3406/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einstellung und Streckenführung der SB91“, Aktenzeichen 78/25
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4 Auszug BV Lindenthal vom 26.01.26 3406
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Steffen Wagener Telefon: (0221) 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 29.04.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 26.01.2026 öffentlich 5.4 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einstellung und Streckenführung der SB91“, Aktenzeichen 78/25 3406/2025 geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe- tenten für die Eingabe. Die Vorschläge des Petenten können aufgrund der o. g. Erläu- terungen nicht umgesetzt werden Die Bezirksvertretung beschließt die stetige Förderung für die Schnellbuslinie 91 für die gesamte Laufzeit und bekräftigt ihren Beschluss aus 2023. Zudem unterstützt die Bezirksvertretung Lindenthal den Antrag der Bezirksver- tretung Chorweiler der die Verwaltung der Stadt Köln auffordert sich gegenüber dem Rat der Stadt Köln und den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der kommunale Finanzierungsanteil an der Schnellbuslinie 91 wieder aus dem städtischen Haushalt getragen und dauerhaft gesichert wird. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen nicht anwesend: Herr Hilgers (SPD), Frau Finsterle (AfD)
Anlage 3 Zweite Eingabe
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Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 17.12.2025 08:06:10 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reiche ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eine Anregung/Beschwerde zur Kappungder Schnellbuslinie SB91 ab dem 14.12.2025 ein. Es handelt sich um eine überbezirkliche Angelegenheit mit erheblichen verkehrlichen, sozialen,sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Auswirkungen. Ich bitte um Weiterleitung an die zuständige Fachverwaltung sowie um Behandlung im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden. Nachfolgend schildere ich den Sachverhalt und meine Begründung: **Anregung/Beschwerde gemäß § 24 GO NRW zur Kappung der Schnellbuslinie SB91** Mit diesem Schreiben möchte ich die Entscheidung zur Kappung der Schnellbuslinie SB91 ab dem 14. Dezember 2025 ansprechen und eindringlich darum bitten, diese nochmals zu überprüfen beziehungsweise eine Übergangs- oder Ausgleichslösung zu ermöglichen. Wie durch die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG), die Stadt Dormagen sowie durch die Berichterstattung der Rheinischen Post öffentlich dargelegt wurde, handelt es sich bei der SB91 um eine seit Dezember 2020 etablierte, funktionierende und genutzte Verbindung. Sie stellte für zahlreiche Berufspendlerinnen und Pendler eine direkte, weitgehend umsteigefreie Anbindung zwischen Dormagen, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Kölner Norden dar und war damit eine reale Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Besonders hervorzuheben ist, dass die Kappung der Linie nicht aus verkehrlichen Gründen erfolgt. Weder Verkehrsunternehmen noch beteiligte Kommunen stellen die Sinnhaftigkeit oder Nachfrage der Linie infrage. Vielmehr ist die Ursache ausschließlich in der aktuellen Haushaltssperre der Stadt Köln zu sehen. Gleichzeitig haben sowohl der Rhein-Erft-Kreis als auch die Stadt Dormagen ihre Bereitschaft zur weiteren Finanzierung ausdrücklich bekräftigt. Auch die REVG selbst bedauert die Entscheidung öffentlich und bezeichnet sie als widersprüchlich zu den Zielen der Verkehrswende. Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind erheblich. Die Verkürzung der Linie bis Pulheim-Sinnersdorf führt zu längeren Reisezeiten, zusätzlichen Umstiegen und einer deutlich erhöhten Störanfälligkeit – insbesondere im Berufs- und Ausbildungsverkehr. Erschwerend kommt hinzu, dass die betroffenen Buslinien überwiegend nur im Stundentakt verkehren. Unter diesen Bedingungen sind Umstiege faktisch nicht verlässlich planbar. Bereits geringe Verspätungen führen dazu, dass Anschlüsse verpasst werden und sich die Reisezeit um eine weitere Stunde verlängert. Eine direkte Verbindung wie die SB91 war daher nicht lediglich komfortabler, sondern funktional notwendig. Darüber hinaus erschloss die SB91 nicht nur Wohngebiete, sondern auch mehrere Gewerbe- und Arbeitsstandorte entlang der Strecke. Eine verlässliche ÖPNV-Anbindung dieser Gewerbegebiete ist ein zentraler Standortfaktor. Wenn Arbeitsplätze ohne eigenes Auto kaum noch erreichbar sind, entstehen strukturelle Nachteile für Beschäftigte, Unternehmen und die regionale Wirtschaft. Vor dem Hintergrund der verkehrs- und klimapolitischen Zielsetzung, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, ist