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V/0869/2020

Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung

Vorlagen 18.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 12.7

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1921 Zeichen

Anlage A zur V/0869/2020 
Kurzüberblick 
Nach § 3 Abs. 1 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster vom 
16.12.2016 gehören dem Beirat 7 anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städtebau, Architektur 
und Landschaftsplanung an und werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen 
Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat für fünf Jahre gewählt. Gemäß § 3 Abs. 2 der Sat-
zung müssen mindestens drei Mitglieder ihren Geschäftssitz außerhalb des Stadtgebietes Müns-
ter haben. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
 
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das 
Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepart-
nerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem 
Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. Nach § 12 Abs. 2 S. 1 LGG NRW zählen zu den we-
sentlichen Gremien u. a. auch Beiräte (vgl. hierzu auch V/0598/2017).

Beschlussvorlage

3978 Zeichen

V/0869/2020 
V/0869/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den Beirat für Stadtgestaltung werden gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung für den Beirat für Stadtge-
staltung der Stadt Münster vom 16.12.2016 folgende Mitglieder gewählt: 
 
 Mitglied 
1. Sabine Eisfeld 
2. Prof. Christoph Mäckler 
3. Prof. Diana Reichle 
4. Mechthild Sternberg 
5. Karl-Heinz Dörenkämper 
6. Prof. Bernd Albers 
7. Klaus Hollenbeck 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 3 Abs. 5 S. 1 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster vom 
16.12.2016 entspricht die Wahlzeit des Beirates der Wahlperiode des Rates. Damit endete die Wahl-
zeit der derzeitigen Mitglieder des Beirates mit der Neukonstituierung des Rates am 11.11.2020. Die 
Mitglieder des Beirates üben ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neu g ewählten Beirates weiter 
aus. (§ 3 Abs. 5 S. 2 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster vom 
16.12.2016) 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
27.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rischer 
Telefon: 492-3369 
Rischer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0869/2020 
 
Nach § 3 Abs. 1 der Satzung gehören dem Beirat 7 anerkannte Fac hleute aus den Gebieten Stä dte-
bau, Architektur und Landschaftsplanung an und werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster 
ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat für fünf Jahre gewählt. Gemäß § 3 Abs. 2 
der Satzung müssen mindestens drei M itglieder ihren Geschäftssitz außerhalb des Stad tgebietes 
Münster haben. 
 
Im bisherigen Beirat für Stadtgestaltung waren folgende Mitglieder vertreten: 
 
 Mitglied Erstmalig gewählt am: Ablauf der Wahlzeit 
(5 Jahre) 
bei Wiederwahl 
1. Sabine Eisfeld 25.03.2020 24.03.2025 
2. Prof. Christoph Mäckler 14.12.2016 13.12.2021 
3. Prof. Diana Reichle 14.12.2016 13.12.2021 
4. Mechthild Sternberg 14.12.2016 13.12.2021 
5. Karl-Heinz Dörenkämper 16.07.2018 15.07.2023 
6. Prof. Bernd Albers 16.07.2018 15.07.2023 
7. Klaus Hollenbeck 16.09.2018 15.09.2023 
  
Die in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände schlagen als Mitglieder für den Beirat 
für Stadtgestaltung die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen zur Wiederwahl vor. 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 LGG NRW müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem 
Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. Gem. § 12 Absatz 2 S.1 LGG NRW sind w esentliche 
Gremien Aufsichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von 
besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gr emien g eschlechtsparitä-
tisch besetzt werden (§ 12 Absatz 7 LGG). 
 
Der Beirat für Stadtgestaltung ist als wesentliches Gremium klassifiziert. (Anlage 2 der Vorlage 
V/0598/2017). Eine B ekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse finde t 
sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta 
für die Gleic hstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 
1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jah-
re 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die 
Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte  aller städtischen Gesellschaften die Verpflich tungen aus dem Landes-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der G esetze ge-
schlechtsparitätisch besetzen werden.  
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat  
 
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (1)

09.12.2020 Rat
TOP 12.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0869/2020
Typ
Vorlagen
Datum
18.09.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37