wie schon in den Hinweisen im Punkt Wasserwirtschaf t zum Vorentwurf zum B-Plan A 44 steht, liegt das Plangebiet im Einfluss bereich des Grundwasser- bewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Nicht nur du rch „großflächige, mögli- che Grundwasseraufspiegelungen“ sondern auch durch seine Lage in der Bachaue, angrenzend an ein festgesetztes Hochwasser überschwemmungs- gebiet steht diese Fläche in nahezu jedem Normaljah r im Frühjahr zum gro- ßen Teil unter Wasser – und nicht nur bei einem sog enannten hundertjährigen Hochwasser. Der Abstand zwischen eingezeichneten Parkplätzen im Osten, der Grünbe- grenzung und einem Abstand von 40 Metern zum Ruthse nbach wird daher als zu gering angesehen. Zu vermuten ist, dass die Park plätze einige Wochen im Jahr durch den hohen Wasserstand bedingt nicht benutzt werden können. Die für Übungen erforderliche versiegelte Hoffläche verschärft die Problema- tik. (Niederschlags)Wasser von der Hoffläche könnte mit Chemikalien belastet sein und darf daher nicht dem Ruthsenbach bzw. der angrenzenden Grünflä- che sondern muss der Kläranlage zugeführt werden. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht eine Verbes serung des ökologi- schen Zustandes und der Struktur des Ruthsenbaches (Renaturierung) mit Beseitigung von Wanderhindernissen vor. Der Hochwas serretentionsraum (Überschwemmungsfläche) sollte dabei erweitert werd en, um Rhein- hochwasserspitzen abzuflachen und eine ökologisch w ertvollere Aue zu ge- winnen. Dazu ist es erforderlich, das ehemals arten reiche extensiv genutzte Feuchtgrünland am Ruthsenbach mit Großem Wiesenknop f auch östlich des Baches wiederherzustellen. Die im Plan eingezeichneten Eichen, die als Ersatz für landschaftsbildprägen- de abgeholzte Pappeln am Ruthsenbach gepflanzt wurd en, sind abgängig. Stattdessen sollten standortgerechte Gehölze wie Sc hwarzerlen nachge- pflanzt werden. Die Pflanzlisten sind zu überarbeit en und auszutauschen. So fläche ausgebaut wird. Aufgrund des Bezugs zum Bebauungsplan erfolgt die A bwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 - Frankfurter Lands traße / Feuerwehr Arheilgen – 01.12.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen de r Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme : sind die in der Pflanzliste genannten Weidenarten w eder autochthon noch standortgerecht. Besenginster und Immergrün gehören ebenfalls nicht in au- ennahe Außenbereiche. Extensive Dachbegrünung und Solarnutzung schließen sich auf Dächern bis zur Neigung von 30 Grad nicht aus, da Solarmodule b ei dieser Neigung auf- geständert werden müssen und darunter und dazwische n eine Dachbegrü- nung gedeiht. Sämtliche Dächer bis 30 Grad Neigung, auch Stellplatzüber- dachungen sind zu begrünen. 1. 3 Hessen Mobil , Straßen- und Verkehrsmanagement, Postfach 10 07 6 3, 64207 Darmstadt Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 06.06.2014: Beachtung der 20 m Bauverbotszone gemäß § 23 HStrG Gemäß § 23 HStrG gilt an der freien Strecke der K 177 ein Anbauverbot von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fah rbahn. Diese Bau- verbotszone ist in den textlichen und zeichnerische n Teilen des Bebauungs- plans aufzunehmen. Folgende fachliche Hinweise sind bei der weiteren P lanung unbedingt zu be- achten: - Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Maßnahme hat veranlasser bedingt die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen. - Beim Neubau von Feuerwehreinrichtungen ist insbeso ndere die sichere Verkehrsanbindung zu berücksichtigen (vgl. Sicherhe it im Feuerwehr- dienst, DGUV, 2011). - Der verkehrliche Anschluss der Feuerwache an die K reisstraße ist detail- liert mit Hessen Mobil abzustimmen, In diesem Zusam menhang evtl. wei- tere notwendige verkehrsregelnde Maßnahmen für die Bereiche der freien Strecke sind auf Kosten des Veranlassers durchzuführen (Vorblinker etc.). Die 6. Flächennutzungsplanänderung Teilbereich 6.1 wird zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren A 44 - Feuerwehr Arh eilgen - im Pa- rallelverfahren durchgeführt. Aufgrund der Detailti efe der Hinweise und Anregungen erfolgt die Abwägung im Rahmen des Bebau ungsplanver- fahrens A 44 - Feuerwehr Arheilgen -.
