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Straßenfeste im Stadtbezirk Nippes

Gem. Dringlichkeitsantrag BV5 (SPD) AN/1325/2017 vom 14.09.2017

Stand: Am 21.09.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV5)

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    SPD Grüne CDU Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 14.09.2017 AN/1325/2017 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Straßenfeste im Stadtbezirk Nippes - Gemeinsamer Antrag von SPD, Grünen und CDU - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksver- tretung Nippes zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, 1. die Bezirksvertretung Nippes unmittelbar nach Eingang eines Antrages zur Durchfüh- rung von Straßenfesten zu informieren und 2. lediglich Straßenfeste zu genehmigen, die a) der kulturellen Identität eines Stadtteils entsprechen, b) das gesellschaftliche Miteinander im Veedel fördern, c) im Stadtteil befindliche Vereine und Initiativen einbinden sowie d) der Stärkung des vor Ort ansässigen Einzelhandels dienen und diesen auch ein- binden. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. - 2 - Begründung des Antrags: Nach wie vor verzeichnet der E-Commerce (Internethandel) beachtliche Steigerungsra- ten. Verschiedenen Prognosen zufolge werden im Jahr 2017 deutschlandweit Umsätze zwischen 48 und 58 Milliarden Euro erwartet. Die in den in Haupt- und Nebenzentren vor Ort ansässigen Händler sind nicht selten Leidtragende dieser Entwicklung. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hat die Bezirksvertretung Nippes das Einzelhan- dels- und Zentrenkonzept zum Schutz und zur Stärkung der wohnortnahen Versor- gungszentren im Stadtbezirk Nippes in ihrer Sitzung am 06.06.2013 einstimmig be- schlossen. Über die städtebaulichen Steuerungsinstrumente in diesem Konzept hinaus können auch Straßenfeste wichtige Impulse zur Stärkung der Versorgungszentren auslösen. Leider ist nach Auffassung der Bezirksvertretung Nippes jedoch nicht jedes von der Stadtverwal- tung im Stadtbezirk Nippes genehmigte Straßenfest zur Sicherung und Stärkung des wohnortnahen Versorgungsstruktur geeignet. Ein Paradebeispiel ist das im Mai 2017 von der Werbe- und Interessengemeinschaft des Einzelhandels in Nippes mit Unterstützung der Werbepraxis von der Gathen durchge- führte Straßenfest auf der Neusser Straße. Dieses Straßenfest hat weder die kulturellen Eigenheiten des Stadtteils aufgegriffen noch waren Nippeser Vereine oder Initiativen eingebunden. Im Rahmen dieses Straßenfestes sahen sich zudem zahlreiche Einzelhändler einer be- sonderen Konkurrenzsituation ausgesetzt, da das Warenangebot auf dem Straßenfest in weiten Teilen exakt dem der ortsansässigen Händler entsprach. (Imbiss- und Gastrono- miestände, Blumenverkäufer, Handtaschen, Kurzwaren etc.). Gleichzeitig, so berichten einige vor Ort ansässige Einzelhändler, seien die Standmieten bei diesem Straßenfest so hoch gewesen, dass für viele eine Teilnahme am Straßenfest nicht wirtschaftlich er- schien. Darüber hinaus war der Unmut in der Nippeser Bevölkerung über dieses Stra- ßenfest extrem groß und nicht zu überhören. Die Bezirksvertretung Nippes setzt sich für Straßenfeste ein, die den wohnortnahen Ein- zelhandel nachhaltig stärken und das soziale Miteinander im Veedel fördern. Das setzt voraus, dass vor Ort ansässige Einzelhändler an den Straßenfesten mitwirken können und Vereine sowie Initiativen aus dem Stadtteil die Möglichkeit haben, ihre für das ge- sellschaftliche Miteinander im Veedel so wichtige Arbeit präsentieren zu können. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund unterstützt die Bezirksvertretung Nippes das neue Kon- zept der Nippeser Bürgerwehr für Ihr traditionsreiches Straßenfest sowie das vom Verein Für Nippes e.V. veranstaltete Klimastraßenfest. gez. Horst Baumann gez. Helmut Metten gez. Christoph Schmitz

Beratungsverlauf

  1. 21.09.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.16, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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