zudem die soziale Dimension besonders relevant. Die Annahme, dass heute grundsätzlich jede Person über ein eigenes Auto verfügt, entspricht nicht mehr der Realität. Bereits die stark gestiegenen Kosten für den Führerschein stellen für viele Menschen eine erhebliche Hürde dar. Hinzu kommt, dass Personen ohne Führerschein – insbesondere junge Erwachsene oder Berufseinsteiger – diesen nicht kurzfristig erwerben können. Der Wegfall leistungsfähiger ÖPNV-Verbindungen benachteiligt diese Gruppen unmittelbar. Besonders kritisch ist zudem die Frage der Sicherheit. Die nun notwendigen Alternativrouten führen häufig über abgelegene, schlecht einsehbare und unzureichend beleuchtete S-Bahn-Stationen. Gerade für Frauen stellen diese Wege in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden eine erhebliche Belastung und ein Sicherheitsrisiko dar. Mobilitätsentscheidungen dürfen diese Aspekte nicht ausblenden. Hinzu kommt, dass die betroffenen Regionen nicht flächendeckend durch Carsharing-Angebote erschlossen sind. E ine Kompensation des Wegfalls durch alternative Mobilitätsformen ist daher faktisch nicht möglich. Auch Verbindungen aus anderen Richtungen über Köln stellen keine echte Alternative dar, da sie ebenfalls mit mehrfachen Umstiegen, langen Wartezeiten und hoher Störanfälligkeit verbunden sind. Selbstverständlich ist nachvollziehbar, dass Kommunen angesichts angespannter Haushaltslagen Einsparungen vornehmen müssen. Gerade deshalb erscheint eine differenzierte Priorisierung der Maßnahmen besonders wichtig. In stark verdichteten innerstädtischen Bereichen existieren vielfach mehrere parallele Linienführungen mit sehr kurzen T aktungen, teils im 10-Minuten-Abstand, bei denen echte Ausweichmöglichkeiten bestehen. In peripheren Regionen hingegen – wie entlang der bisherigen SB91 – gibt es oftmals keine Alternativen. Die vollständige Kappung einer ohnehin bereits schlank betriebenen Verbindung mit Stundentakt trifft damit ausgerechnet die Gebiete, in denen der öffentliche Nahverkehr nicht substituierbar ist. Eine Reduzierung von Überangeboten in gut erschlossenen Bereichen hätte deutlich geringere Auswirkungen als der Wegfall einer einzigen Direktverbindung in Regionen ohne realistische Ausweichmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund möchte ich anregen, die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Übergangsfinanzierung, einer vorläufigen Weiterführung der Linie oder einer anderen priorisierten Lösung erneut zu prüfen. Aus Sicht vieler Betroffener geht es hierbei nicht um ein Zusatzangebot, sondern um den Erhalt einer grundlegenden, alltagstauglichen und sozial gerechten Verkehrsverbindung. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 5 Auszug BV Chorweiler vom 29.01.26
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G eschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Anja Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt- koeln.de Datum: 29.04.2026 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 29.01.2026 öffentlich 2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einstellung und Streckenführung der SB91“, Aktenzeichen 78/25 3406/2025 Herr Brand als einer der Petenten ist anwesend und trägt seine Bürgereingabe vor. Er bittet die Bezirksvertretung den Beschluss zu fassen, dass die Stadt Köln die erfor- derlichen Finanzen wieder zur Verfügung stellt. Bezirksvertreter Frau Nesseler und Herr Kersten danken Herrn Brand für seine Ein- gabe und unterstützen sein Anliegen, sie werden daher gegen den Beschlussvor- schlag der Verwaltung stimmen und für den Antrag unter TOP 8.3.6 Herr Brand weist darauf hin, dass die Zeit drängt, da es ansonsten mit der Widerauf- nahme im Dezember 2026 nicht funktionieren wird. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden folgenden Beschluss zu fassen: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe- tenten für die Eingabe. Die Vorschläge des Petenten können aufgrund der o. g. Erläu- terungen nicht umgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Anja Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt- koeln.de Datum: 29.04.2026 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 29.01.2026 öffentlich 8.3.6 Dauerhafte Finanzierung an der Schnellbuslini e 91 (SB91) aus städti- schen Haushaltsmitteln Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP AN/0073/2026 Bezirksvertreterin Frau Nesseler erläutert den Antrag. Bezirksvertreter Herr Busch befürwortet grundsätzlich den Antrag, kritisiert jedoch, dass die erforderliche Finanzierung gemäß der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen im Antrag fehlt. Bezirksvertreter Herr Büschges stellt daher den mündlichen Änderungsantrag von der Verwaltung prüfen zu lassen, wie dies finanziert werden könnte. Bezirksbürgermeister Herr Kastenholz lässt über den Änderungsantrag sowie über den vorliegenden Antrag abstimmen. 