0366/2026
Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Südlichen Zuführungsgleises zur Abstellanlage der DB in Köln-Nippes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
11413 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/62/621 Vorlagen-Nummer 0366/2026 Freigabedatum 20.02.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Südlichen Zuführungsgleises zur Abstellanlage der DB in Köln-Nippes Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt, im Planfest- stellungsverfahren für den Neubau des südlichen Zuführungsgleises zur Abstellanlage Köln- Nippes die grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben zurückzuziehen. Alternative: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt, an der zuletzt abgegebenen Stellungnahme zu dem Vorhaben festzuhalten. Der Ausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes dem Beschlussvorschlag uneingeschränkt zustimmt. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die DB InfraGO plant den Neubau eines Zuführungsgleises für eine Zugabstellanlage auf dem Gelände des früheren Güter- und Rangierbahnhofs Nippes: Die Zugabstellanlage selbst ist vom Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen eines Verfahrens nach § 18 b AEG bereits am 29.01.2009 plangenehmigt worden. Für ihr Vorhaben hat die Vorhabenträgerin bereits im Jahre 2007 bei der zuständigen Außen- stelle Köln des Eisenbahn-Bundesamtes (Genehmigungsbehörde) die Planfeststellung bean- tragt. 3 Im Rahmen mehrerer Deckblattverfahren wurde die Planung für das Zuführungsgleis mehr- fach geändert. Insbesondere sind nunmehr umfangreiche Lärmschutzeinrichtungen vorgese- hen, die im 3. Deckblatt noch einmal optimiert wurden. Zu der ursprünglichen Planung hatte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung vom 14.08.2008 nach Anhörung der Bezirksvertretung Nippes Folgendes beschlossen: „Das Zuführungsgleis wird in seiner geplanten Form entlang der Wohnbebauung abgelehnt. Bezirksregierung und Eisenbahn-Bundesamt werden aufgefordert, der Bahn aufzuerlegen, Al- ternativen zu entwickeln, die dem StEA und der BV vorzulegen sind. Einem Verkauf städtischer Flächen darf erst dann zugestimmt werden, wenn es ein positives Votum der BV Nippes zu einer Planungsalternative gibt.“ Nach einem intensiven Abstimmungsgespräch im Mobilitätsdezernat unter Beteiligung von Vertreter*innen der DB InfraGO AG, der go.Rheinland GmbH, des Stadtplanungsamtes, des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes so- wie des Bauverwaltungsamtes schlägt die Verwaltung nunmehr vor, die Bedenken gegen das Vorhaben aufzugeben. Die tragenden Gründe für die bisherige Ablehnung bezogen sich auf den Lärmschutz einer- seits und die Erforderlichkeit des Vorhabens in der vorgesehenen Form und Trasse. Ein den Anforderungen entsprechender Lärmschutz ist nunmehr vorgesehen. Hinsichtlich der Erforderlichkeit des Vorhabens führt die Vorhabenträgerin aus: 1. Einsatzmöglichkeit der S-Bahn-Neufahrzeuge durch Verlängerung der bestehenden Wendeanlage Die Neufahrzeuge der S-Bahn Rheinland werden mit 147 m (Kurztyp: S 6, S 11) sowie 168 m (Langtyp: S 10, S 11, S 12, S 13, S 19) länger als die bestehenden Fahrzeuge. Die im Projekt fixierte Verlängerung der bestehenden Wendeanlage (Gl. 510) auf eine Nutz- länge von 170m ist damit eine Voraussetzung dafür, dass die neuen Fahrzeuge auch tat- sächlich eingesetzt werden können. 2. Niveaufreie Anbindung der S-Bahn an Werkstatt- und Abstellstandort Köln-Nippes / Reduktion von Konflikten zwischen S-Bahn, Nah-, Fern- und Güterverkehr Die Werkstatt von DB Regio in Köln-Nippes ist ebenso wie die dort vorhandenen zahlrei- chen Abstellgleise betrieblicher Mittelpunkt des Netzes der S-Bahn Rheinland. Heute bzw. ohne die Südanbindung Köln-Nippes ist das Ein- bzw. Aussetzen von Fahrzeugen (z. B. Betriebsbeginn, Taktänderungen, Fahrzeugstörungen) sehr hinderlich für den übrigen Be- trieb. Dies betrifft insbesondere den Betrieb auf der S-Bahn-Stammstrecke sowie den Be- trieb der auch für den Güterverkehr wichtigen Bahnstrecke Neuss – Köln West (VzG 2615) bzw. der Strecke Köln-Nippes – Köln Hbf (VzG 2610). Hier entstehen vielfältige Konflikte mit allen Verkehrsarten. Durch das neue Werk von DB Fernverkehr gibt es in der Zu- und Abführung von