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V/0448/2005

Entlastung für die Jahresrechnung 2004

Vorlage 23.05.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2005, TOP 27

Beschlussvorlage

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Ansehen

Schlussbericht Jahresrechnung

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Ansehen

Beschlussvorlage

3024 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Revision 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entlastung für die Jahresrechnung 2004 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
29.06.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt das in dem anliegenden Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses 
vom 01.06.2005 aufgezeigte Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushalts-
jahr 2004 zur Kenntnis. 
 
 
2. Der Rat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2004 unter Einbeziehung der Abschlussbu-
chungen wie folgt fest: 
 
 
2.1 Kassenmäßiger Abschluss
 
 
Gesamt-Ist-Einnahmen 1.258.898.770,91 Euro 
 
Gesamt-Ist-Ausgaben 1.243.660.774,74 Euro
 
 
Buchmäßiger Kassenbestand bei Abschluss 
des Haushaltsjahres 2004 +   15.237.996,17 Euro
 
 
 
2.2 Ergebnis der Haushaltsrechnung
 
 
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 766.284.960,91 Euro  
 
Summe bereinigte Soll-Ausgaben 766.284.960,91 Euro  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0448/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Gesterkamp 
Ruf: 
492 14 00 
E-Mail: 
Gesterka@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.06.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
 
3. Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushalts-
jahres 2004 wird dem Oberbürgermeister gem. § 94 Gemeindeordnung NRW die Entlastung 
erteilt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die von der Stadtkämmerin aufgestellte und vom O berbürgermeister festgestellte Jahresrechnung 
ist vom Rat in der Sitzung am 11.05.2005 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den 
Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen worden. Dieser hat daraufhin die Jahresrechnung unter 
Einbindung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (§ 101 Abs. 6 GO) geprüft. 
 
Das Prüfungsergebnis ist in dem als Anlage beigefügtem Schlussbericht (allgemeiner 
Berichtsband) dargestellt. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Schlussbericht in seiner Sitzung am 01.06.2005 
eingehend beraten und einstimmig angenommen. 
 
In dem Schlussbericht ist das abschließende Prüfungsergebnis wie folgt zusammengefasst: 
 
”Gestützt auf die Ausführungen in diesem Schlussbericht kann nach pflichtgemäßer Prüfung der 
Jahresrechnung 2004 sowie der dieser Rechnung zugrunde liegenden Bücher und Belege 
bestätigt werden, dass 
 
- die Jahresrechnung die namens der Stadt eingegangenen Geldgeschäfte wiedergibt und 
 
- die Einnahme- und Auszahlungsanordnungen den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, dem 
städt. Haushaltsplan sowie den weiteren Beschlüssen des Rates entsprechen. 
 
Feststellungen, die dem Beschluss über die Jahresrechnung 2004 sowie einer Entlastung durch 
den Rat der Stadt entgegenstehen würden, haben sich nicht ergeben. 
 
Gegen die Erteilung der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat gem. § 94 GO für das 
Haushaltsjahr 2004 sind daher Bedenken nicht vorzubringen.“ 
 
 
 
gez. 
 
Dr. Tillmann    Anlage – Schlussbericht 2004 (allgemeiner Berichtsband)

Schlussbericht Jahresrechnung

138377 Zeichen

Schlussbericht  
 
 über die Prüfung 
 
 
 der Jahresrechnung 2004 
 
 - allgemeiner Berichtsband -  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
RReecchhnnuunnggsspprrüüffuunnggssaauusssscchhuussss

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  22  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
Klosterstraße 34 
48143 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
e-Mail:  revision@stadt-muenster.de

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  33  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 VORBEMERKUNGEN ............................................................................ 5 
1.1 Prüfungsauftrag, -u mfang und -ziel..................................................................5 
1.2 Tätigkeiten des Amtes für Wirtsch aftlichkeitsprüfung und Revision sowie 
des Rechnungsprüfungsausschusses in 2004...............................................6 
1.3 Beschluss über die Jahr esrechnung 2003 / Entlastung ................................6 
2 FORMELLE VORGABEN....................................................................... 6 
2.1 Haushaltssatzung, Finanz - und Investitionsplan............................................6 
2.2 Vorläufige Ha ushaltsführung ............................................................................8 
2.3 Nachtrag ssatzung ..............................................................................................9 
3 JAHRESRE CHNUNG 2004 .................................................................... 9 
4 KASSENMÄßIGER ABSCHLUSS........................................................ 10 
5 HAUSHALTS RECHNUNG.................................................................... 11 
5.1 Ergebnis der Ha ushaltsrechnung...................................................................11 
5.2 Haushaltsau sgleich..........................................................................................12 
5.2.1 Zuführung Verwaltungs haushalt / Vermögenshaushalt...........................12 
5.2.2 Zuführungen Vermögenshaushalt / Verwaltungshaushalt........................13 
5.3 Verwaltungshaus halt (VerwH) ........................................................................14 
5.3.1 Abwicklung des Haushaltsplanes ............................................................15 
5.3.2 Einhaltung des Haushaltsplanes..............................................................16 
5.3.3 Freies  Budget...........................................................................................17 
5.3.4 Unter abschnitte ........................................................................................18 
5.3.5 Prüfung der delegier ten Sozialhilfeaufgaben...........................................24 
5.3.6 Zentral bewirtschaftete Haushaltsmittel (Buchungspläne).......................25 
5.4 Vermögens haushalt .........................................................................................26 
5.4.1 Abwicklung des Haushaltsplanes ............................................................27 
5.4.2 Bemerkungen zum Vermögenshaushalt..................................................28 
5.5 Entwicklung der Kassenkredit e, Schulden und Rücklagen.........................30 
5.5.1 Kassenkredite / Kassenwirtschaft ............................................................30 
5.5.2 Sc hulden ..................................................................................................32 
5.5.3 Rü cklagen ................................................................................................34 
5.6 Verpflichtung sermächtigungen ......................................................................36 
5.7 Rechnungsabgrenz ung / Buchführung..........................................................36

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  44  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
5.8 Haushaltswirtschaftliche Sp erre / Unterrichtungspflicht.............................36 
6 RESTEVERWALTUNG......................................................................... 37 
6.1 Verwaltungs haushalt .......................................................................................37 
6.1.1 Kassenei nnahmereste .............................................................................37 
6.1.2 Kassenaus gabereste ...............................................................................38 
6.1.3 Haushalts ausgabereste ...........................................................................38 
6.2 Vermögens haushalt .........................................................................................40 
6.2.1 Kassenei nnahmereste .............................................................................40 
6.2.2 Kassenaus gabereste ...............................................................................40 
6.2.3 Haushalts einnahmereste .........................................................................41 
6.2.4 Haushalts ausgabereste ...........................................................................41 
7 DOPPELTE BUCHFÜHRUNG.............................................................. 43 
8 KOSTENRECHNENDE EINRICHTUNGEN.......................................... 46 
9 EIGENBETRIEBSÄHNLICHE EINRICHTUNGEN................................ 48 
10 ZUSAMMENFASSUNG / FAZIT........................................................... 50 
11 SCHLUSSBEMERKUNGEN................................................................. 52 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 
 
Übersicht über die Prüfungen des Am tes für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision im Jahr 2004

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  55  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
1 Vorbemerkungen 
1.1 Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Müns ter hat gemäß § 59 Abs. 3 i. V. m. 
§ 101 der Gemeindeordnung NRW (nachf olgend GO) die Jahresrechnung 2004 ge-
prüft. Er bediente sich hierbei des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
(§ 59 Abs. 3 GO), das die Prüfung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
und den Vorschriften der Rechnungsprüf ungsordnung der Stadt (RPO) sowie den 
Vorgaben des Ausschusses durchführte. 
 
Das Ergebnis ist in diesem Schlussberic ht - allgemeiner Berichtsband - zusammen-
gefasst dargestellt. Er dient dem Rat al s Grundlage für seine Entscheidung über die 
Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2004 (§  41 Abs. 1 Buch-
stabe j GO). 
 
Zudem sind nach § 101 Abs. 3 Satz 2 GO  die Einwohner oder Abgabepflichtigen zur 
Einsichtnahme in den allgemeinen Berichts band berechtigt. Die Verwaltung hat auf 
diese Möglichkeit in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen (§ 101 Abs. 4 GO). 
 
Die Jahresrechnung 2004 war nach § 101 Abs. 1 GO daraufhin zu prüfen, ob 
 
¾ der Haushaltsplan eingehalten wurde, 
¾ die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet 
und belegt waren, 
¾ bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist 
und 
¾ die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden ein-
gehalten wurden. 
 
In fünf Fachämtern des Kulturbereic hes erprobt die Stadt Münster den doppischen 
Kommunalhaushalt des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Für diesen 
Teil der Jahresrechnung 2004 waren die vom Innenministerium NRW gemäß 
§ 126 GO (Experimentierklausel) zugelassenen Ausnahmen von den haushalts- und 
kassenrechtlichen Vorschriften
1 zu berücksichtigen. 
 
Feststellungen mit vertraulichem Inhalt bz w. mit zu schützenden Daten sind dem 
Ausschuss bereits in einzelnen, them en- bzw. organisationsbezogenen Berichten 
vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision dargelegt worden. Diese einzel-
nen Prüfungsberichte ergeben den gesonderten Be richtsband (§ 101 Abs. 3 GO), so 
dass eine weitere Aufteilung des Schluss berichts in einen allgemeinen Berichtsband 
und einen gesonderten Berichtsband für das Haushaltsjahr 2004 nicht erforderlich 
war.                                                  
1 Genehmigungen des Innenministeri ums des Landes NRW vom 30.07. 2001, Az.: III B 3 - 61.90.45 - 
1477/01, einschl. einer Erweiterung vom 26.10.2001 und vom 30.09.2002,  Az.: 34 – 61.90.45 – 
1477/02

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  66  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
1.2 Tätigkeiten des Amtes für Wi rtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
sowie des Rechnungsprüfungsausschusses in 2004 
 
Zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung 2004 der Stadt Münster durch den 
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Amt fü r Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revi-
sion (AWR) im vergangenen Jahr 49 Prüfungen in den verschiedensten Verwaltungs-
bereichen durchgeführt (siehe Anlage). 
 
Die Prüfungen waren darauf ausgerichtet, die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit 
sowie die Zweckmäßigkeit und Ordnungsmä ßigkeit des Verwaltungshandelns zu 
überprüfen und die Ergebnisse (Feststellungen,  Hinweise, Empfehlungen) durch Do-
kumentationen (Berichte) transparent zu machen. Durch präventive, begleitende und 
nachgehende Prüfungstätigkeiten konnten z udem den Entscheidungsträgern Opti-
mierungsansätze aufgezeigt werden, die das Finanz- bzw. Fachbereichscontrolling 
unterstützen. 
 
Darüber hinaus ist das AWR auch beratend und gutachterlich tätig geworden. Es war 
in verschiedenen Projekt- und Arbeitsgr uppen aktiv eingebunden. Auch auf diesem 
Wege hat die Prüfung unter Wahrung der gebotenen Neutralität die politischen Gre-
mien und die Verwaltungsführung sowie di e städtischen Ämter und Einrichtungen in 
ihren Bemühungen um eine bürgernahe, sac hgerechte und wirtschaftliche Aufga-
benerfüllung unterstützt. 
 
Dem Rechnungsprüfungsausschuss sind alle wesentlichen Berichte (Prüfungsergeb-
nisse) vorgelegt worden (§ 5 Abs. 4 Rechnungsprüfungsordnung). Der Ausschuss 
hat im Jahr 2004 in seinen Sitzungen diese Berichte intensiv beraten und über das 
Ergebnis der einzelnen Beratung einen Beschlu ss gefasst. Teilweise enthielten die 
Beschlüsse Vorgaben oder Auflagen für die gepr üften Stellen. Ihre Erfüllung wurde 
bzw. wird vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision nachgehalten. 
 
 
1.3 Beschluss über die Jahresrechnung 2003 / Entlastung (§ 94 GO) 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.07.2004 die Jahresrechnung 2003 beschlossen 
und gleichzeitig die Entlastung des Ober bürgermeisters nach § 94 Abs. 1 Gemein-
deordnung erteilt. Grundlage hierfür war der Schlussbericht des Rechnungsprüfungs-
ausschusses vom 08.06.2004 über die Prüfung der Jahresrechnung 2003. 
 
Der Beschluss des Rates über die Jahresrechnung und die Entlastung ist anschlie-
ßend öffentlich bekannt gemacht worden. Von dem Recht der Einsichtnahme in den 
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsau sschusses haben die Einwohner bzw. Ab-
gabepflichtigen keinen Gebrauch gemacht. 
 
 
2 Formelle Vorgaben 
2.1 Haushaltssatzung, Finanz- und Investitionsplan 
 
Die Haushaltssatzung 2004 entspricht in Form, Inhalt und Vollständigkeit den Vor-
schriften der Gemeindeordnung NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung und 
hat das gesetzlich vorgeschriebene Ve rfahren ordnungsgemäß durchlaufen. Ent-
sprechendes gilt für den Finanzplan und das  Investitionsprogramm der Jahre 2003 
/

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  77  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
bis 2007 sowie für den Bereich der doppisc hen Buchführung der folgenden fünf Pilo-
tämter: 
 
¾ Amt für Schule und Weiterbildung (Amt 
40), Abteilung 6 - Volkshochschule 
¾ Stadtmuseum (Amt 45) 
¾ Stadtbücherei (Amt 42) ¾ Stadtarchiv (Amt 47) 
¾ Westfälische Schule für Musik (Amt 44)  
 
Nach der Haushaltssatzung gliedert sich der Haushaltsplan 2004 in einen kameralen 
Teil (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) und wegen der Erprobung des doppi-
schen Kommunalhaushaltes 2 in einen doppischen Teil (Ergebnis- und Finanzpla-
nung). 
 
Die Haushaltssatzung hat in den §§ 1 bis 5 folgenden Inhalt: 
 
Inhalt der Haushaltssatzung  
(gem. Beschluss vom 31.03.2004) 
 
§ 1 Kameraler Haushaltsteil 
 
Verwaltungshaushalt 
 Einnahmen 
 Ausgaben 
Vermögenshaushalt
 
 Einnahmen 
 Ausgaben 
 
 
 
618.631.880 Euro 
618.631.880 Euro 
 
185.766.550 Euro 
185.766.550 Euro 
 
§ 1 Doppischer Haushaltsteil 
 
Gesamtergebnisplan 
 Erträge 
 Aufwendungen 
Gesamtfinanzplan
 
a) Verwaltungstätigkeit 
 Einzahlungen 
 Auszahlungen 
b) Investitionstätigkeit 
 Einzahlungen 
 Auszahlungen 
 
 
 
4.636.303 Euro 
12.625.585 Euro 
 
 
4.646.620 Euro 
12.061.953 Euro 
 
150 Euro 
220.340 Euro 
 
§ 2 Kreditermächtigung (ohne Umschuldun-
gen) 80.691.980 Euro 
 
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen 30.015.000 Euro 
 
§ 4 Höchstbetrag der Kassenkredite 125.000.000 Euro 
 
§ 5 Steuersätze 
 Grundsteuer A 
 Grundsteuer B 
 Gewerbesteuer 
 
210 v. H. 
420 v. H. 
440 v. H. 
                                                 
2 vgl. Beschlüsse des Rates zur Entwicklung eines doppischen Kommunalhaushaltes (Vorlagen 391/99 
und 608/00)

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
Die Haushaltsatzung soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushalts-
jahres der Aufsichtsbehörde angezeigt werden (§ 79 Abs. 5 GO). Die Haus-
haltssatzung wurde aber erst am 31. 03.2004 vom Rat erlassen und anschlie-
ßend der Aufsichtsbehörde angezeigt. Bis zur Bekanntmachung der Haus-
haltssatzung am 19.05.2004 waren die Vor schriften über die vorläufige Haus-
haltsführung (§ 81 GO) anzuwenden.  
 
 
2.2 Vorläufige Haushaltsführung 
 
Bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatz ung am 19.05.2004 waren für die Bewirt-
schaftung der Haushaltsmittel des Jahr es 2004 die einschränkenden Bestimmungen 
der vorläufigen Haushaltsführung (§ 81 GO) zu beachten. Im Rahmen der vorläufigen 
Haushaltsführung darf die Gemeinde nur solche Ausgaben leisten, zu denen sie 
rechtlich verpflichtet ist oder die zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unauf-
schiebbar sind. Im Vermögenshaushalt ve ranschlagte Maßnahmen dürfen uneinge-
schränkt fortgesetzt werden, wenn dafür ber eits im Haushaltsplan des Vorjahres An-
sätze oder Verpflichtungsermächtigungen vor gesehen waren. Dies gilt auch, wenn 
die Stadt durch eine Auftragsvergabe oder ei nen Vertrag bereits eine rechtliche Ver-
pflichtung eingegangen ist. 
 
Aus der nachfolgenden Übersicht ist das Anordnungssoll des Verwaltungshaushaltes 
(VerwH) in der Übergangswirtschaft im J ahresvergleich zum Haushaltsvolumen er-
sichtlich: 
 
Haushaltsjahr  
2000 2001 2002 2003 2004 
Anordnungssoll 
des VerwH / Mio. 
Euro 
197,2 219,3 229,1 333,5 261,5 
in  %  vom  
Haushaltsansatz 32,6 37,5 38,9 55,8 43,7 
 
Im Haushaltsjahr 2004 wurden im VerwH in der Übergangswirtschaft durch Anord-
nungen i. H. v. 261,5 Mio. € bereits 43,7 % der im Haushaltsplanentwurf vorgesehe-
nen Mittel verausgabt. Hinzuzurechnen sind die während der Zeit der vorläufigen 
Haushaltsführung durch Aufträge (B estellungen) eingegangenen Verpflichtungen. 
Gegenüber dem Jahr 2003 ist der Mitteleinsatz in der Übergangswirtschaft in 2004 
zwar wieder rückläufig, er liegt jedoch noc h weit über den Werten der Vorjahre. Das 
Finanzdezernat ist bestrebt, die Zeiten der  vorläufigen Haushaltsführung wieder zu 
reduzieren.  
 
 
Im Haushaltsjahr 2003 lagen zumindest bei der Bewirtschaftung eines Teils der 
Ausgabemittel die Voraussetzungen währ end der „vorläufigen Haushaltsfüh-
rung“ nach § 81 Gemeindeordnung nicht vor.  So dürfen während der Zeit der 
vorläufigen Haushaltsführung keine freiwilligen Zuschüsse oder ähnliche Zah-
lungen geleistet werden.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  99  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
2.3 Nachtragssatzung (§ 80 GO) 
 
Nach dem Ergebnis der Prüfung bestand im  Haushaltsjahr 2004 keine rechtliche 
Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragssatzung. 
 
Auch wenn keine rechtliche Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragssatzung nach 
§ 80 Abs. 2 GO bestand (u. a. Entstehung eines erheblichen
 Fehlbetrages bzw. Leis-
tung von erheblichen  zusätzlichen Ausgaben), hat die Stadt Münster in den Vorjah-
ren auf freiwilliger Basis eine Nachtrag ssatzung als so genannte „technische Korrek-
turnovelle“ erstellt, indem sie die Haus haltsansätze der tatsächlichen Entwicklung 
angepasst hat. 
 
Für das Jahr 2004 wurde auf den Erlass einer Nachtragssatzung aufgrund der Kom-
munalwahl verzichtet. Die Zeit für einen geordneten Beratungsweg in den parlamen-
tarischen Gremien hätte voraussichtlich ni cht ausgereicht. Somit konnten die sonst 
üblichen finanztechnischen Korrekturen nicht vorgenommen werden, was sich in den 
entsprechenden Planabweichungen wiederspiegelt. 
 
Nach der Definition der Rechtsvorschrift en ist die Verpflichtung zum Erlass einer 
Nachtragssatzung z. B. davon abhängig, ob ei ne Ausgabe „erheblich“ ist. Die Stadt 
Münster hat bislang auf konkrete Festsetzungen
3 dieses unbestimmten Rechtsbegrif-
fes verzichtet. Da es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung handelt, kann die 
Stadt Münster nicht willkürlich handeln und unterliegt in ihren Festsetzungen der 
Kommunalaufsicht im Rahmen der Rechtskontrolle. Der Rechnungsprüfungsaus-
schuss empfiehlt daher, entsprechende Regel ungen in der Hauptsatzung oder in der 
Haushaltssatzung zu treffen. 
 