1. Beschluss: Es ist von der Verwaltung zu prüfen, wie dies finanziert werden könnte. Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: Mehrheilich abgelehnt gegen die Stimmen der AfD-Fraktion (4 Stimmen) 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Verwaltung der Stadt Köln auf, sich ge- genüber dem Rat der Stadt Köln sowie den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der kommunale Finanzierungsanteil an der Schnellbuslinie 91 (SB91) wieder aus städtischen Haushaltsmitteln getragen und dauerhaft gesichert wird. Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD-Fraktion (4 Stimmen)
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 3406/2025 Freigabedatum 13.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einstellung und Streckenführung der SB91„, Aktenzeichen 78/25 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Vorschläge des Petenten können aufgrund der o. g. Erläuterungen nicht um- gesetzt werden. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.01.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.01.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 09.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2025 stellt die Stadt Köln die Mitfinanzie- rung der Schnellbuslinie SB 91, die von der REVG betrieben wird, ein (siehe Vorlagen-Nr. 1783/2025). Die Mitfinanzierung der Buslinie SB 91 hatte der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 21.11.2023 beschlossen und bis Ende 2025 befristet (siehe Vorlagen-Nr. 3204/2023). Mit Blick auf die zur Finanzierung der interlokalen Verkehre insgesamt zur Verfügung stehen- den Haushaltsmittel wurde – auch unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage – eine weitere finanzielle Beteiligung an der SB 91 geprüft. In der fachlichen Einschätzung hat sich die Stadt Köln aufgrund der nur mäßigen Auslastung des Linienastes zwischen Worrin- gen und Dormagen gegen eine weitere Mitfinanzierung entschieden. Der Verkehrsausschuss hat diese Entscheidung in der Sitzung am 24.06.2025 zur Kenntnis genommen. Die Vorschläge des Petenten sind somit aktuell nicht umsetzbar. Zu Vorschlag 1 ist noch grundsätzlich anzumerken, dass die Stadt Köln als Teil des Verkehrs- verbundes Rhein-Sieg (VRS) im Rahmen der Gremienarbeit die Tarife zwar mitgestalten kann, aber nicht die alleinige Entscheidungsbefugnis hat. Sämtliche Tarifanpassungen sind in den dortigen Gremien zu beschließen. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Eingabe
Anlage 2 Eingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren, im Abschnitt Dormagen - Weiden West nutzt der SB 91 sein Potential aktuell nicht aus, das hat drei strukturelle Gruende. 1. Hat der Abschnitt im gegensatz zu Pulheim - Brühl tarifliche Nachteile. Darauf hatte schon frühzeitig (Juni 2021) die Bezirksvertretung Köln-Chorweiler hingewiesen, wurde aber nicht aufgegriffen. Die Evualation erwaehnt diesen Nachteil nicht! 2. Ist die Haltestelle Worringen West nicht barrierefrei von der S-Bahn zu erreichen. Auch das erwaehnt die Evaluation nicht. 3. Das Potential von zehntausend Einwohner von Worringen wird nicht genutzt. Deshalb mein Vorschlag: 1. Den BV-Vorschlag: Im Streckenabschnitt Worringen Weiden den Tarif 1b anzuwenden. 2. Anpassung des Streckenabschnitts von Dormagen Über die B9 bis Alte Nesser Landstrasse (Höhe Senfweg, nicht Kurzer Damm), Halt an der Haltestelle Worringen Süd. Weiter, links n die St.-Tönnis-Strasse Halt an der Haltestelle St.-Tönnis-Platz, weiter - links in den Buchweg Halt Worringen Ost. Die BV hatte die Anbindung von Esch vorgeschlagen, ist auch in der Evaluation erwaehnt. Als problematisch wurde der Begegnugsverkehr angesprochen. Der Thenhover-Escher Weg steht auf der Liste der Strassenbaumassnahmen! Aktuell ist mein Vorschlag wegen der aktuellen B9-Sanierung nicht moeglich. Mit freundlichen Gruessen Beschwerde Einstellung der SB91 Sehr geehrte Damen und Herren, beantrage Beibehaltung der bisherigen Streckenführung über Worringen der SB91. Statt den Streckenabschnitt über Kölner Stadtgebiet einzustellen, soll mit Werbung auf die Linie aufmerksam gemacht werden. Begründung: Die SB91 ist eine wichtige Verbindung zwischen Worringen und Weiden. Außerdem bietet sie zweimal stündlich eine Alternative nach Dormagen. Außerdem muss der Stadtbezirk Chorweiler immer mehr Lasten tragen. Jetzt wird ihm auch noch diese wichtige Verbindung genommen. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3406/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.01.2026
- Erstellt
- 28.11.2025 07:04