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0312/2021

PFC-Belastung - Kölner Süden

Beschlussvorlage Ausschuss 16.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 04.03.2021, TOP 4.2.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2: PFC-Fahnen Köln

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Beschlussvorlage Ausschuss

14438 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 0312/2021 
Freigabedatum 16.01.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
PFC-Belastung - Kölner Süden 
Hier: Beschluss des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 21.01.2021 zur Erstellung 
einer Kosten-/Nutzenanalyse für zusätzliche Filteranlagen im rechtsrheinischen Kölner Süden 
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung, durch einen Fachgutachter eine 
Kosten-/Nutzenanalyse für die PFC -Schadstofffahne im Porzer Süden unter Berücksichtigung der 
geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse und Besonderheiten erstellen zu lassen. Die erfor-
derlichen Mittel belaufen sich auf rund 120.000 € (brutto). Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 
2021, im Teilergebnisplan 1401 „Umweltordnung, -vorsorge“ in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleitungen. Die benötigten Mittel werden durch Mittelumschichtung zur Verfügung 
gestellt.  
 
Das Ergebnis der Kosten-/Nutzenanalyse ist dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wieder vorzu-
legen. 
 
 
Alternative: 
 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün lehnt die Erstellung von Kosten-/Nutzenanalysen für zusätz-
liche Filteranlagen im Bereich der PFC-Schadstofffahnen im Stadtbezirk Porz aus den in der Vorlage 
(unter Punkt „Einschätzung der Verwaltung“) fachlich dargelegten Argumenten ab. 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  120.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
 
In der Sitzung der BV Rodenkirchen am 31.08.2020 ist folgender Antrag unverändert beschlossen 
worden: 
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Kölner Süden an geeigneten Standorten Filteranlagen zu installie-
ren, welche das Grundwasser von PFC und anderen Schadstoffen reinigt.“ 
 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün hat am 21.01.2021 den Beschluss der BV Rodenkirchen 
vom 31.08.2020 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung zunächst beauftragt, durch einen Fach-
gutachter eine Kosten -/Nutzenanalyse unter Berücksichtigung der geologischen und hydrogeologi-
schen Verhältnisse und Besonderheiten erstellen zu lassen.   
Das Ergebnis der Kosten-/Nutzenanalyse ist dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün wieder vor-
zulegen. 
 
 
Dieser Beschluss soll auch um den rechtsrheinischen Kölner Süden in Porz ergänzt werden. Dazu 
sollen zunächst die Kosten für die Kosten -/Nutzenanalyse ermittelt und dem Ausschuss Klima, Um-

3 
welt und Grün vorgelegt werden. 
 
 
Sachverhalt 
 
Im Kölner Süden gibt es mehrere PFC -Schäden im Boden. Ausgehend von diesen sogenannten 
Schadstoffquellen haben sich durch die Bewegung des Grundwassers und dem damit verbundenen 
Transport der PFC vier kontaminierte, also belastete Bereiche (sogenannte Schadstofffahnen), gebil-
det.   
Diese Schadstofffahnen sind in der Anlage dargestellt. Sie weisen die Flächen im Stadtgebiet Köln 
aus, in denen im Grundwasser mindestens 0,1 Mikrogramm pro Liter Summe aller  PFC nachgewie-
sen wurden.   
 
Alle bisher bekannten und einer Quelle zugewiesenen PFC-Schadstofffahnen haben ihre Ursache im 
Umgang mit Löschschäumen, die bei Feuerwehreinsätzen oder Löschübungen von Werksfeuerweh-
ren verwendet worden sind und anschließend in den Boden und das Grundwasser gelangten. Diese 
Löschschäume enthielten bis 2008 insbesondere die Komponente PFOS in hohen Konzentrationen. 
 
Für alle dargestellten Belastungsfahnen und deren Quellen gilt: Es wird zusammen mit den jeweiligen 
Verantwortlichen an der Sanierung gearbeitet, das heißt, der Entfernung der Schadstoffe aus dem 
Boden und Grundwasser. 
 
