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2012/0081

5-Millionen-Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt hier: Krippenhaus in der Heimstättensiedlung

Magistratsvorlage 28.02.2012

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2012/0081

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2012/0081

7449 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
29.02.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Jugendamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0081 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle: 052-070-1400 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 3650-51 Sachkonto: 7128630 
 
Betreff: 5-Millionen-Sofortfonds zum Ausbau der Kinderbetreuung in Darmstadt 
hier: Krippenhaus in der Heimstättensiedlung 
 
Vorlage vom: 28.02.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hess en e. V., Region Darmstadt-Starkenburg (ASB) 
baut in der Heimstättensiedlung ein Krippenhaus mit 4 U3-Gruppen. 
2. Die beiden städtischen Grundstücke Am Eichbaumeck 2 und 4 werden dem ASB in Erbpacht zur 
Verfügung gestellt. 
3. Der Abriss, der auf den beiden Grundstücken vorhandenen Aufbauten, erfolgt durch den 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) und wird aus den dort zur Verfügung 
stehenden Haushaltsmitteln finanziert. 
4. Die notwendige Bürgschaft für die anteili ge Investition wird dem ASB gewährt, die  
 erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist einzuholen. 
5. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt die auf der Begründungsseite näher beschriebenen 
abrechnungsfähigen Personal- und Sachkosten, die nicht durch anderweitige Einnahmen 
(Landeszuschüsse, Elternentgelte etc.) gedeckt sind, zu 100 %. 
6. Die notwendigen Haushaltsmittel für diese laufende Betriebskostenförderung in Höhe von rund 
550.000,00 Euro werden im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 zur Verfügung gestellt. 
 
Anlagen: Neubau einer viergruppigen Krippeneinrichtung

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.02.2012:  
 
Nach Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes (Kifög) besteht ab 2013 ein Rechtsanspruch auf 
Kinderbetreuung für Kinder im Alter unter 3 Jahren. Der anzustrebende Versorgungsgrad wird von der 
Bundesregierung definiert und liegt danach bei durchschnittlich 35 % für Kinder der betreffenden 
Altersgruppe. Die Betreuungsplätze sollen nach Bundesvorgaben zu 70 % in Tageseinrichtungen und 
zu 30 % in der Tagespflege angeboten werden. Dieses auszubauende Betreuungsangebot steht auch 
im Kontext des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans. 
 
Vor diesem Hintergrund hatte der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits am 04.03. bzw. 26.03.2009 die Investitions- und 
Finanzierungsplanung der Kinderbetreuung U3 für 2009 bis 2013 (Vorlage-Nummer 2009/0098) 
beschlossen. 
 
Auf Grundlage des vorgenannten Beschlusses sollte das U3-Betreuungsangebot in 
Tageseinrichtungen in Darmstadt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundes bis 2013 um 500 
Plätze erweitert werden. Der Bericht zum Versorgungsgrad im U3- und Kindergartenbereich vom 
01.10.2010 (Vorlage-Nummer 2010/0405), den der Magistrat am 03.11. und die 
Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2010 zur Kenntnis genommen hat, bestätigt, dass der 
zwischenzeitlich erfolgte Ausbau der U3-Betreuung in 2011 eine rund 30%ige Versorgung erreicht hat. 
In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass für Darmstadt über die angestrebte 
35%ige Versorgung hinaus Bedarf im U3-Bereich vorhanden sein wird: „Der Ausbau sollte (insofern) 
2013 nicht beendet und sukzessive jährlich weiter fortgeführt werden bis auf ein Niveau von ca. 45 %.“ 
 
Vor diesem Hintergrund hatte der Magistrat bereits am 25.11.2009 beschlossen (Vorlage-Nummer 
2009/0549), dass der Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Hessen e. V., Region Darmstadt-
Starkenburg (ASB) für die U3-Kindertagesstätte in der Heimstättensiedlung die auf dem ehemaligen 
SCDO Gelände errichtet werden sollte, sowohl die Bauträgerschaft als auch im Anschluss daran die 
Trägerschaft über die Betriebsführung übernimmt. 
 