Der Verzicht auf den Erlass einer Nach tragssatzung hat sich auf Grund fehlen-
der finanztechnischer Korrekturen auf  den Jahresabschluss ausgewirkt und ist 
bei der Analyse und Interpretation des Abschlusses zu berücksichtigen. Soweit 
erforderlich und bedeutsam, wird des halb bei den einzelnen Ausführungen im 
Bericht mit einer Fußnote4 gesondert darauf hingewiesen. 
 
 
 
3 Jahresrechnung 2004 
 
Die Jahresrechnung 2004 der Stadt Münster für den kameralen Haushalt ist gemäß 
§ 93 Abs. 2 GO am 17.02.2005 von der St adtkämmerin aufgestellt, vom Oberbür-
germeister mit gleichem Datum festgestellt und dem Rat zugeleitet worden. Der 
Jahresabschluss der doppisch geführt en Ämter – der Bestandteil der 
Jahresrechnung ist – wurde am 13.04.2005 von der Stadtkämmerin aufgestellt und 
vom Oberbürgermeister mit gleichem Datum festgestellt. Der Rat hat die 
Jahresrechnung (einschließlich des doppisc hen Haushaltsteils) in der Sitzung am 
11.05.2005 zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur 
Prüfung überwiesen
5.  
Die Jahresrechnung 2004 beinhaltet den in § 39 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverord-
nung (GemHVO) geforderten kassenmäßigen Abschluss (§ 40 GemHVO) und die 
                                                 
3 In der Praxis haben sich prozentuale Festsetz ungen (etwa 2 bis 5 %) bezogen auf das Gesamthaus-
haltsvolumen durchgesetzt. 
4 Die größeren Abweichungen beruhen auf fehlende finanz technische Korrekturen. Für das HJ 2004 
wurde nämlich kein Nachtragshaushalt aufgestellt. 
5 Vorlage Nr. V/0218/2005 vom 21.03.2005

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1100  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
Haushaltsrechnung (§ 41 GemHVO). Der Jahresrechnung sind die in 
§ 39 Abs. 2 GemHVO vorgeschriebenen Anlagen beigefügt. Sie entsprechen in Form 
und Inhalt den Vorschriften des § 43 GemHVO sowie für den doppischen Teil den 
Genehmigungen des Innenministeriums. 
 
 
4 Kassenmäßiger Abschluss (§ 40 GemHVO) 
 
Der kassenmäßige Abschluss enthält, wie nach § 40 GemHVO vorgeschrieben, 
- insgesamt und gesondert für den Verwaltungs- bzw. den Vermögenshaushalt sowie 
für die Vorschüsse und Verwahrgelder (VVS) - sämtliche Soll- und Ist-Einnahmen 
sowie Soll- und Ist-Ausgaben einschließlich der Kasseneinnahme- und Kassenaus-
gabereste bis zum Abschlusstag. Er gibt  damit das Ergebnis der Sachbuchführung 
der Stadt Münster wieder. 
 
Der nachgewiesene buchmäßige Kassenbestand
6 (Ist-Fehlbetrag des VerwH und Ist-
Überschuss des VermH), die Haushalts- und Kassenreste sowie die ungedeckten 
Vorschüsse und die nicht abgewickelten Verwahrgelder des Jahres 2003 wurden 
entsprechend § 34 Abs. 2 Gemeindekassenverordnung (GemKVO) in die Bücher des 
Haushaltsjahres 2004 vorgetragen. 
 
Damit enthält der vom Amt für Finanzen und Beteiligungen (Stadtkasse) gefertigte 
Abschluss für 2004 vom 17.02.2005 sämtliche Werte im Sinne des § 40 GemHVO. 
Er schließt mit folgendem buchmäßigen Kassenbestand (Ist-Überschuss) ab: 
 
 Ergebnis 2004 / Euro Ergebnis 2003 / Euro 
Ist-Einnahmen 1.258.898.770,91 1.283.161.710,46 
Ist-Ausgaben 1.243.660.774,74 1.308.120.627,43 
buchmäßiger Kassenbestand + 15.237.996,17 - 24.958.916,97 
 
Der Kassenbestand (Ist-Überschuss) des Abschlusses 2004 setzt sich zusammen 
aus: 
 
 Ist-Überschuss / Euro Ist-Fehlbetrag / Euro 
VerwH  - 15.772.139,81 
VermH 25.944.733,54  
Vorschüsse  - 746.447,37 
Verwahrgelder 5.811.849,81  
Summen 31.756.583,35 - 16.518.587,18 
buchmäßiger Kassenbestand 15.237.996,17 
 
Der Kassenabschluss des Jahres 2004 weist einen Überschuss von rd. 15,2 Mio. € 
aus. Mit diesem Ergebnis hat sich der buchmäßige Kassenbestand gegenüber dem 
Jahr 2003 (hier – 25,0 Mio. €) um rd. 40,2 Mio. € erhöht. Ursächlich für diese Ent-
wicklung ist insbesondere die Verringerung des Defizits im VerwH auf – 15,8 Mio. € 
(Vorjahr – 28,7 Mio. €) sowie die Erhöhung des Überschusses im VermH von rd. 
13,6 Mio. € in 2003 auf rd. 25,9 Mio. € in 2004. Darüber hinaus schlossen die Ver-
wahrgelder im Jahr 2003 mit einem Fehlbetr ag i. H. v. 7,6 Mio. € ab, wohingegen im 
Jahr 2004 ein Überschuss von 5,8 Mio. € zu verzeichnen war. 
                                                 
6 Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1111  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
Der buchmäßige Kassenbestand 7 von rd. 15,2 Mio. € stimmt mit der Ist-
Fortschreibung des Amtes für Finanzen und Beteiligungen überein. 
 
5 Haushaltsrechnung (§ 41 GemHVO) 
 
In der Haushaltsrechnung sind die bei den Vorschriften zum kassenmäßigen Ab-
schluss genannten Beträge (§ 40 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GemHVO) für die einzelnen 
Haushaltsstellen nach der Ordnung des H aushaltsplanes nachzuweisen. Den Soll-
Einnahmen und den Soll-Ausgaben des Jahres sind die Ansätze und die überplan-
mäßig bewilligten Ausgaben positionsbezogen gegenüberzustellen. 
 
 
5.1 Ergebnis der Haushaltsrechnung (§ 41 Abs. 3 GemHVO) 
 
Zur Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung sind die Soll-Einnahmen 
des Haushaltsjahres 2004 den Soll-Ausgaben des Haushaltsjahres unter Berücksich-
tigung etwaiger Haushaltsreste, getr ennt für den Verwaltungs- und den Vermögens-
haushalt, zu vergleichen. Unter Berücksichtigung der Abschlussbuchungen ergibt 
sich daraus folgendes Ergebnis, dass durch  die Prüfung auf Grund einer Kontrollge-
genrechnung auch als richtig bestätigt werden kann: 
 
Einnahmen / Ausgaben Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 
 Euro Euro 
Soll-Einnahmen 627.098. 376,82 139.135.575,29 
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 1.673.284,74 
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 1.328.202,70 294.073,24 
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 625.770. 174,12 140.514.786,79 
   Soll-Ausgaben 621.680. 661,51 116.374.362,10 
+ neue Haushaltsausgabereste 4.352.901,59 25.974.577,65 
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 288.363,46 1.869.485,53 
./. Abgang alter Kassenausgabereste - 24.974,48 - 35.332,57 
Summe bereinigte Soll – Ausgaben 625.770. 174,12 140.514.786,79 
Gesamtsumme Soll-Einnahmen 766.284.960,91 
Gesamtsumme Soll-Ausgaben 766.284.960,91 
etwaiger Unterschied 0,00 
nachrichtlich: In den Soll-Ausgaben des Vermögenshaushalts enthaltener 
 Überschuss nach § 41 Abs. 3 GemHVO  0,00 
 
 
Die auf dem kassenmäßigen Abschluss basierende Haushaltsrechnung wurde 
im automatisierten Verfahren förmlich und inhaltlich richtig erstellt. Sie ent-
spricht nach dem Ergebnis der Prüfung den Erfordernissen des 
§ 41 Gemeinde-haushaltsverordnung. 
                                                 
7 ohne die Bestände der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, des Sonderhaushaltes Sozialamt und des 
Westfälischen Studieninstitutes

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1122  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
5.2 Haushaltsausgleich 
5.2.1 Zuführung Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt (§ 22 GemHVO) 
 
Die im Verwaltungshaushalt (VerwH) zu r Deckung der Ausgaben nicht benötigten 
Einnahmen sind gem. § 22 GemHVO dem Vermögenshaushalt (VermH) zuzuführen. 
Die Zuführung muss mindestens so hoch se in, dass durch sie die Kreditbeschaf-
fungskosten und die ordentliche Tilgung v on Krediten gedeckt werden können. Der 
Verwaltungshaushalt führte im Haushal tsjahr 2004 dem Vermögenshaushalt nur die 
gesetzlich vorgeschriebene Pflichtzuführung i.  H. v. 18.143.529,69 € zu, die sich wie 
folgt berechnet: 
 
 2004 / Euro % 2003 / Euro % 
ordentliche Tilgung von Krediten  18.628.377,53 100,0 16.110.388,32 100,0 
abzgl. Einnahmen gem. § 22 GemHVO 484.847,84 2,6 940.736,62 5,8 
Pflichtzuführung 18.143.529,69 97,4 15.169.651,70 94,2 
 
Die Einnahmen gem. § 22 GemHVO8 wirkten sich mit rd. 0,5 Mio. € mindernd auf die 
Pflichtzuführung im Haushaltsjahr 2004 
aus. Im Vergleich der letzten 4 Jahre 
verringerten sich diese Einnahmen von 
rd. 3,6 Mio. € in 2001 auf 0,5 Mio. € in 
2004. Darüber hinaus stiegen in den 
letzten Jahren die Kreditaufnahmen und 
die damit verbundenen Tilgungsver-
pflichtungen erheblich an. Beide Ent-
wicklungen zusammen führten zu einer 
starken Erhöhung der Pflichtzuführung. 
So stieg – wie aus dem nebenstehen-
den Schaubild ersichtlich ist – im Jah-
resvergleich 2001/2004 die Zuführung 
zum Vermögenshaushalt von 11,0 Mio. € um rd. 7,1 Mio. € auf 18,1 Mio. € (entspricht 
64,5 %). Diese Entwicklung schränkt den bereits knappen Finanzrahmen des Ver-
waltungshaushaltes weiter ein.
 
 
Zusätzlich zur Pflichtzuführung wurden folgende Beträge dem Vermögenshaushalt 
zugeführt: 
 
Zuführung an VermH 2004 
Euro 
2003 
Euro 
Veränderung 
in % 
9150.862.0020.3 zur Risikovorsorge von 
Fremdwährungen 1.500.000,00 0,00 -- 
9150.863.0000.1 Gebührenüberschüsse 634.935,84 631.674,21 + 0,5 
9150.865.0000.3 über Pflichtzuführung  0,00 0,00 -- 
9150.866.0020.7 Pensionsrückstellungen 465.120,84 442.428,16 + 5,1 
insgesamt  2.600.056,68 1.074.102,37 + 142,1 
                                                 
8 Zum Beispiel tilgungsbezogene Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens, Entnah-
men aus Rücklagen. In 2004 wurde die Zuführung insbesondere durch die Tilgung eines inneren 
Darlehens i. H. v. rd. 0,3 Mio. € gesenkt (Tilgungsrate des Vorjahres: 0,8 Mio. €). 
0,0
2,5
5,0
7,5
10,0
12,5
15,0
17,5
20,0
Einnah. gem. § 22 3 , 62 , 10 , 90 , 5
gezahlte Pflichtzuf. 11,0 12,8 15,2 18,1
2001 2002 2003 2004

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1133  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
Gegenüber dem Vorjahr ist eine Steigerung von 142,1 % zu registrieren. Ursächlich 
hierfür ist die in 2004 neu eingeführte Risikovorsorge für die Aufnahme von Fremd-
währungskrediten. Damit hat die Stadt Münster den Anforderungen des Innenminis-
ters gem. Runderlass vom 30.08.2004 entsprochen.  
 
 
 
5.2.2 Zuführungen Vermögenshaushalt / Verwaltungshaushalt 
 
Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 75 GO bezieht sich die Verpflichtung zum 
Haushaltsausgleich nicht nur auf den H aushaltsplan, sondern auch auf die Haus-
haltsrechnung. 
 
Der Verwaltungshaushalt konnte im Haushal tsjahr 2004 erneut nur durch Zuführun-
gen vom Vermögenshaushalt ausgeglichen werden. Der Betrag i. H. v. 
25.712.431,09 € setzt sich aus folgenden Buchungen zusammen: 
 
   Zuführung vom VermH 2004 
Euro 
2003 
Euro 
Veränderung 
in % 
9150.280.0023.8 aus Verkaufserlösen 20.991.490,09 29.850.000,00 - 29,7 
9150.280.0100.3 aus allgemeiner Rücklage 0,00 9.698.269,01 - 100,0 
9150.280.0200.6 für Gebührenfehlbetrag 45.640,00 0,00 -- 
9150.280.0300.9 aus Schulpauschale 4.675.301,00 4.681.000,00 - 0,1 
insgesamt  25.712.431,09 44.229.269,01 - 41,9 
 
Die Gesamtzuführung zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes verringerte sich 
gegenüber dem Haushaltsjahr 2003 um rd. 18,5 Mio. € von 44,2 Mio. € auf 
25,7 Mio. €. Diese positive Entwicklung is t insbesondere auf die im Jahresvergleich 
2003 / 2004 erzielten Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (rd. 51,6 Mio. €)  zu-
rückzuführen. Durch die Mehreinnahmen konnten Mindereinnahmen im Bereich der 
Verkaufserlöse i. H. v. rd. 11,5 Mio. € kompensiert werden. Auch der geplante Teil-
verkauf der Straßenbeleuchtung an die St adtwerke GmbH mit einem Erlös von 
5,0 Mio. € sowie eine Entnahme aus der  allgemeinen Rücklage war in 2004 nicht 
erforderlich. Die am Ende des Jahres  2004 verbleibenden Mittel der allgemeinen 
Rücklage von 7,6 Mio. € können nunmehr zum Ausgleich des Haushaltes 2005 he-
rangezogen werden. Ähnlich wie im Vorjahr wurden auch in 2004 Mittel aus der vom 
Land gewährten Schulpauschale
9 i. H. v. rd. 4,7 Mio. € in den Verwaltungshaushalt 
zur Finanzierung schulspezifischer Maßnahmen übertragen. 
 
Wie aus der Grafik ersichtlich, werden auch in den folgenden Haushaltsjahren Mittel 
des Vermögenshaushaltes nicht für Invest itionen, sondern über die Zuführung zum 
Ausgleich des Verwaltungshaushaltes zur Verfügung gestellt werden müssen. Zu-
dem werden die verbleibenden Mittel der a llgemeinen Rücklage voraussichtlich voll-
ständig im Jahr 2005 eingesetzt. 
                                                 
9 Die Stadt Münster hat im Jahr 2004 vom Land ei ne Schulpauschale i. H. v. 7.403.860 € erhalten 
(HST 9010.361.0300.2).

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1144  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
Für den Ausgleich des 
Haushaltes 2005 haben 
die Verkaufserlöse mit 
einem Planwert von rd. 
30,9 Mio. € eine signifi-
kante Bedeutung. Dieser 
Betrag setzt sich im We-
sentlichen aus der Ver-
äußerung von Immobi-
lien (25,5 Mio. €) und 
anteilig aus den Ver-
kaufserlösen der Stra-
ßenbeleuchtung an die 
Stadtwerke Münster 
GmbH (10,0 Mio. €) zu-
sammen. Nach der mittelfristigen Finanz planung ist in den Folgejahren von einer 
sukzessiven Konsolidierung des Haushalte s auszugehen. Die Verkaufserlöse sollen 
dann nur noch anteilig und mit abnehmender Tendenz zum Ausgleich des Verwal-
tungshaushaltes herangezogen werden. Unte r Berücksichtigung der Ergebnisse der 
Jahre 2003 / 2004 werden nach der Haushaltsplanung dennoch bis zum Jahr 2007 
voraussichtlich rd. 101,8 Mio. €  an Verkaufserlösen dem Verwaltungshaushalt zuge-
führt. 
 
Bezogen auf den Zeitraum von 2003 bis 2007 werden dann voraussichtlich 
Mittel des Vermögenshaushalts i. H. v. rd. 142,8 Mio. €  dem Verwaltungs-
haushalt zum Ausgleich zugeführt worden sein. 
 
 
Der VermH wurde durch die Bildung eines  Haushaltseinnahmerestes i. H. v. 
1.673.284,74 € – nicht in Anspruch genommene Kredite (HST 9100.377.0000.6) – 
ausgeglichen. 
 
 
 
5.3 Verwaltungshaushalt (VerwH) 
 
Im Verwaltungshaushalt schloss die Jahresrechnung mit folgenden Ergebnissen ab: 
 
Haushaltsrechnung 2004 (Verwaltungshaushalt) 
Einnahmen / Ausgaben Euro 
Soll-Einnahmen 627.098.376,82 
./.  Abgang alter Kasseneinnahmereste 1.328.202,70 
bereinigte Soll-Einnahmen 625.770.174,12 
Soll-Ausgaben 621.680.661,51 
+   neue Haushaltsausgabereste 4.352.901,59 
./.  Abgang alter Haushaltsausgabereste 288.363,46 
./.  Abgang alter Kassenausgabereste  - 24.974,48 
bereinigte Soll-Ausgaben 625.770.174,12 
Differenz 0,00 
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
Zuf. aus Verkaufserlösen29,9 21,0 30,9 15,0 5,0
Zuf. aus allg. Rücklage9,7 0,0 8,5 0,0 0,0
Zuführung
Schulpauschale
4,7 4,7 4,5 4,0 5,0
2003 2004 2005 2006 2007

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1155  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
In den Soll-Ausgaben lt. Haushaltsplan sind unt er Einschluss der auf die Städt. Büh-
nen entfallenden Beträge Zuführungen an den VermH in folgender Höhe enthalten: 
 
Zuführungen an den Vermögenshaushalt 
 2004 / Euro 2003 / Euro 
Zuführung lt. Haushaltsplan 18.080.330,00 16.563.990,00 
Zuführung lt. Haushaltsrechnung 21.176.072,87 16.453.776,07 
Veränderung zum Haushaltsplan + 3.095.742,87 - 110.213,93 
 
Die tatsächliche Zuführung des VerwH zum VermH wich mit – 3,1 Mio. € um 17,1 % 
von der Haushaltsplanung ab10. Sie setzt sich wie folgt zusammen: 
 
ƒ Pflichtzuführung (HST 9150.860.0000.9)  18.143.529,69 €
ƒ Risikovorsorge Fremdwährung (HST 9150.862.0020.3) 1.500.000,00 €
ƒ Gebührenüberschüsse (HST 9150.863.0000.1) 634.935,84 €
ƒ Pensionsrückstellungen (HST 9150.866.0020.7)  465.120,84 €
ƒ Zuführung von Städt. Bühnen (Theater) (HST 3310.864.0000.3)  322.517,29 €
ƒ Zuführung von Städt. Bühnen (Orchester) (HST 3311.864.0000.0)      109.969,21 €
  21.176.072,87 €
 
 
5.3.1 Abwicklung des Haushaltsplanes (VerwH) 
 
Ausgaben 2004 / Euro % 2003 / Euro % 
Haushaltsansatz 618.631.880,00 100,0 616.496.190,00 100,0 
Anordnungssoll  621.680.661,51 100,5 596.941.466,17 96,8 
Neu gebildete HAR 4.352.901,59 0,7 10.863.831,82 1,8 
durch Anordnungen nicht in 
Anspruch genommen 0,00 0,0 8.690.892,01 1,4 
Über die HAR hinausgehen-
de Mehrausgaben  3.048.781,00 0,5 0,00 0,0 
 
Nachrichtlich: Gesamtabwei-
chung (inkl. HAR) + 7.401.682,59 + 1,2 - 19.554.723,83 - 3,2 
 
Im Jahr 2004 lagen die Anordnungen mit 621,7 Mi o. € rd. 3,1 Mio. € über dem Haus-
haltsansatz von 618,6 Mio. €. Zusätzlic h wurden Haushaltsausgabereste zulasten 
des Jahres 2004 i. H. v. rd. 4,4 Mio. € gebildet, sodass sich eine Gesamtabweichung 
gegenüber dem Haushaltsansatz von 7,4 Mio. € bzw. 1,2 % ergibt. Es handelt sich 
bei den über dem Ansatz liegenden Mehraus gaben um überplanmäßige bzw. außer-
planmäßige Ausgaben, die entsprechend gedeckt waren.  
 
