A-R/0023/2021
Münster schafft die Energiewende: Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Infrastruktur-Trassen
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a-r-0023-2021-Grüne-SPD-Volt-Münster schafft die Energiewende - Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Infrastruktur-Trassen
5259 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0023/2021
9.3.2021
Ratsantrag
Der Rat möge beschliessen:
Münster schafft die Energiewende: Freiflächen-Photovoltaikanlagen
entlang von Infrastruktur-Trassen
1. Um die Energiewende und den Klimaschutz in Münster voranzutreiben,
unterstützt die Stadt Münster die Errichtung von Freiflächen-
Photovoltaikanlagen entlang von bestehenden Infrastruktur -Trassen (z.B.
Bahntrassen und Bundesfernstraßen).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Potential von Freiflächen- Photovoltaik im
Stadtgebiet Münster darzustellen (unter Berücksichtigung des Solarkatasters
NRW) und dabei auch die Möglichkeiten von Sonderbauformen wie bifaciale
senkrechte Module oder das Konzept des einachsigen Trackers einzubeziehen.
Diese Potentialanalyse soll eine schnellstmögliche Schaffung von
Planungsrecht (siehe 3.) nicht verzögern.
3. Die zu errichtenden Freiflächen- Photovoltaikanlagen sollen in Einklang mit
einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen stehen und im Fall
von Bahntrassen nicht einem späteren Ausbau der Bahntrasse
entgegenstehen. Genossenschaftliche Anlageformen, an denen sich die
Bürger*innen vor Ort beteiligen können, werden besonders begrüßt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich überall dort die Schaffung des
erforderlichen Planungsrechts vorzubereiten, wo eine Investitionsbereitschaft
zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage besteht und keine Konflikte
mit dem Regionalplan und den Belangen des Naturschutzes vorliegen.
Antrag an den Rat A-R/0023/2021
Begründung
Der Rat der Stadt Münster hat im Mai 2019 den Klimanotstand ausgerufen.
Starkregen, Dürre der Kollaps von Gewässern und weitere katastrophale Folgen des
Klimawandels lassen keinen Zweifel daran, dass auch Münster jetzt handeln muss.
Ziel ist es, mit allen möglichen Maßnahmen die CO2-Emissionen schnellstmöglich
und dauerhaft zu reduzieren und damit die Klimaschutzziele zu erreichen. Eine der
wichtigsten Maßnahmen ist dabei die Erhöhung der Erzeugungskapazitäten im
Bereich der Erneuerbaren Energien, denn hier hat Münster trotz vieler
Anstrengungen noch einen großen Nachholbedarf.
Potentiale für die stärkere Nutzung der Erneuerbaren Energien sind vorhanden, vor
allem im Bereich der Photovoltaik (PV). Wenngleich das Gros der PV-Leistung durch
kleine PV-Anlagen auf Gebäudedächern erbracht wird, können auch ausgewählte
Freiflächen, für die kein Nutzungskonflikt mit der Landwirtschaft oder dem Natur- und
Landschaftsschutz besteht, für die Errichtung großer PV-Anlagen mit hoher Leistung
zur Verfügung stehen. Ein Beispiel hierfür ist die Anlage der Stadtwerke Münster auf
der Zentraldeponie II in Coerde, die mit 4500 PV-Modulen eine Leistung von 1,14
Megawatt(peak) und eine Bruttostromerzeugung von 1 GWh bietet und damit einen
wesentlichen Beitrag zur Erzeugung Erneuerbarer Energien in Münster liefert.
Freiflächen-Solarenergieanlagen sind entsprechend den Regelungen des § 35
BauGB, anders als z.B. Windenergieanlagen, im Außenbereich nicht privilegiert. Die
Realisierung von Solarenergieanlagen auf Freiflächen setzt daher neben einer
Darstellung im Flächennutzungsplan gem. § 5, Abs. 2 Nr. 2b) als Anlage zur
Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auch eine planungsrechtliche
Widmung in einem Bebauungsplan als "Sondergebiet" nach § 11 Abs. 2 BauNVO
oder "Versorgungsfläche" nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB voraus.
Gemäß Ziel 8.2 des Regionalplans Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie, vom
16.2.2016 ist die Darstellung von solchen „besonderen Bauflächen“ für
Solarenergieanlagen in Flächennutzungsplänen nur in wenigen Ausnahmefällen
zulässig, insbesondere jedoch für Standorte entlang von Bundesfernstraßen
(Autobahnen und Bundesstraßen) und Schienenwegen mit überregionaler
Bedeutung. Gemäß Ziel 8.3 ist bei der Inanspruchnahme dieser Flächen
sicherzustellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Arten- und Biotopschutzes,
Antrag an den Rat A-R/0023/2021
der landwirtschaftlichen Nutzung, des Gewässerschutzes, der bedeutsamen
Kulturlandschaftsbereiche und des Orts- und Landschaftsbildes auch in der
Umgebung ausgeschlossen und die Entstehung bandartiger Strukturen vermieden
wird.
Die grundsätzlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für Freiflächen-
Photovoltaikanlagen sind somit an mehreren Stellen in Münster gegeben und sollten
auch genutzt werden. Potentielle Investor*innen und Grundstückeigentümer*innen,
die ihr Interesse am Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage gegenüber der Stadt
und der Politik bereits bekundet haben, sollten zügig Planungssicherheit erhalten und
keinen weiteren Verzögerungen mehr ausgesetzt sein.
gez.
Dr. Robin Korte Marius Herwig Helene Goldbeck
Sylvia Rietenberg Doris Feldmann Tim Pasch
Christoph Kattentidt Lia Kirsch
Andrea Blome Ludger Steinmann
Jule Heinz-Fischer und Fraktion
Carsten Peters
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0023/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 09.03.2021
- Erstellt
- 09.03.2021 15:13