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A-R/0023/2021

Münster schafft die Energiewende: Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Infrastruktur-Trassen

Antrag an den Rat 09.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2021, TOP 44.9

a-r-0023-2021-Grüne-SPD-Volt-Münster schafft die Energiewende - Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Infrastruktur-Trassen

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a-r-0023-2021-Grüne-SPD-Volt-Münster schafft die Energiewende - Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Infrastruktur-Trassen

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Antrag an den Rat A-R/0023/2021 
 
      
 
                                                                                                 9.3.2021 
 
Ratsantrag  
 
Der Rat möge beschliessen:  
 
  
 
Münster schafft die Energiewende: Freiflächen-Photovoltaikanlagen 
entlang von Infrastruktur-Trassen 
 
1. Um die Energiewende und den Klimaschutz in Münster voranzutreiben, 
unterstützt die Stadt Münster die Errichtung von Freiflächen-
Photovoltaikanlagen entlang von bestehenden Infrastruktur -Trassen (z.B. 
Bahntrassen und Bundesfernstraßen). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Potential von Freiflächen- Photovoltaik im 
Stadtgebiet Münster darzustellen (unter Berücksichtigung des Solarkatasters 
NRW) und dabei auch die Möglichkeiten von Sonderbauformen wie bifaciale 
senkrechte Module oder das Konzept des einachsigen Trackers einzubeziehen. 
Diese Potentialanalyse soll eine schnellstmögliche Schaffung von 
Planungsrecht (siehe 3.) nicht verzögern. 
 
3. Die zu errichtenden Freiflächen- Photovoltaikanlagen sollen in Einklang mit 
einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen stehen und im Fall 
von Bahntrassen nicht einem späteren Ausbau der Bahntrasse 
entgegenstehen. Genossenschaftliche Anlageformen, an denen sich die 
Bürger*innen vor Ort beteiligen können, werden besonders begrüßt. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich überall dort die Schaffung des 
erforderlichen Planungsrechts vorzubereiten, wo eine Investitionsbereitschaft 
zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage besteht und keine Konflikte 
mit dem Regionalplan und den Belangen des Naturschutzes vorliegen.

Antrag an den Rat A-R/0023/2021 
 
 
 
Begründung 
 
Der Rat der Stadt Münster hat im Mai 2019 den Klimanotstand ausgerufen. 
Starkregen, Dürre der Kollaps von Gewässern und weitere katastrophale Folgen des 
Klimawandels lassen keinen Zweifel daran, dass auch Münster jetzt handeln muss. 
Ziel ist es, mit allen möglichen Maßnahmen die CO2-Emissionen schnellstmöglich 
und dauerhaft zu reduzieren und damit die Klimaschutzziele zu erreichen. Eine der 
wichtigsten Maßnahmen ist dabei die Erhöhung der Erzeugungskapazitäten im 
Bereich der Erneuerbaren Energien, denn hier hat Münster trotz vieler 
Anstrengungen noch einen großen Nachholbedarf.  
Potentiale für die stärkere Nutzung der Erneuerbaren Energien sind vorhanden, vor 
allem im Bereich der Photovoltaik (PV). Wenngleich das Gros der PV-Leistung durch 
kleine PV-Anlagen auf Gebäudedächern erbracht wird, können auch ausgewählte 
Freiflächen, für die kein Nutzungskonflikt mit der Landwirtschaft oder dem Natur- und 
Landschaftsschutz besteht, für die Errichtung großer PV-Anlagen mit hoher Leistung 
zur Verfügung stehen. Ein Beispiel hierfür ist die Anlage der Stadtwerke Münster auf 
der Zentraldeponie II in Coerde, die mit 4500 PV-Modulen eine Leistung von 1,14 
Megawatt(peak) und eine Bruttostromerzeugung von 1 GWh bietet und damit einen 
wesentlichen Beitrag zur Erzeugung Erneuerbarer Energien in Münster liefert.   
Freiflächen-Solarenergieanlagen sind entsprechend den Regelungen des § 35 
BauGB, anders als z.B. Windenergieanlagen, im Außenbereich nicht privilegiert. Die 
Realisierung von Solarenergieanlagen auf Freiflächen setzt daher neben einer 
Darstellung im Flächennutzungsplan gem. § 5, Abs. 2 Nr. 2b) als Anlage zur 
Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auch eine planungsrechtliche 
Widmung in einem Bebauungsplan als "Sondergebiet" nach § 11 Abs. 2 BauNVO 
oder "Versorgungsfläche" nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB voraus.  
Gemäß Ziel 8.2 des Regionalplans Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie, vom 
16.2.2016 ist die Darstellung von solchen „besonderen Bauflächen“ für 
Solarenergieanlagen in Flächennutzungsplänen nur in wenigen Ausnahmefällen 
zulässig, insbesondere jedoch für Standorte entlang von Bundesfernstraßen 
(Autobahnen und Bundesstraßen) und Schienenwegen mit überregionaler 
Bedeutung. Gemäß Ziel 8.3 ist bei der Inanspruchnahme dieser Flächen 
sicherzustellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Arten- und Biotopschutzes,

Antrag an den Rat A-R/0023/2021 
 
der landwirtschaftlichen Nutzung, des Gewässerschutzes, der bedeutsamen 
Kulturlandschaftsbereiche und des Orts- und Landschaftsbildes auch in der 
Umgebung ausgeschlossen und die Entstehung bandartiger Strukturen vermieden 
wird. 
Die grundsätzlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für Freiflächen-
Photovoltaikanlagen sind somit an mehreren Stellen in Münster gegeben und sollten 
auch genutzt werden. Potentielle Investor*innen und Grundstückeigentümer*innen, 
die ihr Interesse am Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage gegenüber der Stadt 
und der Politik bereits bekundet haben, sollten zügig Planungssicherheit erhalten und 
keinen weiteren Verzögerungen mehr ausgesetzt sein. 
 
gez.                                               
Dr. Robin Korte                           Marius Herwig                               Helene Goldbeck 
Sylvia Rietenberg                       Doris Feldmann                             Tim Pasch 
Christoph Kattentidt                    Lia Kirsch       
Andrea Blome                             Ludger Steinmann 
Jule Heinz-Fischer                      und Fraktion 
Carsten Peters 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

17.03.2021 Rat
TOP 44.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0023/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.03.2021
Erstellt
09.03.2021 15:13