1408/2025
Zwischenbericht für das vierte Quartal 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
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Anlage 1 IV.Quartalsbericht 2024
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Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2024 in T€ Wirtschaftsplan 2024 zeitanteilig in T€ Abweichung in T€ 1. Umsatzerlöse 257.524 256.499 1.025 Gebühreneinnahmen Abfall 178.193 179.221 -1.028 Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 51.094 51.011 83 Gebühreneinnahmen städtischer Anteil (Straßenreinigung) 13.650 13.650 0 Winterdienst 4.104 4.104 0 Umsatzerlöse Entgelte Duale Systeme, BgA,Sonstige 10.483 8.513 1.970 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 255.066 251.537 3.529 -Restmüll/Wertstoffe- Logistik Restmüll 74.992 73.558 1.434 Papierkörbe, UFC, Grillaschebehälter in Grünanlagen 3.369 3.370 -1 Biotonne 14.832 14.809 23 Papiertonne 14.705 13.663 1.042 Werkstofftonne ÖRE 4.032 4.032 0 Altkleidersammlung 1.795 968 827 Elektroschrottsammlung 4.116 4.116 0 Littering 13.777 13.493 284 Entsorgung (AVG) Restmüll 33.703 32.383 1.320 Entsorgung (AVG) Bio und Grünschnitt 14.422 14.326 96 Entsorgung (AVG) Schadstoffe 611 565 46 Wertstoffhöfe 82 82 0 -Straßenreinigung- Straßenreinigung Logistik/Schmutzwasser 62.470 63.106 -636 Straßenreinigung Entsorgung Kehrricht 449 449 0 Winterdienst 4.104 4.104 0 Aufwendungen Entgelte Duale Systeme, BgA,Sonstige 7.607 8.513 -906 3. Verwaltungskosten 4.543 4.543 0 4. Finanzergebnis 701 962 -261 Zinsaufwendungen 720 962 -242 Zinserträge 19 0 19 5. -2.786 -543 -2.243 6. -2.786 -543 -2.243 Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Betriebsergebnis
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 12.05.2025 1408/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 12.06.2025 Zwischenbericht für das vierte Quartal 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. Der Zwischenbericht für das vierte Quartal 2024 zum Wirtschaftsplan 2024 ist in der Anlage beigefügt. Es ergeben sich Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitan- teiliger Wirtschaftsplan 2024) und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Ge- winn- und Verlustrechnung 2024) per 30.12.2024 in folgenden Positionen. 1. Umsatzerlöse Gebührenerlöse Die gegenüber dem Wirtschaftsplan minimal gesunkenen Umsatzerlöse für Abfall und leicht gestiegenen Umsatzerlöse für die Straßenreinigung erklären sich dadurch, dass beides nut- zerabhängige Verbrauchsgrößen sind und Kunden preisbewusster agieren. Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige Der Vertrag für den Anteil der Dualen Systeme für Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartona- gen (PPK) für 2022 bis 2024 wurde im Laufe des ersten Quartals 2023 geschlossen. Es ergibt sich unterjährig Verschiebungen in der Abrechnung der Erlöse und Aufwendungen mit den Dualen Systemen. Außerdem ist der Marktwertpreis gegenüber der Planung gesunken. Die Verträge für die Nebenentgelte sind mit den Dualen Systemen und mit der AWB GmbH für 2020-2022 im Sommer 2024 abgeschlossen worden. Unter dieser Position sind die Einnahmen für die Papiertonne in Höhe von 1.009 T€ und für die Altkleidersammlung in Höhe von 843 T€ verbucht 2 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Abweichung von TEUR 1.434 für Aufwendungen für Logistik Restmüll und die Abwei- chung von TEUR 284 für Aufwendungen von Littering gegenüber dem Planansatz ergeben sich aus vorübergehend gestiegenen Leistungsansprüchen, gestiegenen Personal- und Sach- kosten. Aufgrund des Saldierungsverbotes nach § 246 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch sind entge- gen dem Wirtschaftsplan, der Kalkulationsebene, bei der Gewinn-und Verlustrechnung die Ausgaben und Einnahmen separat aufzulisten und dürfen nicht gegengerechnet werden. Der Aufwand beträgt für die Papiertonne 14.705 T€ und für die Altkleidersammlung 1.795 T€. Eine saldierte Gegenüberstellung ergäbe somit keine Abweichung. Aufwendungen Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige Siehe Erläuterungen unter Umsatzerlöse. 4. Finanzergebnis Die Abweichung von 261 T€ für Zinsaufwendungen ergibt sich aus der veränderten Zinsmarkt- situation. 6. Betriebsergebnis Das gegenüber dem zeitanteiligen Erfolgsplan veränderten Quartals-Betriebsergebnis steht unter Berücksichtigung der unterjährig üblichen Schwankungen dennoch im Einklang mit dem Wirtschaftsplan und ist gem. § 10 EigVO NRW auf neue Rechnung vorzutragen. Gez. Wolfgramm Anlage: Anlage 1 Zwischenbericht für das vierte Quartal 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 1408/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.05.2025
- Erstellt
- 07.05.2025 09:39