Anwendung Versorgungsmedizinverordnung
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1865/2020 vom 22.06.2020
Stand: Am 20.08.2020 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 22.06.2020 1865/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Anwendung Versorgungsmedizin-Verordnung In der 43. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 16.01.2020 bittet Herr Frank Feles um Beantwortung der folgenden Frage. Frage: „Wie geht die Schwerbehindertenstelle der Stadt Köln mit den versorgungsmedizinischen Grundsät- zen um? Es gibt wohl Kommunen, welche bereits nach „zukünftigen“, „neuen“ versorgungsmedizini- schen Grundsätzen vorgehen.“ Antwort: Die Schwerbehindertenstelle wendet die Versorgungsmedizin-Verordnung in ihrer aktuell geltenden Fassung an. Eine Anwendung von nicht beschlossenem Recht ist aufgrund der allgemeinen Rechts- grundsätze nicht zulässig. Bereits im Jahr 2014 wurde der Entwurf der 6. Änderungsverordnung der Versorgungsmedizin- Verordnung vom zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt. Der Entwurf ist sehr umstritten und wird immer noch überarbeitet. Es ist nicht absehbar, ob und wann der Entwurf der 6. Änderungsverordnung in Kraft tritt. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf
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20.08.2020
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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