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AN/1507/2017

Energieleitlinien Stadt Köln 2017

SPD Änderungsantrag nach § 13 16.10.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 06.11.2017

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

3401 Zeichen

An den Vorsitzenden des  
Ausschusses Umwelt und Grün 
Herrn Rafael Struwe 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.10.2017 
 
AN/1507/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.11.2017 
 
Energieleitlinien Stadt Köln 2017 
Sehr geehrter Herr Struwe, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 
4.7 in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün aufzu-
nehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Bei der Umsetzung der Energieleitlinien sollen die Vorteile einer Dachbegrünung 
in den Ausführungen unter 4.3 und 8.5 bei der konkreten Realisierung von Pro-
jekten Berücksichtigung finden und für das jeweilige Bauvorhaben geprüft wer-
den. Die Punkte 4.3 und 8.5 sind somit entsprechend zu ergänzen (Ergänzungen 
fett gedruckt): 
 
4.3 Dachflächen für Solaranlagen 
Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglich-
keit zur Installation von Solarstromanlagen (Photovoltaik) einzubeziehen. Die 
Dachflächen sind statisch so auszulegen, dass eine Photovoltaikanlage installiert 
werden kann. Zusätzliche Lastreserven und notwendige Schächte/Leerrohre für 
die Führung von Leitungen sind entsprechend den Vorgaben der TGA- Planung 
vorzusehen. Die Möglichkeiten einer Kombination von Solarstromanlagen 
mit Dachbegrünung sind zu prüfen und bei Eignung der Dachflächen um-
zusetzen. 
 
8.5 Dach- und Flächenentwässerung 
Zur Minimierung der Flächenabwässer sind Hof- und Wegeflächen möglichst of-

- 2 - 
 
fenporig als Versickerungsflächen auszuführen. Zur Reduzierung der Flächen-
abwässer sind immer auch die Möglichkeiten einer Dachbegrünung zu 
prüfen. Die Vorgaben der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (STEB) zum Ka-
nalanschluss sind dabei zu beachten und eventuelle Genehmigungen im Zuge der 
Entwurfsplanung einzuholen. 
 
4.2.1 Neubau Passivhauskomponenten 
Neubauten sollen mit Passivhauskomponenten geplant und ausgeführt werden 
(nach der Passivhaus-Bauweise: sehr gute Wärmedämmung, Vermeidung von 
Wärmebrücken, Luftdichtigkeit, flächendeckende Lüftung mit Wärmerückgewin-
nung). Zur Gebäudedämmung sind nur Baustoffe zu verwenden, die ohne 
Umweltschädigung entsorgt und vorzugsweise recycelt werden können. 
 
 
Begründung: 
 
Eine konsequente Umsetzung von Dachbegrünung hat neben positiven Auswir-
kungen im Hinblick auf Luftreinhaltung und Stadtklima auch positive Effekte für 
die Energiebilanz von Gebäuden. Die Rückhaltewirkung für Niederschlagsabwas-
ser ist ein weiterer Vorteil insbesondere von intensiven Gründächern. Eine Kom-
bination von begrünten Dachflächen mit Photovoltaik-Anlagen leistet durch Küh-
lungseffekte einen Beitrag zur Erhöhung der Stromertrags von Solaranlagen. 
Die aktuellen Diskussionen im Rat lassen den gemeinsamen Wunsch der Fraktio-
nen einer Förderung von Dachbegrünung erkennen. Dem folgend sollte das The-
ma auch bei der aktuellen Anpassung der Energieleitlinien Berücksichtigung fin-
den. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (2)

12.10.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
06.11.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1507/2017
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
16.10.2017
Erstellt
12.10.2017 09:23