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Verkehrssicherheit Neusser Straße

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/0106/2026 vom 19.01.2026

Stand: Am 29.01.2026 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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    Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.01.2026 AN/0106/2026 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Verkehrssicherheit Neusser Straße - Antrag der SPD - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Neusser Straße in Höhe der kleinen Überquerungsbrü- cke zwischen den Ortsteilen Weidenpesch und Longerich Maßnahmen zu ergreifen, um die Si- cherheit des Radverkehrs zu verbessern, bspw. durch die Anordnung von Tempo 30 in diesem Bereich oder Fahrbahnmarkierungen. Begründung: Die Neusser Straße im Bereich der kleinen Überquerungsbrücke zwischen den Ortsteilen Wei- denpesch und Longerich stellt für den Radverkehr eine besonders gefährliche Engstelle dar. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und der baulichen Situation kommt es regelmäßig zu sehr engen Überholvorgängen durch den motorisierten Individualverkehr. Dabei wird der ge- setzlich vorgeschriebene Mindestüberholabstand von 1,5 Metern gegenüber Radfahrenden häufig nicht eingehalten. Zusätzlich wird dieser Streckenabschnitt von vielen Kraftfahrzeugen mit überhöhter Geschwin- digkeit befahren. Dies erhöht das Unfallrisiko erheblich, da Radfahrende in diesem Bereich - 2 - keine Ausweichmöglichkeiten haben und durch die Brückensituation räumlich stark einge- schränkt sind. Besonders kritisch ist die Situation für weniger geübte Radfahrende, Kinder und ältere Menschen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Unfällen sind daher verkehrsbe- ruhigende Maßnahmen dringend erforderlich. Die Anordnung von Tempo 30 sowie gut sicht- bare Fahrbahnmarkierungen – etwa zur Verdeutlichung des notwendigen Seitenabstands oder zur optischen Fahrbahnverengung – können dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Kfz-Ver- kehrs zu reduzieren, das Überholverhalten zu verbessern und die Sicherheit für den Radver- kehr nachhaltig zu erhöhen. gez. Ulrich Müller gez. Leila Pjanic

Beratungsverlauf

  1. 29.01.2026

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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