Im Vorjahr (2003) war eine Gesamtabweic hung von 19,6 Mio. € (3,2 %) bzw. nach 
Abzug der Haushaltsausgabereste eine Differenz von 8,7 Mio. € (1,4 %) zu verzeich-
nen. Als wesentlicher Unterschied ist im J ahresvergleich jedoch festzustellen, dass 
im Vorjahr die Haushaltsansätze nicht vollständig ausgeschöpft wurden und die Ab-
weichungen zu entsprechenden „Wenigerausgaben“ führten. Diese Entwicklung ist 
insbesondere auf die Erhöhung der Au sgabeanordnungen zurückzuführen, die von 
                                                 
10 Die größeren Abweichungen beruhen auf fehlende finanz technische Korrekturen. Für das HJ 2004 
wurde nämlich kein Nachtragshaushalt aufgestellt.

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596,9 Mio. € in 2003 um 24,8 Mio. € auf  621,7 Mio. € im Jahr 2004 gestiegen sind 
(entspricht + 4,1 %). 
 
Mit einer Abweichung von rd. 1,2 % ist der Verwaltungshaushalt - bezogen auf 
das Finanzvolumen - im Wesentlichen planmäßig abgewickelt worden, obwohl 
eine Nachtragssatzung nicht beschlossen wurde. 
 
 
5.3.2 Einhaltung des Haushaltsplanes (VerwH) 
 
Die ursprünglich vom Rat beschlossenen Haushaltsansätze für Ausgaben wurden im 
Laufe des Haushaltsjahres 2004 in folgendem Umfang verändert: 
 
 
Veränderungen  
2004 
Mio. Euro 
2003 
Mio. Euro 
über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung 12,8 2,5 
Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausgaben 9,5 0,9 
Deckungsfähigkeit - Mittelumschichtung 7,7 10,3 
Veränderungen insgesamt 30,0 13,7 
Haushaltsansatz lt. Haushaltsplan 618,6 616,5 
Veränderungen in % zum Ansatz 4,9 2,2 
 
Im Vergleich zum Vorjahr wurden in 2004 rd. 10,3 Mio. € mehr üpl. bzw. apl. Mittel 
bereitgestellt. Deutliche Veränderungen er gaben sich ebenfalls bei den Mehrein-
nahmen, die durch einen entsprec henden Deckungsvermerk direkt zu 
Mehrausgaben berechtigen. Diese Mittel haben sich  um rd. 8,6 Mio. € auf 9,5 Mio. € 
erhöht. Die vg. Entwicklungen sind im We sentlichen auf den nicht durchgeführten 
Nachtrag zurückzuführen. Darüber hinaus  trägt – bezogen auf den Gesamthaushalt 
– auch die vollständige Ausschöpfung der Haushaltsansätze zu der Erhöhung bei. 
Bei den Mittelumschichtungen ist im Jahresvergleich eine Minderung um rd. 
2,6 Mio. € auf 10,3 Mio. € (25,2 %) zu registrieren. 
 
Die Haushaltsansätze wurden im Jahr  2004 um 4,9 % verändert, was einer 
Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 2,7 Prozentpunkten entspricht. Die Er-
höhung ist weitestgehend auf den Verzicht einer Nachtragssatzung in 2004 zu-
rückzuführen. Unter Berücksichtigung dieser  Prämisse kam es im Verhältnis 
zum Gesamthaushaltsvolumen im Verlauf des Haushaltsjahres zu keinen we-
sentlichen Verschiebungen der ursprünglichen Ansätze. 
Bezogen auf Einzelpositionen des Haus haltes haben sich aber durchaus Ver-
änderungen ergeben, die - wie bereits in den Vorjahren - zur Kritik an der 
Haushaltsplanung berechtigen. 
Auch wenn die Veränderungen in den vorstehenden Analysen nicht berück-
sichtigt sind, betrifft dies insbes ondere die Planungen / Mittelumsetzungen im 
so genannten vorab budgetierten Teil des Haushaltsplans. Hier bestehen näm-
lich für die Verwaltung im Gegensatz zum freien Budget zzt. keine Informati-
onspflichten gegenüber den Ratsgremien.

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5.3.3 Freies Budget (VerwH) 
 
Die Mittel der freien Budgets werden von den Dezernaten und Ämtern weitestgehend 
eigenverantwortlich bewirtschaftet. Zu  den Ausgaben der freien Budgets gehören 
u. a. die laufenden Verwaltungs- und Betriebsausgaben sowie die Gewährung von 
Zuweisungen und Zuschüssen. 
 
Im Haushaltsjahr 2004 sind lt. Rechnungs ergebnis in den freien Budgets des VerwH 
Ausgaben von 43,2 Mio. € getätigt und Einnahm en von 25,3 Mio. € erzielt worden. 
Daraus ergibt sich für das abgeschlossene Jahr ein Zuschussbedarf von 17,9 Mio. €. 
 
Grafisch und im Vergleich mit den Vorjahren bzw. mit der Planung für das Haushalts-
jahr 2005 zeigt sich folgendes Bild: 
 
Die Grafik belegt, dass im Jahresvergle ich seit 2001 sowohl die Ausgaben als auch 
die Einnahmen im freien Budget 
tendenziell gesunken sind. Gegen-
über dem Vorjahr sind die Ausga-
ben in 2004 mit rd. 43,2 Mio. € rela-
tiv konstant, wobei sich die Ein-
nahmen um rd. 1,0 Mio. € auf 
25,3 Mio. € verringerten. Insgesamt 
ergibt sich daraus gegenüber dem 
Jahr 2003 eine Erhöhung des Zu-
schussbedarfs im freien Budget 
von rd. 0,9 Mio. €. Die Planung für 
das Jahr 2005 sieht zwar eine Stei-
gerung der Einnahmeansätze vor; 
durch die analoge Erhöhung der 
Ausgaben werden jedoch nennenswerte Einspareffekte im freien Budget voraussicht-
lich nicht erzielt. 
 
Im Haushaltsjahr 2004 waren Ausgaben des freien Budgets des VerwH mit 
42,7 Mio. € veranschlagt. Diesem Betrag standen geplante Einnahmen i. H. v. 
24,3 Mio. € gegenüber, sodass sich ein gepl anter Zuschussbedarf von 18,4 Mio. € 
ergab. Lt. Abschluss belief sich der Zusc huss dann auf 17,9 Mio. €. Die Veränderun-
gen gegenüber dem Planansatz i. H. v. 0,5 Mio. € verteilen sich auf alle Dezernate 
und Bereiche: 
 
Planabweichung im freien Budget in Mio. Euro 
 
Dezernat 
Mehr- 
einnahmen 
Minder 
einnahmen 
Mehr- 
ausgaben 
Minder- 
ausgaben 
Summe 
Überschuss (+) / 
Zuschuss (-) 
OBM 0,030 ./. ./. 0,054 +  0,084 
I ./. 0,175 ./. 0,271 +  0,096 
II 0,289 ./. ./. 0,068 +  0,357 
III ./. 0,057 0,067 ./. -   0,124 
IV 0,418 ./. 0,296 ./. +  0,122 
V 0,294 ./. 0,532 ./. -   0,238 
VI 0,199 ./. ./. 0,023 +  0,222 
       insgesamt (Überschuss) +  0,519 
 
Bei den Dezernaten III und V konnten Mehrausgaben innerhalb des jeweiligen De-
zernats nicht aufgefangen werden, s odass gegenüber der Planung zusätzliche ge-
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Mio. Euro
Einnahmen 30,5 25,3 26,3 25,3 27,3
Ausgaben 52,4 48,8 43,3 43,2 44,7
Zuschuss 22,0 23,4 17,0 17,9 17,5
2001 2002 2003 2004 2005

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1188  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
ringfügige Zuschussbedarfe von 0,1 Mio. € bzw. 0,2 Mio. € entstanden. Die anderen 
Dezernate schlossen im Vergleich zum Pl anansatz mit einer Verbesserung ab. Die 
Ergebnisse resultieren aus einer Viel zahl von Abweichungen bei einzelnen Einnah-
me- und Ausgabepositionen (Haushaltsstellen) . Weitere Informationen und Details 
dazu enthalten die der Jahresrechnung beigefügten Budgetberichte der einzelnen 
Dezernate11. 
 
Die vorstehenden Vergleiche und Auswertungen zeigen die Konsolidierungs-
bemühungen in den freien Budgets (eigenver antwortliche Mittelbewirtschaftung 
der Fachämter). Nach nicht unerheblichen Einsparungen in den Vorjahren ist 
jedoch in 2004 der Zuschussbedarf auf Grund sinkender Einnahmen gegen-
über dem Vorjahr wieder um rd. 1,0 Mio. € gestiegen. Auch nach der Planung 
des Jahres 2005 sind im freien Budget si gnifikante Einsparungseffekte in die-
sem Jahr nicht zu erwarten. 
 
 
5.3.4 Unterabschnitte (UA) des Verwaltungshaushalts 
 
Für die Zuordnung nach Aufgabenbereichen wird  der Gesamtplan in Einzelpläne, 
Abschnitte und Unterabschnitte gegliedert (§ 5 Abs. 1 GemHVO), für die jeweils Teil-
abschlüsse zu bilden sind. Die Ergebnisse der  Teilabschlüsse (hier Unterabschnitte) 
lassen erkennen, welche Einnahmen und Ausgaben aus den jeweiligen Aufgaben 
erwachsen und wie sie sich im Jahresvergleich entwickelten. 
 
Im Folgenden werden deshalb Ergebnisse und Entwicklungen der einzelnen Unter-
abschnitte (Aufgabenbereiche) im Detail be trachtet und erläutert, die einen wesentli-
chen Einfluss auf das Jahresergebnis hatt en bzw. aus Sicht der Prüfung von grund-
sätzlicher Bedeutung für die städtischen Finanzen sind. 
 
 
UA 2000 - 2950 - Schulverwaltung, Schulen und sonstige schulische Aufgaben 
 
Der Zuschussbedarf für die 
Schulverwaltung, die Schulen und die sonstigen schuli-
schen Aufgaben entwickelte sich wie folgt: 
 
 2001 / Euro 2002 / Euro 2003 / Euro 2004 / Euro 
Zuschuss UA 2000 – 2950 37.366.809 41.093.530 38.998.481 38.609.999 
Veränderung zum Vorjahr  + 2.142.155 + 3.726.721 - 2.095.049 - 388.482 
Veränderung zum Vorjahr in % (+ 6,1 %) (+ 10,0 %) (- 5,10 %) (- 1,0 %)  
 
Der Gesamtzuschuss in 2004 von rd. 38,6 Mio. € hat sich gegenüber dem Vorjahr 
geringfügig um rd. 0,4 Mio. € bzw. 1 % weiter reduziert. Hierbei ist anzumerken, dass 
diese positive Entwicklung im Wesent lichen auf Einsparungen bei den Bauunterhal-
tungsaufwendungen i. H. v. 3,7 Mio. € zu rückzuführen ist, die jedoch nahezu voll-
ständig durch Kostensteigerungen u. a. im Energiebereich aufgezehrt wurden. 
                                                 
11 vgl. Anlage 3 zum Rechenschaftsbericht 2004, Seiten R47 bis R62

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  1199  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
UA 3300 / 3310 - Städtische Bühnen 
 
Für die Städtischen Bühnen wird gem. § 36 GemHVO abweichend vom Haushalts-
jahr ein Bühnenbewirtschaftungsplan für jewe ils eine Spielzeit aufgestellt. Die Ein-
nahmen und Ausgaben der Spielzeit 2003 / 2004 (01.09.2003 bis 31.08.2004) wur-
den in den Haushaltsplan des Jahres 2004 und in die Jahresrechnung übernommen. 
 
Die Jahresrechnung 2004 weist folgendes Ergebnis für den Verwaltungshaushalt der 
Städtischen Bühnen aus: 
 
 UA 3310 – Theater UA 3311 - Orchester 
Einnahmen (Rechnungsergebnis) 2.917.147,37 Euro 842.344,75 Euro 
darin enthalten: 
¾ Rücklagenentnahme 
 
(197.410,00 Euro) 
 
(25.000,00 Euro) 
Ausgaben (Rechnungsergebnis) 15.306.157,37 Euro 5.197.994,75 Euro 
darin enthalten: 
¾ Rücklagenzuführung 
¾ neue Haushaltsausgabereste 
 
(322.517,29 Euro) 
(83.827,59 Euro) 
 
(109.969,21 Euro) 
(0,00 Euro) 
Zuschuss 12.389.010,00 Euro 4.355.650,00 Euro 
Zuschuss insgesamt 16.744.660,00 Euro 
 
Bezogen auf den Gesamtzuschuss von 16. 744.660 € schließt der Theater- und Or-
chesterbereich planmäßig ab.  Gegenüber der Spielzeit 2002 / 2003 hat sich der Zu-
schuss in 2003 / 2004 um 175 Tsd. € (1,1 %) erhöht. 
 
Die Rücklagenzuführungen i. H. v. 432.486 € (Theater und Orchester) enthalten 
149.030 €, die sich aus dem erstmals in der Spielzeit 2002 / 2003 erhobenen „Sanie-
rungseuro“ ergeben. 20.000 € wurden für Personalkosten, 153.456 € für Betriebsmit-
tel und 110.000 € für den Tarifausgleich zurückgestellt. 
 
Entnahmen aus den Rücklagenmitteln waren im Wesentlichen infolge des Mehrbe-
darfs durch Personalwechsel (97.410 €)  sowie zur Deckung der laufenden Kosten 
i. H. v. 125.000 € erforderlich. 
 
UA 4000 - 4980 – soziale Sicherung 
 
Im Aufgabenbereich „soziale Sicherung“ (UA 4000 – 498012, Einzelplan 4) stieg  der 
Zuschuss von 141,1  Mio. € gegenüber dem vorherigen Ergebnis ( 137,5 Mio. €) um 
3,1 Mio. € (+ 3,6 %). 
 
Die Zuschüsse für die Sozial- bzw. Ju-
gendhilfe erhöhten sich, wie im Schaubild 
ersichtlich, in den letzten Jahren kontinuier-
lich und stiegen trotz verschiedener Maß-
nahmen zur Haushaltskonsolidierung im 
Verhältnis zu den übrigen Ausgabeblöcken 
des Verwaltungshaushaltes überproportio-
nal an. 
 
                                                 
12 ohne UA 4080 – Versicherungsamt 
(Abteilung des Rechtsamtes) 
50
55
60
65
70
75
Sozialhilfe 71,5 72,2 74,9
Jugendhilfe 62,1 64,5 65,4
2002 2003 2004

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2200  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
Im Bereich der Sozialhilfe  ergaben sich im Jahresvergleich bei folgenden Unterab-
schnitten wesentliche Veränderungen: 
 
UA  
Bezeichnung 
Zuschuss 
Mio. Euro 
Veränd. 
2003 / 2004 
  2004 2003 in % 
4000 allgemeine Sozialverwaltung 7,6 7,0 + 8,6 
4100 Hilfe zum Lebensunterhalt – örtlicher Träger 32,6 33,8 - 3,6 
4130 Krankenhilfe 6,3 5,7 + 10,5 
4200 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 4,6 1,9 + 142,1 
4850 Vollzug des Grundsicherungsgesetzes 5,7 4,7 + 21,3 
 
Steigerungen des Zuschusses sind im Wes entlichen bei der allgemeinen Sozialver-
waltung (+  0,6 Mio. €), der Krankenhilf e (+ 0,6 Mio. €), den Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz (+ 2,7 Mio.  €) und dem Vollzug des Grundsicherungs-
gesetzes (+ 1,0 Mio. €) zu registrieren.  
 
Ursächlich für die Erhöhung des Zuschusses für die Leistungen nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz ist vornehmlich eine einmalige
 im Jahr 2003  gewährte Kos-
ten- und Betreuungspauschale für ausländi sche Flüchtlinge. Diese vom Land ge-
währte Kostenerstattung war ursprünglich für das Jahr 2004 geplant und verbesserte 
das Ergebnis des Jahres 2003, sodass im Jahresvergleich ein entsprechender An-
stieg zu verzeichnen ist. Die Erhöhung des Zu schusses um 1,0 Mio. € (21,3 %) bei 
den seit 2003 gewährten Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz ist insbeson-
dere auf den Anstieg der Fallzahlen zurückzuf ühren (mit einer weiteren signifikanten 
Erhöhung der Fallzahlen wird in 2005 nicht gerechnet). 
 
B
ei der Hilfe zum Lebensunterhalt örtlicher Träger (UA 4100) verringerte sich der 
Zuschuss um weitere - 1,2 Mio. € (- 3,6 %). Diese Minderung steht u. a. im Zusam-
menhang mit der Verlagerung von Sozialhilfekosten zur Grundsicherung (UA 4850). 
 
Im Zusammenhang mit den Sozialhilfeaufwendungen ist auch auf den vom Sozialamt 
bewirtschafteten 
Sonderhaushalt (UA 9500 – 9504) hinzuweisen: 
 
In folgenden Bereichen werden Leistungen der Sozialhilfe vom überörtlichen 
Träger (LWL) teilweise bzw. vollständig erstattet: 
¾ UA 9500 Hilfe zur Pflege,  
¾ UA 9501 Eingliederungshilfe für Behinderte,  
¾ UA 9502 Krankenhilfe - Schwangerschaft, Sterilisation, Familienplanung,  
¾ UA 9503 Hilfe zum Lebensunterhalt (Teilaufgaben des überörtlichen Trägers) – 
neu 
                seit 2004, 
¾ UA 9504 Hilfe zur Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten - neu seit 2004, 
und nicht im Haushaltsplan ausgewiesen. Der Sonderhaushalt weist für die 
betreffenden Hilfearten des überörtlichen Trägers für 2004 Ausgaben i. H. v. 
8,5 Mio. € nach (2003 = 14,8 Mio. €). Die Verringerung von 42,6 % ist insbe-
sondere auf die Verlagerung von So zialhilfeaufwendungen auf den örtlichen 
Träger zurückzuführen. 
 
Im Übrigen ist abzuwarten, in wieweit sich die neue Sozialgesetzgebung (Hartz IV) 
i. V. m. der Gründung einer Arbeitsgemeinsc haft mit der Agentur für Arbeit Münster 
auf den Haushalt - sowohl finanziell als auch auf die Systematik - auswirkt. Auf die 
verschiedenen Ratsvorlagen zu diesem Themenbereich wird verwiesen.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2211  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
Bei den Zuschüssen für den Bereich der Jugendhilfe ist auf folgende Unterabschnitte 
hinzuweisen: 
 
 
UA 
 
Bezeichnung 
Zuschuss 
Mio. Euro 
Veränd. 
2002 / 2003 
  2004 2003 in % 
4551 Hilfe zur Erziehung 17,9 16,8 + 6,6 
4602 Fachwerk Gievenbeck 0,9 0,5 + 80,0 
 
Ursächlich für die Erhöhung des Zuschussbedarfs um 1,1 Mio. € beim Unterabschnitt 
Hilfe zur Erziehung (4551) sind insbesonder e höhere Fallzahlen im Bereich der am-
bulanten und stationären Hilfe zu r Erziehung. Beim Unterabschnitt des Fachwerkes 
Gievenbeck (4602) ist die Steigerung des Zu schussbedarfs um 0,4 Mio. € im We-
sentlichen auf die Beseitigung eines Brand schadens zurückzuführen, für die die Auf-
wendungen im neuen Haushaltsjahr erstattet wurden. 
 
