V/0716/2023
Umbesetzungen und Besetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0716/2023 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs- sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent- sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0716/2023 V/0716/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen und Besetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 13.12.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen und Besetzungen werden beschlossen: 1. Gesellschafterversammlung der Glasfaser Münster Verwaltungs GmbH - Vertretung der Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH - Mitglied Stellvertretung Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen 2. Gesellschafterversammlung der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG - Vertretung der Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH - Mitglied Stellvertretung Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen 3. Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit und Ordnung Sachkundige Einwohner*innen auf Vorschlag des Integrationsrates Mitglied Stellvertretung 1. Ahmed Alhamwi Maria Adela Salinas Amt für Bürger - und Ratsservice 06.12.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0716/2023 4. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften ermächtigt, die Entscheidungen über die Besetzungen und Umbesetzungen in den o.g. Gremi- en der Gesellschaften herbei zu führen und entsprechend zu treffen. Begründung: Zu 1. und 2.: Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0053/2023 in der Ratssitzung der Stadt Münster vom 15.02.2023 wurde die Gründung der Glasfaser Münster Verwaltungs GmbH und der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG herbeigeführt. Gemäß § 9 Abs. 3 der Gesellschaftsverträge bestellt der Rat der Stadt Münster eine Vertretung in die Gesellschafterversammlung. Der Rat kann beschließen, dass ein Mitglied der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH diese Vertretung wahrnimmt. Diese Regelung schlägt die Verwaltung mit dem Beschlussvorschlag dem Rat zur Entscheidung vor. Zu 3.: Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 mit dem Beschluss der Vorlage V/0485/2022/1 Ahmed Alhamwi auf entsprechenden Vorschlag des Integrationsrates (V/0475/2022) als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ord- nung entsandt. Herr Alhamwi hat sein Mandat niedergelegt. Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 mit der Vorlage V/0694/2023 beschlossen, dem Rat die Entsendung von Maria Adela Salinas als stellvertretende sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung vorzuschlagen. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge- setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden“. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0716/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.11.2023
- Erstellt
- 28.11.2023 10:19