A-R/0026/2018
Bei möglichen Belastungen der Anlieger durch Erschließungsbeiträge frühzeitig Transparenz schaffen
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a-r-0026-2018-Bei Belastungen duch Erschließungsbeiträge frühzeitig Transparenz schaffen
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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0026/2018 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster Antrag Bei möglichen Belastungen der Anlieger durch Erschließungsbei- träge frühzeitig Transparenz schaffen Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen bereits frühzeitig im Verfahren die Thematik von Erschließungsbeiträgen transparent zu machen. Begründung: Bauarbeiten am Kanal- und Straßennetz sind zweifels ohne erforderlich. Baumaßnahmen im öffentlichen Raum sind jedoch häufig mit Unannehmlichkeiten für die Anwohner, Verkehrsteil- nehmer und des Öfteren mit einer Kostenbeteiligung der Eigentümer von Anliegergrundstü- cken (Beiträge nach dem Baugesetzbuch oder dem Komm unalabgabengesetz NRW) ver- bunden. Von daher sieht das Serviceversprechen des Tiefbauamtes (Information der Be- troffenen und Beteiligung der Öffentlichkeit und de r Gremien V/0055/2005 vom 15.03.2005) bereits eine umfangreiche und frühzeitige Information der Anlieger vor. Hierzu gehört unter anderem, dass in bestimmten Fällen alle Grundstückseigentümer, die zur Zahlung eines Erschließungsbeitrages für die Herste llung neuer Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen herangezogen werden sollen, sechs Monat e vor dem Versand der Beitragsbe- scheide schriftlich informiert werden. Darüber hinaus werden alle Eigentümer, die bei beste- henden Straßen zum Ausbaubeitrag herangezogen werden sollen, bei Maßnahmen, die über eine technische Verbesserung hinausgehen und funktionelle oder bauliche Veränderungen der Oberfläche beinhalten durch entsprechend angekündig te Auslegung der Planunterlagen infor- miert und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei sonstigen Straßenbaumaßnahmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden alle b etroffenen Beitragszahler persönlich min- destens einen Monat vor Baubeginn über den Hintergr und der Maßnahmen und die Grö- ßenordnung der Beiträge schriftlich informiert. Die Entscheidung, ob eine beitragspflichtige Maßnah me umgesetzt werden soll, wird regel- mäßig aber bereits im Bebauungsplanverfahren getrof fen. Ob im Zuge der Umsetzung von Maßnahmen auch die bereits ansässigen Grundstücksei gentümer mit Erschließungsbeiträgen belastet werden, wird auf dieser Ebene oftmals nicht konkret diskutiert. Wenn bei der Umsetzung von Bebauungsplänen Erschlie ßungsbeiträge auch für die Be- standsgrundstücke anfallen, führ dies regelmäßig zu Unverständnis und Unmut bei den be- troffenen Eigentümern, da keine Gelegenheit bestand , frühzeitig auch diese Belange einzu- bringen. Von daher sollen zukünftig in Bebauungsplanverfahre n frühzeitig mögliche Auswirkungen auf die ansässigen Anlieger im Hinblick auf anfallende Erschließungsbeiträge geprüft und kom- muniziert werden. Münster, 1. März 2018 Gez. Stefan Weber Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0026/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37