0649/2018
Beantwortung der mündlichen Anfrage 11.3 III aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14.12.2017
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V Vorlagen-Nummer 28.02.2018 0649/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 01.03.2018 Beantwortung der mündlichen Anfrage 11.3 III aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14.12.2017 Herr Dr. Dr. Mück fragt an, “ob der ab Januar für Rheinenergie-Kunden geltende Wassertarif sozialverträglicher gestaltet werden könne. Dieser sehe eine Erhöhung des Grundpreises bei gleichzeitiger Senkung des Verbraucher- preises vor. Dadurch begünstige die Rheinenergie Vielverbraucher. Einzelhaushalte mit geringem Wasserverbrauch benachteilige man dagegen finanziell. Zu letzteren gehören auch sehr viele Senio- ren mit geringem Einkommen, insbesondere alleinstehende ältere Frauen mit geringer Rente. Diese müssen mehr bezahlen als bisher. Er fragt, was die Stadt Köln unternehmen könne, um diese tarifbe- dingte Verschlechterung für alleinstehende Menschen mit geringem Einkommen zu korrigieren bezie- hungsweise zu kompensieren. Wasser sei ein Menschenrecht, daran sollen arme Menschen auf kei- nen Fall sparen müssen.“ Dieses Anliegen wurde durch die Verwaltung an die RheinEnergie AG mit der Bitte um Prüfung der Sozialverträglichkeit des Wassertarifs weitergeleitet. Zur Anfrage von Herrn Dr. Dr. Mück zur Umstellung des Wasserpreismodells zum 1.1.2018 nimmt die RheinEnergie AG wie folgt Stellung: „Der Umstellung des Wasserpreismodells der RheinEnergie ist ein langwieriger Prozess unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Institutes voraus gegangen. Die Umstellung folgt dabei betrieblichen, wirtschaftlichen und sozialen Kriterien. Das vorherige Wasserpreissystem war nicht mehr zeitgemäß. Die Wasserrechnung setzte sich zu ca. 20 Prozent aus festen Preisbe- standteilen (Grundpreis) und zu ca. 80 Prozent aus mengenabhängigen Preisbestandteilen (Wassergebrauch) zusammen. Bei unseren Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Trinkwassernetze, Brunnenanlagen und Wasserwerke verhält es sich genau andersher- um. Ein Großteil der Kosten entsteht unabhängig von der gelieferten Wassermenge. Diese Schieflage im vorherigen Preissystem belastete unsere Kunden einseitig und ungleichmäßig: Kunden mit einem hohen Wassergebrauch, wie z.B. Familien mit mehreren Kindern, haben besonders viel gezahlt, obwohl sie durch den höheren Trinkwasserverbrauch keine höheren Infrastrukturkosten verursachen. Sie zahlten also über ihre hohen Verbrauchskosten für die Wenignutzer mit. Dementgegen profitierten die Geringverbraucher davon, obwohl sie ebenso die Kosten des Gesamtsystems Wasserversorgung mitverursachen. Um die Zukunftsfähigkeit der Trinkwasserversorgung für alle zu sichern, haben wir uns nach eingehender Prüfung für die Umstellung auf ein neues Wasserpreissystem entschieden, das weniger anfällig für zukünftige Mengenschwankungen ist, die tatsächliche Kostenverteilung besser berücksichtigt und die Kosten für alle verursachungsgerecht verteilt. 2 Unter die Gruppen, die von dem vorherigen, die tatsächlichen Kostenstruktur nicht sachge- recht wiederspiegelnden Preismodell möglicherweise bevorteilt worden sind, zählen in der Tat Haushalte mit alleinstehenden Personen. Aufgrund der Vorgaben für das neue Modell gehen wir allerdings davon aus, dass sich in Mehrfamilienhäusern, in denen in der Regel Mehr- und Wenigerverbraucher leben und in denen die Abrechnung der Nebenkosten überwiegend nicht nach Grund- und Wassermengenpreis, wie im Preismodell der RheinEnergie, erfolgt, die Än- derung des Abrechnungsmodells für Trinkwasser wenig bis kaum auf die tatsächlichen Ne- benkostenabrechnungen auswirken wird. Für Einfamilienhäuser weisen unsere Berechnungen für Wenigerverbraucher im neuen Modell, je nach Verbrauch, monatliche Mehrkosten von ei- nem bis vier Euro aus. Nicht zuletzt wurde das neue Wasserpreismodell, das ähnlich auch von anderen Trinkwasser- versorgern in NRW modifiziert worden ist, auch deswegen in die Tat umgesetzt, damit Erhal- tungsinvestitionen in eine qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung auch langfristig gesi- chert werden können. Damit ist das Modell auch ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Ungeachtet dessen stehen die Trinkwasserpreise in Deutschland unter kartellrechtlicher, also behördlicher Aufsicht. Die Trinkwasserpreise der RheinEnergie liegen diesbezüglich im bun- desweiten und landesweiten Vergleich im unteren Mittelfeld. Abschließend halten wir fest, dass die Modellumstellung für die RheinEnergie ergebnisneutral erfolgt ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir unter Abwägung aller Gesichtspunkte, das zum 1. Januar 2018 eingeführte Wasserpreismodell für sozial gerechtfertigt halten.“ Zudem bietet die RheinEnergie AG der Seniorenvertretung an, im Gespräch mit Vertreter/innen der Seniorenvertretung die Überlegungen zu erläutern, sollten im Nachgang weitere Fragen bestehen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0649/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 28.02.2018
- Erstellt
- 27.02.2018 10:13