Mandari Insight

BV10/155/2025

Einladung der Fußgängerbeauftragten der Stadt Düsseldorf - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/123/2025 vom 24.06.2025 -

Bezirksvertretung Informationsvorlage 08.08.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 10, Sitzung am 02.09.2025, TOP 8.8

Informationsvorlage BV

· application/pdf

Ansehen

Informationsvorlage BV

2128 Zeichen

BV10/155/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Einladung der Fußgängerbeauftragten der Stadt Düsseldorf - Informationsvorlage 
zum Beschluss BV10/123/2025 vom 24.06.2025 - 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 10 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 10 02.09.2025 Kenntnisnahme 
 
Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 24.06.2025 folgenden 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 10 lädt die Fußgängerbeauftragte der Stadt in eine der 
nächsten Sitzungen, um über die Entwicklung und den aktuellen Sachstand zum 
Thema Fußverkehr im Stadtbezirk 10 zu berichten. 
 
 
Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: 
Die Verwaltung begrüßt das politische Interesse, die Entwicklung des Fußverkehrs in 
Düsseldorf regelmäßig zu begleiten, ausdrücklich. Die Fußverkehrsbeauftragte ist ein 
zentraler Bestandteil der Fußgängeroffensive der Stadt und wirkt aktiv daran mit, die 
Nahmobilität, zu fördern. 
 
Bereits Ende 2023 wurde die Fußverkehrsbeauftragte in der Bezirksvertretung 10 
eingeladen und hat dort ihre Aufgaben, Schwerpunkte sowie Projekte vorgestellt.  
 
Ein regelmäßiges, standardisiertes Monitoring und eine fortlaufende 
Berichterstattung sind derzeit jedoch nur eingeschränkt möglich. Viele Tätigkeiten 
der Fußverkehrsbeauftragten, etwa die Mitarbeit in internen Planungsprozessen, die 
Koordination von Abstimmungen oder die Kommunikation im Rahmen des Runden 
Tisches Verkehr, sind nicht unmittelbar quantifizierbar und lassen sich aktuell nicht 
systematisch erfassen oder berichten. 
 
Zudem sind die personellen Kapazitäten bislang begrenzt. Daher konzentriert sich die 
Arbeit derzeit im Wesentlichen auf das Projekt „Nachbarschaftszonen“. Weitere 
Maßnahmen und Berichtsroutinen können aktuell noch nicht umgesetzt werden.

Seite 2 
Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass in Kürze eine zweite Stelle im Bereich 
Fußverkehr besetzt wird. Mit dieser personellen Verstärkung wird es möglich sein, 
ein geeignetes Konzept für eine regelmäßige und zielgerichtete Berichterstattung zu 
erarbeiten.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 10
TOP 8.8 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV10/155/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
08.08.2025
Erstellt
08.08.2025 10:29