2810/2021
Beantwortung einer Anfrage der Grünen-Fraktion: Sachstand der Baumnachpflanzungen vor dem 09.05.2014 und nach dem 09.05.2014
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 AN/0633/2015 Vorlagen-Nummer 2810/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 Beantwortung einer Anfrage der Grünen-Fraktion: Sachstand der Baumnachpflanzungen vor dem 09.05.2014 und nach dem 09.05.2014 Sachstand der Baumnachpflanzungen vor dem 09.05.2014 und nach dem 09.05.2014 - Anfrage der Grünen – 1. Wie hoch ist die Zahl der bis zum 09.05.2014 noch nicht erfolgten Baumnachpflanzungen im Bezirk Nippes? Um welche handelt es sich? 2. Wie viele der 202 angekündigten Baumersatzpflanzungen im Zeitraum vom 09.05.2014 – 19.01.2015 sind erfolgt und an welchen Stellen genau? 3. Falls noch nicht alle Baumersatzpflanzungen erfolgt sind: Bis wann sollen die restlichen Pflan- zungen erfolgen? 4. Wie viele Baumpflanzungen sind im Stadtbezirk Nippes erfolgt, wie viele in Köln, wie viele au- ßerhalb von Köln? Begründung: Im Zeitraum vom 09.05.2014 – 19.01.2015 sind den Fraktionen 172 Baumfällungen bekannt gemacht worden. Teils durch Herrn Teitscheid (Baumexperte der Stadt Köln), teils durch Nachfragen beim Grünflächenamt. Eine entsprechend Liste, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, ist als An- lage beigefügt. Viele große Bäume, z.T. mit erheblichem Umfang und von entsprechendem Alter, werden für Stell- plätze, Außenanlagen, Terrassen u.Ä. gefällt. Die Ersatzpflanzungen sind wichtig, es entsteht aber ein jahrelanges ökologisches Defizit, da diese Bäume erst eine entsprechendes Alter und einen ent- sprechenden Stammumfang erreichen müssen, um als gleichwertiger Ersatz angesehen werden zu können. Zudem ist eine möglichst schnelle Nachpflanzung an gleicher Stelle, falls dort nicht möglich, wenigstens im Bezirk Nippes wichtig. Denn Bäume tragen nicht unerheblich zum Mikroklima bei, auch wenn sie an anderer Stelle im globalen Sinne einen Ausgleich (z.B. in Rumänien) leisten. Antwort der Verwaltung: Zu den Fragen 1-3: Im Vorfeld wurde zwischen der Verwaltung, der anfragenden Fraktion sowie der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Nippes kommuniziert, dass sich die Antwort der Verwaltung lediglich auf einen Zeitraum ab 2016 beziehen kann. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist zuständig für die Kontrolle von Ersatzpflanzungen, mit denen die Erlaubnis zur Entfernung von Bäumen auf privaten Grundstücken beauflagt ist. Die Arbeit des Sachgebietes Baumschutz im Umwelt- und Verbraucherschutzamt war im abgefragten Zeitraum durch einen personellen Notstand geprägt. Diesem Umstand ist es geschuldet, dass Er- 2 satzpflanzungskontrollen nicht bzw. nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden konnten. Im Rahmen des Verwaltungsreformprojekts Baumschutz ist Ende 2019 eine Arbeitsgruppe „Ersatz- pflanzungskontrollen“ eingesetzt worden. Zurzeit entwickelt sie ein Verfahren, das die vorliegenden Informationen zu Ersatzpflanzungen raumbezogen erfasst. Auf dieser Grundlage hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt im 2. Quartal 2021 mit der stadt- weiten Aufarbeitung der Kontrollrückstände begonnen. Für den Bezirk Nippes sind seitdem insgesamt 60 durchgeführte Ersatzpflanzungen abgenommen und erfasst worden (Stand vom 02.08.2021). Diese Ersatzpflanzungen verteilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Stadtteile: - Niehl: 11 - Longerich: 7 - Weidenpesch: 4 - Bilderstöckchen: 17 - Nippes: 2 - Riehl: 19 Die o. g. Anzahl entspricht dem aktuellen Kenntnisstand, sie entspricht aber nicht der Anzahl der tat- sächlich zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführten Ersatzpflanzungen: Die Durchführung weiterer bereits erfolgter Ersatzpflanzungen sind entweder noch nicht festgestellt oder das Ergebnis einer erfolgten Kontrolle ist noch nicht in den Datensatz eingepflegt. Die Anzahl der tatsächlich zum aktuellen Zeit- punkt gepflanzten Bäume dürfte also höher sein. Im Umkehrschluss ist auch die Anzahl tatsächlich durchgeführter und abnahmefähiger Ersatzpflanzungen noch nicht sicher zu bestimmen. Angestrebtes Ziel der Verwaltung ist die baldmögliche Aufarbeitung von Kontrollrückständen und die Einbeziehung regelmäßiger Ersatzpflanzungskontrollen in den Workflow. Zu Frage 4: Pflanzungen außerhalb des Kölner Stadtgebiets sind grundsätzlich nicht abnahmefähig. Wenn Bäu- me zur Entfernung beantragt werden, ist der geplante Standort der Ersatzpflanzungen auf dem An- tragsformular anzugeben. Antragsteller können so bereits bei der Abarbeitung des Fällantrags darauf hingewiesen werden, dass Ersatzpflanzungen ausschließlich auf dem Kölner Stadtgebiet vorzuneh- men sind.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2810/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.08.2021
- Erstellt
- 09.08.2021 08:46