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1865/2020

Anwendung Versorgungsmedizinverordnung

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 22.06.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 20.08.2020, TOP 14.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1234 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer 22.06.2020 
 1865/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
 
Anwendung Versorgungsmedizin-Verordnung 
In der 43. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 16.01.2020 bittet Herr Frank Feles 
um Beantwortung der folgenden Frage. 
 
Frage: 
„Wie geht die Schwerbehindertenstelle der Stadt Köln mit den versorgungsmedizinischen Grundsät-
zen um? Es gibt wohl Kommunen, welche bereits nach „zukünftigen“, „neuen“ versorgungsmedizini-
schen Grundsätzen vorgehen.“ 
Antwort:  
Die Schwerbehindertenstelle wendet die Versorgungsmedizin-Verordnung in ihrer aktuell geltenden 
Fassung an. Eine Anwendung von nicht beschlossenem Recht ist aufgrund der allgemeinen Rechts-
grundsätze nicht zulässig. 
Bereits im Jahr 2014 wurde der Entwurf der 6. Änderungsverordnung der Versorgungsmedizin-
Verordnung vom zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt. Der Entwurf ist 
sehr umstritten und wird immer noch überarbeitet.  
Es ist nicht absehbar, ob und wann der Entwurf der 6. Änderungsverordnung in Kraft tritt. 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1865/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
22.06.2020
Erstellt
18.06.2020 11:08