 
PFC-Fahne Rondorf Immendorf 
Die westliche Fahne im Stadtbezirk Rodenkirchen betrifft die Ortslagen Rondorf und Immendorf. In 
der Verwaltungsvorlage 2792/2020 ist umfassend auf vorhandene Sanierungsmaßnahmen eingegan-
gen worden. Die Verwaltung wird auf Basis der Beschlusslage einen Fachgutachter mit einer Kosten-
/Nutzenanalyse beauftragen.  
 
 
PFC-Fahne Hahnwald 
Die PFC -Grundwasserverunreinigungen in Köln -Hahnwald haben ihre Ursache im Umgang mit 
Löschschäumen auf dem Werksgelände der Shell Oil GmbH. Das Industrieunternehmen betreibt eine 
Sanierungsanlage für das Grundwasser. Abnehmende Konzentrationen belegen die Sanierungserfol-
ge.  
 
Im Rahmen von aktuell en Beprobungen von bestehenden Grundwassermessstellen und privaten 
Gartenbrunnen im Kölner Stadtteil Hahnwald wurden Gehalte zwischen 0,1 und 0,7 µg/l PFC festge-
stellt. Damit ist der für NRW geltende allgemeinen Vorsorgewert von 0,1 µg/l für die Summe  PFC 
zwar überschritten, allerdings ist bereits absehbar, dass die Gehalte im Grundwasser in wenigen Jah-
ren die Grenzwerte unterschreiten und die Beschränkungen zur Nutzung des Grundwassers wieder 
aufgehoben werden können. 
 
Eine Beschleunigung dieser positiven Konzentrationsentwicklung durch zusätzliche Filteranlagen ist 
aufgrund der erforderlichen Planungs- und Umsetzungsdauer aus Sicht der Verwaltung nicht möglich. 
Ein Fachgutachten zur Kosten-/Nutzenanalyse würde zu keinem anderen Ergebnis kommen. 
 
 
PFC-Fahne Poll, Westhoven und Gremberg 
Die PFC -Schadstoffbelastung des Grundwassers im nördlichen Bereich vom Stadtbezirk Porz hat 
ihren Ursprung im Gewerbegebiet Fuggerstraße/Hansestraße in Porz-Eil. Dort wurden in Folge eines 
Brandereignisses zur Brandbekämpfung PFC-haltige Löschschäume eingesetzt und PFC in den Un-
tergrund eingetragen. Die Grundwasserbelastungen erstrecken sich in Grundwasserfließrichtung von 
diesem Gewerbegebiet bis Köln-Poll.  
 
Bisher wurde in mehreren umfangreichen Untersuchungsschritten eine G efährdungsabschätzung 
durchgeführt. Geeignete Maßnahmen zur Begrenzung weiterer PFC - Einträge in das Grundwasser 
unmittelbar an der Schadstoffquelle wurden durch die Verwaltung ergriffen. Dort wurde ein Brunnen

4 
errichtet und wird eine Filteranlage zur Behandlung des geförderten Grundwassers betrieben. 
 
Im nächsten Schritt ist für die schädlichen Bodenbelastungen und die Grundwasserbelastungsfahne 
eine Sanierungsuntersuchung durchzuführen. Das Ziel der Sanierungsuntersuchung ist die einzelfall-
bezogene Ermittlung eines technisch geeigneten, rechtlich zulässigen und verhältnismäßigen Kon-
zeptes für wirksame Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren.  
 
Für die Durchführung der Sanierungsuntersuchung der betroffenen Grundstücke und den Grundwas-
serschaden hat die Verwaltun g beim AAV (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung 
NRW) ein Projekt angemeldet und verfolgt das Ziel, vom AAV für alle Grundstücke eine gemeinsame 
Sanierungsuntersuchung durchführen zu lassen. Das Projekt wurde angenommen. Derzeit erfolgen 
Gespräche und Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern und dem AAV. Die Kos-
ten für die Sanierungsuntersuchung werden etwa 400.000 € betragen und sind vom AAV, der Stadt 
Köln und den betroffenen Grundstückseigentümern in unterschiedlichen Anteilen zu tragen. Für die 
Sanierungsuntersuchung wird anschließend vom AAV ein Fachgutachter beauftragt. 
Die Ergebnisse der Sanierungsuntersuchung werden in ca. 2 bis 3 Jahren vorliegen. 
 
