AN/1507/2017
Energieleitlinien Stadt Köln 2017
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SPD Änderungsantrag nach § 13
3401 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses Umwelt und Grün Herrn Rafael Struwe Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.10.2017 AN/1507/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.11.2017 Energieleitlinien Stadt Köln 2017 Sehr geehrter Herr Struwe, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion im Rat der Stadt bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.7 in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün aufzu- nehmen: Beschluss: Bei der Umsetzung der Energieleitlinien sollen die Vorteile einer Dachbegrünung in den Ausführungen unter 4.3 und 8.5 bei der konkreten Realisierung von Pro- jekten Berücksichtigung finden und für das jeweilige Bauvorhaben geprüft wer- den. Die Punkte 4.3 und 8.5 sind somit entsprechend zu ergänzen (Ergänzungen fett gedruckt): 4.3 Dachflächen für Solaranlagen Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglich- keit zur Installation von Solarstromanlagen (Photovoltaik) einzubeziehen. Die Dachflächen sind statisch so auszulegen, dass eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Zusätzliche Lastreserven und notwendige Schächte/Leerrohre für die Führung von Leitungen sind entsprechend den Vorgaben der TGA- Planung vorzusehen. Die Möglichkeiten einer Kombination von Solarstromanlagen mit Dachbegrünung sind zu prüfen und bei Eignung der Dachflächen um- zusetzen. 8.5 Dach- und Flächenentwässerung Zur Minimierung der Flächenabwässer sind Hof- und Wegeflächen möglichst of- - 2 - fenporig als Versickerungsflächen auszuführen. Zur Reduzierung der Flächen- abwässer sind immer auch die Möglichkeiten einer Dachbegrünung zu prüfen. Die Vorgaben der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (STEB) zum Ka- nalanschluss sind dabei zu beachten und eventuelle Genehmigungen im Zuge der Entwurfsplanung einzuholen. 4.2.1 Neubau Passivhauskomponenten Neubauten sollen mit Passivhauskomponenten geplant und ausgeführt werden (nach der Passivhaus-Bauweise: sehr gute Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken, Luftdichtigkeit, flächendeckende Lüftung mit Wärmerückgewin- nung). Zur Gebäudedämmung sind nur Baustoffe zu verwenden, die ohne Umweltschädigung entsorgt und vorzugsweise recycelt werden können. Begründung: Eine konsequente Umsetzung von Dachbegrünung hat neben positiven Auswir- kungen im Hinblick auf Luftreinhaltung und Stadtklima auch positive Effekte für die Energiebilanz von Gebäuden. Die Rückhaltewirkung für Niederschlagsabwas- ser ist ein weiterer Vorteil insbesondere von intensiven Gründächern. Eine Kom- bination von begrünten Dachflächen mit Photovoltaik-Anlagen leistet durch Küh- lungseffekte einen Beitrag zur Erhöhung der Stromertrags von Solaranlagen. Die aktuellen Diskussionen im Rat lassen den gemeinsamen Wunsch der Fraktio- nen einer Förderung von Dachbegrünung erkennen. Dem folgend sollte das The- ma auch bei der aktuellen Anpassung der Energieleitlinien Berücksichtigung fin- den. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1507/2017
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 16.10.2017
- Erstellt
- 12.10.2017 09:23