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2015/0356

Haushaltssatzung 2016

Magistratsvorlage 17.08.2015

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2015/0356

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Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2015
(GVBl. S. 158, 188), hat die Stadtverordnetenversammlung am xx.xx.2015 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 572.684.404 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 571.248.491 EUR
mit einem Saldo von 1.435.913 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 127.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 100.000 EUR
mit einem Saldo von 27.000 EUR
mit einem Überschuss von 1.462.913 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 18.176.812 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 17.312.760 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 64.213.747 EUR
mit einem Saldo von -46.900.987 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 46.900.987 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 16.497.140 EUR
mit einem Saldo von 30.403.847 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 1.679.672 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2016
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird auf 46.900.987 EUR
festgesetzt. 
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2016
zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 45.534.000 EUR
festgesetzt.
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2016
§ 1
§ 2
§ 3
Stand nach Magistratsberatung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2016 zur recht- 
zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, 
wird auf 400.000.000 EUR
festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 
a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H.
b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 535 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 425 v. H.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene
Stellenplan.
Darmstadt, den xx.xx.2015 Der Magistrat 
André Schellenberg
Stadtkämmerer
§ 5 
§ 6
§ 7
§ 4
Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Personal- und Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst 
unbesetzt. Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Planstellen, die durch Ausscheiden von Beschäftigten 
(Tarif/Beamte) aus dem städtischen Dienst frei werden, bleiben darüber hinaus 15 Monate unbesetzt. 
Während dieser Zeit ist gleichfalls der Bedarf zu überprüfen, wobei hiervon jede zweite Stelle im Rahmen 
des Gesamtstellenplans zu streichen ist. Die Streichung ist im Stellenplan des Folgejahres zu 
dokumentieren. Von der Berechnung (der zu streichenden Stellen) ausgenommen sind freie bzw. frei 
werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), der Betreuungseinrichtungen für Kinder, des städtischen 
Sozialdienstes, des Jobcenters und der Planstellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung 
refinanziert werden. Die Personal- und Organisationsdezernentin/der Personal- und Organisationsdezernent 
entscheidet über die Freigabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen 
Verpflichtungen können Ausnahmen zugelassen werden. Hierbei ist mit der Stadtkämmerin/dem 
Stadtkämmerer Einvernehmen herzustellen.
Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 13 HGlG fallen, grundsätzlich ausgenommen.
Stand nach Magistratsberatung

2015/0356

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Vorlage-Nr. 2015/0356 
 
 
Haushaltssatzung 2016

Beratungsverlauf (5)

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0356
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.08.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00