 
PFC-Fahne Porz 
Eine weitere PFC-Belastungsfahne hat ihren Ursprung auf dem Flughafen- und Kasernengelände und 
erstreckt sich von dort über die Stadtteile Grengel, Wahnheide, Elsdorf, Urbach und Porz bis zum 
Rhein. Die Grundwasserbelastungen sind im Wesentlichen die Folge von Löschübungen und dem 
Umgang mit Löschschäumen. 
 
Im Unterschied zu den anderen Belastungsfahnen handelt es sich hier um mehrere Schadstoffquellen 
mit unterschiedlichen Untersuchungs- und Sanierungssachständen:  
 
 Auf dem Gelände des Flughafens wird im Bereich der Feuerwache eine Anlage zur Förderung 
und Behandlung des belasteten Grundwassers betrieben. Des Weiteren werden Oberflächen 
im Umfeld der Feuerwache versiegelt, um weitere Schadstoffverlagerungen vom Boden ins 
Grundwasser zu stoppen. Infolge von komplexen geologischen und hydrologischen Standort-
bedingungen besteht allerdings für die Sanierungskonstellation noch Optimierungsbedarf. Ge-
eignete Optimierungsmaßnahmen werden derzeit durch einen Gutachter im Auftrag des Flug-
hafens geprüft. Hierzu zählt auch die Prüfung einer zweiten Grundwasserförderung – und Be-
handlung mittels Filteranlagen im weiteren Abstrom der Feuerwache.  
 
 Eine weitere Schadstoffquelle auf dem Flughafengelände ist das ehemalige Feuerlöschü-
bungsbecken. Es befindet sich außerhalb der Stadt Köln auf dem Gebiet des Rhein -Sieg-
Kreises. Im Abstrom des Feuerlöschübungsbeckens wird an mehreren Standorten Grundwas-
ser gefördert und behandelt. Allerdings sind bis heute die Ausbreitungsmechanismen der 
Schadstoffe nicht vollständig aufgeklärt, sodass es weiterhin zu einem Abströmen von PFC 
vom Rhein-Sieg-Kreis auf das Kölner Stadtgebiet kommt. Insofern besteht aus Sicht der Ver-
waltung auch hier Handlungsbedarf. Die erforderlichen Maßnahmen werden sowohl mit dem 
Flughafen als auch mit der zuständigen Ordnungsbehörde des Rhein -Sieg-Kreises abge-
stimmt. 
 
 Auf dem Kasernengelände befindet sich ein lokaler PFC-Schadensbereich am Regenrückhal-
tebecken. In diesem Fall ist die Gefährdungsabschätzung zur Eingrenzung und Bewertung 
des Schadens noch nicht abgeschlossen. Erst anschließend können Sanierungsmaßnahmen 
geprüft und festgelegt werden. Diese Maßnahmen sind durch den Bund als Eigentümer des 
Grundstückes nach Abstimmung und ggf. Anordnung durch die Bodenschutzbehörde vorzu-
nehmen. 
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Sanierungsmanagement mit dem Ziel, eine Schadstoff-
nachlieferung aus der Quelle in das Grundwasser zu stoppen, von den Sanierungspflichtigen betrie-
ben wird und bei Bedarf in Abstimmung mit der zuständigen Ordnungsbehörde optimiert wird. Alle 
erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen richten sich nach den Vorgaben des Bundesboden-
schutzgesetzes und sind immer unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit, Geeignetheit und

5 
Verhältnismäßigkeit zu betrachten und umzusetzen.  
 
 
Finanzierung der Kosten-/Nutzenanalyse für zusätzliche Filteranlagen im Bereich der PFC-Fahnen im 
Stadtbezirk Porz 
 
Im Hinblick auf den im Ausschuss für Klima Umwelt und Grün gefassten Beschluss zur Durchführung 
einer fachgutachterlichen Kosten-/Nutzenanalyse für zusätzliche Filteranlagen im rechtsrheinischen 
Kölner Süden kommt nur die PFC-Belastungsfahne Porz ausgehend vom Flughafen- und Kasernen-
gelände in Betracht. 
 