UA 9000 - eigene Steuern und steuerähnliche Einnahmen 
 
Insgesamt entwickelten sich die Einnahmen und Ausgaben des Bereichs „
eigene 
Steuern und steuerähnliche Einnahmen“ (UA 9000) im längerfristigen Vergleich wie 
folgt: 
 
 Rechnungsergebnis in Mio. Euro 
 2001 2002 2003 2004 
Einnahmen 330,3 324,4 328,7 384,5 
Ausgaben - 35,0 - 36,6 - 41,3 - 51,2 
Überschuss UA 9000 insgesamt + 295,3 + 287,8 + 287,4 + 333,3 
 
Alles in allem ist eine Steigerung des Ü berschusses in 2004 von 45,9 Mio. € bzw. 
16 % zu verzeichnen. Wesentliche Bestandteile dieses Überschusses - auch im Ver-
gleich mit den Vorjahren - sind die folgenden Einnahme- und Ausgabepositionen: 
 
 Rechnungsergebnis in Mio. Euro 
 2001 2002 2003 2004 
Einnahmen     
Grundsteuer A 0,4 0,4 0,4 0,4 
Grundsteuer B 39,4 40,4 41,7 41,6 
Gewerbesteuer 167,2 160,2 165,1 222,7 
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 92,3 90,0 92,5 86,0 
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 17,6 17,3 17,2 17,3 
Gem.-Ant. Kompensationsl. Familienleistungsausgl. 7,7 7,7 7,8 8,0 
Zinsen aus Gewerbesteuernachforderungen 4,0 6,7 2,0 6,6 
Ausgaben     
Gewerbesteuerumlage 20,4 23,0 26,8 25,3 
Gewerbesteuerumlage „Länderausgleich und Fonds
Deutsche Einheit“ 
13,9 12,4 12,2 19,7 
Zinsen für Gewerbesteuererstattungen 0,7 1,2 2,3 6,2 
 
Die städtische Haupteinnahme  - die Gewer besteuer - schloss im Jahr 2004 mit ei-
nem Rechnungsergebnis i. H. v. 222,7 Mio. € ab, welches um 57,6 Mio. € (+ 34,9 %) 
über dem des Vorjahres lag. Auch der ursprüngliche Planansatz von 185,0 Mio. €

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2222  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
wurde um 20,4 % überschritten13. Mit diesem Ergebnis liegen die Einnahmen aus der 
Gewerbesteuer deutlich über dem Durchsc hnitt der letzten 3 Jahre (2001 bis 2003 ∅ 
164,2 Mio. €). Das Einnahmeniveau der Jahre 1998 bis 2000 von ∅ 231,3 Mio. € 
wird aber nicht erreicht. Vielmehr is t nach den bisherigen Schätzungen mit weiteren 
Verschlechterungen zu rechnen. 
 
Eine weitere wesentliche Einnahmeerhöhung ist im Jahresvergleich 2003 / 2004 mit 
4,6 Mio. € bei den Zinsen aus Gewerbes teuernachforderungen zu verzeichnen. Ge-
sunken ist dagegen der Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer, der im Haushaltsjahr 
2004 mit 86,0 Mio. € um 6,5 Mio. € niedriger ausfiel als im Vorjahr. 
 
Die Ausgaben für die Gewerbesteueruml age „Länderausgleich und Fonds Deutsche 
Einheit“ sind im Jahresvergleich um 7,5 Mio. € bzw. 61,5 % gestiegen. Auch bei den 
Zinsen für Gewerbesteuererstattungen ist ein Anstieg von 3,9 Mio. € zu registrieren. 
 
Im Bereich der eigenen Steuern und st euerähnliche Einnahmen erzielte die 
Stadt  im Jahr 2004  - insbesondere durch den Anstieg der Einnahmen aus der 
Gewerbesteuer - mit einem Überschuss i. H. v. 333,3 Mio. € ein überraschend 
positives Ergebnis. Die Einnahmesteiger ungen von rd. 45,9 Mio. € reichten je-
doch nicht aus, die Finanzierungslücke im Verwaltungshaushalt zu schließen. 
Dies dürfte auch in den kommenden Jahren nicht der Fall sein, weil nach den 
aktuellen Steuerprognosen die Einnahmen der öffentlichen Haushalte insge-
samt weiter zurückgehen werden. 
 
UA 9010 - allgemeine Zuweisungen 
 
Rechnungsergebnis in Mio. Euro  
2001 2002 2003 2004 
Einnahmen *14     
Schlüsselzuweisungen 0,0 0,3 29,1 8,6 
Modellprojekt doppischer Kommunalhaushalt  0,0 0,0 0,0 0,1 
Erst. Überzahlung Solidarbeitrag „Deutsche Einheit” 4,8 8,6 0,0 3,5 
Bedarfszuweisungen des Landes 1,4 0,1 0,1 0,0 
Ausgaben     
Nachzahlung Solidarbeitrag „Deutsche Einheit” 0,0 0,0 2,4 0,0 
Überschuss UA 9010 (Einnahmen ./. Ausgaben) + 6,2 + 9,0 + 26,8 + 12,2 
 
Der Überschuss im Unterabschnitt „allgemeine Zuweisungen“ hat sich mit 12,2 Mio. € 
im Jahr 2004 gegenüber dem Vorjahr um 14,6 Mio.  € verringert. Ursächlich hierfür ist 
vornehmlich der Rückgang der Schlüsselzuweisungen auf 8,6 Mio. €.  
 
UA 9020 - allgemeine Umlagen - Landschaftsumlage 
 
Im Jahr 2004 wurde eine Umlage von 44, 7 Mio. € an den Landschaftsverband West-
falen Lippe gezahlt, die sich gegenüber dem Jahr 2003 um 1,6 Mio. € erhöhte: 
 
Rechnungsergebnis in Mio. Euro  2001 2002 2003 2004 
Landschaftsumlage  42,3 43,2 43,1 44,7 
                                                 
13 Die größeren Abweichungen beruhen auf fehlende finanz technische Korrekturen. Für das HJ 2004 
wurde nämlich kein Nachtragshaushalt aufgestellt. 
14 nur Einnahmepositionen über 0,1 Mio. €

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2233  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
Die sukzessive Verlagerung der sachlichen Zuständigkeit vom überörtlichen auf den 
örtlichen Träger bei der Hilfe zur Pfl ege in Einrichtungen von 2001 bis 2004 auf den 
örtlichen Träger bewirkte für die Stadt M ünster eine stufenweise Mehrbelastung bis 
2004 von insgesamt rd. 7,9 Mio. €. 
 
Diese Mehrbelastung (Mehraufwendungen für die Stadt Münster im Jahr 2004 i. H. v. 
2,7 Mio. €) sollte durch eine Verri ngerung der Landschaftsumlage bis 2004 in ver-
gleichbarer Höhe aufgefangen werden. Eine korrespondier ende Entlastung im Jahr 
2004 ist aber auf Grund der auch beim Land schaftsverband zu registrierenden nega-
tiven Entwicklung der Finanzen nicht gegeben. 
 
UA 9100 - Kredite, innere Darlehen   /    UA 9110  allgemeine Rücklagen 
  und sonstige Geldanlagen  
 
Die Zinsausgaben für Kredite und innere Darlehen werden beim UA 9100; die Zins-
einnahmen aus allgemeinen Rücklagen und sonstigen Geldanlagen beim UA 9110 
erfasst. Hier zeigt sich folgende Entwicklung: 
 
Rechnungsergebnis in Mio. Euro Zinseinnahmen / Zinsausgaben 2001 2002 2003 2004 
Zinseinnahmen  UA 9110     
¾ Zinsen aus Rücklagen 2,9 1,3 0,8 0,6 
¾ Zinsen aus Termingeldern  0,8 1,1 1,7 1,8 
¾ Zinsen aus gestundeten Beiträgen u. ä.  0,1  0,1  0,0  0,1 
Zinseinnahmen (insgesamt) 3,8 2,5 2,5 2,5 
Zinsausgaben  UA 9100     
für Kredite und innere Darlehen (gesamt) 24,6 27,3 28,0 27,3 
 
nachrichtlich: 
Schuldenstand am Jahresende 493,7 561,2 606,6 657,4 
 
Durch Mehreinnahmen bei den Zinsen aus Termingeldern konnten die sich kontinu-
ierlich verringernden Zinseinnahmen aus dem Bereich der Rücklagen auch im Jahr 
2004 aufgefangen werden. 
 
Die Zinsausgaben sanken im Jahresvergleic h 2003 / 2004 um 0,7 Mio. € (entspricht 
- 2,5 %). Ursächlich für diese positive Entwicklung der Zinsausgaben ist u. a. das 
weiterhin allgemein günstige Niveau der Kapitalmarktzinsen (insbesondere bei Auf-
nahme von Kassenkrediten in Schweizer Franken). Unabhängig davon nahm im glei-
chen Zeitraum die Netto-Neuverschuldung aber um 8,4 % zu (+ 50,8 Mio. €). 
 
UA 9130 - Deckungsreserve 
 
Nach § 11 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können in angemessener 
Höhe Mittel zur Deckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des VerwH veran-
schlagt werden (= allgemeine Deckungsre serve). Im Haushaltsjahr 2004 wurde ana-
log dem Vorjahr eine allgemeine Deckungsrese rve i. H. v. 1,0 Mio. € im Verwal-
tungshaushalt eingestellt. Eine Deckungsre serve für Personalausgaben ist nicht 
veranschlagt worden. 
 
Die Jahresrechnung 2004 weist zutreffend den vollen Haushaltsansatz von 
1,0 Mio. € als erspart aus (HST 9130.850.0000.8).

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2244  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
UA 9200 - Abwicklung der Vorjahre 
 
Im UA 9200 ist der Ist-Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes 2003 i. H. v. 
28.687.504,03 € korrekt als Kassenausgaberest in s Haushaltsjahr 2004 vorgetragen 
worden. Der Ausgleich erfolgte über ent sprechende Ist-Buchungen (z. B. Erlöse aus 
Kasseneinnahmeresten). 
 
 
5.3.5 Prüfung der delegierten Sozialhilf eaufgaben (§ 101 Abs. 1 Satz 2 GO) 
 
In die Prüfung der Jahresrechnung si nd die Entscheidungen und Verwaltungsvor-
gänge aus delegierten Sozialhilfeauf gaben auch einzubeziehen, wenn die 
Zahlungsvorgänge durch den Träger der Sozi alhilfe selbst vorgenommen werden 
(§ 101 Abs. 1 Satz 2 GO). Das Ergebnis dieser Prüfung ist gem. § 101 Abs. 5 GO für 
den Träger der Sozialhilfe gesondert darzustellen. 
 
Nach § 3 des Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AG-BSHG) 
können die überörtlichen Träger durch Satzung bestimmen, dass örtliche Träger Auf-
gaben, die den überörtlichen Trägern obliegen,  ganz oder teilweise durchführen und 
dabei im eigenen Namen entscheiden. 
 
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als überörtlicher Träger hat im Jahr 2003
15 
mit Satzung von seinem „Delegationsrecht” Gebrauch gemacht und die ihm oblie-
genden Sozialhilfeangelegenheiten weitgehend auf  die örtlichen Träger und damit 
auch auf die Stadt Münster übertragen. 
 
Die Stadt Münster entscheidet über die durch Satzung delegierten Sozialhilfeangele-
genheiten in eigenem Namen und trägt zunäc hst auch die Kosten. Es handelt sich 
also um finanzielle Vorleistungen, die anschließend halbjährlich vom überörtlichen 
Träger - mit Ausnahme der persönlichen und sächlichen Verwaltungskosten - erstat-
tet werden. 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster hat die Prü-
fungen der durch die Delegation übertragenen Sozialhilfeaufgaben stets in gleichem 
Umfang sowie nach den für das Amt geltenden Regelungen und Vorgaben in Anleh-
nung an seine internen Aufgaben durchgeführt. 
 
Die Einnahmen und Ausgaben für den überörtlichen Träger sind zudem im Rahmen 
der Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung mitgeprüft worden. 
 
Im Zeitraum vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2004 wurden vom Amt für Wirtschaftlich-
keitsprüfung und Revision der Stadt Münster folgende Halbjahresabrechnungen ge-
prüft: 
 
• Abrechnungen der Einnahmen und Ausgaben für die gemäß Satzung des Land-
schaftsverbandes Westfalen-Li ppe vom 13.11.2003 übertragenen Hilfen am  
08.06.2004 und am 07.12.2004. Zusätzlich wurde in 2004 eine Abrechnung vom 
26.04.2004 geprüft, die sich auf das 2. Halbjahr des Jahres 2003 bezog. 
 
Wesentliche Feststellungen, die einer besonderen Berichterstattung bedurften,  
haben sich bei diesen Prüfungen nicht ergeben. 
                                                 
15  Die Delegationssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 13.11.2003 löste eine seit 
1974 bestehende Satzung ab.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2255  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
 
5.3.6 Zentral bewirtschaftete Haushaltsmittel (Buchungspläne) 
 
Buchungspläne 9310 - 9312 - persönliche Ausgaben 
 
Die Personalkosten schlossen nach den Buchungsplänen im Jahr 2004 mit einem 
Rechnungsergebnis von 155,1 Mio. €16 ab. Gegenüber dem geplanten Haushaltsan-
satz i. H. v. 155,6 Mio. € ergibt sich eine Verringerung der Ausgaben um rd. 
0,5 Mio. €. 
 
Im Vergleich zum Vorjahresergebnis ist jedoch eine Steigerung der Personalkosten 
um rd. 3,9 Mio. € (2002 = 151,2 Mio. €) zu registrieren. Dies entspricht einer Erhö-
hung von 2,6 %. 
 
Die Steigerung im Jahresvergleich 2003 / 2004 resultiert im Wesentlichen aus der 
Verschiebung des Auszahlungstermins der Angestelltenbezüge von Mitte auf Ende 
des Monats Dezember 2003. Dieser einmali ge Effekt entlastete das Haushaltsjahr 
2003 um 3,0 Mio. €. Ohne diese Bes onderheit des Jahres 2003 ergäbe sich eine 
geringfügige Steigerung in 2004 v on 0,9 Mio. € bzw. 0,6 %. Hierbei ist jedoch zu be-
rücksichtigen, dass sich der Stellenplan durch die Gründung der Wirtschaftsförde-
rung Münster GmbH um 11,5 Stellen verri ngert hat und diese Kosten somit nicht 
mehr in den Buchungsplänen erfasst sind.  
 
Dagegen sind tatsächliche Einsparungen insbesondere durch die Umsetzung des 
Spar- und Konsolidierungsprogramms erziel t worden. So wirkten sich vornehmlich 
die dauerhaften Stelleneinsparungen mindernd auf die Personalkosten aus (2004 - 
57,57 Stellen
17). 
 
 
Durch verschiedene Maßnahmen zur Personalkostenbegrenzung konnten die 
Kostensteigerungen u. a. aus dem Ta rifabschluss und der Besoldungserhö-
hung 2003 sowie aus den massiv gestiegenen Beiträgen zur gesetzlichen 
Krankenversicherung zumindest teilweise aufgefangen werden.  
Der Rechnungsprüfungsausschuss unterst ützt die Maßnahmen ausdrücklich 
und hält eine konsequente Fortsetzung der Spar- und Konsolidierungspro-
gramme für zwingend geboten. 
 
                                                 
16 Angabe ohne Kindergeld, ohne die über den Bühnenbewirt schaftungsplan (BBP) bewirtschafteten 
Personalkosten, ohne Doppik-Ämter sowie die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (AWM, citeq, 
MM) 
17  Stelleneinsparungen in folgenden Bereichen: 12,13 B eamte; 21,27 Angestellte; 35,67 Arbeiter (An-
gaben inkl. Einsparungen durch Gründung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH)

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2266  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
Buchungspläne 9320 - 9330 - Sächliche Ausgaben 
 
Zusammengefasst stellt sich die Ab wicklung der Buchungspläne 9320 bis 9330 wie 
folgt dar: 
 
 
UA 
Ansatz 
2004 / Euro 
Ergebnis 
2004 / Euro 
Veränderung 
2004 / Euro 
9320 – Sachausgaben ZA 1018 2.931.650,00 2.695.236,90 - 236.413,10 
9321 – Sachausgaben ZA 18 757.410,00 849.402,23 + 91.992,23 
9325 – Sachausgaben ZA 23 8.497.630,00 7.839.652,22 - 657.977,78 
9326 – Sachausgaben ZA 30 2.484.060,00 2.530.635,65 + 46.575,65 
9327 – Sachausgaben ZA 65. 18.733.270,00 17.536.285,39 - 1.196.984,61 
9328 – Sachausgaben ZA 67 1.820.000,00 1.819.258,76 - 741,24 
9329 – Bauunterhaltungskosten ZA 65 6.000.000,00 5.988.034,83 - 11.965,17 
insgesamt 41.224.020,00 39.258.505,98 - 1.965.514,02 
 
Die Ausgaben der Buchungspläne 9320 bis 9329 haben sich gegenüber der Planung 
um insgesamt rd. 2,0 Mio. € verringert. Bezogen auf das Gesamtvolumen ergaben 
sich wesentliche Verbesserungen beim Buchungsplan 9325 (Sachausgaben Zentral-
amt 23) im Bereich der „Mieten“ bzw. „St euern, Gebühren etc.“ i. H. v. 0,3 Mio. € 
bzw. 0,4 Mio. € sowie beim Buchungs plan 9327 (Sachausgaben Zentralamt 65) im 
Bereich der Energiekosten von rd. 1,0 Mio. €
19. 
 
Im Vergleich zum Jahr 2003 (39,6 Mio. €)  wurden in 2004 (39,3 Mio. €) über die 
sächlichen Buchungspläne im Wesentlic hen auf Grund einer Minderung der Bauun-
terhaltungsaufwendungen insgesamt rd. 0,3 Mio. € weniger verausgabt. 
 
5.4 Vermögenshaushalt (VermH) 
 
Die Haushaltsrechnung schloss im VermH im Jahr 2004 mit folgendem Ergebnis ab: 
 
Haushaltsrechnung 2004 (VermH) 
Einnahmen / Ausgaben Euro 
Soll-Einnahmen laufendes Haushaltsjahr 139.135.575,29 
+ neue Haushaltseinnahmereste 1.673.284,74 
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 294.073,24 
Bereinigte Soll-Einnahmen 140.514.786,79 
Soll-Ausgaben laufendes Haushaltsjahr 116.374.362,10 
+ neue Haushaltsausgabereste 25.974.577,65 
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 1.869.485,53 
./. Abgang alter Kassenausgabereste - 35.332,57 
bereinigte Soll-Ausgaben 140.514.786,79 
Differenz bereinigte Soll-Einnahmen / bereinigte Soll-Ausgaben 0,00 
                                                 
18 ZA = Zentralämter / 10 = Personal- und Organisati onsamt; 18 = citeq; 23 = Amt für Liegenschaften; 
30 = Rechtsamt; 65 = Amt für Gebäudemanagement; 67 = Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
19  Unabhängig von der Verbesserung gegenüber der Planung (Soll / Ist) sind im Jahresvergleich 
2003 / 2004 (Ist / Ist) die Energiekosten jedoch um 2.845.465 € (entspricht 35,0 %) gestiegen.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2277  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
5.4.1 Abwicklung des Haushaltsplanes (VermH) 
 
Ausgaben 2004 / Euro % 2003 / Euro % 
Haushaltsansatz 185.766.550,00 100,0 179.061.780,00 100,0 
Anordnungssoll  116.374.362,10  132.643.479,96 74,1 
durch Anordnungen nicht in 
Anspruch genommen 69.392.187,90 37,4 46.418.300,04 25,9 
 davon : 
 a)  neue HAR  
 
25.974.577,65 
 
14,0 
 
24.253.996,63 
 
13,5 
 b)  Wenigerausgaben  20 43.417.610,25 23,4 22.164.303,41 12,4 
 
Die Ausgabeansätze sind im Haushaltsj ahr 2004 gegenüber dem Vorjahr insgesamt 
um rd. 6,7 Mio. € (3,7 %) wieder leicht gestiegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass 
die Haushaltsansätze im Vermögenshaushalt auch von der Zuführung zum Verwal-
tungshaushalt beeinflusst werden. So fi el im Jahr 2004 die veranschlagte
 Zuführung 
zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts mit 54,4 Mio. €. um 1,6 Mio. € höher aus 
als im Vorjahr. 
 
Der Mittelabfluss hat sich jedoch im Vermögenshaushalt gegenüber dem Vorjahr 
deutlich verschlechtert. Von den Haushaltsansätzen des Jahres 2004 wurden 37,4 % 
(2003 = 25,9 %) der Mittel nicht durch  Anordnungen in Anspruch genommen. Dies 
spiegelt sich auch in den „Wenigerausgaben“ wieder, die sich von 22,2 Mio. € in 
2003 auf 43,4 Mio. € erhöhten. Ursächlich für diese Entwicklungen ist im Wesentli-
chen der Verzicht auf eine Nachtragssatzung und den damit verbundenen Korrektur-
buchungen. 
 