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Punkt 17: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0548) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.01.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I BA
III 61 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0548
Magistratsbeschluss -Nr.
37
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter
Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und
Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 01.12.2015
Beschlussvorschlag :
Änderung des Aufstellungsbeschlusses
1. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 -
Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss
vom 27.06.2013 (siehe Abb. 1) geändert. Der Geltungsbereich wird geringfügig nach Westen,
Osten und Norden ausgeweitet (siehe Abb. 2: neuer Geltungsbereich).
Der neue Geltungsbereich wird somit an den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplans
A 44 angepasst. Die Zielsetzung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 6.1 bleibt gegenüber dem Vorentwurf und den allgemeinen Zielen und Zwecken
der Planung (siehe V.-Nr. 2014/0136) unverändert.
- 3 -
Offenlagebeschluss
2. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - gingen im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen
Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt.
3. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen zu
den allgemeinen Zielen und Zwecken der 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - die in Anlage 2
zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen
(Anlage 2 datenschutzrelevante Anlage) wird zugestimmt.
Die Anlagen 1 und 2 stellen vorläufige Abwägungstabellen für den Planbereich dar. Die
endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des Feststellungsbeschlusses.
4. Dem vorliegenden Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1
- Frankfurter Lan dstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt.
5. Der Entwurf und die Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - für das Gebiet am nördlichen
Ausgang von Arheilgen an der Frankfurter Landstraße gegenüber der Endhaltestelle/
Wendeschleife der Straßenbahnlinie mit den Teilflächen der städtischen Flurstücke Nr. 476/2,
477/2, 478/2, 773 und 777 in der Gemarkung Arheilgen Flur 2 sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
zur frühzeitigen Beteiligung der 6. FNP -Änderung Teilbereich 6.1
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur
frühzeitigen Beteiligung der 6. FNP -Änderung Teilbereich 6.1 (datenschutzrel.
Anlage)
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf 6. FNP -Änderung
Teilbereich 6.1
Entwurf zur 6. FNP -Änderung für den Teilbereich 6.1 (wird zu den Sitzungen
aufgehängt/ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 20.01.2016
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0548 vom 01.12.2015
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.06.2013 einen Aufstellungsbeschluss zur
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens A 44 - Frankfurter Landstraße/ Feuerwehr
Arheilgen - und zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 6.1) im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am
11.07.2013 im D armstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.
Diese Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, damit der aufzustellende
Bebauungsplan A 44 aus dem Fläche nnutzungsplan entwickelt werden kann.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschafts stadt Darmstadt ist der Bereich
der Änderung neben der nachrichtlichen Übernahme des Landschaftsschutzgebietes als
„Flächen für die Landwirtschaft/ Ökologisch wertvolles Grünland“ sowie als „Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von B oden, Natur und Landschaft und
zum Ausgleich nach § 5 Abs. 2a BauGB“ dargestellt.
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 wird auch im
Bereich des ehemaligen Standorts der Feuerwehr an der Frankfurter Landstraße zwi schen
Gute-Garten-Straße und Albrechtstraße das Symbol „F“ für Feuerwehr innerhalb der
Wohnbaufläche aus dem Flächennutzungsplan entfernt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 6.1 fand nach öffen tlicher Bekanntmachung am 13.05.2014 in der Zeit vom
13.05.2014 bis einschließlich 13.06.2014 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am
06.05.2014 hierüber benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Der Entwurf zur 6. Änderung des Flächen nutzungsplans Teilbereich 6.1 wurde parallel zum
Bebauungsplanentwurf A 44 – Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen – erarbeitet und
wird im Parallelverfahren mit getrennter Magistratsvorlage weitergeführt.
Zu 1:
Der Geltungsbereich des Aufstellung sbeschlusses vom 27.06.2013 (siehe Abb. 1 ) für das
Gebiet am nördlichen Ausgang des Stadtteils Arheilgen an der Frankfurter Landstraße
gegenüber der Endhaltestelle/ Wendeschleife der Straßenbahnlinie wird geändert. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 wurde aufgrund der konkreteren Planung der
Feuerwehr Arheilgen erweitert. Diese Erweiterung des ursprünglichen Geltungsbereiches
macht auch eine Geltungsbereichsänderung im Flächennutzungsplanänderungsverfahren
erforderlich (siehe Abb. 2). Ihr wird im Rahmen der weiteren Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung durch Änderung des Aufstellungsbeschlusses Rechnung
getragen.
- 5 -
Abb.1: Bisheriger Geltungsbereich 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2013 (V.-Nr. 2013/0168)
(ohne Maßstab)
Abb.2: Neuer Geltungsbereich 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 6.1
(ohne Maßstab)
Zu 2:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und s onstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 6.1 zusammengefasst und entsprechend
vorläufig geprüft.