Zügen weitergehende Konfliktpotentiale. Die bereits erstellte Abstellanlage im südwestlichen Bereich von Köln-Nippes (Gleise 111- 119), die in erster Linie S-Bahnen aufnehmen soll und später direkt an die Südanbindung angeschlossen wird, ist aktuell nur eingeschränkt nutzbar, da die Anfahrt nur mit aufwendi- gen Rangierbewegungen möglich ist. Durch den weiteren Netzausbau der S-Bahn Rheinland wird sich zukünftig der Abstellbe- darf in Köln-Nippes erhöhen. Hierfür wird u. a. der Werkstattstandort Köln-Nippes für die Neufahrzeuge von Alstom ausgebaut. Die höhere Fahrzeuganzahl bedarf weiterer Bereit- stellungsfahrten, die wiederum neue Konflikte im o.g. Konfliktfeld auslösen. 4 Durch die niveaufreie Südanbindung des heutigen und künftigen S-Bahn-Werkes samt Ab- stellanlagen an die reine S-Bahn-Infrastruktur im Bereich Köln-Nippes (VzG 2620) kann eine erhebliche Entlastung des Engpassbereichs in Köln-Nippes erreicht werden. Weiterhin ermöglicht dies eine Entflechtung der Verkehrsarten. Nur durch diese Anbindung an die S- Bahn-Infrastruktur kann eine erfolgreiche Umsetzung des S-Bahn-Zielnetzes erreicht wer- den. Des Weiteren wird durch den Begegnungsabschnitt zum einen eine Entflechtung der Zufahrt zum S-Bahn-Werk beim Ein- und Aussetzen der Fahrzeuge und zum anderen die Möglichkeit geschaffen, dort eine weitere Wendemöglichkeit zu schaffen, die Rückstaus in die S-Bahn-Stammstrecke vermeidet. 3. Wendemöglichkeiten von S-Bahnen westlich der Stammstrecke schaffen und neue Linien ermöglichen Der Netzausbau der S-Bahn Rheinland schreitet in den kommenden Jahren voran. Dies allerdings zunächst mit einer Ost-Lastigkeit, namentlich dem S 11-Ausbau. Durch die Ein- führung neuer Linien im Rechtsrheinischen erschwert sich die Wendesituation westlich der Stammstrecke. Dies auch unter Berücksichtigung, dass die östlichen Ausbauten aktuell weiter vorangeschritten sind als die westlichen (z. B. Überwerfungsbauwerk Köln-Müngers- dorf). Um hier flexibel reagieren zu können, werden zusätzliche Wendemöglichkeiten west- lich der Stammstrecke benötigt. Der Worst-Case ist hier, dass im Rechtsrheinischen große Ausbauprojekte abgeschlossen werden, für die S-Bahn aber aufgrund fehlender Durchbin- dungs- oder Wendemöglichkeiten im Linksrheinischen noch keine verkehrliche Verdichtung möglich ist. Um etwa eine S 13 einführen zu können, wird die S 19 künftig in Köln-Nippes wenden müssen. Je nach Infrastrukturzustand müssen bis zu drei Linien unmittelbar west- lich der Stammstrecke im Bereich Hansaring/Nippes wenden, da potentiell die westliche Durchbindung fehlt (RB 25, S 6, S 19). Dies ist nur mit der Südanbindung Köln-Nippes möglich. Weiterhin sind neben planmäßigen auch dispositive Wendemöglichkeiten bei Bau- stellen oder Betriebsstörungen westlich der Stammstrecke erforderlich. Die Wendeanlage Hansaring ist ferner aufgrund der eingleisigen Ein- und Ausfahrt sowie der vorhandenen und nach aktuellem Planungsstand nicht erweiterbaren Gleisnutzlängen für die S-Bahn nur eingeschränkt nutzbar. Der Bau eines Begegnungsgleises ist nach Angabe der Vorhabenträgerin aus folgenden Gründen zwingend erforderlich: Grundsätzlich würde der Verzicht auf den Begegnungsabschnitt die Kapazität der Zu- führung deutlich reduzieren. Eine eingleisige Zuführung ins Werk bzw. zu möglichen Wende- und Abstellgleisen führt erwartbar zu teils erheblichen Rückstaus, die bis auf die S-Bahn-Stammstrecke wirken. Damit einher gingen erhebliche Betriebsrisiken im Netz der S-Bahn Rheinland. Auch würde die Bereitstellung der Fahrzeuge erheblich erschwert (und durch Rückstaus in die Abstellanlage entstehen Verspätungen). Diese Nachteile können nicht in Kauf genommen werden. Es droht, dass Linien gesamthaft nicht fahrbar sind, wenn die Südzuführung Nippes nicht über die bisher angenommene Kapazität bzw. Funktionalität verfügt. Es sei auch auf die eingeschränkte Nutzbarkeit (fehlende Ausbaulänge) sowie den mittelfristigen Entfall der Wendeanlage Hansaring durch den Bau der Westspange verwiesen. Köln- Nippes ist die einzige sinnvolle und räumlich nahe Alternative. Eine Absenkung der dortigen Kapazität müssen wir daher ablehnen. Auch die vom Stadtplanungsamt im Rahmen des 3. Deckblatts angeregte Verschiebung des zweigleisigen Abschnitts ist nach Prüfung durch die Vorhabenträgerin nicht umsetzbar: Der 2-gleisige Begegnungsabschnitt in Hochlage im Süden kollidiert mit dem vorhan- denen Wendegleis 510 und liegt dazu noch im Bogen. Der Damm wird für den 2-gleisigen Begegnungsabschnitt wesentlich breiter, so dass der vorhandene Fuß- und Radweg entfällt. 