Im Vermögenshaushalt ergaben sich bei den Haushaltsansätzen folgende Verände-
rungen: 
 
Veränderungen 2004 
Mio. Euro 
2003 
Mio. Euro 
über- u. außerplanmäßige Mittelbereitstellung 8,6 1,6 
Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausgaben 0,2 0,2 
Deckungsfähigkeit / Mittelumschichtung 2,9 1,8 
Veränderungen insgesamt 11,7 3,6 
Haushaltsansatz lt. Haushaltsplan 185,8 179,1 
Veränderungen zum Haushaltsplan (6,3 %) (2,0 %) 
 
Im Vergleich 2003 / 2004 wurden 7,0 Mio. € ( 437,5 %) mehr Mittel über- bzw. außer-
planmäßig bereitgestellt21. Bei den Mehreinnahmen, die zu Mehrausgaben berechti-
gen sind konstante Größen zu regis trieren. Steigerungen ergaben sich hingegen 
auch bei den Mittelumschichtungen, die sich von 1,8 Mio. € auf 2,9 Mio. € in 2004 
erhöhten. Insgesamt veränderten sich di e Haushaltsansätze um 11,7 Mio. € 
(2003 = 3,6 Mio. €). 
                                                 
20 Ausgaben, die nicht im lfd. HJ angeordnet bzw. durch HAR gebunden werden 
21 Die größeren Abweichungen beruhen auf fehlende finanz technische Korrekturen. Für das HJ 2004 
wurde nämlich kein Nachtragshaushalt aufgestellt.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  2288  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
Unter Berücksichtigung des Verzichts auf eine Nachtragssatzung kann festge-
stellt werden, dass es im Laufe des  Haushaltsjahres 2004 in der Summe 
- unabhängig von einzelnen Haushaltspositionen – nicht zu größeren Ver-
schiebungen bei den Haushaltsansätzen gekommen ist. 
 
 
5.4.2 Bemerkungen zum Vermögenshaushalt 
 
In der nebenstehenden Grafik wird die Fi nanzierung des Vermögenshaushaltes seit  
dem Haushaltsjahr 2000 mit 
Eigen- bzw. Fremdfinanzie-
rungsmitteln (Kredite und Zu-
weisungen) dargestellt. Die 
angegebenen Finanzierungs-
mittel wurden um solche Posi-
tionen bereinigt, die lediglich 
Ausgleichsfunktionen (z. B. 
Zuführung zu Rücklagen) ha-
ben bzw. sich in Einnahmen 
und Ausgaben ausgleichen. 
 
 
 
Vermögenshaushalt  2000 
(100 %) 
2001 
(100 %) 
2002 
(100 %) 
2003 
(100 %) 
2004 
(100 %) 
Eigenfinanzierung 
in Mio. Euro 44,6 18,8 28,2 41,2 31,2 
In % 41,7 % 14,7 % 23,2 % 32,7 % 26,3 % 
Fremdfinanzierung:  
Kredite in Mio. Euro 
Zuschüsse in Mio. Euro 
34,0 
28,4
 
88,1 
20,8 
70,9 
22,4 
63,3 
21,6 
63,3 
24,1 
 62,4 108,9 93,3 84,9 87,4 
In % 58,3 % 85,3 % 76,8 % 67,3 % 73,7 % 
 
Die Grafik und die Werte machen deutlich, dass die Ausgaben des Vermögenshaus-
haltes im Jahr 2004 zu 87,4 Mio. € (73,7 %) durch Fremdmittel  finanziert werden 
mussten. Von diesen Mitteln entfielen auf Kredi te 63,3 Mio. € (53,4 %) sowie auf Zu-
weisungen und Zuschüsse 24,1 Mio. € (20,3 %). 
 
Mit einem Fremdfinanzierungsanteil von 85, 3 % war der bisherige Höchststand im 
Jahr 2001 zu registrieren. Der sich  in den Folgejahren 2002 und 2003 abzeichnende 
leichte Trend der Konsolidierung des Ve rmögenshaushaltes konnte sich im Jahr 
2004 jedoch nicht fortsetzen. So ist der An teil der Fremdmittel zur Finanzierung des 
Vermögenshaushaltes in 2004 gegenüber dem Vorjahr wieder um 6,4 Prozentpunkte 
auf 73,7 % gestiegen. Die Kredite bewegten si ch in 2004 mit 63,3 Mio. € zwar nomi-
nal auf Vorjahresniveau, sind jedoch im Verhältnis zum Volumen des Vermögens-
haushaltes von 50,2 % in 2003 auf 53,4 % in 2004 gestiegen. 
Finanzierung des VermH
- 
20,0 
40,0 
60,0 
80,0 
100,0 
120,0 
140,0 
2000 2001 2002 2003 2004
Kredite
Zusch. für Invest.
Eigenfinanzierung

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
Wesentliche Veränderungen sind im Vermögenshaushalt bei folgenden Ausgabear-
ten (Gruppierungen) zu verzeichnen: 
 
Grup-
pie-
rung 
Bezeichnung / Ausgabenart 
2004 
Rechnungser-
gebnis in Mio. € 
2003 
Rechnungser-
gebnis in Mio. € 
Veränderung 
Mio. €         % 
930 Erwerb von Beteiligungen 7,8 10,4 - 2,6 - 25,0 
932 Erwerb von Grundstücken 13,9 15,9 - 2,0 - 12,6 
935 Erwerb von beweglichen Sa-
chen 
9,9 8,6 + 1,3 + 15,1 
94x Hochbaumaßnahmen 29,1 19,6 + 9,5 + 48,5 
95x Tiefbaumaßnahmen 21,9 19,5 + 2,4 + 12,3 
98x Zuw./ Zuschuss für Investitionen 7,6 13,1 - 5,5 - 42,0 
 
Im Vergleich zum Vorjahr sind Minderausgaben beim Erwerb von Beteiligungen               
(- 2,6 Mio. €) und Grundstücken (- 2,0 Mio. €) sowie bei den gewährten Investitions-
zuweisungen und -zuschüssen mit - 5,5 Mio. € zu registrieren. Nennenswerte Steige-
rungen ergaben sich mit 9,5 Mio. € (+ 48,5 %) insbesondere bei den Hochbaumaß-
nahmen
22. 
 
Im Vergleich zur Planung schlossen im Vermögenshaushalt die jeweiligen Einzelplä-
ne - die Einnahmen und Ausgaben werden hier nach Aufgabenbereichen zusam-
mengefasst - mit folgenden Ergebnissen ab: 
 
Zuschuss / Überschuss  lt. Planung lt. Rechnung 
Verbesserung/ 
Verschlechterung 
EPL (0 – 9) / Aufgabenbereich Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro in % 
0 - allgemeine Verwaltung + 0,2 + 0,2  0,0  0,0 
1 - öffentliche Sicherheit und Ordnung - 8,3 - 7,8 + 0,5 + 6,0 
2 -  Schulen - 16,9 - 17,8 - 0,9 - 5,3 
3 -  Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege - 2,8 - 2,5 + 0,3 + 10,7 
4 -  Soziale Sicherung - 3,6 - 3,2 + 0,4 - 11,1 
5 -  Gesundheit, Sport, Erholung - 3,8 - 3,6 + 0,2 + 5,3 
6 -  Bau- und Wohnungsförderung, Verkehr - 5,2 - 9,6 - 4,4 - 84,6 
7 -  öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung - 12,8 - 15,4 - 2,6 - 20,3 
8 -  Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines 
Grund- und Sondervermögen + 7,5 + 8,8 + 1,3 + 17,3 
9 -  allgemeine Finanzwirtschaft + 45,8 + 51,0 + 5,2 + 11,3 
 
Auf Grund des Verzichts auf eine Nachtragssatzung kam es gegenüber der Haus-
haltsplanung zu nicht unerheblichen Abwe ichungen, die sich jedoch überwiegend 
innerhalb der jeweiligen Einzelpläne wieder  ausgeglichen haben. So sind bspw. im 
Einzelplan 8 (Wirtschaftliche Unternehm en, allgemeines Grund- und Sondervermö-
gen) Mindereinnahmen im Bereich der Ver äußerung von Grundvermögen i. H. v. 
11,6 Mio. € durch entsprechende Minder ausgaben beim Grunderwerb i. H. v. 
12,8 Mio. € kompensiert worden. 
                                                 
22 z. B. Einzelobjekt Baukosten Neubau Feuerwache 2 mit rd. 4,0 Mio. €

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
Im Ergebnis verblieben nennenswerte Verschlechterungen gegenüber dem geplan-
ten Zuschuss mit rd. 4,4 Mio. € (84,6 %) nur im Bereich „Bau- und Wohnungsförde-
rung, Verkehr“ (Einzelplan 6) sowie mit 2, 6 Mio. € im Bereich „öffentlichen Einrich-
tungen, Wirtschaftsförderung“ (Einzelplan 7).  
 
Die Erhöhung der Zuschüsse beim Einzelplan 6 war notwendig, weil u. a. der geplan-
te Teilverkauf der Straßenbeleuchtung (hier: 5,0 Mio. € Erlöse aus Verkauf Straßen-
beleuchtung an Stadtwerke GmbH, HST 6700.345. 0100.1) zurückgestellt wurde. Die 
Erhöhung des Zuschussbedarfs beim Einzelpl an 7 „Wirtschaftsförderung“ begründet 
sich im Wesentlichen durch eine außerplanmäß ige Ausgabe i. H. v. 3,6 Mio. € im UA 
7912 „Wirtschaftsförderung Münster GmbH“ (hier: Kapitaleinlage GML GmbH, HST 
7912.930.0300.8). 
 
Der Überschuss im Einzelplan 9 „allgem eine Finanzwirtschaft“ wurde vornehmlich 
durch das positive Ergebnis im Bereich der  Gewerbesteuer beeinflusst. So waren 
durch diese Mehreinnahmen u. a. die Inanspruchnahme der allgemeinen Rückla-
genmittel und die vollständige Zuführung von geplanten Verkaufserlösen zum Aus-
gleich des Verwaltungshaushaltes nich t notwendig, was zu Ausgabeminderungen 
von 27,8 Mio. € führte. Analog dazu mu sste das geplante Kreditvolumen auf der 
Einnahmenseite nicht vollständig in Anspruch genommen werden. 
 
 
5.5 Entwicklung der Kassenkredite, Schulden und Rücklagen 
5.5.1 Kassenkredite / Kassenwirtschaft 
 
Für die Leistung von fälligen Ausgaben ließ die Haushaltssatzung (§ 4) für das Jahr 
2004 bei einem ungedeckten Finanzbedarf die Aufnahme von Kassenkrediten bis zur 
Höhe von 125,0 Mio. € zu.  
 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen (Stadtkasse) kam im Verlauf des Haushalts-
jahres 2004 den Zahlungsverpflichtungen nac h. Aus Liquiditätsgründen bzw. aus 
wirtschaftlichen Gründen gegenüber langfrist igen Kreditaufnahmen wurden dafür 
aber im Jahresverlauf durchgehend und mit steigender Tendenz Kassenkredite auf-
genommen. 
 
Dies ist u. a. auf größere Liquiditätsengpässe und dem damit verbundenen Bedarf an 
äußeren Kassenkrediten zurückzuführen, der  sich im Jahresvergleich 2003 / 2004 
wie folgt entwickelte:
 
Kassenkredite 2003 / 2004
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
80,0
90,0
01.
01.
01.02. 01.03. 01.
04.
01.05. 01.
06.
01.07.
01.08. 01.09. 01.10.
01.11. 01.
12.
01.01.
Mio. Euro
2004
2003

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
Der Bedarf an Kassenkrediten hat sich im Haushaltsjahr 2004 gegenüber dem Vor-
jahr nochmals erhöht. Der durchschnittliche T agesbedarf stellt sich in einem Jahres-
vergleich wie folgt dar: 
 
 2001 2002 2003 2004 
Durchschnittlicher Tagesbedarf in Mio. Euro 10,5 31,5 40,4 50,5 
(Steigerung gegenüber Vorjahr in %) (-) (200,0) (28,2) (25,0) 
 
In den letzten vier Jahren sind erhebliche Steigerungen festzustellen. Im Jahr 2004 
war eine Tagesaufnahme von durchschnittlich 50, 5 Mio. € zu registrieren, was einem 
Anstieg im Vorjahresvergleich von 25,0 % ent spricht. In der Spitze belief sich der 
Bedarf im April 2004 auf 81,1 Mio. € (2003 rd. 67,6 Mio. €). 
 
Weitere bzw. noch höhere Kreditaufnahm en konnten nur durch Entnahmen aus den 
Rücklagen der Stadt vermieden werden (Kassenbestandsverstärkungen). Lt. Ab-
schluss des Jahres 2004 befanden sich im Kassenbestand (VVS-Konten) der Stadt 
rd. 4,9 Mio. € Mittel in der Rücklagen als Liquiditätsreserve (2003 = 2,6 Mio. €; 
2002 = 3,0 Mio. €). 
 
Im Übrigen ist für die unumgänglichen Bestandsverstärkungen jeweils die wirtschaft-
lichste Form gewählt worden, was auc h in der Entwicklung der Zinsaufwendungen 
deutlich wird: 
 
HST 9100.807.2000.2 2004 2003 
Zinsen für äußere Kassenkredite 183.995,71 Euro 277.444,42 Euro 
 
Die Zinsausgaben für äußere Kassenkredi te sind danach trotz gestiegener Kredit-
aufnahmen gegenüber dem Vorjahr nochmals um 93.4 Tsd. € ( - 33,7 %) gesunken. 
Mit 184,0 Tsd. € lag das Rechnungser gebnis auch deutlich unter dem Planansatz 
von 700,0 Tsd. €. Dies ist insbes ondere auf das momentan bestehende günstige 
Zinsniveau bei Kreditaufnahmen in Schw eizer Franken zurückzuführen (Zinssatz 23 
Stand 15.03.2005 = 0,7 %). Deshalb wurden auc h die Kredite fast ausschließlich in 
Schweizer Franken aufgenommen (98,8 % des  Gesamtbedarfs) und diese - soweit 
erforderlich - prolongiert. 
 
Im Jahr 2004 hat sich die Liquidität der  Stadt Münster weiter und erheblich ver-
schlechtert. Die eingeschränkten Finanzressourcen - auch die geplante voll-
ständige Inanspruchnahme der Rücklagenmittel - lassen eine Trendwende zur-
zeit nicht erkennen und werden voraussich tlich zu einer weiteren Zunahme der 
kurzfristigen Kassenkredite führen.  
 
                                                 
23 Zi nssatz nach der internationalen Zinsmethode (tatsächliche Monatstage / 360)

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  3322  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
5.5.2 Schulden 
 
Kredite wurden im Haushaltsjahr 2004 im folgenden Umfang aufgenommen: 
 
Kreditaufnahmen 2004 / Euro 
 HER aus 2003 7.764.578,46 
+ Ansatz 2004 80.091.980,00 
= Gesamtermächtigung 2004 87.856.558,46 
./. Kreditaufnahmen insgesamt 69.359.804,20 
= nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 18.496.754,26 
./. davon als HER nach 2005 übertragen 1.673.284,74 
= Untergegangene Haushaltsermächtigungen 16.823.469,52 
 
Die Nettoneuverschuldung der Stadt belie f sich im Haushaltsjahr 2004 auf 
50,8 Mio. € (69,4 Mio. € Kreditaufnahmen abzüglich Tilgungen i. H. v. 18,6 Mio. € - 
UA 9100). Im Haushaltsjahr 2003 betrug die Nettoneuverschuldung 45,4 Mio. €. 
 
Die lt. Buchführung und Kassenkonten aufgenommen Kredite und die geleiste-
ten Tilgungen stimmen mit den in der Jahresrechnung ausgewiesenen Werten 
überein. 
 
Insgesamt entwickelten sich die Schulden seit dem Jahr 2002 wie folgt: 
 
 
 
2002 
Mio. Euro 
2003 
Mio. Euro 
2004 
Mio. Euro 
nachrichtlich: 
Plan 2005 
Mio. Euro 
Schuldenstand  01.01. 493,7 561,2 606,6 657,5 
+ Kreditaufnahme 82,4 61,5 69,4 76,3 
./. Tilgung 14,9 16,1 18,6 19,5 
= Schuldenstand  31.12. 561,2 606,6 657,5 714,3 
Nettokreditaufnahme 67,5 45,4 50,8 56,8 
Tilgungsdauer 33,2 34,9 32,6 33,7 
Tilgung in % zum Schuldenstand 3,0 2,9 3,1 3,0 
 
Die Schulden sind vom 01.01.2002 bis zu m 31.12.2004 um 163,8 Mio. € auf 
657,6 Mio. € gestiegen (entspricht 33,2 %). Obschon die Stadt Münster in 2004 
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer i. H. v.  51,6 Mio. € erzielt hat, stieg die Net-
tokreditaufnahme gegenüber dem Vorjahr von 45, 4 Mio. € in 2003 auf 50,8 Mio. € in 
2005 um 5,4 Mio. € an. Für das Haus haltsjahr 2005 ist eine Nettoneuverschuldung 
von 56,8 Mio. € eingeplant. Dies führt zu Schulden von voraussichtlich 714,3 Mio. €. 
 
Auch eine Zeitreihenanalyse über die letzten 9 Jahre zeigt die kontinuierlich anstei-
gende Verschuldung, die insbesondere in den letzten 5 Jahren eine progressive 
Entwicklung genommen hat. 
 
 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 
Schulden am 31.12  
in  Mio. Euro  314,6 349,8 379,8 401,5 437,6 493,7 561,2 606,6 657,5 
Nettokreditaufnah-
me in Mio. Euro 41,5 35,2 30,0 21,7 36,1 56,1 67,5 45,4 50,8

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  3333  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
Die jährliche Nettokreditaufnahme 
betrug in den letzten 9 Jahren im 
Durchschnitt 38,4 Mio. €. Nach ei-
nem Rückgang der Kreditaufnahmen 
Ende der neunziger Jahre war mit 
21,7 Mio. € ein Tiefpunkt im Jahr 
1999 zu registrieren. Insbesondere in 
den Jahren 2000 bis 2004 sind je-
doch wieder deutliche Steigerungen 
festzustellen. Mit einer Nettoneuver-
schuldung i. H. v. rd. 67,5 Mio. € 
bestand der bisher höchste Kredit-
bedarf im Haushaltsjahr 2002. 
 
 
 
Zusätzlich zu den aufgeführten Schulden hat die citeq noch Forderungen an die 
Stadt Münster i. H. v. 6,4 Mio. €. Es  handelt sich um die gestundete Abgeltung für 
übernommene, laufende und zukünftige Pensi onsverpflichtungen der Stadt bei der 
Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.  Die Forderung wird mit 5 % ver-
zinst (Zinsaufwand im Jahr 2004 - 314.888,37 €).  
 
Die Tilgungsdauer, die sich aus dem Sc huldenstand zum Jahresanfang und der jähr-
lichen Tilgung errechnet, ist im Jahresve rgleich leicht gesunken. Während in 2003 
die durchschnittliche Tilgungsdauer für die Kr edite bei 34,9 Jahren lag, werden die 
Kredite nach dem Ergebnis des Jahres 2004 rechnerisch jetzt nach 32,6 Jahren ge-
tilgt sein. Mit diesem Ergebnis liegt die Tilgungsdauer jedoch noch weit über denen 
der Vorjahre (z. B. für das Jahr 2000: hier 25,8 Jahre).  
 
Auch unter betriebswirtschaftlichen Aspek ten (Bilanzierung) ist die Tilgungs-
dauer kritisch zu werten, da einer Fr istenkongruenz zwischen den langfristigen 
Krediten und der Lebensdauer der über die Kredite finanzierten Wirtschaftsgü-
ter nicht genügend Rechnung getragen wird. 
 
Der Schuldendienst entwickelte sich wie folgt: 
 
 2002 
Mio. Euro 
2003 
Mio. Euro 
2004 
Mio. Euro 
Tilgung 14,9 16,1 18,6 
Zinsen24 27,3 28,0 27,3 
Schuldendienst 42,2 44,1 45,9 
Soll-Einnahmen VerwH25  542,7 563,2 600,1 
Anteil an Soll-Einnahmen in % 7,8 7,8 7,7 
 
Der Schuldendienst blieb in Relation zu den lfd. Einnahmen des Verwaltungshaus-
haltes im Jahresvergleich 
2003 / 2004 mit 7,7 % nahezu unverändert. Ab dem Haus-
haltsjahr 2005 beläuft sich der Schul dendienst nach der bisherigen Planung auf  
50,8 Mio. €. 
                                                 
24 In der Aufstellung sind die Zinsen für Verbindlichkeiten gegenüber der citeq (HST 0610.805.0000.6) 
nicht berücksichtigt. 
25  bereinigte Soll-Einnahmen ohne Zuführung vom VermH zwecks Haushaltsausgleichs 
21,7 
67,5 
- 
10,0 
20,0 
30,0 
40,0 
50,0 
60,0 
70,0 
Nettokreditaufnahme

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  3344  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
Kredite dürfen im Vermögenshaushalt nur für Investitionen, Investitionsförderungs-
maßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden (§ 85 GO). Damit bilden 
die Ausgaben für die 
Investitionen, Investi-
tionsförderungsmaß-
nahmen und die Um-
schuldungen die O-
ber-grenze für die 
jährliche Kreditauf-
nahme. Das Verhält-
nis dieser Ausgaben 
zu der Kreditaufnah-
me stellt sich für die 
Jahre 2002 bis 2004 
sowie für die Planda-
ten des Jahres 2005 wie folgt dar:  
 
Das Verhältnis der Kreditaufnahmen zu  den Investitionsausgaben hat sich von 
79,6 % in 2003 um 1,9 Prozentpunkte auf 81, 5 % in 2004 verschlechtert. Mit diesem 
Ergebnis wird der gute Durchschnitt der Jahre 1999 – 2001 (
∅ 49,2 %) ein weiteres 
Mal um mehr als 30 Prozentpunkte überschritten. Dies führt zu einem Durchschnitt in 
den Jahre 2002 bis 2004 von 85,6 % . Für das Jahr 2005 sind bislang Kreditaufnah-
men i. H. v. 76,3 Mio. € und Investitionen i. H. v. 102,0 Mio. € geplant (Verhältnis von 
74,8 %). 
 
