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1408/2025

Zwischenbericht für das vierte Quartal 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 12.05.2025

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 15.05.2025, TOP 5.2

Anlage 1 IV.Quartalsbericht 2024

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 IV.Quartalsbericht 2024

1562 Zeichen

Gewinn- und 
Verlustrechnung 
per 31.12.2024
in T€
Wirtschaftsplan             
2024                 
zeitanteilig 
in T€
Abweichung 
in T€
1. Umsatzerlöse 257.524 256.499 1.025
Gebühreneinnahmen Abfall 178.193 179.221 -1.028
Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 51.094 51.011 83
Gebühreneinnahmen städtischer Anteil (Straßenreinigung) 13.650 13.650 0
Winterdienst 4.104 4.104 0
Umsatzerlöse Entgelte Duale Systeme, BgA,Sonstige 10.483 8.513 1.970
2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 255.066 251.537 3.529
 -Restmüll/Wertstoffe-
Logistik Restmüll 74.992 73.558 1.434
Papierkörbe, UFC, Grillaschebehälter in Grünanlagen 3.369 3.370 -1
Biotonne 14.832 14.809 23
Papiertonne 14.705 13.663 1.042
Werkstofftonne ÖRE 4.032 4.032 0
Altkleidersammlung 1.795 968 827
Elektroschrottsammlung 4.116 4.116 0
Littering 13.777 13.493 284
Entsorgung  (AVG) Restmüll 33.703 32.383 1.320
Entsorgung  (AVG) Bio und Grünschnitt 14.422 14.326 96
Entsorgung (AVG) Schadstoffe 611 565 46
Wertstoffhöfe 82 82 0
 -Straßenreinigung-
Straßenreinigung Logistik/Schmutzwasser 62.470 63.106 -636
Straßenreinigung  Entsorgung Kehrricht 449 449 0
Winterdienst 4.104 4.104 0
Aufwendungen Entgelte Duale Systeme, BgA,Sonstige 7.607 8.513 -906
3. Verwaltungskosten 4.543 4.543 0
4. Finanzergebnis 701 962 -261
Zinsaufwendungen 720 962 -242
Zinserträge 19 0 19
5. -2.786 -543 -2.243
6. -2.786 -543 -2.243
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Betriebsergebnis

Mitteilung Ausschuss

3491 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 12.05.2025 
 1408/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 12.06.2025 
 
Zwischenbericht für das vierte Quartal 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) 
und § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss 
vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung 
des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten. 
 
Der Zwischenbericht für das vierte Quartal 2024 zum Wirtschaftsplan 2024 ist in der Anlage 
beigefügt. Es ergeben sich Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitan-
teiliger Wirtschaftsplan 2024) und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Ge-
winn- und Verlustrechnung 2024) per 30.12.2024 in folgenden Positionen. 
 
 
1. Umsatzerlöse 
 
Gebührenerlöse 
 
Die gegenüber dem Wirtschaftsplan minimal gesunkenen Umsatzerlöse für Abfall und leicht 
gestiegenen Umsatzerlöse für die Straßenreinigung erklären sich dadurch, dass beides nut-
zerabhängige Verbrauchsgrößen sind und Kunden preisbewusster agieren.  
 
Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige 
 
Der Vertrag für den Anteil der Dualen Systeme für Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartona-
gen (PPK) für 2022 bis 2024 wurde im Laufe des ersten Quartals 2023 geschlossen. Es ergibt 
sich unterjährig Verschiebungen in der Abrechnung der Erlöse und Aufwendungen mit den 
Dualen Systemen. Außerdem ist der Marktwertpreis gegenüber der Planung gesunken. Die 
Verträge für die Nebenentgelte sind mit den Dualen Systemen und mit der AWB GmbH für 
2020-2022 im Sommer 2024 abgeschlossen worden. 
Unter dieser Position sind die Einnahmen für die Papiertonne in Höhe von 1.009 T€ und für 
die Altkleidersammlung in Höhe von 843 T€ verbucht

2 
 
2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 
 
Die Abweichung von TEUR 1.434 für Aufwendungen für Logistik Restmüll und die Abwei-
chung von TEUR 284 für Aufwendungen von Littering gegenüber dem Planansatz ergeben 
sich aus vorübergehend gestiegenen Leistungsansprüchen, gestiegenen Personal- und Sach-
kosten. 
 
Aufgrund des Saldierungsverbotes nach § 246 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch sind entge-
gen dem Wirtschaftsplan, der Kalkulationsebene, bei der Gewinn-und Verlustrechnung die 
Ausgaben und Einnahmen separat aufzulisten und dürfen nicht gegengerechnet werden. Der 
Aufwand beträgt für die Papiertonne 14.705 T€ und für die Altkleidersammlung 1.795 T€. Eine 
saldierte Gegenüberstellung ergäbe somit keine Abweichung.  
 
Aufwendungen Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige 
 
Siehe Erläuterungen unter Umsatzerlöse. 
 
4. Finanzergebnis 
 
Die Abweichung von 261 T€ für Zinsaufwendungen ergibt sich aus der veränderten Zinsmarkt-
situation.  
 
6. Betriebsergebnis 
 
Das gegenüber dem zeitanteiligen Erfolgsplan veränderten Quartals-Betriebsergebnis steht 
unter Berücksichtigung der unterjährig üblichen Schwankungen dennoch im Einklang mit dem 
Wirtschaftsplan und ist gem. § 10 EigVO NRW auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
Gez. Wolfgramm 
 
Anlage:  
 
Anlage 1 Zwischenbericht für das vierte Quartal 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Beratungsverlauf (1)

15.05.2025 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
1408/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.05.2025
Erstellt
07.05.2025 09:39