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3406/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einstellung und Streckenführung der SB91“, Aktenzeichen 78/25

Beschlussvorlage Ausschuss 13.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 04.05.2026, TOP 2.4

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 Auszug BV Lindenthal vom 26.01.26 3406

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Anlage 3 Zweite Eingabe

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Anlage 5 Auszug BV Chorweiler vom 29.01.26

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

791 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4 Auszug BV Lindenthal vom 26.01.26 3406

1234 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Steffen Wagener 
Telefon: (0221) 93313 
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 29.04.2026 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 26.01.2026 
öffentlich 
5.4 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einstellung und Streckenführung der 
SB91“, Aktenzeichen 78/25 
3406/2025 
 
 
geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe-
tenten für die Eingabe. Die Vorschläge des Petenten können aufgrund der o. g. Erläu-
terungen nicht umgesetzt werden 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die stetige Förderung für die Schnellbuslinie 
91 für die gesamte Laufzeit und bekräftigt ihren Beschluss aus 2023.  
 
Zudem unterstützt die Bezirksvertretung Lindenthal den Antrag der Bezirksver-
tretung Chorweiler der die Verwaltung der Stadt Köln auffordert sich gegenüber 
dem Rat der Stadt Köln und den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass 
der kommunale Finanzierungsanteil an der Schnellbuslinie 91 wieder aus dem 
städtischen Haushalt getragen und dauerhaft gesichert wird. 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
 
nicht anwesend: Herr Hilgers (SPD), Frau Finsterle (AfD)

Anlage 3 Zweite Eingabe

6053 Zeichen

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 
17.12.2025 08:06:10 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
hiermit reiche ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eine 
Anregung/Beschwerde zur Kappungder Schnellbuslinie SB91 ab dem 14.12.2025 
ein. Es handelt sich um eine überbezirkliche Angelegenheit mit erheblichen 
verkehrlichen, sozialen,sicherheitsrelevanten und wirtschaftlichen Auswirkungen. Ich 
bitte um Weiterleitung an die zuständige Fachverwaltung sowie um Behandlung im 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden. Nachfolgend 
schildere ich den Sachverhalt und meine Begründung: 
 
**Anregung/Beschwerde gemäß § 24 GO NRW zur Kappung der Schnellbuslinie 
SB91** 
 
Mit diesem Schreiben möchte ich die Entscheidung zur Kappung der Schnellbuslinie 
SB91 ab dem 14. Dezember 2025 ansprechen und eindringlich darum bitten, diese 
nochmals zu überprüfen beziehungsweise eine Übergangs- oder Ausgleichslösung 
zu ermöglichen. 
 
Wie durch die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG), die Stadt Dormagen sowie 
durch die Berichterstattung der Rheinischen Post öffentlich dargelegt wurde, handelt 
es sich bei der SB91 um eine seit Dezember 2020 etablierte, funktionierende und 
genutzte Verbindung. Sie stellte für zahlreiche Berufspendlerinnen und Pendler eine 
direkte, weitgehend umsteigefreie Anbindung zwischen Dormagen, dem 
Rhein-Erft-Kreis und dem Kölner Norden dar  und war damit eine reale 
Alternative zum motorisierten Individualverkehr. 
Besonders hervorzuheben ist, dass die Kappung der Linie nicht aus verkehrlichen 
Gründen erfolgt. Weder Verkehrsunternehmen noch beteiligte Kommunen stellen die 
Sinnhaftigkeit oder Nachfrage der Linie infrage. Vielmehr ist die Ursache 
ausschließlich in der aktuellen Haushaltssperre der Stadt Köln zu sehen. Gleichzeitig 
haben sowohl der Rhein-Erft-Kreis als  auch die Stadt Dormagen ihre Bereitschaft zur 
weiteren Finanzierung ausdrücklich bekräftigt. Auch die REVG selbst bedauert die 
Entscheidung öffentlich und bezeichnet sie als widersprüchlich zu den Zielen der 
Verkehrswende. 
Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind erheblich. Die Verkürzung der Linie bis 
Pulheim-Sinnersdorf führt zu längeren Reisezeiten, zusätzlichen Umstiegen und 
einer deutlich erhöhten Störanfälligkeit – insbesondere im Berufs- und 
Ausbildungsverkehr. Erschwerend kommt hinzu, dass die betroffenen Buslinien 
überwiegend nur im Stundentakt verkehren. Unter diesen Bedingungen sind 
Umstiege faktisch nicht verlässlich planbar. Bereits geringe Verspätungen führen 
dazu, dass Anschlüsse verpasst werden und sich die Reisezeit um eine weitere 
Stunde verlängert. Eine direkte Verbindung wie die SB91 war daher nicht lediglich 
komfortabler, sondern funktional notwendig. 
Darüber hinaus erschloss die SB91 nicht nur Wohngebiete, sondern auch mehrere 
Gewerbe- und Arbeitsstandorte entlang der Strecke. Eine verlässliche