5 Die eingleisige Rampe vor der Wohnbebauung führt zu keinem vergrößerten Zwi- schenraum, da der Dammfuß die gleiche Breite einnimmt, wie von der Vorhabenträge- rin geplante 2-gleisige Begegnungsabschnitt. Dazu kommt, dass der Höhensprung durch diese Lösungsmöglichkeit nicht zu bewerk- stelligen ist, da die trassierungstechnische Entwicklungslänge der Rampe zu kurz ist. Für den ganz überwiegenden Teil der sonstigen Hinweise und Bedenken gibt es entspre- chende Zusagen der Vorhabenträgerin. Die Anregung des Stadtplanungsamtes zur Durchführung eines Dammdurchstichs für den Fuß- und Radverkehr hat die Vorhabenträgerin geprüft und hierzu ausgeführt, dass dieser aufgrund der Gegebenheiten in der Örtlichkeit bei Durchführung des Vorhabens technisch nicht möglich ist. In Höhe der angedachten Fußgängerunterführung befindet sich das Betriebsgleis zum Brü- ckenbauhof. Dieses Betriebsgleis liegt gegenüber den Güterzuggleisen ca. 2,5 m tiefer. Die verfügbare Höhe der oben liegenden Güterzugleise von 5 m verringert sich auf 2,5 m. Damit ist eine angedachte Fußgängerunterführung mit einer lichten Mindesthöhe von 2,3 m tech- nisch nicht realisierbar. Allerdings hat die Vorhabenträgerin zugesagt, die ebenfalls angeregte Nutzung einer beste- henden Brücke über den Mauenheimer Gürtel außerhalb des laufenden Verfahrens prüfen zu wollen. Aufgrund des Stellenwerts des Vorhabens für die Ausweitung des hoch umweltrelevanten S- Bahnverkehrs wird daher empfohlen, die Vorbehalte gegen das Vorhaben zurückzunehmen und so städtischerseits die Stärkung des S-Bahnverkehrs zu unterstützen, die unverzichtbarer Bestandteile der Mobilitätswende ist. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag besitzt Dringlichkeit, da davon auszugehen ist, dass die Bezirksregierung Köln in absehbarer Zeit einen Erörterungstermin zum 3. Deck- blatt ansetzen wird, mit dessen Durchführung das Anhörungsverfahren abgeschlossen sein würde. Alternative Wenn die bisherigen Bedenken beibehalten werden, muss das Eisenbahn-Bundesamt eine Entscheidung hierüber treffen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1010 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine städtische Stellungnahme in einem Planfeststellungsverfahren. Die Öffentlichkeit wurde bereits von der Anhörungsbehörde beteiligt, alle Betroffenen hatten bereits Gelegenheit, eigene Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 - Auszug BV Nippes 12.03.2026
1509 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Guido Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 13.03.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 12.03.2026 öffentlich 9.2.3 Planfeststellungsverfahren für den Neubau ein es Südlichen Zufüh- rungsgleises zur Abstellanlage der DB in Köln-Nippes 0366/2026 Nach reger Diskussion formuliert die BV Nippes in einer Sitzungspause einen Erset- zungsantrag und empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zu- sammenarbeit wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit hat im Planfest- stellungsverfahren für den Neubau des südlichen Zuführungsgleises zur Abstellanlage Köln-Nippes folgende Bedenken: 1. Das Lärmschutzkonzept muss über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, z. B. in Form einer Einhausung, und muss mit der Anwohnerinitiative einvernehmlich geklärt werden. 2. Die Transporte während der Bauphase haben grunds ätzlich über die Bahntrasse zu erfolgen. 3. Vor Beginn der Bautätigkeit sind eine Aufnahme e ventuell bereits bestehende Schäden an den umliegenden Gebäuden durchzuführen und das Verfahren für Entschädigungen bei Schäden zu klären. Die BV Nippes ist über das weitere Verfahren und die Ergebnisse zu informieren. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD beschlossen. Frau Vogel hat an der Abstim- mung nicht teilgenommen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0366/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.02.2026
- Erstellt
- 04.02.2026 12:28