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V/0716/2023

Umbesetzungen und Besetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 29.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2023, TOP 45.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1829 Zeichen

Anlage A zur V/0716/2023 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs-
sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent-
sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der 
Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss   
der Vorlage erreicht. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

3714 Zeichen

V/0716/2023 
V/0716/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen und Besetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen und Besetzungen werden beschlossen: 
 
1. Gesellschafterversammlung der Glasfaser Münster Verwaltungs GmbH 
 
- Vertretung der Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH - 
 
Mitglied Stellvertretung 
 Sebastian Jurczyk  Frank Gäfgen 
 
2. Gesellschafterversammlung der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG 
 
- Vertretung der Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH - 
 
Mitglied Stellvertretung 
 Sebastian Jurczyk  
 
Frank Gäfgen 
 
3. Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit und Ordnung 
 
Sachkundige Einwohner*innen 
auf Vorschlag des Integrationsrates 
 
Mitglied Stellvertretung 
  1. 
 
Ahmed Alhamwi 
Maria Adela Salinas 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
06.12.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0716/2023 
4. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften 
ermächtigt, die Entscheidungen über die Besetzungen und Umbesetzungen in den o.g. Gremi-
en der Gesellschaften herbei zu führen und entsprechend zu treffen. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. und 2.: 
Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0053/2023 in der Ratssitzung der Stadt Münster vom 15.02.2023 
wurde die Gründung der Glasfaser Münster Verwaltungs GmbH und der Glasfaser Münster GmbH & 
Co. KG herbeigeführt. 
Gemäß § 9 Abs. 3 der Gesellschaftsverträge bestellt der Rat der Stadt Münster eine Vertretung in die 
Gesellschafterversammlung. Der Rat kann beschließen, dass ein Mitglied der Geschäftsführung der 
Stadtwerke Münster GmbH diese Vertretung wahrnimmt. Diese Regelung schlägt die Verwaltung mit 
dem Beschlussvorschlag dem Rat zur Entscheidung vor. 
 
Zu 3.: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 mit dem Beschluss der Vorlage V/0485/2022/1 Ahmed 
Alhamwi auf entsprechenden Vorschlag des Integrationsrates (V/0475/2022) als stellvertretendes 
beratendes Mitglied in den Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ord-
nung entsandt. Herr Alhamwi hat sein Mandat niedergelegt. 
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 mit der Vorlage V/0694/2023 beschlossen, 
dem Rat die Entsendung von Maria Adela Salinas als stellvertretende sachkundige Einwohnerin in 
den Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung vorzuschlagen. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins 
Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass 
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der 
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge-
setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch 
besetzen werden“. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

13.12.2023 Rat
TOP 45.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0716/2023
Typ
Vorlagen
Datum
29.11.2023
Erstellt
28.11.2023 10:19