ÖPNV-Anbindung dieser Gewerbegebiete ist ein zentraler Standortfaktor. Wenn 
Arbeitsplätze ohne eigenes Auto kaum noch erreichbar sind, entstehen strukturelle 
Nachteile für Beschäftigte, Unternehmen und die regionale Wirtschaft. 
Vor dem Hintergrund der verkehrs- und klimapolitischen Zielsetzung, den 
motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, ist zudem die soziale 
Dimension besonders relevant. Die Annahme, dass heute grundsätzlich jede Person 
über ein eigenes Auto verfügt, entspricht nicht mehr der Realität. Bereits die stark 
gestiegenen Kosten für den Führerschein stellen für viele Menschen eine erhebliche 
Hürde dar. Hinzu kommt, dass Personen ohne Führerschein – insbesondere junge 
Erwachsene oder Berufseinsteiger – diesen nicht kurzfristig erwerben können. Der 
Wegfall leistungsfähiger ÖPNV-Verbindungen benachteiligt diese Gruppen 
unmittelbar. 
Besonders kritisch ist zudem die Frage der Sicherheit. Die nun notwendigen 
Alternativrouten führen häufig über abgelegene, schlecht einsehbare und 
unzureichend beleuchtete S-Bahn-Stationen. Gerade für Frauen stellen diese  Wege 
in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden eine erhebliche Belastung und ein 
Sicherheitsrisiko dar. Mobilitätsentscheidungen dürfen diese Aspekte nicht 
ausblenden. 
Hinzu kommt, dass die betroffenen Regionen nicht flächendeckend durch 
Carsharing-Angebote erschlossen sind. E ine Kompensation des Wegfalls durch 
alternative Mobilitätsformen ist daher faktisch nicht möglich. Auch Verbindungen aus 
anderen Richtungen über Köln stellen keine echte Alternative dar, da sie ebenfalls 
mit mehrfachen Umstiegen, langen Wartezeiten und hoher Störanfälligkeit verbunden 
sind. 
Selbstverständlich ist nachvollziehbar, dass Kommunen angesichts angespannter 
Haushaltslagen Einsparungen vornehmen müssen. Gerade deshalb erscheint eine 
differenzierte Priorisierung der Maßnahmen besonders wichtig. In stark verdichteten 
innerstädtischen Bereichen existieren vielfach mehrere parallele Linienführungen mit 
sehr kurzen T aktungen, teils im 10-Minuten-Abstand, bei denen echte 
Ausweichmöglichkeiten bestehen. In peripheren Regionen hingegen – wie entlang 
der bisherigen SB91 – gibt es oftmals keine Alternativen. Die vollständige Kappung 
einer ohnehin bereits schlank betriebenen Verbindung mit Stundentakt trifft damit 
ausgerechnet die Gebiete, in denen der öffentliche Nahverkehr nicht substituierbar 
ist. Eine Reduzierung von Überangeboten in gut erschlossenen Bereichen hätte 
deutlich geringere Auswirkungen als der Wegfall einer einzigen Direktverbindung in 
Regionen ohne realistische Ausweichmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund möchte 
ich anregen, die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Übergangsfinanzierung, einer 
vorläufigen Weiterführung der Linie oder einer anderen priorisierten Lösung erneut zu 
prüfen. Aus Sicht vieler Betroffener geht es hierbei nicht um ein Zusatzangebot, 
sondern um den Erhalt einer grundlegenden, alltagstauglichen und sozial gerechten 
Verkehrsverbindung. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 5 Auszug BV Chorweiler vom 29.01.26