Im Haushaltsjahr 2004 ist die Kredit aufnahme – trotz Nettomehreinnahmen im 
Bereich der Gewerbesteuer – gegenüber  dem Vorjahr um 7,9 Mio. € 
(61,5 Mio. € zu 69,4 Mio. €) gestiegen. 
Die Kreditaufnahme erfolgte u. a. zu Gunsten eines Verzichtes von Entnahmen  
aus der allgemeinen Rücklage. Diese Mitte l i. H. v. 7,6 Mio. € stehen nunmehr 
zum Ausgleich des Haushaltsjahres 2005 bzw. der Folgejahre zur Verfügung. 
Unabhängig davon stuft der Rechnungspr üfungsausschuss die progressive 
Schuldenentwicklung und die damit ei nhergehenden künftigen finanziellen Be-
lastungen als sehr bedenklich ein. Er hält deshalb auch eine massive Gegen-
steuerung, mit dem Ziel der Rückführ ung der Verschuldung, für zwingend er-
forderlich. 
 
 
5.5.3 Rücklagen 
 
allgemeine Rücklage 
 
Nach der der Jahresrechnung beigefügten Über sicht entwickelte sich die allgemeine 
Rücklage im Haushaltsjahr 2004 wie folgt: 
 
Stand am 01.01.2004 31,600 Mio. € 
Zuführungen (HST 9110.910.0000.5 - Überschuss Kfz-Ablösebeträge) 0,100 Mio. € 
Zuführungen (HST 9110.910.0020.8 - Allg. Rücklage Fremdwährungen) 1,500 Mio. €  
Stand am 31.12.2004 33,200 Mio. €  
 
Der Bestand der allgemeinen Rücklage hat sich unter Berücksichtigung der Zufüh-
rungen und Entnahmen von 31,6 Mio. € um 1, 6 Mio. € auf 33,2 Mio. € erhöht. D ie 
Erhöhung bezog sich mit 1,5 Mio. € auf eine Kassenbestandsverstärkung, die zur 
- 
20,0 
40,0 
60,0 
80,0 
100,0 
120,0 
Kreditaufnahme 82,3 Mio. € 61,6 Mio. € 69,4 Mio. € 76,3 Mio. €
Investitionsausgaben 86,1 Mio. € 77,4 Mio. € 85,2 Mio. € 102,0 Mio. €
2002 2003 2004 2005

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  3355  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
weiteren Absicherung des Wechselkursrisikos bei Kreditaufnahmen in Fremdwäh-
rung erforderlich wurde. 
 
Der Bestand der allgemeinen Rücklage setzt wie folgt zusammen: 
 
  Stand am 31.12  
 2004 
Mio. Euro 
2003 
Mio. Euro 
Veränderung 
in % 
insgesamt 33,2 31,6 + 5,1 
davon: 
Mindestbestand z. Aufrechterhalt. der Kassenliquidität 11,9 11,7 + 1,7 
Rückl. Wechselkursrisiko bei Fremdwährungskrediten 1,5 0,0  -- 
Rückstellung für Bürgschaften  0,5 0,4 + 25,0 
KFZ – Ablösebeträge 10,8 10,8  0,0 
„frei“ verfügbarer Teil 8,5 8,7 - 2,3 
 
 
Der frei verfügbare Anteil der allgemei nen Rücklage ist in 2004 nur geringfügig 
um 0,2 Mio. € gesunken. Eine geplante En tnahme von 7,6 Mio. € war im Er-
gebnis nicht erforderlich. 
Nach der Haushaltsplanung des Jahres 2005 ist eine Entnahme von 7,9 Mio. € 
zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes vorgesehen. Unter Berücksichti-
gung des steigenden Mindestbestandes 26 in 2005 ist der frei verfügbare Anteil 
der allgemeinen Rücklage damit annähernd aufgezehrt. 
 
 
Sonderrücklagen 
 
Nach der Jahresrechnung wiesen die Sonderrücklagen am Jahresende folgende 
Bestände auf: 
 
 
Stand zum 
01.01.2004 
Tsd. Euro 
 
Bewegungen 2004 
Tsd. Euro 
Stand zum 
31.12.2004 
Tsd. Euro 
Kriegsgräber 56 - 25 31 
Marktwesen 50 + 35 85 
Städtische Bühnen 334 + 210 544 
Abwasserbeseitigung 2.167 + 554 2.721 
Pensionsrücklage 1.530 + 465 1.995 
Schürholz (Altlasten) 178 + 10 188 
Nachrichtlich: Sonderrücklagen, die negative Werte ausweisen 
Friedhöfe -  69 + 21 -    48 
Gewässerunterhaltung 0 - 632 -  632 
Rettungsdienst -  582 + 404 -  178 
 
                                                 
26  Der Mindestbestand dient der Kasse als Betriebsmittel zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben. Er 
muss mindestens 2 % der Ausgaben des VerwH nach dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre betra-
gen. Durch das hohe Volumen des VerwH in 2003 wird sich der Mindestbestand in 2005 um 
0,3 Mio. € auf 12,2 Mio. € erhöhen.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
Die Bestände der Sonderrücklagen k onnten durch die Prüfung anhand der 
Buchführung (Verwahrgeldkonten) nachvollzogen werden. 
 
 
5.6 Verpflichtungsermächtigungen 
 
Im Jahr 2004 bestanden Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der folgenden drei 
Jahre i. H. v. 30,0 Mio. €. Von diesen Ermächtigungen wurden nach dem Rechen-
schaftsbericht
27 nur 9,8 Mio. € (32,7 %) in Anspruch genommen. 
 
In einem Vierjahresvergleich zeigt sich folgende Entwicklung: 
 
 2001 2002 2003 2004 
Verpflichtungsermächtigungen 45,6 Mio. € 26,6 Mio. € 27,7 Mio. € 30,0 Mio. € 
davon in Anspruch genommen 
(%) 
13,0 Mio. € 
(28,5 %) 
3,8 Mio. € 
(14,3 %) 
10,4 Mio. € 
(37,6 %) 
9,8 Mio. € 
(32,7 %) 
 
Gegenüber dem Jahr 2003 ist die Inanspr uchnahme der Verpflichtungsermächtigun-
gen von 37,6 % auf 32,7 % gesunken. 
 
Die Veranschlagung der Verpflichtungs ermächtigungen im Haushaltsplan ist 
auf Grund der nicht in Anspruch genomm enen Mittel i. H. v. 20,2 Mio. € 
(67,3 %) nach wie vor als nicht realistisch anzusehen. 
 
 
5.7 Rechnungsabgrenzung / Buchführung 
 
Als Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben eines Haushaltsjahres sind nach § 42 GO 
alle Beträge nachzuweisen, die bis zum Ende des Haushaltsjahres fällig geworden 
oder darüber hinaus nicht mehr als drei Jahre gestundet worden sind. 
 
Bei der Durchsicht und Prüfung von Kassenbelegen sind nennenswerte Ver-
schiebungen beim Nachweis nicht festgestellt worden. 
 
5.8 Haushaltswirtschaftliche Sperre / Unterrichtungspflicht 
 
Gem. § 29 GemHVO ist der Rat unverzüg lich zu unterrichten, wenn eine haushalts-
wirtschaftliche Sperre nach § 28 GemHVO ausgesprochen worden ist oder wenn 
sich abzeichnet, dass der Haushaltsausglei ch gefährdet ist oder dass sich die Ge-
samtausgaben einer Maßnahme des Vermögens haushalts nicht nur geringfügig er-
höhen werden. 
 
Die Voraussetzungen, die eine Verpflic htung zur Unterrichtung des Rates im 
Sinne des § 29 GemHVO ausgelöst hätten,  lagen - soweit nachträglich festge-
stellt werden konnte - im Haushaltsjahr 2004 nicht vor. 
 
                                                 
27 vgl. Jahresrechnung - Übersicht über die I nanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen - 
Seite 52

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
6 Resteverwaltung 
6.1 Verwaltungshaushalt 
6.1.1 Kasseneinnahmereste (KER) 
  
Kasseneinnahmereste sind Beträge, um di e die zum Soll gestellten und fälligen Ein-
nahmen höher sind als die tatsächlichen Z ahlungen. Es handelt sich bei den Resten 
somit um Forderungen der Stadt Münster, die im  lfd. Haushaltsjahr nicht realisiert 
werden konnten. Diese offenen Forderungen entwickelten sich im Haushaltsjahr 
2004 wie folgt: 
 
 2004 / Euro 2003 / Euro 
Kasseneinnahmereste aus Vorjahren 39.457.499,96 39.862.230,59 
./.  Abgänge  1.328.202,70 2.314.762,46 
=  bereinigte KER aus Vorjahren  38.129.297,26 37.547.468,13 
+ Einnahme-Anordnungssoll  629.198.376,82 611.861.144,12 
./. pauschale Restebereinigung 28  2.100.000,00 2.100.000,00 
Zwischensumme 665.227.674,08 647.308.612,25 
./. Ist-Zahlungen  645.128.168,26 607.851.112,29 
Kasseneinnahmereste  20.099.505,82 39.457.499,96 
 
Die Kasseneinnahmereste sind von 39,5 Mio. € im Haushaltsjahr 2003 um 
19,4 Mio. € (49,1 %) auf 20,1 Mio. € im Haushaltsjahr 2004 gesunken. Das Schaubild 
verdeutlicht die Entwicklung bei 
den Kasseneinnahmeresten inner-
halb der letzten fünf Haushaltsjah-
re: 
 
Während bei den Kasseneinnah-
meresten im Bereich der Gewerbe-
steuer große Schwankungen fest-
zustellen sind, ist bei den übrigen 
KER des Verwaltungshaushaltes 
mit Durchschnitt der letzten 5 Jahre 
mit 9,6 Mio. € ein relativ konstanter 
Wert zu registrieren (2004 - 
9,3 Mio. €). Die Schwankungen bei 
den KER der Gewerbesteuer waren 
in den Vorjahren zum Teil auf höhere Einz elforderungen zurückzuführen, die jedoch 
überwiegend direkt zu Beginn des Folgej ahres eingingen. Ende des Jahres 2004 
waren überdurchschnittliche, noch nicht rea lisierte Einzelforderungen nicht zu ver-
zeichnen. 
 
                                                 
28 Nach § 41 Abs. 2 GemHVO sind im Rahmen des  Jahresabschlusses die KER um solche ausste-
henden Forderungen der Stadt zu bereinigen, mit deren Eingang nach den Erfahrungen der voran-
gegangenen Jahre nicht gerechnet werden kann (P auschale Restebereinigung). Die pauschale 
Restebereinigung i. H. v. 2,1 Mio. € wurde ausschließlich bei der HST 9000.003. 0000.X „Gewerbe-
steuer“ durchgeführt. 
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
Gewerbesteuer 5,9 15,1 30,4 29,9 10,8
sonstiger VerwH 9,0 10,7 9,5 9,5 9,3
2000 2001 2002 2003 2004

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
6.1.2 Kassenausgabereste (KAR)  des Verwaltungshaushaltes 
 
Ausweislich der Jahresrechnung entwickelten sich die roten KAR (hierbei handelt es 
sich in der Regel um „wieder einzuz iehende Überzahlungen, Er stattungen, Rückfor-
derungen usw.”) im Haushaltsjahr 2004 wie folgt: 
 
Entwicklung der Kassenausgabereste Euro 
Kassenausgabereste aus VJ (rot) -  122.303,04 
+ Ist-Fehlbetrag 2003 28.687.504,03 
./.  Abgänge 2004 (rot) -   24.974,48 
= bereinigte KAR aus VJ 28.590.175,47 
+  Soll-Ausgaben Haushaltsausgabereste 10.530.743,58 
+  Soll-Ausgaben lfd. Jahr 621.680.661,51 
Zwischensumme 660.801.580,56 
./.  Ist-Zahlungen 660.900.308,07 
neue ”rote” Kassenausgabereste -  98.727,51 
 
Die Summe von 98,7 Tsd. € beinhaltet mit rd. 79,0 Tsd. € im Wesentlichen Kassen-
ausgabereste aus dem Bereich „soziale Si cherung“ (Einzelplan 4; hier: Rückforde-
rungen aus der Hilfe zum Lebensunterhalt und aus dem Vollzug des Unterhaltsvor-
schussgesetzes). 
 
Die „roten“ Kassenausgabereste sind zwi schenzeitlich ausgeräumt bzw. ihre 
Einziehung veranlasst. 
 
 
6.1.3 Haushaltsausgabereste ( HAR) des Verwaltungshaushaltes 
 
Die Übertragbarkeit von nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln ist in § 8 
der Haushaltssatzung geregelt. Hiernach sind alle im Verwaltungshaushalt mit einem 
entsprechenden Übertragbarkeitsvermerk ve ranschlagten Ausgabeansätze in das 
nächste Haushaltsjahr übertragbar, sofern der Haushaltsausgleich nicht gefährdet 
ist. Die Mittel können auf Antrag und En tscheidung der Stadtkämmerin übertragen 
werden. 
 
Haushaltsausgabereste im Verwaltungshaushalt 
 2002 
Mio. Euro 
2003 
Mio. Euro 
2004 
Mio. Euro 
Anordnungssoll Ausgaben 591,7 596,9 621,7 
Haushaltsausgabereste gesamt 4,1 10,9 4,4 
(Davon HAR im freien Budget) (2,9) (1,7) (1,5) 
Anteil der HAR an den Soll-Ausgaben 0,7 % 1,8 % 0,7 % 
 
Die Haushaltsausgabereste des Verwal tungshaushaltes betrugen im Jahr 2004 
4,4 Mio. € (entspricht 0,7 % der Soll- Ausgaben). Ein Vorjahresvergleich (hier HAR 
von 10,9 Mio. €) ist auf Grund von Be sonderheiten in Jahr 2003 nur bedingt oppor-
tun. Gegenüber dem Jahr 2002
 ist jedoch im Verhältnis zu den Soll-Ausgaben mit 
jeweils 0,7 % ein gleich bleibendes Niveau bei der Restebildung ersichtlich.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  3399  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
Das Ergebnis in 2004 wurde insbesondere durch einen Haushaltsausgaberest bei 
der Haushaltsstelle 7911.718.1000.4 „Arbeit statt Sozialhilfe“ i. H. v. rd. 1,4 Mio. € 
beeinflusst. Es handelt sich um Zahlungsbewilligungen des Jahres 2004, die noch 
nicht abgewickelt waren. Ein Haushaltsansat z für das Jahr 2005 ist hierfür nicht vor-
gesehen. 
 
Die isolierte Betrachtung der HAR des freien
 Budgets zeigt eine regressive Entwick-
lung. Entfielen von den gebildeten Resten im Jahr 2002 noch 2,9 Mio. € auf das freie 
Budget, so wurden im HJ 2004 nur Mittel i. H. v. 1,5 Mio. € übertragen (- 48,3 %).  
 
Eine tiefergehende Analyse über die Erfor derlichkeit der Mittelübertragung der im 
Jahr 2004 gebildeten Haushaltsausgabereste des VerwH (4,4 Mio. €) ergab, dass mit 
rd. 4,0 Mio. € beim überwiegenden Teil ei ne Übertragung geboten bzw. zweckmäßig 
war. Bei den verbleibenden 0,4 Mio. € bestand keine zwingende Notwendigkeit zur 
Übertragung. In vielen Fällen hätte die Ablehnung der Übertragung aber voraussicht-
lich zu einem Mehrbedarf an Haushaltsmitteln in 2005 geführt. 
 
Anzumerken ist, dass eine haushaltsrechtliche bzw. wirtschaftliche Verpflichtung zur 
Übertragung von Mitteln grundsätzlich nur  bei den Resten besteht, denen zweckent-
sprechende Einnahmen gegenüberstehen. Im J ahr 2004 hatten diese HAR ein Vo-
lumen von rd. 0,8 Mio. €. Bei einer Mitte lübertragung von 4,4 Mio. € hätte insofern 
noch ein Finanzspielraum zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes über rd. 
3,6 Mio. € bestanden. 
 
Die Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes (4,4 Mio. €) schlossen 
nach der erheblichen Steigerung im Jahr 2003 (10,9 Mio. €) im Ergebnis wieder 
auf dem Niveau des Jahres 2002 (4,1 Mio. €) ab. Einsparungen ergaben sich 
bei den übertragenen Mitteln im freien Budget, die gegenüber dem Jahr 2003 
nochmals um 0,2 Mio. € auf 1,5 Mio. € gesunken sind. 
 
Nach § 19 Abs. 2 GemHVO bleiben im VerwH gebildete HAR bis zum Ende des fol-
genden Haushaltsjahres verfügbar. 
 
Von den aus 2002 nach 2003 
Euro 
2003 nach 2004 
Euro 
übernommenen HAR von 3.847.539,19 10.892.298,97 
wurden im lfd. Jahr verausgabt 3.731.263,97 10.530.743,58 
nicht verausgabt 116.275,22 361.555,39 
in Abgang gestellt 87.808,07 288.363,46 
Differenz 28.467,15 73.191,93 
 
Auch in 2004 wurden die aus 2003 übernommenen Haushaltsausgabereste mit ei-
nem hohen Anteil von 96,7 % in Anspruch genommen (Vorjahr 97,0 %). 
 
Die Differenz zwischen nicht verausgabten und in Abgang gestellten HAR setzt sich 
aus folgenden Beträgen zusammen, die nach § 19 Abs. 3 GemHVO bis zur Fälligkeit 
der letzten Zahlungen für Ihren Zweck verfügbar bleiben: 
 
HST 0240.590.5000.1 – Internetprojekt „Forum Soziales Netz Münster  28.753,65 € 
HST 2940.655.0000.5 – Kosten für Prüfungsverfahren 1.935,12 € 
HST 3601.570.0000.0 – Bürgerinformationssystem Naturschutz 25.565,84 € 
HST 4511.760.0500.3 – Verwendung von Spenden (Streetwork) 3.336,79 € 
HST 4640.638.6000.6 – Verwendung von Spenden 300,84 € 
HST 4980.661.0000.8 – Verwendung von Spenden 3.650,55 €

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  4400  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
Bei der Restsumme bei der HST 4000.655.9400.1  i. H. v.   9.649,14 €  
„Sozialamt / effektive Sozialhilfegewährung“ handelt es sich  (73.191,93 €) 
um einen Übertragungsfehler29. 
 
Die aus dem Haushaltsjahr 2003 übernommenen Haushaltsausgabereste wur-
den im Jahr 2004 mit 96,7 % fast vollständig in Anspruch genommen und von 
der Verwaltung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften abgewickelt. 
 
