2015/0356
Haushaltssatzung 2016
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Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2015 (GVBl. S. 158, 188), hat die Stadtverordnetenversammlung am xx.xx.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 572.684.404 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 571.248.491 EUR mit einem Saldo von 1.435.913 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 127.000 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 100.000 EUR mit einem Saldo von 27.000 EUR mit einem Überschuss von 1.462.913 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 18.176.812 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 17.312.760 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 64.213.747 EUR mit einem Saldo von -46.900.987 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 46.900.987 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 16.497.140 EUR mit einem Saldo von 30.403.847 EUR mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 1.679.672 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 46.900.987 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2016 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 45.534.000 EUR festgesetzt. Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2016 § 1 § 2 § 3 Stand nach Magistratsberatung Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2016 zur recht- zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000.000 EUR festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 535 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 425 v. H. Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. Darmstadt, den xx.xx.2015 Der Magistrat André Schellenberg Stadtkämmerer § 5 § 6 § 7 § 4 Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Personal- und Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Planstellen, die durch Ausscheiden von Beschäftigten (Tarif/Beamte) aus dem städtischen Dienst frei werden, bleiben darüber hinaus 15 Monate unbesetzt. Während dieser Zeit ist gleichfalls der Bedarf zu überprüfen, wobei hiervon jede zweite Stelle im Rahmen des Gesamtstellenplans zu streichen ist. Die Streichung ist im Stellenplan des Folgejahres zu dokumentieren. Von der Berechnung (der zu streichenden Stellen) ausgenommen sind freie bzw. frei werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), der Betreuungseinrichtungen für Kinder, des städtischen Sozialdienstes, des Jobcenters und der Planstellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden. Die Personal- und Organisationsdezernentin/der Personal- und Organisationsdezernent entscheidet über die Freigabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können Ausnahmen zugelassen werden. Hierbei ist mit der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer Einvernehmen herzustellen. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 13 HGlG fallen, grundsätzlich ausgenommen. Stand nach Magistratsberatung
2015/0356
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Vorlage-Nr. 2015/0356 Haushaltssatzung 2016
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0356
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.08.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00