2972 Zeichen

G
eschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Anja Büscher-Kallen 
Telefon: (0221) 221-96313 
E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-
koeln.de
Datum: 29.04.2026 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler 
vom 29.01.2026 
öffentlich 
2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einstellung und Streckenführung der 
SB91“, Aktenzeichen 78/25 
3406/2025 
Herr Brand als einer der Petenten ist anwesend und trägt seine Bürgereingabe vor. 
Er bittet die Bezirksvertretung den Beschluss zu fassen, dass die Stadt Köln die erfor-
derlichen Finanzen wieder zur Verfügung stellt. 
Bezirksvertreter Frau Nesseler und Herr Kersten danken Herrn Brand für seine Ein-
gabe und unterstützen sein Anliegen, sie werden daher gegen den Beschlussvor-
schlag der Verwaltung stimmen und für den Antrag unter TOP 8.3.6 
Herr Brand weist darauf hin, dass die Zeit drängt, da es ansonsten mit der Widerauf-
nahme im Dezember 2026 nicht funktionieren wird. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An-
regungen und Beschwerden folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe-
tenten für die Eingabe. Die Vorschläge des Petenten können aufgrund der o. g. Erläu-
terungen nicht umgesetzt werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig abgelehnt

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Anja Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313 
E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-
koeln.de 
Datum: 29.04.2026 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler 
vom 29.01.2026 
öffentlich 
8.3.6 Dauerhafte Finanzierung an der Schnellbuslini e 91 (SB91) aus städti- 
schen Haushaltsmitteln 
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP 
AN/0073/2026 
Bezirksvertreterin Frau Nesseler erläutert den Antrag. 
 
Bezirksvertreter Herr Busch befürwortet grundsätzlich den Antrag, kritisiert jedoch, 
dass die erforderliche Finanzierung gemäß der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen im Antrag fehlt. 
 
Bezirksvertreter Herr Büschges stellt daher den mündlichen Änderungsantrag von der 
Verwaltung prüfen zu lassen, wie dies finanziert werden könnte. 
 
Bezirksbürgermeister Herr Kastenholz lässt über den Änderungsantrag sowie über 
den vorliegenden Antrag abstimmen. 
 
1. Beschluss: 
 
Es ist von der Verwaltung zu prüfen, wie dies finanziert werden könnte. 
 
Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: 
 
Mehrheilich abgelehnt gegen die Stimmen der AfD-Fraktion (4 Stimmen) 
 
2. Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert die Verwaltung der Stadt Köln auf, sich ge- 
genüber dem Rat der Stadt Köln sowie den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, 
dass der kommunale Finanzierungsanteil an der Schnellbuslinie 91 (SB91) wieder aus 
städtischen Haushaltsmitteln getragen und dauerhaft gesichert wird.

Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: 
 
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD-Fraktion (4 Stimmen)

Beschlussvorlage Ausschuss

2278 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3406/2025 
Freigabedatum 
13.01.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einstellung und Streckenführung der SB91„, 
Aktenzeichen 78/25  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für 
die Eingabe. Die Vorschläge des Petenten können aufgrund der o. g. Erläuterungen nicht um-
gesetzt werden. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.01.2026 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.01.2026 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 09.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2025 stellt die Stadt Köln die Mitfinanzie-
rung der Schnellbuslinie SB 91, die von der REVG betrieben wird, ein (siehe Vorlagen-Nr. 
1783/2025).  
 