 
6.2 Vermögenshaushalt 
6.2.1 Kasseneinnahmereste (KER) 
 
Entwicklung der Kasseneinnahmereste im Vermögenshaushalt Euro 
KER aus Vorjahren 4.694.568,79 
+  Ist-Überschuss 2003 13.631.240,03 
./. Abgänge 294.073,24 
=  breinigte KER au s Vorjahren 18.031.735,58 
+ Anordnungssoll auf HER 7.764.578,46 
+ auf lfd. Jahr 139.135.575,29 
=  Zischensumme 164.931.889,33 
./. Ist-Zahlungen 163.267.216,04 
neue Kasseneinnahmereste 1.664.673,29 
Anteil in Bezug auf bereinigtes Einnahmesoll 1,2 % 
 
Die Kasseneinnahmereste sind gegenüber dem Haushaltsjahr 2003 deutlich um 
3,0 Mio. € von 4,7 Mio. € auf 1,7 Mio. € in 2004 gesunken. Es handelt sich im We-
sentlichen um folgende offene Forderungen der Stadt: 
 
Einnahmen aus der Veräußerung von Grundvermögen rd. 0,8 Mio. € 
Straßenbau- und Erschließungsbeiträge rd. 0,4 Mio. € 
 
6.2.2 Kassenausgabereste (KAR) 
 
Im Haushaltsjahr 2004 entwickelten sich  die Kassenausgabereste des Vermögens-
haushaltes wie folgt: 
 
Entwicklung der Kassenausgabereste im Vermögenshaushalt Euro 
KAR aus Vorjahren („rot”) -  157.049,85 
+ Ist-Fehlbetrag 0,00 
./. Abgänge -  35.332,57 
= bereinigte KAR aus Vorjahren -  121.717,28 
+ Soll-Ausgaben HAR 21.078.744,90 
+ Soll-Ausgaben lfd. HJ 116.374.362,10 
= Zwischensu mme 137.331.389,72 
./. Ist-Zahlungen 137.322.482,50 
neue KAR 8.907,22 
                                                 
29 Die Mittel sind im HJ 2005 bereits gesperrt.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
Nennenswerte „rote“ Kassenausgabereste bestanden damit zum Jahresabschluss 
nicht. 
 
Die Verwaltung hat die Reste eingezogen bzw. ausgeräumt. 
 
 
6.2.3 Haushaltseinnahmereste (HER) 
 
Nach § 41 (2) GemHVO dürfen Haushaltseinnahmereste (HER) u. a. für Einnahmen 
aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden. Voraussetzung ist, dass der Ein-
gang der Kredite im folgenden Jahr gesichert werden kann. 
 
 
Der aus dem Haushaltsjahr 2003 vorge tragene Haushaltseinnahmerest i. H. v. 
7.764.578,46 € wurde im Jahr 2004 in voller Höhe in Anspruch genommen. Ge-
setzeskonform wurde im Haushaltsjahr 2004 ein Haushaltseinnahmerest i. H. v. 
1.673.284,74 € gebildet (HST 9100.377.0000.6) und nach 2005 vorgetragen. 
 
 
6.2.4 Haushaltsausgabereste (HAR) 
 
Die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes entwickelten sich wie folgt: 
 
Entwicklung der Haushaltsausgabereste (HAR) 
 2004 / Euro 2003 / Euro 
aus dem Vorjahr übernommene HAR 26.247.437,13 28.504.548,63 
./. Soll-Ausgaben HAR aus Vorjahren 21.078.744,90 24.048.185,25 
./. Abgänge auf HAR aus Vorjahren 1.869.485,53 2.462.922,88 
in das nächst-folgende HJ vorgetragene HAR 3.299.206,70 1.993.440,50 
+ neue HAR aus noch nicht in Anspruch genom-
menen Ausgabemitteln vom lfd. Jahr 25.974.577,65 24.253.996,63 
neue Haushaltsausgabereste30 29.273.784,35 26.247.437,13 
 
Die Haushaltsausgabereste entfallen im Wesentlichen auf das Dezernat IV mit Res-
ten von rd. 9,7 Mio. € (33,3 %) und auf das  Dezernat VI mit 15,4 Mio. € (52,5 %), 
wobei insbesondere beim Dezernat IV Steigerungen gegenüber dem Vorjahr von rd. 
4,0 Mio. € zu verzeichnen sind (hier in den Bereichen des Amtes für Schule und Wei-
terbildung und des Sportamtes Erhöhungen von 3,0 Mio. € bzw. 1,0 Mio. €). 
                                                 
30 Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der der  Jahresrechnung beigefügten Zusammenstellung 
der übertragenen Haushaltsausgabereste (S. 53 ff). Ergänzend wird auch auf die Ausführungen im 
Rechenschaftsbericht (S. R 23 f.) verwiesen.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
Die Haushaltsausgabereste des 
VermH sind gegenüber dem 
Vorjahr um rd. 3,0 Mio. € 
(11,5 %) gestiegen. In einem 
Vergleich über einen Zeitraum 
von 1998 bis 2004 zeigen sich 
abnehmende Werte bei den 
HAR des Vermögenshaushaltes 
bis zum Jahr 2001. In den Fol-
gejahren sind trotz der sich ver-
schlechternden Haushaltslage 
tendenziell wieder steigende 
Mittelübertragungen zu erken-
nen.  
 
 
Haushaltsausgabereste werden 
im Vermögenshaushalt für In-
vestitionen und Investitionsför-
derungsmaßnahmen
31 gebildet. 
Die Grafik zeigt, dass die HAR 
auch in einem relativen Bezug 
zu den Investitionskosten mit 
26,6 % gegenüber dem Vorjahr 
um 1,9 Prozentpunkte weiter 
gestiegen sind.  
 
 
 
 
 
 
 
Die Haushaltsausgabereste des VermH sind im Jahr 2004 gegenüber dem 
Vorjahr um 3,0 Mio. € bzw. 11,5 % gesti egen. Auch in einem erweiterten Vier-
jahresvergleich von 2001 bis 2004 ist tro tz der diffizilen Haushaltslage tenden-
ziell ebenfalls ein Anstieg der Reste festzustellen. 
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses erfordert die angespannte Fi-
nanzsituation eine noch stärkere r ealitätsbezogene Ansatzbildung und eine 
nachhaltige Reduzierung der Haushaltsausgabereste. 
 
                                                 
31 Haushaltsansätze Investitionsausgaben (Gruppierung 92 – 96 und 98) 
46,1
35,7 33,1
23,8
28,5
26,2
29,3
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
HAR des VermH
36,3
23,2 26,8
16,9
24,6 24,7 26,6
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
%
HAR in % zum  HH-ansatz für Invest.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
Im Jahr 2004 bestand ein Finanzierungsbedarf i. H. v. 49,5 Mio. €, der sich aus den 
Haushaltsausgaberesten des Vermögens- und Ve rwaltungshaushaltes (33,7 Mio. €) 
und dem Ist-Fehlbetrag des Verwaltungshaushal tes zusammen setzt. In der nachfol-
genden Grafik wird die Gegenfinanzierung (rechtes Kreisdiagramm) dargestellt: 
 
 
Gegenfinanzierung:
49,5 Mio. € (100 %)
Finanzierungsbedarf:
49,5 Mio. €  (100 %)
31,9%
 Ist-Fehlbetrag
(VerwH)
[15.772.140 €]
HER
(lfd. Jahr)
[1.673.285 €]
 KER / rote KAR
(VerwH + VermH)
[21.862.907 €]
3,4 %
44,2 %
52,4 %
68,1 %
HAR
(VerwH + VermH)
[ 33.708.785 €]
Ist-Überschuss
(VermH)
[25.944.734 €]
 
 
 
Dabei wird deutlich, dass der Finanzbedarf zu 52,4 % durch eigene Mittel (Ist-
Überschuss) gesichert ist. Für die weit ere Deckung stehen in geringem Umfang Kre-
dite (Haushaltseinnahmereste; 3,4 %) zu r Verfügung. Ein nicht unerheblicher Anteil 
(44,2 %) ist durch noch zu realisier ende offene Forderungen (KER) zu finanzieren. 
Nach den Erfahrungen können diese jedoc h nicht vollständig eingezogen werden 
bzw. ist der Einzug zum Teil mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen verbunden. 
Für derartige Finanzierungslücken wer den dann weitere Kreditaufnahmen mit ent-
sprechenden Aufwendungen erforderlich. 
 
Dies sollte künftig bei der Haushal tsplanung, der Mittel bewirtschaftung und 
Restebildung angemessen berücksichtigt werden. 
 
 
 
7 Doppelte Buchführung (Doppik) 
 
Seit dem Jahr 2002 nutzt die Stadt Münster für die Rechnungslegung von fünf Pilo-
tämtern auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung gem. § 126 Gemeinde-
ordnung die doppelte Buchführung (Doppik). Dies dient der Praxiserprobung des 
„Modellprojektes zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushalts in NRW“. 
Das entsprechende Gesetz wurde zwischenzeitlich verabschiedet und ist zum 
01.01.2005 in Kraft getreten. Den Kommunen bleibt vier Jahre Zeit, das Neue Kom-
munale Finanzmanagement als alleinige Grundlage für das Rechnungswesen um-
zusetzen. 
 
Der Doppik-Abschluss des Jahres 2004 basiert auf den Vorgaben für das Pilotpro-
jekt. Die Verbindung beider Buchführungen ist über die im kameralen Teil veran-
schlagten Zuschüsse an die doppisch buchenden Pilotämter sichergestellt. Der 
Haushaltsausgleich erfolgt im kameralen Haushaltsteil. Das Rechnungsergebnis 
und damit die Unter- bzw. Überschreitung, der für das Haushaltsjahr 2004 veran-

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
schlagten Zuschüsse, ergibt sich aus dem NKF-Abschluss mit der Teilergebnis-
rechnung und der Teilfinanzrechnung der Pilotämter. 
 
Im Jahr 2004 wurden folgende Zuschüsse in die Budgets der Pilotämter eingestellt: 
 
  
DDooppppiikk  //  
PPiilloottäämmtteerr 
original 
Budget 
Tsd. Euro 
über- / außer- 
planmäßig / 
Einsparung 
Tsd. Euro 
kameraler 
Zuschuss 
Tsd. Euro 
nachrichtlich: 
Vorjahr 2003 
Tsd. Euro 
Stadtmuseum 
- VerwH 1.157,2 25,0 1.182,2 1.310,0 
- VermH 94,5 0,0 94,5 84,2 
Summe 1.251,7 25,0 1.276,7 1.394,2 
Stadtarchiv 
- VerwH 630,2 30,1 660,3 32   826,1 
- VermH 2,3 33    - 30,1 - 27,8 451,5 
Summe 632,5 0,0 632,5 1.277,6 
Musikschule 
- VerwH 1.683,7 74,0 1.757,7 1.956,9 
- VermH 14,9 0,0 14,9 12,0 
Summe 1.698,6 74,0 1.772,6 1.968,9 
Amt für Schule und Weiterbildung – Abteilung Volkshochschule 
- VerwH 603,1 40,7 643.8 931,5 
- VermH 39,4 0,0 39,4 0,0 
Summe 642,5 40,7 683,2 931,5 
Stadtbücherei 
- VerwH 3.617,4 - 21,9 3.595,5 3.304,0 
- VermH 15,0 0,0 15,0 110,7 
Summe 3.632,4 - 21,9 3.610,5 3.414,7 
Bereich Doppik insgesamt 
- VerwH 7.691,6 147,9 7.839,5 8.328,5 
- VermH 166,1 - 30,1 136,0 658,4 
Summe 7.857,7 117,8 7.975,5 8.986,9 
 
Der für das Haushaltsjahr 2004 ursprünglich geplante Zuschuss i. H. v. 
7.857,7 Tsd. € wurde im Verwaltungshaushalt durch über-/außerplanmäßige Mittel 
um 169,8 Tsd. € verstärkt bzw. durch eine Einsparung von 21,9 Tsd. € gekürzt. Dies 
wurde notwendig, weil auf den Erlass einer Nachtragssatzung zum Haushalt 2004 
mit entsprechenden finanztechnischen Korrekturen verzichtet worden ist. Unter Be-
rücksichtigung des Mehrbedarfs ist der Zuschuss an die Pilotämter um 
1.011,4 Tsd. € (11,3 %) auf 7.975,5 Tsd. € gegenüber dem Vorjahr (8.986,9 Tsd. €) 
zurückgegangen. 
 
                                                
 
32 einschl. einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe für das Stadtarchiv i. H. v. 22,8 Tsd. € 
33  Umbuchung von im investiven Bereich nicht benötigt en Mitteln zum konsumtiven Bereich (Einspa-
rungen aus dem Umzug 2003)

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  4455  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
Dem endgültigen kameralen Zuschuss (7.975.5 Tsd. €) an die doppisch buchenden 
Pilotämter steht folgendes Ergebnis aus der Buchhaltung der Pilotämter gegenüber: 
 
EErrggeebbnniiss  ddeerr  FFiinnaannzzrreecchhnnuunngg  22000044 nnaacchhrriicchhttlliicchh  
Erläuterungen Betrag in 
Tsd. Euro 
2003 
Tsd. Euro 
Unterdeckung lt. Gesamtfinanzrechnung - 8.143 - 9.200 
noch nicht zugeordnete Einzahlungen - 142 48 
Finanzergebnis - 8.285 - 9.152 
Zuschuss an die doppisch buchenden Pilotämter 7.975 8.987 
Liquiditätsveränderung - 310 - 165 
 
Wie im Jahr 2003 reichte auch im Haushaltsjahr 2004 der Zuschuss der Stadt 
Münster nicht aus, um den Finanzbedarf der doppisch buchenden Pilotämter abzu-
decken. Lt. Ergebnisrechnung standen den Mehreinnahmen bei den Entgelten und 
Erstattungen (rd. 420.000 €) nämlich Mehrausgaben bei den sonstigen ordentlichen 
Aufwendungen (Honorare, Geschäftskosten usw.) von rd. 759.700 € gegenüber. 
 
Im Ergebnis führte dies zu einer Minderung der im doppischen Haushaltsteil nach-
gewiesenen liquiden Mittel, die im Vergleich zum Vorjahr von 527,7 Tsd. € auf 
218,2 Tsd. € gesunken sind. Auch wenn für das Haushaltsjahr 2005 eine geringfü-
gige Anhebung des Zuschusses (auf 8.072 Tsd. €) vorgesehen ist, bedarf es auch 
im Bereich der Piloten weiterer Konsolidierungsbemühungen, damit die (liquiden) 
Mittel weiterhin ausreichen. 
 
Die Spitzabrechnung der an die einzelnen Pilotämter gezahlten Zuschüsse erfolgt 
im Haushaltsjahr 2005. Die Klärung und Korrektur der im Abschluss ausgewiesenen 
Differenz von 331,60 €, die auf eine Softwareaktualisierung zurückzuführen sein 
dürfte, wird vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision nachgehalten. 
 
 
 
Zusammenfassend kann festgehalten we rden, dass der Doppik-Abschluss den 
Genehmigungen des Innenministeriums des Landes NRW und der Haushalts-
satzung der Stadt Münster entsprechend aufgestellt und abgeschlossen wurde. 
Die Schnittstellen zwischen dem kameralen Haushalt und der doppelten Buch-
führung wurden im Jahr 2004 übereinstimmend bedient.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
8 Kostenrechnende Einrichtungen 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision prüft entsprechend dem Auftrag 
des Rates (Rechnungsprüfungsausschuss)  jährlich bei den nachstehenden kosten-
rechnenden Einrichtungen der Stadt Müns ter die Gebührenabrechnungen. Dies be-
trifft auch die Straßenreinigungsgebühren sowi e die Abfallgebühren, die von der ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirt schaftsbetriebe Münster (AWM) berech-
net werden. 
 
Unterabschnitt kostenrechnende Einrichtung34 zuständiges Amt 
UA 1600 Rettungsdienst 37 – Feuerwehr 
UA 5700 Bäder 52 – Sportamt 
UA 6900 Gewässerunterhaltung 66 – Tiefbauamt 
UA 7000 Abwasserbeseitigung 66 – Tiefbauamt 
UA 7300 Marktwesen 32 – Ordnungsamt 
UA 7500 Friedhöfe 67 – Amt für Grünflächen und Naturschutz 
- Abfall- und Wertstoffwirtschaft / 
Straßenreinigung Eigenbetriebsähnliche Einrichtung AWM 
 
Zum Zeitpunkt der Prüfung der Jahresrechnung waren die Betriebsabrechnungen 
des Jahres 2004 für den UA 5700 Bäder und den UA 1600 Rettungswesen sowie 
für den Bereich der Abfall- und Wertstoffwirtschaft noch nicht fertig gestellt. 
 
Folgende vier Betriebsergebnisse für das Jahr 2004 liegen vor
: 
 
Kosten / Einnahmen 2004 UA 6900 
Tsd. Euro 
UA 7000 
Tsd. Euro 
UA 7300 
Tsd. Euro 
UA 7500 
Tsd. Euro 
Gebühreneinnahmen / Leistungsent-
gelte o. Ä. 377,2 37.836,5 991,6 2.042,2 
Rücklagenentnahme 0,0 0,0 0,0 0,0 
Übrige Einnahmen 343,2 305,3 0,0 0,0 
Einnahmen insgesamt 720, 4 38.141,8 991,6 2.042,2 
Personalkosten 145,9 7.688,2 0,0 1.111,8 
Sachkosten 756,6 9.583,6 839,8 489,4 
Ertragsteuern 0, 0 0,0 178,1 0,0 
kalkulatorische Abschreibungen 75,3 15.101,2 7,5 166,6 
kalkulatorische Zinsen 95,7 5.592,6 9,5 281,7 
Eigenleistungen35 0,0 - 436,4 0,0 0,0 
Kosten insgesamt 1.073, 5 37.529,2 1.034,9 2.049.5 
Betriebswirtschaftliches Ergebnis - 353,1 612,6 - 43,3 - 7,3 
nachrichtlich: 
Betriebswirtschaftliches Ergebnis Vorjahr 0,0 - 45,6 84,9 158,3 
 
 
 
                                                 
34 im Sinne des § 12 der GemHVO 
35 Eigenleistungen, wie z. B. I ngenieurleistungen bei Kanalbaumaßnahmen, sind in den Personalkos-
ten enthalten und werden zwecks Aktivierung ermittelt und abgezogen. Die Kosten werden über die 
periodischen Abschreibungen erfasst.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  4477  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
Beim Vergleich der in der Jahresrec hnung unter den Unterabschnitten der kosten-
rechnenden Einrichtungen ausgewiesenen Werte (kamerale bzw. finanzwirtschaftli-
che Ergebnisse) ergeben sich regelmäßi g Abweichungen zu den Betriebsergebnis-
sen. Diese sind darauf zurückzuführen, dass die kamerale Rechnung Ausgaben oder 
Einnahmen enthält, die nicht im unmitte lbaren Zusammenhang mit der betrieblichen 
Tätigkeit einer kostenrechnenden Einric htung stehen oder einem anderen Abrech-
nungszeitraum zuzuordnen sind. In der  Betriebsabrechnung werden solche Beträge 
über Ein- und Ausgliederungen abgegrenzt. 
 
 
Gewässerunterhaltung (UA 6900)
 
 
Im Haushaltsjahr 2004 erhob die Stadt – getrennt für die Jahre 2003 und 2004 – erst-
mals Gewässergebühren. Der sich aus  den Abrechnungen der beiden Jahre erge-
bende Fehlbetrag wurde als Negativbetr ag der Sonderrücklage Gewässerunterhal-
tung zugeführt (632 Tsd. €) und ausgewie sen. Erst nach der vollständigen Gebüh-
renerhebung für die Jahre 2003 und 2004 wird ein endgültiges Ergebnis zu ermitteln 
sein, anhand dessen dann über den Ausgleich der Negativrücklage zu entscheiden 
ist. 
 
 
Abwasserbeseitigung (UA 7000)
 
 
Den gegenüber dem Jahr 2003 höheren Personalausgaben (341.622 €), Kosten für 
den Betrieb der Abwasseranlagen (386.499 €), Abschreibungen (1.454.128 €) und 
weiteren Sachkosten (238.569 €) st anden insbesondere Mehreinnahmen bei den 
Entwässerungsgebühren (3.752.956 €) und bei der Erstattung für die Entwässerung 
öffentlicher Verkehrsflächen (478.006 €) gegenüber. Zudem sind zur Ergebnisver-
besserung im Jahr 2003 die Einnahmen durch eine Rücklagenentnahme (834.980 €) 
verstärkt worden (2004 – 0 €). 
 
Durch diese Veränderungen ist die Er gebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr 
von 658,2 Tsd. € im Wesentlichen erklärt. 
 
 
Marktwesen (UA 7300)
 
 
Das Betriebsergebnis für das Jahr 2004 hat sich gegenüber dem Vorjahr von plus 
84.938 € auf minus 43.274 € verschlechtert. 
 
Zwar verringerten sich gegenüber dem Jahr 2003 die Sachausgaben geringfügig 
(46.005 €) jedoch gingen auch die Einnahmen zurück (174.215 €). Letzteres beruht 
im Wesentlichen auf den Verzicht einer Entnahme aus den Rücklagen im Jahr 
2004. Z
ur Ergebnisverbesserung (Einnahmeverstärkung) wurden im Jahr 2003 noch 
140.000 € der Rücklage entnommen. 
 
Durch diese Veränderungen ist die Er gebnisverschlechterung gegenüber dem Vor-
jahr von 128.212 € im Wesentlichen erklärt. 
 
