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Überholabstände bei Radschutzstreifen

Grüne Anfrage nach § 4 AN/0145/2019 vom 28.01.2019

Stand: Am 26.03.2019 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Grüne Anfrage nach § 4

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    www.gruenekoeln.de FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Tel: +49 (221) 221-25919 Fax: +49 (221) 221-24555 gruene -fraktion@stadt-koeln.de An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Andreas Wolter Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 28.01.2019 AN/0145/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 26.03.2019 Überholabstände bei Radschutzstreifen Sehr geehrter Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, in dem Gutachten zu Überholabständen bei Radschutzstreifen (siehe link https://udv.de/de/publikationen/unfallforschung-kompakt/rechtsgutachten-zu-markierten- radverkehrsfuehrungen wird Folgendes ausgeführt: „Im Einklang mit der bislang einschlägig ergangenen Rechtsprechung sowie dem Grundprin- zip der Verkehrssicherheit als oberster Auslegungsmaxime sämtlicher Verhaltensvorschriften der StVO bedarf es bei Überholvorgängen sowie Vorgängen des Vorbeifahrens an Radfah- rern unabhängig von der angeordneten Art der Radverkehrsführung eines Mindestseitenab- standes von 1,5 Metern. Kann dieser nicht eingehalten werden, besteht für Fahrzeugführer gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO ein so genanntes „faktisches Überholverbot“.“ Die in Köln in der Vergangenheit angelegt und teilweise immer noch neu geplanten Rad- schutzstreifen fordern teilweise zu enge Überholvorgänge (Venloer Straße, Hansaring, ge- rade frisch beschlossen für die Rolsdorfer Straße) heraus. Wir bitten die Verwaltung daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Ist der Verwaltung das Gutachten bekannt? 2. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus nach Meinung der Ver- waltung für den Umbau oder die Neuanlage von Radinfrastruktur? - 2 - Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer Geschäftsführer Bündnis 90/ Die Grünen

Beratungsverlauf

  1. 26.03.2019

    Verkehrsausschuss

    TOP 5.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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