- 6 -
Zu 3:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem äß § 3 Abs. 1 BauGB gingen die in Anlage
2 zusammengefassten und vorläufig geprüften Stellungnahmen ein.
Bei Anlage 1 und 2 handelt es sich um vorläufige Abwägungstabellen, die nach der Offenlage
fortgeschrieben werden. Über die Abwägung wird zum Feststellungsbeschluss gemeinsam
mit den zur Offenlage einge henden Stellungnahmen endgültig entschieden.
Zu 4 und 5:
Nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ) und
gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange) erfolgt nun die Offenlage des Entwurfs zur 6. Änderung des
Flächennutzungsplans für d en Teilbereich 6.1 gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Parallel werden d ie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Dezernentin III :
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Entwurfs zur 6. FNP-Änderung Teilbereich 6.1 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, den 01.12.2015
III/61.2 ha Nst. 2112
III/61.1.1 il Nst. 2607
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5211 Zeichen
Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2013.%HNDQQWPDFKXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHP$EV%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP11.07.2013.)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLWBeschluss des Magistrats vom 30.04.2014.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQGEHUGLH*HOHJHQKHLW]XU$QK|UXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP13.05.2014.gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG$QK|UXQJJHP$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUDHLQGHU=HLWYRP13.05.2014ELVHLQVFKOLHOLFK13.06.2014.8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJPLW$XIIRUGHUXQJ]XUbXHUXQJEH]JOLFK8PIDQJXQG'HWDLOOLHUXQJVJUDGGHV8PZHOWEHULFKWVJHP$EV%DX*%XQGAbstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 06.05.2014.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ___________.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVGHU%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWXQGGHQZHVHQWOLFKHQXPZHOWEH]RJHQHQ6WHOOXQJQDKPHQJHP$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUDHLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLHOLFKBBBBBBBBBBB%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHJHP$EV%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQJHP$EV%DX*%PLWSchreiben vom __________.Feststellungsbeschluss:Der Feststellungsbeschluss zur bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJPLWGHP]HLFKQHULVFKHQ7HLOXQGGHU]XJHK|ULJHQ%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWwurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen am ___________.'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU)HVWVWHOOXQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQAusgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Die DezernentinGenehmigungsvermerk:Inkrafttreten:%HNDQQWPDFKXQJGHU*HQHKPLJXQJGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJGXUFKGLH$XIVLFKWVEHK|UGHXQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVPLW%HJUQGXQJXQGGHU]XVDPPHQIDVVHQGHQ(UNOlUXQJJHP+HVV*HPHLQGHRUGQXQJ+*2L9P$EVGHUHauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger6WUDHLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLHOLFKBBBBBBBBBBB,QNUDIWWUHWHQGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVbQGHUXQJDPBBBBBBBBBBBDarmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Die DezernentinDarmstadt, den _________________ Stadtplanungsamt _____________________ Jochen Krehbiehl bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJ Lage im Stadtgebiet,?3RROB??)13?bQGHUXQJVYHUIDKUHQ)13?bQGHUXQJ)HXHUZHKU?3OlQH?&$'B'DWHL?bQGHUXQJ)137HLOEHUHLFKBGZJ*HOWXQJVEHUHLFKGHUbQGHUXQJPLW'DUVWHOOXQJGHUQHXHQ*HPHLQEHGDUIVIOlFKH)HXHUZHKULegende zur Darstellung siehe Gesamtplan0DVWDE100 m500 m1000 m WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamtN Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)Baunutzungsverordnung (BauNVO)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKArt. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UW2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO)LG)YRP*9%O,6JHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK9HURUGQXQJYRP*9%O,6Hess. Gemeindeordnung (HGO)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKGesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)+HVV$XVIKUXQJVJHVHW]]XP%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]+$*%1DW6FK* i.d.F. vom 20.12.2010*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK*HVHW]vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338)Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHU9HURUGQXQJYRP%*%O,6*HVHW]EHUGLH8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJ893*LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHU9HURUGQXQJYRP%*%O,6
anlage 8
300 Zeichen
Punkt 14: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0548) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 11: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0548) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 6
334 Zeichen
Punkt 11: 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 6.1 - Frankfurter Landstraße / Feuerwehr Arheilgen - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0548) Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtver- ordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (6)
Orte (8)
- Frankfurter Landstraße 133
- Wilhelminenstraße 1
- Virchowstraße
- Langener Straße
- Jägertorstraße
- Glockengartenweg
- Gute-Garten-Straße
- Albrechtstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0548
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.12.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00