1325/2023
Bereitstellung von Müllentsorgungsbehältnissen
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2066 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 25.04.2023 1325/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 27.04.2023 Bereitstellung von Müllentsorgungsbehältnissen Die Fraktion Die Linke. fragt in der Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 26.01.2023 (0667/2023), ob es häufig vorkomme, dass Hausbesitzer die Papier- und Wertstofftonne nicht nachfragen. Des Weiteren fragt sie, wenn dies der Fall sei, ob Hausbesitzer nicht dazu verpflichtet werden können. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis und bittet um schriftliche Beantwortung der Nachfrage. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die Anschlussquoten bei den Wertstofftonnen (Gelbe Tonne) und der Papiertonne (Blaue Tonne) liegen mit jeweils rd. 90 % trotz Freiwilligkeit sehr hoch. Es sind nur sehr wenige Fälle bekannt, bei denen die Eigentümer*innen die entsprechenden Tonnen nicht nachfragen. Es ist davon auszugehen, dass die Anschlussquoten weiterhin leicht gesteigert werden können, allerdings sind Sättigungstendenzen erkennbar. Bei der blauen Tonne ist es rechtlich möglich, einen Anschluss- und Benutzungszwang einzu- führen, da die Erfassung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus privaten Haushalten zum Aufgabenkreis des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) gehört. Die Stadt Köln hat sich bisher gegen einen Anschluss- und Benutzungszwang entschieden, da die Anschluss- quote und die Qualität des gesammelten Materials sehr hoch sind. Bei Zwangsaufstellungen ist zu bedenken, wie hoch die zusätzlichen Mengen wären und vor allem welche Qualität sol- che Mehrmengen hätten. Die Wertstofftonne ist dagegen zum Großteil eine Verpackungstonne der Dualen Systeme, die der örE für die Entsorgung von Nichtverpackungen mitbenutzt. Hier kann der örE keinen An- schluss- und Benutzungszwang festlegen. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1325/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 25.04.2023
- Erstellt
- 20.04.2023 09:53