 
Friedhöfe (UA 7500) 
 
Für das Jahr 2004 hat sich das Betri ebsergebnis gegenüber dem Vorjahr von plus 
158.304 € auf minus 7.287 € verschlechtert. Bei der Wertung dieser Entwicklung ist 
zu berücksichtigen, dass für das Haushalts jahr 2004 ursprünglich ein Fehlbetrag von 
117.460 € eingeplant war.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  4488  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
Die gegenüber der Planung positive Entwickl ung ist darauf zurückzuführen, dass 
zum einen die Friedhofsgebühren für das Jahr 2004 um 117.524 € anstiegen, zum 
anderen sich die Ausgaben gegenüber der Planung nur um 28.870 € erhöhten. 
 
Der Anstieg der Einnahmen beruht insbesondere auf einer höheren Auslastung so-
wie auf der Anpassung der Gebühren ab dem Jahr 2004 (die Gebühren für Beiset-
zungen im Reihengrab und Wahlgrab wurden gesenkt, die Gebühren für die Urnen-
beisetzungen angehoben). 
 
 
Unabhängig von den noch ausstehenden Prüfungen und Ergebnissen der kos-
tenrechnenden Einrichtungen kann bestätigt werden, dass sich bei der Prüfung 
der Jahresrechnung 2004 hinsichtlich der  Abwicklung im Haushalt keine Be-
merkungen oder Hinweise ergeben haben. 
 
 
 
9 Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen 
 
Der bis
 zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der 
Werkleitung aufzustellende Jahresabschluss mit dem Lagebericht und der Erfolgs-
übersicht wird von den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft.
 Die drei eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtungen der Stadt si nd deshalb nicht Gegenstand der Prüfung 
der Jahresrechnung. 
 
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht sind zusammen mit 
dem Prüfungsergebnis über den Oberbürgermeister dem Werksausschuss vorzule-
gen. Danach wird der Jahresabschluss vom Rat der Stadt Münster festgestellt. Er 
entscheidet auch über die Verwendung des Ergebnisses. 
 
Weil die Verwendung Einfluss auf die Jahresrechnung hat, wurden die eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtungen (
Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Münster, Münster 
Marketing und die citeq) in die Betrachtung des Abschlusses einbezogen. 
 
Die Überschüsse des Jahres 2003 sind korrekt und entsprechend den Be-
schlüssen des Rates in den Haushalt eingeflossen bzw. in die Rücklagen ein-
gestellt.  
Über die Verwendung der Überschüsse 2004 ist noch im Haushaltsjahr 2005 
zu entscheiden.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
Für das Jahr 2004 liegen zurzeit folgende Ergebnisse 36 der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtungen vor: 
 
Erträge / Aufwendungen 2004 Münster Marketing37 
Tsd. Euro 
citeq 
Tsd. Euro 
lt. Wirtschaftsplan  
Erträge 3.684,1 17.311,3 
Aufwendungen 3.684,1 15.934,7 
Planergebnis 0,0 1.376,6 
lt. Jahresabschluss 
Erträge 3.805,4 17.584,5 
Aufwendungen 3.793,0 15.344,8 
Jahresergebnis 12,4 2.239,7 
nachrichtlich: 
Jahresergebnis Vorjahr 50,4 1.770,1 
 
 
Münster Marketing 
 
Münster Marketing erzielte im Geschäftsjahr 2004 Erträge i. H. v. 3.805.433 €. Hier-
in enthalten ist der Zuschuss der Stadt Münster i. H. v. 2.972.080 €. Im gleichen 
Zeitraum betrugen die Aufwendungen 3.793.069 €. Somit ergibt sich ein vorläufiger
 
Jahresüberschuss von 12.364 € der um 38.099 € unter dem Vorjahresergebnis liegt. 
 
Lt. Haushaltsplan 2005 ist ein Zuschuss an Münster Marketing von rd. 2,9 Mio. € 
vorgesehen (HST 7900.570.1000.9). 
 
 
citeq
 
 
Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich die Erträge der citeq um 964.428 €. Dieser 
Zunahme standen höhere Aufwendungen für bezogene Leistungen (241.368 €) so-
wie Personalausgaben (439.654 €) gegenüber. Unter Berücksichtigung der Einspa-
rungen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (232.116 €) und der weiteren 
Veränderungen fiel der Jahresüberschuss im Jahr 2004 um insgesamt 159.709 € 
niedriger aus als im Vorjahr. Im Vergleich zur Planung verbesserte sich das Jahres-
ergebnis 2004 jedoch um 863.086 €. 
 
Im Haushaltsplan 2005 sind an Ausschüttungen der citeq 1,1 Mio. € eingestellt 
(HST 0610.210.0000.1). 
 
 
Bezogen auf die Abschlussergebnisse des Jahres 2003 bzw. 2004 haben sich 
für die Jahresrechnung 2004 keine wesentlichen Veränderungen bei den vor-
gesehenen Ausschüttungen und Zuschüssen im Bereich der eigenbetriebsähn-
lichen Einrichtungen ergeben. 
Entsprechendes dürfte für die Planungen des Haushaltsjahres 2005 gelten. 
                                                 
36 Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster liegen die Ergebnisse noch nicht vor. 
37 Die Prüfung des Jahresabschlusses von Münster Ma rketing durch den Wirtschaftsprüfer ist noch 
nicht abgeschlossen.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
10 Zusammenfassung / Fazit 
 
Die Jahresrechnung 2004 der Stadt Münster schließt inklusive des doppischen Teils 
in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ab. Die Einnahmen des Verwaltungs-
haushaltes reichten wie bereits in den drei vorhergehenden Jahren nicht aus, die 
konsumtiven Ausgaben zu decken. Deshalb mussten dem Verwaltungshaushalt für 
den vorgeschriebenen Ausgleich insgesamt 25,7 Mio. € aus dem Vermögenshaus-
halt zugeführt werden (2003 – 44,2 Mio. €). Die zur Deckung notwendige Zuführung 
verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 18, 5 Mio. €. Diese Verbesserung ist ins-
besondere auf die Mehreinnahmen bei der Ge werbesteuer zurückzuführen. Deren 
Anstieg gegenüber der Planung kompensie rte die Mindereinnahmen bei den Ver-
kaufserlösen (Immobilien) und gestattete den Verzicht auf die geplante Entnahme 
von Mitteln aus der allgemeinen Rücklage. 
 
Somit setzte sich die notwendige Zuf ührung im Haushaltsjahr 2004 aus den Ver-
kaufserlösen i. H. v. 21,0 Mio. € und einem Teil der vom Land gezahlten Schulpau-
schale i. H. v. 4,7 Mio. € zusammen. 
 
Dem Vermögenshaushalt führte der Verwalt ungshaushalt zum vierten Mal in Folge 
nur die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtzuführung zu (2004 – 18,1 Mio. €). 
 
 
Ermöglicht wurde die gegenüber der Planung insgesamt positive Entwicklung – wie 
bereits ausgeführt – durch die Übersc hüsse aus Steuern und steuerähnlichen Ein-
nahmen i. H. v. 333,3 Mio. € (plus 45,9 Mio. € gegenüber dem Niveau des Vorjahres 
von 287,4 Mio. €). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass 
 
) durch eine restriktive Haushaltspl anung der allgemeinen finanziellen Entwick-
lung der öffentlichen Haushalte, wenn auch im bescheidenen Umfang, bereits 
Rechnung getragen wurde, 
) die jetzt ausgewiesenen Abweichungen zur Planung zum Teil auf fehlenden 
finanztechnischen Korrekturen beruhen, weil nämlich für das Jahr 2004 kein 
Nachtragshaushalt aufgestellt wurde, und 
) der aufgezeigte Überschuss nicht ausre ichte, um die Finanzierungslücke im 
Verwaltungshaushalt zu schließen. 
 
Zudem wurde der verbleibende Überschu ss teilweise durch die gegenüber dem Vor-
jahr auf 51,2 Mio. € (9,9 Mio. € / 24,0 %) gestiegenen Ausgaben dieses Bereichs 
(Gewerbesteuerumlagen [+ 6,0 Mio. € ], Zinsen für Gewerbesteuererstattungen 
[+ 3,9 Mio. €]) wieder aufgezehrt.  
 
Unter Berücksichtigung der Veränderungen bei den Einnahmen konnte - auch ohne 
Aufstellung eines Nachtragshaushalts - der  städtische Verwaltungshaushalt mit ei-
nem Haushaltsansatz von 618,9 Mio. € im  Jahr 2004 bei einer Veränderung von nur 
4,9 % (rd. 30,0 Mio. €) weitgehend planmäßig abgewickelt werden. 
 
Für den Vermögenshaushalt kann dies bei Ver änderungen i. H. v. 6,3 % (11,7 Mio. € 
bei einem Ansatz von 185,8 Mio. €)  sowie auf Grund der wieder angestiegenen 
Haushaltsausgabereste (29,3 Mio. €) nur mit Einschränkungen bestätigt werden. Er 
wurde durch die Bildung eines Haushaltseinnahmer estes i. H. v. 1,7 Mio. € (Vorjahr 
7,8 Mio. €) ausgeglichen. 
 
 
Trotz der im Vergleich zu anderen ö ffentlichen Haushalten und gegenüber der Pla-
nung  positiven Entwicklungen sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaus-

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  5511  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
halt des Jahres 2004 reichten die Mittel aber nicht aus, um den Finanzstatus der 
Stadt zu verbessern bzw. nachhaltig posit iv zu beeinflussen, wie folgende Entwick-
lungen belegen: 
 
9 Die Nettoneuverschuldung erhöhte sich im  Jahr 2004 auf 50,8 Mio. € (2003 - 
45,4 Mio. €) und die Schulden auf 657,5 Mio. €  (2003 - 606,6 Mio. €). 
9 Das Verhältnis der Kreditaufnahm en zu den Investitionsausgaben ist von 
79,6 % im Jahr 2003 auf 81,5 % im H aushaltsjahr 2004 geringfügig gestiegen. 
An Hand der letzten Jahre wird deut lich, dass höhere Investitionen auf Grund 
der Entwicklungen im Verwaltungshaushalt nur mit zusätzlichen Krediten finan-
ziert werden konnten. Dies belegt auch der nachhaltige Anstieg des Verhältnis-
ses (Durchschnittswertes) von Investit ionen zu Kreditaufnahmen von 49,2 % in 
den Jahren 1999 bis 2001 auf 85,6 % in den Jahren 2002 bis 2004. 
 
Die allgemeine negative Entwicklung der öffentlichen Finanzen - insbesondere der 
Abbau der Reserven - spiegelt sich auch in der Buchführung und im Abschluss der 
Stadt Münster wieder. So mussten u. a. zu r Sicherung der Liquidität kontinuierlich 
Kassenkredite von durchschnittlich 50,5 Mio. € (2003 - 40,4 Mio. €) - im Einzelfall bis 
81,1 Mio. € - aufgenommen werden. 
 
 
Vor dem Hintergrund der aktuellen St euerschätzung und des sich danach abzeich-
nenden weiteren Rückgangs der Einnahmen der öffentlichen Haushalte ist nicht da-
von auszugehen, dass sich die angespannt e Finanzlage der Städte und Gemeinden 
in der nächsten Zeit positiv verändern wird. Zudem machen die Grundsatzdebatten 
(z. B. zum Finanzausgleich, zu Hartz IV) deutlich, dass weiterhin nicht verlässlich 
prognostiziert werden kann, welche Rahmenbedingungen für die künftigen Haushalte 
maßgeblich sein werden. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hält es deshalb für unabdingbar, dass auch in 
diesem Jahr die Bemühungen um eine Konsolidierung der städtischen Finanzen kon-
sequent fortgesetzt werden. 
 
Einvernehmlich sind die Ausschussmitglieder der Auffassung, dass es nur so gelin-
gen kann, 
 
⇒ ein Haushaltssicherungskonzept (§ 75 Abs. 4 GO) mit seinen einschneidenden 
Restriktionen zu vermeiden, 
⇒ die dem Verwaltungshaushalt aus dem Vermögen für konsumtive Zwecke zu-
geführten Beträge (2004 – 21,0 Mio. €; 2003 – 39,6 Mio. €; 2002 – 52,2 Mio. €) 
nachhaltig zu reduzieren und 
⇒ die Neuverschuldung kontinuierlich zurü ckzuführen, mit dem Ziel, die mit dem 
Schuldendienst verbundene erhebliche Belastung des Haushaltes abzubauen 
(Für den Schuldendienst sind gegenwärtig ber eits pro Tag rd. 126 Tsd. € auf-
zuwenden; und zwar 50 Tsd. € täglich für die Tilgung und 76 Tsd. €  für Zin-
sen.) 
 
um damit einen größeren finanziellen Handl ungsspielraum wieder herzustellen bzw. 
zu erhalten und zu erweitern.

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  5522  
 
  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05 
 
11 Schlussbemerkungen 
 
Gestützt auf die Ausführungen in diesem Schlussbericht kann nach pflichtgemäßer 
Prüfung der Jahresrechnung 2004 sowie der dieser Rechnung zugrunde liegenden 
Bücher und Belege einschließlich des Abschlusses der Doppik 38 für die fünf Pilotäm-
ter bestätigt werden, dass 
 
ƒ die Jahresrechnung die namens der  Stadt eingegangenen Geldgeschäfte wie-
dergibt und 
ƒ die Einnahme- und Auszahlungsanordnungen den gesetzlichen und sonstigen 
Vorschriften, dem städtischen Haushal tsplan sowie den weiteren Beschlüssen 
des Rates entsprechen. 
 
 
 
Feststellungen, die dem Beschluss über die Jahresrechnung 2004 sowie 
einer Entlastung durch den Rat der Stadt entgegenstehen würden, ha-
ben sich bei der Prüfung nicht ergeben. 
 
Gegen die Erteilung der Entlastung durch den Rat gem. § 94 GO NRW 
für das Haushaltsjahr 2004 sind daher Bedenken nicht vorzubringen. 
 
 
 
 
 
 
Münster, den 01.06.2005 
 
     
     
     
     
     
     
     
 
                                                 
38 Erlass des Innenministers des Landes NRW vom 30.09.2002 (Ziffer 2.3.4 i. V. m. Ziffer 1.3.7)

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 Seite 1 
 
Prüfungen des 
Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision im Jahre 2004 
Organisations-
Kennziffer Organisationseinheit Prüfungsbereich 
00000 Gemeindeorgane Prüfung der Jahresrechnung 2003 – allgemeiner 
Berichtsband 
00430 Gemeindeorgane Prüfung der städtischen Einrichtung Villa ten 
Hompel 
00530 Gemeindeorgane Prüfung der verwalteten selbständigen und un-
selbständigen Stiftungen 
00532 Gemeindeorgane Prüfung in der Altenzentrum Klarastift gGmbH - 
Allgemeine Verwaltung 
hier: Einnahmebewirtschaftung 
10211 Personal- und Organisationsamt Personalbetreuung 
hier: Visaprüfung Beihilfe 
10310 Personal- und Organisationsamt  Abteilung 3, Fachstelle: Vergabe- u. Beschaf-
fungswesen, Mobilitätsmanagement 
10350 Personal- und Organisationsamt Prüf ung der städtischen Kantinenbetriebe 
Geschäftsjahr 2003 
18100 citeq Erfolgsrechnung der Produkte 
20020 Amt für Finanzen und Beteiligungen Prüfung der Betätigung der Stadt Münster als 
Gesellschafterin in wirtschaftlichen Unternehmen 
hier: Stadtwerke Münster GmbH 
20200 Amt für Finanzen und Beteiligungen Unvermutete Kassenprüfung 2004 und Prüfung 
des Personenkontenabschlusses 2003 
20300 Amt für Finanzen und Beteiligungen Abteilung 3 - Stadtkasse 
Forderungseinzug 
20500 Amt für Finanzen und Beteiligungen Abteilung 5 - Grundbesitzabgaben 
23110 Amt für Liegenschaften Immobilienentwicklung und -verkehr 
23150 Amt für Liegenschaften Fachstelle Bestandsführung 
23156 Amt für Liegenschaften Prüf ung der Jahresendabrechnungen zw. der 
Wohn- und Stadtbau, der Stiftungsverwaltung 
sowie dem Amt für Liegenschaften für die Ge-
schäftsjahre 2002 und 2003 
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  Anlage 
 Seite 2 
 
Organisations-
Kennziffer Organisationseinheit Prüfungsbereich 
30100 Rechtsamt (Nach-)Untersuchung der städtischen Ausschrei-
bungsverfahren 
hier: Geschäftsprozess beim Rechtsamt (30 AV) 
und den ausschreibenden Ämtern 
32130 Ordnungsamt Fachstelle Gewerbeangelegenheiten 
32131 Ordnungsamt Prüfung der Betriebsabrechnung 2003 der kos-
tenrechnenden Einrichtung „Marktwesen“ 
32230 Ordnungsamt Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten 
hier: Fachstelle Verkehrssicherung und -lenkung 
33100 Amt für Bürgerangelegenheiten Prüfung im Zentralamt Mitte und Bezirksverwal-
tung Ost  
33300 Amt für Bürgerangelegenheiten Prüfung der Bezirksverwaltung Hiltrup 
33301 Amt für Bürgerangelegenheiten Prüfung der Bezirksverwaltung Hiltrup 
hier: Stadthalle Hiltrup 
33400 Amt für Bürgerangelegenheiten Prüfung der Bezirksverwaltungen Südost und 
West 
33500 Amt für Bürgerangelegenheiten Prüfung der Bezirksverwaltung Nord 
34000 Standesamt Prüfung allgemein 
37020 Feuerwehr Prüfung der Betriebsabrechnung 2003 - 
UA 1600 Rettungsdienst 
40600 Amt für Schule und Weiterbildung Prüfung Abteilung Volkshochschule 
41010 Kulturamt Prüfung allgemein 
44000 Westfälische Schule für Musik Prüfung allgemein 
46000 Städtische Bühnen Münster Spielzeit 2003 / 2004 
47000 Stadtarchiv Prüfung allgemein 
50220 Sozialamt Abteilung 2, Fachstelle 2: Asylbewerber/-innen, 
Kontingentflüchtlinge, Defacto-Flüchtlinge, Hilfen 
und soziale Betreuung 
50300 Sozialamt Abteilung 3 - Allgemeine Sozialhilfe, Prüfung von 
Einzelfällen, Vorprüfung gem. § 100 Landes-
haushaltsordnung 
30000 Rechtsamt Prüfung allgemein 
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster 14 1 00 00 Nr. 24/05

SScchhlluussssbbeerriicchhtt  üübbeerr  ddiiee  PPrrüüffuunngg  ddeerr  JJaahhrreessrreecchhnnuunngg  22000044  --  aallllggeemmeeiinneerr  BBeerriicchhttssbbaanndd  --  Anlage 
 Seite 3 
 
 
 
Organisations-
Kennziffer Organisationseinheit Prüfungsbereich 
51110 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Abteilung 1 - Tageseinrichtungen für Kinder 
51200 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Abteilung Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozi-
alarbeit 
hier: Kinder- und Jugendeinrich-
tung/Stadtteileinrichtung 
52200 Sportamt Prüfung der Betriebsabrechnung 2003 der kos-
tenrechnenden Einrichtung „Bäder“  
53000 Gesundheitsamt Prüfung allgemein 
61000 Stadtplanungsamt Prüfung allgemein 
62000 Vermessungs- und Katasteramt Prüfung allgemein 
63000 Bauordnungsamt Prüfung allgemein 
64200 Amt für Wohnungswesen Fachstelle : Objektförderung, Wohnungsaufsicht 
freifinanzierter Wohnungen, technische Prüfung 
65250 Amt für Gebäudemanagement Fachstelle Infrastruktur 
66100 Tiefbauamt Teil I  Abteilung 1  
Teil II KomPlus-Amtssteuerungssystem 
66121 Tiefbauamt Prüfung UA 7000 – Abwasserbeseitigung / Be-
triebsabrechnung 2003 
66130 Tiefbauamt Fachstellen: Beitragsabrechnungen und Veran-
lagungen nach BauGBuch / KAG 
67300 Amt für Grünflächen und Umweltschutz Abteilung 3 - Umweltbehörde 
67400 Amt für Gründflächen und Umweltschutz Prüfung der Betriebsabrechnung 2003 der kos-
tenrechnenden Einrichtung „Friedhöfe“  
70000 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster  Prüfung der Gebührenberechnungen für das Jahr 
2003 
80000 Münster Marketing Prüfung bei der eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tung 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 1 00 00 Nr. 24/05

Beratungsverlauf (3)

22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung
Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klosterstraße 34

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0448/2005
Typ
Vorlage
Datum
23.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37