Mandari Insight

2810/2021

Beantwortung einer Anfrage der Grünen-Fraktion: Sachstand der Baumnachpflanzungen vor dem 09.05.2014 und nach dem 09.05.2014

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.08.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.09.2021, TOP 7.1.14

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4640 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
AN/0633/2015 
Vorlagen-Nummer 
 2810/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage der Grünen-Fraktion: Sachstand der Baumnachpflanzungen vor 
dem 09.05.2014 und nach dem 09.05.2014 
 
Sachstand der Baumnachpflanzungen vor dem 09.05.2014 und nach dem 09.05.2014 
- Anfrage der Grünen – 
 
1. Wie hoch ist die Zahl der bis zum 09.05.2014 noch nicht erfolgten Baumnachpflanzungen im 
Bezirk Nippes? Um welche handelt es sich? 
2. Wie viele der 202 angekündigten Baumersatzpflanzungen im Zeitraum vom 09.05.2014 – 
19.01.2015 sind erfolgt und an welchen Stellen genau? 
3. Falls noch nicht alle Baumersatzpflanzungen erfolgt sind: Bis wann sollen die restlichen Pflan-
zungen erfolgen? 
4. Wie viele Baumpflanzungen sind im Stadtbezirk Nippes erfolgt, wie viele in Köln, wie viele au-
ßerhalb von Köln? 
 
Begründung: 
Im Zeitraum vom 09.05.2014 – 19.01.2015 sind den Fraktionen 172 Baumfällungen bekannt gemacht 
worden. Teils durch Herrn Teitscheid (Baumexperte der Stadt Köln), teils durch Nachfragen beim 
Grünflächenamt. Eine entsprechend Liste, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, ist als An-
lage beigefügt. 
 
Viele große Bäume, z.T. mit erheblichem Umfang und von entsprechendem Alter, werden für Stell-
plätze, Außenanlagen, Terrassen u.Ä. gefällt. Die Ersatzpflanzungen sind wichtig, es entsteht aber 
ein jahrelanges ökologisches Defizit, da diese Bäume erst eine entsprechendes Alter und einen ent-
sprechenden Stammumfang erreichen müssen, um als gleichwertiger Ersatz angesehen werden zu 
können. Zudem ist eine möglichst schnelle Nachpflanzung an gleicher Stelle, falls dort nicht möglich, 
wenigstens im Bezirk Nippes wichtig. Denn Bäume tragen nicht unerheblich zum Mikroklima bei, auch 
wenn sie an anderer Stelle im globalen Sinne einen Ausgleich (z.B. in Rumänien) leisten. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu den Fragen 1-3: 
Im Vorfeld wurde zwischen der Verwaltung, der anfragenden Fraktion sowie der Geschäftsführung 
der Bezirksvertretung Nippes kommuniziert, dass sich die Antwort der Verwaltung lediglich auf einen 
Zeitraum ab 2016 beziehen kann. 
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist zuständig für die Kontrolle von Ersatzpflanzungen, mit 
denen die Erlaubnis zur Entfernung von Bäumen auf privaten Grundstücken beauflagt ist. 
Die Arbeit des Sachgebietes Baumschutz im Umwelt- und Verbraucherschutzamt war im abgefragten 
Zeitraum durch einen personellen Notstand geprägt. Diesem Umstand ist es geschuldet, dass Er-

2 
 
satzpflanzungskontrollen nicht bzw. nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden konnten. 
Im Rahmen des Verwaltungsreformprojekts Baumschutz ist Ende 2019 eine Arbeitsgruppe „Ersatz-
pflanzungskontrollen“ eingesetzt worden. Zurzeit entwickelt sie ein Verfahren, das die vorliegenden 
Informationen zu Ersatzpflanzungen raumbezogen erfasst. 
Auf dieser Grundlage hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt im 2. Quartal 2021 mit der stadt-
weiten Aufarbeitung der Kontrollrückstände begonnen. 
Für den Bezirk Nippes sind seitdem insgesamt 60 durchgeführte Ersatzpflanzungen abgenommen 
und erfasst worden (Stand vom 02.08.2021). 
Diese Ersatzpflanzungen verteilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Stadtteile: 
 
- Niehl: 11 
- Longerich: 7 
- Weidenpesch: 4 
- Bilderstöckchen: 17 
- Nippes: 2 
- Riehl: 19 
Die o. g. Anzahl entspricht dem aktuellen Kenntnisstand, sie entspricht aber nicht der Anzahl der tat-
sächlich zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführten Ersatzpflanzungen: Die Durchführung weiterer bereits 
erfolgter Ersatzpflanzungen sind entweder noch nicht festgestellt oder das Ergebnis einer erfolgten 
Kontrolle ist noch nicht in den Datensatz eingepflegt. Die Anzahl der tatsächlich zum aktuellen Zeit-
punkt gepflanzten Bäume dürfte also höher sein. Im Umkehrschluss ist auch die Anzahl tatsächlich 
durchgeführter und abnahmefähiger Ersatzpflanzungen noch nicht sicher zu bestimmen. 
Angestrebtes Ziel der Verwaltung ist die baldmögliche Aufarbeitung von Kontrollrückständen und die 
Einbeziehung regelmäßiger Ersatzpflanzungskontrollen in den Workflow. 
 
Zu Frage 4: 
Pflanzungen außerhalb des Kölner Stadtgebiets sind grundsätzlich nicht abnahmefähig. Wenn Bäu-
me zur Entfernung beantragt werden, ist der geplante Standort der Ersatzpflanzungen auf dem An-
tragsformular anzugeben. Antragsteller können so bereits bei der Abarbeitung des Fällantrags darauf 
hingewiesen werden, dass Ersatzpflanzungen ausschließlich auf dem Kölner Stadtgebiet vorzuneh-
men sind.

Beratungsverlauf (1)

09.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2810/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.08.2021
Erstellt
09.08.2021 08:46