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Bestattungsgärten Weißer Friedhof und/oder Friedhof Rodenkirchen neu (Sürther Straße)
Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0023/2015 vom 12.01.2015
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0023/2015 Stand: 03.07.2022 Sachstandsbericht Bestattungsgärten Weißer Friedhof und/oder Friedhof Rodenkirchen neu (Sürther Straße) Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.01.2015 8.1.5 Bestattungsgärten Weißer Friedhof und/oder Friedhof Rodenkirchen neu (Sürther Straße) AN/0023/2015 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, in Kooperation mit den Gewerbetreibenden vor Ort (Friedhofsgärtnern, Bestattungsunternehmen etc.) Bestattungsgärten, auf den Friedhöfen wo diese Bestattungsform mög- lich ist, einzuführen. Sachstand 2015: Auf den o. g. Beschluss erfolgte mit Vorlage 0474/2015 in der Sitzung am 02.03.2015 der BV 2 unter TOP 10.2.3 die entsprechende Rückantwort. Die Stadt Köln (Friedhofsverwaltung) hat als konzessionserteilende Stelle ihre grundsätzliche Absicht zum Eingehen von Friedhofskooperationen durch eine Veröffentlichung auf der Website der Stadt Köln (http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/friedhoefe/uebernahme-und- einrichtung-von-kooperationsgrabfeldern-auf-d) kundgetan. Mit dieser als „Dauerausschreibung“ laufenden Bekanntmachung werden potentiell Interessierte über alle konzessionsrelevanten Fakten wie Vertragsdauer, Leistungsort, Art und Umfang der jeweiligen Pflichten der Vertragspartner, Gestaltungsanforderungen usw. unterrichtet. Die Initiative für die Anlage eines Kooperationsgrabfeldes auf einem Kölner Friedhof muss also von einem Bewerber ausgehen. Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen erfolgt unter Berücksichtigung der eingegangenen bzw. vergabefähigen Angebote. Fazit: Die Stadt Köln richtet im Zuge von Kooperationsmodellen nie unmittelbar selbst Bestattungsgärten auf den Kölner Friedhöfen ein, sondern erteilt dazu über Vergabeverfahren einzelnen Bietern eine Dienstleistungskonzession zur Übernahme und Einrichtung von sogenannten Kooperationsgrabfel- dern. Die Friedhofsverwaltung ist gerne bereit, diesen Wunsch der BV an die Vertreter der diversen infrage kommenden Friedhofsgewerke (Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner, Bestatterverband Köln, Fachverband der Kölner Floristen, Steinmetzinnung etc.) in geeigneter Art und Weise weiterzuleiten, z. B. durch Thematisierung im Arbeitskreis Friedhof. 2 Der Beschluss ist damit erledigt. Status erledigt
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