2012/0081
5-Millionen-Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt hier: Krippenhaus in der Heimstättensiedlung
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2012/0081
7449 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
29.02.2012
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Jugendamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2012/0081
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 052-070-1400 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-51 Sachkonto: 7128630
Betreff: 5-Millionen-Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt
hier: Krippenhaus in der Heimstättensiedlung
Vorlage vom: 28.02.2012
Beschlussvorschlag:
1. Der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hess en e. V., Region Darmstadt-Starkenburg (ASB)
baut in der Heimstättensiedlung ein Krippenhaus mit 4 U3-Gruppen.
2. Die beiden städtischen Grundstücke Am Eichbaumeck 2 und 4 werden dem ASB in Erbpacht zur
Verfügung gestellt.
3. Der Abriss, der auf den beiden Grundstücken vorhandenen Aufbauten, erfolgt durch den
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) und wird aus den dort zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln finanziert.
4. Die notwendige Bürgschaft für die anteili ge Investition wird dem ASB gewährt, die
erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist einzuholen.
5. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt die auf der Begründungsseite näher beschriebenen
abrechnungsfähigen Personal- und Sachkosten, die nicht durch anderweitige Einnahmen
(Landeszuschüsse, Elternentgelte etc.) gedeckt sind, zu 100 %.
6. Die notwendigen Haushaltsmittel für diese laufende Betriebskostenförderung in Höhe von rund
550.000,00 Euro werden im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 zur Verfügung gestellt.
Anlagen: Neubau einer viergruppigen Krippeneinrichtung
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.02.2012:
Nach Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes (Kifög) besteht ab 2013 ein Rechtsanspruch auf
Kinderbetreuung für Kinder im Alter unter 3 Jahren. Der anzustrebende Versorgungsgrad wird von der
Bundesregierung definiert und liegt danach bei durchschnittlich 35 % für Kinder der betreffenden
Altersgruppe. Die Betreuungsplätze sollen nach Bundesvorgaben zu 70 % in Tageseinrichtungen und
zu 30 % in der Tagespflege angeboten werden. Dieses auszubauende Betreuungsangebot steht auch
im Kontext des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans.
Vor diesem Hintergrund hatte der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits am 04.03. bzw. 26.03.2009 die Investitions- und
Finanzierungsplanung der Kinderbetreuung U3 für 2009 bis 2013 (Vorlage-Nummer 2009/0098)
beschlossen.
Auf Grundlage des vorgenannten Beschlusses sollte das U3-Betreuungsangebot in
Tageseinrichtungen in Darmstadt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundes bis 2013 um 500
Plätze erweitert werden. Der Bericht zum Versorgungsgrad im U3- und Kindergartenbereich vom
01.10.2010 (Vorlage-Nummer 2010/0405), den der Magistrat am 03.11. und die
Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2010 zur Kenntnis genommen hat, bestätigt, dass der
zwischenzeitlich erfolgte Ausbau der U3-Betreuung in 2011 eine rund 30%ige Versorgung erreicht hat.
In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass für Darmstadt über die angestrebte
35%ige Versorgung hinaus Bedarf im U3-Bereich vorhanden sein wird: „Der Ausbau sollte (insofern)
2013 nicht beendet und sukzessive jährlich weiter fortgeführt werden bis auf ein Niveau von ca. 45 %.“
Vor diesem Hintergrund hatte der Magistrat bereits am 25.11.2009 beschlossen (Vorlage-Nummer
2009/0549), dass der Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Hessen e. V., Region Darmstadt-
Starkenburg (ASB) für die U3-Kindertagesstätte in der Heimstättensiedlung die auf dem ehemaligen
SCDO Gelände errichtet werden sollte, sowohl die Bauträgerschaft als auch im Anschluss daran die
Trägerschaft über die Betriebsführung übernimmt.
Mit dem weiteren Magistratsbeschluss vom 17.11.2010 (Vorlage-Nummer 2010/0464) sind
Planungskosten für das vorgenannte Investitionsvorhaben in Höhe von 150.000,00 Euro bereit gestellt
worden mit der Maßgabe, dass nach der erfolgten Planung, insbesondere auch für die endgültige
Realisierung der Einrichtung und der Folgekosten, diese dem Magistrat und der
Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden soll.
In der Zwischenzeit haben sich die Voraussetzungen für den Neubau eines Krippenhauses in der
Heimstättensiedlung dahingehend verändert, dass sich die ursprünglich vorgesehene Teilfläche des
Grundstücks Pulverhäuserweg 48 (ehemaliges Vereinsheim des SCDO Darmstadt) als nur bedingt
geeignet erwiesen hat, nahezu zeitgleich jedoch die beiden städtischen Grundstücke Am
Eichbaumeck 2 und 4 für die Umsetzung des Vorhabens zur Verfügung gestanden haben.
Auf dieser Grundlage ist nunmehr die Planung des vom ASB beauftragten Büros AD Novum
Architekten erfolgt.
Vorgabe für die beigefügte Planung war die Errichtung eines viergruppigen Krippenhauses mit
insgesamt 40 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter 3 Jahren.
Auf Grundlage der beigefügten Planung hat das vom ASB beauftragte Architektbüro
Investitionskosten für den Neubau des Krippenhauses in Höhe von rund 2.130.000,00 Euro errechnet.
Hierin beinhaltet sind allerdings pauschal 80.000,00 Euro für den Abbruch.
Der Abriss der auf den beiden Grundstücken vorhandenen Bebauung wird allerdings von IDA auf ca.
36.000,00 Euro geschätzt, aus dort vorhandenen Haushaltsmitteln finanziert und auch von IDA
unmittelbar beauftragt.
Insofern verändert sich die Kostenberechnung wie folgt:
2.130.000,00 Euro Kostenberechnung AD norum vom 25.01.2012
- 80.000,00 Euro
in der Kostenberechnung veranschlagte Pauschale für Abbruch
- 4 -
2.050.000,00 Euro
+ 82.000,00 Euro Baubegleitung durch den ASB in Höhe von 4 % der Baukosten
2.132.000,00 Euro
Die demnach insgesamt maximal veranschlagten Investitionskosten von 2.132.000,00 Euro werden
wie folgt gedeckt:
2.132.000,00 Euro
- 600.000,00 Euro Fördermittel aus dem Investitionsprogramm
Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013
1.532.000,00 Euro Restkosten
Die insofern verbleibenden Restkosten werden vom ASB, abgesichert durch eine städtische
Bürgschaft, vorfinanziert.
Die Refinanzierung erfolgt durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der jährlichen
Betriebskostenförderung über eine Laufzeit von 25 Jahren.
Analog der Betriebskostenförderung der in Darmstadt bereits vom ASB betriebenen
Betreuungseinrichtungen ist von einem jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von rund
550.000,00 Euro auszugehen.
Die notwendigen Mittel (jährlicher Betriebskostenzuschuss in Höhe von rund 550.000,00 Euro +
jährliche Refinanzierungsrate) werden ab dem Haushaltsjahr 2013 zusätzlich im städtischen Haushalt
zur Verfügung gestellt.
Darmstadt, den 28.02.2012
510-02-277 uh-ge
Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
Brigitte Lindscheid André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadträtin Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Am Eichbaumeck 2
- Pulverhäuserweg 48
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0081
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.02.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00