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A-R/0026/2018

Bei möglichen Belastungen der Anlieger durch Erschließungsbeiträge frühzeitig Transparenz schaffen

Antrag an den Rat 11.04.2018

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a-r-0026-2018-Bei Belastungen duch Erschließungsbeiträge frühzeitig Transparenz schaffen

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a-r-0026-2018-Bei Belastungen duch Erschließungsbeiträge frühzeitig Transparenz schaffen

2884 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0026/2018  
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
Antrag 
 
 
Bei möglichen Belastungen der Anlieger durch Erschließungsbei- 
träge frühzeitig Transparenz schaffen 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung  von Bebauungsplänen bereits frühzeitig 
im Verfahren die Thematik von Erschließungsbeiträgen transparent zu machen. 
 
Begründung: 
Bauarbeiten am Kanal- und Straßennetz sind zweifels ohne erforderlich. Baumaßnahmen im 
öffentlichen Raum sind jedoch häufig mit Unannehmlichkeiten für die Anwohner, Verkehrsteil- 
nehmer und des Öfteren mit einer Kostenbeteiligung der Eigentümer von Anliegergrundstü- 
cken (Beiträge nach dem Baugesetzbuch oder dem Komm unalabgabengesetz NRW) ver- 
bunden. Von daher sieht das Serviceversprechen des Tiefbauamtes (Information der Be- 
troffenen und Beteiligung der Öffentlichkeit und de r Gremien V/0055/2005 vom 
15.03.2005) bereits eine umfangreiche und frühzeitige Information der Anlieger vor. 
Hierzu gehört unter anderem, dass in bestimmten Fällen alle Grundstückseigentümer, die zur 
Zahlung eines Erschließungsbeitrages für die Herste llung neuer Straßen, Wege, Plätze, 
Grünanlagen herangezogen werden sollen, sechs Monat e vor dem Versand der Beitragsbe- 
scheide schriftlich informiert werden. Darüber hinaus werden alle Eigentümer, die bei beste- 
henden Straßen zum Ausbaubeitrag herangezogen werden sollen, bei Maßnahmen, die über

eine technische Verbesserung hinausgehen und funktionelle oder bauliche Veränderungen der 
Oberfläche beinhalten durch entsprechend angekündig te Auslegung der Planunterlagen infor- 
miert und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei sonstigen Straßenbaumaßnahmen, die 
diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden alle b etroffenen Beitragszahler persönlich min- 
destens einen Monat vor Baubeginn über den Hintergr und der Maßnahmen und die Grö- 
ßenordnung der Beiträge schriftlich informiert.  
Die Entscheidung, ob eine beitragspflichtige Maßnah me umgesetzt werden soll, wird regel- 
mäßig aber bereits im Bebauungsplanverfahren getrof fen. Ob im Zuge der Umsetzung von 
Maßnahmen auch die bereits ansässigen Grundstücksei gentümer mit Erschließungsbeiträgen 
belastet werden, wird auf dieser Ebene oftmals nicht konkret diskutiert. 
Wenn bei der Umsetzung von Bebauungsplänen Erschlie ßungsbeiträge auch für die Be- 
standsgrundstücke anfallen, führ dies regelmäßig zu Unverständnis und Unmut bei den be- 
troffenen Eigentümern, da keine Gelegenheit bestand , frühzeitig auch diese Belange einzu- 
bringen. 
Von daher sollen zukünftig in Bebauungsplanverfahre n frühzeitig mögliche Auswirkungen auf 
die ansässigen Anlieger im Hinblick auf anfallende Erschließungsbeiträge geprüft und kom- 
muniziert werden. 
 
Münster, 1. März 2018 
 
Gez.  
Stefan Weber  Otto Reiners 
und Fraktion  und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

16.05.2018 Rat
TOP 33.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0026/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37