Die Mitfinanzierung der Buslinie SB 91 hatte der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 
21.11.2023 beschlossen und bis Ende 2025 befristet (siehe Vorlagen-Nr. 3204/2023).  
 
Mit Blick auf die zur Finanzierung der interlokalen Verkehre insgesamt zur Verfügung stehen-
den Haushaltsmittel wurde – auch unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage – 
eine weitere finanzielle Beteiligung an der SB 91 geprüft. In der fachlichen Einschätzung hat 
sich die Stadt Köln aufgrund der nur mäßigen Auslastung des Linienastes zwischen Worrin-
gen und Dormagen gegen eine weitere Mitfinanzierung entschieden.  
 
Der Verkehrsausschuss hat diese Entscheidung in der Sitzung am 24.06.2025 zur Kenntnis 
genommen.  
 
Die Vorschläge des Petenten sind somit aktuell nicht umsetzbar.  
 
Zu Vorschlag 1 ist noch grundsätzlich anzumerken, dass die Stadt Köln als Teil des Verkehrs-
verbundes Rhein-Sieg (VRS) im Rahmen der Gremienarbeit die Tarife zwar mitgestalten 
kann, aber nicht die alleinige Entscheidungsbefugnis hat. Sämtliche Tarifanpassungen sind in 
den dortigen Gremien zu beschließen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Eingabe

Anlage 2 Eingabe

1892 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Abschnitt Dormagen - Weiden West nutzt der SB 91 sein Potential aktuell nicht aus, das hat drei
strukturelle Gruende.
1. Hat der Abschnitt im gegensatz zu Pulheim - Brühl tarifliche Nachteile. Darauf hatte schon frühzeitig (Juni
2021) die Bezirksvertretung Köln-Chorweiler hingewiesen, wurde aber nicht aufgegriffen.
Die Evualation erwaehnt diesen Nachteil nicht!
2. Ist die Haltestelle Worringen West nicht barrierefrei von der S-Bahn zu erreichen.
Auch das erwaehnt die Evaluation nicht.
3. Das Potential von zehntausend Einwohner von Worringen wird nicht genutzt.
Deshalb mein Vorschlag:
1. Den BV-Vorschlag: Im Streckenabschnitt Worringen Weiden den Tarif 1b anzuwenden.
2. Anpassung des Streckenabschnitts von Dormagen
Über die B9 bis Alte Nesser Landstrasse (Höhe Senfweg, nicht Kurzer Damm), Halt an der Haltestelle
Worringen Süd. Weiter, links n die St.-Tönnis-Strasse Halt an der Haltestelle St.-Tönnis-Platz, weiter - links in
den Buchweg Halt Worringen Ost.
Die BV hatte die Anbindung von Esch vorgeschlagen, ist auch in der Evaluation erwaehnt. Als problematisch
wurde der Begegnugsverkehr angesprochen. Der Thenhover-Escher Weg steht auf der Liste der
Strassenbaumassnahmen!
Aktuell ist mein Vorschlag wegen der aktuellen B9-Sanierung nicht moeglich.
Mit freundlichen Gruessen
Beschwerde Einstellung der SB91
Sehr geehrte Damen und Herren,
beantrage Beibehaltung der bisherigen Streckenführung über Worringen der SB91. Statt den
Streckenabschnitt über Kölner Stadtgebiet einzustellen, soll mit Werbung auf die Linie
aufmerksam gemacht werden.
Begründung:
Die SB91 ist eine wichtige Verbindung zwischen Worringen und Weiden. Außerdem bietet sie
zweimal stündlich eine Alternative nach Dormagen.
Außerdem muss der Stadtbezirk Chorweiler immer mehr Lasten tragen. Jetzt wird ihm auch
noch diese wichtige Verbindung genommen.
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (3)

26.01.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
04.05.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3406/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.01.2026
Erstellt
28.11.2025 07:04