Mit dem weiteren Magistratsbeschluss vom 17.11.2010 (Vorlage-Nummer 2010/0464) sind 
Planungskosten für das vorgenannte Investitionsvorhaben in Höhe von 150.000,00 Euro bereit gestellt 
worden mit der Maßgabe, dass nach der erfolgten Planung, insbesondere auch für die endgültige 
Realisierung der Einrichtung und der Folgekosten, diese dem Magistrat und der 
Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden soll. 
 
In der Zwischenzeit haben sich die Voraussetzungen für den Neubau eines Krippenhauses in der 
Heimstättensiedlung dahingehend verändert, dass sich die ursprünglich vorgesehene Teilfläche des 
Grundstücks Pulverhäuserweg 48 (ehemaliges Vereinsheim des SCDO Darmstadt) als nur bedingt 
geeignet erwiesen hat, nahezu zeitgleich jedoch die beiden städtischen Grundstücke Am 
Eichbaumeck 2 und 4 für die Umsetzung des Vorhabens zur Verfügung gestanden haben. 
 
Auf dieser Grundlage ist nunmehr die Planung des vom ASB beauftragten Büros AD Novum 
Architekten erfolgt. 
 
Vorgabe für die beigefügte Planung war die Errichtung eines viergruppigen Krippenhauses mit 
insgesamt 40 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter 3 Jahren. 
 
Auf Grundlage der beigefügten Planung hat das vom ASB beauftragte Architektbüro 
Investitionskosten für den Neubau des Krippenhauses in Höhe von rund 2.130.000,00 Euro errechnet. 
 
Hierin beinhaltet sind allerdings pauschal 80.000,00 Euro für den Abbruch. 
Der Abriss der auf den beiden Grundstücken vorhandenen Bebauung wird allerdings von IDA auf ca. 
36.000,00 Euro geschätzt, aus dort vorhandenen Haushaltsmitteln finanziert und auch von IDA 
unmittelbar beauftragt. 
 
 
Insofern verändert sich die Kostenberechnung wie folgt: 
 
    2.130.000,00 Euro  Kostenberechnung AD norum vom 25.01.2012 
-        80.000,00 Euro
  in der Kostenberechnung veranschlagte Pauschale für Abbruch

- 4 - 
    2.050.000,00 Euro 
+       82.000,00 Euro  Baubegleitung durch den ASB in Höhe von 4 % der Baukosten 
    2.132.000,00 Euro 
 
Die demnach insgesamt maximal veranschlagten Investitionskosten von 2.132.000,00 Euro werden 
wie folgt gedeckt: 
 
    2.132.000,00 Euro 
-      600.000,00 Euro  Fördermittel aus dem Investitionsprogramm  
   
 Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013 
    1.532.000,00 Euro  Restkosten 
 
Die insofern verbleibenden Restkosten werden vom ASB, abgesichert durch eine städtische 
Bürgschaft, vorfinanziert. 
 
Die Refinanzierung erfolgt durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der jährlichen 
Betriebskostenförderung über eine Laufzeit von 25 Jahren. 
 
Analog der Betriebskostenförderung der in Darmstadt bereits vom ASB betriebenen 
Betreuungseinrichtungen ist von einem jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von rund 
550.000,00 Euro auszugehen. 
 
Die notwendigen Mittel (jährlicher Betriebskostenzuschuss in Höhe von rund 550.000,00 Euro + 
jährliche Refinanzierungsrate) werden ab dem Haushaltsjahr 2013 zusätzlich im städtischen Haushalt 
zur Verfügung gestellt. 
 
Darmstadt, den 28.02.2012 
510-02-277 uh-ge 
 
 
 
Dezernat III   Dezernat IV   Dezernat V 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid  André Schellenberg  Barbara Akdeniz 
Stadträtin   Stadtkämmerer  Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

TOP 16
TOP 86 beschließend
TOP 7

Orte (2)

  • Am Eichbaumeck 2
  • Pulverhäuserweg 48

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0081
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.02.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00