Mandari Insight

V/0070/2020

Befreiung der Geschäftsführung der KonvOY GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungs- und Doppelvertretungsverbot)

Vorlagen 28.01.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 12.02.2020, TOP 3

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1638 Zeichen

Anlage A zur V/0070/2020 
Kurzüberblick 
Gemäß § 5.2 des Gesellschaftsvertrages der KonvOY GmbH bedarf die Befreiung des  
Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB eines Beschlusses durch die  
Gesellschafterversammlung.  
 
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der  
KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die KonvOY GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.  
 
Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster 
durch die Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale der ehemaligen York- und 
Oxford-Kaserne. Dies wird gewährleistet durch Erwerb, Baureifmachung, Bewirtschaftung und 
Veräußerung von Grundstücken, Teilen von Grundstücken und von grundstücksgleichen Rech-
ten. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
k. A. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k. A.

Beschlussvorlage

2300 Zeichen

V/0070/2020 
V/0070/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Befreiung der Geschäftsführung der KonvOY GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB 
(Selbstkontrahierungs- und Doppelvertretungsverbot) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird  
ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 
 
Der Geschäftsführer, Herr Stephan Aumann, wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. 
 
 
Begründung: 
 
In der Doppelfunktion als Konversionsmanager und Geschäftsführer der KonvOY GmbH können bei 
der Leistungsverrechnung zwischen der Stadt und der KonvOY GmbH Insich -Geschäfte entstehen. 
Außerdem kann eine Mehrfachvertretung (in den Gremien bzw. bei der Ausübung von Stimmrechten 
für die Stadt und die KonvOY GmbH) erforderlich werden. Beides ist gem. §  181 BGB grundsätzlich 
für eine Person ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Befreiung von den Be-
schränkungen des § 181 BGB vor. Mit diesem Beschluss werden Verwaltungsschritte vereinfacht, die 
durch Herrn Aumann dann in zwei Funktionen gleichzeitig ausgeübt werden können. Es werden Z u-
stimmungs- oder Genehmigungsvorbeh alte der unternehmensinternen oder städtischen Gremien 
nach Geschäfts- oder Dienstanordnungen, Satzung oder Gesetz weder eingeschränkt noch aufgeh o-
ben. 
 
Gemäß § 5.2 des Gesellschaftsvertrages der KonvOY GmbH bedarf die Befreiung des Geschäftsfüh-
rers von den Beschränkungen des §  181 BGB eines Beschlusses durch die Gesellschafterversam m-
lung. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der  
KonvOY GmbH ist ein Beschluss des zuständigen Ausschusses notwendig. Der Aufsichts rat der  
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
30.01.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Ebert 
Telefon: 492-2012 
EbertJ@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0070/2020 
KonvOY GmbH hat in seiner Sitzung am 21.01.2020 der Gesellschafterversammlung die Befreiung 
des Geschäftsführers der KonvOY GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB empfohlen. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0070/2020
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37