Die Aufwendungen für die Maßnahme werden nach einer Kostenabschätzung rund 120.000 € betra-
gen. Die Mittel hierfür sind im Doppelhaushalt 2020/2021 nicht veranschlagt. Die erforderlichen Mittel 
werden durch eine Mittelumschichtung im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge, in der 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung gestellt. 
 
Die Höhe der Aufwendungen ist insbesondere mit den aufwendigen Untersuchungen und Recher-
chen in einem sehr großen Betrachtungsgebiet zu  begründen. Folgende gutachterliche Leistungen 
sind besonders kostenrelevant: 
 
 Zusammenfassung, Auswertung aller zu den Einzelfällen vorliegenden Gutachten und Berich-
te im Zusammenwirken der abströmenden Grundwasserbelastungsfahnen 
 Hydraulische-, Fracht- und Austragsberechnungen zu möglichen zusätzlichen Sanierungsan-
lagen. Neben den jahreszeitlichen Grund - und Rheinwasserschwankungen sind sämtliche 
Brauchwasserentnahmen und die Grundwasserneubildung im Betrachtungsraum von Bedeu-
tung und haben Einfluss auf die Geschwindigkeit und Verteilung der PFC im Grundwasser. 
 Ökobilanz: Verhältnis von zusätzlich erforderlichem Energieeinsatz in Relation zu dem ge-
wünschten Effekt  
 
Eine Beauftragung erfolgt unter Einhaltung der Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen 
der Corona-Krise gemäß Schreiben von II/20/202 vom 25. März 2020. 
 
Einschätzung der Verwaltung 
 
Im Sanierungsmanagement für PFC-Schäden ist es primär wichtig, di e Quelle zu sanieren und den 
Abstrom von Schadstoffen bereits an der Quelle zu stoppen. An dieser Stelle sind die Schadstoffge-
halte im Grundwasser am höchsten und die Fahnenbreite am geringsten. Insofern kann hier mit dem 
kleinsten Aufwand maximale Wirkung erzielt werden. Je weiter man sich von der Schadensquelle 
entfernt, desto geringer sind die Schadstoffkonzentrationen (Verdünnungseffekte) und desto größer 
die zu fördernden und zu behandelnden Wassermengen.  
Diese Vorgehensweise entspricht dem allgemeinen Stand der Technik gemäß der einschlägigen ak-
tuellen Arbeitshilfe „Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFAS -Kontaminationen“, 
herausgegeben 2020 durch das Umweltbundesamt. 
 
Auch ohne zusätzliche Maßnahmen werden sich die PFC-Gehalte sukzessive weiter reduzieren. Auf 
Grund der langsamen Fließgeschwindigkeiten des Grundwassers von etwa 1 Meter pro Tag ist je-
doch davon auszugehen, dass die Verunreinigung einige Jahre anhalten wird. 
 
Die Konzentrationsreduzierung mit der Installation zusätzlicher weiterer Aufbereitungsanlagen zu be-
schleunigen, wäre mit einem erheblichen planerischen und finanziellen Aufwand verbunden: Hier sind 
insbesondere der Ankauf von Grundstücken, die Planung von Anlagen durch einen Sachverständi-
gen, sowie die erheblichen Betr iebskosten für das Fördern, Aufbereiten und Wiedereinleiten des 
Grundwassers aufgrund des sehr ergiebigen Grundwasserleiters im Kölner Süden zu nennen. 
 
Die Kosten -Nutzenanalyse führt nach Einschätzung der Verwaltung zum Ergebnis, dass über die 
Quellsanierungen hinausgehende Maßnahmen nicht geeignet sind oder nur mit unverhältnismäßigen 
Aufwand zu betreiben wären.

Anlage 2: PFC-Fahnen Köln

80 Zeichen

Bereiche mit Grundwasserbelastungen durch PFC > 0,1 µg/l
Die Oberbürgermeisterin

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1536 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 3 
 
X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
X Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung de r Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

Beratungsverlauf (1)

04.03.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0312/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.02.2021
Erstellt
28.01.2021 07:26