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V/0612/2025

Bestellung von Trägervertretungen für städtische Kindertageseinrichtungen im Stadtbezirk Münster-Ost

Vorlagen 10.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 04.12.2025, TOP 5.3

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1859 Zeichen

Anlage A zur V/0612/2025 
Kurzüberblick 
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) 
bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den 
Rat der Tageseinrichtung. Die Bezirksvertretung Münster-Ost bestellt für jede städtische Kita im 
Stadtbezirk eine politische Trägervertretung sowie eine Stellvertretung. Die Bestellung erfolgt für 
die Dauer der Wahlperiode. Grundlage ist der Ratsbeschluss vom 14.06.2023 (Vorlage 
V/0262/2023/1). Nicht erneut benannte Personen werden abberufen.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir werden in Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Dazu 
zählt als Teilziel auch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Kindertageseinrichtun-
gen.  
 
Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung ist es Aufgabe der Bezirksvertretungen Vertre-
ter/innen der Stadt in den Kindergartenräten der städtischen Kindertageseinrichtungen zu bestel-
len. Damit ist das Ziel erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepart-
nerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

2489 Zeichen

V/0612/2025 
V/0612/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung von Trägervertretungen für städtische Kindertageseinrichtungen im Stadtbezirk 
Münster-Ost 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   04.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für die städtische Kindertageseinrichtung im Bereich der Bezirksvertretung Münster-Ost wird 
folgende Trägervertretung bestellt: 
 
a)  Städtische Kindertageseinrichtung Eichenaue, Eichenaue 1-3 
 
  
      Trägervertretung                                              Stellvertretung 
 
 
2. Die nicht erneut bestellten Trägervertretungen werden hiermit abberufen. 
 
 
Begründung: 
 
Die bisherige Regelung zur Trägervertretung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster ist nach 
Anhörung der Bezirksvertretungen mit Beschluss des Rates in der Sitzung am 14.06.2023 mit der 
Vorlage V/0262/2023/1 – Neuregelung der Trägervertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen 
– geändert worden. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost bestellt gemäß der Neuregelung zur Trägervertretung in städti-
schen Kindertageseinrichtungen für jede Einrichtung im Stadtbezirk eine politische Trägervertretung 
sowie eine Stellvertretung. Die bestellten Personen müssen Mitglieder der Bezirksvertretung Münster-
Ost oder im Stadtbezirk wohnende Ratsmitglieder sein. Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Wahl-
periode. Die Vertretung des Trägers Stadt Münster erfolgt damit künftig durch die jeweilige Einrich-
tungsleitung sowie die mit Beschluss zu dieser Vorlage von der Bezirksvertretung bestellte politische 
Vertretung und deren Stellvertretung. 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
12.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0612/2025 
 
Soweit Trägervertretungen nicht erneut benannt werden, ist ihr Amt mit der Neuwahl beendet und sie 
sind abzuberufen. 
 
Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss (§ 50 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen) ausreichend.  
 
Anmerkung: 
Die Trägervertretungen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. 
Wenn Trägervertretungen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen 
Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Proble-
matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. 
 
gez. 
 
Tilman Fuchs 
Oberbürgermeister 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

04.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Eichenaue 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0612/2025
Typ
Vorlagen
Datum
10.11.2025
Erstellt
07.11.2025 11:21